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A-S/0011/2018

Straßenreflektorenschwellen in der Eichendorffstraße in Angelmodde

Antrag an die BV Südost 04.05.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 19.06.2018, TOP 6.2

Originalantrag - Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen vom 24.04.2018

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Stellungnahme zum Antrag A-S/0011/2018 (nicht barrierefrei)

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Stellungnahme zum Antrag A-S/0011/2018 (nicht barrierefrei)

4099 Zeichen

32.23.0014
Frau Kopp

12.09.2018
3220

An die Bezirksvertretung
Münster-Südost

Eng. 42. 5Ep. zug [A|

über
Herrn Stadtrat Heuer

über
33.26 — Frau Groh

Einbau von Schwellen auf der Eichendorffstraße

Gemeinsamer Antrag Ifd. Nr. A-0/0011/2018 Parteien in der
Bezirksvertretung Münster-Südost vom 24.04.2018

Es wurde angeregt, auf der Eichendorffstraße zur \Verkehrsberuhigung Schwellen
anzubringen.

Die Eichendorffstraße verbindet das Wohngebiet mit der Eichendorffgrundschule, -der
Eichendorffkindertagesstätte und dem Sportplatz. Es handelt sich um einen Schulweg. Durch
die übergeordnete Vorfahrtstraße Theodor-Heuss-Straße wird die Eichendorffstraße
„unterbrochen“. Hier gibt es einen Fußgängerüberweg, der zu Schulwegzeiten teilweise mit
Schülerlotsen oder durch den Bezirksbeamten der Polizei zusätzlich gesichert wird. Sowohl
auf der Eichendorffstraße als auch auf der Theodor-Heuss-Straße gilt Tempo 30. Das
Streckenverbot auf der Theodor-Heuss-Straße wurde aktuell auf die Straße Am Schütthook
bis zum Junker-Jörg-Platz ausgeweitet. Auf den Schulweg und die Verkehrshelfer wird dort
in beiden Fahrtrichtungen hingewiesen.

Das einspurige Sackgassenstück der Eichendorffstraße zur Schule ist eine Wohnstraße mit
einer Breite von ca. 5 m, auf der rechtsseitig geparkt wird. Hierdurch verengt sich die
Fahrspur auf ca. 3 m. Weiterhin gibt es einen ausreichend breiten Gehweg auf der
nördlichen Straßenseite von ca. 2 Metern Breite. Das Sackgassenstück endet mit einem
Wendehammer. Hier stehen nur wenige Parkplätze zur Verfügung. Die Eichendorffschule
und die -kindertagesstätte sind für den Kraftfahrzeugverkehr über die Straße Am Schütthook
zu erreichen. Hier stehen zahlreiche öffentliche Parkplätze zur Verfügung. Auf diesen
Parkplatz wird durch Hinweiszeichen eigens hingewiesen.

Geschwindigkeitsmessungen mit dem Seitenradarmessgerät auf dem Sackgassenstück der
Eichendorffstraße vor den Sommerferien ergaben, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 30 km/h vom Großteil der Kraftfahrzeugfahrer eingehalten wurde. 85 % aller
Verkehrsteilnehmer befuhren die Straße mit Geschwindigkeiten von bis zu 26 km/h bzw. 27
km/h. Im stadtweiten Vergleich zu anderen Tempo-30-Zonen liegen diese Werte weit

unterhalb anderer vergleichbarer Straßen. Die durchschnittliche Verkehrsstärke lag bei 274
Fahrzeugen pro Tag.

Durch einen Einbau von Schwellen können Straßenabschnitte unattraktiv gestaltet werden,
insbesondere wenn auswärtiger Ziel- und Quellverkehr vorhanden ist. Durchgangsverkehr ist
in diesem Straßenabschnitt jedoch nicht vorhanden. Hier fahren überwiegend Anlieger, die
mit den besonderen Verhältnissen vor Ort bestens vertraut sind. Insbesondere von diesem
Personenkreis kann eine rücksichtsvolle und vorsichtige Fahrweise erwartet werden.
Angrenzende Stichstraßen sind dem Geh- und Radverkehr gewidmet.

Bei vorhandenen Schwellen sinkt die Wohnqualität im Umfeld durch die größere
Lärmbelastung, die durch abruptes Bremsen, lautstarkes \WViederbeschleunigen,
verrutschende Ladungen in Lieferfahrzeugen oder Anhängern etc. hervorgerufen wird.
Schwellen sind insbesondere für Radfahrer unkomfortabel. Stadtweite Erfahrungen haben
gezeigt, dass aufgrund der nicht unerheblichen Lärmbelastung die Akzeptanz der Schwellen
bei den Anwohnern nicht gegeben ist und immer wieder ein Rückbau der Schwellen
gefordert wird. Daher ist der Einbau von Fahrbahnschwellen in Wohngebieten in Münster
nicht mehr vorgesehen.

Die Polizei bewertet die Verkehrslage als unfallunauffällig. Die Unfallauswertung erfolgte auf
der Basis des Datenmaterials der letzten drei Jahre. Eine besondere Gefahrenlage ist auch
vor Ort nicht erkennbar. Der Bezirksbeamte der Polizei hat zugesagt, auch weiterhin, vor Ort
regelmäßig Präsenz zu zeigen.

Nach Einschätzung der Straßenverkehrsbehörde, des Stadtplanungsamtes und der Polizei
ist die Eichendorffstraße als ausreichend verkehrssicher zu beurteilen. Zur präventiven
Verkehrssicherheitsarbeit sind weitere bauliche Veränderungen insbesondere in Form von
Schwellen angesichts der bestehenden Verkehrsverhältnisse nicht erforderlich.

IE

Schulze-Wermar

Beratungsverlauf (1)

19.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 6.2 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Eichendorffstraße
  • Theodor-Heuss-Straße
  • Junker-Jörg-Platz
  • Am Schütthook

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Details

Aktenzeichen
A-S/0011/2018
Typ
Antrag an die BV Südost
Datum
04.05.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37