AN/1562/2023
B-Plan Erweiterung "RheinEnergieSportpark"/; Modernisierung des Leistungszentrums 1.FC Köln am Geißbockheim; Zulassung der Revision durch das Bundesverwaltungsgericht
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SPD Anfrage nach § 4
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Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 04.09.2023 AN/1562/2023 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 07.09.2023 B-Plan Erweiterung "RheinEnergieSportpark"/ Modernisierung des Leistungszentrums 1.FC Köln am Geißbockheim Zulassung der Revision durch das Bundesverwaltungsgericht Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 07.09.2023 zu setzen: Am 24.11.2022 hat das OVG Münster über zwei Normenkontrollanträge einer Bürgerinitiative und des Landesverbands NRW des Naturschutzbunds Nabu mündlich verhandelt, die sich gegen den Bebauungsplan der Stadt Köln für die Erweiterung des "RheinEnergieSportparks" in Köln-Sülz richteten. Es hat entschieden, dass der Plan unwirksam ist, weil er an einem Abwägungsmangel leidet; der Senat hat zugleich darauf hingewiesen, dass dieser Mangel in einem ergänzenden Planungsverfahren geheilt werden kann und weitere Mängel nicht ersicht- lich sind. Die umfangreich vorgetragenen weiteren Bedenken der beiden Antragsteller (Verstöße gegen Vorgaben des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln, unzureichende Abwägung einer Standortalternative in Köln-Marsdorf, der Belange von Natur und Landschaft des im Land- schaftsschutzgebiet "Äußerer Grüngürtel Müngersdorf bis Marienburg und verbindende Grün- züge" gelegenen Bereichs und der Auswirkungen der Kunstrasenflächen auf das Stadtklima) vermochte der zuständige Senat nicht zu teilen. Auf die Nichtzulassungsbeschwerde hat das Bundesverwaltungsgericht nunmehr die Revision gegen das Urteil des OVG Münster zugelassen. Damit ist der Rechtsstreit wieder völlig offen. Vor diesem Hinte rgrund bittet die SPD -Fraktion um die Beantwortung der folgenden Fragen: - 2 - 1. Welche konkreten Mängel am Verfahren des Bebauungsplanes für die Erweiterung des „RheinEnergieSportparks“ hat das OVG Münster aufgezeigt und sind diese von der Verwaltung in der Zwischenzeit rechtlich bewertet und für das B-Planverfahren aufge- arbeitet worden? 2. Wie gedenkt die Verwaltung, die Erkenntnisse aus der Bewertung gemäß Ziffer 1.) in den Planungsprozess für die Erweiterung des „RheinEnergieSportparks“ einzubrin- gen? 3. Beabsichtigt die Verwaltung, eine Ratsvorlage zu erarbeiten und in die zuständigen Gremien einzubringen, die Optionen zur Entwicklung einer Lösung für die vom Ober- verwaltungsgericht beanstandeten Mängel aufzeigt? 4. Wenn ja, wann ist damit zu rechnen? 5. Wenn nein, aus welchen Gründen wird an der Mängelbeseitigung von der Verwaltung nicht gearbeitet, wenn doch der Ratsauftrag zur Erstellung eines (rechtmäßigen) B - Plans für die Erweiterung des „RheinEnergieSportparks“ nach wie vor Gültigkeit be- sitzt. Mit freundlichen Grüßen gez. Christian Joisten SPD-Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/1562/2023
- Typ
- SPD Anfrage nach § 4
- Datum
- 04.09.2023
- Erstellt
- 04.09.2023 10:30