2035/2020
Schulsporthallen
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/520 Vorlagen-Nummer 2035/2020 Freigabedatum 18.12.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Schulsporthallen Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beauftragt die Verwaltung, entsprechend der Sportentwicklungsplanung bei der Planung und beim Bau von Schulsporthallen die Bedarfe des Vereinssports angemessen zu berücksichtigen. Dadurch sollen die nachhaltige Nutzbarkeit von Sporthallen erhöht und Sportbedarfe besser abge- deckt werden. Ausschuss Schule und Weiterbildung 18.01.2021 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 08.03.2021 Sportausschuss 11.03.2021 Rat 23.03.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme sh. Erläut. € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. sh. Erläut.€ c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Bislang werden Sporthallen in Köln wie in den allermeisten deutschen Kommunen vornehmlich nach den Regularien für den Schulsport gebaut. Dabei orientiert man sich an der DIN 18035, die in ange- passter Form seit Jahrzehnten Grundlage des Sporthallenbaus ist und entsprechend gleichförmige Sporthallen entstehen lässt. Dabei werden die Bedarfe des Vereinssports nur eingeschränkt bereits bei der Grundlagenermittlung und Planung berücksichtigt. Die Folge ist, dass die Sporthallen vor al- lem für die Sportvereine oftmals nicht ideal oder mitunter gar schlecht nutzbar sind. Dementsprechend kommt das Gutachten zur Sportentwicklungsplanung, das Gegenstand der Rats- sitzung am 04.04.2019 war, zu folgendem Ergebnis: „Schulische Sportanlagen sind zukünftig so zu sanieren, zu modernisieren und zu bauen, dass sie sowohl den schulsportpädagogischen Erfordernissen laut Lehrplan Sport Rechnung tragen, also auch die Sportangebote der lokalen Vereine ermöglichen. Zukünftige Planungen sind zwischen dem städti- schen Gebäudemanagement, dem Amt für Schulentwicklung und dem Sportamt abzustimmen. Das Sportamt wiederum stimmt sich im Vorfeld mit dem StadtSportBund Köln e.V. ab, um die Bedarfe der Sportvereine zu ermitteln … Das Sportamt entwickelt mit dem StadtSportBund Köln e.V. gemeinsam mit den Verbänden Raum- 3 blätter für Sporthallen, die die Aspekte und Vorgaben des Vereinssports berücksichtigen, die dann Gegenstand der Leistungsphase 0 der Ausschreibung der Gebäudewirtschaft nach Beauftragung des Amtes für Schulentwicklung werden sollen. So sollen einerseits Sporthallen entstehen, die sowohl den Schul- als auch den Vereinssport abbilden. Andererseits soll so sichergestellt werden, dass beim Schulbau keine Verzögerung durch spätere Wünsche des Vereinssports entstehen. Die Sportverwal- tung wird dabei prüfen, wie eine Einteilung von Hallen für die Raumblätter sinnvoll erscheint (Schul- form, Größe, noch zu definierender Schwerpunkt-Hallen etc.), um eine gewisse Vereinfachung im Umgang im Einzelfall aufgrund der Vielzahl der Bauprojekte zu erreichen ... Zwar wird mit der Be- rücksichtigung der Belange des Vereinssports eine mögliche Kostenerhöhung einhergehen. Insge- samt werden aber erhebliche Gelder eingespart, da die Gebäudewirtschaft im Auftrag des Amtes für Schulentwicklung die Sporthallen für Schulen baut und parallel hierzu im Auftrag des Sportamtes Sporthallen für den Vereinssport. Zur Vereinfachung sollte deshalb eine Beauftragung und Finanzie- rung zentral über das Amt für Schulentwicklung erfolgen …“ Die gemeinsame Planung soll vor allem eine optimierte Nutzung erzielen, so dass zukünftig beim Bau und Betrieb von Sporthallen nicht mehr Flächenkonkurrenzen, sondern Flächensynergien im Vorder- grund stehen. Dabei sollen Themen wie Sportgeräte, Funktionsräume, Reinigung, elektrische Schließanlagen, Barrierefreiheit, Boden und Linierung, Verdunklung, Beleuchtung, Zuwegungen, Tri- bünen, Parken, Anbindung an den Schulhof und eventuell die Nutzung von Dächern von Beginn an gleichzeitig aus den Augen von Schule, OGTS und außerschulischem Sport (Individual- und Vereins- sport) betrachtet werden. Des Weiteren soll die spätere Nutzung in die Bedarfsplanung einfließen. Dazu korrespondiert das von der Verwaltung sich aktuell in der Ausschreibung befindliche Online- Belegungsmanagement der städtischen Sportinfrastruktur. Ergebnis dieser intensiven und frühzeitigen Abstimmungen sollen regelmäßig anzuwendende Raum- blätter sein, die durch das Sportamt in Abstimmung mit dem Amt für Schulentwicklung und der Ge- bäudewirtschaft erstellt werden und die dann Grundlage der Beauftragung für die Gebäudewirtschaft durch das Amt für Schulentwicklung und der Umsetzung dieser Beschlussvorlage sein werden. In diesem Zusammenhang wird zwischen verschiedenen Schulformen und Hallengrößen differenziert werden. Durch Anpassung an die Hallengrößen soll die Nutzungsmöglichkeit für verschiedene Sport- arten, beispielsweise für Ballsportarten wie Basketball, Handball oder Volleyball erweitert werden. Die Folge wird eine erhebliche Verbesserung für den Wettkampfsport sein. Weiter könnte der Druck der Vereine auf die Dreifachhallen gemindert werden. So optimierte Sporthallen ermöglichen aber auch den Schüler*innen bereits im Unterricht unter Wettkampfgesichtspunkten Sport zu treiben. Dies lässt sich am Beispiel einer Einfachhalle beschreiben: Durch eine Anpassung der Maße von 15 x 27 m auf 21 x 34 m bekommt man eine Sporthalle, die z.B. für Basketball wettkampftauglich wäre. Dadurch könnte zudem immer da, wo eine Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 30.06.2016 (Session-Nr. 2097/2016), der den Vorrang von Zweifach- vor Einfachhallen vorsieht, aus Platzgründen nicht mög- lich ist, bei passenden Voraussetzungen eine vergrößerte Einfachhalle gebaut werden, die den Erfor- dernissen eines optimierten Sportbetriebes entspricht. Des Weiteren sollen – so das Ergebnis einer bereits vorgenommenen Einbindung der Fachschaften der Sportverbände – gerade bei den Dreifach- hallen sportartenspezifische Schwerpunkthallen geplant und gebaut werden. Hierbei sind Sporthallen, die ligataugliche Turniere mit Zuschauern aufnehmen können, bedarfsgerecht nur einmal pro Stadt- bezirk vorzusehen. Derzeit befinden sich verschiedene Schulsporthallen in einem fortgeschrittenen Planungs- und Baustadium. Um diese Maßnahmen nicht zu verzögern, soll die Umsetzung des neuen Verfahrens, das Gegenstand dieser Vorlage ist, nur für zukünftige Maßnahmen gelten, für die noch kein Nutzerbedarf (Bausoll 0) der Gebäudewirtschaft übermittelt worden ist. Haushaltswirksame Auswirkungen: Die Investitionen werden im Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft veranschlagt. Diese werden jähr- lich anteilig bei der Berechnung des Flächenverrechnungspreises für die jeweilige Schulform zugrun- de gelegt. Der Flächenverrechnungspreis wird im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen, veranschlagt. Konkrete Auswirkungen auf den Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, und damit auf den städtischen Haushalt lassen sich erst nach Konkretisierung der jeweiligen Baumaßnahmen ermitteln. Die Vorgaben zur Haushaltsbewirtschaftung im Rahmen der Corona-Krise gemäß Schreiben von 4 II/20/202 vom 25.03.2020 wurden geprüft und beachtet. Es ist notwendig, die Grundlage für zukünfti- ge Projekte zu schaffen, damit bereits im Rahmen der Planung die Vorgaben berücksichtigt werden und damit verhindert wird, dass im Rahmen von nachträglichen Umplanungen erhebliche Mehrkosten verursacht werden oder sogar zusätzliche Sportbauten notwendig werden. Es ist für die Dauer der Bewirtschaftungsanordnung im jeweiligen konkreten Einzelfall die Begründung für eine evtl. Abwei- chung der bisher üblichen Maße und den daraus resultieren Mehrkosten erforderlich. Dezernat IV wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zuge- wiesenen Budgets die erforderlichen Mittel vorsehen.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2035/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 15.02.2021
- Erstellt
- 07.07.2020 11:35