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V/0192/2016

Bahnhof Hiltrup – Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543: Hiltrup/Glasuritstraße/Osttor

Vorlagen 07.03.2016

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Hiltrup, Sitzung am 07.04.2016, TOP 5.2

Beschlussvorlage

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AUKB_V_0192_2016_Bahnhof_Hiltrup_Anlage_1_DIN_A_4

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Beschlussvorlage

6513 Zeichen

V/0192/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bahnhof Hiltrup – Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543: 
Hiltrup/Glasuritstraße/Osttor 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
05.04.2016 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung 
07.04.2016 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
 
 
Beschlussvorschlag 
 
I. Sachentscheidung 
 
Der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Planung (Lageplan Nr. 10550 Blatt 1 -4 (4)) und 
der baulichen Ausführung wird für den Zuständigkeitsbereich des Ausschuss für Umweltschutz, Kl i-
maschutz und Bauwesen (westlich der dargestellten Linie) zugestimmt.  
Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Zustimmung der BV Hiltrup am 07.04.2016. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 85.000 € ent-
stehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 34.000 €. 
 
Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt. 
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen  
 
Produktgruppe 
 
1201 
 
 
Bereitstellung von Verkehr s-
flächen und –anlagen 
 
  
 
 
 
Investitionsmaßnah-
me 
4077 Hiltrup Bahnhof, BG, Bp 424 
u. VBP 543 
   
Auszahlungen 
 
 Auszahlungen für Bauma ß-
nahmen 
2016 
2017 
45.000 
40.000  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0192/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
22.03.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0192/2016 
Einzahlungen  Einzahlungen aus Zuwendu n-
gen für Investitionsmaßna h-
men 
 
 
 
Kostenbeteiligung der Firma 
Stroetmann 
2017 
 
 
2017 
 
 
 
10.000 
 
 
24.000 
 
 
 
Erläuterung siehe 
Begründung: 4. 
Beiträge / Zu-
schüsse 
Saldo 51.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen für 2016 sind im Haushaltsplan 2016 bei der o. g 
Produktgruppe veranschlagt. Die Ansätze für 2017 (Auszahlungen und Einzahlungen) werden zum 
Haushaltsplan 2017 angepasst.  
 
 
Begründung 
 
1. Voraussetzungen 
 
Der Verkehrsinfrastrukturplan des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung wurde 
am 19.05.2015 im Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr, Wohnen b eschlossen 
(V/0219/2015). Auf der Grundlage dieses Planes wurde die vorliegende Ausführungsplanung erstellt. 
 
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 543: Hiltrup/Glasuritstraße/Osttor ist am 20.11.2015 mit 
der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft getreten. 
 
Mit der Firma Stroetmann wurde am 19.10.2015 ein Durchführungsvertrag ( § 12 BauGB ) geschlos-
sen, mit dem die Kostenübernahme für einzelne Gewerke geregelt wird.  
 
Mit der Vorlage V/0134/2016 (Ergänzung zur Vorlage V/0536/2015) wurde in der Sitzung der Bezirks-
vertretung Münster-Hiltrup am 25.02.2016 bereits der vorzeitige Beginn der vorbereitenden Arbeiten 
in der Max -Winkelmann-Straße, der Abbau der Skateranlage und die Befestigung des P&R -Platzes 
beschlossen. 
 
Aufgrund der zeitlichen Enge (Eröffnung des SB -Marktes noch in diesem Jahr) ist ein Beschluss des 
AUKBs unter Vorbehalt vor der Sitzung der BV erforderlich. Sollte die BV de n Beschluss nicht in der 
vorgelegten Form mittragen, wird die Vorlage dem AUKB mit den Änderungen der BV in der dann 
folgenden Sitzung am 10.05.2016 erneut zur Beschlussfassung vorgelegt.  
 
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme 
 
Die vorgelegte Planung berücksichtigt die unter den Voraussetzungen genannten Planungswerke und 
ist auf beide abgestimmt.  
 
Umbau des Einmündungsbereiches Glasuritstraße / Marktallee 
Der Umbau des Einmündungsbereiches der Glasuritstraße in die Marktallee ist erforderlich, um die 
Neuausrichtung der Wegeverbindung in Richtung Bahnhof zu verdeutlichen. Die Kosten sind zur Hälf-
te maßnahmenbedingt und werden vom Erschließungsträger getragen. Die vorhandene A nbindung 
(alte Straße „Marktallee“) wird zurückgebaut, diese Kosten werden in Gänze vom Erschließungsträger 
übernommen.  
Im Zuge der Maßnahme erhält der Kreuzungsbereich eine neue Asphaltschicht.

- 3 - 
V/0192/2016 
 
Ausbau der Haltestelle „Max-Winkelmann-Straße“ 
Die Haltestelle hat bereits einen erhöhten Bordstein, erstmalig erhält diese Haltestelle eine Warteha l-
le. 3 Bäume müssen gefällt werden, in unmittelbarer Nähe werden 2 neue Bäume gepflanzt. Es we r-
den 7 neue Fahrradständer aufgestellt.  
 
Aufweitung des Einmündungsbereiches Max-Winkelmann-Straße / Glasuritstraße 
Der Einmündungsbereich der Max -Winkelmann-Straße in die Glasuritstraße wird aufgeweitet, d amit 
das zu erwartenden höhere Verkehrsaufkommen abgewickelt werden kann. 
 
Der Fahrbahnteiler, der im Zuge des Ausbaus der Max-Winkelmann-Straße zurückgebaut wurde, wird 
wieder hergestellt. 
 
Bauen für Alle:  
Die Planung wurde im Rahmen der Ämterbeteiligung mit der Arbeitsgruppe 5 der KIB abg estimmt. Im 
Besonderen wurde hier darauf geachtet, dass die Bushaltestellen und Bordsteinabsenkungen auf 3 
cm / getrennte Querungen nach aktuellem Standard der Stadt Münster gebaut werden. Alle Ampelan-
lagen in der Glasuritstraße werden mit Blindensignalgebern ausgestattet.  
 
3. Ausschreibung und Bau 
Mit der Ausschreibung wurde wegen der Eilbedürftigkeit bereits begonnen. Sie findet in enger A b-
stimmung mit der Firma Stroetmann statt , um die Gewerke örtlich und zeitlich aufeinander abzusti m-
men. Auch während der Bauphase sind Abstimmungen zwischen der Stadt Münster und der Firma 
Stroetmann erforderlich, so dass mit einem Ende aller Baumaßnahmen im Laufe des Jahres 2017 
gerechnet wird. 
 
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse 
Die Maßnahme ist in Teilen (Bushaltestelle, Fahrradständer) nach § 12 ÖPNVG NRW förderfähig. 
Eine Anmeldung ist bereits erfolgt, der Antrag wird zeitnah durch das Tiefbauamt gestellt. Es wird mit 
einem Fördersatz von etwa 80% und einer zeitnahen Bewilligung gerechnet. 
Vereinbarungsgemäß beteiligt sich die Firma Stroetmann mit ca. 24.000 € an den Kosten. 
 
5. Genehmigungen/Vereinbarungen 
Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich. 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen 
Liegenschaftliche Regelungen sind erforderlich und bereits abgewickelt 
 
 
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes 
frühzeitig über die Maßnahme informiert. 
 
Die Vorlage zum Baubeschluss der Maßnahmen im Umfeld des Bahnhofe s hat die Nummer 
V/0193/2016. 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen

- 4 - 
V/0192/2016

AUKB_V_0192_2016_Bahnhof_Hiltrup_Anlage_1_DIN_A_4

141 Zeichen

Anlage zu den Vorlagen V/0192/2016 und V/0193/2016 Bahnhof Hiltrup – Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen  
 
V/0192/2016 
V/0134/2016 
V/0193/2016

Beratungsverlauf (2)

05.04.2016 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
07.04.2016 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 5.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Marktallee
  • Max-Winkelmann-Straße
  • Glasuritstraße
  • Osttor

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Details

Aktenzeichen
V/0192/2016
Typ
Vorlagen
Datum
07.03.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37