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Beantwortung der Anfrage der Fraktion Die Linke. betreffend "Auswahlverfahren zur Wahl der/des Beigeordneten für Kunst und Kultur" (AN/1577/2021)
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 2909/2021 vom 17.08.2021
Stand: Am 18.08.2021 im Rat beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/01 Vorlagen-Nummer 17.08.2021 2909/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 18.08.2021 Beantwortung der Anfrage der Fraktion Die Linke. betreffend "Auswahlverfahren zur Wahl der/des Beigeordneten für Kunst und Kultur" (AN/1577/2021) Die Verwaltung nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung: 1. Die Stadt war durch die Personalberatungsagentur offensichtlich nicht gut beraten wor- den. Welche Konsequenzen sind bei der Suche nach einer/einem Beigeordneten für Kunst und Kultur gezogen worden? Diese Schlussfolgerung ist nicht nachvollziehbar. Das Personalberatungsunternehmen hat ein professionelles Auswahlverfahren nach dem gleichen Muster und nach den Grundsätzen der Bestenauslese geführt, wie bei den anderen Verfahren. Der Rat hat die Verwaltung beauftragt, ein Ausschreibungsverfahren zur Suche eines Perso- nalberatungsunternehmens durchzuführen. Dies erfolgte in Absprache mit dem Rechts- und Vergabeamt sowie dem Rechnungsprüfungsamt. 2. Durch welche externen Expert*innen wird sich die Stadtverwaltung dieses Mal beraten lassen? Das Personalberatungsunternehmen ist den Ratsmitgliedern per E-Mail am 20.05.2021 mit- geteilt worden und es wurde jederzeitige Akteneinsichtsnahme angeboten. 3. Sucht die Stadt Köln das Gespräch mit der Bezirksregierung und der Landesregierung, um vorab eine größere Klarheit über die Bewertung der erforderlichen fachlichen Voraus- setzungen und die als ausreichend angesehen Erfahrung zu gewinnen? Nein. Dafür gibt es aus Sicht der Verwaltung keinen Anlass. Das Verfahren ist ein Verfahren des Rates und nicht der Kommunalaufsicht. 4. Welche anderen Fälle aus der laufenden und der letzten Wahlperiode sind der Verwal- tung bekannt, in denen eine der Bezirksregierungen die Wahl einer/eines Beigeordneten in einer NRW-Kommune beanstandet hat und wie sind diese verlaufen? Es sind keine Verfahren bekannt. 2 5. Haben die betroffenen Kommunen die Beanstandung durch die Bezirksregierung rechtlich angefochten? Hierüber bestehen keine Kenntnisse gez. Reker
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