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0494/2018

Mündliche Anfrage von Herrn Bezirksvertreter Kleinjans aus der Sitzung der Bezirksvertretung vom 01.02.2018 zur Stadtbahnhaltestelle Chorweiler Brandschutztechnische Nachrüstung Sachstand der Planung und Umsetzung (0150/2018)

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 07.03.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 08.03.2018, TOP 10.2.9

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

2173 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/69/690/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0494/2018 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 08.03.2018 
 
Mündliche Anfrage von Herrn Bezirksvertreter Kleinjans aus der Sitzung der Bezirksvertretung 
vom 01.02.2018 zur Stadtbahnhaltestelle Chorweiler Brandschutztechnische Nachrüstung 
Sachstand der Planung und Umsetzung (0150/2018) 
 
Mündliche Anfrage: 
 
Die Mitteilung wurde der Bezirksvertretung Chorweiler vorab zugeleitet. 
 
Bezirksvertreter Herr Kleinjans möchte wissen wie lange die Brandwachen noch vor Ort bleiben, und 
zudem wünscht er Informationen zu den Eigentumsverhältnissen der Gebäude im oberirdischen Be-
reich. 
 
Bezirksbürgermeister Herr Zöllner kritisiert, dass die Zeitschiene vom Beschluss im Jahr 2011 bis 
heute zu lang ist. 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Der Einsatz von Brandwachen an der Stadtbahnhaltestelle Chorweiler steht im Zusammenhang mit 
Maßnahmen der DB AG an der Brandschutzinfrastruktur. Nach Auskunft der DB AG war der Einsatz 
von Brandwachen nur temporär erforderlich. Die Brandwachen wurden zwischenzeitlich abgezogen. 
 
Vereinfacht dargestellt ist die Stadt Köln Eigentümer des südlichen, größeren Zugangsgebäudes. Das 
nördliche Gebäude befindet sich im Eigentum der DB AG. In Bezug auf die Zuständigkeiten für z. B. 
Unterhaltung und Erneuerung ist eine enge Abstimmung mit der KVB AG, der DB AG sowie der Stadt 
Köln erforderlich. Diesbezüglich besteht ein Vertrag zwischen den zuvor genannten Beteiligten, wel-
cher die Zuständigkeiten für besondere Bauwerksteile, wie z. B. die Wand aus Glasbausteinen und 
Bauwerksausstattungen (Aufzüge, Beleuchtung,...) im Einzelfall regelt. 
 
Bezüglich der Kritik von Herrn Zöllner ist es zutreffend, dass der ursprünglich geplante Projekttermin-
plan nicht gehalten werden konnte. Die Mitteilung (Vorlage Nr. 0150/2018) dient der transparenten 
Darstellung des Terminverzuges und soll die Bezirksvertretung begründet informieren. Eine Be-
schleunigung des Verfahrens ist seitens der Verwaltung zum jetzigen Planungsstand nicht möglich.

Beratungsverlauf (1)

08.03.2018 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0494/2018
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
07.03.2018
Erstellt
14.02.2018 10:14