1279/2025
Restaurierung des Zinnenmauerwerks am Römerturm
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Anlage 4
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Projekt: 20250408 2% BA2 Zinnen LV Römerturm Restaurierung, Gerüst u. Klempne LV: 1 2. BA Römerturm Natursteinrestaurierungsarbeiten Zinnen Seite 1 23.04.2025 Pos.Nr. Menge Einheitspreis Gesamtpreis LV 1 2. BA Römerturm Natursteinrestaurierungsarbeiten Zinnen Bereich 1. Allgemeine Arbeiten/Kosten Titel 1.1. Maßnahmendokumentation Maßnahmendokumentation (Text, Foto und 4.080,00 €1,00 4.080,00 €1.1.1. St Kartierung) 2-fach Mehrausfertigung der vollständigen 510,00 €1,00 510,00 €1.1.2. St Dokumentation Untersuchung / Festlegung der Maßnahmen 2.550,00 €1,00 2.550,00 €1.1.3. St Summe Titel 1.1. Maßnahmendokumentation 7.140,00 € Titel 1.2. Baustelleneinrichtung und Erschwernisse Einrichten der Baustelle 4.000,00 €1,00 4.000,00 €1.2.4. St Material- / Gerätecontainer 612,00 €1,00 612,00 €1.2.5. St Vorhaltung Materialcontainer je angef. 61,20 €24,00 1.468,80 €1.2.6. St Woche Summe Titel 1.2. Baustelleneinrichtung und Erschwernisse 6.080,80 € Titel 1.3. Schuttbeseitigung Bauschutt 255,00 €2,00 510,00 €1.3.7. m3 Summe Titel 1.3. Schuttbeseitigung 510,00 € Titel 1.4. Schutzmaßnahmen Abwasser 1,224 €1.000,00 1.224,00 €1.4.8. l Bodenschutz und angrenzende nicht 1.500,00 €1,00 1.500,00 €1.4.9. St bearbeitete Turmfassadenflächen Schutz von Flächen 765,00 €1,00 765,00 €1.4.10. St Abschlussreinigung Gerüst- und 1.020,00 €1,00 1.020,00 €1.4.11. St Bodenflächen Summe Titel 1.4. Schutzmaßnahmen 4.509,00 € Summe Bereich 1. Allgemeine Arbeiten/Kosten 18.239,80 € Bereich 2. Natursteinrestaurierungsarbeiten Titel 2.1. Reduzierende Arbeiten Trockenreinigung der Natursteinflächen im 71,40 €63,00 4.498,20 €2.1.12. m2 Mikropartikelstrahlverfahren Zulage Abnahme hartnäckige Biologie 71,40 €20,00 1.428,00 €2.1.13. m2 Mikroheißdampfgerät Abschlussreinigung trocken manuell 25,00 €63,00 1.575,00 €2.1.14. m2 Abnahme von vollständig abgelösten 35,00 €63,00 2.205,00 €2.1.15. m2 Gesteinsoberflächen Abnahme von schwarzen Krusten im 45,90 €350,00 16.065,00 €2.1.16. St Mikropartikelstrahlverfahren Musterfläche Mikropartikelstrahlen 561,00 €1,00 561,00 €2.1.17. St Ausbau von Fremdkörpern 15,30 €20,00 306,00 €2.1.18. St Salzreduzierung mittels 81,60 €20,00 1.632,00 €2.1.19. m2 Vakuumreinigungsgerät Gregomat Summe Titel 2.1. Reduzierende Arbeiten 28.270,20 € *alle Beträge ohne Auszeichnung = netto Anlage 4 Projekt: 20250408 2% BA2 Zinnen LV Römerturm Restaurierung, Gerüst u. Klempne LV: 1 2. BA Römerturm Natursteinrestaurierungsarbeiten Zinnen Seite 2 23.04.2025 Pos.Nr. Menge Einheitspreis Gesamtpreis Titel 2.2. Konservierungsmaßnahmen Einzelsteine SG 1 – leichtes Absanden und 25,50 €26,00 663,00 €2.2.20. St Oberflächenegalisierung SG 2 – mittleres Absanden und 35,70 €84,00 2.998,80 €2.2.21. St Oberflächenegalisierung SG 3 – starkes Absanden und 45,90 €63,00 2.891,70 €2.2.22. St Oberflächenegalisierung SG 1 – leichte Schuppenbildung und 25,50 €105,00 2.677,50 €2.2.23. St Oberflächenegalisierung SG 2 – mittlere Schuppenbildung und 40,80 €360,00 14.688,00 €2.2.24. St Oberflächenegalisierung SG 3 – starke Schuppenbildung und 51,00 €165,00 8.415,00 €2.2.25. St Oberflächenegalisierung SG 1 – leichte Schuppen- bis Schalen- und 45,90 €35,00 1.606,50 €2.2.26. St Rissbildung SG 2 – mittlere Schuppen- bis Schalen- und 56,10 €248,00 13.912,80 €2.2.27. St Rissbildung SG 3 – starke Schuppen- bis Schalen- und 76,50 €158,00 12.087,00 €2.2.28. St Rissbildung SG 1 – leichte Schalenbildung 45,90 €8,00 367,20 €2.2.29. St SG 2 – mittlere Schalenbildung 56,10 €69,00 3.870,90 €2.2.30. St SG 3 – starke Schalenbildung 76,50 €61,00 4.666,50 €2.2.31. St SG 1 – leichtes Abbröckeln 56,10 €31,00 1.739,10 €2.2.32. St SG 2 – mittleres Abbröckeln 76,50 €119,00 9.103,50 €2.2.33. St SG 3 – starkes Abbröckeln 102,00 €89,00 9.078,00 €2.2.34. St SG 1 – leichtes Aufblättern 30,60 €44,00 1.346,40 €2.2.35. St SG 2 – mittleres Aufblättern 40,80 €213,00 8.690,40 €2.2.36. St SG 3 – starkes Aufblättern 86,70 €95,00 8.236,50 €2.2.37. St SG 1 – leichter Ausbruch und Reliefbildung 15,30 €2,00 30,60 €2.2.38. St Musterfläche für Ergänzungsmassen, 76,50 €4,00 306,00 €2.2.39. St Schlämmen und Applikation Überarbeitung der rückseitigen Zinnen 81,60 €10,00 816,00 €2.2.40. St Summe Titel 2.2. Konservierungsmaßnahmen Einzelsteine 108.191,40 € Titel 2.3. Konservierungsarbeiten Gesims- und Abdecksteine Überarbeitung Gesimssteine 255,00 €20,00 5.100,00 €2.3.41. m Überarbeitung Zinnenfensterabdecksteine 153,00 €11,00 1.683,00 €2.3.42. St Überarbeitung Zinnenabdecksteine 250,00 €12,00 3.000,00 €2.3.43. St Summe Titel 2.3. Konservierungsarbeiten Gesims- und Abdecksteine 9.783,00 € Titel 2.4. Fehlstellen im Mauerwerk Ergänzen von Fehlstellen im Mauerwerk mit 127,50 €20,00 2.550,00 €2.4.44. St Einzelsteinen Summe Titel 2.4. Fehlstellen im Mauerwerk 2.550,00 € *alle Beträge ohne Auszeichnung = netto Projekt: 20250408 2% BA2 Zinnen LV Römerturm Restaurierung, Gerüst u. Klempne LV: 1 2. BA Römerturm Natursteinrestaurierungsarbeiten Zinnen Seite 3 23.04.2025 Pos.Nr. Menge Einheitspreis Gesamtpreis Titel 2.5. Fugarbeiten Ausbau der Verfugung vollflächig 56,10 €35,00 1.963,50 €2.5.45. m2 Zinnenmauerwerk Neuverfugung als Normalverfugung 153,00 €35,00 5.355,00 €2.5.46. m2 Aus- und Einbau Werksteinfugen profiliert, 35,70 €17,00 606,90 €2.5.47. St Fugenlänge < 1 m Musterfläche Verfugung 255,00 €4,00 1.020,00 €2.5.48. St Summe Titel 2.5. Fugarbeiten 8.945,40 € Titel 2.6. Mörtelschrägen und Putzarbeiten Aufbringen Mörtelschräge als Auflage für 56,10 €20,00 1.122,00 €2.6.49. m die Verblechung Gesims Aufbringen Ausgleichsputz Auflage für die 80,00 €11,00 880,00 €2.6.50. St Verblechung Zinnenfenster Aufbringen Ausgleichsputz Auflage für die 80,00 €12,00 960,00 €2.6.51. St Verblechung Zinnenabdeckung Aufbringen Ausgleichsputz Mauerwerk 35,70 €20,00 714,00 €2.6.52. m Rückseitig Überarbeitung Lüftungsschächte verputztes 255,00 €4,00 1.020,00 €2.6.53. St Mauerwerk Summe Titel 2.6. Mörtelschrägen und Putzarbeiten 4.696,00 € Summe Bereich 2. Natursteinrestaurierungsarbeiten 162.436,00 € Bereich 3. Nebenarbeiten Titel 3.1. Verblechungsanschlüsse Herstellen von Stein- / Fugenschnitten 35,70 €41,00 1.463,70 €3.1.54. m Vorverfugung der Schnitte 15,30 €41,00 627,30 €3.1.55. m Verblechungsanschlüsse Schließen der Schnittnut mit Haarkalkmörtel 71,40 €11,00 785,40 €3.1.56. St Summe Titel 3.1. Verblechungsanschlüsse 2.876,40 € Titel 3.2. Sonstige Arbeiten Nadeln 8 mm 86,70 €10,00 867,00 €3.2.57. m Kleinteilige Kittungen von Bohrlöchern mit 10,20 €80,00 816,00 €3.2.58. St SEM Summe Titel 3.2. Sonstige Arbeiten 1.683,00 € Titel 3.3. Stundenlohnarbeiten Stunden für einen ltd. Restaurator 71,40 €20,00 1.428,00 €3.3.59. h Stunden für einen Restaurator 71,40 €20,00 1.428,00 €3.3.60. h Stunden für einen Steinmetz 66,30 €20,00 1.326,00 €3.3.61. h Stunden für einen Facharbeiter 66,30 €20,00 1.326,00 €3.3.62. h Summe Titel 3.3. Stundenlohnarbeiten 5.508,00 € Summe Bereich 3. Nebenarbeiten 10.067,40 € Summe netto 190.743,20 € *alle Beträge ohne Auszeichnung = netto Projekt: 20250408 2% BA2 Zinnen LV Römerturm Restaurierung, Gerüst u. Klempne LV: 1 2. BA Römerturm Natursteinrestaurierungsarbeiten Zinnen Seite 4 23.04.2025 Zusammenfassung 7.140,00 € Titel 1.1. Maßnahmendokumentation 6.080,80 € Titel 1.2. Baustelleneinrichtung und Erschwernisse 510,00 € Titel 1.3. Schuttbeseitigung 4.509,00 € Titel 1.4. Schutzmaßnahmen 18.239,80 €Bereich 1. Allgemeine Arbeiten/Kosten 28.270,20 € Titel 2.1. Reduzierende Arbeiten 108.191,40 € Titel 2.2. Konservierungsmaßnahmen Einzelsteine 9.783,00 € Titel 2.3. Konservierungsarbeiten Gesims- und Abdecksteine 2.550,00 € Titel 2.4. Fehlstellen im Mauerwerk 8.945,40 € Titel 2.5. Fugarbeiten 4.696,00 € Titel 2.6. Mörtelschrägen und Putzarbeiten 162.436,00 €Bereich 2. Natursteinrestaurierungsarbeiten 2.876,40 € Titel 3.1. Verblechungsanschlüsse 1.683,00 € Titel 3.2. Sonstige Arbeiten 5.508,00 € Titel 3.3. Stundenlohnarbeiten 10.067,40 €Bereich 3. Nebenarbeiten 226.984,41 €Gesamt brutto zzgl. 19,0 % MwSt. 36.241,21 € 190.743,20 €Gesamt netto Ort/Datum/Stempel/rechtsverbindliche Unterschrift *alle Beträge ohne Auszeichnung = netto
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VII/4512 VII-4 Vorlagen-Nummer 1279/2025 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Restaurierung des Zinnenmauerwerks am Römerturm Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Verwendung von Mitteln in Höhe von 410.000 Euro der Kulturförderabgabe für die Konservierung des Zinnenmauerwerks und Gesimses so- wie der Verblechungen zum Schutz des Mauerwerks am Römerturm an der Zeughausstraße 13/Ecke St.-Apern-Straße (Köln-Altstadt) unter dem Vorbehalt, dass Maßnahmen, bei denen Kostensteigerungen oder Abweichungen von mehr als 10 %, mindestens jedoch 10.000 € auf- treten, zur erneuten Entscheidung vorgelegt werden. Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Freigabe der Mittel im Teilergebnisplan des Römisch-Germanischen Museums in der Produktgruppe 1002 – Denkmalpflege in Teilplan- zeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Haushaltsplan 2025/26 in Höhe von 205.000 Euro im Jahr 2025 und in Höhe von 205.000 Euro im Jahr 2026. Ausschuss Kunst und Kultur 24.06.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 410.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Zu den eindrucksvollsten Baudenkmalen und Denkmalen der römischen Archäologie in Köln und in Deutschland gehört der sogenannte Römerturm an der Zeughausstraße 13/Ecke St.- Apern-Straße (Köln-Altstadt), der von der Antike bis heute fortwährend im Stadtbild erfahrbar geblieben ist. Mit seinem mosaikartig gestalteten Steindekor gilt der fast 2000 Jahre alte Turm zu Recht als ein Wahrzeichen der Stadt Köln. Das einzigartige Monument befindet sich im Ei- gentum der Stadt Köln und wurde am 1. Juli 1980 als Baudenkmal und am 9. Juli 1991 als ar- chäologisches Bodendenkmal in die Denkmalliste der Stadt Köln aufgenommen. Ursprünglich war der Römerturm im Nordwesten der Kölner Innenstadt ein Eckturm der fast 4 Kilometer langen Stadtmauer der Colonia Claudia Ara Agrippinensium, der römischen Bürgerkolonie am Rhein. Dreiviertel der Außenmauer sind sichtbar. Das originale Sichtmauerwerk des zylinder- förmigen Turmes reicht bis zu 5,75 Meter über das heutige Geländeniveau. Der abgeschrägte Mauerfuß liegt knapp unter dem Bürgersteig. Der obere Abschluss mit einem Gurtgesims aus Anröchter Sandstein und einem historisierenden Zinnenkranz wurde im Jahr 1900 fertig ge- stellt. Die Turmabdeckung wurde im 2. Weltkrieg durch eine Betonkuppel verstärkt, um das damals eingelagerte Dombauarchiv vor Bombenschäden zu schützen. Der Römerturm ist trotz seiner mittelalterlich-neuzeitlichen Nutzung stetig der Witterung und 3 Umwelteinflüssen ausgesetzt gewesen. Hieraus ergibt sich ein komplexes Schadensbild der historischen Bausubstanz, das im Rahmen einer Maßnahmenpriorisierung in zwei umfassen- den Arbeitsschritten behoben werden muss. Nach der bereits erfolgten statisch-konstruktiven Sicherung einer circa 15 bis 20 Quadratmeter großen Ausbauchung des äußeren Schalmau- erwerks durch 91 Mikroanker (Bauabschnitt 1 ist abgeschlossen) steht nun eine dringend er- forderliche Konservierung des Zinnenmauerwerks und Gesimses sowie der Verblechungen zum Schutz des Mauerwerks in Bauabschnitt 2 (BA2) an. Abschließend muss eine Gesamtrestaurierung des Turmbauwerks unterhalb des Gesimses in Bauabschnitt 3 erfolgen. Zielsetzung des hier beantragten BA2 ist die Optimierung der Wasserführung am Gesims und Zinnenmauerwerk durch eine Abdeckung mit Verblechungen. In diesem Zusammenhang ist eine Natursteinkonservierung und Fugenüberarbeitung dringend erforderlich, da die vorliegen- den Schäden am römischen Natursteinmauerwerk sehr stark fortgeschritten sind und mit je- dem Winter exponentiell voranschreiten. Vorgaben für die laufende Haushaltsbewirtschaftung durch die Bezirksregierung Die Kommune nimmt bei Umsetzung und Vollzug des Denkmalschutzgesetzes jeweils für ihr Gemeindegebiet die Aufgaben der Unteren Denkmalbehörden wahr (§ 21 DSchG NRW). Die Denkmalbehörden haben diejenigen Maßnahmen zu treffen, die nach pflichtgemäßem Ermes- sen erforderlich sind, um Denkmäler zu schützen, zu erhalten und Gefahren von ihnen abzu- wenden. Bei der vorliegenden Erhaltungsmaßnahme des 2000 Jahre alten Römerturms han- delt es sich um eine öffentlich-rechtlich verpflichtende Maßnahme. Der Leistungsumfang ist auf das gesetzliche Maß beschränkt. Darüber hinaus hat die Deutsche Stiftung Denkmalschutz für die Sanierung des Römerturms einen Drittmittelbetrag in Höhe von 139.501 Euro zugunsten der Maßnahme in Aussicht ge- stellt. Der Antrag auf Drittmittelförderung wird aktuell von der Verwaltung gestellt. Sollte der Antrag bewilligt werden, reduzieren sich die Aufwendungen entsprechend. Finanzierung: Die Gesamtkosten für die dringliche Bewahrung des Römerturms in BA2 belaufen sich auf ca. 385.000 Euro brutto. Hinzu kommen ca. 25.000 Euro Honorarkosten für die Projektsteuerung. Gewerk: Nettokosten Umsatzsteuer Bruttokosten Gerüststellung und Baustelleneinrichtung 52.814,90 € 10.034,83 € 62.849,73 € Klempnerarbeiten 79.233,00 € 15.054,27 € 94.287,27 € Natutsteinrestaurierungsarbeiten 190.743,20 € 36.241,21 € 226.984,41 € Summe: 322.791,10 € 61.330,31 € 384.121,41 € Die zur Finanzierung der erforderliche Konservierung des Zinnenmauerwerks und Gesimses sowie der Verblechungen zum Schutz des Mauerwerks benötigte Aufwandsermächtigung in Höhe von 410.000 Euro ist im Haushaltsplan 2025/2026 im Teilergebnisplan des Römisch- Germanischen Museums in der Produktgruppe 1002 – Denkmalpflege in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen veranschlagt. Im Rahmen der Bewirtschaftung werden die Mittel entsprechend in die sachlich zutreffende Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen umgeschichtet. Im Jahr 2025 fallen für die Sanie- rungsmaßnahme Kosten in Höhe von 205.000 Euro und im Jahr 2026 in Höhe von 205.000 Euro an. 4 In Rahmen der Haushaltsplanaufstellung wurden aus der Kulturförderabgabe für das Rö- misch-Germanische Museum/Archäologische Bodendenkmalpflege und -denkmalschutz 500.000 € in 2025 und in 2026 für „Maßnahmen für die Sanierung und Erhaltung von Denk- mälern inklusive geerbte Denkmäler“ zugesetzt. In Konkretisierung des Haushaltsvermerks sollen die Mittel für den Römerturm, als Bestandteil der römischen Stadtmauer verwendet werden. Die Erläuterungen zum baulichen Zustand sind der Anlage 1 zu entnehmen. Anlagen: Anlage 1: Projektbeschreibungen Anlage 2: Zusammengefasstes Zahlenwerk für die Gerüststellung und Baustelleneinrichtung Anlage 3: Zusammengefasstes Zahlenwerk für die Klempnerarbeiten Anlage 4: Zusammengefasstes Zahlenwerk für die Natursteinrestaurierungsarbeiten Begründung der Dringlichkeit: Notwendige verwaltungsinterne Abstimmungen und personelle Ausfälle haben die Einbrin- gung der Beschlussvorlage verzögert. Es ist allerdings notwendig, dass die vorliegende Vor- lage in der Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur am 20.05.2025 beschlossen wird, da die Baumaßnahmen vor dem Winter begonnen werden müssen.
Anlage 1
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Römerturm Sachstand Dez. 2024
Aufgrund seiner fast 2000 jährigen Präsenz im Stadtbild von Köln prägt der nordwestliche
Eckturm der römischen Stadtmauer die subjektive Wahrnehmung des urbanen Raumes bis
heute. Im alltäglichen Sprachgebrauch wird der zylinderförmige Turm, für den ein Dekor mit
mosaikartig angeordneten Steinen charakteristisch ist, einfach als „der Römerturm“
bezeichnet. Seine Bedeutung als Teil des gewachsenen kulturellen Erbes zeigt sich darin, dass
er sowohl in die Liste der Bodendenkmale, als auch der Baudenkmale der Stadt Köln
eingetragen ist. Aufgrund seiner dauerhaften Nutzung blieb der Römerturm bis heute erhalten.
Äußere Einwirkungen, wie Witterung, Luftschadstoff-Emissionen oder bauliche
Veränderungen, hinterließen im Laufe der Zeit deutliche Spuren. Der Römerturm bedarf
dringend einer umfassenden denkmalgerechten Instandsetzung.
1. Bestandserfassung des Römerturms aus dem Ende des 1. Jahrhunderts n. Chr.
Vor dem einleitend geschilderten Hintergrund fanden restauratorische Untersuchungen, eine
Bestandserfassung und eine detaillierte Aufnahme des Schadensbildes am Römerturm statt
(Abb. 1), die u.a. von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz finanziell unterstützt worden
sind (Projekt-Nr. P-29748). Ein ausführlicher Dokumentationsbericht wurde 2020 durch die
beauftragte Fachfirma Denkmalteam fmk unter der Leitung von Frau Susanne Heym
vorgelegt und dieser auch der Stiftung übergeben.
Abb. 1 Dokumentation der Schadensklassen am Römerturm, Denkmalteam fmk.
2. Sicherung einer Ausbauchung des Sichtmauerwerks
Im Rahmen der genannten restauratorischen Untersuchungen wurden Rissbildungen mit einer
Ausbauchung des Mauerwerks festgestellt, die statisch-konstruktive Ursachen besitzen
(Stellungnahme Ingenieurbüro Schwab-Lemke vom 4.2.2020). Im Bereich des östlichen
Turmabschnitts, unmittelbar neben der Eingangsfront von Haus Zeughausstraße 13, konnte
mit Hilfe verschiedener Methoden der Bauwerksdiagnostik eine circa 15 bis 20 Quadratmeter
große Ausbauchung des äußeren Schalmauerwerks näher untersucht werden. Festgestellt
wurde ein bis zu 16 cm tiefer Hohlraum zwischen opus caementicium-Kern und Mauerschale.
Aus statischer Sicht musste die abgelöste Mauerschale unverzüglich gesichert werden. In der
Folge wurden 91 Ankerpunkte festgelegt und im Rahmen der Sicherungsmaßnahme
restauratorisch konserviert (Abb. 2). In die Fugen des Sichtmauerwerks setzte man Bohrungen
mit einem Durchmesser von 20 mm und führte diese bis 60-80 cm tief in das antike
Kernmauerwerk. Die Rückverankerung der abgelösten Mauerschale erfolgte mittels
Gewindestangen, auf die man Bronzeplatten mit einem Durchmesser von 6 cm aufsetzte und
verschraubte. Ein Bleiguss im Zwischenraum von Mauerwerk und Bronzeplatten schafft einen
ebenen Ankergrund und erschwert ein unbefugtes Abdrehen. Die erzielte statische Sicherung
des Mauerbereichs wurde durch Auszugsversuche bestätigt. Die Bronzeplatten der räumlich
verteilten Ankerpunkte verschmelzen auf eine optisch unaufdringliche Weise mit dem
musivischen, d. h. mit dem mosaikartig gestalteten Mauerwerk des Römerturms (Abb. 3).
Die vorgestellte Sicherungsmaßnahme an der Ausbeulung des Römerturms wurde von der
Stadt Köln getragen. Verausgabt wurden für diese statische Sicherung insgesamt 323.639
Euro (Schlussrechnung der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln Nov. 2024).
Abb. 2 Köln Römerturm an der Zeughausstraße 13 visualisierte Darstellung der statischen
Nachverankerung der Ausbauchung (Foto und Einzeichnung Denkmalteam fmk).
Abb. 3 Köln. Römerturm an der Zeughausstraße 13 nach der fachlichen Abnahme der
Ankerkonservierung, Foto RGM (A. Schäfer)
3. Erneuerung eines Regenwassersammlers am Römerturm
Im Zusammenhang eines Wasserschadens im angrenzenden Wohnhaus Zeughausstraße 13
wurde ein Regenwassersammler als Teil der Dachentwässerung des Römerturms 2024
erneuert (Abb. 4). Der Wasserfangkasten besteht aus Kupfer und wurde aus mehreren Teilen
gefertigt sowie der Gebäudegeometrie angepasst. Nach diesen Sicherungsmaßnahmen, die
jeweils aufgrund von Gefahr im Verzug umgehend umgesetzt worden sind, muss nun die
dringliche Gesamtsanierung des historischen Bauwerks erfolgen.
Foto RGM (A. Schäfer)
4. BA2 Zinnenkranzmauerwerk mit Gesims und Verblechungen:
Da die Schäden am Römerturm sehr komplex und umfangreich sind, wurde für die
weitere Maßnahmenplanung eine Priorisierung erstellt. An nächster Stelle, nach der
bereits erfolgreich durchgeführten Nachverankerung der starken Ausbauchung im
Jahre 2021-2022 (BA1), steht die Konservierung des Zinnenmauerwerks und
Gesimses sowie der Verblechungen (BA2), auf die abschließend die
Gesamtrestaurierung des Turmmauerwerks unterhalb des Gesimses (BA3) folgen soll
(Abb. 5).
Der geplanter BA2 umfasst die Konservierung des Zinnenmauerwerks, des Gesimses und die
Erneuerung und Erweiterung der Verblechungen zum Schutz des Mauerwerks.
Im Vordergrund steht dabei die Optimierung der Wasserführung am Gesims und am
Zinnenmauerwerk durch eine Abdeckung mit Verblechungen und die Fugenüberarbeitung.
Um das Konzept einer ganzheitlichen Konservierungsmaßnahme zu verfolgen, müssen zum
einen die hauptschadensverursachende fehlgeleitete Wasserführung (fehlende Verblechungen,
desolates Fugennetz) besonders an den direkt beregneten und exponierten Zonen korrigiert
werden, so dass ein Wassereintrag ins Mauerwerk und die damit einhergehenden Schäden
zukünftig vermieden werden. Des Weiteren ist die Natursteinkonservierung und
BA1
BA3
BA2
Fugenüberarbeitung lange überfällig und erforderlich, da die vorliegenden Schäden
inzwischen partiell sehr stark fortgeschritten sind und mit jedem weiteren Winter exponentiell
voranschreiten und hist. Bausubstanz unwiederbringlich verloren geht.
Der denkmalpflegerische Anspruch an das Objekt begründet sich nicht nur durch die
Komplexität der Schäden, sondern auch durch den Stellenwert des Gebäudes. Eine
erfolgreiche Durchführung der Maßnahme bedingt neben einer qualitativ hochwertigen
Ausführung der Arbeiten unbedingt eine gute Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen
dem beteiligten Restaurierungsbetrieb, der Bauleitung und dem Bauherren und allen anderen
fachlich Beteiligten wie der Denkmalpflege und den Fachplanern.
Da das Gelingen der Konservierung neben der Planung vor allem auch von der
Ausführungsqualität der Restauratoren abhängig ist, sollen die Arbeiten am Römerturm mit
ihrer Komplexität und dem denkmalpflegerischen Anspruch an das Objekt beschränkt
ausgeschrieben werden und der Auftrag an den geeignetsten Bieter bezüglich Erfahrung,
Leistungsfähigkeit und Auskömmlichkeit vergeben werden.
Verblechungen und Dachanschlüsse (Abb. 6):
Die Verblechung der Zinnen und des Gesimses sowie der rückseitige Flachdachanschluss sind
Bestandteil von BA2
und zum Erhalt des
Römerturm zwingend
erforderlich. Diese
Arbeiten sollten durch
einen versierten
Klempner ausgeführt
werden.
Gesims (Abb. 7):
Da das Gesims aus Anröchter
Sandstein inzwischen starke
Schalenbildungen aufweist und
diesbezüglich die
Verkehrssicherheit als
eingeschränkt zu bewerten war,
wurden die losen, nicht mehr zu
konservierenden Schalen als
Notsicherungsmaßname bereits
abgenommen. Die Konservierung des Gesimses und des darüber liegenden
Zinnenkranzmauerwerks ist ebenfalls Bestandteil der Maßnahme BA2 Zinnkranzmauerwerk.
In der Vorplanung zu BA2 (Zinnenmauerwerk mit Gesims und Verblechungen) gab es bereits
Abstimmungstermine mit dem Bauherrn und allen fachlich Beteiligten sowie dem LVR und
der Denkmalpflege zur Verfugung und den erforderlichen Verblechungen mit einer genauen
Festlegung.
Des Weiteren wurde beschlossen, die Konservierung des Mauerwerks und des Gesimses bis
Unterkante Gesims in den BA2 mit einzuschließen, da besonders das exponierte Mauerwerk
und das auskragende Gesims zu den am stärksten geschädigten Bereichen gehören. Die dort
erforderlichen Natursteinkonservierungsmaßnahmen werden wie im Untersuchungsbericht
von 2019 beschrieben ausgeführt.
Folgend wird daher nur die Abstimmung zur Verfugung und den erforderlichen
Verblechungen zur näheren Erläuterung auszugsweise aufgezeigt.
1. Fugenmörtel:
Für die Festlegung des Fugenmörtels wurden 2 Putzmuster hergestellt, die als
Abstimmungsgrundlage bezüglich Farbigkeit, Struktur und Bindemittel dienen. Nach
Abstimmung mit der Fa. tubag, vertreten durch Frau Dr. Egloffstein, wurde ein hydraulischer
Kalkmörtel (als formulierter Kalk) empfohlen, der eine ausreichende und vergleichbare
Festigkeit zum Bestandsmörtel aufweist, um dadurch auch dem möglichen Salzdruck
standzuhalten, nicht zum Aussintern neigt und kein Lieferant für neue bauschädliche Salze in
Verbindung mit Dauerfeuchte ist.
Bei dem zur Verfügung gestellten Mustermörtel handelt es sich um die Standardmischung
Formulierter Kalk (Abb. 8)
Muster 1 links = abgekratzte Oberfläche Muster 2 rechts = abgewaschene Oberfläche
Ausbildung/Applikation:
Bedingt durch den unterschiedlichen Rückwitterungsgrad der Steine mit Niveauunterschieden
von 1-7cm wurde beschlossen, dass die Nachverfugung nicht in angeböschter Form bis an die
Steinoberkanten herangeführt werden sollen, sondern im Bereich von Niveauversprüngen
diese akzeptiert werden, so dass der Mörtel in diesen Bereichen zurückliegend eingebracht
wird.
An den weniger stark verspringenden Steinflanken wird der Mörtel hingegen bündiger an die
Oberfläche eingebracht.
Da der Bestand und das Oberflächenniveau stark variieren, erfolgt die exakte Festlegung zur
Fugenausbildung erst im Zuge der Ausführung anhand von Musterflächen, die dann nochmal
gemeinsam mit allen fachlich Beteiligten und der Denkmalpflege abgestimmt werden.
Bezüglich der Oberflächenbearbeitung wurde beschlossen, dass diese angekratzt sein soll,
zumal der Turm ursprünglich auch einen Fugenmörtel hatte, der feiner als der Mauermörtel
war, so dass die Zuschlagskörner nicht alle freiliegend sein müssen, damit sie besser zum
zurückgewitterten Mauermörtelbestand passen.
Auch hier erfolgt die exakte Festlegung im Zuge der Maßnahme über eine Musterfläche.
Gegenüberstellung Muster 2 und zurückgewitterter römischer Mauermörtel (Abb. 9).
Bindemittel und Zusammensetzung:
Nach Abwägung der Mörteleigenschaften des formulierten Kalks gegenüber NHL-Kalken
und Kalk-Zementmischungen sprechen die positiven Eigenschaften des FL-Kalks für die
Verwendung als Fugenmörtel. Der FL-Kalk wurde bereits an Vergleichsobjekten aus der
Römerzeit sowie an zahlreichen Objekten im Odenwald (vorwiegend Mauern, Burgen und
Schlösser) erfolgreich eingesetzt. Hier liegen inzwischen positive Langzeitergebnisse im
Anwendungsbereich von bis zu 10 Jahren vor.
Farbigkeit:
Die Grundfarbigkeit des Mörtels (warmes helles Grau) passt sehr gut zum römischen
Bestandsmörtel, so dass keine Aufhellungen oder farblichen Anpassungen durch
Pigmentzugaben erforderlich sind.
Daher wird beim weiteren „fine tuning“ des Mörtels die Grundfarbigkeit der
Standardmischung beibehalten (Abb. 10).
Besprochen wurde auch die Verfugung des Gesimses, welches aus grünem Anröchter
Sandstein besteht. Die Werksteine des Gesimses haben ca. 1-3cm starke Fugen, die aus
optischen Gründen nicht mit dem hellen Fugenmörtel verfugt werden sollen. Hier wurde
angeregt, einen dunkleren oder auch farblich angepassten Fugenmörtel zu wählen, der die
Fugen am Gesims nicht so stark betont. Innerhalb der Oberflächenstruktur wurde sich auch
für eine abgekratzte Fuge ausgesprochen (Abb. 11).
Auch hierfür soll erst im Zuge der Maßnahme eine Musterfläche erstellt werden, die zur
finalen Abstimmung der Farbigkeit dient.
2. Verblechungen:
Für die Beurteilung der Tropfkantenausbildung und Materialverwendung der erforderlichen
Verblechungen wurden von Fa. Denkmaldach durch Herrn Olzem Verblechungsmuster aus
Blei mit Haftblechen aus Kupfer hergestellt.
Abzustimmen war, welche Bauteile (Zinnenabdeckung, Zinnenzwischenräume und Gesims)
grundsätzlich mit Verblechungen zu versehen sind.
(Abb. 12-13) Musterstück für die Bleiverblechungen der Zinnen.
Tropfkantenausbildung:
Nach Anlegen der Muster an verschiedenen Bereichen wurde sich für die weniger optisch
auffallende Variante der Tropfkante in gekanteter Form entschlossen.
Die Variante mit Rundwulst müsste aus technischer Sicht wesentlich weiter auskragen, um
ihre wasserableitende Funktion zu erfüllen und ist daher zu auffällig.
Ansicht mit Rundwulst:
(Abb. 14)
Seitliche Ansicht mit
Rundwulst mit
Kupferhafter:
(Abb. 15)
Ansicht gekantet:
(Abb. 15)
Seitliche Kantung mit
Kupferhafter:
(Abb. 16)
Die Tropfkante soll eine Höhe (Sichtkante) von ca. 3,5cm haben und nicht weiter als 3cm
auskragen.
Bleistärke 2,5mm und Kupferhafter 0,8mm
Die Farbigkeit des Bleis (Nachdunklung) kann durch das Ölen des Bleis gesteuert werden.
Verteilung der Verblechungen:
Beschlossen wurde auch, dass die Zinnenzwischenräume mit einer Beiverblechung zu
versehen sind (Abb. 17).
Die Abmessungen für die Sicht- und Tropfkante sollen mit denen der Zinnenabdeckung
identisch sein.
Die seitliche Aufkantung zu den Zinnenwangen soll getreppt erfolgen und im Fugenverlauf
eingebracht sein. Bedingt durch die partielle Kleinteiligkeit der Steine und den stark
verwitterten Verlauf ist ein Verstemmen des rückseitig aufgekanteten Blechs nicht vollständig
möglich, so dass die seitlichen Bleche nur mittig für eine ausreichend gute Haftung über eine
Länge von ca. 2-3cm (je Treppung) verstemmt werden und der Rest mit einem haararmierten
Mörtel verschlossen wird. Da der Mörtel jedoch den Bewegungen des Metalls nur bedingt
standhält, ist diese Verfugung als Wartungsfuge zu sehen, die alle 5 Jahre zu prüfen ist.
Da die Dachfläche des Turms begehbar ist und die Zinnenwangen über diese zugänglich sind,
muss hierfür keine Gerüststellung erfolgen. Der Entschluss, eine Wartungsfuge in Kauf zu
nehmen, fiel zu Gunsten des Erhalts der hist. Steinsubstanz, da diese nicht durch Ersatzsteine,
die passender oder größer sind, ausgetauscht werden sollten.
Ebenso soll auch das umlaufende Gesims, welches sehr stark unter der aktuellen
Wasserführung leidet, mit einer Verblechung versehen werden. Die Verblechung dient hier
für eine gute Wasserableitung im Bereich des Gesimses und der darunterliegenden
Steinreihen, die aktuell bei Regen durch die fehlende Verblechung stark durchfeuchtet
werden. Des Weiteren wird durch das Aufbringen einer Verblechung auch das Kontergefälle
auf dem Gesims korrigiert und dadurch der Wassereintrag ins Mauerwerk verhindert.
Da die Gesimsabdeckung über eine Länge von ca. 20m erforderlich ist, sind in regelmäßigen
Abständen Dehnungsfugen erforderlich. Diese sollen als liegender Falz ausgebildet werden.
Da ein hoher Wert auf Symmetrie gelegt wird, sollen diese immer mittig über den
gleichgroßen Gesimssteinen (erforderlich 1Stk / m durch gebogenen Verlauf) verteilt sein.
(Abb. 19)
Dachanschlussarbeiten:
Die aktuellen Anpressschienen ist zum angrenzenden Gebäude und rückseitig zum
Zinnenmauerwerk mit Silikon abgedichtet und soll im Zuge der Maßnahme mit überarbeitet
werden. Diese soll durch einen Bleiüberhangsstreifen ersetzt werden, der mit Bleiwolle im
Fugenbereich verstemmt wird.
Dafür sind die Aufnahme und Erneuerung des Randbereiches, bestehend aus einer
bituminösen Abdichtungslage und einem Unterbau aus Mörtel, erforderlich.
(Abb. 20)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1279/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 16.06.2025
- Erstellt
- 25.04.2025 13:41