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1854/2018

Städtebauliches Planungskonzept "Am Bahnhof" in Köln-Porz-Wahn,Anhörung der Bezirksvertretung Porz zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Ausschuss 12.06.2018

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 20.09.2018, TOP 9.1

Anlage 2

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Ansehen

Anlage 2.1

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Ansehen

Anlage 1

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 3 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

Anlage 4 Auswertung

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Ansehen

Anlage 5 VEP Auswertung

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Ansehen

Anlage 2

165 Zeichen

Anlage 2
Stadtplanungsamt
Städtebauliches Konzept
"Am Bahnhof" in Köln - Porz - Wahn (Stand: 10.10.2017)
M 1:1.500<
TG
TG
Am Bahnhof 
W
W
Gewerbegebiet
S-BHF Wahn
GE

Anlage 2.1

247 Zeichen

Anlage 2.1
Stadtplanungsamt
Städtebauliches Konzept
"Am Bahnhof" in Köln - Porz - Wahn (Stand: 28.05.2018)
M 1:1.500<
TG
TG
Am Bahnhof 
W
W
Gewerbegebiet
S-BHF Wahn
GE
KITA
Bestandsbebauung
Peter-Joseph-
Schumacher-Weg
geplante Bebauung
Am Bahnhof

Anlage 1

364 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ
Anlage 1
0D‰VWDEN
StadtplanungsamtGeltungsbereich des vorhabenbezogenen BebauungsplanesAm BahnhofLQ.|OQ3RU]:DKQ
0 10050 200300 Meter

Beschlussvorlage Ausschuss

10667 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61/1 
613 Hüls Az 
Vorlagen-Nummer 
 1854/2018 
Freigabedatum  12.06.2018 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Städtebauliches Planungskonzept "Am Bahnhof" in Köln-Porz-Wahn, Anhörung der 
Bezirksvertretung Porz zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; 
hier: Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan-Entwurfes (VEP) 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. beauftragt die Verwaltung, den Vorhabenträger aufzufordern, auf der Grundlage des städte-
baulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 2.1 (Konzept mit Kindertagesstätte) einen Be-
bauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogenen Bebauungsplan) auszuarbeiten. Die Ergebnisse 
der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind 
dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 4) zu berücksichtigen  
 
 
 
Alternative:  
keine 
 
 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 03.07.2018 
Stadtentwicklungsausschuss 20.09.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Der Vorhaben- und Erschließungsträger, Moritz Freiherr von Eltz-Rübenach aus Köln-Porz-Wahn, hat 
am 08.11.2016 einen Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener 
Bebauungsplan) gestellt. Gegenstand ist die östlich des S-Bahnhofs Wahn liegende landwirtschaftli-
che Fläche im Übergang zur Frankfurter Straße. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von circa 8 000 
m² und wird im Norden durch die Straße Am Bahnhof, im Osten durch die Frankfurter Straße, im 
Westen durch die Poststraße und im Süden durch die bestehende Wohnbebauung am Peter-Joseph-
Schumacher-Weg begrenzt (vgl. Anlage 1).  
 
Ziel ist es, das Grundstück einer Mischnutzung, bestehend aus Büro- und Dienstleistungsangeboten 
sowie Wohnungsbau mit integrierter Kindertagesstätte, zuzuführen. Es ist beabsichtigt, die Wohn-
funktion durch ca. 24 neue Wohneinheiten sowie das sozialinfrastrukturelle Angebot durch eine vier-
gruppige Kindertagesstätte zu stärken und diese an städtebaulich integrierter Lage langfristig gemäß 
Anlage 2.1 (Planungskonzept) zu sichern. Durch die Verortung von dienstleistungsbezogenen Nut-
zungen im Westen des Plangebietes wird ein geordneter Übergang zum Gewerbegebiet am S-
Bahnhof Wahn sichergestellt und gleichzeitig das Angebot für kleine und mittelständische Unterneh-
men (KMUs) gestärkt.  
 
Zur Umsetzung der städtebaulichen Konzeption hat der Stadtentwicklungsausschuss das Verfahren 
zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VEP) mit dem Arbeitstitel "Am Bahnhof" 
in Köln Porz – Wahn am 06.07.2017 nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingeleitet. Mit 
dem Vorhabenträger wurde eine Planungsvereinbarung über die Ausarbeitung des Bebauungsplan-
Entwurfes geschlossen, in der unter anderem die Übernahme der Planungskosten sowie notwendiger 
Gutachten verbindlich geregelt wurden.  
 
Das Vorhaben berücksichtigt die Vorgaben des "Kooperativen Baulandmodells" (KoopBLM) der Stadt 
Köln - Ratsbeschluss vom 10.05.2017 -, zu dessen Anwendung der Vorhabenträger seine Grundzu-
stimmung gegenüber dem Stadtplanungsamt erteilt hat. Der Vorhabenträger beabsichtigt, von den 24 
geplanten Wohneinheiten 100 % im Zuge des öffentlich geförderten Wohnungsbaus zu realisieren.  
 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im 
Rahmen einer Abendveranstaltung im Eltzhof, Köln –Porz-Wahn am 10.10.2017 durchgeführt und in 
einer Niederschrift (vgl. Anlage 3) dokumentiert. Im Anschluss an die Veranstaltung sind 42 schriftli-
che Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit in der Zeit vom 10.10.2017 bis zum 25.10.2017 beim Be-
zirksbürgermeister eingegangen. Diese befassen sich mit den Aspekten der baulichen Höhe der ge-
planten Bebauung, Erschließungsfragen und umweltrelevanten Themen. Eine Zusammenstellung 
aller Eingaben ergänzt durch Stellungnahmen der Verwaltung ist der Anlage 4 zu entnehmen. Eine 
namentliche Auflistung der Verfasser der schriftlichen und mündlichen Stellungnahmen wird den 
Fraktionen mit gesonderter Post zugestellt. 
 
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baug e-
setzbuch (BauGB) wurde vom 10.08.2017 bis zum 12.09.2017 durchgeführt. Im Zeitraum der Beteil i-
gung sind 12 Stellungnahmen eingegangen. Eine Zusammenstellung aller Eingaben ergänzt durch 
Stellungnahmen der Verwaltung ist der Anlage 5 zu entnehmen.  
 
Nach erfolgter Beschlussfassung zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und  
über die Vorgaben zur Ausarbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfes (VEP) durch 
die Bezirksvertretung Porz und den Stadtentwicklungsausschuss, ist als nächster Verfahrensschritt 
die Durchführung der Fachgutachten, die Beteiligung der Dienststellen und Träger öffentlicher Belan-
ge nach § 4 Abs. 2 BauGB, die detaillierte Ausarbeitung der Planzeichnung und die Erstellung des 
Umweltberichts beabsichtigt.

3 
Anpassung der Planung nach Abschluss der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung: 
 
Gegenstand der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung war das städtebauliche Planungskonzept ge-
mäß Anlage 2 (Stand: 10.10.2017). Auf Grundlage der eingegangenen mündlichen (vgl. Anlage 3) 
und schriftlichen (vgl. Anlage 4) Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger wurde das Planungs-
konzept in Teilen gemäß Anlage 2.1 (Stand: 11.05.2018) überarbeitet. Die wesentlichen Änderungen 
ergeben sich wie folgt: 
 
Höhe der Bebauung 
 
Die geplante Bebauung stellt sich als Straßenrandbebauung entlang der Straße Am Bahnhof und der 
Frankfurter Straße dar. Geplant ist eine dreigeschossige Bebauung mit flach geneigtem Satteldach 
ohne Dachausbau. Dies unterscheidet sich von der im Modell und im ursprünglichen Konzept vorge-
schlagenen Variante, das Dachgeschoss vollwertig als Wohnraum mit ausgebauten Satteldächern 
umzusetzen. 
 
Die Bestandsgebäude im Bereich des Peter-Joseph-Schumacher-Weges weisen eine Gebäude - 
bzw. Firsthöhe im Mittel von circa 10 m über dem natürlichen Gelände auf. Die geplante Bebauung 
wird eine Höhe von circa 13,5 m entlang der Straße Am Bahnhof bis circa 15,5 m über dem Gelände 
entlang der Frankfurter Straße erreichen. Da diese sich nördlich der Bestandsbebauung befindet und 
die privaten Freiflächen zum Bestand ausgerichtet sind, werden Beeinträchtigungen von Belichtung 
und Besonnung nicht eintreten. Die gemäß Anlage 2.1 untergebrachte Kindertagesstätte wird im 
rückwärtigen Bereich lediglich eingeschossig (circa 3 m Höhe) ausgeführt. Im Übergangsbereich von 
geplanter zu bestehender Bebauung an der Frankfurter Straße wurde nunmehr darauf Wert gelegt, 
die beabsichtigte Zufahrt gänzlich einzuhausen, um den Nachbarschutz Rechnung zu tragen. 
 
Die geplante Straßenrandbebauung mit drei Vollgeschossen nimmt die Festsetzungen des Bebau-
ungsplanes "S-Bahnhof Wahn" auf und fügt sich in das städtebauliche Gesamtkonzept ein. 
 
Städtebauliches Ziel ist es, eine prägnante und klare Siedlungskante zu schaffen und das erschlos-
sene Baugrundstück effizient im Sinne der städtischen Zielsetzungen zu entwickeln. Im Übergang zur 
bestehenden Bebauung entsteht ein Höhenversprung, der jedoch als ortsbildverträglich bewertet 
wird. Die Umsetzung einer dreigeschossigen Bebauung entspricht der modifizierten Beschlussfas-
sung des Stadtentwicklungsausschusses vom 06.07.2017.  
 
Vermeidung der Inanspruchnahme des Peter-Joseph-Schumacher-Weges 
 
Das städtebauliche Konzept gemäß Anlage 2 wurde der Eingabe folgend geändert, als dass die be-
stehenden Parkplätze nicht überplant werden und keine Funktionen (z.B. Feuerwehrzufahrt) dorthin 
verortet werden. Gemäß Anlage 2.1 (angepasstes Planungskonzept) wurden alle funktions-
relevanten Bezüge an den Übergang zu den Straßen Am Bahnhof und zur Frankfurter Straße verlegt. 
Die Überplanung der Stellplätze im Peter-Joseph-Schumacher-Weg wurde revidiert, sodass die Anla-
ge weiterhin durch den am 04.10.1999 bekannt gemachten vorhabenbezogenen Bebauungsplan 
76367/02 "Poststraße/B 8" planungsrechtlich gesichert wird.

4 
 
Integration einer Kindertagesstätte 
 
Mit Blick auf das Jahr 2020 besteht in Wahn ein Ausbaubedarf von 93 Plätzen, was fünf zusätzlichen 
Gruppen entspricht. Dieser Bedarf kann teilweise durch die Umsetzung der geplanten Kindertages-
stätte Frankfurter Straße Nr. 77 mit 4 Gruppen gedeckt werden. Aufgrund der nach Bevölkerungs-
prognose weiter steigenden Kinderzahlen würde der Ausbaubedarf 2025 weitere drei Gruppen betra-
gen. Die Kinderzahlen sind zuletzt stärker gestiegen, als im Rahmen der Bevölkerungsprognose 
prognostiziert. Daher ist es erforderlich eine viergruppige Kindertagesstätte in die Planung einzube-
ziehen. Diese wird im mittleren Baufeld verortet und nutzt die Erdgeschosszonen des Gebäuderiegels 
entlang der Straße Am Bahnhof sowie einen eingeschossigen Erweiterungsbau im rückwärtigen Teil.  
 
Spielplatzbedarfsplanung 
 
Seitens der Fachverwaltung wird ein Bedarf von 500 m² öffentlicher Kinderspielplatzfläche beziffert. 
Dies lässt sich unter Umsetzung der vorgenannten städtebaulichen Parameter im Plangebiet nicht 
umsetzen, da ebenfalls Flächen für die privaten Kleinkinderspielflächen unterzubringen sind und in 
Relation zum Vorhaben auch unverhältnismäßig erscheint. Daher wird der Vorhabenträger auf eigene 
Kosten den 2400 m² umfassenden öffentlichen Spielplatz "Im Bodesfeld" sanieren, um dem Bedarf 
Rechnung zu tragen. Im Durchführungsvertrag werden dazu entsprechenden Regelungen aufge-
nommen. 
 
 
Vorberatungen: 
 
Einleitungsbeschluss (Session 4271/2016): 
Stadtentwicklungsausschuss 09.02.2017 Verweis in die Bezirksvertretung Porz ohne Votum 
Bezirksvertretung Porz 28.03.2017 wegen Beratungsbedarf geschoben 
Bezirksvertretung Porz 16.05.2017 einstimmig in geänderter Fassung 
 empfohlen 
Stadtentwicklungsausschuss 06.07.2017 ergänzter Beschluss, einstimmig zugestimmt 
 
Der Einleitungsbeschluss wurde am 09.08.2017 im Amtsblatt der Stadt bekanntgemacht.  
 
 
 
 
 
Anlagen 
Anlage 1: Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs "Am Bahnhof"  
Anlage 2: Städtebauliches Konzept zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vom 10.10.2017 
Anlage 2.1: Überarbeitetes städtebauliches Konzept nach der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili-
gung vom 11.05.2018 
Anlage 3: Niederschrift über die Abendveranstaltung am 10.10.2017 
Anlage 4: Übersicht über die Stellungnahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 5: Übersicht über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher 
Belange

Anlage 3 Öffentlichkeitsbeteiligung

21037 Zeichen

Städtebauliches Planungskonzept „Am Bahnhof“ in Köln-Porz-Wahn 
Niederschrift über die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Bauleitplanung am 
10.10.2017 im Eltzhof. 
 
Anlage 3 
 
 
N I E D E R S C H R I F T  
 
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Bauleitplanung  
nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch 
Städtebauliches Planungskonzept "Am Bahnhof" in Köln – Porz - Wahn 
 
 
Veranstaltungsort: Eltzhof, St.-Sebastianusstr. 10, 51147 Köln,  
 
Termin: 10.10.2017 
 
Beginn: 19:00 Uhr (Beginn Gallery-Walk 18:00 Uhr) 
 
Ende: 20:30 Uhr 
 
Besucher: circa 80 Bürgerinnen und Bürger 
 
Teilnehmer/-innen: Vorsitzende: 
 Elvira Bastian, stlv. Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks 
Porz  
 
 Podium: 
Frau Ursula Lanzerath, Planungsbüro Lanzerath 
Herr Josel Redder, Neering Architekten 
Herr Christoph Hülsebusch, Stadtplanungsamt 
 
 Niederschrift: 
 Angelika Ingendaay, BauData Projektentwicklungsgesellschaft

Städtebauliches Planungskonzept „Am Bahnhof“ in Köln-Porz-Wahn 
Niederschrift über die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Bauleitplanung am 
10.10.2017 im Eltzhof. 
 
 
19:00 Uhr _ Begrüßung durch Frau Elvira Bastian: 
Frau Elvira Bastian, stv. Bezirksbürgermeisterin Stadtbezirk Porz, begrüßt die Anwesenden 
zur Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Bauleitplanung nach § 3 A b-
satz 1 Baugesetzbuch zu m Städtebaulichen Planun gskonzept „Am Bahnhof“  in Köln -Porz-
Wahn. Sie dankt dem Gastgeber für die Ausrichtung der Veranstaltung und stellt die hohe 
Bedeutung der Information von Bürgern heraus. Die einzelnen Teilnehmenden auf dem P o-
dium, Herr Hülsebusch, Frau Lanzerath und Herr Redder stellen sich kurz persönlich vor. Im 
Anschluss erläutert Frau Bastian den Ablauf der Veranstaltung sowie den Umgang mit den 
ausliegenden Wortmeldekarten und die digitale Aufnahme der Veranstaltung zum Z wecke 
der Protokollerstellung. 
 
19:10 Uhr _ Vorstellung des Bebauungsplanverfahrens durch Herrn Christoph Hülse-
busch: 
Herr Christoph Hülsebusch, Vertreter des Stadtplanungsamtes, erläutert anhand der Präsen-
tation die hohe Nachfrage nach Wohnungen in der St adt Köln sowie den Ablauf eines B e-
bauungsplanverfahrens. Das Bebauungsplanverfahren für die Entwicklung „Am Bahnhof“ 
wurde bereits durch den Beschluss der Bezirksvertretung Porz und des Stadtentwicklung s-
ausschusses eingeleitet. Grundlage für die städtebauliche Planung stellt die Darstellung des 
Plangebiets im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dar. Im Weiteren werden die Ö f-
fentlichkeit mit dieser Veranstaltung und auch die Träger öffentlicher Belange, beispielsweise 
die Klära nlage im Umfeld, in das Planverfahren eingebunden und können dazu Stellung 
nehmen. Das an diesem Abend vorgestellte städtebauliche Konzept dient als Gespräch s-
grundlage die Öffentlichkeitsveranstaltung  und bildet nicht das finale Planungsergebnis ab. 
An diesem Abend eingehende Stellungnahmen werden protokolliert und in das weitere Ve r-
fahren eingebunden sowie den politischen Entscheidungsträgern mit zur Beschlussfassung 
gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass bis zum 25.10.2017 die Möglichkeit besteht, 
schriftlich Stellung zu nehmen.  
Herr Christoph Hülsebusch führt g rundsätzlich in die Lage des Plangebietes ein. Er b e-
schreibt die verkehrliche Erschließung im Einzugsgebiet des  Bahnhofs Wahn, dem best e-
henden ÖPNV-Anschluss sowie dem bald errichteten Park&Ride-Parkhaus der KVB. Er führt 
im Anschluss aus, dass sich die Fläche zum Abschluss des Ortes und zur Arrondierung der 
Wohnbaufläche anbietet. Die entsprechende Bedarfslage in der Stadt sowie die planerische 
Grundlage sollen nun konkretisiert und realisiert werden. 
 
19:25 Uhr _ Vorstellung der Planungsziele durch Frau Ursula Lanzerath: 
Frau Ursula Lanzerath, Stadtplanungsbüro, stellt die Ziele der Planung , wie in der Präsent a-
tion aufgeführt, vor. Diese umfassen die Schaffung von Wohnraum und von Angeboten für 
kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs), die Herstellung eines öffentlichen Kinde r-
spielplatzes, die Realisierung einer Kindertagesstätte, die effiziente Ausnutzung bereits b e-
stehender Erschließungsstraßen, die städteba uliche Arrondierung des Siedlun gsteils Wahn 
sowie die Umsetzung eines offenen Wegesystems. Sie betont, dass diese Ziele im weitere n 
Prozess eingearbeitet werden und die genaue Form der Realisierung noch offen ist.  
 
19:30 Uhr _ Vorstellung des Planungskonzepts durch Frau Ursula Lanzerath und Herrn 
Josel Redder: 
Frau Ursula Lanzerath, Stadtplanungsbüro , und Herr Josel Redder, Neering Architekten , 
stellen das städtebauliche Planungskonzept vor. Die Bebauung soll den nörd lichen Ortsrand 
abschließen, von einer dichteren Bebauung wurde im bisherigen Verfahren abgesehen. Der 
Innenbereich der Fläche soll durch eine verkehrliche Erschließung über die Frankfurter Stra-
ße und die Straße „Am Bahnhof“ durch Tiefgarageneinfahrten von Verkehr freigehalten wer-
den.  
Insgesamt werden auf der Fläche 30 Wohneinheiten und 2.100 Quadratmeter Bruttog e-
schossfläche für gewerbliche Nutzung geplant. Der Wohnungsbau wird im Osten der Fläche,

Städtebauliches Planungskonzept „Am Bahnhof“ in Köln-Porz-Wahn 
Niederschrift über die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Bauleitplanung am 
10.10.2017 im Eltzhof. 
 
das Gewerbe im West en entwickelt. Die Bebauung ist dreige schossig und mit Satteldach 
vorgesehen, damit sie sich in die Umgebungsbebauung einfügt. 
Im Landschaftsplan ist die Fläche als Landschaftsschutzfläche ohne Schutzfestsetzung ver-
merkt. Die Bebauung soll durchlässig zum Freiraum orientiert  realisiert werden. Im weiteren 
Verfahren werden eine Reihe weiterer Gutachten in Auftrag gegeben und deren Ergebnisse 
in die Planung eingearbeitet. Frau Lanzerath stellt diese Gutachten und sonstigen Instrumen-
te entlang der Präsentation vor. Folgende Gutachten sowie sonstigen Schritte sind zu erbrin-
gen: Verkehrsgutachten, Geruchsgutachten, Kampfmitteluntersuchung, Niederschlagswa s-
ser / Starkregenmanagementkonzept, Eingriffs - Ausgleichsbilanzierung (Landschaftspfleg e-
rischer Fachbeitrag), Artenschutzprüfung (ASP), Umweltberich t, Durchführungsvertrag (inkl. 
Erschließungsregelungen). Die Ergebnisse der Gutachten, in Form konkreter Maßnahmen, 
sowie die Nutzung der Fläche werden im Durchführungsvertrag festgeschrieben. 
 
 
 
19:40 Uhr _ Frau Elvira Bastian eröffnet das Plenum, um Rückfragen zu stellen: 
 
Frage 1 (NN1) zum Thema Geschossigkeit: 
Wie kann sich die Bebauung mit drei Geschossen an die Umgebungsbebauung anf ü-
gen, wenn im Umfeld maximal zwei bis zweieinhalb Geschosse , wie im Peter -Josef-
Schumacher-Weg, gebaut sind? 
 
Antwort zu Frage 1 (Hr. Hülsebusch): 
Die Bestandsbebauung direkt anschließend im Süden ist mit zwei Vollgeschossen au s-
gebaut. Die Bebauung „S -Bahnhof Wahn“ ist allerdings höher. Der Bebauungsplan or i-
entiert sich an der Bebauung entlang der Straße „Am Bahnhof“ und greift diese auf. Eine 
zweigeschossige Variante wurde der Politik vorgestellt, der Stadtentwicklungsausschuss 
hat sich für drei Geschosse ausgesproc hen. Die relativ große Distanz zwischen den neu 
zu errichtenden Gebäuden und dem Bestand spricht für diese Entscheidung. So könnte 
der Ortsrand gut und präzise abgeschlossen werden. 
 
Ergänzung des Fragestellers NN1:  
Die Topologie ist an dieser Fläche höher als im Umland, sodass die dreigeschossige 
Bebauung aus Richtung Elsdorf kommend deutlich höher wirkt.  
 
Ergänzung des Fragestellers NN2:  
Die Stadt Köln hat vor  17 Jahren nur  eine bestimmte Bauhöhe in diesem Baugebiet e r-
laubt. Das alte Stadtbild von Wahn soll mit der Neubebauung erhalten bleiben  und kein 
„Gefängnis“ um den alten Ortskern herum gebaut werden. Eine Veränderung allein zur 
Steigerung der B ruttogeschossfläche sei städteplanerisch kritisch. Die ä ltere Planung 
soll verpflichtend umgesetzt werden. Es werden zwei Vollgeschosse gefordert. 
 
Antwort zu den Ergänzungen (Hr. Hülsebusch): 
Die Forderung nach zwei Vollgeschossen wird im Protokoll vermerkt.  
 
Ergänzung des Fragestellers NN2: 
Der Fragesteller schlägt vor, dass die Gewerbe bebauung entlang der Straße „Am Bahn-
hof“ in ihrer Geschossigkeit einheitlich  im Sinne des Gesamtbildes  fortgeführt wird. Die 
restliche Bebauung soll das alte Stadtbild von Wahn aufgreifen und so die Geschossi g-
keit langsam angehoben werden. Im Ergebnis würde man, aus Elsdorf kommend, nicht 
gegen eine Gebäudewand fahren, sondern eine Höhenentwicklung sehen. Der alte Orts-
teil Wahn würde so erkenntlich bleiben.

Städtebauliches Planungskonzept „Am Bahnhof“ in Köln-Porz-Wahn 
Niederschrift über die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Bauleitplanung am 
10.10.2017 im Eltzhof. 
 
Frage 2 (NN1) zum Thema Stellplätze: 
Im Peter-Josef-Schumacher-Weg befinden sich nur wenige Parkplätze. Die öffentlichen 
Parkplätze am Wendehammer sind in der aktuellen Planungsskizze durch die Feue r-
wehreinfahrt überplant, ein Ausgleich ist nicht ersichtlich. Wie wird sich dies entwickeln? 
 
Antwort zu Frage 2: (Hr. Hülsebusch): 
Die Stellplätze nach altem Planungsrecht auf dem Peter -Josef-Schumacher-Weg we r-
den nicht ein gezogen und bleiben bestehen. Soll ten diese entfallen, was nicht geplant 
ist, erfolgt in jedem Fall ein Ausgleich.  Der Bebauungsplan am Peter -Joseph-
Schumacher-Weg wird nicht überplant. 
 
 
Frage 3 (NN1) zum Thema Schulen und Kitas: 
Im Gesamtplanungskonzept der Stadt Köln wird die Entwicklun g der ortsansässigen 
Schulen und Kindergärten nicht aufgenommen. Bauvorhaben dieser Art werden von der 
Stadt nur verzögert. Die Stadt könnte sich deutlich mehr auf diese Themen konzentri e-
ren. 
 
Antwort zu Frage 3 (Hr. Hülsebusch): 
Die Kollegen vom Dezernat für Integrierte Jugendhilfe - und Schulentwicklungsplanung  
haben bezogen auf die Planung „Am Bahnhof“ einen Fehlbedarf für eine Kita vermerkt, 
sodass eine viergruppige Kita parallel zu der städtebaulichen  Entwicklung realisiert wer-
den wird. Darüber hinaus wurden keine Bedarfe genannt, die auf dieser relativ kleinen 
Entwicklung umgesetzt werden sollen. 
 
Ergänzung des Fragestellers NN1: 
Der Schulbedarf ist klar an der baulichen Erweiterung durch weitere Container am Gy m-
nasium zu sehen. Wie kann die Stadt Köln  an diesem Thema vorbeiarbeiten? Bei einem 
Planungskonzept muss der Schulbedarf von der Stadt Köln berücksichtigt werden. Die 
Gesamtfrage kann natürlich nicht mit diesem einen Baugebiet beantwortet werden. 
 
 
Frage 4 (NN1) zum Thema Grüngürtel: 
Der in der Vergangenheit geplante Grüngürtel mit Radweg in Nord -Süd-Richtung durch 
das Gebiet wu rde durch die ICE-Trasse unterbrochen. Die Brücke  über die ICE -Trasse 
hinweg ist bis heute nicht realisiert. Dieser Grüngürtel soll als wirklicher Gürtel und nicht 
als schmaler Radweg realisiert werden. 
 
Antwort zu Frage 4 (Hr. Hülsebusch): 
Der Grüngürtel mit Fuß - und Radweg wird von Herrn Hülsebusch als Thema mitgeno m-
men. Er wird sich informieren, wie er wo fortgeführt werden soll.  Es findet ein Austausch 
von Email-Adressen statt.  
 
 
Frage 5 (NN1) zum Thema Stellungnahmen: 
Müssen heute benannte Eingaben erneut beim Bezirksbürgermeister eingereicht we r-
den? 
 
Antwort zu Frage 5 (Hr. Hülsebusch): 
Nein, dies ist nicht notwendig, die Aussagen werden im Protokoll vermerkt.

Städtebauliches Planungskonzept „Am Bahnhof“ in Köln-Porz-Wahn 
Niederschrift über die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Bauleitplanung am 
10.10.2017 im Eltzhof. 
 
Frage 6 (NN3) zum Thema Grundschulbedarf: 
Wird der weitere Bedarf für die Grundschule beachtet? 
 
Antwort zu Frage 6 (Hr. Hülsebusch): 
Der Schulentwicklungsplanung wird vor dem Hintergrund des Bedarfs konkretisiert und 
die neuen Erkenntnisse in die weitere Planung aufgenommen. Bisher wurde von den 
zuständigen Planungsabteilungen kein Bedarf für das Baugebiet angemeldet. 
 
Ergänzung des Fragestellers NN1: 
Die Grundschule Wahn hat im vergangenen Jahr Schüler abweisen müssen. Somit ist 
der Bedarf klar zu sehen. Die Verwaltung trägt dieser Entwicklung nicht ausreichend 
Rechnung. 
 
Antwort zur Ergänzung (Hr. Hülsebusch):  
Die derzeitigen Grundschulen im Stadtbezirk Porz stoßen auf ihren bestehenden 
Standorten an die Grenzen ihrer Möglichkeiten. Pro Schüler kann mit einem Raumbe-
darf von etwa 25 Quadratmetern gerechnet werden . Um den Bedarf zu decken steht 
die Stadt Köln daher derzeit in Grunderwerbsverhandlungen für einen neuen Standort. 
 
 
Frage 7 (NN4) zum Thema Tiefgarageneinfahrt und Stellplätze:  
Wie nah ist die Einfahrt der Tiefgarage zur bestehenden Bebauung geplant?  
 
Antwort zu Frage 7 (Hr. Redder): 
Die Einfahrt zur Tiefgarage wir d etwa sechs bis si eben Meter von der bestehenden 
Bebauung am Peter -Josef-Schumacher-Weg entfernt realisiert werden. Es wird eine 
drei Meter breite Einfahrt für etwa 30 Stellplätze sein. 
 
Ergänzung des Fragestellers NN3: 
Haushalte haben in diesem Raum mehr als einen PKW, die bestehenden Parkplat z-
probleme vor Ort bleiben. Wird dieser Bedarf nicht in die Planung aufgenommen? 
 
Antwort zur Ergänzung: (Hr. Redder): 
Die Stellplätze könnten unter Berücksichtigung der guten ÖPNV-Anbindung weiter ver-
ringert werden, was an dieser Stelle nicht geschehen wird. 
 
Antwort zur Ergänzung (Hr. Hülsebusch): 
Der Stellplatznachweis ist gekoppelt an die abgestimmte Erschließungsplanung. Ö f-
fentliche Stellplätze aus anderen Teilgebieten, die mit dem Baugebiet in Verbindung 
stehen, können über den Durchführungsvertrag einbezogen werden. Diese Fragen, 
ebenso wie die Feu erwehraufstellfläche und Ähnliches sind im Detail noch nicht ger e-
gelt. Wie viele öffentliche Stellplätze hier geschaffen werden, ist noch offen.  
 
 
Frage 8 zum Thema Erschließung (NN3): 
Wird die Erschließung über die Straße „Am Bahnhof“ oder durch die bestehende Sie d-
lung realisiert? Wie wird verhindert, dass die derzeitigen Anwohner für dieses Projekt 
KAG-Abgaben zahlen müssen? 
 
Antwort zu Frage 8 (Hr. Redder): 
Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange werden auch die Ver sorger 
beteiligt. Alle notwendigen Ver - und Entsorgungsleitungen sind als vorhanden geme l-
det worden.

Städtebauliches Planungskonzept „Am Bahnhof“ in Köln-Porz-Wahn 
Niederschrift über die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Bauleitplanung am 
10.10.2017 im Eltzhof. 
 
Antwort zu Frage 8 (Hr. Hülsebusch): 
Die Erschließung erfolgt über die Straße „Am Bahnhof“ und nicht über den Peter-Josef-
Schumacher-Weg. Da die Bauabsicht bereits seit langem bekannt  ist, konnte die Er-
schließung bereits mit dem Straßenbau gesichert werden . Kostenpflichtige Maßna h-
men für die Anwohner des Peter-Josef-Schumacher-Weges werden nicht auftreten. 
 
 
Frage 9 zum Thema Geruchsgutachten (NN3): 
Bisherige Gutachten zur Geruchbelästigung sprachen gegen eine Bebauung  (Kita). 
Wieso ist das jetzt möglich? 
 
Antwort zu Frage 9 (Hr. Redder): 
Es liegen neue Erkenntnisse zur Geruchsbelästigung vor. In Folge dessen gibt es auch 
die Zweiteilung der Planung  mit gewerblicher Nutzung im Westen und Wohnungsbau 
im Osten der Fläche. Die Geruchslinien haben sich nach Westen verschoben. 
 
Ergänzung aus dem Publikum: 
Wie können sich Linien nach Westen verschieben, wenn der Wind meistens aus Wes-
ten kommt? 
 
Antwort zu Frage 9 und der Ergänzung (Hr. Hülsebusch): 
Die Geruchslinien sind bereits aus dem Bebauungsplanverfahren S -Bahnhof Wahn be-
kannt. Es ergibt sich dadurch ein wohnschädlicher und ein wohnunschädlicher Bereich.  
Die Planfläche westlich „Auf dem Düppel“ kann daher beispielsweise nur mit Gewerbe 
bebaut werden. Das Erhebungsraster wurde differenzierter analysiert, sodass auf der 
vorgestellten Fläche im Osten des Plangebietes Wohnbebauung möglich ist. Das Ge-
ruchsgutachten wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens noch einmal weiterge-
hend konkretisiert. Eine Anfrage zu diesem Thema wurde ebenfalls in der Bezirksve r-
tretung Porz b eantwortet. Die vorwiegende Windrichtung ist aus Süd -Osten, daher ist 
eine Wohnbebauung an dieser Stelle möglich.  
 
Einwurf aus dem Publikum: 
Arbeiten bei Geruchsbelästigung ist also weniger schwierig als Wohnen? 
  
Antwort zum Einwurf (Hr. Hülsebusch): 
Grundsätzlich ja. Beurteilungskriterium sind gesunde Wohnverhältnisse. 
 
Nachträgliche Antwort (Hr. Hülsebusch): 
In den vergangenen Jahren konnte die Gesamtfläche nicht b ebaut werden, da drei 
Viertel der Fläche als Außenbereich gekennzeichnet und damit nicht bebaubar waren. 
Eine Änderung der rechtlichen Grundlage macht diese Gesamtbebauung nun möglich. 
 
 
Frage 10 zum Thema Park&Ride-Parkhaus (NN6): 
Werden im Park&Ride-Parkhaus Stellplätze anzumieten sein und wann wird das Park-
haus fertiggestellt werden? 
 
Antwort zu Frage 10: (Hr. Hülsebusch): 
Laut Auskunft der KVB sind keine anmietbaren Stellplätze in diesem Park& Ride-
Parkhaus geplant. Der Bauvorentscheid für die Bebauung ist seit längerer Zeit positiv 
beschieden, die Baustellenschilder bereits aufgestellt und es besteht ein ganz konkr e-
tes Umsetzungsinteresse. In zwei Jahren sollte die Bebauung zu sehen sein.

Städtebauliches Planungskonzept „Am Bahnhof“ in Köln-Porz-Wahn 
Niederschrift über die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Bauleitplanung am 
10.10.2017 im Eltzhof. 
 
Einwurf aus dem Publikum: 
Der Baubeginn ist für 2018 geplant, der Bauabschluss bis Ende 2019. 
 
 
Frage 11 zum Thema Zufahrten zur Tiefgarage (NN5):  
An welcher Stelle wird die Zufahrt  „Auf dem Düppel“ bzw. „Poststraße“ realisiert wer-
den? 
 
Antwort zur Frage 11 (Hr. Redder): 
Es erfolgt keine Zufahrt zur Tiefgarage über die Poststraße, auf der Skizze ist hier nur 
ein Fußweg vorgesehen. Es ist keine Öffnung der Straße vorgesehen. 
 
Antwort zur Frage 11 (Hr. Hülsebusch): 
Auf der Fläche soll kein geschlossenes  Quartier, sondern vielmehr ein transparentes 
Quartier mit Wegebeziehung  in der Ost-West-Richtung und einer Öffnung zum Bah n-
hof realisiert werden. Eine gute Durchwegung von der Frankfurter Straße nach Westen 
soll gesichert sein. 
 
 
 
Frage 12 zum Thema Abfallbewirtschaftung (NN2): 
Laut Planungsskizze wird die Abfuhr des Gewerbemülls über den Peter -Josef-
Schumacher-Weg geregelt. Aufgrund der Enge des Weges wird dies nicht realistisch 
sein. Eine Nutzung des Peter -Josef-Schumacher-Weges und damit einer Spie lstraße 
durch den Müllwagen kann nicht das Ziel sein. Auch der Peter-Josef-Schumacher-Weg 
wird vom Müllwagen an der Ecke zur Frankfurter Straße bewirtschaftet.  
 
Antwort zu Frage 12 (Hr. Hülsebusch): 
Themen wie die Abfallbewirtschaftung, Wende radien, Feuerwehr und Ähnliches we r-
den in der weiteren Planung im Detail vertieft werden. Die Eingabe, keine Abfallbewir t-
schaftung über den Peter -Josef-Schumacher-Weg und in Richtung der bestehenden 
Bebauung realisiert wird, wird im Protokoll vermerkt. 
 
 
Frage 13 zum Thema Gewerbeansiedlung (NN2): 
Welche Art von Gewerbe ist auf der Fläche vorgesehen? 
 
Antwort zu Frage 13 (Hr. Redder): 
Auf der Fläche sind Büros und Dienstleistungen geplant und kein Gewerbe, das viel 
Müll produzieren wird. 
 
 
Frage 14 zum Thema Fassaden (NN2): 
Wie werden die Fassaden aussehen? Ist eine Betonfassade geplant? 
 
Antwort zu Frage 14 (Hr. Redder): 
Mit der Fassadengestaltung wurde sich noch nicht befasst. 
 
Antwort zu Frage 14 (Fr. Lanzerath): 
Die Fassadengestaltung wird im we iteren Verfahren geklärt. Bürger können sich im 
Rahmen der Offenlage die Architektur mit Fassadengestaltung anschauen, bewerten 
und entsprechende Eingaben im weiteren Verfahren machen. D ort eingegebene Ste l-
lungnahmen werden im Rahmen der Abwägung geprüft.

Städtebauliches Planungskonzept „Am Bahnhof“ in Köln-Porz-Wahn 
Niederschrift über die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Bauleitplanung am 
10.10.2017 im Eltzhof. 
 
Antwort zur Frage 14 (Hr. Hülsebusch): 
Grundsätzlich gibt es eine rechtliche Grundlage zur Bebauung, die qualitative Archite k-
tur wird auch seitens der Stadtplanung gewährleistet werden.  Herr Hülsebusch kündigt 
auch an, dass eine detaillierte Fassadengestaltung kein Gegenstand der öffentlichen 
Abstimmung ist. 
 
 
20:20 Uhr _ Abschluss der Veranstaltung durch Frau Elvira Bastian: 
Frau Bastian schließt die Veranstaltung mit dem Dank an die Teilnehmenden für Aufmer k-
samkeit, Interesse und die eingege benen Anmerkungen. Rückfragen und Eingaben können 
auch im weiteren Prozess an Herrn Hülsebusch gestellt  (0221/221-22816) bzw. beim B e-
zirksbürgermeister bis zum 25.10.2017  schriftlich eingereicht werden: Bezirksbürgermeister 
des Stadtbezirks Porz, Herrn Hen k van Benthem, Friedrich -Ebert-Ufer 64 -70, 51143 Köln. 
Informationen zum Bebauungsplanverfahren gibt es zudem im Internet unter 
http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/planen-bauen/bebauungsplaene/. 
 
 
 
Elvira Bastian                                                                         gez. Angelika Ingendaay  
(stlv. Bezirksbürgermeisterin Porz)                                   (Schriftführerin)

Anlage 4 Auswertung

12264 Zeichen

1 
 
Anlage 4 
Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Bebauungsplanverfahren 
Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan - Arbeitstitel:“ Am Bahnhof“ in Köln-Porz–Wahn eingegan-
genen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Rahmen einer Abendveranstaltung im Eltzhof, 
Köln –Porz-Wahn am 10.10.2017 durchgeführt und in einer Niedersc hrift (vgl. Anlage 3) dokumentiert. Es sind 42  Stellungnahmen aus der Ö f-
fentlichkeit in der Zeit vom 10.10.2017 bis zum 25.10.2017 eingegangen. 
 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der la u-
fenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltl ich gleichen 
Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen.  
 
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Den Fraktionen der zuständigen Bez irks-
vertretung, des Stadtentwicklungsausschusses und des Rates wird eine vollständi ge Übersicht der Absender der Stellungnahmen zur Verf ü-
gung gestellt.  
 
Lfd. 
Nr. Stellungnahme  Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung  
1 Stellungnahmen von 40 Bürgerinnen und Bürgern , 
Anwohner des Peter -Joseph-Schuhmacher-Weges, 
mit nachfolgend aufgeführten gleichen Inhalten. 
(Eingang vom 23.11.2017) 
 
Folgende Einwände werden vorgetragen: 
 
Keine dreigeschossige Bebauung (plus Dach) 
Es wird darauf hingewiesen, dass sich die  geplante 
dreigeschossige Bebauung auf einer der letzten 
landwirtschaftlichen Flächen im Nord -Westen von 
Wahn nicht an der vorhandenen (Bereich Peter -
Joseph-Schumacher-Weg und Burg Wahn) zweige-
 
 
 
 
 
 
 
 
nein 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die geplante Bebauung stellt sich als Straßenrandbe-
bauung entlang der Straße Am Bahnhof und der 
Frankfurter Straße dar. Geplant ist eine dreigeschoss i-
ge Bebauung mit flach geneigtem Satteldach ohne 
Dachausbau. Dies unterscheidet sich von der im M o-

2 
 
Lfd. 
Nr. Stellungnahme  Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung  
schossigen Einfamilienhausbe bauung mit Satteldach 
orientieren würde. 
Durch die vorhandene höher gelegene Bahnhofstraße 
wird bei einer dreigeschossigen Bebauung plus Dach 
ein erheblicher Höhenunterschied zur vorhandenen 
südlichen Altbebauung erwartet. 
Es wird ausdrücklich erwähnt, dass die Stadt seiner-
zeit b ei der B ebauung des  Peter-Joseph-
Schumacher-Weges darauf bestanden ha be, den 
Ortscharakter der Altbebau ung des Bereiches der 
Burg Wahn nicht durch höhere G eschossigkeiten zu 
beeinträchtigen. 
Sinnvoll sei die Festsetzung einer zweigeschossigen 
Bebauung. Der entsprechende Entwurf hierzu sei in 
der Bürgerversammlung nicht geze igt worden. Bei 
einer solchen Durchführung könnte zur Erhöhung der 
Wohnfläche ggf. eine E ckbebauung im Bereich der 
Straße Am Bahnhof und Frankfurter Straße erfolgen. 
Eine städtebauliche Pla nung würde sich sinnvolle r-
weise an das Brüc kenbauwerk der Deut schen Bahn 
anlehnen, die das neue Bild von Wahn von Norden 
und Westen her kommend deutlich bestimmt und als 
Richtwert angesehen werden sollte. 
 
Es wird eine zweigeschossige Bebauung gefo r-
dert. 
 
dell und im ursprünglichen Konzept vorgeschlage nen 
Variante, das Dachgeschoss vollwertig als Wohnraum 
mit ausgebauten Satteldächern umzusetzen.  
Die Bebauung im Bereich des Peter -Josef-
Schumacher-Weges weist Gebäude - bzw. Firsthöhen 
im Mittel von circa 10 m über dem natürlichen Gelände 
auf.  
Die geplante Bebauung wird eine Höhe von circa 13,5 
m entlang der Straße Am Bahnhof bis circa 15,5 m 
über dem Gelände entlang der Frankfurter Straße e r-
reichen. Da diese sich nördlich der Bestandsbebauung 
befindet und die privaten Freiflächen zum Bestand 
ausgerichtet sind, werden Beeinträchtigungen durch 
Belichtung und Besonnung nicht eintreten. Ein zusät z-
licher Effekt der Pla nung ist  eine lärmabschiermende 
Wirkung für die bestehende Wohnbebauung. Die g e-
mäß Anlage 2.1 untergebrachte Kindertagesstätte wird 
im rückwärtigen Bereich lediglich eingeschossig (circa 
3 m Höhe) ausgeführt.  
Die geplante Straßenrandbebauung mit drei Vollge-
schossen nimmt die Festsetzungen des Bebauungs-
planes S-Bahnhof Wahn auf und fügt sich in das städ-
tebauliche Gesamtkonzept ein. 
Städtebauliches Ziel ist es, eine prägnante und klare 
Siedlungskante zu schaffen und das erschlossene 
Baugrundstück effizient im Sinne der städtischen Ziel-
setzungen zu entwickeln. Im Übergang zur bestehen-
den Bebauung entsteht ein Höhenversprung, der als 
ortsbildverträglich bewertet wird.  
 
 Einhaltung der Zusage, dass die Ver - und Entsor-
gung durch die direkt angrenzenden Straßen Am 
Bahnhof und Frankfurter Straße erfolgt 
Der Peter -Joseph-Schumacher-Weg und die Pos t-
straße sollen nicht zusätzlich belastet werden, da sie 
jetzt schon am Rande ihrer Kapazität sind. 
Es wird erwartet, dass die Zusage seitens der Verwal-
tung und Politik eingehalten wird. 
 
 
 
Ja 
 
 
 
 
Dies ist so vorgesehen. Die Erschließung der gepla n-
ten Bebauung ist von der Straße Am Bahnhof sowie 
von der Frankfurter Straße geplant.

3 
 
Lfd. 
Nr. Stellungnahme  Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung  
 
 Kein Wegfall von freien Parkplätzen 
Die derzeitige Stellplatzsituation im Peter -Joseph-
Schumacher-Weg und der Poststraße ist bereits sehr 
begrenzt, im Peter -Joseph-Schumacher-Weg gibt es 
25 Häuser und 10 Stellplätze. 
Es wird gefordert, dass durch die zu erwartende e r-
höhte Einwohnerzahl kein weiterer öffentlicher Par k-
platz entfällt. 
 
 
ja 
 
Das städtebauliche Konzept gemäß Anlage 2 wurde 
der Eingabe folgend geändert. Gemäß Anlage 2.1 
(angepasstes Planungskonzept) wurden alle funktions-
relevanten Bezüge an den Übergang zu den Straßen 
Am Bahnhof und zur Frankfurter Straße verlegt. Die 
Überplanung der Stellplätze im Peter -Joseph-
Schumacher-Weg wurde revidiert, sodass diese g e-
mäß Bebauungsplan langfristig erhalten bleiben. Die  
Reihenhausbebauung am Peter -Joseph-Schumacher-
Weg wird durch den am 04.10.1999 bekannt gemac h-
ten vorhabenbezogenen Bebauungsplan 76367/02 
"Poststraße/B 8" planungsrechtlich gesichert. Der Ge l-
tungsbereich wird durch die städtebauliche Planung 
"Am Bahnhof" nicht berührt. 
 
 Durchführung und Offenlegung der noch durc h-
zuführenden Messung der Luftbelastung durch 
die Kläranlage Wahn 
Durch die Kläranlage Wahn kommt es regelmäßig zu 
Geruchsbelästigungen die auch das geplante Baug e-
biet betreffen (letztmalig am 18.10.2017 ab ca. 2.30 
Uhr). 
Die angekündigten Untersuchungsergebnisse sollen 
vollständig der Öffentlichkeit vorgestellt und ernst 
genommen werden. 
 
 
 
 
 
Ja 
 
 
 
 
Sowohl bei dem Bebauungskonzept am S -Bahnhof 
Wahn als auch bei der Vorabstimmung zum gegenwär-
tigen Bebauungsplanverfahren wurde durch den Wa s-
ser- und Bodenverband stets ein Schutzradius von 300 
m angegeben. In diesem Radius dürfen keine schut z-
bedürftigen Nutzungen in Gänze verortet werden. Di e-
se Einschätzung ist in der Anlage 5, Nummer 8 seitens 
des Wasser und Bodenverbandes zu entnehmen. Der 
wesentliche Teil des vorgesehen Wohngebietes im 
Übergang zur Frankfurter Straße liegt außerhalb des 
Schutzabstandes. Daher ist eine erneute Unters u-
chung nicht erforderlich.  
Bzgl. der umweltrelevanten Fragestellu ngen wurde 
seitens der Verwaltung am 12.09.2017 eine Auskunft 
in die Bezirksvertretung gegeben (Session 2673/2017). 
Auszug aus der Vorlage:

4 
 
Lfd. 
Nr. Stellungnahme  Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung  
Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes "S -
Bahnhof Wahn" in Köln -Porz-Wahn wurden sei nerzeit 
zwei Geruchsgutachten erstellt: 
 
[1] RWTÜV: Gutachterliche Stellungahme zu den G e-
ruchsimmissionen in dem Bebauungsplangebiet "S -
Bahnhof-Wahn" in Köln -Porz-Wahn, verursacht durch 
die Klär anlage Wahn vor und nach der Er weiterung, 
Essen, 11/2002, Auftraggeber: Sta dtplanungsamt 
Köln; 
 
[2] aqua system consult: Kläranlage Wahn - Meßbe-
richt zur Rasterbegehung im Umfeld der Kläranlange 
Wahn zur Ermittlung der Geruchsimmissionen, Kassel, 
05/2006, Auftraggeber: Wasser - und Bodenverband 
Wahn; 
 
Für die jetzt beplante  Fläche am Bahnhof hatte die 
Untersuchung [1] eine Überschreitung des Richtwertes 
der Geruchsrichtlinie NW (GIRL) für eine Wohn - und 
damit auch Kita -Nutzung festgestellt. Daher war der 
Bau einer Kita seinerzeit abgelehnt worden. 
 
Die Untersuchung [2] zeigt für den überwiegenden Teil 
des Plangebietes "Am Bahnhof" eine Einhaltung des 
Richtwertes der GIRL für eine Wohnnutzung. Die Ve r-
waltung hat dem Vorhabenträger empfohlen, sich mit 
dem Wasser- und Bodenverband abzustimmen, ob die 
Untersuchung [2] noch aktuel l ist oder eine erneute 
Begutachtung der Geruchsimmissionen erfolgen muss. 
Das Ergebnis dieser Abstimmung liegt der Verwaltung 
noch nicht vor. 
 
Vorherrschende Windrichtungen in Köln sind Winde 
aus südöstlichen Richtungen (eher Schwachwinde) 
und aus westlic hen Richtungen (eher höhere Windg e-
schwindigkeiten). Winde aus beiden vorgenannten 
Windrichtungen können in das Plangebiet, auch nach

5 
 
Lfd. 
Nr. Stellungnahme  Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung  
Umsetzung der geplanten Bebauung, einströmen. 
 
Im Zuge der ausstehenden Offenlegung des Beba u-
ungsplan-Entwurfes werden die Gutachten offengelegt 
und können von den Bürgerinnen und Bürgern eing e-
sehen werden.  
 
2 Stellungnahme von zwei Bürgern, Anwohner des 
Peter-Joseph-Schumacher-Weges 
(Schreiben vom 24.10.2017) 
 
Bebauungshöhe 
Eine Arrondierung der bestehenden O rtsrandbebau-
ung Porz-Wahn wird in Frage gestellt , da der nör d-
lichste Teil Wahns, nördlich des geplanten Vorhabens 
von der Planung ausgegrenzt wird. Eine Arrondierung 
sei entlang der Streckenführung der Bahn in Richtung 
Flughafen sinnvoll. 
Eine max. zweigeschossige Bebauung plus Dach 
wäre erforderlich, um im Übergang zwischen beste-
hender und geplante r Bebauung ein ruhiges Bild zu 
schaffen. 
Die vorgelegte Variante zeigt eine dreige schossige 
Bebauung zuzüglich  Dach. D a das Grundstück  ca. 
1,0 m höher liegt als der P eter-Joseph-Schumacher-
Weg, entstünde der Eindruck, dass die geplante B e-
bauung viergeschossig sei. 
Eine E ckbebauung „Am Bahnhof“/Frankfurter Straße 
sei dreigeschossig vorstellbar. 
Letztendlich wird eine zweigeschossige Bebauung 
gefordert. 
 
 
 
 
 
 
nein 
 
 
 
 
 
 
vgl. Lfd. Nr. 1 bzgl. Bebauungshöhe 
 
 Erschließung sowie Ver- und Entsorgung 
Den Bürgerinnen und Bürgern wurde am 10.10.2017 
durch die Verwaltung zugesagt, dass eine vollständ i-
ge Erschließung sowie die Ver - und Entsorgung 
(auch Zu - und Abfahrten) über die Straßen „Am 
Bahnhof“ und Frankfurter Straße erfolgen sollen. 
 
Ja 
 
Dies ist so vorgesehen.  Die Erschließung der gepla n-
ten Bebauung ist von der Straße Am Bahnhof sowie 
von der Frankfurter Straße geplant.

6 
 
Lfd. 
Nr. Stellungnahme  Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung  
Es wird erwartet, dass das Versprechen eingehalten 
wird. 
 
 Erhaltung aller bestehenden öffentlichen Par k-
plätze 
Die bestehenden Stellplätze im Bereich Peter -
Joseph-Schumacher-Weg und in der Poststraße sind 
rar und vor dem Hintergrund, dass die meisten Hau s-
halte mehr als ein Kraftfahrzeug besitzen , zu ge ring 
bemessen. 
 
 
 
ja 
 
 
vgl. Lfd. Nr. 1 bzgl. bestehender Parkplätze 
 
 Luftbelastung durch das nahe Klärwerk 
Für die Anwohner ist es überraschend, dass trotz 
eines Luftbelastungsgutachtens, welches keine 
Wohnbebauung zulässt, nun eine Bebauung möglich 
sei. 
Es wird bestätigt, dass eine Luftbelastung mehrfach 
im Jahr vorkommt und darum gebeten, die Bürgeri n-
nen und Bürger über noch durchzuführende Messu n-
gen zu informieren. 
Die Erklärung am 10.10.2017 in der Bürgerversam m-
lung, dass der Wind aus Sü den komme, sei  nicht 
hinnehmbar, da man heutzutage wüsste, dass der 
Wind am häufigsten aus westlicher Richtung komme. 
Die Westwinde bringen dem Peter -Joseph-
Schumacher-Weg, sowie dem Neubaugebiet Luftb e-
lastungen. 
 
 
ja 
 
vgl. Lfd. Nr. 1 bzgl. Luftbelastungen durch die Kläran-
lage Wahn 
 
Stand: 28.05.2018

Anlage 5 VEP Auswertung

6721 Zeichen

1 
 
Anlage 5 
Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Bebauungsplanverfahren 
Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: „Am Bahnhof“ in Köln -Porz – Wahn einge-
gangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange. 
 
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baug esetzbuch (BauGB) wurde vom 10.08.2017 
bis zum 12.09.2017 durchgeführt. Im Zeitraum der Beteiligung sind 12 Stellungnahmen eingegangen. 
 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der lau-
fenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltl ich gleichen 
Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. 
 
Lfd
. 
Nr. 
Behörde / TöB 
(Eingangsdatum) 
 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung 
1 PLEDOC 
(21.08.2017) 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass im Geltungsbereich 
des Bebauungsplanes keine von der PLEDOC verwalt e-
ten Versorgungsanlagen vorhanden sind. 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
2 GASCADE Gas-
transport GmbH 
(21.08.2017) 
 
Die Anlagen der GASCADE sowie der Anlagenbetreiber 
WINGAS GmbH, NEL Gastransport GmbH und OPAL 
Gastransport GmbH & Co.KG sind nicht betroffen. 
 
Kenntnisnahme  
 
3 Nord-West Ölle i-
tung GmbH 
(17.08.2017) 
 
Die von der Nord -West Oelleitung vorhandenen Min e-
ralölfernleitungen sind nicht betroffen. 
 
Kenntnisnahme  
4 Rhein-Main-
Rohrleitungstrans-
port GmbH 
(17.08.2017) 
 
Es bestehen keine Bedenken gegen das geplante Vo r-
haben. 
 
Kenntnisnahme  
5 Thyssengas GmbH Durch die geplante Maßnahme werden keine von Kenntnisnahme

2 
 
Lfd
. 
Nr. 
Behörde / TöB 
(Eingangsdatum) 
 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung 
(28.08.2017) 
 
Thyssengas GmbH betreuten Gasfernleitungen betro f-
fen. 
Neuverlegungen im Plangebietsbereich sind zurzeit 
nicht vorgesehen. 
 
6 DFS Deutsche 
Flugsicherung 
GmbH 
(28.08.2017) 
 
Durch die vorgelegte Planung werden die Belange der 
deutschen Flugsicherung GmbH bezüglich des § 18a 
Luftverkehrsgesetz nicht berührt. 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Beteiligung am 
weiteren Verfahren nicht erforderlich ist. 
 
 
Kenntnisnahme  
7 Stadtentwässe-
rungsbetriebe Köln 
Abt. Liegenscha f-
ten 
(29.08.2017) 
 
Der angefragte Bereich ist von öffentlichen Abwasseran-
lagen betroffen. Zum Schutz der Kanäle ist daher bei 
einem Verkauf die Eintragung einer beschränkt persönl i-
chen Dienstbarkeit im Grundbuch zugunsten der Stadt-
entwässerungsbetriebe Köln, AöR gebeten. 
 
ja Die Eintragung einer Dienstbarkeit zur S i-
cherung des Kanals wird veranlasst. 
8 Stadtentwässe-
rungsbetriebe 
Köln, AöR 
Sonderaufgaben 
WBV 
(29.08.2017) 
Die westliche Hälfte des Plangebietes liegt innerhalb des 
300 m -Abstandes zur nächsten Emissionsquelle der 
Kläranlage. Mit Geruchshäufigkeiten über die für Woh n-
gebiete vorgesehenen 10% Belastung ist zu rechnen, 
daher ist hier keine Wohnnutzung vorzusehen. In der 
östlichen Hälfte ist der Abstand gewahrt. 
Es wird darauf hingew iesen, dass auch Geruchshäufi g-
keiten unterhalb von 10% Belastung von Bewohnern 
erfahrungsgemäß als beträchtlich störend wahrgeno m-
men werden. Zur Vermeidung von Konflikten wird ang e-
raten, von der Wohnnutzung abzusehen. 
 
ja Es liegen zwei Gutachten aus dem Jahr 
2002 und 2006 vor. Das Gutachten aus 
dem Jahr 2006 sieht entlang des 300 m -
Radius eine in etwa mittige Teilung des 
Plangebietes „Am Bahnhof“ vor.  
 
In diesem 300 m Abstand wird keine  
Wohnnutzung vorgesehen. 
 
Auf eine weitere gutachterliche Unters u-
chung kann verzichtet werden, da sich an 
der Ausgangslage nichts geändert hat.  
9 Air Liquide GmbH 
(31.08.2017) 
 
Gegen die geplante Maßnahme bestehen keine Bede n-
ken. 
Von der Maßnahme sind keine Sauerstoff -, Stickstoff - 
und Fernleitungen der AIR LIQUIDE GmbH betroffen.  
 
Kenntnisnahme.

3 
 
Lfd
. 
Nr. 
Behörde / TöB 
(Eingangsdatum) 
 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung 
10 Landwirtschafts-
kammer Rhein -
Erft-Kreis 
(06.09.2017) 
Gegen das städtebauliche Planungskonzept bestehen 
aus landwirtschaftlicher Sicht keine grundsätzlichen 
Bedenken. 
Da mittlerweile aber der Flächenverbrauch ein Problem 
für die Landwirtschaft darstellt, wird empfohlen, im we i-
teren Verfahren nach intelligenten, flächensparenden 
Lösungen bei der Erbringung des erforderlichen Au s-
gleichs zu suchen. Hier kann auch die Stiftung Rhein i-
sche Kulturlandschaft behilflich sein. 
 
ja Bei der Bestimmung der erforderlichen 
Ausgleichsmaßnahmen werden die Bela n-
ge der Landwirtschaft beachtet. Die Vorha-
benträgerin verfügt über ortsnahe Grun d-
stücke die für einen entsprechenden Au s-
gleich in Kombination mit einer nachhalt i-
gen landwirtschaftlichen Nutzung herang e-
zogen werden.  
11 Kampfmittelbesei-
tigungsdienst 
(KBD) 
(07.09.2017) 
Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere histo-
rische Unterlagen liefern  Hinweise auf vermehrte B o-
denkampfhandlungen und Bombenabwürfe. Eine Übe r-
prüfung der zu überbauenden Fläche wird empfohlen. 
Die Beauftragung der Überprüfung erfolgt über das 
Formular „Antrag auf Kampfmitteluntersuchung “ auf 
unserer Internetseite. 
 
Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind 
diese bis auf das Geländeniveau von 1945 abzuschi e-
ben. Zur Festlegung des abzuschiebenden Bereichs und 
der weiteren Vorgehensweise wird um Terminabsprache 
für einen Ortstermin gebeten. 
Erfolgen Erdarbeiten mit e rheblichen mechanischen 
Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Ve r-
bauarbeiten etc. wird zusätzlich eine Sicherheitsdetekt i-
on empfohlen.  
 
ja Eine Kampfmitteluntersuchung wird vera n-
lasst. Entsprechende Hinweise werden in 
den Rechtsplan aufgenommen.  
12 Polizeipräsidium 
Köln 
(11.09.2017) 
 
Unter Berücksichtigung der Technischen und Städtebau-
lichen Kriminalprävention bestehen gegen das geplante 
Vorhaben keine Bedenken. 
Es wird angeregt, einen Hinweis zur Kriminalprävention 
in den Bebauungsplan aufzunehmen. 
 
Auf das kostenlose Beratungsangebot zur Städtebaul i-
chen Kriminalprävention sowie kriminalpräventiv wirke n-
Kenntnisnahme. Der Hinweis zur Kriminalprävention wird in 
den Rechtsplan aufgenommen.

4 
 
Lfd
. 
Nr. 
Behörde / TöB 
(Eingangsdatum) 
 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung 
den Ausstattungen von Bauobjekten mit einbruchhe m-
menden Sicherungseinrichtungen (Mechanik / Überfall - 
und Einbruchmeldetechnik, Beleuchtu ng etc.) wird hi n-
gewiesen.  
 
Stand: 28.05.2018

Beratungsverlauf (2)

09.07.2018 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
20.09.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 9.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1854/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
12.06.2018
Erstellt
01.06.2018 09:13