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2035/2020

Schulsporthallen

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 15.02.2021

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Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

8600 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/52/520 
 
Vorlagen-Nummer 
 2035/2020 
Freigabedatum 
18.12.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Schulsporthallen 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, entsprechend der Sportentwicklungsplanung bei der Planung und 
beim Bau von Schulsporthallen die Bedarfe des Vereinssports angemessen zu berücksichtigen. 
Dadurch sollen die nachhaltige Nutzbarkeit von Sporthallen erhöht und Sportbedarfe besser abge-
deckt werden.  
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 18.01.2021 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 08.03.2021 
Sportausschuss 11.03.2021 
Rat 23.03.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  sh. Erläut.  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    sh. Erläut.€ 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Bislang werden Sporthallen in Köln wie in den allermeisten deutschen Kommunen vornehmlich nach 
den Regularien für den Schulsport gebaut. Dabei orientiert man sich an der DIN 18035, die in ange-
passter Form seit Jahrzehnten Grundlage des Sporthallenbaus ist und entsprechend gleichförmige 
Sporthallen entstehen lässt. Dabei werden die Bedarfe des Vereinssports nur eingeschränkt bereits 
bei der Grundlagenermittlung und Planung berücksichtigt. Die Folge ist, dass die Sporthallen vor al-
lem für die Sportvereine oftmals nicht ideal oder mitunter gar schlecht nutzbar sind. 
 
Dementsprechend kommt das Gutachten zur Sportentwicklungsplanung, das Gegenstand der Rats-
sitzung am 04.04.2019 war, zu folgendem Ergebnis: 
 
„Schulische Sportanlagen sind zukünftig so zu sanieren, zu modernisieren und zu bauen, dass sie 
sowohl den schulsportpädagogischen Erfordernissen laut Lehrplan Sport Rechnung tragen, also auch 
die Sportangebote der lokalen Vereine ermöglichen. Zukünftige Planungen sind zwischen dem städti-
schen Gebäudemanagement, dem Amt für Schulentwicklung und dem Sportamt abzustimmen. Das 
Sportamt wiederum stimmt sich im Vorfeld mit dem StadtSportBund Köln e.V. ab, um die Bedarfe der 
Sportvereine zu ermitteln … 
 
Das Sportamt entwickelt mit dem StadtSportBund Köln e.V. gemeinsam mit den Verbänden Raum-

3 
blätter für Sporthallen, die die Aspekte und Vorgaben des Vereinssports berücksichtigen, die dann 
Gegenstand der Leistungsphase 0 der Ausschreibung der Gebäudewirtschaft nach Beauftragung des 
Amtes für Schulentwicklung werden sollen. So sollen einerseits Sporthallen entstehen, die sowohl 
den Schul- als auch den Vereinssport abbilden. Andererseits soll so sichergestellt werden, dass beim 
Schulbau keine Verzögerung durch spätere Wünsche des Vereinssports entstehen. Die Sportverwal-
tung wird dabei prüfen, wie eine Einteilung von Hallen für die Raumblätter sinnvoll erscheint (Schul-
form, Größe, noch zu definierender Schwerpunkt-Hallen etc.), um eine gewisse Vereinfachung im 
Umgang im Einzelfall aufgrund der Vielzahl der Bauprojekte zu erreichen ... Zwar wird mit der Be-
rücksichtigung der Belange des Vereinssports eine mögliche Kostenerhöhung einhergehen. Insge-
samt werden aber erhebliche Gelder eingespart, da die Gebäudewirtschaft im Auftrag des Amtes für 
Schulentwicklung die Sporthallen für Schulen baut und parallel hierzu im Auftrag des Sportamtes 
Sporthallen für den Vereinssport. Zur Vereinfachung sollte deshalb eine Beauftragung und Finanzie-
rung zentral über das Amt für Schulentwicklung erfolgen …“ 
 
Die gemeinsame Planung soll vor allem eine optimierte Nutzung erzielen, so dass zukünftig beim Bau 
und Betrieb von Sporthallen nicht mehr Flächenkonkurrenzen, sondern Flächensynergien im Vorder-
grund stehen. Dabei sollen Themen wie Sportgeräte, Funktionsräume, Reinigung, elektrische 
Schließanlagen, Barrierefreiheit, Boden und Linierung, Verdunklung, Beleuchtung, Zuwegungen, Tri-
bünen, Parken, Anbindung an den Schulhof und eventuell die Nutzung von Dächern von Beginn an 
gleichzeitig aus den Augen von Schule, OGTS und außerschulischem Sport (Individual- und Vereins-
sport) betrachtet werden. Des Weiteren soll die spätere Nutzung in die Bedarfsplanung einfließen. 
Dazu korrespondiert das von der Verwaltung sich aktuell in der Ausschreibung befindliche Online-
Belegungsmanagement der städtischen Sportinfrastruktur. 
 
Ergebnis dieser intensiven und frühzeitigen Abstimmungen sollen regelmäßig anzuwendende Raum-
blätter sein, die durch das Sportamt in Abstimmung mit dem Amt für Schulentwicklung und der Ge-
bäudewirtschaft erstellt werden und die dann Grundlage der Beauftragung für die Gebäudewirtschaft 
durch das Amt für Schulentwicklung und der Umsetzung dieser Beschlussvorlage sein werden. In 
diesem Zusammenhang wird zwischen verschiedenen Schulformen und Hallengrößen differenziert 
werden. Durch Anpassung an die Hallengrößen soll die Nutzungsmöglichkeit für verschiedene Sport-
arten, beispielsweise für Ballsportarten wie Basketball, Handball oder Volleyball erweitert werden. Die 
Folge wird eine erhebliche Verbesserung für den Wettkampfsport sein. Weiter könnte der Druck der 
Vereine auf die Dreifachhallen gemindert werden. So optimierte Sporthallen ermöglichen aber auch 
den Schüler*innen bereits im Unterricht unter Wettkampfgesichtspunkten Sport zu treiben. Dies lässt 
sich am Beispiel einer Einfachhalle beschreiben: Durch eine Anpassung der Maße von 15 x 27 m auf 
21 x 34 m bekommt man eine Sporthalle, die z.B. für Basketball wettkampftauglich wäre. Dadurch 
könnte zudem immer da, wo eine Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 30.06.2016 (Session-Nr. 
2097/2016), der den Vorrang von Zweifach- vor Einfachhallen vorsieht, aus Platzgründen nicht mög-
lich ist, bei passenden Voraussetzungen eine vergrößerte Einfachhalle gebaut werden, die den Erfor-
dernissen eines optimierten Sportbetriebes entspricht. Des Weiteren sollen – so das Ergebnis einer 
bereits vorgenommenen Einbindung der Fachschaften der Sportverbände – gerade bei den Dreifach-
hallen sportartenspezifische Schwerpunkthallen geplant und gebaut werden. Hierbei sind Sporthallen, 
die ligataugliche Turniere mit Zuschauern aufnehmen können, bedarfsgerecht nur einmal pro Stadt-
bezirk vorzusehen. Derzeit befinden sich verschiedene Schulsporthallen in einem fortgeschrittenen 
Planungs- und Baustadium. Um diese Maßnahmen nicht zu verzögern, soll die Umsetzung des neuen 
Verfahrens, das Gegenstand dieser Vorlage ist, nur für zukünftige Maßnahmen gelten, für die noch 
kein Nutzerbedarf (Bausoll 0) der Gebäudewirtschaft übermittelt worden ist. 
 
Haushaltswirksame Auswirkungen: 
 
Die Investitionen werden im Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft veranschlagt. Diese werden jähr-
lich anteilig bei der Berechnung des Flächenverrechnungspreises für die jeweilige Schulform zugrun-
de gelegt. Der Flächenverrechnungspreis wird im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, in 
Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen, veranschlagt. Konkrete Auswirkungen auf den 
Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, und damit auf den städtischen Haushalt lassen sich erst 
nach Konkretisierung der jeweiligen Baumaßnahmen ermitteln. 
 
Die Vorgaben zur Haushaltsbewirtschaftung im Rahmen der Corona-Krise gemäß Schreiben von

4 
II/20/202 vom 25.03.2020 wurden geprüft und beachtet. Es ist notwendig, die Grundlage für zukünfti-
ge Projekte zu schaffen, damit bereits im Rahmen der Planung die Vorgaben berücksichtigt werden 
und damit verhindert wird, dass im Rahmen von nachträglichen Umplanungen erhebliche Mehrkosten 
verursacht werden oder sogar zusätzliche Sportbauten notwendig werden. Es ist für die Dauer der 
Bewirtschaftungsanordnung im jeweiligen konkreten Einzelfall die Begründung für eine evtl. Abwei-
chung der bisher üblichen Maße und den daraus resultieren Mehrkosten erforderlich.  
 
Dezernat IV wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zuge-
wiesenen Budgets die erforderlichen Mittel vorsehen.

Beratungsverlauf (4)

01.03.2021 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
08.03.2021 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 5.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
11.03.2021 Sportausschuss
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
23.03.2021 Rat
TOP 10.12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2035/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
15.02.2021
Erstellt
07.07.2020 11:35