1473/2023
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Wegebenennung „Jürgen-Schumann-Weg“ entlang des heutigen „Senkelsgraben“ hinter der Gernotstr. 6 in 51147 Köln, AZ 212/22 B
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Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 1473/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 11.05.2023 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Wegebenennung „Jürgen- Schumann-Weg„ entlang des heutigen „Senkelsgraben“ hinter der Gernotstr.6 in 51147 Köln, AZ 212/22 B Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Porz hiermit zur Kenntnis gegeben. gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 1 Eingabe
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Förderverein Bauspielplatz Senkelsgraben in Wahnheide e.V. Verein der Jugendwohlfahrt Gernotstr. 10, 51147 Köln E-Mail: info@bauspielplatz-senkelsgraben.de Internet: www.bauspielplatz-senkelsgraben.de Bezirksvertretung Porz Frau Bürgermeisterin Sabine Stiller Bürgerausschuss Rathaus 51143 Köln köln, den 10.12.2022 Bürgereingabe gemäß 8 24 GO NRW: Wegebenennung „Jürgen-Schumann-Weg“ entlang des heutigen „Senkelsgraben“ hinter der „Gernotstr. 6“ in 51147 Köln (zwischen „Heidestraße“ und „Im Linder Bruch“) Sehr geehrter Frau Bürgermeisterin, sehr geehrte Mitglieder der Bezirksvertretung Porz, unser gemeinnütziger Förderverein Bauspielplatz Senkelsgraben in Wahnheide e.V. möchte mit der Bürgereingabe gemäß & 24 GO NRW zur Wegebenennung eine Porzer Persönlichkeit ehren, die sich in unserem Stadtbezirk und darüber hinaus, aber auch in ganz besonderer Weise für die Gründung unseres Fördervereins und somit um das Fortbestehen unseres heute einzigartigen Spiel- und Freizeitangebotes für Kinder und Jugendliche im Porzer Süden verdient gemacht hat: Am 19. Juni 2021 verstarb Jürgen Schumann im Alter von 84 Jahren. Neben vielen Parteiämtern wirkte er über Jahrzehnte vor allem in den kommunalen Vertretungen in Porz und Köln, zuletzt 25 Jahre im Rat der Stadt Köln. Unvergessen bleiben seine zahlreichen Bürgersprechstunden und sein direkter Kontakt in die Wahlkreise. Bürgernähe war immer seine Mission. Aber auch viele seiner politischen Initiativen werden uns bleibende Erinnerungen an sein Wirken in Porz sein. So profitieren die Bürgerinnen und Bürger in seinem ehemaligen Wahlkreis Wahn, Wahnheide, Lind, Libur bis heute von dem Lärmschutzwall entlang der BAB 59 bei Wahnheide und Lind, für dessen Entstehung er mittels persönlicher Kontakte und enormer Hartnäckigkeit gesorgt hat. Und auch der bis heute als wichtige Säule der Kinder- und Jugendarbeit im Porzer Süden bestehende Bauspielplatz Senkelsgraben wäre ohne seinen unermüdlichen Einsatz bei der Gründung unseres Fördervereines im Jahre 1994 nicht zum Leben erwacht. Mit selbigem Engagement setzte er sich für die Begründung und erfolgreiche Ansiedlung des benachbarten Kleingartenvereines — ebenfalls im Lärmschatten seines Lärmschutzwalles - mit aller Kraft ein. Der Diplom-Volkswirt, Journalist und Politiker Jürgen Schumann ist vielen Porzer Bürgerinnen und Bürgern nicht nur als akribischer Filmemacher bekannt, der unzählige Dokumentationen etwa über die Wahner Heide, seinem Stadtbezirk Porz/Poll und seine Menschen als ehemaliger Rundfunkjournalist vom Deutschlandfunk professionell gedreht und selbst vertont hat. Seine filmischen Arbeiten über Themen unseres Stadtbezirkes, vorwiegend über die Schönheiten des Naturschutzgebietes rund um die von ihm geliebte Wahner Heide hat er einem stets begeisterten Publikum vorgestellt. Gerne erinnern wir uns aber auch an die langen und ausgiebigen Wanderungen mit Jürgen durch die Wahner Heide; bei jeder Wanderung lernte man stets neue Details über dieses besondere Naturschutzgebiet sowie dessen Flora und Fauna. Ihm zu Ehren und ständigem Gedenken begehren wir eine Wegebenennung entlang des heutigen Gehweges „Senkelsgraben“ zwischen der Heidestraße bis hin zum „Im Linder Bruch“ (alternativ bis zur Nibelungenstraße), wobei durch die beantragte Umbenennung keine Auswirkungen auf bestehende Wohnanschriften entlang des künftigen „Jürgen- Schumann-Weg“ in Wahnheide oder Lind verbunden sind; einzig unsere eigene Anschrift müsste insoweit (ggfls. mit eigener Kostenübernahme) in „Jürgen-Schumann-Weg 1“ als einziger Anlieger und Vertragsmieter der dortigen städt. Liegenschaft angepasst werden. Dies zudem mit positivem Effekt für uns als Empfängerverein, denn Post- und Zuliefererdienste sehen die Gernotstraße bei Hausnummer 6 am Ende, so dass wichtige Sendungen, wie etwa behördliche Schreiben und Bewilligungsbescheide der Stadt Köln uns zur heutigen Hausnummer 10 mangels Zustellung oft nicht erreichen. Mit eigener Kostenbeteiligung würden wir zudem eine Zusatzbeschilderung mit Hinweis auf den Namensgeber eingangs- und ausgangs des künftigen „Jürgen-Schumann-Weg“ sehr begrüßen. Wir bitten um wohlwollende Prüfung und Beratung sowie Einverständnis der Bezirksvertretung Porz zur gewünschten Benennung, die auch vom örtlichen Bürgerverein Wahn-Wahnheide-Lind befürwortet und unterstützt wird und welche bis zu unserem 30. Vereinsjubiläum in 2024 sehr passend wäre. Die Benennung unserer Spielstätte „Bauspielplatz Senkelsgraben“ sowie unser Vereinsname blieben davon unberührt. Mit freundlichen Grüßen Marion Tillmann Karl-Heinz Tillmann Vorsitzende Geschäftsführer
Anlage 2 Antwortschreiben
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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 / 2 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau Pesch, Zimmer 507 T: 0221 221-26144, F: 0221 221-6569933 geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Förderverein Bauspielplatz Senkelsgraben in Wahnheide e.V. c/o Marion und Karl-Heinz Tillmann Per E-Mail: info@bauspielplatz-senkelsgraben.de Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 02-1-4 Pe 31.03.2023 Ihre Eingabe „ Wegebenennung „Jürgen-Schumann-Weg“ entlang des heutigen „Senkelsgraben“ hinter der „Gernotstr.6“ in 51147 Köln“ AZ 212/22 B Sehr geehrte Frau Tillmann, sehr geehrter Herr Tillmann, sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Eingabe vom 10.12.2022 mit der Sie die Umbenennung des We- ges Senkelsgraben in Jürgen-Schumann-Weg anregen. Das zuständige Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster / Abt. für Straßen- neu- und -umbenennungen hat Ihr Anliegen geprüft und teilt in seiner Stellungnahme Folgendes mit: „Gemäß der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln entscheiden die Bezirksvertretun- gen unter Beachtung der Belange der gesamten Stadt und im Rahmen der vom Rat erlassenen allgemeinen Richtlinien in allen Angelegenheiten, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht. Dem Entscheidungsrecht der Bezirksvertretungen unterliegen insbesondere die Be- nennung und Umbenennung öffentlicher Einrichtungen des Bezirks (Straßen, Wege, Plätze, Schulen, Friedhöfe, Bäder u.a.) in Abstimmung mit dem Zentralen Namensar- chiv (6.1). Gemäß den Richtlinien des Rates der Stadt Köln für die Neu- und Umbenennung von Straßen und Plätzen, dürfen Straßen nur in besonderen Ausnahmefällen umbenannt werden (Punkt 4.1). - 2 - Besondere Ausnahmen liegen nach gängiger Praxis nur dann vor, wenn der Umbe- nennungsgrund im bisherigen Namen liegt (z.B. späte Kenntnis über negative Aspekte im Geschichtsbild) oder die Umbenennung aufgrund einer baulichen/verkehrlichen Veränderung (z.B. eine Unterbrechung in der Verkehrsführung) erforderlich ist. Beides ist hier nicht der Fall. Der Antrag auf Umbenennung ist somit abzulehnen, da er mit der Straßenbenen- nungsrichtlinie nicht vereinbar ist. Gerne nimmt das Zentrale Namensarchiv Jürgen Schumann in seine Vorschlagsliste für Straßenbenennungen auf, um ihn der Bezirksvertretung für eine eventuelle Benen- nung zu einem späteren Zeitpunkt vorschlagen zu können.“ Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben erhält die Bezirksvertretung Porz zur Kenntnis. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich direkt wenden an: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster, Frau Schreiner, Rufnummer 0221- 221 24227, Stadthaus Deutz – Westgebäude, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, lie- genschaften-vermessung-kataster@stadt-koeln.de Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung Porz wünschen, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Gez. Dr. Ulrich Höver
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1473/2023
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 08.05.2023
- Erstellt
- 03.05.2023 16:51