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4186/2016

Umgestaltung des Einmündungsbereichs Sebastianstraße/Niehler Damm, hier: Mitteilung über eine Kostenerhöhung gem. § 24 Abs. 2 GemHVO in Verbindung mit § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln im Teilplan 1201 - Straßen, Wege, Plätze - bei der

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 12.01.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.02.2017, TOP 10.3

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

6164 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/66/660/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 4186/2016 
Freigabedatum 
12.01.2017  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Umgestaltung des Einmündungsbereichs Sebastianstraße/Niehler Damm, hier: Mitteilung über 
eine Kostenerhöhung gem. § 24 Abs. 2 GemHVO in Verbindung mit § 8 Ziffer 7 der 
Haushaltssatzung der Stadt Köln im Teilplan 1201 - Straßen, Wege, Plätze - bei der 
Finanzstelle 6601-1201-5-1080, Niehler Damm/Sebastianstraße - Kreisverkehr 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat nimmt die Kostenerhöhung bei der Realisierung der Maßnahme „Umgestaltung des Einmün-
dungsbereichs Sebastianstraße/Niehler Damm“ über insgesamt 265.000 € zur Kenntnis. Die Gesamt-
kosten betragen nunmehr 975.000 € statt bisher 710.000 €. 
 
 
 
Verkehrsausschuss 31.01.2017 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 02.02.2017 
Finanzausschuss 13.02.2017 
Rat 14.02.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   265.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018 ff 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   5.300 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
Die Bezirksvertretung Nippes hat in ihrer Sitzung am 05.11.2015 die Verwaltung mit der Umgestal-
tung des Einmündungsbereichs Sebastianstraße/Niehler Damm in eine Kreisverkehrsanlage mit Ge-
samtkosten in Höhe von 710.000 € beauftragt. 
 
Der Auftrag für die Straßenbauarbeiten wurde am 23.02.2016 erteilt. Die Maßnahme ist bis auf kleine-
re Restarbeiten fertig gestellt.  
 
Die bauausführende Firma hat inzwischen Nachträge vorgelegt, die zu Kostenänderungen führen. Die 
Nachträge sind noch nicht verhandelt; dennoch besteht die Praxis, hierauf 80 % bereits anzuweisen, 
da sonst seitens der Baufirma Zinsforderungen wegen Zahlungsverzug geltend gemacht werden kön-
nen. Diese im Folgenden aufgeführten Teilbeträge für die Zusatzleistungen stehen daher unter dem 
Vorbehalt einer Korrektur entsprechend dem Ergebnis der Nachtragsverhandlungen durch das städti-
sche Vergabeamt mit dem Auftragnehmer. 
 
Aus folgenden Gründen kommt es zu Nachtragsforderungen: 
 
Trotz im Vorfeld punktuell durchgeführter Baugrunduntersuchungen wurden im Zuge der Ausführung 
der Straßenbauarbeiten nach Öffnung des Baufeldes in der Sebastianstraße im Fahrbahnbereich alte 
Gleisschienen und im Gehwegbereich Schlackenschotter vorgefunden. Für die Beseitigung dieser 
Altlasten sind Kosten in Höhe von 68.000 € entstanden.  
 
Darüber hinaus wurde nach Abtragung des Oberbodens in der vorhandenen Grünfläche Trümmer-
schutt vorgefunden. Bei der vorab durchgeführten Bodenerkundung musste aufgrund unsicherer Lei-
tungslage nach einer Tiefe von ca. 40 cm abgebrochen werden. Darüber hinaus bestand der Ver-
dacht, dass sich dort eine Fliegerbombe aus dem 2. Weltkrieg befindet, so dass auf Anweisung des 
Kampfmittelbeseitigungsdienstes dieser Bereich lageweise und erschütterungsarm abgetragen wer-
den musste. Für die in diesem Zusammenhang erforderlichen Kampfmitteluntersuchungen sowie die

3 
Beseitigung dieser Altlasten entstehen Kosten in Höhe von 171.000 €. 
 
Ursprünglich war vorgesehen, die gesamten Leitungen der Straßenabläufe im Zuge der Baumaß-
nahme in offener Bauweise zu sanieren bzw. komplett neu zu verlegen. Trotz vorliegender Lagepläne 
der Versorgungsträger wurde jedoch nach Öffnung des Baufeldes eine Vielzahl von Versorgungslei-
tungen angetroffen, die in den vorliegenden Plänen nicht eingetragen waren. Die Beibehaltung der 
geplanten offenen Bauweise hätte aufgrund der notwendigen Berücksichtigung und ggfls. Verlegung 
der vorgefundenen Leitungen zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen und weit höheren Kosten ge-
führt. Daher wurde entschieden, die Entwässerungsleitungen in der Bauweise des Inliner-Verfahrens 
zu sanieren. Diese Änderung begrenzt die  zusätzlichen Kosten auf 28.000 €. 
 
Darüber hinaus kam es bei der Maßnahme aufgrund unvorhersehbarer Anpassungsarbeiten im Be-
reich der Buskaps zu Massenmehrungen. Dafür hat die bauausführenden Firma weitere Kosten in 
Höhe von 49.000 € angemeldet.  
 
Die Nachträge in Höhe von insgesamt 316.000 € überschreiten die bisher prognostizierten Gesamt-
kosten für die Maßnahme um 265.000 €, da sich aufgrund eines niedrigeren Submissionsergebnisses 
im Gewerk Straßenbau eine Kostenminderung in Höhe von 51.000 € ergeben hat. 
 
Bezogen auf die neuen Gesamtkosten in Höhe von 975.000 € wurde bis 31.12.2016 ein Betrag von 
788.249,06 € verausgabt. Daraus ergibt sich ein noch zu finanzierender Anteil in Höhe von 
186.750,94 €.  
 
Die Finanzierung kann im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-5-
1080, Niehler Damm / Sebastianstraße - Kreisverkehr, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaß-
nahmen – im Haushaltsjahr 2017 zum Einen durch eine noch zu übertragende Auszahlungsermächti-
gung aus dem Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 18.708,32 € sichergestellt werden. Es verbleibt dann 
ein noch zu finanzierender Betrag in Höhe von 168.042,62 €, der im Teilfinanzplan 1201 - Straßen, 
Wege, Plätze im Rahmen einer verwaltungsinternen Umbuchung zugunsten der Finanzstelle 6601-
1201-5-1080, Niehler Damm / Sebastianstraße - Kreisverkehr, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für 
Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr 2017 bereit gestellt wird. Die Deckung erfolgt im gleichen Teilfi-
nanzplan aus der Finanzstelle 6601-1201-1-1075, Umgestaltung Ebertplatz, da sich die Realisierung 
der Maßnahme verzögert. 
 
Des Weiteren steht im Teilergebnisplan 1201 ab 2018 ff ein entsprechender Ansatz in der Teilplanzei-
le 14 – Bilanzielle Abschreibungen – für die jährlichen Abschreibungen in Höhe von 5.300 € bereit.

Beratungsverlauf (4)

31.01.2017 Verkehrsausschuss
TOP 5.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
02.02.2017 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
13.02.2017 Finanzausschuss
TOP 6.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
14.02.2017 Rat
TOP 10.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4186/2016
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
12.01.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27