0260/2018
Förderanträge der Stadt Köln zum Sofortprogramm "Saubere Luft" des Bundes
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
4884 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/663 Vorlagen-Nummer 23.01.2018 0260/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 23.01.2018 Förderanträge der Stadt Köln zum Sofortprogramm "Saubere Luft" des Bundes hier: Anfrage der Ratsgruppe BUNT in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.01.2018, TOP 1.1 Die Ratsgruppe BUNT bittet um Beantwortung folgender Fragen: Frage 1: „Das Sofortprogramm Saubere Luft 2017 - 2020 nennt unterschiedliche Maßnahmen die gefördert werden. Ist bekannt mit welchen Teilsummen die einzelnen Maßnahmenpakete hinterlegt sind? Wie hoch ist die gesamte bundesweite Fördersumme des Sofortprogram- mes? Frage 2. Mit welcher (gesamten) Fördersumme kann Köln aus dem Sofortprogramm Saubere Luft rechnen? Gibt es für jede Kommune einen Anspruch auf einen Sockelbetrag an Förderung? Oder könnte Köln theoretisch auch "leer ausgehen"? Frage 3: Bereits am 31.1.2018 endet eine erste Antragsfrist zu Elektrofahrzeugen und Ladeinfrastruk- tur. Unsere Fortschreibung des Luftreinhalteplans wird jedoch erst am 6.2.2018 im Rat be- schlossen. Auf Grundlage welcher Beschlüsse (bzw. städtischer Programme) werden die Förderanträge erstellt? Kann der Verkehrsausschuss darauf noch Einfluss nehmen? Frage 4: Wer erarbeitet im Dezernat VIII Mobilität und Verkehrsinfrastruktur die Förderanträge, wie wird festgelegt, für welche Projekte wie viele Fördermittel beantragt werden? Frage 5: Wie wird in Zukunft mit dem Verkehrsausschuss abgestimmt, welche Summen für welche Maßnahmen beantragt werden?“ Antwort der Verwaltung: Antwort zu Frage 1: Entsprechend der Information des Bundesministeriums für Verkehr und digitaler Infrastruktur im Rahmen des Dieselgipfels ist eine Förderung von Maßnahmen und Projekten aktuell bis zu 1 Mrd. Euro vorgesehen. Diese Summe soll auf die Themenbereiche „Elektrifizierung des Verkehrs“ mit rd. 393 Mio. Euro, „Digitali- sierung“ mit rd. 500 Mio. Euro und „Nachrüstung von Dieselbussen“ mit rd. 107 Mio. Euro aufgeteilt werden. Antwort zu Frage 2: Die Zuweisung von Fördermitteln bedarf der maßnahmen- und vorhabenbezoge- nen Antragstellung. Die Förderbedingungen bzw. -berechtigungen zur Antragstel- lung in den Programmen sind unterschiedlich. Auch differieren die Förderquoten in den einzelnen Programmen. Die Einbeziehung städtischer Tochterunterneh- 2 men und der unternehmensbezogenen Mobilität ist möglich, so dass eine seriöse Ermittlung möglicher Fördermittelzuweisungen für Köln aktuell nicht möglich ist und von der Initiative der Akteure abhängt. Antwort zu Frage 3: Die Förderung bezieht sich auf die zu erwartenden Mehrkosten beim Kauf- und Betrieb von emissionsarmen Fahrzeugen. Die Förderquote für diese Zusatzkos- ten liegt für ausschließlich kommunal genutzte Fahrzeuge bei 75 %. Die Kosten für eine Ersatzbeschaffung eines in der Anschaffung günstigeren Vergleichsmo- dells mit Verbrennungsmotor werden bei einer Förderung nicht berücksichtigt. Der sparsame Umgang mit Steuermitteln und ein langfristig angelegtes Flotten- management gebietet es deshalb die Fahrzeuge zu berücksichtigen, deren Er- satzbeschaffung sowieso ansteht. Diese Vorgehensweise und absehbare Mög- lichkeiten entsprechen dem Beschluss des Verkehrsausschusses zum Antrag AN/1106/2015 bzw. AN/0159/2016 in der Sitzung am 19.01.2016. Ergänzend wurden mit Vorlage 0147/2017 die zugehörigen Potenziale einer solchen Flot- tenanpassung dem Verkehrsausschuss mitgeteilt. Ggf. gewünschte beschleunig- te Maßnahmen zur Flottenerneuerung müssten dann in den Haushaltsansätzen der Folgejahre berücksichtigt werden, um die Gegenfinanzierung zu Fördermit- teln sicherzustellen. In dem benannten Förderprogramm bezieht sich die Förde- rung der Ladeinfrastruktur auf die zu beschaffenden Fahrzeuge und stellt keine allgemeine Förderung für den Ausbau der Ladeinfrastruktur dar. Förderfähige Maßnahmen darüber hinaus, wenn sie nicht bereits sowieso vorge- sehen sind wie z.B. Ausbau der Fahrradinfrastruktur, werden u.a. im Rahmen des Luftreinhalteplanes diskutiert. Zugehörige Vorlagen befinden sich in der Be- ratung. Antwort zu Frage 4: Die konkrete Antragsstellung zu Förderaufrufen wird entsprechend der Zustän- digkeiten und der jeweils zu erbringenden komplementären Mittel wegen den be- troffenen Ämtern zugewiesen. Eine Koordinierung erfolgt durch das Büro der Oberbürgermeisterin und dem Dezernat für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur. Antwort zu Frage 5: In den Verkehrsausschuss werden die Maßnahmen entsprechend der Zuständig- keitsordnung zur Beratung und Beschlussfassung eingebracht. Insofern eine In- anspruchnahme einer Förderung aus dem Programm „Saubere Luft 2017 – 2020“ möglich ist, wird diese genutzt und entsprechend in der Vorlage erwähnt. Gez. Blome
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0260/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 23.01.2018
- Erstellt
- 19.01.2018 07:52