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1128/2018

Landschaftspflegerischer Fachbeitrag für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.: 7053/02; "1. Änderung Kurtekottener Straße in Köln-Flittard"

Mitteilung Ausschuss 23.04.2018

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Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 07.05.2018, TOP 6.8

Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1 - Maßnahmenplan zum Landschaftspflegerischen Fachbeitrag

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Mitteilung Ausschuss

4657 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/671/11 
 
Vorlagen-Nummer  23.04.2018 
 1128/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 28.05.2018 
 
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.: 7053/02; 
"1. Änderung Kurtekottener Straße in Köln-Flittard" 
Mit der 1. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 7053 / 02 „Kurtekottener Straße in 
Köln-Flittard“ besteht das Planungsziel, das bestehende Jugendfußballzentrum zu erweitern und das 
bestehende Leistungszentrum planungsrechtlich zu sichern. Der Verein plant, das bestehende Sport-
gelände um weitere Fußballfelder im Süden zu erweitern. Für die Erweiterungsflächen führt das zu 
einer Überplanung von landwirtschaftlich genutzten Flächen.  
Der ursprüngliche Bebauungsplan sieht auf den betreffenden Flächen Stellplatzflächen für den westli-
chen gelegenen Chempark von Bayer vor. Diese Planung wurde aufgegeben. Stattdessen wurde auf 
der Grundlage einer befristeten Baugenehmigung das bereits bestehende Fußballleistungszentrum 
des Bayer 04 Leverkusen realisiert. Für die Baugenehmigung wurde ein LPB erstellt. Im Sinne der 
naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung wurden Ausgleichsmaßnahmen geplant und realisiert. 
Ferner wurde mit dem rechtskräftigen Bebauungsplan ein Reiterhof und ein Park&Ride Parkplatz für 
den S-Bahnhof planungsrechtlich festgesetzt. Für die genannten Bauvorhaben setzt der ursprüngli-
che Bebauungsplan Ausgleichsmaßnahmen fest. 
Für die Aufstellung des Landschaftspflegerischen Fachbeitrages bestand insbesondere die Heraus-
forderung, den bestehenden, nicht abwägbaren Ausgleichsbedarf zu ermitteln, der durch die bereits 
erfolgten Eingriffe wie den Reiterhof, den Park&Rideparkplatz und dem bestehenden Leistungszent-
rum erforderlich wurde. Für die Bewältigung dieser Aufgabenstellung war die Analyse der konkreten 
Genehmigungslage für die realisierten Bauvorhaben erforderlich. 
Darüber hinaus musste mit dem landschaftspflegerischen Fachbeitrag die Rücknahme des Eingriffes 
der Stellplatzanlagen und die teilweise Rücknahme der Festsetzung von Ausgleichsmaßnahmen er-
mittelt werden. 
Nicht zuletzt war für den neuen ausgleichpflichtigen Eingriffsbereich, nämlich für den Eingriff der Leis-
tungszentrumerweiterung, der Ausgleichsbedarf zu ermitteln. 
Neben den aus dem Ursprungsplan nach wie vor zu übernehmenden Ausgleichsmaßnahmen werden 
mit dem Landschaftspflegerischen Fachbeitrag neue Ausgleichsmaßnahmen geplant. Diese bestehen 
mit: 
Ausgleichsmaßnahme A3: 
Anpflanzung einer extensiv bewirtschafteten Streuobstwiese mit Hochstämmen südlich des Weges 
„Am Hirschfuß“ 
Ausgleichsmaßnahmen A4 
Pflanzung einer Obstbaumreihe bestehend aus 19 Bäumen östlich angrenzend der Sportstätten, als 
Fortführung der Ausgleichsmaßnahme A2. 
Ausgleichsmaßnahmen A5

2 
 
Anpflanzung von Sträuchern und standortgerechten Gehölzen entlang des südlichen Grenzbereichs 
der Erweiterungsflächen des Fußballjugendleistungszentrums. 
Mit der gesamten Planung von Ausgleichsmaßnahmen lässt sich ein Kompensationsüberschuss von 
38.674 Wertpunkten feststellen, die von der der Fa. Bayer Real Estate für kommende Bauprojekte 
verwendet werden kann. 
Weitere Eckpunkte der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung wurden wie folgt aufgearbeitet: 
Berücksichtigung des nicht abwägbaren Ausgleichs von insgesamt 440.376 BWP 
Dieser besteht einzeln aus den folgenden Ausgleichsbedarfen: 
 Ausgleich für den Reiterhof  183.600 BWP 
 Ausgleich für das Fußballjugendleistungszentrum (Bestand) 223.446 BWP  
 Ausgleich für die umgesetzten P+R Stellplätze 6.480 BWP 
 Planungsrechtlich zulässige Stellplatzanlage 26.850 BWP 
Zurücknahme eines planungsrechtlich entschiedenen Eingriffes und Ausgleichs 
Die Rücknahme des Eingriffes erfolgt durch: 
 Der Rücknahme von Stellplatzflächen mit einer Eingriffsschwere von 149.080 BWP 
Die Rücknahme des zuvor festgesetzten Ausgleiches erfolgt durch: 
 Der Rücknahme von Ausgleichsflächen mit einer Aufwertung von 265.860 BWP durch den 
weiteren Erhalt von landwirtschaftlichen Flächen. 
Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung 
Im Zuge der Bilanzierung wird für die Bauleitplanung ein vollständiger Ausgleich der Eingriffe in Natur 
und Landschaft erzielt. Es ergibt sich ein Kompensationsüberschuss von 70.134 Wertpunkten, die 
dem Eingriffsverursacher für weitere Vorhaben gutzuschreiben ist. 
Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung 
 Neuer zu bewältigender Eingriff       135.450 BWP 
 Neu erzielter Ausgleich                   174.124 BWP 
 Ausgleichsbilanz                   -38.674 BWP 
 
 
Gez. Blome i.V. für VI

Anlage 1 - Maßnahmenplan zum Landschaftspflegerischen Fachbeitrag

17263 Zeichen

44.14 
41.93 
40.77 
39.71 40.78 42.26 39.29 
40.77 
44.67 
40.28 
42.30 
45.12 
44.75 44.67 
44.44 44.50 
42.53 40.58 42.86 
43.26 43.09 
40.31 
43.55 
40.77 44.07 40.41 
38.12 39.29 
Trafo 
C154 C154 
D161 
D165 
C152/1 
C152/2 
Werkst. 
Golf-Shop 
Lager 
Clubhaus 
Trainingshalle 
Ga 
Abschlagboxen 
Bansen / Voltigierhalle Voltigierhalle 
Reithalle 
Ställe 
Ställe 
Ställe 
Ställe 
Casino 
Reithalle 
Gartenhaus 
Richterkabine 
Pferdewäsche 
Pferdewäsche 
Jugendfußball- Leistungszentrum 
Betriebshof 
WC 
S-Bahn 
Fern-Bahn 
S-Bahn 
Fern-Bahn 
Fern-Bahn 
S-Bahn 
Fern-Bahn 
S-Bahn 
Kurtekottenweg 
Gatter 
Gatter 
Gatter 
Gatter 
Gatter Gatter Gatter 
Gatter 
Gatter 
Gatter Gatter 
Gatter 
Gatter 
Gatter 
Gatter 
Pferdekoppel 
Pferdekoppel Pferdekoppel Pferdekoppel Pferdekoppel 
Pferdekoppel 
Pferdekoppel 
Pferdekoppel 
Pferdekoppel 
Pferdekoppel 
Pferdekoppel 
Longierzirkel 
Miste 
Reit -/ Springplatz 
Reitplatz Reitplatz 
Dressuranlage 
Schranke 
Fahrradständer 
Denkmal 
Flur 46 
5
4
11 
 Ludwig-Girtler Straße 
P
P
P
Otto-Bayer-Straße 
Robert-Emanuel-Schmidt-Straße 
Fahrrad-/Fußweg 
Flur 47 
Gemarkung 
Stammheim-Flittard 
Maßnahmenfläche A3 
15,0 
Lichtwellenleiterkabel 
Ferngasleitung Nr.2/19 
mit Schutzstreifen 8m 
Ferngasleitung 
Nr.200/21 
mit Schutz- 
streifen 8m 
L 10 kV Kabel 
zugunsten der Versorgungsträger 
mit Schutzstreifen 10kV Kabel 2m 
St 
zugunsten der 
Versorgungsträger 
zugunsten der 
Versorgungsträger 
L
L
private Grünfläche 
- Sportflächen - 
II 
Maßnahmenfläche A1 
GR 1600 m² 
200.0 
30.0 
60.0 
GR 
1500 
m² 5.0 25.0 
30.0 
115.0 
14.0 
I
7.0 22.0 
30.0 
GR 
800 m² I
7,5 
3,0 
7,5 
3,0 
GF  zugunsten der Allgemeinheit und Versorgungsträger 
 L    
zugunsten der Versorgungsträger 
GF  zugunsten der Allgemeinheit und Versorgungsträger 
 L 
   
zugunsten der Versorgungsträger 
Vereinsheim/ Hausmeister- 
wohnung 
7,5 
Maßnahmenfläche A6 
Maßnahmenfläche A7 
Maßnahmenfläche A4 
Maßnahmenfläche A2 
Maßnahmenfläche A5 
Maßnahmenfläche A8 
44.14 
41.93 40.77 
39.71 40.78 42.26 39.29 
40.77 
44.67 
40.28 
42.30 
45.12 
44.75 44.67 
44.44 44.50 
42.53 40.58 42.86 
43.26 43.09 
40.31 
43.55 40.77 
44.07 40.41 
38.12 39.29 
Trafo 
C154 C154 
D161 
D165 
C152/1 
C152/2 
(1432) 
(1432) 
Werkst. 
Golf-Shop 
Lager 
Clubhaus 
Trainingshalle 
Ga 
Abschlagboxen 
Bansen / Voltigierhalle Voltigierhalle 
Reithalle 
Ställe 
Ställe 
Ställe 
Ställe 
Casino 
Reithalle 
Gartenhaus 
Richterkabine 
Pferdewäsche 
Pferdewäsche 
Jugendfußball- Leistungszentrum 
Betriebshof 
WC 
S-Bahn 
Fern-Bahn 
S-Bahn 
Fern-Bahn 
Fern-Bahn 
S-Bahn 
Fern-Bahn 
S-Bahn 
Kurtekottenweg 
Gatter Gatter 
Gatter 
Gatter 
Gatter 
Gatter Gatter 
Gatter 
Gatter 
Gatter Gatter 
Gatter 
Gatter Gatter 
Gatter 
Pferdekoppel 
Pferdekoppel 
Pferdekoppel 
Pferdekoppel 
Pferdekoppel 
Pferdekoppel 
Pferdekoppel 
Pferdekoppel 
Pferdekoppel 
Pferdekoppel 
Pferdekoppel 
Longierzirkel 
Miste 
Reit -/ Springplatz 
Reitplatz Reitplatz 
Dressuranlage 
Schranke 
Fahrradständer 
Denkmal 
Flur 46 
5
4
11 
 Ludwig-Girtler Straße 
P
P
P
Otto-Bayer-Straße 
Robert-Emanuel-Schmidt-Straße 
Fahrrad-/Fußweg 
Flur 47 
Stammheim-Flittard 
GFL 
Ausgleichsmaßnahme A1.1 
BD 51 (GH 4431) 
Pflanzung eines Feldgehölzes  aus einheimischen und 
standortgerechten Gehölzen 
Die Maßnahme  dient zu 100% dem Ausgleich der Eingriffe 
durch den Reiterhof 
Flächengröße: 15.300 m² 
Entwicklung eines ökologisch  hochwertigen Feldgehölzes  mit 
bodenständigen  Sträuchern  und Bäumen  mit naturnahem Saum. 
Die Pflanzung erfolgt als Rasterpflanzung (2*2 Meter) mit 
Hainbuchen, Stiel-Eiche, Eberesche (Heister, 200-250 cm zu je 
5%) sowie die Straucharten Schlehe, Wildrose, Hundsrose 
(Heister 40/60 und 60/100 cm zu je 20%), des Weiteren 
Salweide und Purpurweide (Heister 100/150 cm zu je 15%). Auf 
eine Pflege der Gehölzfläche ist weitestgehend zu verzichten. 
Ausgleichsmaßnahme A1.2 
BD 51 (GH 4431) 
Pflanzung eines Feldgehölzes  aus einheimischen und 
standortgerechten Gehölzen 
Die Maßnahme  dient zu 100% dem Ausgleich der Eingriffe 
durch das bestehende Fußballjugendleistungszentrum 
Flächengröße: 2.238 m² 
Entwicklung eines ökologisch  hochwertigen Feldgehölzes  mit 
bodenständigen  Sträuchern  und Bäumen  mit naturnahem Saum. 
Die Pflanzung erfolgt als Rasterpflanzung (2*2 Meter) mit 
Hainbuchen, Stiel-Eiche, Eberesche (Heister, 200-250 cm zu je 
5%) sowie die Straucharten Schlehe, Wildrose, Hundsrose 
(Heister 40/60 und 60/100 cm zu je 20%), des Weiteren 
Salweide und Purpurweide (Heister 100/150 cm zu je 15%). Auf 
eine Pflege der Gehölzfläche ist weitestgehend zu verzichten. 
Ausgleichsmaßnahme A 1.3 
BD 51 (GH 4431) 
Pflanzung eines Feldgehölzes  aus einheimischen und 
standortgerechten Gehölzen 
Die Maßnahme  dient zu 100%dem möglichen  Ausgleich der 
Eingriffe durch die planungsrechtlich zulässigen Stellplatzflächen 
Flächengröße: 5.800 m² 
Entwicklung eines ökologisch  hochwertigen Feldgehölzes  mit 
bodenständigen  Sträuchern  und Bäumen  mit naturnahem Saum. 
Die Pflanzung erfolgt als Rasterpflanzung (2*2 Meter) mit 
Hainbuchen, Stiel-Eiche, Eberesche (Heister, 200-250 cm zu je 
5%) sowie die Straucharten Schlehe, Wildrose, Hundsrose 
(Heister 40/60 und 60/100 cm zu je 20%), des Weiteren 
Salweide und Purpurweide (Heister 100/150 cm zu je 15%). Auf 
eine Pflege der Gehölzfläche ist weitestgehend zu verzichten. 
Ausgleichsmaßnahme A1.4 
BD 51 (GH 4431) 
Pflanzung eines Feldgehölzes  aus einheimischen und 
standortgerechten Gehölzen 
Die Maßnahme  dient zu 100% dem Ausgleich der Eingriffe 
durch die Erweiterung des Fußballjugendleistungszentrums 
Flächengröße: 1.382 m² 
Entwicklung eines ökologisch  hochwertigen Feldgehölzes  mit 
bodenständigen  Sträuchern  und Bäumen  mit naturnahem Saum. 
Die Pflanzung erfolgt als Rasterpflanzung (2*2 Meter) mit 
Hainbuchen, Stiel-Eiche, Eberesche (Heister, 200-250 cm zu je 
5%) sowie die Straucharten Schlehe, Wildrose, Hundsrose 
(Heister 40/60 und 60/100 cm zu je 20%), des Weiteren 
Salweide und Purpurweide (Heister 100/150 cm zu je 15%). Auf 
eine Pflege der Gehölzfläche ist weitestgehend zu verzichten. 
A1.1 
A1.2 A1.3 A1.4 
Ausgleichsmaßnahme A3 
HK 21 (LW 332) 
Anpflanzung einer extensiv bewirtschafteten Streuobstwiese mit 
Hochstämmen südlich des Weges „Am Hirschfuß“ 
Die Maßnahme  dient zu 100% dem Ausgleich der Eingriffe 
durch das Fußballjugendleistungszentrum(Erweiterung) 
Flächengröße: 14.000 m² 
Anlage einer Streuobstwiese mit 40 Obstbäumen  auf rund 70% 
der Fläche  und Entwicklung einer extensiv bewirtschafteten 
Glatthaferwiese auf 30% der Fläche.  Zu pflanzen sind alte 
Kultur-Obstsorten in der Pflanzqualität  3 mal verpflanzt, 
Stammumfang min. 16-18 cm mit Ballen oder Container. Die 
Pflanzung und Pflege erfolgt fachgerecht gem. den Vorgaben 
der FLL und der DIN 18916 und 18919. Pflegeschnitte sind 
mindestens in einem fünfjährigen  Turnus durchzuführen.  Der 
Streuobstwiesenbereich und die Glatthaferwiese sind mit einer 
autochthonen Saatgutmischung für  Fettwiesenbiotope 
einzusäen  und entsprechend der Herstellerangaben zu 
entwickeln. Hier erfolgt eine zweischürige  Mahd  (Mahdtermine 
in Juli und Oktober), anfallendes Mahdgut ist abzutransportieren. 
Ausgleichsmaßnahme A4 
BF 31 (GH 741) 
Pflanzung einer Obstbaumreihe bestehend aus 19 Bäumen 
östlich angrenzend der Sportstätten 
Die Maßnahme  dient zu 100% dem Ausgleich der Eingriffe 
durch das Fußballjugendleistungszentrum (Erweiterung) 
Anlage einer Obstbaumreihe in einem 10 Meter breiten, extensiv 
gepflegten Wiesen-Streifen mit Kultursorten in der Pflanzqualität 
3 mal verpflanzt, Stammumfang min. 16-18 cm mit Ballen oder 
Container. Die Pflanzung und Pflege erfolgt fachgerecht gem. 
den Vorgaben der FLL und der DIN 18916 und 18919. Der 
Wiesenstreifen wird durch eine zweischürige  Mahd 
(Mahdtermine in Juli und Oktober) extensiv gepflegt, hierbei 
anfallendes Mahdgut ist abzutransportieren. 
Ausgleichsmaßnahme A5 
BD 51 (GH 4431) 
Anpflanzung von Sträuchern  und standortgerechten Gehölzen 
entlang der Otto-Bayer-Straße. 
Diese Maßnahme  dient zu 100% dem Ausgleich der Eingriffe 
durch die umgesetzten P+R-Stellplätze 
Flächengröße: 810 m² 
Entwicklung eines ökologisch  hochwertigen Feldgehölzes  mit 
bodenständigen  Sträuchern  und Bäumen  mit naturnahem Saum. 
Die Pflanzung erfolgt als Rasterpflanzung (2*2 Meter) mit 
standortgerechten Laubgehölzen.  Auf eine Pflege der 
Gehölzfläche ist weitestgehend zu verzichten. Ausgleichsmaßnahme A6 
BD51 (GH 4431) 
Anpflanzung von Sträuchern  und standortgerechten Gehölzen 
entlang des südlichen  Grenzbereichs der Erweiterungsflächen 
des Fußballjugendleistungszentrums. 
Diese Maßnahme  dient zu 100% dem Ausgleich der Eingriffe 
durch die Erweiterung des Fußballjugendleistungszentrums 
Flächengröße: 570 m² 
Entwicklung eines ökologisch  hochwertigen Feldgehölzes  mit 
bodenständigen  Sträuchern.  Die Pflanzung erfolgt als dreireihige 
Rasterpflanzung (1,5*2 Meter) mit Schlehe, Purpur-Weide, 
Hundsrose, Sal-Weide, Hasel, Gewöhnlicher  Schneeball und 
Eingriffliger Weißdorn  (Heister 60/180 cm zu je 15-20%). Auf 
eine ausreichende Bewässerung  der Pflanzung (etwa 10 
Wässerungsgänge)  ist im ersten Sommerhalbjahr nach der 
Pflanzung zu achten. Des Weiteren sind die Vorgaben der DIN 
18916 und 18919 im Zuge der Pflanzung zu berücksichtigen. 
Gehölzausfälle über 10% sind zu kompensieren. 
Ausgleichsmaßnahme A7 
BD51 (GH 4431) 
Anpflanzung von Sträuchern  und standortgerechten Gehölzen  in 
einem Korridor zwischen den bereits umgesetzten Sportstätten 
und der Bahnstrecke. 
Diese Maßnahme  dient zu 100% der Eingriffe durch das 
Fußballjugendleistungszentrum (Bestand) 
Flächengröße: 7.687 m² 
Entwicklung eines ökologisch  hochwertigen Feldgehölzes  mit 
bodenständigen  Sträuchern  und Bäumen  mit naturnahem Saum. 
Die Pflanzung erfolgte als Rasterpflanzung (2*2 Meter). 
Verwendung fanden Hainbuchen, Stiel-Eiche, Eberesche 
(Heister, 200-250 cm zu je 5%) sowie die Straucharten Schlehe, 
Wildrose, Hundsrose (Heister 40/60 und 60/100 cm zu je 20%), 
des Weiteren Salweide und Purpurweide (Heister 100/150 cm zu 
je 15%). 
Auf eine weitergehende Pflege der Fläche  ist zu verzichten, um 
eine naturnahe Entwicklung des Gehölzbiotopes zu ermöglichen. 
Ausgleichsmaßnahme A8 
HHK 21 (LW 332) 
Anpflanzung einer extensiv bewirtschafteten Wiese mit 
Baumbestand im Norden des Fußballjugendleistungszentrums. 
Diese Maßnahme  dient zu 100% dem Ausgleich der Eingriffe 
des Fußballjugendleistungszentrums (Bestand) 
Flächengröße: 3.638 m² 
Entwicklung einer extensiv bewirtschafteten Wiese mit 
eingestreuten Sträucher  und Laubbäumen  als Einzel- gehölz 
oder in kleinen Gehölzgruppen.  Durch feuchte Mulden und 
Kiesflächen  soll das Standortmosaik bereichert werden. Zur 
Einsaat der Wiesenfläche  ist eine geeignete Wiesensaat zu 
verwenden. 
Die Fläche  ist 1 mal jährlich  ab Mitte August zu mähen. 
Sträucher  sind alle 10, maximal alle 25 Jahre auf den Stock zu 
setzen. 
Ausgleichsmaßnahme A2 
BF 31 (GH 741) 
Pflanzung einer Obstbaumreihe bestehend aus 32 Bäumen 
östlich angrenzend der Sportstätten 
Die Maßnahme  dient zu 100% dem Ausgleich der Eingriffe 
durch das Fußballjugendleistungszentrum (Bestand) 
Anlage einer Obstbaumreihe in einem 10 Meter breiten, extensiv 
gepflegten Wiesen-Streifen mit Kultursorten in der Pflanzqualität 
3 mal verpflanzt, Stammumfang min. 16-18 cm mit Ballen oder 
Container . Die Pflanzung und Pflege erfolgt fachgerecht gem. 
den Vorgaben der FLL und der DIN 18916 und 18919. Der 
Wiesenstreifen wird durch eine zweischürige  Mahd 
(Mahdtermine in Juli und Oktober) extensiv gepflegt, hierbei 
anfallendes Mahdgut ist abzutransportieren. 
A2 
A5 
A6 
A3 
A4 
A7 
A8 
A5 
Am Hirschfuß 
Legende 
Maßnahmenflächen gemäß Bebauungsplan Nr. 7053/02, 1. Änderung, 2014 
40 0 20 60 80 
Bebauungsplan Nr. 7053/02 , 1.Änderung  (ohne Maßstab) 
Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 7053/02, 1. Änd. 
M 1 : 2.000 
Stadt Köln 
Bebauungsplan Nr. 7053/02, 1. Änderung 
Kurtekottener Straße in Köln-Flittard 
Maßnahmenplan                                    Karte 6 
Haan, den 29.06.2017 
ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH 
Zur Pumpstation 1 42781 Haan / Rheinland 
Fon: +49 2129 / 566 209 - 0 Fax: - 16 
mail@isr-haan.de www.isr-haan.de 
ISR
BD 51 (GH4431) Sträucher und standortgerechte Gehölze, Feldgehölze 
HHK 21 (LW 332) extensiv Wiese mit Baumbestand 
BF 31 (GH 741) Obstbaumreihe 
HHK 21 (LW 332) Streuobstwiese mit Hochstämmen 
Textliche Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 20, Nr. 25 a und b BauGB 
für Ausgleichsmaßnahmen, die im Zuge der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7053/02 für die Erweiterung 
des Fussballjugendleistungszentrums herzustellen und dauerhaft zu pflegen und zu sichern sind: 
Ausgleichsmaßnahme A 1 
BD 51 (GH 4431) Pflanzung eines Feldgehölzes  westlich der Robert-Emanuel-Schmidt-Straße  aus 
einheimischen und standortgerechten Gehölzen.  Die Maßnahme  dient  dem Ausgleich der 
Eingriffe durch den Reiterhof (A 1.1), durch das bestehende Fussballjugendleistungszentrum 
(A 1.2), der planungsrechtlich zulässigen  Stellplatzflächen  (A 1.3) und der Erweiterung des 
Fußballjugendleistungszentrums (A 1.4) 
Ausgleichsmaßnahme A 2 
BF 31 (GH 741) Pflanzung einer Obstbaumreihe bestehend aus 32 Bäumen  östlich  angrenzend der 
Sportstätten  zwischen der Otto-Bayer-Straße  und des Weges „Am Hirschfuß“.Die  Maßnahme 
dient zu 100% dem Ausgleich der Eingriffe durch das Fußballjugendleistungszentrum 
(Bestand) 
Ausgleichsmaßnahme A 3 
HK 21(LW 332) Anpflanzung einer extensiv bewirtschafteten Streuobstwiese mit Hochstämmen  südlich  des 
Weges „Am Hirschfuß“. Die Maßnahme dient zu 100% dem Ausgleich der Eingriffe durch das 
Fußballjugendleistungszentrum (Erweiterung) 
Ausgleichsmaßnahme A 4 
BF 31 (GH 741) Pflanzung einer Obstbaumreihe bestehend aus 19 Bäumen  östlich  angrenzend der 
Sportstätten  und südlich  des Weges „Am Hirschfuß“.  Die Maßnahme  dient zu 100% dem 
Ausgleich der Eingriffe durch das Fußballjugendleistungszentrum (Erweiterung) 
Ausgleichsmaßnahme A 5 
BD51 ( GH 4431) Anpflanzung von Sträuchern  und standortgerechten Gehölzen  entlang der 
Otto-Bayer-Straße.  Diese Maßnahme  dient zu 100% dem Ausgleich der Eingriffe durch die 
umgesetzten P+R-Stellplätze 
Ausgleichsmaßnahme A 6 
BD51 (GH 4431) Anpflanzung von Sträuchern  und standortgerechten Gehölzen  entlang des südlichen 
Grenzbereichs der Erweiterungsflächen  des Fußballjugendleistungszentrums.   Diese 
Maßnahme  dient zu 100% dem Ausgleich der Eingriffe durch die Erweiterung des 
Fußballjugendleistungszentrums 
Ausgleichsmaßnahme A 7 
BD 51 (GH4431) Anpflanzung von Sträuchern  und standortgerechten Gehölzen  in einem Korridor zwischen 
den bereits umgesetzten Sportstätten  und der Bahnstrecke. Diese Maßnahme  dient zu 100% 
der Eingriffe durch das Fußballjugendleistungszentrum (Bestand) 
 Ausgleichsmaßnahme A 8 
HK 21(LW 332) Anpflanzung einer extensiv bewirtschafteten Wiese mit Baumbestand im Norden des 
Fußballjugendleistungszentrum.  Diese Maßnahme  dient zu 100% dem Ausgleich der 
Eingriffe des Fußballjugendleistungszentrums (Bestand) 
Begrünungsmaßnahmen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB 
Das Fußballjugendleistungszentrum  ist durch Ziergehölze  und Staudenrabatten sowie Einzelbäume  begrünt. 
Diese sind auch weiterhin in ihrem Bestand zu erhalten und zu entwickeln. Es ist nicht erforderlich, darauf 
hinzuweisen, dass abgehende Bäume  gleichwertig zu ersetzen sind, da mit der aktuellen Rechtsprechung vom 
Bundesverwaltungsgericht vom 08.10.2014 (BVerwG Az 4 C 30.13) klargestellt wurde, dass eine Ersatzpflicht 
für Bäume besteht, die gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB festgesetzt worden sind. 
Planungsrechtliche Hinweise 
Die Umsetzung der Begrünungsmaßnahmen  erfolgt gemäß  den Grundsätzen  zur gestalterischen Umsetzung 
von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen,  die in der Anlage zur Satzung zur Erhebung von 
Kostenerstattungsbeträgen  nach § 135 a bis 135 c BauGB festgelegt sind. Die betreffenden Grundsätze 
(Qualitätsmerkmale) sind als Kürzel mit der Festsetzung gekennzeichnet. 
bedeutsame Wegeverbindung 
weitere grünordnerische Hinweise und Maßnahmen 
Gebäude 
Gebäude mit Dachbegrünung 
Kunstrasenspielfelder 
Naturrasenspielfelder 
Straßen, Wege 
Ackerflächen 
Zierpflanzungen 
Stauden- und Gräserflächen 
Erhaltenswerte Baumreihe 
Einzelbäume und Baumgruppen 
Bestandsbäume im Fussballjugendleistungszentrum 
Symbolik gemäß Planzeichenverordnung 
Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur 
Entwicklung von Natur und Landschaft 
Mit Geh- Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Flächen (GFL) 
Umgrenzung von Flächen mit Bindung für Bepflanzungen und für die 
Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen 
Die Umsetzung der Begrünungsmaßnahmen  erfolgt darüber  hinaus nach Maßgabe  des 
landschaftspflegerischen Fachbeitrags, der Bestandteil des Bebauungsplanes ist. 
Um artenschutzrechtliche Verbotstatbestände  gem. § 44 BNatSchG ausschließen  zu können,  sind gem. den 
artenschutzrechtlichen Prüfungen  (ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH: ASP Stufe 1 von September 
2014 und ASP Stufe von Juni 2015) Rodungs- und Fällarbeiten  entsprechend des § 39 BNatSchG 
ausschließlich im Zeitraum vom 01.10. eines Jahres bis zum 28./29.02. des Folgejahres auszuführen. 
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Beratungsverlauf (1)

07.05.2018 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 6.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1128/2018
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
23.04.2018
Erstellt
10.04.2018 16:01