0494/2018
Mündliche Anfrage von Herrn Bezirksvertreter Kleinjans aus der Sitzung der Bezirksvertretung vom 01.02.2018 zur Stadtbahnhaltestelle Chorweiler Brandschutztechnische Nachrüstung Sachstand der Planung und Umsetzung (0150/2018)
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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)
2173 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/69/690/2 Vorlagen-Nummer 0494/2018 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 08.03.2018 Mündliche Anfrage von Herrn Bezirksvertreter Kleinjans aus der Sitzung der Bezirksvertretung vom 01.02.2018 zur Stadtbahnhaltestelle Chorweiler Brandschutztechnische Nachrüstung Sachstand der Planung und Umsetzung (0150/2018) Mündliche Anfrage: Die Mitteilung wurde der Bezirksvertretung Chorweiler vorab zugeleitet. Bezirksvertreter Herr Kleinjans möchte wissen wie lange die Brandwachen noch vor Ort bleiben, und zudem wünscht er Informationen zu den Eigentumsverhältnissen der Gebäude im oberirdischen Be- reich. Bezirksbürgermeister Herr Zöllner kritisiert, dass die Zeitschiene vom Beschluss im Jahr 2011 bis heute zu lang ist. Stellungnahme der Verwaltung: Der Einsatz von Brandwachen an der Stadtbahnhaltestelle Chorweiler steht im Zusammenhang mit Maßnahmen der DB AG an der Brandschutzinfrastruktur. Nach Auskunft der DB AG war der Einsatz von Brandwachen nur temporär erforderlich. Die Brandwachen wurden zwischenzeitlich abgezogen. Vereinfacht dargestellt ist die Stadt Köln Eigentümer des südlichen, größeren Zugangsgebäudes. Das nördliche Gebäude befindet sich im Eigentum der DB AG. In Bezug auf die Zuständigkeiten für z. B. Unterhaltung und Erneuerung ist eine enge Abstimmung mit der KVB AG, der DB AG sowie der Stadt Köln erforderlich. Diesbezüglich besteht ein Vertrag zwischen den zuvor genannten Beteiligten, wel- cher die Zuständigkeiten für besondere Bauwerksteile, wie z. B. die Wand aus Glasbausteinen und Bauwerksausstattungen (Aufzüge, Beleuchtung,...) im Einzelfall regelt. Bezüglich der Kritik von Herrn Zöllner ist es zutreffend, dass der ursprünglich geplante Projekttermin- plan nicht gehalten werden konnte. Die Mitteilung (Vorlage Nr. 0150/2018) dient der transparenten Darstellung des Terminverzuges und soll die Bezirksvertretung begründet informieren. Eine Be- schleunigung des Verfahrens ist seitens der Verwaltung zum jetzigen Planungsstand nicht möglich.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0494/2018
- Typ
- Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
- Datum
- 07.03.2018
- Erstellt
- 14.02.2018 10:14