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2562/2019

Bericht über den Ausführungsstand der Beschlüsse der Bezirksvertretung Ehrenfeld (Jahresbericht)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 04.12.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 09.12.2019, TOP 9.1

Anlage 4 Jahresbericht 2018 Teil 4

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Anlage 5 Jahresbericht 2018 Teil 5

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Anlage 2 Jahresbericht 2018 Teil 2

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Anlage 6 Jahresbericht 2018 Teil 6

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 3 Jahresbericht 2018 Teil 3

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Anlage 1 Jahresbericht 2018 Teil 1

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Anlage 4 Jahresbericht 2018 Teil 4

29074 Zeichen

Beschluss Nr. 627
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 30.01.2017

öffentlich

8.2 Rochusplatz, Venloerstraße in Bickendorf
AN/1886/2016

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Festlegungen des Bebauungsplans
Nummer 6347 1/04 mit gestalterischer Festsetzung zur Planung des Rochusplatzes in
Köln-Bickendorf die Verlegung der Venloer Straße, die Einrichtung eines
Marktplatzes nördlich der Venloer Straße um die Rochuskapelle herum (ca. 3.600
qm), eine Neue Bebauung vor dem Westcenter, als Blockstruktur, eine
Wegeverbindung der Vitalishöfe und der Steubenstraße mit dem neuen Platz im
Zusammenhang mit der Umsetzungsplanung für den Kreisverkehr an der Kreuzung
Venloer Straße / Wilhelm-Mauser-Straße mitzuplanen. Jeder bauliche Eingriff in den
öffentlichen Raum an dieser Stelle soll auf seine Verträglichkeit mit einer
gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt erfolgenden Verschwenkung geprüft
werden (Kanäle, Begrünung, Pflasterung, Bänke, Beleuchtung etc.).

Sachstand zum 31.08.2018:

Als Plangrundlage wurde seitens des Vermessungsamtes ein örtliches Aufmaß angefertigt.
Für das Bauvorhaben der GAG wurden als vorbereitende Maßnahme die zu entfernenden
Bäume gefällt. Am 12.07.2018 hat eine Bürgerinformationsveranstaltung stattgefunden, um
über das Planungskonzept für den Rochusplatz und den aktuellen Planstand des GAG-
Neubaus zu berichten. Parallel wird verwaltungsintern das Bedarfsfeststellungsverfahren
eingeleitet. Der Förderantrag soll im Herbst 2018 gestellt werden, hierfür müssen die
Entwurfsplanung und die Kostenberechnung vorliegen. Der Umbau des Rochusplatzes soll
nach Fertigstellung des Neubaus der GAG, voraussichtlich ab Ende 2020, erfolgen.

Sachstand zum 20.05.2019:

Der Rat hat am 14.02.2019 den Bedarfsfeststellungsbeschluss zur Beauftragung externer
Planungsleistungen gefasst. Im Beschlussverlauf wurde seitens der BV 4 der Pkt. 3 ergänzt,
demnach die Verschwenkung der Venloer Straße und der Kreisverkehr an der Wilhelm-
Mauser-Straße freigehalten werden sollen. Diese Vorgaben sind wie gehabt berücksichtigt.
Im Rat wurde zusätzlich der Pkt. 6 in den Beschluss aufgenommen, der ein weiteres
Fachgespräch zwischen Bezirksvertretung, Bürgern und Verwaltung fordert. Gemäß
verwaltungsinterner Abstimmung wird das Dezernat für Stadtentwicklung, Planen und Bauen
diesen Termin organisieren.

In Abstimmung mit Bezirksbürgermeister Herrn Wirges führt die Verwaltung die Planung des
Rochusplatzes auf Grundlage der bekannten Vorentwurfsplanung fort. Gemeinsames Ziel ist
es, noch in diesem Jahr den Förderantrag für die Maßnahme zu erstellen und fristgerecht bis

zum 30.09.2019 einzureichen. Der Planungs- und Baubeschluss soll im Nachgang eingeholt
werden.

Beschluss Nr. 628
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 30.01.2017

öffentlich

8.3 ÖPNV-Anbindung von Widdersdorf und Pulheim-Brauweiler über die
Stadtbahnlinie 4 ‘
AN/0119/2017

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld ist davon überzeugt, dass die ÖPNV-Anbindung von
Widdersdorf und Pulheim-Brauweiler über die Stadtbahnlinie 4, aufgrund der
kürzeren Fahrzeit - 7 Minuten bis Neumarkt gegenüber der Linie 1 - für die
Bürgerinnen und Bürger die deutlich attraktivere ist.

Vertreter der Verwaltung und der KVB sollen daher die Planungen für die ÖPNV-
Anbindung .der o. a. Stadtteile über die Linien 1 und 4 mit den jeweiligen Vor- und
Nachteilen (Streckenverläufe, Fahrzeit, Erschließungswirkung und Kosten) in der
Bezirksvertretung Ehrenfeld vorstellen.

Sachstand zum 30.09.2018:

Vgl. Sachstand zu Beschluss Nr. 53.

Die Verwaltung empfiehlt, dieses Thema im Rahmen des Jahresgespräches mit der
KVB zu erörtern.

Sachstand zum 31.01.2019:

Die Verwaltung wird gemeinsam mit dem Rhein-Erft-Kreis eine Machbarkeitsstudie
zur Verlängerung des ÖPNV über-Widdersdorf bis Brauweiler und Glessen erstellen.
Diese Kooperation ist ein Auftrag des Verkehrsausschusses. Der Rhein-Erft-Kreis
wird im Sommer 2019 die Pläne für die mögliche Anbindung von Brauweiler/Glessen
vorlegen. Im Anschluss wird die gemeinsame Machbarkeitsstudie beauftragt. Über
die Ergebnisse wird die Bezirksvertretung nach Abschluss informiert.

Beschluss Nr. 629
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 20.03.2017

öffentlich

8.5 Backsteinhalle Alpenerstraße 4-6 erhalten: Umweltgerechtes und
preiswertes Wohnen ermöglichen - Integration fördern - Identität des
Viertels erhalten
AN/0345/2017

Beschluss:

Der Erhalt der Backsteinhalle Alpenerstraße 4- 6 aus dem Jahr 1879 stellt für das
stark im Wandel begriffene, frühere Arbeiterviertel Ehrenfeld einen
identitätsstiftenden Ankerpunkt dar. Es handelt es sich um das preußische
Artilleriewagenhaus Nr. 6. In Köln (Quelle: Festungsstadt Köln, 2010 Hrsg. Fortis
Colonia). Es ist das letzte erhaltene Gebäude dieser Art in Köln von ehemals 20.
Die Bezirksvertretung regt daher an, die Backsteinhalle, unter künftiger Nutzung für
studentisches Wohnen, Wohnen für Geflüchtete — insbesondere studierender
Geflüchteter — mit einem Anteil an Künstlerateliers, zu erhalten.

‚Die Verwendung von ökologischen Baustoffen sowie von Photovoltaikanlagen und
Regenwassernutzung soll prioritär geprüft werden.

Sachstand zum 31.08.2018:

Die Verwaltung hat zur Sitzung am 02.07.2018 per Mitteilung 1985/2017 folgendes
mitgeteilt:

Der Stadtkonservator,- Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege, hat sich mehrfach
mit der derzeit durch die Bühnen genutzten Halle befasst und jeweils, zuletzt am
26.09.2017, mitgeteilt, dass die Halle in der-Alpenerstraße 4-6 nicht unter
Denkmalschutz steht und die Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung auch
nicht gegeben sind.

Aufgrund der abgeschlossenen Prüfung der zuständigen Behörde besteht kein
Bedarf für eine weitere Bewertung des Objektes durch sonstige Dritte.

Das Grundstück ist vom Rat der Stadt Köln mit Beschluss vom 20.12.2016
(2698/2016) mit der Nr. 4.02 in die Liste der Grundstücke aufgenommen worden, die
im Wege der Wohnungsbauoffensive für eine Bebauung mit Wohnhäusern
vermarktet werden sollen. Als zusätzliche Maßgabe wurde eine möglichst hohe
bauliche Ausnutzung beschlossen.

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hatte sich im Vorfeld der Ratsentscheidung für einen
Erhalt der Halle ausgesprochen. Obschon hierzu kein förmlicher Beschluss gefasst
wurde, hat sich der Rat mit der Idee des Erhalts auseinandergesetzt und diesen

Vorschlag letztendlich verworfen. Mit ihrem Beschluss vom 20.03.2017 wiederholte
die Bezirksvertretung den Wunsch, die Halle zu erhalten. Konkret formulierte sie die
Anregung, die Backsteinhalle, unter künftiger Nutzung für studentisches Wohnen,
Wohnen für Geflüchtete - insbesondere studierender Geflüchteter — mit einem Anteil
an Künstlerateliers, zu erhalten. Die Verwendung von ökologischen Baustoffen sowie
von Photovoltaikanlagen und Regenwassernutzung solle dabei prioritär geprüft
werden.

In Erfüllung des Ratsbeschlusses wird derzeit ermittelt, welche tatsächlichen und
rechtlichen Randbedingungen bei einer Umnutzung des Grundstücks zu
Wohnzwecken zu beachten sind. Hierzu wurde neben der Klärung der Belastung mit
Kampfmitteln u.a. ein Bodengutachten in Auftrag gegeben. Denn es liegen
Anhaltspunkte vor, dass aufgrund der gewerblichen Vornutzung schädliche
Bodenverunreinigungen existieren. Diese müssten vor Aufnahme einer
Wohnnutzung zunächst beseitigt werden. Das Ergebnis wird in den nächsten
Wochen emartet.

Die Verwaltung wird voraussichtlich im 3. Quartal 2018 dem Rat einen Vorschlag zur
Vermarktung des Grundstücks unterbreiten. Dabei wird sie die beiden diskutierten
Nutzungsvarianten gegenüberstellen.

Eine der Varianten geht von einem vollständigen Abriss der Bestandsgebäude und
einer Neubebauung aus. Hierdurch könnten nach jetzigem Planungsstand ca. 70
Wohnungen, davon der überwiegende Teil im geförderten Wohnungsbau, geschaffen
werden. Sämtliche Wohnungen entsprächen den aktuellen Anforderungen.
Zusätzliche ökologische und städtebauliche Aspekte sowie die Berücksichtigung der
Belange von Menschen mit besonderen Wohnbedürfnissen können im Rahmen einer
Konzeptausschreibung berücksichtigt werden.

Die andere Variante entspricht der Anregung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom
20.03.2017.

Sachstand zum 21.06.2019:

Die Verwaltung hat inzwischen unter der Session-Nr.: 1136/2019 eine Beschlussvorlage zur
Konzeptausschreibung für das Grundstück Alpener Straße 4-6 eingebracht.

Beschluss Nr. 634
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 08.05.2017

Öffentlich

8.14 Sanierung ohne Verdrängung
AN/0615/2017

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt,

(1) Sicherzustellen, dass die Mieter*innen der Wohnungsbestände der GAG an der
Alpener Straße/Marienstraße sowie Akazienweg/Venloer Straße, die ALG Il oder
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen, nach Rückkehr in die
sanierten Wohnungen die vollen Kosten der Unterkunft erstattet bekommen

(2) Sicherzustellen, dass allen anderen Mieter*innen rechtzeitig eine
Wohngeldberatung angeboten wird.

Sachstand zum 31.12.2017:

Die Verwaltung hat in der Sitzung am 11.09.2017 folgenden Sachstand mitgeteilt
(Mitteilung TOP 12.7, 2597/2017):

Die Verwaltung wurde mit Beschluss vom 08.05.2017 AN/0615/2017 unter anderem
beauftragt, den von den Baumaßnahmen betroffenen Mietern rechtzeitig eine
Beratung zum Thema Wohngeld anzubieten.

Die Sanierung der Gebäude Alpener Str. 26-36, Subbelrather Str. 409, Marienstr.
120-122 soll im 01.Quartal 2019 beendet werden. Der Abriss des Gebäudes Venloer
Str. 742-750 ist für das 3. Quartal 2018 vorgesehen. Die GAG begleitet die
Modernisierung mittels einer individuellen Modernisierungsbetreuung.

Zwischen den beauftragten Mitarbeiterinnen der GAG und der Wohngeldstelle wurde
vereinbart, dass im Rahmen der individuellen Information- bzw.
Beratungsgesprächen mit den einzelnen Mietern, auch auf die Möglichkeit eines
Wohngeldantrages hingewiesen wird. Eine verlässliche Aussage, ob ein
Wohngeldantrag erfolgreich sein wird, kann nur im Einzelfall getroffen werden. Zur
Vereinfachung des Verfahrens wurden der GAG Vordrucke zur formlosen
Beantragung von Wohngeld zur Verfügung gestellt. Hiermit kann fristwahrend
Wohngeld beantragt werden. Die Wohngeldstelle wird daraufhin Kontakt mit den
jeweiligen Antragsstellern aufnehmen und den Wohngeldanspruch gezielt prüfen.
Unabhängig davon wird, vor Beendigung der Sanierung, voraussichtlich im 4. Quartal
2018 überprüft, ob zusätzlich ein allgemeines Informationsschreiben an die Mieter
der Häuser sinnvoll ist.

Sachstand zum 15.05.2019:

Die mit Mitteilung 2597/2017 an die BV 4 vom 11.09.2017 angekündigte
Vorgehensweise wurde umgesetzt. Die GAG bearbeitet die Modernisierung mittels

\

einer individuellen Modernisierungsbetreu-ung. Aus den Kontakten mit den
Beraterinnen der GAG ist bekannt, dass in den Beratungs-gesprächen auf die
Möglichkeit einen Wohngeldantrag zu stellen hingewiesen wird. Hierzu wurden der
GAG bekanntlich auch Vordrucke zur formlosen Beantragung von Wohngeld zur
Verfügung gestellt. Da insgesamt nur 3 Wohngeldhaushalte unter den betroffenen
Adressen festgestellt werden konnten, wurde von einer weitergehenden allgemeinen
Information abgesehen. Das erste Gebäude ist inzwischen fertiggestellt. Bisher
wurden jedoch noch keine Mieterhöhungsver-langen seitens der GAG verschickt. Die
Verwaltung (Wohngeldstelle) wird das Projekt daher weiter begleiten und zum
nächsten Jahresbericht erneut informieren. .

Beschluss Nr. 637
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 08.05.2017

Öffentlich
8.10 Informationen über Bauvorhaben verbessern
AN/0835/2017
Beschluss:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt, dass sie in Präzisierung von & 2, Abs. 1, Ifd. Nr.
6.7. der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln über alle Bauvorhaben im Stadtbezirk Ehren-
feld in einem möglichst frühen Planungsstadium zu informieren ist, wenn diese auch im
Gestaltungsbeirat behandelt werden sollen.

Hierzu gehören insbesondere die in der Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirates
aufgeführten Einzelbauvorhaben, die wegen ihrer Standorte, ihres Umfeldes, ihrer Nutzung
öder ihrer Größe oder wegen sonstiger Belange von besonderer stadtgestalterischer
Bedeutung sind.

Sachstand zum 15.09.2018:

Wie die Verwaltung in der FVB am 04.09.2018 mitgeteilt hat, wird die Bezirksvertretung
zukünftig in einem möglichst frühen Planungsstadium informiert.

Sachstand zum 31.12.2018:

Kein neuer Sachstand.

Die Verwaltung schlägt vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

Beschluss Nr. 638
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 08.05.2017

Öffentlich

8.11 Fortführung Programm "Attraktivierung von Plätzen" in 2018
AN/0836/2017

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld spricht sich dafür aus, das im Jahr 2014 begonnene und
2015 fortgesetzte gesamtstädtische Programm zur Attraktivierung von Plätzen in den
Veedeln fortzuführen und im Haushaltsplan für 2018 für den Stadtbezirk Ehrenfeld 800.000
Euro vorzusehen.

Sachstand zum 30.09.2018:

Es ist vorgesehen die Mittel in Höhe von 800.000 € für den Bezirk 4 durch den
Finanzausschuss und anschließend durch den Rat bis Ende des Jahres für das
Haushaltsjahr 2019 beschließen zu lassen.

Für die konkrete Umsetzung von Maßnahmen im Bezirk würde die Verwaltung dann, nach
Abstimmung mit Politik und betroffenen Bürgern bzw. Anwohnern, entsprechende
Vorschläge erarbeiten.

Sachstand zum 20.05.2019:

Für den Stadtbezirk Ehrenfeld stehen zur Aufwertung von städtischen Plätzen 800.000 € im
aktuellen Haushaltsjahr 2019 zur Verfügung.

Zur Vorbereitung eines für die Mittelverwendung geeigneten Maßnahmenkonzeptes bittet die
Verwaltung die Bezirksvertretung um Vorschläge, welche öffentlichen Plätze (zusätzlich zum
Takuplatz) aufgewertet werden sollen. Hierbei sollte idealerweise auch die Priorität in Stufen
von 1 bis 3 angegeben werden. Anschließend wird die Verwaltung diese Vorschläge prüfen,
ggf. ergänzen, überarbeiten und ein Maßnahmenkonzept vorlegen.

Beschluss Nr. 641
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 10.07.2017

Öffentlich

8.11 Kinder- und Jugendsitzung in der Bezirksvertretung Ehrenfeld
AN/1020/2017

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt, eine Sondersitzung als „Jugendsitzung in der
Bezirksvertretung Ehrenfeld“ durchzuführen. Diese soll künftig einmal pro Jahr stattfinden.
Für die Jugend-BV-Sitzung gelten folgende Grundsätze:

- Sitzungsbeginn 10 Uhr vormittags an einem Wochentag.

- Sitzungsdauer 60 bis 90 Minuten.

- Als Gäste sind Schüler*innen aller Schulen aus dem Stadtbezirk Ehrenfeld eingeladen. Die
Schulen sollen dabei auswählen, welche Klassen bzw. Kurse teilnehmen. Für Exkursionen
im Rahmen des Unterrichts bieten sich etwa SoWi- oder Politikkurse der Oberstufen oder
Mittelstufen etc. an, in deren Rahmen das politische System der Bundesrepublik
Deutschland oder das Thema Kommunalpolitik besprochen wird.

- Innerhalb dieser Kurse soll in enger Absprache mit den Fachlehrer*innen (federführend
über den Bezirksbürgermeister) die Möglichkeit geschaffen werden, dass Schüler*innen
kommunalpolitische Anträge vorbereiten und diese möglichst als gemeinsamer Antrag in der
Sitzung behandelt werden. Darüber hinaus soll die Möglichkeit der Bürgereingabe im Vorfeld
der Sitzung vermittelt werden.

- Die Verwaltung wird gebeten, Vorlagen mit kinder- und jugendspezifischen Themen
insbesondere zu dieser Sitzung einzubringen.

- Im Anschluss an die Sitzungen soll in einem ausreichenden Rahmen Zeit eingeplant
werden, sodass sowohl in einer moderierten Fragerunde als auch im persönlichen Gespräch
Schüler*innen den Kommunalpolitiker*innen Ihre Fragen stellen können.

- Die Sitzung, an der Schülerinnen und Schüler teilgenommen haben wird unmittelbar im
Anschluss an die Sitzung nachbereitet, zu dieser Nachbereitung sollen Mitglieder der
Bezirksvertretung zur Verfügung stehen.

- Über den genauen Ablauf und Inhalte sollen sich die Fraktionen im Einvernehmen
verständigen.

Die erste Jugend-BV-Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld soll im ersten Halbjahr 2018
stattfinden.

Sachstand zum 31.10.2018:

In der Fraktionsvorsitzendenbesprechung am 13.03.2018 wurde dargestellt, dass die Stadt
Köln das Siegel als Kinderfreundliche Stadt erhalten habe. Vor diesem Hintergrund werden
neue Stellen geschaffen, die einen Aktionsplan zur Umsetzung von Kinderrechten erarbeiten
und begleiten sollen. Bestandteil dieses Aktionsplans sind auch Konzepte zur Durchführung
von Kinder- und Jugendsitzungen. Das Stellenbesetzungsverfahren ist noch nicht
abgeschlossen. Sobald die Stellen besetzt sind, wird ein Gesprächstermin mit den
Kolleginnen und Kollegen anberaumt, um die Kinder- und Jugendsitzung der BV 4
vorzubereiten.

Sachstand zum 31.03.2019:

Das Stellenbesetzungsverfahren wird voraussichtlich zum 01.06.2019 abgeschlossen sein.
Im Anschluss werden die Konzepte zur Durchführung von Kinder- und Jugendsitzungen
erarbeitet. Die Verwaltung schlägt vor, für die zweite Jahreshälfte 2019 einen
Gesprächstermin zu vereinbaren.

Beschluss Nr. 642
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 10.07.2017

Öffentlich

8.12 Bebauung des Schützenplatzes Takustraße 37 in Köln Ehrenfeld
AN/1052/2017

Beschluss:

1. Angesichts der Knappheit an bezahlbarem Wohnraums in Köln, spricht sich die
Bezirksvertretung Ehrenfeld dafür aus, dass alle rechtlichen Voraussetzungen dafür
geschaffen werden, dass das Grundstück als Fläche für den Wohnungsbau zur Verfügung
gestellt werden kann.

2. Die Stadt Köln soll prüfen, ob sie ihr Vorkaufsrecht ausübt. Für den Fall, dass die Stadt
Köln ihr Vorkaufsrecht nicht ausüben sollte, um 100 Prozent geförderten Wohnungsbau zu
errichten, soll zwischen der Stadt Köln und dem Investor, der die Flur 73 Takustraße in Köln
Ehrenfeld bebauen will ein städtebaulicher Vertrag geschlossen werden. Gegenstand dieses
städtebaulichen Vertrages sollen sein:

2:1 Die Grundstücke der Flur 73 dürfen künftig ausschließlich zu folgenden
Zwecken genutzt werden:

a) Wohnnutzung, insbesondere zur Deckung des Wohnbedarfs von Bevölkerungsgruppen
mit besonderen Wohnraumversorgungsproblemen und zum Erwerb angemessenen
Wohnraums durch einkommensschwächere und weniger begüterte örtlicher Bevölkerung.
Ziel soll es sein, 100 Prozent geförderten Wohnungsbau zu realisieren.

b) Errichtung von Tiefgargagen, ein Teil der Tiefgagen werden als Quartiergagen den
Anwohnern der angrenzenden Bereiche als PKW-und/oder als Zweiradstellplätze angeboten,
c) Die Errichtung einer Kindertagesstätte ist zu prüfen.

2.2 Die Belange der jetzigen Mieter und Nutzer auf dem Grundstück sind zu beachten.

2.3 Bei der Planung und Ausführung für eine künftige Wohnnutzung ist der vorhandene
Baumbestand zu erhalten und ist die angrenzende Nutzung von Sportanlagen zu
gewährleisten.

8. Dieser private Investor hat einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu beantragen
und die ihm nach dem zu schließenden Vertrag übertragenen Maßnahmen im eigenen
Namen und auf eigene Rechnung durchzuführen. Solange die St. Sebastianus
Schützengilde Köln-Ehrenfeld v. 1874 e.V. ihren Sport auf dem Grundstück (Flurstück
3685/29) ausübt, genießt die Nutzung als Sportanlage Bestandsschutz.

4. Der Investor verpflichtet sich eine zumutbare Möglichkeit zum Wohnen, insbesondere zum
Abstellen und Nutzen von Wohnwagen nachzuweisen. Die Stadt Köln wird den Investor bei
der Realisierung eines neuen Schaustellerplatzes auf kölnischem Stadtgebiet unterstützen.

4.1 Eine Räumung des heutigen „Schaustellerplatzes“ im Wege der Zwangsvollstreckung
wird ausgeschlossen.

5 Die Bezirksvertretung Ehrenfeld ist über den weiteren Fortgang und alle weiteren
Verfahrensschritte frühzeitig zu unterrichten und an den voranstehenden Entscheidungen zu
beteiligen.

Sachstand 24.10.2018:

Wie in der Sitzung am 02.07.2018 mitgeteilt (Vorlage 2085/2018), liegt für die Fläche des
Schützenplatzes an der Takustraße eine Voranfrage zur Klärung des Planungsrechts
(Bebauungsgenehmigung) für die Errichtung von Wohngebäuden mit 120 Wohneinheiten, 2
Tiefgaragen und 2 viergruppigen Kindertagesstätten vor.

Das Vorhaben wird von der Verwaltung als planbedürftig angesehen (vgl. Vorlage 2827/2018
von der Sitzung am 10.09.2018).

Für die Fläche liegt ebenfalls ein Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes vor, der sich noch in der Prüfung befindet. Die von Bezirksvertretung
Ehrenfeld am 10.07.2017 beschlossenen Punkte werden im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens behandelt.

Sachstand zum 20.05.2019:

Der aktuelle Sachstand zum Grundstück Taktstraße (Schaustellerplatz) wurde der
Bezirksvertretung in der Sitzung am 13.05.2019 mitgeteilt (vgl. Vorlage Nr. 0251/2019).

Der vom Vorhabenträger im Mai 2017 eingereichten Antrag auf Einleitung eines VEP für das
Gebiet wurde mit Schreiben vom 09.01.2019 zurückgezogen. Die vom selben
Vorhabenträger eingereichte Bauvoranfrage für Wohngebäude (120 WE) und Kita wurde
vom Bauaufsichtsamt im Februar 2019 negativ beschieden. Dagegen hat der Antragsteller
Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht.

Das Vorkaufsrecht gemäß $ 24 BauGB ist auf das Grundstück nicht anwendbar, da es aus
. Sicht der Verwaltung als Außenbereich gemäß $ 35 BauGB einzustufen ist.

Beschluss Nr. 647
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 09.10.2017

Öffentlich

8.4 Planunterlagen den stadtgesellschaftlichen Erfordernissen anpassen
AN/1144/2017

Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 6546 0/04 vollständig aufzuheben
Sachstand zum 31.08.2018:

“ Die Verwaltung hat die Beschlussvorlage 1552/2018 zur Beratung in die politischen Gremien
eingebracht.

Sachstand zum 20.05.2019:

Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 15.11.2018 folgenden Beschluss gefasst:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, das Verfahren zur Teilaufhebung des
Bebauungsplans Nr. 65460/04 für das Gebiet nordöstlich der Subbelrather Straße,
nordwestlich der Inneren Kanalstraße sowie südöstlich der Graeffstraße“ -Arbeitstitel:
"Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 65460/04" nach $ 2 Absatz 1 in Verbindung mit & 1
Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten.

Beschluss Nr. 648
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 09.10.2017

Öffentlich

8.5 Nahversorgung am Butzweilerhof
AN/137712017

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung im Vorgriff auf die angekündigte
Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes die Situation Butzweilerhof unter
Berücksichtigung des neuen Wohngebietes kurzfristig neu zu bewerten und dem Bedarf
anzupassen.

Es sollen Flächen zur Ansiedlung mindestens eines Vollsortimenters und weiterer Geschäfte
für den täglichen Bedarf ausgewiesen werden.

Die Ergebnisse sollen der Bezirksvertretung Ehrenfeld spätestens im 1. Quartal 2018
vorgestellt werden.

Sachstand zum 31.07.2018:

Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Köln verfolgt das Ziel einer wohnortnahen
möglichst fußRläufig erreichbaren Nahversorgung für seine Bewohner. Demnach sind
großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungs- oder zentrenrelevanten
Sortimenten außerhalb der ausgewiesenen Zentren nicht vorgesehen.

Die Ansiedlung neuer Lebensmittelmärkte außerhalb der Zentren kann nur bei besonderem
zusätzlichem Bedarf und unter Einhaltung der vom Rat der Stadt Köln verabschiedeten
Steuerungsregelungen erfolgen. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Köln wird
derzeit fortgeschrieben. Das Steuerungsschema wird in diesem Rahmen überprüft und an
die aktuellen Bedarfslagen und Entwicklungen des Einzelhandels angepasst.

Zum Stichtag 31.12.2016 lebten im Einzugsbereich Butzweilerhof rd. 1.500 Einwohner. Im
Neubaugebiet Butzweilerhof im Bebauungsplangebiet 6250/04 (6. Änderung) ist die
Errichtung von insgesamt 640 neuen Wohneinheiten (WE) geplant, es wird von einem
Belegungsschlüssel von 2,3 Personen/ WE ausgegangen. 250 WE wurden bereits realisiert,
weitere 100 WE befinden sich aktuell in Bau. Nach Fertigstellung aller Bauabschnitte ist von
einem maximalen Einwohnerzuwachs von weiteren rd. 1.500 Personen auszugehen.
Rechnerisch ergibt sich daraus ein Kaufkraftpotenzial, das einem kleinflächigen
Lebensmittelmarkt unter 800 m? entspricht.

Bereits im Jahr 2009 wurde von der Verwaltung festgestellt, dass unter Beachtung der
perspektivisch vorhandenen Bevölkerung ein kleinflächiger Lebensmittelmarkt zur
Nahversorgung der Wohnbevölkerung in integrierter Lage mit dem Einzelhandles- und
Zentrenkonzept vereinbar wäre. Grundvoraussetzung ist jedoch eine Potenzialfläche in
integrierter Lage sowie die Bereitschaft von einem Lebensmittelhändler, diesen Standort zu
betreiben.

Im Wesentlichen muss eine geeignete Fläche sowie ein Betreiber für einen kleinflächigen
Lebensmittelmarkt für die Umsetzung des Projektes gefunden werden.

Die Verwaltung schlägt vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

Sachstand zum 31.12.2018:
Kein neuer Sachstand.

Die Verwaltung schlägt vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

Beschluss Nr. 649
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 04.12.2017

Öffentlich

8.3.1. Lebendige Quartiere erhalten - Verdrängung frühzeitig identifizieren und
verhindern!
AN/1846/2017

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, der Bezirksvertretung Ehrenfeld — sobald vorliegend - die
Ergebnisse der gemäß Ratsbeschluss vom 17.11.2016" als Dauerbeobachtung
durchzuführenden Voruntersuchung zur Identifizierung von Verdachts- bzw.
Beobachtungsgebieten auf Grundlage der aktualisierten Indikatorenliste für die untersuchten
Teilgebiete des Stadtbezirks Ehrenfeld vorzustellen

Sachstand zum 15.09.2018:

In der Sitzung am 10.09.2018 hat die Verwaltung folgenden Sachstand mitgeteilt (Vorlage
2804/2018):

Mit Ratsbeschluss vom 17.11.2016 wurde die Verwaltung unter anderem beauftragt, die
erstmals 2015 durchgeführte stadtweite Voruntersuchung zur Identifikation von
Verdachtsgebieten zum Erlass Sozialer Erhaltungssatzungen gemäß $ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr.
2 BauGB regelmäßig durchzuführen und dem Stadtentwicklungsausschuss jährlich
darzustellen (vgl.Vorlagen-Nr. AN/1902/2016).

Die stadtweite Voruntersuchung dient der systematischen Ableitung von Verdachtsgebieten
zum Erlass Sozialer Erhaltungssatzungen. Dem o. g. Ratsbeschluss folgend führt die
Verwaltung derzeit die Voruntersuchung 2018 durch. Die Methodik der Voruntersuchung von
2015 wurde weiterentwickelt. Diese Methodik und die Ergebnisse werden dem
Stadtentwicklungsausschuss im vierten Quartal 2018 vorgestellt. Abgeleitet von den
Ergebnissen wird die Verwaltung Beschlussvorlagen für die weiteren Schritte vorlegen.

Die Bezirksvertretung Innenstadt und die Bezirksvertretung Ehrenfeld haben Beschlüsse
zum Einsatz Sozialer Erhaltungssatzungen gefasst (vgl. Vorlagen-Nr. AN/0964/2018 und
Vorlagen-Nr. AN/0992/2018). Ob für die dort benannten Gebiete — Gebiet um den
Rathenauplatz und das ehemalige Sanierungsgebiet Ehrenfeld-Ost — die Voraussetzungen
für einen Beschluss zur Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung vorliegen, wird von der
Verwaltung im Rahmen der stadtweiten Voruntersuchung geprüft.

Als Ergebnis der stadtweiten Voruntersuchung 2015 wurde unter anderem das
Severinsviertel als Verdachtsgebiet identifiziert. Für dieses Gebiet wurde am 09.02.2017 der
Beschluss über die Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung vom
Stadtentwicklungsausschuss gefasst. Derzeit wird mit der Unterstützung eines externen
Büros eine vertiefte sozialräumliche Untersuchung im Gebiet durchgeführt (Schwerpunkt:
Haushaltsbefragung). Die Ergebnisse der Untersuchung sollen Ende 2018 vorliegen.
Abhängig von diesen wird von der Verwaltung ein Satzungsbeschluss vorbereitet. Der
Einsatz des städtebaulichen Instruments dient dort auch der Sammlung von Erfahrungen
zum personellen und finanziellen Aufwand des Verfahrens.

Sachstand zum 17.05.2019

Die Ergebnisse der Voruntersuchung 2018 sind in der verwaltungsinternen Abstimmung und
sollen in Form einer Ratsvorlage 2019 in die politische Beratung gegeben werden. Neben
der Benennung der identifizierten Verdachtsgebiete sind die zusätzlichen erforderlichen
personellen und finanziellen Ressourcen aufgeschlüsselt, um die notwendigen Schritte zur
Vorbereitung, Erarbeitung und Umsetzung Sozialer Erhaltungssatzungen durchführen zu
können. Ohne zusätzliches Personal kann das Instrument nicht vermehrt eingesetzt werden.

Im Rahmen dieser Vorlage werden auch Aussagen zu dem von der Bezirksvertretung
Ehrenfeld benannten Gebiet Ehrenfeld-Ost (ehemaliges Sanierungsgebiet) getroffen (vgl.
Vorlagen-Nr. AN/0992/2018).

Beschluss Nr. 650
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 04.12.2017

Öffentlich

8.7 Essbares Ehrenfeld anpflanzen
AN/1669/2017

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, die nördlich Melaten / des alten Ehrenfelder Friedhofs
entlang der Weinsbergstraße gelegene Rasenfläche für die Bepflanzung in Zusammenhang
mit dem Konzept der Essbaren Stadt vorzusehen. Dabei ist insbesondere auch der
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu berücksichtigen, „bevorzugt alte Sorten
auszuwählen.“ Vorzugsweise sollen dabei bienenfreundliche Pflanzen angepflanzt werden.
Sachstand am 31.08.2018:

Es wird vorgeschlagen mit der BV 4 einen gemeinsamen Ortstermin mit 671/4 zu
vereinbaren.

Sachstand am 30.04.2019:

Der Ortstermin wird für die zweite Jahreshälfte 2019 terminiert.

Anlage 5 Jahresbericht 2018 Teil 5

30366 Zeichen

Beschluss Nr. 652
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 04.12.2017

Öffentlich

8.9 Runder Tisch Kultur - Heliosgelände
Beschluss:

Die Bezirksvertretung dankt dem Kultur- und Stadtentwicklungsausschuss für die
Verweisung des Antrages „Runder Tisch Kultur Helios.“

Ein solcher Runder Tisch wurde bereits auf der Veranstaltung zum Bebauungsplanverfahren
zur „frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit‘ am 26. September 2017 verabredet.
Mitarbeiter des Kultur- und Stadtplanungsamtes waren anwesend.

Der Bezirksbürgermeister wird gebeten, im ersten Quartal 2018 mit den beteiligten Ämtern
einen Runden Tisch Kultur zu koordinieren und den Teilnehmerkreis abzustimmen.

Sachstand zum 31.08.2018

Der „Runde Tisch Kultur Helios“ wurde gemäß dem Beschluss der BV 4 initiiert und startete
am 14. Juni 2018 mit der Auftaktveranstaltung in den Räumlichkeiten des DOMID e.V.
(Dokumentationszentrum und Museum über die Migration in Deutschland) in Köln-Ehrenfeld.
An der 1. Diskussionsrunde nahmen ca. 30 Akteure und Akteurinnen aus dem Kulturbetrieb
vor Ort, der Politik und der Verwaltung teil. Die zweite Veranstaltung fand am 10.07.2018
statt.

Sachstand zum 20.05.2019

Von Juni bis September 2018 haben drei Termine zum „Runden Tisch der Kultur Helios“
stattgefunden. Ein weiterer Termin ausschließlich zwischen Kulturschaffenden und der
Eigentümerin unter Moderation des Büros Dewey Muller steht noch aus und soll
voraussichtlich im Sommer 2019 stattfinden.

Der Beschluss ist aus Sicht der Verwaltung erledigt.

Beschluss Nr. 653
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 29.01.2018

Öffentlich

8.2. Insektenfreundliches Ehrenfeld
Beschluss:

Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung zur nächsten Bezirksvertretungssitzung eine
Übersicht aller städtischen Grün- und Brachflächen im Bezirk zu erstellen. Diese Übersicht
soll auch Straßenbegleitgrün beinhalten. Nach Vorlage der Übersicht entscheiden die
Bezirksvertreter*innen, welche Flächen mit:insektenfreundlichen Blühpflanzen bepflanzt
werden.

Sachstand zum 30.04.2019

Mit Beschluss vom 10.09.2018 hat die Bezirksvertretuna Ehrenfeld der Entwickluna zweier
„Stadtnatur-Parks“ zuaestimmt. Im Rahmen dieser „Stadtnatur-Parks“ werden insgesamt 10
ha artenreiche Wiesen angelegt.

Darüber hinaus erarbeitet das Amt für Landschaftspfleae und Grünflächen das
aesamtstädtische Konzept „Stadtarün-Naturnah“ bis Sommer 2019. Wesentlicher Bestandteil
dieses Konzeptes ist die Ausweisung artenreicher Wiesen.

‚Beschluss Nr. 654
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 19.03.2018

Öffentlich

8.7 Bauvorhaben Venloer Straße 525 in Köln-Ehrenfeld

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld bittet dringlich dafür Sorge zu tragen, dass der
Luftschutzkeller in der historischen Hofanlage "Spedition Oster", Venloer Straße 525, der aus

dem zweiten Weltkrieg stammt und in Gänze erhalten ist, bis zum Ortstermin am 26.03.2018
nicht abgebrochen oder verändert wird.

Sachstand zum 31.12.2018

Der Luftschutzkeller wurde bei dem Ortstermin am 26.03.2018 begangen.

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

Beschluss Nr. 656
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 07.05.2018

Öffentlich

8.7 Bauvorhaben Venloer Straße 525 in Köln-Ehrenfeld, II
Beschluss:

Die Bezirksvertretung Köln Ehrenfeld möge beschließen und der Beschluss soll der
Verwaltung der Stadt Köln, insbesondere dem NS-Dokumentationszentrum, Appellhofpl. 23-
25, 50667 Köln und der Firma Bonava übermittelt werden:

1. Die drei Türen des Luftschutzkellers im Hof der Venloer Straße 525 sowie die
hölzerne Klappe zum Notausstieg sollen gesichert werden. Als Kulturgut sollten diese
historischen Überreste in den Besitz der öffentlichen Hand übergehen.

Da sowohl die CRIFA als auch der Verein „Förderkreis Hochbunker Körnerstraße 101
e.V.“ Interesse an den Objekten zeigten, wäre eine Schenkung an die Stadt Köln, hier
das NS-DOK mit anschließender Überlassung der Objekte als Dauerleihgaben an die
Vereine die beste Lösung.

Der Eigentümer soll die drei Türen des Luftschutzkellers im Hof der Venloer Straße
525 sowie die hölzerne Klappe des Notausstiegs als Schenkung an die Stadt Köln,
hier das NS-DOK geben, die dieses annimmt und die BV 4 dem zustimmt.

Die Türen werden dann aber unmittelbar an die beiden Vereine angeliefert. Das NS
DOK schließt mit CRIFA als auch der Verein „Förderkreis Hochbunker Körnerstraße
101 e.V“ jeweils BANECHANNSRRRE über die mc überlassen Türen =

2. Mit der Fa. Bonava wird geklärt, ob und wo auf dem Gelände Venloer Straße 525 das
„Eisentor und eine alte Gaslaterne verbleiben können.

3. Sollte eine Verbleib auf dem Gelände nicht-möglich sein, so sollen die Teile oder das
Teil, das nicht untergebracht werden kann, der Stadt Köln hier dem Kölnischen
Stadtmuseum geschenkt werden.

Sachstand zum 31.12.2018

Am 22.8.2018 hat das NS-DOK mit der Bonova einen Schenkungsvertrag abgeschlossen.
Wie vereinbart, übernahm die CRIFA (Institut für Festungsarchitektur) zwei Luftschutztüren
der Firma Mauser und eine Bunkerausstiegsklappe aus Holz. Diese Objekte wurden bei uns
unter den Nummern N 2436,1 bis N 2436,3 inventarisiert, ein Vertrag mit der CRIFA über
eine Dauerleihgabe wurde abgeschlossen.

Die dritte Luftschutztüre der Firma Mauser sollte vom Förderkreis Hochbunker Körnerstraße
101 e.V. abgeholt werden; diese Türe wurde jedoch wegen des schlechten Zustands nicht
übernommen.

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

Beschluss Nr. 657
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 07.05.2018

Öffentlich

8.8 Zeitgleiche Fertigstellung von Kitas und neuen Wohnbaugebieten
Beschluss:

Die Bezirksvertretung beschließt, dass die Fertigstellung von Kitas im Stadtbezirk Ehrenfeld
zeitgleich mit der Fertigstellung neuer Wohnbaugebiete erfolgen muss.

Sachstand zum 20.05.2019

Schon bisher hat die Verwaltung Vorhabenträger in städtebaulichen Verträgen bzw. in
Durchführungsverträgen dazu verpflichtet, Kitas innerhalb einer bestimmten Frist zu
errichten.

Seit Einführung des Kooperativen Baulandmodells werden die Bedarfe, die das Vorhaben
auslöst, entweder abgelöst oder der Investor verpflichtet sich, auf seinem eigenen
Grundstück eine entsprechende Kita zu errichten. Durch diese Regelungen ist gewährleistet,
dass eine Kita zeitnah zur Errichtung des Wohnungsbaus realisiert wird.

Beschluss Nr. 658
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 07.05.2018

Öffentlich

8.11 Auflistung aller Bunkeranlagen im Bezirk Ehrenfeld

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Köln Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung der Stadt Köln, alle sich im
Gebiet des Bezirks Ehrenfeld befindlichen Bunker und Luftschutzraumanlage im öffentlichen
Straßenland, insbesondere aus der Zeit des zweiten Weltkrieges aufzulisten und deren Lage
darzustellen. Es wird auch um die entsprechende Angabe von Bundes- und
Landesimmobilien gebeten.

Sachstand zum 31.05.2019

Die Auflistung wurde per schriftlicher Mitteilung zur Sitzung am 13.05.2019 vorgelegt
(Session-Nr. 1252/2019).

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

Beschluss Nr. 659
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 07.05.2018

Öffentlich

8.12 Artilleriehalle Alpenerstraße 4 - 6 in Köln-Ehrenfeld
Beschluss:

1. Die Stadt Köln wird gebeten, zum Beispiel das CRIFA Köln mit der historischen
Bewertung der Halle Alpenerstraße 4 - 6 in Köln-Ehrenfeld zu beauftragen, die heute als
Lager der Bühnen der Stadt Köln genutzt wird.

Das Gutachten soll dann in der BV 4 Ehrenfeld vorgestellt werden.

2. Die Bezirksvertretung beanstandet, dass der in der BV-Sitzung am 20.März 2018
einstimmig beschlossene Antrag der SPD-Fraktion: „Backsteinhalle Alpenerstraße 4 -6
erhalten: Umweltgerechtes und preiswertes Wohnen ermöglichen - Integration fördern -
Identität des Viertels erhalten“ bis heute weder dem Rat noch den zuständigen Ausschüssen
vorgelegt wurde.

Die Verwaltung wird beauftragt, dies unverzüglich nachzuholen.

Sachstand zum 21.06.2019

Vgl. Sachstände zu den Beschlüssen 629 und 639

Beschluss Nr. 660
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 04.06.2018

Öffentlich

8.2 Hansemannstraße 2
Beschluss:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld fordert die Verwaltung auf,
1. keine Abrissgenehmigung für das unter Denkmalschutz stehende Gebäude
Hansemannstr. 2 zu erteilen.

2. den Träger des Bauvorhabens „Hansemannstr./Venloer Str./Philippstr.“ gemäß 8 27
Denkmalschutzgesetz NRW zu verpflichten, die Bauarbeiten sofort einzustellen und den
bisherigen Zustand bzw. das Zerstörte wiederherzustellen.

3. darzulegen, was die Gründe für die eingetretenen Schäden am Gebäude Hansemannstr.
2 sind und ob durch die Baumaßnahme „Hansemannstr./Venloer Str./Philippstr.“ weitere
Schädigungen, insbesondere an den benachbarten Gebäuden, entstanden sind.

4. darzulegen, ob die Untere Denkmalbehörde über die Schäden am unter Denkmalschutz
stehenden Gebäude Hansemannstr. 2 informiert wurde und welche Auffassung die Untere
Denkmalbehörde hierzu vertritt.

5. darzulegen, ob ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegenüber dem Träger der
Baumaßnahme „Hansemannstr./Venloer Str./Philippstr.“ eingeleitet wird.

6. Die im Antrag zur Hansemannstraße 2 aufgeführten Beschlusspunkte, zielen neben der
Aufarbeitung des Sachverhaltes insbesondere auf die Wiederherstellung und den Erhalt des
denkmalgeschützten Gebäudes Hansemannstraße 2 ab. Dieses Ziel ist mit oberster Priorität
zu verfolgen.

Vor Erteilung weiterer Genehmigungen ist zu prüfen, ob diese mit der Auflage erteilt werden
können, hier 100 % geförderten Wohnungsbau zu realisieren.

Sachstand zum 31.12.2018

In der FVB am 27.11.2018 hat die Verwaltung ausführlich über die Gründe berichtet, aus
welchen Gründen der Abriss des Hauses-freigegeben werden musste.

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

Beschluss Nr. 661
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 04.06.2018

Öffentlich

8.4 Antrag der Stadt Köln an die Bezirksregierung Köln: Temporeduzierung auf
der BAB 57 zwischen dem Parkgürtel und der AS Bickendorf

Beschluss:

1. Die Verwaltung wird beauftragt bei der zuständigen Bezirksregierung Köln einen Antrag im
Sinne des 845 Absatz 1b Nr.5 der StVO zu stellen mit der Aufforderung, dass auf der BAB
57 im Bereich zwischen dem Parkgürtel und der AS Bickendorf in beiden Richtungen Tempo
50 km/h — mit Hinweisbeschilderung „Lärmschutz“ eingerichtet wird. Hilfsweise soll
gleichzeitig beantragt werden, dass auch eine Temporeduzierung nach 845 Absatz 1 Satz 2
Nr. 3 beantragt wird.

2. Im Abstand von 3 Monaten sollen ein Jahr lang Lärmmessungen nach der Inbetriebnahme
durchgeführt werden.

3. Nach 12 Monaten sollen diese Ergebnisse zeitnah der BV Ehrenfeld vorgelegt werden.
Sachstand zum 31.05.2019

Die Stellungnahme der Bezirksregierung Köln zu diesem Antrag vom 28.05.2019 ist hier am
29.05.2019 per Mail eingegangen (siehe Anlage). Kernausaussage der Stellungnahme ist,
dass die Bezirksregierung als zuständige Verkehrsbehörde für Autobahnen eine
Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h nicht anordnen kann. Die
vollständige Stellungnahme der Bezirksregierung Köln füge ich als Anlage bei. Wie
besprochen wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie die BV4 im Rahmen Ihres Bericht über den
Ausführungsstand der unerledigten Beschlüsse über die Stellungnahme der
Bezirksregierung Köln informieren könnten.

Hinweis:

Mit Mitteilung 3124/2017 wurde die BV 4 zur Sitzung am 04.12.2017 bereits darüber
informiert, dass die Bezirksregierung Köln als zuständige Verkehrsbehörde für die
Autobahnen eine auf den Blücherpark und die Kleingärten abzielende Herabsetzung der
zulässigen Geschwindigkeit nicht anordnen kann (siehe Anlage). Im Zusammenhang mit
dem aktuellen BV 4 Beschluss Nr. 661 hat die Bezirksregierung nun die rechtliche
Zulässigkeit einer auf die Wohnbebauung in Ehrenfeld (angrenzend zur BAB 57)
ausgerichtete Geschwindigkeitsreduzierung überprüft. Abschließend kann festgehalten
werden, dass die Bezirksregierung Köln als zuständige Verkehrsbehörde aus
rechtlichen Gründen im beantragten Bereich der BAB 57 weder hinsichtlich des
Blücherparks und der Kleingärten noch hinsichtlich der den Blücherpark nutzenden
und angrenzend zur BAB 57 in Ehrenfeld wohnenden Bevölkerung eine Reduzierung
der zulässigen Geschwindigkeit auf der BAB 57 anordnen kann.

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

Bezirksregierung Köln

Bezirksregierung Köln, 50606 Köln

Stadt Köln

Die Oberbürgermeisterin

Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Umweltplanung und -vorsorge
Willy-Brandt-Platz 2

50679 Köln

Antrag auf ein Tempolimit auf der BAB A57 im Bereich AS Ehren-
feld - AS Bickendorf
Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 Km/h

Ihr Schreiben vom 30.8.2018 und 29.4.2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit o.g. Schreiben stellen Sie den Antrag an die Bezirksregierung Köln,
auf der BAB A57 eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 Km/h anzu-
ordnen, um die im Stadtbezirk Ehrenfeld lebenden Menschen vor dem
Lärm der Autobahn zu schützen.

Vorgelegt wurde diese Eingabe aufgrund von Anträgen der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen und des Herrn Schuster (Deine Freunde). Ein
politischer Beschluss der BV4 erfolgte am 4.6.2018.

Daraufhin hat die Bezirksregierung Köln den Baulastträger für die A57,
den Landesbetrieb Straßen NRW, beauftragt, für die direkt anliegenden
Straßen der A57 eine lärmtechnische Untersuchung durchzuführen.

Grundlage für die Untersuchung sind die vom Bund eingeführten Lärm-
schutz-Richtlinien-StV- 2007, die die Anordnungen von straßenverkehrs-
rechtlichen Maßnahmen zum Schutze der Bevölkerung vor Lärm regeln.
(VwV zu $ 45 Abs. 1-1e Nr. V.)

Danach kommen Geschwindigkeitsbeschränkungen zum Schutz vor
Lärm insbesondere dann in Betracht, wenn der vom Straßenverkehr
herrührende Beurteilungspegel am Immissionsort einen der folgenden
Richtwerte überschreitet:

Datum: 28.5.2019
Seite 1 von 5

Aktenzeichen:
25.1.10.11

Auskunft erteilt:
Arnold

kerstin.arnold@brk.nrw.de
Zimmer: H 323

Telefon: (0221) 147 - 3667
Fax: (0221) 147 - 2890

Zeughausstraße 2-10,
50667 Köln

DB bis Köln Hbf,
U-Bahn 3,4,5,16,18
bis Appellhofplatz

Besuchereingang (Hauptpforte):
Zeughausstr. 8

Telefonische Sprechzeiten:
mo. - do.: 8:30 - 15:00 Uhr

Besuchertag:

donnerstags: 8:30- 15:00 Uhr
(weitere Termine nach Verein-
barung)

Landeshauptkasse NRW:
Landesbank Hessen-Thüringen
IBAN:

DE34 3005 0000 0000 0965 60
BIC: WELADEDDXXX
Zahlungsavise bitte an zent-
ralebuchungsstelle@
brk.nrw.de

Hauptsitz:

Zeughausstr. 2-10,50667 Köln
Telefon: (0221) 147-0

Fax: (0221) 147 - 3185
USt-ID-Nr.: DE 812110859

poststelle@brk.nrw.de
www.bezreg-koeln.nrw.de

Bezirksregierung Köln

In reinen und allgemeinen Wohngebieten 70 dB(A) tags und 60 dB(A)
nachts,

in Kern-, und Dorf- und Mischgebieten 72dB(A) tags und 62dB(A) nachts
und

in Gewerbegebieten 75dB(A) tags und 65 dB(A) nachts.

Zum besseren Verständnis möchte ich darauf hinweisen, dass zur Er-
mittlung des vorhandenen Lärmpegels keine Messungen durchgeführt
werden (Punkt 2.2. der Lärmschutzrichtlinie), sondern Lärmberechnun-

- gen.

Messungen sind nach den vorgenannten Richtlinien nicht zulässig. Bei
Messungen würde nur eine kurzfristige Situation erfasst, die bezüglich
Verkehrsmenge und -zusammensetzung, Windrichtung und anderer
Faktoren erhebliche Veränderungen erfährt. Demgegenüber basieren
- die Berechnungsmethoden auf langfristigen, empirischen Untersuchun-
gen.

Deswegen können, wie im Beschluss der BV4 festgelegt, keine Lärm-
messungen zur Entscheidungsfindung oder im Nachgang einer Anord-
nung als Controlling durchgeführt werden.

Die Komponenten, die in die Berechnung einfließen, sind immer zu
Gunsten der betroffenen Anwohner ausgewählt. So geht z.B. die Be-
rechnung von einer Mitwind-Situation aus, obwohl dies nicht häufiger ist
als die Gegenwind-Situation, die Mitwind-Situation aber zu einer größe-
ren Lärmbelastung führt.

Mit diesen Grundsätzen wurde für die Häuser der Arnimstraße,
Winckelmannstraße, Heidemannstraße und Baadenberger Straße ent-
sprechende Lärmberechnungen nach den Rechenregeln der ‚RLS - 90'
(Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen) vorgenommen.

Datum: 28.5.2019
Seite 2 von 5

Bezirksregierung Köln

Als Eingangsdaten wurden folgende Rahmenbedingungen eingesetzt:

Örtliche Gegebenheiten:

Der zu untersuchende Bereich liegt zwischen Anschlussstelle (AS) Eh-
renfeld und AS Bickendorf. Die Fahrbahn ist 6-streifig ausgebaut. West-
lich der Autobahn sind im Bereich der Wohngebäude, Lärmschutzwände
zwischen 4.00 — 4,50m Höhe vorhanden.

Verkehrsbelastung:

. Es wurden die Verkehrsdaten der letzten Bundesverkehrszählung von
2015 berücksichtigt, nämlich die tägliche durchschnittliche Verkehrsbe-

lastung (DTV) im Jahresmittel. Dieser DTV beträgt

nördlich der AS Bickendorf 92.705 Kfz/24h mit einem Lkw-Anteil von

3,4% am Tag und 5,4% in der Nacht und

zwischen AS Bickendorf und AS Ehrenfeld 87.738 Kfz/24h mit einem

Lkw-Anteil von 1,8% am Tag und 2,8% in der Nacht.(s. Anlage)

Die Lkw-Anteile liegen weit unter 10%. Bei Lkw-Anteilen von über 10%
steht in den Erläuterungen zu der Verkehrsstärke und Zusammenset-
zung der Richtlinie:

2.  Beilkv-Anteilen über 16 % des DIV wird der Mittel-
ungspegel zunehrnend von gen Lkw bestimmt. Da-
har machen sich Geschwirdigkeitsbeschränkungen.
die nur den Pkw-Verkehr betretien, im Mittelungsps-
gel praktisch nicht hemerkbar.

Gebietseinstufung:

Für die Gebietseinstufung zur Wertung der Richtwerte gilt die Auswei-
sung in einem Bauleitplan, hier der Flächennutzungsplan. Dieser weist
die anliegende Wohnbebauung als Wohngebiet aus. Somit werden die
0.g. Richtwerte von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts als Richtwert
angesetzt.

“Vorhandene Geschwindigkeitsbeschränkungen:

Eingesetzt in die Berechnung werden die im Abschnitt geltenden ver-
schiedenen zul. Höchstgeschwindigkeiten von 100km/h und 80km/h für
Pkw bzw. 80km/h für Lkw.

Datum: 28.5.2019
Seite3 von 5

Bezirksregierung Köln

Fahrbahnbelag:

Im Untersuchungsbereich ist ein Standardbelag ohne besondere lärm-
mindernde Eigenschaften vorhanden, der so in die Berechnung mit dem
Korrekturwert = OdB(A) berücksichtigt wird.

Ergebnis:

Die lärmtechnische Untersuchung ergibt, dass der Nachtwert von 60
dB(A) im Bereich der Arnimstraße in einem Haus, 2.0G, mit 2 dB(A) und
in 2 weiteren Häusern, 2.0G, mit 0,8 bzw. 1,2 dB(A).überschritten wird.

Bei allen anderen anliegenden Wohnhäusern auf einer Länge von ca.
1,3 km liegen die ermittelten Werte mit mindestens 3 dB(A) darunter.

Somit liegen lediglich an diesen 3 Häusern der Arnimstraße für den
Nachtwert 2.0G (Dachgeschoss) Überschreitungen und diese noch un-
terhalb der Warnnehmungsgrenze von 3 dB(A) vor.

In Folge dieses Ergebnisses und in Abwägung der in den Lärmschutz-
richtlinien vorgegebenen Voraussetzungen nach Kapitel 1 kann ich als
. Verkehrsbehörde die von Ihnen gewünschte Anordnung nicht erteilen.

Ich bedaure, dass ich dem Beschluss der Ehrenfelder Bezirksvertretung,
auf der BAB A657 eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50km/h zur
Lärmreduzierung anzuordnen, aus rechtlichen Gründen nicht nach-
kommen kann.

Ergänzend einige Hinweise zur verkehrlichen Situation der A57:

1. Bei Erneuerung von Fahrbahndecken verwendet der Landesbetrieb
Straßenbau in der Regel nur noch Beläge die um den Wert -2 dB(A)
den Lärmpegel mindern. So wird in Zukunft bei einer Deckensanie-
rung die Lärmbelastung baulich vermindert.

2. Mir ist bekannt, dass die Stadt Köln, das Amt 69- Abteilung 692/0,
ab 2020 den Tunnel Herkulesstraße grundhaft saniert. Diese Arbei-
ten dauern ca. 2 Jahre. Die dazu notwendige Baustellenverkehrsfüh-
rung beeinflusst auch den Verkehr der Autobahn A57 und die dort
zurzeit vorhandene zul. Höchstgeschwindigkeit.

Datum: 28.5.2019
Seite 4 von 5

Bezirksregierung Köln

Pi 5, un , I Datum: 28.5.2019
3. Im Rahmen der Lärmsanierung gem. den Lärmschutzrichtlinien Seite 5 von 5

(VLärmSchR 97) gibt es nach Prüfung im Einzelfall ggf. als freiwillige
Leistung des Bundes Zuwendungen für den passiven Lärmschutz
(z.B. Fenster und Lüfter). Ein möglicher Anspruch kann mit einem
formlosen Antrag beim Landesbetrieb, RNL Rhein-Berg, AS Köln,
beantragt werden. Dort wird dieser bearbeitet. Dabei ist die zeitliche
Angabe, wann das Haus gebaut bzw. erworben wurde, für eine zeit-
nahe Prüfung hilfreich.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Pu ld

(Arnold)

Beschluss Nr. 662
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 04.06.2018

Öffentlich

8.7 Barrierefreier Ausbau der Linie 13

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung, in der BV-Sitzung am 2.7.2018
den aktuellen Sachstand zum barrierefreien Ausbau (Bahnsteiganhebungen) der Linie 13
darzustellen.

Sachstand zum 31.12.2018

Die Verwaltung hat sowohl mündlich, als auch per Mitteilung 1919/2018 in der Sitzung am
03.12.2018 folgendes mitgeteilt:

Der barrierefreie Ausbau der Stadtbahnlinien 5 und 13 zwischen den Haltestellen
Nußbaumerstraße und Berrenrather Straße / Gürtel umfasst folgende Haltestellen:

Nußbaumerstraße
Subbelrather Straße / Gürtel
Venloer Straße / Gürtel

] Weinsbergstraße / Gürtel

D Oskar-Jäger-Straße / Gürtel
OD Aachener Straße / Gürtel
Wüllnerstraße

D Dürener Straße / Gürtel
Gleueler Straße / Gürtel

J Zülpicher Straße / Gürtel

7 Euskirchener Straße

D Berrenrather Straße / Gürtel

Für die beiden erstgenannten Haltestellen Nußbaumerstraße und Subbelrather Straße/Gürtel
der Stadtbahnlinien 5 und 13 wurde die Planung zu den Bahnsteiganhebungen bereits
beschlossen (Vor-lagen-Nr.: 3911/2015). In diesem Zusammenhang wurde darauf
hingewiesen, dass auf dem Ehren-feldgürtel bezüglich der Rad- und Fußverkehrsführung ein
grundsätzlicher Planungsbedarf besteht. Die zukünftige Verkehrsführung im Straßenraum
sowie der Umgang mit dem ruhenden Verkehr müs-sen im Rahmen der Planung zur
Bahnsteiganhebung umfassend berücksichtigt werden.

In:der im Juni 2016 beschlossenen Prioritätenliste (Vorlagen-Nr.: 0743/2016) wurden
Umsetzungs-termine genannt, bis wann ein barrierefreier Ausbau (Bahnsteiganhebungen)
für einen Teil der Stadt-bahnhaltestellen entlang der Linie 13 möglich wäre (ursprünglich
angestrebte Fertigstellung in 2020 bzw. 2021).

Zuletzt wurde in der Sachstandsmitteilung aus. März 2017 dargestellt, dass eine
Machbarkeitsstudie 2

für die weitere Planung der Bahnsteiganhebungen der Stadtbahnhaltestellen entlang der
Gürtelstrecke erforderlich ist. Diese Studie ist notwendig, um die verkehrlichen und
städtebaulichen Gesamtzusammenhänge zu untersuchen. Das gemeinsame Ziel von der
Stadt Köln und der KVB AG ist eine zeitlich und räumlich zusammenhängende bauliche
Umsetzung.

In den zurückliegenden Jahren sind auf der Linie 13 die Fahrgastzahlen stark angestiegen.
Dies hat zur Folge, dass zeit- bzw. stellenweise und besonders im morgendlichen Berufs-
und Schülerverkehr die Leistungsfähigkeitsgrenze überschritten wird. Um kurzfristig eine
größere Beförderungskapazität zur Verfügung stellen zu können, wurde im Jahre 2017 von
der KVB AG ein Konzept für den Einsatz von Langzügen erarbeitet, die eine
Bahnsteignutzlänge von 60 m benötigen. Deshalb müssen die Machbarkeitsstudien zur
Bahnsteiganhebung, die eine Bahnsteignutzlänge von 50 m zugrunde gelegt hatten,
grundlegend überarbeitet und an die geänderte Bahnsteiglänge angepasst werden. Die
neuen Planungen sind mit den betroffenen Beteiligten noch endgültig abzustimmen.

Die detaillierten Abstimmungen im Bereich der Haltestellen Nußbaumerstraße und
Subbelrather Straße/Gürtel der Stadtbahnlinien 5 und 13 zur Betrachtung des
Straßenraumes und insbesondere zu den benötigten Verkehrsflächen für den Kfz-, Rad- und
Fußverkehr konnten nun mehr abgeschlossen werden. Eine Beauftragung des notwendigen
Verkehrsgutachtens für den Straßenraum im Bereich der Haltestellen NußRbaumerstraße und
Subbelrather Straße/Gürtel wird bis Ende 2018 angestrebt. Danach wird die Verwaltung
einen erweiterten Planungsbeschluss einholen.

Eine neue stadtweite Prioritätenliste zu sämtlichen Aufzugsnachrüstungen und
Bahnsteiganhebungen mit aktualisierten Zeitangaben ist in Vorbereitung und soll nach
Fertigstellung den politischen Gremien zum Beschluss vorgelegt werden.

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

Beschluss Nr. 663
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 02.07.2018

Öffentlich

8.1 Lebendige Veedel erhalten - Milieuschutzsatzung für Ehrenfeld!
Beschluss:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung,

(1) Für das ehemalige Sanierungsgebiet Ehrenfeld-Ost umgehend eine Soziale
Erhaltungssatzung gemäß $ 172 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.
Eine entsprechende Vorlage ist den entsprechenden politischen Gremien bis zum 4. Quartal
2018 vorzulegen.

(2) Mit der Aufstellung eines Sozialen Erhaltungssatzung für das ehemalige
Sanierungsgebiet Ehrenfeld-Ost ist sofort zu beginnen, sofern das Instrument noch eine
Wirkung entfalten soll.

(3) Zeitnah sind zudem Soziale Erhaltungssatzungen für die übrigen Teile der Stadtviertel
40103 (Ehrenfeld) und 40104 (Vogelsanger Straße), die nicht Teil des ehemaligen
Sanierungsgebietes Ehrenfeld-Ost waren, aufzustellen.

(4) Die Bezirksvertretung Ehrenfeld fordert den Rat der Stadt Köln auf, sie im Schutz der
Ehrenfelder Quartiere zu unterstützen und durch die entsprechende politische
Beschlussfassung die personellen und finanziellen Ressourcen — ggf. auch unter
Hinzuziehung externer Fachbüros - bereitzustellen, die für die zeitnahe Einrichtung weiterer
Sozialer Erhaltungssatzungen erforderlich sind.

Sachstand zum 17.05.2019

In der Sitzung am 10.09.2018 hat die Verwaltung folgenden Sachstand mitgeteilt (Vorlage
2804/2018):

„Mit Ratsbeschluss vom 17.11.2016 wurde die Verwaltung unter anderem beauftragt, die
erstmals 2015 durchgeführte stadtweite Voruntersuchung zur Identifikation von
Verdachtsgebieten zum Erlass Sozialer Erhaltungssatzungen gemäß 8 172 Abs. 1 Satz 1Nr.
2 BauGB regelmäßig durchzuführen und dem Stadtentwicklungsausschuss jährlich
darzustellen (vgl.Vorlagen-Nr. AN/1902/2016).

Die stadtweite Voruntersuchung dient der systematischen Ableitung von Verdachtsgebieten
zum Erlass Sozialer Erhaltungssatzungen. Dem o. g. Ratsbeschluss folgend führt die
Verwaltung derzeit die Voruntersuchung 2018 durch. Die Methodik der Voruntersuchung von
2015 wurde weiterentwickelt. Diese Methodik und die Ergebnisse werden dem
Stadtentwicklungsausschuss im vierten Quartal 2018 vorgestellt. Abgeleitet von den
Ergebnissen wird die Verwaltung Beschlussvorlagen für die weiteren Schritte vorlegen.

Die Bezirksvertretung Innenstadt und die Bezirksvertretung Ehrenfeld haben Beschlüsse
zum Einsatz Sozialer Erhaltungssatzungen gefasst (vgl. Vorlagen-Nr. AN/0964/2018 und
Vorlagen-Nr. AN/0992/2018). Ob für die dort benannten Gebiete - Gebiet um den
Rathenauplatz und das ehemalige Sanierungsgebiet Ehrenfeld-Ost — die Voraussetzungen
für einen Beschluss zur Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung vorliegen, wird von der
Verwaltung im Rahmen der stadtweiten Voruntersuchung geprüft.

Als Ergebnis der stadtweiten Voruntersuchung 2015 wurde unter anderem das
Severinsviertel als Verdachtsgebiet identifiziert. Für dieses Gebiet wurde am 09.02.2017 der
Beschluss über die Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung vom .
Stadtentwicklungsausschuss gefasst. Derzeit wird mit der Unterstützung eines externen
Büros eine vertiefte sozialräumliche Untersuchung im Gebiet durchgeführt (Schwerpunkt:
Haushaltsbefragung). Die Ergebnisse der Untersuchung sollen Ende 2018 vorliegen.
Abhängig von diesen wird von der Verwaltung ein Satzungsbeschluss vorbereitet. Der
Einsatz des städtebaulichen Instruments dient dort auch der Sammlung von Erfahrungen
zum personellen und finanziellen Aufwand des Verfahrens.“

Die Ergebnisse der Voruntersuchung 2018 sind in der verwaltungsinternen Abstimmung und
sollen in Form einer Ratsvorlage 2019 in die politische Beratung gegeben werden. Neben
der Benennung der identifizierten Verdachtsgebiete sind die zusätzlichen erforderlichen
personellen und finanziellen Ressourcen aufgeschlüsselt, um die notwendigen Schritte zur
Vorbereitung, Erarbeitung und Umsetzung Sozialer Erhaltungssatzungen durchführen zu
können. Ohne zusätzliches Personal kann das Instrument nicht vermehrt eingesetzt werden.

Im Rahmen dieser Vorlage werden auch Aussagen zu dem von der Bezirksvertretung
Ehrenfeld benannten Gebiet Ehrenfeld-Ost-(ehemaliges Sanierungsgebiet) getroffen (vgl.
Vorlagen-Nr. AN/0992/2018).

Beschluss Nr. 664
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 02.07.2018

Öffentlich

8.5 Einrichtung von Betreuungsgruppen für Kinder in den freien Räumen der
Flüchtlingsunterkunft Butzweilerhof

Beschluss:

Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob in den freien Räumen der
Flüchtlingsunterkunft Butzweilerhof Betreuungsgruppen für Kinder mit

einem Träger eingerichtet werden kann, der zum späteren Zeitpunkt die geplante
Kindertageseinrichtung übernehmen wird.

Der Pachtvertrag für diesen Teil der ehemaligen Flüchtlingsunterkunft (mit dem
Spielplatzbereich) ist um den Zeitraum der Nutzung zu verlängern.

Sachstand zum 31.12.2018

Die Verwaltung hat in der Sitzung am 10.09.2019 per Mitteilung 2447/2018 folgendes
mitgeteilt:

Die Prüfung der Verwaltung hat ergeben, dass eine andere Nutzung der Leichtbauhallen als
zum Zwecke der Unterbringung Geflüchteter aufgrund rechtlicher Regelungen nicht möglich
ist. Die Errichtung der Hallen erfolgte nicht nach baurechtlichen, sondern nach
ordnungsrechtlichen Vorgaben, weshalb eine andere Nutzung untersagt ist.

Der Mietvertrag für das Gelände in der Butzweilerhofallee endet zum 31.12.2019. Bis dahin
werden die Leichtbauhallen im Rahmen des Ressourcenmanagements als Unterbringungs-
Reserve vorgehalten, für den Fall, dass es neuerlich zu einem Anstieg der
Geflüchtetenzahlen kommen sollte.

Das Areal, auf dem sich die Leichtbauhallen befinden, liegt im Geltungsbereich eines
rechtskräftigen Bebauungsplans, der an dieser Stelle eine gewerbliche Nutzung festsetzt. In
Kenntnis dessen hat die Stadtentwicklungsgesellschaft der Stadtwerke Köln GmbH und der
Stadt Köln „moderne Stadt‘ bereits verwaltungsinterne Abstimmungsprozesse mit konkreten
Plänen zur weiteren Entwicklung des Geländes angestoßen. Die Umnutzung als
Betreuungseinrichtung für Kinder wird nicht angestrebt.

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

Anlage 2 Jahresbericht 2018 Teil 2

42580 Zeichen

Beschluss Nr. 441

Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 26.03.2012

8.1 Bahnhofskonferenz
AN/037712012
Beschluss:

Auf der Bahnhofskonferenz am 19. April 2012 sollen die folgenden — auf BV-Beschlüsse
zurückgehenden — Themen besprochen werden:

1.) Einrichtung eines Fahrradparkhauses/einer Radstation am Ehrenfelder Bahnhof
(Beschluss 29 im Jahresbericht 2012)
2.) Begrünung des Platzes zwischen Subbelrather Straße, Ottostraße und Hüttenstraße
(Beschluss 37)
3.) Ordnung und Sauberkeit vor den Bahnbögen (Beschluss 111)
4.) Kundeninformation/Wegweiser am Ehrenfelder Bahnhof (Beschluss 186)
5.) Neugestaltung des Nordeingangs des Bahnhofs Ehrenfeld (Beschluss 212)
6.) Gestaltung der Flächen rechts und links der Bahnunterführung an der Venloer Straße
(Beschluss 342)
7.) Gestaltung des Umfeldes Bahnhofs Ehrenfeld/der Bahnbögen (Beschluss 365)
Die Deutsche Bahn wird um Auskunft gebeten, in welchem Umfang der Bahnhof Ehrenfeld
im Rahmen des gemeinsamen Programms von Land und DB gegen Graffiti-Verunreinigung
berücksichtigt wird.
Außerdem soll die Verwaltung der Bahnhofskonferenz exaktes Kartenmaterial, aus dem
hervorgeht, wie die Eigentumsverhältnisse im Bereich der Bahnbögen und des Bahnhofs
Ehrenfeld sind, varlegen:

Sachstand zum 31.01.2013:

Am 29.04. und 04.10.2012 haben zwei Bahnhofskonferenzen stattgefunden. Den
Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Bahnhofskonferenz wurden die genannten
Beschlüsse der Bezirksvertretung zur Verfügung gestellt und auch bei den Konferenzen
diskutiert. Zu den Ergebnissen der Bahnhofskonferenzen siehe den Sachstand zum
Beschluss Nummer 212.

Sowohl zur ersten Bahnhofskonferenz im April 2012 als auch in der Mitteilungsvorlage
4484/2012 hat die Verwaltung exaktes Kartenmaterial zu den Eigentumsverhältnissen am
Bereich der Bahnbögen und des Bahnhofs Ehrenfeld vorgelegt.

Sachstand zum 31.01.2014:

Am 29.04.2012 und am 04.10.2012 haben zwei Bahnhofskonferenzen in Ehrenfeld
stattgefunden. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Bahnhofskonferenz wurden die
genannten Beschlüsse zur Verfügung gestellt und auch bei den Konferenzen diskutiert.
Sowohl zur ersten Bahnhofskonferenz im April 2012 als auch in der Mitteilungsvorlage
4484/2012 hat die Verwaltung exaktes Kartenmaterial zu den Eigentumsverhältnissen
vorgelegt.

Eine dritte Bahnhofskonferenz soll einberufen werden, wenn die Ergebnisse einer
Machbarkeitsstudie der DB AG vorliegen hinsichtlich einer möglichen Sanierung der

Feuchtigkeitsschäden in den Bahnbögen. Der Verwaltung liegen zum derzeitigen Zeitpunkt
noch keine Ergebnisse der Machbarkeitsstudie vor. Die Verwaltung wird dazu bei der DB AG
nachfragen.

Sachstand zum 24.4.2015:

Am 13.5.2015 wird eine dritte Bahnhofskonferenz stattfinden, auf der die Themen des BV-
Beschlusses erneut angesprochen werden sollen.

Sachstand zum 25.04.2017:

Am 13.05.2015 fand eine dritte Bahnhofskonferenz statt, bei der zum Teil die Themen der
BV-Beschlüsse besprochen wurden. Bei der Konferenz stellten Vertreter der DB Netz AG
das Ergebnis einer Machbarkeitsstudie vor, bei der verschiedene Sanierungsvarianten zur
Behebung der Feuchtigkeitsproblematik in den Bögen untersucht wurden.

Als ein Ergebnis der 3. Bahnhofskonferenz wurde eine AG Hüttenstraße gebildet, um über
mögliche Zwischennutzungen, zukünftige Nutzungen und verkehrliche Aspekte zu
diskutieren. Diese tagte bislang zweimal (Februar und November 2016).

Die Zusage der DB, im 1. Quartal 2017 Angaben zum Ablauf und Zeitplan der Sanierung zu
machen, ist bislang nicht erfolgt.

Trotz mehrmaliger Nachfragen seitens der Verwaltung, gibt es von der DB bislang keine
Aussage zum Zeitplan und zum Ablauf der Sanierung.

Eine vierte Bahnhofskonferenz soll einberufen werden, wenn die DB konkrete Aussagen zur
Sanierung machen kann.

Sachstand zum 31.08.2018:

Da es bisher keine Aussagen der DB zum Zeitplan und zum Ablauf der Sanierungen gibt,
wurde bisher keine 4. Bahnhofskonferenz einberufen.

Herr Bezirksbürgermeister Wirges hat allerdings zur 3. Sitzung der AG Hüttenstraße
eingeladen. Diese ist für den 21.11.2018 terminiert.

Sachstand zum 21.05.2019:

Die DB Netz hat in der 3. Sitzung der AG Hüttenstraße Aussagen zum Ablauf der Sanierung
gegeben. Wie lange die Sanierung der 50 Bögen insgesamt dauert, kann aber noch nicht
abgeschätzt werden. Die vierte Sitzung der AG Hüttenstraße soll im Herbst 2019 stattfinden.
Der Ordnungsdienst läuft regelmäßig Streife an den Bahnbögen.

Zu Punkt 1 - Errichtung eines Fahrradparkhauses/einer Radstation: Es laufen Gespräche
zwischen der Stadt Köln und dem Pächter der Bahnbögen für einen Vormietvertrag zur
Realisierung einer Radstation in den Bahnbögen.

Beschluss Nr. 467

Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 25.06.2012

8.13  Infotafel zur Stele von Ansgar Nierhoff am U-Bahnabgang Venloer
Straße/Gürtel
AN/0796/2012

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung,

eine Infotafel zur Stele Streckung (Progression) von Ansgar Nierhoff am Standort U- Bahn-
Station Venloer Straße, Köln-Ehrenfeld zu entwerfen und vor Ort anzubringen.

So im gesamtstädtischen Haushalt keine Mittel zur Verfügung stehen, soll die Finanzierung
aus bezirklichen Kulturmitteln erfolgen.

Sachstand zum 31.01.2013:

Die federführende Kulturverwaltung hat die Prüfung aufgenommen.

Sachstand zum 20.08.2015

Die Kulturverwaltung lässt zurzeit einen Textentwurf für die Infotafel durch eine freie
Mitarbeiterin erstellen. Die hierfür entstehen Honorarkosten in Höhe von 150,- € werden
gemäß Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 24.08.2015 aus den
bezirksorientierten Kulturmitteln übernommen.

Sachstand zum 30.06.2017:

Kulturverwaltung und Bürgeramt arbeiten an der Umsetzung des Beschlusses.

Sachstand zum 30.09.2018:

Folgender Textvorschlag befindet sich derzeit in der Abstimmung mit dem Kulturamt:

Ansgar Nierhoff
Deutscher Stahlbildhauer
1.10.1941 Meschede - 2.8.2010 Köln
Skulptur Streckung (Progression)
1987-1989

Nach erfolgter Abstimmung wird die Verwaltung kurzfristig zu einem Ortstermin mit allen
Beteiligten einladen, um den Standort und die Gestaltung der Infotafel festzulegen.

Sachstand zum 30.04.2019:

Die Verwaltung schlägt folgenden Text für die Infotafel vor:
Ansgar Nierhoff
Meschede 1941 - Köln 2010
Streckung (Progression) 1987-1989, Metall

Im nächsten Schritt wird ein Ortstermin zur Festlegung des Standortes durchgeführt.

Beschluss Nr. 499

Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 17.06.2013

8.2 Anhebung der Stadtbahnhaltestelle Venloer Straße/Ehrenfeldgürtel und
"Heliosgelände

Beschluss:

Im Jahr 2011 hat der Rat der Stadt Köln die Prioritätenliste für die Anhebung von
Stadtbahnhaltestellen beschlossen. -

Die Anhebung der Stadtbahnhaltestelle Venloer Straße/Ehrenfeldgürtel ist darin ab 2014 mit
Fertigstellung 2015 vorgesehen, daher beschließt die Bezirksvertretung Ehrenfeld, dass

1. die Verwaltung den aktuellen Stand der Planung für die Anhebung der
Stadtbahnhaltestelle Venloer Straße/Ehrenfeldgürtel der Bezirksvertretung spätestens nach
der Sommerpause vorstellt.

2. die Planung für diese Stadtbahnhaltestelle im weiteren Verfahren zur Entwicklung des
Heliosgeländes eingebracht wird bzw. beide Planungen harmonisiert werden. Dies betrifft
einerseits die Lage der Stadtbahnhaltestelle und der künftigen Überwege und ggf. eine
daraus resultierende veränderte Lage der Bushaltestelle und andererseits die Überlegungen
für Öffnung und Durchwegung des Heliosgeländes.

3. die geplante Ansiedlung der Inklusiven Universitätsschule (IUS) auf dem Heliosgelände
und den daraus resultierenden Schülerverkehr bei der Planung zu berücksichtigen. Dabei ist
insbesondere die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler bei der Überquerung des
Ehrenfeldgürtels zu gewährleisten.

Sachstand zum 31.01.2014:

Die Umsetzung der Barrierefreiheit an der oberirdischen Haltestelle Venloer Straße / Gürtel
hat sich zum einen dadurch verzögert, dass'im Zusammenhang mit der beschlossenen
Prioritätenliste ebenfalls untersucht werden sollte, ob die Haltestellen Subbelrather Straße /
Gürtel und Nußbaumerstraße ggf. zusammengelegt werden können. Dadurch sind diese
beiden Haltestellen in der Bearbeitung vor die Haltestelle Venloer Straße gerückt.

Zum anderen liegt der Grund der Verzögerung an den dortigen beengten Platzverhältnissen,
die einen erhöhten Planungs- und Abstimmungsbedarf erfordern.

Erste Abstimmungen mit anderen Ämtern zur Anhebung der Stadtbahnhaltestelle Venloer
Straße/Ehrenfeldgürtel haben bereits in 2013 stattgefunden und werden in 2014
weitergeführt.

Sachstand zum 15.04.2015:

Kein neuer Sachstand.

Sachstand zum 31.12.2016:

Im Zusammenhang mit der Machbarkeitsstudie zur Bahnsteiganhebung der Haltestellen
entlang der Linie 13 wurden auch verschiedene Varianten an der Haltestelle Venloer

Straße/Gürtel untersucht. Diese Machbarkeitsstudie befindet sich derzeit in Abstimmung.

Sachstand zum 31.08.2018:

In der 32. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 04.06.2018 wurde unter TOP 8.7 ein
Dringlichkeitsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu der Maßnahme „Barrierefreier
Ausbau der Linie 13° (AN/0855/2018) beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, den
aktuellen Sachstand zum barrierefreien Ausbau (Bahnsteiganhebungen) der Linie 13
darzustellen.

Zu diesem Beschluss nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Der barrierefreie Ausbau der Stadtbahnlinien 5 und 13 zwischen den Haltestellen
Nußbaumerstraße und Berrenrather Straße / Gürtel umfasst folgende Haltestellen:

Nußbaumerstraße
Subbelrather Straße / Gürtel
Venloer Straße / Gürtel
Weinsbergstraße / Gürtel
Oskar-Jäger-Straße / Gürtel
Aachener Straße / Gürtel
Wüllnerstraße

Dürener Straße / Gürtel
Gleueler Straße / Gürtel
Zülpicher Straße / Gürtel
Euskirchener Straße
Berrenrather Straße / Gürtel

Für die beiden erstgenannten Haltestellen Nußbaumerstraße und Subbelrather Straße/Gürtel
der Stadtbahnlinien 5 und 13 wurde die Planung zu den Bahnsteiganhebungen bereits
beschlossen (Vorlagen-Nr.: 3911/2015). In diesem Zusammenhang wurde darauf
hingewiesen, dass auf dem Ehrenfeldgürtel bezüglich der Rad- und Fußverkehrsführung ein
grundsätzlicher Planungsbedarf besteht. Die zukünftige Verkehrsführung im Straßenraum
sowie der Umgang mit dem ruhenden Verkehr müssen im Rahmen der Planung zur
Bahnsteiganhebung umfassend berücksichtigt werden.

In der im Juni 2016 beschlossenen Prioritätenliste (Vorlagen-Nr.: 0743/2016) wurden
Umsetzungstermine genannt, bis wann ein barrierefreier Ausbau (Bahnsteiganhebungen) für
einen Teil der Stadtbahnhaltestellen entlang der Linie.13 möglich wäre (ursprünglich
angestrebte Fertigstellung in 2020 bzw. 2021).

Zuletzt wurde in der Sachstandsmitteilung aus März 2017 dargestellt, dass eine
Machbarkeitsstudie für die weitere Planung der Bahnsteiganhebungen der
Stadtbahnhaltestellen entlang der Gürtelstrecke erforderlich ist. Diese Studie ist notwendig,
um die verkehrlichen und städtebaulichen Gesamtzusammenhänge zu untersuchen. Das
gemeinsame Ziel von der Stadt Köln und der KVB AG ist eine zeitlich und räumlich
zusammenhängende bauliche Umsetzung. \

In den zurückliegenden Jahren sind auf der Linie 13 die Fahrgastzahlen stark angestiegen.
Dies hat zur Folge, dass zeit- bzw. stellenweise und besonders im morgendlichen Berufs-
und Schülerverkehr die Leistungsfähigkeitsgrenze überschritten wird. Um kurzfristig eine
größere Beförderungskapazität zur Verfügung stellen zu können, wurde im Jahre 2017 von
der KVB AG ein Konzept für den Einsatz von Langzügen erarbeitet, die eine
Bahnsteignutzlänge von 60 m benötigen. Deshalb müssen die Machbarkeitsstudien zur
Bahnsteiganhebung, die eine Bahnsteignutzlänge von 50 m zugrunde gelegt hatten,
grundlegend überarbeitet und an die geänderte Bahnsteiglänge angepasst werden. Die
neuen Planungen sind mit den betroffenen Beteiligten noch endgültig abzustimmen.

Die detaillierten Abstimmungen im Bereich der Haltestellen Nußbaumerstraße und
Subbelrather Straße/Gürtel der Stadtbahnlinien 5 und 13 zur Betrachtung des
Straßenraumes und insbesondere zu den benötigten Verkehrsflächen für den Kfz-, Rad- und
Fußverkehr konnten nun mehr abgeschlossen werden. Eine Beauftragung des notwendigen
Verkehrsgutachtens für den Straßenraum im Bereich der Haltestellen Nußbaumerstraße und
Subbelrather Straße/Gürtel wird bis Ende 2018 angestrebt. Danach wird die Verwaltung
einen erweiterten Planungsbeschluss einholen.

Eine neue stadtweite Prioritätenliste zu sämtlichen Aufzugsnachrüstungen und
Bahnsteiganhebungen mit aktualisierten Zeitangaben ist in Vorbereitung und soll bis Ende
2018 den politischen Gremien zum Beschluss vorgelegt werden.

Sachstand zum 17.06.2019:

Die Ausschreibung des notwendigen Verkehrsgutachtens befindet sich in
verwaltungsinterner Abstimmung und Vorbereitung.

Eine aktualisierte Prioritätenliste zu Aufzugsnachrüstungen und Bahnsteiganhebungen mit
aktualisierten Zeitangaben soll in 2019 in die Politik gegeben werden.

Der restliche Sachverhalt ist unverändert.

Beschluss Nr. 533

Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 27.01.2014

8.7 Neubau im Bildungszentrum Ottostraße
AN/0192/2014
Beschluss:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt:
- 1. den Bezirksbürgermeister mit einer zeitnahen Durchführung einer öffentlichen In-
- formationsveranstaltung zum Neubau von Kita und Grundschule in der Ottostraße.
Dabei sollen alle beteiligten Amter anwesend sein und das Projekt inklusive aller
Lärmschutzgutachten sowie Emissionsprognosen vorstellen. Die Veranstaltung soll
im Albertus-Magnus-Gymnasium stattfinden und ist frühzeitig in der Nachbarschaft
anzukündigen. .
- 2. die Stadtverwaltung, die Tafel des Verkehrsleitsystems auf der K4 mit einem Dau-
erhinweis auf die neue Geschwindigkeitsbegrenzung zu bespielen.
- 3. die Stadtverwaltung, auf der K4 in den Bereichen Bildungszentrum Ottostraße so-
wie Herkulesstraße in beiden Fahrrichtungen Blitzanlagen zu installieren.

Sachstand 01.07.2015:
Zu 1: Die öffentliche Informationsveranstaltung hat im Herbst 2014 stattgefunden.

Zu 2: Ein dauerhafter Hinweis auf die neue Geschwindigkeitsbegrenzung erscheint nicht
unbedingt erforderlich, da dies auch mit „Blechschildern“ signalisiert wird. Das Vario-Schild
auf der K4 wurde in der Zeit vom 19.05.2015 — 30.06.2015 mit folgendem Text bespielt:
ACHTUNG! Reduzierung der zul. Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h

Zu 3: Die Einrichtung einer stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage an v.g. Ört-
lichkeit setzte eine sehr aufwendige Abstimmung der bautechnischen Machbarkeit sowie der
straßenverkehrsrechtlichen Zulässigkeit mit den betroffenen Straßenbaulastträgern sowie
der Straßenverkehrsbehörde voraus. Diese Prüfungs- und Abstimmungsprozesse laufen
derzeit. Die BV wird unverzüglich informiert, sobald Rückmeldungen und ein Ergebnis vorlie-
gen. :

Sachstand zum 30.06.2017:

Zu 1. und 2.: Kein neuer Sachstand

Zu 3.: Die Prüfungs- und Abstimmungsprozesse laufen wie 2015 dargestellt weiterhin. Die
Verwaltung prüft derzeit die Einführung alternativer Geschwindigkeitsmesssysteme.

Sachstand zum 31.08.2018:

zu 1.: erledigt

zu 2. und 3.: Bereits Mitte 2013 wurde die Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit von
80 km/h auf

50 km/h angeordnet. Diese wird jedoch von vielen Verkehrsteilnehmern, insbesondere de-
nen, die von der Autobahn kommend in Fahrtrichtung Innenstadt fahren, nicht beachtet.

Für die Generalsanierung des Herkulestunnels, die ab 2020 umgesetzt werden soll, sind
Lärmschutzmaßnahmen geplant wie der Einbau eines lärmmindernden Asphalts und die
Erneuerung der bestehenden Lärmschutzelemente.

Darüber hinaus sollen weitere bauliche Maßnahmen wie Lärmschutzwände oder flächige
Lärmschutzelemente an den Rampenwänden und organisatorische Maßnahmen geprüft
werden, die geeignet sind, den Lärmschutz zu optimieren.

Die Einrichtung von Blitzern ist nur unter bestimmten Aspekten wie zum Beispiel bei Unfall-
schwerpunkten gestattet. Die Fachverwaltung wird in Zusammenarbeit mit der Polizei und
der Bezirksregierung Köln prüfen, welche Bedingungen am Herkulestunnel gegeben sind.
Sachstand zum 31.12.2018:

Kein neuer Sachstand.

Beschluss Nr. 545
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 07.04.2014

8.1 Öffentliche Toilette für den Ehrenfelder Friedhof
AN/0514/2014

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Gebäudewirtschaft zeitnah zu prüfen,
ob die bestehende Toilettenanlage barrierefrei saniert werden kann, oder eine neue
barrierefreie Stein-auf-Stein Toilettenanlage auf dem Ehrenfelder Friedhof zu errich-
ten.

Das provisorische Toilettenangebot ist bis dahin aufrecht zu erhalten.
Sachstand zum 15.07.2015:

Kein neuer Sachstand

Sachstand zum 30.08.2017:

Die bestehende Toilettenanlage an der Piusstraße ist barrierefrei nutzbar. Es bedarf
dahingehend keiner weiteren Sanierungsarbeiten. Die Investition in eine feste Toilet-
tenlösung ist im Hinblick auf die Nachfrage der Besucher des Friedhofs und im Hin-
blick auf die Gebührenentwicklung wirtschaftlich nicht vertretbar. Die Friedhofsver-
waltung ist bereit, die derzeit bestehende mobile Lösung trotz der eher geringen
Nachfrage langfristig sicherzustellen. Es wird kurzfristig geprüft, ob zur optischen
Aufwertung ergänzend eine Einhausung nach dem Modell der Toiletten in ausge-
wählten Grünanlagen vorgenommen werden kann.

Sachstand zum 30.04.2018:

Auf die Sachstandsmitteilung zum 30.08.2017 wird verwiesen. Die mobile Toilette
wurde mit einer Holzverkleidung eingehaust.

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

Sachstand zum 31.12.2018:

Kein neuer Sachstand.

Beschluss Nr. 570

Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 08.12.2014

8.3 Ausweisung eines neuen Festplatzes für den Bereich Bickendorf/Ossendorf
AN/1670/2014

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, Möglichkeiten für die Ausweisung eines neuen Festplatzes für
den Bereich Bickendorf/Ossendorf als Ersatzfläche anstelle des Rochusplatzes auszuweisen.

Sachstand zum 24.4.2015:

Derzeit laufen interne Abstimmungen in der Verwaltung zu dem Prüfauftrag. Das Ergebnis
wird der Bezirksvertretung in einer der nächsten Sitzungen mitgeteilt.

Sachstand zum 30.06.2017:

Die internen Abstimmungen in der Verwaltung zu dem Prüfauftrag laufen und sind noch nicht
abgeschlossen.

Sachstand zum 31.10.2018:

Beim Neubau des Ossendorfbades ist im Bereich der neu entstandenen Parkplätze eine
neue Festplatzfläche mit ausgebaut worden. Diese kann über die KölnBäder GmbH
angemietet werden (vgl. Mitteilung 4028/2010 aus der Sitzung am 04.10.2010).

Eine erneute Prüfung hat ergeben, dass der Stadtbezirk Ehrenfeld inzwischen so
hochverdichtet ist, dass so gut wie öffentliche Freiflächen mehr vorhanden sind. Aufgrund
dessen sieht die Verwaltung keine Möglichkeit, eine weitere Ersatzfläche, neben der bereits
vorhandenen, auszuweisen.

Sachstand zum 02.05.2019:
Kein neuer Sachstand, es wird keine Möglichkeit gesehen, eine weitere Ersatzfläche neben

der bereits vorhandenen am Ossendorfbad zur Verfügung zu stellen. Die Verwaltung sieht
den Beschluss daher als erledigt an.

Beschluss Nr. 572

Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 08.12.2014

8.10 Aufstellung eines Bebauungsplans Halmstraße
AN/1676/2014

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung einen Bebauungsplan im
vereinfachten Verfahren für die Halmstraße in Köln Ehrenfeld zu erstellen. Ziel soll es sein,
dass die Vorgärten in dieser Straße gärtnerisch gestaltet bleiben und nicht in Parkflächen
umgewandelt werden.

Sachstand zum 24.4.2015:

Das Bebauungsplanverfahren wurde noch nicht eingeleitet. Daher noch kein neuer
Sachstand.

Sachstand zum 30.06.2017:

Von 61 wurde im Vorfeld vor einer Einleitung des Verfahrens eine detaillierte
Bestandsaufnahme und Fotodokumentation erstellt (Ende 2015/Anfang 2016). Ergebnis war,
dass ein Großteil der Vorgärten bereits versiegelt ist. Die daran anschließende juristische
Prüfung hat ergeben, dass daher ein Bebauungsplan zur Sicherung der Vorgärten nicht.
mehr rechtssicher aufgestellt werden kann. In einer der nächsten Sitzungen der BV
Ehrenfeld soll das Ergebnis der Prüfung detailliert mitgeteilt werden.

Sachstand zum 20.09.2018:

Aus Kapazitätsgründen wurde das Ergebnis der Prüfung der BV 4 leider noch nicht
vorgelegt. Dies soll jedoch Ende 2018/Anfang 2019 geschehen.

Sachstand zum 17.05.2019:

Die Verwaltung hat im Frühjahr 2019 nochmals eine neue Fotodokumentation durchgeführt
und den Sachverhalt erneut juristisch bewertet. Der Vergleich der Fotodokumentationen
2015 und 2019 zeigt, dass sich die Situation innerhalb der 4 Jahre nahezu nicht verändert
hat.

Bei der erneuten Bewertung der Situation wurde festgestellt, dass das Hauptproblem bei den
Vorgärten in der Halmstraße nicht die Versiegelung durch Stellplätze ist (nur ein Stellplatz
vorhanden), sondern die Versieglung durch Fahrradständer, Müllabstellplätze und
Zuwegungen. Allerdings ist bei einem Großteil der Vorgärten noch eine einheitliche
Heckenstruktur erhalten. Die Hecken sind als stadtbildprägend einzustufen und daher für das

Ortsbild schützenswert. Für die Halmstraße besteht der Bebauungsplan 64479/03, der aber
keine Festsetzungen zur Gestaltung der Vorgärten trifft. Im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes liegen auch die Subbelrather Straße 300-314 und die Gustav-Freytag-
Straße, bei denen ebenfalls noch einheitliche Heckenstrukturen an den Vorgärten vorhanden
sind. Aus diesem Grund soll der bestehende B-Plan 64479/03 im Rahmen einer
vereinfachten Änderung nach 8 13 BauGB geändert werden, um die bestehenden Hecken in
den Vorgärten bei den o.g. Straßen als zu erhalten festzusetzen.

Beschluss Nr. 574
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 02.02.2015

öffentlich

8.7 S-Bahn-Station Köln-Bocklemünd
AN/0163/2015

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld fordert die Stadt Köln und die Geschäftsführung der
Nahverkehr Rheinland GmbH (NVR) auf, gemeinsam die erforderlichen
Untersuchungen zur Realisierung der S-Bahn-Station Köln-Bocklemünd
durchzuführen sowie weitere Planungsschritte für die Anbindung der Strecke Köln-
Mönchengladbach an die S-Bahn Düren-Köln voranzutreiben.

Sachstand zum 30.06.2017:

Der NVR hat gemeinsam mit der Stadt Köln, dem Rhein-Erft-Kreis und dem
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr eine Machbarkeitsstudie zur genannten S-Bahnlinie
inklusive der Einrichtung eines möglichen Haltepunkts in Auftrag gegeben. Die
Ergebnisse liegen in der ersten Jahreshälfte 2017 vor und werden nach Auswertung
der BV alsdann vorgelegt.

Sachstand zum 31.08.2018:

Die im Sachstand zum 30.06.2017 benannte Machbarkeitsstudie befindet sich laut
Auskunft des NVR im Endstadium der Fertigstellung. Es liegt bislang eine Version mit
Stand vom 21. Juli 2017 vor, bei der allerdings ein mittlerweile veraltetes Verfahren
zur Nutzen-Kosten-Bewertung verwendet wurde. Die Einarbeitung des neuen
Bewertungsverfahrens erfolgt derzeit. Vorab kann die Aussage bereits getroffen
werden, dass der Nutzen-Kosten-Faktor größer 1 sein wird. Der Haltepunkt Köln-
Bocklemünd ist zur Realisierung vorgesehen.

Sachstand zum 31.12.2018:

Vgl. auch Beschluss Nr. 30, die Sachstandsmitteilung erfolgt im Jahresbericht des
Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung.

Beschluss Nr. 577
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 27.04.2015

öffentlich

8.1 Wohnbebauung Liebigstraße (gegenüber ehem. Schlachthof)
AN/0567/2015

Beschluss:

Die Stadtverwaltung und die zuständigen politischen Gremien (Rat und Stea) sollen
umgehend die Planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen, damit auf dem
Grundstück Liebigstraße 201, dessen östl. Teil sich heute in Privateigentum befindet
und dessen westl. Teil der Stadt Köln gehört und an den benachbarten
Privateigentümer als Parkplatz vermietet ist, Wohnbebauung mit einem Anteil von
mindestens 30% gefördertem Wohnungsbau und einer Kindertagesstätte realisiert
werden können. £

Sachstand zum 25.04.2017:

Für das Areal liegt der Verwaltung eine Bauvoranfrage für die Errichtung von
Wohnungsbau, Gewerbe und einer Kindertagesstätte vor. Derzeit wird die
Bauvoranfrage geprüft, die Beurteilung erfolgt nach $ 34 BauGB. Der Bauherr plant
insgesamt 20% öffentlich geförderten Wohnungsbau (der Anteil auf dem derzeit noch
städtischen Grundstück liegt bei 30%). Der Anteil an öffentlich geförderten
Wohnungen sowie die Errichtung der Kita sollen durch den Abschluss eines
städtebaulichen Vertrages gesichert werden.

Sachstand zum 21.09.2018:

Die Bauvoranfrage wurde im August 2017 positiv beschieden. Mit dem Antragsteller
wurde ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen, in dem sich der Antragsteller
verpflichtet, 20% öffentlich geförderten Wohnungsbau sowie eine Kindertagesstätte
zu errichten.

Nach Kenntnisstand der Verwaltung wird das Grundstück vom Eigentümer derzeit
zum Verkauf angeboten.

Sachstand zum 20.05.2019:

Das Grundstück Liebigstraße wurde an einen neuen Investor veräußert. Der neue
Eigentümer ist in den städtebaulichen Vertrag eingetreten, was bedeutet, dass auch
dieser die Verpflichtung hat, 20% öffentlich geförderten Wohnungsbau und eine Kita
zu errichten. Die Wohnbauleitstelle wird auf den Investor zugehen, um das Vorhaben
zu begleiten.

Beschluss Nr. 578
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 27.04.2015

öffentlich

8.3 Soziale Erhaltungssatzung/ Milieuschutzsatzung
AN/0555/2015

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung,

(1) die Indikatoren ihres Bewertungskatalog vorzustellen, mit dem sie den Erlass von
Erhaltungsschutzsatzungen überprüft

(2) darzulegen, welche dieser Indikatoren bereits vom Amt für Stadtentwicklung und
Statistik erhoben werden, bzw. von vorhanden Datenbeständen ableitbar sind?

(3) zu überprüfen, inwieweit diese Indikatoren auf den Stadtbezirk Ehrenfeld angewandt,
den Erlass einer Erhaltungssatzung für bestimmte, zu benennende Stadtviertel
notwendig machen

Sachstand zum 30.06.2017:

Anhand der von der Verwaltung stadtweit durchgeführten Voruntersuchung zur Identifikation
von Verdachtsgebieten zum Erlass Sozialer Erhaltungssatzungen sind Gebiete mit
möglichem Handlungsbedarf identifiziert worden, darunter auch das Severinsviertel. Am 9.
Februar 2017 wurde der Beschluss über die Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung
gemäß $ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch für das Untersuchungsgebiet
Severinsviertel dem Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Stadt Köln zur Beratung
vorgelegt (Ds. Nr. 4320/2016). Nachrichtlich: Die Beschlussfassung durch den
Stadtentwicklungsausschuss ist am 9. Februar 2017 erfolgt. Die Beschlussvorlage beinhaltet
als Anlage 3 auch die Erläuterung der Vorgehensweise zur Identifikation der
Verdachtsgebiete, inklusive der angewendeten Indikatoren. Die Verwaltung führt die
stadtweite Voruntersuchung zukünftig jährlich als Dauerbeobachtung durch. Werden bei der
Voruntersuchung Stadtviertel aus dem Bezirk Ehrenfeld identifiziert, wird die
Bezirksvertretung in den weiteren Beratungsprozess eingebunden.

Sachstand zum 31.08.2018:

Die Verwaltung hat auf den Beschluss am 14.12.2015 mit einer Stellungnahme (Ds. Nr.
3265/2015) geantwortet. Zudem wurde ebenfalls am 14.12.2015 im Rahmen eines Vortrages
zur Mitteilung „Verfahrensvorschlag zum Einsatz sozialer Erhaltungssatzungen in Köln“ (Ds.
Nr. 2803/2015) nochmals auf den Beschluss bzw. dessen Beantwortung eingegangen.

Die Verwaltung schlägt-daher vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten.
Sachstand zum 31.12.2018:

Vgl. Sachstand zu Beschluss 663

Beschluss Nr. 583
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 24.08.2015

öffentlich
8.5 Aufstellung von Bürgerinformationstafeln der Bezirksvertretung in den
Stadtteilen Ehrenfelds
AN/1128/2015
Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, in den Stadtteilen Ehrenfeld, Neuehrenfeld,
Bickendorf, Vogelsang, Bocklemünd/Mengenich und Ossendorf je eine
Bürgerinformationstafel aufzustellen, die über die aktuellen Sachstände der
Bezirksvertretung informiert.

Sachstand zum 30.06.2017:

Die Verwaltung hat per Mitteilung in der Sitzung am 07.11.2016 einen
Sachstandsbericht erteilt. Auf dieser Grundlage läuft derzeit die Beschaffung der
Bürgerinformationstafeln.

Sachstand zum 30.09.2018:

Mit dem Bürgerzentrum Ehrenfeld wurde vereinbart, dass ab sofort Informationen der
Bezirksvertretung in die bestehenden Schaukästen an der Venloer Straße
ausgehangen werden können.

Für den Informationskasten für Bickendorf/Ossendorf waren noch Abstimmungen mit
der Denkmalpflege und der Bauaufsicht notwendig. Diese stehen kurz vor der
Klärung.

Für Bocklemünd/Mengenich wird noch ein geeigneter Standort gesucht. Bis dahin
wird eine Kooperatiom mit dem Bürgerverein Bocklemünd/Mengenich angestrebt.

Sachstand zum 21.06.2019:
Der Informationskasten für Bickendorf/Ossendorf wurde montiert und ist in Betrieb.
Der restliche Sachstand ist unverändert.

Beschluss Nr. 584
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 24.08.2015

öffentlich

8.11 Lärmreduzierung durch Akustikdecken im Schulgebäude
Baadenberger Straße in Neuehrenfeld
AN/0985/2015

Beschluss:

Die Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) beauftragt die Fachverwaltung (Amt für
Schulentwicklung) eine entsprechende Kostenzusage an die Gebäudewirtschaft zu
erteilen, damit schallreduzierende Akustikdecken im Erdgeschoss und im Foyer des
1. Obergeschosses im Schulgebäude Baadenberger Straße angebracht werden.

Sachstand zum 30.06.2017:

Aufgrund begrenzter Personalressourcen konnte bisher noch keine Kostenschätzung
erstellt werden.

Sachstand zum 31.08.2018:
Kein neuer Sachstand.

Sachstand zum 31.12.2018:

Die Verwaltung hat ein Maßnahmenpaket für fünf Schulen im Bezirk initiiert, welches
Planungen und Kostenschätzungen für Akustikdecken beinhaltet. Die Schule
Baadenberger Straße ist in diesem Maßnahmenpaket enthalten.

Beschluss Nr. 585
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 24.08.2015

öffentlich

8.12 Säuberung und Anstrich der Eisenbahnunterführungen nach
Vogelsang
AN/0956/2015

Beschluss:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, ggf. in Absprache mit der Häfen und Güterverkehr
Köln AG (HGK,), die Eisenbahnunterführungen Akazienweg und Vogelsanger
Straße in Köln-Vogelsang zu säubern und mit einem hellen Anstrich zu versehen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, in Absprache mit der Häfen und Güterverkehr
Köln AG (HGK) und Rheinenergie die Eisenbahnunterführungen nach Vogelsang
in den Projektplan „Lichtpassagen“ mit aufzunehmen.

Sachstand zum 31.12.2016:

Zu 1.: Die HGK wurde seitens der Verwaltung am 08.09.2015 schriftlich aufgefordert,
die Eisenbahnunterführungen in eigener Zuständigkeit zu säubern und mit einem
hellen Anstrich zu versehen.

Zu 2.: Die Beleuchtung der Eisenbahnunterführung soll in den Projektplan
aufgenommen werden. Eine Finanzierung ist aber zurzeit nicht möglich, da das
veranschlagte Beleuchtungsbudget nur für bereits bestehende Projekte auskömmlich
ist.

Sachstand zum 31.08.2018:

Zu 1.: Die HGK wurde seitens der Verwaltung am 08.09.2015 schriftlich aufgefordert,
die Eisenbahnunterführungen in eigener Zuständigkeit zu säubern und mit einem
hellen Anstrich zu versehen.

Dieser Aufforderung ist die HGK bis heute nicht nachgekommen.

Zu 2.: kein neuer Sachstand.

Sachstand zum 17.06.2019:

Zu 1.: Die HGK wurde zwischenzeitlich erneut angeschrieben mit der Bitte die Sache in
eigener Zuständigkeit zu erledigen.

Zu 2.: kein neuer Sachstand.

Beschluss Nr. 590
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 24.08.2015

öffentlich

8.26 Umsetzung des Prioritätenbeschlusses zur Errichtung von
. Kunstrasenplätzen

hier: Bezirkssportanlage Everhardstraße

AN/1279/2015

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat die Mitteilung 12.11. der Nachtragstagesordnung
zur Sitzung am 22. Juni 2015 zur Kenntnis genommen. Die Kenntnisnahme bedeutet
per se keine Zustimmung.

In Anlehnung an die Mitteilung der Verwaltung aus der vergangenen Sitzung der
Bezirksvertretung Ehrenfeld wollen wir uns eingehend mit den neuen Planungen
befassen und einen entsprechenden Beschluss fassen.

Die Verwaltung wird daher beauftragt:

1.) Die Pläne für die Erweiterung der Bezirkssportanlage in der BV-Sitzung am 28.
September vorzustellen.

2.) Von der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu allen etwaigen Plänen, die über die
Umwandlung der Asche- in Sportplätze hinausgehen einen entsprechenden
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld einzuholen.

3.) Bevor zu den Planungen in der BV-Ehrenfeld kein Beschluss gefasst wurde,
keine vertraglichen Vereinbarungen zu treffen oder anderweitig Fakten zu
schaffen.

Sachstand zum 30.06.2017:
Zu 1.)

Zum Zeitpunkt des Beschlusses Nr. 590 war geplant, die Generalsanierung durch
den Verein DSK Köln e.V. über eine städtische Fördermaßnahme durchführen zu
lassen. In der Präsentation zur BV-Sitzung am 28.09.2015 wurden die Planungen
des DSK Köln e.V. vorgestellt. Das vorgestellte Konzept wurde von einigen Teilen
der Bevölkerung nicht akzeptiert, woraufhin die Anwohner-lnitiative
innergrünEHRENFELD ein eigenes Konzept vorlegte.

Zu 2/3.)

Nach einem gemeinsamen Ortstermin der Sportverwaltung und dem DSK am
01.02.2017, wurde seitens des DSK erklärt, den vereinseigenen Umbau nicht
realisieren zu können, wodurch der Umbau als geförderte Vereinsmaßnahme nicht
weiter verfolgt wird. Die Sportverwaltung beabsichtigt, dem Planungsbeschluss in die
BV 4 (11.09.2017), Sportausschuss (14.09.2017), Finanzausschuss (25.09.201 7)
und Rat (28.09.2017) zu bringen, um mit den eigenen Planungen beginnen zu
können. Für die Maßnahmen stehen dem Sportamt zurzeit Finanzmittel in Höhe von
1,8 Mio € zur Verfügung.

Sachstand zum 31.03.2018: .

Am 15.11.2017 hat ein Fachgespräch zu dieser Thematik stattgefunden, in welchem
sowohl die Verwaltung als auch die Vertreterinnen und Vertreter der Initiative
Innergrün ihre Planungen und Konzepte vorgestellt haben.

Die Bezirksvertretung hat der Errichtung eines Kunstrasenplatzes in der Sitzung am
04.12.2017 zugestimmt (Beschlussvorlage 2826/2017).

Darüber hinaus wurde beschlossen, 50.000 € aus den Mitteln des Bürgerhaushaltes
für folgende Maßnahmen der Initiative Innergrün zur Verfügung zu stellen:

1. Verbesserung der Wegeführung Spielplatz Christian-Schult-Straße,
2. Verbesserung des Weges zur Venloer Straße
3. Sitzgruppe Ende Mittelallee

Sachstand zum 30.04.2019:

Die Vorlage zur Sportentwicklungsplanung (0149/2019) wurde in der Sitzung der BV
4 am 18.03.2019 beraten. Das Gutachterteam um Prof. Kähler sowie Vertreter des
Sportamtes haben in diesem Zusammenhang den Sachstand zur Bezirkssportanlage
Everhardstraße ausführlich dargestellt. Hierbei wurde auch mitgeteilt, dass es sich
bei den im Gutachten vorgestellten Maßnahmen um Vorschläge handele. Konkrete
Maßnahmen werden den politischen Gremien vor der Umsetzung zur Beratung und
Entscheidung vorgelegt.

Der Rat hat die Vorlage in seiner Sitzung am 04.04.2019 beschlossen.

Beschluss Nr. 591
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 28.09.2015

öffentlich
8.1 Barrierefreie Spiel- und Bolzplätze im Stadtbezirk Ehrenfeld
AN/1358/2015
Beschluss:

(1) Die Verwaltung wird bei der Neuplanung und bei der Planung von Sanierungen

(2

(3

)

—

von Spiel- und Bolzplätzen im Stadtbezirk Ehrenfeld gebeten, das im Jahr 2009
beschlossene Handlungskonzept zur Kölner Behindertenpolitik umzusetzen.
Darin heißt es zu Spiel- und Bolzplätzen:

Im Zuge der Diskussion um neue Konzepte von Spielplätzen werden
grundsätzlich die Bedürfnisse aller potentiellen Nutzerinnen und Nutzer
berücksichtigt und in die Planungen einbezogen. Für die Spielraumgestaltung
heißt das:

° die Schaffung von Spiel- und Aufenthaltsräumen, die die Begegnung von
Kindern und Jugendlichen mit und ohne Beeinträchtigungen fördern und ihren
Bedürfnissen gerecht werden,

e die Beteiligung aller Kinder und Jugendlichen an der Gestaltung sowie aller
Anwohnerinnen und Anwohner vor Ort, ohne jede Einschränkung.

Die gemeinsame Beteiligung an der Gestaltung der Spielräume sowie die

gemeinsame Nutzung fördern gleichzeitig ein Miteinander ohne Vorurteile. Ziel ist

es, dass möglichst viele Spielplätze die Anforderungen an einen integrierten

Spielplatz erfüllen. .

« Im Rahmen der zukünftigen Um- und Neubauten von Spielplätzen werden die
Gesichtspunkte der Barrierefreiheit und Integration bei der Planung und
Gestaltung berücksichtigt.

e Es wird verstärkt darauf geachtet, dass auch behinderte Kinder und ihre Eltern
in die Beteiligungen für die Gestaltung einbezogen werden.

e In Kooperation mit dem Büro der Behindertenbeauftragten* wird ein
barrierefreier und integrativer Spielplatz modellhaft gestaltet.

e Bei den Eigentümern und Bauherren privater Spielplätze wird für eine
barrierefreie Gestaltung geworben.

Die BV bittet die Verwaltung um eine Aufstellung, bei welchen Spiel- und

Bolzplätzen die Gesichtspunkte der Barrierefreiheit bei Planung und Gestaltung

bereits berücksichtigt wurden und ob ein Spielplatz modellhaft bisher barrierefrei

gestaltet wurde und wenn ja, welcher.

Die Verwaltung wird gebeten, bei allen zukünftigen Planungen von Spiel- und
Bolzplätzen dieses Handlungskonzept nicht nur zu beachten, sondern der BV

jeweils darzulegen, wie es konkret, inklusive einer Aufstellung der entstandenen
Kosten, umgesetzt wird.

(4) Bei oben genannten Planungen von Spiel- und Bolzplätzen sollte die Fachstelle
Behindertenpolitik der Stadt jeweils in die Planungen mit einbezogen werden.

(5) Vorrangig und exemplarisch ist der Spielplatz am Bürgerzentrum Ehrenfeld nach
dem Handlungskonzept zur Kölner Behindertenpolitik zeitnah umzugestalten. Der
barrierefreie Zugang zu Sanitäranlagen wie auch seine gute Erreichbarkeit
aufgrund seiner zentralen Lage im Stadtteil prädestinieren ihn dafür.

Sachstand zum 31.08.2017:
Im Fachgespräch am 13.10.2016 hat die Verwaltung Folgendes mitgeteilt:

Das Amt für Kinder, Jugend und Familie steht bzgl. der barrierefreien Herrichtung
von Spiel und Bolzplätzen im gesamten Stadtgebiet in engem Kontakt zum

“ Behindertenbeauftragen der Stadt Köln. Mit diesem besteht Einvernehmen, dass
oberste Priorität die barrierefreie Zugänglichkeit dieser Flächen hat. Im Übrigen
müsse für jeden Spielplatz bedarfsorientiert und individuell entschieden werden,
welche Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit erforderlich sind, da es
hierfür kein Patentrezept gibt und je nach Nutzergruppen unterschiedliche
Anforderungen erfüllt werden müssen. Gemeinsam mit dem Behindertenbeauftragten
Soll hierzu ein Katalog erstellt werden. Als erster Pilot ist ein Spielplatz am
Humboldtpark im Stadtbezirk Kalk barrierefrei hergerichtet worden.

- Sachstand zum 31.08.2018:
Kein neuer Sachstand.
Sachstand zum 31.12.2018:
Kein neuer Sachstand.

Beschluss Nr. 598
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 14.03.2016

öffentlich

8.2 Prüfantrag: Überquerung Venloer Straße/Ehrenfeldgürtel
AN/0444/2016

Beschluss:

Die Situation ist für Fahrgäste (Fußgänger*innen), die von der Stadtbahnhaltestelle
der Linie 13 Fahrtrichtung Holweide kommend den Ehrenfeldgürtel Richtung
stadtauswärts queren wollen, aufgrund der beengten Situation mitunter gefährlich.
Die Verwaltung wird daher beauftragt, ggf. in Zusammenarbeit mit der KVB, zu
prüfen, ob und ggf. wie

e die Situation kurzfristig durch eine geänderte Ampelschaltung sicherer
gestaltet werden kann.

e es kurzfristig Möglichkeiten gibt, die Zu- und Abgangssituation und/oder die
Aufstellfläche zu optimieren, die insbesondere durch den U-Bahnabgang
eingeengt wird.

e die Situation mittelfristig, d. h. bei der geplanten Anhebung des Bahnsteiges
verbessert werden kann.

Das Ergebnis der Prüfung ist der Bezirksvertretung vorzustellen.

Sachstand zum 30.06.2017:

Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. Die Ergebnisse werden nach
Abschluss der BV vorgestellt.

Sachstand zum 31.08.2018:
Kein neuer Sachstand.
Sachstand zum 17.06.2019:

Ohne bauliche Maßnahmen sind keine Verbesserungen an der Situation zu
erreichen.

Die Maßnahmen werden im Rahmen der Bahnsteiganhebungen entlang der
Gürtelstrecke auf Grundlage der Prioritätenliste geprüft und berücksichtigt.

Beschluss Nr. 600
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 14.03.2016

öffentlich
8.6 Alternativ-Planungen für den Ausbau der Bezirkssportanlage Prälat-
Ludwig-Wolter
AN/0429/2016
Beschluss:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt folgenden Prüfauftrag:

Beim Ausbau der Bezirkssportanlage Prälat-Ludwig-Wolker sollen alternative
Planungen für die Bezirkssportanlage erstellt werden, die den Denkmalschutz der
Anlage, die öffentliche Durchwegung, den Erhalt der Bäume und bereits vorhandene
Parkplatzkapazitäten in der Umgebung (zum Beispiel im Barthoniaforum, unter der
Moschee und am Colonius) berücksichtigen. Um den Zugang zu den Parkplätzen am
Colonius zu gewährleisten, soll ein Fußgänger- und Radfahrer-Übergang zum
Inneren Grüngürtel eingeplant werden. Außerdem soll das umweltfreundliche Cradle-
to-Cradle-Verfahren beim Bau der Kunstrasenplätze verwandt werden. Zusätzlich soll
geprüft werden, welche Gefährdungen sich durch den Bau der Kunstrasenplätze für
die Bäume (Bodenversiegelung, Wasserhaushalt) und das Mikroklima ergeben.

Sachstand zum 30.06.2017:

Sobald der Planungsbeschluss im September 2017 erfolgt ist, kann das Sportamt mit
der Grundlagenermittlung beginnen. In diesem Zusammenhang werden auch die
Hinweise und Anmerkungen aus Beschluss Nr. 600 sowie das vorgelegte Konzept
von innergrünEhrenfeld in die weiteren Überlegungen einfließen.

‚Neben der Planungsabteilung des Sportamtes befassen sich derzeit die extern
beauftragten Sportentwicklungsplaner mit Konzepten zu einigen ausgewählten
Sportanlagen im Kölner Stadtgebiet. Zu den näher betrachteten Anlagen gehören
auch die Prälat-Ludwig-Wolker Sportanlage, sodass die Ergebnisse der
Entwicklungsplanung in die Planungen des Sportamtes einfließen können. Darüber
hinaus wird die Einbindung weiterer Dienststellen (z.B. Amt für Straßen und
Verkehrstechnik, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen) erforderlich.

Das Sportamt sieht zunächst den Bau von zwei Kunstrasenplätzen und die zur
Genehmigung erforderliche Infrastruktur als höchste Priorität an, da beide Spielfelder
über die Kunstrasenprioritätenliste vom Rat beschlossen wurden. Inwieweit
weitergehende Umbaumaßnahmen realisiert werden können, kann zum jetzigen
Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden. Für zusätzlich, kostenintensivere

Maßnahmen wie Skatepark und Fußgänger- und Radfahrer-Übergang mit
Signalanlage ist absehbar, dass die dem Sportamt zur Verfügung stehenden
Finanzmittel von 1,8 Mio € nicht ausreichen werden.

Aufgrund des großen öffentlichen Interesses beabsichtigt das Sportamt, die
Bevölkerung zu gegebener Zeit über die Ergebnisse des Planungsprozesses zu
informieren.

Sachstand zum 31.03.2018:
vgl. Sachstand zu Beschluss Nr. 590
Sachstand zum 30.04.2019:

vgl. Sachstand zu Beschluss Nr. 590

Anlage 6 Jahresbericht 2018 Teil 6

26142 Zeichen

Beschluss Nr. 665
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 02.07.2018

Öffentlich

8.7 Bauvorhaben Liebigstraße
Beschluss:

Das Grundstück Liebigstraße 201 -203 soll so wie in der BV-Ehrenfeld zuletzt vorgestellt
bebaut werden. Dies hat - unabhängig vom künftigen Eigentümer -schnellst möglich
erfolgen.

Sachstand zum 20.05.2019

Das Grundstück Liebigstraße wurde an einen neuen Investor veräußert. Der neue
Eigentümer ist in den städtebaulichen Vertrag eingetreten, was bedeutet, dass auch
dieser die Verpflichtung hat, 20% öffentlich geförderten Wohnungsbau und eine Kita
zu errichten. Die Wohnbauleitstelle wird auf den Investor zugehen, um das Vorhaben
zu begleiten.

Beschluss Nr. 666
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 02.07.2018

Öffentlich

8.8 Erhalt der Postfiliale in Bickendorf, Am Haselbusch

Beschluss:

Die Bezirksvertretung beschließt, dass der Bezirksbürgermeister mit der Deutschen Post AG
Verhandlungen aufnimmt, damit die gut frequentierte Postfiliale in Bickendorf, Am
Haselbusch, und das Spektrum der Leistungen in vollem Umfang erhalten bleiben.
Sachstand zum 31.12.2018

Herr Bezirksbürgermeister Wirges hat wie beschlossen Gespräche mit Vertreterin der
Deutschen Post AG geführt. Ein Erhalt der Postfiliale Am Haselbusch konnte nicht erreicht

werden.

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

Beschluss Nr. 668
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 10.09.2018

Öffentlich

8.7 Kulturstandort Güterbahnhof Ehrenfeld retten - Lebensqualität in Ehrenfeld
sichern

Beschluss:

1. Die Verwaltung beabsichtig ein Gespräch mit dem Grundstückseigentümer und Jack in the
box zu initiieren. Aufgrund der politischen Beschlüsse zur Integration kultureller Nutzungen in
der Ostspitze sind auch die politischen Vertreter*innen der Bezirksvertretung Ehrenfeld und
ggf. aus StEA /Ausschuss für Kunst und Kultur an dem Gespräch zu beteiligen.

2. Das Nutzungskonzept von JACK IN THE BOX soll unter Berücksichtigung des Betriebs
einer vollwertigen Kulturspielstätte - mit Betriebszeiten auch nach 22:00 Uhr - realisiert
werden.

Damit die Vorgaben der TA-Lärm eingehalten werden, sind alle Schallschutzmöglichkeiten,
u. a. durch entsprechende Gebäudekubaturen oder zur Lenkung der motorisierten und
nichtmotorisierten Besucherströme, zu nutzen.

3. Zur Abwicklung der motorisierten Besucherströme bei Veranstaltungen, ist die
Realisierung der für den Kulturbetrieb notwendigen Ostspitzenausfahrt durch die Verwaltung
zu prüfen.

4. Die Abrissgenehmigung für die Güterhalle und die Baugenehmigungen für die Ostspitze
sollen erst erteilt werden, wenn alle Fragen einer künftigen Nutzung geklärt und baurechtlich
abgesichert sind.

5. Da vereinbarte Eckpunkte zur Entwicklung des Geländes nicht im B-Plan dargestellt
werden konnten, sollten sie per Städtebaulichen Vertrag geregelt werden. Insofern wünscht
die BV Einsichtnahme in diesen Vertrag, ggf. im nichtöffentlichen Teil.

6. Der Beschluss soll dem Ausschuss für Anregungen und Beschwerden im Rahmen der
Beratungen der Bürgereingabe „Kulturstandorte retten — Lebensqualität in Köln sichern“ (Az.:
02-1600-167/17) zur Kenntnis gegeben werden. r

Sachstand zum 21.05.2019

Zu 1:
Gespräche zwischen Grundstückseigentümer, Jack in the Box, Verwaltung und politischen
Vertretern der BV Ehrenfeld und des Stadtentwicklungsausschusses fanden statt.

Zu 2:

Die geplanten Nutzungen müssen die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm für Mischgebiete
von tags 60 dB(A) und nachts 45 dB(A) einhalten müssen. Bei Einhaltung dieser
Immissionsrichtwerte ist auch eine Nutzung nach 22:00 Uhr möglich. Dies muss der
Antragsteller im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens nachweisen.

Zu 3: n
Eine zusätzliche Zu- und Abfahrtssituation der Ostspitze des Güterbahnhofs auf die
Vogelsanger Straße / Oskar-Jäger-Straße, ist nicht ausgeschlossen. Derzeit stehen die

Investoren hierzu in Verhandlungen. In Abhängigkeit mit der noch festzulegenden konkreten
Nutzung durch den Investor ist eine solche Zufahrt im Einzelfall zu betrachten. Im Rahmen
dieser möglichen Entwicklungen sind die verkehrlichen Auswirkungen einer potenziellen
zusätzlichen Zufahrt vorab gutachterlich ergänzend zu prüfen.

Zu 4: ö

Bereits in dem Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 22.01.2015 „Beschluss
über die Ergebnisse des kooperativen Gutachterverfahrens (Mehrfachbeauftragung) zur
Erstellung eines Planungs- und Entwicklungskonzeptes für den ehemaligen Güterbahnhof
Ehrenfeld als Grundlage für die Bauleitplanung“ wurde sich mit einem Neubau der
Güterhalle an gleicher Stelle auseinandergesetzt.

Forderung des Stadtentwicklungsausschusses war, dass ein Neubau mit seiner Architektur
die historische Siedlungsstruktur abbildet. Im Bebauungsplan sind entsprechende
Festsetzungen getroffen worden, so wurde z.B. die Kubatur der Güterhalle aufgenommen
und mit einer Baugrenze festgesetzt. Eine Abrissgenehmigung für die Güterhalle bzw. eine
Baugenehmigung für die Ostspitze kann nicht mit dem Nutzungskonzept von Jack in the box
verknüpft werden. Sollten entsprechende Anträge bei der Bauaufsicht eingehen, so sind
diese bauordnungsrechtlich und planungsrechtlich zu prüfen. Sofern hier keine Verstöße
vorliegen sind diese Anträge zu genehmigen.

Der Abriss der Halle erfolgt derzeit.

Zu 5. .
Der städtebauliche Vertrag wurde der Bezirksvertretung Ehrenfeld im nicht-öffentlichen Teil
zur Kenntnis gegeben.

Zu 6.

Der Beschluss wurde dem Ausschuss für Anregungen und Beschwerden in der Sitzung am
13.09.2018 zur Kenntnis gegeben. Der Ausschuss hat den Beschluss der BV Ehrenfeld bis
auf Punkt 6 wortgleich übernommen (siehe Niederschrift Ausschuss für Anregungen und
Beschwerden zu TOP 4.9 vom 13.09.2018).

Die Verwaltung schlägt vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

Beschluss Nr. 669
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 05.11.2018

Öffentlich

8.4 Vorgezogener Bau der Kindertagesstätte am Butzweilerhof bis 2019
Beschluss:

Die Bezirksvertretung beschließt, das Bauvorhaben Kindertagesstätte am Butzweilerhof
vorzuziehen und bereits im Jahr 2019 bezugsfertig fertig zu stellen. Sollte die Fertigstellung
durch konventionelle Bauweise bis zu diesem Zeitpunkt nicht möglich sein, sollte der Bedarf,
der jetzt vorhanden ist, durch die Aufstellung entsprechender Container gedeckt werden.

Sachstand zum 31.12.2018

Die Verwaltung hat in der Sitzung am 03.12.2018 per Mitteilung 3715/2018 folgendes
mitgeteilt:

Die im Antrag genannte Kindergarteneinrichtung wird durch einen Investor errichtet. Der
Bauantrag hierfür befindet sich in Vorbereitung und soll noch in diesem Jahr gestellt werden.
Mit dem Baubeginn wird, in Abhängigkeit von der zu erteilenden Baugenehmigung, im Il.
Quartal 2019 gerechnet, die bauliche Fertigstellung soll bis zum Il. Quartal 2020 erfolgen.
Eine Fertigstellung der Einrichtung im Jahr 2019 ist, bei einer voraussichtlichen Bauzeit von
einem Jahr, nicht möglich.

Für die von der BV alternativ vorgeschlagene Container Lösung müsste, wenn ein Standort
hierfür vorhanden ist, zunächst auch ein Bauantrag gestellt werden. Weiter müssten
entsprechende Container beschafft und aufgebaut werden, mit der hierfür erforderlichen
Erschließung und der Verlegung der entsprechenden Anschlüsse für Strom, Wasser etc.
Dies wäre nicht schneller zu realisieren als der Bau der „festen“ Einrichtung.

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

Beschluss Nr. 670
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 05.11.2018

Öffentlich

8.7 Sachstand Beschlusslage und Bauvorhaben Melatengürtel/Grüner Weg
Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt der BV Ehrenfeld unverzüglich, d.h. in der Sitzung am 5.11.
2019 spätestens in der Sitzung am 3.12. 2019, darzulegen

1. warum sich Verwaltung und Eigentümer an den eingangs bezeichneten Beschluss nicht
gebunden sehen.

2. in welchen Punkten, das zwischen Verwaltung und Eigentümer bisher erörterte
Bauvorhaben nach geltendem Baurecht, beschlossene Planungsvorgaben (siehe Anlage)
verwirklicht bzw. wo es von diesen abweicht.

3. wie viele Wohneinheiten nach auf Basis des o.a. Beschlusses und demgegenüber nach
geltendem Baurecht geschaffen werden können.

4. ob insbesondere die Vorgaben des Kooperativen Baulandmodells, zu dessen Anwendung
der Vorhabenträger seine Grundzustimmung erteilt hatte, zum Tragen kommen sollen

5. Der Stadtentwicklungsausschuss ist über den Beschluss der BV-Ehrenfeld in Kenntnis zu
setzen.

Sachstand zum 31.01.2019

Die Verwaltung hat in der Sitzung am 29.01.2019 per Mitteilung 0121/2019 folgendes
mitgeteilt.

zu 1.

Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 03.09.2015 den Beschluss zur Einleitung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes -Arbeitstitel: Melatengürtel/Grüner Weg in Köln-
Ehrenfeld- gefasst mit dem Ziel, öffentliche Straßenverkehrsfläche und Mischgebiet
festzusetzen.

Danach gab es umfangreiche Abstimmungen über die Möglichkeiten der Unterbringung von
sozialer Infrastruktur (Kindertagesstätte, öffentlicher Spielplatz), die längere Zeit in Anspruch
genommen haben.

Mit einem Schreiben im Mai 2017 teilte der Vorhabenträger KD Stadtsanierungsgesellschaft
Ehren-feld Mitte mbH & Co. KG der Verwaltung dann mit, dass er plane, eine Bebauung
gemäß geltendem Bebauungsplan vorzusehen. Die Verwaltung hat von einer Aufhebung
eines Einleitungsbeschlusses 2

abgesehen, um weiterhin das Instrument des Einleitungsbeschlusses in der Hand zu haben.
Leider ist es im Nachgang der Entsendung des Vorhabenträgers seitens der Verwaltung
unterblieben, die Bezirksvertretung über dessen neue Absichten zu informieren.

Es gab in den folgenden Monaten Abstimmungen zwischen Verwaltung und Investor zu einer
Bebauung nach geltendem Bebauungsplan. Im August 2018 wurden Bauanträge für eine
Bebauung an der Vogelsanger Straße mit Wohnen und Gewerbe eingereicht. Mit Vorliegen
des Antrages hat die Verwaltung nun faktisch die Aussage erhalten, dass die Weiterführung
des VEP-Verfahrens vom Vorhabenträger nicht beabsichtigt ist.

Der bestehende Bebauungsplan Nr. 63460/02, 1. Änderung -Arbeitstitel Grüner Weg in
Köln-Ehrenfeld- setzt ein Mischgebiet entlang der Vogelsanger Straße sowie Gewerbegebiet
am Grünen Weg fest.

Die bisher eingereichten Bauanträge für die Bebauung an der Vogelsanger Straße mit
Wohnen und Gewerbe entsprechen grundsätzlich dem Ziel des Einleitungsbeschlusses vom
03.09.2015.

Für den im rechtswirksamen Bebauungsplan als Gewerbefläche festgesetzten
Grundstücksteil liegen seit Oktober 2018 Bauanträge vor. Die Verwaltung kann sich hier eine
gewerbliche Nutzung gemäß rechtswirksamem Bebauungsplan vorstellen. Daher soll zeitnah
die Bezirksvertretung und den zu-ständigen Ausschüssen des Rates vorgeschlagen werden,
den Einleitungsbeschluss aufzuheben.

zu 2.

Das Planungskonzept, welches die Grundlage für den Einleitungsbeschluss bildete, sah eine
drei- bis fünfgeschossige Wohnbebauung in Form von Blockrandbebauung mit circa 170 WE
und einem Anteil an nicht störenden gewerblichen Nutzungen vor. Allerdings war vom
Vorhabenträger die Durchführung einer Mehrfachbeauftragung vorgesehen, so dass das
Konzept nur als Vorstudie anzusehen war und somit hinsichtlich Geschossigkeit,
Bauvolumen, Anzahl Wohneinheiten etc. auf jeden Fall noch Änderungen erfahren hätte.
Beantragt sind nun auf dem als Mischgebiet ausgewiesenen Grundstücksteil drei
Mehrfamilienhäuser mit 32 WE und Gewerbeeinheiten sowie ein Haus mit mehreren
Gewerbeeinheiten und gemeinsamer Tiefgarage. Es ist ebenfalls eine Blockrandbebauung
mit IIl- bis IV-Vollgeschossen plus Staffelgeschoss vorgesehen.

Die derzeit vorliegenden Bauanträge entsprechen für den Grundstücksteil an der
Vogelsanger Straße im Hinblick auf die Art und Maß der Nutzung den Zielen des
Einleitungsbeschlusses.

Für den im rechtswirksamen Bebauungsplan als Gewerbegebiet festgesetzten Bereich
liegen seit Oktober 2018 Bauanträge vor. Es sind eine Blockrandbebauung mit IIl- bis IV-
Vollgeschossen entlang des Grünen Weges vorgesehen sowie kammartige Strukturen
Richtung eines an der östlichen Grundstücksgrenze verlaufenden Privatwegs. Nach
rechtswirksamem Bebauungsplan ist im Gewerbegebiet kein Wohnen zulässig, wodurch die
Planungen hier auf jeden Fall vom bestehenden Einleitungsbeschluss abweichen werden.
Weiterhin wurde im Einleitungsbeschluss vom 03.09.2015 gefordert, dass die gestalterische
und städtebauliche Qualität der geplanten Bebauung im Einklang mit der Bebauung des
Heliosgeländes stehen soll. Das Vorhaben soll daher im Gestaltungsbeirat der Stadt Köln
vorgestellt werden, um diesen Aspekt sicherzustellen.

Die Verknüpfung mit dem bestehenden und geplanten Fuß- und Radwegesystem ist
gegeben. Es ist ein am östlichen Grundstücksrand verlaufender Privatweg in einer Breite von
5,50 m für Fußgänger, Fahrradfahrer und Anliegerverkehr vorgesehen. Dieser war beim
Einleitungsbeschluss ebenfalls vor-gesehen. Der Weg soll für Radfahrer und Fußgänger
öffentlich nutzbar sein und soll mit Bäumen, Hochbeeten und Grünflächen gestaltet werden.

Der zu den Wohnungen gehörende Innenhof soll mit Mietergärten und den privaten
Kleinkinderspiel-flächen privat genutzt werden.

zu 3.
Wie schon unter Punkt 2 erläutert, sind nach den vorliegenden Bauanträgen 32 WE
beantragt. Im Einleitungsbeschluss zum VEP wurde von circa 170 WE ausgegangen.

zu 4.
Die Vorgaben zum kooperativen Baulandmodell können bei den Bauvorhaben auf Grundlage
des bestehenden Bebauungsplanes nicht zur Anwendung kommen.

zu 5.
Dem Stadtentwicklungsausschuss wird der Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld sowie
die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis gegeben.

Die Verwaltung schlägt vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

Beschluss Nr. 671
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 05.11.2018:

Öffentlich
8.10 Information der BV Ehrenfeld über städtische Konzeptvergaben

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt.die Verwaltung, bei allen Vergaben nach
Konzeptqualität die Bezirksvertretungen über die geplante Konzeptvergabe zu unterrichten
und im Rahmen der Anhörungsrechte zu beteiligen, bevor der Liegenschaftsausschuss
darüber entscheidet, ob und nach welchen Kriterien die Ausschreibung über einen Verkauf
städtischer Liegenschaften erfolgt.

Außerdem sind die Bezirksvertretungen über die Verkaufsentscheidung der politischen
Gremien des Rates zeitnah zu unterrichten.

Sachstand zum 31.05.2019

Der Rat der Stadt Köln hat die Anregung der Bezirksvertretung in seiner Sitzung am
21.05.2019 beraten (Session Nr.: 0065/2019) und folgenden Beschluss gefasst:

„Der Rat beschließt, in Hinsicht auf die Anregung der Bezirksvertretung Ehrenfeld aus ihrer
Sitzung am 05.11.2018 - AN/1429/2018 - folgendes Verfahren für Konzeptausschreibungen
für städtische Wohnungsbaugrundstücke:

„Die Bezirksvertretungen werden über Vergaben von Wohnungsbaugrundstücken nach
Konzeptqualität in ihrem Stadtbezirk in Form einer Mitteilung informiert, wenn die
Entscheidung über eine Konzeptausschreibung im Liegenschaftsausschuss ansteht. Im
Anschluss werden die Bezirksvertretungen über die Vergabeentscheidung des
Liegenschaftsausschusses bzw. des Rates zeitnah unterrichtet.

Im Rahmen der geplanten Evaluation des Verfahrens der Konzeptvergabe wird auch diese
Vorgehensweise mit bewertet.“

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

Beschluss Nr. 672
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 03.12.2018

Öffentlich

8.2 PV Anlagen
Beschluss:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung, fünf mindestens 150m? große
Dachflächen auf städtischen Liegenschaften im Bezirk Ehrenfeld (Verwaltungsgebäude,
Schulen, KiTas, Turnhallen etc.) zu benennen, die für die Installation und Nutzung von
Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) zu den Bedingungen des Gestattungsvertrags der
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln geeignet sind (siehe https://www.stadt-
koeln.de/mediaasset/content/pdf26/mustervertrag_photovoltaik.pdf.). Für diese Flächen sind
die für die übliche Eignung notwendigen Angaben, insbesondere auch die statische
Lastreserve aufgrund vorhandener Plan- und Berechnungsunterlagen zu spezifizieren.
Die Flächen sind den Bürgerinnen und Bürgern für konkrete, unmittelbare und lokale
Bürgerstromprojekte anzubieten. Auf ein Nutzungsentgelt gemäß 83 des
Gestattungsvertrags wird verzichtet. Aufgrund der Dringlichkeit wird die Verwaltung
beauftragt, zu jeder Bezirksvertretungssitzung ausführlich schriftlich darzustellen, wie der
Antrag umgesetzt wurde.

Sachstand zum 31.03.2019

Die Verwaltung hat in der Sitzung am 18.03.2019 per Mitteilung 0750/2019 folgendes
mitgeteilt:

Das Verfahren zur Photovoltaik-Dachverpachtung zu den Bedingungen des
Gestattungsvertrags der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln hat sich bewährt. Die
Bedingungen sind auf den Internetseiten für jede Bürgerin und jeden Bürger einsehbar. Nach
Anfrage der Interessentinnen und Interessenten für ein konkretes Objekt wird eine
Einzelfallprüfung auch unter formalen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung von
Sanierungsstand, anstehenden Baumaßnahmen und Denkmalschutz durchgeführt. Bei
Eignung kommt es zum Abschluss eines Pachtvertrages.

Die Einzelfallprüfung hat sich als unerlässlich herausgestellt, da die Größe der
Photovoltaikanlagen entsprechend der individuellen Vorstellungen der Investorengruppen
unterschiedlich ausfällt, was sich auf die Statik auswirkt. Ausschlaggebend ist dabei die
Höhe der angestrebten Wattleistung. Geprüft werden auch einzuhaltende Abstände, die
Laufwege auf den Dächern, Verlegung der erforderlichen Anschlussleitungen, Installation der
erforderlichen Schalt- und Messanlagen, Sicherung des Zugangs zu Steuerungs- und
Leitungseinrichtungen. Der Aufwand der statischen Nachweisführung mit Hilfe eines
Prüfstatikers wurde deshalb den Investorinnen und Investoren übertragen. Eine Benennung
von mindestens fünf Dächern auf städtischen Liegenschaften in Ehrenfeld auf Vorrat setzt
voraus, die Größe der gewünschten Photovoltaikanlagen zu kennen. Mehrfachprüfungen
verursachen wegen der aufwändigen statischen Berechnungen hohe Kosten. Ohne Kenntnis
der Investorenwünsche zur Größe der Anlagen erfordert das einen enormen personellen und
technischen Aufwand, der zusätzliches Personal erfordert.

Die Verwaltung empfiehlt deshalb im Hinblick auf die technischen Erfordernisse und die
weitere Nutzung solarer Stromerzeugung die Beibehaltung des bewährten und seit Jahren

praktizierten Verfahrens und verweist auf die Stellungnahme 3444/2018 vom 05.11.2018
zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (AN/1401/2018).

Im jährlich vorgelegten „Energiebericht“ wird über den aktuellen Status aller PV-Anlagen
(sowohl eigene, als auch die externer Investorinnen und Investoren) mit detaillierter
Auflistung der Objekte berichtet.

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

Beschluss Nr. 673
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 03.12.2018

Öffentlich

8.4 Förderung des Stadtklimas in Ehrenfeld / GRÜN hoch 4
Beschluss:

Die Verwaltung soll: R

A) das Städtische Programm „GRUN hoch 3“ zusätzlich auch auf die Begrünung und
Entsiegelung von VORGARTEN ausdehnen

B) die im Programm vorgeschlagenen Maßnahmen auch bei entsprechenden privaten
Bauvorhaben/privaten Bauträgern aktiv einfordern

C) das Programm proaktiv im Bezirk bewerben

Sachstand zum 31.01.2019

Die Verwaltung hat in der Sitzung am 29.01.2019 per Mitteilung 4289/2018 folgendes
mitgeteilt:

Zu A)

Das Programm „GRÜN nachs Dächer | Fassaden | Höfe“ soll für Eigentümer*innen,
Interessens-gemeinschaften und kleine Betriebe Anreize schaffen ihre Dächer, Fassaden
und Höfe zu begrünen, um so das Kleinklima zu verbessern und die Aufenthaltsqualität für
das Umfeld zu steigern. Da die gewünschten Hauptziele, die der Verdunstungskühlung und
des Regenwasserrückhaltes, mittels einer Entsiegelung und Begrünung, gleichwohl ob sich
die Fläche vor oder hinter einem Gebäude befindet erreicht werden, wird im
Genehmigungsverfahren auch heute schon nicht unterschieden ob es sich bei der Fläche um
einen Vorgarten oder einen Innenhof handelt.

Erste Anträge zur Entsiegelung und Begrünung von Vorgärten im Bezirk Ehrenfeld wurden
bereits gestellt und beschieden.

Zu B)

Verbindliche Maßnahmen können nur über die Bauleitplanung erfolgen.

Die Festsetzung von Dachbegrünungen erfolgt regelmäßig bei Bebauungsplänen, in denen
Flachdächer oder flachgeneigte Dächer festgesetzt werden. Die Festsetzung von
Fassadenbegrünung wird regelmäßig geprüft.

ZuC)

Neben den bereits erfolgten Maßnahmen wie Pressekonferenz, Fernsehbeitrag,
Internetauftritt, Flyern, Briefbeilagen und Anzeigen in verschiedenen Medien sind
ergänzende Aktionen ge-plant, die den Bekanntheitsgrad des Programmes weiter steigern
sollen. Die aus kommunalem Austausch gewonnenen Erfahrungswerte zeigen, dass vor
allem bürgernaher Kontakt gute Ergebnisse erzielt. Diesbezüglich sind auf Zielgruppen
ausgerichtete Informationsveranstaltungen unter anderem auch in Ehrenfeld beabsichtigt.

Die Verwaltung schlägt vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

‚Beschluss Nr. 674
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 03.12.2018

Öffentlich

8.5 WLAN in der U-Bahnhaltestelle Venloer Straße / Gürtel
Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, in der U-Haltestelle Venloer Str / Gürtel ein öffentliches
WLAN den Fahrgästen zur Verfügung zu stellen.

Sachstand zum 31.12.2018

Die Verwaltung hat in der Sitzung am 29.01.2019 per Mitteilung 4104/2018 folgendes
mitgeteilt:

Das Interesse der Bezirksvertretung Ehrenfeld an hotspot.koeln und dessen Verfügbarkeit in
der unterirdischen KVB-Haltestelle „Venloer Straße“ ist zu begrüßen.

Seit dem Jahr 2016 finden Bestrebungen statt, die unterirdischen Haltestellen sukzessive mit
öffentlichem WLAN auszustatten. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am
15.03.2016 den Änderungsantrag AN/0516/2016 beschlossen:

„Der Rat beauftragt die Verwaltung und die. KVB AG in Kooperation mit der NetCologne
GmbH in einem ersten Schritt als Piloten WLAN Access Points in der U-Bahn-Station
Dom/HBF sowie in zwei weiteren Haltestellen, die durch Fahrgäste - insbesondere auch
Touristen - stark frequentiert werden, einzurichten. Dies ist unter der Voraussetzung der
Kostenneutralität für den städtischen Haushalt zu realisieren. Möglichkeiten der Freifunk-
Nutzung sind zu prüfen.

Bevor eine Installation in weiteren Haltestellen erfolgen soll, sind nach einem Jahr Betrieb
die Anzahl der Nutzenden, die Nutzungsdauer und die reale Kostenentwicklung zu
evaluieren. Außerdem ist die technische und tarifliche Entwicklung für den LTE-Bereich zu
beobachten. Die Ergebnisse sind dem Verkehrsausschuss und dem Ausschuss Allgemeine
Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabel/lnternationales mitzuteilen.“

Technischer Abschlussbericht der KVB:

„Nach Ablauf eines Betriebsjahres kommt die KVB zu dem Ergebnis, dass die Kunden das
Angebot des Pilotprojektes zunehmend nutzen und die Technik im Probezeitraum fehlerfrei
lief, Allerdings kann zum heutigen Zeitpunkt keine klare Zukunftsprognose hinsichtlich der
Nutzerentwicklung gemacht werden. Einerseits stehen WLAN und Mobilfunk durchaus in
Konkurrenz zueinander, andererseits macht die Volumenbegrenzung im Mobilfunk ein
paralleles WLAN-Angebot durchaus attraktiv.

Die Mobilfunkanbieter unternehmen zahlreiche Anstrengungen, um den stetig steigenden
Datenbedarf gerecht zu werden. Dazu werden die Mobilfunknetze weiter ausgebaut. Die
Markteinführung des 5G-Standards soll ab dem Jahr 2020 erfolgen, eine realistische
Einführung wird auf 2025 geschätzt, die eine Steigerung der Übertragungsrate um etwa das
10-fache der LTE-Geschwindigkeit ermöglichen soll.

Das kostenlose WLAN hat jedoch auch die Auswirkung, dass sich in den Haltestellen
vermehrt Personen ohne Reiseabsicht aufhalten, um dort über längere Zeiträume das
kostenlose WLAN zu nutzen. Sie blockieren dabei häufig die Sitzmöglichkeiten auf den
Bahnsteigen der U-Bahn. In einzelnen Fällen haben sich Fahrgäste bereits kritisch zum
Verhalten einiger dieser Personen geäußert.

Sollten weitere Haltestellen mit WLAN ausgestattet werden, entstehen Installationskosten,
die von der Beschaffenheit und der Ausstattung der jeweiligen Haltestelle abhängig sind. Für
die Haltestelle Dom beliefen sich die Installationskosten auf 15.000 Euro, für die Haltestelle
Rudolfplatz auf 13.000 Euro und für die Haltestelle Friesenplatz auf 29.000 Euro. Basierend
auf den Erkenntnissen der bisher installierten Haltestellen, werden die Kosten für die
Ausrüstung aller U-Bahnhaltestellen mit WLAN auf ca. 1 Mio. Euro geschätzt. Hinzu kämen
die Kosten für den Betrieb der Anlagen. Bei einer Ausstattung aller U-Bahnhaltestellen
würden die Folgekosten bei rd. 500.000-Euro/Jahr liegen.“

Weitere Vorgehensweise:

In seiner Sitzung am 08.11.2018 hat der Rat der Stadt Köln den Haushalt für das Jahr 2019
beschlossen. Hierin sind 100.000 Euro für den weiteren Ausbau von WLAN an KVB-
Haltestellen auf Initiative der Politik berücksichtigt. Auf dieser Basis sind Gespräche über die
weitere Erschließung von unterirdischen Haltestellen mit der KVB und NetCologne geplant,
mit dem Ziel einer genauen Kostenevaluierung und Priorisierung der Umsetzung. Den
Betrieb der Anlagen wird die NetCologne übernehmen.

Insoweit ist festzustellen, dass dem Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld bereits in der
Ausbaustrategie für das öffentliche WLAN der Stadt Köln Rechnung getragen wird.
Grundsätzlich sollen alle unterirdischen KVB-Haltestellen ausgebaut werden. Einzig die
Reihenfolge und somit auch der Zeit-punkt der jeweiligen Erschließung kann aktuell noch
nicht benannt werden. Dies bleibt den Abstimmungen mit der KVB und NetCologne nach
Abschluss des Pilotprojektes sowie der ausreichenden Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln
vorbehalten.

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

Beschluss Nr. 675
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 03.12.2018

Öffentlich

8.6 Wasserspender auf Spielplatz in Köln-Ehrenfeld
Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen die Möglichkeit und die Kosten der Einrichtung
eines Wasserspenders auf einem Spielplatz in Köln-Ehrenfeld.

Sachstand zum 31.12.2018

Die Verwaltung hat die Prüfung aufgenommen.

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

1992 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02-4/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 2562/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bericht über den Ausführungsstand der Beschlüsse der Bezirksvertretung Ehrenfeld 
(Jahresbericht) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld nimmt  
 
a) den Bericht des Bürgeramtes Ehrenfeld zum Ausführungsstand ihrer Beschlüsse (vgl. Anlagen 1-6) 
 
b) den Bericht des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung zum Ausführungsstand ihrer Be-
schlüsse (vgl. Mitteilung 3469/2018)  
 
zur Kenntnis. 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, die den Berichten jeweils als Anlagen beigefügten Arbeitslisten fort-
zuführen. Die von der Bezirksvertretung Ehrenfeld als „erledigt“ betrachteten Beschlüsse mit den 
Nummern: 
 
Jahresbericht ohne die Beschlüsse des Amtes für Straßen- und Verkehrsentwicklung: 
 
601 
 
613 
 
623 
 
626 
 
637 
 
648 
 
654 
 
656 
 
658 
 
660 
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 09.09.2019

2 
661 
 
662 
 
664 
 
666 
 
668 
 
669 
 
670 
 
671 
 
673 
 
Jahresbericht des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung:  
 
11 
 
23 
 
30 
 
44 
 
49 
 
52 
 
54 
 
56 
 
58 
 
64 
 
71 
 
79 
 
83 
 
105 
 
106 
 
109 
 
110 
 
113 
 
114

3 
116 
 
117 
 
118 
 
124 
 
125 
 
127 
 
 
werden aus den Arbeitslisten heraus genommen.

4 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Gemäß § 42 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen berichtet die Oberbür-
germeisterin der Bezirksvertretung einmal jährlich über den Ausführungsstand ihrer Beschlüsse, so-
weit dies Beschlüsse auf Anträge der Fraktionen in der Bezirksvertretung zurückzuführen sind. 
Die letzte Berichterstattung erfolgte in der Sitzung am 13.05.2019.  
Der Jahresbericht wurde allen Bezirksvertreterinnen und Bezirksvertretern in die Fraktionsbüros zu-
gestellt. 
Die noch nicht vorliegenden Sachstände werden nachgereicht. 
 
Anlagen

Anlage 3 Jahresbericht 2018 Teil 3

40911 Zeichen

Beschluss Nr. 601
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 14.03.2016

öffentlich
8.7 Vorstellung Ergebnisse Essbare Stadt - Essbares Ehrenfeld
AN/0382/2016
Beschluss:

Die Verwaltung soll der Bezirksvertretung zeitnah vorstellen, welche öffentlichen
Grünflächen für die Maßnahme „Essbare Stadt-essbares Ehrenfeld“ ermittelt wurden.
Weiterhin soll die Verwaltung aufzeigen, auf welchen Flächen seit dem im Jahr 2014
gefassten Beschluss essbares Grün gepflanzt wurde, und welche in den nächsten
Monaten folgen.

Sachstand zum 30.07.2017:

Der Ausschuss Umwelt und Grün hat in seiner Sitzung am 07.06.2016 das
gesamtstädtische Konzept Essbare Stadt beschlossen.

Der Beschluss beinhaltet:

1. Der Ausschuss für Umwelt und Grün der Stadt Köln begrüßt die durch die
Verwaltung vorgenommene systematische Analyse und Beschreibung zum
Thema „essbare Stadt“ und würdigt diese ausdrücklich.

2. Um das Thema weiter voranzubringen, wird die Verwaltung beauftragt, die
Analyse und Bestandsaufnahme zu einem gesamtstädtischen Konzept weiter

“zu entwickeln und dem Ausschuss erneut vorzulegen. Hierbei soll die
Verwaltung aktiv auf interessierte Bürgerinitiativen, wie beispielsweise dem
neu gegründeten Ernährungsrat - zugehen, deren Interessen bündeln und in
das Konzept einfließen lassen.

3. Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung ferner, die Anregungen der
Bezirksvertretungen zu systematisieren und deren Ideen in das neue Konzept
einfließen zu lassen.

4. Öffentliche Grünflächen und Parks sind für die Nutzung durch die
Allgemeinheit zu sichern, privater Gartenbau ist dort nicht zu gestatten.

5. Die Verwaltung wird damit beauftragt, das neue Konzept nach zwei Jahren zu
evaluieren und die Ergebnisse dem Ausschuss für Umwelt und Grün erneut
vorzulegen.

Der Beschluss kann deshalb zurzeit nicht umgesetzt werden.

Sachstand zum 31.08.2018:

Kein neuer Sachstand.

Sachstand zum 30.04.2019:

Der Ausschuss Umwelt und Grün hat die Verwaltung beauftragt das Konzept in enger
Zusammenarbeit z. B. mit dem Ernährungsrat Köln weiterzuentwickeln. Ein Vorentwurf liegt
vor und wird abgestimmt.

Der Ernährungsrat wird das Konzept für Ehrenfeld in der FVB am 02.07.2019
vorstellen.

Beschluss Nr. 603
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 14.03.2016

öffentlich
8.9 Abriss des ehem. Verwaltungsgebäudes der Herbig-Haarhaus-AG
durch SEGRO
AN/0509/2016
Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt,

1. den Abriss des noch erhaltenen Teils des ehemaligen Verwaltungsgebäudes der

 Herbig-Haarhaus AG (Herbol) aus dem Jahr 1937 nicht zu genehmigen, bevor
festgestellt wurde, ob die Kriterien einer Unterschutzstellung als Denkmal erfüllt
werden. Es handelt sich um das letzte bauliche Zeugnis der über 100 jährigen
Industriegeschichte an diesem Standort.

2. auf SEGRO einzuwirken - wie zugesichert und ungeachtet des Denkmalwertes -
. dieses Bestandsgebäude zu revitalisieren.

3. ebenfalls vor Genehmigung eines Abrisses die konkretisierte (Master-)Planung in
der Bezirksvertretung Ehrenfeld vorzustellen.

4. der BV - ggf. auch im nichtöffentlichen Teil — darzulegen, welche vertraglichen
Vereinbarungen/Auflagen zwischen der Stadt Köln und der SEGRO Germany
GmbH in Bezug auf Entwicklung und Bebauung des Geländes bestehen.

5. der BV darzulegen, in welchem Umfang sich Segro an einer notwendigen
Sanierung und Ertüchtigung der Vitalisstraße und Vogelsanger Straße beteiligen
wird.

Sachstand zum 30.06.2017:

Am 18.05.2016 hat ein Ortstermin zu dieser Thematik mit allen Beteiligten
stattgefunden.

Sachstand zum 31.08.2018:

In der Sitzung der BV 4 am 07.05.2018.hat ein Vertreter des Investors folgenden
Sachstand mitgeteilt:

Das Gelände wird in einzelnen Phasen entwickelt. Der Standort des Bürogebäudes
befinde sich in der letzten Entwicklungsphase. Hier sei von einem Zeithorizont von
ein bis zwei Jahren auszugehen. Die Nutzung des Gebäudes richte sich nach der
ursprünglichen Absprache mit der Bezirksvertretung. Die Fassade bleibe erhalten.

Sachstand zum 31.12.2018:

Kein neuer Sachstand.

Beschluss Nr. 604
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 18.04.2016

öffentlich
8.3 Wohnen mit Parkblick — Lärmschutzdeckel aus Wohnbauten über der
A57
AN/0550/2016
Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt,

eine Überbauung der BAB 57 mit Wohnbauten zu prüfen, vorrangig im Bereich
zwischen Ossendorfer Straße und Wöhlerstraße. Dabei ist sicherzustellen, dass
mindestens 30 Prozent sozial geförderter Wohnungsbau sind.

Zu prüfen wäre auch, wie eine Überbauung für einen Fahrradschnellweg zu nutzen
wäre.

Wir bitten insbesondere darzustellen unter Berücksichtigung der Flächenpotentiale:

1) Anzahl der möglichen Wohneinheiten

2) Eine grobe Kostenschätzung der Überbauung

3) Mögliche Finanzierungsmöglichkeiten (EU, Bund, Land)
Sachstand 30.07.2017:

Die Einhausung bzw. Überbauung der BAB 57 wurde in der Vergangenheit des
Öfteren im politischen Raum thematisiert, letztmalig aufgrund einer Bürgereingabe in
der Sitzung am 01.02.2016. Die BAB 57 befindet sich in der Straßenbaulast des
Bundes. Für eine Überbauung wäre der Landesbetrieb Straßen NRW zuständig. Im
Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den Umbau des Autobahnkreuzes Köln-
Nord wird derzeit die Stellungnahme der Stadt Köln für die Bezirksregierung Köln
erstellt. Der Beschluss wird in diese Stellungnahme aufgenommen. Die
abschließende Entscheidung über die Stellungnahme obliegt dem
Stadtentwicklungsausschuss. Die betroffenen Bezirksvertretungen Ehrenfeld, Nippes
und Chorweiler werden im Rahmen des Verfahrens angehört.

Sachstand zum 31.12.2017:

Der Beschluss der BV 4 wurde in die Stellungnahme der Stadt Köln an die
Bezirksregierung aufgenommen. Auszug aus der Stellungnahme:

„Abschließend weise ich noch auf einen Beschluss der Bezirksvertretung für den
Stadtbezirk Ehrenfeld (BV 4) vom 18.04.2016 hin. Hier wurde seinerzeit für die BAB

57 einen Lärmschutzdeckel mit Wohnbauten — vorrangig im Bereich zwischen der
Ossendorfer Straße und der Wöhlerstraße — gefordert. Ich gehe davon aus, dass die
räumliche Entfernung der geplanten Baumaßnahme einer solchen Maßnahme nicht
entgegensteht, anderenfalls bitte ich, diesen Beschluss in der weiteren Planung zu
berücksichtigen.

Sowohl die Bezirksvertretung Ehrenfeld in ihrer Sitzung am 04.12.2017 als auch der
Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 14.12.2017 haben der
Stellungnahme zugestimmt.

Sachstand zum 31.08.2018:
Kein neuer Sachstand.
Sachstand zum 31.03.2019:

Die Verwaltung hat per Mitteilung 0549/2019 (Planfeststellungsbeschluss für den
Umbau des Autobahnkreuzes Köln-Nord) in der Sitzung am 18.03.2019 u.a.
folgendes mitgeteilt:

Der Hinweis auf den Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 18.04.2016
hinsichtlich eines Lärmschutzdeckels mit Wohnbebauung über der A 57 (vorrangig im
Bereich zwischen Ossendorfer Straße und Wöhlerstraße) ist im
Planfeststellungsbeschluss nicht aufgenommen worden. Hierbei ist allerdings zu
berücksichtigen, dass der räumliche Geltungsbereich der Planfeststellung lediglich
das Autobahnkreuz umfasst. Hinsichtlich der A 57 liegt die südliche
Planfeststellungsgrenze an der Militärringstraße. Streckenabschnitte deutlich weiter
südlich werden damit von dem Umbau nicht betroffen.

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

Beschluss Nr. 606
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 18.04.2016

öffentlich

8.8 Demokratie braucht Information und Transparenz! -
Bürgerinformationsmonitor der Bezirksvertretung in der Wartehalle des
Bürgeramtes Ehrenfeld
AN/0553/2016

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen,

im Wartebereich des Bürgeramtes einen Bürgerinformationsmonitor der
Bezirksvertretung aufzustellen, der in elektronischer Form über die aktuellen
Sachstände, Tagesordnungen, Beschlüsse und Termine der Bezirksvertretung
informiert.

Sachstand zum 30.06.2017:
Die Verwaltung prüft derzeit die Umsetzung des Beschlusses.
Sachstand zum 30.09.2018:

Die Aufstellung eines separaten Informationsmonitors im Wartebereich des
Kundenzentrums ist aus Platzgründen leider nicht möglich. Die Verwaltung plant
stattdessen, Informationen der Bezirksvertretung über die bestehende Aufrufanlage
zur Verfügung zu stellen. Bereits heute werden dort den wartenden Bürgerinnen und
Bürgern verschiedene Infos der Verwaltung präsentiert. Hierzu sind noch technische
Abstimmungen mit den beteiligten Fachämtern notwendig.

Sachstand zum 31.12.2018:

Kein neuer Sachstand.

Beschluss Nr. 613
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 12.09.2016

öffentlich

8.5 Wohnungsbau in Ehrenfeld voranbringen!
AN/1379/2016 u. 1496/2016

Beschluss:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, für die hier genannten Wohnbauvorhaben im
Stadtbezirk Ehrenfeld alles Notwendige zu tun, damit diese zügig umgesetzt
werden können und ein Mindestanteil von 30% öffentlich gefördertem
Wohnungsbau sichergestellt wird

- Wohnungsbau am Erlenweg in Bickendorf

- Wohnungsbau und Kindertagestätte Liebigstraße gegenüber ehem.
Schlachthof

- Wohnungsbau an der Alsdorferstraße

2. Zu allen drei Vorhaben erwartet die Bezirksvertretung bis auf weiteres
regelmäßig, mindestens jedoch einmal im Quartal, Sachstandsberichte.

3. Die der Verwaltung vorliegende gutachterliche Stellungnahme zum Bauvorhaben
Liebigstraße ist der Bezirksvertretung spätestens in der kommenden Sitzung
vorzustellen.

Sachstand zum 30.09.2017:

-Wohnungsbau am Erlenweg in Bickendorf

Die Bauanträge für die Kita und die Wohnbebauung liegen vor und werden geprüft.
-Bebauung Liebigstraße: siehe Sachstand zu Beschluss Nr. 577

-Bebauung Alsdorfer Straße: Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung
am 10.11.2016 folgenden Beschluss gefasst:

2. Beschluss: Ergänzte Beschlussalternative: (analog der Beschlussfassung in der
Bezirksvertretung Ehrenfeld):

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, dem Antrag der Vorhabenträgerin
stattzugeben und nach $ 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des
beschleunigten Verfahrens nach $ 13a BauGB das Bebauungsplanverfahren
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet nördlich der Alsdorfer Straße
(Flurstücke 244, 3994/202, 3995/202, 1734, 1736, 1738, 1740, 1742, 1744, 202/10
und teilweise 1084, Flur 68, Gemarkung Müngersdorf), mit dem Ziel, Wohnen
festzusetzen, einzuleiten.

Bei den weiteren Planungen ist die Linienführung des Low Line Linear Parks zu
berücksichtigen. °

Die BV wird weiter über die Sachstände informiert.

Sachstand zum 15.09.2018

-Wohnungsbau am Erlenweg in Bickendorf

Die Bebauung wurde begonnen. Die Einweihung unter Beteiligung der
Oberbürgermeisterin wurde durchgeführt.

-Bebauung Liebigstraße:

siehe Sachstand zu Beschluss Nr. 577

-Bebauung Alsdorfer Straße:

Die Verwaltung hat zur Sitzung am 10.09.2018 folgendes mitgeteilt (Vorlage
2879/2018):

Für die Planbereiche "Alsdorfer Straße" und "Alsdorfer Straße 7 - 9" liegt jeweils ein
Einleitungsbeschluss vor.

Der Vorhabenträger, der das Grundstück "Alsdorfer Straße 7 - 9" gekauft hat, hat nun
auch die angrenzende Fläche "Alsdorfer Straße" erworben.

Der Vorhabenträger hat in Abstimmung mit der Verwaltung im Juli 2018 eine

zweistufige Mehrfachbeauftragung mit sieben Planungsbüros zur Findung eines
„ städtebaulichen Planungskonzeptes gestartet. Die Bezirksvertretung ist durch _

Vertreterinnen beziehungsweise Vertreter in der Jury in das Verfahren involviert.

Dadurch, dass nun ein Vorhabeträger über die gesamte Fläche verfügt, kann der
Bereich insgesamt einheitlich beplant und entwickelt werden.

Da derzeit zwei Einleitungsbeschlüsse für die Fläche vorliegen (Alsdorfer Straße und
Alsdorfer Straße 7 - 9), aber nur noch ein Vorhabenträger vorhanden ist, muss aus
formellen Gründen ein neuer Einleitungsbeschluss für die gesamte Fläche gefasst
werden. Eine entsprechende Beschlussvorlage soll nach Vorliegen des
Siegerentwurfs zusammen mit dem städtebaulichen Planungskonzept und dem
Beschlussvorschlag über die frühzeitige Bürgerbeteiligung in die Bezirksvertretung
Ehrenfeld und den Stadtentwicklungsausschuss eingebracht werden.

Sachstand zum 20.05.2019

- Wohnbebauung Erlenweg in Bickendorf

Das Vorhaben befindet sich im Bau.

- Bebauung Liebigstraße

Ein Bauvorbescheid für das Grundstück liegt vor. Das Grundstück Liebigstraße
wurde inzwischen an einen neuen Investor veräußert. Der neue Eigentümer ist in den
städtebaulichen Vertrag eingetreten, was bedeutet, dass auch dieser die
Verpflichtung hat, 20% öffentlich geförderten Wohnungsbau und eine Kita zu
errichten.

- Bebauung Alsdorfer Straße

Die Mehrfachbeauftragung ist im Januar 2019 abgeschlossen worden. Im Anschluss
daran wurde von den Bezirksvertretungen 3 und 4 sowie der Verwaltung ein Dialog
mit den Anwohnerinnen und Anwohnern der Alsdorfer Straße sowie der Osterinsel
geführt. Als Ergebnis daraus wird nun die „reduzierte“ Planvariante ohne das
Grundstück der sogenannten „Gleisharfe“ weiterverfolgt. Der Vorhabenträger hat
einen entsprechenden Antrag auf Einleitung eines VEP gestellt. Die Aufhebung der
vorliegenden Einleitungsbeschlüsse sowie der neue Beschluss zur Einleitung für das
Bebauungsplanverfahren (VEP) sollen kurzfristig in die politischen Gremien
eingebracht werden. Das kooperative Baulandmodell wird zur Anwendung kommen
und 30 % öffentlich geförderter Wohnungsbau umgesetzt werden.

Aus Sicht der Verwaltung hat sich der Beschluss insgesamt erledigt.

Beschluss Nr. 614
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 12.09.2016

öffentlich
8.5 Recht auf Bildung ermöglichen!
AN/1459/2016
Beschluss:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung,

(1) die Heimleitungen und Betreiber der Unterkünfte für Geflüchtete umgehend über
das Angebot von Dr. Klein zu informieren;

(2) bei den Ehrenfelder Unterkünften Alter, Geschlecht und Anzahl aller Kinder und
Jugendlichen im Alter von 6 bis 18 Jahren - ob Köln zugewiesen oder nicht - zu
erfragen, differenziert danach, ob sie bereits eine Schule besuchen oder nicht;

(3) die Namen der Kinder und Jugendliche, die noch keine Schule besuchen, zu
erfassen und dem Schulamt umgehend mitzuteilen, damit schnellstmöglich eine
Beschulung erfolgen kann;

(4) zu ermitteln, wie viele der 300 Jugendlichen im Alter zwischen 16 und 18 Jahren,
die derzeit nach Informationen des Kommunalen Integrationszentrum keinen
Schulplatz im neuen Schuljahr erhalten haben, in Ehrenfeld leben. Für diese
Schülergruppe muss sofort Abhilfe geschaffen werden, in Form von intensiven
Sprachkursen und einen regulären Schulplatz in einer Internationalen

. _Förderklasse;

(5) die Bezirksvertretung Ehrenfeld über die Ergebnisse der Abfrage und den
Fortschritt der Beschulung umfassend zu informieren.

Sachstand zum 30.07.2017:

Die Verwaltung hat aufgrund einer Anfrage in der Sitzung am 20.03.2017 folgende
Stellungnahme abgegeben:

1. Wie ist der Umsetzungsstand von AN/1459/2016

Seitens der Flüchtlingseinrichtungen aus Ehrenfeld wurden dem Schulamt für die
Stadt Köln nur vereinzelt Kinder und Jugendliche gemeldet, die noch nicht
beschult wurden. Die gemeldeten Kinder waren überwiegend bereits einer Schule
oder Vorbereitungsklasse zugewiesen.

Es hat sich jedoch gezeigt, dass die postalische Zustellung der Zuweisungen in
den Flüchtlingsunterkünften oftmals schwierig war und dadurch die Eltern der
Schülerinnen und Schüler erst verspätet vom Schulplatz Kenntnis erlangt haben.
Durch die sukzessive Räumung der-Turnhallen und dem Wechsel des
Postdienstleisters hat sich dieses Problem jedoch zwischenzeitlich entschärft.

2. Besuchen alle in den Unterkünften im Stadtbezirk Ehrenfeld wohnenden Kinder
und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren — unabhängig ob Köln zugewiesen
oder nicht — mittlerweile eine Schule?

Eine Zuweisung eines Schulplatzes ist ein Instrument der
Schulpflichtüberwachung.

Kinder und Jugendliche, die Köln nicht zugewiesen sind, haben ein
Schulbesuchsrecht, aber unterliegen nicht der Schulpflicht. Daher kann eine
Zuweisung eines Schulplatzes im Seiteneinstieg mit der Konsequenz zusätzlicher
Ressourcen für die Schule nur für schulpflichtige Kinder und

Jugendliche ausgesprochen werden.

Zum Stand 15.02.2017 konnte das Schulamt für die Stadt Köln insgesamt vier
Kindern und

Jugendlichen aus den Flüchtlingsunterkünften in Ehrenfeld keinen Schulplatz
zuweisen.

Drei dieser Kinder warten seit Januar und ein Kind seit Februar auf einen
Schulplatz.

Stadtweit warteten zum Stichtag 15.02.2017 insgesamt 127 Köln zugewiesene
Kinder und

Jugendliche auf einen Schulplatz. Neu eingerichtete oder freigewordene
Schulplätze werden

entsprechend der Position auf der Warteliste und unter Berücksichtigung des
konkreten Wohnorts zugwiesen. Eine vorrangige Berücksichtigung von Kindern
und Jugendlichen aus den Flüchtlingsunterkünften aus Ehrenfeld kann im Sinne
einer Gleichbehandlung nicht erfolgen.

Der Sachstand zu den 16 bis 18-jährigen Jugendlichen ergibt sich aus der
Beantwortung der Frage 3.

3. Ist die Mitteilung (Ds.Nr. 4370/2016) so zu verstehen, dass alle im Stadtbezirk
Ehrenfeld lebenden Jugendlichen im Alter zwischen 16 und 18 Jahren, die
zunächst keinen Schulplatz im neuen Schuljahr erhalten hatten, mittlerweile
intensive Sprachkurse und reguläre Schulplätze in einer
Internationalen Förderklasse erhalten haben?

Das folgende geänderte Verfahren führt dazu, dass alle beim Kommunalen
Integrationszentrum beratenen 16 und 17- jährigen Jugendlichen, bei denen eine
IFK- Beschulung zulässig ist, in der Regel spätestens innerhalb eines Monats
einen Schulplatz erhalten.

Ab 01.12.2016 wurden sukzessive weitere 17 Klassen an Berufskollegs
eingerichtet, die laufend mit Schülerinnen und Schülern besetzt werden, nicht
mehr ausschließlich zum Schuljahresbeginn. Vierzehntägig erhält die
Bezirksregierung eine Liste der beratenen Jugendlichen inclusive der
Beratungsergebnisse z.B. zur beruflichen Ausrichtung.

Intensive Sprachkurse zusätzlich zur Beschulung werden nicht angeboten. Es gibt
ehrenamtlich Engagierte, die die deutsche Sprachkompetenz der Jugendlichen
außerschulisch fördern. Außerdem erhalten einzelne Jugendliche ehrenamtliche

Unterstützung über spezielle Projekte wie z.B. über den Träger Ceno.
Weitere Projekte, auch hauptamtliche, werden vereinzelt aufgelegt, stehen aber
nicht flächendeckend zur Verfügung.

4. Wie wird der Schulbesuch derjenigen Kinder und Jugendlichen sichergestellt, die
von einer Unterkunft in eine in einem anderen Stadtbezirk gelegene verlegt
wurden? Wie erfolgt die Zusammenarbeit und Abstimmung innerhalb der
Verwaltung? j

Sobald die Schule Kenntnis vom Umzug der Kinder und Jugendlichen erhält,
fertigt diese einen sogenannten Wechslerbogen und übersendet diesen an das
Schulamt für die Stadt Köln. Dieses sucht für die Kinder im Primarbereich eine
neue wohnortnahe Schule und weist die betroffenen Schülerinnen und Schüler
dieser Schule zu.

Besuchen die Kinder und Jugendlichen eine Vorbereitungsklasse in der

.. Sekundarstufe | oder eine internationale Förderklasse, ist für die Schülerin / den
Schüler der weitere Besuch der bisherigen Schule in der Regel zumutbar. Ein
Schulwechsel ist immer nur im Rahmen freier Kapazitäten und unter
Berücksichtigung des konkreten Einzelfalls möglich.

Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist nur dann nicht zumutbar, wenn der
regelmäßige Schulweg auch bei Ausnutzung der günstigsten
Verkehrsverbindungen für die Hin- und Rückfahrt zusammengerechnet mehr als
drei Stunden in Anspruch nimmt oder die Schülerin oder der

Schüler überwiegend vor sechs Uhr die Wohnung verlassen muss. Dies gilt für

alle Kölner
Schülerinnen und Schüler gleichermaßen.
In Abstimmung zwischen dem Schulamt für die Stadt Köln und Amt für
Wohnungswesen soll - im Hinblick auf die mit dem Wechsel verbundene hohe
Belastung der Schülerinnen und Schüler -künftig bei den Verlegungen verstärkt
darauf Rücksicht genommen werden. Gleichzeitig kann hierdurch das Verfahren
der Schulplatzvergabe beschleunigt werden.

Sachstand zum 31.08.2018:

Kein neuer Sachstand.

Sachstand zum 31.12.2018:

Kein neuer Sachstand.

Die Verwaltung schlägt vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

Beschluss Nr. 615
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 07.11.2016

öffentlich
8.1 Würdiges Erinnern an Deutschlands schandvollste Zeit —
Kriegsgräberanlage auf dem Westfriedhof sanieren
AN/1671/2016
Beschluss:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung,

die Ehrengrabanlage auf dem Westfriedhof, Vogelsang, bis zu ihrem 50-jährigen
Bestehen im Jahre 2018 umfassend zu sanieren und um eine zeitgemäße
Kommentierung zur allen Bestandteilen der Gesamtanlage zu ergänzen.

« Reinigung der Grabsteine

» Restaurierung der Inschriften

« Herrichtung der Wege

« Gärtnerische Pflege der Bepflanzungen

« Aufstellen von Wegweisern zu den drei Grabanlagen auf dem Gelände

. Übersetzen der polnisch- und russischsprachigen Inschriften an den Grabstellen

» Zeitgemäße Außenkommentierung zu allen Bestandteilen der Kriegsgräberanlage

Sachstand zum 30.06.2017:

Die Reinigungsarbeiten sind abgeschlossen. Derzeit stimmt die Friedhofsverwaltung
mit den beteiligten Stellen zur Auftragsvergabe die weitere Gestaltung ab.

Zur Sitzung am 11.09.2017 ist eine Mitteilung vorgesehen.
Sachstand zum 31.08.2018:

Rechtzeitig zur 100-Jahr-Feier des Kölner Westfriedhofs am 01.10.2017 konnte eine
Reihe erforderlicher Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten auf dem Westfriedhof
abgeschlossen werden.

Insbesondere die von der Bezirksvertretung Ehrenfeld unter TOP 8.1 am 07.11.2016
beschlossene Reinigung der Grabsteine, die Herrichtung der Wege und die
gärtnerische Pflege der Bepflanzung konnten abgeschlossen werden.

Durchgeführte Arbeiten auf der Kriegsgräberanlage des Westfriedhofs

Auf der Kriegsgräberanlage des Westfriedhofs wurden in 2017 / 2018 über die übliche
laufende Pflege hinaus nachfolgende Arbeiten durchgeführt:

Feld der Bomben- und Soldatenopfer (Flur V)

° Vorplatz am Kunstwerk hergerichtet

e Kunstwerk und Sockelstein überprüft und gereinigt

®e Hinweissteine auf dem Vorplatz gereinigt

e Treppengeländer entrostet und neu gestrichen

e  Plattenwege instandgesetzt

eo Wasserbecken am Hügel gereinigt und instandgesetzt

°» Querweg am Hügel der Anlage aufgearbeitet

e Neuaussaat der Rasendecke auf der rechten Hügelseite

e Reinigung der Grabsteine

e Ausbesserung des Grabfeldes und Aufrichten gesenkter Grabsteine

Feld der Kriegsgefangenen (Flur 81)

e Austausch von Bänken

e Umgestaltung der Bepflanzung der Gräber polnischer Opfer in Abstimmung mit dem
polnischen Konsulat

e Rückschnitt der Bäume hinter dem Hochkreuz

Feld der Gestapo-Opfer (Flur V)

e Rückschnitt der Randbepflanzung am Weg zum Feld der Gestapo-Opfer
e Säuberung der Außenwand des sogenannten Innenhofs

Die Erneuerung beziehungsweise Überarbeitung der Ausschilderung und die
Übersetzung von Grabstein-Inschriften wird derzeit zwischen den Beteiligten
(Volksbund Kriegsgräberfürsorge e.V., Amt für Denkmalpflege, NS-
Dokumentationszentrum und Friedhofsverwaltung) abgestimmt.

Die darüber hinaus vorgesehene Anbringung der korrekten Namensschreibweise an
den Grabsteinen ist von einem hohen Recherche-Aufwand geprägt.

Des Weiteren wird die Überarbeitung der gärtnerischen Gestaltung des Feldes der
Gestapo-Opfer auf dem Flur V vorbereitet.:

Da hier keine Unterlagen zur ursprünglichen, nicht mehr vorhandenen Erstgestaltung
vorliegen und entsprechende Recherchen ergebnislos verlaufen sind, wird hier
aktuell ein Gräbergesetz-konformes Gestaltungskonzept erstellt, welches in der
Folge mit den oben aufgeführten Beteiligten abzustimmen ist.

Sachstand zum 30.04.2019:
Eine zeitgemäße Außenkommentierung konnte zwischenzeitlich zwischen allen

Beteiligten abgestimmt werden. Die Beschaffung und Aufstellung wird nunmehr
beauftragt.

Beschluss Nr. 618
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 07.11.2016

öffentlich
8.4 Tag der Büdchen - Unsere Büdchen sind Kult(ur)!
AN/1712/2016
Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den zahlreichen Büdchen im
Stadtbezirk Ehrenfeld sowie anderen Akteuren wie z.B. Stadtmarketing,
KoelnTourismus, der DEHOGA und dem entsprechenden Einzelhandelsverband
einen Tag der Büdchen durchzuführen. Als Vorbild können vergleichbare
Veranstaltungen in der NRW dienen.

Sachstand zum 30.07.2017:

Die Verwaltung prüft derzeit eine mögliche Umsetzung. Die Bezirksvertretung wird
über den weiteren Sachstand informiert.

Sachstand zum 30.09.2018:

Die Beschlüsse der Bezirksvertretungen 1 und 4 treffen innerhalb und außerhalb der
Verwaltung auf eine umfangreiche zu beteiligende Organisationsstruktur. Es gilt
Kräfte aus den Bereichen Eventmanagement, Kulturamt, Ordnungsamt,
Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung und Kämmerei innerhalb der Verwaltung und
aus den Bereichen CityMarketing, Einzelhandelsverband, DEHOGA und IHK Köln zu
bündeln. Die Federführung für die erste Projektskizze und Abstimmung mit den
einzubinden Akteuren wurde zwischenzeitlich beim Amt für Wirtschaftsförderung
angebunden. Personalkapazitäten stehen hierfür nur im geringen Maße bereit.
Finanzmittel stehen im Haushaltsplan nicht zur Verfügung.

Nach einer Vielzahl von sondierenden Einzelgesprächen mit den bis heute
erkennbaren möglichen Beteiligten ist jetzt ein gemeinsames Auftaktgespräch im
Sinne eines „Runden Tisches“ in Vorbereitung. In diesem Auftaktgespräch sollen die
personellen und finanziellen Möglichkeiten für eine solche Projektidee erörtert und
eine Zeitschiene festgelegt werden. Nach diesem Gespräch wird eine Projektskizze
erstellt und der BV 1 und der BV 4 vorgelegt. j

Sachstand zum 31.12.2018:

Kein neuer Sachstand.

Beschluss Nr. 622
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 28.11.2016

öffentlich

8.1 Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Köln im Stadtbezirk 4,

" Köln-Ehrenfeld, Planänderungsgebiet für den südlichen Orteingangs
von Bocklemünd Mengenich zwischen der Kreuzung Venloer
Straße/Militärring, der Venloer Straße, dem Militärring und der Andreas-
Muhr-Straße
AN/1888/2016

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beantragt beim Rat der Stadt Köln eine Änderung
des Flächennutzungsplanes der Stadt Köln im Stadtbezirk 4, Köln-Ehrenfeld,
Planänderungsgebiet für den südlichen Orteingang von Bocklemünd Mengenich
zwischen der Kreuzung Venloer Straße/Militärring, der Venloer Straße, dem
Militärring und der Andreas-Muhr-Straße. Im Planungsgebiet liegt der unter
Denkmalschutz stehende, historische Gutshof Fettenhof „Zu den drei Höfen“,
Andreas-Muhr-Straße 2.

Der Rat der Stadt Köln möge beschließen:

Der Flächennutzungsplan der Stadt Köln im Stadtbezirk 4, Köln-Ehrenfeld,
Planänderungsgebiet für den südlichen Orteingangs von Bocklemünd Mengenich
zwischen der Kreuzung Venloer Straße/Militärring, der Venloer Straße, dem
Militärring und der Andreas-Muhr-Straße, wird wie folgt geändert:

Das Planänderungsgebiet des südlichen Orteingangs von Bocklemünd
Mengenich zwischen der Kreuzung Venloer Straße/Militärring und den Straßen
Venloer Straße, Militärring sowie der Andreas-Muhr-Straße wird als Grünfläche,
mit Ausnahme des unter Denkmalschutz stehenden, historischen Gutshofes
Fettenhof „Zu den drei Höfen“, Andreas-Muhrstraße 2, ausgewiesen. Die für die
Nutzung als Fläche für Hauptverkehrszüge vorgesehenen Flächen werden auf
die bestehenden Straßenverläufe beschränkt.

Sachstand zum 30.09.2017:

Die Vorlage mit dem Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplans ruht derzeit, da
noch Klärungsbedarf bezüglich der Trassenalternativen für die Verlängerung der
Stadtbahn nach Widdersdorf besteht. Eine Entscheidung über die
Verlängerungsoptionen der Linie 1 und Linie 4 kann zurzeit nicht getroffen werden,
da zunächst die Ergebnisse des Landes zur Prüfung der aktuell angemeldeten
Projekte zum ÖPNV-Bedarfsplan abgewartet werden müssen. Diese Ergebnisse sind

notwendigerweise in die Entscheidung über eine Flächennutzungsplanänderung
einzubeziehen.

Sachstand zum 31.08.2018:

Kein neuer Sachstand.

Sachstand zum 20.05.2019:

Es gibt nach wie vor keine Entscheidung über eine Verlängerung der Linie 1 oder 4
nach Widdersdorf. Eine Machbarkeitsstudie ist in Vorbereitung. So lange keine
Entscheidung über eine Trassenalternative gefallen ist, kann aus Sicht der

Verwaltung keine Flächenplannutzungsänderung erfolgen, da eine mögliche
Stadtbahntrasse in eine Flächennutzungsplanänderung einzubeziehen ist.

Beschluss Nr. 623
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 28.11.2016

öffentlich
8.2 Förderung der Elektromobilität
AN/1890/2016
Beschluss:

1) Die Verwaltung wird beauftragt, ein (Pilot-) Konzept zur Förderung und Umsetzung von
Elektro-Mobilitäts-Ladestationen im öffentlichen Raum im Bezirk Ehrenfeld zu erstellen
und umzusetzen.

2) Außerdem wird die Verwaltung beauftragt, prioritär einen Parkplatz auf der Venloer
Straße, zwischen Innerer Kanalstraße und Ehrenfeldgürtel, ausschließlich für Elektroautos
auszuweisen und diese gemeinsam mit einer leistungsfähigen Elektro-Ladestation
auszustatten, die ausschließlich mit Strom aus regenerativen Energiequellen betrieben
wird. Die Parkplätze sollen dementsprechend gekennzeichnet werden.

Sachstand zum 10.07.2017:

Derzeit wird ein integriertes Elektromobilitätskonzept für Köln durch die Verwaltung und
RheinEnergie erarbeitet (AN/0820/2016 und 1275/2017). Dieses wird ein Standortkonzept für
E-Ladeinfrastrukturen im öffentlichen Straßenland beinhalten. Das Konzept wird eine
Gliederung nach Bezirken vorsehen.

Initiativen der Bezirke zur Schaffung von Konzepten, Infrastrukturen und zur Bereitstellung
von Fahrzeugen werden dabei berücksichtigt. Der in Rede stehende Standort wird im
Rahmen der Erstellung des stadtweiten Standortkonzeptes hinsichtlich seiner Eignung und
Realisierbarkeit geprüft. Die Bezirke werden in die Konzepterarbeitung eingebunden.

Die Ladeinfrastrukturen von RheinEnergie und RWE in Köln werden bereits mit Ökostrom
aus ausschließlich erneuerbaren Energien versorgt. Dies ist auch künftig vorgesehen.

Mit der Schaffung von E-Ladeinfrastrukturen im öffentlichen Straßenland soll eine
entsprechende Kennzeichnung der dazugehörigen Stellflächen einhergehen.

Sachstand zum 30.04.2018: ’

Die Verwaltung hat aufgrund einer Anfrage im April 2018 folgenden Sachstand mitgeteilt:

Durch mehrere Beschlüsse des Rates der Stadt Köln sowie seiner Ausschüsse wurde:in den
vergangenen Monaten definiert, mit welchen Maßnahmen die Elektromobilität in Köln
gefördert werden soll. Die Verwaltung sieht es als konzeptionelle Aufgabe, diese Beschlüsse
integriert umzusetzen und so-mit Synergien zwischen den Einzelbeschlüssen zu erzielen.
Die sich daraus ergebende Strategie zur Förderung der Elektromobilität in Köln umfasst
folgende vier Schwerpunkte:

a. Förderung der Elektromobilität mit individuell genutzten Fahrzeugen
Der Rat hat die Verwaltung am 10.05.2016 beauftragt 400 Stellplätze auf Flächen im

öffentlichen Straßenland mit Ladestationen für Elektrofahrzeuge (Pkw und Fahrräder)
auszustatten (Antrags-Nr. AN/0820/2016).

Weiterhin ist geplant, vergünstigende Sonderregelungen bei der Nutzung der von der Stadt
Köln bewirtschafteten Parkflächen durch E-Fahrzeuge zu gewähren. Derzeit wird der Entwurf
einer entsprechenden Modifikation der Gebührenordnung für die Nutzung
gebührenpflichtiger Parkplätze im öffentlichen Straßenland erarbeitet.

Durch die Einrichtung von Mobilstationen soll der Wechsel zwischen den einzelnen
Verkehrsmitteln vereinfacht und damit die Nutzung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes
attraktiviert werden. Zur Basisausstattung dieser Mobilstationen, von denen drei bereits im
Kölner Stadtgebiet eingerichtet wurden, gehört auch die Ladeinfrastruktur für
Individualfahrzeuge.

b. Förderung der Elektromobilität im Öffentlichen Personennahverkehr

Der Rat hat die Verwaltung am 11.07.2017 beauftragt, gemeinsam mit der Kölner: Verkehrs-
Betriebe AG (KVB) einen Plan zur Umstellung des Linienbusnetzes auf Elektrobusse
vorzulegen (Antrags-Nr. AN/1008/2017). Dieses Konzept, für dessen Umsetzung der KVB
bereits ein Förderbescheid zur Anschaffung von 50 batteriebetriebenen Bussen vorliegt, wird
den städtischen Gremien in Kürze zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

c. Förderung der Elektromobilität in der Stadtverwaltung sowie bei den städtischen
Unternehmen

Am 19.01.2016 wurde vom Verkehrsausschuss der Beschluss gefasst, bei Neu- und Ersatz-
beschaffungen von städtischen Fahrzeugen zu prüfen, ob elektrische Antriebe bei diesen
Beschaffungen in Frage kommen können (Antrags-Nr. AN/1 106/2015). Die Verwaltung hat in
der Sitzung am 21.03.2017 in einer Analyse aufgezeigt, welches Potenzial zur Umstellung
der städtischen Fahrzeugflotte vorliegt (Vorlagen-Nr.: 0147/2017). Mittlerweile gibt es von
Seiten des Landes NRW und des Bundes umfangreiche Fördermöglichkeiten zur
Beschaffung von Elektrofahrzeugen. In der Antwort zu Frage 4 ist ausführlich dargestellt,
welche konkreten Ak-tivitäten von Seiten der Verwaltung zur Umstellung der städtischen
Fahrzeugflotte auf E-Fahrzeuge unternommen werden.

d. Förderung der Elektromobilität in Unternehmen der freien Wirtschaft

In Köln wurden und werden besondere Anstrengungen unternommen, um
Carsharingangebote auf Elektrofahrzeuge umzustellen: Zum einen können
Carsharinganbieter öffentliche Park-flächen mit E-Fahrzeugen kostenfrei nutzen (siehe auch
Vorlagen-Nr.: 3020/2017) und zum anderen können für diesen Einsatzzweck Ladesäulen auf
öffentlichem Straßenland errichtet werden. Neben diesen lokalen Rahmenbedingungen
haben die Fördermöglichkeiten auf Bun-des- und Landesebene dazu beigetragen, dass ein
in Köln agierendes Carsharingunternehmen bereits in 18 Kölner Ausleihstationen insgesamt
32 Elektroautos anbietet.

Um die Möglichkeiten der Förderung zur Anschaffung von Elektrofahrzeugen aufzuzeigen,
hat die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Industrie- und Handelskammer zu Köln, der
Kreis-handwerkerschaft Köln, dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband Nordrhein und
dem Handelsverband NRW am 20.03.2018 eine Informationsveranstaltung für interessierte
Firmen der freien Wirtschaft organisiert. 3

Voraussetzung für die Schaffung der 400 Ladepunkte im öffentlichen Raum ist die Erstellung
eines Standortkonzepts. Der Vertrag zur Erarbeitung dieses Ladeinfrastrukturkonzepts wird
in Kürze unterzeichnet. Die Fertigstellung des-Konzepts ist für die zweite Jahreshälfte 2018
vorgesehen. Bei der Konzepterstellung werden die bereits getätigten Beschlüsse hinsichtlich
der Prüfung bestimmter Standorte zur Einrichtung von Ladestationen berücksichtigt.

Bei der Einrichtung von Ladestationen im öffentlichen Straßenland sind eine ganze Reihe
von Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Deshalb konnten bislang nur einzelne
Stationen im Rahmen von Pilotprojekten installiert werden. Diese Ladestationen befinden
sich zum einen in den drei Mobilstationen am Charles-de-Gaulle-Platz, am Bahnhof
Messe/Deutz, in der Stegerwaldsiedlung und am Bahnhof Mülheim und zum anderen an der
Neusser Straße in Nippes. All diese Stationen wurden im Rahmen des Programms „Smart
City Cologne“ eingerichtet. i

Der Bebauungsplan stellt in der Regel kein geeignetes Instrument dar, um die
Elektromobilität zu fördern, da er in erster Linie rechtsverbindliche Festsetzungen zur
baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke sowie für die städtebauliche Ordnung
enthält, nicht aber die technische Ausstattung einzelner Gebäude regelt. Bei der Entwicklung
neuer Stadtquartiere verfolgt die Verwaltung die Strategie, möglichst stadtverträgliche
Mobilitätsformen zu fördern. Zum Beispiel wird derzeit für das Ent-wicklungsgebiet „Mülheim
Süd“ ein Mobilitätskonzept erarbeitet, in dem die Nutzung der Verkehrsmittel des
Umweltverbundes sowie ein leichter Wechsel zwischen den Verkehrsträgern gezielt
gefördert werden sollen. In diesem Zusammenhang ist im Entwicklungsgebiet die Einrichtung
von Mobilstationen vorgesehen, an denen auch elektrisch betriebene Verkehrsmittel (E-
Leihautos und -Fahrräder) verfügbar sein sollen. Auch soll es hier die Möglichkeit geben,
elektrische Individualfahrzeuge aufzuladen. Die Umsetzung der Maßnahmen ist von der
Investitionsbereitschaft der Projektentwickler und den Regelungsmöglichkeiten durch
städtebauliche Verträge im Rahmen der Bauleitplanverfahren abhängig.

Die Verwaltung informiert sich kontinuierlich über aktuelle Förderaufrufe des Bundes und des
Landes Nordrhein-Westfalen. Auf Grund der sich teilweise überschneidenden
Fördertatbestände mit unter-schiedlichen Fördersätzen, -bedingungen und -zielgruppen
sowie der teilweisen Kumulationsverbote zwischen Bundes- und Landesförderprogrammen
ist die Auswahl einer passenden Förderung nicht trivial.

Eine Koordinierung erfolgt durch das Büro der Oberbürgermeisterin und das Dezernat für
Mobilität und Verkehrsinfrastruktur. Die konkrete Antragstellung zu Förderaufrufen wird
entsprechend der Zuständigkeiten und wegen der jeweils zu erbringenden komplementären
Mittel den betroffenen Ämtern zugewiesen (vgl. auch Vorlagen-Nr. 0260/2018). Die
Verwaltung hat eine Serie von verwaltungsinternen Veranstaltungen durchgeführt, um die
eigenen Dienststellen sowie die städtischen Eigenbetriebe über diese Förderaufrufe zu
unterrichten und Unterstützung bei der Antragstellung zu bieten. Bei Bürgeranfragen
verweist die Verwaltung auf entsprechende Informationsangebote des Landes.

Im Rahmen des Sofortprogramms „Saubere Luft 2017 - 2020“ des Bundes gibt es mehrere
Förder-aufrufe mit Bezug zur Elektromobilität bzw. sind weitere Aufrufe vorgesehen. Zum
31.01.2018 endete die Antragsfrist für den Förderaufruf „Förderung von Elektrofahrzeugen
und der zum Betrieb benötig-ten Ladeinfrastruktur“. 4

Von Seiten der städtischen Dienststellen und der städtischen Unternehmen wurden
Fördermittel im Gesamtumfang von 4,7 Mio. Euro für folgende Posten beantragt:
D Beschaffung von 203 Elektrofahrzeugen, davon

o 12 Fahrzeuge der Klasse L (Krafträder und Leichtkraftfahrzeuge),

0 76 Fahrzeuge der Klasse M (Pkw und Kleinbusse),

0 82 Fahrzeuge der Klasse N (Lkw und Lieferfahrzeuge) und

0 33 Sonderfahrzeuge.

OD Umrüstung von zehn Fahrzeugen und

© Errichtung von 154 Ladesäulen, davon

0 81 öffentlich zugänglich und

0 73 nicht öffentlich zugänglich.

Da aktuell noch Förderaufrufe offen sind und weitere im Laufe des Jahres veröffentlicht
werden, wird sich die Anzahl der zu beschaffenden Elektrofahrzeuge voraussichtlich noch
weiter erhöhen.

In der bis zum 30.06.2018 laufenden Förderperiode „Sofortprogramm Elektromobilität‘ der
Landesregierung wurden seitens der Dienststellen oder städtischen Eigenbetriebe bisher °
keine Anträge eingereicht. Eine Komplementärfinanzierung von Fahrzeugen, die im
Bundesprogramm beschafft werden, wird noch geprüft. In den kommunalen Dieselgipfeln der
Bundesregierung wurde eine Kumulation zwischen Bundes- und Landesmitteln in Aussicht
gestellt; die Förderrichtlinien des Landes sehen aktuell jedoch ein Kumulationsverbot vor.

Sachstand zum 31.03.2019:

Die Verwaltung hat in der Sitzung am 18.03.2019 per Mitteilung 0048/2019 folgendes
mitgeteilt:

Die BV Ehrenfeld hatte in ihrer Sitzung am 28.11.2016 beschlossen, einen Standort auf der
Venloer Straße zwischen Innerer Kanalstraße und Ehrenfeldgürtel für die Einrichtung von
Ladestationen für Elektrofahrzeuge vorzusehen (siehe Antrag-Nr. AN/1890/2016). Im
Rahmen der Erstellung des nun vorliegenden Standortkonzepts für die Ladeinfrastruktur im
öffentlichen Straßenraum (s. Vorlage-Nr. 3677/2018) wurde dieser Standortvorschlag mit
überprüft. Ein entsprechender Standort konnte an der Venloer Straße 210 gefunden werden.
Darüber hinaus wird im Standortkonzept die Einrichtung von Ladestationen für den
gesamten Stadtbezirk Ehrenfeld flächendeckend vorgesehen.

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

Beschluss Nr. 626
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 30.01.2017

öffentlich
8.1 Nachpflanzung von Bäumen auf öffentlichem Grund
AN/0044/2017
Beschluss:

Folgende Standorte, an denen das Grünflächenamt in letzter Zeit Bäume gefällt hat
um der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen, sollen im Frühjahr 2017 mit
neuen Bäumen bepflanzt werden: auf dem Spielplatz Hansemannstraße, auf der
Lenaustraße, in der Hardschen Grube in Vogelsang, auf dem Alten Friedhof
Feltenstraße und auf der Subbelrather Straße (zw. Myliusstr. und Peter-Bauer-Str.).
Auch auf der Subbelrather Straße (gegenüber Hausnr. 533) soll ein neuer Baum
gepflanzt werden, da hier ein Baum bei einem Verkehrsunfall vollständig zerstört
wurde. Die Bezirksvertretung ist über Baumfällungen weiterhin im Vorhinein zu
informieren. Bei den Neupflanzungen sind die Beschlüsse zur essbaren Stadt zu
berücksichtigen.

Sachstand am 31.08.2018:

Auf dem Spielplatz Hansemannstr. können keine Bäume gepflanzt werden. Die
Bäume in der Hartschen Grube wurden 2017 gepflanzt. Subbelrather Str. (zwischen
Myliusstr. und Peter-Bauer-Str.) und auf der Subbelrather Straße (geg. Haus-Nr. 533)
sind gepflanzt.

Sachstand am 30.04.2019:

Wo dies möglich war, wurden alle genannten Baumstandorte nachgepflanzt.

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

Anlage 1 Jahresbericht 2018 Teil 1

47801 Zeichen

UNERLEDIGTE BESCHLÜSSE

(ohne Beschlüsse in Zuständigkeit des Amtes für Straßen und Verkehrstechnik)

30 Reaktivierung des Haltepunktes für den schienengebun- |66 (ab dem 2004 | offen
denen Personennahverkehr in Bocklemünd 01.01.2017,
davor 15)
38 U-Bahn-Stationen auf der Venloer Straße 69 2005 | offen
52 Begrüntes Fuß- und Radwegesystem gem. Rahmenpla- 167 2006 | offen
nung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld
53 Straßenbahnanbindung nach Widdersdorf über Linie 4 66 (ab dem 2006 | offen
01.01.2017,
davor 15)
58 Spielplatz Silbermöwenweg 512 2006 | offen
95 Spielplatz Am Rosengärtchen 512 2008 | offen
al
125 'Trafohäuser Ecke Hüttenstraße/Subbelrather Straße VI - Stadt- 2008 | offen
raumma-
; nagement
201 Gleisbettnaturierung auf dem Ehrenfeldgürtel 69 2009 | offen
226 Spielgerät Kwattapark 512 2009 | offen
370 Schnellbus-Verbindung linksrheinisch 66 (ab dem 2011 | offen
01.01.2017,
: [davor 15)
441 Bahnhofskonferenz 61 2012 | offen
AN/0377/2012 [
467 Infotafel zur Stele von Ansgar Nierhoff am U-Bahnabgang | VII, 69 2012 |offen
Venloer Straße/Gürtel
AN/0796/2012
499 Anhebung der Stadtbahnhaltestelle Venloer Stra- 69 2013 |offen
ße/Ehrenfeldgürtel und "Heliosgelände
533 Neubau Bildungszentrum Ottostraße 26, 40 2014 | offen
{ 66, 32
545 Öffentliche Toilette für den Ehrenfelder Friedhof 67169 2014 | erledigt
570 Ausweisung eines neuen Festplatzes für den Bereich 61 2014 | erledigt
Bickendorf / Ossendorf
572 Aufstellung eines Bebauungsplans Halmstraße 61 2014 |offen
574 S-Bahn-Station Köln-Bocklemünd 69 1201 5 offen
577 Wohnbebauung Liebigstraße (gegenüber ehem. 61 2015 | offen
|Schlachthof)
578 Soziale Erhaltungssatzung/ Milieuschutzsatzung 15 [2015 offen
583 Aufstellung von Bürgerinformationstafeln der Bezirksver- |02/4 2015 |offen
tretung in den Stadtteilen Ehrenfelds
584 Lärmreduzierung durch Akustikdecken im Schulgebäude |40 2015 offen
Baadenberger Straße in Neuehrenfeld E
585 Säuberung und Anstrich der Eisenbahnunterführungen 69, HGK 2015 |offen
nach Vogelsang

gs

[590 Umsetzung des Prioritätenbeschlusses zur Errichtung von | 52 2015 | offen
Kunstrasenplätzen
hier: Bezirkssportanlage Everhardstraße 2A
591 Barrierefreie Spiel- und Bolzplätze im Stadtbezirk Ehren- |51 2015 | erledigt
feld £
598 Prüfantrag: Überquerung Venloer Straße/Ehrenfeldgürtel 166, 69 2016 | offen
600 : |Alternativ-Planungen für den Ausbau der Bezirkssportan- |52 2016 | offen
lage Prälat-Ludwig-Wolter [ER
601 Vorstellung Ergebnisse Essbare Stadt - Essbares Ehren- |67 2016 | erledigt
“feld
603 Abriss des ehem. Verwaltungsgebäudes der Herbig- 63 2016 | offen
Haarhaus-AG durch SEGRO er
604 Wohnen mit Parkblick — Lärmschutzdeckel aus Wohn- Dez. VI 2016 | erledigt
bauten über der A57 i
606 Demokratie braucht Information und Transparenz! - Bür- |01 2016 | offen
gerinformationsmonitor der Bezirksvertretung in der War-
tehalle des Bürgeramtes Ehrenfeld je:
613 Wohnungsbau in Ehrenfeld voranbringen \ 61 2016 | erledigt
614. Recht auf Bildung ermöglichen! 5001 2016 | erledigt
615 Würdiges.Erinnern an Deutschlands schandvollste Zeit- |67 2016 | offen
Kriegsgräberanlagen auf dem Westfriedhof sanieren
616 Beschleunigung der Verfahren zum Bebauungsplan [61 2016 | offen
618 Tag der Büdchen - Unsere Büdchen sind Kult(ur)! 111/80 2016 | offen
622 Änderung des FNP, Planänderungsgebiet für den südl- |61 2016 | offen
chen Ortseingang von Bocklemünd/Mengenich ze
623 Förderung der Elektromobilität VI7 2016 | erledigt
626 Nachpflanzung von Bäumen auf öffentlichem Grund 67 2017 | erledigt
627 Rochusplatz Venloer Straße 61 2017 | offen
628 ÖPNV-Anbindung von Widdersdorf und Pulheim- 69 2017 [offen
Brauweiler über die Stadtbahnlinie 4 <:
629 Backsteinhalle Alpenerstraße 4-6 erhalten 61 2017 | offen
634 | Sanierung ohne Verdrängung 50, 56 2017 |offen
637 Informationen über Bauvorhaben verbessern 63 2017 | erledigt
638 Fortführung Programm "Attraktivierung von Plätzen"in 61 2017 | offen
2018 [8
639 Einstimmiger Beschluss der Bezirksvertretung zum Erhalt |23 2017 | offen
der Backsteinhalle Alpener Straße 4 - 6 vom 20.3.2017
640 Aufhebung einer eingetragenen beschränkten persönl- 123 2017 | offen
chen Dienstbarkeit zu Gunsten der Stadt Köln - Takus-
traße 37, 50825 Köln
641 Kinder- und Jugendsitzung in der Bezirksvertretung Eh- |02-4, 51 2017 |offen
renfeld
J:

Si

-3-

642 Bebauung des Schützenplatzes Takustraße 37 in Köln 23, 61 2017 \ offen
Ehrenfeld
643 Wohnungsnot bekämpfen — Flächenfraß verhindern (I) 23 2017 | offen
Hier: Die Stadt gestalten - Kommunales Vorkaufsrecht
konkret anwenden! IE
644 Wohnungsnot bekämpfen — Flächenfraß verhindern (Il) |23 2017 | offen
645 Wohnungsnot bekämpfen - Flächenfraß verhindern (Ill) [56 2017 | offen
Hier: Geflüchtete in Ferienwohnungen unterbringen be:
647 Planunterlagen den stadtgesellschaftlichen Erfordernis- |61 2017 | offen
sen anpassen
648 ° Nahversorgung am Butzweilerhof 15 2017 | erledigt
649 Lebendige Quartiere erhalten - Verdrängung frühzeitig 15 2017 | offen
identifizieren und verhindern!
650 Essbares Ehrenfeld anpflanzen 67 2017 | offen
652 Runder Tisch Kultur — Heliosgelände 41,61 2017 | erledigt
653 Insektenfreundliches Ehrenfeld 67 2018 | offen
654 Bauvorhaben Venloer Straße 525 in Köln-Ehrenfeld 63 2018 | erledigt
1655 Leerstände beenden: Überforderten Eigentümer'innen 56,63 2018 | offen
helfen - dem Gemeinwohl dienen
656 Bauvorhaben Venloer Straße 525 in Köln-Ehrenfeld, II NS Dok, 63 [2018 | erledigt
657 Zeitgleiche Fertigstellung von Kitas und neuen Wohnbau- | 51, 61 2018 | erledigt
gebieten
658 Auflistung aller Bunkeranlagen im Bezirk Ehrenfeld 37 2018 | erledigt
659 Artilleriehalle Alpenerstraße 4 — 6 in Köln-Ehrenfeld 23, 48 2018 | offen
660 Hansemannstraße 2 48, 63 2018 erledigt
661 Antrag der Stadt Köln an die Bezirksregierung Köln: 57 2018 | erledigt
'Temporeduzierung auf der BAB 57 zwischen dem
Parkgürtel und der AS Bickendorf
662 Barrierefreier Ausbau der Linie 13 69 12018 erledigt
663 Lebendige Veedel erhalten — Milieuschutzsatzung für Eh- |15 2018 | offen
renfeld!
664 Einrichtung von Betreuungsgruppen für Kinder in den 51, 56 2018 | erledigt
freien Räumen der Flüchtlingsunterkunft Butzweilerhof.
665 Bauvorhaben Liebigstraße 61 2018 |offen
In
666 Erhalt der Postfiliale in Bickendorf, Am Haselbusch Bez.-BM 2013 | erledigt
667 Öffentliche Toiletten in Ehrenfelder Grünanlagen 67 2018 |offen
668 Kulturstandort Güterbahnhof Ehrenfeld retten - Lebens- |61 i 2018 | erledigt
qualität in Ehrenfeld sichern

-4-

sd =

hof bis 2019

2018 [erledigt

671

tel/Grüner We

Vorgezogener Bau der Kindertagesstätte am Butzweiler- |51

Sachstand Beschlusslage und Bauvorhaben Melatengür-

61

vergaben
672 PV-Anlagen

Information der BV Ehrenfeld über städtische Konzept- 23

2013 erledigt

2018 | erledigt-

2018 | erledigt

26
m des Stadtklimas in Ehrenfeld’ GRÜN hoch4 |v17

673 2018 | erledigt
674 WLAN in der U-Bahnhaltestelle Venloer Str / Gürtel _ 12 2018 | erledigt
675 Wasserspender auf Spielplatz in Köln-Ehrenfeld 51

& offen

unerledigte Beschlüsse Stand 31.12.2018: 81

hiervon aus 2004:

aus 2005:
aus 2006:
aus 2008:
aus 2009:
aus 2010:
aus 2011:
aus 2012:
aus 2013:
aus 2014:
aus 2015:
aus 2016:
aus 2017:

aus 2018

1

1

13

19

23

Vergleich Stand 31.12.2017: 80

1

1

11

27

Beschluss Nr. 30
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 28.06.2004, TOP 9.7

Betr.: Reaktivierung des Haltepunktes für den schienengebundenen
Personennahverkehr in Bocklemünd

Beschluss:
„Die Verwaltung wird beauftragt,

1. zu prüfen, ob in absehbarer Zeit die Wiedereinrichtung eines Haltepunktes
für den schienengebundenen Personennahverkehr in Bocklemünd an der
DB-Strecke Köln Hbf/Grevenbroich sowie weiter nach den Flughäfen Köln-

. Bonn bzw. Düsseldorf ermöglicht werden kann;

2. ein Bedienungskonzept für die Linien RE 8 und RB 27 zu erarbeiten;

3. die in der Nähe ansässigen Firmen, insbesondere BioCampus, GEZ, WDR
zu befragen, inwieweit von Seiten dieser Firmen mit einer Unterstützung zu
rechnen ist;

4. dafür zu sorgen, dass dieser Haltepunkt in den Nahverkehrsplänen eine
höhere Priorität als bisher erfährt;

5. eine grobe, aber detaillierte Kostenschätzung vorzunehmen und dabei den
möglichen finanziellen Anteil für die Stadt Köln aufzuzeigen.“

Sachstand: (Stand:21.07.2006)

Die Verwaltung hat in Absprache mit dem Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) weitere
Informationen zusammengestellt. Der VRS prüft nunmehr, ob er mit den zur Verfügung
gestellten Daten die betriebliche und wirtschaftliche Machbarkeit prüfen kann. DB Netz hat
auf Anfrage der VRS mitgeteilt, dass allein für die Anpassung der Sicherheitstechnik für
einen Bau des Haltepunktes Bocklemünd (Anpassung der Anschaltungen für zwei
Bahnübergänge, zusätzliche Gehwege mit Gehwegschranken bei Nutzung eines
Bahnübergangs als Bahnsteigzugang) Kosten in der Größenordnung von ca. 650.000 Euro
zu erwarten sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass in Anbetracht der überaus begrenzten Zuschussmittel mit
einer kurzfristigen Realisierung des Haltespunktes nicht gerechnet werden kann.

Sachstand (Stand 01.03.2010):

Kein neuer Sachstand gegenüber 2006. Der Wunsch einer Reaktivierung des Haltepunkts ist
dem für den SPNV zuständigen Zweckverband Nahverkehr Rheinland bekannt.

Sachstand 14.02.2011:

Die Verwaltung hat im Rahmen der Beteiligung an dem derzeit in Aufstellung befindlichen
SPNV-Nahverkehrsplan bereits 2008 ihre Anforderungen dem NVR gegenüber formuliert.

Darin wird u.a. auch die Einrichtung eines SPNV-Haltepunkts in Köln-Bocklemünd angeregt,
obgleich in 2007 eine erste Grobuntersuchung zu dem Ergebnis gelangt war, dass die
Einrichtung dieses Haltepunkts kurz- bis mittelfristig nicht realistisch ist.

Äuf Nachfrage der Verwaltung hat der NVR mitgeteilt, dass beabsichtigt sei, die Einrichtung
des Haltepunkts Köln-Bocklemünd entsprechend der Anregung der Stadt Köln in den neuen
SPNV-Nahverkehrsplan aufzunehmen. Es gebe zwar bislang in Bezug auf die _
Realisierbarkeit keine neuen Erkenntnisse gegenüber 2007. Im Rahmen einer Überplanung
des Betriebskonzeptes mit S-Bahn-Verkehr anstelle des heutigen Regionalbahnverkehrs
könnte sich der NVR die Realisierung jedoch mittel- bis langfristig durchaus vorstellen. In
diesem Kontext wäre zu gegebener Zeit eine vertiefende Untersuchung sinnvoll und auch
notwendig, um neben der betrieblichen Machbarkeit in insbesondere die fördertechnischen
Voraussetzungen von der Nachfrageseite her zu begründen.

Sachstand zum 31.01.2012:

Der Haltepunkt Bocklemünd wurde in das SPNV-Planungskonzept 2016-2030 des
Zweckverbands Nahverkehr Rheinland (NVR) aufgenommen, welches im Dezember 201 1
von den Gremien des NVR beschlossen wurde und die Grundlage für den ersten
Nahverkehrsplan des NVR darstellten soll.

Sinn und Zweck ist es, das in die Stufen 2016 (kurzfristig), 2020 (mittelfristig) und 2030
(langfristig) gegliederte Planungskonzept als Leitfaden für die Ausgestaltung des SPNV, als
Basis für zukünftige Wettbewerbsverfahren sowie für die notwendige Infrastrukturplanung
(Gleisanlagen und Haltepunkte) zu verankern. Die Einrichtung eines Haltepunkts
Bocklemünd ist im Zielnetz für 2020 enthalten; bis dahin kann als Ersatz für die derzeitige
Regionalbahnlinie RB 27 eine S-Bahn-Verbindung nach Mönchengladbach eingerichtet

" werden, die bis Pulheim im 20-Minuten-Takt verkehren und zwischen Köln-Ehrenfeld und
Pulheim sowohl in Köln-Bocklemünd als auch in Köln-Müngersdorf halten soll.

Sachstand zum 31.01.2013:

Kein neuer Sachstand. Die Beschlussfassung zum Nahverkehrsplan des NVR ist erst für
2013 vorgesehen.

Sachstand zum 31.01.2014:

Die Beschlussfassung des Nahverkehrsplans ist seitens des NVR noch nicht erfolgt. Somit
fehlt immer noch die Planungsgrundlage, um vertiefende Untersuchungen zu neuen
Haltepunkten im Netz beauftragen zu können.

Sachstand zum 15.06.2015:

Die Stadt Köln hat sich mit dem Rhein-Erft-Kreis und dem Zweckverband Nahverkehr
Rheinland (NVR) auf ein Untersuchungsprogramm für eine Machbarkeitsstudie zum Ausbau
der Bahnstrecke Köln-Pulheim-Mönchengladbach als S-Bahn-Strecke verständigt, die
möglichst noch in diesem Jahr vom NVR beauftragt werden und deren Ergebnisse 2016
vorliegen sollen. In diesem Rahmen werden auch die möglichen Standorte für einen
Haltepunkt in Köln-Bocklemünd einschließlich der Verknüpfungsmöglichkeiten zum ÖPNV
umfassend untersucht.

Sachstand zum 30.06.2017:

Aktuell wird im Rahmen einer Machbarkeitsstudie die technische und verkehrliche
Machbarkeit sowie das Kosten-Nutzen-Verhältnis eines durchgehenden S-Bahn-
Verkehrs auf der Strecke Köln-Pulheim-Mönchengladbach geprüft. Die Studie beinhaltet

auch den neuen Haltepunkt in Köln-Bocklemünd. Erst nach Abschluss der Untersuchung
werden die konkreten Planungen beginnen, so dass eine detaillierte Beantwortung der
gestellten Fragen zurzeit nicht möglich ist. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie
werden der Bezirksvertretung Ehrenfeld vorgestellt.

Sachstand zum 31.08.2018:

Die Machbarkeitsstudie befindet sich laut Auskunft des NVR im Endstadium der
Fertigstellung. Die Einarbeitung des Bewertungsverfahrens für die standardisierte
Bewertung erfolgt derzeit durch den NVR.

Sachstand zum 31.12.2018:

Die Sachstandsmitteilung erfolgt im Jahresbericht des Amtes für Straßen und
Verkehrsentwicklung.

Beschluss Nr. 38

Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 07.03.2005, TOP 9.10
Betr.: U-Bahn-Stationen auf der Venloer Straße

Beschluss:

„1. Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, ob die hygienischen Zustände im
Zwischengeschoss der U-Bahn-Haltestelle Venloer Straße/Ehrenfeldgürtel durch „Einglasen“ der
Dekormauer verbessert werden können. Ferner ist zu prüfen, ob die Kosten für diese Maßnahme
gegen Kostenminderung bei der Reinigung im derzeitigen Zustand gerechnet werden können.

2. Die Verwaltung wird aufgefordert, in der U-Bahn-Station Piusstraße defekte Lichtquellen nur
durch Ersatzleuchten zu ersetzen, die dem künstlerischen Konzept entsprechen.“

Sachstand zum 01.03.2010

Zu Punkt 1

Die Mängel am Erscheinungsbild der U-Bahnhöfe auf der Venloer Straße sind der
Verwaltung bekannt.

Aufgrund der beschränkten personellen Kapazitäten und finanziellen Mittel (vorläufige
Haushaltsführung) konnten noch keine Maßnahmen ergriffen werden.

Zum Punkt 2

Die Verwaltung hat die KVB, die die Wartung der Beleuchtung im Auftrag der Stadt Köln
übernommen hat, informiert und darum gebeten, defekte Lichtquellen nur durch
Ersatzleuchten zu ersetzen, die dem künstlerischen Konzept entsprechen.

Sachstand zum 09.05.2011:

Die Mängel am Erscheinungsbild der U-Bahnhöfe auf der Venloer Straße sind der
Verwaltung seit langem bekannt. Auf Grund der beschränkten Personalkapazität' müssen
vorrangigen alle Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit mit Priorität
bearbeitet werden. Für weitergehende Maßnahmen sind nur sehr geringe
Personalkapazitäten vorhanden.

Gerade die immer wiederkehrenden Verschmutzungen bzw. Graffiti und sonstige
Verunreinigungen, die nicht im Rahmen der üblichen Reinigungsintervalle abgearbeitet
werden können, sind nur mit einem erheblichen Arbeitsaufwand zu entfernen. Die
Verwaltung kann die hierfür erforderlichen Aufträge nur sukzessive bearbeiten.

Auf Grund der Haushaltslage (HSK) wurden in den letzten Jahren zeitweise nur die
zwingend erforderlichen Maßnahmen durchgeführt. Nunmehr sollen schrittweise auch
weitere Maßnahmen zur Reinigung und Graffitientfernung in den Haltestellen erfolgen.

Positiv sind aus Sicht der Verwaltung die Bestrebungen, die Toilettenanlage in der
Haltestelle Venloer Straße wieder zu eröffnen, da hiermit die Hoffnung auf ein Eindämmen
der Verschmutzungen verbunden ist. j

Sachstand zum 31.01.2012:

Zu 1) Aus Kapazitätsgründen konnte der Vorschlag noch nicht bearbeitet werden. Nur
Maßnahmen, die aus Gründen der Verkehrssicherheit zwingend erforderlich sind, werden
vorrangig bearbeitet.

Zu 2) Die KVB, die im Auftrag der Stadt Köln die Beleuchtungsanlagen betreibt, wurde
bereits gebeten, defekte Leuchten gemäß dem künstlerischen Konzept zu ersetzen.

Sachstand zum 31.01.2013:
Zu 1) Die Verwaltung beginnt Anfang 2013 mit der Prüfung.

Zu 2) Siehe Sachstand vom 31.01.2012. Der Beschluss zu 2) ist aus Sicht der Verwaltung
somit erledigt

Sachstand zum 31.01.2014:

Zu 1)

Es hat sich gezeigt, dass eine Kostengegenüberstellung der Reinigungskosten im
derzeitigen Zustand im Vergleich zur „Einglasung“ der Dekormauer nicht möglich ist, da die
Reinigungskosten der KVB pauschal abgerechnet werden und solch kleine Teilflächen nicht
einzeln aufgelistet werden.

Die reinen Herstellungskosten für drei Glaselemente als „Einglasung“, von denen ein
Glaselement für Reinigungs- und Unterhaltungszwecke zu öffnen sein muss, würden sich auf
ca. 7.500 Euro belaufen.

Des Weiteren sind die Unterhaltungskosten der Glasscheiben durch Vandalismusschäden
(Scratching, Zerschlagen der Scheiben) und der Reinigungsaufwand zum Entfernen von
Graffiti auf den Scheiben nicht vorhersehbar. Es ist jedoch zu erwarten, dass die
Gesamtkosten (Investitions-, Unterhaltungs- und Reinigungskosten) der „Einglasung“ über
den derzeitigen Reinigungskosten liegen würden.

Eine sinnvolle und vor allem unterhaltungsfreundliche Lösung scheint daher die Schließung
der Lücken mithilfe einer verfliesten Wand. Eine solche Wand würde in der Herstellung
inklusive einer Türe (T-30 Standard) etwa 4.500 Euro kosten. Dieser Lösungsansatz ist
jedoch noch mit dem Künstler Herrn Karl-Heinz Marohn zu diskutieren und anschließend
muss eine abschließende Entscheidung in der Bezirksvertretung gefällt werden.

Zu 2)
. Siehe Sachstand vom 31.01.2012. Der Beschluss zu 2) ist aus Sicht der Verwaltung somit
erledigt

Sachstand zum 15.04.2015:

Zu 1)

Der Lösungsansatz, die Lücken mithilfe einer verfliesten Wand schließen, wurde mittlerweile
mit dem Künstler Herrn Karl-Heinz Marohn diskutiert und fand dessen Zustimmung. Zudem
liegt bereits ein grober Entwurf von Herrn Marohn vor, wie die Maßnahme auszuführen wäre.

Als nächstes wird eine Vorlage mit dem Entwurf zur abschließenden Entscheidung in die
Bezirksvertretung eingebracht.

Die anschließende Erstellung der Ausführungsplanung sowie die Umsetzung der
Maßnahmen hängen dann noch vom Zeitpunkt der Freigabe der notwendigen Finanzmittel
ab.

Zu 2)
Siehe Sachstand vom 31.01.2012. Der Beschluss zu 2) ist aus Sicht der Verwaltung somit
erledigt.

Sachstand zum 31.12.2016:

Kein neuer Sachstand. Aufgrund vorrangiger Projekte konnte die Vorlage mit dem Entwurf
bisher nicht eingebracht werden.

Sachstand zum 15.05.2018: _

Kein neuer Sachstand. Aufgrund vorrangiger Projekte konnte die Vorlage mit dem Entwurf
bisher nicht eingebracht werden.

Sachstand zum 17.06.2019:

Kein neuer Sachstand.

Beschluss Nr. 52

Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 12.06.2006, TOP 9.23

Betr.: Begrüntes FuR- und Radwegesystem gem. Rahmenplanung
Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld

Beschluss

„Die Verwaltung wird beauftragt, ein Realisierungs- und Finanzierungskonzept für das in der
Rahmenplanung Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld enthaltene begrünte Fuß- und
Radwegenetz (Maßnahmen 5.7 und 5.8) vorzulegen. Dabei sind die Umsetzungsfähigkeit
zu untersuchen sowie Maßnahmen zur Umsetzung einzuleiten. Der Beirat und die
Bezirksvertretungen Lindenthal und Ehrenfeld sind umfassend, insbesondere zu den bereits
im Maßnahmenprogramm, Maßnahme 5.8, unter Punkt 8, (Aussagen zur Haushalts-,
Finanz- und Investitionsplanung) getätigten und bisher nicht eingetretenen Aussagen, zu
informieren. Der Beschluss ist dem Stadtentwicklungsausschuss vorzulegen.“

Sachstand zum 31.01.2012:

Die Rahmenplanung sieht Grünflächen oder Flächen zur Grünvernetzung vor. Diese können
erst nach Vorliegen des Planungsrechtes und ggf. weiterer Voraussetzungen umgesetzt
werden. Hinsichtlich der Schaffung des teilweise begrünten Fuß- und Radweges, dessen
Begrünung im Rahmen von Ausgleichsverpflichtungen erfolgen kann, spielt die HGK-Brücke
über die Weinsbergstraße eine zentrale Rolle. Die Brücke ist ein wesentlicher Bestandteil
des geplanten Fuß- und Radwegenetzes, ohne sie ist die FuR- und Radwegeverbindung zur
Vernetzung des neuen Wohnparks am Melatengürtel und dem erweiterten Bezirkszentrums
am Grünen Weg nicht umzusetzen. Ferner sind zur Umsetzung der Grünmaßnahmen u.a.
noch Flächenankäufe zu tätigen.

Das Brückenbauwerk ist marode, eine Sanierung hat sich als unwirtschaftlich herausgestellt.
Daher wird der Neubau der Brücke angestrebt. Im Oktober 2010 wurde vom Rat
beschlossen, eine Machbarkeitsstudie zur Brückenplanung durchzuführen und erst, wenn
das Ergebnis vorliegt und die Finanzierung des Brückenneubaus sichergestellt ist, die
derzeitige HGK-Brücke abzubrechen. Die Machbarkeitsstudie dient dazu, die Planungen und
wirtschaftlichen Lösungen in Bezug auf Investitions- und Folgekosten aufzuzeigen.

Notwendige Flächenkäufe im Umfeld der Brücke wurden daher noch nicht getätigt. Die
Erstellung der geplanten Machbarkeitsstudie zum Neubau einer Brücke wird voraussichtlich
in 2012 erfolgen.

Sachstand zum 31.01.2013:
Kein neuer Sachstand.
Sachstand zum 31.01.2014

Wie in den vorangegangenen Sachstandsberichten dargestellt, spielt die Brücke über die
Weinsbergstraße hinsichtlich der Schaffung des teilweise begrünten Fuß- und Radweges,
eine zentrale Rolle. Im Herbst 2013 hat das Amt für Brücken und Stadtbahnbau den
politischen Gremien eine Machbarkeitsstudie für eine neue Rad- und Gehwegbrücke
vorgestellt. Im Juli 2013 hat das Stadtplanungsamt die 2. Änderung des Bebauungsplanes
63459/05 Melatengürtel/Oskar-Jäger-Straße in die Wege geleitet. Damit sind zwei
grundlegende Themen auf dem Weg zur Realisierung des begrünten Fuß- und

Radwegesystems vorangeschritten. Die Begrünung des Fuß- und Radwegesystem kann erst
dann geplant werden, wenn die planungsrechtlichen und eigentumsrechtlichen
Voraussetzungen geschaffen sind.

Sachstand zum 30.04.2015:

Die Brücke über die Weinsbergstraße wurde mittlerweile abgerissen, so dass die Planungen
für den Neubau der Brücke weiter betrieben werden können. Der Planungsbeschluss soll
Mitte des Jahres eingeholt werden. Die öffentliche Wegeverbindung im Bereich des
Bebauungsplanes Nr. 63459/05 soll im Rahmen des Vorhabens der Errichtung von
studentischem Wohnen per Baulast gesichert werden Notwendige Grundstücksankäufe im
Bereich der Brücke sind in Verhandlung.

Sachstand zum 30.06.2017:

Der Rat hat die Planung der Brücke Weinsbergstraße am 23.06.2015 beschlossen. Die
weitere Beauftragung der Planung kann erst nach erfolgreichem Abschluss der
Grundstücksverhandlungen erfolgen. Die Verwaltung hat bei der Bezirksregierung einen
Einplanungsantrag für die Fördermittel von Radwegen über alte Bahntrassen gestellt.
Hierüber liegt noch keine Entscheidung vor.

Sachstand zum 30.04.2018:

Am 19.12.2017 hat der Rat beschlossen, die Planung der neuen Rad- und Fußwegbrücke an
der Weinsbergstraße bis zur Ausschreibung weiterzuführen. Der Weg zwischen
Weinsbergstraße und Baumarkt soll für Fußgänger geöffnet werden, um bereits vor dem Bau
der Brücke eine Wegeverbindung von der Wohnsiedlung „Grüner Weg“ zum Melatengürtel
und zur KVB-Haltestelle Weinsbergstraße/Gürtel zu schaffen. Es sind weiterhin
entsprechende Grundstücksverhandlungen zu führen.

Sachstand zum 30.04.2019:

Die Sachstandsmitteilung erfolgt im Jahresbericht des Amtes für Straßen und
Verkehrsentwicklung.

I

Beschluss Nr. 53

Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 14.08.2006, TOP 9.1

Straßenbahnanbindung nach Widdersdorf über Linie 4

Beschluss

„Die Verwaltung wird beauftragt,

die Anbindung des Stadtteils Widdersdorf von der Endhaltestelle der Linie 4 vorzunehmen
und hierzu die entsprechenden Planungen voran zu treiben und der Bezirksvertretung
vorzustellen.“

Änderungsantrag der SPD-Fraktion

„Die Verwaltung wird beauftragt, für die Anbindung des Stadtteils Widdersdorf an das
Stadtbahnnetz der KVB eine Variantenuntersuchung durchzuführen.

Untersucht werden sollen die beiden Hauptvarianten ab Haltestelle Bonnstraße (Linie 1) und
ab Haltestelle Bocklemünd (Linie 4) auf der Basis eines Prognosenullfalles nach Umsetzung
des VEP Nr. 58480/03 -Arbeitstitel: Widdersdorf-Süd (neu) in Köln-Widdersdorf. Der
Anschluss des WDR-Geländes am Freimersdorfer Weg in Köln-Bocklemünd ist ebenfalls zu
berücksichtigen.“

Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
„... Und bei der Variantenuntersuchung die Verknüpfung zum geplanten S-Bahn-Haltepunkt
„Bocklemünd“ zu berücksichtigen.“

Sachstand (01.03.2010):

Eine Voruntersuchung zur Anbindung Widderdorfs an das Stadtbahnnetz hat ergeben, dass
die Verbindung über die Stadtbahnlinie 1 in die Innenstadt von den Widdersdorfer
Bürgerinnen und Bürgern stärker nachgefragt wird, auch wenn bei einer Anbindung mit der
Stadtbahnlinie 4 über Bocklemünd kürzere Reisezeiten zu erwarten sind. Beide Trassen
werden weiterhin freigehalten.

Sachstand 14.02.2011:

Kein neuer Sachstand

Sachstand zum 31.01.2012:

Kein neuer Sachstand

Sachstand zum 31.01.2013:

Kein neuer Sachstand

Sachstand zum 31.01.2014:

Kein neuer Sachstand

Sachstand zum 15.06.2015:

Die Verwaltung wird die Schienenanbindung des Ortsteils Widdersdorf an das Stadtbahnnetz
im Rahmen der anstehenden Beratungen zum geplanten Stadtentwicklungskonzept Mobilität
und Verkehr thematisieren, zumal zwischenzeitlich auch ein Antrag der Bezirksvertretung
Lindenthal vorliegt, Widdersdorf über eine Verlängerung der Linie 1 an das Stadtbahnnetz
anzubinden.. Eine kurzfristige Realisierung ist jedoch angesichts der baulichen Problematik
(planfreie Querung von Bahnstrecken) und fehlender Fördermöglichkeiten unrealistisch: Die
bestehenden Förderprogramme sind bis 2019 bereits ausgeschöpft, auf eine
Nachfolgeregelung haben sich Bund und Länder noch nicht verständigt.

Bis zur Realisierungsmöglichkeit einer Schienenanbindung muss die ÖPNV-Erschließung
des Neubaugebietes Widdersdorf-Süd weiterhin durch. Buslinien erfolgen wie aktuell durch
die Linien 145, 149 und 962. Die Fahrzeit der Buslinie 149 in die Stadt“ beträgt lediglich
rund 30 Minuten (bis Dom/Hbf mit Umstieg in die S12 bzw. S13 am Bf Lövenich; bis
Neumarkt mit Umstieg in die Linie 3 oder 4 in Bocklemünd) und stellt damit bezogen auf die
periphere Lage des Stadtteils ein durchaus attraktives Angebot dar. Fahrplantakt und
Linienführung der Buslinien orientieren sich an der Nachfrage und werden im Rahmen
turnusmäßiger Überprüfungen der städtischen Bus-Teilnetze gegebenenfalls angepasst.

Sachstand zum 30.06.2017:

Aufgrund einer Anfrage im Verkehrsausschuss am 27.06.2017 hat die Verwaltung folgenden
Sachstand mitgeteilt:

Die SPD-Fraktion des Verkehrsausschusses bittet um die Beantwortung folgender Fragen:

1. „Wie ist der Bearbeitungsstand zur Vorbereitung der Entscheidung über die
Trassenführung?

2. Ist eine Machbarkeitsstudie zur Untersuchung der beiden Varianten in Zusammenarbeit
mit dem Rhein-Erft-Kreis und der Stadt Pulheim geplant und in Vorbereitung? Wann soll die
Studie beauftragt werden?

3. Wie stellt sich die Zeitplanung der Verwaltung vor dem Hintergrund der dringend
notwendigen Anbindung von Widdersdorf an das Stadtbahnnetz dar?“

Antwort der Verwaltung:

Die Stadtbahnanbindung Widdersdorfs wurde vom Regionalrat mit Anbindung an die Linie 1,
alternativ als Verlängerung der Linie 4 bis Pulheim-Brauweiler am 01.07.2016 zum ÖPNV-
Bedarfsplan des Landes NRW als „besonders wichtiges regionales Investitionsvorhaben des
ÖPNV“ angemeldet. Gleiches gilt für die Kapazitätserweiterung der Ost-West-Achse, ohne
die eine Anbindung Widderdorfs an die bereits ausgelastete Stadtbahnlinie 1 wenig Sinn
machen würde.

Beide Projekte zählen zu den landesweit rd. 200 Maßnahmen, die von den beauftragten
Gutachtern in den nächsten Monaten einer Priorisierung aus Landessicht unterzogen
werden. Mit dem Abschluss bzw. der Veröffentlichung dieses Arbeitsschrittes ist erst in 2018
zu rechnen.

Antwort zu Frage 1:
Bislang wurden sowohl die Trasse für eine Anbindung an die Stadtbahnlinie 1 in Weiden-

West als auch die Trasse für eine Anbindung an die Stadtbahnlinie 4 in Bocklemünd von
weiterer Bebauung freigehalten.

Die Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) hatte bereits am 02.02.2015 einstimmig einen Antrag zu
einem Gesamtkonzept für die weitere Entwicklung im Kölner Westen für die Stadtteile
Weiden, Lövenich und Widdersdorf beschlossen, der für die Stadtbahn folgende Aussage
enthält: „Die Linie 1 wird von Weiden/West entlang des Randkanals nach Widdersdorf und
entlang der Straße Unter Linden bis zur Endhaltestelle Haus Rath verlängert. Eine
Verbindung von der verlängerten Linie 1 nach Brauweiler ist vorzusehen und
schnellstmöglich mit der Nachbargemeinde Pulheim abzusprechen.“

Entsprechend hat der Verkehrsausschuss in seinem Beschluss vom 26.04.2016 die
Verwaltung einstimmig beauftragt, die Stadtbahnverlängerung Köln-Widdersdorf - Pulheim-
Brauweiler gemeinsam mit dem benachbarten Aufgabenträger Rhein-Erft-Kreis zu
entwickeln „mit der Maßgabe, dies als Verlängerung der Linie von Weiden-West zu
betrachten.“ Seitens der Stadt Köln liegt im Zuge der Anmeldungen für den ÖPNV-
Bedarfsplan somit ausschließlich ein Beschluss zur Anbindung Widdersdorfs an die Linie 1
vor.

Zwischenzeitlich hat die Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) am 30.01.2017 einstimmig einen
Dringlichkeitsantrag beschlossen, der die OPNV-Anbindung Widdersdorfs über die
Stadtbahnlinie 4 favorisiert und anregt, dass „Vertreter der Verwaltung und der KVB ... die
Planungen für die ÖPNV-Anbindung der o.a. Stadtteile (Widdersdorf und Pulheim-
Brauweiler) über die Linien 1 und 4 mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen
(Streckenverläufe, Fahrzeit, Erschließungswirkung und Kosten) in der Bezirksvertretung
Ehrenfeld vorstellen“ (siehe Session-Vorlage AN/0119/2017).

Antwort zu Frage 2:

Seitens der Verwaltung wurde bisher keine Variantenuntersuchung beauftragt.
Ein entsprechender Beschluss des Verkehrsausschusses liegt bisher nicht vor.

Antwort zu Frage 3:

Eine Zeitmaßnahmenplanung für die Umsetzung der Maßnahme kann erst nach
entsprechendem Planungsbeschluss und Variantenentscheidung entwickelt werden.

Sachstand zum 31.08.2018:
Kein neuer Sachstand.
Sachstand zum 31.12.2018:

Die Sachstandsmitteilung erfolgt im Jahresbericht des Amtes für Straßen und
Verkehrsentwicklung.

Beschluss Nr. 58
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 30.10.2006, TOP 9.10
Spielplatz Silbermöwenweg

Beschluss

„Die Bezirksvertretung Ehrenfeld bittet die Verwaltung zu prüfen, warum am
Silbermöwenweg anstelle eines Spielplatzes nur eine Grünfläche für die Anwohner zur
Verfügung gestellt wurde und fordert sie auf, umgehend dort einen Spielplatz zu bauen.“

Sachstand (Stand: 22.01.2010)

Die Kinder- und Jugendverwaltung, plant den Spielplatz am Silbermöwenweg auszubauen.
Zurzeit befindet sich die Planung im Prozess der Kinder- und Anwohnerbeteiligung.
Basierend auf den Wünschen und Anregungen der Kinder soll ein Konzept erarbeitet
werden. Der Bezirksvertretung wird die entsprechende Beschlussvorlage vorgelegt.

Sachstand zum 17.01.2011:

Bei der Maßnahme gibt es zurzeit keinen neuen Sachstand, da die nötigen Mittel bisher
immer noch nicht freigegeben sind. Erst dann kann ein externer Landschaftsarchitekt mit der
Planung beauftragt werden und die nächsten Schritte können eingeleitet werden.

Sachstand zum 31.01.2012:

Die Kinder- und Jugendverwaltung plant für 2012 die weitere Bearbeitung der Neuanlage
des Spiel- und Bolzplatz.

Sachstand zum 31.01.2013:

Die Maßnahme steht auf der Prioritätenliste 2012/2013 der Spielplatzbedarfsplanung und
wird weiter bearbeitet.

Sachstand zum 31.01.2014:

Die Maßnahme steht weiterhin auf der Prioritätenliste 2012/2013 der
Spielplatzbedarfsplanung und wird weiter bearbeitet. Aufgrund vorrangig durchzuführender
Maßnahmen kann der Zeitpunkt der Realisierung noch nicht genannt werden.

Sachstand zum 15.07.2015:

Laut Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2011 liegt in Vogelsang einen Fehlbedarf für
Spiel- und Bolzplätze in Höhe von 6769 qm vor. Die geplante Maßnahme steht damit
weiterhin auf der Prioritätenliste der Kinder- und Jugendverwaltung.

Aufgrund vorrangig durchzuführender Maßnahmen in Ehrenfeld und mangelnder personellen
Ressourcen hat sich die Bearbeitung der Maßnahme verzögert.

Sachstand zum 31.12.2016:

Die Maßnahme ist in Bearbeitung. Vorrang hat der Bau des Bolzplatzes. Eine
schalltechnische Untersuchung nach den geänderten gesetzlichen Bestimmungen ist in
Auftrag gegeben. Wenn das Ergebnis weitere sportliche Angebote wie z.B. Basket- und/oder
Volleyball ermöglicht, können diese dann neben dem Bolzplatz noch zusätzlich eingeplant

werden. Zur Umsetzung bedarf es einer Baugenehmigung. Die Kinder- und
Jugendverwaltung wird einen Bauantrag stellen.

Sachstand zum 31.10.2018:

Die Umsetzung des Beschlusses wird im Rahmen der zwischen Politik und Verwaltung im
Fachgespräch am 20.03.2018 einvernehmlich festgelegten Prioritätenliste zur
Spielplatzbedarfsplanung 2018 erfolgen. Die Vorlage zur Spielplatzbedarfsplanung wird zur
Sitzung im Dezember 2018 eingebracht.

Sachstand zum 31.01.2019:

Die Umsetzung des Beschlusses wird im Rahmen der zwischen Politik und Verwaltung im
Fachgespräch am 24.01.2019 überarbeiteten Prioritätenliste zur Spielplatzbedarfsplanung
erfolgen. i

Beschluss Nr. 95
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 21.01.08, TOP 9.1

Spielplatz Am Rosengärtchen

1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Spielplatz am Rosengärtchen grundlegend zu
sanieren. Im Rahmen dieser Sanierung ist eine angemessene Neuausstattung mit
Spielgeräten vorzunehmen.

2. Bei den Vorüberlegungen und Planungen sind die angrenzende Grundschule und die
Anwohner einzubeziehen.

Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion

1. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld bekräftigt ihren Beschluss, die Grünfläche
Rosengärtchen in Neuehrenfeld von einer Bebauung freizuhalten.

2. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung, die Grünfläche
Rosengärtchen in die Verwaltungsvorlage für den Jugendhilfeausschuss
(Wohngebiete ohne Spielfläche für Kinder) aufzunehmen.

Der Beschluss ist den zuständigen Ausschüssen sofort zuzuleiten.

Sachstand (Stand: 11.01.2010)

Zu 1

Der Spielplatz Am Rosengärtchen in Köln-Ossendorf befindet sich in einer Grünanlage. Da
dem Fachamt keinerlei Finanzmittel für eine angemessene Neuausstattung mit Spielgeräten
zur Verfügung stehen, ist eine grundlegende Sanierung mittelfristig nicht zu realisieren.

Zu2

Da keine Finanzmittel in Aussicht stehen, wird die Verwaltung die Planung und Beteiligung
der angrenzenden Grundschule und der Anwohner zurückstellen.

Sobald sich die Finanzsituation verbessert hat, wird die Verwaltung die Planung aufnehmen
und der Bezirksvertretung zur Beschlussfassung vorlegen.

Sachstand zum 31.01.2011:

Kein neuer Sachstand

Sachstand zum 31.01.2012

Kein neuer Sachstand

Sachstand zum 31.01.2013:

Kein neuer Sachstand

Sachstand zum 14.05.2014

Bei dem Spielplatz am Rosengärtchen handelt es sich um den Spielplatz „Baadenberger
Straße/Ossendorfer Straße“ in Neuehrenfeld. Aufgrund vorrangig durchzuführender
Maßnahmen kann der Zeitpunkt der Realisierung noch nicht genannt werden.

Sachstand zum 15.07.2015:

Kein neuer Sachstand

Sachstand zum 31.12.2016:

Die Umsetzung des Beschlusses wird im Rahmen der zwischen Politik und Verwaltung im
Fachgespräch am 20.09.2016 einvernehmlich festgelegten Prioritätenliste erfolgen.

Sachstand zum 31.10.2018:

Die Umsetzung des Beschlusses wird im Rahmen der zwischen Politik und Verwaltung im
Fachgespräch am 20.03.2018 einvernehmlich festgelegten Prioritätenliste zur
Spielplatzbedarfsplanung 2018 erfolgen. Die Vorlage zur Spielplatzbedarfsplanung wird zur
Sitzung im Dezember 2018 eingebracht.

Sachstand zum 31.12.2018:

Kein neuer Sachstand.

Beschluss Nr. 125
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 19.05.2008, TOP 9.33

Trafohäuser Ecke Hüttenstraße/Subbelrather Straße
Beschluss:

„Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung, mit dem/den Eigentümer/n der beiden
Trafohäuser auf dem Parkplatz an der Ecke Hüttenstraße/Subbelrather Straße Kontakt

aufzunehmen und anzuregen die Fassaden von Künstlern, z.B. mit Graffiti gestalten zu

lassen.“

Sachstand (Stand: 09.01.2009)

Die RheinEnergie AG hat im Jahr 2008 in Zusammenarbeit mit der Verwaltung der Stadt
Köln ein gemeinsam getragenes Projekt zur Verschönerung einer Vielzahl von
Verteilerstationen der RheinEnergie AG im Stadtgebiet initiiert. Zu den Gebäuden, die im
Rahmen dieses Projekts verschönert werden sollen, gehören auch die in Beschluss Nr. 420
der Sitzung der BV Ehrenfeld genannten Trafohäuser Hüttenstraße/Ecke Subbelrather
Straße.

In die Außengestaltung der Gebäude soll die Fachhochschule Köln (Fachbereich Design) mit
einbezogen werden, damit junge Menschen im Rahmen ihrer beruflichen Bildung an
konkreten Aufgabenstellungen arbeiten können. Die notwendigen Unterlagen liegen seit
Januar 2008 dort vor. Die Aktion wird von der Stadt als ein wichtiger Bestandteil der
Gestaltung des öffentlichen Raums angesehen; federführend ist hier das Dezernat VI
Stadtentwicklung, Planen und Bauen unter Leitung von Herrn Streitberger.

Diesen hat aus seinem direkten Stab Frau Caroline Wagner, Stadtraumgestalterin, in das
Projekt entsandt. Derzeit stehen Gespräche mit dem Designbereich der FH an: sollte von
dort kein Interesse mehr an dem Projekt bestehen, werden Stadt und RheinEnergie
kurzfristig Alternativen suchen.

Sachstand zum 26.02.2010

Es liegt kein neuer Sachstand vor.

Sachstand 10.02.2011

Kein neuer Sachstand!

Sachstand zum 31.01.2012

Kein neuer Sachstand!

Sachstand zum 31.01.2013

Kein neuer Sachstand!

Sachstand 2014

Das gemeinsam mit der Rheinenergie initiiert Projekt, in einem studentischen
Entwurfsverfahren ein Konzept zur Gestaltung der Trafohäuser der Rheinenergie zu

entwickeln, hat leider nicht zu annehmbaren Ergebnissen geführt, so dass es bis
heute kein einheitliches Konzept zur Gestaltung von Trafostationen gibt.

Das Trafohaus auf dem Von-Sandt-Platz in Deutz wurde daraufhin in einer
Schablonentechnik, die Deutzer Motive zeigt, durch die Rheinenergie renoviert.
Bislang zeigt die Erfahrung, dass die Gestaltung durch die Bevölkerung
angenommen wird und die Station nicht von Vandalismus betroffen ist. Vielleicht ist
das auch ein Weg für Ehrenfeld.

Sachstand zum 15.06.2015

Das Projekt ist mit einem guten Elan gestartet, jedoch gab es keine verwendbaren
Ergebnisse, sodass das Projekt leider vorerst eingestellt werden musste.

Im Rahmen des Stadtbildforums wird aber kurzfristig ein Arbeitskreis zu Elementen
im öffentlichen Raum ins Leben gerufen, in dem auch die Problematik der
Beschmierung von Stromkästen und Trafogebäuden thematisiert und nach Lösungen
gesucht wird

Sachstand zum 30.06.2017:

Die Verwaltung steht weiterhin mit der RheinEnergie in Kontakt, um eine Lösung für
die Problematik der Beschmierung von Stromkästen und Trafogebäuden zu finden.

Sachstand zum 31.08.2018:

Entsprechend der Vorgaben aus dem Gestaltungshandbuch sieht das
Stadtraummanagement für Versorgungskästen eine Beschichtung in Dunkelgrau
RAL 7024 vor mit einer zusätzlichen transparenten Schutzschicht zur vereinfachten
Beseitigung von Graffiti und anderen Verschmutzungen.

An dem hier aufgeführten städtischen Bereich sind die Eigentümerverhältnisse
unterschiedlich. Die RheinEnergie ist im Besitz des großen verklinkerten Gebäudes.

Die RheinEnergie gibt folgende Rückmeldung, welche Maßnahmen durchgeführt
werden zur nachhaltigen Reinigung des Klinkergebäudes: .
e Die Fassade wird gereinigt und mit einer Schutzschicht aus Wachsbasis
versehen
e Zuvor wird der Bewuchs zurück geschnitten
e Wenn eine nachhaltige Reinigung durch die aufgegebene Wachsschicht nicht
möglich ist, wird die RheinEnergie das Gebäude dunkelgrau beschichten und
mit einer transparenten Antigraffitischicht versehen
e Die Maßnahme Grünschnitt und Schutzschicht auf Wachsbasis wird in der 21
KW begonnen und dauert ca. 3 Wochen

Die übrigen Versorgungshäuschen und -kästen sind unterschiedlichen Eigentümern.
Das Stadtraummanagement ist in Abstimmungen mit diesen Eigentümern,
unabhängig ob verwaltungsintern oder extern, um die Gestaltungsgrundsätze zu
kommunizieren. Mit der Durchführung von Piloträumen werden diese
Gestaltungsgrundsätze ganzheitlich umgesetzt und sichtbar gemacht und somit vor
allem externe Akteure im öffentlichen Raum für die Umsetzung zu gewinnen.

Aus der Erfahrung heraus sind dunkelgrau gestrichene Flächen deutlich weniger
vandalismusgefährdet als eine helle Fläche. Zudem treten Objekte in dieser
Farbgebung deutlich in den Hintergrund und bestimmen, bzw. belasten das Stadtbild
sehr viel weniger. In dem hier genannten Bereich wird die angrenzende Bepflanzung
den Raum dominieren und die Versorgungsgebäude bewachsen.

Zudem müssen Verschmutzungen zeitnah und immer wieder beseitigt werden um
eine nachhaltige Reduzierung des Vandalismus spürbar werden zu lassen. Daher ist
einer unserer Gestaltungsgrundsätze bzw. Instandhaltungsprinzipien ein schnell
handelndes Reinigungsmanagement der Eigentümer.

Ich bitte zu beachten, dass der Bereich an der Hüttenstraße, Ecke Subbelrather Str.
nicht von internationaler oder stadtweiter Bedeutung ist ( siehe Bedeutungsplan ) und
daher nicht zu den stark von Fußgängern frequentierten Stadträumen gehört. Das
Stadtraummanagement ist zuständig für den internationalen Bereich und die
Innenstadt und versucht durch die Definition von Standards, siehe
Gestaltungshandbuch, und die Umsetzung von Pilotstrecken die Qualität des
öffentlichen Raums aufzuzeigen und an alle Akteure zu transportieren.

Der beschriebene Bereich liegt an der Subbelrather Str., welche eine verbindende
Funktion erfüllt. Würde sich für die Gestaltung der dunkelgrauen Elemente eine
Interessensgruppe finden, könnten kreative Vorschläge mit der RheinEnergie oder
dem Stadtraummanagement abgestimmt werden. Gerne kann diese
Interessensgruppe auch in Form einer Patenschaft die Pflege dieses städtischen
Raums übernehmen.

Sachstand zum 31.12.2018:

Kein neuer Sachstand.

Beschluss Nr. 201
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 27.04.2009

9.8 Gleisbettnaturierung auf dem Ehrenfeldgürtel

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung, Maßnahmen zu ergreifen, damit
das Schotterbett der KVB-Gleistrasse auf dem Ehrenfeldgürtel zeitnah mit einer
Gleisbettnaturierung nachgerüstet wird. Vordringlich ist der Streckenabschnitt zwischen
Venloer Straße und Subbelrather Straße mit pflegeleichten Sukkulenten zu bepflanzen.
Sachstand zum 31.01.2012:

Die Herstellung eines begrünten Gleiskörpers ist mit erheblichen Mehrkosten und einem
erhöhten Unterhaltungsaufwand gegenüber dem konventionellen Schottergleisbett
verbunden.

Im Zusammenhang mit der Umgestaltung von Verkehrsanlagen oder vorgesehenen
städtebaulichen Verbesserungen wird regelmäßig geprüft, ob ein begrünter Gleiskörper
realisiert werden kann. Auf Grund der beschränkten Haushaltsmittel der Stadt sollen in einer
ersten Stufe vorrangig die im Zusammenhang mit der Umsetzung des Masterplans
stehenden Streckenabschnitte als Grüngleis gestaltet werden.

Sachstand zum 31.01.2013:

2009 wurde beschlossen, dass die Cäcilienstraße als Modellvorhaben zur Integration der
Stadtbahntrasse in den Straßenraum untersucht werden soll. Dort befindet sich der erste
Abschnitt aktuell in der Umsetzung. Die Planungsleistungen für die Abschnitte zwei und drei
befinden sich zurzeit in der Ausschreibung.

Bevor nun weitere Gleisbegrünungen in Angriff genommen werden, sollte zuerst die
Fertigstellung der Cäcilienstraße abgewartet werden und die dort gewonnenen Erfahrungen
bewertet werden.

Anschließend ist - insbesondere auch in Abhängigkeit von der städtischen Haushaltslage -
zu entscheiden, ob bzw. welche Streckenabschnitte ggf. ein Rasengleis erhalten.

Sachstand zum 31.01.2014:

Kein neuer Sachstand

Sachstand zum 15.04.2015:

Kein neuer Sachstand. Es gilt nach wie vor der Sachstand von 2013.
Sachstand zum 31.12.2016:

Kein neuer Sachstand. Es gilt nach wie vor der Sachstand von 2013

Sachstand zum 31.08.2018:

Kein neuer Sachstand. Es gilt nach wie vor der Sachstand von 2013
Sachstand zum 17.06.2019:

Für den Streckenabschnitt zwischen Scheidtweilerstraße und DB-Unterführung (Ehrenfeld)
werden in 2019 bei der KVB die Planungen aufgenommen.

Der weitere Abschnitt bis zur Nußbaumerstraße ist aufgrund seines Zustandes sowie dem
beabsichtigten barrierefreien Ausbau der Stadtbahnhaltestellen Subbelrather Straße/Gürtel
und Nußbaumerstraße (Bahristeigerhöhung, inkl. Verschiebung Gleiswechsel) noch nicht im
mittelfristigen Erneuerungsprogramm der KVB abgebildet.

Beschluss Nr. 226
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 29.06.2009

9.10 Spielgerät Kwattapark

Beschluss:

Die Verwaltung wird gebeten, dass im Kwattapark für den neu entstehenden Spielplatz für
Kleinkinder ein weiteres Spielgerät zur Verfügung gestellt wird.

Zudem soll geprüft werden, ob sich der Spielbereich auch für „Alt&Jung“ eignet, sprich, dass
auch alte Menschen dort eine Möglichkeit zum geselligen Spielen haben.

Sachstand (Stand: 22.01.2010)

Zunächst muss der erste Teil der Gestaltung abgewartet werden. Erst wenn die erste
Maßnahme abgeschlossen ist, kann geprüft werden, wie das Angebot für kleinere Kinder
durch ein weiteres Gerät ergänzt werden kann. Allerdings hängt die Umsetzung davon ab,
ob weitere finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.

Sachstand 24.02.2011

Kein neuer Sachstand.

Sachstand zum 31.01.2012

Kein neuer Sachstand.

Sachstand zum 31.01.2013:

Aufgrund eingeschränkter Personalressourcen kann der Zeitpunkt der weiteren Planungen
noch nicht genannt werden.

Sachstand zum 31.01.2014:

Aufgrund vorrangig durchzuführender Maßnahmen kann der Zeitpunkt der Realisierung noch
nicht genannt werden.

Sachstand zum 15.07.2015:

Kein neuer Sachstand

Sachstand zum 30.06.2017:

Die Umsetzung des Beschlusses wird im Rahmen der zwischen Politik und Verwaltung im
Fachgespräch am 20.09.2016 einvernehmlich festgelegten Prioritätenliste erfolgen.

Sachstand zum 31.10.2018:

Die Umsetzung des Beschlusses wird im Rahmen der zwischen Politik und Verwaltung im
Fachgespräch am 20.03.2018 einvernehmlich festgelegten Prioritätenliste zur

Spielplatzbedarfsplanung 2018 erfolgen. Die Vorlage zur Spielplatzbedarfsplanung wird zur
Sitzung im Dezember 2018 eingebracht.

Sachstand zum 31.01.2019:

Die Umsetzung des Beschlusses wird im Rahmen der zwischen Politik und Verwaltung im
Fachgespräch am 24.01.2019 überarbeiteten Prioritätenliste zur Spielplatzbedarfsplanung
erfolgen. j

Beschluss Nr. 370

Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 14.02.2011
9.8  Schnellbus-Verbindung linksrheinisch

Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen,

ob eine linksrheinische Schnellbus-Verbindung in Richtung Norden-Süden geschaffen
werden kann, die insbesondere die nachfolgenden Linien bzw. Haltestellen tangiert:

- Linie 7 (Frechen)

- Linie 1 (Weiden)

- S-Bahn (RE 1, 9, RB 38)

-  Endhaltestelle Linie 4 (Bocklemünd)

-  Endhaltestelle Linie 5 (Sparkasse Am Butzweilerhof)

- S-Bahnhof Longerich (S 6)

- Linie 15 (Chorweiler)

- Linie 12 (Ford/Merkenich)

Sachstand 22.02.2011
Es liegt noch kein Sachstand vor.

Sachstand zum 31.01.2012:

Die Verwaltung wird der Bezirksvertretung Ehrenfeld in einer der nächsten Sitzungen eine
Vorlage zur Entscheidung vorlegen.

Sachstand zum 31.01.2013:

Die Prüfung des Vorschlages konnte aufgrund begrenzter personeller Ressourcen bisher
nicht durchgeführt werden.

Sachstand zum 31.01.2014:

Kein neuer Sachstand

Sachstand zum 15.06.2015:

Wegen begrenzter personeller Ressourcen in der städtischen Aufgabenträgerschaft ÖPNV
kann dieser Vorschlag erst im Rahmen der turnusmäßigen Fortschreibung des Busteilnetzes
Nord-West untersucht werden.

Sachstand zum 30.07.2017:

Kein neuer Sachstand.

Sachstand zum 31.08.2018:
Kein neuer Sachstand. Ein Umsetzungszeitraum ist nicht kalkulierbar.
Sachstand zum 31.12.2018:

Die Sachstandsmitteilung erfolgt im anmiehieien des Amtes für Straßen und
Verkehrsentwicklung.

Beratungsverlauf (1)

09.12.2019 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 9.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
2562/2019
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
04.12.2019
Erstellt
24.07.2019 08:19