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1106/2023

"E-Ladesäulen im Stadtbezirk Porz"

Beantwortung einer Anfrage (BV) 11.05.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 11.05.2023, TOP 9.1.6

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

8208 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1106/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 11.05.2023 
 
"E-Ladesäulen im Stadtbezirk Porz" 
hier: Anfrage der FDP-Fraktion in der Sitzung Bezirksvertretung Porz am 16.03.23, TOP 
9.2.4 
Frage 1: „Wie viele E-Lade-Säulen sind zwischenzeitlich in Porz einsatzbereit?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Nach Abschluss der 1. Ausbaustufe zur Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum sind 
derzeit 18 von 19 Ladesäulen einsatzbereit (siehe nachfolgende Tabelle). 
 
Nr. Bezirk Stadtteil Adresse Nr. LS Status 
7-02 Porz Poll Alfred-Schütte-Allee 132 AC In Betrieb 
7-03 Porz Westhoven Nikolausstr. 50 AC In Betrieb 
7-04 Porz Ensen Annastr. 14 AC In Betrieb 
7-05 Porz Gremberghoven Neuenhofstr. 2 AC In Betrieb 
7-06 Porz Eil Pfarrer-Oermann-Platz DC In Betrieb 
7-07 Porz Porz Ernst-Mühlendyck-Str. 16 AC In Betrieb 
7-08 Porz Porz Klingerstr. 12 DC Restarbeiten offen 
7-09 Porz Porz Rathausstr. 4 AC In Betrieb 
7-10 Porz Urbach Breslauer Straße 1g AC In Betrieb 
7-11 Porz Urbach Am Schwanebitzer Hof DC In Betrieb 
7-12 Porz Urbach Kaiserstr. 21 AC In Betrieb 
7-13 Porz Wahnheide Parkstr. 18 AC In Betrieb 
7-14 Porz Wahn Sankt-Sebastianus-Str. 3a DC In Betrieb 
7-15 Porz Libur Festplatz 4 AC In Betrieb 
7-16 Porz Zündorf Hauptstr. 245 AC In Betrieb 
7-17 Porz Zündorf Hauptstr. 170 AC In Betrieb 
7-18 Porz Zündorf Unterm Berg 18 AC In Betrieb 
7-19 Porz Langel Lülsdorfer Straße 125 AC In Betrieb 
7-20 Porz Finkenberg Theodor-Heuss-Str. 9 AC In Betrieb

2 
 
Frage 2: „Gibt es mittlerweile auch Standorte für die Stadtteile Elsdorf, Grengel und Lind?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Aktuell gibt es noch keine betriebsbereiten Standorte in den Stadtteilen Elsdorf, Grengel und 
Lind. Mit dem Start der 2. Ausbaustufe (LIS2.0) werden auch diese Stadtteile bei der Stand-
ortsuche berücksichtigt. In einer nicht öffentlichen Sitzung im Dezember 2022 wurde der Be-
treibervertrag und das Vorgehen zu LIS2.0 (vgl. AN/2251/2022) durch den Rat beschlossen. 
Der Zeitplan sieht vor, dass ab Sommer die Standorte für die Bezirke 7, 8 und 9 ausgewählt 
und im 1. Halbjahr 2024 baulich umgesetzt werden. Die Standortvorschläge werden der jewei-
ligen Bezirksvertretung zur Beschlussfassung vorgelegt.  
Es können derzeit Standortvorschläge auf der folgenden Internetseite hinterlegt werden:  
https://www.ladestationen.koeln/standortvorschlag. 
Insgesamt sollen im Bezirk Porz ca. 53 (von stadtweit 500) neue Ladesäulen installiert wer-
den. Hierbei wird es 2 Zyklen geben, bei denen jeweils ca. 50 % der Standorte zur Beschluss-
fassung und nachfolgendem Bau vorgelegt werden. 
 
Um den Start der Umsetzungsphase zu beschleunigen, wurden insgesamt 20 von den 500 
Standorten in Köln vorab geprüft, angeordnet und befinden sich in der baulichen Planung. Für 
Porz wurden hierfür insgesamt 3 Standorte gewählt, die sich aus einem B-Standort aus LIS1.0 
in Eil, einem Bürgervorschlag in Grengel und einem neuen Fund in Gremberghofen zusam-
mensetzen. 
 
Nr. Bezirk Stadtteil Adresse Nr
. LS Quelle 
7-21 Porz Eil Kellereiweg 1 1 AC B-Standort 
7-22 Porz Grengel Friedensstr. 57 57 AC Bürgervorschlag 
7-23 Porz Gremberghoven Bahnhofplatz 14 14 AC Fund 
 
 
Frage 3: „Die Infrastruktur für ein Umdenken auf E-Mobilität in Köln läuft sehr schleppend. 
Wie viele Anbieter für Ladestationen gibt es in NRW und wie viele davon in Köln?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Aufgrund der inzwischen großen Anzahl an Ladestationen in NRW sind entsprechend viele 
Anbieter im Bundesland aktiv. In Köln sind ca. 35 Betreiber aktiv. Gemäß Ratsbeschluss und 
Betreibervertrag werden in Köln im öffentlichen Straßenraum nur Anlagen über die SWK 
(Rheinenergie/Tank-E) aufgestellt und sind somit 24/7 zugänglich. Bei den restlichen Betrei-
bern handelt es sich um private Flächen, die aber öffentlich zugänglich sind. Weitere Informa-
tionen können der Internetseite der Bundesnetzagentur entnommen werden: 
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/E-
Mobilitaet/Ladesaeulenkarte/start.html;jsessionid=DB8ECC3A39AA7D543494FC2D03700081 
 
 
Frage 4: „Welche Maßnahmen beabsichtigt die Stadtverwaltung zur Verbesserung des 
Aufladens von E-Mobilität für private Pkw und Fahrräder sowie öffentliche Miet- 
Roller?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Bezüglich E-Mobilität für private Pkw: 
Hier wird der Ausbau durch die 2. Ausbaustufe vorangetrieben, es werden bis zum 2. Halbjahr 
2026 weitere 500 Ladesäulen mit ca. 1.000 Ladepunkten im öffentlichen Straßenraum instal-
liert. Zusätzlich wird es einen weiteren Piloten zu einer neuen Art der Ladestation geben. Das 
so genannte Bordsteinladen wird auf der Klimastraße (Neusser Straße) im Bezirk Nippes im 
kommenden Halbjahr bereitgestellt und getestet. Darüber hinaus erarbeitet die Stadtverwal-
tung gerade die Ausschreibung für das Konzept zu LIS3.0. Hier soll untersucht werden, wie

3 
 
hoch der weitere Bedarf für die Zeithorizonte 2030 und 2035 ist. Daraus werden konkrete 
Handlungsempfehlungen abgeleitet, um den Bedarf realisieren zu können. 
 
Bezüglich E-Mobilität für private Fahrräder: 
Die Stadt Köln stellt aktuell aufgrund der infrastrukturellen Eingriffe (bspw. Leitungsverlegung) 
und der zu erwartenden geringen Nutzung im Alltagsverkehr im öffentlichen Raum keine La-
desäulen für E-Bikes auf. 
Beim Laden von Elektrofahrrädern bzw. Pedelecs steht im öffentlichen Straßenraum eher das 
sichere Abstellen der höherwertigen Räder im Vordergrund als die Notwendigkeit, den Akku 
zu laden. Zum Laden der Akkus existiert keine standardisierte Ladetechnologie. Das betrifft 
zum einen Ladestecker und die spezifischen Ladegeräte, die in der Regel nicht mitgeführt 
werden. Anders als bei Ladestationen für Elektrofahrzeuge, ist es bei Ladestationen für Elekt-
rofahrräder derzeit nicht möglich, diese in bestehende Zugangs- und Abrechnungssysteme zu 
integrieren. Ein wirtschaftlicher Betrieb erscheint hier mittelfristig ausgeschlossen. 
Wie bereits erwähnt, wird die Nutzung im öffentlichen Raum als eher gering eingestuft, da das 
Aufladen in der Regel nur dort relevant ist, wo regelmäßig Wegstrecken zurückgelegt werden, 
die die Reichweite einer Akkuladung übersteigen. Dies trifft eigentlich nur auf Freizeitwege 
(Stichwort Radtourismus/Radwandern) zu. Ein solches Angebot wird entsprechend an Orten 
benötigt, wo ein längerer Aufenthaltsgrund besteht. Dies sind mit Blick auf die Zielgruppe vor 
allem gastronomische Ziele (z. B. Biergärten). Dem entsprechend ist davon auszugehen, dass 
solche Angebote bei entsprechender Nachfrage durch die Kundschaft privatwirtschaftlich ge-
schaffen werden.  
Ebenfalls können privatwirtschaftliche Lademöglichkeiten im Rahmen des Ausbaus von siche-
ren Abstellmöglichkeiten (z.B. in Gebäuden, an Arbeitsstätten etc.) integriert werden. 
Viele Pilotprojekte mit öffentlich bereitgestellten Lademöglichkeiten für Pedelecs oder E-Bikes 
blieben in der Vergangenheit hinter den Erwartungen zurück und waren wenig erfolgreich. Ein 
Beispiel dafür ist der Ladeschrank, welcher am Schwimmbad Lentpark durch die Rheinener-
gie bereitgestellt worden ist und nach wenigen Wochen/ Monaten bereits wieder demontiert 
wurde auf Grund des Vandalismus. 
 
Bezüglich E-Mobilität für öffentliche E-Scooter: 
Das Aufladen erfolgt über den Austausch der Akkus vor Ort durch die Anbieter. Eine Aufla-
dung durch entsprechende Einrichtungen entfällt dadurch und würde aufgrund der Vielzahl an 
Anbietern (Modelle) und E-Scootern einen zu großen Platzverbrauch und entsprechende Ein-
griffe in die öffentlichen Flächen mit sich bringen. 
 
 
Frage 5: „Wurde den E-Scooter-Betreibern ein Plan zur Aufstellung von E-Scooter 
übermittelt oder können Betreiber ihre Scooter auch auf den Abstellflächen für E-Fahrräder 
nutzen?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Den E-Scooter-Betreibern wird jede neue Einrichtung von Abstellmöglichkeiten für E-Scooter 
übermittelt und von dort in die jeweilige App eingepflegt. Stehen keine eigens eingerichteten 
E-Scooter-Abstellflächen zur Verfügung, können die E-Scooter auf Gehwegen abgestellt wer-
den, sofern sie dort niemanden behindern.

Beratungsverlauf (1)

11.05.2023 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 9.1.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1106/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
11.05.2023
Erstellt
31.03.2023 14:25