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V/0084/2015

Harmonisierung von Höchstgeschwindigkeiten außerorts

Vorlagen 02.02.2015

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Nächste Beratung: Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government, Sitzung am 17.03.2015, TOP 8

Vorlage Nr. 84-2015, Anlage

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Ansehen

Berichtsvorlage

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Vorlage Nr. 84-2015, Anlage

377 Zeichen

Anlage zur öffentlichen Berichtsvorlage V/0084/2015 
Stadtplan 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anlage 2 
 
 
6  Gittruper 
     Straße  
7  Sudmühlen- 
     straße  4  Rüschhaus- 
     weg 
1  Hansestraße 
5  Steinfurter 
     Straße  
2  Sentruper 
     Straße 
3  Dingbänger- 
     weg  8  Alter 
     Mühle nweg

Berichtsvorlage

9147 Zeichen

V/0084/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Ordnungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Harmonisierung von Höchstgeschwindigkeiten außerorts 
- Umsetzung des Verkehrssicherheitsprogramms 2009 - 2017 - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
17.02.2015 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 
26.02.2015 Bezirksvertretung Münster-Ost Bericht 
26.02.2015 Bezirksvertretung Münster-West Bericht 
03.03.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 
05.03.2015 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Bericht 
12.03.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Bericht 
17.03.2015 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung u. E-Government Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Kosten 
Die Aufstellung bzw. der Austausch der Beschilderung wird Kosten in Höhe von ca. 1.500,00 € 
verursachen. Diese Kosten werden aus Mitteln der Ordnungspartnerschaft „Verkehrsunfallprä-
vention“ getragen. 
 
Anlass 
 
Aus dem Masterplan „Verkehrsunfallprävention“ ( V/0060/2007) und den anschließenden Ve r-
kehrssicherheitsprogrammen 2009 – 2013 (V/0997/2008/1 .Erg.) und 2014 – 2017 
(V/0923/2011/1. Erg.) lag der Verwaltung der politische Auftrag zur Prüfung der zulässigen 
Höchstgeschwindigkeiten auf den Straßen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften  
vor.  
 
Ausgangspunkt hierzu ist das Gutachten des Gesamtverbands der Deutschen Versicherung s-
wirtschaft (GDV) aus  August 2008, in dem aufgezeigt wurde, dass für Münster ein beso nders 
enger Zusammenhang zwischen den au sgewiesenen zulässigen Geschwindigkeiten und der 
Unfallbilanz besteht. Es wurde daher empfohlen, auf unfallauffälligen Strecken die Höchstg e-
schwindigkeit auf 50 km/h zu begrenzen. Den Handlungsschwerpunkt identifizierte das Gutac h-
ten bei Straßen innerhalb geschlossener Ortschaften.  
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0084/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Vechtel / Frau Stoy 
Ruf: 
492 32 80 / 492 32 84 
E-Mail: 
Vechtel@stadt-muenster.de 
Stoy@stadt-muenster.de 
Datum: 
02.02.2015 
Öffentliche Berichtsvorlage

- 2 - 
V/0084/2015 
 
- Umsetzung innerhalb geschlossener Ortschaften 
 
Im Rahmen der Vorlag en V/0923/2011 und V/0923/2011/1. Erg.  hat der Rat der Stadt 
Münster am 27.06.2012 beschlossen, die nach der StVO zulässige Höchstgeschwindi g-
keit von 50 km/h  innerhalb der geschlossenen Ortschaft lückenlos einzuführen. Dieser 
Beschluss konnte im Sommer 2013 abschließend umgesetzt werden. 
 
- Umsetzung außerhalb geschlossener Ortschaften 
 
Die Straßenzüge außerorts wurden danach systematisch auf ihre Harmonisierungsbedar-
fe hin geprüft. Der Leitgedanke der Beurteilung lag dabei bei Verkehrssicherheitsaspe k-
ten. Andere Gesichtspunkte - hier insbesondere der Lärmschutz  - sind aufgrund ihrer 
Komplexität nicht in die Prüfung eingeflossen und daher nicht Gegenstand dieser Be-
richtsvorlage. Andernfalls wäre die zügige Umsetzung der Harmonisierung nicht möglich. 
 
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften liegt bei 100 
km/h. Von dieser Geschwindigkeit darf nur dann abgewichen werden, wenn die Vorga ben 
der Straßenverkehrsordnung (StVO) erfüllt sind. Zur Beurteilung einer objektiven Gefa h-
renlage wird dabei regelmäßig das Verkehrsunfallgeschehen herangezogen (1 -Jahres- 
und 3 -Jahres-Betrachtung). In einem zweiten Schritt erfolgt eine Gefährdungsprognose  
des zukünftigen Verkehrsgeschehens.  
 
Bei den überprüften Streckenzügen außerorts handelt es sich nicht um Unfallhäufung s-
stellen/Unfallhäufungslinien. Daher besteht kein zwingender Grund zur Veränderung der 
zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Dennoch hat si ch die Verwaltung nach intensiver B e-
ratung mit der Polizei und den Straßenbaulastträgern (Tiefbauamt der Stadt Münster und 
Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein -Westfalen) dazu entschlossen, aus Gründen der 
Gefahrenabwehr und der allgemeinen Verkehrssicherhei t (ausgeprägte Geschwindi g-
keitsmitnahmeeffekte, Unfallanalyse, Harmonisierung/Verstetigung des Verkehrsflusses) 
an bestimmtem Straßenzügen Änderungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit vorz u-
nehmen. 
 
Bei den folgenden acht außerörtlichen Straßenabschnitten soll die Höchstgeschwindigkeit 
harmonisiert werden, um Sicherheitsrisiken entgegenzuwirken. 
  
Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu P unkt 1 wurde dabei auf 
Grund der Dringlichkeit bereits umgesetzt. 
 
Die Umsetzung der Maßnahmen zu den P unkten 2 -8 erfolgt nach Beratung in den zu-
ständigen Gremien. 
 
 
Bezirksvertretung Münster-Hiltrup 
 
1. Hansestraße 
(Oedingteich bis B 54) 
 
Die Verwaltung hat sich aus allgemeinen Gründen der Verkehrssicherheit dazu entschi e-
den, auf der Hansestraße im Bereich  Oedingteich bis B 54 die vorgegebene Höchstg e-
schwindigkeit in Höhe von 70 km/h auf 50 km/h zu reduzieren. Dieses Vorgehen begrü n-
det sich insbesondere dadurch, dass der neue Autobahnanschluss Münster -
Hiltrup/Amelsbüren freigegeben wurde. Es ist mit einem höheren Verkehrsaufkommen auf 
der Hansestraße zu rechnen.

- 3 - 
V/0084/2015 
 
 
Bezirksvertretung Münster-West 
 
2. Sentruper Straße  
(kurz nach der Kreuzung Dingbängerweg bis kurz vor die Einmündung Reiner -Klimke-
Weg) 
 
Dieser Straßenabschnitt wurde bereits im Oktober 2014 i n der Arbeitsgruppe für Ve r-
kehrsfragen (AfV) besprochen. Im Rahmen einer Gefährdungsprognose (Geschwindi g-
keitsmitnahmeeffekte) ist festzuhalten, dass die Absenkung von 70 km/h auf 50 km/h zur 
Verkehrssicherheit beitragen wird.  
 
3. Dingbängerweg  
(kurz vor Haus Nr. 319 bis in Höhe der Einfahrt zum Parkplatz Tennishalle) 
 
Dieser Straßenabschnitt wurde ebenfalls im Oktober 2014 in der AfV besprochen. Im 
Rahmen einer Gefährdungsprognose (Geschwindigkeitsmitnahmeeffekte) ist festzuhalten, 
dass die Absenkung von 70 km/h auf 50 km/h zur Verkehrssicherheit beitragen wird.  
 
4. Rüschhausweg  
(näheres Umfeld Kreuzung Rüschhausweg/Hülshoffstraße) 
 
Im näheren Umfeld der Kreuzung Rüschhausweg/Hülshoffstraße wird der Rüschhausweg 
auf einer kurzen Teilstrecke in beide Ric htungen mit Tempo 50 km/h ausgewiesen, wobei 
der stadtauswärtige Straßenteil geringfügig länger ist.  
 
Der stadteinwärtige Bereich des Rüschhausweges wird der stadtauswärtigen Regelung 
mit Tempo 50 km/h angepasst.  
 
 
Bezirksvertretung Münster-Mitte 
 
5. Steinfurter Straße  
(Fahrtrichtung stadtauswärts) 
 
Auf der Steinfurter Straße stadtauswärts gilt kurzzeitig Tempo 100 km/h, in der Gege n-
richtung jedoch Tempo 70 km/h.  
 
Dieser Straßenabschnitt wird vereinheitlich t. In Fahrtrichtung stadtauswärts wird die z u-
lässige Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h reduziert. Die Anpassung der Geschwindigkeit 
erfolgt im Einvernehmen mit dem Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen. 
 
 
Bezirksvertretung Münster-Ost 
 
6. Gittruper Straße  
(Gittruper Straße/Coermühle Fahrtrichtung stadtauswärts) 
 
In Höhe der Kreuzung Gittruper Straße/Coermühle gilt stadteinwärts Tempo 70 km/h, 
stadtauswärts jedoch Tempo 50 km/h.  
 
Der stadteinwärtige Bereich der Gittruper Straße wird der stadtauswärtigen Regelung mit 
Tempo 50 km/h angepasst.  
 
7. Sudmühlenstraße  
(zwischen Haus Nummer 60 und der Kreuzung Schifffahrter Damm)

- 4 - 
V/0084/2015 
 
 
An der Kreuzung Sudmühlenstraße/Schifffahrter Damm bestehen für einen kurzen Str a-
ßenabschnitt zwei verschiedene Geschwindigkeitsregelungen. Dieser Bereich wird mit 
einheitlicher Auszeichnung von Tempo 50 km/h in beide Richtungen harmonisiert. 
An dem folgenden Straßenstück zwischen der Kreuzung Schifffahrter Damm und Su d-
mühlenstraße Haus Nr. 60 besteht auf Grund der angrenzende n Wohnbebauung sowie 
der Zu-/ Ausfahrt zum Pferdezen trum -Westfälisches Pferdestammbuch e. V. - kein typi-
scher außerörtlicher Charakter mehr. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, wird die 
zulässige Höchstgeschwindigkeit angepasst. 
 
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit an der Sudmühlenstraße zwischen Haus Nr.  60 und 
dem Schifffahrter Damm wird von 70 auf 50 km/h reduziert.   
 
Der Anregung Nr. A-O/0005/2014 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Ost 
vom 10.02.2014 wird somit gefolgt. 
 
 
Bezirksvertretung Münster-Südost 
 
8. Alter Mühlenweg  
(Anfang Fahrtrichtung Handorf) 
 
Bei Einfahrt von der Münsterstraße auf die Straße Alter Mühlenweg gilt in Fahrtrichtung 
Handorf kurzzeitig Tempo 70 km/h, in der Gegenrichtung jedoch Tempo 50 km/h.  
 
Dieser Straßenabschnitt wird vereinheitlich t. In Fahrtrichtung Hando rf wird die zulässige 
Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h reduziert.  
 
 
Weitere Anträge/ Ausblick 
 
Der Verwaltung liegen bereits jetzt weitere Anträge zur Absenkung der zulässigen Höchstg e-
schwindigkeit auf Straßenzügen in Münster außerorts vor. Diese Anträge  befinden sich zurzeit in 
der Prüfung.  
 
Folgende Anträge werden aktuell geprüft: 
 
- A-R/0042/2013: Geschwindigkeitsbegrenzung auf der B 51, 
- A-N/0003/2014: Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Straße Zum Rieselfeld, 
- A-O/0004/2014: Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Dyckburgstraße, 
- A-W/0039/2014: Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Roxeler Straße. 
 
Den betreffenden politischen Gremien wird nach Abschluss der Prüfungen zeitnah berichtet. 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
Anlage: 1 Stadtplan

Beratungsverlauf (7)

17.02.2015 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 5.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
26.02.2015 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
03.03.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
05.03.2015 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 4.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
12.03.2015 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
12.03.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 7.8 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
17.03.2015 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 8 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (17)

  • Hansestraße 5
  • Sentruper Straße 3
  • Steinfurter Straße 2
  • Gittruper Straße 7
  • Sudmühlenstraße
  • Münsterstraße
  • Dyckburgstraße
  • Roxeler Straße
  • Dingbängerweg
  • Rüschhausweg
  • Schifffahrter Damm
  • Alter Mühlenweg
  • Zum Rieselfeld
  • Reiner-Klimke-Weg
  • Hülshoffstraße
  • Mühlenstraße
  • Coermühle

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Details

Aktenzeichen
V/0084/2015
Typ
Vorlagen
Datum
02.02.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37