KR2025 2/2026
Anfrage der Fraktion Freie Wähler/Volt vom 10.06.2026 zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit den Niederlanden und Belgien
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Sitzungsvorlage Kommission Regionale 2025 (Beantwortung_6.2_Anfrage Volt FW Grenzüberschreitendes)
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Zu TOP 6.2: Beantwortung der Anfrage der Fraktion Freie Wähler/Volt vom 10.06.2026 zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit den Niederlanden und Belgien 1. Wie stellt sich der aktuelle Stand der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Regionalplanungsbehörde Köln mit den zuständigen Stellen in den Niederlanden und in Belgien in Fragen der Raum- und Regionalplanung dar? Die Regionalplanungsbehörde Köln pflegt mit den zuständigen Stellen in den Niederlanden einen regelmäßigen fachlichen Austausch, insbesondere im Rahmen der Deutsch-Niederländischen Raumordnungskommission (DNROK). Mit den zuständigen Stellen in Belgien erfolgt der Austausch überwiegend anlassbezogen. Im Rahmen raumbedeutsamer Planverfahren werden die betroffenen Behörden der Nachbarstaaten entsprechend den geltenden Beteiligungsvorschriften einbezogen. 2. Auf welchen Ebenen findet dieser Austausch derzeit statt, insbesondere auf Arbeitsebene, Verwaltungsebene, politischer Ebene sowie im Rahmen von Euregio-, Interreg- oder sonstigen Kooperationsstrukturen? Im Handlungsfeld der Regionalplanung erfolgt der Austausch auf verschiedenen Ebenen. Neben der anlassbezogenen fachlichen Zusammenarbeit auf Arbeitsebene finden Abstimmungen auf der Verwaltungsebene in bestehenden und Kooperationsstrukturen statt. Darüber hinaus bestehen Austauschformate auf politischer Ebene in deren Rahmen Fragen der räumlichen Planung thematisiert werden . 3. In welchen regelmäßigen oder anlassbezogenen Formaten erfolgt der Austausch mit den relevanten Stellen in den Niederlanden und Belgien, und wie häufig finden diese Abstimmungen statt? Die DNROK tagt zwei Mal jährlich. Ergänzend finden anlassbezogene Abstimmungen im Rahmen konkreter Planverfahren oder grenzüberschreitender Projekte statt. 4. Welche Behörden, Institutionen, Regionen, Provinzen, Gebietskörperschaften oder sonstigen Einrichtungen sind auf deutscher, niederländischer und belgischer Seite die wesentlichen Partner der Bezirksregierung Köln bzw. der Regionalplanung in diesen Fragen? Wesentliche Ansprechpartner auf niederländischer Seite sind insbesondere die Provinz Limburg sowie angrenzende Kommunen. Je nach Planungsvorhaben werden darüber hinaus weitere Fachbehörden, Ministerien und sonstige öffentliche Stellen auf deutscher, niederländischer und belgischer Seite beteiligt. 5. Welche aus Sicht der Bezirksregierung relevanten Konflikt- und Problemfelder sind im Zuge der Neuaufstellung des Regionalplans Köln sowie der Aufstellung des sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien aus Belgien und Niederlande eingegangen? Im Beteiligungsverfahren zum sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien wurden insbesondere Hinweise und Bedenken hinsichtlich der vorgesehenen Windenergiebereiche im grenznahen Raum sowie deren Abstand zur Staatsgrenze vorgetragen. Diese Stellungnahmen wurden im Rahmen der Abwägung berücksichtigt. Im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplans gab es keine relevanten Konfliktfelder. 6. Welche Chancen sieht die Bezirksregierung in einer vertieften grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit Belgien und den Niederlanden bei raum- und regionalplanerischen Themen, insbesondere in den Bereichen Siedlungsentwicklung, Freiraumverbund, Klimaanpassung, Gewässerschutz, Energie, Verkehr, Logistik und wirtschaftliche Entwicklung? Eine abgestimmte grenzüberschreitende Planung bietet insbesondere bei Themen mit unmittelbaren räumlichen Wechselwirkungen Vorteile. Hierzu zählen unter anderem die Siedlungs- und Gewerbeflächenentwicklung, die Sicherung und Entwicklung grenzüberschreitender Freiraum- und Biotopverbünde sowie die Abstimmung konfliktträchtiger Planungen, beispielsweise im Bereich der Windenergie. Die Zusammenarbeit trägt zu Transparenz, Planungssicherheit und der Nutzung gemeinsamer Entwicklungspotenziale bei. 7. Welche konkreten Projekte, Studien, Abstimmungsprozesse oder sonstigen Vorhaben mit Bezug zur Raum- und Regionalplanung gab es in den vergangenen Jahren bzw. gibt es derzeit mit den Niederlanden und Belgien? Zu den aktuellen Aktivitäten zählen unter anderem: • die Veröffentlichung einer gemeinsamen Informationsbroschüre zur grenzüberschreitenden Beteiligung in Raumordnungs- und Planungsverfahren in deutscher und niederländischer Sprache, • die gegenseitige Beteiligung bei Regional- und Fachplanverfahren, insbesondere im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplans Köln sowie der sachlichen Teilpläne Nichtenergetische Rohstoffe und Erneuerbare Energien, • die grenzüberschreitenden Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Delta Rhine Corridor und Ruhbens (H2/CO2), • die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Zusammenhang mit der Bewerbung um das Einstein-Teleskop sowie • der regelmäßige Austausch im Rahmen der Grenzlandkonferenz. 8. Welche dieser Vorhaben betreffen unmittelbar oder mittelbar das Rheinische Revier, etwa im Hinblick auf Flächenentwicklung, klimaneutrale Industrie, Netzinfrastruktur, Energieerzeugung, Rohstofffolgelandschaften, Freiraumsicherung, Mobilität oder Standortentwicklung, ausdrücklich nicht beschränkt auf Wasserstofftransportwege? Eine unmittelbare Betroffenheit des Rheinischen Reviers durch diese Vorhaben wird – mit Ausnahme der grenzüberschreitenden Leitungsinfrastrukturvorhaben – derzeit nicht gesehen. Gleichwohl bestehen mittelbare Wechselwirkungen, da das Rheinische Revier Teil einer funktional eng verflochtenen Grenzregion ist. Entwicklungen in den Bereichen Energieversorgung, Infrastruktur, Wirtschaft, Innovation und Mobilität können sich auf die Standortentwicklung und die Transformationsprozesse im Rheinischen Revier auswirken. Grenzüberschreitende Planungen und Kooperationen können daher mittelbar einen Beitrag zur Entwicklung des Rheinischen Reviers leisten. 9. Welche Rolle spielen grenzüberschreitende Abstimmungen bei der Entwicklung des Rheinischen Reviers als Transformations- und Strukturwandelraum, und wo bestehen hier besondere Chancen für zusätzliche Kooperationen mit Belgien und den Niederlanden? Für das Rheinische Revier können sich Chancen ergeben, indem gemeinsame Entwicklungen und funktionale Verflechtungen über die Staatsgrenzen hinweg berücksichtigt und Potenziale für eine abgestimmte Regionalentwicklung genutzt werden. Die konkrete Ausgestaltung struktur- und wirtschaftspolitischer Kooperationen sowie des Strukturwandels im Rheinischen Revier ist jedoch nicht Gegenstand der Regionalplanung. 10. Inwieweit werden Themen der Wasserwirtschaft, des Gewässerschutzes, der Hochwasser- und Starkregenvorsorge sowie des Katastrophenschutzes grenzüberschreitend mitgedacht und abgestimmt, auch vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus der Hochwasserkatastrophe 2021? Seit Jahrzehnten etabliert ist der Ausschuss Grenzgewässerkommission zur Abstimmung von Fragestellungen der Wasserwirtschaft mit den Niederlanden. Mit Inkrafttreten der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie wurde zusätzlich die Deutsch-Niederländische Arbeitsgruppe Hochwasserrisikomanagement eingerichtet. 11. Welche rechtlichen, administrativen, fachlichen oder organisatorischen Probleme und Herausforderungen bestehen derzeit in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit Belgien und den Niederlanden in der Raum- und Regionalplanung? Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit funktioniert insgesamt gut. Grundsätzliche rechtliche oder organisatorische Hindernisse, die eine Zusammenarbeit wesentlich beeinträchtigen, bestehen derzeit aus Sicht der Regionalplanungsbehörde nicht. 12. An welchen Punkten „hakt“ die Zusammenarbeit derzeit konkret, beispielsweise wegen unterschiedlicher Planungssysteme, Verfahrenslogiken, Zuständigkeiten, Datengrundlagen, Genehmigungsmaßstäbe oder fehlender Vereinbarungen? Unterschiedliche Planungssysteme und Verwaltungsstrukturen erfordern grundsätzlich einen erhöhten Abstimmungsaufwand. Diese Unterschiede konnten bislang jedoch im Rahmen der bestehenden Kooperations- und Beteiligungsstrukturen sachgerecht berücksichtigt werden. 13. Trifft es zu, dass die Aufstellung des sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien durch fehlende oder unzureichende vertragliche bzw. institutionelle Grundlagen zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und den Niederlanden erschwert wurde? Falls ja, worin bestanden diese Hürden konkret? Nein. Die Aufstellung des sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien wurde nicht durch fehlende vertragliche oder institutionelle Grundlagen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit erschwert. 14. Welche Formen der grenzüberschreitenden Abstimmung sind bereits rechtlich und praktisch möglich, und bei welchen Fragen wären aus Sicht der Bezirksregierung zusätzliche politische Beschlüsse, Landesinitiativen, Staatsverträge, Verwaltungsvereinbarungen oder andere formelle Regelungen erforderlich? Die bestehenden Beteiligungs- und Kooperationsstrukturen ermöglichen eine angemessene grenzüberschreitende Abstimmung. Aus Sicht der Regionalplanungsbehörde besteht derzeit kein Bedarf für zusätzliche formelle Vereinbarungen oder rechtliche Regelungen 15. Welche Rolle spielen gemeinsame Datenstandards, Geodaten, Monitoring- und Raumbeobachtungssysteme in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, und wo bestehen hier derzeit Lücken oder Harmonisierungsbedarfe? Die Nutzung möglichst aktueller und vergleichbarer Datengrundlagen trägt wesentlich zu einer sachgerechten Planung und Abstimmung bei. Gemeinsame Datenstandards, Geodaten, Monitoring- und Raumbeobachtungssysteme spielen in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit jedoch keine größere Rolle. Aus Sicht der Regionalplanungsbehörde bestehen derzeit keine wesentlichen Probleme hinsichtlich des Datenaustauschs. 16. Welche Möglichkeiten sieht die Bezirksregierung, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit künftig systematischer, regelmäßiger und verbindlicher zu organisieren, etwa durch feste Berichtsformate, regelmäßige Fachgespräche, gemeinsame Arbeitsgruppen oder standardisierte Beteiligungsverfahren? Die bestehenden Kooperations- und Abstimmungsformate haben sich bewährt und werden derzeit als ausreichend angesehen. Anlassbezogene Ergänzungen erfolgen bei Bedarf. 17. Welche Chancen sieht die Bezirksregierung, den Regionalrat bzw. die zuständigen Kommissionen künftig früher und strukturierter über grenzüberschreitende Abstimmungen, Stellungnahmen, Konfliktlagen und Kooperationspotenziale zu unterrichten? Mit der Einrichtung der Kommission für regionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit besteht ein geeignetes Gremium, um den Regionalrat regelmäßig über aktuelle Entwicklungen, Vorhaben und grenzüberschreitende Themen zu informieren. 18. Welche konkreten Maßnahmen empfiehlt die Bezirksregierung selbst, um die Zusammenarbeit mit Belgien und den Niederlanden im Bereich der Raum- und Regionalplanung sowie angrenzender strukturwirksamer Themen zu intensivieren? Aus Sicht der Regionalplanungsbehörde haben sich die bestehenden Kooperations- und Abstimmungsstrukturen bewährt. Ein zusätzlicher Handlungsbedarf zur Intensivierung der Zusammenarbeit wird derzeit nicht gesehen.
Sitzungsvorlage Kommission Regionale 2025 (Anfrage der Fraktion Freie Wähler/Volt vom 10.06.2026 zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit den Niederlanden und Belgien)
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Seite 1 von 1 Sitzungsvorlage Kommission Regionale 2025 - öffentlich - KR2025 2/2026 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Jürgen Schuiszill Telefon 0221 -147-4600 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 01.07.2026 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Kommission für regionale und grenzüberschrei- tende Zusammenarbeit, Tourismus, Kultur und Gewässerschutz 03.07.2026 6.2 zur Kenntnis TOP: Anfrage der Fraktion Freie Wähler/Volt vom 10.06.2026 zur grenzüberschreitenden Zusam menarbeit mit den Niederlanden und Belgien Beschlussvorschlag: Die Kommission nimmt die Anfrage zur Kenntnis Erläuterungen: Siehe Anlage Anlage(n): 1. 2026-07-03 REGZU Anfrage Zusammenarbeit mit Belgien und Niederlande_ 2. Beantwortung_6.2_Anfrage Volt FW Grenzüberschreitendes
Sitzungsvorlage Kommission Regionale 2025 (2026-07-03 REGZU Anfrage Zusammenarbeit mit Belgien und Niederlande_)
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Fraktion Freie Wähler & Volt im Regionalrat Köln Mittwoch, 10. Juni 2026 Anfrage zur Sitzung der Kommission für regionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Tourismus, Kul - tur und Gewässerschutz am 03.07.2026 Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Knecht, Hiermit stellt die Fraktion Freie Wähler & Volt gemäß § 14 der Geschäftsordnung des Regional- rats Köln folgende Anfrage: Anfrage zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit den Niederlanden und Belgien Im Zuge der Neuaufstellung des Regionalplans Köln sowie im Rahmen der erstmaligen Aufstel- lung des sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien sind auch Stellungnahmen aus den be- nachbarten EU-Staaten Belgien und Niederlande eingegangen. Dies unterstreicht, dass der Re- gierungsbezirk Köln Teil eines grenzüberschreitend verflochtenen Lebens-, Wirtschafts-, Infra- struktur- und Naturraums ist. Zugleich verpflichtet das Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen die Landesplanungsbe- hörde dazu, auf eine Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen angrenzen- der Staaten hinzuwirken, soweit diese Auswirkungen auf Nordrhein-Westfalen haben können. Die Regionalplanungsbehörden sollen an den Formen der Zusammenarbeit mitwirken. Auch der Regionalrat Köln und seine Kommissionen befassen sich nach ihrer Geschäftsordnung mit regional bedeutsamen Entwicklungen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, der Was- serwirtschaft, des Gewässerschutzes, der kritischen Infrastruktur sowie des Katastrophenschut- zes. Gerade in den Grenzräumen bestehen enge funktionale Verflechtungen bei Siedlungsentwick- lung, Freiraumschutz, Energieinfrastruktur, Verkehr, Wasserwirtschaft, Hochwasservorsorge, Wirtschaftsentwicklung und Strukturwandel. Dies betrifft auch den Strukturwandel im Rheini- schen Revier, dessen Flächen- und Infrastrukturentwicklung nicht isoliert, sondern im europäi- schen Kontext betrachtet werden sollte. Darüber hinaus regen wir an, das Thema als eigenständigen Tagesordnungspunkt mit Bericht- erstattung der Bezirksregierung und anschließender offener Diskussion in der Kommission auf- zurufen, da es sowohl die laufenden Regionalplanverfahren als auch zentrale Zukunftsfragen des Rheinischen Reviers, der Energie- und Infrastrukturentwicklung, des Gewässerschutzes und der europäischen Vernetzung der Region betrifft. Seite 1 von 3 Fraktion Freie Wähler & Volt im Regionalrat Köln | Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln Co-Vorsitzende: Friedrich Jeschke (Volt Europa) & Walter Leo Schreinemacher (Freie Wähler) Geschäftsführung: Andrea Browers Freie Wähler & Volt im Regionalrat Köln - Seite 2 von 3 Fragen 1. Wie stellt sich der aktuelle Stand der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Regional- planungsbehörde Köln mit den zuständigen Stellen in den Niederlanden und in Belgien in Fragen der Raum- und Regionalplanung dar? 2. Auf welchen Ebenen findet dieser Austausch derzeit statt, insbesondere auf Arbeitsebene, Verwaltungsebene, politischer Ebene sowie im Rahmen von Euregio-, Interreg- oder sonsti- gen Kooperationsstrukturen? 3. In welchen regelmäßigen oder anlassbezogenen Formaten erfolgt der Austausch mit den relevanten Stellen in den Niederlanden und Belgien, und wie häufig finden diese Abstim- mungen statt? 4. Welche Behörden, Institutionen, Regionen, Provinzen, Gebietskörperschaften oder sonsti- gen Einrichtungen sind auf deutscher, niederländischer und belgischer Seite die wesentli- chen Partner der Bezirksregierung Köln bzw. der Regionalplanung in diesen Fragen? 5. Welche aus Sicht der Bezirksregierung relevanten Konflikt- und Problemfelder sind im Zuge der Neuaufstellung des Regionalplans Köln sowie der Aufstellung des sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien aus Belgien und Niederlande eingegangen? 6. Welche Chancen sieht die Bezirksregierung in einer vertieften grenzüberschreitenden Zu- sammenarbeit mit Belgien und den Niederlanden bei raum- und regionalplanerischen The- men, insbesondere in den Bereichen Siedlungsentwicklung, Freiraumverbund, Klimaanpas- sung, Gewässerschutz, Energie, Verkehr, Logistik und wirtschaftliche Entwicklung? 7. Welche konkreten Projekte, Studien, Abstimmungsprozesse oder sonstigen Vorhaben mit Bezug zur Raum- und Regionalplanung gab es in den vergangenen Jahren bzw. gibt es der- zeit mit den Niederlanden und Belgien? 8. Welche dieser Vorhaben betreffen unmittelbar oder mittelbar das Rheinische Revier, etwa im Hinblick auf Flächenentwicklung, klimaneutrale Industrie, Netzinfrastruktur, Energieer- zeugung, Rohstofffolgelandschaften, Freiraumsicherung, Mobilität oder Standortentwick- lung, ausdrücklich nicht beschränkt auf Wasserstofftransportwege? 9. Welche Rolle spielen grenzüberschreitende Abstimmungen bei der Entwicklung des Rheini- schen Reviers als Transformations- und Strukturwandelraum, und wo bestehen hier beson- dere Chancen für zusätzliche Kooperationen mit Belgien und den Niederlanden? 10. Inwieweit werden Themen der Wasserwirtschaft, des Gewässerschutzes, der Hochwasser- und Starkregenvorsorge sowie des Katastrophenschutzes grenzüberschreitend mitgedacht und abgestimmt, auch vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus der Hochwasserkatastro- phe 2021? Freie Wähler & Volt im Regionalrat Köln - Seite 3 von 3 11. Welche rechtlichen, administrativen, fachlichen oder organisatorischen Probleme und Her- ausforderungen bestehen derzeit in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit Belgi- en und den Niederlanden in der Raum- und Regionalplanung? 12. An welchen Punkten „hakt“ die Zusammenarbeit derzeit konkret, beispielsweise wegen un- terschiedlicher Planungssysteme, Verfahrenslogiken, Zuständigkeiten, Datengrundlagen, Genehmigungsmaßstäbe oder fehlender Vereinbarungen? 13. Trifft es zu, dass die Aufstellung des sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien durch feh- lende oder unzureichende vertragliche bzw. institutionelle Grundlagen zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und den Niederlanden erschwert wurde? Falls ja, worin bestanden die- se Hürden konkret? 14. Welche Formen der grenzüberschreitenden Abstimmung sind bereits rechtlich und praktisch möglich, und bei welchen Fragen wären aus Sicht der Bezirksregierung zusätzliche politi- sche Beschlüsse, Landesinitiativen, Staatsverträge, Verwaltungsvereinbarungen oder ande- re formelle Regelungen erforderlich? 15. Welche Rolle spielen gemeinsame Datenstandards, Geodaten, Monitoring- und Raumbeob- achtungssysteme in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, und wo bestehen hier derzeit Lücken oder Harmonisierungsbedarfe? 16. Welche Möglichkeiten sieht die Bezirksregierung, die grenzüberschreitende Zusammenar- beit künftig systematischer, regelmäßiger und verbindlicher zu organisieren, etwa durch fes- te Berichtsformate, regelmäßige Fachgespräche, gemeinsame Arbeitsgruppen oder stan- dardisierte Beteiligungsverfahren? 17. Welche Chancen sieht die Bezirksregierung, den Regionalrat bzw. die zuständigen Kommis- sionen künftig früher und strukturierter über grenzüberschreitende Abstimmungen, Stellung- nahmen, Konfliktlagen und Kooperationspotenziale zu unterrichten? 18. Welche konkreten Maßnahmen empfiehlt die Bezirksregierung selbst, um die Zusammenar- beit mit Belgien und den Niederlanden im Bereich der Raum- und Regionalplanung sowie angrenzender strukturwirksamer Themen zu intensivieren? Wir bitten um eine ausführliche schriftliche Beantwortung innerhalb der in der Geschäftsord- nung vorgesehenen Frist. Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Freundliche Grüße Friedrich Jeschke Walter Leo Schreinemacher Co-Vorsitzender Co-Vorsitzender
Beratungsverlauf (2)
Details
- Aktenzeichen
- KR2025 2/2026
- Typ
- Sitzungsvorlage Kommission Regionale 2025
- Datum
- 03.07.2026
- Erstellt
- 24.06.2026 09:56