AN/0610/2022
Änderungsantrag Sozial gerechte Liegenschaftspolitik mit Hilfe von Erbbauverträgen verwirklichen!
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Linke)
2747 Zeichen
Fraktion DIE LINKE Fraktion DIE FRAKTION Nicolin Gabrysch, KLIMA FREUNDE Oberbürgermeisterin Henriette Reker Ausschussvorsitzende Ira Sommer Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 15.03.2022 AN/0610/2022 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Liegenschaftsausschuss 16.03.2022 Änderungsantrag Sozial gerechte Liegenschaftspolitik mit Hilfe von Erbbauverträgen verwirklichen! Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, sehr geehrte Frau A usschussvorsitzende Sommer, die o.g. Fraktionen und Einzelmandatsträger*innen bitten Sie, den Änderungsantrag „Sozial gerechte Liegenschaftspolitik mit Hilfe von Erbbauverträgen verwirkli- chen!“ zum Tagesordnungspunkt „ Vorrangige Nutzung des Erbbaurechte s bei der Veräußerung städtischer Grundstücke Baustein 1: Grundstücke für den Geschosswoh- nungsbau“ in die Tagesordnung mit aufzunehmen. Beschluss: Zu Punkt 1 der Vorlage: Das Erbbaurecht ist nicht nur vorrangig, sondern ohne Ausnahme anzuwenden. Kein städtischer Grund und Boden darf verkauft werden. Zu Punkt 2 der Vorlage: - Der Anteil der preiswerten Wohnungen muss zwischen 75 % und 100 % liegen. - Die reguläre Laufzeit des Erbpachtvertrages beträgt 99 statt 80 Jahre. Die Mietpreisbindung beträgt 81 s tatt 61 Jahre. - 2 - - Auch nach Auslaufen der Förderzeit müssen die Wohnungen Mieter*innen mit Wohnberechtigungsschein vorbehalten bleiben. - Der Quadratmeterpreis im preisgedämpften Sektor darf nur 9 statt 10 Euro betragen. - Städtische und stadtnahe Wohnungsb auunternehmen müssen immer vorran- gig mit Erbbauverträgen bedient werden. Begründung: Zu1) - Nur wenn es ausreichend Flächen in öffentlicher Hand gibt, können gesell- schaftlich definierte Ziele der Stadtentwicklung, wie zum Beispiel die Bereit- stellung von genug preiswertem Wohnraum, verwirklicht werden. Zu 2) - Der gesetzliche Rahmen bietet die Möglichkeit, Erbbauverträge bis zu 99 Jahre laufen zu lassen. Dies bietet maximale Planungssicherheit. 99 Jahre Laufzeit hat sich bei den großen und erfahrenen Erbpac htgebern, wie der ka- tholischen Kirche und der Klosterkammer Hannover, bewährt. - Viele Menschen mit niedrig entlohnten Berufen außerhalb des Transferleis- tungsbezugs leiden unter einer zu hohen Mietpreisbelastung. - Wenn nicht nur die Fläche, sondern auch die Aufbauten der Stadt bezie- hungsweise stadtnahen Gesellschaften gehören, ist der Einfluss der Stadt und ihrer Einwohner*innen gewährleistet. gez. gez. gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer DIE LINKE Michael Hock Geschäftsführer Fraktion DIE FRAKTION Nicolin Gabrysch Einzelmandatsträgerin KLIMA FREUNDE
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0610/2022
- Typ
- Gem. Änderungsantrag (Linke)
- Datum
- 15.03.2022
- Erstellt
- 15.03.2022 11:12