4186/2016
Umgestaltung des Einmündungsbereichs Sebastianstraße/Niehler Damm, hier: Mitteilung über eine Kostenerhöhung gem. § 24 Abs. 2 GemHVO in Verbindung mit § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln im Teilplan 1201 - Straßen, Wege, Plätze - bei der
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/66/660/2 Vorlagen-Nummer 4186/2016 Freigabedatum 12.01.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Umgestaltung des Einmündungsbereichs Sebastianstraße/Niehler Damm, hier: Mitteilung über eine Kostenerhöhung gem. § 24 Abs. 2 GemHVO in Verbindung mit § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln im Teilplan 1201 - Straßen, Wege, Plätze - bei der Finanzstelle 6601-1201-5-1080, Niehler Damm/Sebastianstraße - Kreisverkehr Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat nimmt die Kostenerhöhung bei der Realisierung der Maßnahme „Umgestaltung des Einmün- dungsbereichs Sebastianstraße/Niehler Damm“ über insgesamt 265.000 € zur Kenntnis. Die Gesamt- kosten betragen nunmehr 975.000 € statt bisher 710.000 €. Verkehrsausschuss 31.01.2017 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 02.02.2017 Finanzausschuss 13.02.2017 Rat 14.02.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 265.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018 ff a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 5.300 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Die Bezirksvertretung Nippes hat in ihrer Sitzung am 05.11.2015 die Verwaltung mit der Umgestal- tung des Einmündungsbereichs Sebastianstraße/Niehler Damm in eine Kreisverkehrsanlage mit Ge- samtkosten in Höhe von 710.000 € beauftragt. Der Auftrag für die Straßenbauarbeiten wurde am 23.02.2016 erteilt. Die Maßnahme ist bis auf kleine- re Restarbeiten fertig gestellt. Die bauausführende Firma hat inzwischen Nachträge vorgelegt, die zu Kostenänderungen führen. Die Nachträge sind noch nicht verhandelt; dennoch besteht die Praxis, hierauf 80 % bereits anzuweisen, da sonst seitens der Baufirma Zinsforderungen wegen Zahlungsverzug geltend gemacht werden kön- nen. Diese im Folgenden aufgeführten Teilbeträge für die Zusatzleistungen stehen daher unter dem Vorbehalt einer Korrektur entsprechend dem Ergebnis der Nachtragsverhandlungen durch das städti- sche Vergabeamt mit dem Auftragnehmer. Aus folgenden Gründen kommt es zu Nachtragsforderungen: Trotz im Vorfeld punktuell durchgeführter Baugrunduntersuchungen wurden im Zuge der Ausführung der Straßenbauarbeiten nach Öffnung des Baufeldes in der Sebastianstraße im Fahrbahnbereich alte Gleisschienen und im Gehwegbereich Schlackenschotter vorgefunden. Für die Beseitigung dieser Altlasten sind Kosten in Höhe von 68.000 € entstanden. Darüber hinaus wurde nach Abtragung des Oberbodens in der vorhandenen Grünfläche Trümmer- schutt vorgefunden. Bei der vorab durchgeführten Bodenerkundung musste aufgrund unsicherer Lei- tungslage nach einer Tiefe von ca. 40 cm abgebrochen werden. Darüber hinaus bestand der Ver- dacht, dass sich dort eine Fliegerbombe aus dem 2. Weltkrieg befindet, so dass auf Anweisung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes dieser Bereich lageweise und erschütterungsarm abgetragen wer- den musste. Für die in diesem Zusammenhang erforderlichen Kampfmitteluntersuchungen sowie die 3 Beseitigung dieser Altlasten entstehen Kosten in Höhe von 171.000 €. Ursprünglich war vorgesehen, die gesamten Leitungen der Straßenabläufe im Zuge der Baumaß- nahme in offener Bauweise zu sanieren bzw. komplett neu zu verlegen. Trotz vorliegender Lagepläne der Versorgungsträger wurde jedoch nach Öffnung des Baufeldes eine Vielzahl von Versorgungslei- tungen angetroffen, die in den vorliegenden Plänen nicht eingetragen waren. Die Beibehaltung der geplanten offenen Bauweise hätte aufgrund der notwendigen Berücksichtigung und ggfls. Verlegung der vorgefundenen Leitungen zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen und weit höheren Kosten ge- führt. Daher wurde entschieden, die Entwässerungsleitungen in der Bauweise des Inliner-Verfahrens zu sanieren. Diese Änderung begrenzt die zusätzlichen Kosten auf 28.000 €. Darüber hinaus kam es bei der Maßnahme aufgrund unvorhersehbarer Anpassungsarbeiten im Be- reich der Buskaps zu Massenmehrungen. Dafür hat die bauausführenden Firma weitere Kosten in Höhe von 49.000 € angemeldet. Die Nachträge in Höhe von insgesamt 316.000 € überschreiten die bisher prognostizierten Gesamt- kosten für die Maßnahme um 265.000 €, da sich aufgrund eines niedrigeren Submissionsergebnisses im Gewerk Straßenbau eine Kostenminderung in Höhe von 51.000 € ergeben hat. Bezogen auf die neuen Gesamtkosten in Höhe von 975.000 € wurde bis 31.12.2016 ein Betrag von 788.249,06 € verausgabt. Daraus ergibt sich ein noch zu finanzierender Anteil in Höhe von 186.750,94 €. Die Finanzierung kann im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-5- 1080, Niehler Damm / Sebastianstraße - Kreisverkehr, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaß- nahmen – im Haushaltsjahr 2017 zum Einen durch eine noch zu übertragende Auszahlungsermächti- gung aus dem Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 18.708,32 € sichergestellt werden. Es verbleibt dann ein noch zu finanzierender Betrag in Höhe von 168.042,62 €, der im Teilfinanzplan 1201 - Straßen, Wege, Plätze im Rahmen einer verwaltungsinternen Umbuchung zugunsten der Finanzstelle 6601- 1201-5-1080, Niehler Damm / Sebastianstraße - Kreisverkehr, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr 2017 bereit gestellt wird. Die Deckung erfolgt im gleichen Teilfi- nanzplan aus der Finanzstelle 6601-1201-1-1075, Umgestaltung Ebertplatz, da sich die Realisierung der Maßnahme verzögert. Des Weiteren steht im Teilergebnisplan 1201 ab 2018 ff ein entsprechender Ansatz in der Teilplanzei- le 14 – Bilanzielle Abschreibungen – für die jährlichen Abschreibungen in Höhe von 5.300 € bereit.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4186/2016
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 12.01.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27