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2008/0280

Gründung der SOPHIA Hessen GmbH und Beteiligung der bauverein AG an der SOPHIA Hessen GmbH

Magistratsvorlage 05.08.2008

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2008/0280

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2008/0280

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
07.08.2008 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I  
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Rechtsamt  
-Stadtwirtschafts- 
koordination- 
Beschluss in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
I  30 
7113  20 
Stvv. 
 
 
Vorlage-Nr. 2008/0280 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Gründung der SOPHIA He ssen GmbH und Beteiligung der bauverein AG an der 
SOPHIA Hessen GmbH 
 
Vorlage vom:  07.08.2008 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Gründung der SOPHIA Hessen GmbH und der Beteiligung der bauverein AG an der SOPHIA 
Hessen GmbH wird zugestimmt. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 07.08.2008 
Begründung: 
 
Gründung der SOPHIA Hessen GmbH 
Die bauverein AG plant die Gründung einer Gesellschaft, der SOPHIA Hessen GmbH, um 
einen neuen Dienstleistungsservice anbieten zu können, der sich vor allem an ältere Mieter 
richtet.  
SOPHIA steht für „ Soziale Personenbetreuung – Hilfen im Alltag“ und ist ein 
Betreuungsservice, den die Joseph-Stiftung in Bamberg, ein kirchliches Wohnungs-
unternehmen, in Zusammenarbeit mit der Universität Bamberg und der FH Nürnberg 
entwickelt hat. Das Modellprojekt wurde im Jahr 2001 gestartet und mit Mitteln des Bundes 
und des Landes finanziert. Nach einer Testphase in Nordbayern, wo das Projekt erfolgreich 
umgesetzt wurde, wird SOPHIA bereits von Wohnungsbauunternehmen in vielen Städten 
erfolgreich praktiziert.  
SOPHIA bietet eine virtuelle soziale Betreuung für Personen, die trotz körperlicher 
Einschränkungen nicht auf ein eigenständiges Leben in den eigenen vier Wänden verzichten 
möchten. Die Betreuung der Mieter geht von einer Servicezentrale aus, in der hauptsächlich 
ehrenamtliche Mitarbeiter tätig sind. Die Nutzer können dann aus fünf verschiedenen 
Angeboten wählen. Zur Auswahl steht beispielsweise das Basispaket, das eine permanente 
Erreichbarkeit der SOPHIA-Zentrale über das Telefon garantiert und ein 
Betreuungsprogramm mit regelmäßigen Anrufen beinhaltet. Ferner gibt es eine 
Hausnotruffunktion mit einem Sicherheitsarmband, das beispielsweise bei einer 
Bewusstlosigkeit automatisch die Zentrale verständigt. Auf Wunsch kann das Armband sogar 
Aktivitätskurven des Trägers an die SOPHIA-Computer übermitteln, was frühzeitig 
Veränderungen des Gesundheitszustandes erkennen lässt und so etwa eine beginnende 
Demenz aufzeigt. Darüber hinaus gibt es für den Kunden auch die Möglichkeit, den 
persönlichen Kontakt über ein sehr einfach zu bedienendes Bildtelefon zu intensivieren. Per 
Bildtelefon kann dann zum einen mit SOPHIA-Mitarbeitern gesprochen werden, zum 
anderen aber auch mit Angehörigen oder anderen Kunden, die ebenfalls ein Bildtelefon 
haben. 
Anlass für die bauverein AG, sich mit dem Projekt SOPHIA zu beschäftigen, war das 
Bewusstsein, dass im Zeichen des demografischen Wandels auch bei leicht wachsenden 
Bevölkerungszahlen wie in Darmstadt die Anforderungen der Mieter an ihre Wohnungen sich 
verändern werden. Da der Anteil der älteren Bevölkerung stetig steigt, steigt auch die 
Nachfrage nach zusätzlichen Angeboten für Gesundheit, Pflege und Betreuung älterer 
Menschen. Es stehen jedoch längst nicht mehr genügend Heimplätze zur Verfügung und es 
ist nicht möglich, diesen wachsenden Bedarf an pflegerischer Betreuung in traditionell 
stationären Strukturen dauerhaft zu gewährleisten und zu finanzieren. Diese Entwicklung 
stellt die Wohnungsunternehmen vor große Herausforderungen und macht neue Konzepte

3 
... 
erforderlich. Hinzu kommt der Wunsch der Mieter, so lang als möglich in ihrer Wohnung zu 
verbleiben.  
Für die bauverein AG hingegen besteht vor dem Hintergrund der genannten Entwicklungen 
zum einen das Interesse, die Mieterfluktuation im Bestand zu senken und notwendige 
Instandsetzungsarbeiten infolge geringeren Mieterwechsels zu strecken. Zum anderen liegt 
der bauverein AG daran, die Zufriedenheit ihrer Mieter zu fördern und sie beim Verbleib in 
der eigenen Wohnung zu unterstützen, um so eine Kundenbindung und auch 
Kundengewinnung zu erreichen.  
Die Einführung von SOPHIA wird diesen beiden Interessenlagen der Mieter einerseits sowie 
der Vermieter andererseits gerecht. Wie oben bereits dargelegt, kann den älteren Menschen 
durch den Betreuungsservice ermöglicht werden, möglichst lange in ihrer Wohnung zu 
verbleiben. Dadurch werden die Wohnungsunternehmen in die Lage versetzt, den Verbleib 
ihrer Bewohner zu ermöglichen, ohne weite Teile des Wohnungsbestandes durch 
kostenintensive bauliche Maßnahmen in „betreutes Wohnen“ umbauen zu müssen. 
Die Verbreitung von SOPHIA erfolgt im Rahmen eines Franchise-Konzeptes, wobei 
Franchisenehmer bislang ausschließlich Wohnungsunternehmen sind. Es ist vorgesehen, 
dass die bauverein AG mit der SOPHIA Holding GmbH in Gelsenkirchen einen Franchise-
Mastervertrag schließt. Als sogenannter Franchise-Master ist die bauverein AG ihrerseits 
dazu befugt, Unterlizenzen an weitere Wohnungsunternehmen zu vergeben. 
Um bei einer Vergabe von Unterlizenzen an weitere Wohnungsbauunternehmen unter 
anderem durch die Firmierung nach außen hin eine einheitliche Struktur aufzuweisen und 
das Potential von SOPHIA voll ausschöpfen zu können, ist es sinnvoll und auch erforderlich, 
die Organisation und den Vertrieb von SOPHIA in einer eigenen Gesellschaft abzuwickeln. 
Die Gründung der Gesellschaft soll zum 1.1.2009 erfolgen. Bereits im Vorfeld sollen jedoch 
vorbereitende Maßnahmen ergriffen werden, um zum Gründungszeitpunkt die 
Geschäftstätigkeit unmittelbar aufnehmen zu können. So soll insbesondere die werbe-
wirksame Hessenschau dazu benutzt werden, potentiellen Kunden SOPHIA vorzustellen und 
auf das neue Dienstleistungsangebot aufmerksam zu machen. In diesem Zusammenhang 
sollen insbesondere auch die Chancen von SOPHIA und die Nachfrage eruiert werden.  
 
 
 
 
 
 
Im einzelnen: 
1.  Unternehmenszweck und Höhe des prozentualen Anteils an der Beteiligung

4 
... 
Unternehmenszweck ist die Erbringung, Organisation und Koordination von 
Dienstleistungen im Bereich der sozialen Personenbetreuung für Senioren und Hilfe 
im Alltag, insbesondere auch unter der Bildmarke „SOPHIA“, mit dem Ziel, das 
Wohnen in der eigenen Wohnung bis ins hohe Alter zu ermöglichen und die 
Unterbringung in zentralen Einrichtungen zu vermeiden sowie die Erbringung 
komplementärer Dienste im Bereich des Wohnens und die Erbringung kombinierter 
wohnungsbezogener Dienstleistungen, wie z.B. spezifische Einbauten und Umbauten 
und die Betreuung der Abwicklung des Mietverhältnisses hauptsächlich in Darmstadt, 
aber auch im Bundesland Hessen, insbesondere im Einzugsgebiet der 
Mietwohnungsbestände der bauverein AG. 
Die bauverein AG wird zu 74,9% an der SOPHIA Hessen GmbH beteiligt sein. 25,1% 
der Geschäftsanteile wird die SOPHIA Holding GmbH als Franchisegeber halten. 
Das Stammkapital der SOPHIA Hessen GmbH wird 25.000 € betragen. 
 
2. Konformität des Unternehmensgegenstandes der neuen Beteiligung mit dem 
Unternehmenszweck der bauverein AG 
Gemäß § 2 der Satzung der bauverein AG ist Gegenstand der bauverein AG die 
Wohnungsversorgung breiter Schichten der Bevölkerung. Der Erhalt der eigenen 
Häuslichkeit insbesondere für ältere Mieter, der durch SOPHIA erzielt wird, dient 
diesem Zweck. Ausgehend von dem Unternehmenszweck, ist die bauverein AG auch 
befugt, Unternehmen zu gründen. 
 
3. Wettbewerbsfähigkeit und Ertragskraft der neuen Beteiligungen 
 
(a) Mittelfristige Ertrags- und Liquiditätsplanung. 
Aus der Wirtschaftsplanung leitet sich ab, dass sich SOPHIA Hessen ab etwa 400 
Teilnehmern alleine trägt. Um SOPHIA Hessen langfristig stabil laufen zu lassen, ist 
beabsichtigt weitere Franchisenehmer zu akquirieren. 
(b) Chancen des Unternehmen am Markt. 
Das Potential in Darmstadt wurde auf Grundlage der Einwohnerdaten von 2006 
ermittelt. Dabei wurde aus den Erfahrungen der bestehenden SOPHIA 
Gesellschaften ein Anteil von 3% der Einwohner im Alter von 75 Jahren und älter als 
minimal erreichbar angesehen.  
Dies entspricht in etwa einer Anzahl von 400 Kunden. Dieses Ziel ist erreichbar. 
 
(c) Risiken der Beteiligung  
Das Risiko der SOPHIA Hessen GmbH ist hinsichtlich der Beteiligung auf die zu 
leistenden Einlagen beschränkt.

5 
... 
 
4. Anforderungen nach § 122 HGO  
Der Gesellschaftszweck ist Teil der Daseinsvorsorge. Die Gesellschaft erfüllt damit 
einen öffentlichen Zweck. Aufgrund der wirtschaftlichen und insbesondere 
demografischen Entwicklung ist es nicht möglich, die pflegerische Betreuung des 
stetig steigenden Bedarfs von Seniorenwohnungen und Senioren in traditionell 
stationären Strukturen dauerhaft zu gewährleisten und zu finanzieren. Vielmehr ist es 
erforderlich, auf ambulante Angebote und Strukturen umzustellen. Mittels SOPHIA ist 
eine schrittweise Anpassung des Wohnungsbestandes an neue, gemeinschaftliche 
Wohn- und Lebensformen möglich. Durch die Koordinierung des Angebots einer 
optimalen pflegerischen und sozialen Betreuung und der damit verbundenen 
Entlastung der Pflegeheime und des Pflegepersonals wird durch SOPHIA ein 
wichtiges sozialpolitisches Anliegen erfüllt und damit auch eine gesellschaftliche 
Verantwortung durch die bauverein AG übernommen. 
Der mit SOPHIA verfolgte Zweck kann nicht ebenso gut und wirtschaftlich von einem 
privaten Dritten erfüllt werden. Zum einen ist das SOPHIA Franchisekonzept so 
ausgestaltet, dass im Regelfall nur Wohnungsunternehmen sinnvoll von SOPHIA 
profitieren können und es sich in erster Linie an die Mieter der bauverein AG wendet. 
Ferner ist SOPHIA nur für die Wohnungsunternehmen wegen seines indirekten 
Nutzens interessant. Dadurch, dass SOPHIA gerade älteren Mietern ermöglicht, 
möglichst lange in ihrer Wohnung zu verbleiben, können unter anderem die Kosten 
für die bei einem Auszug erforderlichen Instandsetzungskosten infolge geringeren 
Mieterwechsels gestreckt und das Mietausfallrisiko verringert werden. Eine hohe 
Gewinnerzielung kann damit jedoch nicht erreicht werden. Daraus ergibt sich, dass 
SOPHIA aufgrund des indirekten Nutzens nur von einem Wohnungsunternehmen wie 
der bauverein AG effektiv eingesetzt werden kann. 
Zum anderen bietet SOPHIA keine Dienstleistungen im Sozial-, Pflege- oder 
Versorgungsbereich an, mit denen sie in direkte Konkurrenz zu privaten Dritten treten 
könnte. Vielmehr dient SOPHIA der wohnungsbezogenen Koordinierung der 
Dienstleistungen des Wohnungsunternehmens mit den Angeboten der 
Dienstleistungen Dritter zur Personenversorgung. Es wird eine Zusammenarbeit mit 
den Marktteilnehmern in diesem Bereich aufgebaut, wobei ein Eindringen in diesen 
Wettbewerb nicht beabsichtigt ist. Da die Bündelung der Betreuung des Haushalts 
und der Wohnung die intensive Betreuung der Seniorenhaushalte durch das 
Wohnungsunternehmen selbst vermindert, wird ein Kostenvorteil erzeugt, der eine 
Verminderung der Beträge für die Mieter des Wohnungsunternehmens erlaubt. 
Darüber hinaus ergibt sich durch SOPHIA eine Erhöhung des Bekanntheitsgrades, 
eine Verbesserung des Images und damit ein positiver Marketingeffekt für die 
bauverein AG.

6 
... 
Die Haftung der bauverein AG ist betragsmäßig auf die zu übernehmende 
Stammeinlage (EUR 18.725,-) beschränkt (§ 122 Abs. 1 S.1 Nr. 2 HGO). 
Ein angemessener Einfluss im Sinne von § 122 Abs. 1 S.1 Nr. 3 HGO kann von der 
Gemeinde über einen Beirat bei der SOPHIA Hessen GmbH ausgeübt werden. 
Die nach § 122 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 HGO sicherzustellende Aufstellung und Prüfung des 
Jahresabschlusses nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Regeln wird 
im Gesellschaftervertrag entsprechend verankert. 
 
5. Annextätigkeit nach § 121 Abs. 4 HGO
 
Bei den von der SOPHIA Hessen GmbH zu erbringenden Dienstleistungen, die 
Betreuung von Seniorenwohnungen, handelt es sich um eine Annextätigkeit im Sinne 
des § 121 Abs. 4 HGO zur Haupttätigkeit der bauverein AG.  
 
6. Auswirkungen auf Handwerk und mittelständische Wirtschaft
 
(a) Möglichkeit, ggf. durch das neue Unternehmen Aufträge an mittelständische 
Unternehmen zu vergeben: 
 
Im Rahmen der Umsetzung der geplanten Projekte werden die erforderlichen 
Arbeiten wie auch bei sonstigen Projekten innerhalb der Gesellschaften der 
bauverein AG an Privatunternehmen -regelmäßig an Mittelständler- vergeben. 
 
(b) Veränderungen der Marktanteile der mittelständischen Wirtschaft und des 
Handels in nennenswertem Umfang durch das neue Unternehmen. 
 
Mit der Gründung der SOPHIA Hessen GmbH entsteht keine Benachteiligung für 
private Unternehmen oder Organisationen wie das Deutsche Rote Kreuz, da von 
SOPHIA keine Betreuungsleistungen vor Ort erbracht werden. SOPHIA ist vielmehr 
davon geprägt, eine enge Zusammenarbeit mit ortsansässigen Pflege- und 
Serviceeinrichtungen zu suchen und auch für den Kunden entsprechende Kontakte 
herzustellen. Wie sich aus dem Zweck des Unternehmens ergibt, beschränken sich 
die Dienstleistungen des Unternehmens auf die Koordinierung und die soziale 
Betreuung der Senioren, insbesondere im Zusammenhang mit der Nutzung und der 
Wohnungstechnik. 
 
7. Ist ausgeschlossen, dass eine Quersubventionierung aus hoheitlicher Tätigkeit/aus 
Monopolbereichen in Wettbewerbsaktivitäten stattfindet? 
Ja.

7 
... 
Gemäß § 121 Abs. 6 HGO ist vor Befassung in der Gemeindevertretung den örtlichen 
Kammern Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, soweit ihr Geschäftsbereich betroffen 
ist. Die Stellungnahmen der IHK Darmstadt und der Handwerkskammer Rhein-Main sind 
eingeholt, liegen aber noch nicht vor. Sie werden über den Magistrat der 
Stadtverordnetenversammlung vor ihrer Beschlussfassung vorgelegt. 
 
Darmstadt, 07.08.2008 
 
Der Dezernent I 
 
 
Walter Hoffmann 
Oberbürgermeister

Beratungsverlauf (4)

TOP 7
TOP 10
TOP 426 beschließend
TOP 10

Details

Vorlagen-Nr.
2008/0280
Typ
Magistratsvorlage
Datum
05.08.2008
Erstellt
29.09.2026 00:00