A-W/0040/2021
Einrichtung eines absoluten Halteverbotes auf der Redigerstraße an der Kreuzung zur Sentruper Straße
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Originalantrag
2165 Zeichen
CDU-Kreisverband Münster e.V .
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster
Telefon (02 51) 4 18 42-0
Telefax (02 51) 4 18 42-44
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de
CDU-Fraktion in der BV-West
Münster, 07.06.2021
An den
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West A-W/0040/2021
Herrn Jörg Nathaus
Pantaleonplatz 7
48161 Münster
Einrichtung eines absoluten Halteverbots auf der Redigerstraße an der Kreuzung zur
Sentruper Straße
Die CDU -Fraktion in der Bezirksvertretung Münster -West bittet die Verwaltung, ein absolutes
Halteverbot (durch Schilder, Fahrbahnmarkierungen etc.) auf der linken Seite der Redigerstraße
(Fahrtrichtung: UKM), beginnend an der Kreuzung Sentruper Straße/Redigerstraße für ca. 10m,
einzurichten.
CDU-Kreisverband Münster e.V .
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster
Telefon (02 51) 4 18 42-0
Telefax (02 51) 4 18 42-44
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de
Begründung:
Auf der rechten Straßenseite der Redigerstraße (Fahrtrichtung: UKM) besteht schon jetzt ein absolutes
Halteverbot, was aufgrund der Breite der Redigerstraße zur Durchfahrt notwendig ist. Die linke
Straßenseite hingegen wird zum Parken verwendet: Dabei stehen parkende Kraftfahrzeuge oftmals bis
in den Kreuzungsbereich der Sentruper Straße hinein – die verpflichtend freizuhaltenden 5m im
Kreuzungsbereich werden dabei missachtet. So kommen sich besonders Kraftfahrzeuge, die von der
Sentruper Straße in die Redigerstraße einbiegen und der Gegenverkehr von der Redigerstraße aufgrund
mangelnder Ausweichmöglichkeiten oft gefährlich nahe. Die CDU -Fraktion in der Bezirksvertretung
Münster-West plädiert daher für ein räumlich begrenztes, absolutes Halteverbot von ca. 10m, um zum
einen die fehlende Ausweichmöglichk eit für einbiegenden Kraftfahrzeuge bei Gegenverkehr
sicherzustellen, aber zum anderen auch den wichtigen Parkraum für die Anwohner nicht zu stark zu
begrenzen.
Gezeichnet:
Peter Hamann,
Christian Hinzmann,
Thomas Lilge,
Karin Park-Luikenga,
Nicholas Reuting,
Nils Schappler,
Peter Wolfgarten
Stellungnahme A-W-0040-2021vom25-10-2022
3291 Zeichen
A-hl /COJfO /JOell/ 32.12.0013 Frau Solf 25.10.2022 3292 An die Bezirksvertretung Münster-West über Herrn Stadtrat Heuer über 33.24 Dezernent I Eing. 0 8. NOV. 202 C Einrichtung eines absoluten Haltverbots auf der Redigerstraße an der Kreuzung zur Sentruper Straße. . . . • A-W/0040/2021 der COU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West aus der Sitzung vom 07.06.2021 ,: Die CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Münster-West hat die Verwaltung beauftragt, die Aus weisung eines zehn Meter langen Haftverbots an der Redigerstraße im Einmündungsbereich zur Sentruper Straße zu prüfen. Der Antrag wird damit begründet, dass oftmals widerrechtlich parkende Fahrzeuge im 5-Meter Bereich der Einmündung zur Sentruper Straße stünden, sodass es nach Angaben der Bezirks vertretung regelmäßig zu Problemen im Begegmingsfall von in die Redigerstraße ein- und ausfahrenden Fahrzeugen käme. Das Haltverbot soll auf 10 Meter beschränkt werden, um den ohnehin begrenzten Parkraum nur auf ein Mindestmaß weiter einzuschränken. Der Antrag wurde auf die Anregung eines SV-Mitglieds hin, im· Rahmen eines Ortstermins näher besprochen, an welchem ebenfalls Vertreter der Stadtwerke und der Verkehrsplanung des Amtes für Mobilität und Tiefbau teilnahmen. Im Termin wurde ausqeführt, dass gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je fünf Meter von dem Schnittpunkt der Fahrbahnkanten ein gesetzliches Parkverbot gilt. Im vorlie genden Fall beträgt der freizuhaltende Bereich aufgrund.einer Bordsteinabsenkung sogar rund sieben Meter. Nach der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV StVO), sind Ver kehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, grundsätzlich nicht anzu ordnen. Aus diesem Grund kommt die Einrichtung eines absoluten Haltverbots per Verkehrs- zeichen nicht in Betracht: · Die Aufbringung einer Grenzmarkierung zur Verdeutlichung oder Ausweitung des ö-Meter-Be reichs ist zwar grundsätzlich gemäß der StVO möglich, jedoch an eine entsprechende Erfor derlichkeit im Einzelfall geknüpft. Im vorliegenden Fall ist diese Erforderlichkeit nach Rück sprache mit der städtischen Verkehrsplanung und der Polizei nicht erfüllt. Im Zuge mehrerer Ortsbegehungen konnten keine Parkverstöße festgestellt werden. Die Sichtbeziehung zur Sentruper Straße ist ausreichend und der Bereich des gesetzlichen Halt- und Parkverbots ist bereits aufgrund der Bordsteinabsenkung aut rund 7 Meter ausgeweitet. Zudem ist weder eine besondere Gefahren- noch Unfalllage bekannt, die ein Eingreifen notwendig machen würde. Ebenso besteht bereits aufgrund der in Fahrtrichtung Sentruper Straße über die Redigerstraße führenden Buslinie ein absolutes Haltverbot auf der gegenüberliegenden Seite, sodass im Ein mündungsbereich genügend Ausweichfläche für sich entgegenkommenden Verkehr besteht. Da Verkehrszeichen gemäß der StVO nur nach entsprechender Erforderlichkeit angeordnet werden dürfen, kann dem Antrag aus den dargestellten Gründen nicht entsprochen werden. Abschließend kann mitgeteilt werden, dass die Hinweise der Bezirksvertretung Münster-West mit der Bitte um Kontrollen im Rahmen der personellen Möglichkeiten an die Verkehrsüberwa chunq weitergegeben werden. mtsleiter
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Stellungnahme zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Redigerstraße
- Sentruper Straße
- Mauritzstraße 4
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- A-W/0040/2021
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 09.06.2021
- Erstellt
- 09.06.2021 09:33