1486/2022
Trasse RadPendlerRoute 4 (Troisdorf/Niederkassel – Köln
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Anlage 7 - Auszug Verkehrsausschuss 23.08.2022
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Anlage 7 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 26.08.2022 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 16. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 23.08.2022 öffentlich 3.7 Trasse RadPendlerRoute 4 (Troisdorf/Niederkassel – Köln Ergänzender Beschluss zur Trasse 4 der RadPendlerRoute (Trois- dorf/Niederkassel–Köln) 1486/2022 RM Wahlen schlägt vor, sich dem damaligen Votum der BV Porz anzuschließen, d.h. der Fassung der Beschlussalternative. RM Lorenz schließt sich für die SPD-Fraktion diesem Verfahrensvorschlag an. SB Dr. Beese möchte wissen, wie die Zeitachse für die Realisierung der Ideallösung, d.h. an der Bahn entlang und eine Brücke über die Autobahn, aussehen könnte. Beschlussalternative: 1. Der Verkehrsausschuss beschließt als Trasse für die RadPendlerRoute 4 (Trois- dorf/Niederkassel – Köln) die Vorzugstrasse der Machbarkeitsstudie „Leistungsfä- hige RadPendlerRouten im Rechtsrheinischen“ aus der Beschlussvorlage 0665/2019. 2. Der Verkehrsausschuss beschließt, dass für die RadPendlerRoute 4 in zwei Teil- abschnitten (Nord und Süd) zusätzlich zu der in der Vorlage 0665/2019 vorge- stellten Haupttrasse alternative Trassierungen entwickelt werden: Für den Teilabschnitt Nord (Poll, Ensen und Westhoven, s. Anlage 2): Vorschlag der Bezirksvertretung Porz, gemäß Ziffer 2.2 der Erläuterung Für den Teilabschnitt Süd (Zündorf und Libur, s. Anlage 3): Verwaltungsvorschlag, gemäß Ziffer 2.3 der Erläuterung 2 Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die BV Porz sich die- sem Beschluss anschließt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der FDP-Fraktion
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)
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Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 ☒ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. ☐ Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. ☒ Sonstiges Mit dem Beschluss 0665/2019 vom 18.06.2019 hat der Verkehrsausschuss die Verwaltung beauftragt, die Alternativ- trassen der RadPendlerRoute 4 zu prüfen. Die Verwaltung ist dem Auftrag nach- gekommen und hat unter Berücksichtigung der Diskussionsergebnisse des Runden Tisches Radverkehr Porz in zwei Teil- bereichen jeweils eine Variante empfohlen. Dieser Beschlussvorschlag ist somit als Ergänzung zu oben genanntem Beschluss zu verstehen. Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur B egründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Anlage 3_Übersicht RPR4 Süd
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Trasse Machbarkeitsstudie RadPendlerRouten Trasse Machbarkeitsstudie Alternative Variantenvorschlag BV7 Zubringer Bahnhof Wahn Verwaltungsvorschlag kurzfristig Legende Trasse Machbarkeitsstudie RadPendlerRouten Trasse Machbarkeitsstudie Alternative Variantenvorschlag BV7 Zubringer Bahnhof Wahn Verwaltungsvorschlag kurzfristig Legende Hintergrundkarte: KölnGIS Anlage 3 - RPR 4 Süd 01.04.2022 Variantenvorschlag BV7 Verwaltungsvorschlag kurzfristig (Beschlusspunkt 2) Verwaltungsvorschlag RPR 4 (Beschlusspunkt 1)
Anlage 2_Übersicht RPR4 Nord
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Trasse Machbarkeitsstudie RadPendlerRouten Trasse Machbarkeitsstudie Alternative Kurzfristige Alternativtrassen Variantenvorschlag BV7 Variantenvorschlag Ingenieurbüro Verwaltungsvorschlag Legende Trasse Machbarkeitsstudie RadPendlerRouten Trasse Machbarkeitsstudie Alternative Kurzfristige Alternativtrassen Variantenvorschlag BV7 Variantenvorschlag Ingenieurbüro Verwaltungsvorschlag Legende Hintergrundkarte: KölnGIS Anlage 2 - RPR 4 Nord Verwaltungsvorschlag kurzfristige Alternative (Beschlusspunkt 2) 01.04.2022 Variantenvorschlag BV7 Verwaltungsvorschlag RPR 4 (Beschlusspunkt 1) Variantenvorschlag Ingenieurbüro
Anlage 4_kurzfristige Alternative RPR4
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LINDSCHULTE · Graf-Adolf-Platz 6 · 40213 Düsseldorf Seite 1/4 STELLUNGNAHME Projekt: RadPendlerRouten Thema: kurzfristige Alternative RPR4 Datum: 23. September 2020 Ansprechpartner: M.Sc. Philipp Nahr 1. Aufgabenstellung Im Nachgang zum Projekt RadPendlerRouten wurde u.a. für den Bereich Westhoven – Poll eine kurzfristig umsetz- bare alternative Variante für die RadPendlerRoute (RPR) 4 vorgeschlagen, da die Vorzugstrasse der RadPendler- Route einige nur längerfristig umsetzbare Neubaustrecke n beinhaltet. Diese alternative Variante soll befahren, be- gutachtet und auf seine Eignung als kurzfristige Alternative zur Vorzugstrasse der RadPendlerRoute 4 überprüft werden. 2. Beschreibung der Trassenverläufe MACHBARKEITSSTUDIE RADPENDLERROUTEN Die RadPendlerRoute verläuft im Bereich Westhoven parallel zum Rangierbahnhof Gremberg. Anschließend verläuft die RadPendlerRoute über eine Neubaustrecke ober - bzw. unterhalb der Autobahn 4 und weiter entlang der Bahn- gleise bis zum Rolshover Kirchweg. Von dort verl äuft die Trasse entlang des Alten Mühlenweges bis nach Deutz hinein. Der beschriebene Abschnitt der RadPendlerRoute hat eine Länge von ca. 4,7 km. KURZFRISTIGE ALTERNATIVE Die alternative Variante folgt ab dem Ensener Weg den Stadtbahngleisen bis zur Kölner Straße. Von dort verläuft er entlang der Kölner Straße / Siegburger Straße bis nach Deutz hinein. Die Variante hat eine Länge von ca. 6,2 km. Beide oben beschriebenen Trassenverläufe sind in Abbildung 1 dargestellt. ROUTENWAHL IM RAHMEN DER RADPENDLERROUTEN Die oben beschriebene kurzfristige Alternative war aufgrund Ihrer Umwegigkeit keine zu betrachtende Variante im Rahmen der RadPendlerRouten. Dort standen die oben beschriebene Vorzugsvariante sowie eine durchgehend am Rhein entlangführende Variante zur Auswahl (vgl. Teil C – Kartenwerk: Vorauswahl der Trassenvarianten). Die kurz- fristige Alternative stellt eine Mischvariante der beiden zur Auswahl stehenden Varianten dar, welche (bis auf die schnellere Umsetzung) keine Vorteile gegenüber den beiden betrachteten Varianten bietet: Sie ist aufgrund der Ver- bindung zwischen den beiden Varianten deutlich länger als diese und besitzt durch die mögliche Führungsform als Fahrradstraße (siehe unten) weniger Qualitäten als die im Rahmen der RadPendlerRouten betrachteten Varianten (u.a. Zwei-Richtungs-Radweg). Seite 2/4 Abbildung 1: Trassenverläufe RadPendlerRoute und der kurzfristigen Alternative 3. Notwendigkeit und Eignung der kurzfristigen Alternative Aufgrund der notwendigen Baumaßnahmen (u.a. Überqu erung Autobahn, Radverkehrsanlage entlang der Bahn- gleise Richtung Poller Holzweg) ist für die Umsetzung der Vorzugsroute der RadPendlerRoute 4 ein längerer Zeit- raum bis zur Fertigstellung notwendig. Um die RadPendlerRoute 4 auch ohne die fertiggestellten B aumaßnahmen in ihrer gesamten Länge nutzen zu können ist die Umsetzung einer kurzfristigen Alternativführung bis zur Fertigstel- lung der Vorzugsvariante sinnvoll und erforderlich. Für eine kurzfristige Alternative eignet sich eine Führung entlang der Porzer Ringstraße, der Westhovener Aue, dem Westhovener Weg und der Alfred -Schütte-Allee. Da eine Führung entlang der Kölner Straße – die ggf. in Teilen ebenfalls kurzfristig umsetzbar wäre – mit deutlichen Qualitätseinbußen verbunden ist (vgl. Stellungnahme zum Va- riantenvorschlag RPR4), ist die skizzierte Alternative zudem die Einzige, die zu den RPR Kategorien(Kriterien) passt und eine mögliche Alternative darstellt. In Abbildung 2 und Abbildung 3 sind beispielhafte Fotos des Straßenraumes dargestellt. Seite 3/4 Abbildung 2: Porzer Ringstraße / Westhovener Aue Abbildung 3: Westhovener Weg / Alfred-Schütte-Allee Seite 4/4 4. notwendige Maßnahmen zur Umsetzung der kurzfristigen Alternative Entsprechend der vorhandenen straßenräumlichen Situation und den festgelegten Qualitätsstandards der RadPend- lerRouten werden Führungsformen für die kurzfristige Alternative definiert, die in Abbildung 4 dargestellt sind. Abbildung 4: Führungsform der kurzfristigen Alternative Bei der Ausweisung von Fahrradstraßen ist zu beachten, dass diese auch entsprechend als Fahrradstraßen erkenn- bar sind. Dies bedeutet neben der Beschilderung auch ggf. eine Anpassung der vorhandenen Parkierungsregelun- gen, der Aufbringung einer entsprechenden Markierung und / oder kleinere bauliche Maßnahmen in Bereichen von Knotenpunkten. Dies wäre hier bei einer weiteren Entwicklung bzw. Ausweisung zu berücksichtigen. 5. Fazit Die gewählten Führungsformen sind – zumindest unter den Gesichtspunkten einer kurzfristigen Umsetzung – ohne größere baulichen Maßnahmen umsetzbar. Aufgrund der Umwegigkeit der Alternative im Vergleich der RadPendler- Route ist jedoch darauf hinzuweisen, das s diese nur für den Zeitraum als RadPendlerRoute beschildert werden sollte, in dem die Vorzugstrasse noch nicht umgesetzt ist. Als dauerhafte Lösung im Sinne der Zielsetzung der RadPendlerRouten ist die kurzfristige Alternative nicht anzusehen. Die Vorzugsvariante der RadPendlerRoute weist aufgrund ihrer eigenständigen Führung (Zwei-Richtungs-Radweg entlang der Eisenbahn / Poller Holzweg) bessere Möglichkeiten zu zügigen Fahrgeschwindigkeiten und geringeren Interaktionen mit anderen Verkehrsteilnehmenden auf. Aufgrund des direkten Trassenverlaufes ist die Vorzugsvariante zudem kürzer und dadurch ebenfalls schneller zu befahren als die kurzfristige Alternative. Die kurzfristige Alternative könnte jedoch langfristig als Zubringerroute zur RadPendlerRoute beibe halten werden.
Anlage 9 - Auszug BV Porz 04.11.2022
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Anlage 9 Geschäftsführung Bezirksvertretung 7 (Porz) Herr Stäuder Telefon: (0221) 221-97327 Fax : (0221) E-Mail: Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de Datum: 04.11.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 03.11.2022 öffentlich 7.2 Trasse RadPendlerRoute 4 (Troisdorf/Niederkassel – Köln Ergänzender Beschluss zur Trasse 4 der RadPendlerRoute (Trois- dorf/Niederkassel–Köln) 1486/2022 Änderungsantrag der SPD-Fraktion "Trasse RadPendlerRoute 4" AN/1557/2022 Frau Bezirksbürgermeisterin Stiller lässt zuerst über den Änderungsantrag AN/1557/2022 abstimmen und dann über die geänderte Beschlussalternative der Vorlage 1486/2022. 2 I. Abstimmung über den Änderungsantrag AN/1557/2022: Die Bezirksvertretung Porz beschließt wie die Beschlussalternative, mit folgenden Änderungen / Ergänzungen: 1. Der Verkehrsausschuss beschließt als Trasse für die RadPendlerRoute 4 (Trois- dorf/Niederkassel – Köln) die Vorzugstrasse der Machbarkeitsstudie „Leistungsfähige RadPendlerRouten im Rechtsrheinischen“ aus der Beschlussvorlage 0665/2019. 2. Der Verkehrsausschuss beschließt, den Teilabschnitt der RadPendlerRoute 4 „Am Blauen Stein“ zwischen Gremberghovener Straße und Porzer Ringstraße als Alterna- tive zur Kölner Straße und zum überlasteten Leinpfad bevorzugt zu planen und um- zusetzen. 3. Der Verkehrsausschuss beschließt, dass für die RadPendlerRoute 4 in dem Teil- abschnitt Süd zusätzlich zu der in der Vorlage 0665/2019 vorgestellten Haupttrasse eine alternative Trassierung entwickelt wird: ● Für den Teilabschnitt Süd (Zündorf und Libur, s. Anlage 3): ∙ Verwaltungsvor- schlag, gemäß Ziffer 2.3 der Erläuterung 4. Die gesamte Routenführung wird in einem Fachgespräch unter Beteiligung der Verwaltung, der Fraktionen der Bezirksvertretung Porz und den Mitgliedern des Run- den Tischs Radverkehr zeitnah abgestimmt mit Hinblick auf eine effektive und mög- lichst zügige Umsetzung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. II. Abstimmung über die geänderte Beschlussalternative 1486/2022: Beschlussalternative: 1. Der Verkehrsausschuss beschließt als Trasse für die RadPendlerRoute 4 (Trois- dorf/Niederkassel – Köln) die Vorzugstrasse der Machbarkeitsstudie „Leistungsfä- hige RadPendlerRouten im Rechtsrheinischen“ aus der Beschlussvorlage 0665/2019. 2. Der Verkehrsausschuss beschließt, den Teilabschnitt der RadPendlerRoute 4 „Am Blauen Stein“ zwischen Gremberghovener Straße und Porzer Ring- straße als Alternative zur Kölner Straße und zum überlasteten Leinpfad be- vorzugt zu planen und umzusetzen. 3. Der Verkehrsausschuss beschließt, dass für die RadPendlerRoute 4 in dem Teilabschnitt Süd zusätzlich zu der in der Vorlage 0665/2019 vorgestellten Haupttrasse eine alternative Trassierung entwickelt wird: ● Für den Teilabschnitt Süd (Zündorf und Libur, s. Anlage 3): ∙ Verwaltungsvor- schlag, gemäß Ziffer 2.3 der Erläuterung 4. Die gesamte Routenführung wird in einem Fachgespräch unter Beteiligung der Verwaltung, der Fraktionen der Bezirksvertretung Porz und den Mitglie- dern des Runden Tischs Radverkehr zeitnah abgestimmt mit Hinblick auf eine effektive und möglichst zügige Umsetzung. Abstimmungsergebnis: 3 Einstimmig zugestimmt.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/68/682/4 661/4 Vorlagen-Nummer 1486/2022 Freigabedatum 09.08.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Trasse RadPendlerRoute 4 (Troisdorf/Niederkassel – Köln Ergänzender Beschluss zur Trasse 4 der RadPendlerRoute (Troisdorf/Niederkassel–Köln) Beschlussorgan Verkehrsausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Der Verkehrsausschuss beschließt als Trasse für die RadPendlerRoute 4 (Troisdorf/Niederkassel – Köln) die Vorzugstrasse der Machbarkeitsstudie „Leistungsfähige RadPendlerRouten im Rechtsrheinischen“ aus der Beschlussvorlage 0665/2019. 2. Der Verkehrsausschuss beschließt, dass für die RadPendlerRoute 4 in zwei Teilabschnitten (Nord und Süd) zusätzlich zu der in der Vorlage 0665/2019 vorgestellten Haupttrasse alternative Tras- sierungen entwickelt werden: Für den Teilabschnitt Nord (Poll, Ensen und Westhoven, s. Anlage 2): Verwaltungsvorschlag, gemäß Ziffer 2.1 der Erläuterung Für den Teilabschnitt Süd (Zündorf und Libur, s. Anlage 3): Verwaltungsvorschlag, gemäß Ziffer 2.3 der Erläuterung Beschlussalternative: 1. Der Verkehrsausschuss beschließt als Trasse für die RadPendlerRoute 4 (Troisdorf/Niederkassel – Köln) die Vorzugstrasse der Machbarkeitsstudie „Leistungsfähige RadPendlerRouten im Rechtsrheinischen“ aus der Beschlussvorlage 0665/2019. 2. Der Verkehrsausschuss beschließt, dass für die RadPendlerRoute 4 in zwei Teilabschnitten (Nord und Süd) zusätzlich zu der in der Vorlage 0665/2019 vorgestellten Haupttrasse alternative Tras- sierungen entwickelt werden: Für den Teilabschnitt Nord (Poll, Ensen und Westhoven, s. Anlage 2): Vorschlag der Bezirksvertretung Porz, gemäß Ziffer 2.2 der Erläuterung Für den Teilabschnitt Süd (Zündorf und Libur, s. Anlage 3): Verwaltungsvorschlag, gemäß Ziffer 2.3 der Erläuterung Verkehrsausschuss 23.08.2022 Bezirksvertretung 7 (Porz) 01.09.2022 Verkehrsausschuss 27.09.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Mit dem Beschluss 0665/2019 des Verkehrsausschusses vom 18.06.2019 wurden die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie „Leistungsfähige RadPendlerRouten im Rechtsrheinischen“ sowie die in diesem Rahmen erarbeiteten Trassen zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die weite- ren Planungsschritte einzuleiten. Für die RadPendlerRoute 4 (Troisdorf/Niederkassel – Köln) wurden in der Bezirksvertretung Porz (BV 7) alternative Trassenvorschläge eingebracht. Anschließend wurden kurzfristig umsetzbare alternative Trassen durch das beauftragte Ingenieurbüro erarbeitet und die Vorschläge aus der Bezirksvertretung Porz geprüft. Nach eingehender Abwägung und Betrachtung der vorliegenden Machbarkeitsstudie und den zusätzlichen Nachbeauftragungen ist aus Sicht der Verwaltung an der Vorzugstrasse aus dem Beschluss 0665/2019 festzuhalten. Auf- grund von umfangreichen Umgestaltungen und Unwägbarkeiten auf der Vorzugstrasse (Brückenbau über die A4 und Wahner Straße) sollen die alternativen Trassierungen ebenfalls für den Radverkehr attraktiver gestaltet werden, um schnell eine durchgehende Trasse zu realisieren. Alternative Trassierung im Teilabschnitt Nord (Poll, Westhoven, Ensen) Problemlage: Im Abschnitt zwischen den Stadtteilen Westhoven und Poll verläuft die Vorzugstrasse nördlich der Kölner Straße über die A4. Auf der Vorzugstrasse ist die Querung der A4 durch ein Brückenbauwerk notwendig, dessen Planung und Realisierung zeitintensiv ist. Um eine durchgängige Befahrbarkeit der RadPendlerRoute 4 unabhängig von einem Brückenneubau schneller realisieren zu können, wird für diesen Abschnitt eine Alternativtrasse erarbeitet. Hierfür stehen zwei mögliche Trassenführungen zur Verfügung (2.1 und 2.2), die nachfolgend erläutert werden. 2.1 Verwaltungsvorschlag im Teilabschnitt Nord (Poll, Westhoven und Ensen) (s. Anlage 2): Diese Trasse führt von der Siegburger Straße aus über die Alfred-Schütte-Allee, über „In der West- hovener Aue“, die Kölner Straße, die Gilgaustraße, die Elisenstraße und die Ulrikenstraße, um dann auf Höhe der Gremberghovener Straße wieder an die Vorzugstrasse anzuschließen (s. Anlage 2). Der Verlauf dieser Trasse ist eine Mischvariante aus dem Trassenvorschlag der Bezirksvertretung Porz (s. Anlage 5) und einem vom beauftragten Ingenieurbüro erarbeiteten Variantenvorschlag für eine kurzfristig realisierbare Alternative im Bereich Poll und Westhoven (s. Anlage 4). Die Führungsformen des Radverkehrs auf der durch das Ingenieurbüro erstellten kurzfristigen Alter- nativtrasse sind auf einem Großteil der Abschnitte aus Sicht der Verwaltung nachvollziehbar. Eine Ausnahme hiervon bildet der Abschnitt Porzer Ringstraße, für den eine Führung des Radverkehrs auf einer Fahrradstraße vorgesehen ist. Die Ausgestaltung des vorhandenen Straßenraums und die Kfz- Zahlen sprechen gegen die Ausgestaltung als Fahrradstraße, weshalb ab diesem Punkt der Verwal- tungsvorschlag der von der Bezirksvertretung Porz vorgeschlagenen Trasse folgt. 2.2 alternativer Trassenvorschlag der Bezirksvertretung Porz im Teilabschnitt Nord (Poll, Westhoven und Ensen) (s. Anlage 2): 3 Die von der Bezirksvertretung Porz vorgeschlagene Trasse führt von der Deutzer Freiheit über die Siegburger Straße, die Kölner Straße, die Gilgaustraße, die Elisenstraße und die Ulrikenstraße. Auf Höhe Gremberghovener Straße schließt die alternative Trasse an die Vorzugstrasse an (s. Anlage 2). Im Rahmen der Trassenauswahl der Machbarkeitsstudie wurde dieser Trassenabschnitt nach anfäng- licher Prüfung nicht näher betrachtet. Er entspricht nicht den vorab festgelegten Anforderungen, da auf diesem Abschnitt Reisezeitverluste durch eine hohe Anzahl von Lichtsignalanlagen (Ampeln) zu erwarten sind und die vereinbarten Qualitätsstandards der RadPendlerRouten auf mehreren Ab- schnitten (z. B. auf Höhe der Siegburger Straße in Poll oder bei Eisenbahn-/Autobahnunterführungen) nicht eingehalten werden können. Der hier dargestellte Vorschlag der Bezirksvertretung Porz kann aber aufgrund der im vorigen Ab- schnitt dargelegten langen Bauzeit einer Brücke ebenfalls eine mögliche Alternative zur Vorzugstras- se bilden. Allerdings gewährleistet diese Trasse (wie die alternative Trasse des Verwaltungsvor- schlags) eine durchgängige Führung der RadPendlerRoute 4 im bestehenden Straßennetz, bei der keine zusätzlichen Ingenieurbauwerke geplant und hergestellt werden müssen. Der Planungs- und Umsetzungszeitraum wird aufgrund einer durchgehenden Führung auf dem Hauptverkehrsnetz einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen als die im vorigen Absatz darge- stellte kurzfristige Trasse des Verwaltungsvorschlags. Alternative Trassierung im Teilabschnitt Süd (Zündorf, Wahn) Problemlage: Im Abschnitt zwischen den Stadtteilen Zündorf und Wahn verläuft die Vorzugstrasse über die Wahner Straße. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Machbarkeitsstudie wurde davon ausgegangen, dass der Kfz-Verkehr zwischen Wahn und Zündorf nicht mehr über die Wahner Straße abgewickelt wird. Daher wurde im Rahmen der Machbarkeitsstudie zu der RadPenderRoute 4 beabsichtigt, die Trasse auf der Wahner Straße zukünftig als reine Fahrradstraße zu führen. Da zum jetzigen Zeitpunkt im Bereich um Zündorf noch keine eindeutige Entscheidung hinsichtlich eines Gesamtverkehrskonzepts für diesen Bereich vorliegt, ist es sinnvoll neben der Vorzugstrasse auch eine Alternativtrasse in diesem Bereich weiterzuverfolgen. Bei der weiteren Umsetzung der RadPendlerRoute 4 im Bereich Zündorf/Libur werden die zukünftigen Planungen zur Ortsumgehungsstraße Zündorf und die Autobahnquerung zwi- schen der A555 und der A59 berücksichtigt. Um eine durchgängige Befahrbarkeit der RadPendlerRoute 4 unabhängig von der Führung über die Wahner Straße schneller realisieren zu können, wird in diesem Abschnitt eine Alternativtrasse auf Grundlage der Vorschläge aus der Bezirksvertretung Porz erarbeitet. Hierfür stehen zwei mögliche Trassenführungen zur Verfügung (2.3 und 2.4), die nachfolgend erläutert werden. 2.3 Verwaltungsvorschlag im Teilabschnitt Süd (Zündorf und Libur) (s. Anlage 3): Diese Trasse führt ab dem Gartenweg über die Houdainer Straße und die Aloys-Boecker-Straße. Sie schließt auf Höhe der Frankfurter Straße wieder an die Vorzugstrasse an. Auf Höhe der Liburer Land- straße soll die Alternativtrasse um einen Zubringer zum Wahner Bahnhof (Tarifgrenze) erweitert wer- den. Diese Trasse bietet ähnliche Vorteile, wie die Vorzugstrasse. Sie besitzt eine geradlinige Füh- rung, bindet die Potentiale in Form von Wohn- und Arbeitsstandorten gut an und schafft durch den Zubringer zum Bahnhof Wahn eine Schnittstelle zum ÖPNV. Eine Herausforderung besteht bei dieser Trasse im Bereich der Bebauung der Houdainer Straße. Hier ist die Straße als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen, wodurch es zu Nutzungskonflikten kommen kann. 2.4 Alternativer Trassenverlauf der Bezirksvertretung Porz im Teilabschnitt Süd (Zündorf und Libur) (s. Anlage 3): Diese Trasse führt ab dem Gartenweg über die Urbanusstraße und den Stockumer Weg und schließt bei der Uckendorfer Staße an den Zubringer der Trassen 4a und 4b an die Vorzugstrasse an (s. An- lage 3). Vor dem Hintergrund der Bewertungskriterien der Machbarkeitsstudie ist diese Trasse schlechter zu bewerten als die andere Alternativtrasse in diesem Teilabschnitt. Insgesamt weist diese Trasse im Vergleich zur Vorzugstrasse einen größeren Umweg auf. Zudem werden weniger Potentia- 4 le erfasst als bei der Vorzugstrasse oder dem Verwaltungsvorschlag und ein möglicher Zubringer zum Bahnhof Wahn wäre mehr als doppelt so lang wie der potentielle Zubringer des Verwaltungsvor- schlags. Begründung der Trassenauswahl Die hier dargestellten alternativen Trassenverläufe weisen vor dem Hintergrund der vorab definierten Wertungskriterien im Vergleich zur Vorzugstrasse der RadPendlerRoute 4 Nachteile auf. Eine Umset- zung der Vorzugstrasse wird langfristig am effektivsten zu Schaffung leistungsfähiger RadPendler- Routen im Rechtsrheinischen beitragen. Der Vorteil der alternativen Trassenverläufe besteht in der schnelleren Umsetzbarkeit im Vergleich zur Vorzugstrasse, die aus der Tatsache hervorgeht, dass zur Realisierung keine Neu-, sondern nur Umbauten im Straßenraum vorgenommen werden müssen. Die Verwaltung hält an der Vorzugstrasse fest und Abschnitte, die einen Neubau von Radverkehrsan- lagen zur Schaffung der RadPendlerRoute 4 vorsehen, werden weiter bearbeitet. Gleichzeitig forciert die Verwaltung Planungen auf den zwei dargestellten alternativen Führungen, um eine schnelle Um- setzung einer durchgehenden Trasse zu gewährleisten. Auswirkungen auf den Klimaschutz: Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die RadPendlerRouten bilden als Konzept einen Rahmen für Maßnahmen der Radverkehrsförderung. Der thematische Fokus des Konzepts liegt auf der Realisierung von attraktiven Radverkehrsverbin- dungen zwischen der Stadt Köln und den umliegenden Kreisen und Kommunen. Besonders für Pen- delverkehre ergeben sich somit Verlagerungspotenziale. Den Bürgerinnen und Bürgern wird eine adäquate Alternative zur Nutzung des privaten Pkw angeboten, der Umweltverbund wird gestärkt. Dies trägt zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei, wodurch der Beschluss einer Trasse für die RadPendlerRoute 4 als positiver Betrag zum Klimaschutz bewertet werden kann. Anlagen: Anlage 1_Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2_Übersichtskarte Trassenverläufe Porz Nord Anlage 3_Übersichtskarte Trassenverläufe Porz Süd Anlage 4_Nachuntersuchung kurzfristige Alternative Nord Anlage 5_Nachuntersuchung Variantenvorschlag RPR 4 Nord Anlage 6_Nachuntersuchung Variantenvorschlag RPR 4 Süd
Anlage 10_Ergänzende Stellungnahme an den VA_
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Anlage 10 Ergänzende Stellungnahme an den Verkehrsausschuss (Sitzung 22.11.2022) zum Be- schluss einer Trasse für die RadPendlerRoute 4 (Troisdorf/Niederkassel) Analog zum Verwaltungsvorschlag der Vorlage (1486/2022) und dem geänderten Beschluss der Bezirksvertretung Porz empfiehlt die Verwaltung den Beschluss der Trasse der Machbar- keitsstudie. Im Abschnitt zwischen den Stadtteilen Westhoven und Poll verläuft die Vorzugstrasse (der Machbarkeitsstudie) nördlich der Kölner Straße über die A4. Zur Querung der A4 ist ein Brü- ckenbauwerk notwendig, dessen Planung und Realisierung zeitintensiv ist. Um (bis zur voll- ständigen Realisierung der Vorzugstrasse) eine durchgängige Befahrbarkeit der RadPend- lerRoute 4 unabhängig von einem Brückenneubau schneller realisieren zu können, wurden für den nördlichen (Anlage 2) und südlichen (Anlage 3) Abschnitt je zwei Alternativtrassen erarbeitet. In Ergänzung zum geänderten Beschluss der Bezirksvertretung Porz empfiehlt die Verwaltung ebenfalls den Beschluss einer (schneller zu realisierenden) Alternativtrasse für den nördlichen Abschnitt (entsprechend Anlage 2).
Anlage 6_Trassenvarianten RPR4a
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LINDSCHULTE · Graf-Adolf-Platz 6 · 40213 Düsseldorf Seite 1/5 STELLUNGNAHME Projekt: RadPendlerRouten Thema: Variantenvorschläge RPR4a Datum: 8. Oktober 2020 Ansprechpartner: M.Sc. Philipp Nahr 1. Aufgabenstellung Im Nachgang zum ProjektRadPendlerRouten wurden u.a. für den Bereich Spich – Zündorf alternative Varianten zum Verlauf der RadPendlerRoute (RPR) 4a vorgeschlagen. Diese sollen befahren, begutachtet und bewertet werden und anschließend mit der Vorzugstrasse der RadPendlerRoute 4a verglichen werden. 2. Beschreibung der Trassenverläufe MACHBARKEITSSTUDIE RADPENDLERROUTEN Die RadPendlerRoute verläuft vom Bahnhof Spich entlang der Bahngleise und unterquert das Linder Kreuz entlang einer vorhandenen Unterführung. Dort verschwenkt d ie Trasse wieder in Richtung der Bahngleise und unterquert diese am Bahnhof Porz-Wahn. Anschließend verläuft die Trasse über die Wahner Straße – die zukünftig für den Kfz- Verkehr gesperrt werden soll – bis nach Zündorf. Der beschriebene Abschnitt der RadPendlerRoute hat eine Länge von ca. 6,8 km. VARIANTENVORSCHLAG 1 Der Variantenvorschlag 1 verläuft vom Bahnhof Spich entlang der Straße Am Friedhof und überquert in deren Ver- längerung die Autobahn 59. Anschließend verläuft der Variantenvorschlag entlang von Wirtschaftswegen über Stockem und Libur bis nach Zündorf. Der Variantenvorschlag 1 hat eine Länge von ca. 7,9 km. VARIANTENVORSCHLAG 2 Der Variantenvorschlag 2 unterquert bereits am Linder Kreuz die Bahngleise und verläuft anschließend entlang von Wirtschaftswegen bzw. der Houdainer Straße bis nach Zündorf. Der Variantenvorschlag 2 hat eine Länge von ca. 6,9 km. Die oben beschriebenen Trassenverläufe sind in Abbildung 1 dargestellt. Seite 2/5 Abbildung 1: Trassenverläufe RadPendlerRoute und Variantenvorschläge 3. Trassenbewertung VORGEHENSWEISE Im Rahmen der Machbarkeitsstudie sind verschiedene mögliche Trassenverläufe geprüft und bewertet worden. Hierzu wurde eine Bewertungsskala und eine Gewichtung im Sinne der Projektziele entwickelt und angewendet. Da im Bewertungsverfahren nicht alle Bewertungskriterien quantitativ und objektiv bewertet werden können, wurde nach der Bewertung der möglichen Trassenverläufe nicht die bestbewertete Trasse zwangsläufig als Vorzugstrasse defi- niert. Vielmehr fand ein intensiver Abstimmungsprozess statt, in welchem eine Abwägung zwischen den bestbewer- Seite 3/5 teten Trassenverläufen stattgefunden hat. Hierbei spielten bspw. geplante Baumaßnahmen im Zuge der Radver- kehrsförderung eine Rolle sowie die Möglichkeit, zusätzliche Alternativen zu bereits bestehenden und genutzten Radverkehrsverbindungen zu schaffen. Die möglichen Trassenverläufe wurden in mehreren Wertungskategorien und -kriterien bewertet: ▪ Erfassung möglichst großer Potenziale ▪ Einwohner, Arbeitsplätze und weiterführende Schulen in Trassennähe ▪ Integration in den ÖPNV ▪ gute Anbindung wichtiger ÖPNV-Haltestellen (z.B. Endhaltestellen/Tarifwechsel) ▪ Erreichung hoher Qualitätsstandards ▪ Gradlinigkeit und Direktheit des Trassenverlaufes ▪ Reisegeschwindigkeit ▪ Ausstattung/Service ▪ soziale Kontrolle ▪ ausreichende Breite der Radverkehrsanlage ▪ gut befahrbare Oberfläche ▪ Beleuchtung ▪ Realisierungschancen ▪ Flächenbesitz ▪ Natur- und Landschaftsschutz Durch eine abgestimmte Gewichtung der Wertungskategorien wurden Schwerpunkte bei der Bewertung der mögli- chen Trassenverläufe gesetzt. Diese lagen vor allem auf der Erreichung hoher Qualitätsstandards. Abbildung 2: Gewichtung der Wertungskategorien Anzumerken ist, dass durch das oben beschriebene Vorauswahl-Verfahren eine grundlegende Umsetzbarkeit der Trassenvarianten vorausgesetzt wurde. Eine gesonderte Bewertung der Kategorie Umsetzbarkeit ist daher nicht im Rahmen des Bewertungsverfahrens berücksichtigt worden, da für alle näher betrachteten Trassenvarianten eine grundsätzliche Umsetzbarkeit vorausgesetzt wurde. Auch wurden im Rahmen des Bewertungsverfahrens die Kos- ten sowie der Aufwand für einen Neu-/Aus- und Umbau nicht berücksichtigt. Seite 4/5 ERGEBNISSE Der Trassenverlauf der Vorzugstrasse der RadPendlerRoute 4a wurde in dem betrachteten Abschnitt im Vergleich zu den Variantenvorschlägen am besten bewertet . Insbesondere bei der Gradlinigkeit des Trassenverlaufes, der möglichen Reisegeschwindigkeit, der möglichen Breite der Radverkehrsanlage, der ganzjährig zu befahrenen Ober- fläche und der möglichen Beleuchtung ist die Trasse sehr gut zu bewerten. Sie bindet außerdem den Bahnhof Wahn direkt an, was eine Verknüpfung zwischen Fahrrad und Bahn ermöglicht. In sbesondere, da Wahn ein Bahnhof mit Tarifwechsel ist ergeben sich hier attraktive Verknüpfungsmöglichkeiten. Die geplante Umwandlung der Wahner Straße in eine Fahrradstraße ermöglicht zudem mit einfachen Mitteln eine hohe Qualität für die Radfahrenden. Im Vergleich zum Stand der Machbarkeitsstudie (2018) hat sich in der Zwischenzeit eine Veränderung der Planung zur Umwandlung der Wahner Straße in eine Fahrradstraße ergeben. Hieraus ergibt sich, dass zur Ermöglichung der dargestellten Qualität der Radverkeh rsanlage, entsprechend den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie ein Radweg entlang der Wahner Straße erforderlich wird (vgl. Teil C – Kartenwerk; Plan R4). Als Alternative bietet sich ggf. der Variantenvorschlag 2 (siehe Fazit) an, wobei dieser teilweise aufgrund eines verkehrsberuhigten Bereiches umgelegt werden müsste (siehe nächster Absatz). Im Rahmen dieser Stellung nahme wurden die Variantenvorschläge 1 und 2 ebenfalls entsprechend der oben be- schriebenen Vorgehensweise bewertet. Im Ergebnis wurde der Variantenvorschlag 1 insgesamt am schlechtesten bewertet. Der Variantenvorschlag 2 erhielt eine Bewertung zwischen dem Ergebnis des Variantenvorschlags 1 und der Vorzugstrasse der RadPendlerRoute . Die schlechtere Bewertung gegenüber der Vorzugstrasse ergibt sich vor allem durch die geringere Potentialerfassung (keine direkte Anbindung des Stadtteils Wahn) sowie die nicht vorhan- dene Anbindung des Bahnhofs Wahn. Die Variante 2 besitzt zudem den Nachteil, dass diese abschnittsweise (Hou- dainer Straße im Bereich Zündorf ) derzeit als verkehrsberuhigter Bereich ( „Spielstraße“) gekennzeichnet und ent- sprechend ausgebaut ist. Die Variante 1 besitzt zudem einen deutlich indirekteren Verlauf als die anderen beiden bewerteten Varianten. Auch ist der Umbauaufwand der Variante 1 deutlich höher, da hier einige Flächen asphaltiert werden müssen, welche derzeit geschotterte bzw. wassergebundene Decken aufweisen. INTERPRETATION DER ERGEBNISSE Es zeigt sich, dass die Vorzugstrasse der RadPendlerRouten deutlich besser bewertet wird als die Variantenvor- schläge. Dies liegt – wie oben beschrieben – vor allem daran, dass die RadPendlerRoute deutlich mehr Einwohner und Arbeitsplätze (Stadtteil Wahn) anbindet sowie den Bahnhof Wahn, welcher aufgrund seiner Lage (erste Station im Kölner Tarifgebiet) eine besondere Bedeutung besitzt. Der geringere Realisierungsaufwand und die damit gerin- gen Kosten sprechen ebenfalls für die Vorzugsvariante . Die RadPendlerRoute ist zudem kürzer als die Varianten- vorschläge – insbesondere im Vergleich zum Variantenvorschlag 1. Hier ist auch darauf hinzuweisen, dass das Ziel der RadPendlerRouten vor allem großräumige Verknüpfungen ermöglichen soll und die Quelle -Ziel-Relation nicht nur nahräumig, sondern insbesondere über längere Distanzen möglichst gradlinig verlaufen soll. Daraus ergibt sich, dass die Vorzugstrasse die in der Machbarkeitsstudie festgelegten Qualitätsstandards besser als die Varianten er- füllen kann. 4. Fazit Die in der Machbarkeitsstudie RadPendlerRouten gewählte Vorzugsvariante ist im Vergleich zu den Variantenvor- schlägen der zu präferierende Trassenverlauf. Ins besondere aufgrund der Anbindung des Bahnhofes Wahn sowie die direkte Anbindung des Stadtteils Wahns werden durch den Trassenverlauf große Potenziale erschlossen. Anzu- merken ist jedoch, dass für den Trassenverlauf der RadPendlerRoute die geplante Sperrung der Wahner Straße für Seite 5/5 den Kfz-Verkehr umzusetzen ist – ansonsten sind umfangreiche Baumaßnahmen (z.B. für den Anbau eines Radwe- ges) notwendig. Übergangsweise stellt daher der Variantenvorschlag 2 eine gute alternative Trassenführung mit ähnlichen Qualitäten dar. Hierfür sollte jedoch der Bahnhof Wahn über die Liburer Straße an die RadPendlerRoute angebunden werden sowie auf ei ne Führung durch den verkehrsberuhigten Bereich Houdainer Straße verzichtet werden. Dies entspricht dem im Rahmen der RadPendlerR outen festgelegten Vorgehen, won ach Führung durch verkehrsberuhigte Bereiche ausgeschlossen ist. Die Vorschlagsvariante 1 ist zur Anbindung der Stadtteile Stockem und Libur eine sinnvolle Netzerweiterung/ein sinnvoller Zubringer zum RadPendlerRouten-Netz. Für die RadPendlerRoute mit dem Hauptaugenmerk auf der weit- räumigen Verknüpfung ( aus/nach Richtung Troisdorf ) stellt dieser Trassenverlauf jedoch einen zu großen Umweg und eine unzureichende Anbindung des Stadtteils Wahn dar.
Anlage 8 - Stellungnahme der Verwaltung zu Nachfrage im VA
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Anlage 8 Trasse RadPendlerRoute 4 (Troisdorf/Niederkassel – Köln Ergänzender Beschluss zur Trasse 4 der RadPendlerRoute (Troisdorf/Niederkassel– Köln) 1486/2022 SB Dr. Beese bat in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.08.2022 um eine Einschätzung der Zeitachse für die Realisierung der Ideallösung. Dabei handelt es sich um die im Beschlussvorschlag enthaltene Trasse, die entlang der Bahn führt und nur mithilfe des Neubaus eines Brückenbauwerks realisiert werden kann. Stellungnahme der Verwaltung: Aufgrund der Komplexität der Planung und der notwendigen Voruntersuchungen, Gutachten und Abstimmungen, die für den Neubau eines Brückenbauwerks notwendig sind, muss davon ausgegangen werden, dass dieser Abschnitt der Trasse nur langfristig – also in Perspektive ab 10 Jahren – realisiert werden kann. Eine genauere Abschätzung ist zum jetzigen Stand der Planung nicht möglich.
Anlage 5_Trassenvarianten RPR4
23509 Zeichen
LINDSCHULTE · Graf-Adolf-Platz 6 · 40213 Düsseldorf Seite 1/12
STELLUNGNAHME
Projekt: RadPendlerRouten
Thema: Variantenvorschlag RPR4
Datum: 24. September 2020
Ansprechpartner: M.Sc. Philipp Nahr
1. Aufgabenstellung
Im Nachgang zum Projekt RadPendlerRouten wurde u.a. für den Bereich Westhoven – Poll – Deutz eine alternative
Variante für die RadPendlerRoute (RPR) 4 vorgeschlagen. Diese soll befahren, begutachtet und bewertet werden
und anschließend mit der Vorzugstrasse der RadPendlerRoute 4 verglichen werden.
2. Beschreibung der Trassenverläufe
MACHBARKEITSSTUDIE RADPENDLERROUTEN
Die RadPendlerRoute verläuft von Porz entlang des Ensener Weges entlang der Stadtbahngleise. Im weiteren Ver-
lauf Am Blauen Stein verläuft diese parallel zum Rangierbahnhof Gremberg. Anschließend verläuft die RadPendler-
Route über eine Neubaustrecke ober - bzw. unterhalb der Autobahn 4 und weiter entlang der Bahngleise bis zum
Rolshover Kirchweg. Von dort verläuft die Trasse entlang des Alten Mühlenweges bis nach Deutz hinein. Der be-
schriebene Abschnitt der RadPendlerRoute hat eine Länge von ca. 7,2 km.
VARIANTENVORSCHLAG 1
Der Variantenvorschlag 1 folgt ab dem Ensener Weg den Stadtbahngleisen (Ulrikenstraße/Elisen-
straße/Gilgaustraße) bis zur Kölner Straße. Von dor t verläuft er entlang der Kölner Straße/Siegburger Straße bis
nach Deutz hinein . Zur nordsüdlichen Querung der Kfz - bzw. KVB-Auffahrt auf die Deutzer Brücke ist eine Über -
bzw. Unterführung als Neubau vorgesehen. Der Variantenvorschlag 1 hat eine Länge von ca. 7,7 km.
Die oben beschriebenen Trassenverläufe sind in Abbildung 1 dargestellt.
ROUTENWAHL IM RAHMEN DER RADPENDLERROUTEN
Der oben beschriebene Variantenvorschlag war aufgrund der sehr schwierigen Umsetzung der definierten Qualitäts-
standards keine zu betrachtende Variante im Rahmen der RadPendlerRouten. Im Rahmen einer Vorabanalyse wur-
den in der Machbarkeitsstudie nur solche Trassenverläufe in die Bewertung einbezogen, in denen eine Umsetzung
der Qualitätsstandards (insb. breite Radverkehrsanlagen) möglich ist. Dabei wurde u.a. auch die Verhältnismäßigkeit
möglicher Einflüsse einer entsprechenden Radverkehrsanlage auf andere Verkehrsteilnehmer beurteilt. Für eine
Umsetzung der Qualitätsstandards im Zuge des Variantenvorschlag s 1 wären sehr gravierende Einschnitte sowohl
in den Kfz-Verkehr als auch in den ÖPNV notwendig (siehe unten), sodass dieser Trassenverlauf im Rahmen der
Machbarkeitsstudie nicht näher betrachtet wurde.
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Abbildung 1: Trassenverläufe RadPendlerRoute und Variantenvorschlag
3. Trassenbewertung
Im Rahmen der Machbarkeitsstudie sind verschiedene mögliche Trassenverläufe geprüft und bewertet worden.
Hierzu wurde eine Bewertungsskala und eine Gewichtung im Sinne der Projektziele entwickelt und angewendet. Da
im Bewertungsverfahren nicht alle Bewertungskriterien quantitativ und objektiv bewertet werden können, wurde nach
der Bewertung der möglichen Trassenverläufe nicht die bestbewertete Trasse zwangsläufig als Vorzugstrasse defi-
niert. Vielmehr fand ein intensiver Abstimmungsprozess statt, in welchem eine Abwägung zwischen den bestbewer-
teten Trassenverläufen stattgefunden hat. Hierbei spielten bspw. geplante Baumaßnahmen im Zuge der Radver-
kehrsförderung eine Rolle sowie die Möglichkeit, zus ätzliche Alternativen zu bereits bestehenden und genutzten
Radverkehrsverbindungen zu schaffen.
Die möglichen Trassenverläufe wurden in mehreren Wertungskategorien und -kriterien bewertet:
▪ Erfassung möglichst großer Potenziale
▪ Einwohner, Arbeitsplätze und weiterführende Schulen in Trassennähe
▪ Integration in den ÖPNV
▪ gute Anbindung wichtiger ÖPNV-Haltestellen (z.B. Endhaltestellen/Tarifwechsel)
▪ Erreichung hoher Qualitätsstandards
▪ Gradlinigkeit und Direktheit des Trassenverlaufes
▪ Reisegeschwindigkeit
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▪ Ausstattung/Service
▪ soziale Sicherheit
▪ ausreichende Breite der Radverkehrsanlage
▪ gut befahrbare Oberfläche
▪ Beleuchtung
▪ Vermeidung planungsrechtlicher Hemmnisse
▪ Flächenbesitz
▪ Natur- und Landschaftsschutz
Durch eine abgestimmte Gewichtung der Wertungskategorien wurden Schwerpunkte bei der Bewertung der mögli-
chen Trassenverläufe gesetzt. Diese lagen vor allem auf der Erreichung hoher Qualitätsstandards.
Abbildung 2: Gewichtung der Wertungskategorien
Anzumerken ist, dass durch das oben beschriebene Vorauswahl-Verfahren eine grundlegende Umsetzbarkeit der
Trassenvarianten vorausgesetzt wurde. Eine gesonderte Bewertung der Kategorie Umsetzbarkeit ist daher nicht
im Rahmen des Bewertungsverfahrens berücksichtigt worden, da für alle näher betrachteten Trassenvarianten eine
grundsätzliche Umsetzbarkeit vorausgesetzt wurde . Auch wurden im Rahmen des Bewertungsverfahrens die Kos-
ten sowie der Aufwand für einen Neu-/Aus- und Umbau nicht berücksichtigt.
ERGEBNISSE
Im Rahmen dieser Stellungnahme wurde der Variantenvorschlag 1 ebenfalls entsprechend der oben beschriebenen
Vorgehensweise bewertet. Es ist anzumerken, dass das Bewertungsverfahren insbesondere aufgrund der nicht
Berücksichtigung der Bewertung der Umsetzbarkeit, der Einflüsse auf andere Verkehrsteilnehmende und der Kosten
und des Aufwandes (siehe oben) für den Variantenvorschlag 1 nur bedingt zielführend ist. Aufgrund der Anforde-
rungen an diese Stellungnahme wurde der Variantenvorschlag 1 dennoch entsprechend des Bewertungsverfahrens
bewertet. Im Ergebnis wurden die beiden dargestellten Trassenverläufe in dem betrachteten Abschnitt im Rahmen
des Bewertungsverfahrens gleich benotet.
INTERPRETATION DER ERGEBNISSE
Es zeigt sich, dass die Vorzugstrasse der RadPendlerRouten die gleiche Benotung wie der Variantenvorschlag er-
hält. Die Bewertung zeigt jedoch, dass die Vorzüge der beiden Trassen sehr unterschiedlich sind. Die Vorzugstrasse
der RadPendlerRoute ermöglicht eine Umsetzung der definierten Qualitäten auf nahezu gesamter Streckenlänge.
Allerdings sind hierfür teilweise längere Neubaustrecken sowie eine Führung am Rande der Bebauung notwendig.
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Der Variantenvorschlag 1 verläuft zentraler und bindet dementsprechend eine größere Anzahl an Einwohnern und
Arbeitsplätzen direkt an. Bezüglich der Gradlinigkeit und der möglichen Reisegeschwindigkeit (abhängig von der
LSA-Schaltung) sind die beiden Varianten nahezu gleichwertig zu beurteilen wohingegen bei der sozialen Sicherheit
der Variantenvorschlag aufgrund des Verlaufs entlang dichter Bebauung und Geschäftsstrukturen besser zu beur-
teilen ist. Die Vorzugstrasse der RadPendlerRouten besitzt im Gegenteil dazu jedoch ausreichend Fläche um die
notwendigen Qualitätsstandards einer RadPendlerRoute (insbesondere in Hinblick auf die notwendigen Breiten der
Radverkehrsanlage) umzusetzen und wird dementsprechend bei dieser Kategorie wesentlich besser beurteilt als der
Variantenvorschlag.
4. Fazit
Unabhängig von der Bewertung bleibt festzuhalten, dass d ie vorhandenen Straßenquerschnitte und -räume eine
Umsetzung der definierten Qualitätsstandards – insbesondere im Hinblick auf die erforderlichen Breiten der Radver-
kehrsanlagen (z.B. 3,00 m breite Radfahrstreifen / -wege) – im Variantenvorschlag sehr schwierig erscheinen lassen.
Es ist unklar, wie in dem teilweise beengten Straßenraum die Ansprüche des ÖPNV, des MIV, des Radverkehrs, der
Fußgänger und der Straßenbegrünung allesamt berücksichtigt werden können (vgl. Anhang). Es ist zudem zu be-
achten, dass die Trasse des Variantenvorschlages 1 deutlich höhere Interaktion mit anderen Verkehrsteilnehmern
erfordert und das Befahren der Vorzugstrasse der RadPendlerRouten für Radfahrende d eutlich entspannter ist. Zu-
sätzlich ist anzumerken, dass eine Radverkehrsführung entlang der Kölner Straße / Siegburger Straße (Varianten-
vorschlag 1) ca. 500 m länger ist als die Vorzugstrasse der RadPendlerRoute.
Somit ist eine Eignung des Variantenvorsc hlages 1 als RadPendlerRoute mit den entsprechenden Qualitätsmerk-
malen nahezu ausgeschlossen. Unabhängig davon ist es richtig, dass der Variantenvorschlag als innerstädtische
Radverkehrsachse weiter qualifiziert und an den entsprechenden Stellen ausgebaut wird. Aufgrund der fehlenden
Möglichkeiten, die geforderten Qualitätsstandards der RadPendlerRoute umzusetzen , ist der Variantenvorschlag 1
keine zielführende Alternative zur Vorzugstrasse der RadPendlerRoute.
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ANHANG
1. Überprüfung einer möglichen Umsetzung der Qualitätsmerkmale der RadPendlerRouten
entlang des Variantenvorschlages 1
Der Straßenraum des Variantenvorschlages 1 zeichnet sich durch eine Vielzahl an (verkehrlichen) Nutzungen aus.
Auf ihrer gesamten Achse stellt die Kölner Straße / Siegburger Straße eine Hauptverkehrsstraße zwischen Deutz
und Porz dar. Im südlichen Bereich besitzt die Straße den Char akter einer Hauptverkehrsstraße mit geringem Ge-
schäftsbesatz, im nördlichen Bereich weist sie Züge einer örtlichen Geschäftsstraße auf.
In Abbildung 3 und Abbildung 4 sind beispielhafte Fotos des Straßenraumes dargestellt.
Abbildung 3: Siegburger Straße (nördliche Bereiche Deutz / Poll)
Abbildung 4: Kölner Straße (südliche Bereiche Westhoven / Ensen)
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Eine Umsetzung der für die RadPendlerRouten definierten Standards ist insbesondere in den Bereichen Deutz und
Poll sehr schwierig. Die vielfachen verkehrlichen Nutzungen – teilweise mit eigenen Gleiskörpern – lassen wenig
Fläche für eine Umsetzung der notwendigen Breiten für die Radverkehrsanlagen (mind. 3,00 m bei Radfahrstreifen
/ Radweg je Fahrtrichtung). Dies ist durch Entfall eines Kfz-Fahrstreifens prinzipiell dort – aber nicht überall – möglich,
wo keine baulichen Stadtbahngleiskörper vorhanden sind. Dies hat jedoch erhe bliche Auswirkungen auf den Kfz -
Verkehr und auch auf den ÖPNV (durch gemeinsame Nutzung von Kfz und ÖPNV von derzeit teilweis e freigehalte-
nen ÖPNV-Fahrstreifen). Gegebenenfalls ist aus Sicht der Radverkehrsförderung ein Entfall eines Fahrstreifens zwi-
schen Poll und der Autobahnauffahrt A4 in Erwägung zu ziehen, da für den Kfz -Verkehr aus Richtung Süden Aus-
weichstrecken in Richtung Zentrum (bspw. über die A4 und die östliche Zubringerstraße) zur Verfügung stehen. Dies
ist aber im Detail mit den Belangen des Kfz -Verkehrs sowie der anderen Verkehrsteilnehmer abzuwägen und er-
scheint – wenn überhaupt – nur in Teilbereichen möglich. Alternativ zur Markierung eines RPR -konformen Rad-
fahrstreifens auf der Fahrbahn bietet sich streckenweise die Verbreiterung der baulich getrennten Radwege an,
hierzu werden Flächenpotenziale eingebunden, die bisher von Straßenbegrünung (Bäume) sowie Kfz-Parken bean-
sprucht werden. Beide Lösungen sind aufgrund des durch die Vielfalt der Nutzungsansprüche bei begrenztem Flä-
chenangebot (dichte Bebauung) kleinteilig strukturierten Straßenraums jedoch nicht durchgängig umsetzbar.
Radpendler müssten sich hier auf häufig wechselnden Führungsformen einstellen. Insgesamt lassen die vorhande-
nen Flächen im Bereich Deutz und Poll eine umsetzbare Planung einer Radverke hrsanlage nach RadPendlerRou-
ten-Standards äußerst schwierig erscheinen.
In den Bereichen Westhoven und Ense n besitzt die Kölner Straße eine wichtige Verbindungsfunktion – sowohl in
Richtung A4/Stadtzentrum als auch in Richtung Porz. Da hier alternative Straßenführungen für den Kfz-Verkehr nicht
zur Verfügung stehen , ist ein möglicher Entfall von Kfz -Fahrstreifen fraglich. Die Seitenräume lassen jedoch kaum
Möglichkeiten zur Umsetzung der entsprechenden Qualitätsstandards, sodass in diesem Teilstück die generelle
Machbarkeit der RadPendlerRoute entlang der Vorschlagsvariante 1 in Frage zu stellen ist.
Auch im Umfeld der Anschlussstelle Poll sind Hürden in der Umsetzung der RPR zu erwarten: Die Siegburger /
Kölner Straße besitzt hier autobahnähnliche Qualitäten. Dadurch ist nicht nur der Fahrkomfort für Radpendler frag-
lich, auch die generelle Zulässigkeit (nach Richtlinien RAL ) der Umgestaltung einer solchen Strecke ist ungeklärt.
Zudem ist die Baulastträgerschaft der L82 im Außerortsbereich mit Straßen.NRW zu klären.
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2. Kostenberechnung zur Umsetzung der RadPendlerRoute entlang der Vorschlagsvariante 1
Unter Berücksichtigung der oben genannten Faktoren sowie ggf. unter Akzeptanz der Einschränkungen für andere
Verkehrsteilnehmer sollte für einen Umbau des Straßenraumes entsprechend den Qualitätsstandards der RadPend-
lerRouten eine Kostenberechnung durchgeführt werden. Voraussetzung war hierfür die in Abbildung 5 dargestellte
Wahl der Radverkehrsführung mit den dazugehörigen Breiten (vgl. Machbarkeitsstudie RadPendlerRouten).
Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie für Infrastrukturvorhaben werden Kosten in der Regel überschlägig angege-
ben, um einen generellen Eindruck über die Machbarkeit sowie den Nutzen der Maßnahme zu erhalt en. Das im
Projekt RadPendlerRouten verwendete Verfahren der Kostenschätzung basiert auf einer überschlägigen Flächen-
berechnung der umzugestaltenden Abschnitte, die zur Fläche der bisherigen Radverkehrsanlage (wenn vorhanden)
ins Verhältnis gesetzt wird. Diesen Flächenumgestaltungen werden Preise zugewiesen, die sich aus der gutachter-
lichen Erfahrung speisen. Die Kostenschätzung umfasst Strecken und Knotenpunkte, jedoch keine In genieurbau-
werke, da die Nutzung durch weitere Verkehrsträger im Rahmen dieser Untersuchung gutachterlich nicht abge-
schätzt werden kann.
Für die Kostenberechnung wurde der Trassenverlauf einer erneuten, eingehenden Betrachtung unterzogen. Dabei
zeigte sich, dass das beschriebene Verfahren nicht geeignet ist, die unter Punkt 5 beschriebenen Probleme der
Umsetzbarkeit der Maßnahme adäquat widerzuspiegeln. Wo die richtlinienkonforme Umsetzbarkeit bzw. Zulässigkeit
einer Umgestaltung fraglich ist, ist eine Bezifferung der Kosten nicht realistisch und damit aus gutacht erlicher Sicht
nicht vertretbar.
Die Schwierigkeiten in der Kostenschätzung zeigen sich insbesondere an den folgenden Trassenabschnitten:
Abbildung 5: Führungsform des Variantenvorschlages 1
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Trassenabschnitt Deutzer Drehbrücke bis Haltestelle Poller Kirchweg
Hier besteht von Norden kommend eine Begrenzung durch das Firmengelände der Ellmühle. An den engsten Stellen
ist der gemeinsame Geh - und Radweg nur rund 2,5 Meter breit (vgl. Abbildung 6). Der Kfz -Verkehr wird bereits
größtenteils 1-streifig geführt. Auf ca. 670 m können hier die erforderlichen Radweg- bzw. Radfahrstreifenbreiten von
3 m pro Richtung nicht erreicht werden. Die Ellmühle und das umliegende Areal wurden von der Stadtentwicklungs-
gesellschaft „moderne stadt“ im Rahmen des Stadtentwicklungsprojekts Deutzer Hafen erworben. Optional müssen
die Planungen mit denen des neu entstehenden Stadtteils abgestimmt werden, um Flächen für die RadPendlerRoute
zu generieren.
Trassenabschnitt Haltestelle Poller Kirchweg bis Haltestelle Poll Salmstraße
Der Straßenquerschnitt schwankt in diesem Bereich zwischen rund 25 – 29 Metern, an einigen Stellen beträgt er
sogar nur rund 20 Meter . Dem MIV stehen t eils eine, teils zwei Fahrstreifen zur Verfügung. Die Richtlinien für die
Anlage von Stadtstraßen 1 sehen für örtliche Geschäftsstraßen mit SPNV bzw. Stadtbahnbetrieb und Straßenraum-
breiten ≤ 29,7 m eigentlich gar keine eigenständige Kfz-Führung vor. Radwege sind mit 2,1 m Regelbreite bemessen.
Das bedeutet, dass bereits die Ausgestaltung dieses Abschnittes im Bestand von Nutzungskonflikten der Verkehrs-
träger geprägt ist. Eine Verbreiterung der Radverkehrsanlagen (Radweg / Radfahrstreifen u.a. zulasten der nur teils
vorhandenen Flächen für Straßenbäume sowie Kfz -Parken) würde diese Konflikte verschärfen, was vor allem ein
hohes Gefährdungspotenzial für die schwächeren Verkehrsteilnehmer Radfahrende und zu Fuß Gehende bedeutet.
1 FGSV Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. (2006): Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen. Köln
Abbildung 6: Siegburger Straße im Bereich der Ellmühle
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Einen besonderen Engpass stellt die DB-Brücke im Bereich der KVB-Haltestelle Raiffeisenstraße dar (vgl. Abbildung
7). Die Straßenraumbreite beträgt hier nur ca. 17 m. Die Kfz-Fahrbahn liegt bereits im Gleisbereich. Es gibt einen
gemeinsamen Geh- und Radweg von 3 - 4 m Breite. Um die erforderliche Breite des Geh - und Radweges von min-
destens 5,50 m zu erreichen, muss zum einen der Brückenquerschnitt erweitert werden. Die DB-Brücke misst 12 m
x 40 m. In einem vergleichbaren Pro jekt (Erneuerung einer DB -Brücke von 12 m x 75 m, Stahl-Fachwerkbrücke)
wurden die Kosten auf 19 Mio. € geschätzt bei 14 Monaten Bauzeit sowie mehrwöchigen Sperrpausen (5 x 60h + 1
Woche komplett). Zum anderen ist eine Verlegung der Haltestelle aus dem Brückenbereich heraus, sowie eine An-
lage als Mittelbahnsteig vonnöten, um die Seitenräume der Siegburger Straße der RadPendlerRoute zuzuschlagen.
Dies ermöglicht eine konfliktarme und zügige Nutzung der Trasse. Auf der Grundlage vergleichbarer Projekte ist der
Neubau eines Hochbahnsteiges mit 2,5 - 4,0 Mio. € zu veranschlagen.
Alternativ könnten für diesen Bereich die RPR -Standards unterschritten, und die Bestandsbreiten beibehalten wer-
den. Im Zusammenhang mit der sowieso vorhandenen Engstelle mit DB -Brücke und Mischnutzung im Haltestellen-
bereich der KVB müsste dies jedoch so ausgestaltet werden, dass Radpendler rechtzeitig ihre Fahrgeschwindigkeit
so drosseln, sodass keine Gefährdungen entstehen. Im Hinblick auf den Anspruch der RPR, ein zügiges und hinder-
nisarmes Fahren zu ermöglichen, ist diese Lösung aus gutachterlicher Sicht nicht zu empfehlen.
Trassenabschnitt im Bereich der Haltestelle Salmstraße
Hier quert eine Güterverkehrsstrecke der HGK die Siegburger Straße (vgl. Abbildung 8), welche jedoch in absehbarer
Zeit stillgelegt wird. Die KVB-Linie 7 verlässt die Siegburger Straße und biegt nach Nordosten ab. Die Bevorrechti-
gung beider Bahnen bzw. der Stadtbahn stellt ein deutliches Hindernis dar und muss mit weiteren Gutachten vertieft
werden, um eine konfliktarme Planung der Konkurrenzsituationen zu bestimmen . Von Süden kommend kreuzt die
RPR-Trasse sowohl die HGK - als auch die KVB -Trasse. Dies muss unter Berücksichtigung der unterschiedlichen
Taktungen entsprechend signalisiert werden. Für eine mögliche Querschnittsfindung müsste daher auch die HGK
(je nach Zeitraum der Trassens tillegung) und die KVB eingebunden werden. Eine Kostenschätzung ist daher im
Rahmen dieses Gutachtens nicht möglich.
Abbildung 7: SiegburgerStraße im Bereich der Raiffeisenstraße (Quelle: GoogleEarth (links), eigene Aufnahme (rechts)
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Trassenabschnitt ab Anschlussstelle Köln-Poll (A 4) bis Haltestelle Westhoven, Kölner Straße
Dieser ca. 1,5 km lange Abschnitt der Siegburger bzw. Kölner Straße wird hinsichtlich seiner Gestaltungsmerkmale
als autobahnähnlich wahrgenommen. Es handelt sich um eine Außerortsstraße mit hohem DTV und einem 4-streifi-
gen Straßenquerschnitt mit Mitteltrennung. Die straßenbegleitenden Geh- und Radwege sind baulich durch Schutz-
planken und Grünstreifen abgetrennt . Auf der Straße existiert eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 km/h und
ein hohes Schwerverkehrsaufkommen. Eine Aufweitung des separaten Geh - und Radwegs, der im Bestand größ-
tenteils rund 2 Meter Breite aufweist, ist überwiegend möglich, allerdings gibt es Böschungsbereiche, deren tatsäch-
liches Flächenpotenzial genauer eruiert werden müsste. Im Bereich der Überführung der A 4 (vgl. Abbildung 9) set-
zen die Brückenpfeiler der Trasse Grenzen, dort beträgt die Breite des gemeinsamen Geh - und Radwegs rund 2,5
m. Eine Kostenschätzung für eine statische Überprüfung bzw. Erweiterung dieser Brücke ist im Rahmen dieses
Gutachtens ohne Einbindung eines weiteren Fachgutachters nicht möglich. Ein zweiter Engpass ergibt sich an der
KVB-Haltestelle Kölner Straße: Die Kölner Straße wird hier als Überführung geführt, und die Seitenflächen des Bau-
werks sind mit ca. 3,5 m gemeinsamem Geh - und Radweg ausgereizt. Somit ist auf rund 300m eine Verbreiterung
des Bauwerks notwendig.
Abbildung 8: Siegburger Straße im Bereich Salmstraße. Links: Fahrtrichtung Süden (Quelle: GoogleEarth), rechts: Blick auf die Fahrt-
richtung Norden mit kreuzenden KVB- und HGK-Gleisen
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Die Beispiele verdeutlichen, dass nach dem bisher verwendeten Vorgehen wesentliche Kostenfaktoren nicht schätz-
bar sind, aber die Kosten der bisherigen Vorzugsvariante deutlich übersteigen. Einige der Engpassbeseitigungen
bedürfen eines eigenen Kostengutachtens. S ie sind im Rahmen dieses Gutachtens nicht seriös zu veranschlagen ,
allerdings schon überschlägig mit bis zu 30 Millionen für diese Maßnahmen zu schätzen. Es ist davon auszugehen,
dass die hier nicht im Detail kostengeschätzten Bauwerke die Wirtschaftlichkeit des Projekts verschlechtern und ihre
langwierige Beplanung und Umsetzung auch dem Anspruch entgegenstehen, relativ zügig relevante Verbesserun-
gen für Radpendelnde zu erbringen.
3. Kosten-Nutzen Vergleich
Es zeigt sich, dass die Umsetzung der erforderlichen Standards für RadPendlerRouten in vielen Bereichen fraglich
ist. Aufgrund der Schwierigkeiten der Umsetzung gehen m it dem baulichen Aufwand sehr hohe Kosten einher, wel-
che aufgrund der Planungsunsicherheiten nur grob mit ca. 30 Mio. € beziffert werden.
Die Umsetzung der Vorzugstrasse der RadPendlerRouten wird hingegen auf diesem Abschnitt mit Kosten von ca .
6,0 Mio. € abgeschätzt. Auch unter Berücksichtigung der bisher in der Kostenschätzung der Vorzugstrasse außer
Acht gelassenen Ingenieurbauwerke, die auf ca. 2,0 Mio. € zu schätzen sind, ist die Vorzugstrasse mit ca. 8,0 Mio. €
vergleichsweise kostengünstig.
Neben dem Kostenfaktor ist es bei dem Variantenvorschlag 1 fraglich, inwieweit eine Unterschreitung des geforder-
ten Standards für RadPendlerRouten hinnehmbar und dem Radverkehr nützlich ist. Die eigentliche Zielsetzung der
RPR – die Beschleunigung des Radverkehrs – wird auf weiten Abschnitten des Variantenvorschlages 1 verfehlt, da
eine Bevorrechtigung (u.a. durch entsprechende Breiten der Radverkehrsanlage, Signalisierung, möglichst wenige
Kreuzungen und Konfliktp unkte mit anderen Verkehrsträgern) durch die häufig beengten räumlichen Verhältnisse
und die Konkurrenzsituation zum ÖPNV (Stadtbahnlinie 7) nicht durchgängig zu gewährleisten ist. Schon heute be-
steht nahezu eine durchgängige Radverkehrsanlage entlang der Siegburger bzw. Kölner Straße. Sind die Qualitäts-
standards der RPR jedoch auf weiten Strecken der Trasse nicht umsetzbar, ist kaum ein deutlicher und rechtfertig-
barer Mehrwert der Maßnahme zu erwarten, verglichen mit dem bisherigen Zustand.
Abbildung 9: Kölner Straße im Bereich der Anschlussstelle Köln-Poll (links), und der KVB-Haltestelle Westhoven Kölner Straße
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Es ist davon auszugehen, dass die sehr hohen Investitionskosten des Variantenvorschlages 1 in keinem vernünftigen
Verhältnis zu dem generierten Nutzen stehen. Insbesondere da die notwendigen Baumaßnahmen erhebliche Ein-
schnitte für andere Verkehrsteilnehmende und / oder das Straßengrün bedeuten. Durch die Vorzugstrasse der
RadPendlerRouten steht zudem nahräumig eine deutlich kostengünstigere Alternative zur Verfügung, welche den
Qualitätsstandards einer RadPendlerRoute gerecht wird.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Alternative beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1486/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 09.08.2022
- Erstellt
- 03.05.2022 12:28