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AN/1562/2023

B-Plan Erweiterung "RheinEnergieSportpark"/; Modernisierung des Leistungszentrums 1.FC Köln am Geißbockheim; Zulassung der Revision durch das Bundesverwaltungsgericht

SPD Anfrage nach § 4 04.09.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.09.2023, TOP 4.5

SPD Anfrage nach § 4

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SPD Anfrage nach § 4

3077 Zeichen

Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 04.09.2023 
 
AN/1562/2023 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 07.09.2023 
 
B-Plan Erweiterung "RheinEnergieSportpark"/  
Modernisierung des Leistungszentrums 1.FC Köln am Geißbockheim 
Zulassung der Revision durch das Bundesverwaltungsgericht 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die SPD-Fraktion bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 
07.09.2023 zu setzen: 
 
Am 24.11.2022 hat das OVG Münster über zwei Normenkontrollanträge einer Bürgerinitiative 
und des Landesverbands NRW des Naturschutzbunds Nabu mündlich verhandelt, die sich 
gegen den Bebauungsplan der Stadt Köln für die Erweiterung des "RheinEnergieSportparks" 
in Köln-Sülz richteten. Es hat entschieden, dass der Plan unwirksam ist, weil er an einem 
Abwägungsmangel leidet; der Senat hat zugleich darauf hingewiesen, dass dieser Mangel in 
einem ergänzenden Planungsverfahren geheilt werden kann und weitere Mängel nicht ersicht-
lich sind. 
Die umfangreich vorgetragenen weiteren Bedenken der beiden Antragsteller (Verstöße gegen 
Vorgaben des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln, unzureichende Abwägung einer 
Standortalternative in Köln-Marsdorf, der Belange von Natur und Landschaft des im Land-
schaftsschutzgebiet "Äußerer Grüngürtel Müngersdorf bis Marienburg und verbindende Grün-
züge" gelegenen Bereichs und der Auswirkungen der Kunstrasenflächen auf das Stadtklima) 
vermochte der zuständige Senat nicht zu teilen. 
Auf die Nichtzulassungsbeschwerde hat das Bundesverwaltungsgericht nunmehr die Revision 
gegen das Urteil des OVG Münster zugelassen. Damit ist der Rechtsstreit wieder völlig offen. 
 
Vor diesem Hinte rgrund bittet die SPD -Fraktion um die Beantwortung der folgenden 
Fragen:

- 2 - 
 
 
1. Welche konkreten Mängel am Verfahren des Bebauungsplanes für die Erweiterung des 
„RheinEnergieSportparks“ hat das OVG Münster aufgezeigt und sind diese von der 
Verwaltung in der Zwischenzeit rechtlich bewertet und für das B-Planverfahren aufge-
arbeitet worden? 
2. Wie gedenkt die Verwaltung, die Erkenntnisse aus der Bewertung gemäß Ziffer 1.) in 
den Planungsprozess für die Erweiterung des „RheinEnergieSportparks“ einzubrin-
gen? 
3. Beabsichtigt die Verwaltung, eine Ratsvorlage zu erarbeiten und in die zuständigen 
Gremien einzubringen, die Optionen zur Entwicklung einer Lösung für die vom Ober-
verwaltungsgericht beanstandeten Mängel aufzeigt?  
4. Wenn ja, wann ist damit zu rechnen?  
5. Wenn nein, aus welchen Gründen wird an der Mängelbeseitigung von der Verwaltung 
nicht gearbeitet, wenn doch der Ratsauftrag zur Erstellung eines (rechtmäßigen) B -
Plans für die Erweiterung des „RheinEnergieSportparks“ nach wie vor Gültigkeit be-
sitzt. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Christian Joisten 
SPD-Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

07.09.2023 Rat
TOP 4.5 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1562/2023
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
04.09.2023
Erstellt
04.09.2023 10:30