A-S/0011/2018
Straßenreflektorenschwellen in der Eichendorffstraße in Angelmodde
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Stellungnahme zum Antrag A-S/0011/2018 (nicht barrierefrei)
4099 Zeichen
32.23.0014 Frau Kopp 12.09.2018 3220 An die Bezirksvertretung Münster-Südost Eng. 42. 5Ep. zug [A| über Herrn Stadtrat Heuer über 33.26 — Frau Groh Einbau von Schwellen auf der Eichendorffstraße Gemeinsamer Antrag Ifd. Nr. A-0/0011/2018 Parteien in der Bezirksvertretung Münster-Südost vom 24.04.2018 Es wurde angeregt, auf der Eichendorffstraße zur \Verkehrsberuhigung Schwellen anzubringen. Die Eichendorffstraße verbindet das Wohngebiet mit der Eichendorffgrundschule, -der Eichendorffkindertagesstätte und dem Sportplatz. Es handelt sich um einen Schulweg. Durch die übergeordnete Vorfahrtstraße Theodor-Heuss-Straße wird die Eichendorffstraße „unterbrochen“. Hier gibt es einen Fußgängerüberweg, der zu Schulwegzeiten teilweise mit Schülerlotsen oder durch den Bezirksbeamten der Polizei zusätzlich gesichert wird. Sowohl auf der Eichendorffstraße als auch auf der Theodor-Heuss-Straße gilt Tempo 30. Das Streckenverbot auf der Theodor-Heuss-Straße wurde aktuell auf die Straße Am Schütthook bis zum Junker-Jörg-Platz ausgeweitet. Auf den Schulweg und die Verkehrshelfer wird dort in beiden Fahrtrichtungen hingewiesen. Das einspurige Sackgassenstück der Eichendorffstraße zur Schule ist eine Wohnstraße mit einer Breite von ca. 5 m, auf der rechtsseitig geparkt wird. Hierdurch verengt sich die Fahrspur auf ca. 3 m. Weiterhin gibt es einen ausreichend breiten Gehweg auf der nördlichen Straßenseite von ca. 2 Metern Breite. Das Sackgassenstück endet mit einem Wendehammer. Hier stehen nur wenige Parkplätze zur Verfügung. Die Eichendorffschule und die -kindertagesstätte sind für den Kraftfahrzeugverkehr über die Straße Am Schütthook zu erreichen. Hier stehen zahlreiche öffentliche Parkplätze zur Verfügung. Auf diesen Parkplatz wird durch Hinweiszeichen eigens hingewiesen. Geschwindigkeitsmessungen mit dem Seitenradarmessgerät auf dem Sackgassenstück der Eichendorffstraße vor den Sommerferien ergaben, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h vom Großteil der Kraftfahrzeugfahrer eingehalten wurde. 85 % aller Verkehrsteilnehmer befuhren die Straße mit Geschwindigkeiten von bis zu 26 km/h bzw. 27 km/h. Im stadtweiten Vergleich zu anderen Tempo-30-Zonen liegen diese Werte weit unterhalb anderer vergleichbarer Straßen. Die durchschnittliche Verkehrsstärke lag bei 274 Fahrzeugen pro Tag. Durch einen Einbau von Schwellen können Straßenabschnitte unattraktiv gestaltet werden, insbesondere wenn auswärtiger Ziel- und Quellverkehr vorhanden ist. Durchgangsverkehr ist in diesem Straßenabschnitt jedoch nicht vorhanden. Hier fahren überwiegend Anlieger, die mit den besonderen Verhältnissen vor Ort bestens vertraut sind. Insbesondere von diesem Personenkreis kann eine rücksichtsvolle und vorsichtige Fahrweise erwartet werden. Angrenzende Stichstraßen sind dem Geh- und Radverkehr gewidmet. Bei vorhandenen Schwellen sinkt die Wohnqualität im Umfeld durch die größere Lärmbelastung, die durch abruptes Bremsen, lautstarkes \WViederbeschleunigen, verrutschende Ladungen in Lieferfahrzeugen oder Anhängern etc. hervorgerufen wird. Schwellen sind insbesondere für Radfahrer unkomfortabel. Stadtweite Erfahrungen haben gezeigt, dass aufgrund der nicht unerheblichen Lärmbelastung die Akzeptanz der Schwellen bei den Anwohnern nicht gegeben ist und immer wieder ein Rückbau der Schwellen gefordert wird. Daher ist der Einbau von Fahrbahnschwellen in Wohngebieten in Münster nicht mehr vorgesehen. Die Polizei bewertet die Verkehrslage als unfallunauffällig. Die Unfallauswertung erfolgte auf der Basis des Datenmaterials der letzten drei Jahre. Eine besondere Gefahrenlage ist auch vor Ort nicht erkennbar. Der Bezirksbeamte der Polizei hat zugesagt, auch weiterhin, vor Ort regelmäßig Präsenz zu zeigen. Nach Einschätzung der Straßenverkehrsbehörde, des Stadtplanungsamtes und der Polizei ist die Eichendorffstraße als ausreichend verkehrssicher zu beurteilen. Zur präventiven Verkehrssicherheitsarbeit sind weitere bauliche Veränderungen insbesondere in Form von Schwellen angesichts der bestehenden Verkehrsverhältnisse nicht erforderlich. IE Schulze-Wermar
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Eichendorffstraße
- Theodor-Heuss-Straße
- Junker-Jörg-Platz
- Am Schütthook
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- A-S/0011/2018
- Typ
- Antrag an die BV Südost
- Datum
- 04.05.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37