0448/2021
Barrierefreie Ampeln
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2243 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/64 Vorlagen-Nummer 0448/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 11.03.2021 Barrierefreie Ampeln hier: Anfrage der SPD-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt am 21.01.2021, TOP 6.2.3 (AN/0087/2021) Die SPD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen: „1. Wie viele Ampeln gibt es in der Innenstadt? 2. Wie viele dieser Ampeln sind barrierefrei? 3. Wie sieht die weitere Planung bezüglich der Installation von barrierefreien Ampeln aus? 4. Gibt es eine Priorisierung in der Planung von bspw. Bahnübergängen?“ Antwort der Verwaltung: Zu 1. Im Bezirk Innenstadt gibt es 181 Ampelanlagen. Zu 2. 94 Ampelanlagen sind mit zusätzlichen taktilen und/oder akustischen Signalgebern für Blinde und Sehbehinderte ausgestattet. Bezogen auf Ampelanlagen, kann sich die Barrierefreiheit nur auf diese Zusatzsignalisierung beziehen. Taktile Bodenleitelemente sind nicht überall vor- handen. Zu 3. Die Stadt Köln ist sich ihrer Verantwortung und ihrer Pflicht bewusst, die öffentlichen Anlagen so zu gestalten, dass sie von allen Menschen selbständig und ohne Hilfsmittel genutzt werden können (entsprechend der gesetzlichen Vorgabe § 4 BGG NRW). Aus diesem Grund werden bei der Erneuerung und dem Neubau von Lichtsignalanlagen seit dem 01.09.2008 zusätzliche taktile und akustische Signalgeber für Blinde und Sehbehinderte ausgeschrieben und reali- siert. In den meisten Fällen ist eine Installation der ergänzenden Einrichtungen erst mit einer Erneuerung der Anlagen möglich. Taktile Bodenleitelemente werden manchmal erst zu einem späteren Zeitpunkt ergänzt. Zu 4. Die Erneuerung der Lichtsignalanlagen erfolgt entsprechend ihrer Altersstruktur und deshalb zu befürchtenden Ausfällen. Mit einer Anzahl von ca. 30 bis 40 Lichtsignalanlagen im Jahr im Stadtgebiet wird diese notwendige Erneuerung vorangetrieben. Hierbei steht im Vordergrund einen Ausfall und damit eine weitergehende Gefährdung auch mobilitätseingeschränkter Men- schen unter Einsatz der bestehenden finanziellen und personellen Ressourcen bestmöglich zu vermeiden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0448/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 26.02.2021
- Erstellt
- 09.02.2021 10:30