Mandari Insight

1802/2019

Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: Scheidtweilerstraße 44-48 in Köln-Braunsfeld

Beschlussvorlage Ausschuss 07.06.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 04.07.2019, TOP 10.4

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (nur UmweltA)

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

21219 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
612 Funk Sa 
Vorlagen-Nummer 
 1802/2019 
Freigabedatum  07.06.2019 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener 
Bebauungsplan)  
Arbeitstitel: Scheidtweilerstraße 44-48 in Köln-Braunsfeld 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten 
Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebau-
ungsplan) für das Gebiet des Flurstückes 467 der Flur 68 der Gemarkung Müngersdorf –
Arbeitstitel: Scheidtweilerstraße 44-48 in Köln-Braunfeld – einzuleiten mit dem planungsrecht-
lichen Ziel, ein Wohn- und Geschäftsgebäude zu ermöglichen;                      
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) ohne Einschrän-
kung zustimmt. 
 
 
 
Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld 25.06.2019 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 01.07.2019 
Stadtentwicklungsausschuss 04.07.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
Erläuterung zum städtebaulichen Planungskonzept (vorhabenb e-
zogener Bebauungsplan)  
Scheidtweilerstraße 44 – 48 in Köln-Braunsfeld 
  
1. Anlass und Ziel der Planung 
 
Die in den 1950er Jahren erbaute Gruppe von drei Wohnhäusern mit insgesamt 48 Wohneinheiten an 
der Scheidtweilerstraße 44 -48 in Köln -Braunsfeld ist eine Wohnanlage der gemeinnü tzigen Wo h-
nungsgenossenschaft eG "DIE EHRENFELDER". Die Genossenschaft hat in den vergangenen Jah-
ren einen Großteil ihrer Wohnungsstandorte, unter Berücksichtigung weiterhin tragbarer Mieten und 
eines sensiblen, rücksichtsvollen Umgangs mit den Mietern und Mieterinnen, modernisiert und ener-
getisch ertüchtigt. 
 
Dieses für andere Siedlungen gewählte Vorgehen der Sanierung kommt für die Gebäude an der 
Scheidtweilerstraße nicht in Frage. Voruntersuchungen haben erhebliche altersbedingte bauliche 
Mängel an den tragenden Bauteilen sowie wirtschaftliche und wohnungswirtschaftliche Risiken offen-
gelegt, die einen Abriss und komplette Neubebauung nötig werden lassen. Insgesamt sollen an dem 
Standort ca. 80 bis 90 Wohneinheiten sowie zusätzlich gewerbliche sowie gemeinschaftliche Nutzun-
gen im Erdgeschoss neu errichtet werden.  
 
Das sind circa 40 Wohneinheiten mehr als im aktuellen Bestand (48 WE).  
 
Mit diesem Planverfahren sollen nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung 
dieser Nutzungen entlang der Scheidtweilerstraße geschaffen werden. Dazu soll die Bestandsbebau-
ung abgetragen und durch eine neue ersetzt werden. Für das Plangebiet regelt ein rechtskräftiger 
Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben. Da die Festsetzungen des bestehenden Bebauungs-
planes dem aktuellen Vorhaben aber entgegenstehen und die Prüfung der planungsrechtlichen Z u-
lässigkeit auch unter Befreiungsmöglichkeiten seitens der Stadt Köln ergeben hat, dass das geplante 
Vorhaben auf Basis des derzeit gültigen Bebauungsplanes nicht genehmigungsfähig ist, soll mit die-
sem Verfahren neues Planungsrecht geschaffen werden, auf dessen Grundlage dann die Bebauung 
erfolgen kann. Aus diesem Grund hat die Vorhabenträgerin im Mai 2018 einen Antrag auf Einleitung 
eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes bei der Stadt Köln gestellt. 
 
Die Stadt Köln ist eine wachsende Stadt. In dem vom Rat der Stadt Köln am 11.02.2014 beschlosse-
nen Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) strebt die Stadt Köln darum für den Betrach-
tungszeitraum 2010 bis 2029 eine  Neubautätigkeit von insgesamt rund 42.550 Wohneinheiten (WE) 
in Mehrfamilienhäusern an. Hierzu wird das Vorhaben mit ca. 40 zusätzlichen Wohneinheiten  einen 
Beitrag leisten. 
 
 
2. Bebauungsplanverfahren 
 
Die Schaffung des Planungsrechtes soll gemäß § 12 B augesetzbuch (BauGB) durch einen vor-
habenbezogener Bebauungsplan erfolgen. Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungspla-
nes wird der Vorhaben- und Erschließungsplan. Im Durchführungsvertrag wird sich die Vorhaben-
trägerin zur Durchführung der Planung verpf lichten. Da es sich um einen Bebauungsplan zur 
Nachverdichtung einer bebauten innerstädtischen Fläche, d. h. um eine Maßnahme der Inne n-
entwicklung im Sinne des § 13 a Abs. 1 Satz 1 BauGB handelt, soll der vorhabenbezogene B e-

3 
bauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Inne n-
entwicklung) aufgestellt werden. 
 
Die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO innerhalb des Geltungsbereichs 
des Bebauungsplans wird bei einer Plangebietsgröße von ca. 3.300 qm weniger als 2 0.000 qm 
betragen und bleibt damit unter dem maßgeblichen Schwellenwert des § 13 a Abs. 1 Nr. 1 
BauGB. Dabei werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Bebauungspläne im engen sachl i-
chen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufgestellt, deren Grundfläche mitzurechnen 
wäre. 
 
Mit dem vorliegenden vorhabenbezogenen Planungskonzept wird keine Zulässigkeit von Vorha-
ben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem 
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) oder nach dem Gesetz über die Umwelt-
verträglichkeitsprüfung des Landes Nordrhein -Westfalen (UVPG NRW) unterliegen. Zudem ist 
eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 b BauGB genannten Schutzgüter – Gebiete von 
gemeinschaftlicher Bedeutung oder Europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnatur-
schutzgesetzes – nicht zu erwarten. Des Weiteren gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass bei 
der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfäl-
len, nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind. 
 
Da die Voraussetzungen des § 13 a Abs. 1 Nr. 1 BauGB vorliegen, wird der vorhabenbezogene 
Bebauungsplan "Scheidtweilerstraße 44 -48 in Köln -Braunsfeld" im beschleunigten Verfahren 
aufgestellt. Dabei können d ie Verfahrenserleichterungen des § 13 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 
BauGB in Anspruch genommen werden. Von den frühzeitigen Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 
und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen, ebenso von der formalen Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 
BauGB, vom Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der zusammenfassenden Erklärung ge-
mäß § 10 Abs. 4 BauGB; § 4 c BauGB (Monitoring) ist ebenfalls nicht anzuwenden. Die relevan-
ten Umweltbelange werden untersucht und in die Abwägung eingestellt. 
 
2.1 Qualifizierungsverfahren 
Um für das circa 3.300 qm große Baugrundstück städtebaulich und architektonisch angemessene 
Entwurfsvorschläge zu erhalten, wurde im Jahr 2015 ein Qualifizierungsverfahren als zweiphasiges 
Verfahren mit fünf Planungsbüros durchgeführt. Die Jury erkannte dem vom Architekturbüro Damrau 
Kusserow eingereichten Entwurf den 1. Rang zu. Auf der Grundlage dieses städtebaulichen Sieger-
entwurfs soll der Bebauungsplan geändert werden.  
 
2.2 Kooperatives Baulandmodell 
Die aktuelle Bevölkerungsprognose geht davon aus, dass die Bevölkerungszahl Kölns bis 2029 auf 
rund 1.161.000 Menschen in rund 600.000 Haushalten steigen soll. Dies setzt den Wohnungsmarkt 
mit steigenden Preisen unter enormen Druck. Gleichzeitig sinkt das Angebot an preiswerten Woh n-
raum deutlich, da die Belegungsbindung für öffentlich geförderten Wohnungsbau sukzessive ausläuft. 
Ein Ziel der Kölner Wohnungspolitik ist es deshalb, das Angebot an preiswerten Wohnraum zu ste i-
gern.  
 
Zur Sicherung der wohnungspolitischen Ziele hat der Rat der Stadt Köln bere its im Jahr 2014 das 
Stadtentwicklungskonzept Wohnen sowie das sogenannte Kooperative Baulandmodell beschlossen. 
Ergänzend dazu wurde im April 2017 die Fortschreibung des Kooperativen Baulandmodells als ein 
wichtiges Instrument zur Umsetzung dieser Ziele vom Rat beschlossen. 
 
Das Kooperative Baulandmodell verpflichtet Bauherrinnen und Bauherren, Investorinnen und Investo-
ren sowie Vorhabenträgerinnen und Vorhabenträger bei Planvorhaben, die eine Bebauungsplanung 
benötigen, mindestens 30 Prozent der neu geschaffenen Geschossfläche für Wohnzwecke im öffent-
lich geförderten Wohnungsbau zu errichten, vorausgesetzt es entstehen mehr als 20 Wohneinheiten, 
sowie zur Errichtung von sozialer Infrastruktur, Spiel- und Grünflächen, je nach Bedarfsermittlung. Die 
grundsätzliche Anwendungszustimmung zur Anwendung des Kooperativen Baulandmodells ist von 
der Vorhabenträgerin unterzeichnet worden. Die konkrete Bedarfsermittlung und die Fragestellung,

4 
ob alle Verpflichtungen auf dem Grundstück selbst umgesetzt werden können, we rden im weiteren 
Verfahren geprüft.  
 
 
3. Erläuterungen zum Plangebiet 
 
3.1 Abgrenzung des Plangebiets 
Das Plangebiet, das Flurstück 467 der Flur 68 der Gemarkung Müngersdorf, liegt im Stadtbezirk Köln-
Lindenthal, Stadtteil Braunsfeld, und wird von der Scheidtweilerstraße erschlossen und umfasst eine 
Fläche von circa 3.300 m². Der Geltungsbereich wird im Norden und Osten von dem Sondergebiet 
des KVB-Betriebshof der Kölner Verkehrsbetriebe, im Westen durch einen Getränkemarkt und im 
Süden durch die Scheidtweilerstraße begrenzt. 
 
3.2 Vorhandene Struktur 
Das Plangebiet liegt in einem heterogenen Umfeld an der Grenze zwischen einem sich nach Norden 
ziehenden Band von gewerblich genutzten Flächen und dem nach Süden und Westen reichenden 
Wohnquartier in Braunsfeld. Im Norden wird das Gebiet durch das Werksgelände der Kölner Ve r-
kehrs-Betriebe (KVB) begrenzt. Östlich schließen vier- bis fünfgeschossige Verwaltungsgebäude der 
KVB an. Im Westen befindet sich ein Getränkehändler mit vorgelagerten Stellplätzen in einem zwei-
geschossigen Verkaufsgebäude, an dessen West - und Nordseite sich mit den sogenannten "Pauli -
Höfen" eine neue Wohnanlage mit Eigentumswohnungen anschließt. Die dem Plangebiet gegenüber-
liegende Bebauung an der Scheidtweilerstraße ist durch eine vier- bis sechsgeschossige geschlosse-
ne Blockrandbebauung mit einer Mischung aus Wohnen und Gewerbe geprägt, die zumeist gewerbli-
che Nutzungen in den dahinterliegenden Innenhöfen aufweist. In fußläufiger Entfernung liegen der 
Stadtwald sowie der Melatenfriedhof. 
 
Das langgestreckte Grundstück ist mit drei viergeschossigen, freistehenden Mehrfamilien häusern 
bebaut, die jeweils 16 Wohneinheiten aufweisen. Die Freifläche ist als Rasenfläche mit vereinzelten 
Bäumen gestaltet. Eine bewachsene Mauer grenzt das Grundstück nach Norden zum KVB-Gelände 
hin ab. 
 
 
3.3 Erschließung 
Motorisierter Individualverkehr 
 
Das Plangebiet ist über die Scheidtweilerstraße erschlossen, die vom Maarweg bis zum Melatengür-
tel verläuft. Der Standort ist gut über das überörtliche Verkehrsnetz an gebunden. Die A 57 ist über 
den Gürtel in weniger als zehn Minuten mit einem Kraftfahrzeug zu erreichen. 
 
Öffentlicher Personennahverkehr ÖPNV 
Das Plangebiet ist sehr gut an den ÖPNV angebunden. Die Haltestelle Aachener Straße / Gürtel der 
Stadtbahnlinien (Linien 1, Bensberg <> Köln -Weiden, Linie 7, Frechen<> Köln -Zündorf, Linie 13, 
Köln-Holweise <> Köln -Sülzgürtel, jeweils im 10 -Minuten-Takt in der Hauptverkehrszeit) dienen als 
nächstgelegene ÖPNV-Anbindung. Sie befindet sich ca. 7 Gehminuten entfernt. 
 
Technische Erschließung 
Das Plangebiet liegt um Gas -, Wasser - und Stromnetzgebiet der RheinEnergie AG. Die Versorgung 
der geplanten Bebauung mit Gas, Wasser, Strom und ggf. Fernwärme kann aus den vorhandenen 
Leitungen der Umgebung sichergestellt werden. 
 
3.4 Alternativstandorte 
Bei der Planung handelt es sich um eine Nachverdichtung einer innerstädtischen Fläche im Rahmen 
der nachhaltigen Innenentwicklung. Auf eine Untersuchung eventueller Alternativ-Standorte wird da-
her verzichtet.

5 
 
4. Planungsvorgaben 
 
4.1  Regionalplan 
Der Regionalplan stellt das Plangebiet als "Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB)" dar. Die Planziele 
des Flächennutzungsplanes und der Bebauungsplanänderung entsprechen somit den Darstellungen 
des Regionalplans. 
 
4.2  Flächennutzungsplan (FNP) 
Der Flächennutzungsplan stellt das Areal als "Gemischte Baufläche" (M) dar. Die Bebauungsplanauf-
stellung kann somit als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt angesehen werden. Falls erforder-
lich, wird der FNP im Zuge der Berichtigung angepasst. 
 
4.3 Bestehendes Planungsrecht 
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 63450/03. Dieser setzt für den ent-
sprechenden Teil des Grundstückes eine Sonderfläche des KVB -Betriebshofs fest, innerhalb derer 
nur Werkswohnungen zugelassen sind. 
 
Da die Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplanes dem aktuellen Vorhaben entgegenstehen 
soll der bestehende Bebauungsplan für das Plangebiet überplant und durch den neuen ersetzt we r-
den. Mit der Rechtskraft des künftigen Bebauungsplanes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) wird 
das ursprüngliche Planungsrecht im fraglichen Teilbereich überplant. 
 
4.4 Landschaftsplan 
Im Landschaftsplan (LP) ist das Plangebiet als "Innenbereich gemäß § 34 BauGB" dargestellt. West-
lich des Planungsgebiets grenzt ein Landschaftsschut zgebiet (L17) mit einer Pflegemaßnahme (Pf. 
2.4-02) an. Die Planung steht den Darstellungen nicht entgegen. 
 
4.5 Rahmenplan Braunsfeld / Ehrenfeld / Müngersdorf 
Im Rahmenplan Braunsfeld / Ehrenfeld / Müngersdorf ist das Plangebiet mit der Nutzungsart "Woh-
nen" und einer baulichen Dichte von 1,0 als mittlerer Geschossflächenzahl enthalten. 
 
 
5. Städtebauliches Planungskonzept 
 
Die Bestandsbebauung der freistehenden Häuser 44 - 48 im Plangebiet soll rückgebaut und durch 
einen Neubau ersetzt werden, der als lan ggestreckter Baukörper in einen der Umgebung angemes-
senen geschlossenen Gebäudeflucht errichtet werden soll.  
 
Der sechs- bis siebengeschossige Baukörper gliedert sich in fünf Gebäudeabschnitte mit unterschied-
lichen Gebäudehöhen, Wohnungsangeboten, Adressen und individueller Gestaltung. Dadurch soll der 
relativ lange Baukörper eine angemessene Körnigkeit und Rhythmik erhalten. Um eine einladende 
und gut nutzbare Vorzone zu ermöglichen, springt das Gebäude von der Straßenbegrenzungslinie um 
circa zwei Meter zurück. Dadurch soll zudem eine neue Baumreihe entlang der Straße ermöglicht 
werden. Die Erdgeschosszone soll durch kleinteilige Gewerbeeinheiten sowie gemeinschaftliche Ein-
richtungen belebt werden. An den Stirnseiten des Baukörpers laden kleine Grünflächen zum Verwei-
len ein. Die östliche Fläche soll als öffentlich zugängliche Kinderspielfläche ausgebildet werden. 
 
Das Städtebauliche Konzept wurde im Rahmen einer Mehrfachbeauftragung des Projektes "Zukunft 
Wohnen" im Jahre 2015 entwickelt und ging als Siege rentwurf aus dem Verfahren hervor. Im Proto-
koll wird das Konzept wie folgt gewürdigt: "Der Entwurf des Büros Damrau Kusserow Architekten 
überzeugt einerseits wegen der Vielschichtigkeit des Wohnungsangebotes und der Erschließung, und 
andererseits durch die  klare Struktur der fünf ablesbaren Häuser. Dadurch wird die Massivität des 
langen Baukörpers wohltuend rhythmisiert. Das urban gemischte Erdgeschoss mit seinen einlade n-

6 
den Eingangsbereichen bringt einen deutlichen Mehrwert für den öffentlichen Raum der Straße. Das 
Wohnen im Erdgeschoss mit seinen privaten Freiflächen zur Straße wird jedoch kritisch gesehen. Die 
Anordnung der unterschiedlichen Erschließungsräume auf der Nordseite des Grundstücks löst die 
Schallschutzproblematik sinnvoll und überzeugend. Die differenzierte Außenraumgestaltung wird po-
sitiv aufgenommen." 
 
Die Planung der Gebäude reagiert auf den Lärmkonflikt, der sich durch das nördlich anschließende 
Gewerbegebiet der KVB ergibt, indem sogenannte Lärmgrundrisse vorgeschlagen werden, die sich 
mit ihren Aufenthaltsräumen nach Süden orientieren. Eine detaillierte schalltechnische Prüfung dieser 
Grundrisse und eine gegebenenfalls notwendige Anpassung sollen im weiteren Verfahren sicherstel-
len, dass der Betrieb der KVB durch den heranrückenden Wohnun gsbau nicht beeinträchtigt und 
langfristig nicht gefährdet wird. Eine erste schalltechnische Machbarkeitsstudie bestätigt, dass die 
vorgeschlagenen Grundrisse eine sinnvolle Lösung für den Lärmkonflikt darstellen.  
 
Die geplante Bebauung fügt sich in die u mgebende heterogene Bestandsbebauung ein. Durch die 
Nachverdichtung wird zusätzliches Wohnraumpotenzial erschlossen. Die zentrale Lage rechtfertigt 
eine Nachverdichtung im Sinne einer sparsamen Flächeninanspruchnahme. Durch die Aufstellung 
des Bebauungsplanes wird somit dem Vorrang der Innenentwicklung nach § 1 Abs. 5 BauGB Rech-
nung getragen. 
 
 
6. Planungsinhalte 
 
Das Vorhaben sieht vor, ca. 80 bis 90 neue Wohnungen zu errichten. Von den zusätzlich zum beste-
henden Wohnungsbestand (48 Wohnungseinheiten) neu zu errichtenden Wohnungen sollen ca. 30% 
als öffentlich geförderte und ca. 70% als frei finanzierte Wohnungen erstellt werden. Es soll insg e-
samt ein breiter Wohnungsmix für unterschiedliche Wohnformen vorgesehen werden. Die Wohnu n-
gen sollen im Eigentum der Genossenschaft verbleiben und als Mietwohnungen errichtet werden. Der 
Mix umfasst 1 - und 2-Zimmer-Wohnungen, darunter barrierefreie, teilweise rollstuhlgerechte Wo h-
nungen entsprechend den Anforderungen an den geförderten Wohnungsbau, familienfreundliche 3  
bis 5- Zimmer-Wohnungen sowie Wohnungen für Studierende und Senioren. 
 
Darüber hinaus sind nicht störende gewerbliche Nutzungen sowie gemeinschaftliche Einrichtung in 
den Erdgeschossen der fünf "Häuser" vorgesehen. Unter dem Gebäude wird eine Tiefgarage m it 
PKW- und Fahrradstellplätzen errichtet, die im Osten des Plangebietes ihre Zufahrt hat.  
 
Über der TG -Zufahrt soll eine Kinderspielfläche als Spiellandschaft errichtet werden, die auch der 
Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden soll. An der westlichen  Stirnseite soll zudem eine kleine 
private Freifläche entstehen. 
 
In Ergänzung zu diesem geplanten Angebot wird auf den in ca. 700 m Entfernung gelegenen Stad t-
wald verwiesen. Der Park ist aufgrund seiner Spielplätze und der großen Freiflächen als Spielfläche 
für Kinder unterschiedlicher Altersgruppen gut geeignet.  
 
Die Ver- und Entsorgung des Plangebietes mit Gas, Wasser, Abwasser, Strom und ggf. Fernwärme 
ist über vorhandene Anlagen in den umliegenden Straßen gesichert. Die Abfallbehälter für die 
Müllentsorgung werden erdgeschossig an mehreren Stellen im und am Gebäude untergebracht. 
 
Da es sich um die Wiedernutzbarmachung bereits bebauter Flächen handelt, muss Niederschlag s-
wasser nicht nach § 44 Landeswassergesetz (LWG) versickert werden. Das Regenwasser kann in 
den vorhandenen Kanal in der Scheidtweilerstraße geleitet werden. 
 
 
7. Auswirkungen der Planung 
 
7.1 Verkehr 
Durch die Erhöhung der Zahl der Wohneinheiten wird sich der vom Plangebiet ausgehende Quellver-

7 
kehr im Gegensatz zur aktuellen Situation erh öhen. Die Auswirkungen dieser Zunahme werden im 
Rahmen eines Verkehrsgutachtens im weiteren Verfahren untersucht. 
 
7.2 Flora und Fauna 
Das Plangebiet ist bereits stark anthropogen überprägt. Die neuen Baukörper werden als Ersatzbau 
errichtet. Der vorhanden e Baumbestand kann aufgrund der geplanten Verdichtung nicht erhalten 
werden. Neuanpflanzungen sind an beiden Stirnseiten des Gebäudes geplant. Darüber hinaus sollen 
die Dachflächen der Gebäude begrünt werden. Weil für die Flora und Fauna ggf. hochwertige F lä-
chen oder Strukturen verloren gehen, wird für den Geltungsbereich eine artenschutzrechtliche B e-
trachtung erstellt und eine Baumkartierung vorgenommen. Die Ergebnisse werden im Zuge des Plan-
verfahrens ergänzt. 
 
7.3 Lärm 
Die geplanten Nutzungen sind gebietsverträglich. Inwieweit es durch die Planung zu einer Verände-
rung der Lärmsituation kommt, soll durch ein entsprechendes Lärmgutachten im weiteren Verfahren 
geprüft werden. Darüber hinaus wird in dem Lärmgutachten zu prüfen sein, wie sichergestellt werden 
kann, dass die Nutzung des KVB -Geländes nördlich des Plangebietes durch die geplante Wohnbe-
bauung nicht beeinträchtigt und der langfristige Betrieb dort nicht gefährdet wird.  
 
7.4 Klima 
Die Planung führt zu einer Erhöhung der Flächenversiegelung im Plangebiet. Die zusätzliche Versie-
gelung der Flächen führt zu einer lokalen Verminderung des Versickerungspotenzials und einer g e-
ringeren Verdunstung. Die erhöhte Versiegelung wird teilweise durch die geplante Dachbegrünung 
kompensiert. Das lokale Kleinklima wir d jedoch beeinflusst. Durch die Nutzung von regenerativen 
Energieformen und einer energetischen Bauweise wird der negative Effekt auf das Kleinklima in Tei-
len ausgeglichen.  
 
7.5 Gewässer 
Im Plangebiet oder in der näheren Umgebung verlaufen keine Gewässer. 
 
7.6 Boden /Altlasten 
Zur Bewertung des Bodens wird im Zuge des Verfahrens ein Bodengutachten erstellt werden. 
 
 
8. Plandurchführung 
 
Der Stadt Köln entstehen durch die Planung keine Kosten. Es ist eine kurzfristige Umsetzung der 
Planung vorgesehen. 
 
 
9. Gutachtenbedarf 
 
Folgende Gutachten werden nach derzeitigem Kenntnisstand im Rahmen des weiteren Bebauungs-
planverfahrens erforderlich: 
 
 Bodengutachten 
 Artenschutz und Baumbestandskartierung 
 Schalltechnische Untersuchung 
 Verkehrsgutachten 
 
2 Anlagen

Anlage 2

1738 Zeichen

Planungsphase
Einleitung VEP-Verfahren
Plangröße
Langhaus Scheidtweilerstraße
Scheidtweilerstraße 44-48,  50933 Köln
Bauvorhaben
Plannummer
Datum Maßstab
Index
A1
DIE EHRENFELDER
Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft eG
Gravensteiner Straße 7
50825 Köln
T (0221) 955600-0
F (0221) 955600-89
Architekten
Damrau Kusserow
Architekten BDA Partnerschaft mbB
Kirchweg  49
50858 Köln
T (0221) 7202996
F (0221) 7202997
Datum Unterschrift
BW          Brandwand
 
BBW Bauart Brandwand
F90-AB Bauteil F90-AB
T30-RS Tür T30-RS 
DS Tür dichtschliessend
Wohnen mit untergeordenter Gewerbenutzung
Datum Unterschrift
OKFF
Höhe ü.N.N.
Bestandshöhen Gelände
(siehe Lageplan Vermesser) 
Geländehöhen geplant 
(siehe Außenanlagen)
OKG Bestand   Oberkante Gelände Bestand
OKG Neu      Oberkante Gelände geplant
OKFFB Oberkante Fertigfussboden
OKRD Oberkante Rohdecke
AK Aussenkante
VK Vorderkante
UK Unterkante
UKD Unterkante Decke
OKG Oberkante Gelände
F90 feuerbeständig
 
F30 feuerhämmend
A nicht brennbar
1.RW 1. Rettungsweg
2.RW 2. Rettungsweg
Bauerr
Legende
Planfortschreibung
Hinweise
Änderungsinhaltgez.IndexDatum
Grundstücksgrenze
Baugrenze
private Spielfläche für Kleinkinder
Abstandsfläche
Baum zu pflanzen
Zahl der VollgeschosseI,II
Darstellung
Lageplan
251.G.L.500
1: 500 28.05.2018
Baugrenze Gebäude
Bordstein
Abstandsfläche 
22,50 m x 0,4
= 9,00 m
Haus A
VII 
22,50 m
Haus B
VI 
19,50 m
Haus C
VII 
21,30 m
Haus D
VI 
19,50 m
Haus E
VI
20,00 m
Wand min 2,00 m hoch
öffentliche Spielfläche 340 m2
Scheidtweilerstraße
60 Fahrradstellplätze
14 PKW Stellplätze
60 Fahrradstellplätze
10,72 131,20 13,70 7,30 3,00
164,24
9,04 131,20 24,00
165,92
20,00
3,0014,752,25
20,00
3,0014,752,25
KVB - Gelände
Baugrenze TG-Abfahrt
VORABZUG
 28.05.2018
Anlage 2

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (nur UmweltA)

1381 Zeichen

Anlage: Öffentlichkeitsbeteiligung  
[Beim Druck ausgeblendeter Text: Hier geht es um eine Verfahrensentscheidung. Bitte wählen Sie eine der drei folgenden Varianten.] 
 
VARIANTE 1 
 Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
 Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
      
 
 Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
     Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
Beteiligungsspielraum Komplexität 
 Information  einfach / standardisiert 
 Anhörung / Beratung  teilstandardisiert 
 Mitgestaltung / Mitverantwortung  komplex / individuell 
 
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.  
 
VARIANTE 2 
 Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. 
 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
  
Beteiligungsspielraum Komplexität 
 Information  einfach / standardisiert 
 Anhörung / Beratung  teilstandardisiert 
 Mitgestaltung / Mitverantwortung  komplex / individuell 
 
Das Beteiligungskonzept ist bere its beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.  
 
VARIANTE 3 
 Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
 
 Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. 
 Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
 Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden. 
Ressourcen stehen nicht zur Verfügung.

Anlage 1

377 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
0 5025 100150 MeterN
StadtplanungsamtGeltungsbereich des vorhabenbezogenen BebauungsplanesScheidtweilerstraße 44-48in Köln - Braunsfeld
Maßstab  1 : 2 500

Beratungsverlauf (3)

25.06.2019 Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld
TOP 5.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
01.07.2019 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.7 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
04.07.2019 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1802/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
07.06.2019
Erstellt
21.05.2019 13:38