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3633/2021

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Unterbindung des verbotswidrigen Abstellens von Fahrzeugen über Schachtdeckeln auf der Nußbaumerstraße in Neuehrenfeld (Az.: 02-1600-156-21)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 26.10.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 15.11.2021, TOP 3.2

Anlage- Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage- Eingabe

4075 Zeichen

Seite 1 von 2 
Anregung nach § 24 GO NRW  
an die Bezirksvertretung Ehrenfeld  
Köln, 17. Juli 2021 
Unterbindung des verbotswidrigen Abstellens von Fahrzeugen über 
Schachtdeckeln auf der Nußbaumerstraße in Neuehrenfeld 
Die linksseitige Parkregelung auf der Fahrradstraße Nußbaumerstraße vom Ehrenfeldgürtel bis zur 
Ottostraße besteht aus einem markierten Schrägparkstreifen. 
Durch die vorhandene, wenn auch lückenhafte, Parkflächenmarkierung im Sinne von Anlage 2 
Nummer 74 zur Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das (teilweise) Beparken des Gehweges erlaubt. 
Entlang des vorgenannten Abschnitts sind innerhalb der Parkflächenmarkierung mehrere Deckel zu 
Abwasserschächten vorhanden, sogenannte Gullys. 
Das Abstellen von Kraftfahrzeugen über S chachtdeckeln und anderen Verschlüssen ist nach §12 
Absatz 3 Nummer 4 StVO verboten.  Strittig ist, ob auch die Abflussdeckel als S chachtdeckel zu 
verstehen sind oder nicht. 
Die Ab flussdeckel zu den Abwasserschächten  sind fast immer überparkt. Maßnahmen zur 
Unterbindung des Abstellens von Fahr zeugen seitens des Verkehrsdienstes sind bisher nicht 
erkennbar und würden , selbst wenn sie zu lässig wären,  mutmaßlich auch keine rlei nachhaltigen 
Erfolg erzielen. 
Die Starkregenereignisse in den vergangenen Tagen und Monaten sowie die auch in der Zukunft zu 
erwartenden massiven Unwetterereignisse machen ein jederzeit voll funktionierendes Abflusssystem 
unabdingbar. Andernfalls sind perspektivisch erhebliche Schäden an Objekten, verbunden sogar mit 
Lebensgefahren (im Straßenverlauf sind mehrere Objekte mit Kellerwohnungen), nicht 
unwahrscheinlich. 
Bereits jetzt sind die Abflüsse größtenteils vollkommen verstopft, da sich eine regelmäßige Reinigung 
offensichtlich nicht realisieren lässt . Die Stadtentwässerungsbetriebe müssten zur Reinigung 
zusätzlich und frühzeitig Halteverbote explizit beschildern, damit die Bereiche für die erforderlichen 
Arbeiten überhaupt frei von Fahrzeugen sind. 
Im Falle von Starkregenereignissen ist eine unmittelbare Erreichbarkeit der Verschlüsse unabdingbar 
um gegebenenfalls Verstopfungen, beispielsweise durch Treibgut, sofort beheben zu können  damit 
Überflutungen und daraus resultierende Gefahren für Leib und Leben sowie f ür hohe Sachwerte 
verzugslos abgewendet werden können. 
Es ist daher – auch im Rahmen der Klimaanpassung – offensichtlich erforderlich, die Bereiche um 
die Verschlüsse durch bauliche Maßnahmen jederzeit zugänglich zu halten. 
Entsprechende bauliche Maßnahmen  würden zugleich positive Auswirkungen auf den Radverkehr 
haben: Anstelle von Pollern könnten Fahrradständer das Abstellen von mehrspurigen 
Kraftfahrzeugen in den Bereichen um die Abflussschächte wirksam zu unterbinden. 
Es wird daher angeregt, folgenden Beschluss zu fassen: 
Die Verwaltung wird beauftragt, 
1. schnellstmöglich auf der ausgewiesenen Fahrradstraße Nußbaumerstraße in
Neuehrenfeld entlang der Häuser Nr. 78 bis 66 im Bereich aller seitlichen Straßenabläufe
(Gullys) mittels Fahrradständer – alternativ Poller/Sperrpfosten – das Abstellen von
mehrspurigen Kraftfahrzeugen zu unterbinden. Dabei sollen nach Möglichkeit auch
Abstellmöglichkeiten für Lastenfahrräder geschaffen werden und
2. im Rahmen der Neuordnung/Ausweisung der Parkflächen auf der Nußbaumerstraße ab
der Ottostraße bis zur Liebigstraße sowie im umliegenden Bereich (aufgrund der im
Rahmen des Radverkehrskonzeptes Ehrenfeld beschlossenen Ausweisungen von
Fahrradstraßen) analog zu Nr. 1 zu verfahren.
Es wird um hoch priorisierte Bearbeitung  gebeten, da die derzeitige Situation im Falle von 
(spontanen) Starkregenereignissen eine erhebliche Gefahr für Leben und hohe Sachwerte darstellen 
kann. 
Anlage

Seite 2 von 2 
 
 
Die angeregte Maßnahme (Installation von Fahrradabstellanlagen) steigert insgesamt die Attraktivität 
und die Sicherheit des Radverkehrs im benannten Bereich. Sie  ist dazu geeignet, mehr Menschen 
zur Nutzung emissionsfreier Verkehrsmittel (Fahrrad) zu bewegen. Dies hat mit hoher 
Wahrscheinlichkeit unmittelbare und positive Auswirkungen auf den Klimaschutz.

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2870 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 3633/2021 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Unterbindung des verbotswidrigen Abstellens von 
Fahrzeugen über Schachtdeckeln auf der Nußbaumerstraße in Neuehrenfeld (Az.: 02-1600-156-
21) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld dankt dem Petenten für die Eingabe und beauftragt die Verwaltung, 
die Nußbaumerstraße in das Arbeitsprogramm Fahrradparken aufzunehmen und den Bedarf an Fahr-
radparken im öffentlichen Raum zu prüfen und gegebenenfalls weitere Schritte einzuleiten. 
 
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 15.11.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Petent beantragt die Einrichtung von Fahrradabstellanlagen auf der Nußbaumerstraße (s. Anla-
ge). 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
In § 12 Abs. 3 Nr. 4 StVO heißt es: „Das Parken ist unzulässig über Schachtdeckeln und an-deren 
Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung […] das Parken auf Gehwe-
gen erlaubt ist. 
Somit ist unabhängig der Beschilderung das Parken auf solchen Einrichtungen nicht gestattet. Anders 
verhält es sich bei Gullydeckeln und Verschlüssen auf der Fahrbahn, hier greift die Regelung nicht. 
Eine Änderung der Beschilderung ist daher nicht vorgesehen. 
Zur Verbesserung der Fahrradabstellsituation verfolgt die Stadt Köln seit 2007 das Ziel, jedes Jahr 
1.000 zusätzliche Fahrradabstellplätze im öffentlichen Raum zu schaffen. Mit der Schaffung von über 
8.000 zusätzlichen Fahrradabstellplätzen in den vergangenen vier Jahren wurde diese Zielmarke 
deutlich überschritten und das Angebot an zusätzlichen Fahrradabstellplätzen im öffentlichen Raum 
nachdrücklich erhöht, um die Nutzung des Fahrrades in Köln weiter zu fördern. Für dieses Maßnah-
menprogramm erhält die Verwaltung von vielen Kölnerinnen und Kölnern großen Zuspruch und zahl-
reiche weitere Hinweise zur Schaffung von Plätzen zum Fahrradparken, so dass auch in Zukunft wei-
ter bedarfsgerechte Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Raum geschaffen werden. 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz: 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier 
dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich Radverkehr und bietet den Bürgerin-
nen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich 
zur Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasaus-
stoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Betrag zum Klimaschutz 
bewertet werden. 
 
Anlage 
Eingabe

Beratungsverlauf (1)

15.11.2021 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3633/2021
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
26.10.2021
Erstellt
15.10.2021 09:58