3449/2025
Einführung der digitalen Beteiligungsplattform „Bauleitplanung Online"
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Mitteilung Ausschuss
3783 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/61/614-1 Vorlagen-Nummer 13.01.2026 3449/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung 22.01.2026 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 22.01.2026 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 26.01.2026 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 26.01.2026 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 29.01.2026 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 29.01.2026 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 29.01.2026 Bezirksvertretung 7 (Porz) 29.01.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 29.01.2026 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 02.02.2026 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 02.02.2026 Einführung der digitalen Beteiligungsplattform „Bauleitplanung Online" Neue Online-Beteiligungsmöglichkeit Ab dem 1. Dezember 2025 setzt die Verwaltung bei der Beteiligung im Rahmen von Bauleit- planverfahren auf ein modernes digitales Verfahren. Mit der Plattform „Bauleitplanung Online“ werden Planungsunterlagen, Karten und Informationen zentral und übersichtlich bereitgestellt. Stellungnahmen können direkt online eingereicht werden. Die nach Baugesetzbuch (BauGB) vorgesehenen Beteiligungen umfassen hier sowohl die Aufstellung von Bebauungsplänen als auch die Beteiligung im Rahmen von Verfahren zum Flächennutzungsplan. Beteiligt werden über diese Plattform sowohl die Öffentlichkeit als auch Behörden und sonstige Träger öffentli- cher Belange. Die erste Öffentlichkeitsbeteiligung für ein Bebauungsplanverfahren soll noch in diesem Jahr über „Bauleitplanung online“ angestoßen werden. Die Plattform ist über folgenden Link erreichbar: beteiligung-bauleitplanung.koeln 2 Rechtlicher Hintergrund Das Stadtplanungsamt setzt die Vorgaben des „Online-Zugangsgesetzes“ um und verbessert zugleich die Erreichbarkeit und Nutzerfreundlichkeit administrativer Leistungen im Bereich der Bauleitplanung. Die Plattform erfüllt dabei sämtliche gesetzlichen Anforderungen zum Daten- schutz. Schrittweise Digitalisierung der Planungsprozesse „Bauleitplanung online“ ermöglicht eine medienbruchfreie Zusammenarbeit zwischen Instituti- onen, Planungsbüros und der Verwaltung innerhalb eines strukturierten digitalen Systems. Dies erhöht die Transparenz der Verfahren und führt zugleich zu effizienteren Verwaltungsab- läufen im Planungsprozess. Auch für die Bezirksvertretungen kann die Plattform eine Entlastung darstellen. Die Stellung- nahmen der Bürger*innen werden künftig nicht mehr über die jeweiligen Postfächer der zu- ständigen Bezirksbürgermeister*innen gesammelt, sondern zentral über die Plattform erfasst. Sie werden dann durch das Stadtplanungsamt in Form einer übersichtlichen Tabelle zur Ver- fügung gestellt. Dieses Vorgehen entspricht den Regelungen des § 19 Absatz 5 der Hauptsat- zung der Stadt Köln. Die Zuständigkeit für die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbe- teiligung liegt weiterhin bei den Bezirksvertretungen. Ergänzende Möglichkeit der Information und Beteiligung Die bestehenden Modelle für die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung fin- den zukünftig unverändert Anwendung. Dies bedeutet, dass begleitend ein Aushang eines Plakats in einem Bezirksrathaus (Modell 1) oder eine Bürgerversammlung in Form einer Abendveranstaltung (Modell 2) erfolgen wird. Ebenso wird im Rahmen der „Veröffentlichung“ gemäß § 3 Absatz 2 BauGB – ein Beteili- gungsschritt zu einem fortgeschrittenen Planungsstand – weiterhin die ergänzende Möglich- keit bestehen, die Planung und dazugehörige Unterlagen in ausgedruckter Form einzusehen. Hierfür stehen Räumlichkeiten im Stadtplanungsamt (Stadthaus Deutz) zur Verfügung. Bei Bedarf kann wie gewohnt eine Stellungnahme vor Ort zu Protokoll abgegeben werden oder als Schreiben eingereicht werden. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (11)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
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Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3449/2025
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 21.01.2026
- Erstellt
- 02.12.2025 14:48