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KR2025 2/2026

Anfrage der Fraktion Freie Wähler/Volt vom 10.06.2026 zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit den Niederlanden und Belgien

Sitzungsvorlage Kommission Regionale 2025 03.07.2026

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Nächste Beratung: Kommission für regionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Tourismus, Kultur und Gewässerschutz, Sitzung am 03.07.2026, TOP 6.2

Sitzungsvorlage Kommission Regionale 2025 (Beantwortung_6.2_Anfrage Volt FW Grenzüberschreitendes)

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Sitzungsvorlage Kommission Regionale 2025 (Anfrage der Fraktion Freie Wähler/Volt vom 10.06.2026 zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit den Niederlanden und Belgien)

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Sitzungsvorlage Kommission Regionale 2025 (2026-07-03 REGZU Anfrage Zusammenarbeit mit Belgien und Niederlande_)

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Sitzungsvorlage Kommission Regionale 2025 (Beantwortung_6.2_Anfrage Volt FW Grenzüberschreitendes)

11124 Zeichen

Zu TOP 6.2: Beantwortung der Anfrage der Fraktion Freie Wähler/Volt vom 10.06.2026 
zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit den Niederlanden und Belgien 
1. Wie stellt sich der aktuelle Stand der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der 
Regionalplanungsbehörde Köln mit den zuständigen Stellen in den Niederlanden und in 
Belgien in Fragen der Raum- und Regionalplanung dar? 
Die Regionalplanungsbehörde Köln pflegt mit den zuständigen Stellen in den Niederlanden einen 
regelmäßigen fachlichen Austausch, insbesondere im Rahmen der Deutsch-Niederländischen 
Raumordnungskommission (DNROK). Mit den zuständigen Stellen in Belgien erfolgt der Austausch 
überwiegend anlassbezogen. Im Rahmen raumbedeutsamer Planverfahren werden die betroffenen 
Behörden der Nachbarstaaten entsprechend den geltenden Beteiligungsvorschriften einbezogen. 
2. Auf welchen Ebenen findet dieser Austausch derzeit statt, insbesondere auf Arbeitsebene, 
Verwaltungsebene, politischer Ebene sowie im Rahmen von Euregio-, Interreg- oder 
sonstigen Kooperationsstrukturen? 
Im Handlungsfeld der Regionalplanung erfolgt der Austausch auf verschiedenen Ebenen. Neben der 
anlassbezogenen fachlichen Zusammenarbeit auf Arbeitsebene finden Abstimmungen auf der 
Verwaltungsebene in bestehenden und Kooperationsstrukturen statt. Darüber hinaus bestehen 
Austauschformate auf politischer Ebene in deren Rahmen Fragen der räumlichen Planung 
thematisiert werden . 
3. In welchen regelmäßigen oder anlassbezogenen Formaten erfolgt der Austausch mit den 
relevanten Stellen in den Niederlanden und Belgien, und wie häufig finden diese 
Abstimmungen statt? 
Die DNROK tagt zwei Mal jährlich. Ergänzend finden anlassbezogene Abstimmungen im Rahmen 
konkreter Planverfahren oder grenzüberschreitender Projekte statt. 
4. 
Welche Behörden, Institutionen, Regionen, Provinzen, Gebietskörperschaften oder sonstigen 
Einrichtungen sind auf deutscher, niederländischer und belgischer Seite die wesentlichen Partner der 
Bezirksregierung Köln bzw. der Regionalplanung in diesen Fragen? 
Wesentliche Ansprechpartner auf niederländischer Seite sind insbesondere die Provinz Limburg 
sowie angrenzende Kommunen. Je nach Planungsvorhaben werden darüber hinaus weitere 
Fachbehörden, Ministerien und sonstige öffentliche Stellen auf deutscher, niederländischer und 
belgischer Seite beteiligt.  
5. 
Welche aus Sicht der Bezirksregierung relevanten Konflikt- und Problemfelder sind im Zuge der 
Neuaufstellung des Regionalplans Köln sowie der Aufstellung des sachlichen Teilplans Erneuerbare 
Energien aus Belgien und Niederlande eingegangen? 
Im Beteiligungsverfahren zum sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien wurden insbesondere 
Hinweise und Bedenken hinsichtlich der vorgesehenen Windenergiebereiche im grenznahen Raum 
sowie deren Abstand zur Staatsgrenze vorgetragen. Diese Stellungnahmen wurden im Rahmen der 
Abwägung berücksichtigt. Im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplans gab es keine relevanten 
Konfliktfelder.  
6.

Welche Chancen sieht die Bezirksregierung in einer vertieften grenzüberschreitenden 
Zusammenarbeit mit Belgien und den Niederlanden bei raum- und regionalplanerischen Themen, 
insbesondere in den Bereichen Siedlungsentwicklung, Freiraumverbund, Klimaanpassung, 
Gewässerschutz, Energie, Verkehr, Logistik und wirtschaftliche Entwicklung? 
Eine abgestimmte grenzüberschreitende Planung bietet insbesondere bei Themen mit unmittelbaren 
räumlichen Wechselwirkungen Vorteile. Hierzu zählen unter anderem die Siedlungs- und 
Gewerbeflächenentwicklung, die Sicherung und Entwicklung grenzüberschreitender Freiraum- und 
Biotopverbünde sowie die Abstimmung konfliktträchtiger Planungen, beispielsweise im Bereich der 
Windenergie. Die Zusammenarbeit trägt zu Transparenz, Planungssicherheit und der Nutzung 
gemeinsamer Entwicklungspotenziale bei.  
7. 
Welche konkreten Projekte, Studien, Abstimmungsprozesse oder sonstigen Vorhaben mit Bezug zur 
Raum- und Regionalplanung gab es in den vergangenen Jahren bzw. gibt es derzeit mit den 
Niederlanden und Belgien? 
Zu den aktuellen Aktivitäten zählen unter anderem: 
• die Veröffentlichung einer gemeinsamen Informationsbroschüre zur grenzüberschreitenden 
Beteiligung in Raumordnungs- und Planungsverfahren in deutscher und niederländischer 
Sprache, 
• die gegenseitige Beteiligung bei Regional- und Fachplanverfahren, insbesondere im Rahmen 
der Neuaufstellung des Regionalplans Köln sowie der sachlichen Teilpläne Nichtenergetische 
Rohstoffe und Erneuerbare Energien, 
• die grenzüberschreitenden Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Delta Rhine 
Corridor und Ruhbens (H2/CO2), 
• die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Zusammenhang mit der Bewerbung um das 
Einstein-Teleskop sowie 
• der regelmäßige Austausch im Rahmen der Grenzlandkonferenz. 
 
8. 
Welche dieser Vorhaben betreffen unmittelbar oder mittelbar das Rheinische Revier, etwa im 
Hinblick auf Flächenentwicklung, klimaneutrale Industrie, Netzinfrastruktur, Energieerzeugung, 
Rohstofffolgelandschaften, Freiraumsicherung, Mobilität oder Standortentwicklung, ausdrücklich 
nicht beschränkt auf Wasserstofftransportwege? 
Eine unmittelbare Betroffenheit des Rheinischen Reviers durch diese Vorhaben wird – mit Ausnahme 
der grenzüberschreitenden Leitungsinfrastrukturvorhaben – derzeit nicht gesehen. Gleichwohl 
bestehen mittelbare Wechselwirkungen, da das Rheinische Revier Teil einer funktional eng 
verflochtenen Grenzregion ist. Entwicklungen in den Bereichen Energieversorgung, Infrastruktur, 
Wirtschaft, Innovation und Mobilität können sich auf die Standortentwicklung und die 
Transformationsprozesse im Rheinischen Revier auswirken. Grenzüberschreitende Planungen und 
Kooperationen können daher mittelbar einen Beitrag zur Entwicklung des Rheinischen Reviers 
leisten.  
 
9.

Welche Rolle spielen grenzüberschreitende Abstimmungen bei der Entwicklung des Rheinischen 
Reviers als Transformations- und Strukturwandelraum, und wo bestehen hier besondere Chancen für 
zusätzliche Kooperationen mit Belgien und den Niederlanden? 
 Für das Rheinische Revier können sich Chancen ergeben, indem gemeinsame Entwicklungen und 
funktionale Verflechtungen über die Staatsgrenzen hinweg berücksichtigt und Potenziale für eine 
abgestimmte Regionalentwicklung genutzt werden. Die konkrete Ausgestaltung struktur- und 
wirtschaftspolitischer Kooperationen sowie des Strukturwandels im Rheinischen Revier ist jedoch 
nicht Gegenstand der Regionalplanung.  
 
10. 
Inwieweit werden Themen der Wasserwirtschaft, des Gewässerschutzes, der Hochwasser- und 
Starkregenvorsorge sowie des Katastrophenschutzes grenzüberschreitend mitgedacht und 
abgestimmt, auch vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus der Hochwasserkatastrophe 2021? 
Seit Jahrzehnten etabliert ist der Ausschuss Grenzgewässerkommission zur Abstimmung von 
Fragestellungen der Wasserwirtschaft mit den Niederlanden. Mit Inkrafttreten der 
Hochwasserrisikomanagementrichtlinie wurde zusätzlich die Deutsch-Niederländische Arbeitsgruppe 
Hochwasserrisikomanagement eingerichtet.  
 
11. 
Welche rechtlichen, administrativen, fachlichen oder organisatorischen Probleme und 
Herausforderungen bestehen derzeit in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit Belgien und 
den Niederlanden in der Raum- und Regionalplanung? 
Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit funktioniert insgesamt gut. Grundsätzliche rechtliche 
oder organisatorische Hindernisse, die eine Zusammenarbeit wesentlich beeinträchtigen, bestehen 
derzeit aus Sicht der Regionalplanungsbehörde nicht. 
12. 
An welchen Punkten „hakt“ die Zusammenarbeit derzeit konkret, beispielsweise wegen 
unterschiedlicher Planungssysteme, Verfahrenslogiken, Zuständigkeiten, Datengrundlagen, 
Genehmigungsmaßstäbe oder fehlender Vereinbarungen? 
Unterschiedliche Planungssysteme und Verwaltungsstrukturen erfordern grundsätzlich einen 
erhöhten Abstimmungsaufwand. Diese Unterschiede konnten bislang jedoch im Rahmen der 
bestehenden Kooperations- und Beteiligungsstrukturen sachgerecht berücksichtigt werden. 
13. 
Trifft es zu, dass die Aufstellung des sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien durch fehlende oder 
unzureichende vertragliche bzw. institutionelle Grundlagen zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen 
und den Niederlanden erschwert wurde? Falls ja, worin bestanden diese Hürden konkret? 
Nein. Die Aufstellung des sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien wurde nicht durch fehlende 
vertragliche oder institutionelle Grundlagen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit erschwert. 
14.

Welche Formen der grenzüberschreitenden Abstimmung sind bereits rechtlich und praktisch 
möglich, und bei welchen Fragen wären aus Sicht der Bezirksregierung zusätzliche politische 
Beschlüsse, Landesinitiativen, Staatsverträge, Verwaltungsvereinbarungen oder andere formelle 
Regelungen erforderlich? 
Die bestehenden Beteiligungs- und Kooperationsstrukturen ermöglichen eine angemessene 
grenzüberschreitende Abstimmung. Aus Sicht der Regionalplanungsbehörde besteht derzeit kein 
Bedarf für zusätzliche formelle Vereinbarungen oder rechtliche Regelungen 
15. 
Welche Rolle spielen gemeinsame Datenstandards, Geodaten, Monitoring- und 
Raumbeobachtungssysteme in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, und wo bestehen hier 
derzeit Lücken oder Harmonisierungsbedarfe? 
Die Nutzung möglichst aktueller und vergleichbarer Datengrundlagen trägt wesentlich zu einer 
sachgerechten Planung und Abstimmung bei. Gemeinsame Datenstandards, Geodaten, Monitoring- 
und Raumbeobachtungssysteme spielen in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit jedoch keine 
größere Rolle.  Aus Sicht der Regionalplanungsbehörde bestehen derzeit keine wesentlichen 
Probleme hinsichtlich des Datenaustauschs.  
16. 
Welche Möglichkeiten sieht die Bezirksregierung, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit künftig 
systematischer, regelmäßiger und verbindlicher zu organisieren, etwa durch feste Berichtsformate, 
regelmäßige Fachgespräche, gemeinsame Arbeitsgruppen oder standardisierte 
Beteiligungsverfahren? 
Die bestehenden Kooperations- und Abstimmungsformate haben sich bewährt und werden derzeit 
als ausreichend angesehen. Anlassbezogene Ergänzungen erfolgen bei Bedarf. 
17. 
Welche Chancen sieht die Bezirksregierung, den Regionalrat bzw. die zuständigen Kommissionen 
künftig früher und strukturierter über grenzüberschreitende Abstimmungen, Stellungnahmen, 
Konfliktlagen und Kooperationspotenziale zu unterrichten? 
Mit der Einrichtung der Kommission für regionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit 
besteht ein geeignetes Gremium, um den Regionalrat regelmäßig über aktuelle Entwicklungen, 
Vorhaben und grenzüberschreitende Themen zu informieren.  
18. 
Welche konkreten Maßnahmen empfiehlt die Bezirksregierung selbst, um die Zusammenarbeit mit 
Belgien und den Niederlanden im Bereich der Raum- und Regionalplanung sowie angrenzender 
strukturwirksamer Themen zu intensivieren? 
Aus Sicht der Regionalplanungsbehörde haben sich die bestehenden Kooperations- und 
Abstimmungsstrukturen bewährt. Ein zusätzlicher Handlungsbedarf zur Intensivierung der 
Zusammenarbeit wird derzeit nicht gesehen.

Sitzungsvorlage Kommission Regionale 2025 (Anfrage der Fraktion Freie Wähler/Volt vom 10.06.2026 zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit den Niederlanden und Belgien)

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Seite 1 von 1 
Sitzungsvorlage Kommission 
Regionale 2025 
- öffentlich - 
KR2025 2/2026 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Jürgen Schuiszill 
Telefon 0221 -147-4600 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 01.07.2026 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Kommission für regionale und grenzüberschrei-
tende Zusammenarbeit, Tourismus, Kultur und 
Gewässerschutz 
03.07.2026 6.2 zur Kenntnis 
 
TOP: 
Anfrage der Fraktion Freie Wähler/Volt vom 10.06.2026 zur grenzüberschreitenden Zusam­
menarbeit mit den Niederlanden und Belgien 
 
Beschlussvorschlag: 
Die Kommission nimmt die Anfrage zur Kenntnis 
 
 
Erläuterungen: 
Siehe Anlage 
 
Anlage(n): 
1. 2026-07-03 REGZU Anfrage Zusammenarbeit mit Belgien und Niederlande_  
2. Beantwortung_6.2_Anfrage Volt FW Grenzüberschreitendes

Sitzungsvorlage Kommission Regionale 2025 (2026-07-03 REGZU Anfrage Zusammenarbeit mit Belgien und Niederlande_)

7539 Zeichen

Fraktion Freie Wähler & Volt
im Regionalrat Köln
 Mittwoch, 10. Juni 2026
Anfrage zur Sitzung der
Kommission für regionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Tourismus, Kul -
tur und Gewässerschutz am 03.07.2026
Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Knecht,
Hiermit stellt die Fraktion Freie Wähler & Volt gemäß § 14 der Geschäftsordnung des Regional-
rats Köln folgende Anfrage:
Anfrage zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit den Niederlanden und Belgien
Im Zuge der Neuaufstellung des Regionalplans Köln sowie im Rahmen der erstmaligen Aufstel-
lung des sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien sind auch Stellungnahmen aus den be-
nachbarten EU-Staaten Belgien und Niederlande eingegangen. Dies unterstreicht, dass der Re-
gierungsbezirk Köln Teil eines grenzüberschreitend verflochtenen Lebens-, Wirtschafts-, Infra-
struktur- und Naturraums ist.
Zugleich verpflichtet das Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen die Landesplanungsbe-
hörde dazu, auf eine Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen angrenzen-
der Staaten hinzuwirken, soweit diese Auswirkungen auf Nordrhein-Westfalen haben können. 
Die Regionalplanungsbehörden sollen an den Formen der Zusammenarbeit mitwirken. Auch 
der Regionalrat Köln und seine Kommissionen befassen sich nach ihrer Geschäftsordnung mit 
regional bedeutsamen Entwicklungen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, der Was-
serwirtschaft, des Gewässerschutzes, der kritischen Infrastruktur sowie des Katastrophenschut-
zes.
Gerade in den Grenzräumen bestehen enge funktionale Verflechtungen bei Siedlungsentwick-
lung, Freiraumschutz, Energieinfrastruktur, Verkehr, Wasserwirtschaft, Hochwasservorsorge, 
Wirtschaftsentwicklung und Strukturwandel. Dies betrifft auch den Strukturwandel im Rheini-
schen Revier, dessen Flächen- und Infrastrukturentwicklung nicht isoliert, sondern im europäi-
schen Kontext betrachtet werden sollte.
Darüber hinaus regen wir an, das Thema als eigenständigen Tagesordnungspunkt mit Bericht-
erstattung der Bezirksregierung und anschließender offener Diskussion in der Kommission auf-
zurufen, da es sowohl die laufenden Regionalplanverfahren als auch zentrale Zukunftsfragen 
des Rheinischen Reviers, der Energie- und Infrastrukturentwicklung, des Gewässerschutzes 
und der europäischen Vernetzung der Region betrifft.
Seite 1 von 3
Fraktion Freie Wähler & Volt im Regionalrat Köln | Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Co-Vorsitzende: Friedrich Jeschke (Volt Europa) & Walter Leo Schreinemacher (Freie Wähler)
Geschäftsführung: Andrea Browers

Freie Wähler & Volt im Regionalrat Köln - Seite 2 von 3
Fragen
1. Wie stellt sich der aktuelle Stand der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Regional-
planungsbehörde Köln mit den zuständigen Stellen in den Niederlanden und in Belgien in 
Fragen der Raum- und Regionalplanung dar?
2. Auf welchen Ebenen findet dieser Austausch derzeit statt, insbesondere auf Arbeitsebene, 
Verwaltungsebene, politischer Ebene sowie im Rahmen von Euregio-, Interreg- oder sonsti-
gen Kooperationsstrukturen?
3. In welchen regelmäßigen oder anlassbezogenen Formaten erfolgt der Austausch mit den 
relevanten Stellen in den Niederlanden und Belgien, und wie häufig finden diese Abstim-
mungen statt?
4. Welche Behörden, Institutionen, Regionen, Provinzen, Gebietskörperschaften oder sonsti-
gen Einrichtungen sind auf deutscher, niederländischer und belgischer Seite die wesentli-
chen Partner der Bezirksregierung Köln bzw. der Regionalplanung in diesen Fragen?
5. Welche aus Sicht der Bezirksregierung relevanten Konflikt- und Problemfelder sind im Zuge 
der Neuaufstellung des Regionalplans Köln sowie der Aufstellung des sachlichen Teilplans 
Erneuerbare Energien aus Belgien und Niederlande eingegangen?
6. Welche Chancen sieht die Bezirksregierung in einer vertieften grenzüberschreitenden Zu-
sammenarbeit mit Belgien und den Niederlanden bei raum- und regionalplanerischen The-
men, insbesondere in den Bereichen Siedlungsentwicklung, Freiraumverbund, Klimaanpas-
sung, Gewässerschutz, Energie, Verkehr, Logistik und wirtschaftliche Entwicklung?
7. Welche konkreten Projekte, Studien, Abstimmungsprozesse oder sonstigen Vorhaben mit 
Bezug zur Raum- und Regionalplanung gab es in den vergangenen Jahren bzw. gibt es der-
zeit mit den Niederlanden und Belgien?
8. Welche dieser Vorhaben betreffen unmittelbar oder mittelbar das Rheinische Revier, etwa 
im Hinblick auf Flächenentwicklung, klimaneutrale Industrie, Netzinfrastruktur, Energieer-
zeugung, Rohstofffolgelandschaften, Freiraumsicherung, Mobilität oder Standortentwick-
lung, ausdrücklich nicht beschränkt auf Wasserstofftransportwege?
9. Welche Rolle spielen grenzüberschreitende Abstimmungen bei der Entwicklung des Rheini-
schen Reviers als Transformations- und Strukturwandelraum, und wo bestehen hier beson-
dere Chancen für zusätzliche Kooperationen mit Belgien und den Niederlanden?
10. Inwieweit werden Themen der Wasserwirtschaft, des Gewässerschutzes, der Hochwasser- 
und Starkregenvorsorge sowie des Katastrophenschutzes grenzüberschreitend mitgedacht 
und abgestimmt, auch vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus der Hochwasserkatastro-
phe 2021?

Freie Wähler & Volt im Regionalrat Köln - Seite 3 von 3
11. Welche rechtlichen, administrativen, fachlichen oder organisatorischen Probleme und Her-
ausforderungen bestehen derzeit in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit Belgi-
en und den Niederlanden in der Raum- und Regionalplanung?
12. An welchen Punkten „hakt“ die Zusammenarbeit derzeit konkret, beispielsweise wegen un-
terschiedlicher Planungssysteme, Verfahrenslogiken, Zuständigkeiten, Datengrundlagen, 
Genehmigungsmaßstäbe oder fehlender Vereinbarungen?
13. Trifft es zu, dass die Aufstellung des sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien durch feh-
lende oder unzureichende vertragliche bzw. institutionelle Grundlagen zwischen dem Land 
Nordrhein-Westfalen und den Niederlanden erschwert wurde? Falls ja, worin bestanden die-
se Hürden konkret?
14. Welche Formen der grenzüberschreitenden Abstimmung sind bereits rechtlich und praktisch 
möglich, und bei welchen Fragen wären aus Sicht der Bezirksregierung zusätzliche politi-
sche Beschlüsse, Landesinitiativen, Staatsverträge, Verwaltungsvereinbarungen oder ande-
re formelle Regelungen erforderlich?
15. Welche Rolle spielen gemeinsame Datenstandards, Geodaten, Monitoring- und Raumbeob-
achtungssysteme in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, und wo bestehen hier 
derzeit Lücken oder Harmonisierungsbedarfe?
16. Welche Möglichkeiten sieht die Bezirksregierung, die grenzüberschreitende Zusammenar-
beit künftig systematischer, regelmäßiger und verbindlicher zu organisieren, etwa durch fes-
te Berichtsformate, regelmäßige Fachgespräche, gemeinsame Arbeitsgruppen oder stan-
dardisierte Beteiligungsverfahren?
17. Welche Chancen sieht die Bezirksregierung, den Regionalrat bzw. die zuständigen Kommis-
sionen künftig früher und strukturierter über grenzüberschreitende Abstimmungen, Stellung-
nahmen, Konfliktlagen und Kooperationspotenziale zu unterrichten?
18. Welche konkreten Maßnahmen empfiehlt die Bezirksregierung selbst, um die Zusammenar-
beit mit Belgien und den Niederlanden im Bereich der Raum- und Regionalplanung sowie 
angrenzender strukturwirksamer Themen zu intensivieren?
Wir bitten um eine ausführliche schriftliche Beantwortung innerhalb der in der Geschäftsord-
nung vorgesehenen Frist.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Friedrich Jeschke Walter Leo Schreinemacher
Co-Vorsitzender Co-Vorsitzender

Beratungsverlauf (2)

03.07.2026 Kommission für regionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Tourismus, Kultur und Gewässerschutz
TOP 6.2
Zur Sitzung
03.07.2026 Kommission für regionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Tourismus, Kultur und Gewässerschutz
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
KR2025 2/2026
Typ
Sitzungsvorlage Kommission Regionale 2025
Datum
03.07.2026
Erstellt
24.06.2026 09:56