Mandari Insight

3639/2021

Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes 75389/03, Arbeitstitel: Kaiserstraße in Köln-Porz - 1. Änderung

Beschlussvorlage Ausschuss 18.11.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 09.12.2021, TOP 7.6

Anlage 1 Geltungsbereich

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Ansehen

Anlage 3 Entwurfsplanung

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Ansehen

Anlage 2 Textliche Erläuterung

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 1 Geltungsbereich

432 Zeichen

Geltungsbereich der1. ÄnderungrechtskräftigerBebauungsplan 75389/03
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
Maßstab  1 : 5 000N
StadtplanungsamtGeltungsbereich des Bebauungsplanes 75389/03 Kaiserstraßein Köln - Porz, 1. Änderung
0 10050 200300 Meter

Anlage 3 Entwurfsplanung

8161 Zeichen

Bestand
50.49
PAut
x x Gebäude
Fahrgast-
unterstand
Grünland
Baum
Verkehrs- und
Hinweisschilder
Werbeanlagen/
Anschlagsäule
Beleuchtungs-
anlagen
Poller, Mast,
Fahnenstange
Lichtsignalanlage
Bestandshöhe
Sinkkasten
Einlauf
Schächte
Stromkasten
Verteilerkasten
Kanaldeckel
Entlüftungsdeckel
Gasschieber
Wasserschieber, Hydrant
Abfallbehälter, Briefkasten
Parkautomat
Legende
Telefonzelle
Hochbord/
Tiefbord
Rundbord/
Materialwechsel
Schmalstrich-
Markierungen
Breitstrich-
Markierungen
Grundstücksgrenze
privat/ öffentlich
Zaun
Rundbord 15/22
Tiefbord 8/20
Flachbord
10/20/25
Materialwechsel
Schmalstrich-
Markierungen
Breitstrich-
Markierungen
Hochbord 12/15/25
Planung
Mosaikpflaster
Grauwacke
Betonsteinpflaster
10/20 altgraphit
oder gleichwertig
Gehwegüberfahrt (mit LKW)
Betonsteinpflaster 10/20/10
altgraphit oder gleichwertig
Betonsteinpflaster
10/20 anthrazit
Grünfläche/ Baumbeet
Gem. Geh- und Radweg
Betonsteinplatten 30/30
altgraphit oder gleichwertig
Betonsteinplatten 30/15
anthrazit
Asphalt
Gussasphalt
Betonsteinplatten 30/30
altgraphit oder gleichwertig
Buskap
Betonsteinplatten 30/30/8
grau/ anthrazit-Schachbrett
baulicher Radweg
Betonsteinplatten 30/15  rot
Rotmarkierung auf
der Fahrbahn
Radfahrfurt
Taktile Elemente
Rippenplatte 30/30
Taktile Elemente
Noppenplatte 30/30
GLAS
Bank
30/50 50/50
fest-
stehend
Baum
Bank
Straßen-
beleuchtung
Findling
Poller /
Absperr-
pfosten
Abfallbe-
hälter
Standort für
LSA und Mast
fußläufiger
Hauseingang
Ein- und
Ausfahrt KFZ
Sinkkasten
Abfall-
container
Katastergrenzen
S
B
Basamentstein
16/16/14
Geländeverkauffläche
Geländeankauffläche
Standort für
VZ-Pfosten
Betonsteinplatten 30/15
altgraphit oder gleichwertig
Baumschutz-
bügel
Baumschutz-
bügel
Straßenbegrenzungs-
linie gem. B-Plan
heraus-
nehmbar
Fahrrad-
ständer
Zaun
Bügel
Winkelstein 30/22/8
Findling
Achse
Gussasphaltrinne
Baulast1311/1994S.6
Baulast1311/1994S.4
Baulast1311/1994S.3
Baulast533/2019S.1
Baulast533/2019S.2
GE
331
297
614
909
388
910
387
912
334
911
330
897
626
898
908
628
627
907
Kaiserstrasse Flur13
16
127
129
14
12
SD
II
SD
I
SD
FD
SD
III III
II
II
H=55,25H=55,46
First=51,89
ContainerContainer
ISD
52.42
52.28
52.52
52.63
52.54
52.39
52.31
52.26
52.36
52.38
52.38
52.3452.23
52.29
52.40
52.56
52.59
52.44
52.52
52.37
52.28
52.24
52.34
52.38
52.38
52.32
52.18 52.25
52.38
52.41
52.42
52.37
52.24
52.17
52.29
52.35
52.30
52.26
52.11 52.23
52.31
52.36
52.20
52.06
52.20
52.23
52.23
52.19
52.08
52.11
52.23
52.36
52.40
52.47 52.50
52.29
52.28
52.29
52.42
52.31
52.31
52.28
52.31
52.30
52.2652.33
52.38
52.58
52.54
52.43
52.29 52.19
52.28
52.24
52.35
52.47
52.53
52.51 52.44
52.33
52.25
52.36
52.37
52.31
52.33
52.30
52.46
52.52
52.31
52.32
52.30
52.41
52.36
52.28
52.3252.27
52.36
52.39 52.30
52.38
52.28 52.39
52.32
52.37
52.36
52.48
52.51
52.33
52.37
52.34
52.44
52.42
52.37
52.42
52.36
52.40
52.43
52.32
52.43
52.33
52.45
52.49
52.36
52.42
52.45
52.35
52.40
52.49
52.42
52.41
51.81
51.90
51.84
51.83
51.76
51.94
51.73
51.90
51.80
51.84
51.88
51.88
51.88
52.19
51.77
51.79
52,55
52,23
54,31
52,36
52,24
52,36
52,42
52,42
52,33
52,54
52,46
52,26
52,25
52,30
52,39
52,32
52,24
52,46
52,53
52,52
52,24
52,29
52,44
52,40
52,45
52,26
52,47
52,38
52,39
52,34
52,95
52,97
52,29
53,16
52,22
Asphalt
Schotter
Asphalt
ERM3
GOK=52.13
OKRohr=52.39
ERM2
GOK=52.27
OKRohr=52.06
Flur13
Flur6
L99
HsNr.12
127
16
V
G4
G5
G6
BUS
2,5% 2,5%2,5%
2,5%
2,5%
Grat
2,5%
D D
3,00
1,50
2,75
3,00
2,75
1,50
18,00
12,50
1,50
2,75
3,50
2,25
1,50
2,
50
2,50
7,50
3,
25
3,25
7,50
2,50
2,50
2,50
2,50
4,00
4,00
3,10
2,88
Kaiserstraße
Betriebsgelände
privat
privat
öffentlich
öffentlich
öffentlich
privat
öffentlich
privatEigentümer
"Petrus"
FGU
Trafostation
Container verschieben
Neubau Mauer in Abstimmung 
mit Amt 67 in Ausführungsplanung
Zufahrt 
Besucherparkplatz
öffentlich
privat
Haupterschließung
Mauer entfällt
Abbruch vorhandene 
Fußgänger-LSA
Bestandsvermessung wird im Rahmen 
der Ausführungsplanung ergänzt.
Markierung
(genaue Ausbildung im Zuge der 
vertiefenden Planung)
32364100
32364100
5638300
5638300
5638400
5638400
5638500
5638500
Index Datum Änderungen Bearb. Gepr.
Gustav-Heinemann-Ufer 72a, 50968 Köln
Tel.: (0221)925812-0    Fax: 925812-7
E-Mail: koeln@schuessler-plan.de
Planbezeichnung:
Planungsstufe:
Bauherr:
Bauvorhaben:
Planverfasser:
gezeichnet:
geprüft:
Datum: Name:
Index:
Blattnummer:
Projekt-Nummer:
Scheidtweilerstraße 38
50933 Köln
KVB Betriebshof Ost
Kaiserstraße, 51145 Köln
Entwurfsplanung (LPH 3)
ANLAGE 3 - 
ENTWURFSPLANUNG
keine
Einträge
Freigabe:
Mitzeichnung:
Status:
freigegeben
ohne Einträge
Maßstab:
Blattgröße:
KVB 1131 - Herr Heinsch KVB 201 - Herr Brüggen
KVB 12020 - Herr Mujagic KVB Betriebsrat - Herr Voit
KVB 12200 - Herr Hasler Schüßler-Plan - Herr Richling
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommenDatum / Unterschrift
Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift
KVB 202
Datum / Unterschrift
freigegeben
mit Einträgen
nicht
freigegeben
15309
Ausbau Zufahrt Kaiserstraße als öffentliche 
Straße mit Schleppkurvennachweis
Vorabzug
1:250
131,0 x 45,0
V_E_VK_VF_LP_003_d
12/2020 Gramberg
Richling06/2021
Ingenieurgesellschaft mbH
Schüßler-Plan
d
Legende Schleppkurven:
Schleppkurve Müllfahrzeug 3-achsig
Schleppkurve Gelenkbus
Schleppkurve Sattelschlepper
a 05.05.2021 Anpassung Gehweg Eigentümer "Petrus" MGr CRi
b 20.05.2021 Anpassung Gehweg Bushaltestelle Kaiserstraße MGr CRi
c 30.06.2021 Änderung Anordnung Parkplätze MGr CRi
d 08.07.2021 Anpassung Haltestelle und Bordverlauf MGr CRi

Index Datum Änderungen Bearb. Gepr.
Gustav-Heinemann-Ufer 72a, 50968 Köln
Tel.: (0221)925812-0    Fax: 925812-7
E-Mail: koeln@schuessler-plan.de
Planbezeichnung:
Planungsstufe:
Bauherr:
Bauvorhaben:
Planverfasser:
gezeichnet:
geprüft:
Datum: Name:
Index:
Blattnummer:
Projekt-Nummer:
Scheidtweilerstraße 38
50933 Köln
KVB Betriebshof Ost
Kaiserstraße, 51145 Köln
Entwurfsplanung (LPH 3)
ANLAGE 3 - 
Entwurfsplanung
keine
Einträge
Freigabe:
Mitzeichnung:
Status:
freigegeben
ohne Einträge
Maßstab:
Blattgröße:
KVB 1131 - Herr Heinsch KVB 201 - Herr Brüggen
KVB 12020 - Herr Mujagic KVB Betriebsrat - Herr Voit
KVB 12200 - Herr Hasler Schüßler-Plan - Herr Richling
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommenDatum / Unterschrift
Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift
KVB 202
Datum / Unterschrift
freigegeben
mit Einträgen
nicht
freigegeben
15309
Querschnitte D-D Zufahrt West
Vorabzug
1 : 50
59,0 x 38,9
V_E_VK_VF_QS_004
12/2020 Gramberg
Richling07/2021
Ingenieurgesellschaft mbH
Schüßler-Plan
Querschnitt D-D Zufahrt West
M. 1:50
Tiefbordstein 8/20 Hochbordstein 15/25
9
Rundbordstein 15/22
3
Hochbordstein 15/25
12
507,502,502,50
13,00
FahrbahnParkenGehweg
2,0%
75,0 cm Gesamtaufbau
34,0 cm Frostschutzschicht
15,0 cm Schottertragschicht
14,0 cm Asphalttragschicht
12,0 cm Asphaltdeckschicht
RStO 12 (Tafel 1, Zeile 3) Bk32
65,0 cm Gesamtaufbau
33,0 cm Frostschutzschicht
20,0 cm Schottertragschicht
  4,0 cm Bettung
  8,0 cm Pflaster
RStO 12 (Tafel 3, Zeile 1) Bk1,0
40,0 cm Gesamtaufbau
13,0 cm Frostschutzschicht
15,0 cm Schottertragschicht
  4,0 cm Bettung
  8,0 cm Betonsteinplatten
RStO 12 (Tafel 6, Zeile 1)
20
2020
2,5%
2,5%Gussasphalt-
rinne
Privater Mischwasserkanal 
DN 600 Bestand
(ENTFÄLLT)Mischwasserkanal DN 600
(Planung)
Rheinenergie Strom
(Bestand)
Grundstücksgrenze
Grundstücksgrenze
50
Zaun
h=2,00m
0.8
2.58
Sandbett
Leerrohr für
Mitttelspannung
DN 160
Verbau
FlüssigbodenLeerrohr für
Hochspannung 110 kV
DN 160
Magerbeton
0.8
0.9
1.32
50 1,00 1,00 2,00 50 50 3,80 2,58 62 50
Kabeltrasse
TK + KVB
Strom /
Beleuchtung Gas + Wasser
Ablauf
110 kV + Strom
Zuführung Betriebshof
~52,30
49,46
Im Bereich Einschnürung 
Bord um 1m versetzt
Fahrbahnbreite = 6,50m

Anlage 2 Textliche Erläuterung

19806 Zeichen

1 
 
A N L A G E 2 
 
Textliche Erläuterung zum städtebaulichen Planungskonzept 
Arbeitstitel: Kaiserstraße in Köln-Porz, 1. Änderung 
 
 
 
1. Anlass und Ziel der Planung 
 
Die Firma Dielektra GmbH, ein großes Traditionsunternehmen der Elektrobranche, war mehr 
als 100 Jahre am Standort in Köln-Porz tätig. Anfang des Jahres 2009 ging die Firma in die 
Insolvenz. Seitdem liegt ein Großteil der rd. 35 ha großen, südlich der Kaiserstraße und 
östlich der Bahnstrecke Köln – Bonn gelegenen Betriebsflächen brach. Die Petrus Objekt 
Kaiserstraße GmbH & Co KG hat einen Teil der Liegenschaft an der Kaiserstraße in Köln-
Porz im Jahr 2017 erworben und einen städtebaulichen Rahmenplan erarbeiten lassen, der 
eine Büro- und Dienstleistungsnutzung sowie ein Hotel und ein Parkhaus vorsieht 
(Kaiserquartier). Das Plangebiet hat eine Größe von rd. 2,5 ha.  
Im Januar 2019 hat die Kölner Verkehrs-Betriebe AG, Köln (KVB) den rd. 6,3 ha großen, 
südlich davon gelegenen Teil der Liegenschaft der ehemaligen Firma Dielektra erworben, 
um dort ein Busdepot zu errichten. Mit dem für Elektrobusse vorgesehenen Depot möchte 
die KVB den ehrgeizigen Klimaschutzzielen der Stadt Köln nachkommen. 
Um sicherzustellen, dass die durch die beiden Vorhaben (Kaiserquartier und Busbetriebshof) 
entstehenden Verkehre sicher abgewickelt werden können, soll die Erschließung zukünftig 
über eine öffentliche Erschließungsstraße erfolgen. Dabei handelt es sich um eine bereits 
bestehende, von der Kaiserstraße nach Süden führende ehemalige Betriebszufahrt, die für 
die genannten Zwecke entsprechend ausgebaut wird. Ebenfalls umgestaltet wird in diesem 
Zuge der Knotenpunkt mit der Kaiserstraße.  
Für eine gemeinsame Nutzung der Zufahrtsstraße durch unterschiedliche Nutzer ist es 
notwendig, die aktuell private Verkehrsfläche öffentlich zu widmen. Um den Ausbau sowie 
die Umwidmung einer privaten in eine öffentliche Straße zu erlangen, ist Voraussetzung, 
dass der entsprechende Bereich im Bebauungsplan als öffentliche Verkehrsfläche 
festgesetzt ist. Aus diesem Grund soll der rechtskräftige Bebauungsplan in einem kleinen 
Teilbereich, der ausschließlich die Fläche der zu widmenden Straße umfasst, geändert 
werden. Durch diese notwendige Änderung wird sichergestellt, dass sowohl die gewünschte 
gewerbliche Nutzung des Kaiserquartiers als auch die vollständige Nutzung des 
Busbetriebshofes der KVB ermöglicht und planungsrechtlich gesichert ist.  
Ziel der Bebauungsplanänderung ist daher die Ergänzung der Festsetzungen um die heute 
bereits als Zufahrt genutzte Fläche als öffentliche Verkehrsfläche gem. § 9 Abs. 1 Nr. 11 
BauGB.

2 
 
 
Abb. 1: Übersichtsplan 
 
 
2. Erläuterungen zum Plangebiet 
 
2.1 Lage im Stadtgebiet  
 
Das Plangebiet befindet sich in Stadtbezirk Porz, am westlichen Rand des Stadtteils Urbach 
in der Gemarkung Urbach.

3 
 
 
2.2 Größe und Abgrenzung des Plangebietes 
 
Das für das Änderungsverfahren gegenständliche Plangebiet wird durch die Kaiserstraße im 
Norden, die Fläche des Autohauses Schmitz im Osten, die zukünftig durch einen Büropark 
genutzte Fläche des Kaiserquartiers im Westen und das Gelände der KVB im Süden, das 
künftig als Busbetriebshof für Elektrofahrzeuge genutzt werden soll, begrenzt (siehe Abb. 1). 
Das Plangebiet umfasst die für die Errichtung der geplanten Erschließungsstraße 
erforderlichen Flächen einschließlich Wendeanlage für Sattelschlepper /Müllfahrzeuge, 
Gehweg und Park- / Grünstreifen. Es hat eine Größe von rd. 3.200 m² 
 
 
2.3 Bestandssituation 
 
Das Plangebiet selbst wird zurzeit als Verkehrsfläche genutzt und ist unbebaut. Es wurde 
bisher zur Erschließung der Gewerbe- und Industrieflächen genutzt und ist nahezu 
vollständig versiegelt. Im westlichen Randbereich befindet sich ein Grünstreifen mit 10 
Bäumen, die alle aufgrund ihres Stammumfangs satzungsgeschützt sind, für die jedoch 
kürzlich eine Fällgenehmigung mit der Vorgabe Ersatzpflanzungen vorzunehmen, erteilt 
wurde. 
Die Umgebung des Plangebietes ist charakterisiert durch gemischte Bau- und 
Nutzungsstrukturen. Nördlich an das Plangebiet angrenzend befinden sich Wohngebiete mit 
überwiegend dreigeschossigen Mehrfamilienhäusern. Nördlich davon, jenseits der 
Kaiserstraße, sind überwiegend zweigeschossige Einfamilienhäuser in Form von Reihen- 
und Doppelhäusern vorzufinden.  
Westlich und südlich des Plangebietes befindet sich das aktuell brach liegende ehemalige 
Betriebsgelände der einstigen Dielektra GmbH mit noch einem bestehenden Firmengebäude 
unmittelbar südlich der Kaiserstraße. Südwestlich davon verläuft die Bahntrasse der 
Bahnstrecke Köln – Bonn. Östlich des Plangebietes befinden sich ausschließlich gewerblich 
genutzte Bereiche mit überwiegend eingeschossigen Gebäuden mit hohen Geschosshöhen. 
Dazu zählen ein Autohaus, mehrere Discounter und andere gewerbliche Betriebe. 
Nordwestlich des Plangebietes, zwischen der Haupterschließung Kaiserstraße und der 
kleineren Erschließungsstraße mit gleichem Namen befinden sich gemischt genutzte 
Strukturen mit einer kleinteiligeren drei- bis viergeschossigen Bebauung. 
 
2.4 Erschließung 
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) 
Das Plangebiet ist sehr gut an den öffentlichen Nahverkehr angeschlossen. Der Bahnhof 
Köln-Porz befindet sich in rd. 250 m Entfernung nordwestlich des Plangebietes und ist 
fußläufig über die Kaiserstraße zu erreichen. Ebenfalls fußläufig sind die Bushaltestellen auf 
der Kaiserstraße zu erreichen. Sie befinden sich unmittelbar östlich und westlich der 
Einmündung in die Kaiserstraße. Hier verkehren in enger Taktfolge verschiedene Buslinien, 
die das Plangebiet mit dem Stadtteilzentrum Köln-Porz sowie dem Flughafen Köln-Bonn und 
dem Chemiepark Leverkusen verbinden.  
Motorisierter Individualverkehr (MIV)

4 
 
Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes erfolgt von der Kaiserstraße aus. Die im 
Plangebiet gelegene Verkehrsfläche stellt die Erschließung für die südlich und westlich 
davon gelegenen Flächen der ehemaligen Dielektra GmbH dar sowie eine Teilerschließung 
für die östliche Fläche des Autohauses. Für die dort zukünftig vorgesehenen Nutzungen wird 
der Knotenpunkt Kaiserstraße / Erschließungsstraße mit einer Lichtsignalanlage und einer 
Linksabbiegespur auf der Kaiserstraße versehen.  
Für die verschiedenen Vorhaben auf dem ehemaligen Dielektra-Gelände wurde ein 
verkehrstechnisches Gutachten angefertigt, das die Leistungsfähigkeit der Kaiserstraße 
insbesondere an den umliegenden Knotenpunkten (Kreisverkehr Kaiserstraße / 
Klingerstraße / Bahnhofstraße, Knotenpunkt Kaiserstraße / Planstraße, Knotenpunkt 
Kaiserstraße / Brucknerstraße, Knotenpunkt Kaiserstraße / Frankfurter Straße / Waldstraße) 
ermittelt hat. In die Untersuchung einbezogen wurde die vorgesehene Entwicklung eines 
Unternehmerparks, der ebenfalls auf einem Teilbereich des ehemaligen Dielektra-Geländes 
– südöstlich des vorgesehenen Busbetriebshofes der KVB – entstehen soll. Dieser 
Unternehmerpark soll über die weiter östlich vom Plangebiet verlaufende Brucknerstraße 
erschlossen werden, die in die Kaiserstraße mündet. Im Ergebnis sind drei der o. g. 
Knotenpunkte auch mit der Umsetzung aller geplanten Vorhaben gut bis hinreichend 
leistungsfähig. Der Knotenpunkt Kaiserstraße / Frankfurter Str. / Waldstraße ist bereits heute 
an seiner Kapazitätsgrenze. Basierend auf den Ergebnissen für die bestehende 
Knotengeometrie wurde im Rahmen der Verkehrsuntersuchung für ein weiteres 
Bauvorhaben in Porz (Friedensstraße) ein Umbaukonzept für die Waldstraße entwickelt, die 
u.a. den Wegfall der Linksabbiegemöglichkeit von der Waldstraße in die Frankfurter Straße 
und die Grünzeitoptimierung vorsieht. Mit dieser Maßnahme kann der Verkehr an diesem 
Knotenpunkt in einer ausreichenden Qualitätsstufe abgewickelt werden.  
Wasser- / Energieversorgung, Abwasserentsorgung 
Die Wasser- und Energieversorgung des Gewerbegebietes Kaiserstraße erfolgt über 
bestehende Leitungsnetze von der Kaiserstraße aus. Im Rahmen des Straßenausbaus der 
Verkehrsfläche werden die Wasser-, Abwasser- und Energieleitungen neu verlegt. Das 
Entwässerungskonzept wird mit der StEB abgestimmt. 
Bodensituation 
Das Plangebiet ist überwiegend versiegelt und wird als Zufahrt genutzt. Randlich befindet 
sich eine Grünfläche mit mehreren Bäumen. Im Zuge einer damaligen Planung ist im Jahr 
2016 eine Bodenuntersuchung durchgeführt worden (Ingenieurbüro Dr. Tillmanns & Partner 
GmbH, Bergheim), die zusammenfassend feststellt, dass die im Untersuchungsgebiet 
verbauten Verkehrswege aus Asphalt – um die es sich vorliegend handelt – teerfrei und aus 
arbeitsschutz- und entsorgungstechnischer Sicht unproblematisch sind. Ein Bodengutachten 
mit einer Untersuchung und Neubewertung des zentralen Flurstückes Nr. 628 gem. 
BBodSchG bzw. BBodSchV wird darüber hinaus beauftragt. 
 
2.5 Planungsrechtliche Situation 
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 75389/03 
„Kaiserstraße in Köln-Porz“. Dieser wurde im Jahr 2006 aufgestellt und setzt als Art der 
baulichen Nutzung für den nördlichen Teil des Plangebietes ein Gewerbe- und für den 
südlichen Teil des Plangebietes ein Industriegebiet fest. Im Osten des Plangebietes wird

5 
 
eine Fläche als „öffentliche Grünfläche“ festgesetzt. Einzelhandel wird im Plangebiet 
ausgeschlossen. Weitere Festsetzungen werden nicht getroffen.  
Da in diesem Bebauungsplan keine Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung 
getroffen werden, sind diesbezüglich Vorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen.  
Ebenfalls sind im Plangebiet keine öffentlichen oder privaten Verkehrsflächen festgesetzt.  
Das bestehende Planungsrecht wird durch die vorliegende Bebauungsplanänderung um die 
Festsetzung der bereits heute als Zufahrt genutzten Fläche als öffentliche Verkehrsfläche 
gem. § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB ergänzt.  
 
 
3. Planungsvorgaben 
 
3.1 Regionalplan 
 
Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln – Teilabschnitt Region Köln – ist das 
Plangebiet als Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung (GBI) dargestellt. 
Die geplante Änderung des Bebauungsplans Nr. Nr. 75389/03 „Kaiserstraße in Köln-Porz, 1. 
Änderung“ ist somit mit den Zielen der Raumordnung vereinbar.  
 
3.2 Flächennutzungsplan 
 
Im Flächennutzungsplan der Stadt Köln ist der nördliche Teil des Plangebietes als Gewerbe- 
und im südlichen Teil des Plangebiets als Industriefläche dargestellt. Da im 
Flächennutzungsplan nur Flächen für Hauptverkehrszüge, nicht aber untergeordnete 
Verkehrsflächen dargestellt sind, entsprechen die vorgesehenen Festsetzungen den 
Darstellungen des Flächennutzungsplans und dieser muss nicht geändert oder ergänzt 
werden. Die Änderung des Bebauungsplanes kann gemäß § 8 Abs. 2 BauGB als aus dem 
FNP entwickelt angesehen werden.  
3.3 Landschaftsplan 
 
Im Landschaftsplan der Stadt Köln aus dem Jahr 1991 in seiner aktuellen Fassung vom 
20.01.2021 stellt für das Plangebiet keine besonders geschützten Teile von Natur und 
Landschaft sowie Entwicklung-, Pflege- oder Erschließungsmaßnahmen dar. 
Landschaftsplanerische Vorgaben und Ziele sind für den betroffenen Bereich nicht 
definiert.3.4 Sonstige übergeordnete Planungen 
 
4. Planinhalte  
 
4.1 Art der baulichen Nutzung 
 
In der vorliegenden Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. Nr. 75389/03 „Kaiserstraße in 
Köln-Porz“ wird ausschließlich eine öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Es erfolgt 
keine Änderung der festgesetzten Art der baulichen Nutzung. 
 
4.2 Maß der baulichen Nutzung 
In dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 75389/03 „Kaiserstraße in Köln-Porz“ sind keine 
Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung getroffen. Dies ändert sich auch durch das 
vorliegende Planverfahren nicht.

6 
 
4.3 Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen 
 
Das Plangebiet wird keiner hochbaulichen Nutzung zugeführt. Es wird als Verkehrsfläche 
gem. § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB festgesetzt und dient der Erschließung des vorgesehenen 
Busbetriebshofs im Süden sowie des Kaiserquartiers im Westen. Das Autohaus östlich des 
Plangebietes erhält über die Erschließungsstraße eine zweite untergeordnete Zufahrt. 
 
4.4 Erschließungskonzept 
 
Der Bebauungsplan ist die planungsrechtliche Voraussetzung für die Widmung und den 
Ausbau der Straße als öffentliche Verkehrsanlage. Dem Bebauungsplan liegt eine 
straßenplanerische Fachplanung zugrunde (siehe Anlage 3). Diese sieht eine Straßenbreite 
von 7,5 m und an einer Engstelle aufgrund der Lage eines Trafohäuschens von 6,5 m vor. 
Mit dieser Straßenbreite werden die Anforderungen an den Begegnungsverkehr von 
Gelenkbussen erfüllt, die durch den geplanten Busbetriebshof entstehen. Am westlichen 
Rand der Fahrbahn liegt ein jeweils 2,5 m breiter Streifen für Parkbuchten mit 
dazwischenliegenden Pflanzbeeten für Baumpflanzungen und für einen Gehweg. Damit 
verfügt die Verkehrsflächen über einen einseitigen Gehweg.  
Am südlichen Ende des Plangebietes befindet sich eine Wendeanlage für Sattelschlepper 
/Müllfahrzeuge mit einem Durchmesser von 25,0 m. Der Gehweg endet auf dem 
Privatgelände des Busbetriebshofes der KVB. 
 
5. Auswirkungen der Planung / Umweltbelange 
 
Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Durchführung einer Umweltprüfung mit Erstellung 
eines Umweltberichtes abgesehen, da durch die geplante Änderung kein Erfordernis hierzu 
vorbereitet oder begründet wird. Dennoch werden die einzelnen Belange geprüft und im 
Planverfahren in die Vorbereitung der Abwägungsentscheidung miteinbezogen. Aus der 
Beteiligung der Dienststellen und TÖB ergeben sich folgende Betroffenheiten: 
 
 
5.1 Artenschutz 
Im März 2021 wurde im Rahmen des Bauantrags der KVB für den vorgesehenen 
Busbetriebshof eine Artenschutzprüfung Stufe I erstellt (Kölner Büro für Faunistik, März 
2021). Innerhalb des Untersuchungsbereiches liegt der überwiegende Teil des 
Geltungsbereiches des vorliegenden Bebauungsplanes. In der Artenschutzprüfung Stufe I 
wird zusammenfassend festgestellt, dass Vorkommen einiger artenschutzrechtlich relevanter 
Arten im Bereich der Vorhabenfläche (Anm.: KVB-Gesamtfläche) denkbar sind und eine 
potenzielle Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten im Sinne von § 44 Abs. 1 Nr. 3 
BNatSchG nicht sicher auszuschließen sind. Insbesondere können die Zwergfledermaus und 
die Mauereidechse betroffen sein. Durch die Schaffung funktionserhaltender 
Ausgleichsmaßnahmen kann das Eintreten artenschutzrechtlicher Konflikte vermieden 
werden. Zur Klärung der Notwendigkeit solcher Maßnahmen ist die detaillierte Erfassung der 
Arten notwendig. Aus diesem Grund wird eine Artenschutzprüfung der Stufe II für den 
vorgesehenen Busbetriebshof durchgeführt. 
Für das benachbarte Areal des Kaiserquartiers wurden im Rahmen der Bauvoranfrage eine 
Artenschutzprüfung Stufe II durchgeführt (Kölner Büro für Faunistik, 06/2019). Diese hat 
zusammenfassend ergeben, dass artenschutzrechtliche Konflikte bei der Umsetzung des 
Vorhabens auf dem Kaiserquartier nur mit der Durchführung von Vermeidungs- und 
Verminderungsmaßnahmen bewältigt werden können, da im Vorhabenbereich Vorkommen 
der Zwergfledermaus und der Mauereidechse nachgewiesen wurden. Bei Beachtung der in

7 
 
dem Gutachten beschriebenen Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen kommt die 
Artenschutzprüfung zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben aus artenschutzrechtlicher Sicht 
nach den Vorhaben des § 44 Abs. 1 i.V. mit § 44 Abs. 5 BNatSchG zulässig ist. Es wird vor 
der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB geprüft, ob und welche Maßnahmen für den 
Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung anzuwenden sein werden.  
Hinsichtlich der bereits genehmigten Fällung der Bestandsbäume wird Artenschutzprüfung 
Stufe II angepasst und Konsequenzen geprüft werden. 
 
5. 2 Natur und Landschaft 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt weder in einem Landschaftsschutzgebiet 
noch in einem FFH- oder Vogelschutzgebiet. Rd. 150 m östlich des Plangebietes befindet 
sich das Landschaftsschutzgebiet „Freiräume um Zündorf, Wahn, Libur, Lind und Langel 
rechtsrheinisch“ (LSG-5107-0033). Da sich zwischen Plangebiet und 
Landschaftsschutzgebiet gewerblich genutzte Bereiche, insbesondere ein Autohaus und 
mehrere Discounter befinden, sind Auswirkungen durch die vorliegende Planung auf das 
Landschaftsschutzgebiet nicht zu befürchten.  
Das Plangebiet ist bereits heute überwiegend versiegelt und wird als Verkehrsfläche genutzt. 
Im Randbereich befindet sich im Übergang zu der westlich an das Plangebiet 
anschließenden Brachfläche ein Grünstreifen mit insgesamt 10 Bäumen, die nach 
derzeitigen Erkenntnissen alle einen Stammumfang von > 1,00 m aufweisen und somit 
satzungsgeschützt sind. Da diese Bäume im Rahmen des Straßenausbaus nicht zu erhalten 
sind, wurden entsprechend der Vorgaben der Baumschutzsatzung der Stadt Köln vom 
01.08.2011 Fällgenehmigungen, mit der Auflage Ersatzpflanzungen vorzunehmen, erteilt.  
5.3 Immissionsschutz 
Im Rahmen der Bauvoranfrage für das Kaiserquartier wurde im Juli 2019 ein Schallgutachten 
(Graner + Partner Ingenieure, Bergisch Gladbach) erstellt, in dem zusammenfassend 
festgestellt wird, dass bei den geplanten baulichen Veränderungen im Bereich des neuen 
Knotenpunktes Planstraße/Kaiserstraße davon auszugehen ist, dass in Richtung der 
Gebäude Celsiusstraße Anspruchsvoraussetzungen gemäß 16. BImSchV für weitergehende 
Schallschutzmaßnahmen erforderlich werden.  
Das im Rahmen der Bauvoranfrage für das Kaiserquartier erstellte Schallgutachten wird auf 
Grundlage der endabgestimmten Verkehrsplanung für das Bebauungsplanverfahren um die 
Auswirkungen des Verkehrslärms vom Busbetriebshof ergänzt. Die Auswirkungen des 
Verkehrslärms werden analysiert und bewertet, um sicherzustellen, dass die gesunden 
Wohn- und Arbeitsverhältnisse in der Umgebung des Plangebietes gewährleistet werden.  
Weitere Gutachten im Hinblick auf den Lärmimmissionsschutz sind gemäß Stellungnahme 
von 572 nicht erforderlich. 
 
Die Dienststellenbeteiligung hat darüber hinaus ergeben, dass eine Untersuchung der 
Luftschadstoffe nicht erforderlich ist.  
5.4 AltlastenIm Bereich des Plangebietes weist das städtische Altlastenkataster den 
Altstandort mit der Nummer 70605 aus. Die Altlast wird dort als „Altlast / schädliche 
Bodenveränderung. Gefährdung ist nachgewiesen, Sanierung erforderlich“ ausgewiesen.

8 
 
Die Behördenbeteiligung hat ergeben, dass die vorliegenden Bodengutachten um eine 
Bodenuntersuchung für ein bislang nicht untersuchtes Flurstück, ergänzt werden müssen. Im 
Rahmen des Planverfahrens ist eine nähere Abstimmung mit der Unteren 
Bodenschutzbehörde im Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln erforderlich. 
5.5 Klima 
Da es sich vorliegend um die planungsrechtliche Sicherung einer bestehenden 
Zufahrtsstraße handelt, die für ihre zukünftige Nutzung entsprechend ausgebaut wird, sind 
Auswirkungen auf das Klima nicht zu erwarten. Die durch die Bautätigkeit entfallenden 
Bäume werden entsprechend den Vorgaben der Baumschutzsatzung der Stadt Köln ersetzt.  
Durch die Errichtung des Busbetriebshofes für Elektrobusse verfolgt die Stadt Köln ihre 
Klimaschutzziele. 
5.6 Gewässer (Hochwasserschutz, Oberflächenentwässerung, Starkregenvorsorge) 
Das Plangebiet liegt nicht innerhalb eines hochwassergefährdeten Bereichs. 
Oberflächengewässer sind nicht vorhanden. Der Umgang mit Starkregen wird im Rahmen 
des Entwässerungskonzeptes für den Straßenausbau im weiteren Verfahren geprüft unddas 
Entwässerungskonzept mit der StEB abgestimmt. 
 
 
8. Kenndaten  
 
Größe des Plangebiets in ha 2,9 ha 
BGF über alle Baufelder in m² 40.000 m² 
Geschossigkeit III-V zuzgl. ein Staffelgeschoss  
GRZ 0,4 -0,6 
GFZ 2,2 
Anzahl der geplanten WE 200 - 2015 
davon öffentlich gefördert 30 % 
davon freifinanziert 70 % 
Soziale Infrastruktur 1 -2 Großtagespflegen (max. 18 Kinder) 
Öffentliche Spielplatzfläche mind. 1.000 m²

Beschlussvorlage Ausschuss

4362 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
613 Mork Az 
Vorlagen-Nummer 
 3639/2021 
Freigabedatum 18.11.2021 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes 75389/03, Arbeitstitel: Kaiserstraße in 
Köln-Porz - 1. Änderung 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Ver-
fahrens nach § 13 BauGB  eine Bebauungsplanänderung für das Gebiet südlich der Kaiserstra-
ße, westlich der Fläche des Autohauses Schmitz, östlich der zukünftig durch einen Büropark 
genutzten Fläche des Kaiserquartiers und nördlich des Geländes der KVB —Arbeitstitel: Kai-
serstraße in Köln-Porz - 1. Änderung durchzuführen mit dem Ziel, eine Fläche, die bereits als 
private Betriebszufahrt fungiert, als Straßenverkehrsfläche festzusetzen sowie den Knotenpunkt 
mit der Kaiserstraße neu zu gestalten, um die öffentlich rechtliche Erschließung planungsrecht-
lich sichern zu können; 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 7 ohne Einschränkung zustimmt. 
 
 
Alternative: keine 
 
 
 
Stadtentwicklungsausschuss 02.12.2021 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 09.12.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Auf dem ehemaligen Firmengelände der Dielektra GmbH sollen eine Büro- und Dienstleistungsnut-
zung, ein Hotel und ein Parkhaus auf der unmittelbar südöstlich der Bahnstrecke Köln-Bonn gelege-
nen Teilfläche von ca. 2,5 ha (sogenanntes Kaiser-Quartier) sowie ein Elektrobusdepot der KVB auf 
einer südlich daran anschließenden Fläche von ca. 6.5 ha errichtet werden. Während die Erschlie-
ßung für das Busdepot über eine bereits bestehende, von der Kaiserstraße nach Süden führende 
ehemalige Betriebszufahrt, gesichert ist, ist die Entwicklung des Kaiserquartiers abhängig von der 
Widmung dieser Privatstraße in eine öffentliche Straße. Neben der Widmung wird die Straße für die 
genannten Zwecke entsprechend ausgebaut. Ebenfalls umgestaltet wird in diesem Zuge der Knoten-
punkt mit der Kaiserstraße.  
 
Um den Ausbau sowie die Umwidmung einer privaten in eine öffentliche Straße zu erlangen, ist Vo-
raussetzung, dass der entsprechende Bereich im Bebauungsplan als öffentliche Verkehrsfläche fest-
gesetzt ist. Aus diesem Grund soll der rechtskräftige Bebauungsplan in einem kleinen Teilbereich, der 
ausschließlich die Fläche der zu widmenden Straße umfasst, geändert werden.  
Ziel ist daher die Ergänzung der Festsetzungen um die heute bereits als Zufahrt genutzte Fläche als 
öffentliche Verkehrsfläche gem. § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB. Das Änderungsverfahren wird auf Wunsch 
der beiden Vorhabenträgerinnen Petrus Objekt GmbH und Stadtwerke Köln GmbH durchgeführt. Die 
anfallenden Kosten für die Planung und Herstellung der Erschließungsstraße werden durch die Vor-
habenträgerinnen getragen und die Übernahme vertraglich gesichert. 
 
Das für das Änderungsverfahren gegenständliche Plangebiet wird durch die Kaiserstraße im Norden, 
die Fläche des Autohauses Schmitz im Osten, die zukünftig durch einen Büropark genutzte Fläche 
des Kaiserquartiers im Westen und das Gelände der KVB im Süden, das künftig als Busbetriebshof 
für Elektrofahrzeuge genutzt werden soll, begrenzt. Das Plangebiet umfasst die für die Errichtung der 
geplanten Erschließungsstraße erforderlichen Flächen einschließlich Wendeanlage für Sattelschlep-
per /Müllfahrzeuge, Gehweg und Park- / Grünstreifen. Es hat eine Größe von rd. 3.200 m². 
 
Die Änderung des Bebauungsplans Nr. 75389/03 Kaiserstraße soll nach § 13 BauGB im verein-
fachten Verfahren durchgeführt werde n. Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher 
Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wurde vom 12.08.2021 bis zum 13.09.2021 durchgeführt. Auf 
die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet. Der 
Öffentlichkeit wird im weiteren Verfahrensverlauf gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit 
zur Stellungnahme gegeben.  
 
 
 
Anlagen: 
1 Geltungsbereich des Bebauungsplans 
2 Textliche Erläuterung zum städtebaulichen Konzept 
3 Städtebauliches Planungskonzept

Beratungsverlauf (2)

02.12.2021 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
09.12.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3639/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
18.11.2021
Erstellt
15.10.2021 11:13