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V/0286/2023

Förderung der Kinderrechte durch Weiterentwicklung der operativ ausgerichteten Strukturen in der Stadt Münster

Vorlagen 10.07.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 14.09.2023, TOP 8

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

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V-0286-2023-Anlage-Konzept Münster-Stadt der Kinderrechte vom Kinderschutzbund

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Ansehen

Anlage A

2406 Zeichen

Anlage A zur V/0286/2023 
Kurzüberblick 
Die Verwaltung wird auf Grundlage des Konzepts des Kinderschutzbundes beauftragt, Maßnah-
men zur Umsetzung der Kinderrechte in Münster zu planen, konzipieren und koordinieren. Dazu 
wird ein stadtweiter Arbeitskreis etabliert. Damit ist der Antrag Nr. A-R/0013/2020 formal bearbei-
tet. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Ziele: 
 
Mit dem Beschlussvorschlag der Vorlage soll das Ziel, Kinderrechte im kommunalen Handeln zu 
berücksichtigen, verfolgt werden. Dafür benötigt es eine stadtweite kinderfreundliche Haltung. 
Das Ziel lässt sich aus der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK), konkret dem Art. 3 Abs. 1, ab-
leiten. Dieser ist eng verknüpft mit dem Art 12 UN-KRK, welcher eine Berücksichtigung des Kin-
deswillens in Form von Alters- und Entwicklungstand angemessener Beteiligung beinhaltet. 
 
Teilziele:  
 
 Etablierung einer operativen Struktur zur Vernetzung der relevanten Akteure zum Thema Kin-
derrechte 
 Entwicklung von Beteiligungsstrukturen zum Thema Kinderrechte dem Alter und Reife ent-
sprechend 
 Förderung einer stadtweiten ressortübergreifenden kinderfreundlichen Haltung 
  
Zielerreichung: 
 
Die Etablierung eines stadtweiten Arbeitskreises sowie die Weiterentwicklung des Kinderbüros 
sollen den Unterbau für eine nachhaltige kinderfreundliche Ausrichtung und Haltung der Stadt 
Münster bilden. 
 
Finanzierung 
Mit dem Beschlussvorschlag der Vorlage sind keine unmittelbaren Kosten verbunden; es wird kei-
ne Entscheidung über die Bereitstellung von Haushaltsausgabeermächtigungen getroffen. Spätere 
Aufwendungen bzw. Auszahlungen werden ggf. im Rahmen der Haushaltsplanung bzw. in folgen-
den Vorlagen zu berücksichtigen sein. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Aus der UN-Kinderrechtskonvention leiten sich weitgehende Verpflichtungen für alle Ressorts in 
der Kommune ab, in dem bei allen Entscheidungen und Maßnahmen das Kindeswohl und die 
Interessen der jungen Menschen umfassend und ausdrücklich zu berücksichtigen sind. Die Ver-
wirklichung von Kinderrechten im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention stellt somit eine komple-
xe und gesamtstädtische Querschnittsaufgabe dar.

Beschlussvorlage

13389 Zeichen

V/0286/2023 
V/0286/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Förderung der Kinderrechte durch Weiterentwicklung der operativ ausgerichteten Strukturen in 
der Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   04.09.2023 Jugendrat Vorberatung 
   14.09.2023 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des vom Kinderschutzbund entwickelten Kon-
zepts „Münster – Stadt der Kinderrechte“ Maßnahmen zur Förderung der Kinderrechte in Müns-
ter zu planen, zu konzipieren und zu koordinieren. Dazu wird ein stadtweiter Arbeitskreis etab-
liert. Im Laufe des Jahres 2025 wird über die Arbeit des Arbeitskreises sowie über weiterführen-
de Maßnahmen zur Umsetzung der Kinderrechte berichtet. 
 
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass eine ressortübergreifende Auftaktveranstaltung durch die 
veränderte Ausgangslage und die Einrichtung eines stadtweiten Arbeitskreises fachlich nicht 
mehr angezeigt ist. 
 
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass eine Kinderrechtekommission zum jetzigen Zeitpunkt 
nicht zielführend für die Umsetzung der Kinderrechte in Münster ist . Damit ist der Antrag Nr.   
A-R/0013/2020 erledigt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die konzeptionelle Weiterentwicklung des Kinderbüros sowie die Einrichtung des Arbeitskreises Kin-
derrechte verursachen keine unmittelbaren Kosten. Daher wird durch diese Vo rlage keine Entschei-
dung über die Bereitstellung von Haushaltsausgabeermächtigungen getroffen.  
 
Spätere Aufwendungen bzw. Auszahlungen zur Umsetzung von Einzelmaßnahmen sollen im Rah-
men der jeweiligen Haushaltsplanaufstellungen unter Berücksichtigung der gegebenen Finanzlage 
zur Entscheidung vorgelegt werden. 
 
 
 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
25.08.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Hannig 
Telefon: 492-5808 
HannigP@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0286/2023 
Begründung: 
 
Ausgangslage 
 
Mit Beschluss über die Vorlage V/0782/2020 hat der Haupt- und Finanzausschuss am 26.08.2020 die 
Verwaltung beauftragt, eine ämter- und ressortübergreifende Grundlage für ein Konzept zur Förde-
rung der Kinderrechte im Handeln der Stadt Münster zu entwickeln. Grundlage war der Ratsantrag 
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen /GAL und der CDU -Fraktion vom 22 .05.2020 zur „Einrichtung 
einer Kommission zur Förderung der Umsetzung der  Kinderrechte in der Stadt Münster“ (Antrag Nr. 
A-R/0013/2020).  
 
Mit der Vorlage wurde eine ressortübergreifende Auftaktveranstaltung beschlossen, die allerdings 
aufgrund der Coronapandemie nicht stattfinden konnte. Mit Beschluss über den Haushalt 2022 wur-
den die finanziellen Mittel bereitgestellt, um den Kinderschutzbund – OV Münster mit der Erarbeitung 
eines Konzepts zu beauftragen, dessen Ziel es sein sollte, Kinderrechte in Münsters Stadtbild erfahr-
bar zu machen. Bei der Ausarbeitung sollten Kinder b eteiligt und inklusive Aspekte mitgedacht wer-
den. Der Kinderschutzbund stellte das Konzept „Münster – Stadt der Kinderrechte“ am 01.06.2023 im 
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien vor. Das Konzept stellt neben möglichen konkreten 
Maßnahmen die vo rhandene münsterspezifische Struktur sowie den aktuellen wissenschaftlichen 
Stand zum Thema Kinderrechte dar. Damit schafft das Konzept eine Standortbestimmung sowie die 
Grundlage für die weitere Umsetzung der Kinderrechte in Münster. Die aktuelle Empfehlung der Ver-
waltung zur Weiterentwicklung der benötigten Strukturen zur Umsetzung der Kinderrechte in Münster 
baut auf diesem Konzept auf. Damit entfällt der Bedarf einer ressortübergreifenden Auftaktveranstal-
tung.  
 
Weiteres Vorgehen 
 
Das Ziel, Kinderrechte vorrangig im kommunalen Handeln zu berücksichtigen, lässt sich aus der UN-
Kinderrechtskonvention (UN-KRK), konkret Art. 3 Abs. 1, ableiten. Dieser ist eng verknüpft mit Art. 12 
UN-KRK, welcher eine Berücksichtigung des Kindeswillens dem Alter und der Reife des Kindes ent-
sprechend postuliert.  
 
Übertragen auf das Verwaltungshandeln in Münster zeigt sich, dass es bereits einige Organisations-
prozesse und -strukturen gibt, die systematisiert die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen vorse-
hen sowie ihre Inte ressen und Perspektiven aufgreifen, beispielsweise bei infrastrukturellen Umset-
zungsplanungen im Prozess der Spielplatzplanung. Bei diesem ressortübergreifenden Verfahrensab-
lauf werden Kinder und Jugendliche durch die Zusammenarbeit des Amtes für Grünflächen, Umwelt 
und Nachhaltigkeit mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien konsequent beteiligt. Das Ver-
fahren seitens des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien ist dabei organisatorisch am Kinder-
büro angedockt, welches regelmäßig sogenannte Ideenbörsen anbietet. Auf diesem Wege fließen die 
Wünsche und Vorstellungen der Kinder direkt in die Planungen ein. 
 
Das städtische Kinderbüro organisiert außerdem seit vielen Jahren die stadtteilübergreifenden Feri-
enangebote für Kinder in Münster.  Bei der Pla nung der Veranstaltungen Halli-Galli, Kindercamp, At-
lantis, Bewegte Kids und Kinderfilmfest werden nicht nur grundsätzliche pädagogische Aspekte wie 
zum Beispiel die Bildungsarbeit berücksichtigt, auch die Vermittlung der Kinderrechte als Quer-
schnittsaufgabe in der pädagogischen Arbeit gehört dazu. Das Kinderbüro ist zudem Anlaufstelle für 
Kinder, Eltern und Multiplikatoren. Wer ins Kinderbüro kommt, erhält Informationen, wird beraten und 
kann Ideen oder Anregungen einbringen. Darüber hinaus bündelt das Kinderbüro in einer Datenbank 
die stadtweiten Ferienangebote vieler Träger. Ziel des Kinderbüros ist es, die Lebenswelt von Kindern 
in Münster so attraktiv und kindgerecht wie möglich zu gestalten.

- 3 - 
V/0286/2023 
Neben den verwaltungsinternen Strukturen ist mit Blick auf die Förderung der Kinderrechte in Münster 
durch kommunale Strukturen auch der Jugendrat zu nennen. Der Beirat ist als Partizipationsgremium 
geschaffen worden, um Kinder und Jugendliche aktiv an kommunalpolitischen Prozessen zu beteili-
gen. Der Jugendrat v ertritt die Interessen der Kinder und Jugendlichen in den kommunalpolitischen 
Gremien der Stadt.   
Ferner gibt es in der Stadt verschiedenste Angebote oder Einrichtungen, die entweder die Kinder-
rechte insgesamt thematisieren oder einzelne Kinderrechte durc h die jeweiligen Angebote berühren 
(siehe erste Auflistung in „Der Kinderschutzbund“ Konzept Kapitel 3.1). 
 
Trotz der angesprochenen bereits vorhandenen Strukturen ist eine Weiterentwicklung im Hinblick auf 
das Thema Kinderrechte in der Stadtgesellschaft M ünster fachlich angezeigt. Grundlage zum weite-
ren Verfahren bildet das bereits benannte Konzept des Kinderschutzbundes. Insbesondere wird der 
Schwerpunkt bei der Vermittlung und Umsetzung der Kinderrechte durch mehr konkrete Maßnahmen 
und Projekte vor Ort befürwortet (siehe „Der Kinderschutzbund“ Konzept Kapitel 4.1, 4.2, 4.4, 6.). 
Zwar gibt es bereits zahlreiche Akteurinnen und Akteure, die sich mit diesem Themenfeld beschäfti-
gen, häufig fehlen dabei aber kooperativ ausgerichtete Kommunikationsstrukturen (vgl. „Der Kinder-
schutzbund“ Konzept Kapitel 3.4.). Um eine operative Umsetzung zwischen den freien sowie dem 
öffentlichen Träger zu koordinieren und abzustimmen, empfiehlt die Verwaltung, ausgehend vom 
Konzept sowie den bereits aufgebauten Netzwerkstrukturen des Kinderschutzbundes, einen stadtwei-
ten Arbeitskreis einzurichten (vgl. „Der Kinderschutzbund“ Konzept Kapitel 4.3.1), der sich insbeson-
dere mit dem Thema Kinderrechte auseinandersetzt. Die Zusammensetzung orientiert sich an der 
Empfehlung des Konzept s des Kinderschutzbundes (vgl. Kapitel 4.3.1.). Vorgeschlagen wird, dass 
freie Träger, die Stadt Münster sowie Kinder und Jugendliche in dem Arbeitskreis zusammenarbeiten.  
 
Die Organisationsstruktur des Arbeitskreises hat zum Ziel, die operativ agierenden relevanten Akteu-
rinnen und Akteure miteinander zu vernetzen. In dieser Struktur sollen die Kinderrechte in der Stadt 
Münster gefördert werden, indem ressortübergreifend Bedarfe ermittelt und Maßnahmen abgestimmt 
umgesetzt werden. 
 
Die Vernetzung der operativen Akteurinnen und Akteure bringt Synergien mit sich, wodurch effizienter 
und ressourcenschonender kindergerechte Angebote umgesetzt werden können. Abschließend ist 
festzuhalten, dass durch die Vernetzung zwischen Stadtgesellschaft, insbesondere den Kindern und 
Jugendlichen und den Trägern der Jugendhilfe, die Partizipation, das heißt die Beteiligung und Mitbe-
stimmung zum Thema Kinderrechte, noch stärker gefördert wird.  
 
Mit dem Kinderschutzbund wurden bereits Kooperationsgespräche geführt, um eine mögliche Koordi-
nation und Organisation des Arbeitskreises zu konkretisieren. Die beschriebene Aufgabe fügt sich in 
das professionelle Verständnis sowie die fachliche Ausrichtung des Kinderschutzbundes sinnvoll ein, 
allerdings sind die dafür benötigten finanzie llen Ressourcen aktuell nicht vorhanden. Unklar ist au-
ßerdem, wie hoch der tatsächliche Aufwand und Umfang der Koordination des Arbeitskreises ist. Auf-
grund dessen soll die Koordination und Organisation zunächst für ein Jahr durch die Jugendhilfepla-
nung der Stadt Münster kommissarisch übernommen werden. Die Übernahme der Koordination kann 
dabei jedoch nur unter der Zurückstellung anderer Aufgaben sichergestellt werden. Nach Ablauf des 
Jahres soll dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien zur Etatberatung für das Jahr 2025 
Bericht erstattet werden. Dann soll sich zeigen, an welcher Stelle eine Verortung des Themas sinnvoll 
ist und in welcher Form mit welchen Ressourcen die Vernetzung und möglichen konkreten Maßnah-
men zum Thema Kinderrechte weitergefü hrt werden können. Im Zuge der stadtweiten Vernetzung 
durch den Arbeitskreis wird auch das Kinderbüro als zentraler Akteur für die Kinderrechte innerhalb 
der Verwaltung seine Handlungsprogramme, Kommunikationswege und Aufgabenfelder überprüfen, 
um Synergieeffekte zwischen Stadtgesellschaft, freien und öffentlichen Trägern sowie Sichtbarkeit 
und Umsetzung der Kinderrechte noch stärker zu fördern.

- 4 - 
V/0286/2023 
Um die im Antrag A -R/0013/2020 benannte Funktion der Interessensvertretung im Sinne der Kinder-
rechte zu gewä hrleisten, wurde von den antragstellenden Fraktionen eine Kinderrechtekommission 
angestrebt. Die dafür unabdingbare Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in einem angemesse-
nen und dem Alter und Reife entsprechenden Rahmen (vgl. UN -KRK Artikel 12) lässt sich jedoch 
durch die politisch, bürokratisch und verwaltungstechnisch geprägte Logik einer Kommission gerade 
in den jüngeren Altersstufen kaum gewährleisten. Der intendierte stadtweite Arbeitskreis würde mehr 
Alternativen und Flexibilität bei der Ausgesta ltung der Arbeitsformen bieten, welche für die operativ 
ausgelegte Struktur zur Umsetzung der Kinderrechte fachlich passender wären. Die Sicherstellung 
einer nachhaltigen und damit anpassungsfähigen Struktur zur Beteiligung aller Kinder ist ein essenti-
eller Schritt, um Art. 3 Abs. 1 UN-KRK in Münster umzusetzen.  
 
Eine Kinderrechtekommission, wie sie im Antrag A -R/0013/2020 beschrieben ist, soll auch das Be-
wusstsein für Kinder als Träger eigener Rechte in Politik, Verwaltung und Stadtgesellschaft schärfen. 
In der Studie von Kegelmann et al. (2022) wird jedoch hervorgehoben, dass eine Kommission das 
Bewusstsein für die Kinderrechte hauptsächlich auf politischer Ebene fördert 1. Laut den Autorinnen 
und Autoren geht es vor allem um die Etablierung einer kinderfr eundlichen Haltung innerhalb der 
Stadtgesellschaft. Diese entstehe in Experimentierräumen und gemeinsamer Reflektion 2, welche in 
flexibleren Strukturen wahrscheinlicher zu gewährleisten sei. 
 
Vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Ressourcen sowie  der empfohlenen Schwer-
punktsetzung sollte somit zunächst eine Arbeitsform wie der bereits beschriebene Arbeitskreis in den 
Blick genommen werden.  
 
Die Weiterentwicklung des Kinderbüros seitens der Verwaltung sowie die empfohlene Fortführung der 
Netzwerktreffen im Sinne eines Arbeitskreises seitens der Stadtgesellschaft würden folglich den 
strukturellen Unterbau für eine nachhaltige kinderfreundliche Ausrichtung der Stadt Münster bilden. 
Aufgrund der empfohlenen operativ, also direkt an den Kindern und Jug endlichen ausgerichteten 
Struktur wird deshalb zum jetzigen Zeitpunkt eine Kinderrechtekommission aus fachlicher Sicht als 
nicht zielführend eingeschätzt.  
 
In Vertretung 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
 
 Anlage A 
 Konzept „Münster – Stadt der Kinderrechte“ 2023  
(Der Kinderschutzbund – Ortsverband Münster) 
 
Hinweis: 
Das umfangreiche Konzept steht ausschließlich als pdf-Datei im Ratsinformationssystem der Stadt 
Münster als Download unter der Vorlagen-Nr. V/0286/2023 zur Verfügung. 
Link: https://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/info.php 
 
 
 
  
                                                 
1 Vgl. Kegelmann, J; Kegelmann, S., Fleckenstein, J. Köhler, T. (2022): Der Kindeswohlvorrang im Handeln von 
Kommunalbehörden. Studie. Schriftenreihe des Deutschen Kinderhilfswerkes e.V. Band 13. Deutsches Kinder-
hilfswerk: Berlin 2022, abrufbar unter https://shop.dkhw.de/de/fachpublikationen/230-studie-der-
kindeswohlvorrang-im-handeln-von-kommunalbehorden.html , zuletzt abgerufe n 25.07.2023.  
2 Vgl. ebd.

V-0286-2023-Anlage-Konzept Münster-Stadt der Kinderrechte vom Kinderschutzbund

153888 Zeichen

Konzept 
„Münster - Stadt der Kinderechte“ 
2023

1 
 
Inhaltsverzeichnis 
1 Einleitung ............................................................................................................................................. 3 
1.1 Auftrag für die Entwicklung des Konzeptes „Münster – Stadt der Kinderrechte“ ..................... 4 
2 Relevanz für die Implementierung einer Stadt der Kinderrechte ...................................................... 4 
2.1  Gesetzliche Grundlage der Kinderrechte .............................................................................. 5 
2.2  Kinderreport Deutschland 2022 ............................................................................................ 6 
2.3 LBS-Kinderbarometer ................................................................................................................... 7 
2.4 Der zweite Kinderrechtereport .................................................................................................... 7 
2.5 Der Kinderrechte-Index ................................................................................................................ 7 
2.6 Fazit ............................................................................................................................................... 8 
3 Vorgehensweise und Netzwerkbildung in der Konzeptentwicklung ................................................. 9 
3.1  Analyse bestehender Strukturen .......................................................................................... 9 
3.1.1 Münster .................................................................................................................................. 9 
3.1.2 Landes- und Bundesebene .................................................................................................. 11 
3.2  Partizipative Einbindung der Kinder und Jugendlichen in Münster ................................... 15 
3.2.1 Der Fragebogen .................................................................................................................... 15 
3.2.2 Jugendrat Münster .............................................................................................................. 20 
3.2.3 BNE-Projekt .......................................................................................................................... 21 
3.3  Netzwerkarbeit .................................................................................................................... 22 
3.3.1 Erstes Netzwerktreffen ........................................................................................................ 22 
3.3.2 Zweites Netzwerktreffen ..................................................................................................... 23 
3.4 Fazit ............................................................................................................................................. 24 
4 Empfehlungen für das Konzept „Münster – Stadt der Kinderrechte“ ............................................. 25 
4.1 Grundlegende Vermittlung und Umsetzung der Kinderrechte ................................................. 25 
4.1.1 Kinderrechte-App ................................................................................................................ 26 
4.1.2 Kinderrechte-Mobil ............................................................................................................. 29 
4.1.3 Kinderrechte-Materialien .................................................................................................... 30 
4.1.4 Kinderrechte-Pass ................................................................................................................ 31 
4.1.5 Kinderrechte-Gutscheinbuch .............................................................................................. 31 
4.1.6 Kinderrechte-Schultüte ....................................................................................................... 32 
4.1.7 Kinderrechte-Werbeflächen ................................................................................................ 32 
4.1.8 Kinderrechte-Spielplätze ..................................................................................................... 33 
4.1.9 Kinderrechte-Platz ............................................................................................................... 34

2 
 
4.1.10 Kinderrechte-Haus ............................................................................................................. 34 
4.2  Projektbasierte Vermittlung und Umsetzung der Kinderrechte ........................................ 35 
4.2.1 Kinderrechte-Fest ................................................................................................................ 35 
4.2.2 Kinderrechte-Themenwochen............................................................................................. 36 
4.2.3 Kinderrechte-Scouts ............................................................................................................ 37 
4.2.4 Kinderrechte-Tour ............................................................................................................... 38 
4.3  Übergeordnete Angebote – kommunalpolitische Ebene ................................................... 40 
4.3.1 Arbeitskreis-Kinderrechte ................................................................................................... 40 
4.3.2 Titelvergabe „Münster – Stadt der Kinderrechte“ ............................................................. 41 
4.3.3 Kinderrechte-Beauftragte*r ................................................................................................ 41 
4.3.4 Kinderrechte-Sprechstunde ................................................................................................ 42 
4.3.5 Kinderrechte-Botschafter*innen......................................................................................... 43 
4.3.6 Kinderrechte-Kommission ................................................................................................... 43 
4.3.7 Digitaler Kinderrechte-Briefkasten ..................................................................................... 44 
4.4 Fazit ............................................................................................................................................. 45 
5 Finanzierung und Kommunikation ............................................................................................... 46 
5.1 Marketing .............................................................................................................................. 46 
5.2 Finanzierung und personelle Ressourcen ............................................................................ 49 
5.3 Fazit ............................................................................................................................................. 50 
6 Fazit und Ausblick .............................................................................................................................. 51 
7 Quellenverzeichnis ............................................................................................................................. 52 
8 Anhang ............................................................................................................................................... 53 
8.1 Fragebogen „Du bist gefragt – Deine Ideen zu Kinderrechten in Münster“ ............................. 53 
8.2 Zweites Treffen mit dem Jugendrat ........................................................................................... 83 
8.3 Erste Netzwerktreffen ................................................................................................................ 84 
8.3.1 Fragen der Diskussionsrunde und Ergebnisse .................................................................... 85 
8.3.2 Ergebnisse Online-Umfrage ................................................................................................. 87 
8.4 Zweites Netzwerktreffen ............................................................................................................ 93 
8.4.1 Vorstellung bestehender digitaler Angebote ..................................................................... 94 
8.4.2 Diskurs über Kinderrechte-App ........................................................................................... 95 
8.5 Entwurf: Kinderrechte-Gutscheinbuch ...................................................................................... 97

3 
 
1 Einleitung 
 
„Stell dir vor du wärst Bürgermeister*in. Was würdest du für Kinderrechte tun?“.  
Dies war eine Frage  aus unserer Kinderbefragung, die wir im Zusammenhang mit der Er-
stellung dieses Konzeptes durchgeführt haben. Die Kinder haben vielfältige Antworten ge-
geben, die a uf eine besondere Weise  die klare Haltung zu ihren Rechten verdeutlichen. 
Wir Erwachsenen haben die große Aufgabe und Verantwortung, die Kinder ernst und ihre 
Wünsche anzunehmen und im Sinne der Kin derrechte zu handeln. So verfügt Münster  
auch bereits über eine vielschichtige Trägervielfalt, welche zu dem Themenschwerpunkt 
der Kinderrechte arbeitet und/oder durch das Tätigkeitsfeld die Kinderrechte symbolisiert. 
Nichtsdestotrotz werden Kinderrechte immer noch in verschiedenen Formen und Ausprä-
gungen verletzt, missachtet, nicht umfassend umgesetzt und/oder nicht eingehalten. Dies 
findet statt, obwohl die  UN-Kinderrechtskonvention, welche die Grundlage für ein best-
mögliches Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen bietet, bereits vor über 30 Jahren 
von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert wurde und seit dem Jahr 2010 als Bundes-
gesetzt bindend ist. 88 Prozent der Eltern sind laut dem Bundesministerium für Familie, 
Senioren, Frauen und Jugend  zwar für eine Aufnahme ins Grundgesetzt , jedoch kennen 
sich lediglich 12 Prozent ganz gut aus . Daher ist es von essentieller Bedeutung, dass die 
Kinderrechte geachtet werden und Kinder wie auch Erwachsene darüber informiert wer-
den. Dazu braucht es eine der Kinderrechte entsprechenden Haltung sowie eine vielfältige 
und umfassende Informations- und Angebotsstruktur. Durch die Beauftragung , ein Kon-
zept zu dem Themenschwerpunkt „Münster – Stadt der Kinderrechte“ zu entwickeln , ist 
ein weiterer wichtiger Schritt gemacht worden. Daher umfasst das folgende Konzept ver-
schiedene Möglichkeiten, die Kinderrechte in Münster in den Vordergrund zu stellen, um

4 
 
Kinder und Jugendliche sowie ihre Rechte, Interessen, Bedürfnisse und ihr Aufwachsen zu 
stärken. 
Der Aufbau ist gegliedert  in folgende Themenschwerpunkte: die Relevanz für die Imple-
mentierung einer Stadt der Kinderrechte (vgl. Kap. 2), die Vorgehensweise und Netzwerk-
bildung in der Konzeptentwicklung (vgl. Kap 3), die Empfehlungen für das Konzept „Müns-
ter – Stadt der Kinderrechte“ (vgl. Kap. 4) sowie die Finanzierungsmöglichkeiten (vgl. 5). 
Abschließend folgen das Fazit und der Ausblick (vgl. Kap 6).  
  
1.1 Auftrag für die Entwicklung des Konzeptes „Münster – Stadt der Kinderrechte“ 
Der Kinderschutzbund Ortsverband Münster e.V. ist vom Ausschuss für Kinder, Jugendli-
che und Familie durch den Beschluss vom 15.12.2021 beauftragt worden, von Januar bis 
Dezember 2022 ein Konzept zu „Münster – Stadt der Kinderrechte“ zu erstellen. Der Kin-
derschutzbund kann für die Konzepterstellung au f eine Vielzahl von bestehenden Koope-
rationen, Netzwerken und jahrelanger Expertise zurückgreifen.  
 
2 Relevanz für die Implementierung einer Stadt der Kinderrechte 
„Die Würde des Kindes zu achten und Kinder als Rechtssubjekte zu respektieren, ist Auf-
gabe aller Akteurinnen und Akteure in der Arbeit mit Kindern und für Kinder.“ (Maywald 
2016, S.14) 
Eine Vielzahl an relevanten Gründen und eine breite Argumentation sprechen für die Im-
plementierung der „Stadt der Kinderrechte“. Die Stadt zeigt ihre Verantwortung in der Po-
sitionierung und Entwicklung einer familien - und insbesondere kinderfreundlichen Kom-
mune. Dabei werden (Lebens-) räume geschaffen, in denen Kinderrechte gelebt und er-
lebbar werden. Über eine aktive und passive Wissensvermittlung werden die Auseinan-
dersetzung mit de n Kinderrechten und das Wissen über die eigenen Reche gefördert. 
Denn nur Kinder, die ihre Rechte k ennen, können diese einfordern und bei einer Nicht -
Einhaltung Beschwerde einreichen, sich Hilfe holen sowie sich partizipativ beteiligen.  
Besonders nach Bekanntwerden des sogenannten Missbrauchskomplexes in Münster, so-
wie in anderen Städten Nordrhein-Westfalens, ist die Sensibilität für den Kinderschutz ge-
stiegen und alle Erwachsenen aus jeglichen Bereichen sind in der Bringschuld, Kinder über 
ihre Rechte zu informieren. Ein Platz der Kinderrechte in Münster wäre hierbei ein erster 
guter symbolischer Schritt. Aber für das Ziel, die Kinderrechte ernst zu nehmen und als 
Stadt der Kinderrechte wahrgenommen zu werden, gilt es, die Kinderrechte im gesamten 
Stadtgebiet durch eine vielfältige sowie gebündelte Angebotsstruktur zu verankern.

5 
 
Für den effektiven und nachhaltigen Erfolg ist es unabdingbar , dass die Entwicklung und 
Umsetzung innovativ, prozesshaft, partizipativ sowie inklusiv gestaltet sein muss. So wirkt 
sich eine Stadt der Kinderrechte positiv auf das Stadtbild, ein positives Lebensgefühl und 
die Attraktivität von und für Kinder und ihre Familien, das Stadtmarketing und folglich 
auch auf den Tourismus aus - Münster wäre wieder einmal Vorreiter. 
Es ist zu betonen, dass Münster bereits über vielfältige Angebote im Bereich der Kinder-
rechte verfügt. Diese können und sollen genutzt werden, um im Sinne der Kinderrechte zu 
wirken und die Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen positiv zu gestalten und das über-
parteilich, trägerübergreifend, unter Einbindung von Schule, Kita sowie der Kinder - und 
Jugendhilfe, Stadtverwaltung, dem Sport- und Kulturbereich usw.  
Im folgenden Kapitel werden Befragungen, Studien sowie Forschung sergebnisse im Rah-
men der Kinderrechte aufgeführt. Aufbauend auf diesen Erkenntnissen folgen Empfehlun-
gen zur Umsetzung der Stadt der Kinderrechte im daran anschließenden Kapitel. 
 
2.1  Gesetzliche Grundlage der Kinderrechte  
Die UN-Kinderrechtskonvention, in denen die Menschrechte auf Basis der besonderen Be-
dürfnisse von Kindern formuliert wurden , ist im Jahr 1992 in Kraft getreten. Sie umfasst 
Schutzrechte, Förderrechte und Beteiligungsrechte von Kindern. Seit Juli 2010 gilt die Kon-
vention uneingeschränkt für jedes Kind, das in Deutschland lebt. 
Auch wenn die Kinderrechte zum aktuellen Zeitpunkt , trotz intensiver Bemühungen des 
Aktionsbündnisses Kinderrechte seit 2007, noch nicht im Grundgesetz verankert sind , so 
gab es in den vergangenen Jahren immerhin eine Stärkung der Kinderrechte u.a. durch das 
Bundeskinderschutzgesetz im Jahr 2012, das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) im 
Juni 2021 sowie durch das Landeskinderschutzgesetz NRW im Mai 2022. Neben verbes-
serten rechtlichen Grundlagen zum Kinderschutz sind insbesondere die Beteiligungsrechte 
von Kindern gestärkt worden. 
Die Erfahrung zeigt, dass solche gesetzlichen Änderungen lange brauchen um an den Or-
ten anzukommen, an denen Kinder sich überwiegend im Alltag bewegen – in Kindertages-
einrichtungen und Schulen. Somit benötigt es vielfältige und kreative Zugangswege zu den 
Informationen. 
Weiterhin zeigt sich, dass die Einhaltung der Beteiligungsrechte, zum Beispiel beim Prozess 
einer institutionellen Schutzkonzeptentwicklung, aus unterschiedlichen Gründen schwer 
nachzuprüfen ist und gesetzliche Forderungen somit an vielen Stellen nicht zufriedenstel-
lend umgesetzt werden.

6 
 
Nicht zuletzt steht den gestiegenen Erwartungen an die Qualität aktuell der massive Fach-
kräftemangel gegenüber, so dass die Vermittlung und Einhaltung der Kinderrechte nur mit 
großer Anstrengung vieler Akteur*innen gelingen kann. 
 
2.2  Kinderreport Deutschland 2022 
Der Kinderreport Deutschland aus dem Jahr 2022 vom Deutschen Kinderhilfswerk, bein-
haltet den aktuellen Stand der Umsetzung von Kinderrechten. Hierz u wurden 645 Kinder 
im Alter von 10-17 Jahren sowie 1.046 Erwachsene befragt (vgl. Hanke et al., 2022, S. 6).  
Der Schwerpunkt dieses Reports liegt auf der Generationsgerechtigkeit, da Kinder und Ju-
gendliche durch die Auswirkungen aller derzeitigen politischen Entscheidungen noch lange 
begleitet werden (vgl. Hanke et al., 2022, S. 6). Kinder und Jugendliche verfügen über einen 
individuellen Gestaltungswillen sowie den Anspruch und das Recht auf Mitbestimmung, 
daher müssen ihre Interessen hinsichtlich politis cher Entscheidungen berücksichtigt wer-
den (vgl. Hanke et al., 2022, S. 7). 
Jedoch wird deutlich, dass die Kinder - und Jugendinteressen nicht rechtzeitig  sowie mit 
ausreichender Sorgfalt und bedingt durch fehlende Beteiligungszugänge , berücksichtigt 
werden (vgl. Hanke et al., 2022, S. 7). Bezugnehmend auf die Frage, ob die Interessen von 
der jungen Generation durch die Politik berücksichtigt werden, gaben lediglich 2 % mit 
„sehr stark“, 7% mit „sehr stark“, 66% mit „eher wenig“ und 17% der Kinder und Jugend-
lichen mit „überhaupt nicht“ an (vgl. Hanke et al., 2022, S. 8). Mit dem Blick auf die Tatsa-
che, dass Kinder und Jugendliche von den Auswirkungen derzeitiger politischer Entschei-
dungen noch lange beeinflusst sind, ist das Ergebnis äußert kritisch zu betracht en, wenn 
die Kinder- und Jugendperspektive strukturell nicht ausreichend beachtet wird.  
Im Rahmen des Kinderreports werden auch Maßnahmen zur Verbesserung der Berück-
sichtigung von Kinder - und Jugendinteressen durch Kinder, Jugendliche und Erwachsene 
bewertet (vgl. Hanke et al., 2022, S. 13). An erster Stelle wählten die Kinder und Jugendli-
chen mit 94% der Stimmen „Dass Kinderrechte im Grundgesetz festgeschrieben werden.“  
sowie „Dass es in der Politik mehr Personen gibt, die sich die Anliegen und Interessen  der 
Kinder und Jugendlichen anhören und sich für diese einsetzen.“ (vgl. Hanke et al., 2022, S. 
14). Darauf folgen mit 86% der Stimmen „Dass alle neuen Gesetze darauf geprüft werden, 
ob sie kinder - und jugendfreundlich s ind.“, mit 80% der Stimmen „Dass eine Gruppe von 
Kindern und Jugendlichen die Regierung beim Thema „Beteiligung von Kindern und Jugend-
lichen“ dauerhaft berät “, mit 76% der Stimmen „Dass es mehr Kinder - und Jugendparla-
mente in den Städten und Gemeinden gibt“ sowie mit 64% der Stimmen „Dass man schon 
ab 16 Jahren wählen darf und das Thema Politik im Schulunterricht eine größere Rolle 
spielt“ (vgl. Hanke et al., 2022, S. 14).  Die konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der 
Berücksichtigung von Kinder- und Jugendinteressen, sollten in jedem Fall geprüft und folg-
lich an die bestehenden Strukturen angepasst sowie umgesetzt werden.

7 
 
2.3 LBS-Kinderbarometer 
Das LBS-Kinderbarometer stellt Kinder und Jugendliche  durch regelmäßige Befragungen  
als Expert*innen in eigener Sache in den Mittelpunkt. Der Schwerpunkt der Forschung liegt 
auf dem Wohlbefinden sowie den Themenfeldern Schule, Wohnumfeld, Freizeit, aktuelle 
Geschehnisse und Politik. Das Alter der Kinder und Jugendlichen liegt zwischen 9 und 14 
Jahren. Die aktuellste Studie aus dem Jahr 2020 zeigt auf, dass lediglich 50% der befragten 
Kinder und Jugendlichen Kenntnis über die UN -Konvention und folglich die eigenen Kin-
derrechte haben (vgl. Müthing & Razakowski, 2020, S. 16). Daraus lässt sich ableiten, dass 
der Handlungsbedarf, die Kinderrechte noch präs enter zu machen, in jedem Fall vorhan-
den ist. Des Weiteren wird im Zuge der Forschung erkenntlich, dass das Interesse an loka-
ler Mitbestimmung gestiegen ist, jedoch wissen sechs von zehn Kindern nicht, wer für sie 
als Ansprechperson vor Ort vorhanden ist, um in der eigenen Stadt etwas verändern bzw. 
Veränderungen anregen zu können (vgl. Müthing & Razakowski, 2020, S. 16). Diese Er-
kenntnis muss besonders im Zusammenhang mit Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern 
und Jugendlichen betrachtet werden. Folglich be darf es eines transparenten sowie kind-
gerechten Verfahrens zur Partizipation.  
 
2.4 Der zweite Kinderrechtereport 
Der zweite Kinderrechtereport aus dem Jahr 2019 beinhaltet die Bewertung  der Umset-
zung der UN -Kinderrechtskonvention durch Kinder und Jugendli che in Deutschland . Die 
Bereiche der Bewertung fokussieren sich unter anderem auf die Themenbereiche Mei-
nung und Beteiligung, Schutz vor Gewalt und die Bekanntheit der Kinderrechte. Die Kinder 
und Jugendlichen werden zu den jeweiligen Themenschwerpunkte n und zugleich zu den 
Kinderrechten nach ihrer Meinung und eigenen Erfahrungen gefragt. Im Anschluss daran 
werden Forderungen gestellt, wodurch die Umsetzung aus der Sichtweise der Kinder und 
Jugendlichen besser gelingt. Der Kinderrechtereport verdeutlicht di e besondere Bedeu-
tung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, als Expert*innen in eigener Sache. Die 
gestellten Forderungen stellen in der Umsetzung den bestmöglichen Mehrwert sowie 
Nachhaltigkeit in der Umsetzung der Kinderrechte dar. 
 
2.5 Der Kinderrechte-Index 
Der Kinderrechte-Index vom Deutschen Kinderhilfswerk aus dem Jahr 2019 analysiert die 
Umsetzung der Kinderrechte in den jeweiligen Bundesländern. Die Pilotstudie umfasst die 
kinderrechtlichen Entwicklungsbedarfe sowie positive Umsetzungsmögli chkeiten. Insge-
samt wird deutlich, dass alle Bundesländer einen Bedarf hinsichtlich der Verbesserung der 
Umsetzung der Kinderrechte vorweisen (vgl. Deutsches Kinderhilfswerk, 2019, S.3).

8 
 
2.6 Fazit 
Zusammenfassend wird deutlich, dass die Implementierung einer „Stadt der Kinderrechte“ 
sowohl aus rechtlicher, als auch Kinder- und Jugend-Perspektive eine deutliche Positionie-
rung setzen würde. Kinder und Jugendliche stellen als Expert*innen in eigener Sache klare 
Forderungen im Sinne der Umsetzung ihrer Rechte. Diese anzuerkennen, zu berücksichti-
gen sowie partizipativ umzusetzen, sollte ganz klar im Fokus aller politischen Entscheidun-
gen stehen.

9 
 
 
3 Vorgehensweise und Netzwerkbildung in der Konzeptentwicklung 
 
3.1  Analyse bestehender Strukturen 
„Man muss das Rad nicht neu erfinden.“ (Deutsches Sprichwort) 
Ein wesentlicher Bestandteil , der zu Beginn der Konzeptentwicklung im Vordergrund 
stand, war die Analyse bestehender Strukturen im Rahmen der Kinderrechte. Diese Ana-
lyse verfolgte das Ziel aus der bereits bestehenden Expertise und aus Erfahrungen anderer 
Akteur*innen und Organisationen, stadt-, landes- und bundesweit, zu lernen und gelin-
gende Angebote im Rahmen der Konzepterstellung zu adaptieren. 
 
3.1.1 Münster  
Die Analyse bestehender Strukturen in Münster verdeutlichte sehr schnell, dass Münster 
bereits über vielfältige Angebote im Rahmen der Kinderrechte verfügt. Diese thematisie-
ren entweder die Kinderrechte insgesamt oder berühren einzelne Kinderrechte durch die 
jeweiligen Angebote. Zudem war die Analyse innerhalb Münsters von besonderer Bedeu-
tung für eine erste Netzwerkbildung. Die kontaktierten Einrichtungen und Institutionen 
zeigten ein hohes Interesse an den ersten Ideen und einer Vernetzung ihrer Angebote. Das 
hohe Interesse an mögl ichen Kooperationen und dem gemeinsamen Austausch verdeut-
licht nochmals, dass Münster eine gute Grundstruktur im Sinne der Kinderrechte bietet. 
Demzufolge kann die bereits bestehende Expertise ideal genutzt werden, um weitere An-
gebote sowie Strukturen anzugliedern. An dieser Stelle ist zu betonen, dass wir Institutio-
nen und Einrichtungen kontaktiert haben, die wir aus eigener Erfahrung im Zusammen-
hang mit den Kinderrechten kennen und solche, die wir recherchiert haben. Deshalb wer-
den wir nicht alle Angebote innerhalb von Münster erfasst haben können. In der folgenden 
Auflistung findet sich eine erste Auflistung von Kinderrechte-Angeboten in Münster. 
• Jugendrat Münster: Partizipation in der (Kommunal -)Politik; jeder Stadtteil ist durch 
mind. eine Vertreterin/einen Vertreter repräsentiert; monatliche öffentliche Sitzung 
• Kinderbüro (Amt für Kinder, Jugendliche und Familien): Beteiligung von Kindern bei 
der Planung von Spielplätzen; in den Ferienprogrammen werden Kinderrechte thema-
tisiert und gelebt 
• Kindercafé (Mehrgenerationenhaus und Mutterzentrum (MUM)): Kinderrechte-Pro-
jekt „Kinderrechte im Stadtteil“; eigene Kinderzeit; Kinder bestimmen bei der Gestal-
tung der Freizeit und bei Aktion en selbst; durch die Kinder gestalteter Kiosk in dem 
spielerisch der Umgang mit Geld geübt werden kann

10 
 
• Kinderfest zum Weltkindertag (Kinderschutzbund Münster): Spiele und Aktionen für 
Kinder; Informationen über die Kinderrechte 
• Kinder-Jugend-Kulturhaus Münster e.V.: ein offenes Haus für Künstler*innen; Kinder 
und Jugendliche werden in die kreativen Prozesse eingebunden als Ideen - und Ratge-
ber*innen bis hin zur Mitwirkung an Bühnenprogrammen; Begegnung und Austausch; 
Arbeits- und Proberäume; künstlerische Angebote für junge Menschen zu bündeln so-
wie erlebbar zu machen; Förderung von Nachwuchs; Koordinierung der Kommunikati-
onsstrukturen der freien Szene sowie Kinder - und Jugendeinrichtungen; Kinder - und 
Jugendbeirat befindet sich aktuell noch im Prozess der Umsetzung und ist daher noch 
nicht vollständig erfahrbar 
• Kinderrechte-Plakat-Ausstellung (Kinderschutzbund Münster): Kinderrechte-Plakat-
Ausstellung in Kooperation mit den Stadtteil-Büchereien; Sensibilisierung und Infor-
mation zu den Kinderrechten; Zeitraum 2021 bis 2022  
• Kinderrechteschulen „buddY-Programm“ (Thomas-Morus-Schule Münster & St. Jo-
sefschule Greven): Förderung sozialer, emotionaler und kognitiver Kompetenzen; ge-
lebte demokratische Werte; Verwirklichung der Kinderrechte im Schulalltag; Schü-
ler*innenparlament 
• LeseLeeze (Stadtbücherei Münster):  mobile Leseförderung; innerhalb des gesamten 
Stadtgebietes; enthält Bücher, Spiele, Bastelmaterial, Kissen und Decken; kann von 
Einrichtungen gebucht werden 
• SeHt Münster: inklusive und partizipative Kinder- und Jugendgruppen; Ferienaktionen; 
Partizipation in der OGS; JIPA AG (Jugendliche inklusiv und politisch aktiv) 
• #stadtsache App (Konzept von Anke M. Leitzgen & durchgeführt vom Stadtmarketing 
Münster): Ideen, Wünsche und Forderungen innerhalb des Stadtteils  Berg Fidel; Auf-
zeichnungen in Form von Fotos, Videos, Audioaufnahmen, Zeichnungen sowie konkre-
ten Fragestellungen; Ausstellung sowie Präsentation der Ergebnisse; Ergebnisse dien-
ten der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an dem Stadtteilentwicklungskon-
zept 
• UNESCO Schule (Primus Schule): im Fokus steht das friedliche Leben mitein ander so-
wie der respektvolle Umgang aller Geschlechter und Religionen; einmal wöchentlich 
besteht für zwei Stunden die Möglichkeit an eigenem eigenen Projekt im Rahmen der 
17 UNESCO Ziele zu arbeiten 
• Vamos e.V. Münster: u.a. Information in Form von entwick lungspolitischen Wander-
ausstellungen und Bildmaterial; globale Gerechtigkeit; Weltnachhaltigkeitsziele; Men-
schenrechte; Fairer Handel; Alternativer Konsum; Möglichkeit gesellschaftliche n und 
politischen Engagements

11 
 
3.1.2 Landes- und Bundesebene 
Bei der Analyse der bestehenden Angebote auf der Landes- und Bundesebene, lag der Fo-
kus zunächst auf der Kontaktaufnahme zu den Orts - und Landesverbänden sowie dem 
Bundesverband des Kinderschutzbundes. Hieraus ergaben sich weitere Empfehlungen. 
Insgesamt wurde ersichtlich, dass viele Städte innerhalb Deutschlands über einen Platz der 
Kinderrechte verfügen, welche jedoch nicht immer aus der Perspektive der Kinder gestal-
tet wurden. Im Sinne des anfänglichen Zitats „Man muss das Rad nicht neu erfinden“, ba-
sieren unsere Empfehlungen in Teilen auf der Analyse der bereits bestehenden Strukturen. 
Es gibt bundesweit eine Vielzahl von wirksamen Angeboten im Sinne der Kinderrechte, die 
sich gut an die Strukturen von Münster anpassen ließen. Auch an dieser Stelle die Anmer-
kung, dass die folgende Auflistung an Angebote n im Rahmen der Kinderrechte nur einen 
ersten Überblick geben kann.  
• Kinderbuch „Spielplatz-Alarm“ (Netzwerk Junge Bürgermeister*innen der Bundesre-
publik Deutschland e.V.): Das Kinderbuch ermöglicht mit Hilfe einer, auf die Gemeinde 
individualisierbaren Geschichte, ein bildhaftes Vorbild für demokratisches Engage-
ment vor Ort. Dadurch erhalten schon jüngere Kinder einen Einblick in das Berufsbild 
der Bürgermeister*innen. In dem Buch wird aufgeführt, dass sich das Engagement in 
der Kommune lohnt, dass Kinder mitreden dürfen und in ihren Bedürfnissen ernst ge-
nommen werden. Somit erhält die Kommunalpolitik einen direkten Bezug zur eigenen 
Lebenswelt. Die Geschichte sowie das Aussehen der Bürgermeister*in kann personali-
siert werden.  
https://www.junge-buergermeisterinnen.de/kinderbuch/  
 
• Kinderparlament (Stadt Hilden): Im Kinderparlament werden Schüler*innen als Ver-
treter*innen in das Parlament gewählt. Sowohl aus Grund- als auch weiterführenden-
Schulen werden vier Arbeitskreise gebildet (Umwelt und Straßenverkehr, Schule, Spiel-
platz und Öffentlichkeit). Diese haben monatliche Sitzung en, in denen aktuelle Ereig-
nisse und Schwerpunkte selbst festgelegt und eig ene Ideen und Vorschläge einge-
bracht werden. Zweimal im Jahr nehmen die Vertreter*innen an den öffentlichen Sit-
zungen unter Vorsitz des Bürgermeisters statt. Auch Kinder und Jugendliche, die nicht 
in das Parlament gewählt wurden, können an den  Sitzungen te ilnehmen. 
https://www.hilden.de/sv_hilden/Sch%F6ner%20wohnen/Familienpor-
tal/Hi%20Kids%206-9/Kinderparlament/  
 
• Kinderrechte auf dem Smartphon e (Ostschweizer Fachhochschule, UNICEF Schweiz 
und Liechtenstein & PH Luzern): Ein App-Format für das Zielgruppenalter von 6-12 Jah-
ren. In kindgerechten Workshops wurden die Kinder von Anfang an in das Projekt mit 
eingebunden und über die Web -App informiert. Zusätzlich erhielten alle Beteiligten 
umfangreiche Informationen zu den Kinderrechten und deren Anlaufstellen. Die spie-
lerische und interaktive Vermittlung zeichnet die App aus, der Entwicklungsprozess

12 
 
erfolgte unter Einbeziehung der Kinder. Ziel ist ein digitaler Service, der die Wahrneh-
mung der Rechte für Kinder unterstützt. Dies erfolgt beispielweise mit Hilfe eines Quiz 
und eines Notruf-Knopfes. 
https://www.ost.ch/de/die-ost/organisation/medien/kinderrechte-auf-dem-smart-
phone  
 
• Kinderrechte Briefkasten (u.a. DKSB Düsseldorf, DKSB Neuss): Sowohl analog als auch 
digital können alle Kinder und Jugendlichen den Briefkasten nutzen. Ihre Anliegen wer-
den bearbeitet und an die jeweilige Institution weitergeleitet bzw. Kontakte zu den 
jeweiligen Institutionen werden hergestellt. 
https://kinderschutzbund-duesseldorf.de/kinderrechte-briefkasten/  
 
• Kinderrechte Bus (Bundesfamilienministerium): Der Kinderrechte Bus, welcher 2019 
durch 20 Städte in Deutschland tourte, hatte das Ziel  Kinderrechte kindgerecht be-
kannter zu machen. Dies erfolgte mit einer spielerischen und interaktiven Ausstellung 
vor dem Bus.  
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/starkmachen-fuer-kinder-
rechte-141214  
 
• Kinderrechte Büro (u.a. DKSB Hamburg, DKSB B remen, DKSB Wuppertal): In den Kin-
derrechte-Büros erhalten Kinder- und Jugendliche Informationen zu ihren Kinderrech-
ten. Die Büros dienen zusätzlich als Beschwerdestelle und verstehen sich als Lobby für 
Kinder und Jugendliche. 
https://www.dksb-bremen.de/angebote/kinderrechtebuero/  
 
• Kinderrechte Fahrrad (Diakonie Hamburg): Das Fahrrad dient als Werbefläche für Kin-
derrechte, beinhaltet Materialien zu den Kinderrechten und verteilt Informationen an 
Einrichtungen für Kinder und Jugendliche . Unter anderen dienen diese dazu, Impulse 
für die angefahrenen Einrichtungen zu geben, wie unter Mitwirkung der Kinder und 
Jugendlichen die Kinderrechte umgesetzt werden können.  
https://www.diakonie-hamburg.de/de/fachthemen/kinder--und-jugendhilfe/kinder-
rechte-bewegen/index.html 
 
• Kinderrechte Lernwerkstatt (DKSB NRW): Hier erfolgt neben der Informationsvermitt-
lung eine freie Auseinandersetzung mit den Kinderrechten. Ideen und Bedürfnisse der 
Kinder werden gesammelt und in den Projekttagen umgesetzt. Dies erfolgt innerhalb 
der Schulklassen.  
https://www.kinderschutzbund-nrw.de/was-wir-tun/projekte/demokratie-von-klein-
auf-mit-der-kinderrechte-lernwerkstatt

13 
 
• Kinderrechtemobil „Kids-Mobil“ (Kinder- und Jugendrechtebüro des DKSB Hamburg): 
Mit Hilfe des „Kids-Mobil“ sollen die Kinderrechte bekannter und erlebbarer gemacht 
werden. Kindern und Jugendliche gestalteten selbst den Bulli von innen und außen, 
welcher punktuell Stadtteile in ganz Hamburg anfährt, um die Kinder in ihrem Lebens-
raum aufzusuchen. Vor Ort gibt es von den Kindern und Jugendlichen mitentworfene 
Mitmach-Aktionen, Materialien zum Thema Kinderrechte und Beratung sowie Hilfe bei 
Verletzungen der Kinderrechte . https://kinderschutzbund-hamburg.de/projects-ar-
chive/kinder-und-jugendrechte/  
 
• Kinderrechtepark (DKSB Stormarn): Kinder und regionale Künstler*innen gestalte n 
Kunstwerke, die auf Kinderrechte verweisen an einem zentralen, öffentlichen Park. 
Hier geben die selbst gestalteten Hinweisschilder Erklärungen zu Kinderrechten.  
https://www.badoldesloe.de/Kinderrechtepark/  
 
• Kinderrechte Pfad  (DKSB Neuss): Das Geocaching und entsprechende QR -Codes er-
möglichen eine digitale Schnitzeljagd in leichter Sprache. Dies kann zum Selbst-Entde-
cken oder eingerahmt in einem Sommerferien -Projekt genutzt werden. Das Angebot 
richtet sich an die Altersgruppe zwischen 6 und 12 Jahren. Der Hauptfokus liegt auf die 
Vermittlung der Kinderrechte. Die Stationen der einzelnen Kinderrechte werden be-
dient von den jeweiligen Kooperationspartner*innen (z.B. Schule und Rathaus (Gleich-
stellungsbeauftragte)).  
https://dksb-neuss.de/kinderrechtepfad/  
 
• Kinderrechte Tasche (Konzipiert von Anke M. Leitzgen und durchgeführt u.a. im Kreis 
Mettmann): Die Kinderrechte Tasche beinhaltet das Buch „Das sind deine Rechte“ so-
wie ein dazugehöriges Arbeitsbuch. Die Tasche wird auf die „Reise geschickt“ und ver-
mittelt spielerisch und interaktiv die Kinderrechte  in KiTa´s, Schulen, Unternehmen 
und weiteren Einrichtungen . Das bearbeitete Arbeitsbuch wird nach Beendigung 
der/dem jeweiligen Bürgermeister*in vorgelegt.  
https://www.schaufenster-mettmann.de/kreis/kenne-deine-rechte_aid-36187473  
 
• Kinderrechte Tour (DKSB Darmstadt): Die Kinderrechte Tour ist ein Rundgangangebot 
das spielerischen ausgewählte Kinderrechte vermittelt. An den jeweiligen Stationen 
befinden sich Kinderrechtetafeln, welche für Kinder im Grundschulalter gestaltet wur-
den.  
https://www.kinderschutzbund-darmstadt.de/index.php?id=61  
 
• Kinderrechte Rallye (DKSB Kassel): Die Rallye bietet eine Tour durch den Stadtteil Rot-
henditmold in Kassel . Mit einer Karte ausgestattet suchen Mitmachende die

14 
 
Kinderrechtetafeln an den jeweilig en Standortmarkierungen auf . Die Aufgaben zum 
jeweiligen Kinderrecht sind für Gruppen und Schulklassen geeignet. 
https://www.kinderschutzbund-kassel.de/index.php?id=23  
 
• Kinderrechte-Workshop (Konzipiert von Anke M. Leitzgen & u.a. durchgeführt im of-
fenen Ganztag der Grundschule Wahlscheid):  Der thematische Workshop zum The-
menbereich der Kinderrechte fand innerhalb der Herbstferien mit den Schüler*innen 
statt. Im Fokus des Workshops stan den die Themen „Forschung & Reportage“, „Mo-
dellbau“, „Spiele-Entwicklung“ und „Marketing & Ausstellung“. Der Workshop wurde 
durch Anke Leitzgen konzipiert und durch ein digitales Workbook sowie Online -Schu-
lungen für Fachkräfte ergänzt. 
https://digiclass-lab.de/kinderrechte/wahlscheid/  
 
• Kinderschutzparcours (Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz Thürin-
gen e.V.): Dieses Präventionsprojekt klärt über die eigenen Rechte zum Schutz vor Ge-
walt auf. Das Kennenlernen von Gefühlen, die Vermittlung von guten und schlechten 
Geheimnissen, Wege von „Hilfe holen“ werden u.a. aufgezeigt. Die angesprochene Al-
tersgruppe liegt zwischen 8 und 12 Jahren. Die Pappaufsteller und Materialien können 
bisher kostenlos ausgeliehen werden. Die erste Projektphase Ende April 2022 und Fol-
gephase bis April 2023 wurde vom Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstel-
lung, Flucht und Integration des Landes NRW über den Kinder - und Jugendförderplan 
NRW finanziert.  
https://www.jugendschutz-thueringen.de/kinderschutzparcours  
 
• Kindersprechstunde mit dem/der Bürgermeister*in (u.a. Düsseldorf, Sehnde): in Ko-
operation mit den Schulen vor O rt erhalten Kinder und Jugendliche die Möglichkeit, 
ihre Fragen, Anliegen, Wünsche und Beschwerden direkt an den/die Bürgermeister*in 
zu richten. 
https://kinderschutzbund-duesseldorf.de/1-kindersprechstunde-mit-oberbuerger-
meister-geisel/  
 
• Kinder- und Jugendbeauftragte (u.a. in Dresden, Bonn, Frankfurt, München, Berlin): 
Die*der Kinder- und Jugendbeauftragte vertritt die Interessen und Belange der Kinder 
und Jugendlichen. Angegliedert ist die*der Kinder- und Jugendbeauftragte an die Ver-
waltung, Stadt, Gemeinde und/oder das Land. In der Regel besteht eine beratende 
Funktion gegenüber allen öffentlichen Gremien, in denen Entscheidungen im Sinne der 
Kinder und Jugendlichen getroffen werden. 
https://www.dresden.de/de/rathaus/aemter-und-einrichtun-
gen/oe/dborg/stadt_dresden_7235.php

15 
 
• Konzept Kinderrechte in Schulen „Initiative Kinderrechte“ (Bürgerstiftung Bonn): Die 
Bürgerstiftung Bonn hat gemeinsam mit der Kinderrechte -Beauftragten sowie den 
Lehrkräften und päd. Fachkräften aus Schule und OGS ein Konzept entwickelt, um das 
Bewusstsein für die Kinderrechte innerhalb der Schule zu schärfen. Für die Umsetzung 
wurden konkrete Materialien verwendet. Die Kinderrechte werden beginnend mit der 
Einschulung, im Rahmen von Elternarbeit sowie Impulsen und Unterrichtsreihen für 
die Schüler*innen von der ersten bis vierten Klasse thematisiert.  
https://www.kinderrechte-bonn.de/initiative/  
 
• Platz der Kinderrechte (aktuell 37 Plätze in Deutschland, u.a. Köln, Bremen, Hamburg, 
Düsseldorf): Die Ausgestaltung zeigt sich hierbei sehr individuell z.B. durch einen Spiel-
turm, Drehtafeln mit Darstellungen zu zehn ausgewählten Kinderrechten; als Veran-
staltungs- und/oder Spielort nutzbar. 
https://kinderschutzbund.de/kinderrechte/#Pl%C3%A4tze-der-Kinderrechte  
 
• Schulprojekt „Zeit für Kinderrechte“ (DKSB Schleswig-Holstein): Das Schulprojet rich-
tet sich an dritte und vierte Klassen, welche an zwei Schultagen zum Thema Kinder-
rechte arbeiten. Das Schulprojekt bietet auch Hilfestellungen bei der Verletzung von 
Kinderrechten an.  
https://www.kinderschutzbund-sh.de/Angebote/zeit-fuer-kinderrechte  
 
 
3.2  Partizipative Einbindung der Kinder und Jugendlichen in Münster 
Der Einbezug der Kinder und Jugendlichen in Münster in nerhalb der Konzeptentwicklung 
war einer unserer besonderen Schwerpunkte. Unser Ziel war es daher dies durchweg zu 
ermöglichen, da aus unserer Sicht Kinder und Jugendliche als Expert*innen in eigener Sa-
che ihre Interessen am besten vertreten können.  
 
3.2.1 Der Fragebogen                                                                                            
„Du bist gefragt! – Deine Ideen zu Kinderrechten in Münster“ 
Eine erste Einbindung von Kindern erfolgte mit Hilfe des Fragebogens: „Du bist gefragt! – 
Deine Ideen zu Kinderrechten in Münster“ mit geschlossenen und offenen  Fragestellun-
gen. Der Fokus der Befragung richtete sich auf den  Bereich der Mitbestimmung und der 
Freizeitgestaltung von Kindern in Münster. Offene Fragen zum Ende des Bogens ermög-
lichten einen Einblick, an welchen Stellen und in welcher Form Kinder etwas über Kinder-
rechte erfahren und was sie zu deren Umsetzung fordern. Der Fragebogen ist dem Anhang 
beigefügt (vgl. Kap. 8.1)

16 
 
 
3.2.1.1 Ausgestaltung  
Der Fragebogen erhebt vorab anonyme Daten, wie Geschlecht szugehörigkeit und Alter. 
Bei der ersten Frage hatten die Kinder die Möglichkeiten , die für sie wichtigsten Kinder-
rechte zu wählen. Hierbei konnten sie sechs von 13 Kinderrechten priorisieren. Weiterhin 
wurden mit teils geschlossenen und teils offenen Fragen die Mitbestimmungsmöglichkei-
ten und -wünsche in Familie, Schule und der Stadt Münster erfragt. Im zweiten Teil wurden 
Fragen zum Recht auf Spiel und Freizeit gestellt. Diese beinhalteten u.a. die Angaben von 
Zeit für freie Freizeitgestaltung, bis hin zur Abfrage, welche Freizeitangebote Kinder in 
Münster nutzen. Am Ende des Fragebogens hatten die Kinder die Möglichkeit mit Hilfe von 
offenen Fragen ihre Ideen, Wünsche und Forderungen zu platzieren. Dies wurde vor allem 
durch die Frage: Stell dir vor du wärst Bürgermeister*in. Was würdest du für Kinderrechte 
tun? ermöglicht. 
 
3.2.1.2 Durchführung 
Die Konzeption des Fragebogens, sowie die daraus entstandenen Fragestellungen entstan-
denen im Februar 2022. Im März 2022 fand die Durchführung des Pre-Tests, mit einer ent-
sprechenden Überarbeitung der Erkenntnisse hieraus, statt. Die Auswahl der Schulen er-
folgte unter Berücksichtigung der Altersstruktur und einer möglichst heterogenen Gruppe 
von Schülern und Schülerinnen. Auch unterschiedliche Stadtteile wurden berücksichtigt.  
Via Mail und telefonisch wurde mit den vorab ausgewählten Schulen  Kontakt aufgenom-
men. Die Bereitschaft zur Teilnahme der Schulen zeigte sich auffällig niedrig. Eine der Hy-
pothesen ist die mögliche Überlastung des Schulsystems in Zeiten der Pandemie. Erfreuli-
cherweise konnten wir vier Schulen  (Grund-, Modell- und Realschule sowie Gymnasium) 
für die Durchführung der Befragung im Zeitraum April bis Mai 2022 gewinnen. Die Klassen 
wurden von zwei Mitarbeiterinnen der Fachberatungsstelle KiM des Kinderschutzbundes 
Münster aufgesucht. Sie stellen sich und die Aufgaben des Kinderschutzbundes vor und 
erklärten dann die Zielsetzung des Fragebogens mit dem Verweis auf das Konzept: „Müns-
ter – Stadt der Kinderrechte“ mit der Zielsetzung des Fragebogens. Die Kinder füllten im 
Klassenverband den Fragebogen aus, während sie jederzeit die Möglichkeit hatten, Fragen 
an die Mitarbeiterinnen des Kinderschutzbundes zu stellen. Die Bögen wurde n nach der 
freiwilligen Bearbeitung direkt eingesammelt und die Kinder erhielten jeweils ein Arm-
band mit Botschaften zu Kinderrechten, ein Kinderrechte -Plakat für die Klasse sowie ein 
Plakat der „Nummer gegen Kummer“.

17 
 
3.2.1.3 Vorstellung der Ergebnisse und Auswertung 
125 Schüler*innen aus Münster im Alter zwischen 9 und 13 Jahren füllten den Fragebogen 
aus. 41% der Befragten besuchten zum Zeitpunkt der Befragung eine Grundschule, 26% 
eine Modellschule, 17% ein Gymnasium und 16% eine Realschule. Auf die Frage: „Was sind 
für dich die wichtigsten Kinderrechte?“ nannten die Kinder mit 76 % das Recht auf Schutz 
vor Gewalt. Hier liegt die Hypothese nahe, dass derzeit der Krieg in der Ukraine sowohl in 
der Familie, in der Schule, wie auch in den Medien sehr präsent ist und somit die Kinder 
sehr beschäftigt. Diese Hypothese wird dadurch bekräftigt, dass die Kinder das Recht auf 
Schutz vor Krieg und Flucht als viertwichtigstes Recht wählten. Beide Kinderrechte werden 
in Kriegssituationen massiv verletzt. An zweiter Stelle, mit 74 % wurde das Recht auf Spiel 
und Freizeit angekreuzt. Dieses Recht berührt viele Lebensbereiche der Kinder und ist für 
sie sehr nahbar. In den Rückmeldungen wird deutlich, das s dies ein höchst persönliches 
Anliegen der Kinder ist, dass dessen Einhaltung hoch priorisiert wird von Kindern und Ju-
gendlichen. Auf Platz drei landete das Recht auf Gesundheit mit 72 Prozent. Hier liegt 
nahe, dass die derzeitige Corona-Pandemie als stetig aufkommendes Thema, welches die 
Kinder besorgt, beschäftigt und auch immer noch sehr einschränkt in der Bedeutung sehr 
präsent ist. Die Ergebnisse unserer Befragung, welche nicht repräsentativ ist und somit nur 
als Stimmungsbild gesehen werden kann, decken sich nicht vollständig mit den Erfah-
rungsberichten der Expert*innen, die Umfragen zu Kinderrechten durchführen. Hier zeigt 
sich meist das Recht auf Bildung unter den ersten drei Plätzen, welches in unserer Umfrage 
im mittleren Bereich gelandet ist (Platz sieben von 13). Ein zentrales Anliegen der Konzep-
tarbeit liegt in der Partizipation der Kinder. Um  herauszufinden, wie diese in den Syste-
men, in denen sich Kinder befinden, bereits gelingt, war es unser Ziel zu erfahren, wo Kin-
der in Bezug auf Familie, Sch ule und Stadt/Politik mitbestimmen und wo sie gerne öfter 
mitbestimmen wollen.

18 
 
Auf die Frage: „Wo erfährst du etwas zum Thema Kinderrechte?“ wurde mit 74% die Schule 
an erster Stelle genannt (hierbei ist zu betonen, dass die teilnehmenden Schule n bereits 
intensiv zum Thema Kinderrechte arbeiten) gefolgt vom Internet mit 17%. Zusätzlich er-
halten Kinder Informationen zu Kinderrechten über weitere Medien , wie Zeitungen, das 
Bildungsformat logo, Tagesschau und Plakate. Ein weiterer große r Erfahrungsbereich 
zeigte sich bei nahen Bezugspersonen wie Eltern, Großeltern und der Peergroup 
(Freund*innen). 8% der Kinder gaben hierbei keine Antwort.  Deutlich wird in der Gegen-
überstellung der beiden Fragestellungen „Wo bestimmt du mit?“ und „Wo würdest du 
gerne öfter mitbestimmen?“, dass zum einen die Familie als Ort der höchsten Mitbestim-
mungsmöglichkeit mit 65% genannt wird und zum anderen 63% in diesem Raum noch öf-
ter mitbestimmen möchten. Auch die Schule scheint ein Ort zu sein, in dem 33% der Kinder 
punktuell mitbestimmen, bzw. dieses als Raum für Mitbestimmung erleben und auf der 
anderen Seite mit 63% eine deutliche Forderung besteht, dies häufiger zu tun.  
Die Stadt, bzw. die Politik wird mit 10% als Mitbestimmungsmöglichkeit benannt. In dem 
Fragebogen bestand be i der darauffolgende n Zusatzfrage: „Wo bestimmst du in deiner 
Stadt mit?“ eine offene Antwortmöglichkeit. Diese wurde  häufig mit „nirgendwo“  und 
„Nicht“ beantwortet. Hier müsste weiter geprüft werden, ob die Möglichkeiten der Mit-
bestimmung niedrigschwelliger und/oder orientiert an die Lebenswelt der Kinder, unab-
hängig vom Zugang durch die Sorgeberechtigten , sein sollten. Als Best Pr actice Beispiel 
kann an dieser Stelle die Einbindung von Kindern in das Stadtteilentwicklungsprojekt in 
Berg Fidel von #Stadtsa che benannt werden, auf welches im weiteren Verlauf noch ge-
nauer eingegangen wird. Eine Hypothese in Bezug auf die geringe Angabe der Mitbestim-
mung in der Stadt ist, dass Kindern in dem System „Stadt“ ggf. nicht bewusst ist, wie Mit-
bestimmung aussehen kann, bzw. dieser Begriff Kindern zu abstrakt ist.   
Bei der offenen Fragestellung: „Stell dir vor du wärst Bürgermeister*in. Was würdest du 
für Kinderrechte tun?“ gaben die Kinder vielfältige und ideenreiche Antworten. Im Folgen-
den werden exemplarisch zehn Aussagen der Kinder wiedergegeben. Im Anhang werden 
die weiteren Antworten der Kinder neben dem Fragebogen aufgelistet (vgl. Kap. 8.1.1).  
„Ich würde dafür sorgen, dass die Kinderrechte besser eingehalten werden!“ 
„Späterer Schulanfang, z.B. 9:30!“  
„Als Fach in der Schule!“ 
„Kinder in Not mehr helfen, weil nicht alle Flüchtlinge irgendwo aufgenommen werden!“ 
„Das jeder auf jede Schule gehen kann ohne Empfehlung!“ 
„Das jedes Kind gleich viel Geld oder so hat, damit kein Mobbing entsteht also gleich viel Taschengeld!“ 
„Zuschüsse für ärmere Familien/Heime/Adoptierende!“ 
„Das jedes Kind mindestens 1 Urlaub im Jahr machen kann (wenn die Eltern nicht genug Geld haben) !“

19 
 
„Für arme Kinder kostenlose Aktivitäten anschaffen!“ 
„Die Eltern dürfen kein Druck auf Kinder tun!“ 
„Alles, was ich tun kann!“ 
Diese sehr vielfältigen und ideenreichen Forderungen der Kinder zeigen u.a. auf, wie wich-
tig die partizipative Einbindung von Kindern und Jugendlichen als Expert*innen in eigener 
Sache ist.  
Die Ergebnisse der Befragung stellen lediglich eine kleine Erhebung der Schüler*innen zwi-
schen neun und 13 Jahren in Münster dar. Es ist zu begrüßen, dass 2024 eine weitere flä-
chendeckendere Jugendbefragung in Münster erfolgen wird.  Wünschenswert wäre es  
durch die Befragung auch Rückschlüsse auf die Kinderrechte ziehen zu können, indem die 
vielen Meinungen, Erfahrungen und Bewertungen der Kinder und Jugendlichen erfasst 
und in die weiteren Planungen und Umsetzungen zur Stärkung der Kinderrechte einbezo-
gen werden. Dieses würde auch den großen Wunsch der Partizipation der befragten Kin-
der aufgreifen. Es ist die Aufgabe der Erwachsenen diesen Wunsch erlebbar und umsetz-
bar für Kinder zu gestalten. Es gibt zwar Möglichkeiten, dass Kinder und Jugendliche sich 
einbringen können, jedoch ist Mitbestimmung nicht nur in Familie und Schule wichtig. Kin-
derrechte dürften nicht ausschließlich in den klassischen Institutionen, sondern müssten 
auch in allen städtischen Einrichtungen der Verwaltung überprüft, mitgedacht und erleb-
bar gemacht werden . Dabei gibt es in Münster bereits einige gute Ansätze , die erhalten 
und gegebenenfalls ausgeweitet werden sollten. Dies könnte durch die Fragestellungen : 
„Was berührt die Interessen der Kinder?“ u.a. in der Stadtentwicklung beim Grünflächen-
amt …, „Wer ist für die Vermittlung der Interessen zuständig?“ und „Wie kann dies erfol-
gen und umgesetzt werden?“ erreicht werden. Dadurch würde neben dem pädagogischen 
Ansatz Partizipation von Kindern und Jugendlichen in die gesamte (politische) B reite er-
möglicht, mit dem Ziel „Münster - Stadt der Kinderrechte “ schrittweise umsetzbarer zu 
machen.  
Folgender Appel eines Kindes aus der Befragung bringt den Auftrag an die Erwachsenen 
auf den Punkt:  
Wir sollen (Anm. d. Verf.) „Dafür sorgen, dass Kinder es spüren, dass die Kinderrechte ein-
gehalten werden!“ 
 
3.2.1.4 Rückmeldung der Ergebnisse an die Schüler*innen  
Da uns die Einbindung der Kinder in den weiteren Prozess wichtig war, erhielten die jewei-
ligen Klassen über die Klassenlehrkräfte die Möglichkeit, über eine Video -Botschaft unter 
dem Link: https://www.youtube.com/watch?v=LFehegOlmxY einen Einblick in die  Ergeb-
nisse der Befragung und einen Ausblick auf die weitere Vorgehensweise im Projekt zu

20 
 
erhalten. Des Weiteren wurden die Ergebnisse der Befragung beim ersten Netzwerktref-
fen (vgl. 3.3.1) vorgestellt. 
 
3.2.2 Jugendrat Münster 
Eine weitere Möglichkeit der Beteiligung der Jugendlichen in Münster an der Konzeptent-
wicklung sahen wir in einer Zusammenarbeit mit dem Jugendrat M ünster. Der Jugendrat 
Münster partizipiert an de n kommunalpolitischen Prozessen und repräsentiert somit be-
reits das Recht auf Mitbestimmung. Nach Anfrage an den Jugendrat , erhielten wir in der 
Sitzung vom 09.05.2022 die Möglichkeit , unsere ersten Ideen für  das Konzept sowie den 
entwickelten Fragebogen vorzustellen. Hier folgen Notizen, die einen Überblick  über die 
Ergebnisse aus dem gemeinsamen Gespräch geben: 
o nicht alle Kinder haben ein Smartphone/digitales Endgerät; daher neben QR -Codes auch weitere Zugan gs-
wege zu Kinderrechten 
o positiv ist eine Kinderrechte-Route, da ähnlich wie Geocaching und somit mit Spaß verbunden  
o bei der Kinderrechte-Sprechstunde z.B. mit Jugendvereinen kooperieren, die dann gebündelt in die Sprech-
stunde mit ihren Anliegen gehen können 
o „Wie kann das Konzept/Projekt/die Ideen bekannt werden?“ → Werbekampagne über soziale Medien z.B. 
TikTok, da diese Plattform bereits von jüngeren Kindern genutzt wird; wichtig hier auch über die Schulen zu 
gehen um so viele Kinder und Jugendliche wie möglich zu erreichen 
o Verletzung von Kinderrechten („Was passiert dann?“) → das Kinderrecht Schutz vor Gewalt oder Recht auf 
Beratung sollte den § 8a beinhalten und erklären  
o es besteht eine Jugendgruppe von UNICEF in Münster  
 
Im Anschluss stellten wir die Frage, ob der Jugendrat an einer Kooperation im Rahmen des 
Projektes „Münster – Stadt der Kinderrechte“ interessiert sei. Dies wurde nach einer Ab-
stimmung bejaht und erste Ideen für die Kooperation wurden geteilt:  
o der Jugendrat verfügt über einen QR-Code im Rahmen der Kinderrechte-Route 
- dieser könnte das Recht auf Beteiligung repräsentieren 
- verortet z.B. am JIB 
- Weiterleitung über den QR-Code an das Stadthaus 2 (Sitzungsort) 
- kurzes Video über den QR-Code zur Erklärung des Jugendrates 
- Angebot über den QR -Code für Kinder und Jugendliche an den öffentlichen Sitzungen des Jugendrates 
teilzunehmen 
o der Jugendrat teilt Informationen über die eigene Website und Instagram für das Projekt/die Kinderrechte -
Route 
o der Jugendrat kann in Schulen gehen und die Schüler *innen im Rahmen des Kinderrechts auf Beteiligung 
und im Kontext des Schutzkonzeptes über die eigene Tätigkeit informieren  
 
An beiden Netzwerktreffen nahm der Jugendrat (vgl. Kap. 3) teil und repräsentierte somit 
die Kinder- und Jugendperspektive. Darüber hinaus fand im Anschluss an das zweite Netz-
werktreffen ein zusätzliches Treffen zum Austausch statt. Die zentralen Fragen bezogen 
sich hierbei auf die Inhalte einer Kinderrechte-App und wie Kinder und Jugendliche dahin-
gehend beteiligt werden könnten. Zudem hatte der Jugendrat weitere Ideen und Impulse

21 
 
hinsichtlich der Ausgestaltung, welche in einem zweiten Treffen geteilt wurden (vgl. Kap. 
8.2). Folgende Ergebnisse wurden festgehalten: 
o Bezüglich der Umsetzung einer Kinderrechte-App sollte überprüft werden, inwieweit eine Beschwerde- und 
Kritikmöglichkeit Sinn macht, beziehungsweise wie diese ausgestaltet werden sollte. Unter anderem könnte 
dies über eine Chat-Funktion erfolgen. Diese dürfte nicht zu kompliziert sein (=keine Hürde beim Schreiben) 
und mit einer vorh erigen Information wie eine Beschwerde abläuft, wann sie rückgemeldet wird etc ., aus-
gestattet sein. Nachteile könnten sich aufgrund des hohen Arbeitsaufwandes ergeben. Die Frage ist, inwie-
weit es eine gemeinsame Einführung über Beschwerdewege mit Erwachsen en oder weiteren Personen als 
Einführung und Möglichkeit aussehen könnte („Learning by doing“).  
o Des Weiteren gab es die Idee, ähnlich wie bei der App Kahoot, eine n Zugang für die Lehrkräfte und Kinder 
als mögliche Umsetzungstool zu betrachten. Das bedeute t einfache Sprache für Kinder und weitere Infos 
und Zugänge für Lehrkräfte und Fachpersonal. 
o Es braucht ebenfalls die Möglichkeit , bei der App auch einen Radius einzugeben, d.h. wohnortnaher bezo-
gene oder in der Nähe zuständige Angebote zu finden. 
o Weitere Idee, ein Fotobuch mit QR -Code für sich zu sammeln, beziehungsweise etwas hinterlassen zu kön-
nen.  
o Des Weiteren könnte die OGS auch als mögliche Projekt-Umsetzung mit Hilfe einer App als Zugang für päda-
gogisches Fachpersonal oder auch Jugendeinrichtungen niedrigschwellig genutzt werden.  
o Als Anreiz könnten unterschiedliche Level (Schwierigkeitslevel, Stufen, die man erreichen kann), eine Mög-
lichkeit, ein Diplom zu erhalten und Spiele als Belohnung dienen. 
o Übersicht durch verschiedenen Themenschwerpunkte ode r Themenbereiche zu Kinderrechten . Es braucht 
ein „klein machen“ der großen Themenblöcke. 
o Eine weitere Idee war, neben Kinderrechte-Orten/-Platz, die/der geschaffen werden, Infoschilder aufzustel-
len (z.B. auf Spielplätzen) oder auch Straßennamen zu verändern mit Personennamen, die in Bezug auf Kin-
derrecht aktiv waren (z.B. Astrid Lindgren). 
3.2.3 BNE-Projekt 
Die Gesamtschule Münster Mitte (kurz GeMM) bietet seit dem Schuljahr 2022/2023 das 
„BNE-Projekt“, gefördert durch den Bund, an ihrer Schule an.  
BNE steht für eine nachhaltige Entwicklung. Ziel des Projektes ist die Befähigung der Schü-
ler*innen zu einem zukünftigen Denken und Handeln im Sinne der Ausrichtung auf das 
Wohl der Gemeinschaft. Die Schüler*innen können in diesem Rahmen Themenschwer-
punkte selber setzen und diese entsprechend für sich und ihre Zielgruppe ausarbeiten. Für 
eine weitere Partizipation der Zielgruppe, haben wir am Tag der „Ideenbörse für das BNE-
Projekt“ unsere Fachberatungsstelle vorgestellt und Teile des Konzeptes „Münster-Stadt 
der Kinderechte“ vorgetragen. Zuvor ausgewählte Konzeptideen unsererseits, wie die 
„Kinderrechte-App“ und die „Kinderrechte-Scouts an Schulen “ wurden vorgestellt. Die 
Schüler*innen stellten uns ihrerseits Projektideen vor. Unter anderem war dies ein Projekt 
für ein Theaterstück mit dem Themenschwerpunkt Kinderrechte für Schüler*innen der un-
teren Klassen. Wir haben eine mögliche Kooperation im Rahmen unserer Ressourcen an-
geboten. Somit ist der Übertrag zwischen Projektideen seitens der Fachkräfte und Umset-
zungsmöglichkeiten seitens der Expert*innen in eigener Sache ermöglicht worden. Wei-
tere Schritte  des BNE -Projektes sind die Themenfindung und darauf aufbauend dessen

22 
 
Gestaltung und gemeinsame Ausarbeitung. Dies erfolgt bis zum Ende des zweiten Schul-
halbjahres.  
 
3.3  Netzwerkarbeit 
Die Netzwerkarbeit innerhalb von Münster ist und war für die Entwicklung des Konzeptes 
„Münster – Stadt der Kinderrechte“ von besonderer Bedeutung. Wenn Münster eine Stadt 
der Kinderrechte werden möchte, dann müssen die bereits besteh enden Angebote zum 
Themenbereich Kinderrechte miteingebunden werden. Dies spart sowohl zeitlich e als 
auch finanzielle Ressourcen und darüber hinaus lässt sich aus der bestehenden Expertise 
lernen. Hierzu wurden bereits im Teil der Analyse bestehende Strukt uren, Einrichtungen 
und Institutionen kontaktiert, welche an einer weiteren Vernetzung  interessiert waren. 
Daher haben wir diese und weitere uns bekannte Institutionen und Organisationen, die zu 
den Themenbereichen der Kinderrechte arbeiten, eingeladen.  
 
3.3.1 Erstes Netzwerktreffen 
Das erste Netzwerktreffen verfolgte die Ziele der Informationsvermittlung und der Vernet-
zung. So wurden Möglichkeiten der Partizipation/Kooperation, Austausch, Impulsgebung 
und der Bewertung erster Ideen für das Konzept  ermöglicht. Die Resonanz auf die Einla-
dung war sehr groß, sodass wir Personen u.a. aus den Bereichen der Kinder- und Jugend-
hilfe, der Lehrer*innen-Ausbildung, der Schule, der Politik, der Polizei, der Hilfe für Men-
schen mit Handicap sowie der Verwaltung der Stadt Münster begrüßen durften. Zunächst 
wurde den Teilnehmenden die Grundstruktur der Konzeptentwicklung erläutert sowie die 
Analyse bereits bestehender Kinderrechte-Angebote auf Bundesebene vorgestellt. Darauf 
folgte die Vorstellung des entwickelten sowie dur chgeführten Fragebogens und die erste 
Auswertung der Antworten der Schüler*innen.  Daran anschließend teilten sich die Teil-
nehmenden in vier Gruppen auf. Unter Anleitung eines Teammitgliedes des Kinderschutz-
bundes wurde zu folgenden Fragestellungen diskutiert, dessen Ergebnisse im Anhang un-
ter 8.3.1 stichpunktartig aufgelistet werden: 
1. Stellen Sie sich vor, Sie wären in Münster als Kind geboren. In welchem Alter und in welcher Form würden Sie 
über Kinderrechte informiert werden wollen? 
2. Wo und wie würden Sie als Kind gerne zum Thema Kinderrechte beteiligt werden wollen? 
3. Wie machen Sie aktuell Ihre Angebote für Kinder zugänglich?  
Im Anschluss an die Gruppendiskussion durften wir das Vorstandsmitglied Lorenzo Peuser 
des Jugendrates Münster begrüßen. Herr Peuser beleuchtete die Aufgabenbereiche des 
Jugendrates sowie die Möglichkeiten einer Kooperation innerhalb des Konzeptes „Müns-
ter – Stadt der Kinderrechte“. Hieran anknüpfend wurde die erste Idee einer Bündelung 
der vielfältigen Kinderrechte -Angebote in Münster in Form einer Kinderrechte -Route

23 
 
präsentiert. Zum Ende des Netzwerktreffens folgte eine Online -Umfrage. Bei dieser On-
line-Umfrage ging es u.a. um die Fragen „Welche/s Angebot/e in Bezug auf Kinderrechte  
bieten Sie derzeit für Kinder und Jugendliche an? “, „Wie machen Sie auf Ihr Angebot auf-
merksam und dieses für Kinder und Jugendliche zugänglich?“, „Hätten Sie Interesse daran, 
Ihre Institution/Organisation in ein zukünftiges Projekt „Münster-Stadt der Kinderrechte“ 
mit einzubinden?“ sowie „Wären Sie an einem  weiteren Netzwerktreffen interessiert?“. 
Da die zuletzt genannte Frage zu 99% mit einem „Ja“ beantwortet wurde, planten wir ein 
zweites Netzwerktreffen ein. Die wichtigsten Ergebnisse der Befragung sind im Anhang 
nachzulesen (vgl. Kap. 8.3.2). 
 
3.3.2 Zweites Netzwerktreffen 
Das zweite Netzwerktreffen verfolgte das Ziel einer Konkretisierung der Kinderrechte-App 
für Münster. Hierzu luden wir die Teilnehmenden des ersten Netzwerktreffen s ein sowie 
weitere Kontakte, die sich durch die Netzwerkarbeit ergeben h atten. Zudem haben wir 
auch wie bereits beim ersten Netzwerktreffen den Jugendrat Münster eingeladen, um des-
sen Repräsentanten als Expert*innen in eigener Sache miteinzubeziehen. Nach der Prä-
sentation der Ergebnisse der Online-Umfrage wurden die bereits bestehenden Strukturen 
vorgestellt. Hierzu wurden drei Institutionen eingeladen, welche bereits durch ein digitales 
Angebot Kinderrechte thematisieren. Bei den Institutionen handelte es sich um das Stadt-
marketing Münster mit der App #stadtsache, das Jugendportal kanello.net sowie das Kin-
derportal des Kinderbüros. Die Vorstellung diente nicht dazu, die bestehenden Strukturen 
zu bewerten und/oder diese mit einer Kinderrechte -App zu verknüpfen, sondern um aus 
der bereits bestehenden Expertise zu lernen und im An schluss daran in einen kreativen 
Austausch zu gehen. Dem Anhang 8.3.3 ist die Zusammenfassung in Stichpunkten der Vor-
träge zu entnehmen. 
1. Julia Gründing vom Stadtmarketing Münster – App #stadtsache 
https://stadtsache.de/projekt/muenster_vielfalt/start.php 
2. Inis Holthaus, Gunter Beetz und die Jugendredaktion von kanello.net – Jugendportal  
https://kanello.net/ 
3. Andreas Garske und André Drücke vom Kinderbüro – Kinderportal 
https://www.stadt-muenster.de/kinderbuero/startseite 
Anschließend folgte vor dem Hintergrund der Frage „Was braucht eine Kinderrechte-App, 
damit sie von Kindern im A lter von 8-12 Jahren genutzt wird?“ ein gemeinsamer Diskurs. 
Die Wortmeldungen sind im Anhang nachzulesen (vgl. Kap. 8.3.3).

24 
 
3.4 Fazit 
Die Vorgehensweise und kontinuierliche Netzwerkbildung in der Konzeptentwicklung, um-
fasste einen wesentlichen Bestandteil der Arbeit. Es gab viel positives Feedback hinsicht-
lich der Gestaltungsmöglichkeiten einer Stadt der Kinderrechte. Von besonderer Bedeu-
tung war hierbei der Kontakt zu den Schüler*innen während der Kinderbefragung. Die Kin-
der und Jugendlichen waren dankba r und fühlten sich durch die Nachfragen nach ihrer 
Perspektive sowie Wünschen und Ideen für eine Stadt der Kinderrechte  wertgeschätzt. 
Abschließend lässt sich festhalten, dass Münster bereits über vielfältige Angebote zum 
Themenbereich der Kinderrechte verfügt. Es bedarf jedoch einer  Bündelung und Koordi-
nierung sowie einer Beteiligungsmöglichkeit für Kinder, Jugendliche sowie deren Eltern.

25 
 
4 Empfehlungen für das Konzept „Münster – Stadt der Kinderrechte“ 
„Was braucht es, damit Münster eine Stadt der Kinderrechte wird?“ 
Für die Umsetzung einer Stadt der Kinderrechte bedarf es einer Vielzahl an Angebotsstruk-
turen in verschiedenen Institutionen und Kontexten, damit Kinderrechte für Kinder, Ju-
gendliche und Erwachsene sichtbar und erlebbar werden. Dabei sind niederschwellige For-
men und Angebote wie auch umfassende Maßnahmen zu empfehlen. Diese werden im 
besten Fall an einer zentralen Stelle gebündelt, um Wissen gleichermaßen abzurufen, zu 
teilen und Angebote miteinander zu verknüpfen. Kinder und Jugendliche benötigen dabei 
einen besonderen und ungehinderten Zugang sowie attraktive Möglichkeiten, um über die 
Kinderrechte informiert zu werden. Dabei ist es nicht nur wichtig die Kinderrechte in den 
unterschiedlichen Kontexten mitzudenken und zu leben, sondern auch Angebote und In-
formationen über das gesamte Stadtgebiet anzubieten und zu verankern.  
Im folgenden Kapitel werden verschiedene Bausteine vorgestellt, welche Münster dazu 
befähigen können, eine Stadt der Kinderrechte zu werden. Mit dem Blick auf eine 
schnellstmögliche Umsetzung und eine positive Auswirkung für die Kinder und Jugendli-
chen in Münster, wurde dahingehend eine Priorisierung sowie Kategorisierung vorgenom-
men. Es braucht einen Anfang innerhalb des möglichen Leistungsspektrums, welches wie-
derum auch durch zeitliche, finanzielle als auch personelle Ressourcen begrenzt ist. Daher 
zielen die Priorisierung sowie Kategorisierung bewusst auf die Wirksamkeit und die unmit-
telbaren Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche in Münster ab. Die jeweiligen Katego-
rien lauten: „Grundlegende Vermittlung und Umsetzung der Kinderrechte“, „Projektba-
sierte Vermittlung und Umsetzung der Kinderrechte“ sowie „Übergeordnete Angebote – 
kommunalpolitische Ebene“. Innerhalb dieser Kategorien findet eine Auflistung der jewei-
ligen Empfehlungen statt. Dies bedeutet, dass in herabsteigender Auflistung zunächst die 
Empfehlungen aufgeführt werden, welche aus unserer Sicht den schnellsten und potenti-
ell größten Erfolg  einer Umsetzung und Vermittlung der Kinderrechte erzielen. Weitere 
Angebote können dahingehend im folgenden Prozess angegliedert werden. Insgesamt 
sollten die aufgeführten Möglichkeiten als kombinierbar und somit in sich ergänzend an-
gesehen werden.   
 
4.1 Grundlegende Vermittlung und Umsetzung der Kinderrechte 
Dass Kinder als Träger eigener Rechte gelten, korrespondiert mit der Aufgabe der Erwach-
senen, Kinder über ihre Rechte zu informieren. Denn Kinder können erst dann von ihren  
Rechten Gebrauch machen, wenn ihnen diese bekannt sind. Die folgenden Empfehlungen, 
hinsichtlich der grundlegenden Vermittlung und Umsetzung der Kinderrechte,  ermögli-
chen es Kindern, Jugendlichen, Eltern, Bürger*innen sowie Fachkräften sich über die Kin-
derrechte zu informieren.

26 
 
4.1.1 Kinderrechte-App 
Eine Kinderrechte-App bietet die effektivste Form der Bündelung von Angeboten im The-
menbereich der Kinderrechte. Der Vorteil gegenüber einem Printmedium ist, dass sich In-
formationen und weitere Angebote leicht mit aufnehmen und modifizieren sowie krea-
tive, spielerische Elemente einer App einsetzen las sen. Die App ist somit als Material zu 
verstehen, welches gemeinsam mit Kindern, auch im Sinne einer medienpädagogischen 
Bildung, genutzt werden kann.  
Wie an vorheriger Stelle bereits benannt, verfügt Münster über vielfältige Angebote im 
Bereich der Kinderrechte, welche jedoch oft nur den teilnehmenden Kindern und Jugend-
lichen vorbehalten und in der Breite nicht sichtbar sind. Dieses kann über eine App mit 
einem niedrigschwelligen Zugang, verschiedenen alters - und nutzungsartbezogenen Be-
reichen verändert werden. Die Zielgruppe der Kinderrechte-App fokussiert sich auf Kinder, 
Jugendliche, Eltern sowie Fachkräfte. Beim Öffnen der App wird die jeweilige Zielgruppe 
sowie Sprache abgefragt und dementsprechend passt sich der Inhalt der App an. Dabei 
müssen die verschiedenen Nutzergruppen an der Gestaltung sowie Prüfung /Bewertung 
beteiligt werden.   
 
4.1.1.1 Kinderrechte-App für Kinder und Jugendliche 
 
Für Kinder und Jugendliche basiert der Inhalt der Kinderrechte-App auf vier Schwerpunkten:  
1. Grundlegende Wissensvermittlung zum Themenbereich der Kinderrechte 
Zum einen enthält die App grundlegende Informationen über die Kinderrechte. Die einzel-
nen Kinderrechte werden zielgruppengerecht aufgearbeitet vermittelt. Hierbei greift der 
Grundsatz „von Kindern – für Kinder“. So könnten Kinder und Jugendliche die Kinderrechte 
erklären, z.B. in einem Video- oder Audioformat. Außerdem wird mittels Bild- und Text-
material (inklusive Vorlesefunktion) über Kinderrechte informiert. Darüber hinaus werden 
Aufgaben und Fragen für das in teraktive Lernen bereitgestellt. Um einen Anreiz für das 
interaktive Lernen zu gestalten, kann z.B. ein Belohnungssystem implementiert werden.  
Dieses Belohnungssystem kann z.B.  die Freischaltung von Mini-Spielen beinhalten, sobald 
ein Kinderrechte-Baustein abgeschlossen wurde. 
 
2. Transfer der Kinderrechte auf Angebote und Einrichtungen innerhalb von Münster 
Der zweite Schwerpunkt der App liegt in dem Transfer der Kinderrechte auf Angebote und 
Einrichtungen in Münster. Dementsprechend können Kinder und Jugen dliche über eine 
Kartenfunktion erfahren, wo es in Münster Angebote zu den jeweiligen Kinderrechten 
gibt. Beispielsweise möchte ein Kind wissen, wo es in Münster ein Angebot zu dem Thema 
Recht auf Beteiligung findet. Auf der Karte werden dem Kind dann unter anderem der Ju-
gendrat Münster sowie zusätzliche Informationen zu diesem Angebot angezeigt. Um im

27 
 
eigenen Lebensraum Angebot e zu finden, kann der Radius innerhalb der Suche einge-
grenzt werden. Im Zusammenhang mit den Netzwerktreffen haben sich bereits Einrichtun-
gen und Institutionen mit großem Interesse an der Mitwirkung der Kinderrechte -App ge-
zeigt. Die Bereitschaft ist groß, mit dem eigenen Angebot in der App vertreten zu sein. 
Grundsätzlich ist an der Stelle zu betonen, dass das Netzwerk sowie die Angeb ote inner-
halb der Kinderrechte-App sorgfältig geprüft und überprüft werden müssen.  
Weiter bietet sich die Möglichkeit an, dass neben Institutionen auch weitere Angebote, 
Orte, und Personengruppen in der App dargestellt werden, wie das Kinderrechte-Mobil 
(vgl. Kap. 4.1.2), die Kinderrechte-Spielplätze (vgl. Kap. 4.1.8), der Kinderrechte-Platz (vgl. 
Kap. 4.1.9), das Kinderrechte -Haus (vgl. Kap. 4.1.10), die Kinderrechte -Tour (vgl. Kap. 
4.2.4) und der/die Kinderrechte-Beauftragte (vgl. Kap. 4.3.3).   
 
3. Beschwerde-Tool 
Der dritte Schwerpunkt der App basiert auf dem Recht auf Beschwerde. Die App verfügt  
über die Möglichkeit sich durch eine Chat-Funktion oder Versendung einer Nachricht, auf 
Missstände oder bei einer Nicht-Einhaltung der Kinderrechte zu beschweren. Dies gliedert 
sich an die Empfehlung eines digitalen Kinderrechte-Briefkastens (vgl. Kap. 4.3.7) an. Dabei 
ist zu beachten, dass es einer zeitnahen Rückmeldung bedarf, wie mit der Beschwerde 
umgangen wird und was die nächsten Schritte sind.  
 
4. Veranstaltungskalender 
Der Veranstaltungskalender innerhalb der App rundet die Verknüpfungen der Kinder-
rechte-Angebote ab. Innerhalb des Kalenders können themenspezifische Kinderrechte -
Veranstaltungen/ -Projekte/ Ferienangebote usw. angezeigt werden. Hierbei bietet si ch 
insbesondere eine Vernetzung mit der aktuellen Tour des Kinderrechte -Mobils (vgl. Kap. 
4.1.2), dem Kinderrechte-Fest (vgl. Kap. 4.2.1), der Kinderrechte-Themenwoche (vgl. Kap. 
4.2.2) und der Kinderrechte-Tour (vgl. Kap. 4.2.4) an. Außerdem können hier Institutionen 
der Kinder- und Jugendhilfe ihre aktuellen Angebote im Themenbereich der Kinderrechte 
bewerben.  
 
4.1.1.2 Kinderrechte-App für Erwachsene 
Für die  Nutzung der App von Eltern, Lehrkräften, Erzieher*innen sowie päd. Mitarbei-
ter*innen verfügt die App über eine Verlinkung zu einer Website. Diese Website beinhaltet 
neben grundlegendem Informationsmaterial (vgl. Kap. 4.1.3) auch spezifisches Lehr- und 
Unterrichtsmaterial für verschieden Altersgruppen an. Die jeweiligen Arbeitsmaterialien 
sind ausgestattet mit einer zeitlichen Rahmung (z.B. 10 Min., 15 Min., 30 Min., 45 Min.), 
sodass Fachkräfte sowohl für kurze Zeitfenster, als auch komplette Unterrichtseinheiten 
das Material verwenden können. Des Weiteren werden hier der Kinderrechte -Pass (vgl. 
Kap. 4.1.4), das Kinderrechte-Gutscheinbuch (vgl. Kap. 4.1.5), die Kinderrechte -Schultüte

28 
 
(vgl. Kap. 4.1.6), die Kinderrechte -Scouts (vgl. Kap. 4.2.3) sowie die Kinderrechte -Sprech-
stunde (vgl. Kap. 4.3.4) verlinkt und hinsichtlich einer vielfältigen Ausgestaltung innerhalb 
des Unterrichts oder auch des Schulkonzeptes empfohlen.  
Sowohl für die Entwicklung, als auch Prüfung der App benötigt es pädagogische sowie me-
dienpädagogische Erfahrungswerte. Es bedarf eines Konstruktes, welches Aufnahmekrite-
rien zur Prüfung d er jeweiligen Angebote verfolgt. Zudem ist es von essentieller Bedeu-
tung, dass Kinder und Jugendliche, als Nutzer*innen und Zielgruppe der App, diese mit-
entwickeln und stetig bewerten sowie prüfen können.  
Was nützt eine Kinderrechte -App, wenn sie von Kind ern und Jugendlichen nicht benutzt 
wird, weil sie in dieser Zielgruppe nicht bekannt ist? Mit dieser Frage haben wir uns inten-
siv, auch im Rahmen des Netzwerktreffens beschäftigt. Folgende Empfehlungen resultie-
ren daraus:  
o Schule: Der zentrale Baustein für die Veröffentlichung und Verbreitung der Kinderrechte-
App liegt im Bereich der Schule. Das System Schule erreicht alle Kinder und Jugendliche in 
Münster. Zudem ist Schule im Rahmen der Schutzkonzeptentwicklung sowie -Implemen-
tierung dazu verpflichtet, Kinder und Jugendliche über die eigenen Rechte zu informieren. 
Des Weiteren verfügt Schule über digitale Ressourcen für die Nutzung der Kinderrechte -
App. Folglich besteht die Möglichkeit Kinder über die Kinderrechte-App zu informieren, als 
auch im Kontext des  Lehrplans gemeinsam mit den Schüler*innen die Kinderrechte -App 
für die Wissensvermittlung zu nutzen.  
o Angehende Lehrkräfte: Angrenzend an den Bereich der Schule ist die Ausbildung zukünfti-
ger Lehrkräfte. Hier besteht die Möglichkeit durch Dr. Daniel Berte ls und Dr. David Rott 
der WWU Lehrerbildung, im Rahmen der Ausbildung die Kinderrechte-App als Bestandteil 
der Vermittlung von Kinderrechten zu verankern. Selbstverständlich lässt sich dies auf alle 
pädagogischen Ausbildungsbereiche in Münster übertragen.  
o Familienzentren/Kindertagesstätten: Ähnlich wie im Bereich der Schule, ist auch der KiTa-
Bereich im Rahmen der Schutzkonzeptentwicklung dazu verpflichtet, die Kinderrechte als 
Grundlage dessen anzusehen sowie umzusetzen. Die Vermittlung der Kinderrechte ist zum 
Teil nicht im Konzept verankert. Daher wäre es von großem Vorteil, wenn eine gebündelte 
und auf Münster bezogene Materialsammlung zur Umsetzung bereitzustellen.  
o Schuleintritt: Schulrucksack-Kauf/Schultüte: Eine weitere Möglichkeit der Vermittlung der 
Kinderrechte-App für Kinder und deren Eltern, liegt i n der Information beim  Kauf eines 
Schulrucksacks bzw. Befüllung der Schultüte. Die Schüler*innen erhalten bei ihrem Schul-
rucksack Kauf bzw. bei Schuleintritt einen Flyer inklusive Informationen sowie QR-Code 
zur Nutzung der App.  
o Zeitschrift Moritz: Hinzukommend besteht die Option durch das Familienmagazin Moritz, 
Eltern sowie Kinder über die Kinderrechte -App zu informieren und durch einen QR -Code 
eine Verlinkung zur App herzustellen.

29 
 
o Elternbriefe: Die Elternbriefe vom Arbeitskreis „Neue Erziehung“ werden Eltern in Müns-
ter in regelmäßigen Abständen kostenlos und dem Kindesalter entsprechend zugestellt. In 
diesem Zusammenhang besteht die Möglichkeit die Kinderrechte-App als Wissensvermitt-
lung für die Eltern einzubinden. 
o Ein QR-Code mit der Verlinkung zu der Kinderrechte-App könnten mit folgenden Empfeh-
lungen innerhalb des Kapitel 4 vernetzt werden:  
• Kinderrechte-Mobil (vgl. Kap. 4.1.2) 
• Kinderrechte-Materialien (vgl. Kap. 4.1.3) 
• Kinderrechte-Pass (vgl. Kap. 4.1.4) 
• Kinderrechte-Gutscheinbuch (vgl. Kap. 4.1.5) 
• Kinderrechte-Schultüte (vgl. Kap. 4.1.6) 
• Kinderrechte-Werbeflächen (vgl. Kap. 4.1.7) 
• Kinderrechte-Spielplätze (vgl. Kap. 4.1.8) 
• Kinderrechte-Platz (vgl. Kap. 4.1.9) 
• Kinderrechte-Haus (vgl. Kap. 4.1.10) 
• Kinderrechte-Fest (vgl. Kap. 4.2.1) 
• Kinderrechte-Themenwochen (vgl. Kap. 4.2.2) 
• Kinderrechte-Scouts (vgl. Kap. 4.2.3) 
• Kinderrechte-Tour (vgl. Kap. 4.2.4) 
 
4.1.2 Kinderrechte-Mobil 
Das Kinderrechte-Mobil bietet die Chance einer niedrigschwelligen sowie auf suchenden 
Vermittlung der Kinderrechte. Der Grundgedanke liegt auf einem Mobil, welches beispiels-
weise in Form eines Bullis oder (Elektro-) Fahrrads durch das gesamte Stadtgebiet von 
Münster fährt und die Kinderrechte in alle Stadtteile von Münster bringt. Das Mobil bietet 
zum einen eine Werbefläche (vgl. Kap 4.1.7) für die Kinderrechte und beinhaltet zum an-
deren verschiedenen Materialien, Spiele etc. zu den Kinderrechten. Bei der  Gestaltung 
sollten Kinder und Jugendliche beteiligt werden. Das Kinderrechte -Mobil umfasst somit 
das Recht auf Information und Beteiligung. Außerdem kann das Mobil als Anlaufpunkt für 
Beschwerden dienen (vgl. Kap. 4.3.7). Für das Bekanntwerden eines Kinderrechte-Mobils 
bedarf es in jedem Fall eines aktiven Aufsuchens der Kinder und  Jugendlichen in ihrem 
Sozialraum. Zudem bietet sich unter anderem im Kontext der partizipativen Gestaltung 
eine Kooperation mit Schule, OGS sowie Kinder - und Jugendtreffs an. Das Kinderrechte -
Mobil bedarf einer pädagogischen Aufsicht bzw. Mitarbeiter*innen, welche im Bereich der 
Kinderrechte und deren Vermittlung weitergebildet sind bzw. über Erfahrungswissen ver-
fügen. Demzufolge könnte das Kinderrechte-Mobils ausgeliehen werden und/oder die Ein-
richtungen aktiv anfahren, um vor Ort über die Kinderrechte in nerhalb des Unterrichts 
oder eines Projektes zu informieren. Zudem besteht die Möglichkeit, dass innerhalb des 
Kinderrechte-Mobil die Kinderrechte -App (vgl. Kap. 4.1.1), die Kinderrechte -Materialien

30 
 
(vgl. Kap. 4.1.3), der Kinderrechte -Pass (vgl. Kap. 4.1.4 ) und das Kinderrechte -Gutschein-
buch (vgl. Kap. 4.1.5) zur Vermittlung der Kinderrechte genutzt werden können. Außerdem 
kann das Kinderrechte-Mobil an Standorten wie den Kinderrechte -Spielplätzen (vgl. Kap. 
4.1.8), dem Kinderrechte-Platz (vgl. Kap. 4.1.9), dem Kinderrechte-Haus (vgl. Kap. 4.1.10), 
dem Kinderrechte-Fest (vgl. Kap. 4.2.1), den Kinderrechte-Themenwochen (vgl. Kap. 4.2.2) 
sowie der Kinderrechte-Tour (vgl. Kap. 4.2.4) aufgestellt werden, bzw. diese anfahren und 
um deren Bekanntheit werben. Um de n aktuellen Standort des Kinderrechte -Mobils zu 
ermitteln, bietet sich eine Vernetzung auf der Kinderrechte -Karte innerhalb der Kinder-
rechte-App (vgl. Kap. 4.1.1) an. Dabei können mehrere Mobile im Stadtgebiet eingesetzt 
werden. 
 
4.1.3 Kinderrechte-Materialien  
Für die Umsetzung einer Stadt der Kinderrechte, bedarf es allgemeiner sowie spezifisch 
auf die Stadt Münster zugeschnittenes Material zum Themenbereich der Kinderrechte. So 
können Informationen für den jeweiligen Sozialraum transportiert und veransch aulicht 
werden. Das angefertigte Material kann sowohl den Kindertageseinrichtungen, den 
Grund- sowie weiterführenden Schulen als auch den freien Trägern der Kinder - und Ju-
gendhilfe als Grundlage zur Vermittlung der Kinderrechte dienen. Hierüber bietet sich zu-
dem die Verbreitung und Veröffentlichung sowohl für Fachkräfte, als auch Eltern an. Dies 
könnte beispielweise über die Kinderrechte -App (vgl. Kap. 4.1.1) erfolgen.  Dementspre-
chend bedarf es einer Ausgestaltung hinsichtlich differenzierter Altersgruppen. Außerdem 
sollten die Barrierefreiheit (leichte Sprache, Punktschrift) sowie Mehrsprachigkeit beach-
tet werden. Innerhalb des Prozesses der Entwicklung sollte ein besonderes Augenmerk auf 
der Partizipation der Kinder und Jugendlichen liegen. Diese müssen im Rahmen der nach-
haltigen Nutzung in jedem Fall aktiv miteinbezogen werden. Für die Formen der Materia-
lien empfiehlt sich ein grundlegendes Kinderrechte-Poster/-Plakat, welches über zentrale 
Kinderrechte, je nach Altersgruppe entsprechend, informiert. Weitere Möglichkeiten wä-
ren beispielweise ein Kinderrechte -Bilderbuch, Kinderrechte -Flyer (für Eltern und Fach-
kräfte) sowie ein Kinderrechte Brett - und/oder Kartenspiel. Eine weitere Möglichkeit in-
nerhalb der Ausgestaltung liegt in einem Kinderrechte -„Pixibuch“. In dem kleinen Buch 
werden in kurzen, einfachen Sätzen die wichtigsten Kinderrechte durch das Kinderrechte-
maskottchen vorgestellt. Somit eignet es sich auch schon für kleine Kinder. Es könnte an 
den Orten ausliegen, die häufig von Kindern besucht werden z.B. bei Kinderärzten. Außer-
dem könnte sich das Material in der Kinderrechte-App (vgl. Kap. 4.1.1), dem Kinderrechte-
Mobil (vgl. Kap. 4.1.2), der Kinderrechte -Schultüte (vgl. Kap. 4.1.6), dem Kinderrechte -
Haus (vgl. Kap. 4.1.10) und der Kinderrechte -Tour (vgl. Kap. 4.2.4) finden, oder an  dem 
Kinderrechte-Fest (vgl. Kap. 4.2.1), der Kinderrechte -Themenwoche (vgl. Kap. 4.2.2 ) ver-
teilt werden. Die entwickelten Materialien können sowohl im familiären Kontext als auch 
in der Kinder - und Jugendhilfe sowie Schule und KiTa genutzt werden. Besonders im

31 
 
Rahmen von Projekten zu dem Themenbereich der Kinderrechte  erzielen Kinderrechte-
Materialien aus und für Münster eine besondere Wirkung. Des Weiteren steht den Fach-
kräften sowie Eltern ein niedrigschwelliger Zugang für  die Vermittlung der Kinderrechte 
zur Verfügung. Besonders im Zusammenhang mit den Kinderrechte-Scouts (vgl. Kap. 4.2.3) 
bietet sich ein weiterer Zugang an, damit diese in Form der Materialien ihre Mitschüler*in-
nen über die Kinderrechte informieren können.  Darüber hinaus kann in Form der Kinder-
rechte-Werbeflächen (vgl. Kap. 4.1.7) durch die erstellten Materialien über die Kinder-
rechte informiert werden. Für die Bündelung der Materialien ist es sinnvoll, dass diese an 
einem zentralen Ort zu erhalten sind. Dies könnte sowohl im Kinderrechte-Haus (vgl. Kap. 
4.1.10), der Kinderrechte-Kommission (vgl. Kap. 4.3.6), der/dem Kinderrechte-Beauftrag-
ten (vgl. Kap. 4.3.3) und/oder dem Kinderrechte-Arbeitskreis (vgl. Kap. 4.3.1) möglich sein.  
 
4.1.4 Kinderrechte-Pass 
Der Kinderrechte-Pass dient dem Bewusstwerden der eigenen Rechte für Kinder und Ju-
gendliche. In Kooperation mit allen Grund -, Förder - sowie weiterführenden Schulen in 
Münster sowie einem Aktionstag zum Thema Kinderrechte, erhält jede/jeder Schüler* in 
einen e igenen Kinderrechte -Pass. Dieser Pass umfasst eine Auflistung der Kinderrechte  
und ist je nach Alter und ggf. Förderbedarf gestaltet ist. Außerdem lässt sich der Pass per-
sonifizieren und durch ein Unterschriftsfeld bestätigt die/der Schüler*in nach Beendigung 
des Aktionstages die Kinderrechte zu kennen sowie diese zu achten. Darüber hinaus be-
steht ein weiteres Unterschriftsfeld, welches wiederum durch die Lehrkraft unterschrie-
ben und durch den Schulstempel versehen wird. Dadurch bestätigt die Schule gegenüber 
den Schüler*innen für die Einhaltung der Kinderrechte einzustehen. Durch einen Kinder-
rechte-Pass werden sowohl die Schüler*innen, als auch Lehrkräfte sowie Schulleitung für 
die Kinderrechte und deren Einhaltung sensibilisiert. Der Kinderrechte-Pass kann inner-
halb der Kinderrechte -App (vgl. Kap. 4.1.1) sowie der Kinderrechte -Schultüte (vgl. Kap. 
4.1.6) als Materialempfehlung zur Umsetzung dienen. Außerdem kann der Pass auch un-
abhängig vom System Schule genutzt werden, z.B. innerhalb des Kinderrechte -Mobiles 
(vgl. Kap. 4.1.2), dem Kinderrechte -Haus (vgl. Kap. 4.1.10), dem Kinderrechte -Fest (vgl. 
Kap. 4.2.1) sowie der Kinderrechte-Themenwochen (vgl. Kap. 4.2.2). 
 
4.1.5 Kinderrechte-Gutscheinbuch  
Das Kinderrechte-Gutscheinbuch lädt die Kinder, zusammen mit i hren Eltern ein, die 
Rechte der Kinder besser kennenzulernen und macht sie praktisch erfahrbar. Denkbar 
sind, z.B. zum Thema „Recht auf Bildung“ ein Gutschein für ein Rätsel, für den Besuch einer 
Bücherei und/oder zusammen ein Buch zu lesen. Möglich wäre auch der Einbezug lokaler 
Geschäfte. In diesem Fall beispielsweise eine Buchhandlung, die eine kleine Überraschung 
oder einen Wertgutschein spendet.  Bezüglich der Ausgestaltung liegen bereits erste

32 
 
Entwürfe vor und werden im Anhang aufgeführt. Das Kinderrechte-Gutscheinbuch könnte 
sowohl innerhalb der Kinderrechte -App (vgl. Kap. 4.1.1) , dem Kinderrechte -Mobil (vgl. 
Kap. 4.1.2), der Kinderrechte-Schultüte (vgl. Kap. 4.1.6), dem Kinderrechte-Haus (vgl. Kap. 
4.1.10), dem Kinderrechte-Fest (vgl. Kap. 4.2.1), als auch der Kinderrechte-Themenwoche 
(vgl. Kap. 4.2.2) eingebettet sein. Kinder, Jugendliche sowie ihre Eltern erhalten somit ei-
nen niedrigschwelligen Zugang zu dem Kinderrechte -Gutscheinbuch. Zudem bieten die 
Systeme Kindertagesbetreuung und Schule eine wei tere Möglichkeit das Gutscheinbuch 
für die Umsetzung zur Verfügung zu stellen. Ein erster Entwurf ist im Anhang beigefügt 
(vgl. Kap. 8.3). 
 
4.1.6 Kinderrechte-Schultüte 
In Hinblick auf den niedrigschwelligen Zugang und die Erreichbarkeit aller Kinder in Müns-
ter, um diese über ihre eigenen Rechte zu informieren, bietet sich das System Schule als 
ein wertvoller Zugangsweg an. Die Kinderrechte-Schultüte zur Einschulung bietet die Mög-
lichkeit der ersten Vermittlung der Kinderrechte und fungiert ähnlich wie eine  Art Will-
kommensgeschenk, welches es auch vom Jugendamt zur Geburt gibt. Der Inhalt könnte 
beispielsweise aus Kinderrechte-Materialien (vgl. Kap 4.1.3), dem Kinderrechte -Pass (vgl. 
Kap. 4.1.4 und/oder dem Kinderrechte -Gutscheinbuch (vgl. Kap. 4.1.5) besteh en. Außer-
dem kann der QR-Code mit dem Zugang zu der Kinderrechte-App (vgl. Kap. 4.1.1) mitauf-
gegriffen werden. Auch bietet die Kinderrechte-Schultüte die Chance, Eltern in Form von 
Informationsmaterialien (vgl. Kap. 4.1.3) zu erreichen. Neben der Option die Kinderrechte-
Schultüte zur Einschulung an die Kinder zu verteilen, besteht auch die Variante, dass die 
Kinderrechte-Scouts (vgl. Kap. 4.2.3) dies an der Schule übernehmen.  
 
4.1.7 Kinderrechte-Werbeflächen 
Die Kinderrechte müssen sowohl für Kinder und Jugendliche, als auch Erwachsene präsent 
sein und werden, damit sie umgesetzt und gelebt werden können. Denn nur, wenn Kinder 
und Jugendliche ihre Rechte kennen, können sie auch Verletzungen bzw. Nicht achtung 
dieser erkennen. Im Rahmen einer Stadt der Kinderrechte müssen die Kinderrechte trans-
parent und allen Orten erfahrbar sein. Dafür benötigt es eine kontinuierliche Vielfalt von 
Begegnungen, um die Kinderrechte bewusst im Alltag wahrzunehmen. Folglich besteht die 
Empfehlung öffentliche Werbeflächen für die  Verbreitung der Kinderrechte zu nutzen. 
Dies kann in Form von Plakaten mit Kinderrechte-Botschaften und/oder Informationen zu 
Kinderrechten ausgestaltet werden. Daran schließt sich  eine weitere Empfehlung inner-
halb des Konzeptes an, welches sich mit der E ntwicklung von Kinderrechte -Materialien 
(vgl. Kap. 4.1.3) befasst. Für die Werbeflächen bieten sich z.B. Bus - und Bahnhaltestellen, 
städtische Gebäude, Werbeschaukästen, Spielplätze, Kino/Theater, Radstation und auch 
öffentliche Verkehrsmittel an. Es lässt  sich sehr vielfältig denken und innerhalb der

33 
 
Umsetzung sind keine Grenzen gesetzt. Im Fokus sollte das Bewusstsein stehen, dass es 
Orte sein müssen, denen Kinder begegnen. Zudem sollte für ein gutes Gelingen, die Ge-
staltung der Plakate unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen stattfinden. In Anleh-
nung an die Kinderrechte-App (vgl. Kap. 4.1.1) besteht zusätzlich die Möglichkeit der Ver-
netzung dieses Angebotes. Somit kann innerhalb des Kinderrechte-Plakats über einen QR-
Code auf die Kinderrechte -App verwiesen werden. Neben der anlogen Vermittlung der 
Kinderrechte in Form von Plakaten und/oder Schriftzug -Banner, sollte auch die digitale 
Verbreitung nicht außer Acht gelassen werden. In stark fluktuierenden Bereichen, wie bei-
spielsweise dem Bahnhof wird d ies bereits genutzt. Die Flatscreens bieten den Vorteil, 
dass auch Videos gezeigt werden können, wodurch eine weitere und auch niedrigschwel-
lige Vermittlung möglich ist. Durch die Kinderrechte-Werbeflächen können auch weitere 
Angebote im Themenbereich der Kinderrechte beworben werden, wie z.B. das Kinder-
rechte-Mobil (vgl. Kap. 4.1.2), die Kinderrechte -Spielplätze (vgl. Kap. 4.1.8), der Kinder-
rechte-Platz (vgl. Kap. 4.1.9), das Kinderrechte -Haus (vgl. Kap. 4.1.10), das Kinderrechte -
Fest (vgl. Kap. 4.2.1), die Kinderrechte-Themenwochen (vgl. Kap. 4.2.2), die Kinderrechte-
Tour (vgl. Kap. 4.2.4), die Kinderrechte -Kommission (vgl. Kap. 4.3. 6), die Titelvergabe 
„Münster - Stadt der Kinderrechte“ (vgl. Kap. 4.3.2), die/der Kinderrechte-Beauftragte (vgl. 
Kap. 4.3.3), die Kinderrechte-Botschafter*innen (vgl. Kap. 4.3.5) sowie der digitale Kinder-
rechte-Briefkasten (vgl. Kap. 4.3.7).  
 
4.1.8 Kinderrechte-Spielplätze 
Die Kinderrechte-Spielplätze basieren auf einer einfachen Umsetzung im Kontext der Pla-
nung von Spielplätz en innerhalb Münsters. Somit können Kinderrechte thematisch in ei-
nen Prozess der Planung einfließen, welcher ohnehin bereits besteht. Die Kinderrechte an 
einem Ort wie Spielplätzen zu verorten, bietet den großen Vorteil, dass dies zum einen ein 
Ort ist, an dem sich Kinder sowie ihre Eltern grundsätzlich aufhalten und zum anderen das 
Recht auf Spiel und Freizeit in der Gesamtheit dargestellt wird. Somit ist der Zugang sehr 
niedrigschwellig und bedarf in der Regel keiner großen Information sowie Öffentlichkeits-
arbeit, damit dieser Ort genutzt wird. Die Kinder erhalten die Möglichkeit sich spielerisch 
den Kinderrechten zu nähern und Informationen zu erhalten. Innerhalb der Ausgestaltung 
lässt sich beispielsweise an jedem Spielgerät eine Tafel mit jeweils einem bildlichen Kin-
derrecht installieren. Die Tafeln sind zudem mit einem QR-Code versehen, welcher auf die 
Kinderrechte-App (vgl. 4.1.1) oder weitere Institutionen/Projekte zum Themenbereich der 
Kinderrechte in Münster verweist. Zudem bieten die Kinderrechte-Spielplätze die Möglich-
keit durch das Kinderrechte -Mobil (vgl. Kap. 4.1.2) angefahren zu werden. Innerhalb der 
Kinderrechte-Tour (vgl. Kap. 4.2.4) kann der Kinderrechte -Spielplatz als eine Anlaufstelle 
und zur Symbolisierung des Rechtes auf Spiel und Freize it eingesetzt werden. Außerdem 
kann an diesen Orten auf den digitalen Kinderrechte-Briefkasten (vgl. Kap. 4.3.7) aufmerk-
sam gemacht werden.

34 
 
4.1.9 Kinderrechte-Platz 
Ein Platz der Kinderrechte bietet die Grundlage für das Bekanntwerden der Kinderrechte 
in Münster. Zudem symbolisiert ein Platz der extra für die Kinderrechte gestaltet wurde 
die Bedeutung der Kinderrechte. Der Ort sollte zentral und gut erreichbar für Kinder und 
Jugendliche sein. Im Zusammenhang mit der Ausgestaltung sollte der Prozess in jedem Fall 
unter Einbezug und Partizipation der Kinder und Jugendlichen gestaltet werden. Grund-
sätzlich müssen die Barrierefreiheit sowie Mehrsprachigkeit beachtet werden. Des Weite-
ren dient ein Platz der Kinderrechte als möglicher Ort für Aktionstage zum Kinderrechte-
fest (vgl. Kap. 4.2.1) und der Kinderrechte-Themenwochen (vgl. Kap. 4.2.2), als Ausflugsort 
für Schulklassen sowie Familien und der Informationsvermittlung. Darüber hinaus kann ein 
Platz der Kinderrechte im Rahmen einer Kinderrechte-Tour (vgl. Kap. 4.2.4) zum Start- bzw. 
Zielpunkt werden. Außerdem bietet der Platz die Möglichkeit als eine Werbefläche (vgl. 
Kap. 4.1.7) für die Kinderrechte zu fungieren, auf die Kinderrechte -App  (vgl. Kap. 4.1.1) 
und den digitalen Kinderrechte-Briefkasten (vgl. Kap. 4.3.7) aufmerksam zu machen sowie 
eine Anlaufstelle für das Kinderrechte-Mobil (vgl. Kap. 4.1.2) zu sein.  
 
4.1.10 Kinderrechte-Haus 
Ein zentraler Baustein der Empfehlungen basiert auf einem Kinderrechte -Haus, welches 
den besonderen Vorteil einer Koordinierungsstelle für alle Angebote, Aufgaben sowie The-
meninhalte im Bereich der Kinderrechte ermöglicht. Darüber hinaus besteht die Chance 
einer offenen Komm-Struktur für Kinder und Jugendliche, sprich eines offenen Kinder- und 
Jugendtreffs. Dieser Ort steht den Kindern und Jugendlichen täglich von Montag bis Frei-
tag zur Verfügung. Sie sollen bei der Ausgestaltung der Räumlichkeiten sowie bei der Aus-
wahl und Durchführung von Angeboten partizipieren. Innerhalb des Kinderrechte-Hauses 
geht es sowohl um die Vermittlung von Kinderrechten für Kinder und Jugendliche als auch 
für Erwachsene und Fachkräfte. Dies findet in Form von Workshops, Ferienprogramme 
und Projekten für Kinder und Jugendliche sowie Fortbildungen und Fachtagungen für 
Fachkräfte und Eltern statt. Nebe n der Vermittlung findet auch die Beratung sowie Be-
schwerde bei der Nicht-Einhaltung von Kinderrechten statt. Insbesondere ermöglicht das 
Kinderrechte-Haus die Vernetzung sowie Weitervermittlung von Einrichtungen und Insti-
tutionen die zu Kinderrechten arbeiten. Das Kinderrechte-Haus steht folglich für die zent-
rale Aufgabe Kinder und Jugendliche über Kinderrechte zu informieren, das Recht auf Be-
teiligung und Spiel und Freizeit zu gewährleisten. Im Rahmen der Gewährleistung des Kin-
derrechtes auf Beteiligung, konzipiert und beinhaltet das Kinderrechte -Haus über vielfäl-
tige bedarfs- und zielgruppenorientierte Partizipationsmöglichkeiten von Kindern und Ju-
gendlichen. Die entwickelten Beteiligungsformate werden in Kooperation mit Kindern und 
Jugendlichen gestaltet  sowie überprüft. Somit besteht die Möglichkeit auch innerhalb 
städtischer und institutioneller Einrichtungen, Fortbildungen für die jeweiligen Mitarbei-
ter*innen, in Bezug auf die Installierung von Beteiligungsformate n zu ermöglichen. Im

35 
 
Zusammenhang mit den weiteren Empfehlungen innerhalb dieses Konzeptes, besteht die 
Möglichkeit der Vernetzung mit folgenden Bestandteilen: 
o Kinderrechte-App (vgl. Kap. 4.1.1): für die Vermittlung der Kinderrechte, Information über 
die App vor Ort an die jeweilige Zielgruppe 
o Kinderrechte-Mobil (vgl. Kap. 4.1.2): Anfahrstelle, Vermittlung vor Ort 
o Kinderrechte-Materialien (vgl. Kap. 4.1.3) : für die Vermittlung der Kinderrechte, in Rah-
men der Fortbildung für Fachkräfte können diese ausgegeben werden 
o Kinderrechte-Pass (vgl. Kap. 4.1.4): für die Vermittlung der Kinderrechte vor Ort  
o Kinderrechte-Gutscheinbuch (vgl. Kap. 4.1.5): für die Vermittlung der Kinderrechte vor Ort 
o Kinderrechte-Werbefläche (vgl. Kap. 4.1.5): fungiert als eine Form der Werbefläche 
o Kinderrechte-Spielplätze (vgl. Kap. 4.1.8): Möglichkeit dies am Haus anzudocken 
o Kinderrechte-Platz (vgl. Kap. 4.1.9): Möglichkeit dies vor am Haus anzudocken 
o Kinderrechte-Fest (vgl. Kap. 4.2.1): eigenes Angebot für das Fest, Veranstaltungsort 
o Kinderrechte-Themenwoche (vgl. Kap. 4.2.2): eigenes Angebot für die Themenwoche, Ver-
anstaltungsort 
o Kinderrechte-Scouts (vgl. Kap. 4.2.3): Ausbildungsort für die Scouts 
o Kinderrechte-Tour (vgl. Kap. 4.2.4): Anlaufstelle innerhalb der Tour 
o Kinderrechte-Beauftragte(r) (vgl. Kap. 4.3.3) : Kontaktstelle zu der/dem Kinder rechte-Be-
auftragten innerhalb der Räumlichkeiten  
o Kinderrechte-Arbeitskreis (vgl. Kap. 4.3.5): Veranstaltungsort der Treffen , Fachkräfte des 
Arbeitskreises geben Fortbildungen und Veranstaltungen vor Ort, Vernetzung der Fach-
kräfte 
o digitaler Kinderrechte-Briefkasten (4.3.7): Kontaktstelle, innerhalb der Räumlichkeiten 
 
4.2  Projektbasierte Vermittlung und Umsetzung der Kinderrechte 
Neben der Aufgabe, Kinder über ihre Rechte zu informieren, müssen diese auch von den 
Kindern an unterschiedlichen Orten und in verschiedenen Zusammenhängen kontinuier-
lich erlebt werden. Im Folgenden werden Möglichkeiten aufgeführt, bei denen auf Beste-
hendes zurückgegriffen und mit neuen Angeboten in Münster verknüpft und ergänzt wer-
den kann. 
 
4.2.1 Kinderrechte-Fest  
Das Kinderfest, anlässlich des Weltkindertages am 20. September, fungiert als Spielfest für 
Kinder und basiert auf der Grundlage des Kinderrechtes auf Spiel und Freizeit. Somit bietet 
das jährliche Kinderfest bereits eine Basis im Rahmen der Implementie rung der Kinder-
rechte innerhalb Münsters. Es liegt daher nahe, das Kinderfest zu einem Kinderrechtefest 
auszubauen, um somit die Kinderrechte an diesem Tag zu thematisieren und für die

36 
 
Einhaltung sowie das Bekanntwerden zu werben. Das bisherige Kinderfest beinhaltet be-
reits durch verschiedene Aktivitäten und Angebote von Organisationen die Kinderrechte. 
Für das Jahr 2023 laufen bereits die Planungen des Kinderschutzbundes Münster für ein 
großes Kinderrechtefest auf dem Domplatz. Am 24. September 2023, in Anlehnung an den 
Weltkinderrechtetag am 20. September, werden verschiedene Spiel- sowie Informations-
angebote für Kinder, Jugendliche und Familien von einer Vielzahl an Organisationen durch-
geführt. Als Stadt der Kinderrechte braucht es insbesondere Angebote, die bereits beste-
hen und dann auszubauen sind. Es ist daher von großer Bedeutung das Kinderfest und 
folglich zukünftige Kinderrechtefest als einen wesentlichen Bestandteil innerhalb der Stadt 
der Kinderrechte zu betrachten. Es braucht einen Tag , der die Kinder sowie Jugendlichen 
und ihre Rechte würdigt sowie feiert. Das Kinderrechte-Fest beinhaltet die wertvolle Res-
source, Angebote im Bereich der Kinderrechte für die jeweilige Zielgruppe sichtbar zu ma-
chen. Demzufolge können vor Ort auf die Angebote der Kinderrechte-App (vgl. Kap. 4.1.1), 
der Kinderrechte-Materialien (vgl. Kap. 4.1.3) , des Kinderrechte-Passes (vgl. Kap. 4.1.4) , 
des Kinderrechte-Gutscheinbuchs (vgl. Kap. 4.1.5) sowie des digitalen Kinderrechte-Brief-
kastens (vgl. Kap. 4.3.7) aufmerksam gemacht werden. Diese können vor Ort verteilt und 
ausprobiert werden. Außerdem kann das Kinderrechte-Mobil (vgl. Kap. 4.1.2) als ein Aus-
stellungsort und Symbol für die Kinderrechte vor Ort vertreten sein. Neben dem aktuellen 
Veranstaltungsort für das Jahr 2023 kö nnte in den folgenden Jahren auch die Kinder-
rechte-Tour (vgl. Kap. 4.2.4), ein Kinderrechte-Spielplatz (vgl. Kap. 4.1.8) oder ein Kinder-
rechte-Platz (vgl. Kap. 4.1.9) als Ort der Aktionen dienen. Des Weiteren kann das Kinder-
rechte-Haus (vgl. Kap. 4.1.10) mit seinen vielfältigen Angeboten vor Ort sein sowie die Kin-
derrechte-Scouts (vgl. Kap. 4.2.3) der jeweiligen Schulen. Im Rahmen der Öffentlichkeits-
arbeit bietet es sich an, dass die/der Kinder rechte-Beauftragte (vgl. Kap. 4.3.3) sowie die 
Kinderrechte-Botschafter*innen (vgl. Kap. 4.3.5) an dem Kinderrechtefest teilnehmen und 
die Kinderrechte repräsentieren. Der Arbeitskreis-Kinderrechte (vgl. Kap. 4.3.5) bietet für 
die Zukunft einen idealen Zusammenschluss für die Planung des Kinderrechtefestes.  
 
4.2.2 Kinderrechte-Themenwochen 
Einmal im Jahr sollten alle Organisationen, Schulen, Kitas, Institutionen und Gewerbetrei-
benden aufgerufen werden, für einen bestimmten Zeitraum Projekte, Aktionen, Vorstel-
lungen etc. zu den Kinderrechten durchzuführen. Dazu würde si ch z.B. der Zeitraum vor 
dem Kinderrechtefest oder ab dem Kinderrechtefest bis zum Weltkinderrechtetag am 20. 
November anbieten.  Innerhalb der Kinderrechte -Themenwochen werden die Kinder-
rechte in Münster von besonderer Bedeutung. Sowohl städtische und poli tische Instituti-
onen als auch die Kinder - und Jugendhilfe, Schule, KiTa sowie die Geschäfte in Münster 
bieten Angebote an und stellen Informationen zu den Kinderrechten zur Verfügung. Hie-
ran angliedern kann der Kinderrechte -Pass (vgl. Kap. 4.1.4), die Kinderrechte-Materialien 
(vgl. Kap. 4.1.3), das Kinderrechte-Gutscheinbuch (vgl. Kap. 4.1.5), die Kinderrechte-Tour

37 
 
(vgl. Kap. 4. 2.4) und die Kinderrechte -App (vgl. Kap. 4.1 .1) im Bereich Schule, KiTa und 
Kinder- und Jugendhilfe als Grundlage für die Erarbeitu ng der Kinderrechte genutzt wer-
den. Insbesondere die Kinderrechte-App hat den Vorteil, dass neben der Vermittlung der 
Kinderrechte auch aktuelle Aktionen sowie Veranstaltungen im Veranstaltungskalender 
angezeigt werden können. Zudem kann das Kinderrechte-Mobil (vgl. Kap. 4.1.2) innerhalb 
der Themenwochen durch die Außenpräsenz als Werbefläche fungieren und zusätzliche 
Angebote, Routen sowie die Möglichkeiten der Buchung anbieten. Die Kinderrechte-Wer-
beflächen (vgl. Kap. 4.1.7) spielen ähnlich wie die Titelv ergabe „Münster – Stadt der Kin-
derrechte“ (vgl. Kap. 4.3.2) eine besondere Rolle. Während der Themenwochen zeigt 
Münster sich als eine „Stadt der Kinderrechte“ und dies sollte auch durch Werbung an alle 
Bürger*innen transportiert werden. Um dies abzurunden , kann auch die Titelvergabe im 
Vordergrund stehen sowie die Fragestellung, ob Münster bereits die Anforderungen er-
füllt, sich diesen Titel zu verleihen. Falls dies der Fall sein sollte, bietet es sich an, die Titel-
vergabe zum Ende der Themenwochen feierli ch zu zelebrieren. Sowohl die Kinderrechte-
Spielplätze (vgl. Kap. 4.1.8) als auch der Kinderrechte -Platz (vgl. Kap. 4.1.9) und das Kin-
derrechte-Haus (vgl. Kap.  4.1.10) können als Orte für Veranstaltungen genutzt werden. 
Insbesondere das Kinderrechte-Haus könnte die Planung der Themenwochen, unter Ein-
bezug der Kinder und Jugendlichen, übernehmen. In Bezug auf das System Schule, verfü-
gen die Kinderrechte -Scouts (vgl. Kap. 4.2.3) über die Möglichkeit, für die Kinderrechte 
innerhalb dieses Systems zu werben und auf Angebote und Aktionen aufmerksam zu ma-
chen bzw. diese ggf. auch zu entwickeln. Mit dem Blick auf die Planung der Kinderrechte -
Themenwoche besteht neben dem Kinderrechte -Haus auch die Möglichkeit dies bei 
der/dem Kinder rechte-Beauftragte(n) (vgl. Kap. 4.3.3) sowie dem Arbeitskreis -Kinder-
rechte (vgl. Kap. 4.3.5) zu verorten. Die Kinderrechte -Botschafter*innen (vgl. Kap. 4.3.5) 
vertreten sowie symbolisieren die Kinderrechte nach Außen und werben für deren Be-
kanntmachung. Die Ergebnisse der Aktionen werden in einer Ausstellung am Ende der The-
menwochen, sprich dem 20. November, ausgestellt.  
 
4.2.3 Kinderrechte-Scouts 
Die Kinderrechte-Scouts vertreten die Kinderrechte innerhalb des eigenen Schulkontextes. 
Im Rahmen einer Ausbildung können sich Schüler*innen ab den siebten Klassen zu Kinder-
rechte-Scouts ausbilden lassen. Die Ausbildung könnte in Form einer AG stattfinden und 
z.B. in Kooperation mit der FH oder Uni Münster von Student*innen, die im Themenbe-
reich "Kinderrechte in Schule" ausgebildet sind, begleitet werden. Die Kinderrechte Scouts 
lernen innerhalb der Ausbildung die Kinderrechte sowie ihre Bedeutung und wie sie diese 
auf ihren Alltag und insbesondere auch den Schulalltag übertragen können. Das Aufgaben-
profil fokussiert sich somit zum einen auf die Informationsweitergabe (z.B. durch die Kin-
derrechte-App (vgl. Kap. 4.1.1), die Kinderrechte-Materialien (vgl. Kap. 4.1.3), den Kinder-
rechte-Pass (vgl. Kap. 4.1.4) , das Kinderrechte -Gutscheinbuch (vgl. Kap. 4.1.5) , die

38 
 
Kinderrechte-Schultüte (vgl. Kap. 4.1.6), das Kinderrechte-Fest (vgl. Kap. 4.2.1) und ande-
ren auf die Kinderrechte-Themenwochen (vgl. Kap. 4.2.2)) von Kinderrechten gegenüber 
Mitschüler*innen, Lehrer*innen und Eltern. Des Weiteren befassen sie sich mit dem 
Transfer der Kinderrechte auf den Schulkontext, sprich wie das System Schule die Kinder-
rechte umsetzen und leben kann (z.B. durch die Nutzung der Kinderrechte-App (vgl. Kap. 
4.1.1), der Kinderrechte -Materialien (vgl. Kap. 4.1.3), des Kinderrechte -Passes (vgl. Kap. 
4.1.4), des Kinderrechte-Gutscheinbuchs (vgl. Kap. 4.1.5) und der Kinderrechte -Schultüte 
(vgl. Kap. 4.1.6)). Die UN Kinderrechtskonvention besagt u.a., dass das Kindeswohl bei al-
len Entscheidungen, die Kinder betreffen, bedacht und vorrangig berücksichtigt werden 
muss. Dies ist leider nicht immer der Fall. Die Schüler*innen könnten entsprechend aktiv 
werden und sich einbringen, wenn es z.B. gilt den Klassenraum oder auch den Schulhof zu 
gestalten, ihnen etwas am Mensa-Essen nicht passt und/oder Schulaktionen geplant wer-
den. Außerdem können die Kinderrechte-Scouts als Ansprechpersonen bei der Nicht -Ein-
haltung bzw. Beschwerde für ihre Mitschüler*innen aktiv werden  und auch bei Themen-
inhalten außerhalb des Schulkontextes auf den Kinderrechte -Briefkasten (vgl. Kap. 4.3.7) 
verweisen. Zudem  sollte es auch einen regelmäßigen Austausch zwischen den Kinder-
rechte-Scouts und Politiker*innen der Stadt geben, damit eventuell auch von dieser Seite 
Ideen unterstützt und Anregungen aufgenommen werden können. Eine weitere Möglich-
keit des Austausches, a ls Expert*innen in eigener Sache, besteht mit der/dem Kinder-
rechte-Beauftragten (vgl. Kap. 4.3.3)  und auch dem Arbeitskreis -Kinderrechte (vgl. Kap. 
4.3.5). Des Weiteren können die Kinderrechte-Scouts innerhalb der Kinderrechte-Kommis-
sion (vgl. Kap. 4.3. 6) vertreten sein und sowohl innerhalb der Titelvergabe „Münster – 
Stadt der Kinderrechte“  (vgl. Kap. 4.3.2)  als auch bei der Bestimmung der Kinderrechte -
Botschafter*innen (vgl. Kap 4.3.5) ihre Expertise einfließen lassen. Für die Motivation zur 
Ausbildung sowie Ausübung der Tätigkeit als Kinderrechte Scout sollten Anreize geschaf-
fen werden, wie z.B. freie Schultage für die Ausbildungstage, eine zusätzliche Zeugnisnote 
oder positive Bemerkung, Sozialpunkte für das Abitur und/oder ein Zertifikat. Auch auf der 
Schulebene bedarf es einer Wertschätzung der Förderung der Kinderrechte Scouts. Hierfür 
bietet sich z.B. eine Auszeichnung für die jeweilige Schule an. Ein Pilotprojekt wäre an einer 
Schule (z.B. der Gesamtschule Mitte im Zuge des BNE- Projekts) denkbar. 
 
4.2.4 Kinderrechte-Tour 
Die Kinderrechte-Tour basiert auf dem Grundgedanken des Geocaching s. Die Kinder und 
Jugendlichen können die Tour digital durch einen QR-Code durchlaufen und dadurch spie-
lerisch und interaktiv die Kinderrechte im gesamten Stadtgebiet von Münster entdecken. 
Die jeweiligen Kinderrechte werden in Form von Stationen auf der Karte anlauf bar. Am 
Standort eines Kinderrechtes angekommen, finden die Kinder und Jugendlichen einen wei-
teren QR-Code, der eingelesen werden kann. Über das Öffnen des QR-Codes erhalten die 
Kinder und Jugendlichen Informationen und Aufgaben in Form von Texten, Bildern

39 
 
und/oder Videos zu dem jeweiligen Kinderrecht. Die Standorte selbst sind an Einrichtun-
gen und Institutionen gekoppelt und arbeiten zu dem jeweiligen Kinder recht (z.B. Recht 
auf Gleichheit = Gleichstellungsamt ; Recht auf Beteiligung = Kinder rechte-Beauftragte(r) 
(vgl. Kap. 4.3.3)). Die Tour erstreckt sich über das gesamte Stadtgebiet von Münster, um 
möglichst alle Kinder und Jugendlichen erreichen und in Kont akt mit den Kinderrechten 
bringen zu können. Bei der Ausgestaltung sind die jeweiligen Kooperationspart ner*innen 
als Expert*innen für die jeweiligen Kinderrechte zu beachten. Hierzu bietet sich die Exper-
tise aus dem Arbeitskreis-Kinderrechte an (vgl. Kap. 4.3.5). Es besteht somit auch die Mög-
lichkeit, an mehreren Standorten ein Kinderrecht zu thematisieren.  Damit die Kinder-
rechte-Tour in allen Stadtteilen von Münster sichtbar wird, kann eine stadtteilbezogene 
Ausgestaltung vorgenommen werden. Demzufolge wür de es für jeden Stadtteil eine ei-
gene Kinderrechte-Tour geben. Folglich wäre der besondere Vorteil, dass alle Kinder und 
Jugendlichen in Münster die Möglichkeit haben, niedrigschwellig die Kinderrechte-Tour zu 
nutzen und die jeweiligen Kooperationspartner*innen vor Ort kennen zu lernen. In Koope-
ration mit Schulen sowie Kinder - und Jugendtreffs könnte die Vernetzung und Bekannt-
machung de r Kinderrechte-Tour erfolgen. Somit können Lehrkräfte und päd. Mitarbei-
ter*innen im Rahmen von Aktionstagen zum Themenberei ch der Kinderrechte d ie Tour 
durchlaufen. Außerdem können das Stadtmarketing und d ie Tourismusinformation das 
Angebot für Kinder und Jugendliche nutzen sowie darauf aufmerksam machen. Neben der 
digitalen Ausführung bedarf es eines analogen Zugangsweges für die Nutzung der Kinder-
rechte-Tour. Diese kann in Form einer Karte sowie Informationstafeln an den jeweiligen 
Standorten ausgestaltet sein. Die Kinderrechte-Tour kann sowohl innerhalb der Kinder-
rechte-App (vgl. Kap. 4.1.1), dem Kinderrechte-Mobil (vgl. Kap. 4.1.2) als auch auf den Kin-
derrechte-Spielplätzen (vgl. Kap. 4.1.8) sowie dem Kinderrechte-Platz (vgl. Kap. 4.1.9) be-
worben werden. Das Kinderrechte-Mobil könnte Teile der Tour anfahren bzw. Standorte 
innerhalb der Tour einnehmen. Darüber hinaus kann die  Kinderrechte-Tour auch an dem 
Kinderrechte-Platz sowie den Kinderrechte-Spielplätzen und/oder dem Kinderrechte-Haus 
(vgl. Kap. 4.1.10) angedockt sein. Innerhalb der Kinderrechte -Themenwochen (vgl. Kap. 
4.2.2) sowie dem Kinderrechte-Fest (vgl. Kap. 4.2.1) kann die Tour ein Bestandteil der Ak-
tionen sein. Für die Möglichkeit der Beschwerde und der Meldung bei Nicht -Einhaltung 
der Kinderrechte steht der digitale Kinderrechte-Briefkasten (vgl. Kap.4.3.7) zur Verfügung 
und wird an allen Standorten bekannt gemach t. Um einen Anreiz für die Kinderrechte -
Tour zu schaffen, sollte es eine Urkunde nach Beendigung der Tour geben, welche über 
einen QR-Code abzurufen ist. Dieser QR-Code/Urkunde lässt sich bei einem der Koopera-
tionspartner*innen der Route einlösen und ein G ive-Away wird ausgegeben (z.B. Gut-
schein freier Eintritt, Pixibuch Kinderrechte (vgl. Kap. 4.1.3)).

40 
 
4.3  Übergeordnete Angebote – kommunalpolitische Ebene  
Die übergeordneten Angebote au f der kommunalpolitischen Ebene bilden eine grundle-
gende Basis für das Gelingen einer Stadt der Kinderrechte. Die Stadt setzt hiermit ein zent-
rales Zeichen für die Umsetzung und Repräsentation der Kinderrechte, schafft Netzwerke 
und beachtet Kinderrechte bei politischen Entscheidungen.   
4.3.1 Arbeitskreis-Kinderrechte 
Die Empfehlung zu einem Arbeitskreis-Kinderrechte (AG Kinderrechte) basiert auf der ho-
hen Gewichtung und anschließend positiven Rückmeldungen,  Netzwerktreffen (vgl. Kap. 
3.3) innerhalb dieser Konzeptarbeit ins Leben zu rufen. Außerdem wurde mit einer großen 
Mehrheit für ein zweites Netzwerktreffen gestimmt und auch die Teilnehmenden sahen 
die Netzwerktreffen als eine besondere Chance zur Vernetzung sowie Austausch, mit dem 
Blick auf die Kinderrechte, an. Die Netzwerktreffen und der Prozess der Kontaktaufnahme 
zu Einrichtungen und Institutionen in Münster hat nochmal mehr deutlich gemacht, dass 
Münster bereits über vielfältige Kinderrechte -Angebote verfügt. Um diese Angebote für 
Kinder und Jugendliche sichtbar zu machen, bedarf es jedoch einer Vernetzung. Im Nach-
klang an das zweite Netzwerktreffen wurde von vielen Teilnehmenden die große Bitte ge-
äußert, das bestehende Netzwerk aufrechtzuerhalten. Somit existiert bereits eine Netz-
werkstruktur, welche ressourcenschonend wieder aufgenommen werden könnte. Bei dem 
Arbeitskreis-Kinderrechte muss die die Kinder- und Jugendperspektive von besonderer Be-
deutung sein. Der Arbeitskreis -Kinderrechte beinhaltet die Themenbereiche der Initiie-
rung von Aktionen und Veranstaltungen, Entwicklung von Möglichkeiten der Mitbestim-
mung durch Kinder und Jugendliche, Umsetzung der Kinderrechte sowie Beschwerdemög-
lichkeiten innerhalb Münsters. Demzufolge bietet sich eine Vernetzung hinsichtlich der 
Entwicklung der Kinderrechte-Materialien (vgl. Kap. 4.1.3) sowie der Planung des Kinder-
rechte-Festes (vgl. Kap. 4.2.1) und den Kinderrechte -Themenwochen (vgl. Kap. 4.2.2)  an. 
Die Mitglieder des Arbeitskreises -Kinderrechte könnten ebenfalls innerhalb der Kinder-
rechte-Tour (vgl. Kap. 4.2.4) ein oder mehrere Kinderrechte durch ihr Angebot vertreten. 
Dies gilt auch für die Kinderrechte-App (vgl. Kap. 4.1.1). Für die Sitzungen des Arbeitskrei-
ses bietet sich das Kinderrechte -Haus (vgl. Kap. 4.1.10) an, wodurch zusätzlich ein mögli-
cher Kontakt zu Kindern und Jugendlichen für die Umsetzung der Mitbestimmung und Be-
fragung besteht. Ein Austausch bzw. Beteiligung an der Kinderrechte -Kommission (vgl. 
Kap. 4.3.6) und der/dem Kinderrechte -Beauftragten (vgl. Kap. 4.3.3) bietet sich in Bezug 
auf eine Vernetzung der Strukturen an.

41 
 
4.3.2 Titelvergabe „Münster – Stadt der Kinderrechte“ 
Die Empfehlung zu der Titelvergabe „Münster – Stadt der Kinderrechte“ basiert auf der 
Verantwortungspflicht einer stetigen Überprüfung des Gelingens, die Kinderrechte in 
Münster zu verankern sowie zu leben. Dementsprechend dient die Ver gabe eines Titels 
der Qualitätssicherung. Die bereits bestehenden sowie in Zukunft installierten Kinder-
rechte-Angebote werden durch eine Jury, gebildet aus Kindern und Jugendlichen in Müns-
ter, im Sinne der Kinderrechtefreundlichkeit bewertet. Erachten die Kinder und Jugendli-
chen das Angebot als kinderrechtefreundlich sowie -fördernd, erhält dieses das Siegel 
„Münster – Stadt der Kinderrechte“. Die jeweiligen Angebotsstrukturen erhalten somit die 
Möglichkeit, aus der Kinder- und Jugendperspektive betrachtet zu werden sowie Anregun-
gen in der Ausgestaltung zu bekommen, welches wiederum die Nachhaltigkeit sowie Wirk-
samkeit fördern. Denn lediglich ein Angebot, welches von Kindern und Jugendlichen als 
Expert*innen in eigener Sache im Rahmen der Kinderrechte für po sitiv bewertet wurde, 
hat einen nachhaltigen Effekt. Zudem wird das Recht auf Beteiligung in seinem besonde-
ren Wert geachtet. Erfüllt ein gewisser Prozentsatz diese Anforderung, erhält auch die 
Stadt Münster den Titel „Münster – Stadt der Kinderrechte“. Für die Jury, welche aus Kin-
dern und Jugendlichen in Münster gebildet wird, bietet sich eine Kooperation hinsichtlich 
der Kinderrechte-Scouts (vgl. Kap. 4. 2.3) sowie dem Kinderrechte-Haus (vgl. Kap. 4.1.10) 
und der Kinderrechte-Kommission (vgl. Kap. 4.3.6) an. Die Leitung der Titelvergabe könnte 
sowohl bei der Kinderrechte -Kommission als auch der der/dem Kinder rechte-Beauftrag-
ten (vgl. Kap. 4.3.3) liegen. 
 
4.3.3 Kinderrechte-Beauftragte*r 
Der*die Kinder rechte-Beauftragte stellt die zentrale Anlaufstelle für d ie Interessen von 
Kindern und Jugendlichen in Münster dar und fördert das Recht auf Mitbestimmung.  Im 
Rahmen von persönlichen Sprechzeiten sowie einem digitalen Zugangsweg können Kinder 
und Jugendliche ihre Anliegen hinsichtlich politischer Entscheidungen anbringen. Diese 
werden dann in Entscheidungsprozessen von der *dem Kinderrechte-Beauftragen vertre-
ten. Des Weiteren beinhaltet die Stelle ein proaktives Zugehen auf die Kinder und Jugend-
lichen innerhalb ihrer Lebensräume (z.B. KiTa, Schule, OGS, Kinder - und Jugendhilfe, Kin-
der- und Jugendtreffs). Die Stelle ist der Verwaltung zugeordnet. Dadurch verfügt die*der 
Kinderrechte-Beauftragte über ein Zugangs- und Zugriffsrecht und ist somit befähigt, Ent-
scheidungen zur Umsetzung von Kinderrechten sowie der Beteiligung von Kindern und Ju-
gendlichen zu stärken. Um für die Stelle sowie deren implizierten Angeboten zu werben, 
sollte der*die Kinderrechte-Beauftragte innerhalb der Kinderrechte-App (vgl. Kap. 4.1.1), 
der Kinderrechte-Werbeflächen (vgl. Kap. 4.1.7) , der Ki nderrechte-Tour (vgl. Kap. 4.2.4) 
sowie an dem Kinderrechte-Fest (vgl. Kap. 4.2.1) und denThemenwochen (vgl. Kap. 4.2.2) 
vertreten sein. Hinsichtlich eines niedrigschwelligen Zugangs wäre es möglich, dass 
die*der Kinderrechte-Beauftragte im Kinderrechte -Haus (vgl. Kap. 4.1.10) sitzt sowie im

42 
 
engen Austausch mit den Kinderrechte-Scouts (vgl. Kap. 4.2.3), der Kinderrechte-Kommis-
sion (vgl. Kap. 4.3.6) sowie dem Kinderrechte-Arbeitskreis (vgl. Kap. 4.3.1) steht.  
 
4.3.4 Kinderrechte-Sprechstunde 
Eine Möglichkeit für die Umsetzung einer Stadt der Kinderrechte liegt in der Empfehlung 
einer Kinderrechte-Sprechstunde mit dem Bürgermeister sowie den Bezirksbürgermeis-
ter*innen aus Münster. Die Grundlage liegt in dem Austausch und der Begegnung von Kin-
dern mit den Vertreter*innen der Bürgerschaft der Stadt sowie der/der Repräsentant*in-
nen des Stadtrates in Münster. Hierbei kommt ganz zentral das Recht auf Beteiligung zum 
Tragen, indem die Kinder Fragen und Herausforderungen stellen können sowie in der 
Folge Anregungen, Anliegen, Pläne und Wünsche für die Umsetzung geben. Die Stadt er-
hält somit die besondere Möglichkeit die Belange der Kinder und Jugendlichen in Münster 
zu erfahren, um dahingehend die politischen Entscheidungen anzupassen. In dieser Weise 
wird die Nachhaltigkeit der geplanten und durchgeführten politischen Entscheidungen ge-
fördert, da der Handlungsspielraum zugeschnitten auf die kindlichen Bedürfnisse ist, 
wodurch eine mögliche „Fehlentscheidung“ vermieden werden kann. Hierbei ist jedoch zu 
beachten, dass wenn Kinder und Jugendliche ihre Anliegen in Form von Herausforderun-
gen und/oder Wünschen äußern, ein zeitnahes Handeln unerlässlich ist. Wenn wir als Ziel 
die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an politischen Entscheidungen mit der För-
derung der Sel bstwirksamkeit setzen, dann benötigen die Kinder und Jugendlichen eine 
Rückmeldung und/oder (sichtbares) Ergebnis, um sich auch weiterhin am politischen Ge-
schehen zu beteiligen. Für die Umsetzung der Kinderrechte-Sprechstunde bietet sich eine 
Kooperation mit Kindertagesstätten, Grund-, Förder-, weiterführenden Schulen sowie im 
Kontakt mit den Kinderrechte -Scouts (vgl. Kap. 4.2.3) und dem Kinderrechte -Haus (vgl. 
Kap. 4.1.10) an. Des Weiteren besteht auch die Möglichkeit , durch eine Vernetzung mit 
den Kinder- und Jugendtreffs, Kinder und Jugendliche zu vereinbarten Terminen zu errei-
chen. Die Kinder und Jugendlichen erhalten somit innerhalb ihrer Lebenswelt die Möglich-
keit über dieses Angebot informiert zu werden und dahingehend niedrigschwellig daran 
teilzunehmen. Außerdem können die Sprechstunden auch im Zusammenhang mit dem 
Kinderrechte-Fest (vgl. Kap. 4.2.1) und den Kinderrechte-Themenwochen (vgl. Kap. 4.2.2) 
stattfinden. Hierdurch besteht zusätzlich der große Mehrwert auch Kinder und Jugendli-
che in Münster zu erreichen, welche innerhalb des familiären Kontextes keinen Zugang zu 
politischen Themen und der eigenen Beteiligung bekommen. Hinsichtlich der Umsetzbar-
keit bedarf es Kooperationsstrukturen zu Institutionen und Sozialräumen, in denen Kinder 
und Jugendliche sich aufhalten sowie die Bereitschaft der Kommunalpolitik Zeitfenster zu 
schaffen. Somit sind die Kosten überschaubar, jedoch der Effekt in Bezug auf die Beteili-
gung von Kindern und Jugendlichen am politischen Geschehen groß. Für die Bekanntma-
chung des Angebotes ist neben einer Kooperation mit Einrichtungen, in denen sich Kinder 
und Jugendliche sich aufhalten, auch innerhalb der Kinderrechte-App (vgl. Kap. 4.1.1) und

43 
 
auf der Kinderrechte-Tour (vgl. Kap. 4.2.4) mit den Sprechzeiten zu werben. Für die Ve r-
netzung, den Austausch und die Umsetzung der Interessen der Kinder und Jugendlichen, 
bietet sich eine Kooperation mit der Kinderrechte -Kommission (vgl. Kap. 4.3.6), der/dem 
Kinderrechte-Beauftragten (vgl. Kap. 4.3.3) sowie dem Arbeitskreis-Kinderrechte (vgl. Kap. 
4.3.5) an.  
 
4.3.5 Kinderrechte-Botschafter*innen 
Die Kinderrechte-Botschafter*innen symbolisieren und engagieren sich für Kinderrechte 
in Münster. Hierbei handelt es sich um prominente Personen aus der Lebenswelt der Kin-
der und Jugendliche n sowie der Erwachsenen. Kinder und Jugendliche sollten möglichst 
selbst bestimmen, wer als Botschafter der Kinderrechte in Frage kommt.  D iese kann bei-
spielsweise im Netzwerk der Kinderrechte-Scouts (vgl. Kap. 4.2.3) abgestimmt werden. Im 
Zusammenhang mit Kinder rechte-Aktionen, wie dem Kinderrechte -Fest (vgl. Kap. 4.2.1) 
und den Kinderrechte-Themenwochen (vgl. Kap. 4.2.2), stehen sie für die besondere Be-
deutung der Kinderrechte ein. Zudem besteht die Möglichkeit, durch die öffentliche Prä-
senz die Spendena kquirierung zu unterstützen. Bedingt durch ein Auftreten der Kinder-
rechte-Botschafter*innen auf sozialen Plattformen , innerhalb der Kinderrechte -App (vgl. 
Kap. 4.1.1) und den Kinderrechte -Werbeflächen (vgl. Kap. 4.1.7),  wird die Zielgruppe der 
Kinder und Jugendlichen und Erwachsenen erreicht und über die Kinderrechte informiert.   
 
4.3.6 Kinderrechte-Kommission 
Die Kinderrechte -Kommission ermöglicht, dass die Kinderrechte in den Entscheidungen 
des Rates und seiner Gremien vorrangig berücksichtigt werden. Darüber hi naus sensibili-
siert und steht die Kinderrechte-Kommission für die Kinderrechte und deren Einhaltung in 
allen Bereichen ein. Die politischen Entscheidungen werden auf das Wohl der Kinder und 
Jugendlichen überprüft. Durch regelmäßige Befragungen von Kindern und Jugendlichen in 
Münster wird die politische Beteiligung ausgebaut sowie grundsätzlich überhaupt ermög-
licht. Hieran angliedernd werden Beteiligungs - und Beschwerdemöglichkeiten ausgebaut 
(z.B. in Form eines digitalen Kinderrechte -Briefkasten (vgl. Kap. 4.3.7) und/oder Kinder-
rechte-Sprechstunde (vgl. Kap. 4.3.4)). Insbesondere im Rahmen einer Stadt der Kinder-
rechte sollte dies als Grundlage sowie Fokus des Handelns stehen. Die Kinderrechte-Kom-
mission setzt sich zusammen aus Mitgliedern der Verwaltung, Kommunalpolitik, Kinder- 
und Jugendhilfe sowie Kinder und Jugendliche als Expert*innen in eigener Sache. Hier bie-
tet sich eine Kooperation mit den Kinderrechte-Scouts (vgl. Kap. 4.2.3), dem Kinderrechte-
Arbeitskreis (vgl. Kap. 4.3.1) sowie der/dem Kinderrecht e-Beauftragten (vgl. Kap. 4.3.3) 
an. Die Kinderrechte-Kommission könnte ebenfalls im Rahmen der Kinderrechte-App (vgl. 
Kap. 4.1.1), sowie dem Kinderrechte -Fest (vgl. Kap. 4.2.1) und der Kinderrechte -Themen-
woche (vgl. Kap. 4.2.2) vertreten sein sowie diese mitgestalten. Die Titelvergabe „Münster

44 
 
– Stadt der Kinderrechte“ (vgl. Kap. 4.3.2) kann unter der Führung der Kinderrechte-Kom-
mission geleitet sowie stetig überprüft werden. 
 
4.3.7 Digitaler Kinderrechte-Briefkasten  
Im Zusammenhang mit dem Recht auf Bete iligung, der Meinungsfreiheit und dem Schutz 
vor Gewalt von Kindern und Jugendlichen, liegt ein wesentlicher Bestandteil in der Mög-
lichkeit zur Beschwerde. Da unsere heutige Gesellschaft tendenziell jegliche Formen von 
Beschwerden immer noch als negativ bewertet, sehen wir es als sehr bedeutend an, dass 
sich zu beschweren, Rat und Hilfe zu holen in einem positiven Kontext für die Kinder und 
Jugendlichen zu verorten ist. Kinder und Jugendliche sollen somit die Erfahrung machen 
können, dass sie in ihren Anliegen angehört werden, dass ihr jeweiliges Anliegen von Be-
deutung ist und dass Erwachsene dem nachgehen werden. Es ist die Aufgabe der Erwach-
senen, Kinder über ihre Rechte zu informieren und aus diesem Grund sollte es auch die 
Aufgabe der Erwachsenen sein, Beschwerden und Anliegen der Kinder anzunehmen, diese 
zu verfolgen und sich für die Etablierung sowie Einhaltung der Kinderrechte stark zu ma-
chen. Eine Form der Beschwerdemöglichkeit ist der digitale Kinderrechte-Briefkasten, wel-
cher durch einen QR-Code und/oder Weblink abrufbar ist. Der digitale Briefkasten bietet 
die Möglichkeit, dass Kinder und Jugendliche ihre Anliegen, Herausforderungen, Prob-
leme, Wünsche, etc. zum Thema der Kinderrechte teilen können. Die Beantwortung der 
Anliegen ist hierbei zentral. Dies kann sowohl durch eine Beantwortung der jeweiligen 
Frage stattfinden als auch der Weiterleitung bzw. der Herstellung von Kontakten zu den 
jeweiligen Institutionen, die ihre Profession bezogen auf das Anliegen innehaben. Die Kin-
der und Jugendlichen erf ahren somit, dass sie als Teil der Gesellschaft ernst genommen 
werden, sie generieren eine Handlungsfähigkeit und die Erfahrung, dass die Kinderrechte 
von großer Bedeutung sind sowie gelebt werden. Insbesondere bietet sich dahingehend 
eine Ausgestaltung hinsichtlich eines Chat- und/oder Kontaktformats an. Somit haben Kin-
der und Jugendliche die Möglichkeit , in einen Dialog zu treten, und bei möglichen Nach-
fragen besteht der Vorteil diese im Kontakt zu stellen. Mit dem Blick auf die Niedrigschwel-
ligkeit des Angebotes benötigt es einen kindgerechten Zugang. Folglich bedarf es im Rah-
men des QR-Codes und/oder Weblink ein Video zur Erklärung. Dieses Video beschreibt in 
leichter Sprache die Funktion des digitalen Kinderrechte-Briefkastens und schafft Transpa-
renz durch das Kenntlichmachen der Person(en), die wiederum den Chat oder Kontaktver-
lauf betreuen und antworten. In jedem Fall ist sicher zu stellen, dass die Anfrage beant-
wortet, bearbeitet wird und eine Rückmeldung mit den Ergebnissen gegeben wird. Für das 
Bekanntwerden des digitalen Kinderrechte -Briefkastens bietet sich eine Kooperation mit 
Schule sowie Kinder- und Jugendtreffs an. Dies bietet den Vorteil, dass Kinder und Jugend-
liche im Kollektiv und unter Anleitung einer Lehrkraft/päd. Mitarbeiter*in den digit alen 
Kinderrechte-Briefkasten und die Möglichkeiten , die sich daraus ergeben, ausprobieren 
können. In Anlehnung an die Empfehlung einer Kinderrechte -App (vgl. Kap. 4.1.1), bietet

45 
 
sich die Verortung des digitalen Kinderrechte -Briefkastens in dieser App an. Die Zugänge 
und das Werben für den digitalen Kinderrechte -Briefkasten, welche entweder innerhalb 
der Kinderrechte-App eingebunden sind oder als alleinstehende Angebote vorliegen, kön-
nen durch das Kinderrechte-Mobil (vgl. Kap. 4.1.2) die Kinderrechte-Materialien (vgl. Kap. 
4.1.3), die Kinderrechte -Schultüte (vgl. Kap . 4.1.6), d ie Kinderrechte-Werbeflächen (vgl. 
Kap. 4.1.7), die Kinderrechte-Spielplätze (vgl. Kap. 4.1.8), den Kinderrechte-Platz (vgl. Kap. 
4.1.9), das Kinderrechte-Haus (vgl. Kap. 4.1.10), das Kinderrechte-Fest (vgl. Kap. 4.2.1), die 
Kinderrechte-Themenwoche (vgl. Kap. 4.2.2), die Kinderrechte-Scouts (vgl. Kap. 4.2.3) so-
wie die Kinderrechte -Tour (vgl. Kap. 4.2.4) beworben werden. Des Weiteren ist eine Ko-
operation mit der/dem Kinderrechte-Beauftragten (vgl. Kap. 4.3.3) sinnvoll, da die Interes-
sen und Wünsche der Kinder an ihn/sie weitergegeben werden können, um dann auch 
umgesetzt werden zu können.  
 
4.4 Fazit 
Abschließend lässt sich festhalten, dass es viele Möglichkeiten und Empfehlungen gibt, wie 
Münster eine Stadt der Kinderrechte werden kann. Wie bereits in einzelnen Punkten deut-
lich wurde, kommt es darauf an, dass Kinder und Jugendliche als Expert*innen in eigener 
Sache miteinbezogen werden in den Prozess der Entscheidungsfindung sowie Entwicklung 
der jeweiligen Angebote. Zudem wurde auch mehrfach benannt, dass Münster bereits 
über vielfältige Strukturen und Angebote im Themenbereich der Kinderrechte verfügt. 
Dies sollte in jedem Fall genutzt werden, um Angebote ggf. auszubauen und/oder neue 
Angebote an das Bestehende anzuknüpfen.

46 
 
5 Finanzierung und Kommunikation 
Für eine erfolgreiche Umsetzung von dem Konzept „Münster - Stadt der Kinderrechte“ 
muss das Vorhaben in der breiten Stadtgesellschaft Anklang finden und von dieser mitge-
tragen werden. Inhalt, Ziele und der Mehrwert müssen zielgruppenspezifisch definiert und 
kommuniziert werden, um Personengruppen, Träger und potentielle Geldgeber für 
„Münster - Stadt der Kinderrechte“ zu begeistern. Dazu bedarf es einer umfassenden Kom-
munikation- und Marketingstrategie. Für die Finanzierung der einzelnen Empfehlungen 
kommen verschiedenen Geldgeber in Frage, wie die Kommune,  das Land, Unternehmen, 
Bank- und Kreditinstitute, Förderstiftungen, private Spender*innen und gegebenenfalls Ei-
genmittel der beteiligten Organisationen. 
 
5.1 Marketing 
Als übergeordnetes Ziel sollen mit dem Konzept alle Bürger *innen in Münster und insbe-
sondere die Kinder und Jugendlichen angesprochen und erreicht werden. Im Weiteren 
kann das Konzept als positives Beispiel für andere Gemeinden und Träger dienen. Je nach 
Empfehlung sind einzelne Zielgruppen zu definieren und daraufhin Konzepte und Marke-
tingstrategien zu erstellen und umzusetzen.  Kinder und Jugendliche, Eltern, Erziehende, 
Lehrende und Fachkräfte aus Kita, Schule, freie Träger, Politik und Verwaltung müssen von 
den Inhalten und Zielen von „Münster - Stadt der Kinderrechte“ überzeugt sein, um die 
Idee mitzutragen und zu partizipieren. Bürger*innen sind von der Notwendigkeit der Kin-
derrechte zu überzeugen. Für Politik und Verwaltung muss der kurz, mittel und langfristige 
Mehrwert erkennbar sein. Durch die breite Einbindung dieser Interessensgruppen wird 
das Projekt ebenfalls für potentielle Geldgeber interessant. „Münster - Stadt der Kinder-
rechte“ ist ein dauerhaft angelegtes Projekt, welches sich stetig weiterentwickelt. Wichtig 
ist es, den Prozess anzustoßen und erste Maßnahmen umzusetzen. Zu einem späteren 
Zeitpunkt ist es möglich, ein spezielles Kinderrecht für den Zeitraum der Kinderrechtethe-
menwoche oder eines Kinderrechtejahrs in den Fokus zu nehmen.  Insgesamt bedarf es 
einer breiten Öffentlichkeitsarbeit. Im Folgenden werden ersten Ideen und Möglichkeiten 
aufgeführt.  
 
Begleitung der Marketingmaßnahmen 
Die professionelle Erarbeitung und Begleitung einer Marketing- und Kommunikationsstra-
tegie ist ratsam. Diese kann das Gesamtkonzept sowie einzelne Empfehlungen umfassen. 
Neben der allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit sollten auch Konzepte zur Vermarktung und 
Gewinnung potentieller Geldgeber erarbeitet und umgesetzt werden. Es ist zu prüfen, ob 
dieses zum Beispiel bei Münster Marketing, externen Marketingagenturen oder innerhalb 
bestehender Organisationen angegliedert werden kann.

47 
 
Offline Marketing 
Sichtbarkeit auf verschiedenen Ebenen ist einer der Schlüssel des Erfolgs. Breites Informa-
tionsmaterial ist je nach Zielsetzung und Zielgruppe zu erstellen. Für die Wiedererkennung 
ist ein eigenes Logo „Münster - Stadt der Kinderrechte“ zu entwerfen, welches sich auf bei 
Flyern, Broschüren, Postern, give aways und weiteren Kinderrechte-Materialien (vgl. Kap. 
4.1.3) wiederfindet. Auch ein Maskottchen kann als Wiedererkennungswert dienen und 
durch die verschiedenen Materialien führen. Die Materialien können in Familienbildungs-
stätten, Beratungsstellen, Schule n, Kita s, Jugendtr effs, Kinderarztpraxen  etc. ausgelegt 
und verteilt werden. Weiter können Aktions- und Informationsstände auf Veranstaltungen 
aufgebaut werden oder von Organisationen auf eigenen Veranstaltungen präsentiert und 
verteilt werden.  
 
Online Marketing 
Eine Website sollte als Basis dienen, um dort über den aktuellen Stand des Gesamtprojek-
tes zu informieren. Im weiteren Verlauf der Projektumsetzung sollte eine enge Anbindung 
an die Kinderrechte-App (vgl. Kap. 4.1.1) bestehen. Die Vorstellung einzelner Empfehlun-
gen, die Möglichkeiten der Partizipation für Organisationen, Geldgeber und Bürger*innen 
und eine kontinuierliche Berichterstattung über einzelne Aktionen und Erfolge könnten 
dort aufgeführt werden. Für Spender*innen oder Sponsoren sind Anreize zu schaffen, wie 
z.B. ein Kinderrechte-Spendenbaum oder eine virtuelle Stadt der Kinderrechte. Diese kön-
nen je nach Projekterfolg oder Finanzierungsstand anwachsen. Weiter ist eine regelmä-
ßige Berichterstattung auf Social-Media Plattformen empfehlenswert. Ein „Maskottchen“ 
könnte virtuell über Kinderrechte und das Projekt informieren oder auch Interviews mit 
verschiedenen Expert*innen aus Jugend, Verwaltung, Politik  und Jugendeinrichtungen 
führen. Wichtig ist, dass Kinder und Jugendliche sich mit den Kinderrechten und der Stadt 
der Kinderrechte identifizieren und eigenständige kreative Aktionen, Videos oder Challen-
ges über die von ihnen genutzten Plattformen umsetzen. 
 
Medienpartner*innen 
Für „Münster- Stadt der Kinderrechte“ ist eine regelmäßige Berichterstattung über die Kin-
derrechte und verschiedenen Aktionen sinnvoll. Daher sind (im besten Fall dauerhafte) 
Medienpartner*innen zu finden, wie: 
Printmedien:  
o Westfälische Nachrichten 
o Münster Magazin 
o Münsterland Magazin

48 
 
o Moritz Elternmagazin 
o Yuki 
o Kinder- und Jugendmagazine 
 
Online Formate 
o Dein Münster 
o MS 4 Life 
o Alles Münster 
o Stadt Münster 
o Rums  
o Kanello.net 
o Kinderbüro 
o Kinder- und Jugendplattformen 
 
TV/Radio  
o WDR 
o Antenne Münster 
o Radio NRW  
 
Botschafter*innen 
Botschafter*innen können die Idee von „Münster - Stadt der Kinderrechte“ an die jeweili-
gen Zielgruppen herantragen und überzeugen, indem sie über den aktuelle Projektstand 
berichten und Hintergründe und Zusammenhänge erklären (vgl. Kap. 4.3.4). Viele Kinder 
und Jugendliche werden von Youtuber*innen und Blogger*innen beeinflusst. Für Erwach-
sene sind eher Botschafter*innen aus Politik, Wirtschaft, TV und Musik empfehlenswert. 
Hier gilt es, passende Botschafter*innen von der Idee zu überzeugen. Vor allem Kinder und 
Jugendliche sind die Botschafter*innen der Kinderrechte  in eigener Sache, indem sie als 
Multiplikatoren in ihrem jeweiligen sozialen Umfeld über die Kinderrechte und die Stadt 
der Kinderrechte aufklären.  Auch eine Bewerbung bei dem WDR Kinderrechtepreis er-
scheint sinnvoll, da so über das Projekt berichtet wird und Förderer gefunden werden kön-
nen. Zudem kann über die Vielzahl an Organisationen und Verbänden, wie Der Kinder-
schutzbund, Unicef, Amnesty International, Deutsches Kinderhilfswerk und viele weitere 
für das Konzept geworben werden.   
Auch können Unternehmen als Bot schafter agieren und z.B. an ihren Gebäuden, Bauzäu-
nen und innerhalb ihrer Belegschaft über die Kinderrechte informieren.

49 
 
5.2 Finanzierung und personelle Ressourcen 
 
Finanzierung 
Für eine Finanzierung sind verschiedenen Möglichkeiten in Betracht zu zieh en. Im besten 
Fall findet eine Finanzierung über verschiedene Geldgeber statt und es beteiligen sich 
Kommune, Organisationen, Förderstiftungen, Banken, Kreditinstitute, Unternehmen und 
Privatpersonen. Hierfür sind jeweils Zwecke, Ziele und Kosten zu definieren, eine Kommu-
nikationsstrategie zu erarbeiten und Anreize zu schaffen, um Geldgeber für das Projekt zu 
gewinnen. Durch die kontinuierliche Weiterentwicklung des Projektes und die Möglichkeit 
einer sehr unterschiedlichen Ausgestaltung einzelner Empfehlun gen, ist eine Gesamt-
summe zum jetzigen Zeitpunkt in diesem Konzept nicht darstellbar. Kosten einzelner Emp-
fehlungen könnten höchstens als erste grobe Orientierung gelten, können allerdings auf 
Grund einer sehr unterschiedlichen Ausgestaltung des jeweiligen Angebots weit auseinan-
der gehen und wären somit nicht seriös. Die (einzelnen) Bausteine sind bei gewünschter 
Umsetzung einzeln zu betrachten und müssten einzeln kalkuliert werden.  
Spender*innen / Sponsor*innen / Förderungen 
Für eine Unterstützung aus der Privatwirtschaft sind Geld- und Sachspenden sowie Spon-
soring- Optionen zu ermöglichen. So können z.B. Elektro -Lastenfahrräder über Sachspen-
den als Kinderrechte-Mobil (vgl. Kap. 4.1.2) eingesetzt oder Kinderrechtetafeln auf Spiel-
plätzen aufgestellt werden, auf denen sich Geldgeber mit Logo präsentieren können. Für 
Unternehmen und private Spender*innen sind Anreize und Spendenmöglichkeiten zu 
schaffen. Dies könnte z.B. eine virtuelle Stadt der Kinderrechte sein. Virtuelle Gebäude 
stehen für einen Baustein oder eine bestimmte Aktion aus dem Konzept und können durch 
eine Spende „gebaut“ werden. Das Unternehmen oder der/die Spender*in findet sich dort 
mit Logo und/oder Namen wieder. Außerdem könnten sich dort Unterstützer*innen über 
den aktuellen Stand oder Erfo lge informieren. Es gibt eine Reihe von Organisationen und 
Stiftungen, die Gelder für gemeinnützige Zwecke bereitstellen. Dabei kommt es auf den 
Zweck, die Ziele und dem Aktivitätsbereich an. Dieser ist jeweils individuell zu prüfen, Aus-
schreibungen sind zu beachten und entsprechend e Anträge zu stellen. Auch Kinder und 
Jugendliche können sich an einer Finanzierung beteiligen. Die Möglichkeiten sind vielfältig 
und Kinder und Jugendliche haben oft kreative Ideen, wie eine Pfandspende-Tonne an ih-
rer Schule, Spendenlauf, Flohmarkt, Spenden-Fußballturnier etc.   
Personelle Ressourcen 
Es ist zu klären, welche Bausteine des Konzeptes umgesetzt werden sollen und wer für die 
Umsetzung verantwortlich ist. Grundsätzlich benötigt es personelle Ressourcen für einen 
dauerhaften oder definierten (Projekt-) Zeitraum, um das Konzept anzustoßen und umzu-
setzen. Diese können bei Trägern oder in der Kommune angegliedert sein. Weitere

50 
 
personelle Ressourcen können über Kooperationen mit Studierenden der Fachhochschu-
len und der Universität erreicht werden. 
Kooperationen und auf Bestehendes zurückgreifen 
Grundsätzlich ist bei allen Bausteinen zu prüfen , wie auch bereits in diesem Konzept auf-
geführt, welche Angebote, Apps, Materialien etc. bereits bestehen und dementsprechend 
mit geringem Arbeitsaufwand an das Gesamtkonzept angepasst, miteinander verknüpft 
und eingegliedert werden k önnen. Einige Bausteine sind mit geringerem zeitlichen und 
finanziellem Aufwand umzusetzen, wie ein Kinderrechte - Pass (vgl. Kap. 4.1.4) , Kinder-
rechte-Gutscheinbuch (vgl. Kap. 4.1.5) , eine erste Auswahl an Kinderrechte -Materialien 
(vgl. Kap. 4.1.3) oder die Durchführung weiterer Netzwerktreffen  (vgl. Kap. 3.3) . Andere 
Angebote, wie das Kinderrechte-Fest (vgl. Kap. 4.2.1) oder eine Vielzahl an Angeboten der 
freien Träger, werden bereits umgesetzt und bedürfen in der Regel keine r zusätzlichen 
Finanzierungen. Zudem können die bestehenden Angebote miteinander vernetzt werden 
und zum Beispiel als Bestandteil in die Kinderrechte-Themenwochen (vgl. Kap. 4.2.2) inte-
griert werden. Weitere Kosten können eingespart werden, wenn bereits bestehende Gre-
mien, wie der Jugendrat, einbezogen und Aufgaben übertragen bekommen. Weiter kön-
nen bereits bestehende Netzwerke und Aktionen in das Gesamtkonzept integriert und 
ausgebaut werden. Bei einer Kinderrechte-App (vgl. Kap 4.1.1)  ist durch die Programmie-
rung und vor allem durch die anschließende Betreuung mit höheren Kosten zu rechen. 
Auch eine Kinderrechte -Kommission (vgl. Kap. 4.3.1), ein (e) Kinderrechte-Beauftrage(r) 
(vgl. Kap. 4.3.3) oder ein Kinderrechte-Haus (vgl. Kap. 4.1.10) sind mit höheren Ausgaben 
verbunden und bedürfen einer längeren Vorbereitungszeit.  
 
5.3 Fazit 
Es kann festgehalten werden, dass die Vielzahl an möglichen Maßnahmen und Optionen 
zu einer gelingenden Finanzierung und dem Gesamterfolg beitragen können. Dazu bedarf 
es einer kreativen und gezielten Kommunikation für unterschiedliche Zielgruppen. Um den 
Prozess zu „Münster - Stadt der Kinderrechte“, welcher mit dieser Erarbeitung des Kon-
zeptes bereits begonnen hat, ohne große zeitliche Verzögerung aufrecht zu erhalten kön-
nen einige Bausteine aus dem Konzept zeitnah und mit geringen Kosten umgesetzt wer-
den. Andere Bausteine benötigen einen längeren Vorlauf. Wichtig ist eine koordinierendes 
Projektmanagement, welch es klare Ziele formuliert und den Gesamtprozess steuert. 
Hierzu gilt es auch zu definieren, in welcher Form über den Titel „ Münster -Stadt der Kin-
derrechte“ entschieden wird und was es dazu benötigt.

51 
 
6 Fazit und Ausblick 
Es gibt vielfältige Möglichkeiten die Kinderrechte in Münster bekannt(er) und erlebbar(er) 
zu machen. Für die Umsetzung braucht es eine Zuständigkeit. Diese kann bei einer bereits 
bestehenden Organisation liegen, bei einer neuen, z.B. einem Kinderrechte-Büro/Kinder-
rechte-Haus (vgl. Kap. 4.1.10) oder auf mehreren Schultern verteilt sein.  
Im ersten Schritt benötigt es aus unserer Sicht eine flächendeckende Sensibilisierung, um 
Kinderrechte ins Bewusstsein aller Bürger*innen zu rücken. Dies gelingt aus unserer Erfah-
rung insbesondere durch die Benennung von Kinderrechtsverletzungen, die die Menschen 
berühren und nachdenklich machen. Veränderung braucht Dialog, somit sehen wir eine 
wichtige Aufgabe darin Impulse für Gespräche zu geben. Wir können Menschen, z. B. über 
eine Plakatkampagne, mit Fragen konfrontieren, die die Mentalisierungsfähigkeit anregen 
und die Diskriminierung jüngerer Menschen aufgrund ihres Alters (Adultismus) sichtbar 
machen. 
Es braucht darüber hinaus dringend die Kinder - und Jugendperspektive. Was bringen An-
gebote, wenn Sie nicht aus Sicht der Kinder und Jugendlichen und mit dem Wissen um ihre 
Bedürfnisse und Wünsche entwickelt werden? 
Somit sehen wir es als sinnvoll an den Jugendrat Münster auch am weiteren Prozess zu 
beteiligen, Kinder und Jugendliche aus Schüler*innenparlamenten der hiesigen Schulen  
einzubeziehen und Umfragen zu konzipieren , um Kinder unterschiedlichen Alters und 
Backgrounds zu erreichen. 
Des Weiteren begrüßen wir die Fortführung des bereits entstandenen Netzwerkes „Müns-
ter - Stadt der Kinderrechte“ (vgl. Kap. 3.3), weil so ressourcenschonend auf der bisherigen 
Zusammenarbeit aufgebaut werden kann. 
Vor dem Hintergrund der schwierigen finanziellen Lage ist eine Gewichtung vorzunehmen. 
Knappe Ressourcen sollten daher tendenziell eher in Angebote fließen, die Kinder direkt 
erreichen und Kinderrechte endlich erfahrbar machen, anstatt dass viele Erwachsene wie-
derholt darüber sprechen. 
Wir vom Kinderschutzbund Münster stehen als Ansprechpartner *innen mit der Fachex-
pertise zu Kinderrechten gerne zur Verfügung, wenn eine Beratung zur Priorisierung und 
Umsetzung der benannten Angebote gewünscht ist. Einige der im Konzept benannten 
Ideen setzen wir bereits seit vielen Jahren erfolgreich um, weitere Projekte können wir uns 
gut vorstellen, wenn diese mit finanziellen Ressourcen hinterlegt sind. Die Politik hat die 
Entscheidungsmacht und wir sind gespannt, welche unserer Ideen auf offene Ohren tref-
fen und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit.

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Anmerkung 
Der Kinderschutzbund Ortsverband Münster e.V. ist vom Ausschuss f ür Kinder, Jugendliche und 
Familie durch den Beschluss vom 15.12.2021 beauftragt worden, von Januar bis Dezember 2022 
ein Konzept zu „Münster – Stadt der Kinderrechte“ zu erstellen. Das geistige Eigentum besitzt bei 
„Der Kinderschutzbund Ortsverband Münster“. Die Autor*innen sind Ewa Bäumer, Anna Hünker, 
Maike Neuer, Torben Oberhellmann, Rebecca Stork 
 
 
7 Quellenverzeichnis 
Deutsches Kinderhilfswerk (2019): Zusammenfassung der Pilotstudie „Kinderrechte-Index“.  
Flick, Uwe (2009): Sozialforschung. Methoden und Anwendung. Ein Überblick für die BA-Studien-
gänge. Reinbek bei Hamburg: Rowohlt-Taschenbuch-Verlag. 
Hanke, Kai & Hofmann, Holger & Kamp, Uwe & Krüger, Thomas & Ohlmeier Nina (2022): Kinderre-
port Deutschland 2022. Rechte von Kindern in Deutschland: Generationsgerechte Politik gemein-
sam mit und im Interesse von Kindern. Deutsches Kinderhilfswerk e.V. (Hrsg.). Berlin. 
Müthing, Kathrin & Razakowski, Judith (2020): LBS-Kinderbarometer Deutschland 2020. So denken 
wir! Stimmungen, Meinungen und Trends von 9-14-Jähringen. Herten: PROKIDS der PROSOZ Her-
ten GmbH. 
Maywald, Jörg (2016): Kinderrechte in der Kita. Kinder schützen. Fördern, beteiligen. Verlag Herder 
GmbH. Freiburg im Breisgau

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8 Anhang 
8.1 Fragebogen „Du bist gefragt – Deine Ideen zu Kinderrechten in Münster“

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Ergebnisse

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 8.2 Zweites Treffen mit dem Jugendrat

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8.3 Erste Netzwerktreffen

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8.3.1 Fragen der Diskussionsrunde und Ergebnisse  
1. Stellen Sie sich vor, Sie wären in Münster als Kind geboren. In welchem Alter und in welcher Form würden Sie 
über Kinderrechte informiert werden wollen? 
o ab dem Säuglingsalter sollen die Kinderrechte immer gelebt und erlebt werden 
o ab dem Kitaalter sollte dem Entwicklungsstand entsprechend informiert werden  
o in der Kita und in der Schule, in Familienzentren → welchen Raum bekommen Kinderrechte in den Ausbil-
dungen der verschiedenen Berufe? 
o über soziale Netzwerke und Radio 
o Familie/Eltern  
o soll nicht immer nur Auftrag an die Institutionen sein → schwierig, wenn es immer ausgelagert wird; zu-
nächst sollten Eltern erreicht werden 
o Form: nicht nur Buchstoff und Unterrichtsreihe → Einbindung in den Alltag (Klassenrat etc.) 
o müssen ernst gemeint sein und gelebt werden  
o Ausstellungen (Dauerausstellungen) in der Kinderbücherei, den Stadtteilbüchereien, in Museen, QR Codes, 
Eisdielen, Spielplätze… 
o über Influencer*innen (Bekannte könnten dafür gewonnen werden) 
o im Maxi Turm 
o sichtbar in der Stadt, z.B. an Bushaltestellen 
o Eltern mitnehmen bei jüngeren Kindern (Infos an die Eltern, damit diese dann die entsprechende Umsetzung 
der Kinderrechte leben und dadurch die Rechte für Kinder erlebbar machen.  
o Formen der Information: Mehrsprachigkeit, leichte Sprache, nonverbale Methoden: Klötzchen z.B. bestimm-
ten Wünschen (Mittagsgerichte) zuordnen 
o Ende Grundschule + weiterführende Schule 
o in KiTa und Familie sollten die Kinderrechte spürbar gelebt werden – Alltagssituationen mit Kinderrechte n 
verknüpfen und diese konkret benennen 
o in Freizeit und Gesundheit 
o stetig über Jahre hinweg  
o Form: altersentsprechend, mehrsprachig, intergenerational  
o im institutionellen und schulischen Rahmen sollte nicht nur über die Pflichten, sondern auch über die Rechte 
informiert werden 
 
2. Wo und wie würden Sie als Kind gerne zum Thema Kinderrechte beteiligt werden wollen?  
o bei der Stadtplanung → macht aber Frust, wenn Kinder z.B. äußern, dass sie gern ein Schwimmbad hätten, 
dies aber aus finanziellen Gründen nicht geht… 
o manchmal sind Beteiligungsprozesse Augenwischerei und keine ernstgemeinte Partizipation  
o Bei der Gestaltung in der Schule → Kinder verbringen dort viel Zeit und atmosphärisch sind viele Gebäude 
und Klassenräume furchtbar 
o bei der Gestaltung von Unterrichtsinha lten → Unterrichtsinhalte werden aktuell ausschließlich durch Er-
wachsene vorgegeben (Schutzfunktion wird als Begründung vorgeschoben) . Kinder möchten zum Beispiel 
aktuell über den Ukraine Krieg sprechen und die Fragen, die sie beschäftigen, aber der Lehrpl an lässt dies 
nicht zu, weil er voll ist; es bräuchte mehr Freiraum für Themen, die Kinder einbringen und mehr Flexibilität 
und Raum für Dialog 
o bei der Entwicklung von Schutzkonzepten → guter aktueller Anlass für Beteiligung von Kindern

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o aktive Mitgestaltun g an den Orten, welche die Lebenswelt der Kinder berühren (Spielplatz, Kita, Schule, 
Sportverein, Jugendzentrum, Schwimmbad) 
o Schule als Ort, an dem alle Kinder erreicht werden – zentraler Ort der Kindheit 
o TN berichtet als Beispiel davon, dass sie immer samstags mit ihrer Mutter auf dem Markt war. Dort war kein 
Ort für Kinder 
o es gibt unterschiedliche Themenbereiche, je nach Lebenssituation der Kinder/Familien. Wenn die Familie 
um ihr Aufenthaltsrecht kämpft, braucht es hier Mitbestimmung und Beteiligung der Kinder und Jugendli-
chen  
 
3. Wie machen Sie aktuell Ihre Angebote für Kinder zugänglich?  
o „offensichtlich noch zu wenig“ 
o Postkartenaktionen 
o Give aways 
o Idee: zur Einschulung (Kooperation mit Geschäften, die Schultornister verkaufen → Material zu Kinderrech-
ten in der Stadt Münster beilegen) 
o Polizei: Girls`Day, Einladung an Kita und Grundschule zur Besichtigung des Polizeigebäudes und der Fahr-
zeuge (mit dem Ziel, über den Polizeiberuf zu informieren; Kindgerechte Räume für Befragungen  
o viele Angebote werden den Kindern unterbreitet, indem die Organisationen (Bsp. SeHT und die Lebenshilfe) 
direkt in die Schulklassen gehen. 
o Bsp. Lebenshilfe: Netzsteckerprojekt 
o viele nutzen Instagram: hier die Angebote für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren und deren Bezugspersonen  
veröffentlichen 
o Soziale Medien (Instagram, Facebook) 
o Schul-Arbeit – in die Schulen gehen 
o über die Unterkünfte für von Krieg betroffene und geflohene Menschen  
o in Beratungsstellen 
o innerhalb der Community  
o Universität, bei der Ausbildung; wobei Studierende vermehrt 
o in einem Kinderrechte-Kiosk  
o in einer Kinderrechteschule: Idee: „Kinder – und nicht Erwachsene – sollten prüfen, ob eine Kinderrechte-
Schule den Titel tatsächlich verdient 
o durch das Stadtmarketing und Kinderbüro

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8.3.2 Ergebnisse Online-Umfrage

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8.4 Zweites Netzwerktreffen

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8.4.1 Vorstellung bestehender digitaler Angebote 
 
1. Julia Gründing vom Stadtmarketing Münster – App #stadtsache 
https://stadtsache.de/projekt/muenster_vielfalt/start.php 
o Berg Fidel: bei der Stadtteilplanung bzw. dem Stadtteilentwicklungskonzept wurden Kinder und Jugendliche 
durch die App #stadtsache eingebunden 
o konkrete Dinge die den Kindern wichtig sind umzusetzen 
o 100 Kinder aus der Primus Schule und dem Stadtteilhaus Lorenz Süd waren beteiligt  
o Wünsche und Ideen wurden digital in der App festgehalten 
o 1. Schritt: Kinder und Jugendliche liefen ausgestattet mit Tablets und Handys im Stadtteil herum und konn-
ten durch die App ihre Ideen, Wünsche und Forderungen in Form von Fotos, Videos, Audioaufnahmen, Zäh-
lerständen und Wegen einzeichnen – zudem gab es konkrete Fragestellungen  
o Eine Frage lautete „Hast du dich schon mal zum Thema Kinderrechte informiert?“  
o 2. Schritt: Ausstellung der Ergebnisse 
o 3. Schritt: 30 beteiligte Kinder und Jugendliche bekommen im Rathaus den aktuellen Stand präsentiert und 
was mit ihren Ideen, Wünschen und Forderungen bereits passiert ist  
o App-Entwicklerin ist Anke Leitzgen 
o die Themeninhalte fokussierten sich u.a. auf die Verkehrssituation, Grünflachen, Spielplätze und Aussehen 
des Stadtteils 
o mit flüssiger Straßenkreide konnten die Kinder und Jugendliche konkrete Ideen einzeichnen  
o zum Abschluss gab es für alle beteiligten Kinder und Jugendlichen ein Zertifikat 
o die Ergebnisse sind in Form einer digitalen Ausstellung über einen QR-Code dauerhaft einzusehen 
o die Überlegung besteht die App in weiteren Stadtteilen anzuwenden (momentan gibt es hierzu noch keine 
konkreten Überlegungen, da die App im Rahmen eines  Projektes und/oder dem Stadtteilentwicklungskon-
zeptes eingebunden werden muss), um die Forderungen, Ideen und Wünsche auch umsetzen zu können  
o die App ist laut Entwicklerin auf alle Altersgruppen anzuwenden (0-99 Jahre) – im KITA Kontext wurde Sym-
bolsprache verwendet 
 
2. Inis Holthaus, Gunter Beetz und die Jugendredaktion von kanello.net – Jugendportal  
https://kanello.net/ 
o Digitales Angebot für Kinder und Jugendliche in Münster 
o Altersgruppe 13+ 
o von Jugendlichen für Jugendliche 
o Mobile Website – Relaunch ist geplant 
o Bildet Vielfalt von Angeboten in Münster für Jugendliche ab (348 Orte und Einrichtungen)  
o zu 70 verschiedenen Themen 
o Web-Visitenkarte für alle Einrichtungen in Münster mit Verlinkungen und Downloads  
o nach Themen sortiert – diese stehen im Mittelpunkt 
o Standort-Suche – Was finde ich in meiner Nähe? 
o Terminkalender – Zusammenstellung von Terminen und Events 
o Magazin – Berichte von Jugendlichen; die Themen werden selbst gewählt; von Freizeit bis Schule; Sprachrohr 
für die eigene Meinung; Bezug zu Münster 
o jede zweite Woche Redaktionstreffen 
o Workshops mit der Planung für das nächste Jahr

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o Beantragung eines Presseausweises 
o App – Kanello immer dabeihaben; Inhalt fast identisch wie auf der Website; doppeltes Einpflegen notwendig; 
Speicherplatz der Jugendlichen auf dem Smartphone ist begrenzt 
o Werbung über YouTube, Instagram, Schulsozialarbeit, Schulleitung, Plakate, Flyer und im eigenen Netzwerk 
der Jugendredakteur*innen 
 
3. Andreas Garske und André Drücke vom Kinderbüro – Kinderportal 
https://www.stadt-muenster.de/kinderbuero/startseite 
o in Zusammenarbeit mit dem Presseamt 
o Kinderrelevante Themen 
o Kinder sind nicht/kaum die Nutzer*innen – primär die Eltern 
o Informationen über Ferienprogramme, Veranstaltungen, Aktionen für Kinder in Münster 
o andere Institutionen (städtische und freie Träger) können ihre Angebote einstellen  
o Kinder-Treffs in den Stadtteilen 
o Verlinkung zu KIMI 
o ABI Südpark Kinderrechte Video 
o Digitale Medien als einen Zusatz ansehen – App Nutzung ist gekoppelt an die Eltern – im Fokus soll die offene 
Kinder- und Jugendarbeit stehen – alle sollen den Zugang zu Partizipation erleben können 
o es besteht eine Vorlese-Funktion 
o eigene Sprachen – nicht alle 
 
8.4.2 Diskurs über Kinderrechte-App 
Anschließend folgte vor dem Hintergrund der Frage „Was braucht eine Kinderrechte-App, 
damit sie von Kindern im Alter von 8 -12 Jahren genutzt wird?“ ein gemeinsamer Diskurs. 
Hieraus ergaben sich folgende Antworten: 
o App vorinstallieren auf allen Schulgeräten: somit Zugang für alle Kinder und Jugendliche auch ohne eigenes 
Endgerät möglich 
o Welche Sprache wird genutzt? – Schulwechsel ist häufig eine Schnittstelle 
o App kann immer wieder aktualisiert werden 
o Videos für die Vermittlung der Kinderrechte 
o Was soll die App? – Vermittlung von Informationen + Bezug zu Münster 
o App selbst stellt das Recht auf Informationsvermittlung dar 
o Rückmeldung durch einen digitalen Briefkasten möglich 
o Zugangswege auch unabhängig von den Eltern 
o es braucht Multiplikator*innen für die Vermittlung/Verbreitung der App 
o Kinder können die App interaktiv mitgestalten 
o Meldung/Beschwerde wo Kinderrechte nicht eingehalten werden  
o Kinder müssen in den Prozess der Entwicklung sowie Fortentwicklung einbezogen werden  
o Kinderrechte-Zeitschrift 
o in der App eine zeitliche Rahmung einfügen für die Umsetzung bestimmter Inhalte – somit kann eine Lehr-
kraft, die 5, 10 oder 15 Minuten im Unterricht Zeit hat, die Kinderrechte-App in den Unterricht einbauen 
o Über die OGS gehen!!! Auch unabhängig von Schule 
o je nachdem mit welcher Rolle ich mich in die App einlogge (z.B. Lehrkraft, päd. Mitarbeiter *in, Eltern, Kind 
(Alter), Jugendliche (Alter)) passen sich die Inhalte, das Design und die Sprache an

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o Spaß machen – für die Erfüllung bestimmter Inhalte gibt es eine „Belohnung“ 
o Trägerkonferenz: direkt die Träger ansprechen 
o an den Standorten die in der App Kinderrechte vertreten Aufkleber, Plakate mit der Verlinkung zu App auf-
hängen – Kinderrechte geraten im Alltag mehr in den Blick – ein Ort für Kinderrechte – Erhöhung der Sicht-
barkeit auch für die App 
o Zeit und Kompetenz der Lehrkräfte und Schulsozialarbeit ist begrenzt  
o „Was brauchen Kinder damit sie es können (die App zu nutzen)?“  
o Kinder aktiv zu fragen – was wollen sie überhaupt 
o Kinder erstellen Plakate in Kooperation mit den Jugendtreffs und überlegen : wo wird dieses Kinderrecht in 
meinem Stadtteil eigentlich umgesetzt z.B. in der Apotheke das Recht auf Gesundheit (Bsp. aus dem MUM)  
o Zugang über die Patinnen und Paten an den weiterführenden Schulen – Von Jugendlichen für ältere Kinder 
o Kinder erklären Kinderrechte in Form von Videos und Texten – somit wird die Sprache der Kinder benutzt 
o App Gestaltung durch Jugendliche und Kinder z.B. im Zusammenhang mit dem Projekt an der GEMM (Unter- 
und Oberstufen) 
o Kinderrechte-Thementage: in der App verlinkt und thematisieren im Fokus ein Kinderrecht  
o Kinder können selbst Aktionen zu Kinderrechten erstellen und die in der App hochladen z.B. Malen, Basteln 
oder einen Film drehen 
o Kinderrechte-Tage für die Vermittlung der App an Schule nutzen

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8.5 Entwurf: Kinderrechte-Gutscheinbuch

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Beratungsverlauf (2)

04.09.2023 Jugendrat
TOP 2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.09.2023 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Domplatz

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Details

Aktenzeichen
V/0286/2023
Typ
Vorlagen
Datum
10.07.2023
Erstellt
03.05.2023 17:16