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0448/2021

Barrierefreie Ampeln

Beantwortung einer Anfrage (BV) 26.02.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 11.03.2021, TOP 6.1.12.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2243 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/64 
 
Vorlagen-Nummer 
 0448/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 11.03.2021 
 
Barrierefreie Ampeln 
hier: Anfrage der SPD-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt am 21.01.2021, 
TOP 6.2.3 (AN/0087/2021) 
 
Die SPD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen: 
 
„1. Wie viele Ampeln gibt es in der Innenstadt? 
2. Wie viele dieser Ampeln sind barrierefrei?  
3. Wie sieht die weitere Planung bezüglich der Installation von barrierefreien Ampeln aus?  
4. Gibt es eine Priorisierung in der Planung von bspw. Bahnübergängen?“ 
 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu 1.  Im Bezirk Innenstadt gibt es 181 Ampelanlagen. 
 
Zu 2.  94 Ampelanlagen sind mit zusätzlichen taktilen und/oder akustischen Signalgebern für Blinde 
und Sehbehinderte ausgestattet. Bezogen auf Ampelanlagen, kann sich die Barrierefreiheit 
nur auf diese Zusatzsignalisierung beziehen. Taktile Bodenleitelemente sind nicht überall vor-
handen. 
 
Zu 3.  Die Stadt Köln ist sich ihrer Verantwortung und ihrer Pflicht bewusst, die öffentlichen Anlagen 
so zu gestalten, dass sie von allen Menschen selbständig und ohne Hilfsmittel genutzt werden 
können (entsprechend der gesetzlichen Vorgabe § 4 BGG NRW). Aus diesem Grund werden 
bei der Erneuerung und dem Neubau von Lichtsignalanlagen seit dem 01.09.2008 zusätzliche 
taktile und akustische Signalgeber für Blinde und Sehbehinderte ausgeschrieben und reali-
siert. In den meisten Fällen ist eine Installation der ergänzenden Einrichtungen erst mit einer 
Erneuerung der Anlagen möglich. Taktile Bodenleitelemente werden manchmal erst zu einem 
späteren Zeitpunkt ergänzt. 
 
 
Zu 4.  Die Erneuerung der Lichtsignalanlagen erfolgt entsprechend ihrer Altersstruktur und deshalb 
zu befürchtenden Ausfällen. Mit einer Anzahl von ca. 30 bis 40 Lichtsignalanlagen im Jahr im 
Stadtgebiet wird diese notwendige Erneuerung vorangetrieben. Hierbei steht im Vordergrund 
einen Ausfall und damit eine weitergehende Gefährdung auch mobilitätseingeschränkter Men-
schen unter Einsatz der bestehenden finanziellen und personellen Ressourcen bestmöglich zu 
vermeiden.

Beratungsverlauf (1)

11.03.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 6.1.12.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0448/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
26.02.2021
Erstellt
09.02.2021 10:30