2562/2019
Bericht über den Ausführungsstand der Beschlüsse der Bezirksvertretung Ehrenfeld (Jahresbericht)
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Anlage 4 Jahresbericht 2018 Teil 4
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Beschluss Nr. 627 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 30.01.2017 öffentlich 8.2 Rochusplatz, Venloerstraße in Bickendorf AN/1886/2016 Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Festlegungen des Bebauungsplans Nummer 6347 1/04 mit gestalterischer Festsetzung zur Planung des Rochusplatzes in Köln-Bickendorf die Verlegung der Venloer Straße, die Einrichtung eines Marktplatzes nördlich der Venloer Straße um die Rochuskapelle herum (ca. 3.600 qm), eine Neue Bebauung vor dem Westcenter, als Blockstruktur, eine Wegeverbindung der Vitalishöfe und der Steubenstraße mit dem neuen Platz im Zusammenhang mit der Umsetzungsplanung für den Kreisverkehr an der Kreuzung Venloer Straße / Wilhelm-Mauser-Straße mitzuplanen. Jeder bauliche Eingriff in den öffentlichen Raum an dieser Stelle soll auf seine Verträglichkeit mit einer gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt erfolgenden Verschwenkung geprüft werden (Kanäle, Begrünung, Pflasterung, Bänke, Beleuchtung etc.). Sachstand zum 31.08.2018: Als Plangrundlage wurde seitens des Vermessungsamtes ein örtliches Aufmaß angefertigt. Für das Bauvorhaben der GAG wurden als vorbereitende Maßnahme die zu entfernenden Bäume gefällt. Am 12.07.2018 hat eine Bürgerinformationsveranstaltung stattgefunden, um über das Planungskonzept für den Rochusplatz und den aktuellen Planstand des GAG- Neubaus zu berichten. Parallel wird verwaltungsintern das Bedarfsfeststellungsverfahren eingeleitet. Der Förderantrag soll im Herbst 2018 gestellt werden, hierfür müssen die Entwurfsplanung und die Kostenberechnung vorliegen. Der Umbau des Rochusplatzes soll nach Fertigstellung des Neubaus der GAG, voraussichtlich ab Ende 2020, erfolgen. Sachstand zum 20.05.2019: Der Rat hat am 14.02.2019 den Bedarfsfeststellungsbeschluss zur Beauftragung externer Planungsleistungen gefasst. Im Beschlussverlauf wurde seitens der BV 4 der Pkt. 3 ergänzt, demnach die Verschwenkung der Venloer Straße und der Kreisverkehr an der Wilhelm- Mauser-Straße freigehalten werden sollen. Diese Vorgaben sind wie gehabt berücksichtigt. Im Rat wurde zusätzlich der Pkt. 6 in den Beschluss aufgenommen, der ein weiteres Fachgespräch zwischen Bezirksvertretung, Bürgern und Verwaltung fordert. Gemäß verwaltungsinterner Abstimmung wird das Dezernat für Stadtentwicklung, Planen und Bauen diesen Termin organisieren. In Abstimmung mit Bezirksbürgermeister Herrn Wirges führt die Verwaltung die Planung des Rochusplatzes auf Grundlage der bekannten Vorentwurfsplanung fort. Gemeinsames Ziel ist es, noch in diesem Jahr den Förderantrag für die Maßnahme zu erstellen und fristgerecht bis zum 30.09.2019 einzureichen. Der Planungs- und Baubeschluss soll im Nachgang eingeholt werden. Beschluss Nr. 628 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 30.01.2017 öffentlich 8.3 ÖPNV-Anbindung von Widdersdorf und Pulheim-Brauweiler über die Stadtbahnlinie 4 ‘ AN/0119/2017 Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld ist davon überzeugt, dass die ÖPNV-Anbindung von Widdersdorf und Pulheim-Brauweiler über die Stadtbahnlinie 4, aufgrund der kürzeren Fahrzeit - 7 Minuten bis Neumarkt gegenüber der Linie 1 - für die Bürgerinnen und Bürger die deutlich attraktivere ist. Vertreter der Verwaltung und der KVB sollen daher die Planungen für die ÖPNV- Anbindung .der o. a. Stadtteile über die Linien 1 und 4 mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen (Streckenverläufe, Fahrzeit, Erschließungswirkung und Kosten) in der Bezirksvertretung Ehrenfeld vorstellen. Sachstand zum 30.09.2018: Vgl. Sachstand zu Beschluss Nr. 53. Die Verwaltung empfiehlt, dieses Thema im Rahmen des Jahresgespräches mit der KVB zu erörtern. Sachstand zum 31.01.2019: Die Verwaltung wird gemeinsam mit dem Rhein-Erft-Kreis eine Machbarkeitsstudie zur Verlängerung des ÖPNV über-Widdersdorf bis Brauweiler und Glessen erstellen. Diese Kooperation ist ein Auftrag des Verkehrsausschusses. Der Rhein-Erft-Kreis wird im Sommer 2019 die Pläne für die mögliche Anbindung von Brauweiler/Glessen vorlegen. Im Anschluss wird die gemeinsame Machbarkeitsstudie beauftragt. Über die Ergebnisse wird die Bezirksvertretung nach Abschluss informiert. Beschluss Nr. 629 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 20.03.2017 öffentlich 8.5 Backsteinhalle Alpenerstraße 4-6 erhalten: Umweltgerechtes und preiswertes Wohnen ermöglichen - Integration fördern - Identität des Viertels erhalten AN/0345/2017 Beschluss: Der Erhalt der Backsteinhalle Alpenerstraße 4- 6 aus dem Jahr 1879 stellt für das stark im Wandel begriffene, frühere Arbeiterviertel Ehrenfeld einen identitätsstiftenden Ankerpunkt dar. Es handelt es sich um das preußische Artilleriewagenhaus Nr. 6. In Köln (Quelle: Festungsstadt Köln, 2010 Hrsg. Fortis Colonia). Es ist das letzte erhaltene Gebäude dieser Art in Köln von ehemals 20. Die Bezirksvertretung regt daher an, die Backsteinhalle, unter künftiger Nutzung für studentisches Wohnen, Wohnen für Geflüchtete — insbesondere studierender Geflüchteter — mit einem Anteil an Künstlerateliers, zu erhalten. ‚Die Verwendung von ökologischen Baustoffen sowie von Photovoltaikanlagen und Regenwassernutzung soll prioritär geprüft werden. Sachstand zum 31.08.2018: Die Verwaltung hat zur Sitzung am 02.07.2018 per Mitteilung 1985/2017 folgendes mitgeteilt: Der Stadtkonservator,- Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege, hat sich mehrfach mit der derzeit durch die Bühnen genutzten Halle befasst und jeweils, zuletzt am 26.09.2017, mitgeteilt, dass die Halle in der-Alpenerstraße 4-6 nicht unter Denkmalschutz steht und die Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung auch nicht gegeben sind. Aufgrund der abgeschlossenen Prüfung der zuständigen Behörde besteht kein Bedarf für eine weitere Bewertung des Objektes durch sonstige Dritte. Das Grundstück ist vom Rat der Stadt Köln mit Beschluss vom 20.12.2016 (2698/2016) mit der Nr. 4.02 in die Liste der Grundstücke aufgenommen worden, die im Wege der Wohnungsbauoffensive für eine Bebauung mit Wohnhäusern vermarktet werden sollen. Als zusätzliche Maßgabe wurde eine möglichst hohe bauliche Ausnutzung beschlossen. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hatte sich im Vorfeld der Ratsentscheidung für einen Erhalt der Halle ausgesprochen. Obschon hierzu kein förmlicher Beschluss gefasst wurde, hat sich der Rat mit der Idee des Erhalts auseinandergesetzt und diesen Vorschlag letztendlich verworfen. Mit ihrem Beschluss vom 20.03.2017 wiederholte die Bezirksvertretung den Wunsch, die Halle zu erhalten. Konkret formulierte sie die Anregung, die Backsteinhalle, unter künftiger Nutzung für studentisches Wohnen, Wohnen für Geflüchtete - insbesondere studierender Geflüchteter — mit einem Anteil an Künstlerateliers, zu erhalten. Die Verwendung von ökologischen Baustoffen sowie von Photovoltaikanlagen und Regenwassernutzung solle dabei prioritär geprüft werden. In Erfüllung des Ratsbeschlusses wird derzeit ermittelt, welche tatsächlichen und rechtlichen Randbedingungen bei einer Umnutzung des Grundstücks zu Wohnzwecken zu beachten sind. Hierzu wurde neben der Klärung der Belastung mit Kampfmitteln u.a. ein Bodengutachten in Auftrag gegeben. Denn es liegen Anhaltspunkte vor, dass aufgrund der gewerblichen Vornutzung schädliche Bodenverunreinigungen existieren. Diese müssten vor Aufnahme einer Wohnnutzung zunächst beseitigt werden. Das Ergebnis wird in den nächsten Wochen emartet. Die Verwaltung wird voraussichtlich im 3. Quartal 2018 dem Rat einen Vorschlag zur Vermarktung des Grundstücks unterbreiten. Dabei wird sie die beiden diskutierten Nutzungsvarianten gegenüberstellen. Eine der Varianten geht von einem vollständigen Abriss der Bestandsgebäude und einer Neubebauung aus. Hierdurch könnten nach jetzigem Planungsstand ca. 70 Wohnungen, davon der überwiegende Teil im geförderten Wohnungsbau, geschaffen werden. Sämtliche Wohnungen entsprächen den aktuellen Anforderungen. Zusätzliche ökologische und städtebauliche Aspekte sowie die Berücksichtigung der Belange von Menschen mit besonderen Wohnbedürfnissen können im Rahmen einer Konzeptausschreibung berücksichtigt werden. Die andere Variante entspricht der Anregung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 20.03.2017. Sachstand zum 21.06.2019: Die Verwaltung hat inzwischen unter der Session-Nr.: 1136/2019 eine Beschlussvorlage zur Konzeptausschreibung für das Grundstück Alpener Straße 4-6 eingebracht. Beschluss Nr. 634 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 08.05.2017 Öffentlich 8.14 Sanierung ohne Verdrängung AN/0615/2017 Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, (1) Sicherzustellen, dass die Mieter*innen der Wohnungsbestände der GAG an der Alpener Straße/Marienstraße sowie Akazienweg/Venloer Straße, die ALG Il oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen, nach Rückkehr in die sanierten Wohnungen die vollen Kosten der Unterkunft erstattet bekommen (2) Sicherzustellen, dass allen anderen Mieter*innen rechtzeitig eine Wohngeldberatung angeboten wird. Sachstand zum 31.12.2017: Die Verwaltung hat in der Sitzung am 11.09.2017 folgenden Sachstand mitgeteilt (Mitteilung TOP 12.7, 2597/2017): Die Verwaltung wurde mit Beschluss vom 08.05.2017 AN/0615/2017 unter anderem beauftragt, den von den Baumaßnahmen betroffenen Mietern rechtzeitig eine Beratung zum Thema Wohngeld anzubieten. Die Sanierung der Gebäude Alpener Str. 26-36, Subbelrather Str. 409, Marienstr. 120-122 soll im 01.Quartal 2019 beendet werden. Der Abriss des Gebäudes Venloer Str. 742-750 ist für das 3. Quartal 2018 vorgesehen. Die GAG begleitet die Modernisierung mittels einer individuellen Modernisierungsbetreuung. Zwischen den beauftragten Mitarbeiterinnen der GAG und der Wohngeldstelle wurde vereinbart, dass im Rahmen der individuellen Information- bzw. Beratungsgesprächen mit den einzelnen Mietern, auch auf die Möglichkeit eines Wohngeldantrages hingewiesen wird. Eine verlässliche Aussage, ob ein Wohngeldantrag erfolgreich sein wird, kann nur im Einzelfall getroffen werden. Zur Vereinfachung des Verfahrens wurden der GAG Vordrucke zur formlosen Beantragung von Wohngeld zur Verfügung gestellt. Hiermit kann fristwahrend Wohngeld beantragt werden. Die Wohngeldstelle wird daraufhin Kontakt mit den jeweiligen Antragsstellern aufnehmen und den Wohngeldanspruch gezielt prüfen. Unabhängig davon wird, vor Beendigung der Sanierung, voraussichtlich im 4. Quartal 2018 überprüft, ob zusätzlich ein allgemeines Informationsschreiben an die Mieter der Häuser sinnvoll ist. Sachstand zum 15.05.2019: Die mit Mitteilung 2597/2017 an die BV 4 vom 11.09.2017 angekündigte Vorgehensweise wurde umgesetzt. Die GAG bearbeitet die Modernisierung mittels \ einer individuellen Modernisierungsbetreu-ung. Aus den Kontakten mit den Beraterinnen der GAG ist bekannt, dass in den Beratungs-gesprächen auf die Möglichkeit einen Wohngeldantrag zu stellen hingewiesen wird. Hierzu wurden der GAG bekanntlich auch Vordrucke zur formlosen Beantragung von Wohngeld zur Verfügung gestellt. Da insgesamt nur 3 Wohngeldhaushalte unter den betroffenen Adressen festgestellt werden konnten, wurde von einer weitergehenden allgemeinen Information abgesehen. Das erste Gebäude ist inzwischen fertiggestellt. Bisher wurden jedoch noch keine Mieterhöhungsver-langen seitens der GAG verschickt. Die Verwaltung (Wohngeldstelle) wird das Projekt daher weiter begleiten und zum nächsten Jahresbericht erneut informieren. . Beschluss Nr. 637 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 08.05.2017 Öffentlich 8.10 Informationen über Bauvorhaben verbessern AN/0835/2017 Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt, dass sie in Präzisierung von & 2, Abs. 1, Ifd. Nr. 6.7. der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln über alle Bauvorhaben im Stadtbezirk Ehren- feld in einem möglichst frühen Planungsstadium zu informieren ist, wenn diese auch im Gestaltungsbeirat behandelt werden sollen. Hierzu gehören insbesondere die in der Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirates aufgeführten Einzelbauvorhaben, die wegen ihrer Standorte, ihres Umfeldes, ihrer Nutzung öder ihrer Größe oder wegen sonstiger Belange von besonderer stadtgestalterischer Bedeutung sind. Sachstand zum 15.09.2018: Wie die Verwaltung in der FVB am 04.09.2018 mitgeteilt hat, wird die Bezirksvertretung zukünftig in einem möglichst frühen Planungsstadium informiert. Sachstand zum 31.12.2018: Kein neuer Sachstand. Die Verwaltung schlägt vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten. Beschluss Nr. 638 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 08.05.2017 Öffentlich 8.11 Fortführung Programm "Attraktivierung von Plätzen" in 2018 AN/0836/2017 Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld spricht sich dafür aus, das im Jahr 2014 begonnene und 2015 fortgesetzte gesamtstädtische Programm zur Attraktivierung von Plätzen in den Veedeln fortzuführen und im Haushaltsplan für 2018 für den Stadtbezirk Ehrenfeld 800.000 Euro vorzusehen. Sachstand zum 30.09.2018: Es ist vorgesehen die Mittel in Höhe von 800.000 € für den Bezirk 4 durch den Finanzausschuss und anschließend durch den Rat bis Ende des Jahres für das Haushaltsjahr 2019 beschließen zu lassen. Für die konkrete Umsetzung von Maßnahmen im Bezirk würde die Verwaltung dann, nach Abstimmung mit Politik und betroffenen Bürgern bzw. Anwohnern, entsprechende Vorschläge erarbeiten. Sachstand zum 20.05.2019: Für den Stadtbezirk Ehrenfeld stehen zur Aufwertung von städtischen Plätzen 800.000 € im aktuellen Haushaltsjahr 2019 zur Verfügung. Zur Vorbereitung eines für die Mittelverwendung geeigneten Maßnahmenkonzeptes bittet die Verwaltung die Bezirksvertretung um Vorschläge, welche öffentlichen Plätze (zusätzlich zum Takuplatz) aufgewertet werden sollen. Hierbei sollte idealerweise auch die Priorität in Stufen von 1 bis 3 angegeben werden. Anschließend wird die Verwaltung diese Vorschläge prüfen, ggf. ergänzen, überarbeiten und ein Maßnahmenkonzept vorlegen. Beschluss Nr. 641 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 10.07.2017 Öffentlich 8.11 Kinder- und Jugendsitzung in der Bezirksvertretung Ehrenfeld AN/1020/2017 Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt, eine Sondersitzung als „Jugendsitzung in der Bezirksvertretung Ehrenfeld“ durchzuführen. Diese soll künftig einmal pro Jahr stattfinden. Für die Jugend-BV-Sitzung gelten folgende Grundsätze: - Sitzungsbeginn 10 Uhr vormittags an einem Wochentag. - Sitzungsdauer 60 bis 90 Minuten. - Als Gäste sind Schüler*innen aller Schulen aus dem Stadtbezirk Ehrenfeld eingeladen. Die Schulen sollen dabei auswählen, welche Klassen bzw. Kurse teilnehmen. Für Exkursionen im Rahmen des Unterrichts bieten sich etwa SoWi- oder Politikkurse der Oberstufen oder Mittelstufen etc. an, in deren Rahmen das politische System der Bundesrepublik Deutschland oder das Thema Kommunalpolitik besprochen wird. - Innerhalb dieser Kurse soll in enger Absprache mit den Fachlehrer*innen (federführend über den Bezirksbürgermeister) die Möglichkeit geschaffen werden, dass Schüler*innen kommunalpolitische Anträge vorbereiten und diese möglichst als gemeinsamer Antrag in der Sitzung behandelt werden. Darüber hinaus soll die Möglichkeit der Bürgereingabe im Vorfeld der Sitzung vermittelt werden. - Die Verwaltung wird gebeten, Vorlagen mit kinder- und jugendspezifischen Themen insbesondere zu dieser Sitzung einzubringen. - Im Anschluss an die Sitzungen soll in einem ausreichenden Rahmen Zeit eingeplant werden, sodass sowohl in einer moderierten Fragerunde als auch im persönlichen Gespräch Schüler*innen den Kommunalpolitiker*innen Ihre Fragen stellen können. - Die Sitzung, an der Schülerinnen und Schüler teilgenommen haben wird unmittelbar im Anschluss an die Sitzung nachbereitet, zu dieser Nachbereitung sollen Mitglieder der Bezirksvertretung zur Verfügung stehen. - Über den genauen Ablauf und Inhalte sollen sich die Fraktionen im Einvernehmen verständigen. Die erste Jugend-BV-Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld soll im ersten Halbjahr 2018 stattfinden. Sachstand zum 31.10.2018: In der Fraktionsvorsitzendenbesprechung am 13.03.2018 wurde dargestellt, dass die Stadt Köln das Siegel als Kinderfreundliche Stadt erhalten habe. Vor diesem Hintergrund werden neue Stellen geschaffen, die einen Aktionsplan zur Umsetzung von Kinderrechten erarbeiten und begleiten sollen. Bestandteil dieses Aktionsplans sind auch Konzepte zur Durchführung von Kinder- und Jugendsitzungen. Das Stellenbesetzungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Sobald die Stellen besetzt sind, wird ein Gesprächstermin mit den Kolleginnen und Kollegen anberaumt, um die Kinder- und Jugendsitzung der BV 4 vorzubereiten. Sachstand zum 31.03.2019: Das Stellenbesetzungsverfahren wird voraussichtlich zum 01.06.2019 abgeschlossen sein. Im Anschluss werden die Konzepte zur Durchführung von Kinder- und Jugendsitzungen erarbeitet. Die Verwaltung schlägt vor, für die zweite Jahreshälfte 2019 einen Gesprächstermin zu vereinbaren. Beschluss Nr. 642 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 10.07.2017 Öffentlich 8.12 Bebauung des Schützenplatzes Takustraße 37 in Köln Ehrenfeld AN/1052/2017 Beschluss: 1. Angesichts der Knappheit an bezahlbarem Wohnraums in Köln, spricht sich die Bezirksvertretung Ehrenfeld dafür aus, dass alle rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass das Grundstück als Fläche für den Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden kann. 2. Die Stadt Köln soll prüfen, ob sie ihr Vorkaufsrecht ausübt. Für den Fall, dass die Stadt Köln ihr Vorkaufsrecht nicht ausüben sollte, um 100 Prozent geförderten Wohnungsbau zu errichten, soll zwischen der Stadt Köln und dem Investor, der die Flur 73 Takustraße in Köln Ehrenfeld bebauen will ein städtebaulicher Vertrag geschlossen werden. Gegenstand dieses städtebaulichen Vertrages sollen sein: 2:1 Die Grundstücke der Flur 73 dürfen künftig ausschließlich zu folgenden Zwecken genutzt werden: a) Wohnnutzung, insbesondere zur Deckung des Wohnbedarfs von Bevölkerungsgruppen mit besonderen Wohnraumversorgungsproblemen und zum Erwerb angemessenen Wohnraums durch einkommensschwächere und weniger begüterte örtlicher Bevölkerung. Ziel soll es sein, 100 Prozent geförderten Wohnungsbau zu realisieren. b) Errichtung von Tiefgargagen, ein Teil der Tiefgagen werden als Quartiergagen den Anwohnern der angrenzenden Bereiche als PKW-und/oder als Zweiradstellplätze angeboten, c) Die Errichtung einer Kindertagesstätte ist zu prüfen. 2.2 Die Belange der jetzigen Mieter und Nutzer auf dem Grundstück sind zu beachten. 2.3 Bei der Planung und Ausführung für eine künftige Wohnnutzung ist der vorhandene Baumbestand zu erhalten und ist die angrenzende Nutzung von Sportanlagen zu gewährleisten. 8. Dieser private Investor hat einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu beantragen und die ihm nach dem zu schließenden Vertrag übertragenen Maßnahmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durchzuführen. Solange die St. Sebastianus Schützengilde Köln-Ehrenfeld v. 1874 e.V. ihren Sport auf dem Grundstück (Flurstück 3685/29) ausübt, genießt die Nutzung als Sportanlage Bestandsschutz. 4. Der Investor verpflichtet sich eine zumutbare Möglichkeit zum Wohnen, insbesondere zum Abstellen und Nutzen von Wohnwagen nachzuweisen. Die Stadt Köln wird den Investor bei der Realisierung eines neuen Schaustellerplatzes auf kölnischem Stadtgebiet unterstützen. 4.1 Eine Räumung des heutigen „Schaustellerplatzes“ im Wege der Zwangsvollstreckung wird ausgeschlossen. 5 Die Bezirksvertretung Ehrenfeld ist über den weiteren Fortgang und alle weiteren Verfahrensschritte frühzeitig zu unterrichten und an den voranstehenden Entscheidungen zu beteiligen. Sachstand 24.10.2018: Wie in der Sitzung am 02.07.2018 mitgeteilt (Vorlage 2085/2018), liegt für die Fläche des Schützenplatzes an der Takustraße eine Voranfrage zur Klärung des Planungsrechts (Bebauungsgenehmigung) für die Errichtung von Wohngebäuden mit 120 Wohneinheiten, 2 Tiefgaragen und 2 viergruppigen Kindertagesstätten vor. Das Vorhaben wird von der Verwaltung als planbedürftig angesehen (vgl. Vorlage 2827/2018 von der Sitzung am 10.09.2018). Für die Fläche liegt ebenfalls ein Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vor, der sich noch in der Prüfung befindet. Die von Bezirksvertretung Ehrenfeld am 10.07.2017 beschlossenen Punkte werden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens behandelt. Sachstand zum 20.05.2019: Der aktuelle Sachstand zum Grundstück Taktstraße (Schaustellerplatz) wurde der Bezirksvertretung in der Sitzung am 13.05.2019 mitgeteilt (vgl. Vorlage Nr. 0251/2019). Der vom Vorhabenträger im Mai 2017 eingereichten Antrag auf Einleitung eines VEP für das Gebiet wurde mit Schreiben vom 09.01.2019 zurückgezogen. Die vom selben Vorhabenträger eingereichte Bauvoranfrage für Wohngebäude (120 WE) und Kita wurde vom Bauaufsichtsamt im Februar 2019 negativ beschieden. Dagegen hat der Antragsteller Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Das Vorkaufsrecht gemäß $ 24 BauGB ist auf das Grundstück nicht anwendbar, da es aus . Sicht der Verwaltung als Außenbereich gemäß $ 35 BauGB einzustufen ist. Beschluss Nr. 647 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 09.10.2017 Öffentlich 8.4 Planunterlagen den stadtgesellschaftlichen Erfordernissen anpassen AN/1144/2017 Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 6546 0/04 vollständig aufzuheben Sachstand zum 31.08.2018: “ Die Verwaltung hat die Beschlussvorlage 1552/2018 zur Beratung in die politischen Gremien eingebracht. Sachstand zum 20.05.2019: Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 15.11.2018 folgenden Beschluss gefasst: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, das Verfahren zur Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 65460/04 für das Gebiet nordöstlich der Subbelrather Straße, nordwestlich der Inneren Kanalstraße sowie südöstlich der Graeffstraße“ -Arbeitstitel: "Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 65460/04" nach $ 2 Absatz 1 in Verbindung mit & 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten. Beschluss Nr. 648 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 09.10.2017 Öffentlich 8.5 Nahversorgung am Butzweilerhof AN/137712017 Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung im Vorgriff auf die angekündigte Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes die Situation Butzweilerhof unter Berücksichtigung des neuen Wohngebietes kurzfristig neu zu bewerten und dem Bedarf anzupassen. Es sollen Flächen zur Ansiedlung mindestens eines Vollsortimenters und weiterer Geschäfte für den täglichen Bedarf ausgewiesen werden. Die Ergebnisse sollen der Bezirksvertretung Ehrenfeld spätestens im 1. Quartal 2018 vorgestellt werden. Sachstand zum 31.07.2018: Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Köln verfolgt das Ziel einer wohnortnahen möglichst fußRläufig erreichbaren Nahversorgung für seine Bewohner. Demnach sind großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungs- oder zentrenrelevanten Sortimenten außerhalb der ausgewiesenen Zentren nicht vorgesehen. Die Ansiedlung neuer Lebensmittelmärkte außerhalb der Zentren kann nur bei besonderem zusätzlichem Bedarf und unter Einhaltung der vom Rat der Stadt Köln verabschiedeten Steuerungsregelungen erfolgen. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Köln wird derzeit fortgeschrieben. Das Steuerungsschema wird in diesem Rahmen überprüft und an die aktuellen Bedarfslagen und Entwicklungen des Einzelhandels angepasst. Zum Stichtag 31.12.2016 lebten im Einzugsbereich Butzweilerhof rd. 1.500 Einwohner. Im Neubaugebiet Butzweilerhof im Bebauungsplangebiet 6250/04 (6. Änderung) ist die Errichtung von insgesamt 640 neuen Wohneinheiten (WE) geplant, es wird von einem Belegungsschlüssel von 2,3 Personen/ WE ausgegangen. 250 WE wurden bereits realisiert, weitere 100 WE befinden sich aktuell in Bau. Nach Fertigstellung aller Bauabschnitte ist von einem maximalen Einwohnerzuwachs von weiteren rd. 1.500 Personen auszugehen. Rechnerisch ergibt sich daraus ein Kaufkraftpotenzial, das einem kleinflächigen Lebensmittelmarkt unter 800 m? entspricht. Bereits im Jahr 2009 wurde von der Verwaltung festgestellt, dass unter Beachtung der perspektivisch vorhandenen Bevölkerung ein kleinflächiger Lebensmittelmarkt zur Nahversorgung der Wohnbevölkerung in integrierter Lage mit dem Einzelhandles- und Zentrenkonzept vereinbar wäre. Grundvoraussetzung ist jedoch eine Potenzialfläche in integrierter Lage sowie die Bereitschaft von einem Lebensmittelhändler, diesen Standort zu betreiben. Im Wesentlichen muss eine geeignete Fläche sowie ein Betreiber für einen kleinflächigen Lebensmittelmarkt für die Umsetzung des Projektes gefunden werden. Die Verwaltung schlägt vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten. Sachstand zum 31.12.2018: Kein neuer Sachstand. Die Verwaltung schlägt vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten. Beschluss Nr. 649 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 04.12.2017 Öffentlich 8.3.1. Lebendige Quartiere erhalten - Verdrängung frühzeitig identifizieren und verhindern! AN/1846/2017 Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, der Bezirksvertretung Ehrenfeld — sobald vorliegend - die Ergebnisse der gemäß Ratsbeschluss vom 17.11.2016" als Dauerbeobachtung durchzuführenden Voruntersuchung zur Identifizierung von Verdachts- bzw. Beobachtungsgebieten auf Grundlage der aktualisierten Indikatorenliste für die untersuchten Teilgebiete des Stadtbezirks Ehrenfeld vorzustellen Sachstand zum 15.09.2018: In der Sitzung am 10.09.2018 hat die Verwaltung folgenden Sachstand mitgeteilt (Vorlage 2804/2018): Mit Ratsbeschluss vom 17.11.2016 wurde die Verwaltung unter anderem beauftragt, die erstmals 2015 durchgeführte stadtweite Voruntersuchung zur Identifikation von Verdachtsgebieten zum Erlass Sozialer Erhaltungssatzungen gemäß $ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB regelmäßig durchzuführen und dem Stadtentwicklungsausschuss jährlich darzustellen (vgl.Vorlagen-Nr. AN/1902/2016). Die stadtweite Voruntersuchung dient der systematischen Ableitung von Verdachtsgebieten zum Erlass Sozialer Erhaltungssatzungen. Dem o. g. Ratsbeschluss folgend führt die Verwaltung derzeit die Voruntersuchung 2018 durch. Die Methodik der Voruntersuchung von 2015 wurde weiterentwickelt. Diese Methodik und die Ergebnisse werden dem Stadtentwicklungsausschuss im vierten Quartal 2018 vorgestellt. Abgeleitet von den Ergebnissen wird die Verwaltung Beschlussvorlagen für die weiteren Schritte vorlegen. Die Bezirksvertretung Innenstadt und die Bezirksvertretung Ehrenfeld haben Beschlüsse zum Einsatz Sozialer Erhaltungssatzungen gefasst (vgl. Vorlagen-Nr. AN/0964/2018 und Vorlagen-Nr. AN/0992/2018). Ob für die dort benannten Gebiete — Gebiet um den Rathenauplatz und das ehemalige Sanierungsgebiet Ehrenfeld-Ost — die Voraussetzungen für einen Beschluss zur Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung vorliegen, wird von der Verwaltung im Rahmen der stadtweiten Voruntersuchung geprüft. Als Ergebnis der stadtweiten Voruntersuchung 2015 wurde unter anderem das Severinsviertel als Verdachtsgebiet identifiziert. Für dieses Gebiet wurde am 09.02.2017 der Beschluss über die Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung vom Stadtentwicklungsausschuss gefasst. Derzeit wird mit der Unterstützung eines externen Büros eine vertiefte sozialräumliche Untersuchung im Gebiet durchgeführt (Schwerpunkt: Haushaltsbefragung). Die Ergebnisse der Untersuchung sollen Ende 2018 vorliegen. Abhängig von diesen wird von der Verwaltung ein Satzungsbeschluss vorbereitet. Der Einsatz des städtebaulichen Instruments dient dort auch der Sammlung von Erfahrungen zum personellen und finanziellen Aufwand des Verfahrens. Sachstand zum 17.05.2019 Die Ergebnisse der Voruntersuchung 2018 sind in der verwaltungsinternen Abstimmung und sollen in Form einer Ratsvorlage 2019 in die politische Beratung gegeben werden. Neben der Benennung der identifizierten Verdachtsgebiete sind die zusätzlichen erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen aufgeschlüsselt, um die notwendigen Schritte zur Vorbereitung, Erarbeitung und Umsetzung Sozialer Erhaltungssatzungen durchführen zu können. Ohne zusätzliches Personal kann das Instrument nicht vermehrt eingesetzt werden. Im Rahmen dieser Vorlage werden auch Aussagen zu dem von der Bezirksvertretung Ehrenfeld benannten Gebiet Ehrenfeld-Ost (ehemaliges Sanierungsgebiet) getroffen (vgl. Vorlagen-Nr. AN/0992/2018). Beschluss Nr. 650 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 04.12.2017 Öffentlich 8.7 Essbares Ehrenfeld anpflanzen AN/1669/2017 Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, die nördlich Melaten / des alten Ehrenfelder Friedhofs entlang der Weinsbergstraße gelegene Rasenfläche für die Bepflanzung in Zusammenhang mit dem Konzept der Essbaren Stadt vorzusehen. Dabei ist insbesondere auch der Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu berücksichtigen, „bevorzugt alte Sorten auszuwählen.“ Vorzugsweise sollen dabei bienenfreundliche Pflanzen angepflanzt werden. Sachstand am 31.08.2018: Es wird vorgeschlagen mit der BV 4 einen gemeinsamen Ortstermin mit 671/4 zu vereinbaren. Sachstand am 30.04.2019: Der Ortstermin wird für die zweite Jahreshälfte 2019 terminiert.
Anlage 5 Jahresbericht 2018 Teil 5
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Beschluss Nr. 652 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 04.12.2017 Öffentlich 8.9 Runder Tisch Kultur - Heliosgelände Beschluss: Die Bezirksvertretung dankt dem Kultur- und Stadtentwicklungsausschuss für die Verweisung des Antrages „Runder Tisch Kultur Helios.“ Ein solcher Runder Tisch wurde bereits auf der Veranstaltung zum Bebauungsplanverfahren zur „frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit‘ am 26. September 2017 verabredet. Mitarbeiter des Kultur- und Stadtplanungsamtes waren anwesend. Der Bezirksbürgermeister wird gebeten, im ersten Quartal 2018 mit den beteiligten Ämtern einen Runden Tisch Kultur zu koordinieren und den Teilnehmerkreis abzustimmen. Sachstand zum 31.08.2018 Der „Runde Tisch Kultur Helios“ wurde gemäß dem Beschluss der BV 4 initiiert und startete am 14. Juni 2018 mit der Auftaktveranstaltung in den Räumlichkeiten des DOMID e.V. (Dokumentationszentrum und Museum über die Migration in Deutschland) in Köln-Ehrenfeld. An der 1. Diskussionsrunde nahmen ca. 30 Akteure und Akteurinnen aus dem Kulturbetrieb vor Ort, der Politik und der Verwaltung teil. Die zweite Veranstaltung fand am 10.07.2018 statt. Sachstand zum 20.05.2019 Von Juni bis September 2018 haben drei Termine zum „Runden Tisch der Kultur Helios“ stattgefunden. Ein weiterer Termin ausschließlich zwischen Kulturschaffenden und der Eigentümerin unter Moderation des Büros Dewey Muller steht noch aus und soll voraussichtlich im Sommer 2019 stattfinden. Der Beschluss ist aus Sicht der Verwaltung erledigt. Beschluss Nr. 653 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 29.01.2018 Öffentlich 8.2. Insektenfreundliches Ehrenfeld Beschluss: Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung zur nächsten Bezirksvertretungssitzung eine Übersicht aller städtischen Grün- und Brachflächen im Bezirk zu erstellen. Diese Übersicht soll auch Straßenbegleitgrün beinhalten. Nach Vorlage der Übersicht entscheiden die Bezirksvertreter*innen, welche Flächen mit:insektenfreundlichen Blühpflanzen bepflanzt werden. Sachstand zum 30.04.2019 Mit Beschluss vom 10.09.2018 hat die Bezirksvertretuna Ehrenfeld der Entwickluna zweier „Stadtnatur-Parks“ zuaestimmt. Im Rahmen dieser „Stadtnatur-Parks“ werden insgesamt 10 ha artenreiche Wiesen angelegt. Darüber hinaus erarbeitet das Amt für Landschaftspfleae und Grünflächen das aesamtstädtische Konzept „Stadtarün-Naturnah“ bis Sommer 2019. Wesentlicher Bestandteil dieses Konzeptes ist die Ausweisung artenreicher Wiesen. ‚Beschluss Nr. 654 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 19.03.2018 Öffentlich 8.7 Bauvorhaben Venloer Straße 525 in Köln-Ehrenfeld Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld bittet dringlich dafür Sorge zu tragen, dass der Luftschutzkeller in der historischen Hofanlage "Spedition Oster", Venloer Straße 525, der aus dem zweiten Weltkrieg stammt und in Gänze erhalten ist, bis zum Ortstermin am 26.03.2018 nicht abgebrochen oder verändert wird. Sachstand zum 31.12.2018 Der Luftschutzkeller wurde bei dem Ortstermin am 26.03.2018 begangen. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten. Beschluss Nr. 656 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 07.05.2018 Öffentlich 8.7 Bauvorhaben Venloer Straße 525 in Köln-Ehrenfeld, II Beschluss: Die Bezirksvertretung Köln Ehrenfeld möge beschließen und der Beschluss soll der Verwaltung der Stadt Köln, insbesondere dem NS-Dokumentationszentrum, Appellhofpl. 23- 25, 50667 Köln und der Firma Bonava übermittelt werden: 1. Die drei Türen des Luftschutzkellers im Hof der Venloer Straße 525 sowie die hölzerne Klappe zum Notausstieg sollen gesichert werden. Als Kulturgut sollten diese historischen Überreste in den Besitz der öffentlichen Hand übergehen. Da sowohl die CRIFA als auch der Verein „Förderkreis Hochbunker Körnerstraße 101 e.V.“ Interesse an den Objekten zeigten, wäre eine Schenkung an die Stadt Köln, hier das NS-DOK mit anschließender Überlassung der Objekte als Dauerleihgaben an die Vereine die beste Lösung. Der Eigentümer soll die drei Türen des Luftschutzkellers im Hof der Venloer Straße 525 sowie die hölzerne Klappe des Notausstiegs als Schenkung an die Stadt Köln, hier das NS-DOK geben, die dieses annimmt und die BV 4 dem zustimmt. Die Türen werden dann aber unmittelbar an die beiden Vereine angeliefert. Das NS DOK schließt mit CRIFA als auch der Verein „Förderkreis Hochbunker Körnerstraße 101 e.V“ jeweils BANECHANNSRRRE über die mc überlassen Türen = 2. Mit der Fa. Bonava wird geklärt, ob und wo auf dem Gelände Venloer Straße 525 das „Eisentor und eine alte Gaslaterne verbleiben können. 3. Sollte eine Verbleib auf dem Gelände nicht-möglich sein, so sollen die Teile oder das Teil, das nicht untergebracht werden kann, der Stadt Köln hier dem Kölnischen Stadtmuseum geschenkt werden. Sachstand zum 31.12.2018 Am 22.8.2018 hat das NS-DOK mit der Bonova einen Schenkungsvertrag abgeschlossen. Wie vereinbart, übernahm die CRIFA (Institut für Festungsarchitektur) zwei Luftschutztüren der Firma Mauser und eine Bunkerausstiegsklappe aus Holz. Diese Objekte wurden bei uns unter den Nummern N 2436,1 bis N 2436,3 inventarisiert, ein Vertrag mit der CRIFA über eine Dauerleihgabe wurde abgeschlossen. Die dritte Luftschutztüre der Firma Mauser sollte vom Förderkreis Hochbunker Körnerstraße 101 e.V. abgeholt werden; diese Türe wurde jedoch wegen des schlechten Zustands nicht übernommen. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten. Beschluss Nr. 657 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 07.05.2018 Öffentlich 8.8 Zeitgleiche Fertigstellung von Kitas und neuen Wohnbaugebieten Beschluss: Die Bezirksvertretung beschließt, dass die Fertigstellung von Kitas im Stadtbezirk Ehrenfeld zeitgleich mit der Fertigstellung neuer Wohnbaugebiete erfolgen muss. Sachstand zum 20.05.2019 Schon bisher hat die Verwaltung Vorhabenträger in städtebaulichen Verträgen bzw. in Durchführungsverträgen dazu verpflichtet, Kitas innerhalb einer bestimmten Frist zu errichten. Seit Einführung des Kooperativen Baulandmodells werden die Bedarfe, die das Vorhaben auslöst, entweder abgelöst oder der Investor verpflichtet sich, auf seinem eigenen Grundstück eine entsprechende Kita zu errichten. Durch diese Regelungen ist gewährleistet, dass eine Kita zeitnah zur Errichtung des Wohnungsbaus realisiert wird. Beschluss Nr. 658 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 07.05.2018 Öffentlich 8.11 Auflistung aller Bunkeranlagen im Bezirk Ehrenfeld Beschluss: Die Bezirksvertretung Köln Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung der Stadt Köln, alle sich im Gebiet des Bezirks Ehrenfeld befindlichen Bunker und Luftschutzraumanlage im öffentlichen Straßenland, insbesondere aus der Zeit des zweiten Weltkrieges aufzulisten und deren Lage darzustellen. Es wird auch um die entsprechende Angabe von Bundes- und Landesimmobilien gebeten. Sachstand zum 31.05.2019 Die Auflistung wurde per schriftlicher Mitteilung zur Sitzung am 13.05.2019 vorgelegt (Session-Nr. 1252/2019). Die Verwaltung schlägt daher vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten. Beschluss Nr. 659 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 07.05.2018 Öffentlich 8.12 Artilleriehalle Alpenerstraße 4 - 6 in Köln-Ehrenfeld Beschluss: 1. Die Stadt Köln wird gebeten, zum Beispiel das CRIFA Köln mit der historischen Bewertung der Halle Alpenerstraße 4 - 6 in Köln-Ehrenfeld zu beauftragen, die heute als Lager der Bühnen der Stadt Köln genutzt wird. Das Gutachten soll dann in der BV 4 Ehrenfeld vorgestellt werden. 2. Die Bezirksvertretung beanstandet, dass der in der BV-Sitzung am 20.März 2018 einstimmig beschlossene Antrag der SPD-Fraktion: „Backsteinhalle Alpenerstraße 4 -6 erhalten: Umweltgerechtes und preiswertes Wohnen ermöglichen - Integration fördern - Identität des Viertels erhalten“ bis heute weder dem Rat noch den zuständigen Ausschüssen vorgelegt wurde. Die Verwaltung wird beauftragt, dies unverzüglich nachzuholen. Sachstand zum 21.06.2019 Vgl. Sachstände zu den Beschlüssen 629 und 639 Beschluss Nr. 660 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 04.06.2018 Öffentlich 8.2 Hansemannstraße 2 Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld fordert die Verwaltung auf, 1. keine Abrissgenehmigung für das unter Denkmalschutz stehende Gebäude Hansemannstr. 2 zu erteilen. 2. den Träger des Bauvorhabens „Hansemannstr./Venloer Str./Philippstr.“ gemäß 8 27 Denkmalschutzgesetz NRW zu verpflichten, die Bauarbeiten sofort einzustellen und den bisherigen Zustand bzw. das Zerstörte wiederherzustellen. 3. darzulegen, was die Gründe für die eingetretenen Schäden am Gebäude Hansemannstr. 2 sind und ob durch die Baumaßnahme „Hansemannstr./Venloer Str./Philippstr.“ weitere Schädigungen, insbesondere an den benachbarten Gebäuden, entstanden sind. 4. darzulegen, ob die Untere Denkmalbehörde über die Schäden am unter Denkmalschutz stehenden Gebäude Hansemannstr. 2 informiert wurde und welche Auffassung die Untere Denkmalbehörde hierzu vertritt. 5. darzulegen, ob ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegenüber dem Träger der Baumaßnahme „Hansemannstr./Venloer Str./Philippstr.“ eingeleitet wird. 6. Die im Antrag zur Hansemannstraße 2 aufgeführten Beschlusspunkte, zielen neben der Aufarbeitung des Sachverhaltes insbesondere auf die Wiederherstellung und den Erhalt des denkmalgeschützten Gebäudes Hansemannstraße 2 ab. Dieses Ziel ist mit oberster Priorität zu verfolgen. Vor Erteilung weiterer Genehmigungen ist zu prüfen, ob diese mit der Auflage erteilt werden können, hier 100 % geförderten Wohnungsbau zu realisieren. Sachstand zum 31.12.2018 In der FVB am 27.11.2018 hat die Verwaltung ausführlich über die Gründe berichtet, aus welchen Gründen der Abriss des Hauses-freigegeben werden musste. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten. Beschluss Nr. 661 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 04.06.2018 Öffentlich 8.4 Antrag der Stadt Köln an die Bezirksregierung Köln: Temporeduzierung auf der BAB 57 zwischen dem Parkgürtel und der AS Bickendorf Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt bei der zuständigen Bezirksregierung Köln einen Antrag im Sinne des 845 Absatz 1b Nr.5 der StVO zu stellen mit der Aufforderung, dass auf der BAB 57 im Bereich zwischen dem Parkgürtel und der AS Bickendorf in beiden Richtungen Tempo 50 km/h — mit Hinweisbeschilderung „Lärmschutz“ eingerichtet wird. Hilfsweise soll gleichzeitig beantragt werden, dass auch eine Temporeduzierung nach 845 Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 beantragt wird. 2. Im Abstand von 3 Monaten sollen ein Jahr lang Lärmmessungen nach der Inbetriebnahme durchgeführt werden. 3. Nach 12 Monaten sollen diese Ergebnisse zeitnah der BV Ehrenfeld vorgelegt werden. Sachstand zum 31.05.2019 Die Stellungnahme der Bezirksregierung Köln zu diesem Antrag vom 28.05.2019 ist hier am 29.05.2019 per Mail eingegangen (siehe Anlage). Kernausaussage der Stellungnahme ist, dass die Bezirksregierung als zuständige Verkehrsbehörde für Autobahnen eine Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h nicht anordnen kann. Die vollständige Stellungnahme der Bezirksregierung Köln füge ich als Anlage bei. Wie besprochen wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie die BV4 im Rahmen Ihres Bericht über den Ausführungsstand der unerledigten Beschlüsse über die Stellungnahme der Bezirksregierung Köln informieren könnten. Hinweis: Mit Mitteilung 3124/2017 wurde die BV 4 zur Sitzung am 04.12.2017 bereits darüber informiert, dass die Bezirksregierung Köln als zuständige Verkehrsbehörde für die Autobahnen eine auf den Blücherpark und die Kleingärten abzielende Herabsetzung der zulässigen Geschwindigkeit nicht anordnen kann (siehe Anlage). Im Zusammenhang mit dem aktuellen BV 4 Beschluss Nr. 661 hat die Bezirksregierung nun die rechtliche Zulässigkeit einer auf die Wohnbebauung in Ehrenfeld (angrenzend zur BAB 57) ausgerichtete Geschwindigkeitsreduzierung überprüft. Abschließend kann festgehalten werden, dass die Bezirksregierung Köln als zuständige Verkehrsbehörde aus rechtlichen Gründen im beantragten Bereich der BAB 57 weder hinsichtlich des Blücherparks und der Kleingärten noch hinsichtlich der den Blücherpark nutzenden und angrenzend zur BAB 57 in Ehrenfeld wohnenden Bevölkerung eine Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit auf der BAB 57 anordnen kann. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten. Bezirksregierung Köln Bezirksregierung Köln, 50606 Köln Stadt Köln Die Oberbürgermeisterin Umwelt- und Verbraucherschutzamt Umweltplanung und -vorsorge Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Antrag auf ein Tempolimit auf der BAB A57 im Bereich AS Ehren- feld - AS Bickendorf Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 Km/h Ihr Schreiben vom 30.8.2018 und 29.4.2019 Sehr geehrte Damen und Herren, mit o.g. Schreiben stellen Sie den Antrag an die Bezirksregierung Köln, auf der BAB A57 eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 Km/h anzu- ordnen, um die im Stadtbezirk Ehrenfeld lebenden Menschen vor dem Lärm der Autobahn zu schützen. Vorgelegt wurde diese Eingabe aufgrund von Anträgen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und des Herrn Schuster (Deine Freunde). Ein politischer Beschluss der BV4 erfolgte am 4.6.2018. Daraufhin hat die Bezirksregierung Köln den Baulastträger für die A57, den Landesbetrieb Straßen NRW, beauftragt, für die direkt anliegenden Straßen der A57 eine lärmtechnische Untersuchung durchzuführen. Grundlage für die Untersuchung sind die vom Bund eingeführten Lärm- schutz-Richtlinien-StV- 2007, die die Anordnungen von straßenverkehrs- rechtlichen Maßnahmen zum Schutze der Bevölkerung vor Lärm regeln. (VwV zu $ 45 Abs. 1-1e Nr. V.) Danach kommen Geschwindigkeitsbeschränkungen zum Schutz vor Lärm insbesondere dann in Betracht, wenn der vom Straßenverkehr herrührende Beurteilungspegel am Immissionsort einen der folgenden Richtwerte überschreitet: Datum: 28.5.2019 Seite 1 von 5 Aktenzeichen: 25.1.10.11 Auskunft erteilt: Arnold kerstin.arnold@brk.nrw.de Zimmer: H 323 Telefon: (0221) 147 - 3667 Fax: (0221) 147 - 2890 Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln DB bis Köln Hbf, U-Bahn 3,4,5,16,18 bis Appellhofplatz Besuchereingang (Hauptpforte): Zeughausstr. 8 Telefonische Sprechzeiten: mo. - do.: 8:30 - 15:00 Uhr Besuchertag: donnerstags: 8:30- 15:00 Uhr (weitere Termine nach Verein- barung) Landeshauptkasse NRW: Landesbank Hessen-Thüringen IBAN: DE34 3005 0000 0000 0965 60 BIC: WELADEDDXXX Zahlungsavise bitte an zent- ralebuchungsstelle@ brk.nrw.de Hauptsitz: Zeughausstr. 2-10,50667 Köln Telefon: (0221) 147-0 Fax: (0221) 147 - 3185 USt-ID-Nr.: DE 812110859 poststelle@brk.nrw.de www.bezreg-koeln.nrw.de Bezirksregierung Köln In reinen und allgemeinen Wohngebieten 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts, in Kern-, und Dorf- und Mischgebieten 72dB(A) tags und 62dB(A) nachts und in Gewerbegebieten 75dB(A) tags und 65 dB(A) nachts. Zum besseren Verständnis möchte ich darauf hinweisen, dass zur Er- mittlung des vorhandenen Lärmpegels keine Messungen durchgeführt werden (Punkt 2.2. der Lärmschutzrichtlinie), sondern Lärmberechnun- - gen. Messungen sind nach den vorgenannten Richtlinien nicht zulässig. Bei Messungen würde nur eine kurzfristige Situation erfasst, die bezüglich Verkehrsmenge und -zusammensetzung, Windrichtung und anderer Faktoren erhebliche Veränderungen erfährt. Demgegenüber basieren - die Berechnungsmethoden auf langfristigen, empirischen Untersuchun- gen. Deswegen können, wie im Beschluss der BV4 festgelegt, keine Lärm- messungen zur Entscheidungsfindung oder im Nachgang einer Anord- nung als Controlling durchgeführt werden. Die Komponenten, die in die Berechnung einfließen, sind immer zu Gunsten der betroffenen Anwohner ausgewählt. So geht z.B. die Be- rechnung von einer Mitwind-Situation aus, obwohl dies nicht häufiger ist als die Gegenwind-Situation, die Mitwind-Situation aber zu einer größe- ren Lärmbelastung führt. Mit diesen Grundsätzen wurde für die Häuser der Arnimstraße, Winckelmannstraße, Heidemannstraße und Baadenberger Straße ent- sprechende Lärmberechnungen nach den Rechenregeln der ‚RLS - 90' (Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen) vorgenommen. Datum: 28.5.2019 Seite 2 von 5 Bezirksregierung Köln Als Eingangsdaten wurden folgende Rahmenbedingungen eingesetzt: Örtliche Gegebenheiten: Der zu untersuchende Bereich liegt zwischen Anschlussstelle (AS) Eh- renfeld und AS Bickendorf. Die Fahrbahn ist 6-streifig ausgebaut. West- lich der Autobahn sind im Bereich der Wohngebäude, Lärmschutzwände zwischen 4.00 — 4,50m Höhe vorhanden. Verkehrsbelastung: . Es wurden die Verkehrsdaten der letzten Bundesverkehrszählung von 2015 berücksichtigt, nämlich die tägliche durchschnittliche Verkehrsbe- lastung (DTV) im Jahresmittel. Dieser DTV beträgt nördlich der AS Bickendorf 92.705 Kfz/24h mit einem Lkw-Anteil von 3,4% am Tag und 5,4% in der Nacht und zwischen AS Bickendorf und AS Ehrenfeld 87.738 Kfz/24h mit einem Lkw-Anteil von 1,8% am Tag und 2,8% in der Nacht.(s. Anlage) Die Lkw-Anteile liegen weit unter 10%. Bei Lkw-Anteilen von über 10% steht in den Erläuterungen zu der Verkehrsstärke und Zusammenset- zung der Richtlinie: 2. Beilkv-Anteilen über 16 % des DIV wird der Mittel- ungspegel zunehrnend von gen Lkw bestimmt. Da- har machen sich Geschwirdigkeitsbeschränkungen. die nur den Pkw-Verkehr betretien, im Mittelungsps- gel praktisch nicht hemerkbar. Gebietseinstufung: Für die Gebietseinstufung zur Wertung der Richtwerte gilt die Auswei- sung in einem Bauleitplan, hier der Flächennutzungsplan. Dieser weist die anliegende Wohnbebauung als Wohngebiet aus. Somit werden die 0.g. Richtwerte von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts als Richtwert angesetzt. “Vorhandene Geschwindigkeitsbeschränkungen: Eingesetzt in die Berechnung werden die im Abschnitt geltenden ver- schiedenen zul. Höchstgeschwindigkeiten von 100km/h und 80km/h für Pkw bzw. 80km/h für Lkw. Datum: 28.5.2019 Seite3 von 5 Bezirksregierung Köln Fahrbahnbelag: Im Untersuchungsbereich ist ein Standardbelag ohne besondere lärm- mindernde Eigenschaften vorhanden, der so in die Berechnung mit dem Korrekturwert = OdB(A) berücksichtigt wird. Ergebnis: Die lärmtechnische Untersuchung ergibt, dass der Nachtwert von 60 dB(A) im Bereich der Arnimstraße in einem Haus, 2.0G, mit 2 dB(A) und in 2 weiteren Häusern, 2.0G, mit 0,8 bzw. 1,2 dB(A).überschritten wird. Bei allen anderen anliegenden Wohnhäusern auf einer Länge von ca. 1,3 km liegen die ermittelten Werte mit mindestens 3 dB(A) darunter. Somit liegen lediglich an diesen 3 Häusern der Arnimstraße für den Nachtwert 2.0G (Dachgeschoss) Überschreitungen und diese noch un- terhalb der Warnnehmungsgrenze von 3 dB(A) vor. In Folge dieses Ergebnisses und in Abwägung der in den Lärmschutz- richtlinien vorgegebenen Voraussetzungen nach Kapitel 1 kann ich als . Verkehrsbehörde die von Ihnen gewünschte Anordnung nicht erteilen. Ich bedaure, dass ich dem Beschluss der Ehrenfelder Bezirksvertretung, auf der BAB A657 eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50km/h zur Lärmreduzierung anzuordnen, aus rechtlichen Gründen nicht nach- kommen kann. Ergänzend einige Hinweise zur verkehrlichen Situation der A57: 1. Bei Erneuerung von Fahrbahndecken verwendet der Landesbetrieb Straßenbau in der Regel nur noch Beläge die um den Wert -2 dB(A) den Lärmpegel mindern. So wird in Zukunft bei einer Deckensanie- rung die Lärmbelastung baulich vermindert. 2. Mir ist bekannt, dass die Stadt Köln, das Amt 69- Abteilung 692/0, ab 2020 den Tunnel Herkulesstraße grundhaft saniert. Diese Arbei- ten dauern ca. 2 Jahre. Die dazu notwendige Baustellenverkehrsfüh- rung beeinflusst auch den Verkehr der Autobahn A57 und die dort zurzeit vorhandene zul. Höchstgeschwindigkeit. Datum: 28.5.2019 Seite 4 von 5 Bezirksregierung Köln Pi 5, un , I Datum: 28.5.2019 3. Im Rahmen der Lärmsanierung gem. den Lärmschutzrichtlinien Seite 5 von 5 (VLärmSchR 97) gibt es nach Prüfung im Einzelfall ggf. als freiwillige Leistung des Bundes Zuwendungen für den passiven Lärmschutz (z.B. Fenster und Lüfter). Ein möglicher Anspruch kann mit einem formlosen Antrag beim Landesbetrieb, RNL Rhein-Berg, AS Köln, beantragt werden. Dort wird dieser bearbeitet. Dabei ist die zeitliche Angabe, wann das Haus gebaut bzw. erworben wurde, für eine zeit- nahe Prüfung hilfreich. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Pu ld (Arnold) Beschluss Nr. 662 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 04.06.2018 Öffentlich 8.7 Barrierefreier Ausbau der Linie 13 Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung, in der BV-Sitzung am 2.7.2018 den aktuellen Sachstand zum barrierefreien Ausbau (Bahnsteiganhebungen) der Linie 13 darzustellen. Sachstand zum 31.12.2018 Die Verwaltung hat sowohl mündlich, als auch per Mitteilung 1919/2018 in der Sitzung am 03.12.2018 folgendes mitgeteilt: Der barrierefreie Ausbau der Stadtbahnlinien 5 und 13 zwischen den Haltestellen Nußbaumerstraße und Berrenrather Straße / Gürtel umfasst folgende Haltestellen: Nußbaumerstraße Subbelrather Straße / Gürtel Venloer Straße / Gürtel ] Weinsbergstraße / Gürtel D Oskar-Jäger-Straße / Gürtel OD Aachener Straße / Gürtel Wüllnerstraße D Dürener Straße / Gürtel Gleueler Straße / Gürtel J Zülpicher Straße / Gürtel 7 Euskirchener Straße D Berrenrather Straße / Gürtel Für die beiden erstgenannten Haltestellen Nußbaumerstraße und Subbelrather Straße/Gürtel der Stadtbahnlinien 5 und 13 wurde die Planung zu den Bahnsteiganhebungen bereits beschlossen (Vor-lagen-Nr.: 3911/2015). In diesem Zusammenhang wurde darauf hingewiesen, dass auf dem Ehren-feldgürtel bezüglich der Rad- und Fußverkehrsführung ein grundsätzlicher Planungsbedarf besteht. Die zukünftige Verkehrsführung im Straßenraum sowie der Umgang mit dem ruhenden Verkehr müs-sen im Rahmen der Planung zur Bahnsteiganhebung umfassend berücksichtigt werden. In:der im Juni 2016 beschlossenen Prioritätenliste (Vorlagen-Nr.: 0743/2016) wurden Umsetzungs-termine genannt, bis wann ein barrierefreier Ausbau (Bahnsteiganhebungen) für einen Teil der Stadt-bahnhaltestellen entlang der Linie 13 möglich wäre (ursprünglich angestrebte Fertigstellung in 2020 bzw. 2021). Zuletzt wurde in der Sachstandsmitteilung aus. März 2017 dargestellt, dass eine Machbarkeitsstudie 2 für die weitere Planung der Bahnsteiganhebungen der Stadtbahnhaltestellen entlang der Gürtelstrecke erforderlich ist. Diese Studie ist notwendig, um die verkehrlichen und städtebaulichen Gesamtzusammenhänge zu untersuchen. Das gemeinsame Ziel von der Stadt Köln und der KVB AG ist eine zeitlich und räumlich zusammenhängende bauliche Umsetzung. In den zurückliegenden Jahren sind auf der Linie 13 die Fahrgastzahlen stark angestiegen. Dies hat zur Folge, dass zeit- bzw. stellenweise und besonders im morgendlichen Berufs- und Schülerverkehr die Leistungsfähigkeitsgrenze überschritten wird. Um kurzfristig eine größere Beförderungskapazität zur Verfügung stellen zu können, wurde im Jahre 2017 von der KVB AG ein Konzept für den Einsatz von Langzügen erarbeitet, die eine Bahnsteignutzlänge von 60 m benötigen. Deshalb müssen die Machbarkeitsstudien zur Bahnsteiganhebung, die eine Bahnsteignutzlänge von 50 m zugrunde gelegt hatten, grundlegend überarbeitet und an die geänderte Bahnsteiglänge angepasst werden. Die neuen Planungen sind mit den betroffenen Beteiligten noch endgültig abzustimmen. Die detaillierten Abstimmungen im Bereich der Haltestellen Nußbaumerstraße und Subbelrather Straße/Gürtel der Stadtbahnlinien 5 und 13 zur Betrachtung des Straßenraumes und insbesondere zu den benötigten Verkehrsflächen für den Kfz-, Rad- und Fußverkehr konnten nun mehr abgeschlossen werden. Eine Beauftragung des notwendigen Verkehrsgutachtens für den Straßenraum im Bereich der Haltestellen NußRbaumerstraße und Subbelrather Straße/Gürtel wird bis Ende 2018 angestrebt. Danach wird die Verwaltung einen erweiterten Planungsbeschluss einholen. Eine neue stadtweite Prioritätenliste zu sämtlichen Aufzugsnachrüstungen und Bahnsteiganhebungen mit aktualisierten Zeitangaben ist in Vorbereitung und soll nach Fertigstellung den politischen Gremien zum Beschluss vorgelegt werden. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten. Beschluss Nr. 663 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 02.07.2018 Öffentlich 8.1 Lebendige Veedel erhalten - Milieuschutzsatzung für Ehrenfeld! Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung, (1) Für das ehemalige Sanierungsgebiet Ehrenfeld-Ost umgehend eine Soziale Erhaltungssatzung gemäß $ 172 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Eine entsprechende Vorlage ist den entsprechenden politischen Gremien bis zum 4. Quartal 2018 vorzulegen. (2) Mit der Aufstellung eines Sozialen Erhaltungssatzung für das ehemalige Sanierungsgebiet Ehrenfeld-Ost ist sofort zu beginnen, sofern das Instrument noch eine Wirkung entfalten soll. (3) Zeitnah sind zudem Soziale Erhaltungssatzungen für die übrigen Teile der Stadtviertel 40103 (Ehrenfeld) und 40104 (Vogelsanger Straße), die nicht Teil des ehemaligen Sanierungsgebietes Ehrenfeld-Ost waren, aufzustellen. (4) Die Bezirksvertretung Ehrenfeld fordert den Rat der Stadt Köln auf, sie im Schutz der Ehrenfelder Quartiere zu unterstützen und durch die entsprechende politische Beschlussfassung die personellen und finanziellen Ressourcen — ggf. auch unter Hinzuziehung externer Fachbüros - bereitzustellen, die für die zeitnahe Einrichtung weiterer Sozialer Erhaltungssatzungen erforderlich sind. Sachstand zum 17.05.2019 In der Sitzung am 10.09.2018 hat die Verwaltung folgenden Sachstand mitgeteilt (Vorlage 2804/2018): „Mit Ratsbeschluss vom 17.11.2016 wurde die Verwaltung unter anderem beauftragt, die erstmals 2015 durchgeführte stadtweite Voruntersuchung zur Identifikation von Verdachtsgebieten zum Erlass Sozialer Erhaltungssatzungen gemäß 8 172 Abs. 1 Satz 1Nr. 2 BauGB regelmäßig durchzuführen und dem Stadtentwicklungsausschuss jährlich darzustellen (vgl.Vorlagen-Nr. AN/1902/2016). Die stadtweite Voruntersuchung dient der systematischen Ableitung von Verdachtsgebieten zum Erlass Sozialer Erhaltungssatzungen. Dem o. g. Ratsbeschluss folgend führt die Verwaltung derzeit die Voruntersuchung 2018 durch. Die Methodik der Voruntersuchung von 2015 wurde weiterentwickelt. Diese Methodik und die Ergebnisse werden dem Stadtentwicklungsausschuss im vierten Quartal 2018 vorgestellt. Abgeleitet von den Ergebnissen wird die Verwaltung Beschlussvorlagen für die weiteren Schritte vorlegen. Die Bezirksvertretung Innenstadt und die Bezirksvertretung Ehrenfeld haben Beschlüsse zum Einsatz Sozialer Erhaltungssatzungen gefasst (vgl. Vorlagen-Nr. AN/0964/2018 und Vorlagen-Nr. AN/0992/2018). Ob für die dort benannten Gebiete - Gebiet um den Rathenauplatz und das ehemalige Sanierungsgebiet Ehrenfeld-Ost — die Voraussetzungen für einen Beschluss zur Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung vorliegen, wird von der Verwaltung im Rahmen der stadtweiten Voruntersuchung geprüft. Als Ergebnis der stadtweiten Voruntersuchung 2015 wurde unter anderem das Severinsviertel als Verdachtsgebiet identifiziert. Für dieses Gebiet wurde am 09.02.2017 der Beschluss über die Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung vom . Stadtentwicklungsausschuss gefasst. Derzeit wird mit der Unterstützung eines externen Büros eine vertiefte sozialräumliche Untersuchung im Gebiet durchgeführt (Schwerpunkt: Haushaltsbefragung). Die Ergebnisse der Untersuchung sollen Ende 2018 vorliegen. Abhängig von diesen wird von der Verwaltung ein Satzungsbeschluss vorbereitet. Der Einsatz des städtebaulichen Instruments dient dort auch der Sammlung von Erfahrungen zum personellen und finanziellen Aufwand des Verfahrens.“ Die Ergebnisse der Voruntersuchung 2018 sind in der verwaltungsinternen Abstimmung und sollen in Form einer Ratsvorlage 2019 in die politische Beratung gegeben werden. Neben der Benennung der identifizierten Verdachtsgebiete sind die zusätzlichen erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen aufgeschlüsselt, um die notwendigen Schritte zur Vorbereitung, Erarbeitung und Umsetzung Sozialer Erhaltungssatzungen durchführen zu können. Ohne zusätzliches Personal kann das Instrument nicht vermehrt eingesetzt werden. Im Rahmen dieser Vorlage werden auch Aussagen zu dem von der Bezirksvertretung Ehrenfeld benannten Gebiet Ehrenfeld-Ost-(ehemaliges Sanierungsgebiet) getroffen (vgl. Vorlagen-Nr. AN/0992/2018). Beschluss Nr. 664 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 02.07.2018 Öffentlich 8.5 Einrichtung von Betreuungsgruppen für Kinder in den freien Räumen der Flüchtlingsunterkunft Butzweilerhof Beschluss: Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob in den freien Räumen der Flüchtlingsunterkunft Butzweilerhof Betreuungsgruppen für Kinder mit einem Träger eingerichtet werden kann, der zum späteren Zeitpunkt die geplante Kindertageseinrichtung übernehmen wird. Der Pachtvertrag für diesen Teil der ehemaligen Flüchtlingsunterkunft (mit dem Spielplatzbereich) ist um den Zeitraum der Nutzung zu verlängern. Sachstand zum 31.12.2018 Die Verwaltung hat in der Sitzung am 10.09.2019 per Mitteilung 2447/2018 folgendes mitgeteilt: Die Prüfung der Verwaltung hat ergeben, dass eine andere Nutzung der Leichtbauhallen als zum Zwecke der Unterbringung Geflüchteter aufgrund rechtlicher Regelungen nicht möglich ist. Die Errichtung der Hallen erfolgte nicht nach baurechtlichen, sondern nach ordnungsrechtlichen Vorgaben, weshalb eine andere Nutzung untersagt ist. Der Mietvertrag für das Gelände in der Butzweilerhofallee endet zum 31.12.2019. Bis dahin werden die Leichtbauhallen im Rahmen des Ressourcenmanagements als Unterbringungs- Reserve vorgehalten, für den Fall, dass es neuerlich zu einem Anstieg der Geflüchtetenzahlen kommen sollte. Das Areal, auf dem sich die Leichtbauhallen befinden, liegt im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans, der an dieser Stelle eine gewerbliche Nutzung festsetzt. In Kenntnis dessen hat die Stadtentwicklungsgesellschaft der Stadtwerke Köln GmbH und der Stadt Köln „moderne Stadt‘ bereits verwaltungsinterne Abstimmungsprozesse mit konkreten Plänen zur weiteren Entwicklung des Geländes angestoßen. Die Umnutzung als Betreuungseinrichtung für Kinder wird nicht angestrebt. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten.
Anlage 2 Jahresbericht 2018 Teil 2
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Beschluss Nr. 441 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 26.03.2012 8.1 Bahnhofskonferenz AN/037712012 Beschluss: Auf der Bahnhofskonferenz am 19. April 2012 sollen die folgenden — auf BV-Beschlüsse zurückgehenden — Themen besprochen werden: 1.) Einrichtung eines Fahrradparkhauses/einer Radstation am Ehrenfelder Bahnhof (Beschluss 29 im Jahresbericht 2012) 2.) Begrünung des Platzes zwischen Subbelrather Straße, Ottostraße und Hüttenstraße (Beschluss 37) 3.) Ordnung und Sauberkeit vor den Bahnbögen (Beschluss 111) 4.) Kundeninformation/Wegweiser am Ehrenfelder Bahnhof (Beschluss 186) 5.) Neugestaltung des Nordeingangs des Bahnhofs Ehrenfeld (Beschluss 212) 6.) Gestaltung der Flächen rechts und links der Bahnunterführung an der Venloer Straße (Beschluss 342) 7.) Gestaltung des Umfeldes Bahnhofs Ehrenfeld/der Bahnbögen (Beschluss 365) Die Deutsche Bahn wird um Auskunft gebeten, in welchem Umfang der Bahnhof Ehrenfeld im Rahmen des gemeinsamen Programms von Land und DB gegen Graffiti-Verunreinigung berücksichtigt wird. Außerdem soll die Verwaltung der Bahnhofskonferenz exaktes Kartenmaterial, aus dem hervorgeht, wie die Eigentumsverhältnisse im Bereich der Bahnbögen und des Bahnhofs Ehrenfeld sind, varlegen: Sachstand zum 31.01.2013: Am 29.04. und 04.10.2012 haben zwei Bahnhofskonferenzen stattgefunden. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Bahnhofskonferenz wurden die genannten Beschlüsse der Bezirksvertretung zur Verfügung gestellt und auch bei den Konferenzen diskutiert. Zu den Ergebnissen der Bahnhofskonferenzen siehe den Sachstand zum Beschluss Nummer 212. Sowohl zur ersten Bahnhofskonferenz im April 2012 als auch in der Mitteilungsvorlage 4484/2012 hat die Verwaltung exaktes Kartenmaterial zu den Eigentumsverhältnissen am Bereich der Bahnbögen und des Bahnhofs Ehrenfeld vorgelegt. Sachstand zum 31.01.2014: Am 29.04.2012 und am 04.10.2012 haben zwei Bahnhofskonferenzen in Ehrenfeld stattgefunden. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Bahnhofskonferenz wurden die genannten Beschlüsse zur Verfügung gestellt und auch bei den Konferenzen diskutiert. Sowohl zur ersten Bahnhofskonferenz im April 2012 als auch in der Mitteilungsvorlage 4484/2012 hat die Verwaltung exaktes Kartenmaterial zu den Eigentumsverhältnissen vorgelegt. Eine dritte Bahnhofskonferenz soll einberufen werden, wenn die Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie der DB AG vorliegen hinsichtlich einer möglichen Sanierung der Feuchtigkeitsschäden in den Bahnbögen. Der Verwaltung liegen zum derzeitigen Zeitpunkt noch keine Ergebnisse der Machbarkeitsstudie vor. Die Verwaltung wird dazu bei der DB AG nachfragen. Sachstand zum 24.4.2015: Am 13.5.2015 wird eine dritte Bahnhofskonferenz stattfinden, auf der die Themen des BV- Beschlusses erneut angesprochen werden sollen. Sachstand zum 25.04.2017: Am 13.05.2015 fand eine dritte Bahnhofskonferenz statt, bei der zum Teil die Themen der BV-Beschlüsse besprochen wurden. Bei der Konferenz stellten Vertreter der DB Netz AG das Ergebnis einer Machbarkeitsstudie vor, bei der verschiedene Sanierungsvarianten zur Behebung der Feuchtigkeitsproblematik in den Bögen untersucht wurden. Als ein Ergebnis der 3. Bahnhofskonferenz wurde eine AG Hüttenstraße gebildet, um über mögliche Zwischennutzungen, zukünftige Nutzungen und verkehrliche Aspekte zu diskutieren. Diese tagte bislang zweimal (Februar und November 2016). Die Zusage der DB, im 1. Quartal 2017 Angaben zum Ablauf und Zeitplan der Sanierung zu machen, ist bislang nicht erfolgt. Trotz mehrmaliger Nachfragen seitens der Verwaltung, gibt es von der DB bislang keine Aussage zum Zeitplan und zum Ablauf der Sanierung. Eine vierte Bahnhofskonferenz soll einberufen werden, wenn die DB konkrete Aussagen zur Sanierung machen kann. Sachstand zum 31.08.2018: Da es bisher keine Aussagen der DB zum Zeitplan und zum Ablauf der Sanierungen gibt, wurde bisher keine 4. Bahnhofskonferenz einberufen. Herr Bezirksbürgermeister Wirges hat allerdings zur 3. Sitzung der AG Hüttenstraße eingeladen. Diese ist für den 21.11.2018 terminiert. Sachstand zum 21.05.2019: Die DB Netz hat in der 3. Sitzung der AG Hüttenstraße Aussagen zum Ablauf der Sanierung gegeben. Wie lange die Sanierung der 50 Bögen insgesamt dauert, kann aber noch nicht abgeschätzt werden. Die vierte Sitzung der AG Hüttenstraße soll im Herbst 2019 stattfinden. Der Ordnungsdienst läuft regelmäßig Streife an den Bahnbögen. Zu Punkt 1 - Errichtung eines Fahrradparkhauses/einer Radstation: Es laufen Gespräche zwischen der Stadt Köln und dem Pächter der Bahnbögen für einen Vormietvertrag zur Realisierung einer Radstation in den Bahnbögen. Beschluss Nr. 467 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 25.06.2012 8.13 Infotafel zur Stele von Ansgar Nierhoff am U-Bahnabgang Venloer Straße/Gürtel AN/0796/2012 Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung, eine Infotafel zur Stele Streckung (Progression) von Ansgar Nierhoff am Standort U- Bahn- Station Venloer Straße, Köln-Ehrenfeld zu entwerfen und vor Ort anzubringen. So im gesamtstädtischen Haushalt keine Mittel zur Verfügung stehen, soll die Finanzierung aus bezirklichen Kulturmitteln erfolgen. Sachstand zum 31.01.2013: Die federführende Kulturverwaltung hat die Prüfung aufgenommen. Sachstand zum 20.08.2015 Die Kulturverwaltung lässt zurzeit einen Textentwurf für die Infotafel durch eine freie Mitarbeiterin erstellen. Die hierfür entstehen Honorarkosten in Höhe von 150,- € werden gemäß Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 24.08.2015 aus den bezirksorientierten Kulturmitteln übernommen. Sachstand zum 30.06.2017: Kulturverwaltung und Bürgeramt arbeiten an der Umsetzung des Beschlusses. Sachstand zum 30.09.2018: Folgender Textvorschlag befindet sich derzeit in der Abstimmung mit dem Kulturamt: Ansgar Nierhoff Deutscher Stahlbildhauer 1.10.1941 Meschede - 2.8.2010 Köln Skulptur Streckung (Progression) 1987-1989 Nach erfolgter Abstimmung wird die Verwaltung kurzfristig zu einem Ortstermin mit allen Beteiligten einladen, um den Standort und die Gestaltung der Infotafel festzulegen. Sachstand zum 30.04.2019: Die Verwaltung schlägt folgenden Text für die Infotafel vor: Ansgar Nierhoff Meschede 1941 - Köln 2010 Streckung (Progression) 1987-1989, Metall Im nächsten Schritt wird ein Ortstermin zur Festlegung des Standortes durchgeführt. Beschluss Nr. 499 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 17.06.2013 8.2 Anhebung der Stadtbahnhaltestelle Venloer Straße/Ehrenfeldgürtel und "Heliosgelände Beschluss: Im Jahr 2011 hat der Rat der Stadt Köln die Prioritätenliste für die Anhebung von Stadtbahnhaltestellen beschlossen. - Die Anhebung der Stadtbahnhaltestelle Venloer Straße/Ehrenfeldgürtel ist darin ab 2014 mit Fertigstellung 2015 vorgesehen, daher beschließt die Bezirksvertretung Ehrenfeld, dass 1. die Verwaltung den aktuellen Stand der Planung für die Anhebung der Stadtbahnhaltestelle Venloer Straße/Ehrenfeldgürtel der Bezirksvertretung spätestens nach der Sommerpause vorstellt. 2. die Planung für diese Stadtbahnhaltestelle im weiteren Verfahren zur Entwicklung des Heliosgeländes eingebracht wird bzw. beide Planungen harmonisiert werden. Dies betrifft einerseits die Lage der Stadtbahnhaltestelle und der künftigen Überwege und ggf. eine daraus resultierende veränderte Lage der Bushaltestelle und andererseits die Überlegungen für Öffnung und Durchwegung des Heliosgeländes. 3. die geplante Ansiedlung der Inklusiven Universitätsschule (IUS) auf dem Heliosgelände und den daraus resultierenden Schülerverkehr bei der Planung zu berücksichtigen. Dabei ist insbesondere die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler bei der Überquerung des Ehrenfeldgürtels zu gewährleisten. Sachstand zum 31.01.2014: Die Umsetzung der Barrierefreiheit an der oberirdischen Haltestelle Venloer Straße / Gürtel hat sich zum einen dadurch verzögert, dass'im Zusammenhang mit der beschlossenen Prioritätenliste ebenfalls untersucht werden sollte, ob die Haltestellen Subbelrather Straße / Gürtel und Nußbaumerstraße ggf. zusammengelegt werden können. Dadurch sind diese beiden Haltestellen in der Bearbeitung vor die Haltestelle Venloer Straße gerückt. Zum anderen liegt der Grund der Verzögerung an den dortigen beengten Platzverhältnissen, die einen erhöhten Planungs- und Abstimmungsbedarf erfordern. Erste Abstimmungen mit anderen Ämtern zur Anhebung der Stadtbahnhaltestelle Venloer Straße/Ehrenfeldgürtel haben bereits in 2013 stattgefunden und werden in 2014 weitergeführt. Sachstand zum 15.04.2015: Kein neuer Sachstand. Sachstand zum 31.12.2016: Im Zusammenhang mit der Machbarkeitsstudie zur Bahnsteiganhebung der Haltestellen entlang der Linie 13 wurden auch verschiedene Varianten an der Haltestelle Venloer Straße/Gürtel untersucht. Diese Machbarkeitsstudie befindet sich derzeit in Abstimmung. Sachstand zum 31.08.2018: In der 32. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 04.06.2018 wurde unter TOP 8.7 ein Dringlichkeitsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu der Maßnahme „Barrierefreier Ausbau der Linie 13° (AN/0855/2018) beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, den aktuellen Sachstand zum barrierefreien Ausbau (Bahnsteiganhebungen) der Linie 13 darzustellen. Zu diesem Beschluss nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Der barrierefreie Ausbau der Stadtbahnlinien 5 und 13 zwischen den Haltestellen Nußbaumerstraße und Berrenrather Straße / Gürtel umfasst folgende Haltestellen: Nußbaumerstraße Subbelrather Straße / Gürtel Venloer Straße / Gürtel Weinsbergstraße / Gürtel Oskar-Jäger-Straße / Gürtel Aachener Straße / Gürtel Wüllnerstraße Dürener Straße / Gürtel Gleueler Straße / Gürtel Zülpicher Straße / Gürtel Euskirchener Straße Berrenrather Straße / Gürtel Für die beiden erstgenannten Haltestellen Nußbaumerstraße und Subbelrather Straße/Gürtel der Stadtbahnlinien 5 und 13 wurde die Planung zu den Bahnsteiganhebungen bereits beschlossen (Vorlagen-Nr.: 3911/2015). In diesem Zusammenhang wurde darauf hingewiesen, dass auf dem Ehrenfeldgürtel bezüglich der Rad- und Fußverkehrsführung ein grundsätzlicher Planungsbedarf besteht. Die zukünftige Verkehrsführung im Straßenraum sowie der Umgang mit dem ruhenden Verkehr müssen im Rahmen der Planung zur Bahnsteiganhebung umfassend berücksichtigt werden. In der im Juni 2016 beschlossenen Prioritätenliste (Vorlagen-Nr.: 0743/2016) wurden Umsetzungstermine genannt, bis wann ein barrierefreier Ausbau (Bahnsteiganhebungen) für einen Teil der Stadtbahnhaltestellen entlang der Linie.13 möglich wäre (ursprünglich angestrebte Fertigstellung in 2020 bzw. 2021). Zuletzt wurde in der Sachstandsmitteilung aus März 2017 dargestellt, dass eine Machbarkeitsstudie für die weitere Planung der Bahnsteiganhebungen der Stadtbahnhaltestellen entlang der Gürtelstrecke erforderlich ist. Diese Studie ist notwendig, um die verkehrlichen und städtebaulichen Gesamtzusammenhänge zu untersuchen. Das gemeinsame Ziel von der Stadt Köln und der KVB AG ist eine zeitlich und räumlich zusammenhängende bauliche Umsetzung. \ In den zurückliegenden Jahren sind auf der Linie 13 die Fahrgastzahlen stark angestiegen. Dies hat zur Folge, dass zeit- bzw. stellenweise und besonders im morgendlichen Berufs- und Schülerverkehr die Leistungsfähigkeitsgrenze überschritten wird. Um kurzfristig eine größere Beförderungskapazität zur Verfügung stellen zu können, wurde im Jahre 2017 von der KVB AG ein Konzept für den Einsatz von Langzügen erarbeitet, die eine Bahnsteignutzlänge von 60 m benötigen. Deshalb müssen die Machbarkeitsstudien zur Bahnsteiganhebung, die eine Bahnsteignutzlänge von 50 m zugrunde gelegt hatten, grundlegend überarbeitet und an die geänderte Bahnsteiglänge angepasst werden. Die neuen Planungen sind mit den betroffenen Beteiligten noch endgültig abzustimmen. Die detaillierten Abstimmungen im Bereich der Haltestellen Nußbaumerstraße und Subbelrather Straße/Gürtel der Stadtbahnlinien 5 und 13 zur Betrachtung des Straßenraumes und insbesondere zu den benötigten Verkehrsflächen für den Kfz-, Rad- und Fußverkehr konnten nun mehr abgeschlossen werden. Eine Beauftragung des notwendigen Verkehrsgutachtens für den Straßenraum im Bereich der Haltestellen Nußbaumerstraße und Subbelrather Straße/Gürtel wird bis Ende 2018 angestrebt. Danach wird die Verwaltung einen erweiterten Planungsbeschluss einholen. Eine neue stadtweite Prioritätenliste zu sämtlichen Aufzugsnachrüstungen und Bahnsteiganhebungen mit aktualisierten Zeitangaben ist in Vorbereitung und soll bis Ende 2018 den politischen Gremien zum Beschluss vorgelegt werden. Sachstand zum 17.06.2019: Die Ausschreibung des notwendigen Verkehrsgutachtens befindet sich in verwaltungsinterner Abstimmung und Vorbereitung. Eine aktualisierte Prioritätenliste zu Aufzugsnachrüstungen und Bahnsteiganhebungen mit aktualisierten Zeitangaben soll in 2019 in die Politik gegeben werden. Der restliche Sachverhalt ist unverändert. Beschluss Nr. 533 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 27.01.2014 8.7 Neubau im Bildungszentrum Ottostraße AN/0192/2014 Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt: - 1. den Bezirksbürgermeister mit einer zeitnahen Durchführung einer öffentlichen In- - formationsveranstaltung zum Neubau von Kita und Grundschule in der Ottostraße. Dabei sollen alle beteiligten Amter anwesend sein und das Projekt inklusive aller Lärmschutzgutachten sowie Emissionsprognosen vorstellen. Die Veranstaltung soll im Albertus-Magnus-Gymnasium stattfinden und ist frühzeitig in der Nachbarschaft anzukündigen. . - 2. die Stadtverwaltung, die Tafel des Verkehrsleitsystems auf der K4 mit einem Dau- erhinweis auf die neue Geschwindigkeitsbegrenzung zu bespielen. - 3. die Stadtverwaltung, auf der K4 in den Bereichen Bildungszentrum Ottostraße so- wie Herkulesstraße in beiden Fahrrichtungen Blitzanlagen zu installieren. Sachstand 01.07.2015: Zu 1: Die öffentliche Informationsveranstaltung hat im Herbst 2014 stattgefunden. Zu 2: Ein dauerhafter Hinweis auf die neue Geschwindigkeitsbegrenzung erscheint nicht unbedingt erforderlich, da dies auch mit „Blechschildern“ signalisiert wird. Das Vario-Schild auf der K4 wurde in der Zeit vom 19.05.2015 — 30.06.2015 mit folgendem Text bespielt: ACHTUNG! Reduzierung der zul. Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h Zu 3: Die Einrichtung einer stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage an v.g. Ört- lichkeit setzte eine sehr aufwendige Abstimmung der bautechnischen Machbarkeit sowie der straßenverkehrsrechtlichen Zulässigkeit mit den betroffenen Straßenbaulastträgern sowie der Straßenverkehrsbehörde voraus. Diese Prüfungs- und Abstimmungsprozesse laufen derzeit. Die BV wird unverzüglich informiert, sobald Rückmeldungen und ein Ergebnis vorlie- gen. : Sachstand zum 30.06.2017: Zu 1. und 2.: Kein neuer Sachstand Zu 3.: Die Prüfungs- und Abstimmungsprozesse laufen wie 2015 dargestellt weiterhin. Die Verwaltung prüft derzeit die Einführung alternativer Geschwindigkeitsmesssysteme. Sachstand zum 31.08.2018: zu 1.: erledigt zu 2. und 3.: Bereits Mitte 2013 wurde die Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit von 80 km/h auf 50 km/h angeordnet. Diese wird jedoch von vielen Verkehrsteilnehmern, insbesondere de- nen, die von der Autobahn kommend in Fahrtrichtung Innenstadt fahren, nicht beachtet. Für die Generalsanierung des Herkulestunnels, die ab 2020 umgesetzt werden soll, sind Lärmschutzmaßnahmen geplant wie der Einbau eines lärmmindernden Asphalts und die Erneuerung der bestehenden Lärmschutzelemente. Darüber hinaus sollen weitere bauliche Maßnahmen wie Lärmschutzwände oder flächige Lärmschutzelemente an den Rampenwänden und organisatorische Maßnahmen geprüft werden, die geeignet sind, den Lärmschutz zu optimieren. Die Einrichtung von Blitzern ist nur unter bestimmten Aspekten wie zum Beispiel bei Unfall- schwerpunkten gestattet. Die Fachverwaltung wird in Zusammenarbeit mit der Polizei und der Bezirksregierung Köln prüfen, welche Bedingungen am Herkulestunnel gegeben sind. Sachstand zum 31.12.2018: Kein neuer Sachstand. Beschluss Nr. 545 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 07.04.2014 8.1 Öffentliche Toilette für den Ehrenfelder Friedhof AN/0514/2014 Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Gebäudewirtschaft zeitnah zu prüfen, ob die bestehende Toilettenanlage barrierefrei saniert werden kann, oder eine neue barrierefreie Stein-auf-Stein Toilettenanlage auf dem Ehrenfelder Friedhof zu errich- ten. Das provisorische Toilettenangebot ist bis dahin aufrecht zu erhalten. Sachstand zum 15.07.2015: Kein neuer Sachstand Sachstand zum 30.08.2017: Die bestehende Toilettenanlage an der Piusstraße ist barrierefrei nutzbar. Es bedarf dahingehend keiner weiteren Sanierungsarbeiten. Die Investition in eine feste Toilet- tenlösung ist im Hinblick auf die Nachfrage der Besucher des Friedhofs und im Hin- blick auf die Gebührenentwicklung wirtschaftlich nicht vertretbar. Die Friedhofsver- waltung ist bereit, die derzeit bestehende mobile Lösung trotz der eher geringen Nachfrage langfristig sicherzustellen. Es wird kurzfristig geprüft, ob zur optischen Aufwertung ergänzend eine Einhausung nach dem Modell der Toiletten in ausge- wählten Grünanlagen vorgenommen werden kann. Sachstand zum 30.04.2018: Auf die Sachstandsmitteilung zum 30.08.2017 wird verwiesen. Die mobile Toilette wurde mit einer Holzverkleidung eingehaust. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten. Sachstand zum 31.12.2018: Kein neuer Sachstand. Beschluss Nr. 570 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 08.12.2014 8.3 Ausweisung eines neuen Festplatzes für den Bereich Bickendorf/Ossendorf AN/1670/2014 Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, Möglichkeiten für die Ausweisung eines neuen Festplatzes für den Bereich Bickendorf/Ossendorf als Ersatzfläche anstelle des Rochusplatzes auszuweisen. Sachstand zum 24.4.2015: Derzeit laufen interne Abstimmungen in der Verwaltung zu dem Prüfauftrag. Das Ergebnis wird der Bezirksvertretung in einer der nächsten Sitzungen mitgeteilt. Sachstand zum 30.06.2017: Die internen Abstimmungen in der Verwaltung zu dem Prüfauftrag laufen und sind noch nicht abgeschlossen. Sachstand zum 31.10.2018: Beim Neubau des Ossendorfbades ist im Bereich der neu entstandenen Parkplätze eine neue Festplatzfläche mit ausgebaut worden. Diese kann über die KölnBäder GmbH angemietet werden (vgl. Mitteilung 4028/2010 aus der Sitzung am 04.10.2010). Eine erneute Prüfung hat ergeben, dass der Stadtbezirk Ehrenfeld inzwischen so hochverdichtet ist, dass so gut wie öffentliche Freiflächen mehr vorhanden sind. Aufgrund dessen sieht die Verwaltung keine Möglichkeit, eine weitere Ersatzfläche, neben der bereits vorhandenen, auszuweisen. Sachstand zum 02.05.2019: Kein neuer Sachstand, es wird keine Möglichkeit gesehen, eine weitere Ersatzfläche neben der bereits vorhandenen am Ossendorfbad zur Verfügung zu stellen. Die Verwaltung sieht den Beschluss daher als erledigt an. Beschluss Nr. 572 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 08.12.2014 8.10 Aufstellung eines Bebauungsplans Halmstraße AN/1676/2014 Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung einen Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren für die Halmstraße in Köln Ehrenfeld zu erstellen. Ziel soll es sein, dass die Vorgärten in dieser Straße gärtnerisch gestaltet bleiben und nicht in Parkflächen umgewandelt werden. Sachstand zum 24.4.2015: Das Bebauungsplanverfahren wurde noch nicht eingeleitet. Daher noch kein neuer Sachstand. Sachstand zum 30.06.2017: Von 61 wurde im Vorfeld vor einer Einleitung des Verfahrens eine detaillierte Bestandsaufnahme und Fotodokumentation erstellt (Ende 2015/Anfang 2016). Ergebnis war, dass ein Großteil der Vorgärten bereits versiegelt ist. Die daran anschließende juristische Prüfung hat ergeben, dass daher ein Bebauungsplan zur Sicherung der Vorgärten nicht. mehr rechtssicher aufgestellt werden kann. In einer der nächsten Sitzungen der BV Ehrenfeld soll das Ergebnis der Prüfung detailliert mitgeteilt werden. Sachstand zum 20.09.2018: Aus Kapazitätsgründen wurde das Ergebnis der Prüfung der BV 4 leider noch nicht vorgelegt. Dies soll jedoch Ende 2018/Anfang 2019 geschehen. Sachstand zum 17.05.2019: Die Verwaltung hat im Frühjahr 2019 nochmals eine neue Fotodokumentation durchgeführt und den Sachverhalt erneut juristisch bewertet. Der Vergleich der Fotodokumentationen 2015 und 2019 zeigt, dass sich die Situation innerhalb der 4 Jahre nahezu nicht verändert hat. Bei der erneuten Bewertung der Situation wurde festgestellt, dass das Hauptproblem bei den Vorgärten in der Halmstraße nicht die Versiegelung durch Stellplätze ist (nur ein Stellplatz vorhanden), sondern die Versieglung durch Fahrradständer, Müllabstellplätze und Zuwegungen. Allerdings ist bei einem Großteil der Vorgärten noch eine einheitliche Heckenstruktur erhalten. Die Hecken sind als stadtbildprägend einzustufen und daher für das Ortsbild schützenswert. Für die Halmstraße besteht der Bebauungsplan 64479/03, der aber keine Festsetzungen zur Gestaltung der Vorgärten trifft. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegen auch die Subbelrather Straße 300-314 und die Gustav-Freytag- Straße, bei denen ebenfalls noch einheitliche Heckenstrukturen an den Vorgärten vorhanden sind. Aus diesem Grund soll der bestehende B-Plan 64479/03 im Rahmen einer vereinfachten Änderung nach 8 13 BauGB geändert werden, um die bestehenden Hecken in den Vorgärten bei den o.g. Straßen als zu erhalten festzusetzen. Beschluss Nr. 574 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 02.02.2015 öffentlich 8.7 S-Bahn-Station Köln-Bocklemünd AN/0163/2015 Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld fordert die Stadt Köln und die Geschäftsführung der Nahverkehr Rheinland GmbH (NVR) auf, gemeinsam die erforderlichen Untersuchungen zur Realisierung der S-Bahn-Station Köln-Bocklemünd durchzuführen sowie weitere Planungsschritte für die Anbindung der Strecke Köln- Mönchengladbach an die S-Bahn Düren-Köln voranzutreiben. Sachstand zum 30.06.2017: Der NVR hat gemeinsam mit der Stadt Köln, dem Rhein-Erft-Kreis und dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr eine Machbarkeitsstudie zur genannten S-Bahnlinie inklusive der Einrichtung eines möglichen Haltepunkts in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse liegen in der ersten Jahreshälfte 2017 vor und werden nach Auswertung der BV alsdann vorgelegt. Sachstand zum 31.08.2018: Die im Sachstand zum 30.06.2017 benannte Machbarkeitsstudie befindet sich laut Auskunft des NVR im Endstadium der Fertigstellung. Es liegt bislang eine Version mit Stand vom 21. Juli 2017 vor, bei der allerdings ein mittlerweile veraltetes Verfahren zur Nutzen-Kosten-Bewertung verwendet wurde. Die Einarbeitung des neuen Bewertungsverfahrens erfolgt derzeit. Vorab kann die Aussage bereits getroffen werden, dass der Nutzen-Kosten-Faktor größer 1 sein wird. Der Haltepunkt Köln- Bocklemünd ist zur Realisierung vorgesehen. Sachstand zum 31.12.2018: Vgl. auch Beschluss Nr. 30, die Sachstandsmitteilung erfolgt im Jahresbericht des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung. Beschluss Nr. 577 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 27.04.2015 öffentlich 8.1 Wohnbebauung Liebigstraße (gegenüber ehem. Schlachthof) AN/0567/2015 Beschluss: Die Stadtverwaltung und die zuständigen politischen Gremien (Rat und Stea) sollen umgehend die Planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen, damit auf dem Grundstück Liebigstraße 201, dessen östl. Teil sich heute in Privateigentum befindet und dessen westl. Teil der Stadt Köln gehört und an den benachbarten Privateigentümer als Parkplatz vermietet ist, Wohnbebauung mit einem Anteil von mindestens 30% gefördertem Wohnungsbau und einer Kindertagesstätte realisiert werden können. £ Sachstand zum 25.04.2017: Für das Areal liegt der Verwaltung eine Bauvoranfrage für die Errichtung von Wohnungsbau, Gewerbe und einer Kindertagesstätte vor. Derzeit wird die Bauvoranfrage geprüft, die Beurteilung erfolgt nach $ 34 BauGB. Der Bauherr plant insgesamt 20% öffentlich geförderten Wohnungsbau (der Anteil auf dem derzeit noch städtischen Grundstück liegt bei 30%). Der Anteil an öffentlich geförderten Wohnungen sowie die Errichtung der Kita sollen durch den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gesichert werden. Sachstand zum 21.09.2018: Die Bauvoranfrage wurde im August 2017 positiv beschieden. Mit dem Antragsteller wurde ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen, in dem sich der Antragsteller verpflichtet, 20% öffentlich geförderten Wohnungsbau sowie eine Kindertagesstätte zu errichten. Nach Kenntnisstand der Verwaltung wird das Grundstück vom Eigentümer derzeit zum Verkauf angeboten. Sachstand zum 20.05.2019: Das Grundstück Liebigstraße wurde an einen neuen Investor veräußert. Der neue Eigentümer ist in den städtebaulichen Vertrag eingetreten, was bedeutet, dass auch dieser die Verpflichtung hat, 20% öffentlich geförderten Wohnungsbau und eine Kita zu errichten. Die Wohnbauleitstelle wird auf den Investor zugehen, um das Vorhaben zu begleiten. Beschluss Nr. 578 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 27.04.2015 öffentlich 8.3 Soziale Erhaltungssatzung/ Milieuschutzsatzung AN/0555/2015 Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung, (1) die Indikatoren ihres Bewertungskatalog vorzustellen, mit dem sie den Erlass von Erhaltungsschutzsatzungen überprüft (2) darzulegen, welche dieser Indikatoren bereits vom Amt für Stadtentwicklung und Statistik erhoben werden, bzw. von vorhanden Datenbeständen ableitbar sind? (3) zu überprüfen, inwieweit diese Indikatoren auf den Stadtbezirk Ehrenfeld angewandt, den Erlass einer Erhaltungssatzung für bestimmte, zu benennende Stadtviertel notwendig machen Sachstand zum 30.06.2017: Anhand der von der Verwaltung stadtweit durchgeführten Voruntersuchung zur Identifikation von Verdachtsgebieten zum Erlass Sozialer Erhaltungssatzungen sind Gebiete mit möglichem Handlungsbedarf identifiziert worden, darunter auch das Severinsviertel. Am 9. Februar 2017 wurde der Beschluss über die Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung gemäß $ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch für das Untersuchungsgebiet Severinsviertel dem Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Stadt Köln zur Beratung vorgelegt (Ds. Nr. 4320/2016). Nachrichtlich: Die Beschlussfassung durch den Stadtentwicklungsausschuss ist am 9. Februar 2017 erfolgt. Die Beschlussvorlage beinhaltet als Anlage 3 auch die Erläuterung der Vorgehensweise zur Identifikation der Verdachtsgebiete, inklusive der angewendeten Indikatoren. Die Verwaltung führt die stadtweite Voruntersuchung zukünftig jährlich als Dauerbeobachtung durch. Werden bei der Voruntersuchung Stadtviertel aus dem Bezirk Ehrenfeld identifiziert, wird die Bezirksvertretung in den weiteren Beratungsprozess eingebunden. Sachstand zum 31.08.2018: Die Verwaltung hat auf den Beschluss am 14.12.2015 mit einer Stellungnahme (Ds. Nr. 3265/2015) geantwortet. Zudem wurde ebenfalls am 14.12.2015 im Rahmen eines Vortrages zur Mitteilung „Verfahrensvorschlag zum Einsatz sozialer Erhaltungssatzungen in Köln“ (Ds. Nr. 2803/2015) nochmals auf den Beschluss bzw. dessen Beantwortung eingegangen. Die Verwaltung schlägt-daher vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten. Sachstand zum 31.12.2018: Vgl. Sachstand zu Beschluss 663 Beschluss Nr. 583 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 24.08.2015 öffentlich 8.5 Aufstellung von Bürgerinformationstafeln der Bezirksvertretung in den Stadtteilen Ehrenfelds AN/1128/2015 Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, in den Stadtteilen Ehrenfeld, Neuehrenfeld, Bickendorf, Vogelsang, Bocklemünd/Mengenich und Ossendorf je eine Bürgerinformationstafel aufzustellen, die über die aktuellen Sachstände der Bezirksvertretung informiert. Sachstand zum 30.06.2017: Die Verwaltung hat per Mitteilung in der Sitzung am 07.11.2016 einen Sachstandsbericht erteilt. Auf dieser Grundlage läuft derzeit die Beschaffung der Bürgerinformationstafeln. Sachstand zum 30.09.2018: Mit dem Bürgerzentrum Ehrenfeld wurde vereinbart, dass ab sofort Informationen der Bezirksvertretung in die bestehenden Schaukästen an der Venloer Straße ausgehangen werden können. Für den Informationskasten für Bickendorf/Ossendorf waren noch Abstimmungen mit der Denkmalpflege und der Bauaufsicht notwendig. Diese stehen kurz vor der Klärung. Für Bocklemünd/Mengenich wird noch ein geeigneter Standort gesucht. Bis dahin wird eine Kooperatiom mit dem Bürgerverein Bocklemünd/Mengenich angestrebt. Sachstand zum 21.06.2019: Der Informationskasten für Bickendorf/Ossendorf wurde montiert und ist in Betrieb. Der restliche Sachstand ist unverändert. Beschluss Nr. 584 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 24.08.2015 öffentlich 8.11 Lärmreduzierung durch Akustikdecken im Schulgebäude Baadenberger Straße in Neuehrenfeld AN/0985/2015 Beschluss: Die Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) beauftragt die Fachverwaltung (Amt für Schulentwicklung) eine entsprechende Kostenzusage an die Gebäudewirtschaft zu erteilen, damit schallreduzierende Akustikdecken im Erdgeschoss und im Foyer des 1. Obergeschosses im Schulgebäude Baadenberger Straße angebracht werden. Sachstand zum 30.06.2017: Aufgrund begrenzter Personalressourcen konnte bisher noch keine Kostenschätzung erstellt werden. Sachstand zum 31.08.2018: Kein neuer Sachstand. Sachstand zum 31.12.2018: Die Verwaltung hat ein Maßnahmenpaket für fünf Schulen im Bezirk initiiert, welches Planungen und Kostenschätzungen für Akustikdecken beinhaltet. Die Schule Baadenberger Straße ist in diesem Maßnahmenpaket enthalten. Beschluss Nr. 585 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 24.08.2015 öffentlich 8.12 Säuberung und Anstrich der Eisenbahnunterführungen nach Vogelsang AN/0956/2015 Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, ggf. in Absprache mit der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK,), die Eisenbahnunterführungen Akazienweg und Vogelsanger Straße in Köln-Vogelsang zu säubern und mit einem hellen Anstrich zu versehen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, in Absprache mit der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) und Rheinenergie die Eisenbahnunterführungen nach Vogelsang in den Projektplan „Lichtpassagen“ mit aufzunehmen. Sachstand zum 31.12.2016: Zu 1.: Die HGK wurde seitens der Verwaltung am 08.09.2015 schriftlich aufgefordert, die Eisenbahnunterführungen in eigener Zuständigkeit zu säubern und mit einem hellen Anstrich zu versehen. Zu 2.: Die Beleuchtung der Eisenbahnunterführung soll in den Projektplan aufgenommen werden. Eine Finanzierung ist aber zurzeit nicht möglich, da das veranschlagte Beleuchtungsbudget nur für bereits bestehende Projekte auskömmlich ist. Sachstand zum 31.08.2018: Zu 1.: Die HGK wurde seitens der Verwaltung am 08.09.2015 schriftlich aufgefordert, die Eisenbahnunterführungen in eigener Zuständigkeit zu säubern und mit einem hellen Anstrich zu versehen. Dieser Aufforderung ist die HGK bis heute nicht nachgekommen. Zu 2.: kein neuer Sachstand. Sachstand zum 17.06.2019: Zu 1.: Die HGK wurde zwischenzeitlich erneut angeschrieben mit der Bitte die Sache in eigener Zuständigkeit zu erledigen. Zu 2.: kein neuer Sachstand. Beschluss Nr. 590 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 24.08.2015 öffentlich 8.26 Umsetzung des Prioritätenbeschlusses zur Errichtung von . Kunstrasenplätzen hier: Bezirkssportanlage Everhardstraße AN/1279/2015 Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat die Mitteilung 12.11. der Nachtragstagesordnung zur Sitzung am 22. Juni 2015 zur Kenntnis genommen. Die Kenntnisnahme bedeutet per se keine Zustimmung. In Anlehnung an die Mitteilung der Verwaltung aus der vergangenen Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld wollen wir uns eingehend mit den neuen Planungen befassen und einen entsprechenden Beschluss fassen. Die Verwaltung wird daher beauftragt: 1.) Die Pläne für die Erweiterung der Bezirkssportanlage in der BV-Sitzung am 28. September vorzustellen. 2.) Von der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu allen etwaigen Plänen, die über die Umwandlung der Asche- in Sportplätze hinausgehen einen entsprechenden Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld einzuholen. 3.) Bevor zu den Planungen in der BV-Ehrenfeld kein Beschluss gefasst wurde, keine vertraglichen Vereinbarungen zu treffen oder anderweitig Fakten zu schaffen. Sachstand zum 30.06.2017: Zu 1.) Zum Zeitpunkt des Beschlusses Nr. 590 war geplant, die Generalsanierung durch den Verein DSK Köln e.V. über eine städtische Fördermaßnahme durchführen zu lassen. In der Präsentation zur BV-Sitzung am 28.09.2015 wurden die Planungen des DSK Köln e.V. vorgestellt. Das vorgestellte Konzept wurde von einigen Teilen der Bevölkerung nicht akzeptiert, woraufhin die Anwohner-lnitiative innergrünEHRENFELD ein eigenes Konzept vorlegte. Zu 2/3.) Nach einem gemeinsamen Ortstermin der Sportverwaltung und dem DSK am 01.02.2017, wurde seitens des DSK erklärt, den vereinseigenen Umbau nicht realisieren zu können, wodurch der Umbau als geförderte Vereinsmaßnahme nicht weiter verfolgt wird. Die Sportverwaltung beabsichtigt, dem Planungsbeschluss in die BV 4 (11.09.2017), Sportausschuss (14.09.2017), Finanzausschuss (25.09.201 7) und Rat (28.09.2017) zu bringen, um mit den eigenen Planungen beginnen zu können. Für die Maßnahmen stehen dem Sportamt zurzeit Finanzmittel in Höhe von 1,8 Mio € zur Verfügung. Sachstand zum 31.03.2018: . Am 15.11.2017 hat ein Fachgespräch zu dieser Thematik stattgefunden, in welchem sowohl die Verwaltung als auch die Vertreterinnen und Vertreter der Initiative Innergrün ihre Planungen und Konzepte vorgestellt haben. Die Bezirksvertretung hat der Errichtung eines Kunstrasenplatzes in der Sitzung am 04.12.2017 zugestimmt (Beschlussvorlage 2826/2017). Darüber hinaus wurde beschlossen, 50.000 € aus den Mitteln des Bürgerhaushaltes für folgende Maßnahmen der Initiative Innergrün zur Verfügung zu stellen: 1. Verbesserung der Wegeführung Spielplatz Christian-Schult-Straße, 2. Verbesserung des Weges zur Venloer Straße 3. Sitzgruppe Ende Mittelallee Sachstand zum 30.04.2019: Die Vorlage zur Sportentwicklungsplanung (0149/2019) wurde in der Sitzung der BV 4 am 18.03.2019 beraten. Das Gutachterteam um Prof. Kähler sowie Vertreter des Sportamtes haben in diesem Zusammenhang den Sachstand zur Bezirkssportanlage Everhardstraße ausführlich dargestellt. Hierbei wurde auch mitgeteilt, dass es sich bei den im Gutachten vorgestellten Maßnahmen um Vorschläge handele. Konkrete Maßnahmen werden den politischen Gremien vor der Umsetzung zur Beratung und Entscheidung vorgelegt. Der Rat hat die Vorlage in seiner Sitzung am 04.04.2019 beschlossen. Beschluss Nr. 591 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 28.09.2015 öffentlich 8.1 Barrierefreie Spiel- und Bolzplätze im Stadtbezirk Ehrenfeld AN/1358/2015 Beschluss: (1) Die Verwaltung wird bei der Neuplanung und bei der Planung von Sanierungen (2 (3 ) — von Spiel- und Bolzplätzen im Stadtbezirk Ehrenfeld gebeten, das im Jahr 2009 beschlossene Handlungskonzept zur Kölner Behindertenpolitik umzusetzen. Darin heißt es zu Spiel- und Bolzplätzen: Im Zuge der Diskussion um neue Konzepte von Spielplätzen werden grundsätzlich die Bedürfnisse aller potentiellen Nutzerinnen und Nutzer berücksichtigt und in die Planungen einbezogen. Für die Spielraumgestaltung heißt das: ° die Schaffung von Spiel- und Aufenthaltsräumen, die die Begegnung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Beeinträchtigungen fördern und ihren Bedürfnissen gerecht werden, e die Beteiligung aller Kinder und Jugendlichen an der Gestaltung sowie aller Anwohnerinnen und Anwohner vor Ort, ohne jede Einschränkung. Die gemeinsame Beteiligung an der Gestaltung der Spielräume sowie die gemeinsame Nutzung fördern gleichzeitig ein Miteinander ohne Vorurteile. Ziel ist es, dass möglichst viele Spielplätze die Anforderungen an einen integrierten Spielplatz erfüllen. . « Im Rahmen der zukünftigen Um- und Neubauten von Spielplätzen werden die Gesichtspunkte der Barrierefreiheit und Integration bei der Planung und Gestaltung berücksichtigt. e Es wird verstärkt darauf geachtet, dass auch behinderte Kinder und ihre Eltern in die Beteiligungen für die Gestaltung einbezogen werden. e In Kooperation mit dem Büro der Behindertenbeauftragten* wird ein barrierefreier und integrativer Spielplatz modellhaft gestaltet. e Bei den Eigentümern und Bauherren privater Spielplätze wird für eine barrierefreie Gestaltung geworben. Die BV bittet die Verwaltung um eine Aufstellung, bei welchen Spiel- und Bolzplätzen die Gesichtspunkte der Barrierefreiheit bei Planung und Gestaltung bereits berücksichtigt wurden und ob ein Spielplatz modellhaft bisher barrierefrei gestaltet wurde und wenn ja, welcher. Die Verwaltung wird gebeten, bei allen zukünftigen Planungen von Spiel- und Bolzplätzen dieses Handlungskonzept nicht nur zu beachten, sondern der BV jeweils darzulegen, wie es konkret, inklusive einer Aufstellung der entstandenen Kosten, umgesetzt wird. (4) Bei oben genannten Planungen von Spiel- und Bolzplätzen sollte die Fachstelle Behindertenpolitik der Stadt jeweils in die Planungen mit einbezogen werden. (5) Vorrangig und exemplarisch ist der Spielplatz am Bürgerzentrum Ehrenfeld nach dem Handlungskonzept zur Kölner Behindertenpolitik zeitnah umzugestalten. Der barrierefreie Zugang zu Sanitäranlagen wie auch seine gute Erreichbarkeit aufgrund seiner zentralen Lage im Stadtteil prädestinieren ihn dafür. Sachstand zum 31.08.2017: Im Fachgespräch am 13.10.2016 hat die Verwaltung Folgendes mitgeteilt: Das Amt für Kinder, Jugend und Familie steht bzgl. der barrierefreien Herrichtung von Spiel und Bolzplätzen im gesamten Stadtgebiet in engem Kontakt zum “ Behindertenbeauftragen der Stadt Köln. Mit diesem besteht Einvernehmen, dass oberste Priorität die barrierefreie Zugänglichkeit dieser Flächen hat. Im Übrigen müsse für jeden Spielplatz bedarfsorientiert und individuell entschieden werden, welche Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit erforderlich sind, da es hierfür kein Patentrezept gibt und je nach Nutzergruppen unterschiedliche Anforderungen erfüllt werden müssen. Gemeinsam mit dem Behindertenbeauftragten Soll hierzu ein Katalog erstellt werden. Als erster Pilot ist ein Spielplatz am Humboldtpark im Stadtbezirk Kalk barrierefrei hergerichtet worden. - Sachstand zum 31.08.2018: Kein neuer Sachstand. Sachstand zum 31.12.2018: Kein neuer Sachstand. Beschluss Nr. 598 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 14.03.2016 öffentlich 8.2 Prüfantrag: Überquerung Venloer Straße/Ehrenfeldgürtel AN/0444/2016 Beschluss: Die Situation ist für Fahrgäste (Fußgänger*innen), die von der Stadtbahnhaltestelle der Linie 13 Fahrtrichtung Holweide kommend den Ehrenfeldgürtel Richtung stadtauswärts queren wollen, aufgrund der beengten Situation mitunter gefährlich. Die Verwaltung wird daher beauftragt, ggf. in Zusammenarbeit mit der KVB, zu prüfen, ob und ggf. wie e die Situation kurzfristig durch eine geänderte Ampelschaltung sicherer gestaltet werden kann. e es kurzfristig Möglichkeiten gibt, die Zu- und Abgangssituation und/oder die Aufstellfläche zu optimieren, die insbesondere durch den U-Bahnabgang eingeengt wird. e die Situation mittelfristig, d. h. bei der geplanten Anhebung des Bahnsteiges verbessert werden kann. Das Ergebnis der Prüfung ist der Bezirksvertretung vorzustellen. Sachstand zum 30.06.2017: Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. Die Ergebnisse werden nach Abschluss der BV vorgestellt. Sachstand zum 31.08.2018: Kein neuer Sachstand. Sachstand zum 17.06.2019: Ohne bauliche Maßnahmen sind keine Verbesserungen an der Situation zu erreichen. Die Maßnahmen werden im Rahmen der Bahnsteiganhebungen entlang der Gürtelstrecke auf Grundlage der Prioritätenliste geprüft und berücksichtigt. Beschluss Nr. 600 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 14.03.2016 öffentlich 8.6 Alternativ-Planungen für den Ausbau der Bezirkssportanlage Prälat- Ludwig-Wolter AN/0429/2016 Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt folgenden Prüfauftrag: Beim Ausbau der Bezirkssportanlage Prälat-Ludwig-Wolker sollen alternative Planungen für die Bezirkssportanlage erstellt werden, die den Denkmalschutz der Anlage, die öffentliche Durchwegung, den Erhalt der Bäume und bereits vorhandene Parkplatzkapazitäten in der Umgebung (zum Beispiel im Barthoniaforum, unter der Moschee und am Colonius) berücksichtigen. Um den Zugang zu den Parkplätzen am Colonius zu gewährleisten, soll ein Fußgänger- und Radfahrer-Übergang zum Inneren Grüngürtel eingeplant werden. Außerdem soll das umweltfreundliche Cradle- to-Cradle-Verfahren beim Bau der Kunstrasenplätze verwandt werden. Zusätzlich soll geprüft werden, welche Gefährdungen sich durch den Bau der Kunstrasenplätze für die Bäume (Bodenversiegelung, Wasserhaushalt) und das Mikroklima ergeben. Sachstand zum 30.06.2017: Sobald der Planungsbeschluss im September 2017 erfolgt ist, kann das Sportamt mit der Grundlagenermittlung beginnen. In diesem Zusammenhang werden auch die Hinweise und Anmerkungen aus Beschluss Nr. 600 sowie das vorgelegte Konzept von innergrünEhrenfeld in die weiteren Überlegungen einfließen. ‚Neben der Planungsabteilung des Sportamtes befassen sich derzeit die extern beauftragten Sportentwicklungsplaner mit Konzepten zu einigen ausgewählten Sportanlagen im Kölner Stadtgebiet. Zu den näher betrachteten Anlagen gehören auch die Prälat-Ludwig-Wolker Sportanlage, sodass die Ergebnisse der Entwicklungsplanung in die Planungen des Sportamtes einfließen können. Darüber hinaus wird die Einbindung weiterer Dienststellen (z.B. Amt für Straßen und Verkehrstechnik, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen) erforderlich. Das Sportamt sieht zunächst den Bau von zwei Kunstrasenplätzen und die zur Genehmigung erforderliche Infrastruktur als höchste Priorität an, da beide Spielfelder über die Kunstrasenprioritätenliste vom Rat beschlossen wurden. Inwieweit weitergehende Umbaumaßnahmen realisiert werden können, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden. Für zusätzlich, kostenintensivere Maßnahmen wie Skatepark und Fußgänger- und Radfahrer-Übergang mit Signalanlage ist absehbar, dass die dem Sportamt zur Verfügung stehenden Finanzmittel von 1,8 Mio € nicht ausreichen werden. Aufgrund des großen öffentlichen Interesses beabsichtigt das Sportamt, die Bevölkerung zu gegebener Zeit über die Ergebnisse des Planungsprozesses zu informieren. Sachstand zum 31.03.2018: vgl. Sachstand zu Beschluss Nr. 590 Sachstand zum 30.04.2019: vgl. Sachstand zu Beschluss Nr. 590
Anlage 6 Jahresbericht 2018 Teil 6
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Beschluss Nr. 665 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 02.07.2018 Öffentlich 8.7 Bauvorhaben Liebigstraße Beschluss: Das Grundstück Liebigstraße 201 -203 soll so wie in der BV-Ehrenfeld zuletzt vorgestellt bebaut werden. Dies hat - unabhängig vom künftigen Eigentümer -schnellst möglich erfolgen. Sachstand zum 20.05.2019 Das Grundstück Liebigstraße wurde an einen neuen Investor veräußert. Der neue Eigentümer ist in den städtebaulichen Vertrag eingetreten, was bedeutet, dass auch dieser die Verpflichtung hat, 20% öffentlich geförderten Wohnungsbau und eine Kita zu errichten. Die Wohnbauleitstelle wird auf den Investor zugehen, um das Vorhaben zu begleiten. Beschluss Nr. 666 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 02.07.2018 Öffentlich 8.8 Erhalt der Postfiliale in Bickendorf, Am Haselbusch Beschluss: Die Bezirksvertretung beschließt, dass der Bezirksbürgermeister mit der Deutschen Post AG Verhandlungen aufnimmt, damit die gut frequentierte Postfiliale in Bickendorf, Am Haselbusch, und das Spektrum der Leistungen in vollem Umfang erhalten bleiben. Sachstand zum 31.12.2018 Herr Bezirksbürgermeister Wirges hat wie beschlossen Gespräche mit Vertreterin der Deutschen Post AG geführt. Ein Erhalt der Postfiliale Am Haselbusch konnte nicht erreicht werden. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten. Beschluss Nr. 668 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 10.09.2018 Öffentlich 8.7 Kulturstandort Güterbahnhof Ehrenfeld retten - Lebensqualität in Ehrenfeld sichern Beschluss: 1. Die Verwaltung beabsichtig ein Gespräch mit dem Grundstückseigentümer und Jack in the box zu initiieren. Aufgrund der politischen Beschlüsse zur Integration kultureller Nutzungen in der Ostspitze sind auch die politischen Vertreter*innen der Bezirksvertretung Ehrenfeld und ggf. aus StEA /Ausschuss für Kunst und Kultur an dem Gespräch zu beteiligen. 2. Das Nutzungskonzept von JACK IN THE BOX soll unter Berücksichtigung des Betriebs einer vollwertigen Kulturspielstätte - mit Betriebszeiten auch nach 22:00 Uhr - realisiert werden. Damit die Vorgaben der TA-Lärm eingehalten werden, sind alle Schallschutzmöglichkeiten, u. a. durch entsprechende Gebäudekubaturen oder zur Lenkung der motorisierten und nichtmotorisierten Besucherströme, zu nutzen. 3. Zur Abwicklung der motorisierten Besucherströme bei Veranstaltungen, ist die Realisierung der für den Kulturbetrieb notwendigen Ostspitzenausfahrt durch die Verwaltung zu prüfen. 4. Die Abrissgenehmigung für die Güterhalle und die Baugenehmigungen für die Ostspitze sollen erst erteilt werden, wenn alle Fragen einer künftigen Nutzung geklärt und baurechtlich abgesichert sind. 5. Da vereinbarte Eckpunkte zur Entwicklung des Geländes nicht im B-Plan dargestellt werden konnten, sollten sie per Städtebaulichen Vertrag geregelt werden. Insofern wünscht die BV Einsichtnahme in diesen Vertrag, ggf. im nichtöffentlichen Teil. 6. Der Beschluss soll dem Ausschuss für Anregungen und Beschwerden im Rahmen der Beratungen der Bürgereingabe „Kulturstandorte retten — Lebensqualität in Köln sichern“ (Az.: 02-1600-167/17) zur Kenntnis gegeben werden. r Sachstand zum 21.05.2019 Zu 1: Gespräche zwischen Grundstückseigentümer, Jack in the Box, Verwaltung und politischen Vertretern der BV Ehrenfeld und des Stadtentwicklungsausschusses fanden statt. Zu 2: Die geplanten Nutzungen müssen die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm für Mischgebiete von tags 60 dB(A) und nachts 45 dB(A) einhalten müssen. Bei Einhaltung dieser Immissionsrichtwerte ist auch eine Nutzung nach 22:00 Uhr möglich. Dies muss der Antragsteller im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens nachweisen. Zu 3: n Eine zusätzliche Zu- und Abfahrtssituation der Ostspitze des Güterbahnhofs auf die Vogelsanger Straße / Oskar-Jäger-Straße, ist nicht ausgeschlossen. Derzeit stehen die Investoren hierzu in Verhandlungen. In Abhängigkeit mit der noch festzulegenden konkreten Nutzung durch den Investor ist eine solche Zufahrt im Einzelfall zu betrachten. Im Rahmen dieser möglichen Entwicklungen sind die verkehrlichen Auswirkungen einer potenziellen zusätzlichen Zufahrt vorab gutachterlich ergänzend zu prüfen. Zu 4: ö Bereits in dem Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 22.01.2015 „Beschluss über die Ergebnisse des kooperativen Gutachterverfahrens (Mehrfachbeauftragung) zur Erstellung eines Planungs- und Entwicklungskonzeptes für den ehemaligen Güterbahnhof Ehrenfeld als Grundlage für die Bauleitplanung“ wurde sich mit einem Neubau der Güterhalle an gleicher Stelle auseinandergesetzt. Forderung des Stadtentwicklungsausschusses war, dass ein Neubau mit seiner Architektur die historische Siedlungsstruktur abbildet. Im Bebauungsplan sind entsprechende Festsetzungen getroffen worden, so wurde z.B. die Kubatur der Güterhalle aufgenommen und mit einer Baugrenze festgesetzt. Eine Abrissgenehmigung für die Güterhalle bzw. eine Baugenehmigung für die Ostspitze kann nicht mit dem Nutzungskonzept von Jack in the box verknüpft werden. Sollten entsprechende Anträge bei der Bauaufsicht eingehen, so sind diese bauordnungsrechtlich und planungsrechtlich zu prüfen. Sofern hier keine Verstöße vorliegen sind diese Anträge zu genehmigen. Der Abriss der Halle erfolgt derzeit. Zu 5. . Der städtebauliche Vertrag wurde der Bezirksvertretung Ehrenfeld im nicht-öffentlichen Teil zur Kenntnis gegeben. Zu 6. Der Beschluss wurde dem Ausschuss für Anregungen und Beschwerden in der Sitzung am 13.09.2018 zur Kenntnis gegeben. Der Ausschuss hat den Beschluss der BV Ehrenfeld bis auf Punkt 6 wortgleich übernommen (siehe Niederschrift Ausschuss für Anregungen und Beschwerden zu TOP 4.9 vom 13.09.2018). Die Verwaltung schlägt vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten. Beschluss Nr. 669 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 05.11.2018 Öffentlich 8.4 Vorgezogener Bau der Kindertagesstätte am Butzweilerhof bis 2019 Beschluss: Die Bezirksvertretung beschließt, das Bauvorhaben Kindertagesstätte am Butzweilerhof vorzuziehen und bereits im Jahr 2019 bezugsfertig fertig zu stellen. Sollte die Fertigstellung durch konventionelle Bauweise bis zu diesem Zeitpunkt nicht möglich sein, sollte der Bedarf, der jetzt vorhanden ist, durch die Aufstellung entsprechender Container gedeckt werden. Sachstand zum 31.12.2018 Die Verwaltung hat in der Sitzung am 03.12.2018 per Mitteilung 3715/2018 folgendes mitgeteilt: Die im Antrag genannte Kindergarteneinrichtung wird durch einen Investor errichtet. Der Bauantrag hierfür befindet sich in Vorbereitung und soll noch in diesem Jahr gestellt werden. Mit dem Baubeginn wird, in Abhängigkeit von der zu erteilenden Baugenehmigung, im Il. Quartal 2019 gerechnet, die bauliche Fertigstellung soll bis zum Il. Quartal 2020 erfolgen. Eine Fertigstellung der Einrichtung im Jahr 2019 ist, bei einer voraussichtlichen Bauzeit von einem Jahr, nicht möglich. Für die von der BV alternativ vorgeschlagene Container Lösung müsste, wenn ein Standort hierfür vorhanden ist, zunächst auch ein Bauantrag gestellt werden. Weiter müssten entsprechende Container beschafft und aufgebaut werden, mit der hierfür erforderlichen Erschließung und der Verlegung der entsprechenden Anschlüsse für Strom, Wasser etc. Dies wäre nicht schneller zu realisieren als der Bau der „festen“ Einrichtung. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten. Beschluss Nr. 670 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 05.11.2018 Öffentlich 8.7 Sachstand Beschlusslage und Bauvorhaben Melatengürtel/Grüner Weg Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt der BV Ehrenfeld unverzüglich, d.h. in der Sitzung am 5.11. 2019 spätestens in der Sitzung am 3.12. 2019, darzulegen 1. warum sich Verwaltung und Eigentümer an den eingangs bezeichneten Beschluss nicht gebunden sehen. 2. in welchen Punkten, das zwischen Verwaltung und Eigentümer bisher erörterte Bauvorhaben nach geltendem Baurecht, beschlossene Planungsvorgaben (siehe Anlage) verwirklicht bzw. wo es von diesen abweicht. 3. wie viele Wohneinheiten nach auf Basis des o.a. Beschlusses und demgegenüber nach geltendem Baurecht geschaffen werden können. 4. ob insbesondere die Vorgaben des Kooperativen Baulandmodells, zu dessen Anwendung der Vorhabenträger seine Grundzustimmung erteilt hatte, zum Tragen kommen sollen 5. Der Stadtentwicklungsausschuss ist über den Beschluss der BV-Ehrenfeld in Kenntnis zu setzen. Sachstand zum 31.01.2019 Die Verwaltung hat in der Sitzung am 29.01.2019 per Mitteilung 0121/2019 folgendes mitgeteilt. zu 1. Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 03.09.2015 den Beschluss zur Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes -Arbeitstitel: Melatengürtel/Grüner Weg in Köln- Ehrenfeld- gefasst mit dem Ziel, öffentliche Straßenverkehrsfläche und Mischgebiet festzusetzen. Danach gab es umfangreiche Abstimmungen über die Möglichkeiten der Unterbringung von sozialer Infrastruktur (Kindertagesstätte, öffentlicher Spielplatz), die längere Zeit in Anspruch genommen haben. Mit einem Schreiben im Mai 2017 teilte der Vorhabenträger KD Stadtsanierungsgesellschaft Ehren-feld Mitte mbH & Co. KG der Verwaltung dann mit, dass er plane, eine Bebauung gemäß geltendem Bebauungsplan vorzusehen. Die Verwaltung hat von einer Aufhebung eines Einleitungsbeschlusses 2 abgesehen, um weiterhin das Instrument des Einleitungsbeschlusses in der Hand zu haben. Leider ist es im Nachgang der Entsendung des Vorhabenträgers seitens der Verwaltung unterblieben, die Bezirksvertretung über dessen neue Absichten zu informieren. Es gab in den folgenden Monaten Abstimmungen zwischen Verwaltung und Investor zu einer Bebauung nach geltendem Bebauungsplan. Im August 2018 wurden Bauanträge für eine Bebauung an der Vogelsanger Straße mit Wohnen und Gewerbe eingereicht. Mit Vorliegen des Antrages hat die Verwaltung nun faktisch die Aussage erhalten, dass die Weiterführung des VEP-Verfahrens vom Vorhabenträger nicht beabsichtigt ist. Der bestehende Bebauungsplan Nr. 63460/02, 1. Änderung -Arbeitstitel Grüner Weg in Köln-Ehrenfeld- setzt ein Mischgebiet entlang der Vogelsanger Straße sowie Gewerbegebiet am Grünen Weg fest. Die bisher eingereichten Bauanträge für die Bebauung an der Vogelsanger Straße mit Wohnen und Gewerbe entsprechen grundsätzlich dem Ziel des Einleitungsbeschlusses vom 03.09.2015. Für den im rechtswirksamen Bebauungsplan als Gewerbefläche festgesetzten Grundstücksteil liegen seit Oktober 2018 Bauanträge vor. Die Verwaltung kann sich hier eine gewerbliche Nutzung gemäß rechtswirksamem Bebauungsplan vorstellen. Daher soll zeitnah die Bezirksvertretung und den zu-ständigen Ausschüssen des Rates vorgeschlagen werden, den Einleitungsbeschluss aufzuheben. zu 2. Das Planungskonzept, welches die Grundlage für den Einleitungsbeschluss bildete, sah eine drei- bis fünfgeschossige Wohnbebauung in Form von Blockrandbebauung mit circa 170 WE und einem Anteil an nicht störenden gewerblichen Nutzungen vor. Allerdings war vom Vorhabenträger die Durchführung einer Mehrfachbeauftragung vorgesehen, so dass das Konzept nur als Vorstudie anzusehen war und somit hinsichtlich Geschossigkeit, Bauvolumen, Anzahl Wohneinheiten etc. auf jeden Fall noch Änderungen erfahren hätte. Beantragt sind nun auf dem als Mischgebiet ausgewiesenen Grundstücksteil drei Mehrfamilienhäuser mit 32 WE und Gewerbeeinheiten sowie ein Haus mit mehreren Gewerbeeinheiten und gemeinsamer Tiefgarage. Es ist ebenfalls eine Blockrandbebauung mit IIl- bis IV-Vollgeschossen plus Staffelgeschoss vorgesehen. Die derzeit vorliegenden Bauanträge entsprechen für den Grundstücksteil an der Vogelsanger Straße im Hinblick auf die Art und Maß der Nutzung den Zielen des Einleitungsbeschlusses. Für den im rechtswirksamen Bebauungsplan als Gewerbegebiet festgesetzten Bereich liegen seit Oktober 2018 Bauanträge vor. Es sind eine Blockrandbebauung mit IIl- bis IV- Vollgeschossen entlang des Grünen Weges vorgesehen sowie kammartige Strukturen Richtung eines an der östlichen Grundstücksgrenze verlaufenden Privatwegs. Nach rechtswirksamem Bebauungsplan ist im Gewerbegebiet kein Wohnen zulässig, wodurch die Planungen hier auf jeden Fall vom bestehenden Einleitungsbeschluss abweichen werden. Weiterhin wurde im Einleitungsbeschluss vom 03.09.2015 gefordert, dass die gestalterische und städtebauliche Qualität der geplanten Bebauung im Einklang mit der Bebauung des Heliosgeländes stehen soll. Das Vorhaben soll daher im Gestaltungsbeirat der Stadt Köln vorgestellt werden, um diesen Aspekt sicherzustellen. Die Verknüpfung mit dem bestehenden und geplanten Fuß- und Radwegesystem ist gegeben. Es ist ein am östlichen Grundstücksrand verlaufender Privatweg in einer Breite von 5,50 m für Fußgänger, Fahrradfahrer und Anliegerverkehr vorgesehen. Dieser war beim Einleitungsbeschluss ebenfalls vor-gesehen. Der Weg soll für Radfahrer und Fußgänger öffentlich nutzbar sein und soll mit Bäumen, Hochbeeten und Grünflächen gestaltet werden. Der zu den Wohnungen gehörende Innenhof soll mit Mietergärten und den privaten Kleinkinderspiel-flächen privat genutzt werden. zu 3. Wie schon unter Punkt 2 erläutert, sind nach den vorliegenden Bauanträgen 32 WE beantragt. Im Einleitungsbeschluss zum VEP wurde von circa 170 WE ausgegangen. zu 4. Die Vorgaben zum kooperativen Baulandmodell können bei den Bauvorhaben auf Grundlage des bestehenden Bebauungsplanes nicht zur Anwendung kommen. zu 5. Dem Stadtentwicklungsausschuss wird der Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld sowie die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis gegeben. Die Verwaltung schlägt vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten. Beschluss Nr. 671 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 05.11.2018: Öffentlich 8.10 Information der BV Ehrenfeld über städtische Konzeptvergaben Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt.die Verwaltung, bei allen Vergaben nach Konzeptqualität die Bezirksvertretungen über die geplante Konzeptvergabe zu unterrichten und im Rahmen der Anhörungsrechte zu beteiligen, bevor der Liegenschaftsausschuss darüber entscheidet, ob und nach welchen Kriterien die Ausschreibung über einen Verkauf städtischer Liegenschaften erfolgt. Außerdem sind die Bezirksvertretungen über die Verkaufsentscheidung der politischen Gremien des Rates zeitnah zu unterrichten. Sachstand zum 31.05.2019 Der Rat der Stadt Köln hat die Anregung der Bezirksvertretung in seiner Sitzung am 21.05.2019 beraten (Session Nr.: 0065/2019) und folgenden Beschluss gefasst: „Der Rat beschließt, in Hinsicht auf die Anregung der Bezirksvertretung Ehrenfeld aus ihrer Sitzung am 05.11.2018 - AN/1429/2018 - folgendes Verfahren für Konzeptausschreibungen für städtische Wohnungsbaugrundstücke: „Die Bezirksvertretungen werden über Vergaben von Wohnungsbaugrundstücken nach Konzeptqualität in ihrem Stadtbezirk in Form einer Mitteilung informiert, wenn die Entscheidung über eine Konzeptausschreibung im Liegenschaftsausschuss ansteht. Im Anschluss werden die Bezirksvertretungen über die Vergabeentscheidung des Liegenschaftsausschusses bzw. des Rates zeitnah unterrichtet. Im Rahmen der geplanten Evaluation des Verfahrens der Konzeptvergabe wird auch diese Vorgehensweise mit bewertet.“ Die Verwaltung schlägt daher vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten. Beschluss Nr. 672 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 03.12.2018 Öffentlich 8.2 PV Anlagen Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung, fünf mindestens 150m? große Dachflächen auf städtischen Liegenschaften im Bezirk Ehrenfeld (Verwaltungsgebäude, Schulen, KiTas, Turnhallen etc.) zu benennen, die für die Installation und Nutzung von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) zu den Bedingungen des Gestattungsvertrags der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln geeignet sind (siehe https://www.stadt- koeln.de/mediaasset/content/pdf26/mustervertrag_photovoltaik.pdf.). Für diese Flächen sind die für die übliche Eignung notwendigen Angaben, insbesondere auch die statische Lastreserve aufgrund vorhandener Plan- und Berechnungsunterlagen zu spezifizieren. Die Flächen sind den Bürgerinnen und Bürgern für konkrete, unmittelbare und lokale Bürgerstromprojekte anzubieten. Auf ein Nutzungsentgelt gemäß 83 des Gestattungsvertrags wird verzichtet. Aufgrund der Dringlichkeit wird die Verwaltung beauftragt, zu jeder Bezirksvertretungssitzung ausführlich schriftlich darzustellen, wie der Antrag umgesetzt wurde. Sachstand zum 31.03.2019 Die Verwaltung hat in der Sitzung am 18.03.2019 per Mitteilung 0750/2019 folgendes mitgeteilt: Das Verfahren zur Photovoltaik-Dachverpachtung zu den Bedingungen des Gestattungsvertrags der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln hat sich bewährt. Die Bedingungen sind auf den Internetseiten für jede Bürgerin und jeden Bürger einsehbar. Nach Anfrage der Interessentinnen und Interessenten für ein konkretes Objekt wird eine Einzelfallprüfung auch unter formalen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung von Sanierungsstand, anstehenden Baumaßnahmen und Denkmalschutz durchgeführt. Bei Eignung kommt es zum Abschluss eines Pachtvertrages. Die Einzelfallprüfung hat sich als unerlässlich herausgestellt, da die Größe der Photovoltaikanlagen entsprechend der individuellen Vorstellungen der Investorengruppen unterschiedlich ausfällt, was sich auf die Statik auswirkt. Ausschlaggebend ist dabei die Höhe der angestrebten Wattleistung. Geprüft werden auch einzuhaltende Abstände, die Laufwege auf den Dächern, Verlegung der erforderlichen Anschlussleitungen, Installation der erforderlichen Schalt- und Messanlagen, Sicherung des Zugangs zu Steuerungs- und Leitungseinrichtungen. Der Aufwand der statischen Nachweisführung mit Hilfe eines Prüfstatikers wurde deshalb den Investorinnen und Investoren übertragen. Eine Benennung von mindestens fünf Dächern auf städtischen Liegenschaften in Ehrenfeld auf Vorrat setzt voraus, die Größe der gewünschten Photovoltaikanlagen zu kennen. Mehrfachprüfungen verursachen wegen der aufwändigen statischen Berechnungen hohe Kosten. Ohne Kenntnis der Investorenwünsche zur Größe der Anlagen erfordert das einen enormen personellen und technischen Aufwand, der zusätzliches Personal erfordert. Die Verwaltung empfiehlt deshalb im Hinblick auf die technischen Erfordernisse und die weitere Nutzung solarer Stromerzeugung die Beibehaltung des bewährten und seit Jahren praktizierten Verfahrens und verweist auf die Stellungnahme 3444/2018 vom 05.11.2018 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (AN/1401/2018). Im jährlich vorgelegten „Energiebericht“ wird über den aktuellen Status aller PV-Anlagen (sowohl eigene, als auch die externer Investorinnen und Investoren) mit detaillierter Auflistung der Objekte berichtet. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten. Beschluss Nr. 673 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 03.12.2018 Öffentlich 8.4 Förderung des Stadtklimas in Ehrenfeld / GRÜN hoch 4 Beschluss: Die Verwaltung soll: R A) das Städtische Programm „GRUN hoch 3“ zusätzlich auch auf die Begrünung und Entsiegelung von VORGARTEN ausdehnen B) die im Programm vorgeschlagenen Maßnahmen auch bei entsprechenden privaten Bauvorhaben/privaten Bauträgern aktiv einfordern C) das Programm proaktiv im Bezirk bewerben Sachstand zum 31.01.2019 Die Verwaltung hat in der Sitzung am 29.01.2019 per Mitteilung 4289/2018 folgendes mitgeteilt: Zu A) Das Programm „GRÜN nachs Dächer | Fassaden | Höfe“ soll für Eigentümer*innen, Interessens-gemeinschaften und kleine Betriebe Anreize schaffen ihre Dächer, Fassaden und Höfe zu begrünen, um so das Kleinklima zu verbessern und die Aufenthaltsqualität für das Umfeld zu steigern. Da die gewünschten Hauptziele, die der Verdunstungskühlung und des Regenwasserrückhaltes, mittels einer Entsiegelung und Begrünung, gleichwohl ob sich die Fläche vor oder hinter einem Gebäude befindet erreicht werden, wird im Genehmigungsverfahren auch heute schon nicht unterschieden ob es sich bei der Fläche um einen Vorgarten oder einen Innenhof handelt. Erste Anträge zur Entsiegelung und Begrünung von Vorgärten im Bezirk Ehrenfeld wurden bereits gestellt und beschieden. Zu B) Verbindliche Maßnahmen können nur über die Bauleitplanung erfolgen. Die Festsetzung von Dachbegrünungen erfolgt regelmäßig bei Bebauungsplänen, in denen Flachdächer oder flachgeneigte Dächer festgesetzt werden. Die Festsetzung von Fassadenbegrünung wird regelmäßig geprüft. ZuC) Neben den bereits erfolgten Maßnahmen wie Pressekonferenz, Fernsehbeitrag, Internetauftritt, Flyern, Briefbeilagen und Anzeigen in verschiedenen Medien sind ergänzende Aktionen ge-plant, die den Bekanntheitsgrad des Programmes weiter steigern sollen. Die aus kommunalem Austausch gewonnenen Erfahrungswerte zeigen, dass vor allem bürgernaher Kontakt gute Ergebnisse erzielt. Diesbezüglich sind auf Zielgruppen ausgerichtete Informationsveranstaltungen unter anderem auch in Ehrenfeld beabsichtigt. Die Verwaltung schlägt vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten. ‚Beschluss Nr. 674 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 03.12.2018 Öffentlich 8.5 WLAN in der U-Bahnhaltestelle Venloer Straße / Gürtel Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, in der U-Haltestelle Venloer Str / Gürtel ein öffentliches WLAN den Fahrgästen zur Verfügung zu stellen. Sachstand zum 31.12.2018 Die Verwaltung hat in der Sitzung am 29.01.2019 per Mitteilung 4104/2018 folgendes mitgeteilt: Das Interesse der Bezirksvertretung Ehrenfeld an hotspot.koeln und dessen Verfügbarkeit in der unterirdischen KVB-Haltestelle „Venloer Straße“ ist zu begrüßen. Seit dem Jahr 2016 finden Bestrebungen statt, die unterirdischen Haltestellen sukzessive mit öffentlichem WLAN auszustatten. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 15.03.2016 den Änderungsantrag AN/0516/2016 beschlossen: „Der Rat beauftragt die Verwaltung und die. KVB AG in Kooperation mit der NetCologne GmbH in einem ersten Schritt als Piloten WLAN Access Points in der U-Bahn-Station Dom/HBF sowie in zwei weiteren Haltestellen, die durch Fahrgäste - insbesondere auch Touristen - stark frequentiert werden, einzurichten. Dies ist unter der Voraussetzung der Kostenneutralität für den städtischen Haushalt zu realisieren. Möglichkeiten der Freifunk- Nutzung sind zu prüfen. Bevor eine Installation in weiteren Haltestellen erfolgen soll, sind nach einem Jahr Betrieb die Anzahl der Nutzenden, die Nutzungsdauer und die reale Kostenentwicklung zu evaluieren. Außerdem ist die technische und tarifliche Entwicklung für den LTE-Bereich zu beobachten. Die Ergebnisse sind dem Verkehrsausschuss und dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabel/lnternationales mitzuteilen.“ Technischer Abschlussbericht der KVB: „Nach Ablauf eines Betriebsjahres kommt die KVB zu dem Ergebnis, dass die Kunden das Angebot des Pilotprojektes zunehmend nutzen und die Technik im Probezeitraum fehlerfrei lief, Allerdings kann zum heutigen Zeitpunkt keine klare Zukunftsprognose hinsichtlich der Nutzerentwicklung gemacht werden. Einerseits stehen WLAN und Mobilfunk durchaus in Konkurrenz zueinander, andererseits macht die Volumenbegrenzung im Mobilfunk ein paralleles WLAN-Angebot durchaus attraktiv. Die Mobilfunkanbieter unternehmen zahlreiche Anstrengungen, um den stetig steigenden Datenbedarf gerecht zu werden. Dazu werden die Mobilfunknetze weiter ausgebaut. Die Markteinführung des 5G-Standards soll ab dem Jahr 2020 erfolgen, eine realistische Einführung wird auf 2025 geschätzt, die eine Steigerung der Übertragungsrate um etwa das 10-fache der LTE-Geschwindigkeit ermöglichen soll. Das kostenlose WLAN hat jedoch auch die Auswirkung, dass sich in den Haltestellen vermehrt Personen ohne Reiseabsicht aufhalten, um dort über längere Zeiträume das kostenlose WLAN zu nutzen. Sie blockieren dabei häufig die Sitzmöglichkeiten auf den Bahnsteigen der U-Bahn. In einzelnen Fällen haben sich Fahrgäste bereits kritisch zum Verhalten einiger dieser Personen geäußert. Sollten weitere Haltestellen mit WLAN ausgestattet werden, entstehen Installationskosten, die von der Beschaffenheit und der Ausstattung der jeweiligen Haltestelle abhängig sind. Für die Haltestelle Dom beliefen sich die Installationskosten auf 15.000 Euro, für die Haltestelle Rudolfplatz auf 13.000 Euro und für die Haltestelle Friesenplatz auf 29.000 Euro. Basierend auf den Erkenntnissen der bisher installierten Haltestellen, werden die Kosten für die Ausrüstung aller U-Bahnhaltestellen mit WLAN auf ca. 1 Mio. Euro geschätzt. Hinzu kämen die Kosten für den Betrieb der Anlagen. Bei einer Ausstattung aller U-Bahnhaltestellen würden die Folgekosten bei rd. 500.000-Euro/Jahr liegen.“ Weitere Vorgehensweise: In seiner Sitzung am 08.11.2018 hat der Rat der Stadt Köln den Haushalt für das Jahr 2019 beschlossen. Hierin sind 100.000 Euro für den weiteren Ausbau von WLAN an KVB- Haltestellen auf Initiative der Politik berücksichtigt. Auf dieser Basis sind Gespräche über die weitere Erschließung von unterirdischen Haltestellen mit der KVB und NetCologne geplant, mit dem Ziel einer genauen Kostenevaluierung und Priorisierung der Umsetzung. Den Betrieb der Anlagen wird die NetCologne übernehmen. Insoweit ist festzustellen, dass dem Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld bereits in der Ausbaustrategie für das öffentliche WLAN der Stadt Köln Rechnung getragen wird. Grundsätzlich sollen alle unterirdischen KVB-Haltestellen ausgebaut werden. Einzig die Reihenfolge und somit auch der Zeit-punkt der jeweiligen Erschließung kann aktuell noch nicht benannt werden. Dies bleibt den Abstimmungen mit der KVB und NetCologne nach Abschluss des Pilotprojektes sowie der ausreichenden Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln vorbehalten. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten. Beschluss Nr. 675 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 03.12.2018 Öffentlich 8.6 Wasserspender auf Spielplatz in Köln-Ehrenfeld Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen die Möglichkeit und die Kosten der Einrichtung eines Wasserspenders auf einem Spielplatz in Köln-Ehrenfeld. Sachstand zum 31.12.2018 Die Verwaltung hat die Prüfung aufgenommen.
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-4/0 Vorlagen-Nummer 2562/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bericht über den Ausführungsstand der Beschlüsse der Bezirksvertretung Ehrenfeld (Jahresbericht) Beschlussorgan Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld nimmt a) den Bericht des Bürgeramtes Ehrenfeld zum Ausführungsstand ihrer Beschlüsse (vgl. Anlagen 1-6) b) den Bericht des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung zum Ausführungsstand ihrer Be- schlüsse (vgl. Mitteilung 3469/2018) zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die den Berichten jeweils als Anlagen beigefügten Arbeitslisten fort- zuführen. Die von der Bezirksvertretung Ehrenfeld als „erledigt“ betrachteten Beschlüsse mit den Nummern: Jahresbericht ohne die Beschlüsse des Amtes für Straßen- und Verkehrsentwicklung: 601 613 623 626 637 648 654 656 658 660 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 09.09.2019 2 661 662 664 666 668 669 670 671 673 Jahresbericht des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung: 11 23 30 44 49 52 54 56 58 64 71 79 83 105 106 109 110 113 114 3 116 117 118 124 125 127 werden aus den Arbeitslisten heraus genommen. 4 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Gemäß § 42 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen berichtet die Oberbür- germeisterin der Bezirksvertretung einmal jährlich über den Ausführungsstand ihrer Beschlüsse, so- weit dies Beschlüsse auf Anträge der Fraktionen in der Bezirksvertretung zurückzuführen sind. Die letzte Berichterstattung erfolgte in der Sitzung am 13.05.2019. Der Jahresbericht wurde allen Bezirksvertreterinnen und Bezirksvertretern in die Fraktionsbüros zu- gestellt. Die noch nicht vorliegenden Sachstände werden nachgereicht. Anlagen
Anlage 3 Jahresbericht 2018 Teil 3
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Beschluss Nr. 601 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 14.03.2016 öffentlich 8.7 Vorstellung Ergebnisse Essbare Stadt - Essbares Ehrenfeld AN/0382/2016 Beschluss: Die Verwaltung soll der Bezirksvertretung zeitnah vorstellen, welche öffentlichen Grünflächen für die Maßnahme „Essbare Stadt-essbares Ehrenfeld“ ermittelt wurden. Weiterhin soll die Verwaltung aufzeigen, auf welchen Flächen seit dem im Jahr 2014 gefassten Beschluss essbares Grün gepflanzt wurde, und welche in den nächsten Monaten folgen. Sachstand zum 30.07.2017: Der Ausschuss Umwelt und Grün hat in seiner Sitzung am 07.06.2016 das gesamtstädtische Konzept Essbare Stadt beschlossen. Der Beschluss beinhaltet: 1. Der Ausschuss für Umwelt und Grün der Stadt Köln begrüßt die durch die Verwaltung vorgenommene systematische Analyse und Beschreibung zum Thema „essbare Stadt“ und würdigt diese ausdrücklich. 2. Um das Thema weiter voranzubringen, wird die Verwaltung beauftragt, die Analyse und Bestandsaufnahme zu einem gesamtstädtischen Konzept weiter “zu entwickeln und dem Ausschuss erneut vorzulegen. Hierbei soll die Verwaltung aktiv auf interessierte Bürgerinitiativen, wie beispielsweise dem neu gegründeten Ernährungsrat - zugehen, deren Interessen bündeln und in das Konzept einfließen lassen. 3. Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung ferner, die Anregungen der Bezirksvertretungen zu systematisieren und deren Ideen in das neue Konzept einfließen zu lassen. 4. Öffentliche Grünflächen und Parks sind für die Nutzung durch die Allgemeinheit zu sichern, privater Gartenbau ist dort nicht zu gestatten. 5. Die Verwaltung wird damit beauftragt, das neue Konzept nach zwei Jahren zu evaluieren und die Ergebnisse dem Ausschuss für Umwelt und Grün erneut vorzulegen. Der Beschluss kann deshalb zurzeit nicht umgesetzt werden. Sachstand zum 31.08.2018: Kein neuer Sachstand. Sachstand zum 30.04.2019: Der Ausschuss Umwelt und Grün hat die Verwaltung beauftragt das Konzept in enger Zusammenarbeit z. B. mit dem Ernährungsrat Köln weiterzuentwickeln. Ein Vorentwurf liegt vor und wird abgestimmt. Der Ernährungsrat wird das Konzept für Ehrenfeld in der FVB am 02.07.2019 vorstellen. Beschluss Nr. 603 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 14.03.2016 öffentlich 8.9 Abriss des ehem. Verwaltungsgebäudes der Herbig-Haarhaus-AG durch SEGRO AN/0509/2016 Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, 1. den Abriss des noch erhaltenen Teils des ehemaligen Verwaltungsgebäudes der Herbig-Haarhaus AG (Herbol) aus dem Jahr 1937 nicht zu genehmigen, bevor festgestellt wurde, ob die Kriterien einer Unterschutzstellung als Denkmal erfüllt werden. Es handelt sich um das letzte bauliche Zeugnis der über 100 jährigen Industriegeschichte an diesem Standort. 2. auf SEGRO einzuwirken - wie zugesichert und ungeachtet des Denkmalwertes - . dieses Bestandsgebäude zu revitalisieren. 3. ebenfalls vor Genehmigung eines Abrisses die konkretisierte (Master-)Planung in der Bezirksvertretung Ehrenfeld vorzustellen. 4. der BV - ggf. auch im nichtöffentlichen Teil — darzulegen, welche vertraglichen Vereinbarungen/Auflagen zwischen der Stadt Köln und der SEGRO Germany GmbH in Bezug auf Entwicklung und Bebauung des Geländes bestehen. 5. der BV darzulegen, in welchem Umfang sich Segro an einer notwendigen Sanierung und Ertüchtigung der Vitalisstraße und Vogelsanger Straße beteiligen wird. Sachstand zum 30.06.2017: Am 18.05.2016 hat ein Ortstermin zu dieser Thematik mit allen Beteiligten stattgefunden. Sachstand zum 31.08.2018: In der Sitzung der BV 4 am 07.05.2018.hat ein Vertreter des Investors folgenden Sachstand mitgeteilt: Das Gelände wird in einzelnen Phasen entwickelt. Der Standort des Bürogebäudes befinde sich in der letzten Entwicklungsphase. Hier sei von einem Zeithorizont von ein bis zwei Jahren auszugehen. Die Nutzung des Gebäudes richte sich nach der ursprünglichen Absprache mit der Bezirksvertretung. Die Fassade bleibe erhalten. Sachstand zum 31.12.2018: Kein neuer Sachstand. Beschluss Nr. 604 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 18.04.2016 öffentlich 8.3 Wohnen mit Parkblick — Lärmschutzdeckel aus Wohnbauten über der A57 AN/0550/2016 Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, eine Überbauung der BAB 57 mit Wohnbauten zu prüfen, vorrangig im Bereich zwischen Ossendorfer Straße und Wöhlerstraße. Dabei ist sicherzustellen, dass mindestens 30 Prozent sozial geförderter Wohnungsbau sind. Zu prüfen wäre auch, wie eine Überbauung für einen Fahrradschnellweg zu nutzen wäre. Wir bitten insbesondere darzustellen unter Berücksichtigung der Flächenpotentiale: 1) Anzahl der möglichen Wohneinheiten 2) Eine grobe Kostenschätzung der Überbauung 3) Mögliche Finanzierungsmöglichkeiten (EU, Bund, Land) Sachstand 30.07.2017: Die Einhausung bzw. Überbauung der BAB 57 wurde in der Vergangenheit des Öfteren im politischen Raum thematisiert, letztmalig aufgrund einer Bürgereingabe in der Sitzung am 01.02.2016. Die BAB 57 befindet sich in der Straßenbaulast des Bundes. Für eine Überbauung wäre der Landesbetrieb Straßen NRW zuständig. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den Umbau des Autobahnkreuzes Köln- Nord wird derzeit die Stellungnahme der Stadt Köln für die Bezirksregierung Köln erstellt. Der Beschluss wird in diese Stellungnahme aufgenommen. Die abschließende Entscheidung über die Stellungnahme obliegt dem Stadtentwicklungsausschuss. Die betroffenen Bezirksvertretungen Ehrenfeld, Nippes und Chorweiler werden im Rahmen des Verfahrens angehört. Sachstand zum 31.12.2017: Der Beschluss der BV 4 wurde in die Stellungnahme der Stadt Köln an die Bezirksregierung aufgenommen. Auszug aus der Stellungnahme: „Abschließend weise ich noch auf einen Beschluss der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk Ehrenfeld (BV 4) vom 18.04.2016 hin. Hier wurde seinerzeit für die BAB 57 einen Lärmschutzdeckel mit Wohnbauten — vorrangig im Bereich zwischen der Ossendorfer Straße und der Wöhlerstraße — gefordert. Ich gehe davon aus, dass die räumliche Entfernung der geplanten Baumaßnahme einer solchen Maßnahme nicht entgegensteht, anderenfalls bitte ich, diesen Beschluss in der weiteren Planung zu berücksichtigen. Sowohl die Bezirksvertretung Ehrenfeld in ihrer Sitzung am 04.12.2017 als auch der Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 14.12.2017 haben der Stellungnahme zugestimmt. Sachstand zum 31.08.2018: Kein neuer Sachstand. Sachstand zum 31.03.2019: Die Verwaltung hat per Mitteilung 0549/2019 (Planfeststellungsbeschluss für den Umbau des Autobahnkreuzes Köln-Nord) in der Sitzung am 18.03.2019 u.a. folgendes mitgeteilt: Der Hinweis auf den Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 18.04.2016 hinsichtlich eines Lärmschutzdeckels mit Wohnbebauung über der A 57 (vorrangig im Bereich zwischen Ossendorfer Straße und Wöhlerstraße) ist im Planfeststellungsbeschluss nicht aufgenommen worden. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass der räumliche Geltungsbereich der Planfeststellung lediglich das Autobahnkreuz umfasst. Hinsichtlich der A 57 liegt die südliche Planfeststellungsgrenze an der Militärringstraße. Streckenabschnitte deutlich weiter südlich werden damit von dem Umbau nicht betroffen. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten. Beschluss Nr. 606 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 18.04.2016 öffentlich 8.8 Demokratie braucht Information und Transparenz! - Bürgerinformationsmonitor der Bezirksvertretung in der Wartehalle des Bürgeramtes Ehrenfeld AN/0553/2016 Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, im Wartebereich des Bürgeramtes einen Bürgerinformationsmonitor der Bezirksvertretung aufzustellen, der in elektronischer Form über die aktuellen Sachstände, Tagesordnungen, Beschlüsse und Termine der Bezirksvertretung informiert. Sachstand zum 30.06.2017: Die Verwaltung prüft derzeit die Umsetzung des Beschlusses. Sachstand zum 30.09.2018: Die Aufstellung eines separaten Informationsmonitors im Wartebereich des Kundenzentrums ist aus Platzgründen leider nicht möglich. Die Verwaltung plant stattdessen, Informationen der Bezirksvertretung über die bestehende Aufrufanlage zur Verfügung zu stellen. Bereits heute werden dort den wartenden Bürgerinnen und Bürgern verschiedene Infos der Verwaltung präsentiert. Hierzu sind noch technische Abstimmungen mit den beteiligten Fachämtern notwendig. Sachstand zum 31.12.2018: Kein neuer Sachstand. Beschluss Nr. 613 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 12.09.2016 öffentlich 8.5 Wohnungsbau in Ehrenfeld voranbringen! AN/1379/2016 u. 1496/2016 Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, für die hier genannten Wohnbauvorhaben im Stadtbezirk Ehrenfeld alles Notwendige zu tun, damit diese zügig umgesetzt werden können und ein Mindestanteil von 30% öffentlich gefördertem Wohnungsbau sichergestellt wird - Wohnungsbau am Erlenweg in Bickendorf - Wohnungsbau und Kindertagestätte Liebigstraße gegenüber ehem. Schlachthof - Wohnungsbau an der Alsdorferstraße 2. Zu allen drei Vorhaben erwartet die Bezirksvertretung bis auf weiteres regelmäßig, mindestens jedoch einmal im Quartal, Sachstandsberichte. 3. Die der Verwaltung vorliegende gutachterliche Stellungnahme zum Bauvorhaben Liebigstraße ist der Bezirksvertretung spätestens in der kommenden Sitzung vorzustellen. Sachstand zum 30.09.2017: -Wohnungsbau am Erlenweg in Bickendorf Die Bauanträge für die Kita und die Wohnbebauung liegen vor und werden geprüft. -Bebauung Liebigstraße: siehe Sachstand zu Beschluss Nr. 577 -Bebauung Alsdorfer Straße: Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 10.11.2016 folgenden Beschluss gefasst: 2. Beschluss: Ergänzte Beschlussalternative: (analog der Beschlussfassung in der Bezirksvertretung Ehrenfeld): Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, dem Antrag der Vorhabenträgerin stattzugeben und nach $ 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach $ 13a BauGB das Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet nördlich der Alsdorfer Straße (Flurstücke 244, 3994/202, 3995/202, 1734, 1736, 1738, 1740, 1742, 1744, 202/10 und teilweise 1084, Flur 68, Gemarkung Müngersdorf), mit dem Ziel, Wohnen festzusetzen, einzuleiten. Bei den weiteren Planungen ist die Linienführung des Low Line Linear Parks zu berücksichtigen. ° Die BV wird weiter über die Sachstände informiert. Sachstand zum 15.09.2018 -Wohnungsbau am Erlenweg in Bickendorf Die Bebauung wurde begonnen. Die Einweihung unter Beteiligung der Oberbürgermeisterin wurde durchgeführt. -Bebauung Liebigstraße: siehe Sachstand zu Beschluss Nr. 577 -Bebauung Alsdorfer Straße: Die Verwaltung hat zur Sitzung am 10.09.2018 folgendes mitgeteilt (Vorlage 2879/2018): Für die Planbereiche "Alsdorfer Straße" und "Alsdorfer Straße 7 - 9" liegt jeweils ein Einleitungsbeschluss vor. Der Vorhabenträger, der das Grundstück "Alsdorfer Straße 7 - 9" gekauft hat, hat nun auch die angrenzende Fläche "Alsdorfer Straße" erworben. Der Vorhabenträger hat in Abstimmung mit der Verwaltung im Juli 2018 eine zweistufige Mehrfachbeauftragung mit sieben Planungsbüros zur Findung eines „ städtebaulichen Planungskonzeptes gestartet. Die Bezirksvertretung ist durch _ Vertreterinnen beziehungsweise Vertreter in der Jury in das Verfahren involviert. Dadurch, dass nun ein Vorhabeträger über die gesamte Fläche verfügt, kann der Bereich insgesamt einheitlich beplant und entwickelt werden. Da derzeit zwei Einleitungsbeschlüsse für die Fläche vorliegen (Alsdorfer Straße und Alsdorfer Straße 7 - 9), aber nur noch ein Vorhabenträger vorhanden ist, muss aus formellen Gründen ein neuer Einleitungsbeschluss für die gesamte Fläche gefasst werden. Eine entsprechende Beschlussvorlage soll nach Vorliegen des Siegerentwurfs zusammen mit dem städtebaulichen Planungskonzept und dem Beschlussvorschlag über die frühzeitige Bürgerbeteiligung in die Bezirksvertretung Ehrenfeld und den Stadtentwicklungsausschuss eingebracht werden. Sachstand zum 20.05.2019 - Wohnbebauung Erlenweg in Bickendorf Das Vorhaben befindet sich im Bau. - Bebauung Liebigstraße Ein Bauvorbescheid für das Grundstück liegt vor. Das Grundstück Liebigstraße wurde inzwischen an einen neuen Investor veräußert. Der neue Eigentümer ist in den städtebaulichen Vertrag eingetreten, was bedeutet, dass auch dieser die Verpflichtung hat, 20% öffentlich geförderten Wohnungsbau und eine Kita zu errichten. - Bebauung Alsdorfer Straße Die Mehrfachbeauftragung ist im Januar 2019 abgeschlossen worden. Im Anschluss daran wurde von den Bezirksvertretungen 3 und 4 sowie der Verwaltung ein Dialog mit den Anwohnerinnen und Anwohnern der Alsdorfer Straße sowie der Osterinsel geführt. Als Ergebnis daraus wird nun die „reduzierte“ Planvariante ohne das Grundstück der sogenannten „Gleisharfe“ weiterverfolgt. Der Vorhabenträger hat einen entsprechenden Antrag auf Einleitung eines VEP gestellt. Die Aufhebung der vorliegenden Einleitungsbeschlüsse sowie der neue Beschluss zur Einleitung für das Bebauungsplanverfahren (VEP) sollen kurzfristig in die politischen Gremien eingebracht werden. Das kooperative Baulandmodell wird zur Anwendung kommen und 30 % öffentlich geförderter Wohnungsbau umgesetzt werden. Aus Sicht der Verwaltung hat sich der Beschluss insgesamt erledigt. Beschluss Nr. 614 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 12.09.2016 öffentlich 8.5 Recht auf Bildung ermöglichen! AN/1459/2016 Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung, (1) die Heimleitungen und Betreiber der Unterkünfte für Geflüchtete umgehend über das Angebot von Dr. Klein zu informieren; (2) bei den Ehrenfelder Unterkünften Alter, Geschlecht und Anzahl aller Kinder und Jugendlichen im Alter von 6 bis 18 Jahren - ob Köln zugewiesen oder nicht - zu erfragen, differenziert danach, ob sie bereits eine Schule besuchen oder nicht; (3) die Namen der Kinder und Jugendliche, die noch keine Schule besuchen, zu erfassen und dem Schulamt umgehend mitzuteilen, damit schnellstmöglich eine Beschulung erfolgen kann; (4) zu ermitteln, wie viele der 300 Jugendlichen im Alter zwischen 16 und 18 Jahren, die derzeit nach Informationen des Kommunalen Integrationszentrum keinen Schulplatz im neuen Schuljahr erhalten haben, in Ehrenfeld leben. Für diese Schülergruppe muss sofort Abhilfe geschaffen werden, in Form von intensiven Sprachkursen und einen regulären Schulplatz in einer Internationalen . _Förderklasse; (5) die Bezirksvertretung Ehrenfeld über die Ergebnisse der Abfrage und den Fortschritt der Beschulung umfassend zu informieren. Sachstand zum 30.07.2017: Die Verwaltung hat aufgrund einer Anfrage in der Sitzung am 20.03.2017 folgende Stellungnahme abgegeben: 1. Wie ist der Umsetzungsstand von AN/1459/2016 Seitens der Flüchtlingseinrichtungen aus Ehrenfeld wurden dem Schulamt für die Stadt Köln nur vereinzelt Kinder und Jugendliche gemeldet, die noch nicht beschult wurden. Die gemeldeten Kinder waren überwiegend bereits einer Schule oder Vorbereitungsklasse zugewiesen. Es hat sich jedoch gezeigt, dass die postalische Zustellung der Zuweisungen in den Flüchtlingsunterkünften oftmals schwierig war und dadurch die Eltern der Schülerinnen und Schüler erst verspätet vom Schulplatz Kenntnis erlangt haben. Durch die sukzessive Räumung der-Turnhallen und dem Wechsel des Postdienstleisters hat sich dieses Problem jedoch zwischenzeitlich entschärft. 2. Besuchen alle in den Unterkünften im Stadtbezirk Ehrenfeld wohnenden Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren — unabhängig ob Köln zugewiesen oder nicht — mittlerweile eine Schule? Eine Zuweisung eines Schulplatzes ist ein Instrument der Schulpflichtüberwachung. Kinder und Jugendliche, die Köln nicht zugewiesen sind, haben ein Schulbesuchsrecht, aber unterliegen nicht der Schulpflicht. Daher kann eine Zuweisung eines Schulplatzes im Seiteneinstieg mit der Konsequenz zusätzlicher Ressourcen für die Schule nur für schulpflichtige Kinder und Jugendliche ausgesprochen werden. Zum Stand 15.02.2017 konnte das Schulamt für die Stadt Köln insgesamt vier Kindern und Jugendlichen aus den Flüchtlingsunterkünften in Ehrenfeld keinen Schulplatz zuweisen. Drei dieser Kinder warten seit Januar und ein Kind seit Februar auf einen Schulplatz. Stadtweit warteten zum Stichtag 15.02.2017 insgesamt 127 Köln zugewiesene Kinder und Jugendliche auf einen Schulplatz. Neu eingerichtete oder freigewordene Schulplätze werden entsprechend der Position auf der Warteliste und unter Berücksichtigung des konkreten Wohnorts zugwiesen. Eine vorrangige Berücksichtigung von Kindern und Jugendlichen aus den Flüchtlingsunterkünften aus Ehrenfeld kann im Sinne einer Gleichbehandlung nicht erfolgen. Der Sachstand zu den 16 bis 18-jährigen Jugendlichen ergibt sich aus der Beantwortung der Frage 3. 3. Ist die Mitteilung (Ds.Nr. 4370/2016) so zu verstehen, dass alle im Stadtbezirk Ehrenfeld lebenden Jugendlichen im Alter zwischen 16 und 18 Jahren, die zunächst keinen Schulplatz im neuen Schuljahr erhalten hatten, mittlerweile intensive Sprachkurse und reguläre Schulplätze in einer Internationalen Förderklasse erhalten haben? Das folgende geänderte Verfahren führt dazu, dass alle beim Kommunalen Integrationszentrum beratenen 16 und 17- jährigen Jugendlichen, bei denen eine IFK- Beschulung zulässig ist, in der Regel spätestens innerhalb eines Monats einen Schulplatz erhalten. Ab 01.12.2016 wurden sukzessive weitere 17 Klassen an Berufskollegs eingerichtet, die laufend mit Schülerinnen und Schülern besetzt werden, nicht mehr ausschließlich zum Schuljahresbeginn. Vierzehntägig erhält die Bezirksregierung eine Liste der beratenen Jugendlichen inclusive der Beratungsergebnisse z.B. zur beruflichen Ausrichtung. Intensive Sprachkurse zusätzlich zur Beschulung werden nicht angeboten. Es gibt ehrenamtlich Engagierte, die die deutsche Sprachkompetenz der Jugendlichen außerschulisch fördern. Außerdem erhalten einzelne Jugendliche ehrenamtliche Unterstützung über spezielle Projekte wie z.B. über den Träger Ceno. Weitere Projekte, auch hauptamtliche, werden vereinzelt aufgelegt, stehen aber nicht flächendeckend zur Verfügung. 4. Wie wird der Schulbesuch derjenigen Kinder und Jugendlichen sichergestellt, die von einer Unterkunft in eine in einem anderen Stadtbezirk gelegene verlegt wurden? Wie erfolgt die Zusammenarbeit und Abstimmung innerhalb der Verwaltung? j Sobald die Schule Kenntnis vom Umzug der Kinder und Jugendlichen erhält, fertigt diese einen sogenannten Wechslerbogen und übersendet diesen an das Schulamt für die Stadt Köln. Dieses sucht für die Kinder im Primarbereich eine neue wohnortnahe Schule und weist die betroffenen Schülerinnen und Schüler dieser Schule zu. Besuchen die Kinder und Jugendlichen eine Vorbereitungsklasse in der .. Sekundarstufe | oder eine internationale Förderklasse, ist für die Schülerin / den Schüler der weitere Besuch der bisherigen Schule in der Regel zumutbar. Ein Schulwechsel ist immer nur im Rahmen freier Kapazitäten und unter Berücksichtigung des konkreten Einzelfalls möglich. Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist nur dann nicht zumutbar, wenn der regelmäßige Schulweg auch bei Ausnutzung der günstigsten Verkehrsverbindungen für die Hin- und Rückfahrt zusammengerechnet mehr als drei Stunden in Anspruch nimmt oder die Schülerin oder der Schüler überwiegend vor sechs Uhr die Wohnung verlassen muss. Dies gilt für alle Kölner Schülerinnen und Schüler gleichermaßen. In Abstimmung zwischen dem Schulamt für die Stadt Köln und Amt für Wohnungswesen soll - im Hinblick auf die mit dem Wechsel verbundene hohe Belastung der Schülerinnen und Schüler -künftig bei den Verlegungen verstärkt darauf Rücksicht genommen werden. Gleichzeitig kann hierdurch das Verfahren der Schulplatzvergabe beschleunigt werden. Sachstand zum 31.08.2018: Kein neuer Sachstand. Sachstand zum 31.12.2018: Kein neuer Sachstand. Die Verwaltung schlägt vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten. Beschluss Nr. 615 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 07.11.2016 öffentlich 8.1 Würdiges Erinnern an Deutschlands schandvollste Zeit — Kriegsgräberanlage auf dem Westfriedhof sanieren AN/1671/2016 Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung, die Ehrengrabanlage auf dem Westfriedhof, Vogelsang, bis zu ihrem 50-jährigen Bestehen im Jahre 2018 umfassend zu sanieren und um eine zeitgemäße Kommentierung zur allen Bestandteilen der Gesamtanlage zu ergänzen. « Reinigung der Grabsteine » Restaurierung der Inschriften « Herrichtung der Wege « Gärtnerische Pflege der Bepflanzungen « Aufstellen von Wegweisern zu den drei Grabanlagen auf dem Gelände . Übersetzen der polnisch- und russischsprachigen Inschriften an den Grabstellen » Zeitgemäße Außenkommentierung zu allen Bestandteilen der Kriegsgräberanlage Sachstand zum 30.06.2017: Die Reinigungsarbeiten sind abgeschlossen. Derzeit stimmt die Friedhofsverwaltung mit den beteiligten Stellen zur Auftragsvergabe die weitere Gestaltung ab. Zur Sitzung am 11.09.2017 ist eine Mitteilung vorgesehen. Sachstand zum 31.08.2018: Rechtzeitig zur 100-Jahr-Feier des Kölner Westfriedhofs am 01.10.2017 konnte eine Reihe erforderlicher Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten auf dem Westfriedhof abgeschlossen werden. Insbesondere die von der Bezirksvertretung Ehrenfeld unter TOP 8.1 am 07.11.2016 beschlossene Reinigung der Grabsteine, die Herrichtung der Wege und die gärtnerische Pflege der Bepflanzung konnten abgeschlossen werden. Durchgeführte Arbeiten auf der Kriegsgräberanlage des Westfriedhofs Auf der Kriegsgräberanlage des Westfriedhofs wurden in 2017 / 2018 über die übliche laufende Pflege hinaus nachfolgende Arbeiten durchgeführt: Feld der Bomben- und Soldatenopfer (Flur V) ° Vorplatz am Kunstwerk hergerichtet e Kunstwerk und Sockelstein überprüft und gereinigt ®e Hinweissteine auf dem Vorplatz gereinigt e Treppengeländer entrostet und neu gestrichen e Plattenwege instandgesetzt eo Wasserbecken am Hügel gereinigt und instandgesetzt °» Querweg am Hügel der Anlage aufgearbeitet e Neuaussaat der Rasendecke auf der rechten Hügelseite e Reinigung der Grabsteine e Ausbesserung des Grabfeldes und Aufrichten gesenkter Grabsteine Feld der Kriegsgefangenen (Flur 81) e Austausch von Bänken e Umgestaltung der Bepflanzung der Gräber polnischer Opfer in Abstimmung mit dem polnischen Konsulat e Rückschnitt der Bäume hinter dem Hochkreuz Feld der Gestapo-Opfer (Flur V) e Rückschnitt der Randbepflanzung am Weg zum Feld der Gestapo-Opfer e Säuberung der Außenwand des sogenannten Innenhofs Die Erneuerung beziehungsweise Überarbeitung der Ausschilderung und die Übersetzung von Grabstein-Inschriften wird derzeit zwischen den Beteiligten (Volksbund Kriegsgräberfürsorge e.V., Amt für Denkmalpflege, NS- Dokumentationszentrum und Friedhofsverwaltung) abgestimmt. Die darüber hinaus vorgesehene Anbringung der korrekten Namensschreibweise an den Grabsteinen ist von einem hohen Recherche-Aufwand geprägt. Des Weiteren wird die Überarbeitung der gärtnerischen Gestaltung des Feldes der Gestapo-Opfer auf dem Flur V vorbereitet.: Da hier keine Unterlagen zur ursprünglichen, nicht mehr vorhandenen Erstgestaltung vorliegen und entsprechende Recherchen ergebnislos verlaufen sind, wird hier aktuell ein Gräbergesetz-konformes Gestaltungskonzept erstellt, welches in der Folge mit den oben aufgeführten Beteiligten abzustimmen ist. Sachstand zum 30.04.2019: Eine zeitgemäße Außenkommentierung konnte zwischenzeitlich zwischen allen Beteiligten abgestimmt werden. Die Beschaffung und Aufstellung wird nunmehr beauftragt. Beschluss Nr. 618 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 07.11.2016 öffentlich 8.4 Tag der Büdchen - Unsere Büdchen sind Kult(ur)! AN/1712/2016 Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den zahlreichen Büdchen im Stadtbezirk Ehrenfeld sowie anderen Akteuren wie z.B. Stadtmarketing, KoelnTourismus, der DEHOGA und dem entsprechenden Einzelhandelsverband einen Tag der Büdchen durchzuführen. Als Vorbild können vergleichbare Veranstaltungen in der NRW dienen. Sachstand zum 30.07.2017: Die Verwaltung prüft derzeit eine mögliche Umsetzung. Die Bezirksvertretung wird über den weiteren Sachstand informiert. Sachstand zum 30.09.2018: Die Beschlüsse der Bezirksvertretungen 1 und 4 treffen innerhalb und außerhalb der Verwaltung auf eine umfangreiche zu beteiligende Organisationsstruktur. Es gilt Kräfte aus den Bereichen Eventmanagement, Kulturamt, Ordnungsamt, Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung und Kämmerei innerhalb der Verwaltung und aus den Bereichen CityMarketing, Einzelhandelsverband, DEHOGA und IHK Köln zu bündeln. Die Federführung für die erste Projektskizze und Abstimmung mit den einzubinden Akteuren wurde zwischenzeitlich beim Amt für Wirtschaftsförderung angebunden. Personalkapazitäten stehen hierfür nur im geringen Maße bereit. Finanzmittel stehen im Haushaltsplan nicht zur Verfügung. Nach einer Vielzahl von sondierenden Einzelgesprächen mit den bis heute erkennbaren möglichen Beteiligten ist jetzt ein gemeinsames Auftaktgespräch im Sinne eines „Runden Tisches“ in Vorbereitung. In diesem Auftaktgespräch sollen die personellen und finanziellen Möglichkeiten für eine solche Projektidee erörtert und eine Zeitschiene festgelegt werden. Nach diesem Gespräch wird eine Projektskizze erstellt und der BV 1 und der BV 4 vorgelegt. j Sachstand zum 31.12.2018: Kein neuer Sachstand. Beschluss Nr. 622 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 28.11.2016 öffentlich 8.1 Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Köln im Stadtbezirk 4, " Köln-Ehrenfeld, Planänderungsgebiet für den südlichen Orteingangs von Bocklemünd Mengenich zwischen der Kreuzung Venloer Straße/Militärring, der Venloer Straße, dem Militärring und der Andreas- Muhr-Straße AN/1888/2016 Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beantragt beim Rat der Stadt Köln eine Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Köln im Stadtbezirk 4, Köln-Ehrenfeld, Planänderungsgebiet für den südlichen Orteingang von Bocklemünd Mengenich zwischen der Kreuzung Venloer Straße/Militärring, der Venloer Straße, dem Militärring und der Andreas-Muhr-Straße. Im Planungsgebiet liegt der unter Denkmalschutz stehende, historische Gutshof Fettenhof „Zu den drei Höfen“, Andreas-Muhr-Straße 2. Der Rat der Stadt Köln möge beschließen: Der Flächennutzungsplan der Stadt Köln im Stadtbezirk 4, Köln-Ehrenfeld, Planänderungsgebiet für den südlichen Orteingangs von Bocklemünd Mengenich zwischen der Kreuzung Venloer Straße/Militärring, der Venloer Straße, dem Militärring und der Andreas-Muhr-Straße, wird wie folgt geändert: Das Planänderungsgebiet des südlichen Orteingangs von Bocklemünd Mengenich zwischen der Kreuzung Venloer Straße/Militärring und den Straßen Venloer Straße, Militärring sowie der Andreas-Muhr-Straße wird als Grünfläche, mit Ausnahme des unter Denkmalschutz stehenden, historischen Gutshofes Fettenhof „Zu den drei Höfen“, Andreas-Muhrstraße 2, ausgewiesen. Die für die Nutzung als Fläche für Hauptverkehrszüge vorgesehenen Flächen werden auf die bestehenden Straßenverläufe beschränkt. Sachstand zum 30.09.2017: Die Vorlage mit dem Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplans ruht derzeit, da noch Klärungsbedarf bezüglich der Trassenalternativen für die Verlängerung der Stadtbahn nach Widdersdorf besteht. Eine Entscheidung über die Verlängerungsoptionen der Linie 1 und Linie 4 kann zurzeit nicht getroffen werden, da zunächst die Ergebnisse des Landes zur Prüfung der aktuell angemeldeten Projekte zum ÖPNV-Bedarfsplan abgewartet werden müssen. Diese Ergebnisse sind notwendigerweise in die Entscheidung über eine Flächennutzungsplanänderung einzubeziehen. Sachstand zum 31.08.2018: Kein neuer Sachstand. Sachstand zum 20.05.2019: Es gibt nach wie vor keine Entscheidung über eine Verlängerung der Linie 1 oder 4 nach Widdersdorf. Eine Machbarkeitsstudie ist in Vorbereitung. So lange keine Entscheidung über eine Trassenalternative gefallen ist, kann aus Sicht der Verwaltung keine Flächenplannutzungsänderung erfolgen, da eine mögliche Stadtbahntrasse in eine Flächennutzungsplanänderung einzubeziehen ist. Beschluss Nr. 623 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 28.11.2016 öffentlich 8.2 Förderung der Elektromobilität AN/1890/2016 Beschluss: 1) Die Verwaltung wird beauftragt, ein (Pilot-) Konzept zur Förderung und Umsetzung von Elektro-Mobilitäts-Ladestationen im öffentlichen Raum im Bezirk Ehrenfeld zu erstellen und umzusetzen. 2) Außerdem wird die Verwaltung beauftragt, prioritär einen Parkplatz auf der Venloer Straße, zwischen Innerer Kanalstraße und Ehrenfeldgürtel, ausschließlich für Elektroautos auszuweisen und diese gemeinsam mit einer leistungsfähigen Elektro-Ladestation auszustatten, die ausschließlich mit Strom aus regenerativen Energiequellen betrieben wird. Die Parkplätze sollen dementsprechend gekennzeichnet werden. Sachstand zum 10.07.2017: Derzeit wird ein integriertes Elektromobilitätskonzept für Köln durch die Verwaltung und RheinEnergie erarbeitet (AN/0820/2016 und 1275/2017). Dieses wird ein Standortkonzept für E-Ladeinfrastrukturen im öffentlichen Straßenland beinhalten. Das Konzept wird eine Gliederung nach Bezirken vorsehen. Initiativen der Bezirke zur Schaffung von Konzepten, Infrastrukturen und zur Bereitstellung von Fahrzeugen werden dabei berücksichtigt. Der in Rede stehende Standort wird im Rahmen der Erstellung des stadtweiten Standortkonzeptes hinsichtlich seiner Eignung und Realisierbarkeit geprüft. Die Bezirke werden in die Konzepterarbeitung eingebunden. Die Ladeinfrastrukturen von RheinEnergie und RWE in Köln werden bereits mit Ökostrom aus ausschließlich erneuerbaren Energien versorgt. Dies ist auch künftig vorgesehen. Mit der Schaffung von E-Ladeinfrastrukturen im öffentlichen Straßenland soll eine entsprechende Kennzeichnung der dazugehörigen Stellflächen einhergehen. Sachstand zum 30.04.2018: ’ Die Verwaltung hat aufgrund einer Anfrage im April 2018 folgenden Sachstand mitgeteilt: Durch mehrere Beschlüsse des Rates der Stadt Köln sowie seiner Ausschüsse wurde:in den vergangenen Monaten definiert, mit welchen Maßnahmen die Elektromobilität in Köln gefördert werden soll. Die Verwaltung sieht es als konzeptionelle Aufgabe, diese Beschlüsse integriert umzusetzen und so-mit Synergien zwischen den Einzelbeschlüssen zu erzielen. Die sich daraus ergebende Strategie zur Förderung der Elektromobilität in Köln umfasst folgende vier Schwerpunkte: a. Förderung der Elektromobilität mit individuell genutzten Fahrzeugen Der Rat hat die Verwaltung am 10.05.2016 beauftragt 400 Stellplätze auf Flächen im öffentlichen Straßenland mit Ladestationen für Elektrofahrzeuge (Pkw und Fahrräder) auszustatten (Antrags-Nr. AN/0820/2016). Weiterhin ist geplant, vergünstigende Sonderregelungen bei der Nutzung der von der Stadt Köln bewirtschafteten Parkflächen durch E-Fahrzeuge zu gewähren. Derzeit wird der Entwurf einer entsprechenden Modifikation der Gebührenordnung für die Nutzung gebührenpflichtiger Parkplätze im öffentlichen Straßenland erarbeitet. Durch die Einrichtung von Mobilstationen soll der Wechsel zwischen den einzelnen Verkehrsmitteln vereinfacht und damit die Nutzung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes attraktiviert werden. Zur Basisausstattung dieser Mobilstationen, von denen drei bereits im Kölner Stadtgebiet eingerichtet wurden, gehört auch die Ladeinfrastruktur für Individualfahrzeuge. b. Förderung der Elektromobilität im Öffentlichen Personennahverkehr Der Rat hat die Verwaltung am 11.07.2017 beauftragt, gemeinsam mit der Kölner: Verkehrs- Betriebe AG (KVB) einen Plan zur Umstellung des Linienbusnetzes auf Elektrobusse vorzulegen (Antrags-Nr. AN/1008/2017). Dieses Konzept, für dessen Umsetzung der KVB bereits ein Förderbescheid zur Anschaffung von 50 batteriebetriebenen Bussen vorliegt, wird den städtischen Gremien in Kürze zur Beschlussfassung vorgelegt werden. c. Förderung der Elektromobilität in der Stadtverwaltung sowie bei den städtischen Unternehmen Am 19.01.2016 wurde vom Verkehrsausschuss der Beschluss gefasst, bei Neu- und Ersatz- beschaffungen von städtischen Fahrzeugen zu prüfen, ob elektrische Antriebe bei diesen Beschaffungen in Frage kommen können (Antrags-Nr. AN/1 106/2015). Die Verwaltung hat in der Sitzung am 21.03.2017 in einer Analyse aufgezeigt, welches Potenzial zur Umstellung der städtischen Fahrzeugflotte vorliegt (Vorlagen-Nr.: 0147/2017). Mittlerweile gibt es von Seiten des Landes NRW und des Bundes umfangreiche Fördermöglichkeiten zur Beschaffung von Elektrofahrzeugen. In der Antwort zu Frage 4 ist ausführlich dargestellt, welche konkreten Ak-tivitäten von Seiten der Verwaltung zur Umstellung der städtischen Fahrzeugflotte auf E-Fahrzeuge unternommen werden. d. Förderung der Elektromobilität in Unternehmen der freien Wirtschaft In Köln wurden und werden besondere Anstrengungen unternommen, um Carsharingangebote auf Elektrofahrzeuge umzustellen: Zum einen können Carsharinganbieter öffentliche Park-flächen mit E-Fahrzeugen kostenfrei nutzen (siehe auch Vorlagen-Nr.: 3020/2017) und zum anderen können für diesen Einsatzzweck Ladesäulen auf öffentlichem Straßenland errichtet werden. Neben diesen lokalen Rahmenbedingungen haben die Fördermöglichkeiten auf Bun-des- und Landesebene dazu beigetragen, dass ein in Köln agierendes Carsharingunternehmen bereits in 18 Kölner Ausleihstationen insgesamt 32 Elektroautos anbietet. Um die Möglichkeiten der Förderung zur Anschaffung von Elektrofahrzeugen aufzuzeigen, hat die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Industrie- und Handelskammer zu Köln, der Kreis-handwerkerschaft Köln, dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband Nordrhein und dem Handelsverband NRW am 20.03.2018 eine Informationsveranstaltung für interessierte Firmen der freien Wirtschaft organisiert. 3 Voraussetzung für die Schaffung der 400 Ladepunkte im öffentlichen Raum ist die Erstellung eines Standortkonzepts. Der Vertrag zur Erarbeitung dieses Ladeinfrastrukturkonzepts wird in Kürze unterzeichnet. Die Fertigstellung des-Konzepts ist für die zweite Jahreshälfte 2018 vorgesehen. Bei der Konzepterstellung werden die bereits getätigten Beschlüsse hinsichtlich der Prüfung bestimmter Standorte zur Einrichtung von Ladestationen berücksichtigt. Bei der Einrichtung von Ladestationen im öffentlichen Straßenland sind eine ganze Reihe von Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Deshalb konnten bislang nur einzelne Stationen im Rahmen von Pilotprojekten installiert werden. Diese Ladestationen befinden sich zum einen in den drei Mobilstationen am Charles-de-Gaulle-Platz, am Bahnhof Messe/Deutz, in der Stegerwaldsiedlung und am Bahnhof Mülheim und zum anderen an der Neusser Straße in Nippes. All diese Stationen wurden im Rahmen des Programms „Smart City Cologne“ eingerichtet. i Der Bebauungsplan stellt in der Regel kein geeignetes Instrument dar, um die Elektromobilität zu fördern, da er in erster Linie rechtsverbindliche Festsetzungen zur baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke sowie für die städtebauliche Ordnung enthält, nicht aber die technische Ausstattung einzelner Gebäude regelt. Bei der Entwicklung neuer Stadtquartiere verfolgt die Verwaltung die Strategie, möglichst stadtverträgliche Mobilitätsformen zu fördern. Zum Beispiel wird derzeit für das Ent-wicklungsgebiet „Mülheim Süd“ ein Mobilitätskonzept erarbeitet, in dem die Nutzung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes sowie ein leichter Wechsel zwischen den Verkehrsträgern gezielt gefördert werden sollen. In diesem Zusammenhang ist im Entwicklungsgebiet die Einrichtung von Mobilstationen vorgesehen, an denen auch elektrisch betriebene Verkehrsmittel (E- Leihautos und -Fahrräder) verfügbar sein sollen. Auch soll es hier die Möglichkeit geben, elektrische Individualfahrzeuge aufzuladen. Die Umsetzung der Maßnahmen ist von der Investitionsbereitschaft der Projektentwickler und den Regelungsmöglichkeiten durch städtebauliche Verträge im Rahmen der Bauleitplanverfahren abhängig. Die Verwaltung informiert sich kontinuierlich über aktuelle Förderaufrufe des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen. Auf Grund der sich teilweise überschneidenden Fördertatbestände mit unter-schiedlichen Fördersätzen, -bedingungen und -zielgruppen sowie der teilweisen Kumulationsverbote zwischen Bundes- und Landesförderprogrammen ist die Auswahl einer passenden Förderung nicht trivial. Eine Koordinierung erfolgt durch das Büro der Oberbürgermeisterin und das Dezernat für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur. Die konkrete Antragstellung zu Förderaufrufen wird entsprechend der Zuständigkeiten und wegen der jeweils zu erbringenden komplementären Mittel den betroffenen Ämtern zugewiesen (vgl. auch Vorlagen-Nr. 0260/2018). Die Verwaltung hat eine Serie von verwaltungsinternen Veranstaltungen durchgeführt, um die eigenen Dienststellen sowie die städtischen Eigenbetriebe über diese Förderaufrufe zu unterrichten und Unterstützung bei der Antragstellung zu bieten. Bei Bürgeranfragen verweist die Verwaltung auf entsprechende Informationsangebote des Landes. Im Rahmen des Sofortprogramms „Saubere Luft 2017 - 2020“ des Bundes gibt es mehrere Förder-aufrufe mit Bezug zur Elektromobilität bzw. sind weitere Aufrufe vorgesehen. Zum 31.01.2018 endete die Antragsfrist für den Förderaufruf „Förderung von Elektrofahrzeugen und der zum Betrieb benötig-ten Ladeinfrastruktur“. 4 Von Seiten der städtischen Dienststellen und der städtischen Unternehmen wurden Fördermittel im Gesamtumfang von 4,7 Mio. Euro für folgende Posten beantragt: D Beschaffung von 203 Elektrofahrzeugen, davon o 12 Fahrzeuge der Klasse L (Krafträder und Leichtkraftfahrzeuge), 0 76 Fahrzeuge der Klasse M (Pkw und Kleinbusse), 0 82 Fahrzeuge der Klasse N (Lkw und Lieferfahrzeuge) und 0 33 Sonderfahrzeuge. OD Umrüstung von zehn Fahrzeugen und © Errichtung von 154 Ladesäulen, davon 0 81 öffentlich zugänglich und 0 73 nicht öffentlich zugänglich. Da aktuell noch Förderaufrufe offen sind und weitere im Laufe des Jahres veröffentlicht werden, wird sich die Anzahl der zu beschaffenden Elektrofahrzeuge voraussichtlich noch weiter erhöhen. In der bis zum 30.06.2018 laufenden Förderperiode „Sofortprogramm Elektromobilität‘ der Landesregierung wurden seitens der Dienststellen oder städtischen Eigenbetriebe bisher ° keine Anträge eingereicht. Eine Komplementärfinanzierung von Fahrzeugen, die im Bundesprogramm beschafft werden, wird noch geprüft. In den kommunalen Dieselgipfeln der Bundesregierung wurde eine Kumulation zwischen Bundes- und Landesmitteln in Aussicht gestellt; die Förderrichtlinien des Landes sehen aktuell jedoch ein Kumulationsverbot vor. Sachstand zum 31.03.2019: Die Verwaltung hat in der Sitzung am 18.03.2019 per Mitteilung 0048/2019 folgendes mitgeteilt: Die BV Ehrenfeld hatte in ihrer Sitzung am 28.11.2016 beschlossen, einen Standort auf der Venloer Straße zwischen Innerer Kanalstraße und Ehrenfeldgürtel für die Einrichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge vorzusehen (siehe Antrag-Nr. AN/1890/2016). Im Rahmen der Erstellung des nun vorliegenden Standortkonzepts für die Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum (s. Vorlage-Nr. 3677/2018) wurde dieser Standortvorschlag mit überprüft. Ein entsprechender Standort konnte an der Venloer Straße 210 gefunden werden. Darüber hinaus wird im Standortkonzept die Einrichtung von Ladestationen für den gesamten Stadtbezirk Ehrenfeld flächendeckend vorgesehen. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten. Beschluss Nr. 626 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 30.01.2017 öffentlich 8.1 Nachpflanzung von Bäumen auf öffentlichem Grund AN/0044/2017 Beschluss: Folgende Standorte, an denen das Grünflächenamt in letzter Zeit Bäume gefällt hat um der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen, sollen im Frühjahr 2017 mit neuen Bäumen bepflanzt werden: auf dem Spielplatz Hansemannstraße, auf der Lenaustraße, in der Hardschen Grube in Vogelsang, auf dem Alten Friedhof Feltenstraße und auf der Subbelrather Straße (zw. Myliusstr. und Peter-Bauer-Str.). Auch auf der Subbelrather Straße (gegenüber Hausnr. 533) soll ein neuer Baum gepflanzt werden, da hier ein Baum bei einem Verkehrsunfall vollständig zerstört wurde. Die Bezirksvertretung ist über Baumfällungen weiterhin im Vorhinein zu informieren. Bei den Neupflanzungen sind die Beschlüsse zur essbaren Stadt zu berücksichtigen. Sachstand am 31.08.2018: Auf dem Spielplatz Hansemannstr. können keine Bäume gepflanzt werden. Die Bäume in der Hartschen Grube wurden 2017 gepflanzt. Subbelrather Str. (zwischen Myliusstr. und Peter-Bauer-Str.) und auf der Subbelrather Straße (geg. Haus-Nr. 533) sind gepflanzt. Sachstand am 30.04.2019: Wo dies möglich war, wurden alle genannten Baumstandorte nachgepflanzt. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten.
Anlage 1 Jahresbericht 2018 Teil 1
47801 Zeichen
UNERLEDIGTE BESCHLÜSSE
(ohne Beschlüsse in Zuständigkeit des Amtes für Straßen und Verkehrstechnik)
30 Reaktivierung des Haltepunktes für den schienengebun- |66 (ab dem 2004 | offen
denen Personennahverkehr in Bocklemünd 01.01.2017,
davor 15)
38 U-Bahn-Stationen auf der Venloer Straße 69 2005 | offen
52 Begrüntes Fuß- und Radwegesystem gem. Rahmenpla- 167 2006 | offen
nung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld
53 Straßenbahnanbindung nach Widdersdorf über Linie 4 66 (ab dem 2006 | offen
01.01.2017,
davor 15)
58 Spielplatz Silbermöwenweg 512 2006 | offen
95 Spielplatz Am Rosengärtchen 512 2008 | offen
al
125 'Trafohäuser Ecke Hüttenstraße/Subbelrather Straße VI - Stadt- 2008 | offen
raumma-
; nagement
201 Gleisbettnaturierung auf dem Ehrenfeldgürtel 69 2009 | offen
226 Spielgerät Kwattapark 512 2009 | offen
370 Schnellbus-Verbindung linksrheinisch 66 (ab dem 2011 | offen
01.01.2017,
: [davor 15)
441 Bahnhofskonferenz 61 2012 | offen
AN/0377/2012 [
467 Infotafel zur Stele von Ansgar Nierhoff am U-Bahnabgang | VII, 69 2012 |offen
Venloer Straße/Gürtel
AN/0796/2012
499 Anhebung der Stadtbahnhaltestelle Venloer Stra- 69 2013 |offen
ße/Ehrenfeldgürtel und "Heliosgelände
533 Neubau Bildungszentrum Ottostraße 26, 40 2014 | offen
{ 66, 32
545 Öffentliche Toilette für den Ehrenfelder Friedhof 67169 2014 | erledigt
570 Ausweisung eines neuen Festplatzes für den Bereich 61 2014 | erledigt
Bickendorf / Ossendorf
572 Aufstellung eines Bebauungsplans Halmstraße 61 2014 |offen
574 S-Bahn-Station Köln-Bocklemünd 69 1201 5 offen
577 Wohnbebauung Liebigstraße (gegenüber ehem. 61 2015 | offen
|Schlachthof)
578 Soziale Erhaltungssatzung/ Milieuschutzsatzung 15 [2015 offen
583 Aufstellung von Bürgerinformationstafeln der Bezirksver- |02/4 2015 |offen
tretung in den Stadtteilen Ehrenfelds
584 Lärmreduzierung durch Akustikdecken im Schulgebäude |40 2015 offen
Baadenberger Straße in Neuehrenfeld E
585 Säuberung und Anstrich der Eisenbahnunterführungen 69, HGK 2015 |offen
nach Vogelsang
gs
[590 Umsetzung des Prioritätenbeschlusses zur Errichtung von | 52 2015 | offen
Kunstrasenplätzen
hier: Bezirkssportanlage Everhardstraße 2A
591 Barrierefreie Spiel- und Bolzplätze im Stadtbezirk Ehren- |51 2015 | erledigt
feld £
598 Prüfantrag: Überquerung Venloer Straße/Ehrenfeldgürtel 166, 69 2016 | offen
600 : |Alternativ-Planungen für den Ausbau der Bezirkssportan- |52 2016 | offen
lage Prälat-Ludwig-Wolter [ER
601 Vorstellung Ergebnisse Essbare Stadt - Essbares Ehren- |67 2016 | erledigt
“feld
603 Abriss des ehem. Verwaltungsgebäudes der Herbig- 63 2016 | offen
Haarhaus-AG durch SEGRO er
604 Wohnen mit Parkblick — Lärmschutzdeckel aus Wohn- Dez. VI 2016 | erledigt
bauten über der A57 i
606 Demokratie braucht Information und Transparenz! - Bür- |01 2016 | offen
gerinformationsmonitor der Bezirksvertretung in der War-
tehalle des Bürgeramtes Ehrenfeld je:
613 Wohnungsbau in Ehrenfeld voranbringen \ 61 2016 | erledigt
614. Recht auf Bildung ermöglichen! 5001 2016 | erledigt
615 Würdiges.Erinnern an Deutschlands schandvollste Zeit- |67 2016 | offen
Kriegsgräberanlagen auf dem Westfriedhof sanieren
616 Beschleunigung der Verfahren zum Bebauungsplan [61 2016 | offen
618 Tag der Büdchen - Unsere Büdchen sind Kult(ur)! 111/80 2016 | offen
622 Änderung des FNP, Planänderungsgebiet für den südl- |61 2016 | offen
chen Ortseingang von Bocklemünd/Mengenich ze
623 Förderung der Elektromobilität VI7 2016 | erledigt
626 Nachpflanzung von Bäumen auf öffentlichem Grund 67 2017 | erledigt
627 Rochusplatz Venloer Straße 61 2017 | offen
628 ÖPNV-Anbindung von Widdersdorf und Pulheim- 69 2017 [offen
Brauweiler über die Stadtbahnlinie 4 <:
629 Backsteinhalle Alpenerstraße 4-6 erhalten 61 2017 | offen
634 | Sanierung ohne Verdrängung 50, 56 2017 |offen
637 Informationen über Bauvorhaben verbessern 63 2017 | erledigt
638 Fortführung Programm "Attraktivierung von Plätzen"in 61 2017 | offen
2018 [8
639 Einstimmiger Beschluss der Bezirksvertretung zum Erhalt |23 2017 | offen
der Backsteinhalle Alpener Straße 4 - 6 vom 20.3.2017
640 Aufhebung einer eingetragenen beschränkten persönl- 123 2017 | offen
chen Dienstbarkeit zu Gunsten der Stadt Köln - Takus-
traße 37, 50825 Köln
641 Kinder- und Jugendsitzung in der Bezirksvertretung Eh- |02-4, 51 2017 |offen
renfeld
J:
Si
-3-
642 Bebauung des Schützenplatzes Takustraße 37 in Köln 23, 61 2017 \ offen
Ehrenfeld
643 Wohnungsnot bekämpfen — Flächenfraß verhindern (I) 23 2017 | offen
Hier: Die Stadt gestalten - Kommunales Vorkaufsrecht
konkret anwenden! IE
644 Wohnungsnot bekämpfen — Flächenfraß verhindern (Il) |23 2017 | offen
645 Wohnungsnot bekämpfen - Flächenfraß verhindern (Ill) [56 2017 | offen
Hier: Geflüchtete in Ferienwohnungen unterbringen be:
647 Planunterlagen den stadtgesellschaftlichen Erfordernis- |61 2017 | offen
sen anpassen
648 ° Nahversorgung am Butzweilerhof 15 2017 | erledigt
649 Lebendige Quartiere erhalten - Verdrängung frühzeitig 15 2017 | offen
identifizieren und verhindern!
650 Essbares Ehrenfeld anpflanzen 67 2017 | offen
652 Runder Tisch Kultur — Heliosgelände 41,61 2017 | erledigt
653 Insektenfreundliches Ehrenfeld 67 2018 | offen
654 Bauvorhaben Venloer Straße 525 in Köln-Ehrenfeld 63 2018 | erledigt
1655 Leerstände beenden: Überforderten Eigentümer'innen 56,63 2018 | offen
helfen - dem Gemeinwohl dienen
656 Bauvorhaben Venloer Straße 525 in Köln-Ehrenfeld, II NS Dok, 63 [2018 | erledigt
657 Zeitgleiche Fertigstellung von Kitas und neuen Wohnbau- | 51, 61 2018 | erledigt
gebieten
658 Auflistung aller Bunkeranlagen im Bezirk Ehrenfeld 37 2018 | erledigt
659 Artilleriehalle Alpenerstraße 4 — 6 in Köln-Ehrenfeld 23, 48 2018 | offen
660 Hansemannstraße 2 48, 63 2018 erledigt
661 Antrag der Stadt Köln an die Bezirksregierung Köln: 57 2018 | erledigt
'Temporeduzierung auf der BAB 57 zwischen dem
Parkgürtel und der AS Bickendorf
662 Barrierefreier Ausbau der Linie 13 69 12018 erledigt
663 Lebendige Veedel erhalten — Milieuschutzsatzung für Eh- |15 2018 | offen
renfeld!
664 Einrichtung von Betreuungsgruppen für Kinder in den 51, 56 2018 | erledigt
freien Räumen der Flüchtlingsunterkunft Butzweilerhof.
665 Bauvorhaben Liebigstraße 61 2018 |offen
In
666 Erhalt der Postfiliale in Bickendorf, Am Haselbusch Bez.-BM 2013 | erledigt
667 Öffentliche Toiletten in Ehrenfelder Grünanlagen 67 2018 |offen
668 Kulturstandort Güterbahnhof Ehrenfeld retten - Lebens- |61 i 2018 | erledigt
qualität in Ehrenfeld sichern
-4-
sd =
hof bis 2019
2018 [erledigt
671
tel/Grüner We
Vorgezogener Bau der Kindertagesstätte am Butzweiler- |51
Sachstand Beschlusslage und Bauvorhaben Melatengür-
61
vergaben
672 PV-Anlagen
Information der BV Ehrenfeld über städtische Konzept- 23
2013 erledigt
2018 | erledigt-
2018 | erledigt
26
m des Stadtklimas in Ehrenfeld’ GRÜN hoch4 |v17
673 2018 | erledigt
674 WLAN in der U-Bahnhaltestelle Venloer Str / Gürtel _ 12 2018 | erledigt
675 Wasserspender auf Spielplatz in Köln-Ehrenfeld 51
& offen
unerledigte Beschlüsse Stand 31.12.2018: 81
hiervon aus 2004:
aus 2005:
aus 2006:
aus 2008:
aus 2009:
aus 2010:
aus 2011:
aus 2012:
aus 2013:
aus 2014:
aus 2015:
aus 2016:
aus 2017:
aus 2018
1
1
13
19
23
Vergleich Stand 31.12.2017: 80
1
1
11
27
Beschluss Nr. 30
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 28.06.2004, TOP 9.7
Betr.: Reaktivierung des Haltepunktes für den schienengebundenen
Personennahverkehr in Bocklemünd
Beschluss:
„Die Verwaltung wird beauftragt,
1. zu prüfen, ob in absehbarer Zeit die Wiedereinrichtung eines Haltepunktes
für den schienengebundenen Personennahverkehr in Bocklemünd an der
DB-Strecke Köln Hbf/Grevenbroich sowie weiter nach den Flughäfen Köln-
. Bonn bzw. Düsseldorf ermöglicht werden kann;
2. ein Bedienungskonzept für die Linien RE 8 und RB 27 zu erarbeiten;
3. die in der Nähe ansässigen Firmen, insbesondere BioCampus, GEZ, WDR
zu befragen, inwieweit von Seiten dieser Firmen mit einer Unterstützung zu
rechnen ist;
4. dafür zu sorgen, dass dieser Haltepunkt in den Nahverkehrsplänen eine
höhere Priorität als bisher erfährt;
5. eine grobe, aber detaillierte Kostenschätzung vorzunehmen und dabei den
möglichen finanziellen Anteil für die Stadt Köln aufzuzeigen.“
Sachstand: (Stand:21.07.2006)
Die Verwaltung hat in Absprache mit dem Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) weitere
Informationen zusammengestellt. Der VRS prüft nunmehr, ob er mit den zur Verfügung
gestellten Daten die betriebliche und wirtschaftliche Machbarkeit prüfen kann. DB Netz hat
auf Anfrage der VRS mitgeteilt, dass allein für die Anpassung der Sicherheitstechnik für
einen Bau des Haltepunktes Bocklemünd (Anpassung der Anschaltungen für zwei
Bahnübergänge, zusätzliche Gehwege mit Gehwegschranken bei Nutzung eines
Bahnübergangs als Bahnsteigzugang) Kosten in der Größenordnung von ca. 650.000 Euro
zu erwarten sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass in Anbetracht der überaus begrenzten Zuschussmittel mit
einer kurzfristigen Realisierung des Haltespunktes nicht gerechnet werden kann.
Sachstand (Stand 01.03.2010):
Kein neuer Sachstand gegenüber 2006. Der Wunsch einer Reaktivierung des Haltepunkts ist
dem für den SPNV zuständigen Zweckverband Nahverkehr Rheinland bekannt.
Sachstand 14.02.2011:
Die Verwaltung hat im Rahmen der Beteiligung an dem derzeit in Aufstellung befindlichen
SPNV-Nahverkehrsplan bereits 2008 ihre Anforderungen dem NVR gegenüber formuliert.
Darin wird u.a. auch die Einrichtung eines SPNV-Haltepunkts in Köln-Bocklemünd angeregt,
obgleich in 2007 eine erste Grobuntersuchung zu dem Ergebnis gelangt war, dass die
Einrichtung dieses Haltepunkts kurz- bis mittelfristig nicht realistisch ist.
Äuf Nachfrage der Verwaltung hat der NVR mitgeteilt, dass beabsichtigt sei, die Einrichtung
des Haltepunkts Köln-Bocklemünd entsprechend der Anregung der Stadt Köln in den neuen
SPNV-Nahverkehrsplan aufzunehmen. Es gebe zwar bislang in Bezug auf die _
Realisierbarkeit keine neuen Erkenntnisse gegenüber 2007. Im Rahmen einer Überplanung
des Betriebskonzeptes mit S-Bahn-Verkehr anstelle des heutigen Regionalbahnverkehrs
könnte sich der NVR die Realisierung jedoch mittel- bis langfristig durchaus vorstellen. In
diesem Kontext wäre zu gegebener Zeit eine vertiefende Untersuchung sinnvoll und auch
notwendig, um neben der betrieblichen Machbarkeit in insbesondere die fördertechnischen
Voraussetzungen von der Nachfrageseite her zu begründen.
Sachstand zum 31.01.2012:
Der Haltepunkt Bocklemünd wurde in das SPNV-Planungskonzept 2016-2030 des
Zweckverbands Nahverkehr Rheinland (NVR) aufgenommen, welches im Dezember 201 1
von den Gremien des NVR beschlossen wurde und die Grundlage für den ersten
Nahverkehrsplan des NVR darstellten soll.
Sinn und Zweck ist es, das in die Stufen 2016 (kurzfristig), 2020 (mittelfristig) und 2030
(langfristig) gegliederte Planungskonzept als Leitfaden für die Ausgestaltung des SPNV, als
Basis für zukünftige Wettbewerbsverfahren sowie für die notwendige Infrastrukturplanung
(Gleisanlagen und Haltepunkte) zu verankern. Die Einrichtung eines Haltepunkts
Bocklemünd ist im Zielnetz für 2020 enthalten; bis dahin kann als Ersatz für die derzeitige
Regionalbahnlinie RB 27 eine S-Bahn-Verbindung nach Mönchengladbach eingerichtet
" werden, die bis Pulheim im 20-Minuten-Takt verkehren und zwischen Köln-Ehrenfeld und
Pulheim sowohl in Köln-Bocklemünd als auch in Köln-Müngersdorf halten soll.
Sachstand zum 31.01.2013:
Kein neuer Sachstand. Die Beschlussfassung zum Nahverkehrsplan des NVR ist erst für
2013 vorgesehen.
Sachstand zum 31.01.2014:
Die Beschlussfassung des Nahverkehrsplans ist seitens des NVR noch nicht erfolgt. Somit
fehlt immer noch die Planungsgrundlage, um vertiefende Untersuchungen zu neuen
Haltepunkten im Netz beauftragen zu können.
Sachstand zum 15.06.2015:
Die Stadt Köln hat sich mit dem Rhein-Erft-Kreis und dem Zweckverband Nahverkehr
Rheinland (NVR) auf ein Untersuchungsprogramm für eine Machbarkeitsstudie zum Ausbau
der Bahnstrecke Köln-Pulheim-Mönchengladbach als S-Bahn-Strecke verständigt, die
möglichst noch in diesem Jahr vom NVR beauftragt werden und deren Ergebnisse 2016
vorliegen sollen. In diesem Rahmen werden auch die möglichen Standorte für einen
Haltepunkt in Köln-Bocklemünd einschließlich der Verknüpfungsmöglichkeiten zum ÖPNV
umfassend untersucht.
Sachstand zum 30.06.2017:
Aktuell wird im Rahmen einer Machbarkeitsstudie die technische und verkehrliche
Machbarkeit sowie das Kosten-Nutzen-Verhältnis eines durchgehenden S-Bahn-
Verkehrs auf der Strecke Köln-Pulheim-Mönchengladbach geprüft. Die Studie beinhaltet
auch den neuen Haltepunkt in Köln-Bocklemünd. Erst nach Abschluss der Untersuchung
werden die konkreten Planungen beginnen, so dass eine detaillierte Beantwortung der
gestellten Fragen zurzeit nicht möglich ist. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie
werden der Bezirksvertretung Ehrenfeld vorgestellt.
Sachstand zum 31.08.2018:
Die Machbarkeitsstudie befindet sich laut Auskunft des NVR im Endstadium der
Fertigstellung. Die Einarbeitung des Bewertungsverfahrens für die standardisierte
Bewertung erfolgt derzeit durch den NVR.
Sachstand zum 31.12.2018:
Die Sachstandsmitteilung erfolgt im Jahresbericht des Amtes für Straßen und
Verkehrsentwicklung.
Beschluss Nr. 38
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 07.03.2005, TOP 9.10
Betr.: U-Bahn-Stationen auf der Venloer Straße
Beschluss:
„1. Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, ob die hygienischen Zustände im
Zwischengeschoss der U-Bahn-Haltestelle Venloer Straße/Ehrenfeldgürtel durch „Einglasen“ der
Dekormauer verbessert werden können. Ferner ist zu prüfen, ob die Kosten für diese Maßnahme
gegen Kostenminderung bei der Reinigung im derzeitigen Zustand gerechnet werden können.
2. Die Verwaltung wird aufgefordert, in der U-Bahn-Station Piusstraße defekte Lichtquellen nur
durch Ersatzleuchten zu ersetzen, die dem künstlerischen Konzept entsprechen.“
Sachstand zum 01.03.2010
Zu Punkt 1
Die Mängel am Erscheinungsbild der U-Bahnhöfe auf der Venloer Straße sind der
Verwaltung bekannt.
Aufgrund der beschränkten personellen Kapazitäten und finanziellen Mittel (vorläufige
Haushaltsführung) konnten noch keine Maßnahmen ergriffen werden.
Zum Punkt 2
Die Verwaltung hat die KVB, die die Wartung der Beleuchtung im Auftrag der Stadt Köln
übernommen hat, informiert und darum gebeten, defekte Lichtquellen nur durch
Ersatzleuchten zu ersetzen, die dem künstlerischen Konzept entsprechen.
Sachstand zum 09.05.2011:
Die Mängel am Erscheinungsbild der U-Bahnhöfe auf der Venloer Straße sind der
Verwaltung seit langem bekannt. Auf Grund der beschränkten Personalkapazität' müssen
vorrangigen alle Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit mit Priorität
bearbeitet werden. Für weitergehende Maßnahmen sind nur sehr geringe
Personalkapazitäten vorhanden.
Gerade die immer wiederkehrenden Verschmutzungen bzw. Graffiti und sonstige
Verunreinigungen, die nicht im Rahmen der üblichen Reinigungsintervalle abgearbeitet
werden können, sind nur mit einem erheblichen Arbeitsaufwand zu entfernen. Die
Verwaltung kann die hierfür erforderlichen Aufträge nur sukzessive bearbeiten.
Auf Grund der Haushaltslage (HSK) wurden in den letzten Jahren zeitweise nur die
zwingend erforderlichen Maßnahmen durchgeführt. Nunmehr sollen schrittweise auch
weitere Maßnahmen zur Reinigung und Graffitientfernung in den Haltestellen erfolgen.
Positiv sind aus Sicht der Verwaltung die Bestrebungen, die Toilettenanlage in der
Haltestelle Venloer Straße wieder zu eröffnen, da hiermit die Hoffnung auf ein Eindämmen
der Verschmutzungen verbunden ist. j
Sachstand zum 31.01.2012:
Zu 1) Aus Kapazitätsgründen konnte der Vorschlag noch nicht bearbeitet werden. Nur
Maßnahmen, die aus Gründen der Verkehrssicherheit zwingend erforderlich sind, werden
vorrangig bearbeitet.
Zu 2) Die KVB, die im Auftrag der Stadt Köln die Beleuchtungsanlagen betreibt, wurde
bereits gebeten, defekte Leuchten gemäß dem künstlerischen Konzept zu ersetzen.
Sachstand zum 31.01.2013:
Zu 1) Die Verwaltung beginnt Anfang 2013 mit der Prüfung.
Zu 2) Siehe Sachstand vom 31.01.2012. Der Beschluss zu 2) ist aus Sicht der Verwaltung
somit erledigt
Sachstand zum 31.01.2014:
Zu 1)
Es hat sich gezeigt, dass eine Kostengegenüberstellung der Reinigungskosten im
derzeitigen Zustand im Vergleich zur „Einglasung“ der Dekormauer nicht möglich ist, da die
Reinigungskosten der KVB pauschal abgerechnet werden und solch kleine Teilflächen nicht
einzeln aufgelistet werden.
Die reinen Herstellungskosten für drei Glaselemente als „Einglasung“, von denen ein
Glaselement für Reinigungs- und Unterhaltungszwecke zu öffnen sein muss, würden sich auf
ca. 7.500 Euro belaufen.
Des Weiteren sind die Unterhaltungskosten der Glasscheiben durch Vandalismusschäden
(Scratching, Zerschlagen der Scheiben) und der Reinigungsaufwand zum Entfernen von
Graffiti auf den Scheiben nicht vorhersehbar. Es ist jedoch zu erwarten, dass die
Gesamtkosten (Investitions-, Unterhaltungs- und Reinigungskosten) der „Einglasung“ über
den derzeitigen Reinigungskosten liegen würden.
Eine sinnvolle und vor allem unterhaltungsfreundliche Lösung scheint daher die Schließung
der Lücken mithilfe einer verfliesten Wand. Eine solche Wand würde in der Herstellung
inklusive einer Türe (T-30 Standard) etwa 4.500 Euro kosten. Dieser Lösungsansatz ist
jedoch noch mit dem Künstler Herrn Karl-Heinz Marohn zu diskutieren und anschließend
muss eine abschließende Entscheidung in der Bezirksvertretung gefällt werden.
Zu 2)
. Siehe Sachstand vom 31.01.2012. Der Beschluss zu 2) ist aus Sicht der Verwaltung somit
erledigt
Sachstand zum 15.04.2015:
Zu 1)
Der Lösungsansatz, die Lücken mithilfe einer verfliesten Wand schließen, wurde mittlerweile
mit dem Künstler Herrn Karl-Heinz Marohn diskutiert und fand dessen Zustimmung. Zudem
liegt bereits ein grober Entwurf von Herrn Marohn vor, wie die Maßnahme auszuführen wäre.
Als nächstes wird eine Vorlage mit dem Entwurf zur abschließenden Entscheidung in die
Bezirksvertretung eingebracht.
Die anschließende Erstellung der Ausführungsplanung sowie die Umsetzung der
Maßnahmen hängen dann noch vom Zeitpunkt der Freigabe der notwendigen Finanzmittel
ab.
Zu 2)
Siehe Sachstand vom 31.01.2012. Der Beschluss zu 2) ist aus Sicht der Verwaltung somit
erledigt.
Sachstand zum 31.12.2016:
Kein neuer Sachstand. Aufgrund vorrangiger Projekte konnte die Vorlage mit dem Entwurf
bisher nicht eingebracht werden.
Sachstand zum 15.05.2018: _
Kein neuer Sachstand. Aufgrund vorrangiger Projekte konnte die Vorlage mit dem Entwurf
bisher nicht eingebracht werden.
Sachstand zum 17.06.2019:
Kein neuer Sachstand.
Beschluss Nr. 52
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 12.06.2006, TOP 9.23
Betr.: Begrüntes FuR- und Radwegesystem gem. Rahmenplanung
Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld
Beschluss
„Die Verwaltung wird beauftragt, ein Realisierungs- und Finanzierungskonzept für das in der
Rahmenplanung Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld enthaltene begrünte Fuß- und
Radwegenetz (Maßnahmen 5.7 und 5.8) vorzulegen. Dabei sind die Umsetzungsfähigkeit
zu untersuchen sowie Maßnahmen zur Umsetzung einzuleiten. Der Beirat und die
Bezirksvertretungen Lindenthal und Ehrenfeld sind umfassend, insbesondere zu den bereits
im Maßnahmenprogramm, Maßnahme 5.8, unter Punkt 8, (Aussagen zur Haushalts-,
Finanz- und Investitionsplanung) getätigten und bisher nicht eingetretenen Aussagen, zu
informieren. Der Beschluss ist dem Stadtentwicklungsausschuss vorzulegen.“
Sachstand zum 31.01.2012:
Die Rahmenplanung sieht Grünflächen oder Flächen zur Grünvernetzung vor. Diese können
erst nach Vorliegen des Planungsrechtes und ggf. weiterer Voraussetzungen umgesetzt
werden. Hinsichtlich der Schaffung des teilweise begrünten Fuß- und Radweges, dessen
Begrünung im Rahmen von Ausgleichsverpflichtungen erfolgen kann, spielt die HGK-Brücke
über die Weinsbergstraße eine zentrale Rolle. Die Brücke ist ein wesentlicher Bestandteil
des geplanten Fuß- und Radwegenetzes, ohne sie ist die FuR- und Radwegeverbindung zur
Vernetzung des neuen Wohnparks am Melatengürtel und dem erweiterten Bezirkszentrums
am Grünen Weg nicht umzusetzen. Ferner sind zur Umsetzung der Grünmaßnahmen u.a.
noch Flächenankäufe zu tätigen.
Das Brückenbauwerk ist marode, eine Sanierung hat sich als unwirtschaftlich herausgestellt.
Daher wird der Neubau der Brücke angestrebt. Im Oktober 2010 wurde vom Rat
beschlossen, eine Machbarkeitsstudie zur Brückenplanung durchzuführen und erst, wenn
das Ergebnis vorliegt und die Finanzierung des Brückenneubaus sichergestellt ist, die
derzeitige HGK-Brücke abzubrechen. Die Machbarkeitsstudie dient dazu, die Planungen und
wirtschaftlichen Lösungen in Bezug auf Investitions- und Folgekosten aufzuzeigen.
Notwendige Flächenkäufe im Umfeld der Brücke wurden daher noch nicht getätigt. Die
Erstellung der geplanten Machbarkeitsstudie zum Neubau einer Brücke wird voraussichtlich
in 2012 erfolgen.
Sachstand zum 31.01.2013:
Kein neuer Sachstand.
Sachstand zum 31.01.2014
Wie in den vorangegangenen Sachstandsberichten dargestellt, spielt die Brücke über die
Weinsbergstraße hinsichtlich der Schaffung des teilweise begrünten Fuß- und Radweges,
eine zentrale Rolle. Im Herbst 2013 hat das Amt für Brücken und Stadtbahnbau den
politischen Gremien eine Machbarkeitsstudie für eine neue Rad- und Gehwegbrücke
vorgestellt. Im Juli 2013 hat das Stadtplanungsamt die 2. Änderung des Bebauungsplanes
63459/05 Melatengürtel/Oskar-Jäger-Straße in die Wege geleitet. Damit sind zwei
grundlegende Themen auf dem Weg zur Realisierung des begrünten Fuß- und
Radwegesystems vorangeschritten. Die Begrünung des Fuß- und Radwegesystem kann erst
dann geplant werden, wenn die planungsrechtlichen und eigentumsrechtlichen
Voraussetzungen geschaffen sind.
Sachstand zum 30.04.2015:
Die Brücke über die Weinsbergstraße wurde mittlerweile abgerissen, so dass die Planungen
für den Neubau der Brücke weiter betrieben werden können. Der Planungsbeschluss soll
Mitte des Jahres eingeholt werden. Die öffentliche Wegeverbindung im Bereich des
Bebauungsplanes Nr. 63459/05 soll im Rahmen des Vorhabens der Errichtung von
studentischem Wohnen per Baulast gesichert werden Notwendige Grundstücksankäufe im
Bereich der Brücke sind in Verhandlung.
Sachstand zum 30.06.2017:
Der Rat hat die Planung der Brücke Weinsbergstraße am 23.06.2015 beschlossen. Die
weitere Beauftragung der Planung kann erst nach erfolgreichem Abschluss der
Grundstücksverhandlungen erfolgen. Die Verwaltung hat bei der Bezirksregierung einen
Einplanungsantrag für die Fördermittel von Radwegen über alte Bahntrassen gestellt.
Hierüber liegt noch keine Entscheidung vor.
Sachstand zum 30.04.2018:
Am 19.12.2017 hat der Rat beschlossen, die Planung der neuen Rad- und Fußwegbrücke an
der Weinsbergstraße bis zur Ausschreibung weiterzuführen. Der Weg zwischen
Weinsbergstraße und Baumarkt soll für Fußgänger geöffnet werden, um bereits vor dem Bau
der Brücke eine Wegeverbindung von der Wohnsiedlung „Grüner Weg“ zum Melatengürtel
und zur KVB-Haltestelle Weinsbergstraße/Gürtel zu schaffen. Es sind weiterhin
entsprechende Grundstücksverhandlungen zu führen.
Sachstand zum 30.04.2019:
Die Sachstandsmitteilung erfolgt im Jahresbericht des Amtes für Straßen und
Verkehrsentwicklung.
I
Beschluss Nr. 53
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 14.08.2006, TOP 9.1
Straßenbahnanbindung nach Widdersdorf über Linie 4
Beschluss
„Die Verwaltung wird beauftragt,
die Anbindung des Stadtteils Widdersdorf von der Endhaltestelle der Linie 4 vorzunehmen
und hierzu die entsprechenden Planungen voran zu treiben und der Bezirksvertretung
vorzustellen.“
Änderungsantrag der SPD-Fraktion
„Die Verwaltung wird beauftragt, für die Anbindung des Stadtteils Widdersdorf an das
Stadtbahnnetz der KVB eine Variantenuntersuchung durchzuführen.
Untersucht werden sollen die beiden Hauptvarianten ab Haltestelle Bonnstraße (Linie 1) und
ab Haltestelle Bocklemünd (Linie 4) auf der Basis eines Prognosenullfalles nach Umsetzung
des VEP Nr. 58480/03 -Arbeitstitel: Widdersdorf-Süd (neu) in Köln-Widdersdorf. Der
Anschluss des WDR-Geländes am Freimersdorfer Weg in Köln-Bocklemünd ist ebenfalls zu
berücksichtigen.“
Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
„... Und bei der Variantenuntersuchung die Verknüpfung zum geplanten S-Bahn-Haltepunkt
„Bocklemünd“ zu berücksichtigen.“
Sachstand (01.03.2010):
Eine Voruntersuchung zur Anbindung Widderdorfs an das Stadtbahnnetz hat ergeben, dass
die Verbindung über die Stadtbahnlinie 1 in die Innenstadt von den Widdersdorfer
Bürgerinnen und Bürgern stärker nachgefragt wird, auch wenn bei einer Anbindung mit der
Stadtbahnlinie 4 über Bocklemünd kürzere Reisezeiten zu erwarten sind. Beide Trassen
werden weiterhin freigehalten.
Sachstand 14.02.2011:
Kein neuer Sachstand
Sachstand zum 31.01.2012:
Kein neuer Sachstand
Sachstand zum 31.01.2013:
Kein neuer Sachstand
Sachstand zum 31.01.2014:
Kein neuer Sachstand
Sachstand zum 15.06.2015:
Die Verwaltung wird die Schienenanbindung des Ortsteils Widdersdorf an das Stadtbahnnetz
im Rahmen der anstehenden Beratungen zum geplanten Stadtentwicklungskonzept Mobilität
und Verkehr thematisieren, zumal zwischenzeitlich auch ein Antrag der Bezirksvertretung
Lindenthal vorliegt, Widdersdorf über eine Verlängerung der Linie 1 an das Stadtbahnnetz
anzubinden.. Eine kurzfristige Realisierung ist jedoch angesichts der baulichen Problematik
(planfreie Querung von Bahnstrecken) und fehlender Fördermöglichkeiten unrealistisch: Die
bestehenden Förderprogramme sind bis 2019 bereits ausgeschöpft, auf eine
Nachfolgeregelung haben sich Bund und Länder noch nicht verständigt.
Bis zur Realisierungsmöglichkeit einer Schienenanbindung muss die ÖPNV-Erschließung
des Neubaugebietes Widdersdorf-Süd weiterhin durch. Buslinien erfolgen wie aktuell durch
die Linien 145, 149 und 962. Die Fahrzeit der Buslinie 149 in die Stadt“ beträgt lediglich
rund 30 Minuten (bis Dom/Hbf mit Umstieg in die S12 bzw. S13 am Bf Lövenich; bis
Neumarkt mit Umstieg in die Linie 3 oder 4 in Bocklemünd) und stellt damit bezogen auf die
periphere Lage des Stadtteils ein durchaus attraktives Angebot dar. Fahrplantakt und
Linienführung der Buslinien orientieren sich an der Nachfrage und werden im Rahmen
turnusmäßiger Überprüfungen der städtischen Bus-Teilnetze gegebenenfalls angepasst.
Sachstand zum 30.06.2017:
Aufgrund einer Anfrage im Verkehrsausschuss am 27.06.2017 hat die Verwaltung folgenden
Sachstand mitgeteilt:
Die SPD-Fraktion des Verkehrsausschusses bittet um die Beantwortung folgender Fragen:
1. „Wie ist der Bearbeitungsstand zur Vorbereitung der Entscheidung über die
Trassenführung?
2. Ist eine Machbarkeitsstudie zur Untersuchung der beiden Varianten in Zusammenarbeit
mit dem Rhein-Erft-Kreis und der Stadt Pulheim geplant und in Vorbereitung? Wann soll die
Studie beauftragt werden?
3. Wie stellt sich die Zeitplanung der Verwaltung vor dem Hintergrund der dringend
notwendigen Anbindung von Widdersdorf an das Stadtbahnnetz dar?“
Antwort der Verwaltung:
Die Stadtbahnanbindung Widdersdorfs wurde vom Regionalrat mit Anbindung an die Linie 1,
alternativ als Verlängerung der Linie 4 bis Pulheim-Brauweiler am 01.07.2016 zum ÖPNV-
Bedarfsplan des Landes NRW als „besonders wichtiges regionales Investitionsvorhaben des
ÖPNV“ angemeldet. Gleiches gilt für die Kapazitätserweiterung der Ost-West-Achse, ohne
die eine Anbindung Widderdorfs an die bereits ausgelastete Stadtbahnlinie 1 wenig Sinn
machen würde.
Beide Projekte zählen zu den landesweit rd. 200 Maßnahmen, die von den beauftragten
Gutachtern in den nächsten Monaten einer Priorisierung aus Landessicht unterzogen
werden. Mit dem Abschluss bzw. der Veröffentlichung dieses Arbeitsschrittes ist erst in 2018
zu rechnen.
Antwort zu Frage 1:
Bislang wurden sowohl die Trasse für eine Anbindung an die Stadtbahnlinie 1 in Weiden-
West als auch die Trasse für eine Anbindung an die Stadtbahnlinie 4 in Bocklemünd von
weiterer Bebauung freigehalten.
Die Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) hatte bereits am 02.02.2015 einstimmig einen Antrag zu
einem Gesamtkonzept für die weitere Entwicklung im Kölner Westen für die Stadtteile
Weiden, Lövenich und Widdersdorf beschlossen, der für die Stadtbahn folgende Aussage
enthält: „Die Linie 1 wird von Weiden/West entlang des Randkanals nach Widdersdorf und
entlang der Straße Unter Linden bis zur Endhaltestelle Haus Rath verlängert. Eine
Verbindung von der verlängerten Linie 1 nach Brauweiler ist vorzusehen und
schnellstmöglich mit der Nachbargemeinde Pulheim abzusprechen.“
Entsprechend hat der Verkehrsausschuss in seinem Beschluss vom 26.04.2016 die
Verwaltung einstimmig beauftragt, die Stadtbahnverlängerung Köln-Widdersdorf - Pulheim-
Brauweiler gemeinsam mit dem benachbarten Aufgabenträger Rhein-Erft-Kreis zu
entwickeln „mit der Maßgabe, dies als Verlängerung der Linie von Weiden-West zu
betrachten.“ Seitens der Stadt Köln liegt im Zuge der Anmeldungen für den ÖPNV-
Bedarfsplan somit ausschließlich ein Beschluss zur Anbindung Widdersdorfs an die Linie 1
vor.
Zwischenzeitlich hat die Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) am 30.01.2017 einstimmig einen
Dringlichkeitsantrag beschlossen, der die OPNV-Anbindung Widdersdorfs über die
Stadtbahnlinie 4 favorisiert und anregt, dass „Vertreter der Verwaltung und der KVB ... die
Planungen für die ÖPNV-Anbindung der o.a. Stadtteile (Widdersdorf und Pulheim-
Brauweiler) über die Linien 1 und 4 mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen
(Streckenverläufe, Fahrzeit, Erschließungswirkung und Kosten) in der Bezirksvertretung
Ehrenfeld vorstellen“ (siehe Session-Vorlage AN/0119/2017).
Antwort zu Frage 2:
Seitens der Verwaltung wurde bisher keine Variantenuntersuchung beauftragt.
Ein entsprechender Beschluss des Verkehrsausschusses liegt bisher nicht vor.
Antwort zu Frage 3:
Eine Zeitmaßnahmenplanung für die Umsetzung der Maßnahme kann erst nach
entsprechendem Planungsbeschluss und Variantenentscheidung entwickelt werden.
Sachstand zum 31.08.2018:
Kein neuer Sachstand.
Sachstand zum 31.12.2018:
Die Sachstandsmitteilung erfolgt im Jahresbericht des Amtes für Straßen und
Verkehrsentwicklung.
Beschluss Nr. 58
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 30.10.2006, TOP 9.10
Spielplatz Silbermöwenweg
Beschluss
„Die Bezirksvertretung Ehrenfeld bittet die Verwaltung zu prüfen, warum am
Silbermöwenweg anstelle eines Spielplatzes nur eine Grünfläche für die Anwohner zur
Verfügung gestellt wurde und fordert sie auf, umgehend dort einen Spielplatz zu bauen.“
Sachstand (Stand: 22.01.2010)
Die Kinder- und Jugendverwaltung, plant den Spielplatz am Silbermöwenweg auszubauen.
Zurzeit befindet sich die Planung im Prozess der Kinder- und Anwohnerbeteiligung.
Basierend auf den Wünschen und Anregungen der Kinder soll ein Konzept erarbeitet
werden. Der Bezirksvertretung wird die entsprechende Beschlussvorlage vorgelegt.
Sachstand zum 17.01.2011:
Bei der Maßnahme gibt es zurzeit keinen neuen Sachstand, da die nötigen Mittel bisher
immer noch nicht freigegeben sind. Erst dann kann ein externer Landschaftsarchitekt mit der
Planung beauftragt werden und die nächsten Schritte können eingeleitet werden.
Sachstand zum 31.01.2012:
Die Kinder- und Jugendverwaltung plant für 2012 die weitere Bearbeitung der Neuanlage
des Spiel- und Bolzplatz.
Sachstand zum 31.01.2013:
Die Maßnahme steht auf der Prioritätenliste 2012/2013 der Spielplatzbedarfsplanung und
wird weiter bearbeitet.
Sachstand zum 31.01.2014:
Die Maßnahme steht weiterhin auf der Prioritätenliste 2012/2013 der
Spielplatzbedarfsplanung und wird weiter bearbeitet. Aufgrund vorrangig durchzuführender
Maßnahmen kann der Zeitpunkt der Realisierung noch nicht genannt werden.
Sachstand zum 15.07.2015:
Laut Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2011 liegt in Vogelsang einen Fehlbedarf für
Spiel- und Bolzplätze in Höhe von 6769 qm vor. Die geplante Maßnahme steht damit
weiterhin auf der Prioritätenliste der Kinder- und Jugendverwaltung.
Aufgrund vorrangig durchzuführender Maßnahmen in Ehrenfeld und mangelnder personellen
Ressourcen hat sich die Bearbeitung der Maßnahme verzögert.
Sachstand zum 31.12.2016:
Die Maßnahme ist in Bearbeitung. Vorrang hat der Bau des Bolzplatzes. Eine
schalltechnische Untersuchung nach den geänderten gesetzlichen Bestimmungen ist in
Auftrag gegeben. Wenn das Ergebnis weitere sportliche Angebote wie z.B. Basket- und/oder
Volleyball ermöglicht, können diese dann neben dem Bolzplatz noch zusätzlich eingeplant
werden. Zur Umsetzung bedarf es einer Baugenehmigung. Die Kinder- und
Jugendverwaltung wird einen Bauantrag stellen.
Sachstand zum 31.10.2018:
Die Umsetzung des Beschlusses wird im Rahmen der zwischen Politik und Verwaltung im
Fachgespräch am 20.03.2018 einvernehmlich festgelegten Prioritätenliste zur
Spielplatzbedarfsplanung 2018 erfolgen. Die Vorlage zur Spielplatzbedarfsplanung wird zur
Sitzung im Dezember 2018 eingebracht.
Sachstand zum 31.01.2019:
Die Umsetzung des Beschlusses wird im Rahmen der zwischen Politik und Verwaltung im
Fachgespräch am 24.01.2019 überarbeiteten Prioritätenliste zur Spielplatzbedarfsplanung
erfolgen. i
Beschluss Nr. 95
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 21.01.08, TOP 9.1
Spielplatz Am Rosengärtchen
1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Spielplatz am Rosengärtchen grundlegend zu
sanieren. Im Rahmen dieser Sanierung ist eine angemessene Neuausstattung mit
Spielgeräten vorzunehmen.
2. Bei den Vorüberlegungen und Planungen sind die angrenzende Grundschule und die
Anwohner einzubeziehen.
Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion
1. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld bekräftigt ihren Beschluss, die Grünfläche
Rosengärtchen in Neuehrenfeld von einer Bebauung freizuhalten.
2. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung, die Grünfläche
Rosengärtchen in die Verwaltungsvorlage für den Jugendhilfeausschuss
(Wohngebiete ohne Spielfläche für Kinder) aufzunehmen.
Der Beschluss ist den zuständigen Ausschüssen sofort zuzuleiten.
Sachstand (Stand: 11.01.2010)
Zu 1
Der Spielplatz Am Rosengärtchen in Köln-Ossendorf befindet sich in einer Grünanlage. Da
dem Fachamt keinerlei Finanzmittel für eine angemessene Neuausstattung mit Spielgeräten
zur Verfügung stehen, ist eine grundlegende Sanierung mittelfristig nicht zu realisieren.
Zu2
Da keine Finanzmittel in Aussicht stehen, wird die Verwaltung die Planung und Beteiligung
der angrenzenden Grundschule und der Anwohner zurückstellen.
Sobald sich die Finanzsituation verbessert hat, wird die Verwaltung die Planung aufnehmen
und der Bezirksvertretung zur Beschlussfassung vorlegen.
Sachstand zum 31.01.2011:
Kein neuer Sachstand
Sachstand zum 31.01.2012
Kein neuer Sachstand
Sachstand zum 31.01.2013:
Kein neuer Sachstand
Sachstand zum 14.05.2014
Bei dem Spielplatz am Rosengärtchen handelt es sich um den Spielplatz „Baadenberger
Straße/Ossendorfer Straße“ in Neuehrenfeld. Aufgrund vorrangig durchzuführender
Maßnahmen kann der Zeitpunkt der Realisierung noch nicht genannt werden.
Sachstand zum 15.07.2015:
Kein neuer Sachstand
Sachstand zum 31.12.2016:
Die Umsetzung des Beschlusses wird im Rahmen der zwischen Politik und Verwaltung im
Fachgespräch am 20.09.2016 einvernehmlich festgelegten Prioritätenliste erfolgen.
Sachstand zum 31.10.2018:
Die Umsetzung des Beschlusses wird im Rahmen der zwischen Politik und Verwaltung im
Fachgespräch am 20.03.2018 einvernehmlich festgelegten Prioritätenliste zur
Spielplatzbedarfsplanung 2018 erfolgen. Die Vorlage zur Spielplatzbedarfsplanung wird zur
Sitzung im Dezember 2018 eingebracht.
Sachstand zum 31.12.2018:
Kein neuer Sachstand.
Beschluss Nr. 125
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 19.05.2008, TOP 9.33
Trafohäuser Ecke Hüttenstraße/Subbelrather Straße
Beschluss:
„Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung, mit dem/den Eigentümer/n der beiden
Trafohäuser auf dem Parkplatz an der Ecke Hüttenstraße/Subbelrather Straße Kontakt
aufzunehmen und anzuregen die Fassaden von Künstlern, z.B. mit Graffiti gestalten zu
lassen.“
Sachstand (Stand: 09.01.2009)
Die RheinEnergie AG hat im Jahr 2008 in Zusammenarbeit mit der Verwaltung der Stadt
Köln ein gemeinsam getragenes Projekt zur Verschönerung einer Vielzahl von
Verteilerstationen der RheinEnergie AG im Stadtgebiet initiiert. Zu den Gebäuden, die im
Rahmen dieses Projekts verschönert werden sollen, gehören auch die in Beschluss Nr. 420
der Sitzung der BV Ehrenfeld genannten Trafohäuser Hüttenstraße/Ecke Subbelrather
Straße.
In die Außengestaltung der Gebäude soll die Fachhochschule Köln (Fachbereich Design) mit
einbezogen werden, damit junge Menschen im Rahmen ihrer beruflichen Bildung an
konkreten Aufgabenstellungen arbeiten können. Die notwendigen Unterlagen liegen seit
Januar 2008 dort vor. Die Aktion wird von der Stadt als ein wichtiger Bestandteil der
Gestaltung des öffentlichen Raums angesehen; federführend ist hier das Dezernat VI
Stadtentwicklung, Planen und Bauen unter Leitung von Herrn Streitberger.
Diesen hat aus seinem direkten Stab Frau Caroline Wagner, Stadtraumgestalterin, in das
Projekt entsandt. Derzeit stehen Gespräche mit dem Designbereich der FH an: sollte von
dort kein Interesse mehr an dem Projekt bestehen, werden Stadt und RheinEnergie
kurzfristig Alternativen suchen.
Sachstand zum 26.02.2010
Es liegt kein neuer Sachstand vor.
Sachstand 10.02.2011
Kein neuer Sachstand!
Sachstand zum 31.01.2012
Kein neuer Sachstand!
Sachstand zum 31.01.2013
Kein neuer Sachstand!
Sachstand 2014
Das gemeinsam mit der Rheinenergie initiiert Projekt, in einem studentischen
Entwurfsverfahren ein Konzept zur Gestaltung der Trafohäuser der Rheinenergie zu
entwickeln, hat leider nicht zu annehmbaren Ergebnissen geführt, so dass es bis
heute kein einheitliches Konzept zur Gestaltung von Trafostationen gibt.
Das Trafohaus auf dem Von-Sandt-Platz in Deutz wurde daraufhin in einer
Schablonentechnik, die Deutzer Motive zeigt, durch die Rheinenergie renoviert.
Bislang zeigt die Erfahrung, dass die Gestaltung durch die Bevölkerung
angenommen wird und die Station nicht von Vandalismus betroffen ist. Vielleicht ist
das auch ein Weg für Ehrenfeld.
Sachstand zum 15.06.2015
Das Projekt ist mit einem guten Elan gestartet, jedoch gab es keine verwendbaren
Ergebnisse, sodass das Projekt leider vorerst eingestellt werden musste.
Im Rahmen des Stadtbildforums wird aber kurzfristig ein Arbeitskreis zu Elementen
im öffentlichen Raum ins Leben gerufen, in dem auch die Problematik der
Beschmierung von Stromkästen und Trafogebäuden thematisiert und nach Lösungen
gesucht wird
Sachstand zum 30.06.2017:
Die Verwaltung steht weiterhin mit der RheinEnergie in Kontakt, um eine Lösung für
die Problematik der Beschmierung von Stromkästen und Trafogebäuden zu finden.
Sachstand zum 31.08.2018:
Entsprechend der Vorgaben aus dem Gestaltungshandbuch sieht das
Stadtraummanagement für Versorgungskästen eine Beschichtung in Dunkelgrau
RAL 7024 vor mit einer zusätzlichen transparenten Schutzschicht zur vereinfachten
Beseitigung von Graffiti und anderen Verschmutzungen.
An dem hier aufgeführten städtischen Bereich sind die Eigentümerverhältnisse
unterschiedlich. Die RheinEnergie ist im Besitz des großen verklinkerten Gebäudes.
Die RheinEnergie gibt folgende Rückmeldung, welche Maßnahmen durchgeführt
werden zur nachhaltigen Reinigung des Klinkergebäudes: .
e Die Fassade wird gereinigt und mit einer Schutzschicht aus Wachsbasis
versehen
e Zuvor wird der Bewuchs zurück geschnitten
e Wenn eine nachhaltige Reinigung durch die aufgegebene Wachsschicht nicht
möglich ist, wird die RheinEnergie das Gebäude dunkelgrau beschichten und
mit einer transparenten Antigraffitischicht versehen
e Die Maßnahme Grünschnitt und Schutzschicht auf Wachsbasis wird in der 21
KW begonnen und dauert ca. 3 Wochen
Die übrigen Versorgungshäuschen und -kästen sind unterschiedlichen Eigentümern.
Das Stadtraummanagement ist in Abstimmungen mit diesen Eigentümern,
unabhängig ob verwaltungsintern oder extern, um die Gestaltungsgrundsätze zu
kommunizieren. Mit der Durchführung von Piloträumen werden diese
Gestaltungsgrundsätze ganzheitlich umgesetzt und sichtbar gemacht und somit vor
allem externe Akteure im öffentlichen Raum für die Umsetzung zu gewinnen.
Aus der Erfahrung heraus sind dunkelgrau gestrichene Flächen deutlich weniger
vandalismusgefährdet als eine helle Fläche. Zudem treten Objekte in dieser
Farbgebung deutlich in den Hintergrund und bestimmen, bzw. belasten das Stadtbild
sehr viel weniger. In dem hier genannten Bereich wird die angrenzende Bepflanzung
den Raum dominieren und die Versorgungsgebäude bewachsen.
Zudem müssen Verschmutzungen zeitnah und immer wieder beseitigt werden um
eine nachhaltige Reduzierung des Vandalismus spürbar werden zu lassen. Daher ist
einer unserer Gestaltungsgrundsätze bzw. Instandhaltungsprinzipien ein schnell
handelndes Reinigungsmanagement der Eigentümer.
Ich bitte zu beachten, dass der Bereich an der Hüttenstraße, Ecke Subbelrather Str.
nicht von internationaler oder stadtweiter Bedeutung ist ( siehe Bedeutungsplan ) und
daher nicht zu den stark von Fußgängern frequentierten Stadträumen gehört. Das
Stadtraummanagement ist zuständig für den internationalen Bereich und die
Innenstadt und versucht durch die Definition von Standards, siehe
Gestaltungshandbuch, und die Umsetzung von Pilotstrecken die Qualität des
öffentlichen Raums aufzuzeigen und an alle Akteure zu transportieren.
Der beschriebene Bereich liegt an der Subbelrather Str., welche eine verbindende
Funktion erfüllt. Würde sich für die Gestaltung der dunkelgrauen Elemente eine
Interessensgruppe finden, könnten kreative Vorschläge mit der RheinEnergie oder
dem Stadtraummanagement abgestimmt werden. Gerne kann diese
Interessensgruppe auch in Form einer Patenschaft die Pflege dieses städtischen
Raums übernehmen.
Sachstand zum 31.12.2018:
Kein neuer Sachstand.
Beschluss Nr. 201
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 27.04.2009
9.8 Gleisbettnaturierung auf dem Ehrenfeldgürtel
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung, Maßnahmen zu ergreifen, damit
das Schotterbett der KVB-Gleistrasse auf dem Ehrenfeldgürtel zeitnah mit einer
Gleisbettnaturierung nachgerüstet wird. Vordringlich ist der Streckenabschnitt zwischen
Venloer Straße und Subbelrather Straße mit pflegeleichten Sukkulenten zu bepflanzen.
Sachstand zum 31.01.2012:
Die Herstellung eines begrünten Gleiskörpers ist mit erheblichen Mehrkosten und einem
erhöhten Unterhaltungsaufwand gegenüber dem konventionellen Schottergleisbett
verbunden.
Im Zusammenhang mit der Umgestaltung von Verkehrsanlagen oder vorgesehenen
städtebaulichen Verbesserungen wird regelmäßig geprüft, ob ein begrünter Gleiskörper
realisiert werden kann. Auf Grund der beschränkten Haushaltsmittel der Stadt sollen in einer
ersten Stufe vorrangig die im Zusammenhang mit der Umsetzung des Masterplans
stehenden Streckenabschnitte als Grüngleis gestaltet werden.
Sachstand zum 31.01.2013:
2009 wurde beschlossen, dass die Cäcilienstraße als Modellvorhaben zur Integration der
Stadtbahntrasse in den Straßenraum untersucht werden soll. Dort befindet sich der erste
Abschnitt aktuell in der Umsetzung. Die Planungsleistungen für die Abschnitte zwei und drei
befinden sich zurzeit in der Ausschreibung.
Bevor nun weitere Gleisbegrünungen in Angriff genommen werden, sollte zuerst die
Fertigstellung der Cäcilienstraße abgewartet werden und die dort gewonnenen Erfahrungen
bewertet werden.
Anschließend ist - insbesondere auch in Abhängigkeit von der städtischen Haushaltslage -
zu entscheiden, ob bzw. welche Streckenabschnitte ggf. ein Rasengleis erhalten.
Sachstand zum 31.01.2014:
Kein neuer Sachstand
Sachstand zum 15.04.2015:
Kein neuer Sachstand. Es gilt nach wie vor der Sachstand von 2013.
Sachstand zum 31.12.2016:
Kein neuer Sachstand. Es gilt nach wie vor der Sachstand von 2013
Sachstand zum 31.08.2018:
Kein neuer Sachstand. Es gilt nach wie vor der Sachstand von 2013
Sachstand zum 17.06.2019:
Für den Streckenabschnitt zwischen Scheidtweilerstraße und DB-Unterführung (Ehrenfeld)
werden in 2019 bei der KVB die Planungen aufgenommen.
Der weitere Abschnitt bis zur Nußbaumerstraße ist aufgrund seines Zustandes sowie dem
beabsichtigten barrierefreien Ausbau der Stadtbahnhaltestellen Subbelrather Straße/Gürtel
und Nußbaumerstraße (Bahristeigerhöhung, inkl. Verschiebung Gleiswechsel) noch nicht im
mittelfristigen Erneuerungsprogramm der KVB abgebildet.
Beschluss Nr. 226
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 29.06.2009
9.10 Spielgerät Kwattapark
Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, dass im Kwattapark für den neu entstehenden Spielplatz für
Kleinkinder ein weiteres Spielgerät zur Verfügung gestellt wird.
Zudem soll geprüft werden, ob sich der Spielbereich auch für „Alt&Jung“ eignet, sprich, dass
auch alte Menschen dort eine Möglichkeit zum geselligen Spielen haben.
Sachstand (Stand: 22.01.2010)
Zunächst muss der erste Teil der Gestaltung abgewartet werden. Erst wenn die erste
Maßnahme abgeschlossen ist, kann geprüft werden, wie das Angebot für kleinere Kinder
durch ein weiteres Gerät ergänzt werden kann. Allerdings hängt die Umsetzung davon ab,
ob weitere finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.
Sachstand 24.02.2011
Kein neuer Sachstand.
Sachstand zum 31.01.2012
Kein neuer Sachstand.
Sachstand zum 31.01.2013:
Aufgrund eingeschränkter Personalressourcen kann der Zeitpunkt der weiteren Planungen
noch nicht genannt werden.
Sachstand zum 31.01.2014:
Aufgrund vorrangig durchzuführender Maßnahmen kann der Zeitpunkt der Realisierung noch
nicht genannt werden.
Sachstand zum 15.07.2015:
Kein neuer Sachstand
Sachstand zum 30.06.2017:
Die Umsetzung des Beschlusses wird im Rahmen der zwischen Politik und Verwaltung im
Fachgespräch am 20.09.2016 einvernehmlich festgelegten Prioritätenliste erfolgen.
Sachstand zum 31.10.2018:
Die Umsetzung des Beschlusses wird im Rahmen der zwischen Politik und Verwaltung im
Fachgespräch am 20.03.2018 einvernehmlich festgelegten Prioritätenliste zur
Spielplatzbedarfsplanung 2018 erfolgen. Die Vorlage zur Spielplatzbedarfsplanung wird zur
Sitzung im Dezember 2018 eingebracht.
Sachstand zum 31.01.2019:
Die Umsetzung des Beschlusses wird im Rahmen der zwischen Politik und Verwaltung im
Fachgespräch am 24.01.2019 überarbeiteten Prioritätenliste zur Spielplatzbedarfsplanung
erfolgen. j
Beschluss Nr. 370
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 14.02.2011
9.8 Schnellbus-Verbindung linksrheinisch
Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen,
ob eine linksrheinische Schnellbus-Verbindung in Richtung Norden-Süden geschaffen
werden kann, die insbesondere die nachfolgenden Linien bzw. Haltestellen tangiert:
- Linie 7 (Frechen)
- Linie 1 (Weiden)
- S-Bahn (RE 1, 9, RB 38)
- Endhaltestelle Linie 4 (Bocklemünd)
- Endhaltestelle Linie 5 (Sparkasse Am Butzweilerhof)
- S-Bahnhof Longerich (S 6)
- Linie 15 (Chorweiler)
- Linie 12 (Ford/Merkenich)
Sachstand 22.02.2011
Es liegt noch kein Sachstand vor.
Sachstand zum 31.01.2012:
Die Verwaltung wird der Bezirksvertretung Ehrenfeld in einer der nächsten Sitzungen eine
Vorlage zur Entscheidung vorlegen.
Sachstand zum 31.01.2013:
Die Prüfung des Vorschlages konnte aufgrund begrenzter personeller Ressourcen bisher
nicht durchgeführt werden.
Sachstand zum 31.01.2014:
Kein neuer Sachstand
Sachstand zum 15.06.2015:
Wegen begrenzter personeller Ressourcen in der städtischen Aufgabenträgerschaft ÖPNV
kann dieser Vorschlag erst im Rahmen der turnusmäßigen Fortschreibung des Busteilnetzes
Nord-West untersucht werden.
Sachstand zum 30.07.2017:
Kein neuer Sachstand.
Sachstand zum 31.08.2018:
Kein neuer Sachstand. Ein Umsetzungszeitraum ist nicht kalkulierbar.
Sachstand zum 31.12.2018:
Die Sachstandsmitteilung erfolgt im anmiehieien des Amtes für Straßen und
Verkehrsentwicklung.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (81)
- Vogelsanger Straße
- Oskar-Jäger-Straße
- Venloer Straße 210
- Ossendorfer Straße
- Wöhlerstraße
- Militärringstraße
- Alsdorfer Straße 7
- Andreas-Muhr-Straße 2
- Neusser Straße
- Lenaustraße
- Subbelrather Straße 300
- Myliusstraße
- Peter-Bauer-Straße
- Hansemannstraße 2
- Zeughausstraße 2
- Winckelmannstraße
- Tunnel Herkulesstraße
- Weinsbergstraße
- Aachener Straße
- Dürener Straße
- Zülpicher Straße
- Euskirchener Straße
- Berrenrather Straße
- Butzweilerhofallee
- Hüttenstraße
- Ottostraße 26
- Herkulesstraße
- Piusstraße
- Halmstraße 61
- Steubenstraße
- Wilhelm-Mauser-Straße
- Alpenerstraße 4
- Takustraße 37
- Graeffstraße
- Baadenberger Straße
- Cäcilienstraße
- Scheidtweilerstraße
- Nußbaumerstraße
- Erlenweg
- Willy-Brandt-Platz 2
- Appellhofplatz
- Rathenauplatz
- Akazienweg
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- Grüner Weg
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- Silbermöwenweg 512
- Von-Sandt-Platz
- Am Haselbusch
- Charles-de-Gaulle-Platz
- Berrenrather Straße/Gürtel
- Zülpicher Straße/Gürtel 7
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Details
- Aktenzeichen
- 2562/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 04.12.2019
- Erstellt
- 24.07.2019 08:19