3633/2021
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Unterbindung des verbotswidrigen Abstellens von Fahrzeugen über Schachtdeckeln auf der Nußbaumerstraße in Neuehrenfeld (Az.: 02-1600-156-21)
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Anlage- Eingabe
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Seite 1 von 2 Anregung nach § 24 GO NRW an die Bezirksvertretung Ehrenfeld Köln, 17. Juli 2021 Unterbindung des verbotswidrigen Abstellens von Fahrzeugen über Schachtdeckeln auf der Nußbaumerstraße in Neuehrenfeld Die linksseitige Parkregelung auf der Fahrradstraße Nußbaumerstraße vom Ehrenfeldgürtel bis zur Ottostraße besteht aus einem markierten Schrägparkstreifen. Durch die vorhandene, wenn auch lückenhafte, Parkflächenmarkierung im Sinne von Anlage 2 Nummer 74 zur Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das (teilweise) Beparken des Gehweges erlaubt. Entlang des vorgenannten Abschnitts sind innerhalb der Parkflächenmarkierung mehrere Deckel zu Abwasserschächten vorhanden, sogenannte Gullys. Das Abstellen von Kraftfahrzeugen über S chachtdeckeln und anderen Verschlüssen ist nach §12 Absatz 3 Nummer 4 StVO verboten. Strittig ist, ob auch die Abflussdeckel als S chachtdeckel zu verstehen sind oder nicht. Die Ab flussdeckel zu den Abwasserschächten sind fast immer überparkt. Maßnahmen zur Unterbindung des Abstellens von Fahr zeugen seitens des Verkehrsdienstes sind bisher nicht erkennbar und würden , selbst wenn sie zu lässig wären, mutmaßlich auch keine rlei nachhaltigen Erfolg erzielen. Die Starkregenereignisse in den vergangenen Tagen und Monaten sowie die auch in der Zukunft zu erwartenden massiven Unwetterereignisse machen ein jederzeit voll funktionierendes Abflusssystem unabdingbar. Andernfalls sind perspektivisch erhebliche Schäden an Objekten, verbunden sogar mit Lebensgefahren (im Straßenverlauf sind mehrere Objekte mit Kellerwohnungen), nicht unwahrscheinlich. Bereits jetzt sind die Abflüsse größtenteils vollkommen verstopft, da sich eine regelmäßige Reinigung offensichtlich nicht realisieren lässt . Die Stadtentwässerungsbetriebe müssten zur Reinigung zusätzlich und frühzeitig Halteverbote explizit beschildern, damit die Bereiche für die erforderlichen Arbeiten überhaupt frei von Fahrzeugen sind. Im Falle von Starkregenereignissen ist eine unmittelbare Erreichbarkeit der Verschlüsse unabdingbar um gegebenenfalls Verstopfungen, beispielsweise durch Treibgut, sofort beheben zu können damit Überflutungen und daraus resultierende Gefahren für Leib und Leben sowie f ür hohe Sachwerte verzugslos abgewendet werden können. Es ist daher – auch im Rahmen der Klimaanpassung – offensichtlich erforderlich, die Bereiche um die Verschlüsse durch bauliche Maßnahmen jederzeit zugänglich zu halten. Entsprechende bauliche Maßnahmen würden zugleich positive Auswirkungen auf den Radverkehr haben: Anstelle von Pollern könnten Fahrradständer das Abstellen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen in den Bereichen um die Abflussschächte wirksam zu unterbinden. Es wird daher angeregt, folgenden Beschluss zu fassen: Die Verwaltung wird beauftragt, 1. schnellstmöglich auf der ausgewiesenen Fahrradstraße Nußbaumerstraße in Neuehrenfeld entlang der Häuser Nr. 78 bis 66 im Bereich aller seitlichen Straßenabläufe (Gullys) mittels Fahrradständer – alternativ Poller/Sperrpfosten – das Abstellen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen zu unterbinden. Dabei sollen nach Möglichkeit auch Abstellmöglichkeiten für Lastenfahrräder geschaffen werden und 2. im Rahmen der Neuordnung/Ausweisung der Parkflächen auf der Nußbaumerstraße ab der Ottostraße bis zur Liebigstraße sowie im umliegenden Bereich (aufgrund der im Rahmen des Radverkehrskonzeptes Ehrenfeld beschlossenen Ausweisungen von Fahrradstraßen) analog zu Nr. 1 zu verfahren. Es wird um hoch priorisierte Bearbeitung gebeten, da die derzeitige Situation im Falle von (spontanen) Starkregenereignissen eine erhebliche Gefahr für Leben und hohe Sachwerte darstellen kann. Anlage Seite 2 von 2 Die angeregte Maßnahme (Installation von Fahrradabstellanlagen) steigert insgesamt die Attraktivität und die Sicherheit des Radverkehrs im benannten Bereich. Sie ist dazu geeignet, mehr Menschen zur Nutzung emissionsfreier Verkehrsmittel (Fahrrad) zu bewegen. Dies hat mit hoher Wahrscheinlichkeit unmittelbare und positive Auswirkungen auf den Klimaschutz.
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/4 Vorlagen-Nummer 3633/2021 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Unterbindung des verbotswidrigen Abstellens von Fahrzeugen über Schachtdeckeln auf der Nußbaumerstraße in Neuehrenfeld (Az.: 02-1600-156- 21) Beschlussorgan Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld dankt dem Petenten für die Eingabe und beauftragt die Verwaltung, die Nußbaumerstraße in das Arbeitsprogramm Fahrradparken aufzunehmen und den Bedarf an Fahr- radparken im öffentlichen Raum zu prüfen und gegebenenfalls weitere Schritte einzuleiten. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 15.11.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Petent beantragt die Einrichtung von Fahrradabstellanlagen auf der Nußbaumerstraße (s. Anla- ge). Stellungnahme der Verwaltung: In § 12 Abs. 3 Nr. 4 StVO heißt es: „Das Parken ist unzulässig über Schachtdeckeln und an-deren Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung […] das Parken auf Gehwe- gen erlaubt ist. Somit ist unabhängig der Beschilderung das Parken auf solchen Einrichtungen nicht gestattet. Anders verhält es sich bei Gullydeckeln und Verschlüssen auf der Fahrbahn, hier greift die Regelung nicht. Eine Änderung der Beschilderung ist daher nicht vorgesehen. Zur Verbesserung der Fahrradabstellsituation verfolgt die Stadt Köln seit 2007 das Ziel, jedes Jahr 1.000 zusätzliche Fahrradabstellplätze im öffentlichen Raum zu schaffen. Mit der Schaffung von über 8.000 zusätzlichen Fahrradabstellplätzen in den vergangenen vier Jahren wurde diese Zielmarke deutlich überschritten und das Angebot an zusätzlichen Fahrradabstellplätzen im öffentlichen Raum nachdrücklich erhöht, um die Nutzung des Fahrrades in Köln weiter zu fördern. Für dieses Maßnah- menprogramm erhält die Verwaltung von vielen Kölnerinnen und Kölnern großen Zuspruch und zahl- reiche weitere Hinweise zur Schaffung von Plätzen zum Fahrradparken, so dass auch in Zukunft wei- ter bedarfsgerechte Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Raum geschaffen werden. Auswirkungen auf den Klimaschutz: Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich Radverkehr und bietet den Bürgerin- nen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasaus- stoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Betrag zum Klimaschutz bewertet werden. Anlage Eingabe
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3633/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 26.10.2021
- Erstellt
- 15.10.2021 09:58