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AN/0610/2022

Änderungsantrag Sozial gerechte Liegenschaftspolitik mit Hilfe von Erbbauverträgen verwirklichen!

Gem. Änderungsantrag (Linke) 15.03.2022

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Nächste Beratung: Liegenschaftsausschuss, Sitzung am 16.03.2022, TOP 1.1.1

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Linke)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Linke)

2747 Zeichen

Fraktion DIE LINKE 
Fraktion DIE FRAKTION 
Nicolin Gabrysch, KLIMA FREUNDE 
 
 
Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
Ausschussvorsitzende 
Ira Sommer 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 15.03.2022 
 
AN/0610/2022 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Liegenschaftsausschuss 16.03.2022 
 
Änderungsantrag Sozial gerechte Liegenschaftspolitik mit Hilfe von Erbbauverträgen 
verwirklichen! 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker,  
sehr geehrte Frau A usschussvorsitzende Sommer,  
 
die o.g. Fraktionen und Einzelmandatsträger*innen bitten Sie, den Änderungsantrag  
„Sozial gerechte Liegenschaftspolitik mit Hilfe von Erbbauverträgen verwirkli-
chen!“ zum Tagesordnungspunkt  „ Vorrangige Nutzung des Erbbaurechte s bei der 
Veräußerung städtischer Grundstücke Baustein 1: Grundstücke für den Geschosswoh-
nungsbau“ in die Tagesordnung mit aufzunehmen.  
 
 
Beschluss: 
 
Zu Punkt 1 der Vorlage: 
 
Das Erbbaurecht ist nicht nur vorrangig, sondern ohne Ausnahme anzuwenden. Kein 
städtischer Grund und Boden darf verkauft werden.  
 
Zu Punkt 2 der Vorlage:  
 
- Der Anteil der preiswerten Wohnungen muss zwischen 75 % und 100 % liegen.  
 
- Die reguläre Laufzeit des Erbpachtvertrages beträgt 99 statt 80 Jahre. Die 
Mietpreisbindung beträgt 81 s tatt 61 Jahre.

- 2 - 
 
- Auch nach Auslaufen der Förderzeit müssen die Wohnungen Mieter*innen 
mit Wohnberechtigungsschein vorbehalten bleiben.  
 
- Der Quadratmeterpreis im preisgedämpften Sektor darf nur 9 statt 10 Euro 
betragen.  
 
- Städtische und stadtnahe Wohnungsb auunternehmen müssen immer vorran-
gig mit Erbbauverträgen bedient werden.  
 
 
 
Begründung: 
Zu1)  
- Nur wenn es ausreichend Flächen in öffentlicher Hand gibt, können gesell-
schaftlich definierte Ziele der Stadtentwicklung, wie zum Beispiel die Bereit-
stellung von genug preiswertem Wohnraum, verwirklicht werden.  
Zu 2) 
- Der gesetzliche Rahmen bietet die Möglichkeit, Erbbauverträge bis zu  
99 Jahre laufen zu lassen. Dies bietet maximale Planungssicherheit. 99 Jahre 
Laufzeit hat sich bei den großen und erfahrenen Erbpac htgebern, wie der ka-
tholischen Kirche und der Klosterkammer Hannover, bewährt.  
- Viele Menschen mit niedrig entlohnten Berufen außerhalb des Transferleis-
tungsbezugs leiden unter einer zu hohen Mietpreisbelastung.  
- Wenn nicht nur die Fläche, sondern auch die Aufbauten der Stadt bezie-
hungsweise stadtnahen Gesellschaften gehören, ist der Einfluss der Stadt und 
ihrer Einwohner*innen gewährleistet.  
 
 
 
gez. gez. gez. 
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer 
DIE LINKE 
Michael Hock 
Geschäftsführer 
Fraktion DIE FRAKTION 
Nicolin Gabrysch 
Einzelmandatsträgerin 
KLIMA FREUNDE

Beratungsverlauf (1)

16.03.2022 Liegenschaftsausschuss
TOP 1.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0610/2022
Typ
Gem. Änderungsantrag (Linke)
Datum
15.03.2022
Erstellt
15.03.2022 11:12