1128/2018
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.: 7053/02; "1. Änderung Kurtekottener Straße in Köln-Flittard"
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/671/11 Vorlagen-Nummer 23.04.2018 1128/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 28.05.2018 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.: 7053/02; "1. Änderung Kurtekottener Straße in Köln-Flittard" Mit der 1. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 7053 / 02 „Kurtekottener Straße in Köln-Flittard“ besteht das Planungsziel, das bestehende Jugendfußballzentrum zu erweitern und das bestehende Leistungszentrum planungsrechtlich zu sichern. Der Verein plant, das bestehende Sport- gelände um weitere Fußballfelder im Süden zu erweitern. Für die Erweiterungsflächen führt das zu einer Überplanung von landwirtschaftlich genutzten Flächen. Der ursprüngliche Bebauungsplan sieht auf den betreffenden Flächen Stellplatzflächen für den westli- chen gelegenen Chempark von Bayer vor. Diese Planung wurde aufgegeben. Stattdessen wurde auf der Grundlage einer befristeten Baugenehmigung das bereits bestehende Fußballleistungszentrum des Bayer 04 Leverkusen realisiert. Für die Baugenehmigung wurde ein LPB erstellt. Im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung wurden Ausgleichsmaßnahmen geplant und realisiert. Ferner wurde mit dem rechtskräftigen Bebauungsplan ein Reiterhof und ein Park&Ride Parkplatz für den S-Bahnhof planungsrechtlich festgesetzt. Für die genannten Bauvorhaben setzt der ursprüngli- che Bebauungsplan Ausgleichsmaßnahmen fest. Für die Aufstellung des Landschaftspflegerischen Fachbeitrages bestand insbesondere die Heraus- forderung, den bestehenden, nicht abwägbaren Ausgleichsbedarf zu ermitteln, der durch die bereits erfolgten Eingriffe wie den Reiterhof, den Park&Rideparkplatz und dem bestehenden Leistungszent- rum erforderlich wurde. Für die Bewältigung dieser Aufgabenstellung war die Analyse der konkreten Genehmigungslage für die realisierten Bauvorhaben erforderlich. Darüber hinaus musste mit dem landschaftspflegerischen Fachbeitrag die Rücknahme des Eingriffes der Stellplatzanlagen und die teilweise Rücknahme der Festsetzung von Ausgleichsmaßnahmen er- mittelt werden. Nicht zuletzt war für den neuen ausgleichpflichtigen Eingriffsbereich, nämlich für den Eingriff der Leis- tungszentrumerweiterung, der Ausgleichsbedarf zu ermitteln. Neben den aus dem Ursprungsplan nach wie vor zu übernehmenden Ausgleichsmaßnahmen werden mit dem Landschaftspflegerischen Fachbeitrag neue Ausgleichsmaßnahmen geplant. Diese bestehen mit: Ausgleichsmaßnahme A3: Anpflanzung einer extensiv bewirtschafteten Streuobstwiese mit Hochstämmen südlich des Weges „Am Hirschfuß“ Ausgleichsmaßnahmen A4 Pflanzung einer Obstbaumreihe bestehend aus 19 Bäumen östlich angrenzend der Sportstätten, als Fortführung der Ausgleichsmaßnahme A2. Ausgleichsmaßnahmen A5 2 Anpflanzung von Sträuchern und standortgerechten Gehölzen entlang des südlichen Grenzbereichs der Erweiterungsflächen des Fußballjugendleistungszentrums. Mit der gesamten Planung von Ausgleichsmaßnahmen lässt sich ein Kompensationsüberschuss von 38.674 Wertpunkten feststellen, die von der der Fa. Bayer Real Estate für kommende Bauprojekte verwendet werden kann. Weitere Eckpunkte der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung wurden wie folgt aufgearbeitet: Berücksichtigung des nicht abwägbaren Ausgleichs von insgesamt 440.376 BWP Dieser besteht einzeln aus den folgenden Ausgleichsbedarfen: Ausgleich für den Reiterhof 183.600 BWP Ausgleich für das Fußballjugendleistungszentrum (Bestand) 223.446 BWP Ausgleich für die umgesetzten P+R Stellplätze 6.480 BWP Planungsrechtlich zulässige Stellplatzanlage 26.850 BWP Zurücknahme eines planungsrechtlich entschiedenen Eingriffes und Ausgleichs Die Rücknahme des Eingriffes erfolgt durch: Der Rücknahme von Stellplatzflächen mit einer Eingriffsschwere von 149.080 BWP Die Rücknahme des zuvor festgesetzten Ausgleiches erfolgt durch: Der Rücknahme von Ausgleichsflächen mit einer Aufwertung von 265.860 BWP durch den weiteren Erhalt von landwirtschaftlichen Flächen. Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung Im Zuge der Bilanzierung wird für die Bauleitplanung ein vollständiger Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft erzielt. Es ergibt sich ein Kompensationsüberschuss von 70.134 Wertpunkten, die dem Eingriffsverursacher für weitere Vorhaben gutzuschreiben ist. Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung Neuer zu bewältigender Eingriff 135.450 BWP Neu erzielter Ausgleich 174.124 BWP Ausgleichsbilanz -38.674 BWP Gez. Blome i.V. für VI
Anlage 1 - Maßnahmenplan zum Landschaftspflegerischen Fachbeitrag
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44.14 41.93 40.77 39.71 40.78 42.26 39.29 40.77 44.67 40.28 42.30 45.12 44.75 44.67 44.44 44.50 42.53 40.58 42.86 43.26 43.09 40.31 43.55 40.77 44.07 40.41 38.12 39.29 Trafo C154 C154 D161 D165 C152/1 C152/2 Werkst. Golf-Shop Lager Clubhaus Trainingshalle Ga Abschlagboxen Bansen / Voltigierhalle Voltigierhalle Reithalle Ställe Ställe Ställe Ställe Casino Reithalle Gartenhaus Richterkabine Pferdewäsche Pferdewäsche Jugendfußball- Leistungszentrum Betriebshof WC S-Bahn Fern-Bahn S-Bahn Fern-Bahn Fern-Bahn S-Bahn Fern-Bahn S-Bahn Kurtekottenweg Gatter Gatter Gatter Gatter Gatter Gatter Gatter Gatter Gatter Gatter Gatter Gatter Gatter Gatter Gatter Pferdekoppel Pferdekoppel Pferdekoppel Pferdekoppel Pferdekoppel Pferdekoppel Pferdekoppel Pferdekoppel Pferdekoppel Pferdekoppel Pferdekoppel Longierzirkel Miste Reit -/ Springplatz Reitplatz Reitplatz Dressuranlage Schranke Fahrradständer Denkmal Flur 46 5 4 11 Ludwig-Girtler Straße P P P Otto-Bayer-Straße Robert-Emanuel-Schmidt-Straße Fahrrad-/Fußweg Flur 47 Gemarkung Stammheim-Flittard Maßnahmenfläche A3 15,0 Lichtwellenleiterkabel Ferngasleitung Nr.2/19 mit Schutzstreifen 8m Ferngasleitung Nr.200/21 mit Schutz- streifen 8m L 10 kV Kabel zugunsten der Versorgungsträger mit Schutzstreifen 10kV Kabel 2m St zugunsten der Versorgungsträger zugunsten der Versorgungsträger L L private Grünfläche - Sportflächen - II Maßnahmenfläche A1 GR 1600 m² 200.0 30.0 60.0 GR 1500 m² 5.0 25.0 30.0 115.0 14.0 I 7.0 22.0 30.0 GR 800 m² I 7,5 3,0 7,5 3,0 GF zugunsten der Allgemeinheit und Versorgungsträger L zugunsten der Versorgungsträger GF zugunsten der Allgemeinheit und Versorgungsträger L zugunsten der Versorgungsträger Vereinsheim/ Hausmeister- wohnung 7,5 Maßnahmenfläche A6 Maßnahmenfläche A7 Maßnahmenfläche A4 Maßnahmenfläche A2 Maßnahmenfläche A5 Maßnahmenfläche A8 44.14 41.93 40.77 39.71 40.78 42.26 39.29 40.77 44.67 40.28 42.30 45.12 44.75 44.67 44.44 44.50 42.53 40.58 42.86 43.26 43.09 40.31 43.55 40.77 44.07 40.41 38.12 39.29 Trafo C154 C154 D161 D165 C152/1 C152/2 (1432) (1432) Werkst. Golf-Shop Lager Clubhaus Trainingshalle Ga Abschlagboxen Bansen / Voltigierhalle Voltigierhalle Reithalle Ställe Ställe Ställe Ställe Casino Reithalle Gartenhaus Richterkabine Pferdewäsche Pferdewäsche Jugendfußball- Leistungszentrum Betriebshof WC S-Bahn Fern-Bahn S-Bahn Fern-Bahn Fern-Bahn S-Bahn Fern-Bahn S-Bahn Kurtekottenweg Gatter Gatter Gatter Gatter Gatter Gatter Gatter Gatter Gatter Gatter Gatter Gatter Gatter Gatter Gatter Pferdekoppel Pferdekoppel Pferdekoppel Pferdekoppel Pferdekoppel Pferdekoppel Pferdekoppel Pferdekoppel Pferdekoppel Pferdekoppel Pferdekoppel Longierzirkel Miste Reit -/ Springplatz Reitplatz Reitplatz Dressuranlage Schranke Fahrradständer Denkmal Flur 46 5 4 11 Ludwig-Girtler Straße P P P Otto-Bayer-Straße Robert-Emanuel-Schmidt-Straße Fahrrad-/Fußweg Flur 47 Stammheim-Flittard GFL Ausgleichsmaßnahme A1.1 BD 51 (GH 4431) Pflanzung eines Feldgehölzes aus einheimischen und standortgerechten Gehölzen Die Maßnahme dient zu 100% dem Ausgleich der Eingriffe durch den Reiterhof Flächengröße: 15.300 m² Entwicklung eines ökologisch hochwertigen Feldgehölzes mit bodenständigen Sträuchern und Bäumen mit naturnahem Saum. Die Pflanzung erfolgt als Rasterpflanzung (2*2 Meter) mit Hainbuchen, Stiel-Eiche, Eberesche (Heister, 200-250 cm zu je 5%) sowie die Straucharten Schlehe, Wildrose, Hundsrose (Heister 40/60 und 60/100 cm zu je 20%), des Weiteren Salweide und Purpurweide (Heister 100/150 cm zu je 15%). Auf eine Pflege der Gehölzfläche ist weitestgehend zu verzichten. Ausgleichsmaßnahme A1.2 BD 51 (GH 4431) Pflanzung eines Feldgehölzes aus einheimischen und standortgerechten Gehölzen Die Maßnahme dient zu 100% dem Ausgleich der Eingriffe durch das bestehende Fußballjugendleistungszentrum Flächengröße: 2.238 m² Entwicklung eines ökologisch hochwertigen Feldgehölzes mit bodenständigen Sträuchern und Bäumen mit naturnahem Saum. Die Pflanzung erfolgt als Rasterpflanzung (2*2 Meter) mit Hainbuchen, Stiel-Eiche, Eberesche (Heister, 200-250 cm zu je 5%) sowie die Straucharten Schlehe, Wildrose, Hundsrose (Heister 40/60 und 60/100 cm zu je 20%), des Weiteren Salweide und Purpurweide (Heister 100/150 cm zu je 15%). Auf eine Pflege der Gehölzfläche ist weitestgehend zu verzichten. Ausgleichsmaßnahme A 1.3 BD 51 (GH 4431) Pflanzung eines Feldgehölzes aus einheimischen und standortgerechten Gehölzen Die Maßnahme dient zu 100%dem möglichen Ausgleich der Eingriffe durch die planungsrechtlich zulässigen Stellplatzflächen Flächengröße: 5.800 m² Entwicklung eines ökologisch hochwertigen Feldgehölzes mit bodenständigen Sträuchern und Bäumen mit naturnahem Saum. Die Pflanzung erfolgt als Rasterpflanzung (2*2 Meter) mit Hainbuchen, Stiel-Eiche, Eberesche (Heister, 200-250 cm zu je 5%) sowie die Straucharten Schlehe, Wildrose, Hundsrose (Heister 40/60 und 60/100 cm zu je 20%), des Weiteren Salweide und Purpurweide (Heister 100/150 cm zu je 15%). Auf eine Pflege der Gehölzfläche ist weitestgehend zu verzichten. Ausgleichsmaßnahme A1.4 BD 51 (GH 4431) Pflanzung eines Feldgehölzes aus einheimischen und standortgerechten Gehölzen Die Maßnahme dient zu 100% dem Ausgleich der Eingriffe durch die Erweiterung des Fußballjugendleistungszentrums Flächengröße: 1.382 m² Entwicklung eines ökologisch hochwertigen Feldgehölzes mit bodenständigen Sträuchern und Bäumen mit naturnahem Saum. Die Pflanzung erfolgt als Rasterpflanzung (2*2 Meter) mit Hainbuchen, Stiel-Eiche, Eberesche (Heister, 200-250 cm zu je 5%) sowie die Straucharten Schlehe, Wildrose, Hundsrose (Heister 40/60 und 60/100 cm zu je 20%), des Weiteren Salweide und Purpurweide (Heister 100/150 cm zu je 15%). Auf eine Pflege der Gehölzfläche ist weitestgehend zu verzichten. A1.1 A1.2 A1.3 A1.4 Ausgleichsmaßnahme A3 HK 21 (LW 332) Anpflanzung einer extensiv bewirtschafteten Streuobstwiese mit Hochstämmen südlich des Weges „Am Hirschfuß“ Die Maßnahme dient zu 100% dem Ausgleich der Eingriffe durch das Fußballjugendleistungszentrum(Erweiterung) Flächengröße: 14.000 m² Anlage einer Streuobstwiese mit 40 Obstbäumen auf rund 70% der Fläche und Entwicklung einer extensiv bewirtschafteten Glatthaferwiese auf 30% der Fläche. Zu pflanzen sind alte Kultur-Obstsorten in der Pflanzqualität 3 mal verpflanzt, Stammumfang min. 16-18 cm mit Ballen oder Container. Die Pflanzung und Pflege erfolgt fachgerecht gem. den Vorgaben der FLL und der DIN 18916 und 18919. Pflegeschnitte sind mindestens in einem fünfjährigen Turnus durchzuführen. Der Streuobstwiesenbereich und die Glatthaferwiese sind mit einer autochthonen Saatgutmischung für Fettwiesenbiotope einzusäen und entsprechend der Herstellerangaben zu entwickeln. Hier erfolgt eine zweischürige Mahd (Mahdtermine in Juli und Oktober), anfallendes Mahdgut ist abzutransportieren. Ausgleichsmaßnahme A4 BF 31 (GH 741) Pflanzung einer Obstbaumreihe bestehend aus 19 Bäumen östlich angrenzend der Sportstätten Die Maßnahme dient zu 100% dem Ausgleich der Eingriffe durch das Fußballjugendleistungszentrum (Erweiterung) Anlage einer Obstbaumreihe in einem 10 Meter breiten, extensiv gepflegten Wiesen-Streifen mit Kultursorten in der Pflanzqualität 3 mal verpflanzt, Stammumfang min. 16-18 cm mit Ballen oder Container. Die Pflanzung und Pflege erfolgt fachgerecht gem. den Vorgaben der FLL und der DIN 18916 und 18919. Der Wiesenstreifen wird durch eine zweischürige Mahd (Mahdtermine in Juli und Oktober) extensiv gepflegt, hierbei anfallendes Mahdgut ist abzutransportieren. Ausgleichsmaßnahme A5 BD 51 (GH 4431) Anpflanzung von Sträuchern und standortgerechten Gehölzen entlang der Otto-Bayer-Straße. Diese Maßnahme dient zu 100% dem Ausgleich der Eingriffe durch die umgesetzten P+R-Stellplätze Flächengröße: 810 m² Entwicklung eines ökologisch hochwertigen Feldgehölzes mit bodenständigen Sträuchern und Bäumen mit naturnahem Saum. Die Pflanzung erfolgt als Rasterpflanzung (2*2 Meter) mit standortgerechten Laubgehölzen. Auf eine Pflege der Gehölzfläche ist weitestgehend zu verzichten. Ausgleichsmaßnahme A6 BD51 (GH 4431) Anpflanzung von Sträuchern und standortgerechten Gehölzen entlang des südlichen Grenzbereichs der Erweiterungsflächen des Fußballjugendleistungszentrums. Diese Maßnahme dient zu 100% dem Ausgleich der Eingriffe durch die Erweiterung des Fußballjugendleistungszentrums Flächengröße: 570 m² Entwicklung eines ökologisch hochwertigen Feldgehölzes mit bodenständigen Sträuchern. Die Pflanzung erfolgt als dreireihige Rasterpflanzung (1,5*2 Meter) mit Schlehe, Purpur-Weide, Hundsrose, Sal-Weide, Hasel, Gewöhnlicher Schneeball und Eingriffliger Weißdorn (Heister 60/180 cm zu je 15-20%). Auf eine ausreichende Bewässerung der Pflanzung (etwa 10 Wässerungsgänge) ist im ersten Sommerhalbjahr nach der Pflanzung zu achten. Des Weiteren sind die Vorgaben der DIN 18916 und 18919 im Zuge der Pflanzung zu berücksichtigen. Gehölzausfälle über 10% sind zu kompensieren. Ausgleichsmaßnahme A7 BD51 (GH 4431) Anpflanzung von Sträuchern und standortgerechten Gehölzen in einem Korridor zwischen den bereits umgesetzten Sportstätten und der Bahnstrecke. Diese Maßnahme dient zu 100% der Eingriffe durch das Fußballjugendleistungszentrum (Bestand) Flächengröße: 7.687 m² Entwicklung eines ökologisch hochwertigen Feldgehölzes mit bodenständigen Sträuchern und Bäumen mit naturnahem Saum. Die Pflanzung erfolgte als Rasterpflanzung (2*2 Meter). Verwendung fanden Hainbuchen, Stiel-Eiche, Eberesche (Heister, 200-250 cm zu je 5%) sowie die Straucharten Schlehe, Wildrose, Hundsrose (Heister 40/60 und 60/100 cm zu je 20%), des Weiteren Salweide und Purpurweide (Heister 100/150 cm zu je 15%). Auf eine weitergehende Pflege der Fläche ist zu verzichten, um eine naturnahe Entwicklung des Gehölzbiotopes zu ermöglichen. Ausgleichsmaßnahme A8 HHK 21 (LW 332) Anpflanzung einer extensiv bewirtschafteten Wiese mit Baumbestand im Norden des Fußballjugendleistungszentrums. Diese Maßnahme dient zu 100% dem Ausgleich der Eingriffe des Fußballjugendleistungszentrums (Bestand) Flächengröße: 3.638 m² Entwicklung einer extensiv bewirtschafteten Wiese mit eingestreuten Sträucher und Laubbäumen als Einzel- gehölz oder in kleinen Gehölzgruppen. Durch feuchte Mulden und Kiesflächen soll das Standortmosaik bereichert werden. Zur Einsaat der Wiesenfläche ist eine geeignete Wiesensaat zu verwenden. Die Fläche ist 1 mal jährlich ab Mitte August zu mähen. Sträucher sind alle 10, maximal alle 25 Jahre auf den Stock zu setzen. Ausgleichsmaßnahme A2 BF 31 (GH 741) Pflanzung einer Obstbaumreihe bestehend aus 32 Bäumen östlich angrenzend der Sportstätten Die Maßnahme dient zu 100% dem Ausgleich der Eingriffe durch das Fußballjugendleistungszentrum (Bestand) Anlage einer Obstbaumreihe in einem 10 Meter breiten, extensiv gepflegten Wiesen-Streifen mit Kultursorten in der Pflanzqualität 3 mal verpflanzt, Stammumfang min. 16-18 cm mit Ballen oder Container . Die Pflanzung und Pflege erfolgt fachgerecht gem. den Vorgaben der FLL und der DIN 18916 und 18919. Der Wiesenstreifen wird durch eine zweischürige Mahd (Mahdtermine in Juli und Oktober) extensiv gepflegt, hierbei anfallendes Mahdgut ist abzutransportieren. A2 A5 A6 A3 A4 A7 A8 A5 Am Hirschfuß Legende Maßnahmenflächen gemäß Bebauungsplan Nr. 7053/02, 1. Änderung, 2014 40 0 20 60 80 Bebauungsplan Nr. 7053/02 , 1.Änderung (ohne Maßstab) Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 7053/02, 1. Änd. M 1 : 2.000 Stadt Köln Bebauungsplan Nr. 7053/02, 1. Änderung Kurtekottener Straße in Köln-Flittard Maßnahmenplan Karte 6 Haan, den 29.06.2017 ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH Zur Pumpstation 1 42781 Haan / Rheinland Fon: +49 2129 / 566 209 - 0 Fax: - 16 mail@isr-haan.de www.isr-haan.de ISR BD 51 (GH4431) Sträucher und standortgerechte Gehölze, Feldgehölze HHK 21 (LW 332) extensiv Wiese mit Baumbestand BF 31 (GH 741) Obstbaumreihe HHK 21 (LW 332) Streuobstwiese mit Hochstämmen Textliche Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 20, Nr. 25 a und b BauGB für Ausgleichsmaßnahmen, die im Zuge der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7053/02 für die Erweiterung des Fussballjugendleistungszentrums herzustellen und dauerhaft zu pflegen und zu sichern sind: Ausgleichsmaßnahme A 1 BD 51 (GH 4431) Pflanzung eines Feldgehölzes westlich der Robert-Emanuel-Schmidt-Straße aus einheimischen und standortgerechten Gehölzen. Die Maßnahme dient dem Ausgleich der Eingriffe durch den Reiterhof (A 1.1), durch das bestehende Fussballjugendleistungszentrum (A 1.2), der planungsrechtlich zulässigen Stellplatzflächen (A 1.3) und der Erweiterung des Fußballjugendleistungszentrums (A 1.4) Ausgleichsmaßnahme A 2 BF 31 (GH 741) Pflanzung einer Obstbaumreihe bestehend aus 32 Bäumen östlich angrenzend der Sportstätten zwischen der Otto-Bayer-Straße und des Weges „Am Hirschfuß“.Die Maßnahme dient zu 100% dem Ausgleich der Eingriffe durch das Fußballjugendleistungszentrum (Bestand) Ausgleichsmaßnahme A 3 HK 21(LW 332) Anpflanzung einer extensiv bewirtschafteten Streuobstwiese mit Hochstämmen südlich des Weges „Am Hirschfuß“. Die Maßnahme dient zu 100% dem Ausgleich der Eingriffe durch das Fußballjugendleistungszentrum (Erweiterung) Ausgleichsmaßnahme A 4 BF 31 (GH 741) Pflanzung einer Obstbaumreihe bestehend aus 19 Bäumen östlich angrenzend der Sportstätten und südlich des Weges „Am Hirschfuß“. Die Maßnahme dient zu 100% dem Ausgleich der Eingriffe durch das Fußballjugendleistungszentrum (Erweiterung) Ausgleichsmaßnahme A 5 BD51 ( GH 4431) Anpflanzung von Sträuchern und standortgerechten Gehölzen entlang der Otto-Bayer-Straße. Diese Maßnahme dient zu 100% dem Ausgleich der Eingriffe durch die umgesetzten P+R-Stellplätze Ausgleichsmaßnahme A 6 BD51 (GH 4431) Anpflanzung von Sträuchern und standortgerechten Gehölzen entlang des südlichen Grenzbereichs der Erweiterungsflächen des Fußballjugendleistungszentrums. Diese Maßnahme dient zu 100% dem Ausgleich der Eingriffe durch die Erweiterung des Fußballjugendleistungszentrums Ausgleichsmaßnahme A 7 BD 51 (GH4431) Anpflanzung von Sträuchern und standortgerechten Gehölzen in einem Korridor zwischen den bereits umgesetzten Sportstätten und der Bahnstrecke. Diese Maßnahme dient zu 100% der Eingriffe durch das Fußballjugendleistungszentrum (Bestand) Ausgleichsmaßnahme A 8 HK 21(LW 332) Anpflanzung einer extensiv bewirtschafteten Wiese mit Baumbestand im Norden des Fußballjugendleistungszentrum. Diese Maßnahme dient zu 100% dem Ausgleich der Eingriffe des Fußballjugendleistungszentrums (Bestand) Begrünungsmaßnahmen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB Das Fußballjugendleistungszentrum ist durch Ziergehölze und Staudenrabatten sowie Einzelbäume begrünt. Diese sind auch weiterhin in ihrem Bestand zu erhalten und zu entwickeln. Es ist nicht erforderlich, darauf hinzuweisen, dass abgehende Bäume gleichwertig zu ersetzen sind, da mit der aktuellen Rechtsprechung vom Bundesverwaltungsgericht vom 08.10.2014 (BVerwG Az 4 C 30.13) klargestellt wurde, dass eine Ersatzpflicht für Bäume besteht, die gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB festgesetzt worden sind. Planungsrechtliche Hinweise Die Umsetzung der Begrünungsmaßnahmen erfolgt gemäß den Grundsätzen zur gestalterischen Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die in der Anlage zur Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach § 135 a bis 135 c BauGB festgelegt sind. Die betreffenden Grundsätze (Qualitätsmerkmale) sind als Kürzel mit der Festsetzung gekennzeichnet. bedeutsame Wegeverbindung weitere grünordnerische Hinweise und Maßnahmen Gebäude Gebäude mit Dachbegrünung Kunstrasenspielfelder Naturrasenspielfelder Straßen, Wege Ackerflächen Zierpflanzungen Stauden- und Gräserflächen Erhaltenswerte Baumreihe Einzelbäume und Baumgruppen Bestandsbäume im Fussballjugendleistungszentrum Symbolik gemäß Planzeichenverordnung Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft Mit Geh- Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Flächen (GFL) Umgrenzung von Flächen mit Bindung für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen Die Umsetzung der Begrünungsmaßnahmen erfolgt darüber hinaus nach Maßgabe des landschaftspflegerischen Fachbeitrags, der Bestandteil des Bebauungsplanes ist. Um artenschutzrechtliche Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG ausschließen zu können, sind gem. den artenschutzrechtlichen Prüfungen (ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH: ASP Stufe 1 von September 2014 und ASP Stufe von Juni 2015) Rodungs- und Fällarbeiten entsprechend des § 39 BNatSchG ausschließlich im Zeitraum vom 01.10. eines Jahres bis zum 28./29.02. des Folgejahres auszuführen. .
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1128/2018
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 23.04.2018
- Erstellt
- 10.04.2018 16:01