V/0356/2021
"Fallmanagement vor Ort" - Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gemäß § 16 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 5 SGB III
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Beschlussvorlage
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V/0356/2021 V/0356/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft "Fallmanagement vor Ort" - Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gemäß § 16 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 5 SGB III Beratungsfolge 02.06.2021 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme „Fallmanagement vor Ort“ gemäß § 16 SGB II i.V.m. § 45 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 und 5 SGB III für den Zeitraum 01.10.2021 bis 30.09.2022 (optional bis 30.09.2023) im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung zu beschaffen. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, - dass der Schätzwert der geplanten Beschaffung der Maßnahme „Fallmanagement vor Ort“ über der Wertgrenze in Höhe von 750.000,00 € liegt. - dass die Beschaffung über eine öffentliche Ausschreibung in einem europaweiten Vergabe- verfahren (VgV) erfolgen wird. - dass die finanziellen Mittel für die Maßnahme “Fallmanagement vor Ort“ – Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gemäß § 16 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 5 SGB III für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 im Eingliederungstitel (EGT) vorhan- den sind. Für die folgenden Haushaltsjahre werden die Mittel für die o.g. Maßnahme reser- viert. Der kommunale Haushalt wird nicht belastet. Begründung: I. Zielgruppe und Bedarf Die Maßnahme “Fallmanagement vor Ort“ richtet sich an alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) einer Bedarfsgemeinschaft mit Kind/ern. Insbesondere sollen Alleinerziehende und Familien Jobcenter 18.05.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Bartholome Telefon: 492-9185 Bartholome@stadt- muenster.de - 2 - V/0356/2021 erreicht werden, die auf Grund der Auswirkungen der COVI D-19-Pandemie besonders belastet sind und in Folge dessen nicht hinreichend am Beratungsprozess des Jobcenters der Stadt Münster teil- nehmen können. Die in den Blick genommenen Bedarfsgemeinschaften mit Kind/ern haben in der Regel einen intensi- ven Unterst ützungs- und Förderbedarf in verschiedenen Lebensbereichen. Zusätzlich wird dieser Bedarf durch die coronabedingten Herausforderungen in Bezug auf Kinderbetreu- ung/Homeschooling/weggefallene Freizeit- und Nachhilfeangebote/Wegfall der Unterstützung durch Schulsozialarbeitende und Berufseinstiegsbegleitende verstärkt. Es wurde deutlich, dass die von Seiten des Jobcenters angebotenen Unterstützungsangebote gerade in dieser zusätzlich belastenden Phase für Bedarfsgemeinschaften mit Kindern nicht umfänglich aus- reichten, um den entstandenen Herausforderungen zu begegnen und sich parallel dazu der eigenen beruflichen Weiterentwicklung zu widmen. II. Maßnahmeziel Mit diesem Angebot sollen Hilfestellungen und Fördermöglichkeiten für erwerbsfähige Leistungsbe- rechtigte und ihr/e Kind/er aufgezeigt und initiiert werden, damit die COVID -19-Pandemie nicht zu einer Krise für die Zukunft von Bedarfsgemeinschaften mit Kind/ern wird. Mittels eines Fallmanagements vor Ort sollen die erwerbsfähigen Leistungsb erechtigen ihre Prozess- fähigkeit wiedererlagen und den Fokus erneut auf die persönlichen und beruflichen Entwicklungsper- spektiven lenken. Nach dem erfolgreichen Absolvieren der geplanten Maßnahme haben die Bedarfsgemein- schaften mit Kind/ern erneut eine b erufliche Perspektive entwickelt und setzen ihre Berufs- wegplanung um. III. Inhalt Die Maßnahmedauer beträgt 12 Monate. Sie beginnt am 01.10.2021 und endet am 30.09.2022. Die Maßnahme besteht aus 3 Modulen. Modul 1 soll für monatlich 70 Bedarfsgemeinschaft en mit Kind/ern, Modul 2 für monatlich 35 Bedarfsgemeinschaften mit Kind/ern und Modul 3 für bis zu 20 Teilnehmende ausgeschrieben werden. Es ist ein laufender Einstieg vorgesehen, der in Modul 1 oder Modul 2 erfolgen kann. Nach dem Absolvieren von Modul 1 ist ein Übergang in Modul 2 möglich. Eine Zuweisung zu Modul 3 erfolgt nur bei Aufnahme einer Beschäftigung. Es besteht die Möglichkeit einer Verlängerung der Maßnahme um 12 Monate (Optionsziehung). Der optionale Zeitraum der Maßnahmendurchführung beginnt am 01.10.2022 und endet am 30.09.2023. Das Kernelement von Modul 1 ist die Kontaktaufnahme und -herstellung zu den Bedarfsgemeinschaf- ten mit Kind/ern durch aufsuchende Sozialarbeit innerhalb von 3 Monaten. Im Rahmen eines Coachings soll geklärt werden, w elche akuten Unterstützungs - und Förderbedarfe in der Bedarfsge- meinschaft mit Kind/ern - insbesondere zur Stärkung der Prozessfähigkeit - bestehen. Zudem sollen erste Kontakte zu weiteren Beratungs - und Hilfsangeboten initiiert werden. Der durchschnittliche Be- treuungsaufwand liegt bei ca. 3 Stunden (à 60 Minuten) pro Woche. Abschließend soll in einem gemeinsamen Gespräch zwischen den erwerbsfähigen Leistungsberech- tigten der jeweiligen Bedarfsgemeinschaft, dem/der Fallmanager/in und dem Jobcoach die Hilfepla- nung konkretisiert werden. In Modul 2 werden Bedarfsgemeinschaften mit Kind/ern (u.a. durch aufsuchende Sozialarbeit) beglei- tet, die nach dem gemeinsamen Austausch über die Hilfeplanung von Modul 1 in Modul 2 wechseln. Darüber hinaus können diesem Modul Bedarfsgemeinschaften mit Kind/ern ohne vorherige Teilnah- me an Modul 1 zugewiesen werden, welche die mit dem Jobcoach vereinbarten Aktivitäten bisher nicht allein umsetzen konnten. - 3 - V/0356/2021 Das Ziel des bis zu 12-monatigen Coachings besteht darin, die zwischen dem Jobcoach und dem/den ELB der jeweiligen Bedarfsgemeinschaft mit Kind/ern vereinbarten Aktivitäten umzusetzen und die Handlungskompetenzen des/der ELB zu stärken. Hierbei liegt ein besonderes Augenmerk auf der Bewältigung der coronabedingten zusätzlichen Belastungen (z.B. Organisation von „Homeschooling“, Inanspruchnahme von Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) zum Abbau von in der Pandemie entstandenen Lernrückständen, Inanspruchnahme von Leistungen gem. §16a SGB II zur Stabilisie- rung des Lebensalltags und weiteren Leistungen gemäß des geplanten „Aktionsprogramms Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche für Jahre 2021 und 2022“), um den Fokus erneut auf die beruflichen Perspektiven richten zu können. Im weiteren Verlauf ist die rechtzeitige Planu ng und Be- gleitung des Übergangs in weiterführende Aktivitäten - insbesondere Maßnahmenangebote des Job- centers - anzustreben. Der durchschnittliche Betreuungsaufwand liegt bei ca. 3 Stunden (à 60 Minuten) pro Woche. In Modul 3 können ELB einer Bedarfsgemei nschaft mit Kind/ern, die zuvor an Modul 1 und/oder Mo- dul 2 teilgenommen haben, im Fall der Aufnahme einer Beschäftigung bis zu 6 Monate begleitet stabi- lisiert werden. Der durchschnittliche Betreuungsaufwand liegt bei ca. 1 Stunde (à 60 Minuten) pro Woche. IV. Erfolgsanalyse Die Bewertung des Erfolgs der geplanten Maßnahme erfolgt anhand von folgenden Indikatoren: a) Anzahl der Bedarfsgemeinschaften mit Kind/ern, die eine aktuelle Berufswegplanung entwickelt haben / Anzahl der gesamten Bedarfsgemeinschaften mit Kind/ern b) Anzahl der Bedarfsgemeinschaften mit Kind/ern, die ihre Berufswegplanung umsetzen / Anzahl der gesamten Bedarfsgemeinschaften mit Kind/ern , die eine aktuelle Berufswegplanung entwickelt haben Das Jobcenter der Stadt Münster bewertet die geplan te Maßnahme als erfolgreich, wenn die Quote zu a) bei 80 Prozent und die Quote zu b) bei 40 Prozent liegt. In Vertretung gez. Cornelia Wilkens Stadträtin
Anlage A
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Anlage A zur V/0356/2021 Kurzüberblick Die Maßnahme „Fallmanagement vor Ort“ richtet sich an Bedarfsgemeinschaften mit Kind/ern, die auf Grund der Auswirkungen der Coronapandemie besonders belastet sind und in Folge dessen nicht hinreichend am Beratungsprozess des Jobcenters der Stadt Münster teilnehmen können. Die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) werden bei der Wiedererlangung ihrer Prozess- fähigkeit und der Fokussierung auf ihre beruflichen Entwicklungsperspektiven unterstützt.. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel verfolgt, den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucher- schutz und Arbeitsförderung über die geplante arbeitsmarktpolitische Maßnahme „Fallmanage- ment vor Ort“ gemäß § 16 SGB II i.V.m. § 45 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 und 5 SGB III zu informieren. Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung soll über den Be- darf der Beschaffung der geplanten arbeitsmarktpolitischen Maßnahme entscheiden. Finanzierung Produktgruppe: 0501 Leistungen der Grundsicherung Die geplante arbeitsmarktpolitische Maßnahme wird aus Bundesmitteln (hier: Eingliederungstitel) finanziert. Der kommunale Haushalt wird nicht belastet. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgabe beruht auf dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) zum Teil in Verbindung mit dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III). Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die geplante arbeitsmarktpolitische Maßnahme vom Jobcenter der Stadt Münster richtet sich an Bedarfsgemeinschaften mit Kind/ern, somit liegt der Fokus auf der „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“. Zudem profitieren viele Menschen mit Migrationsvorgeschichte und Erziehungsverantwor- tung von der geplanten arbeitsmarktpolitischen Maßnahme.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0356/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.05.2021
- Erstellt
- 03.05.2021 09:40