3045/2023
Stellungnahme zu AN/1206/2023 Ermittlung des CO2-Fußabdrucks bei der Bebauung des Deutzer Hafens
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Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/2 Vorlagen-Nummer 21.09.2023 3045/2023 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 21.09.2023 Stellungnahme zu AN/1206/2023 Ermittlung des CO2-Fußabdrucks bei der Bebauung des Deutzer Hafens Die Verwaltung wurde laut Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 24.08.2023 um Stellungnahme zu dem Antrag der Fraktion im Rat der Stadt Köln Die Linke gebeten. Hierzu wurde die Stellungnahme des Projektentwicklers moderne Stadt eingeholt, die als An- lage beigefügt ist. Die Verwaltung schließt sich der Haltung an. Im Rahmen der DGNB-Quartierszertifizierung wird abschließend eine quartiersübergreifende Ökobilanz erstellt, welche den CO2-Fußabdruck des Projektes inkludiert. Das Vorzertifikat ist auf Grundlage des städtebaulichen Entwurfs, seinen begleitenden Gutachten und zusätzlich unterzeichneten Absichtserklärungen erteilt worden. Im Rahmen von Baufeldvergaben der modernen stadt wird auf eine detaillierte gebäude- bzw. baufeldbezogene Ermittlung des CO2-Fußabdrucks durch entsprechende Bewertungskriterien (z. B. Einhaltung der EU-Taxo- nomiekonformität und Durchführung Green Building Zertifizierung) hingewirkt. Neubauvorhaben führen immer zu einer Erhöhung des CO2-Ausstoßes. Gez. Wolfgramm
Anlage 1 Stellungnahme moderne stadt
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Page 1 of 2 Antrag AN/1206/2023 - Ermittlung des CO2-Fußabdrucks bei der Bebauung des Deutzer Hafens Stand: 14.07.2023 Bei der Quartiersentwicklung Deutzer Hafen steht ressourcenschonendes Denken im Mittelpunkt. Es besteht die Absicht den CO2-Fußabdruck des Quartiers bei der Planung und Ausführung der Bebauung des Quartiers möglichst kleinzuhalten. Die Ambition und Ideen, wie dies erreicht werden kann, sind im Handbuch Nachhaltigkeit festgehalten. Zu den Ideen zählen unter anderem folgende Maßnahmen: • Energieeffiziente Gebäude • Lokale Energieproduktion • Bauen mit nachwachsenden Rohstoffen & Upcycling Dabei ist klar, dass im Zuge der Herstellung der Gebäude, Infrastrukturen und Freiflächen CO2-Emissionen verursacht werden. Das lässt sich nicht Gänze vermeiden. Demgegenüber kann im Betrieb eine CO2-Neutralität erreicht werden. Eine Ermittlung des CO₂-Fußabdrucks des Deutzer Hafens im Rahmen einer Ökobilanz1 für das gesamte Bauvorhaben unter Berücksichtigung der gesamten Lieferkette erscheint zum gegenwärtigen Zeitpunkt aus folgenden Gründen nicht zielführend: 1. Die Ermittlung des CO2-Fußabdrucks ist mit erheblichem Mehraufwand verbunden. Die Entwicklung der Systematik für die Berechnung des CO2-Fußabdrucks (auch wenn diese auf dem im Antrag genannten Studie zu CO₂- Fußabdrücken in der Bauwirtschaft vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung aufbaut), das Einsammeln der relevanten Datengrundlage und die Validierung der Ergebnisse stellen komplexe Aufgaben dar, die die Verwaltung nicht neben dem laufenden Geschäft erarbeiten kann. Hier wäre eine externe Beauftragung erforderlich, die mit einer zusätzlichen Belastung des städtischen Haushalts und des Projektbudgets für den Deutzer Hafen einhergehen würde. Insbesondere für eine jährliche Berichterstattung zum CO2-Fußabdruck ist die langfristige Einbindung von externer Unterstützung nötig, um die Daten von den vielfältigen Planungsbeteiligten zusammenzuführen, zu prüfen und in Berichtsform aufzubereiten. Dabei erscheint vor allem das Datenmanagement als Aufwandstreiber, denn es ist davon auszugehen, dass die Daten von unterschiedlichen Stellen in unterschiedlicher Qualität geliefert werden oder nacherhoben werden müssen. Zudem würden die jährlichen Berichte immer nur einen Ausschnitt zeigen. Insbesondere in den derzeitigen früheren Projektphasen müsste sich die Ermittlung vieler Annahmen bedienen, die nur eine ungefähre Annäherung darstellen können und außerdem einen umfassenden Abstimmungsprozess nach sich ziehen würden. Der Mehrwert einer vorläufigen Ökobilanz, welche auf vielen Annahmen beruhen müsste, erscheint im Gegensatz zu einer abschließenden zusammengefassten Betrachtung des CO2-Fußabrucks sehr begrenzt. 2. Ermittlungen des CO2-Fußabdrucks sind bereits im Projekt angelegt. Im Rahmen der DGNB2 Quartierszertifizierung wird abschließend eine quartiersübergreifende Ökobilanz erstellt. In diesem Zusammenhang wird unter anderem der CO2-Fußabdruck der Gebäude, der öffentlichen sowie privaten Flächen und der Infrastrukturen aufbauend auf Referenzwerten nach der DGNB Ökobilanz-Methode (https://static.dgnb.de/fileadmin/dgnb- system/de/quartiere/kriterien/DGNB-Kriterium-Quartiere_ENV1.1_Oekobilanz.pdf) ermittelt. So liegt zum Zeitpunkt der finalen Einreichung der Nachweisunterlagen für das DGNB Quartierszertifikat (hierfür müssen min. 75% des Hochbaus und die öffentlichen Frei- und Verkehrsflächen fertiggestellt sein) ein Überblick über den CO2-Fußabdruck des Projekts vor. Für die Ökobilanzierung stellt die DGNB eine Exceltabelle mit einer Vielzahl von Referenzwerten zur Verfügung. Die Emissionen werden aufbauend auf diesen Referenzwerten für alle Quartiere gleich berechnet. Über spezielle Datenabfragen wird die Grundlage gelegt, dass die Daten aus den unterschiedlichen Projektebenen eingehen können, sobald die relevanten Daten 1 Eine Ökobilanz oder Lebenszyklusanalyse ist eine systematische Analyse der Umweltauswirkungen. Hierbei wird unter anderem auch der CO2-Fußabdruck berechnet. 2 Die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen ist eine Non-Profit- und Nichtregierungsorganisation, deren Aufgabe es ist, Wege und Lösungen für nachhaltiges Planen, Bauen und Nutzen von Bauwerken zu entwickeln und zu fördern. Sie vergibt Zertifikate für Nachhaltiges Bauen insbesondere auf Gebäude und Quartiersebene. BURO HAPPOLD Page 2 of 2 abschließend vorliegen. So wird verhindert, dass die Ermittlungen immer wieder neu angefertigt werden und weiterer Aufwand entsteht. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Nachweisunterlagen für das bisher vorliegende DGNB Vorzertifikat gab es keine ausreichende Datengrundlage, um eine Ökobilanz sinngemäß durchzuführen. Grundlage für die Nachweisführung und Bewertung im Vorzertifikat ist der städtebauliche Entwurf mit seinen begleitenden Gutachten. In anderen Fällen die zum Zeitpunkt der Vorzertifizierung noch nicht abschließend (z.B. Themen, die im Quartiersbetrieb angesiedelt sind) betrachtet werden können, können Absichtserklärungen unterzeichnet werden. Abbildung 1: Phasenabgrenzung der Quartierszertifizierung Im Rahmen der Baufeldvergabe wird auf eine detailliertere gebäude- bzw. baufeldbezogene Ermittlung des CO2-Fußabdrucks hingewirkt. So wurden z.B. die Einhaltung der EU-Taxonomiekonformität und Durchführung Green Building Zertifizierung als Bewertungskriterien aufgenommen. Wenn im Rahmen der Taxonomiekonformitätsprüfung ein wesentlicher Beitrag zum Umweltziel Klimaschutz geleistet werden soll, ist eine verifizierte Berechnung der Ökobilanz verpflichtend. Gleiches gilt für Gebäude, die eine DGNB Neubauzertifizierung anstreben. Hier sind die Erstellung und Offenlegung der Ökobilanzen eine Mindestanforderung. In den anderen möglichen Zertifizierungssystemen (LEED, BREEAM) ist die Erstellung von Ökobilanzen ebenfalls angelegt. Es ist die Absicht die Ergebnisse der Ökobilanzen von den Entwicklern der einzelnen Baufelder abzufordern, um diese quartiersübergreifend am Ende der Quartiersentwicklung zusammenzuführen.
Anlage 3 Stellungnahme moderne stadt
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Anlage 3 Stellungnahme Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Deutzer Hafen: Fragen „Ermittlung des CO2- Fußabdrucks bei der Bebauung des Deutzer Hafens“, Anfrage der Fraktion DIE LINKE zu AN/1206/2023 und Stellungnahme der Verwaltung 3045/2023 Die Fraktion DIE LINKE hat im Nachgang der Stellungnahme der Verwaltung (3045/2023) zu dem in der Sitzung des Ausschuss Klima, Umwelt und Grün vom 24.08.2023 gestellten Antrag (AN/1206/2023) der Fraktion DIE LINKE schriftlich weitere Rückfragen gestellt. Diese wurden wie folgt von moderne stadt beantwortet: Frage 1: In der Stellungnahme zum Antrag „Ermittlung des CO2-Fußabdrucks bei der Bebauung des Deutzer Hafens“ heißt es: “Im Rahmen der DGNB- Quartierszertifizierung wird abschließend eine quartiersübergreifende Ökobilanz erstellt, welche den CO2-Fußabdruck des Projektes inkludiert.“ Was bedeutet das? Wird nach Baubeendigung bzw. Fertigstellung des Deutzer Hafens eine Gesamtbilanz veröffentlicht, in der der Ausstoß an CO2 in Kilogramm oder Ton- nen angegeben wird? Oder ist mit inkludiert gemeint, dass es eine Ökobilanz geben wird, in der lediglich veröffentlicht wird, wie viel Prozentpunkte erreicht wurden? Wir bitten um eine detaillierte Erläuterung. Antwort 1: Die quartiersübergreifende Ökobilanz wird im DGNB Mastertool errechnet. Hier lassen sich bei Bedarf auch der rechnerische Ausstoß an CO2 in Kilogramm oder Tonnen auslesen. In einer herkömmlichen DGNB Quartierszertifizierung werden diese Daten nicht ver- öffentlicht, da dies seitens der DGNB nicht gefordert wird. Frage 2: Die Vermarktung des ersten Baufeld 07 hat im Oktober mit dem Bewerbungsaufruf begonnen. Mit jeweils 40 von 100 Prozentpunkten werden in der Konzeptphase die Besonderheit der Nutzungskonzepte und die planerische Nachhaltigkeit der Vorhaben bedacht. Welche Bewertungskriterien haben explizit mit dem CO2 Ausstoß bei der Bewertung zu tun und wie sieht die gesamte Bewertungsmatrix aus? Antwort 2: Derzeit befindet sich das Baufeld 07 noch in der Stufe 1 (Bewerbungsphase) der Konzeptvergabe. In der Stufe 1 wird zunächst abgefragt, ob beim sich bewerbenden Unter- nehmen eine ESG-Strategie vorliegt. Die Bewertungsmatrix für die Konzeptphase (Stufe II) ist derzeit in Abstimmung. Hier gibt es Ansätze zur Begrenzung des CO2-Ausstoßes bei Realisierung und Betrieb von Gebäuden. Insgesamt fünf Bewertungskriterien haben explizit mit dem CO2-Aussoß zu tun. Das sind: Einhaltung der Klimaschutzleitlinien der Stadt Köln Einhaltung der EU-Taxonomie Durchführung Green Building Zertifizierung Grundkonzept Langfristige Flexibilität des Nutzungskonzepts In den Klimaschutzleitlinien ist beispielsweise für Wohn- und Geschäftsgebäude die Einhal- tung des Standards KfW Effizienzhaus 40 EE als verbindliche Anforderung formuliert. Die 2 Grundsätze der Leitlinien sind Minderung des Energiebedarfs, effiziente Bereitstellung des verbleibenden Energiebedarfs und Einsatz Erneuerbarer Energien zur Bedarfsdeckung. Durch die Berücksichtigung ist von einer Begrenzung des CO2-Ausstoßes auszugehen. Im Rahmen der EU-Taxonomie ist die Einhaltung der Primärenergetischen Anforderungen an ein Niedrigstenergiegebäude eine Mindestanforderung (DNSH-Klimaschutz). In allen relevanten Green Building Zertifizierung ist die Durchführung einer Ökobilanzierung explizit oder implizit (durch starke Gewichtung) eine Mindestanforderung für eine erfolgreiche Zertifizierung und die Erreichung der geforderten Zertifizierungsstufen. Über die Bewertung des Grundkonzepts werden insb. Konzepte positiv bewertet, die durch z. B. die Unterschreitung der GEG, Gebäudehülle, Nutzung regenerativer Energien, Baustoffe, passive Systeme einem Beitrag zum Klimaschutz leisten und den CO2-Ausstoß im Vergleich zu herkömmlichen Bauvorhaben begrenzen. Die langfristige Flexibilität des Nutzungskonzepts ermöglicht einen längeren Lebenszyk- lus, so dass die notwendigen Grauen Emissionen sich stärker verteilen. Frage 3: Es ist die Absicht der „modernen stadt“ die Ergebnisse der Ökobilanzen von den Entwicklern der einzelnen Baufelder abzufordern, um diese quartiersübergreifend am Ende der Quartiersentwicklung zusammenzuführen. Im Deutzer Hafen werden aber nicht nur Häuser gebaut, sondern auch Infrastruktur wie Straßen und Leitungen. Unser Antrag zum CO2-Fußabdruck bezieht sich auf die Ermittlung des gesamten CO2 Ausstoßes durch die Errichtung dieses neuen Quartiers. Wie soll die Ermittlung des CO2 im Einzelnen erfolgen und in welcher Weise sollen die Hersteller der Infrastruktur die Ökobilanzen durchführen? Antwort 3: Im Rahmen der DGNB-Quartierszertifizierung wird aufbauend auf einer Reihe von Eingangsdaten (Fläche, Bodenaushub, Strom- und Wasserbedarf) auch der CO2-Fußabdruck durch Herstellung, bewegten Boden, Strom und Trinkwasser der öffentlichen und privaten (Frei)Flächen (Befestigte Flächen, Straße, Wasserflächen, Pflanz- und Saatflächen usw.) er- mittelt. Die Ergebnisse fließen in die quartiersübergreifende Ökobilanz ein. Frage 4: Wenn der tatsächliche CO2 Ausstoß ermittelt wird, dann muss dies zwangsläufig in jeder Bauphase geschehen. Bei der Ökobilanz eines Hauses sieht die Bilanzierung nach DIN EN 15804 (Lebenszyklusphase) wie folgt aus: 1.Herstellungsphase, bestehend aus Rohstoffbereitstellung, Transport und Baustoffbereitstellung und 2.Errichtungsphase, bestehend aus Transport und Bau / Einbau. Der Antrag zur Ermittlung des CO2-Fussabdrucks zielt nicht darauf ab, jedes Jahr zu einem bestimmten Stichtag den CO2 Ausstoß der bereits verbauten Materialien im Detail zu erfassen. Es besteht seitens der „modernen stadt“ die geäußerte Absicht, die Ergebnisse der Ökobilanzen von den Entwicklern der einzelnen Baufelder abzufordern. Ist es da nicht mit einem vertretbaren personellen Aufwand möglich, zu den einzelnen Bauphasen von den einzelnen Entwicklern der Baufelder die jeweiligen Ökobilanzen zu erhalten und diese dann einmal pro Jahr, als Zwischenbilanz zu veröffentlichen? Und ist es au- ßerdem nicht möglich und auch sinnvoll, die Ökobilanzen der einzelnen Baufelder ge- trennt zu bilanzieren um ggf. dadurch unterschiedlich große CO2 Emissionen durch unterschiedliche Bauweisen zu erfassen? Antwort 4: Im Sinne einer Qualitätssicherung im Bereich CO2-Ausstoß ist es gewünscht nicht nur die Ergebnisse der Ökobilanzen in der finalen Version zu erhalten. Sonst könnten am Ende höhere Werte herauskommen als erwartet. In den nächsten Projektstufen soll unter anderem geprüft werden, wie die Methoden zur Erfas- sung des CO2-Ausstoßes vereinheitlicht werden könnten, um geeignete und vergleichbare Daten von den Projektentwicklern zu erhalten. Es wird zudem geklärt, ob hier Synergien mit den Aktivitäten der städtischen Koordinations- stelle Klimaschutz genutzt werden können. In jedem Fall würde eine kontinuierliche Abfrage der Ökobilanzergebnisse in den einzelnen 3 Bauphasen mit einem erheblichen zusätzlichen Aufwand einhergehen, wenn im Zuge der Zu- sammenführung ein Mehrwert und ggf. auch Verbesserungen in Bezug auf den CO2-Fußab- druck erreicht werden sollen. Denn hier werden dann auch Abstimmungen und Beratungen mit dem Planungsteam nötig. Auch für die Validierung der Daten (siehe Punkt 5) wird dann ein größerer Aufwand nötig. Wie diese Funktion sinnvoll erfüllt werden kann, wird im Zuge der anstehenden Planungen ge- klärt, so dass die Datenqualität überwacht und Hinweise für Verbesserungen gegeben wer- den. Frage 5: Wie wird überprüft, ob die Angaben der Entwickler von Baufeldern stimmen? Schließlich sind es Selbstauskünfte. Für die Entwickler sind qualifizierte Ökobilanzen nicht unaufwendig zu erstellen. Die Gefahr, hier nicht immer verifizierbare Angaben zu erhalten, ist hoch, zumal dann, wenn keine umfänglichen Kontrollen vorhanden sind. Antwort 5: Im Rahmen der unter Punkt 4 genannten Klärung zur Verbesserung der Methodik, wird auch die Umsetzung auf Ebene des Gesamtprojektes gehören. Hierzu gehört jedenfalls eine übergeordnete Stelle bzw. Funktion für das Projekt. Die Bereitstellung und Überprüfbarkeit von Daten wird bei der Qualitätssicherung bei Planung, Realisierung und Betrieb der Gebäude zu verankern sein, für die es geeignete Instrumente gibt. Hierzu gehören übergeordnete Standards und gemeinsame Betrachtungsgrenzen für die Öko- bilanzierung, um Aufwand und Nutzen zu optimieren.
Anlage 2 Fragen der Fraktion Die Linke zur Stellungnahme der Verwaltung
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Anlage 2 zu 3045/2023 Sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende Abé, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, bitte setzten sie folgende Anfrage zu den Tagesordnungspunkten 2.1 und 2.1.1 als schriftliche Anfrage zu einer städtischen Stellungnahme zu. Die Verwaltung wurde laut Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 24.08.2023 um Stellungnahme zu unserem Antrag AN/1206/2023 „Ermittlung des CO2-Fußabdrucks bei der Bebauung des Deutzer Hafens“ gebeten. Hierzu holte die Stadtverwaltung die Stellungnahme des Projektentwicklers moderne Stadt ein. Die Verwaltung schloss sich mit DS 3045/2023 der Haltung an. Die oben genannte Stellungnahme der Stadtverwaltung lässt vermuten, dass nach Baubeendigung der CO2-Ausstoß des gesamten Quartiers ermittelt ist und bekannt gegeben wird. Wenn dem denn so ist, wäre ein großer Teil der Intention unseres Antrags erfüllt. Aber aus der Stellungnahme ist für uns genau das nicht ersichtlich. Darum haben wir noch folgende Fragen mit Bitte um Beantwortung. Solange diese Fragen nicht beantwortet sind, bitten wir um Verschiebung unseres Antrags.: 1. In der Stellungnahme zum Antrag „Ermittlung des CO2-Fußabdrucks bei der Bebauung des Deutzer Hafens“ heißt es: “Im Rahmen der DGNB- Quartierszertifizierung wird abschließend eine quartiersübergreifende Ökobilanz erstellt, welche den CO2-Fußabdruck des Projektes inkludiert.“ Was bedeutet das? Wird nach Baubeendigung bzw. Fertigstellung des Deutzer Hafens eine Gesamtbilanz veröffentlicht, in der der Ausstoß an CO2 in Kilogramm oder Tonnen angegeben wird? Oder ist mit inkludiert gemeint, dass es eine Ökobilanz geben wird, in der lediglich veröffentlicht wird, wie viel Prozentpunkte erreicht wurden? Wir bitten um eine detaillierte Erläuterung. 2. Die Vermarktung des ersten Baufeld 07 hat im Oktober mit dem Bewerbungsaufruf begonnen. Mit jeweils 40 von 100 Prozentpunkten werden in der Konzeptphase die Besonderheit der Nutzungskonzepte und die planerische Nachhaltigkeit der Vorhaben bedacht. Welche Bewertungskriterien haben explizit mit dem CO2 Ausstoß bei der Bewertung zu tun und wie sieht die gesamte Bewertungsmatrix aus? 3. Es ist die Absicht der „modernen stadt“ die Ergebnisse der Ökobilanzen von den Entwicklern der einzelnen Baufelder abzufordern, um diese quartiersübergreifend am Ende der Quartiersentwicklung zusammenzuführen. Im Deutzer Hafen werden aber nicht nur Häuser gebaut, sondern auch Infrastruktur wie Straßen und Leitungen. Unser Antrag zum CO2-Fußabdruck bezieht sich auf die Ermittlung des gesamten CO2 Ausstoßes durch die Errichtung dieses neuen Quartiers. Wie soll die Ermittlung des CO2 im Einzelnen erfolgen und in welcher Weise sollen die Hersteller der Infrastruktur die Ökobilanzen durchführen? 4. Wenn der tatsächliche CO2 Ausstoß ermittelt wird, dann muss dies zwangsläufig in jeder Bauphase geschehen. Bei der Ökobilanz eines Hauses sieht die Bilanzierung nach DIN EN 15804 (Lebenszyklusphase) wie folgt aus: 1.Herstellungsphase, bestehend aus Rohstoffbereitstellung, Transport und Baustoffbereitstellung und 2.Errichtungsphase, bestehend aus Transport und Bau / Einbau. Der Antrag zur Ermittlung des CO2-Fussabdrucks zielt nicht darauf ab, jedes Jahr zu einem bestimmten Stichtag den CO2 Ausstoß der bereits verbauten Materialien im Detail zu erfassen. Es besteht seitens der „modernen stadt“ die geäußerte Absicht, die Ergebnisse der Ökobilanzen von den Entwicklern der einzelnen Baufelder abzufordern. Ist es da nicht mit einem vertretbaren personellen Aufwand möglich, zu den einzelnen Bauphasen von den einzelnen Entwicklern der Baufelder die jeweiligen Ökobilanzen zu erhalten und diese dann einmal pro Jahr, als Zwischenbilanz zu veröffentlichen? Und ist es außerdem nicht möglich und auch sinnvoll, die Ökobilanzen der einzelnen Baufelder getrennt zu bilanzieren um ggf. dadurch unterschiedlich große CO2 Emissionen durch unterschiedliche Bauweisen zu erfassen? 5. Wie wird überprüft, ob die Angaben der Entwickler von Baufeldern stimmen? Schließlich sind es Selbstauskünfte. Für die Entwickler sind qualifizierte Ökobilanzen nicht unaufwendig zu erstellen. Die Gefahr, hier nicht immer verifizierbare Angaben zu erhalten, ist hoch, zumal dann, wenn keine umfänglichen Kontrollen vorhanden sind. Mit freundlichen Grüßen gez. gez. gez. Michael Weisenstein Uschi Röhrig Elisabeth Lange Fraktionsgeschäftsführer umweltpolitische sachkundige Sprecherin Einwohnerin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3045/2023
- Typ
- Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss)
- Datum
- 21.09.2023
- Erstellt
- 21.09.2023 13:21