3182/2025
Bericht des Ältestenrates an den Hauptausschuss für 2024/2025
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Mitteilung Hauptausschuss
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Dezernat, Dienststelle OB/01 Vorlagen-Nummer 13.11.2025 3182/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 24.11.2025 Bericht des Ältestenrates an den Hauptausschuss für 2024/2025 Der 2020 gewählte Rat hat in seiner Sitzung am 5. November 2020 den Leitfaden für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger der Stadt Köln beschlossen. Er hat in seiner Sitzung am 3. Dezember 2020 den Ältestenrat gewählt und Herrn Dr. Hans Custodis, Notar a. D., als Vorsitzenden berufen. In seiner Sitzung am 18. Juni 2024 hat der Ältestenrat die Mitteilungen der Ratsmit- glieder nach Ziffer 3 des Leitfadens für das Jahr 2023 sowie Rückmeldungen zu den Auftragsvergaben an aktuelle und ehemalige Mandatsträgerinnen und Mandatsträger durch städtische Beteiligungsgesellschaften für das Jahr 2023 erörtert. Die Mitteilungen nach Ziffer 3 des Leitfadens hat der Ältestenrat im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit dem Leitfaden überprüft und unter Berücksichtigung der Funktionen des mitteilenden Mandatsträgers/der Mandatsträgerin näher erörtert. Hierzu hat der Ältestenrat festgestellt, dass die für 2023 abgegebenen Meldungen un- bedenklich sind und Hinweise oder Beanstandungen nicht zu beschließen sind. Auf Bitten der Oberbürgermeisterin hat der Vorsitzende des Ältestenrates unter Be- rücksichtigung des Leitfadens für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger, des Ehren- kodexes sowie der Praxis in anderen Städten eine Einschätzung zu der Frage abge- geben, ob Tickets für die UEFA Euro 2024 (Freikarten und Access-Codes zum Eigen- erwerb) an Ratsmitglieder abgegeben werden können oder ob dem rechtliche Hinder- nisse entgegenstehen. Der Vorsitzende hat hierzu, wie folgt Stellung genommen: 1. Der Empfang von Freikarten durch die Ratsmitglieder würde dem Ehrenko- dex widersprechen (Annahme unangemessener Vorteile). 2. Kauftickets (über Access Codes) können an Ratsmitglieder aller Funktionen weitergegeben werden. Die bloße Möglichkeit zum Erwerb stellt zwar auch einen Vorteil dar. Da für das Ticket aber ein Kaufpreis bezahlt werden muss, ist die Weitergabe an die Ratsmitglieder vertretbar. 2 Die Verwaltung ist der Empfehlung des Vorsitzenden des Ältestenrates gefolgt. Die Verwaltung hat dem Ältestenrat auch zur Mitgliedschaft bei Transparency Interna- tional berichtet. In seinen Sitzungen am 13. Juni 2025 und am 2. Oktober 2025 hat der Ältestenrat die Mitteilungen der Ratsmitglieder nach Ziffer 3 des Leitfadens für das Jahr 2024 so- wie Rückmeldungen zu den Auftragsvergaben an aktuelle und ehemalige Mandatsträ- gerinnen und Mandatsträger durch städtische Beteiligungsgesellschaften für das Jahr 2024 erörtert. Die Mitteilungen nach Ziffer 3 des Leitfadens hat der Ältestenrat im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit dem Leitfaden überprüft und unter Berücksichtigung der Funktionen des mitteilenden Mandatsträgers/der Mandatsträgerin näher erörtert. Hierzu hat der Ältestenrat festgestellt, dass die für 2024 abgegebenen Meldungen un- bedenklich und Hinweise oder Beanstandungen nicht zu beschließen sind. Der Ältestenrat hat außerdem verschiedene Änderungsvorschläge zum Leitfaden für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger beraten und Anpassungen des Leitfadens vorgeschlagen. Die angepasste Fassung des Leitfadens wurde dem Rat in seiner Sit- zung am 6. November 2025 zur Entscheidung vorgelegt und von diesem beschlossen (Vorlage 2968/2025). Die Verwaltung hat dem Ältestenrat zur Mitgliedschaft bei Transparency International berichtet. gez. Burmester
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3182/2025
- Typ
- Mitteilung Hauptausschuss
- Datum
- 13.11.2025
- Erstellt
- 11.11.2025 11:42