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AN/0124/2020

Verhinderung weiterer Wettbüros in Porz - Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion

Antrag nach § 12 (Dringlichkeitsantrag) 21.01.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 30.01.2020, TOP 8.12

Dringlichkeitsantrag (SPD BV 7) - Verhinderung Wettbüros

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Ansehen

Sachstandsbericht BV

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Ansehen

Dringlichkeitsantrag (SPD BV 7) - Verhinderung Wettbüros

3162 Zeichen

Gleichlautend: 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Rathaus 
50667 Köln 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Henk van Benthem 
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 
51143 Köln 
SPD-Fraktion in der 
Bezirksvertretung Porz  
Friedrich -Ebert-Ufer 64-70 
51143 Köln -Porz 
fon 0221. 221 97303 
fax 0221. 221 97304  
mail SPD-BV7@stadt-koeln.de 
web www.porzspd.de   
 
 
 
 
Köln-Porz, 19.01.2020 
Dringlichkeitsantrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 30.01.2020 
hier: Verhinderung weiterer Wettbüros in Porz  
Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, Lösungen aufzuzeigen, mit de-
nen die Eröffnung weiterer Wettbüros im Stadtbezirk Porz verhindert werden kann. 
Dabei ist besonders zu prüfen, ob für das gerade neu entstehende Wettbüro im Ge-
bäude Hotel Linden an der Ecke Bahnhofstraße/Goethestraße eine Erlaubnis erteilt 
wurde und – falls ja – ob diese wieder zurückgezogen werden kann. 
Die Bezirksvertretung erwartet von der Verwaltung, dass vergleichbar den Spielhallen 
auch Wettbüros nur noch in einem verträglichen Rahmen genehmigt werden. Dazu 
sind die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen und zu deren Kontrol-
le die personellen Ressourcen bereitzustellen oder zu erhöhen.  
Begründung: 
Die Genehmigung eines Wettbüros in der Porzer Innenstadt ist keinesfalls mit den Zie-
len der gemeinsamen Arbeit von Politik und Verwaltung an einer Aufwertung der Por-
zer Innenstadt vereinbar. Bereits seit Jahren bittet die Bezirksvertretung Porz die 
Verwaltung darum, die Anzahl der Spielhallen im Rahmen der rechtlichen Möglichkei-
ten zu reduzieren und zumindest Neuöffnungen zu verhindern. Dies erfolgt aber nicht 
so wie erwartet.  
Daher gab es bereits mehrfach Nachfragen zur Arbeit der Verwaltung. Hierzu erinnern 
wir an die letzte Mitteilung zur Sitzung der Bezirksvertretung vom 26.03.2019. In die-
ser ging die Verwaltung auf die prekäre personelle Situation ein und schloss die Mittei-
lung wie folgt ab: 
Das zuständige Sachgebiet unterstützt darüber hinaus weiterhin trotz der insge-
samt angespannten Personalsituation die Aufgabenerledigung im Glücksspielbe-

reich der Spielhallen durch freiwillige Samstagsdienste. Eine abschließende Prü-
fung und Beurteilung der Spielhallen unter Beachtung der Gesamtverflechtung 
war – bis auf zwei genehmigungsfähige Spielhallen – bisher nicht möglich. Al-
lerdings sind die Spielhallen im Stadtbezirk Porz inzwischen gelistet und die 
Verflechtungen dargestellt, so dass im Rahmen der weiteren Einarbeitung des 
neuen Kollegen bzw. der Samstagsdienste nunmehr nach einer Nutzwertanalyse 
auch die Entscheidungen – ob nun Erlaubnisse oder Ablehnungen – sukzessive 
ausgearbeitet werden können.  
Zwar handelt es sich bei Wettbüros rein formal nicht um Spielhallen, jedoch gehen die 
Kunden beider Institutionen dem Glücksspiel nach. Daher kann es nicht sein, dass 
statt „Spielhallen“ nun überall „Wettbüros“ entstehen. Davon gibt es in der Porzer Mit-
te bereits jetzt schon viel zu viele. Wir erwarten insoweit, dass auch keine Genehmi-
gungen von Wettbüros mehr erfolgen. 
 
Dr. Simon Bujanowski    Lutz Tempel 
Fraktionsvorsitzender     stellv. Fraktionsvorsitzender

Sachstandsbericht BV

1875 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/32 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 AN/0124/2020 
 Stand: 01.12.2022 
Sachstandsbericht  
Verhinderung weiterer Wettbüros in Porz - Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion 
Beschluss: 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
   X erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Verhinderung weiterer Wettbüros in Porz - Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion 
Den nachfolgenden Sachvortrag hat 32 der Bezirksvertretung 7 am 16.06.2020 vorgetragen 
Des Weiteren wurde sie am 04.11.2021 noch einmal entsprechend informiert. 
 
Wie berichtet, ist am 01.07.2021 der neue und aktuell anzuwendende Glücksspielstaatsvertrag in Kraft 
getreten ist. 
 
Mit Inkrafttreten des Glückspieländerungsstaatsvertrages zum 1.7.2021 sind Sportwettanbieter erstmals 
in die Lage versetzt worden, für ihre örtlichen Wettvermittlungsstellen bei der Bezirksregierung Köln ent-
sprechende Konzessionsanträge zu stellen. Nach hiesigem Kenntnisstand, hat die Bezirksregierung 
Köln alle bei ihr gestellten Erlaubnisanträge beschieden. Im Rahmen der Genehmigungsverfahren für 
die Konzessionen der Wettbüros wird die Bezirksregierung u.a. die geregelte Abstandsregelung von 
Wettbüros untereinander, aber auch zu öffentlichen Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugend-
hilfe, berücksichtigt haben. 
 
Die Verwaltung wird im Rahmen ihrer Möglichkeiten die von der Bezirksregierung in den Fällen abge-
lehnter Erlaubnisanträgen und unerlaubt fortgeführten Sportwettvermittlungen aufgreifen und in einem 
Verwaltungs- (Schließungsverfahren) und Ordnungswidrigkeitenverfahren bearbeiten. 
 
Ebenso wird in allen Fällen unerlaubt betriebener Sportwettvermittlungen entsprechend vorgegangen 
werden. 
 
Eine weitere Berichterstattung ist somit obsolet. 
 
Nächste Schritte:

2 
 
Keine 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Kein weiterer  Sachstandsbericht

Beratungsverlauf (1)

30.01.2020 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 8.12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Friedrich-Ebert-Ufer 64
  • Bahnhofstraße
  • Goethestraße

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Details

Aktenzeichen
AN/0124/2020
Typ
Antrag nach § 12 (Dringlichkeitsantrag)
Datum
21.01.2020
Erstellt
21.01.2020 11:03