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3387/2023

Überplanmäßiger Aufwand für Leistungen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe, TP 0606 im Jahr 2023

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 26.10.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.10.2023, TOP 7.3

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

3609 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/20/202 
 
Vorlagen-Nummer           26.10.2023 
 3387/2023 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 26.10.2023 
 
Überplanmäßiger Aufwand für Leistungen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe, TP 0606 im 
Jahr 2023 
Mit dieser Unterrichtung wird der Rat im Vorgriff über die beabsichtigte Genehmigung eines 
überplanmäßigen Aufwandes für Leistungen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe, TP 0606, durch 
die Stadtkämmerin gemäß § 83 Abs.1 GO NRW i.V.m. § 10 Nr. 1 (1. Punkt) Haushaltssatzung 
informiert:  
 
Im Rahmen des unterjährigen Haushaltscontrollings zeichnet sich ein erheblicher überplanmä-
ßiger Bedarf im o.g. Teilplan ab. Seitens des Amtes für Kinder, Jugend und Familie wurde 
zum Prognoseberichtswesen mit Buchungsstand 31.08.2023 ein überplanmäßiger Mehrbedarf 
in der Produktgruppe 0606, Hilfen für junge Menschen und ihre Familien in Höhe von 38,9 
Mio. € prognostiziert. Das Ergebnis der Prognose wurde zum Anlass genommen, die Auf-
wandsentwicklung näher zu beobachten und kontinuierlich fortzuschreiben. Der seitens des 
Amtes für Kinder, Jugend und Familie bis Ende des Haushaltsjahres erwartete Mehrbedarf 
wird nach alledem mit 43,5 Mo. € beziffert und insbesondere auf den kontinuierlich erfolgten 
Anstieg der Fallzahlen inkl. allgemeiner Preissteigerungen (Inflation) zurückgeführt.  
 
So sind bei der Erhöhung der Kosten für stationäre Leistungen insbesondere die Kosten bei 
den Inobhutnahmen gestiegen. Die durchschnittlichen Verweildauern bei Inobhutnahmen ver-
längern sich wegen Verzögerungen in der Vermittlung in Anschlusshilfen. Weiterhin steigen 
die Zuführungskosten durch vermehrt notwendige Inanspruchnahmen von Angeboten außer-
halb Kölns wie auch teure Zwischenlösungen, die wegen verzögerter Verfügbarkeit eines In-
obhutnahmeangebotes notwendig sind.  
 
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie hält zwei Stellen vor, um im Rahmen einer Innenrevi-
sion die bezirklich bewilligten Leistungen auf ihre Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit hin zu 
prüfen. Leistungen der wirtschaftlichen Jugendhilfe werden nach Angaben des Amtes aus-
schließlich unter dem Aspekt der unbedingten Notwendigkeit bewilligt. 
 
Die im TP 0606 finanzierten Leistungen werden aufgrund rechtlicher Verpflichtungen nach 
dem SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe - erbracht, weshalb der überplanmäßige Aufwand 
nach § 83 Abs. 2 GO i.V.m. § 10 Nr. 1 (1. Punkt) Haushaltssatzung 2023/2024 in die Geneh-
migungszuständigkeit der Stadtkämmerin fällt. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie hat 
am 20.10.2023 einen entsprechenden Antrag auf überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe 
von 43,5 Mio. € im Teilergebnisplan des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in der Produkt-
gruppe 0606, Hilfen für junge Menschen und ihre Familien in der Teilplanzeile 15, Transferauf-
wendungen für das Haushaltsjahr 2023 gestellt. Dieser befindet sich hinsichtlich der Details 
derzeit in der internen Prüfung der Kämmerei zur Vorbereitung der entsprechenden Genehmi-
gung. Letztere setzt die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit voraus.

2 
 
 
Der geltend gemachte Bedarf ist voraussichtlich zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit und 
Aufgabenwahrnehmung in diesem Bereich unabweisbar. Angesichts der Aufwandsvolumina 
zeichnet sich ein Deckungserfordernis zu Lasten des Gesamthaushaltes und damit eine Be-
lastung des Jahresergebnisses 2023 ab. Die erforderliche überplanmäßige Mittelbereitstellung 
wird deshalb sukzessiv, bedarfsorientiert und zweckgebunden erfolgen, um das Jahresergeb-
nis möglichst gering zu belasten. 
 
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

26.10.2023 Rat
TOP 7.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3387/2023
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
26.10.2023
Erstellt
23.10.2023 12:26