Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zur 3. Änderung des Bebauungsplanes 67549/04 Arbeitstitel: Causemannstraße in Köln-Merkenich, 3. Änderung
Beschlussvorlage Ausschuss 2709/2024 vom 09.09.2024
Stand: Am 07.11.2024 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) ungeändert beschlossen.
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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/61 Vorlagen-Nummer 2709/2024 Stand: 26.08.2025 Sachstandsbericht Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zur 3. Änderung des Bebauungsplanes 67549/04 Arbeitstitel: Causemannstraße in Köln-Merkenich, 3. Änderung Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Das Vorhaben wurde über eine Befreiung von den Festsetzungen des geltenden Bebauungs- plan Nr. 67549/04 nach § 31 BauGB genehmigt. Von folgenden Festsetzungen wurde befreit: 1. Baugrenze(n) - Überschreitung der Baugrenzen aufgrund der Übereckbebauung in die Straße "Auf dem alten Weerth" hinein 2. Grundflächenzahl (GRZ) - Vorhaben mit GRZ II von 0,65 bei festgesetzter GRZ von max. 0,6 3. Zahl der Vollgeschosse Am 01.07.2024 wurde die Baugenehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 21 auf dem Grundstück Causemannstr. 3 erteilt. Das Bebauungsplanverfahren „Causemannstraße“, 3. Änderung ist somit nicht mehr notwen- dig und wird eingestellt. Nächste Schritte: Der Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses am 24.01.2019 über die Einleitung betref- fend die Änderung des Bebauungsplanes Nummer 67549/04, Arbeitstitel Causemannstraße in Köln-Merkenich, 3. Änderung (Vorlagen-Nummer 3881/2018) wird aufgehoben. Am 20.06.2024 hat der Stadtentwicklungsausschuss den Beschluss zur Aufhebung des Einlei- tungsbeschlusses zur Änderung des Bebauungsplanes 67549/04; Arbeitstitel: Causemann- straße in Köln-Merkenich, 3. Änderung rechtswirksam gefasst. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: Es ist kein weiterer Sachstandsbericht erforderlich. -
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/61 Vorlagen-Nummer 2709/2024 Freigabedatum 09.09.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zur 3. Änderung des Bebauungsplanes 67549/04 Arbeitstitel: Causemannstraße in Köln-Merkenich, 3. Änderung Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nummer 67549/04 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB für das Gebiet südlich der Causemannstraße und westlich der Straße "Auf dem Alten Weehrt" in Köln-Merkenich, betreffend das Wohnbaugrundstücke Causemannstraße 1 - 7 — Arbeitstitel: Causemannstraße in Köln-Merkenich, 3. Änderung — aufzuheben und das Bebauungsplanverfahren einzustellen. 2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) ohne Einschränkungen zustimmt. Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 07.11.2024 Stadtentwicklungsausschuss 07.11.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Geltungsbereich der 3. Änderung umfasst das Wohnbaugrundstück Causemannstraße 1 – 7, und liegt im rechtskräftigen Bebauungsplan 67549/04. Der rechtskräftige Bebauungsplan setzt für den Bereich der 3. Änderung ein Allgemeines Wohngebiet (WA), Baugrenzen, Ge- schossigkeiten, Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl fest. Um der gestiegenen Nachfrage an Wohnraum zu begegnen, sollte das mindergenutzte Grundstück im Eckbereich "Causemannstraße" und der Straße "Auf dem Alten Weerth" in an- gemessener Weise städtebaulich ertüchtigt werden. Das Änderungsverfahren sollte als beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden. Der Gesetzgeber hat mit dem Baulandmobilisierungsgesetz vom 23. Juni 2021 den Kommu- nen in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt nach § 201a weitergehende Befrei- ungsmöglichkeiten von bestehenden Bebauungsplänen einräumt. Das Stadtgebiet von Köln gehört mit Rechtsverordnung der Landesregierung vom 15.08.2024 zu diesen Gebieten. Unter anderem kann nun mit Zustimmung der Gemeinde im Einzelfall von den Festsetzungen des Bebauungsplans zugunsten des Wohnungsbaus befreit werden, auch wenn die Grundzüge der Planung berührt sind. Von dieser Möglichkeit wurde hier Gebrauch gemacht. Das Vorhaben wurde über eine Befreiung von den Festsetzungen des geltenden Bebauungs- planes Nummer 67549/04 nach § 31 BauGB genehmigt. Von folgenden Festsetzungen wurde befreit: 1. Baugrenze(n) - Überschreitung der Baugrenzen aufgrund der Übereckbebauung in die Straße "Auf dem alten Weerth" hinein 2. Grundflächenzahl (GRZ) - Vorhaben mit GRZ II von 0,65 bei festgesetzter GRZ von max. 0,6 3. Zahl der Vollgeschosse Am 01.07.2024 wurde die Baugenehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 21 Wohneinheiten auf dem Grundstück Causemannstr. 3 erteilt. Das Bebauungsplanverfahren „Causemannstraße“, 3. Änderung ist somit nicht mehr notwen- dig und der Einleitungsbeschluss vom 07.02.2019 kann aufgehoben werden. Anlagen: Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Geltungsbereich der 3. Änderung -
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? - Ja, es gibt gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung. Wenn ja: Welche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung sind gesetzlich vorgeschrieben? Nach erfolgtem Beschluss erfolgt eine Bekanntmachung im Amtsblatt. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung -
Anlage_2_Geltungsbereich_der_3_Aenderung_Causemannstrasse
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%HUHLFKGHUbQGHUXQJ Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von 0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHU tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu GLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ Anlage 2 0DVWDE N Stadtplanungsamt Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 67549/04 &DXVHPDQQVWUDH LQ.|OQ0HUNHQLFKbQGHUXQJ 0 10050 200 300 Meter
Beratungsverlauf
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07.11.2024 zuletzt
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.3, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert beschlossen
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