V/0084/2015
Harmonisierung von Höchstgeschwindigkeiten außerorts
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Vorlage Nr. 84-2015, Anlage
377 Zeichen
Anlage zur öffentlichen Berichtsvorlage V/0084/2015
Stadtplan
Anlage 2
6 Gittruper
Straße
7 Sudmühlen-
straße 4 Rüschhaus-
weg
1 Hansestraße
5 Steinfurter
Straße
2 Sentruper
Straße
3 Dingbänger-
weg 8 Alter
Mühle nweg
Berichtsvorlage
9147 Zeichen
V/0084/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Ordnungsamt Betrifft Harmonisierung von Höchstgeschwindigkeiten außerorts - Umsetzung des Verkehrssicherheitsprogramms 2009 - 2017 - Beratungsfolge 17.02.2015 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 26.02.2015 Bezirksvertretung Münster-Ost Bericht 26.02.2015 Bezirksvertretung Münster-West Bericht 03.03.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 05.03.2015 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Bericht 12.03.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Bericht 17.03.2015 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung u. E-Government Bericht Bericht: Kosten Die Aufstellung bzw. der Austausch der Beschilderung wird Kosten in Höhe von ca. 1.500,00 € verursachen. Diese Kosten werden aus Mitteln der Ordnungspartnerschaft „Verkehrsunfallprä- vention“ getragen. Anlass Aus dem Masterplan „Verkehrsunfallprävention“ ( V/0060/2007) und den anschließenden Ve r- kehrssicherheitsprogrammen 2009 – 2013 (V/0997/2008/1 .Erg.) und 2014 – 2017 (V/0923/2011/1. Erg.) lag der Verwaltung der politische Auftrag zur Prüfung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten auf den Straßen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften vor. Ausgangspunkt hierzu ist das Gutachten des Gesamtverbands der Deutschen Versicherung s- wirtschaft (GDV) aus August 2008, in dem aufgezeigt wurde, dass für Münster ein beso nders enger Zusammenhang zwischen den au sgewiesenen zulässigen Geschwindigkeiten und der Unfallbilanz besteht. Es wurde daher empfohlen, auf unfallauffälligen Strecken die Höchstg e- schwindigkeit auf 50 km/h zu begrenzen. Den Handlungsschwerpunkt identifizierte das Gutac h- ten bei Straßen innerhalb geschlossener Ortschaften. Vorlagen-Nr.: V/0084/2015 Auskunft erteilt: Herr Vechtel / Frau Stoy Ruf: 492 32 80 / 492 32 84 E-Mail: Vechtel@stadt-muenster.de Stoy@stadt-muenster.de Datum: 02.02.2015 Öffentliche Berichtsvorlage - 2 - V/0084/2015 - Umsetzung innerhalb geschlossener Ortschaften Im Rahmen der Vorlag en V/0923/2011 und V/0923/2011/1. Erg. hat der Rat der Stadt Münster am 27.06.2012 beschlossen, die nach der StVO zulässige Höchstgeschwindi g- keit von 50 km/h innerhalb der geschlossenen Ortschaft lückenlos einzuführen. Dieser Beschluss konnte im Sommer 2013 abschließend umgesetzt werden. - Umsetzung außerhalb geschlossener Ortschaften Die Straßenzüge außerorts wurden danach systematisch auf ihre Harmonisierungsbedar- fe hin geprüft. Der Leitgedanke der Beurteilung lag dabei bei Verkehrssicherheitsaspe k- ten. Andere Gesichtspunkte - hier insbesondere der Lärmschutz - sind aufgrund ihrer Komplexität nicht in die Prüfung eingeflossen und daher nicht Gegenstand dieser Be- richtsvorlage. Andernfalls wäre die zügige Umsetzung der Harmonisierung nicht möglich. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften liegt bei 100 km/h. Von dieser Geschwindigkeit darf nur dann abgewichen werden, wenn die Vorga ben der Straßenverkehrsordnung (StVO) erfüllt sind. Zur Beurteilung einer objektiven Gefa h- renlage wird dabei regelmäßig das Verkehrsunfallgeschehen herangezogen (1 -Jahres- und 3 -Jahres-Betrachtung). In einem zweiten Schritt erfolgt eine Gefährdungsprognose des zukünftigen Verkehrsgeschehens. Bei den überprüften Streckenzügen außerorts handelt es sich nicht um Unfallhäufung s- stellen/Unfallhäufungslinien. Daher besteht kein zwingender Grund zur Veränderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Dennoch hat si ch die Verwaltung nach intensiver B e- ratung mit der Polizei und den Straßenbaulastträgern (Tiefbauamt der Stadt Münster und Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein -Westfalen) dazu entschlossen, aus Gründen der Gefahrenabwehr und der allgemeinen Verkehrssicherhei t (ausgeprägte Geschwindi g- keitsmitnahmeeffekte, Unfallanalyse, Harmonisierung/Verstetigung des Verkehrsflusses) an bestimmtem Straßenzügen Änderungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit vorz u- nehmen. Bei den folgenden acht außerörtlichen Straßenabschnitten soll die Höchstgeschwindigkeit harmonisiert werden, um Sicherheitsrisiken entgegenzuwirken. Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu P unkt 1 wurde dabei auf Grund der Dringlichkeit bereits umgesetzt. Die Umsetzung der Maßnahmen zu den P unkten 2 -8 erfolgt nach Beratung in den zu- ständigen Gremien. Bezirksvertretung Münster-Hiltrup 1. Hansestraße (Oedingteich bis B 54) Die Verwaltung hat sich aus allgemeinen Gründen der Verkehrssicherheit dazu entschi e- den, auf der Hansestraße im Bereich Oedingteich bis B 54 die vorgegebene Höchstg e- schwindigkeit in Höhe von 70 km/h auf 50 km/h zu reduzieren. Dieses Vorgehen begrü n- det sich insbesondere dadurch, dass der neue Autobahnanschluss Münster - Hiltrup/Amelsbüren freigegeben wurde. Es ist mit einem höheren Verkehrsaufkommen auf der Hansestraße zu rechnen. - 3 - V/0084/2015 Bezirksvertretung Münster-West 2. Sentruper Straße (kurz nach der Kreuzung Dingbängerweg bis kurz vor die Einmündung Reiner -Klimke- Weg) Dieser Straßenabschnitt wurde bereits im Oktober 2014 i n der Arbeitsgruppe für Ve r- kehrsfragen (AfV) besprochen. Im Rahmen einer Gefährdungsprognose (Geschwindi g- keitsmitnahmeeffekte) ist festzuhalten, dass die Absenkung von 70 km/h auf 50 km/h zur Verkehrssicherheit beitragen wird. 3. Dingbängerweg (kurz vor Haus Nr. 319 bis in Höhe der Einfahrt zum Parkplatz Tennishalle) Dieser Straßenabschnitt wurde ebenfalls im Oktober 2014 in der AfV besprochen. Im Rahmen einer Gefährdungsprognose (Geschwindigkeitsmitnahmeeffekte) ist festzuhalten, dass die Absenkung von 70 km/h auf 50 km/h zur Verkehrssicherheit beitragen wird. 4. Rüschhausweg (näheres Umfeld Kreuzung Rüschhausweg/Hülshoffstraße) Im näheren Umfeld der Kreuzung Rüschhausweg/Hülshoffstraße wird der Rüschhausweg auf einer kurzen Teilstrecke in beide Ric htungen mit Tempo 50 km/h ausgewiesen, wobei der stadtauswärtige Straßenteil geringfügig länger ist. Der stadteinwärtige Bereich des Rüschhausweges wird der stadtauswärtigen Regelung mit Tempo 50 km/h angepasst. Bezirksvertretung Münster-Mitte 5. Steinfurter Straße (Fahrtrichtung stadtauswärts) Auf der Steinfurter Straße stadtauswärts gilt kurzzeitig Tempo 100 km/h, in der Gege n- richtung jedoch Tempo 70 km/h. Dieser Straßenabschnitt wird vereinheitlich t. In Fahrtrichtung stadtauswärts wird die z u- lässige Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h reduziert. Die Anpassung der Geschwindigkeit erfolgt im Einvernehmen mit dem Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen. Bezirksvertretung Münster-Ost 6. Gittruper Straße (Gittruper Straße/Coermühle Fahrtrichtung stadtauswärts) In Höhe der Kreuzung Gittruper Straße/Coermühle gilt stadteinwärts Tempo 70 km/h, stadtauswärts jedoch Tempo 50 km/h. Der stadteinwärtige Bereich der Gittruper Straße wird der stadtauswärtigen Regelung mit Tempo 50 km/h angepasst. 7. Sudmühlenstraße (zwischen Haus Nummer 60 und der Kreuzung Schifffahrter Damm) - 4 - V/0084/2015 An der Kreuzung Sudmühlenstraße/Schifffahrter Damm bestehen für einen kurzen Str a- ßenabschnitt zwei verschiedene Geschwindigkeitsregelungen. Dieser Bereich wird mit einheitlicher Auszeichnung von Tempo 50 km/h in beide Richtungen harmonisiert. An dem folgenden Straßenstück zwischen der Kreuzung Schifffahrter Damm und Su d- mühlenstraße Haus Nr. 60 besteht auf Grund der angrenzende n Wohnbebauung sowie der Zu-/ Ausfahrt zum Pferdezen trum -Westfälisches Pferdestammbuch e. V. - kein typi- scher außerörtlicher Charakter mehr. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit angepasst. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit an der Sudmühlenstraße zwischen Haus Nr. 60 und dem Schifffahrter Damm wird von 70 auf 50 km/h reduziert. Der Anregung Nr. A-O/0005/2014 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Ost vom 10.02.2014 wird somit gefolgt. Bezirksvertretung Münster-Südost 8. Alter Mühlenweg (Anfang Fahrtrichtung Handorf) Bei Einfahrt von der Münsterstraße auf die Straße Alter Mühlenweg gilt in Fahrtrichtung Handorf kurzzeitig Tempo 70 km/h, in der Gegenrichtung jedoch Tempo 50 km/h. Dieser Straßenabschnitt wird vereinheitlich t. In Fahrtrichtung Hando rf wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h reduziert. Weitere Anträge/ Ausblick Der Verwaltung liegen bereits jetzt weitere Anträge zur Absenkung der zulässigen Höchstg e- schwindigkeit auf Straßenzügen in Münster außerorts vor. Diese Anträge befinden sich zurzeit in der Prüfung. Folgende Anträge werden aktuell geprüft: - A-R/0042/2013: Geschwindigkeitsbegrenzung auf der B 51, - A-N/0003/2014: Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Straße Zum Rieselfeld, - A-O/0004/2014: Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Dyckburgstraße, - A-W/0039/2014: Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Roxeler Straße. Den betreffenden politischen Gremien wird nach Abschluss der Prüfungen zeitnah berichtet. I. V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlage: 1 Stadtplan
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (17)
- Hansestraße 5
- Sentruper Straße 3
- Steinfurter Straße 2
- Gittruper Straße 7
- Sudmühlenstraße
- Münsterstraße
- Dyckburgstraße
- Roxeler Straße
- Dingbängerweg
- Rüschhausweg
- Schifffahrter Damm
- Alter Mühlenweg
- Zum Rieselfeld
- Reiner-Klimke-Weg
- Hülshoffstraße
- Mühlenstraße
- Coermühle
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0084/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.02.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37