2009/0239
Umgestaltung des Fußgängerweges zwischen Dompfaffweg und altem Grenzgraben (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26. Februar 2009, SV-Nr. 2009/0003)
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2009/0239
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 23.06.2009 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat VI Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Straßenverkehrs- und Tiefbauamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2009/0239 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Umgestaltung des Fußgängerweges zwischen Dompfaffweg und altem Grenzgraben. (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26. Februar 2009, SV-Nr. 2009/0003) Vorlage vom: 09.06.2009 Beschlussvorschlag: 1. Zu dem Vorschlag des Ortsbeirates Darmstadt-Wixhausen auf Umgestaltung des Fußgängerüberweges zwischen Dompfaffweg und Altem Grenzgraben (SV-Nr. 2009/0003), dem die Stadtverordnetenversammlung am 26. Februar 2009/14/6 zugestimmt hat wird dem Magistrat berichtet. 2. Der Empfehlung des Straßenverkehr- und Tiefbauamtes die vorhandene Situation zu belassen wird zugestimmt. Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 09.06.2009 Die Stadtverordnetenversammlung hat am 26. Februar 2009 dem Vorschlag des Ortsbeirates DA- Wixhausen betreffend der Umgestaltung des Fußgängerweges zwischen Dompfaffweg und altem Grenzgraben (SV-Nr. 2009/0003) zugestimmt. Hierzu wird berichtet: An dieser Stelle muss eine Bundesstraße gequert werden, die in diesem Bereich von außerorts in den innerörtlichen Bereich führt. Dies wird durch das hohe Geschwindigkeitsniveau in diesem Bereich verdeutlicht und ist aus Sicht der Verkehrssicherheit für eine behindertengerechte Querung als sehr kritisch anzusehen. Die vorhandene Mittelinsel stellt für die Querenden keinen eindeutigen Schutz dar, da der vorhandene Inselkopf mittig in der Laufrichtung der Querungsstelle liegt und müsste dazu Richtung Norden versetzt werden. Um die vorhandene Treppenanlage in eine behindertengerechte Rampe umzubauen, müsste nach den derzeitigen Normen eine Rampe von ca. 18,00 m Länge hergestellt werden. Diese Rampe würde sehr weit in den Alten Grenzgraben hineinreichen. Zusätzlich muss der von Norden kommende Geh- /Radweg parallel zur B3 auf einer Länge von ca. 10,00 m angehoben werden, um niveaugleich an der Rampe anschließen zu können. Durch den derzeitigen Entwässerungsgraben entlang des Geh- /Radweges ist die seitliche Einfassung nur mit seitlichen Winkelstützmauern möglich. Aufgrund des dann entstehenden Höhenunterschiedes von ca. 1,00 m müsste zusätzlich ein Geländer zum Entwässerungsgraben angebracht werden. Aufgrund der Verkehrssicherheit und des Aufwandes der durchzuführenden Umbauarbeiten ist diese Maßnahme aus Sicht des Straßenverkehrs- und Tiefbauamtes nicht durchzuführen und in der derzeitigen finanziellen Lage nicht finanzierbar. Dies wird auch in einem Schreiben des damaligen Dezernenten Herrn Swyter vom 06.09.1993 und im Protokoll der AG Verkehrssicherheit vom Sept. 2004 und Sept. 2005 verdeutlicht. Die AG Verkehrssicherheit empfiehlt die Querung an dem sich in der Nähe vorhandenen signalisierten Überweg. Darmstadt, den 09.06.2009 VI-66/2 STb1079-DS-Si Nst. 2156 Der Dezernent VI Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat
Beratungsverlauf (5)
Orte (1)
- Dompfaffweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2009/0239
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 09.06.2009
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00