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AN/1722/2022

Hier: TOP 10.1 Leitlinien für die Durchführung eines Qualifizierungsverfahrens zurErweiterung der DEVK-Zentrale auf dem Gelände des derzeitigen Zoo-Parkhauses inForm eines Bürohochhauses in Köln-Riehl – verfahrensleitender Beschluss

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne) 29.09.2022

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 29.09.2022

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

4300 Zeichen

Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Kölner Rat  
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln  
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An die  
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
An die Vorsitzende 
des Stadtentwicklungsausschusses 
Sabine Pakulat 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 29.09.2022 
 
AN/1722/2022 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Stadtentwicklungsausschuss 29.09.2022 
 
Hier: TOP 10.1 Leitlinien für die Durchführung eines Qualifizierungsverfahrens zur 
Erweiterung der DEVK-Zentrale auf dem Gelände des derzeitigen Zoo-Parkhauses in 
Form eines Bürohochhauses in Köln-Riehl – verfahrensleitender Beschluss 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Vorsitzende, 
 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Änderungsantrag (Änderungen in 
fett) auf die Tagesordnung der oben genannten Ausschusssitzung zu setzen. 
 
 
Beschluss: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1. beschließt geändert die „Leitlinien für die Durchführung eines Qualifizierungsverfahrens 
zur Erweiterung der DEVK-Zentrale auf dem Gelände des derzeitigen Zooparkhauses“ als 
Grundlage für die dem Stadtentwicklungsausschuss im Weiteren noch vorzulegenden und zu 
beschließenden Auslobungsunterlagen (siehe Anlage 1).  
 
Es sind folgende Änderungen in Anlage 1 zu berücksichtigen: 
 
1. Qualifizierungsverfahren: 
 
 Es werden mindestens 8 Planungsteams am Qualifizierungsverfahren 
beteiligt, 
  […] 
 Das Qualifizierungsverfahren wird in Form einer Mehrfachbeauftragung mit 
einem zweistufigen Werkstattverfahren durchgeführt. Dabei sind in der

- 2 - 
 
ersten Stufe die städtebauliche und funktionale Einbindung, Höhenent-
wicklung, Massenverteilung, sowie Eckpunkte zur Erschließungs- und 
Nutzungsverteilung zu klären. Auf diesem Ergebnis aufbauend soll in 
der zweiten Stufe die architektonische Gestaltung erarbeitet werden. 
 
 Die Beantwortung der Verwaltung 3044/2022 sowie der ermittelte Flä-
chenbedarf der DEVK ist den Auslobungsunterlagen beizufügen. 
[…] 
 
2. Planungsraum: 
  
[…] 
 Des Weiteren umfasst ein freiraumplanerischer Ideenteil die Einbettung in das 
stadträumliche Umfeld mit Kölner Zoo und der Flora sowie den Anschluss an 
den Rhein und die B55a (s. Anlage 5). Der Ideenteil wird am Rheinufer im 
Süden bis zur Zoobrücke und im Norden bis zur Verlängerung der Tier-
gartenstraße erweitert. 
  
4. Hochpunkt 
   
  […] 
 Die Ermittlung der Höhe ist ein zentraler Aspekt des Qualifizierungsverfah-
rens.  
Die Teilnehmer*innen sind im Rahmen der maximalen Höhe von 145 m frei, die überzeu-
gendste architektonische und städtebauliche Lösung zu finden und vorzuschlagen. Dafür ist 
jedes teilnehmende Büro aufgefordert, zwei (Höhen-) Varianten unter Berücksichti-
gung einerseits des Schüsselkonzepts, sowie andererseits entsprechend eines mögli-
chen Alleinstellungsmerkmals darzustellen 
 
Begründung: 
 
Um eine geordnete Höhenentwicklung im Bereich der „Inneren Stadt“ zu gewährleisten, wur-
de die Stadt Köln durch den Ratsbeschluss vom 26.03.2020 (AN/0384/2020) beauftragt ein 
Orientierung gebendes Regelwerk zu erarbeiten. Ein solches ist seit dem in Bearbeitung, 
nichtsdestrotrotz existieren derweil vor Fertigstellung des Konzepts aktuell mehrere Vorha-
ben für Hochäuser im inneren Stadtgebiet. Vorliegend wünscht die DEVK-Versicherung eine 
Weiterentwicklung ihrer Deutschlandzentrale an einer städtebaulich besonders sensiblen 
Situation im nördlichen Kölner Rheinpanorama am nördlichen Endpunkt des Inneren Grün-
gürtels und in direkter Nachbarschaft von Zoo und Flora. Dieses Vorhaben erfordert deshalb 
eine besondere Aufmerksamkeit, städtebauliche Qualifizierung und stadtgestalterische Ein-
bindung. 
 
Der Sichtbarkeit und herausragenden städtebaulichen Lage entsprechend muss das Bau-
vorhaben mit besondere Sorgfalt und intensiver Qualifikation erarbeitet werden, was die 
städtebauliche Einbindung und Form sowie die architektonische Qualität betrifft. Dies ist 
nicht mit einer einfachen Mehrfachbeauftragung mit fünf teilnehmenden Büros zu 
erreichen. 
 
Mit freundlichen Grüßen, 
 
gez. gez. gez. 
Lino Hammer 
Grüne-
Niklas Kienitz 
CDU-
Lucas Sickmöller 
Volt-

- 3 - 
 
Fraktionsgeschäftsführer Fraktionsgeschäftsführer Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

29.09.2022 Stadtentwicklungsausschuss
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1722/2022
Typ
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
Datum
29.09.2022
Erstellt
29.09.2022 13:01