3639/2021
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes 75389/03, Arbeitstitel: Kaiserstraße in Köln-Porz - 1. Änderung
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Anlage 1 Geltungsbereich
432 Zeichen
Geltungsbereich der1. ÄnderungrechtskräftigerBebauungsplan 75389/03 Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 1 Maßstab 1 : 5 000N StadtplanungsamtGeltungsbereich des Bebauungsplanes 75389/03 Kaiserstraßein Köln - Porz, 1. Änderung 0 10050 200300 Meter
Anlage 3 Entwurfsplanung
8161 Zeichen
Bestand 50.49 PAut x x Gebäude Fahrgast- unterstand Grünland Baum Verkehrs- und Hinweisschilder Werbeanlagen/ Anschlagsäule Beleuchtungs- anlagen Poller, Mast, Fahnenstange Lichtsignalanlage Bestandshöhe Sinkkasten Einlauf Schächte Stromkasten Verteilerkasten Kanaldeckel Entlüftungsdeckel Gasschieber Wasserschieber, Hydrant Abfallbehälter, Briefkasten Parkautomat Legende Telefonzelle Hochbord/ Tiefbord Rundbord/ Materialwechsel Schmalstrich- Markierungen Breitstrich- Markierungen Grundstücksgrenze privat/ öffentlich Zaun Rundbord 15/22 Tiefbord 8/20 Flachbord 10/20/25 Materialwechsel Schmalstrich- Markierungen Breitstrich- Markierungen Hochbord 12/15/25 Planung Mosaikpflaster Grauwacke Betonsteinpflaster 10/20 altgraphit oder gleichwertig Gehwegüberfahrt (mit LKW) Betonsteinpflaster 10/20/10 altgraphit oder gleichwertig Betonsteinpflaster 10/20 anthrazit Grünfläche/ Baumbeet Gem. Geh- und Radweg Betonsteinplatten 30/30 altgraphit oder gleichwertig Betonsteinplatten 30/15 anthrazit Asphalt Gussasphalt Betonsteinplatten 30/30 altgraphit oder gleichwertig Buskap Betonsteinplatten 30/30/8 grau/ anthrazit-Schachbrett baulicher Radweg Betonsteinplatten 30/15 rot Rotmarkierung auf der Fahrbahn Radfahrfurt Taktile Elemente Rippenplatte 30/30 Taktile Elemente Noppenplatte 30/30 GLAS Bank 30/50 50/50 fest- stehend Baum Bank Straßen- beleuchtung Findling Poller / Absperr- pfosten Abfallbe- hälter Standort für LSA und Mast fußläufiger Hauseingang Ein- und Ausfahrt KFZ Sinkkasten Abfall- container Katastergrenzen S B Basamentstein 16/16/14 Geländeverkauffläche Geländeankauffläche Standort für VZ-Pfosten Betonsteinplatten 30/15 altgraphit oder gleichwertig Baumschutz- bügel Baumschutz- bügel Straßenbegrenzungs- linie gem. B-Plan heraus- nehmbar Fahrrad- ständer Zaun Bügel Winkelstein 30/22/8 Findling Achse Gussasphaltrinne Baulast1311/1994S.6 Baulast1311/1994S.4 Baulast1311/1994S.3 Baulast533/2019S.1 Baulast533/2019S.2 GE 331 297 614 909 388 910 387 912 334 911 330 897 626 898 908 628 627 907 Kaiserstrasse Flur13 16 127 129 14 12 SD II SD I SD FD SD III III II II H=55,25H=55,46 First=51,89 ContainerContainer ISD 52.42 52.28 52.52 52.63 52.54 52.39 52.31 52.26 52.36 52.38 52.38 52.3452.23 52.29 52.40 52.56 52.59 52.44 52.52 52.37 52.28 52.24 52.34 52.38 52.38 52.32 52.18 52.25 52.38 52.41 52.42 52.37 52.24 52.17 52.29 52.35 52.30 52.26 52.11 52.23 52.31 52.36 52.20 52.06 52.20 52.23 52.23 52.19 52.08 52.11 52.23 52.36 52.40 52.47 52.50 52.29 52.28 52.29 52.42 52.31 52.31 52.28 52.31 52.30 52.2652.33 52.38 52.58 52.54 52.43 52.29 52.19 52.28 52.24 52.35 52.47 52.53 52.51 52.44 52.33 52.25 52.36 52.37 52.31 52.33 52.30 52.46 52.52 52.31 52.32 52.30 52.41 52.36 52.28 52.3252.27 52.36 52.39 52.30 52.38 52.28 52.39 52.32 52.37 52.36 52.48 52.51 52.33 52.37 52.34 52.44 52.42 52.37 52.42 52.36 52.40 52.43 52.32 52.43 52.33 52.45 52.49 52.36 52.42 52.45 52.35 52.40 52.49 52.42 52.41 51.81 51.90 51.84 51.83 51.76 51.94 51.73 51.90 51.80 51.84 51.88 51.88 51.88 52.19 51.77 51.79 52,55 52,23 54,31 52,36 52,24 52,36 52,42 52,42 52,33 52,54 52,46 52,26 52,25 52,30 52,39 52,32 52,24 52,46 52,53 52,52 52,24 52,29 52,44 52,40 52,45 52,26 52,47 52,38 52,39 52,34 52,95 52,97 52,29 53,16 52,22 Asphalt Schotter Asphalt ERM3 GOK=52.13 OKRohr=52.39 ERM2 GOK=52.27 OKRohr=52.06 Flur13 Flur6 L99 HsNr.12 127 16 V G4 G5 G6 BUS 2,5% 2,5%2,5% 2,5% 2,5% Grat 2,5% D D 3,00 1,50 2,75 3,00 2,75 1,50 18,00 12,50 1,50 2,75 3,50 2,25 1,50 2, 50 2,50 7,50 3, 25 3,25 7,50 2,50 2,50 2,50 2,50 4,00 4,00 3,10 2,88 Kaiserstraße Betriebsgelände privat privat öffentlich öffentlich öffentlich privat öffentlich privatEigentümer "Petrus" FGU Trafostation Container verschieben Neubau Mauer in Abstimmung mit Amt 67 in Ausführungsplanung Zufahrt Besucherparkplatz öffentlich privat Haupterschließung Mauer entfällt Abbruch vorhandene Fußgänger-LSA Bestandsvermessung wird im Rahmen der Ausführungsplanung ergänzt. Markierung (genaue Ausbildung im Zuge der vertiefenden Planung) 32364100 32364100 5638300 5638300 5638400 5638400 5638500 5638500 Index Datum Änderungen Bearb. Gepr. Gustav-Heinemann-Ufer 72a, 50968 Köln Tel.: (0221)925812-0 Fax: 925812-7 E-Mail: koeln@schuessler-plan.de Planbezeichnung: Planungsstufe: Bauherr: Bauvorhaben: Planverfasser: gezeichnet: geprüft: Datum: Name: Index: Blattnummer: Projekt-Nummer: Scheidtweilerstraße 38 50933 Köln KVB Betriebshof Ost Kaiserstraße, 51145 Köln Entwurfsplanung (LPH 3) ANLAGE 3 - ENTWURFSPLANUNG keine Einträge Freigabe: Mitzeichnung: Status: freigegeben ohne Einträge Maßstab: Blattgröße: KVB 1131 - Herr Heinsch KVB 201 - Herr Brüggen KVB 12020 - Herr Mujagic KVB Betriebsrat - Herr Voit KVB 12200 - Herr Hasler Schüßler-Plan - Herr Richling Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift KVB 202 Datum / Unterschrift freigegeben mit Einträgen nicht freigegeben 15309 Ausbau Zufahrt Kaiserstraße als öffentliche Straße mit Schleppkurvennachweis Vorabzug 1:250 131,0 x 45,0 V_E_VK_VF_LP_003_d 12/2020 Gramberg Richling06/2021 Ingenieurgesellschaft mbH Schüßler-Plan d Legende Schleppkurven: Schleppkurve Müllfahrzeug 3-achsig Schleppkurve Gelenkbus Schleppkurve Sattelschlepper a 05.05.2021 Anpassung Gehweg Eigentümer "Petrus" MGr CRi b 20.05.2021 Anpassung Gehweg Bushaltestelle Kaiserstraße MGr CRi c 30.06.2021 Änderung Anordnung Parkplätze MGr CRi d 08.07.2021 Anpassung Haltestelle und Bordverlauf MGr CRi Index Datum Änderungen Bearb. Gepr. Gustav-Heinemann-Ufer 72a, 50968 Köln Tel.: (0221)925812-0 Fax: 925812-7 E-Mail: koeln@schuessler-plan.de Planbezeichnung: Planungsstufe: Bauherr: Bauvorhaben: Planverfasser: gezeichnet: geprüft: Datum: Name: Index: Blattnummer: Projekt-Nummer: Scheidtweilerstraße 38 50933 Köln KVB Betriebshof Ost Kaiserstraße, 51145 Köln Entwurfsplanung (LPH 3) ANLAGE 3 - Entwurfsplanung keine Einträge Freigabe: Mitzeichnung: Status: freigegeben ohne Einträge Maßstab: Blattgröße: KVB 1131 - Herr Heinsch KVB 201 - Herr Brüggen KVB 12020 - Herr Mujagic KVB Betriebsrat - Herr Voit KVB 12200 - Herr Hasler Schüßler-Plan - Herr Richling Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift KVB 202 Datum / Unterschrift freigegeben mit Einträgen nicht freigegeben 15309 Querschnitte D-D Zufahrt West Vorabzug 1 : 50 59,0 x 38,9 V_E_VK_VF_QS_004 12/2020 Gramberg Richling07/2021 Ingenieurgesellschaft mbH Schüßler-Plan Querschnitt D-D Zufahrt West M. 1:50 Tiefbordstein 8/20 Hochbordstein 15/25 9 Rundbordstein 15/22 3 Hochbordstein 15/25 12 507,502,502,50 13,00 FahrbahnParkenGehweg 2,0% 75,0 cm Gesamtaufbau 34,0 cm Frostschutzschicht 15,0 cm Schottertragschicht 14,0 cm Asphalttragschicht 12,0 cm Asphaltdeckschicht RStO 12 (Tafel 1, Zeile 3) Bk32 65,0 cm Gesamtaufbau 33,0 cm Frostschutzschicht 20,0 cm Schottertragschicht 4,0 cm Bettung 8,0 cm Pflaster RStO 12 (Tafel 3, Zeile 1) Bk1,0 40,0 cm Gesamtaufbau 13,0 cm Frostschutzschicht 15,0 cm Schottertragschicht 4,0 cm Bettung 8,0 cm Betonsteinplatten RStO 12 (Tafel 6, Zeile 1) 20 2020 2,5% 2,5%Gussasphalt- rinne Privater Mischwasserkanal DN 600 Bestand (ENTFÄLLT)Mischwasserkanal DN 600 (Planung) Rheinenergie Strom (Bestand) Grundstücksgrenze Grundstücksgrenze 50 Zaun h=2,00m 0.8 2.58 Sandbett Leerrohr für Mitttelspannung DN 160 Verbau FlüssigbodenLeerrohr für Hochspannung 110 kV DN 160 Magerbeton 0.8 0.9 1.32 50 1,00 1,00 2,00 50 50 3,80 2,58 62 50 Kabeltrasse TK + KVB Strom / Beleuchtung Gas + Wasser Ablauf 110 kV + Strom Zuführung Betriebshof ~52,30 49,46 Im Bereich Einschnürung Bord um 1m versetzt Fahrbahnbreite = 6,50m
Anlage 2 Textliche Erläuterung
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1 A N L A G E 2 Textliche Erläuterung zum städtebaulichen Planungskonzept Arbeitstitel: Kaiserstraße in Köln-Porz, 1. Änderung 1. Anlass und Ziel der Planung Die Firma Dielektra GmbH, ein großes Traditionsunternehmen der Elektrobranche, war mehr als 100 Jahre am Standort in Köln-Porz tätig. Anfang des Jahres 2009 ging die Firma in die Insolvenz. Seitdem liegt ein Großteil der rd. 35 ha großen, südlich der Kaiserstraße und östlich der Bahnstrecke Köln – Bonn gelegenen Betriebsflächen brach. Die Petrus Objekt Kaiserstraße GmbH & Co KG hat einen Teil der Liegenschaft an der Kaiserstraße in Köln- Porz im Jahr 2017 erworben und einen städtebaulichen Rahmenplan erarbeiten lassen, der eine Büro- und Dienstleistungsnutzung sowie ein Hotel und ein Parkhaus vorsieht (Kaiserquartier). Das Plangebiet hat eine Größe von rd. 2,5 ha. Im Januar 2019 hat die Kölner Verkehrs-Betriebe AG, Köln (KVB) den rd. 6,3 ha großen, südlich davon gelegenen Teil der Liegenschaft der ehemaligen Firma Dielektra erworben, um dort ein Busdepot zu errichten. Mit dem für Elektrobusse vorgesehenen Depot möchte die KVB den ehrgeizigen Klimaschutzzielen der Stadt Köln nachkommen. Um sicherzustellen, dass die durch die beiden Vorhaben (Kaiserquartier und Busbetriebshof) entstehenden Verkehre sicher abgewickelt werden können, soll die Erschließung zukünftig über eine öffentliche Erschließungsstraße erfolgen. Dabei handelt es sich um eine bereits bestehende, von der Kaiserstraße nach Süden führende ehemalige Betriebszufahrt, die für die genannten Zwecke entsprechend ausgebaut wird. Ebenfalls umgestaltet wird in diesem Zuge der Knotenpunkt mit der Kaiserstraße. Für eine gemeinsame Nutzung der Zufahrtsstraße durch unterschiedliche Nutzer ist es notwendig, die aktuell private Verkehrsfläche öffentlich zu widmen. Um den Ausbau sowie die Umwidmung einer privaten in eine öffentliche Straße zu erlangen, ist Voraussetzung, dass der entsprechende Bereich im Bebauungsplan als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt ist. Aus diesem Grund soll der rechtskräftige Bebauungsplan in einem kleinen Teilbereich, der ausschließlich die Fläche der zu widmenden Straße umfasst, geändert werden. Durch diese notwendige Änderung wird sichergestellt, dass sowohl die gewünschte gewerbliche Nutzung des Kaiserquartiers als auch die vollständige Nutzung des Busbetriebshofes der KVB ermöglicht und planungsrechtlich gesichert ist. Ziel der Bebauungsplanänderung ist daher die Ergänzung der Festsetzungen um die heute bereits als Zufahrt genutzte Fläche als öffentliche Verkehrsfläche gem. § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB. 2 Abb. 1: Übersichtsplan 2. Erläuterungen zum Plangebiet 2.1 Lage im Stadtgebiet Das Plangebiet befindet sich in Stadtbezirk Porz, am westlichen Rand des Stadtteils Urbach in der Gemarkung Urbach. 3 2.2 Größe und Abgrenzung des Plangebietes Das für das Änderungsverfahren gegenständliche Plangebiet wird durch die Kaiserstraße im Norden, die Fläche des Autohauses Schmitz im Osten, die zukünftig durch einen Büropark genutzte Fläche des Kaiserquartiers im Westen und das Gelände der KVB im Süden, das künftig als Busbetriebshof für Elektrofahrzeuge genutzt werden soll, begrenzt (siehe Abb. 1). Das Plangebiet umfasst die für die Errichtung der geplanten Erschließungsstraße erforderlichen Flächen einschließlich Wendeanlage für Sattelschlepper /Müllfahrzeuge, Gehweg und Park- / Grünstreifen. Es hat eine Größe von rd. 3.200 m² 2.3 Bestandssituation Das Plangebiet selbst wird zurzeit als Verkehrsfläche genutzt und ist unbebaut. Es wurde bisher zur Erschließung der Gewerbe- und Industrieflächen genutzt und ist nahezu vollständig versiegelt. Im westlichen Randbereich befindet sich ein Grünstreifen mit 10 Bäumen, die alle aufgrund ihres Stammumfangs satzungsgeschützt sind, für die jedoch kürzlich eine Fällgenehmigung mit der Vorgabe Ersatzpflanzungen vorzunehmen, erteilt wurde. Die Umgebung des Plangebietes ist charakterisiert durch gemischte Bau- und Nutzungsstrukturen. Nördlich an das Plangebiet angrenzend befinden sich Wohngebiete mit überwiegend dreigeschossigen Mehrfamilienhäusern. Nördlich davon, jenseits der Kaiserstraße, sind überwiegend zweigeschossige Einfamilienhäuser in Form von Reihen- und Doppelhäusern vorzufinden. Westlich und südlich des Plangebietes befindet sich das aktuell brach liegende ehemalige Betriebsgelände der einstigen Dielektra GmbH mit noch einem bestehenden Firmengebäude unmittelbar südlich der Kaiserstraße. Südwestlich davon verläuft die Bahntrasse der Bahnstrecke Köln – Bonn. Östlich des Plangebietes befinden sich ausschließlich gewerblich genutzte Bereiche mit überwiegend eingeschossigen Gebäuden mit hohen Geschosshöhen. Dazu zählen ein Autohaus, mehrere Discounter und andere gewerbliche Betriebe. Nordwestlich des Plangebietes, zwischen der Haupterschließung Kaiserstraße und der kleineren Erschließungsstraße mit gleichem Namen befinden sich gemischt genutzte Strukturen mit einer kleinteiligeren drei- bis viergeschossigen Bebauung. 2.4 Erschließung Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) Das Plangebiet ist sehr gut an den öffentlichen Nahverkehr angeschlossen. Der Bahnhof Köln-Porz befindet sich in rd. 250 m Entfernung nordwestlich des Plangebietes und ist fußläufig über die Kaiserstraße zu erreichen. Ebenfalls fußläufig sind die Bushaltestellen auf der Kaiserstraße zu erreichen. Sie befinden sich unmittelbar östlich und westlich der Einmündung in die Kaiserstraße. Hier verkehren in enger Taktfolge verschiedene Buslinien, die das Plangebiet mit dem Stadtteilzentrum Köln-Porz sowie dem Flughafen Köln-Bonn und dem Chemiepark Leverkusen verbinden. Motorisierter Individualverkehr (MIV) 4 Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes erfolgt von der Kaiserstraße aus. Die im Plangebiet gelegene Verkehrsfläche stellt die Erschließung für die südlich und westlich davon gelegenen Flächen der ehemaligen Dielektra GmbH dar sowie eine Teilerschließung für die östliche Fläche des Autohauses. Für die dort zukünftig vorgesehenen Nutzungen wird der Knotenpunkt Kaiserstraße / Erschließungsstraße mit einer Lichtsignalanlage und einer Linksabbiegespur auf der Kaiserstraße versehen. Für die verschiedenen Vorhaben auf dem ehemaligen Dielektra-Gelände wurde ein verkehrstechnisches Gutachten angefertigt, das die Leistungsfähigkeit der Kaiserstraße insbesondere an den umliegenden Knotenpunkten (Kreisverkehr Kaiserstraße / Klingerstraße / Bahnhofstraße, Knotenpunkt Kaiserstraße / Planstraße, Knotenpunkt Kaiserstraße / Brucknerstraße, Knotenpunkt Kaiserstraße / Frankfurter Straße / Waldstraße) ermittelt hat. In die Untersuchung einbezogen wurde die vorgesehene Entwicklung eines Unternehmerparks, der ebenfalls auf einem Teilbereich des ehemaligen Dielektra-Geländes – südöstlich des vorgesehenen Busbetriebshofes der KVB – entstehen soll. Dieser Unternehmerpark soll über die weiter östlich vom Plangebiet verlaufende Brucknerstraße erschlossen werden, die in die Kaiserstraße mündet. Im Ergebnis sind drei der o. g. Knotenpunkte auch mit der Umsetzung aller geplanten Vorhaben gut bis hinreichend leistungsfähig. Der Knotenpunkt Kaiserstraße / Frankfurter Str. / Waldstraße ist bereits heute an seiner Kapazitätsgrenze. Basierend auf den Ergebnissen für die bestehende Knotengeometrie wurde im Rahmen der Verkehrsuntersuchung für ein weiteres Bauvorhaben in Porz (Friedensstraße) ein Umbaukonzept für die Waldstraße entwickelt, die u.a. den Wegfall der Linksabbiegemöglichkeit von der Waldstraße in die Frankfurter Straße und die Grünzeitoptimierung vorsieht. Mit dieser Maßnahme kann der Verkehr an diesem Knotenpunkt in einer ausreichenden Qualitätsstufe abgewickelt werden. Wasser- / Energieversorgung, Abwasserentsorgung Die Wasser- und Energieversorgung des Gewerbegebietes Kaiserstraße erfolgt über bestehende Leitungsnetze von der Kaiserstraße aus. Im Rahmen des Straßenausbaus der Verkehrsfläche werden die Wasser-, Abwasser- und Energieleitungen neu verlegt. Das Entwässerungskonzept wird mit der StEB abgestimmt. Bodensituation Das Plangebiet ist überwiegend versiegelt und wird als Zufahrt genutzt. Randlich befindet sich eine Grünfläche mit mehreren Bäumen. Im Zuge einer damaligen Planung ist im Jahr 2016 eine Bodenuntersuchung durchgeführt worden (Ingenieurbüro Dr. Tillmanns & Partner GmbH, Bergheim), die zusammenfassend feststellt, dass die im Untersuchungsgebiet verbauten Verkehrswege aus Asphalt – um die es sich vorliegend handelt – teerfrei und aus arbeitsschutz- und entsorgungstechnischer Sicht unproblematisch sind. Ein Bodengutachten mit einer Untersuchung und Neubewertung des zentralen Flurstückes Nr. 628 gem. BBodSchG bzw. BBodSchV wird darüber hinaus beauftragt. 2.5 Planungsrechtliche Situation Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 75389/03 „Kaiserstraße in Köln-Porz“. Dieser wurde im Jahr 2006 aufgestellt und setzt als Art der baulichen Nutzung für den nördlichen Teil des Plangebietes ein Gewerbe- und für den südlichen Teil des Plangebietes ein Industriegebiet fest. Im Osten des Plangebietes wird 5 eine Fläche als „öffentliche Grünfläche“ festgesetzt. Einzelhandel wird im Plangebiet ausgeschlossen. Weitere Festsetzungen werden nicht getroffen. Da in diesem Bebauungsplan keine Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung getroffen werden, sind diesbezüglich Vorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen. Ebenfalls sind im Plangebiet keine öffentlichen oder privaten Verkehrsflächen festgesetzt. Das bestehende Planungsrecht wird durch die vorliegende Bebauungsplanänderung um die Festsetzung der bereits heute als Zufahrt genutzten Fläche als öffentliche Verkehrsfläche gem. § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB ergänzt. 3. Planungsvorgaben 3.1 Regionalplan Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln – Teilabschnitt Region Köln – ist das Plangebiet als Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung (GBI) dargestellt. Die geplante Änderung des Bebauungsplans Nr. Nr. 75389/03 „Kaiserstraße in Köln-Porz, 1. Änderung“ ist somit mit den Zielen der Raumordnung vereinbar. 3.2 Flächennutzungsplan Im Flächennutzungsplan der Stadt Köln ist der nördliche Teil des Plangebietes als Gewerbe- und im südlichen Teil des Plangebiets als Industriefläche dargestellt. Da im Flächennutzungsplan nur Flächen für Hauptverkehrszüge, nicht aber untergeordnete Verkehrsflächen dargestellt sind, entsprechen die vorgesehenen Festsetzungen den Darstellungen des Flächennutzungsplans und dieser muss nicht geändert oder ergänzt werden. Die Änderung des Bebauungsplanes kann gemäß § 8 Abs. 2 BauGB als aus dem FNP entwickelt angesehen werden. 3.3 Landschaftsplan Im Landschaftsplan der Stadt Köln aus dem Jahr 1991 in seiner aktuellen Fassung vom 20.01.2021 stellt für das Plangebiet keine besonders geschützten Teile von Natur und Landschaft sowie Entwicklung-, Pflege- oder Erschließungsmaßnahmen dar. Landschaftsplanerische Vorgaben und Ziele sind für den betroffenen Bereich nicht definiert.3.4 Sonstige übergeordnete Planungen 4. Planinhalte 4.1 Art der baulichen Nutzung In der vorliegenden Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. Nr. 75389/03 „Kaiserstraße in Köln-Porz“ wird ausschließlich eine öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Es erfolgt keine Änderung der festgesetzten Art der baulichen Nutzung. 4.2 Maß der baulichen Nutzung In dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 75389/03 „Kaiserstraße in Köln-Porz“ sind keine Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung getroffen. Dies ändert sich auch durch das vorliegende Planverfahren nicht. 6 4.3 Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen Das Plangebiet wird keiner hochbaulichen Nutzung zugeführt. Es wird als Verkehrsfläche gem. § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB festgesetzt und dient der Erschließung des vorgesehenen Busbetriebshofs im Süden sowie des Kaiserquartiers im Westen. Das Autohaus östlich des Plangebietes erhält über die Erschließungsstraße eine zweite untergeordnete Zufahrt. 4.4 Erschließungskonzept Der Bebauungsplan ist die planungsrechtliche Voraussetzung für die Widmung und den Ausbau der Straße als öffentliche Verkehrsanlage. Dem Bebauungsplan liegt eine straßenplanerische Fachplanung zugrunde (siehe Anlage 3). Diese sieht eine Straßenbreite von 7,5 m und an einer Engstelle aufgrund der Lage eines Trafohäuschens von 6,5 m vor. Mit dieser Straßenbreite werden die Anforderungen an den Begegnungsverkehr von Gelenkbussen erfüllt, die durch den geplanten Busbetriebshof entstehen. Am westlichen Rand der Fahrbahn liegt ein jeweils 2,5 m breiter Streifen für Parkbuchten mit dazwischenliegenden Pflanzbeeten für Baumpflanzungen und für einen Gehweg. Damit verfügt die Verkehrsflächen über einen einseitigen Gehweg. Am südlichen Ende des Plangebietes befindet sich eine Wendeanlage für Sattelschlepper /Müllfahrzeuge mit einem Durchmesser von 25,0 m. Der Gehweg endet auf dem Privatgelände des Busbetriebshofes der KVB. 5. Auswirkungen der Planung / Umweltbelange Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Durchführung einer Umweltprüfung mit Erstellung eines Umweltberichtes abgesehen, da durch die geplante Änderung kein Erfordernis hierzu vorbereitet oder begründet wird. Dennoch werden die einzelnen Belange geprüft und im Planverfahren in die Vorbereitung der Abwägungsentscheidung miteinbezogen. Aus der Beteiligung der Dienststellen und TÖB ergeben sich folgende Betroffenheiten: 5.1 Artenschutz Im März 2021 wurde im Rahmen des Bauantrags der KVB für den vorgesehenen Busbetriebshof eine Artenschutzprüfung Stufe I erstellt (Kölner Büro für Faunistik, März 2021). Innerhalb des Untersuchungsbereiches liegt der überwiegende Teil des Geltungsbereiches des vorliegenden Bebauungsplanes. In der Artenschutzprüfung Stufe I wird zusammenfassend festgestellt, dass Vorkommen einiger artenschutzrechtlich relevanter Arten im Bereich der Vorhabenfläche (Anm.: KVB-Gesamtfläche) denkbar sind und eine potenzielle Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten im Sinne von § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG nicht sicher auszuschließen sind. Insbesondere können die Zwergfledermaus und die Mauereidechse betroffen sein. Durch die Schaffung funktionserhaltender Ausgleichsmaßnahmen kann das Eintreten artenschutzrechtlicher Konflikte vermieden werden. Zur Klärung der Notwendigkeit solcher Maßnahmen ist die detaillierte Erfassung der Arten notwendig. Aus diesem Grund wird eine Artenschutzprüfung der Stufe II für den vorgesehenen Busbetriebshof durchgeführt. Für das benachbarte Areal des Kaiserquartiers wurden im Rahmen der Bauvoranfrage eine Artenschutzprüfung Stufe II durchgeführt (Kölner Büro für Faunistik, 06/2019). Diese hat zusammenfassend ergeben, dass artenschutzrechtliche Konflikte bei der Umsetzung des Vorhabens auf dem Kaiserquartier nur mit der Durchführung von Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen bewältigt werden können, da im Vorhabenbereich Vorkommen der Zwergfledermaus und der Mauereidechse nachgewiesen wurden. Bei Beachtung der in 7 dem Gutachten beschriebenen Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen kommt die Artenschutzprüfung zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben aus artenschutzrechtlicher Sicht nach den Vorhaben des § 44 Abs. 1 i.V. mit § 44 Abs. 5 BNatSchG zulässig ist. Es wird vor der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB geprüft, ob und welche Maßnahmen für den Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung anzuwenden sein werden. Hinsichtlich der bereits genehmigten Fällung der Bestandsbäume wird Artenschutzprüfung Stufe II angepasst und Konsequenzen geprüft werden. 5. 2 Natur und Landschaft Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt weder in einem Landschaftsschutzgebiet noch in einem FFH- oder Vogelschutzgebiet. Rd. 150 m östlich des Plangebietes befindet sich das Landschaftsschutzgebiet „Freiräume um Zündorf, Wahn, Libur, Lind und Langel rechtsrheinisch“ (LSG-5107-0033). Da sich zwischen Plangebiet und Landschaftsschutzgebiet gewerblich genutzte Bereiche, insbesondere ein Autohaus und mehrere Discounter befinden, sind Auswirkungen durch die vorliegende Planung auf das Landschaftsschutzgebiet nicht zu befürchten. Das Plangebiet ist bereits heute überwiegend versiegelt und wird als Verkehrsfläche genutzt. Im Randbereich befindet sich im Übergang zu der westlich an das Plangebiet anschließenden Brachfläche ein Grünstreifen mit insgesamt 10 Bäumen, die nach derzeitigen Erkenntnissen alle einen Stammumfang von > 1,00 m aufweisen und somit satzungsgeschützt sind. Da diese Bäume im Rahmen des Straßenausbaus nicht zu erhalten sind, wurden entsprechend der Vorgaben der Baumschutzsatzung der Stadt Köln vom 01.08.2011 Fällgenehmigungen, mit der Auflage Ersatzpflanzungen vorzunehmen, erteilt. 5.3 Immissionsschutz Im Rahmen der Bauvoranfrage für das Kaiserquartier wurde im Juli 2019 ein Schallgutachten (Graner + Partner Ingenieure, Bergisch Gladbach) erstellt, in dem zusammenfassend festgestellt wird, dass bei den geplanten baulichen Veränderungen im Bereich des neuen Knotenpunktes Planstraße/Kaiserstraße davon auszugehen ist, dass in Richtung der Gebäude Celsiusstraße Anspruchsvoraussetzungen gemäß 16. BImSchV für weitergehende Schallschutzmaßnahmen erforderlich werden. Das im Rahmen der Bauvoranfrage für das Kaiserquartier erstellte Schallgutachten wird auf Grundlage der endabgestimmten Verkehrsplanung für das Bebauungsplanverfahren um die Auswirkungen des Verkehrslärms vom Busbetriebshof ergänzt. Die Auswirkungen des Verkehrslärms werden analysiert und bewertet, um sicherzustellen, dass die gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse in der Umgebung des Plangebietes gewährleistet werden. Weitere Gutachten im Hinblick auf den Lärmimmissionsschutz sind gemäß Stellungnahme von 572 nicht erforderlich. Die Dienststellenbeteiligung hat darüber hinaus ergeben, dass eine Untersuchung der Luftschadstoffe nicht erforderlich ist. 5.4 AltlastenIm Bereich des Plangebietes weist das städtische Altlastenkataster den Altstandort mit der Nummer 70605 aus. Die Altlast wird dort als „Altlast / schädliche Bodenveränderung. Gefährdung ist nachgewiesen, Sanierung erforderlich“ ausgewiesen. 8 Die Behördenbeteiligung hat ergeben, dass die vorliegenden Bodengutachten um eine Bodenuntersuchung für ein bislang nicht untersuchtes Flurstück, ergänzt werden müssen. Im Rahmen des Planverfahrens ist eine nähere Abstimmung mit der Unteren Bodenschutzbehörde im Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln erforderlich. 5.5 Klima Da es sich vorliegend um die planungsrechtliche Sicherung einer bestehenden Zufahrtsstraße handelt, die für ihre zukünftige Nutzung entsprechend ausgebaut wird, sind Auswirkungen auf das Klima nicht zu erwarten. Die durch die Bautätigkeit entfallenden Bäume werden entsprechend den Vorgaben der Baumschutzsatzung der Stadt Köln ersetzt. Durch die Errichtung des Busbetriebshofes für Elektrobusse verfolgt die Stadt Köln ihre Klimaschutzziele. 5.6 Gewässer (Hochwasserschutz, Oberflächenentwässerung, Starkregenvorsorge) Das Plangebiet liegt nicht innerhalb eines hochwassergefährdeten Bereichs. Oberflächengewässer sind nicht vorhanden. Der Umgang mit Starkregen wird im Rahmen des Entwässerungskonzeptes für den Straßenausbau im weiteren Verfahren geprüft unddas Entwässerungskonzept mit der StEB abgestimmt. 8. Kenndaten Größe des Plangebiets in ha 2,9 ha BGF über alle Baufelder in m² 40.000 m² Geschossigkeit III-V zuzgl. ein Staffelgeschoss GRZ 0,4 -0,6 GFZ 2,2 Anzahl der geplanten WE 200 - 2015 davon öffentlich gefördert 30 % davon freifinanziert 70 % Soziale Infrastruktur 1 -2 Großtagespflegen (max. 18 Kinder) Öffentliche Spielplatzfläche mind. 1.000 m²
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 613 Mork Az Vorlagen-Nummer 3639/2021 Freigabedatum 18.11.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes 75389/03, Arbeitstitel: Kaiserstraße in Köln-Porz - 1. Änderung Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Ver- fahrens nach § 13 BauGB eine Bebauungsplanänderung für das Gebiet südlich der Kaiserstra- ße, westlich der Fläche des Autohauses Schmitz, östlich der zukünftig durch einen Büropark genutzten Fläche des Kaiserquartiers und nördlich des Geländes der KVB —Arbeitstitel: Kai- serstraße in Köln-Porz - 1. Änderung durchzuführen mit dem Ziel, eine Fläche, die bereits als private Betriebszufahrt fungiert, als Straßenverkehrsfläche festzusetzen sowie den Knotenpunkt mit der Kaiserstraße neu zu gestalten, um die öffentlich rechtliche Erschließung planungsrecht- lich sichern zu können; 2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 7 ohne Einschränkung zustimmt. Alternative: keine Stadtentwicklungsausschuss 02.12.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz) 09.12.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Auf dem ehemaligen Firmengelände der Dielektra GmbH sollen eine Büro- und Dienstleistungsnut- zung, ein Hotel und ein Parkhaus auf der unmittelbar südöstlich der Bahnstrecke Köln-Bonn gelege- nen Teilfläche von ca. 2,5 ha (sogenanntes Kaiser-Quartier) sowie ein Elektrobusdepot der KVB auf einer südlich daran anschließenden Fläche von ca. 6.5 ha errichtet werden. Während die Erschlie- ßung für das Busdepot über eine bereits bestehende, von der Kaiserstraße nach Süden führende ehemalige Betriebszufahrt, gesichert ist, ist die Entwicklung des Kaiserquartiers abhängig von der Widmung dieser Privatstraße in eine öffentliche Straße. Neben der Widmung wird die Straße für die genannten Zwecke entsprechend ausgebaut. Ebenfalls umgestaltet wird in diesem Zuge der Knoten- punkt mit der Kaiserstraße. Um den Ausbau sowie die Umwidmung einer privaten in eine öffentliche Straße zu erlangen, ist Vo- raussetzung, dass der entsprechende Bereich im Bebauungsplan als öffentliche Verkehrsfläche fest- gesetzt ist. Aus diesem Grund soll der rechtskräftige Bebauungsplan in einem kleinen Teilbereich, der ausschließlich die Fläche der zu widmenden Straße umfasst, geändert werden. Ziel ist daher die Ergänzung der Festsetzungen um die heute bereits als Zufahrt genutzte Fläche als öffentliche Verkehrsfläche gem. § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB. Das Änderungsverfahren wird auf Wunsch der beiden Vorhabenträgerinnen Petrus Objekt GmbH und Stadtwerke Köln GmbH durchgeführt. Die anfallenden Kosten für die Planung und Herstellung der Erschließungsstraße werden durch die Vor- habenträgerinnen getragen und die Übernahme vertraglich gesichert. Das für das Änderungsverfahren gegenständliche Plangebiet wird durch die Kaiserstraße im Norden, die Fläche des Autohauses Schmitz im Osten, die zukünftig durch einen Büropark genutzte Fläche des Kaiserquartiers im Westen und das Gelände der KVB im Süden, das künftig als Busbetriebshof für Elektrofahrzeuge genutzt werden soll, begrenzt. Das Plangebiet umfasst die für die Errichtung der geplanten Erschließungsstraße erforderlichen Flächen einschließlich Wendeanlage für Sattelschlep- per /Müllfahrzeuge, Gehweg und Park- / Grünstreifen. Es hat eine Größe von rd. 3.200 m². Die Änderung des Bebauungsplans Nr. 75389/03 Kaiserstraße soll nach § 13 BauGB im verein- fachten Verfahren durchgeführt werde n. Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wurde vom 12.08.2021 bis zum 13.09.2021 durchgeführt. Auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet. Der Öffentlichkeit wird im weiteren Verfahrensverlauf gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Anlagen: 1 Geltungsbereich des Bebauungsplans 2 Textliche Erläuterung zum städtebaulichen Konzept 3 Städtebauliches Planungskonzept
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3639/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 18.11.2021
- Erstellt
- 15.10.2021 11:13