1854/2018
Städtebauliches Planungskonzept "Am Bahnhof" in Köln-Porz-Wahn,Anhörung der Bezirksvertretung Porz zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage 2
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Anlage 2 Stadtplanungsamt Städtebauliches Konzept "Am Bahnhof" in Köln - Porz - Wahn (Stand: 10.10.2017) M 1:1.500< TG TG Am Bahnhof W W Gewerbegebiet S-BHF Wahn GE
Anlage 2.1
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Anlage 2.1 Stadtplanungsamt Städtebauliches Konzept "Am Bahnhof" in Köln - Porz - Wahn (Stand: 28.05.2018) M 1:1.500< TG TG Am Bahnhof W W Gewerbegebiet S-BHF Wahn GE KITA Bestandsbebauung Peter-Joseph- Schumacher-Weg geplante Bebauung Am Bahnhof
Anlage 1
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ Anlage 1 0DVWDEN StadtplanungsamtGeltungsbereich des vorhabenbezogenen BebauungsplanesAm BahnhofLQ.|OQ3RU]:DKQ 0 10050 200300 Meter
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 613 Hüls Az Vorlagen-Nummer 1854/2018 Freigabedatum 12.06.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Städtebauliches Planungskonzept "Am Bahnhof" in Köln-Porz-Wahn, Anhörung der Bezirksvertretung Porz zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; hier: Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfes (VEP) Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beauftragt die Verwaltung, den Vorhabenträger aufzufordern, auf der Grundlage des städte- baulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 2.1 (Konzept mit Kindertagesstätte) einen Be- bauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogenen Bebauungsplan) auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 4) zu berücksichtigen Alternative: keine Bezirksvertretung 7 (Porz) 03.07.2018 Stadtentwicklungsausschuss 20.09.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der Vorhaben- und Erschließungsträger, Moritz Freiherr von Eltz-Rübenach aus Köln-Porz-Wahn, hat am 08.11.2016 einen Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) gestellt. Gegenstand ist die östlich des S-Bahnhofs Wahn liegende landwirtschaftli- che Fläche im Übergang zur Frankfurter Straße. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von circa 8 000 m² und wird im Norden durch die Straße Am Bahnhof, im Osten durch die Frankfurter Straße, im Westen durch die Poststraße und im Süden durch die bestehende Wohnbebauung am Peter-Joseph- Schumacher-Weg begrenzt (vgl. Anlage 1). Ziel ist es, das Grundstück einer Mischnutzung, bestehend aus Büro- und Dienstleistungsangeboten sowie Wohnungsbau mit integrierter Kindertagesstätte, zuzuführen. Es ist beabsichtigt, die Wohn- funktion durch ca. 24 neue Wohneinheiten sowie das sozialinfrastrukturelle Angebot durch eine vier- gruppige Kindertagesstätte zu stärken und diese an städtebaulich integrierter Lage langfristig gemäß Anlage 2.1 (Planungskonzept) zu sichern. Durch die Verortung von dienstleistungsbezogenen Nut- zungen im Westen des Plangebietes wird ein geordneter Übergang zum Gewerbegebiet am S- Bahnhof Wahn sichergestellt und gleichzeitig das Angebot für kleine und mittelständische Unterneh- men (KMUs) gestärkt. Zur Umsetzung der städtebaulichen Konzeption hat der Stadtentwicklungsausschuss das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VEP) mit dem Arbeitstitel "Am Bahnhof" in Köln Porz – Wahn am 06.07.2017 nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingeleitet. Mit dem Vorhabenträger wurde eine Planungsvereinbarung über die Ausarbeitung des Bebauungsplan- Entwurfes geschlossen, in der unter anderem die Übernahme der Planungskosten sowie notwendiger Gutachten verbindlich geregelt wurden. Das Vorhaben berücksichtigt die Vorgaben des "Kooperativen Baulandmodells" (KoopBLM) der Stadt Köln - Ratsbeschluss vom 10.05.2017 -, zu dessen Anwendung der Vorhabenträger seine Grundzu- stimmung gegenüber dem Stadtplanungsamt erteilt hat. Der Vorhabenträger beabsichtigt, von den 24 geplanten Wohneinheiten 100 % im Zuge des öffentlich geförderten Wohnungsbaus zu realisieren. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Rahmen einer Abendveranstaltung im Eltzhof, Köln –Porz-Wahn am 10.10.2017 durchgeführt und in einer Niederschrift (vgl. Anlage 3) dokumentiert. Im Anschluss an die Veranstaltung sind 42 schriftli- che Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit in der Zeit vom 10.10.2017 bis zum 25.10.2017 beim Be- zirksbürgermeister eingegangen. Diese befassen sich mit den Aspekten der baulichen Höhe der ge- planten Bebauung, Erschließungsfragen und umweltrelevanten Themen. Eine Zusammenstellung aller Eingaben ergänzt durch Stellungnahmen der Verwaltung ist der Anlage 4 zu entnehmen. Eine namentliche Auflistung der Verfasser der schriftlichen und mündlichen Stellungnahmen wird den Fraktionen mit gesonderter Post zugestellt. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baug e- setzbuch (BauGB) wurde vom 10.08.2017 bis zum 12.09.2017 durchgeführt. Im Zeitraum der Beteil i- gung sind 12 Stellungnahmen eingegangen. Eine Zusammenstellung aller Eingaben ergänzt durch Stellungnahmen der Verwaltung ist der Anlage 5 zu entnehmen. Nach erfolgter Beschlussfassung zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und über die Vorgaben zur Ausarbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfes (VEP) durch die Bezirksvertretung Porz und den Stadtentwicklungsausschuss, ist als nächster Verfahrensschritt die Durchführung der Fachgutachten, die Beteiligung der Dienststellen und Träger öffentlicher Belan- ge nach § 4 Abs. 2 BauGB, die detaillierte Ausarbeitung der Planzeichnung und die Erstellung des Umweltberichts beabsichtigt. 3 Anpassung der Planung nach Abschluss der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung: Gegenstand der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung war das städtebauliche Planungskonzept ge- mäß Anlage 2 (Stand: 10.10.2017). Auf Grundlage der eingegangenen mündlichen (vgl. Anlage 3) und schriftlichen (vgl. Anlage 4) Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger wurde das Planungs- konzept in Teilen gemäß Anlage 2.1 (Stand: 11.05.2018) überarbeitet. Die wesentlichen Änderungen ergeben sich wie folgt: Höhe der Bebauung Die geplante Bebauung stellt sich als Straßenrandbebauung entlang der Straße Am Bahnhof und der Frankfurter Straße dar. Geplant ist eine dreigeschossige Bebauung mit flach geneigtem Satteldach ohne Dachausbau. Dies unterscheidet sich von der im Modell und im ursprünglichen Konzept vorge- schlagenen Variante, das Dachgeschoss vollwertig als Wohnraum mit ausgebauten Satteldächern umzusetzen. Die Bestandsgebäude im Bereich des Peter-Joseph-Schumacher-Weges weisen eine Gebäude - bzw. Firsthöhe im Mittel von circa 10 m über dem natürlichen Gelände auf. Die geplante Bebauung wird eine Höhe von circa 13,5 m entlang der Straße Am Bahnhof bis circa 15,5 m über dem Gelände entlang der Frankfurter Straße erreichen. Da diese sich nördlich der Bestandsbebauung befindet und die privaten Freiflächen zum Bestand ausgerichtet sind, werden Beeinträchtigungen von Belichtung und Besonnung nicht eintreten. Die gemäß Anlage 2.1 untergebrachte Kindertagesstätte wird im rückwärtigen Bereich lediglich eingeschossig (circa 3 m Höhe) ausgeführt. Im Übergangsbereich von geplanter zu bestehender Bebauung an der Frankfurter Straße wurde nunmehr darauf Wert gelegt, die beabsichtigte Zufahrt gänzlich einzuhausen, um den Nachbarschutz Rechnung zu tragen. Die geplante Straßenrandbebauung mit drei Vollgeschossen nimmt die Festsetzungen des Bebau- ungsplanes "S-Bahnhof Wahn" auf und fügt sich in das städtebauliche Gesamtkonzept ein. Städtebauliches Ziel ist es, eine prägnante und klare Siedlungskante zu schaffen und das erschlos- sene Baugrundstück effizient im Sinne der städtischen Zielsetzungen zu entwickeln. Im Übergang zur bestehenden Bebauung entsteht ein Höhenversprung, der jedoch als ortsbildverträglich bewertet wird. Die Umsetzung einer dreigeschossigen Bebauung entspricht der modifizierten Beschlussfas- sung des Stadtentwicklungsausschusses vom 06.07.2017. Vermeidung der Inanspruchnahme des Peter-Joseph-Schumacher-Weges Das städtebauliche Konzept gemäß Anlage 2 wurde der Eingabe folgend geändert, als dass die be- stehenden Parkplätze nicht überplant werden und keine Funktionen (z.B. Feuerwehrzufahrt) dorthin verortet werden. Gemäß Anlage 2.1 (angepasstes Planungskonzept) wurden alle funktions- relevanten Bezüge an den Übergang zu den Straßen Am Bahnhof und zur Frankfurter Straße verlegt. Die Überplanung der Stellplätze im Peter-Joseph-Schumacher-Weg wurde revidiert, sodass die Anla- ge weiterhin durch den am 04.10.1999 bekannt gemachten vorhabenbezogenen Bebauungsplan 76367/02 "Poststraße/B 8" planungsrechtlich gesichert wird. 4 Integration einer Kindertagesstätte Mit Blick auf das Jahr 2020 besteht in Wahn ein Ausbaubedarf von 93 Plätzen, was fünf zusätzlichen Gruppen entspricht. Dieser Bedarf kann teilweise durch die Umsetzung der geplanten Kindertages- stätte Frankfurter Straße Nr. 77 mit 4 Gruppen gedeckt werden. Aufgrund der nach Bevölkerungs- prognose weiter steigenden Kinderzahlen würde der Ausbaubedarf 2025 weitere drei Gruppen betra- gen. Die Kinderzahlen sind zuletzt stärker gestiegen, als im Rahmen der Bevölkerungsprognose prognostiziert. Daher ist es erforderlich eine viergruppige Kindertagesstätte in die Planung einzube- ziehen. Diese wird im mittleren Baufeld verortet und nutzt die Erdgeschosszonen des Gebäuderiegels entlang der Straße Am Bahnhof sowie einen eingeschossigen Erweiterungsbau im rückwärtigen Teil. Spielplatzbedarfsplanung Seitens der Fachverwaltung wird ein Bedarf von 500 m² öffentlicher Kinderspielplatzfläche beziffert. Dies lässt sich unter Umsetzung der vorgenannten städtebaulichen Parameter im Plangebiet nicht umsetzen, da ebenfalls Flächen für die privaten Kleinkinderspielflächen unterzubringen sind und in Relation zum Vorhaben auch unverhältnismäßig erscheint. Daher wird der Vorhabenträger auf eigene Kosten den 2400 m² umfassenden öffentlichen Spielplatz "Im Bodesfeld" sanieren, um dem Bedarf Rechnung zu tragen. Im Durchführungsvertrag werden dazu entsprechenden Regelungen aufge- nommen. Vorberatungen: Einleitungsbeschluss (Session 4271/2016): Stadtentwicklungsausschuss 09.02.2017 Verweis in die Bezirksvertretung Porz ohne Votum Bezirksvertretung Porz 28.03.2017 wegen Beratungsbedarf geschoben Bezirksvertretung Porz 16.05.2017 einstimmig in geänderter Fassung empfohlen Stadtentwicklungsausschuss 06.07.2017 ergänzter Beschluss, einstimmig zugestimmt Der Einleitungsbeschluss wurde am 09.08.2017 im Amtsblatt der Stadt bekanntgemacht. Anlagen Anlage 1: Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs "Am Bahnhof" Anlage 2: Städtebauliches Konzept zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vom 10.10.2017 Anlage 2.1: Überarbeitetes städtebauliches Konzept nach der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili- gung vom 11.05.2018 Anlage 3: Niederschrift über die Abendveranstaltung am 10.10.2017 Anlage 4: Übersicht über die Stellungnahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 5: Übersicht über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Anlage 3 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Städtebauliches Planungskonzept „Am Bahnhof“ in Köln-Porz-Wahn Niederschrift über die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Bauleitplanung am 10.10.2017 im Eltzhof. Anlage 3 N I E D E R S C H R I F T Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Bauleitplanung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch Städtebauliches Planungskonzept "Am Bahnhof" in Köln – Porz - Wahn Veranstaltungsort: Eltzhof, St.-Sebastianusstr. 10, 51147 Köln, Termin: 10.10.2017 Beginn: 19:00 Uhr (Beginn Gallery-Walk 18:00 Uhr) Ende: 20:30 Uhr Besucher: circa 80 Bürgerinnen und Bürger Teilnehmer/-innen: Vorsitzende: Elvira Bastian, stlv. Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks Porz Podium: Frau Ursula Lanzerath, Planungsbüro Lanzerath Herr Josel Redder, Neering Architekten Herr Christoph Hülsebusch, Stadtplanungsamt Niederschrift: Angelika Ingendaay, BauData Projektentwicklungsgesellschaft Städtebauliches Planungskonzept „Am Bahnhof“ in Köln-Porz-Wahn Niederschrift über die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Bauleitplanung am 10.10.2017 im Eltzhof. 19:00 Uhr _ Begrüßung durch Frau Elvira Bastian: Frau Elvira Bastian, stv. Bezirksbürgermeisterin Stadtbezirk Porz, begrüßt die Anwesenden zur Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Bauleitplanung nach § 3 A b- satz 1 Baugesetzbuch zu m Städtebaulichen Planun gskonzept „Am Bahnhof“ in Köln -Porz- Wahn. Sie dankt dem Gastgeber für die Ausrichtung der Veranstaltung und stellt die hohe Bedeutung der Information von Bürgern heraus. Die einzelnen Teilnehmenden auf dem P o- dium, Herr Hülsebusch, Frau Lanzerath und Herr Redder stellen sich kurz persönlich vor. Im Anschluss erläutert Frau Bastian den Ablauf der Veranstaltung sowie den Umgang mit den ausliegenden Wortmeldekarten und die digitale Aufnahme der Veranstaltung zum Z wecke der Protokollerstellung. 19:10 Uhr _ Vorstellung des Bebauungsplanverfahrens durch Herrn Christoph Hülse- busch: Herr Christoph Hülsebusch, Vertreter des Stadtplanungsamtes, erläutert anhand der Präsen- tation die hohe Nachfrage nach Wohnungen in der St adt Köln sowie den Ablauf eines B e- bauungsplanverfahrens. Das Bebauungsplanverfahren für die Entwicklung „Am Bahnhof“ wurde bereits durch den Beschluss der Bezirksvertretung Porz und des Stadtentwicklung s- ausschusses eingeleitet. Grundlage für die städtebauliche Planung stellt die Darstellung des Plangebiets im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dar. Im Weiteren werden die Ö f- fentlichkeit mit dieser Veranstaltung und auch die Träger öffentlicher Belange, beispielsweise die Klära nlage im Umfeld, in das Planverfahren eingebunden und können dazu Stellung nehmen. Das an diesem Abend vorgestellte städtebauliche Konzept dient als Gespräch s- grundlage die Öffentlichkeitsveranstaltung und bildet nicht das finale Planungsergebnis ab. An diesem Abend eingehende Stellungnahmen werden protokolliert und in das weitere Ve r- fahren eingebunden sowie den politischen Entscheidungsträgern mit zur Beschlussfassung gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass bis zum 25.10.2017 die Möglichkeit besteht, schriftlich Stellung zu nehmen. Herr Christoph Hülsebusch führt g rundsätzlich in die Lage des Plangebietes ein. Er b e- schreibt die verkehrliche Erschließung im Einzugsgebiet des Bahnhofs Wahn, dem best e- henden ÖPNV-Anschluss sowie dem bald errichteten Park&Ride-Parkhaus der KVB. Er führt im Anschluss aus, dass sich die Fläche zum Abschluss des Ortes und zur Arrondierung der Wohnbaufläche anbietet. Die entsprechende Bedarfslage in der Stadt sowie die planerische Grundlage sollen nun konkretisiert und realisiert werden. 19:25 Uhr _ Vorstellung der Planungsziele durch Frau Ursula Lanzerath: Frau Ursula Lanzerath, Stadtplanungsbüro, stellt die Ziele der Planung , wie in der Präsent a- tion aufgeführt, vor. Diese umfassen die Schaffung von Wohnraum und von Angeboten für kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs), die Herstellung eines öffentlichen Kinde r- spielplatzes, die Realisierung einer Kindertagesstätte, die effiziente Ausnutzung bereits b e- stehender Erschließungsstraßen, die städteba uliche Arrondierung des Siedlun gsteils Wahn sowie die Umsetzung eines offenen Wegesystems. Sie betont, dass diese Ziele im weitere n Prozess eingearbeitet werden und die genaue Form der Realisierung noch offen ist. 19:30 Uhr _ Vorstellung des Planungskonzepts durch Frau Ursula Lanzerath und Herrn Josel Redder: Frau Ursula Lanzerath, Stadtplanungsbüro , und Herr Josel Redder, Neering Architekten , stellen das städtebauliche Planungskonzept vor. Die Bebauung soll den nörd lichen Ortsrand abschließen, von einer dichteren Bebauung wurde im bisherigen Verfahren abgesehen. Der Innenbereich der Fläche soll durch eine verkehrliche Erschließung über die Frankfurter Stra- ße und die Straße „Am Bahnhof“ durch Tiefgarageneinfahrten von Verkehr freigehalten wer- den. Insgesamt werden auf der Fläche 30 Wohneinheiten und 2.100 Quadratmeter Bruttog e- schossfläche für gewerbliche Nutzung geplant. Der Wohnungsbau wird im Osten der Fläche, Städtebauliches Planungskonzept „Am Bahnhof“ in Köln-Porz-Wahn Niederschrift über die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Bauleitplanung am 10.10.2017 im Eltzhof. das Gewerbe im West en entwickelt. Die Bebauung ist dreige schossig und mit Satteldach vorgesehen, damit sie sich in die Umgebungsbebauung einfügt. Im Landschaftsplan ist die Fläche als Landschaftsschutzfläche ohne Schutzfestsetzung ver- merkt. Die Bebauung soll durchlässig zum Freiraum orientiert realisiert werden. Im weiteren Verfahren werden eine Reihe weiterer Gutachten in Auftrag gegeben und deren Ergebnisse in die Planung eingearbeitet. Frau Lanzerath stellt diese Gutachten und sonstigen Instrumen- te entlang der Präsentation vor. Folgende Gutachten sowie sonstigen Schritte sind zu erbrin- gen: Verkehrsgutachten, Geruchsgutachten, Kampfmitteluntersuchung, Niederschlagswa s- ser / Starkregenmanagementkonzept, Eingriffs - Ausgleichsbilanzierung (Landschaftspfleg e- rischer Fachbeitrag), Artenschutzprüfung (ASP), Umweltberich t, Durchführungsvertrag (inkl. Erschließungsregelungen). Die Ergebnisse der Gutachten, in Form konkreter Maßnahmen, sowie die Nutzung der Fläche werden im Durchführungsvertrag festgeschrieben. 19:40 Uhr _ Frau Elvira Bastian eröffnet das Plenum, um Rückfragen zu stellen: Frage 1 (NN1) zum Thema Geschossigkeit: Wie kann sich die Bebauung mit drei Geschossen an die Umgebungsbebauung anf ü- gen, wenn im Umfeld maximal zwei bis zweieinhalb Geschosse , wie im Peter -Josef- Schumacher-Weg, gebaut sind? Antwort zu Frage 1 (Hr. Hülsebusch): Die Bestandsbebauung direkt anschließend im Süden ist mit zwei Vollgeschossen au s- gebaut. Die Bebauung „S -Bahnhof Wahn“ ist allerdings höher. Der Bebauungsplan or i- entiert sich an der Bebauung entlang der Straße „Am Bahnhof“ und greift diese auf. Eine zweigeschossige Variante wurde der Politik vorgestellt, der Stadtentwicklungsausschuss hat sich für drei Geschosse ausgesproc hen. Die relativ große Distanz zwischen den neu zu errichtenden Gebäuden und dem Bestand spricht für diese Entscheidung. So könnte der Ortsrand gut und präzise abgeschlossen werden. Ergänzung des Fragestellers NN1: Die Topologie ist an dieser Fläche höher als im Umland, sodass die dreigeschossige Bebauung aus Richtung Elsdorf kommend deutlich höher wirkt. Ergänzung des Fragestellers NN2: Die Stadt Köln hat vor 17 Jahren nur eine bestimmte Bauhöhe in diesem Baugebiet e r- laubt. Das alte Stadtbild von Wahn soll mit der Neubebauung erhalten bleiben und kein „Gefängnis“ um den alten Ortskern herum gebaut werden. Eine Veränderung allein zur Steigerung der B ruttogeschossfläche sei städteplanerisch kritisch. Die ä ltere Planung soll verpflichtend umgesetzt werden. Es werden zwei Vollgeschosse gefordert. Antwort zu den Ergänzungen (Hr. Hülsebusch): Die Forderung nach zwei Vollgeschossen wird im Protokoll vermerkt. Ergänzung des Fragestellers NN2: Der Fragesteller schlägt vor, dass die Gewerbe bebauung entlang der Straße „Am Bahn- hof“ in ihrer Geschossigkeit einheitlich im Sinne des Gesamtbildes fortgeführt wird. Die restliche Bebauung soll das alte Stadtbild von Wahn aufgreifen und so die Geschossi g- keit langsam angehoben werden. Im Ergebnis würde man, aus Elsdorf kommend, nicht gegen eine Gebäudewand fahren, sondern eine Höhenentwicklung sehen. Der alte Orts- teil Wahn würde so erkenntlich bleiben. Städtebauliches Planungskonzept „Am Bahnhof“ in Köln-Porz-Wahn Niederschrift über die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Bauleitplanung am 10.10.2017 im Eltzhof. Frage 2 (NN1) zum Thema Stellplätze: Im Peter-Josef-Schumacher-Weg befinden sich nur wenige Parkplätze. Die öffentlichen Parkplätze am Wendehammer sind in der aktuellen Planungsskizze durch die Feue r- wehreinfahrt überplant, ein Ausgleich ist nicht ersichtlich. Wie wird sich dies entwickeln? Antwort zu Frage 2: (Hr. Hülsebusch): Die Stellplätze nach altem Planungsrecht auf dem Peter -Josef-Schumacher-Weg we r- den nicht ein gezogen und bleiben bestehen. Soll ten diese entfallen, was nicht geplant ist, erfolgt in jedem Fall ein Ausgleich. Der Bebauungsplan am Peter -Joseph- Schumacher-Weg wird nicht überplant. Frage 3 (NN1) zum Thema Schulen und Kitas: Im Gesamtplanungskonzept der Stadt Köln wird die Entwicklun g der ortsansässigen Schulen und Kindergärten nicht aufgenommen. Bauvorhaben dieser Art werden von der Stadt nur verzögert. Die Stadt könnte sich deutlich mehr auf diese Themen konzentri e- ren. Antwort zu Frage 3 (Hr. Hülsebusch): Die Kollegen vom Dezernat für Integrierte Jugendhilfe - und Schulentwicklungsplanung haben bezogen auf die Planung „Am Bahnhof“ einen Fehlbedarf für eine Kita vermerkt, sodass eine viergruppige Kita parallel zu der städtebaulichen Entwicklung realisiert wer- den wird. Darüber hinaus wurden keine Bedarfe genannt, die auf dieser relativ kleinen Entwicklung umgesetzt werden sollen. Ergänzung des Fragestellers NN1: Der Schulbedarf ist klar an der baulichen Erweiterung durch weitere Container am Gy m- nasium zu sehen. Wie kann die Stadt Köln an diesem Thema vorbeiarbeiten? Bei einem Planungskonzept muss der Schulbedarf von der Stadt Köln berücksichtigt werden. Die Gesamtfrage kann natürlich nicht mit diesem einen Baugebiet beantwortet werden. Frage 4 (NN1) zum Thema Grüngürtel: Der in der Vergangenheit geplante Grüngürtel mit Radweg in Nord -Süd-Richtung durch das Gebiet wu rde durch die ICE-Trasse unterbrochen. Die Brücke über die ICE -Trasse hinweg ist bis heute nicht realisiert. Dieser Grüngürtel soll als wirklicher Gürtel und nicht als schmaler Radweg realisiert werden. Antwort zu Frage 4 (Hr. Hülsebusch): Der Grüngürtel mit Fuß - und Radweg wird von Herrn Hülsebusch als Thema mitgeno m- men. Er wird sich informieren, wie er wo fortgeführt werden soll. Es findet ein Austausch von Email-Adressen statt. Frage 5 (NN1) zum Thema Stellungnahmen: Müssen heute benannte Eingaben erneut beim Bezirksbürgermeister eingereicht we r- den? Antwort zu Frage 5 (Hr. Hülsebusch): Nein, dies ist nicht notwendig, die Aussagen werden im Protokoll vermerkt. Städtebauliches Planungskonzept „Am Bahnhof“ in Köln-Porz-Wahn Niederschrift über die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Bauleitplanung am 10.10.2017 im Eltzhof. Frage 6 (NN3) zum Thema Grundschulbedarf: Wird der weitere Bedarf für die Grundschule beachtet? Antwort zu Frage 6 (Hr. Hülsebusch): Der Schulentwicklungsplanung wird vor dem Hintergrund des Bedarfs konkretisiert und die neuen Erkenntnisse in die weitere Planung aufgenommen. Bisher wurde von den zuständigen Planungsabteilungen kein Bedarf für das Baugebiet angemeldet. Ergänzung des Fragestellers NN1: Die Grundschule Wahn hat im vergangenen Jahr Schüler abweisen müssen. Somit ist der Bedarf klar zu sehen. Die Verwaltung trägt dieser Entwicklung nicht ausreichend Rechnung. Antwort zur Ergänzung (Hr. Hülsebusch): Die derzeitigen Grundschulen im Stadtbezirk Porz stoßen auf ihren bestehenden Standorten an die Grenzen ihrer Möglichkeiten. Pro Schüler kann mit einem Raumbe- darf von etwa 25 Quadratmetern gerechnet werden . Um den Bedarf zu decken steht die Stadt Köln daher derzeit in Grunderwerbsverhandlungen für einen neuen Standort. Frage 7 (NN4) zum Thema Tiefgarageneinfahrt und Stellplätze: Wie nah ist die Einfahrt der Tiefgarage zur bestehenden Bebauung geplant? Antwort zu Frage 7 (Hr. Redder): Die Einfahrt zur Tiefgarage wir d etwa sechs bis si eben Meter von der bestehenden Bebauung am Peter -Josef-Schumacher-Weg entfernt realisiert werden. Es wird eine drei Meter breite Einfahrt für etwa 30 Stellplätze sein. Ergänzung des Fragestellers NN3: Haushalte haben in diesem Raum mehr als einen PKW, die bestehenden Parkplat z- probleme vor Ort bleiben. Wird dieser Bedarf nicht in die Planung aufgenommen? Antwort zur Ergänzung: (Hr. Redder): Die Stellplätze könnten unter Berücksichtigung der guten ÖPNV-Anbindung weiter ver- ringert werden, was an dieser Stelle nicht geschehen wird. Antwort zur Ergänzung (Hr. Hülsebusch): Der Stellplatznachweis ist gekoppelt an die abgestimmte Erschließungsplanung. Ö f- fentliche Stellplätze aus anderen Teilgebieten, die mit dem Baugebiet in Verbindung stehen, können über den Durchführungsvertrag einbezogen werden. Diese Fragen, ebenso wie die Feu erwehraufstellfläche und Ähnliches sind im Detail noch nicht ger e- gelt. Wie viele öffentliche Stellplätze hier geschaffen werden, ist noch offen. Frage 8 zum Thema Erschließung (NN3): Wird die Erschließung über die Straße „Am Bahnhof“ oder durch die bestehende Sie d- lung realisiert? Wie wird verhindert, dass die derzeitigen Anwohner für dieses Projekt KAG-Abgaben zahlen müssen? Antwort zu Frage 8 (Hr. Redder): Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange werden auch die Ver sorger beteiligt. Alle notwendigen Ver - und Entsorgungsleitungen sind als vorhanden geme l- det worden. Städtebauliches Planungskonzept „Am Bahnhof“ in Köln-Porz-Wahn Niederschrift über die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Bauleitplanung am 10.10.2017 im Eltzhof. Antwort zu Frage 8 (Hr. Hülsebusch): Die Erschließung erfolgt über die Straße „Am Bahnhof“ und nicht über den Peter-Josef- Schumacher-Weg. Da die Bauabsicht bereits seit langem bekannt ist, konnte die Er- schließung bereits mit dem Straßenbau gesichert werden . Kostenpflichtige Maßna h- men für die Anwohner des Peter-Josef-Schumacher-Weges werden nicht auftreten. Frage 9 zum Thema Geruchsgutachten (NN3): Bisherige Gutachten zur Geruchbelästigung sprachen gegen eine Bebauung (Kita). Wieso ist das jetzt möglich? Antwort zu Frage 9 (Hr. Redder): Es liegen neue Erkenntnisse zur Geruchsbelästigung vor. In Folge dessen gibt es auch die Zweiteilung der Planung mit gewerblicher Nutzung im Westen und Wohnungsbau im Osten der Fläche. Die Geruchslinien haben sich nach Westen verschoben. Ergänzung aus dem Publikum: Wie können sich Linien nach Westen verschieben, wenn der Wind meistens aus Wes- ten kommt? Antwort zu Frage 9 und der Ergänzung (Hr. Hülsebusch): Die Geruchslinien sind bereits aus dem Bebauungsplanverfahren S -Bahnhof Wahn be- kannt. Es ergibt sich dadurch ein wohnschädlicher und ein wohnunschädlicher Bereich. Die Planfläche westlich „Auf dem Düppel“ kann daher beispielsweise nur mit Gewerbe bebaut werden. Das Erhebungsraster wurde differenzierter analysiert, sodass auf der vorgestellten Fläche im Osten des Plangebietes Wohnbebauung möglich ist. Das Ge- ruchsgutachten wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens noch einmal weiterge- hend konkretisiert. Eine Anfrage zu diesem Thema wurde ebenfalls in der Bezirksve r- tretung Porz b eantwortet. Die vorwiegende Windrichtung ist aus Süd -Osten, daher ist eine Wohnbebauung an dieser Stelle möglich. Einwurf aus dem Publikum: Arbeiten bei Geruchsbelästigung ist also weniger schwierig als Wohnen? Antwort zum Einwurf (Hr. Hülsebusch): Grundsätzlich ja. Beurteilungskriterium sind gesunde Wohnverhältnisse. Nachträgliche Antwort (Hr. Hülsebusch): In den vergangenen Jahren konnte die Gesamtfläche nicht b ebaut werden, da drei Viertel der Fläche als Außenbereich gekennzeichnet und damit nicht bebaubar waren. Eine Änderung der rechtlichen Grundlage macht diese Gesamtbebauung nun möglich. Frage 10 zum Thema Park&Ride-Parkhaus (NN6): Werden im Park&Ride-Parkhaus Stellplätze anzumieten sein und wann wird das Park- haus fertiggestellt werden? Antwort zu Frage 10: (Hr. Hülsebusch): Laut Auskunft der KVB sind keine anmietbaren Stellplätze in diesem Park& Ride- Parkhaus geplant. Der Bauvorentscheid für die Bebauung ist seit längerer Zeit positiv beschieden, die Baustellenschilder bereits aufgestellt und es besteht ein ganz konkr e- tes Umsetzungsinteresse. In zwei Jahren sollte die Bebauung zu sehen sein. Städtebauliches Planungskonzept „Am Bahnhof“ in Köln-Porz-Wahn Niederschrift über die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Bauleitplanung am 10.10.2017 im Eltzhof. Einwurf aus dem Publikum: Der Baubeginn ist für 2018 geplant, der Bauabschluss bis Ende 2019. Frage 11 zum Thema Zufahrten zur Tiefgarage (NN5): An welcher Stelle wird die Zufahrt „Auf dem Düppel“ bzw. „Poststraße“ realisiert wer- den? Antwort zur Frage 11 (Hr. Redder): Es erfolgt keine Zufahrt zur Tiefgarage über die Poststraße, auf der Skizze ist hier nur ein Fußweg vorgesehen. Es ist keine Öffnung der Straße vorgesehen. Antwort zur Frage 11 (Hr. Hülsebusch): Auf der Fläche soll kein geschlossenes Quartier, sondern vielmehr ein transparentes Quartier mit Wegebeziehung in der Ost-West-Richtung und einer Öffnung zum Bah n- hof realisiert werden. Eine gute Durchwegung von der Frankfurter Straße nach Westen soll gesichert sein. Frage 12 zum Thema Abfallbewirtschaftung (NN2): Laut Planungsskizze wird die Abfuhr des Gewerbemülls über den Peter -Josef- Schumacher-Weg geregelt. Aufgrund der Enge des Weges wird dies nicht realistisch sein. Eine Nutzung des Peter -Josef-Schumacher-Weges und damit einer Spie lstraße durch den Müllwagen kann nicht das Ziel sein. Auch der Peter-Josef-Schumacher-Weg wird vom Müllwagen an der Ecke zur Frankfurter Straße bewirtschaftet. Antwort zu Frage 12 (Hr. Hülsebusch): Themen wie die Abfallbewirtschaftung, Wende radien, Feuerwehr und Ähnliches we r- den in der weiteren Planung im Detail vertieft werden. Die Eingabe, keine Abfallbewir t- schaftung über den Peter -Josef-Schumacher-Weg und in Richtung der bestehenden Bebauung realisiert wird, wird im Protokoll vermerkt. Frage 13 zum Thema Gewerbeansiedlung (NN2): Welche Art von Gewerbe ist auf der Fläche vorgesehen? Antwort zu Frage 13 (Hr. Redder): Auf der Fläche sind Büros und Dienstleistungen geplant und kein Gewerbe, das viel Müll produzieren wird. Frage 14 zum Thema Fassaden (NN2): Wie werden die Fassaden aussehen? Ist eine Betonfassade geplant? Antwort zu Frage 14 (Hr. Redder): Mit der Fassadengestaltung wurde sich noch nicht befasst. Antwort zu Frage 14 (Fr. Lanzerath): Die Fassadengestaltung wird im we iteren Verfahren geklärt. Bürger können sich im Rahmen der Offenlage die Architektur mit Fassadengestaltung anschauen, bewerten und entsprechende Eingaben im weiteren Verfahren machen. D ort eingegebene Ste l- lungnahmen werden im Rahmen der Abwägung geprüft. Städtebauliches Planungskonzept „Am Bahnhof“ in Köln-Porz-Wahn Niederschrift über die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Bauleitplanung am 10.10.2017 im Eltzhof. Antwort zur Frage 14 (Hr. Hülsebusch): Grundsätzlich gibt es eine rechtliche Grundlage zur Bebauung, die qualitative Archite k- tur wird auch seitens der Stadtplanung gewährleistet werden. Herr Hülsebusch kündigt auch an, dass eine detaillierte Fassadengestaltung kein Gegenstand der öffentlichen Abstimmung ist. 20:20 Uhr _ Abschluss der Veranstaltung durch Frau Elvira Bastian: Frau Bastian schließt die Veranstaltung mit dem Dank an die Teilnehmenden für Aufmer k- samkeit, Interesse und die eingege benen Anmerkungen. Rückfragen und Eingaben können auch im weiteren Prozess an Herrn Hülsebusch gestellt (0221/221-22816) bzw. beim B e- zirksbürgermeister bis zum 25.10.2017 schriftlich eingereicht werden: Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Porz, Herrn Hen k van Benthem, Friedrich -Ebert-Ufer 64 -70, 51143 Köln. Informationen zum Bebauungsplanverfahren gibt es zudem im Internet unter http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/planen-bauen/bebauungsplaene/. Elvira Bastian gez. Angelika Ingendaay (stlv. Bezirksbürgermeisterin Porz) (Schriftführerin)
Anlage 4 Auswertung
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1 Anlage 4 Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Bebauungsplanverfahren Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan - Arbeitstitel:“ Am Bahnhof“ in Köln-Porz–Wahn eingegan- genen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Rahmen einer Abendveranstaltung im Eltzhof, Köln –Porz-Wahn am 10.10.2017 durchgeführt und in einer Niedersc hrift (vgl. Anlage 3) dokumentiert. Es sind 42 Stellungnahmen aus der Ö f- fentlichkeit in der Zeit vom 10.10.2017 bis zum 25.10.2017 eingegangen. Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der la u- fenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltl ich gleichen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Den Fraktionen der zuständigen Bez irks- vertretung, des Stadtentwicklungsausschusses und des Rates wird eine vollständi ge Übersicht der Absender der Stellungnahmen zur Verf ü- gung gestellt. Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 1 Stellungnahmen von 40 Bürgerinnen und Bürgern , Anwohner des Peter -Joseph-Schuhmacher-Weges, mit nachfolgend aufgeführten gleichen Inhalten. (Eingang vom 23.11.2017) Folgende Einwände werden vorgetragen: Keine dreigeschossige Bebauung (plus Dach) Es wird darauf hingewiesen, dass sich die geplante dreigeschossige Bebauung auf einer der letzten landwirtschaftlichen Flächen im Nord -Westen von Wahn nicht an der vorhandenen (Bereich Peter - Joseph-Schumacher-Weg und Burg Wahn) zweige- nein Die geplante Bebauung stellt sich als Straßenrandbe- bauung entlang der Straße Am Bahnhof und der Frankfurter Straße dar. Geplant ist eine dreigeschoss i- ge Bebauung mit flach geneigtem Satteldach ohne Dachausbau. Dies unterscheidet sich von der im M o- 2 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung schossigen Einfamilienhausbe bauung mit Satteldach orientieren würde. Durch die vorhandene höher gelegene Bahnhofstraße wird bei einer dreigeschossigen Bebauung plus Dach ein erheblicher Höhenunterschied zur vorhandenen südlichen Altbebauung erwartet. Es wird ausdrücklich erwähnt, dass die Stadt seiner- zeit b ei der B ebauung des Peter-Joseph- Schumacher-Weges darauf bestanden ha be, den Ortscharakter der Altbebau ung des Bereiches der Burg Wahn nicht durch höhere G eschossigkeiten zu beeinträchtigen. Sinnvoll sei die Festsetzung einer zweigeschossigen Bebauung. Der entsprechende Entwurf hierzu sei in der Bürgerversammlung nicht geze igt worden. Bei einer solchen Durchführung könnte zur Erhöhung der Wohnfläche ggf. eine E ckbebauung im Bereich der Straße Am Bahnhof und Frankfurter Straße erfolgen. Eine städtebauliche Pla nung würde sich sinnvolle r- weise an das Brüc kenbauwerk der Deut schen Bahn anlehnen, die das neue Bild von Wahn von Norden und Westen her kommend deutlich bestimmt und als Richtwert angesehen werden sollte. Es wird eine zweigeschossige Bebauung gefo r- dert. dell und im ursprünglichen Konzept vorgeschlage nen Variante, das Dachgeschoss vollwertig als Wohnraum mit ausgebauten Satteldächern umzusetzen. Die Bebauung im Bereich des Peter -Josef- Schumacher-Weges weist Gebäude - bzw. Firsthöhen im Mittel von circa 10 m über dem natürlichen Gelände auf. Die geplante Bebauung wird eine Höhe von circa 13,5 m entlang der Straße Am Bahnhof bis circa 15,5 m über dem Gelände entlang der Frankfurter Straße e r- reichen. Da diese sich nördlich der Bestandsbebauung befindet und die privaten Freiflächen zum Bestand ausgerichtet sind, werden Beeinträchtigungen durch Belichtung und Besonnung nicht eintreten. Ein zusät z- licher Effekt der Pla nung ist eine lärmabschiermende Wirkung für die bestehende Wohnbebauung. Die g e- mäß Anlage 2.1 untergebrachte Kindertagesstätte wird im rückwärtigen Bereich lediglich eingeschossig (circa 3 m Höhe) ausgeführt. Die geplante Straßenrandbebauung mit drei Vollge- schossen nimmt die Festsetzungen des Bebauungs- planes S-Bahnhof Wahn auf und fügt sich in das städ- tebauliche Gesamtkonzept ein. Städtebauliches Ziel ist es, eine prägnante und klare Siedlungskante zu schaffen und das erschlossene Baugrundstück effizient im Sinne der städtischen Ziel- setzungen zu entwickeln. Im Übergang zur bestehen- den Bebauung entsteht ein Höhenversprung, der als ortsbildverträglich bewertet wird. Einhaltung der Zusage, dass die Ver - und Entsor- gung durch die direkt angrenzenden Straßen Am Bahnhof und Frankfurter Straße erfolgt Der Peter -Joseph-Schumacher-Weg und die Pos t- straße sollen nicht zusätzlich belastet werden, da sie jetzt schon am Rande ihrer Kapazität sind. Es wird erwartet, dass die Zusage seitens der Verwal- tung und Politik eingehalten wird. Ja Dies ist so vorgesehen. Die Erschließung der gepla n- ten Bebauung ist von der Straße Am Bahnhof sowie von der Frankfurter Straße geplant. 3 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Kein Wegfall von freien Parkplätzen Die derzeitige Stellplatzsituation im Peter -Joseph- Schumacher-Weg und der Poststraße ist bereits sehr begrenzt, im Peter -Joseph-Schumacher-Weg gibt es 25 Häuser und 10 Stellplätze. Es wird gefordert, dass durch die zu erwartende e r- höhte Einwohnerzahl kein weiterer öffentlicher Par k- platz entfällt. ja Das städtebauliche Konzept gemäß Anlage 2 wurde der Eingabe folgend geändert. Gemäß Anlage 2.1 (angepasstes Planungskonzept) wurden alle funktions- relevanten Bezüge an den Übergang zu den Straßen Am Bahnhof und zur Frankfurter Straße verlegt. Die Überplanung der Stellplätze im Peter -Joseph- Schumacher-Weg wurde revidiert, sodass diese g e- mäß Bebauungsplan langfristig erhalten bleiben. Die Reihenhausbebauung am Peter -Joseph-Schumacher- Weg wird durch den am 04.10.1999 bekannt gemac h- ten vorhabenbezogenen Bebauungsplan 76367/02 "Poststraße/B 8" planungsrechtlich gesichert. Der Ge l- tungsbereich wird durch die städtebauliche Planung "Am Bahnhof" nicht berührt. Durchführung und Offenlegung der noch durc h- zuführenden Messung der Luftbelastung durch die Kläranlage Wahn Durch die Kläranlage Wahn kommt es regelmäßig zu Geruchsbelästigungen die auch das geplante Baug e- biet betreffen (letztmalig am 18.10.2017 ab ca. 2.30 Uhr). Die angekündigten Untersuchungsergebnisse sollen vollständig der Öffentlichkeit vorgestellt und ernst genommen werden. Ja Sowohl bei dem Bebauungskonzept am S -Bahnhof Wahn als auch bei der Vorabstimmung zum gegenwär- tigen Bebauungsplanverfahren wurde durch den Wa s- ser- und Bodenverband stets ein Schutzradius von 300 m angegeben. In diesem Radius dürfen keine schut z- bedürftigen Nutzungen in Gänze verortet werden. Di e- se Einschätzung ist in der Anlage 5, Nummer 8 seitens des Wasser und Bodenverbandes zu entnehmen. Der wesentliche Teil des vorgesehen Wohngebietes im Übergang zur Frankfurter Straße liegt außerhalb des Schutzabstandes. Daher ist eine erneute Unters u- chung nicht erforderlich. Bzgl. der umweltrelevanten Fragestellu ngen wurde seitens der Verwaltung am 12.09.2017 eine Auskunft in die Bezirksvertretung gegeben (Session 2673/2017). Auszug aus der Vorlage: 4 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes "S - Bahnhof Wahn" in Köln -Porz-Wahn wurden sei nerzeit zwei Geruchsgutachten erstellt: [1] RWTÜV: Gutachterliche Stellungahme zu den G e- ruchsimmissionen in dem Bebauungsplangebiet "S - Bahnhof-Wahn" in Köln -Porz-Wahn, verursacht durch die Klär anlage Wahn vor und nach der Er weiterung, Essen, 11/2002, Auftraggeber: Sta dtplanungsamt Köln; [2] aqua system consult: Kläranlage Wahn - Meßbe- richt zur Rasterbegehung im Umfeld der Kläranlange Wahn zur Ermittlung der Geruchsimmissionen, Kassel, 05/2006, Auftraggeber: Wasser - und Bodenverband Wahn; Für die jetzt beplante Fläche am Bahnhof hatte die Untersuchung [1] eine Überschreitung des Richtwertes der Geruchsrichtlinie NW (GIRL) für eine Wohn - und damit auch Kita -Nutzung festgestellt. Daher war der Bau einer Kita seinerzeit abgelehnt worden. Die Untersuchung [2] zeigt für den überwiegenden Teil des Plangebietes "Am Bahnhof" eine Einhaltung des Richtwertes der GIRL für eine Wohnnutzung. Die Ve r- waltung hat dem Vorhabenträger empfohlen, sich mit dem Wasser- und Bodenverband abzustimmen, ob die Untersuchung [2] noch aktuel l ist oder eine erneute Begutachtung der Geruchsimmissionen erfolgen muss. Das Ergebnis dieser Abstimmung liegt der Verwaltung noch nicht vor. Vorherrschende Windrichtungen in Köln sind Winde aus südöstlichen Richtungen (eher Schwachwinde) und aus westlic hen Richtungen (eher höhere Windg e- schwindigkeiten). Winde aus beiden vorgenannten Windrichtungen können in das Plangebiet, auch nach 5 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Umsetzung der geplanten Bebauung, einströmen. Im Zuge der ausstehenden Offenlegung des Beba u- ungsplan-Entwurfes werden die Gutachten offengelegt und können von den Bürgerinnen und Bürgern eing e- sehen werden. 2 Stellungnahme von zwei Bürgern, Anwohner des Peter-Joseph-Schumacher-Weges (Schreiben vom 24.10.2017) Bebauungshöhe Eine Arrondierung der bestehenden O rtsrandbebau- ung Porz-Wahn wird in Frage gestellt , da der nör d- lichste Teil Wahns, nördlich des geplanten Vorhabens von der Planung ausgegrenzt wird. Eine Arrondierung sei entlang der Streckenführung der Bahn in Richtung Flughafen sinnvoll. Eine max. zweigeschossige Bebauung plus Dach wäre erforderlich, um im Übergang zwischen beste- hender und geplante r Bebauung ein ruhiges Bild zu schaffen. Die vorgelegte Variante zeigt eine dreige schossige Bebauung zuzüglich Dach. D a das Grundstück ca. 1,0 m höher liegt als der P eter-Joseph-Schumacher- Weg, entstünde der Eindruck, dass die geplante B e- bauung viergeschossig sei. Eine E ckbebauung „Am Bahnhof“/Frankfurter Straße sei dreigeschossig vorstellbar. Letztendlich wird eine zweigeschossige Bebauung gefordert. nein vgl. Lfd. Nr. 1 bzgl. Bebauungshöhe Erschließung sowie Ver- und Entsorgung Den Bürgerinnen und Bürgern wurde am 10.10.2017 durch die Verwaltung zugesagt, dass eine vollständ i- ge Erschließung sowie die Ver - und Entsorgung (auch Zu - und Abfahrten) über die Straßen „Am Bahnhof“ und Frankfurter Straße erfolgen sollen. Ja Dies ist so vorgesehen. Die Erschließung der gepla n- ten Bebauung ist von der Straße Am Bahnhof sowie von der Frankfurter Straße geplant. 6 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Es wird erwartet, dass das Versprechen eingehalten wird. Erhaltung aller bestehenden öffentlichen Par k- plätze Die bestehenden Stellplätze im Bereich Peter - Joseph-Schumacher-Weg und in der Poststraße sind rar und vor dem Hintergrund, dass die meisten Hau s- halte mehr als ein Kraftfahrzeug besitzen , zu ge ring bemessen. ja vgl. Lfd. Nr. 1 bzgl. bestehender Parkplätze Luftbelastung durch das nahe Klärwerk Für die Anwohner ist es überraschend, dass trotz eines Luftbelastungsgutachtens, welches keine Wohnbebauung zulässt, nun eine Bebauung möglich sei. Es wird bestätigt, dass eine Luftbelastung mehrfach im Jahr vorkommt und darum gebeten, die Bürgeri n- nen und Bürger über noch durchzuführende Messu n- gen zu informieren. Die Erklärung am 10.10.2017 in der Bürgerversam m- lung, dass der Wind aus Sü den komme, sei nicht hinnehmbar, da man heutzutage wüsste, dass der Wind am häufigsten aus westlicher Richtung komme. Die Westwinde bringen dem Peter -Joseph- Schumacher-Weg, sowie dem Neubaugebiet Luftb e- lastungen. ja vgl. Lfd. Nr. 1 bzgl. Luftbelastungen durch die Kläran- lage Wahn Stand: 28.05.2018
Anlage 5 VEP Auswertung
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1 Anlage 5 Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Bebauungsplanverfahren Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: „Am Bahnhof“ in Köln -Porz – Wahn einge- gangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baug esetzbuch (BauGB) wurde vom 10.08.2017 bis zum 12.09.2017 durchgeführt. Im Zeitraum der Beteiligung sind 12 Stellungnahmen eingegangen. Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der lau- fenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltl ich gleichen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. Lfd . Nr. Behörde / TöB (Eingangsdatum) Stellungnahme Berücksichti- gung Stellungnahme der Verwaltung 1 PLEDOC (21.08.2017) Es wird darauf hingewiesen, dass im Geltungsbereich des Bebauungsplanes keine von der PLEDOC verwalt e- ten Versorgungsanlagen vorhanden sind. Kenntnisnahme 2 GASCADE Gas- transport GmbH (21.08.2017) Die Anlagen der GASCADE sowie der Anlagenbetreiber WINGAS GmbH, NEL Gastransport GmbH und OPAL Gastransport GmbH & Co.KG sind nicht betroffen. Kenntnisnahme 3 Nord-West Ölle i- tung GmbH (17.08.2017) Die von der Nord -West Oelleitung vorhandenen Min e- ralölfernleitungen sind nicht betroffen. Kenntnisnahme 4 Rhein-Main- Rohrleitungstrans- port GmbH (17.08.2017) Es bestehen keine Bedenken gegen das geplante Vo r- haben. Kenntnisnahme 5 Thyssengas GmbH Durch die geplante Maßnahme werden keine von Kenntnisnahme 2 Lfd . Nr. Behörde / TöB (Eingangsdatum) Stellungnahme Berücksichti- gung Stellungnahme der Verwaltung (28.08.2017) Thyssengas GmbH betreuten Gasfernleitungen betro f- fen. Neuverlegungen im Plangebietsbereich sind zurzeit nicht vorgesehen. 6 DFS Deutsche Flugsicherung GmbH (28.08.2017) Durch die vorgelegte Planung werden die Belange der deutschen Flugsicherung GmbH bezüglich des § 18a Luftverkehrsgesetz nicht berührt. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Beteiligung am weiteren Verfahren nicht erforderlich ist. Kenntnisnahme 7 Stadtentwässe- rungsbetriebe Köln Abt. Liegenscha f- ten (29.08.2017) Der angefragte Bereich ist von öffentlichen Abwasseran- lagen betroffen. Zum Schutz der Kanäle ist daher bei einem Verkauf die Eintragung einer beschränkt persönl i- chen Dienstbarkeit im Grundbuch zugunsten der Stadt- entwässerungsbetriebe Köln, AöR gebeten. ja Die Eintragung einer Dienstbarkeit zur S i- cherung des Kanals wird veranlasst. 8 Stadtentwässe- rungsbetriebe Köln, AöR Sonderaufgaben WBV (29.08.2017) Die westliche Hälfte des Plangebietes liegt innerhalb des 300 m -Abstandes zur nächsten Emissionsquelle der Kläranlage. Mit Geruchshäufigkeiten über die für Woh n- gebiete vorgesehenen 10% Belastung ist zu rechnen, daher ist hier keine Wohnnutzung vorzusehen. In der östlichen Hälfte ist der Abstand gewahrt. Es wird darauf hingew iesen, dass auch Geruchshäufi g- keiten unterhalb von 10% Belastung von Bewohnern erfahrungsgemäß als beträchtlich störend wahrgeno m- men werden. Zur Vermeidung von Konflikten wird ang e- raten, von der Wohnnutzung abzusehen. ja Es liegen zwei Gutachten aus dem Jahr 2002 und 2006 vor. Das Gutachten aus dem Jahr 2006 sieht entlang des 300 m - Radius eine in etwa mittige Teilung des Plangebietes „Am Bahnhof“ vor. In diesem 300 m Abstand wird keine Wohnnutzung vorgesehen. Auf eine weitere gutachterliche Unters u- chung kann verzichtet werden, da sich an der Ausgangslage nichts geändert hat. 9 Air Liquide GmbH (31.08.2017) Gegen die geplante Maßnahme bestehen keine Bede n- ken. Von der Maßnahme sind keine Sauerstoff -, Stickstoff - und Fernleitungen der AIR LIQUIDE GmbH betroffen. Kenntnisnahme. 3 Lfd . Nr. Behörde / TöB (Eingangsdatum) Stellungnahme Berücksichti- gung Stellungnahme der Verwaltung 10 Landwirtschafts- kammer Rhein - Erft-Kreis (06.09.2017) Gegen das städtebauliche Planungskonzept bestehen aus landwirtschaftlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken. Da mittlerweile aber der Flächenverbrauch ein Problem für die Landwirtschaft darstellt, wird empfohlen, im we i- teren Verfahren nach intelligenten, flächensparenden Lösungen bei der Erbringung des erforderlichen Au s- gleichs zu suchen. Hier kann auch die Stiftung Rhein i- sche Kulturlandschaft behilflich sein. ja Bei der Bestimmung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen werden die Bela n- ge der Landwirtschaft beachtet. Die Vorha- benträgerin verfügt über ortsnahe Grun d- stücke die für einen entsprechenden Au s- gleich in Kombination mit einer nachhalt i- gen landwirtschaftlichen Nutzung herang e- zogen werden. 11 Kampfmittelbesei- tigungsdienst (KBD) (07.09.2017) Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere histo- rische Unterlagen liefern Hinweise auf vermehrte B o- denkampfhandlungen und Bombenabwürfe. Eine Übe r- prüfung der zu überbauenden Fläche wird empfohlen. Die Beauftragung der Überprüfung erfolgt über das Formular „Antrag auf Kampfmitteluntersuchung “ auf unserer Internetseite. Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind diese bis auf das Geländeniveau von 1945 abzuschi e- ben. Zur Festlegung des abzuschiebenden Bereichs und der weiteren Vorgehensweise wird um Terminabsprache für einen Ortstermin gebeten. Erfolgen Erdarbeiten mit e rheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Ve r- bauarbeiten etc. wird zusätzlich eine Sicherheitsdetekt i- on empfohlen. ja Eine Kampfmitteluntersuchung wird vera n- lasst. Entsprechende Hinweise werden in den Rechtsplan aufgenommen. 12 Polizeipräsidium Köln (11.09.2017) Unter Berücksichtigung der Technischen und Städtebau- lichen Kriminalprävention bestehen gegen das geplante Vorhaben keine Bedenken. Es wird angeregt, einen Hinweis zur Kriminalprävention in den Bebauungsplan aufzunehmen. Auf das kostenlose Beratungsangebot zur Städtebaul i- chen Kriminalprävention sowie kriminalpräventiv wirke n- Kenntnisnahme. Der Hinweis zur Kriminalprävention wird in den Rechtsplan aufgenommen. 4 Lfd . Nr. Behörde / TöB (Eingangsdatum) Stellungnahme Berücksichti- gung Stellungnahme der Verwaltung den Ausstattungen von Bauobjekten mit einbruchhe m- menden Sicherungseinrichtungen (Mechanik / Überfall - und Einbruchmeldetechnik, Beleuchtu ng etc.) wird hi n- gewiesen. Stand: 28.05.2018
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1854/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 12.06.2018
- Erstellt
- 01.06.2018 09:13