AN/0124/2020
Verhinderung weiterer Wettbüros in Porz - Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion
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Dringlichkeitsantrag (SPD BV 7) - Verhinderung Wettbüros
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Gleichlautend: Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus 50667 Köln Herrn Bezirksbürgermeister Henk van Benthem Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 51143 Köln SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Porz Friedrich -Ebert-Ufer 64-70 51143 Köln -Porz fon 0221. 221 97303 fax 0221. 221 97304 mail SPD-BV7@stadt-koeln.de web www.porzspd.de Köln-Porz, 19.01.2020 Dringlichkeitsantrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 30.01.2020 hier: Verhinderung weiterer Wettbüros in Porz Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, Lösungen aufzuzeigen, mit de- nen die Eröffnung weiterer Wettbüros im Stadtbezirk Porz verhindert werden kann. Dabei ist besonders zu prüfen, ob für das gerade neu entstehende Wettbüro im Ge- bäude Hotel Linden an der Ecke Bahnhofstraße/Goethestraße eine Erlaubnis erteilt wurde und – falls ja – ob diese wieder zurückgezogen werden kann. Die Bezirksvertretung erwartet von der Verwaltung, dass vergleichbar den Spielhallen auch Wettbüros nur noch in einem verträglichen Rahmen genehmigt werden. Dazu sind die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen und zu deren Kontrol- le die personellen Ressourcen bereitzustellen oder zu erhöhen. Begründung: Die Genehmigung eines Wettbüros in der Porzer Innenstadt ist keinesfalls mit den Zie- len der gemeinsamen Arbeit von Politik und Verwaltung an einer Aufwertung der Por- zer Innenstadt vereinbar. Bereits seit Jahren bittet die Bezirksvertretung Porz die Verwaltung darum, die Anzahl der Spielhallen im Rahmen der rechtlichen Möglichkei- ten zu reduzieren und zumindest Neuöffnungen zu verhindern. Dies erfolgt aber nicht so wie erwartet. Daher gab es bereits mehrfach Nachfragen zur Arbeit der Verwaltung. Hierzu erinnern wir an die letzte Mitteilung zur Sitzung der Bezirksvertretung vom 26.03.2019. In die- ser ging die Verwaltung auf die prekäre personelle Situation ein und schloss die Mittei- lung wie folgt ab: Das zuständige Sachgebiet unterstützt darüber hinaus weiterhin trotz der insge- samt angespannten Personalsituation die Aufgabenerledigung im Glücksspielbe- reich der Spielhallen durch freiwillige Samstagsdienste. Eine abschließende Prü- fung und Beurteilung der Spielhallen unter Beachtung der Gesamtverflechtung war – bis auf zwei genehmigungsfähige Spielhallen – bisher nicht möglich. Al- lerdings sind die Spielhallen im Stadtbezirk Porz inzwischen gelistet und die Verflechtungen dargestellt, so dass im Rahmen der weiteren Einarbeitung des neuen Kollegen bzw. der Samstagsdienste nunmehr nach einer Nutzwertanalyse auch die Entscheidungen – ob nun Erlaubnisse oder Ablehnungen – sukzessive ausgearbeitet werden können. Zwar handelt es sich bei Wettbüros rein formal nicht um Spielhallen, jedoch gehen die Kunden beider Institutionen dem Glücksspiel nach. Daher kann es nicht sein, dass statt „Spielhallen“ nun überall „Wettbüros“ entstehen. Davon gibt es in der Porzer Mit- te bereits jetzt schon viel zu viele. Wir erwarten insoweit, dass auch keine Genehmi- gungen von Wettbüros mehr erfolgen. Dr. Simon Bujanowski Lutz Tempel Fraktionsvorsitzender stellv. Fraktionsvorsitzender
Sachstandsbericht BV
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Dezernat, Dienststelle I/32 ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/0124/2020 Stand: 01.12.2022 Sachstandsbericht Verhinderung weiterer Wettbüros in Porz - Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion Beschluss: Status in Bearbeitung X erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Verhinderung weiterer Wettbüros in Porz - Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion Den nachfolgenden Sachvortrag hat 32 der Bezirksvertretung 7 am 16.06.2020 vorgetragen Des Weiteren wurde sie am 04.11.2021 noch einmal entsprechend informiert. Wie berichtet, ist am 01.07.2021 der neue und aktuell anzuwendende Glücksspielstaatsvertrag in Kraft getreten ist. Mit Inkrafttreten des Glückspieländerungsstaatsvertrages zum 1.7.2021 sind Sportwettanbieter erstmals in die Lage versetzt worden, für ihre örtlichen Wettvermittlungsstellen bei der Bezirksregierung Köln ent- sprechende Konzessionsanträge zu stellen. Nach hiesigem Kenntnisstand, hat die Bezirksregierung Köln alle bei ihr gestellten Erlaubnisanträge beschieden. Im Rahmen der Genehmigungsverfahren für die Konzessionen der Wettbüros wird die Bezirksregierung u.a. die geregelte Abstandsregelung von Wettbüros untereinander, aber auch zu öffentlichen Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugend- hilfe, berücksichtigt haben. Die Verwaltung wird im Rahmen ihrer Möglichkeiten die von der Bezirksregierung in den Fällen abge- lehnter Erlaubnisanträgen und unerlaubt fortgeführten Sportwettvermittlungen aufgreifen und in einem Verwaltungs- (Schließungsverfahren) und Ordnungswidrigkeitenverfahren bearbeiten. Ebenso wird in allen Fällen unerlaubt betriebener Sportwettvermittlungen entsprechend vorgegangen werden. Eine weitere Berichterstattung ist somit obsolet. Nächste Schritte: 2 Keine Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: Kein weiterer Sachstandsbericht
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Friedrich-Ebert-Ufer 64
- Bahnhofstraße
- Goethestraße
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0124/2020
- Typ
- Antrag nach § 12 (Dringlichkeitsantrag)
- Datum
- 21.01.2020
- Erstellt
- 21.01.2020 11:03