Mandari Insight

A-W/0040/2021

Einrichtung eines absoluten Halteverbotes auf der Redigerstraße an der Kreuzung zur Sentruper Straße

Antrag an die BV West 09.06.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 08.12.2022, TOP 9.1

Originalantrag

· application/pdf

Ansehen

Stellungnahme A-W-0040-2021vom25-10-2022

· application/pdf

Ansehen

Originalantrag

2165 Zeichen

CDU-Kreisverband Münster e.V . 
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster 
Telefon (02 51) 4 18 42-0 
Telefax (02 51) 4 18 42-44 
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de 
 
 
 
 
 
 
                                              CDU-Fraktion in der BV-West 
 
 
 
Münster, 07.06.2021 
 
 
An den 
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West    A-W/0040/2021 
Herrn Jörg Nathaus 
Pantaleonplatz 7 
48161 Münster 
 
 
 
Einrichtung eines absoluten Halteverbots auf der Redigerstraße  an der Kreuzung zur 
Sentruper Straße 
 
Die CDU -Fraktion in der Bezirksvertretung Münster -West bittet die Verwaltung, ein absolutes 
Halteverbot (durch Schilder, Fahrbahnmarkierungen etc.) auf der linken Seite der Redigerstraße 
(Fahrtrichtung: UKM), beginnend an der Kreuzung Sentruper Straße/Redigerstraße für ca. 10m, 
einzurichten.

CDU-Kreisverband Münster e.V . 
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster 
Telefon (02 51) 4 18 42-0 
Telefax (02 51) 4 18 42-44 
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Auf der rechten Straßenseite der Redigerstraße (Fahrtrichtung: UKM) besteht schon jetzt ein absolutes 
Halteverbot, was aufgrund der Breite der Redigerstraße zur Durchfahrt notwendig ist. Die linke 
Straßenseite hingegen wird zum Parken verwendet: Dabei stehen parkende Kraftfahrzeuge oftmals bis 
in den Kreuzungsbereich der Sentruper Straße hinein – die verpflichtend freizuhaltenden 5m im 
Kreuzungsbereich werden dabei missachtet. So kommen sich besonders Kraftfahrzeuge, die von der 
Sentruper Straße in die Redigerstraße einbiegen und der Gegenverkehr von der Redigerstraße aufgrund 
mangelnder Ausweichmöglichkeiten oft gefährlich nahe. Die CDU -Fraktion in der Bezirksvertretung 
Münster-West plädiert daher für ein räumlich begrenztes, absolutes Halteverbot von ca. 10m, um zum 
einen die fehlende Ausweichmöglichk eit für einbiegenden Kraftfahrzeuge bei Gegenverkehr 
sicherzustellen, aber zum anderen auch den wichtigen Parkraum für die Anwohner nicht zu stark zu 
begrenzen. 
 
 
Gezeichnet: 
Peter Hamann,  
Christian Hinzmann,  
Thomas Lilge,  
Karin Park-Luikenga, 
 Nicholas Reuting,  
Nils Schappler,  
Peter Wolfgarten

Stellungnahme A-W-0040-2021vom25-10-2022

3291 Zeichen

A-hl /COJfO /JOell/ 
32.12.0013 
Frau Solf 
25.10.2022 
3292 
An die Bezirksvertretung 
Münster-West 
über 
Herrn Stadtrat Heuer 
über 
33.24 
Dezernent I 
Eing. 0 8. NOV. 202 
C 
Einrichtung eines absoluten Haltverbots auf der Redigerstraße an der Kreuzung 
zur Sentruper Straße. . . . 
• A-W/0040/2021 der COU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West aus 
der Sitzung vom 07.06.2021 
,: 
Die CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Münster-West hat die Verwaltung beauftragt, die Aus­ 
weisung eines zehn Meter langen Haftverbots an der Redigerstraße im Einmündungsbereich 
zur Sentruper Straße zu prüfen. 
Der Antrag wird damit begründet, dass oftmals widerrechtlich parkende Fahrzeuge im 5-Meter­ 
Bereich der Einmündung zur Sentruper Straße stünden, sodass es nach Angaben der Bezirks­ 
vertretung regelmäßig zu Problemen im Begegmingsfall von in die Redigerstraße ein- und 
ausfahrenden Fahrzeugen käme. Das Haltverbot soll auf 10 Meter beschränkt werden, um den 
ohnehin begrenzten Parkraum nur auf ein Mindestmaß weiter einzuschränken. 
Der Antrag wurde auf die Anregung eines SV-Mitglieds hin, im· Rahmen eines Ortstermins 
näher besprochen, an welchem ebenfalls Vertreter der Stadtwerke und der Verkehrsplanung 
des Amtes für Mobilität und Tiefbau teilnahmen. Im Termin wurde ausqeführt, dass gemäß der 
Straßenverkehrsordnung (StVO) vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je fünf 
Meter von dem Schnittpunkt der Fahrbahnkanten ein gesetzliches Parkverbot gilt. Im vorlie­ 
genden Fall beträgt der freizuhaltende Bereich aufgrund.einer Bordsteinabsenkung sogar rund 
sieben Meter. Nach der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV StVO), sind Ver­ 
kehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, grundsätzlich nicht anzu­ 
ordnen. Aus diesem Grund kommt die Einrichtung eines absoluten Haltverbots per Verkehrs- 
zeichen nicht in Betracht: · 
Die Aufbringung einer Grenzmarkierung zur Verdeutlichung oder Ausweitung des ö-Meter-Be­ 
reichs ist zwar grundsätzlich gemäß der StVO möglich, jedoch an eine entsprechende Erfor­ 
derlichkeit im Einzelfall geknüpft. Im vorliegenden Fall ist diese Erforderlichkeit nach Rück­ 
sprache mit der städtischen Verkehrsplanung und der Polizei nicht erfüllt. Im Zuge mehrerer 
Ortsbegehungen konnten keine Parkverstöße festgestellt werden. Die Sichtbeziehung zur 
Sentruper Straße ist ausreichend und der Bereich des gesetzlichen Halt- und Parkverbots ist 
bereits aufgrund der Bordsteinabsenkung aut rund 7 Meter ausgeweitet. Zudem ist weder eine 
besondere Gefahren- noch Unfalllage bekannt, die ein Eingreifen notwendig machen würde. 
Ebenso besteht bereits aufgrund der in Fahrtrichtung Sentruper Straße über die Redigerstraße

führenden Buslinie ein absolutes Haltverbot auf der gegenüberliegenden Seite, sodass im Ein­ 
mündungsbereich genügend Ausweichfläche für sich entgegenkommenden Verkehr besteht. 
Da Verkehrszeichen gemäß der StVO nur nach entsprechender Erforderlichkeit angeordnet 
werden dürfen, kann dem Antrag aus den dargestellten Gründen nicht entsprochen werden. 
Abschließend kann mitgeteilt werden, dass die Hinweise der Bezirksvertretung Münster-West 
mit der Bitte um Kontrollen im Rahmen der personellen Möglichkeiten an die Verkehrsüberwa­ 
chunq weitergegeben werden. 
mtsleiter

Beratungsverlauf (1)

08.12.2022 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 9.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: Stellungnahme zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Redigerstraße
  • Sentruper Straße
  • Mauritzstraße 4

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
A-W/0040/2021
Typ
Antrag an die BV West
Datum
09.06.2021
Erstellt
09.06.2021 09:33