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2709/2024

Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zur 3. Änderung des Bebauungsplanes 67549/04 Arbeitstitel: Causemannstraße in Köln-Merkenich, 3. Änderung

Beschlussvorlage Ausschuss 09.09.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 07.11.2024, TOP 9.2.3

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage_2_Geltungsbereich_der_3_Aenderung_Causemannstrasse

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1610 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61 
 
 
Vorlagen-Nummer 
2709/2024
Stand: 26.08.2025 
Sachstandsbericht  
Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zur 3. Änderung des Bebauungsplanes 
67549/04 Arbeitstitel: Causemannstraße in Köln-Merkenich, 3. Änderung 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand:  
Das Vorhaben wurde über eine Befreiung von den Festsetzungen des geltenden Bebauungs-
plan Nr. 67549/04 nach § 31 BauGB genehmigt. Von folgenden Festsetzungen wurde befreit: 
1. Baugrenze(n) - Überschreitung der Baugrenzen aufgrund der Übereckbebauung in die 
Straße "Auf dem alten Weerth" hinein 
2. Grundflächenzahl (GRZ) - Vorhaben mit GRZ II von 0,65 bei festgesetzter GRZ von 
max. 0,6 
3. Zahl der Vollgeschosse 
 
Am 01.07.2024 wurde die Baugenehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 21 
auf dem Grundstück Causemannstr. 3 erteilt.  
 
Das Bebauungsplanverfahren „Causemannstraße“, 3. Änderung ist somit nicht mehr notwen-
dig und wird eingestellt.  
 
Nächste Schritte: 
Der Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses am 24.01.2019 über die Einleitung betref-
fend die Änderung des Bebauungsplanes Nummer 67549/04, Arbeitstitel Causemannstraße in 
Köln-Merkenich, 3. Änderung (Vorlagen-Nummer 3881/2018) wird aufgehoben. 
Am 20.06.2024 hat der Stadtentwicklungsausschuss den Beschluss zur Aufhebung des Einlei-
tungsbeschlusses zur Änderung des Bebauungsplanes 67549/04; Arbeitstitel: Causemann-
straße in Köln-Merkenich, 3. Änderung rechtswirksam gefasst. 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Es ist kein weiterer Sachstandsbericht erforderlich.

Beschlussvorlage Ausschuss

3417 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61 
 
Vorlagen-Nummer 
 2709/2024 
Freigabedatum 09.09.2024 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zur 3. Änderung des Bebauungsplanes 
67549/04 Arbeitstitel: Causemannstraße in Köln-Merkenich, 3. Änderung  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
  
1.  beschließt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nummer 67549/04 
gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) in 
Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB für das Gebiet 
südlich der Causemannstraße und westlich der Straße "Auf dem Alten Weehrt" in 
Köln-Merkenich, betreffend das Wohnbaugrundstücke Causemannstraße 1 - 7 —
Arbeitstitel: Causemannstraße in Köln-Merkenich, 3. Änderung — aufzuheben und 
das Bebauungsplanverfahren einzustellen.  
2.  verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) ohne 
Einschränkungen zustimmt. 
 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 07.11.2024 
Stadtentwicklungsausschuss 07.11.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Der Geltungsbereich der 3. Änderung umfasst das Wohnbaugrundstück Causemannstraße 1 
– 7, und liegt im rechtskräftigen Bebauungsplan 67549/04. Der rechtskräftige Bebauungsplan 
setzt für den Bereich der 3. Änderung ein Allgemeines Wohngebiet (WA), Baugrenzen, Ge-
schossigkeiten, Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl fest. 
 
Um der gestiegenen Nachfrage an Wohnraum zu begegnen, sollte das mindergenutzte 
Grundstück im Eckbereich "Causemannstraße" und der Straße "Auf dem Alten Weerth" in an-
gemessener Weise städtebaulich ertüchtigt werden.  
 
Das Änderungsverfahren sollte als beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung gemäß § 
13a BauGB durchgeführt werden. 
 
Der Gesetzgeber hat mit dem Baulandmobilisierungsgesetz vom 23. Juni 2021 den Kommu-
nen in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt nach § 201a weitergehende Befrei-
ungsmöglichkeiten von bestehenden Bebauungsplänen einräumt. Das Stadtgebiet von Köln 
gehört mit Rechtsverordnung der Landesregierung vom 15.08.2024 zu diesen Gebieten. Unter 
anderem kann nun mit Zustimmung der Gemeinde im Einzelfall von den Festsetzungen des 
Bebauungsplans zugunsten des Wohnungsbaus befreit werden, auch wenn die Grundzüge 
der Planung berührt sind. Von dieser Möglichkeit wurde hier Gebrauch gemacht. 
 
Das Vorhaben wurde über eine Befreiung von den Festsetzungen des geltenden Bebauungs-
planes Nummer 67549/04 nach § 31 BauGB genehmigt. Von folgenden Festsetzungen wurde 
befreit: 
1. Baugrenze(n) - Überschreitung der Baugrenzen aufgrund der Übereckbebauung in die 
Straße "Auf dem alten Weerth" hinein 
2. Grundflächenzahl (GRZ) - Vorhaben mit GRZ II von 0,65 bei festgesetzter GRZ von 
max. 0,6 
3. Zahl der Vollgeschosse 
 
Am 01.07.2024 wurde die Baugenehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 21 
Wohneinheiten auf dem Grundstück Causemannstr. 3 erteilt.  
 
Das Bebauungsplanverfahren „Causemannstraße“, 3. Änderung ist somit nicht mehr notwen-
dig und der Einleitungsbeschluss vom 07.02.2019 kann aufgehoben werden. 
 
Anlagen: 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 Geltungsbereich der 3. Änderung

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

920 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? 
- Ja, es gibt gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung. 
Wenn ja: Welche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung sind gesetzlich vorgeschrieben? 
Nach erfolgtem Beschluss erfolgt eine Bekanntmachung im Amtsblatt. 
  
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage_2_Geltungsbereich_der_3_Aenderung_Causemannstrasse

408 Zeichen

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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
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tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
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Anlage 2
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N
Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 67549/04
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LQ.|OQ0HUNHQLFKbQGHUXQJ
0 10050 200 300 Meter

Beratungsverlauf (2)

07.11.2024 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 13.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.11.2024 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Causemannstraße 1
  • Brückenstraße 5
  • Auf dem Alten Weerth

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Details

Aktenzeichen
2709/2024
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
09.09.2024
Erstellt
04.09.2024 06:25