V/0171/2013/1
Bauliche Maßnahmen zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung für Kinder von ein bis drei Jahren in Münster - Errichtungs- und Baubeschlüsse
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AnlageE1_RaumprogrammGildenstrasse
1646 Zeichen
Zu 1.11
Raumprogramm für Kita Gildenstrasse
Entwurf für eine 3-Gruppen-Kita
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.)
mit Refinanzierungsberechnungen über Mietzahlungen
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG
Bezeichnung Anzahl qm qm-
ges.
Mindest-
Raum-
Höhe i. L.
Bemerkungen
Vorgesehene Gruppenstruktur in
der Einrichtung
2x GIc = je 20 Kinder im Alter von 2
– 6 Jahren .
1x GIIc: = 10 Kinder im Alter von 0 -
3 Jahren
Änderungen können sich
entwurfsbedingt ergeben,
geringe
Raumreduzierungen sind
möglich
A1 Gruppenraum 3 45 135
A2 Nebenraum 3 18 54
A3 Wasch-/WC 3 12 36 inkl. Wickelbereiche
A3a Duschbereich 1 3 3
A4 Garderobe 3 in Verkehrsfl. integrieren
A5 Abstellraum 3 6 18
A6 Schlafraum u3/ü3 2 20 40
A7 Schlafraum u3 3 18 54
A8 Mehrzweckraum 1 55 55
ca. 4 m
A9 Abstellraum MZR 1 10 10
405
Allgemeinräume
A10 Personalraum 1 15 15
A11 Personal- D-WC/H-WC
behindertengerecht
2 6 12
A12 Küche 1 15 17
A12a
AR Küche 1 5 5
A13 Büro Leitung 1 12 12
61
Kindertageseinrichtung gesamt 466
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume
B1 Hausanschlussraum 1
B2 Putzraum 1
B3 Eingangsbereich / Verkehrsflächen
inkl. Kinderwagenabstellfläche
für diese Flächen sind noch
ca. 89 qm möglich (i. Zshg.
mit der Mietobergrenze)
B4 Anschlüsse für Waschmaschine
und Trockner vorsehen
C1 Außen-/Spielfläche
C2 Stellplätze
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche
(Müllcontainer)
ca.
900
alle Funktionen sind darin
enthalten
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten Evtl. im öfftl. Verkehrsraum
Stand: 09.04.2013
Beschlussvorlage
16604 Zeichen
V/0171/2013/1
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Betrifft
Bauliche Maßnahmen zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung für
Kinder von ein bis drei Jahren in Münster - Errichtungs- und Baubeschlüsse
Beratungsfolge
16.04.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
17.04.2013 Hauptausschuss Vorberatung
17.04.2013 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Plätze in Kindertageseinrichtungen
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt den nachfolgend aufgeführten Maßnahmen zur weit e-
ren Rechtsanspruchsabsicherung für Kinder im Alter von ein bis drei Jahren zu. Er nimmt
dabei zur Kenntnis, dass die Maßnahmen sowohl Interimsmaßnahmen – voraussichtlich
ein bis drei Jahren – wie auch Maßnahmen zur dauerhaften Schaffung von Plätzen durch
Systembauweisen umfassen.
Der Rat nimmt ferner zur Kenntnis, dass mit den Maßnahmen insgesamt 288 u3-Plätze
geschaffen werden, die dauerhaft oder interimsweise zur Verfügung gestellt werden kö n-
nen. Darüber hinaus sind in Verbindung mit dieser Vorlage noch 50 Plätze in der konkr e-
ten Prüfung, so dass rd. 340 Plätze hiermit kurzfristig geschaffen werden können.
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass vor allem der bestehende Bedarf von u3 -Plätzen abge-
deckt werden soll. Daher starten viele neue Kitas mit u3 -Kindern entsprechend den b e-
stehenden hohen Bedarfen. Der Bedarf für die ü3 -Kinder ist nach dem derzeitigen Stand
gedeckt.
Es wird sichergestellt, dass die u3-Kinder bei den dauerhaften Einrichtungen auch als ü3-
Kinder in den Einrichtungen verbleiben können.
Vorlagen-Nr.:
V/0171/2013/1
Auskunft erteilt:
Frau Pohl, Herr Michel, Herr Braun
Ruf:
492 51 03
E-Mail:
BraunO@stadt-muenster.de
Datum:
11.04.2013
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0171/2013/1
Für den Bezirk Münster-Mitte
1.1 Im Bezirk Münster-Mitte wird die bisher interimsweise genutzte „Alte Mauritzschule“
weiter für zwei Gruppen mit insgesamt 16 u3 -Plätzen und 14 ü3 -Plätzen genutzt. Die
Nutzung erfolgt für voraussichtlich zwei weiter Jahre bis August 2015 bzw. im Zusa m-
menhang mit der Fertigstellung der neuen Kindertageseinrichtungen an der Schmittin g-
heide und an der Dreifaltigkeitsschule (siehe Anlagen zu 1.1).
1.2 Weiterhin werden im Stadtteil Düesberg eine 1,5 neue Gruppen mit insgesamt 6 u3- und
24 ü3-Plätzen im ehemaligen P farrhaus der ev. Thomasgemeinde, Bezirk Trinitatis, in
Trägerschaft der benachbarten Kita „Fliednerhaus“ eingerichtet (siehe Anlagen zu
1.2).
1.3 Es wird zur Kenntnis genommen, dass die „ehemalige Josefschule“ im Südviertel für
maximal fünf u3 -Gruppen mit insgesamt 50 u3-Plätzen genutzt wird (siehe Anlagen zu
1.3).
1.3.1 Die Umnutzung der Josefschule in eine 5 -Gruppen-Kindertageseinrichtung mit insg e-
samt 50 u3 -Plätzen wird nach den Plänen des Architekten Hilger, Münster, vom
13.03.2013 ausgeführt. Nur di eser Weg stellt eine äußerst kurzfristige Realisierung s i-
cher.
1.3.2 Die Checkliste zur Berücksichtigung bauökologischer Kriterien ist nicht beigefügt, da die
vorhandene Gebäudestruktur unverändert bleibt und durch die Lösung (gfs. Interimsl ö-
sung) keine baulichen Veränderungen mit ökologisch oder energetisch relevanten B e-
zug durchgeführt werden.
1.3.3 Die Erläuterungen zur Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen
werden zur Kenntnis genommen.
1.3.4 Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit dem Bau Ende April begonnen wird und die
Fertigstellung voraussichtlich zum 01.08.2013 erfolgt. Zur Erreichung dieses Ziels ist es
erforderlich von der Vergabeordnung der Stadt Münster für dieses Projekt in Abwe i-
chung alle Bauleistungen nach Angebotsei nholung und anschließenden freihändigen
Vergaben zu beauftragen. Es wird ferner zur Kenntnis genommen, dass angestrebt wird,
dass die Einrichtung als Dependance von einem bestehenden Träger der Kinder - und
Jugendhilfe betrieben wird.
1.3.5 Der Beschluss vom 07.12.2011 „die Verwaltung wird beauftragt, das Gebäude der J o-
sefschule bis zum Ende des Haushaltsjahres 2012 zu vermarkten und zu veräußern, die
bisher in der Josefschule verbliebenen Nutzungen nach den Sommerferien an andere
alternative Standorte zu überführen sowie für das Gelände der Josefschule eine Änd e-
rung des Bebauungsplanes mit dem Ziel, Wohnnutzung zu ermöglichen einzuleiten, wird
aufgehoben.
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V/0171/2013/1
Für den Bezirk Münster-West
1.4 Im Bezirk Münster -West wird in Roxel - Auf dem Dorn - (in Nachbarschaft zum
Schulzentrum) eine Kita für zunächst drei u3 -Gruppen mit insgesamt 30 u3-Plätzen er-
richtet. Bau und Errichtung des Kita-Gebäudes erfolgt in Systembauweise.
Die 3 -Gruppen-Kita wird in Systembauweise für eine Nutzungszeit von mindestens
20 Jahren erstellt und funktional ausgeschrieben. Eine spätere Standortverlagerung der
Kita entsprechend geänderter Bedürfnisse im Sinne der bedarfs - und immobilienwir t-
schaftlichen Optimierung ist möglich.
Für das Gebäude wird eine Generalunternehmerausschreibung (GU) dur chgeführt (siehe
Anlagen zu 1.4).
1.5 Im Stadtteil Gievenbeck wird eine neue Kindertageseinrichtung mit vier u3 -Gruppen mit
insgesamt 40 u3-Plätzen durch einen freien Träger errichtet wird (siehe Anlagen zu 1.5).
1.5.1 Der Rat stimmt der Errichtung einer ne uen Kindertageseinrichtung auf dem Grundstück
Hensenstraße 192, 48161 Münster, als Investorenmaßnahme der Outlaw Gesellschaft für
Kinder und Jugendliche gGmbH (Outlaw gGmbH) zu, mit der Maßgabe, dass die Refinan-
zierung über die gesetzlichen Mietkostenbezuschussungen durch das Land NRW erfolgt.
1.5.2 Die Kindertageseinrichtung wird von der Stiftung „Outlaw. die Stiftung“ als Investor erric h-
tet und in wirtschaftlicher Synergie im Zusammenhang mit der bestehenden Outlaw -Kita
am Gescherweg geführt.
1.5.3 Der Rat stimmt zu, dass der Outlaw gGmbH die Betriebsträgerschaft dieser Kindertages-
einrichtung übertragen wird und der Träger einen Trägeranteil von 3,0 % zu den B etriebs-
kosten übernimmt.
1.6 Es wird zur Kenntnis genommen, das im Stadtteil Nienberge auf d er Fläche „Vöge-
dingplatz eine neue Kindertageseinrichtung zusätzlich zur beschlossenen Erweiterung
der städtischen Kita in Nienberge-Häger mit maximal zwei u3-Gruppen geprüft wird.
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V/0171/2013/1
Für den Bezirk Münster-Nord
1.7 An der städtischen Kita Am Edelbach in Coerde wird interimsweise für maximal zwei
Jahre ein Pavillon-Gebäude aufgestellt, in dem 10 u3-Plätze zur Verfügung gestellt we r-
den (siehe Anlagen zu 1.7).
1.8 An der städtischen Kita Wilkinghege in Kinderhaus wird interimsweise für maximal ein
Jahr bzw. bis zur Fertigstellung der Kita Kinderbachtal ein Pavillon-Gebäude aufgestellt, in
dem 10 u3-Plätze zur Verfügung gestellt werden (siehe Anlagen zu 1.8)
1.9 Es wird zur Kenntnis genommen , dass eine zeitlich befristete Betreuungsmöglichkeit
von bis zu 10 u3-Kindern im Wuddi mit einem Betreuungsumfang von maximal 25 Stun-
den wöchentlich geprüft wird.
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V/0171/2013/1
Für den Bezirk Münster-Ost
1.10 Im Bezirk Münster-Ost wird in Handorf auf der Gemeinbedarfsfläche im Wohnbereich
Willingrott eine Kita für zwei u3-Gruppen mit insgesamt 20 u3-Plätzen errichtet. Bau und
Errichtung des Kita -Gebäudes erfolgt in Systembauweise für eine Nutzung von minde s-
tens 20 Jahren und wird funktional ausgeschrieben. Eine spätere Standortverlagerung der
Kita entsprechend geänderter Bedürfni sse im Sinne der bedarfs - und immobilienwir t-
schaftlichen Optimierung ist möglich.
Für das Gebäude wird eine Generalunternehmerausschreibung (GU) durchgeführt (siehe
Anlagen zu 1.10).
1.11 Im Bezirk Münster -Ost wird in Handorf, Gildenstraße 2, eine neue Kindertagesein-
richtung mit vier u3-Gruppen mit insgesamt 20 u3 - und 30 ü3-Plätzen für Kinder a l-
ler Altersgruppen durch den Eigentümer als Investorenmaßnahme im Rahmen der
üblichen Finanzierungsbedingungen (Mietfinanzierung) errichtet (siehe Anlage zu
1.11).
Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit den im Gewerbegebiet ansässigen Fi r-
men kurzfristig Verhandlungen über die Möglichkeit der Einrichtung von Betrieb s-
plätzen aufgenommen werden.
Für den Bezirk Münster-Südost
1.12 Im Bezirk Münster-Südost wird die ehemalige Kita der britischen Streitkräfte auf dem G e-
lände der ehemaligen York-Kaserne interimsweise (voraussichtlich für zwei Jahre) für drei
u3-Gruppen mit maximal 30 u3-Plätzen genutzt (siehe Anlagen zu 1.12). Die Kosten in
Höhe von 280.000 € decken die erwarteten Ausgaben für die bauliche Herrichtung
und die Ausstattung der Kita. Mit der BIMA wird derzeit die bautechnische E r-
schließung des Gebäudes abgestimmt. Daraus sich ergebende Kosten (ca. 30.000
bis 40.000 €) sind nach Abschluss der Abstimmung zusätzlich bereitzustellen.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Nutzung der vorhandenen Kita -Räume der
ehemaligen Kaserne für weitere 3 Gruppen, sowie deren bauliche Anpassung geprüft
wird.
Für den Bezirk Münster-Hiltrup
1.13 Im Bezirk Münster -Hiltrup wird im Stadtteil Amelsbüren im bestehenden Neubau
- „Orange-Haus“ - (genutzt von Kita Sonnentau, OGS -Davertschule und Davertgrun d-
schule) bis zur Fertigstellung der Kita „Wiedeicken“ bis Ende 2013 eine u3 -Gruppe m it
maximal 10 u3-Plätzen interimsweise eingerichtet (siehe Anlagen zu 1.13).
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V/0171/2013/1
Plätze in Großtagespflegestellen
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der Kindertagespflege in Form von vier
Großtagespflegestellen mit je 9 u3-Kindern insgesamt 36 u3-Plätze geschaffen werden.
Im Bezirk Mitte
Tom-Rink-Straße und im Klarastift
Im Bezirk West - Gievenbeck
Arnheimweg - zwei Großtagespflegestellen
Vergabeverfahren
3. Für die städtischen Baumaßnahmen zu den Beschlusspunkten 1.7 und 1.8 wird zuge-
stimmt, ein freihändiges Vergabeverfahren durchzuführen (gemäß § 3 Abs. 5 Ziff. 2
VOB/A).
Für die Baumaßnahmen zu 1.4 und 1.10 wird zugestimmt, eine Generalunternehmeraus-
schreibung (GU) durchzuführen. Nach vorgeschaltetem Teilnehmerwettbewerb wird der
GU in einem Verhandlungsverfahren ausgewählt (in Anlehnung an § 3EG Abs. 1 Ziff. 3
VOB/A).
Die Zuschlagserteilungen verbleiben bei beiden Verfahren bei den jeweiligen Vergab e-
gremien.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen sind einmalige Gesamt-
Investitionskosten für die Gebäudeerrichtung bzw. den Ankauf oder der Anmietung, für die
Möblierung und die Herrichtung der Spiel -/Außenanlagen in Höhe von voraussichtlich rd. 4,7
Mio € notwendig.
Für die Ausstattung dieser Maßnahmen sind Landesmittel beantragt worden. Bei Bewilligung
reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend.
Die Gesamtbetriebskostenzuschüsse für die mit den o. g. Maßnahmen eingerichteten Plätze
fallen, bezogen auf die jeweilige Dauer der Einzelmaßnahmen, in Höhe von rd. 10,5 Mio. € für
die Jahre 2013 bis 2015 an.
Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 3,65 Mio € für die
Jahre 2013 bis 2015 gegenüber.
Für die städtischen Kitas (1.7 Kita Am Edelbach, 1.8 Kita Wilkinghege und 1.13 Dep. Kita So n-
nentau an der Davertschule) wird in Abhängigkeit von den Beschlüssen eine Vorlage unter Be-
teiligung des APRO zum Personal und den Personalkosten erfolgen zum nächstmöglichen
Termin erstellt.
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V/0171/2013/1
Die einmaligen Investitionskosten sowie jährlichen Betriebskostenzuschüsse betragen für die
o. g. Einzelmaßnahmen wie folgt:
Investitions-
kosten
€
Betriebskostenzuschüsse
€
Landeszuschüsse
zu den Betriebskosten
€
Maßnahmen 2013 2013 2014 2015 2013 2014 2015
1.1 Alte Mauritz-Schule* 80.000 133.000 318.000 186.000 48.000 115.000 68.000
1.2 Ev. Kita Fliednerhaus* 90.000 75.000 225.000 225.000 28.000 84.000 84.000
1.3 Ehemalig Josefschule 800.000 200.000 478.000 279.000 73.000 173.000 101.000
1.4 Roxel – Auf dem Dorn 1.650.000 81.000 484.000 484.000 30.000 175.000 175.000
1.5 Hensenstraße Gievenbeck* 240.000 0 467.000 467.000 0 174.000 174.000
1.6 Prüfung „Nienberge“ 0 203.000 487.000 487.000 74.000 176.000 176.000
1.7 Pavillon Kita Am Edelbach 105.000 235.000 564.000 329.000 62.000 148.000 87.000
1.8 Pavillon Kita Wilkinghege 105.000 235.000 329.000 0 62.000 87.000 0
1.9 Prüfung „Kindergruppe im Wuddi“* 20.000 31.000 93.000 93.000 12.000 34.000 34.000
1.10 Handorf „Willingrott“ 1.150.000 27.000 323.000 323.000 10.000 117.000 117.000
1.11 Prüfung Handorf „Gildenstraße“ 180.000 0 323.000 323.000 0 117.000 117.000
1.12 York-Kaserne Gremmendorf** 280.000 403.000 967.000 565.000 146.000 349.000 204.000
1.13 "Davertschule" Amelsbüren* 30.000 68.000 0 0 25.000 0 0
4.730.000 1.691.000 5.058.000 3.761.000 570.000 1.749.000 1.337.000
* Für die gekennzeichneten Maßnahmen fal len nur investive Kosten für die Ersteinrichtung der
Gruppen (=Ausstattung) an.
** Die Umbaukosten zunächst für drei Gruppen. Eine Ausweitung wird zurzeit noch geprüft.
III. Mittelbereitstellung / Finanzierung
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung
Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkun-
gen
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in
Tagesbetreuung
Teilfinanzplan
4670 Neub.Kita Jos.-Beckmannstr. 2013 1.470.000
Die Maßnahmen
werden zunächst
zurückgestellt.
1150 Besch.Kita Jos.-Beckmannstr. 2013 180.000
0210 Z.Ausb.KiTa-Betr.-u3 freier
Träger 2013 3.080.000
Summe aller Auszahlungen/Saldo 4.730.000
Die in der Maßnahmenliste dargestellten, investiven Kosten für die Maßnahmen können aus den
Haushaltsansätzen der o. g. Finanzstellen gedeckt werden.
Den notw endigen außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen gem. § 83 GO NW wird zug e-
stimmt. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Mittelumschichtungen aus den genan n-
ten Finanzstellen mit den Maßnahmenziffern 0210, 1150 und 4670.
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V/0171/2013/1
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung
Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkun-
gen
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in
Tagesbetreuung
Zeile 02 Zuwendungen und
allgemeine Umlagen
2013
2014ff
570.000
1.749.000
1.337.000
Landeszu-
schüsse zu
den Betriebs-
kosten
Zeile 15 Transferaufwendungen
2013
2014ff
1.691.000
5.058.000
3.761.000
Betriebskos-
tenzuschüsse
für Kitas freier
Träger
Eine teilweise Refinanzierung der Betriebskostenzuschüsse erfolgt neben den Landeszuschüssen
durch die Einnahme öffentlich rechtlichen Leistungsentgelten (Elt ernbeiträge). Eine Kalkulation zu
erwartender Elternbeiträgen ist nicht möglich, da die Höhe der Elternbeiträge von der Einko m-
menssituation der Eltern abhängig ist.
Die Finanzierung der Betriebskostenzuschüsse für das aktuelle Haushaltsjahr kann über den b e-
stehenden Haushaltsansatz und gegebenenfalls über die Bereitstellung der zusätzlichen Lande s-
zuwendungen erfolgen. Die Mehrzuwendungen und -aufwendungen ab 2014 ff. werden im Ra h-
men der Haushaltsanmeldungen berücksichtigt.
Begründung:
Die Verwaltung korrigiert bzw. ergänzt die Begründung der Vorlage im Rahmen der E1 wie folgt:
1. Maßnahmeplanung:
Bezirk Mitte
1.2 „Evangelische Thomasgemeinde, Bezirk Trinitatis“
Folgende Gruppenstruktur wird neu eingerichtet:
1 Gruppe für 20 Kinder im Alter von 2 – 6 Jahren (G1)
0,5 Gruppen für 10 Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren (G3)
Bezirk Ost
1.11 „Gildenstraße“ in Handorf
Auf dem Grundstück Gildenstraße 2 in Handorf wird durch Umbau des vorhandenen G e-
bäudes eine drei-gruppige Einrichtung für insgesamt bis zu 50 Kindern (20 u3-Plätze und 30
ü3-Plätze) entstehen. Der Eigentümer wird diese Maßnahme als Investorenmaßnahme im
Rahmen der üblichen Finanzierungsbedingungen (Mietfinanzierung) durchführen.
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V/0171/2013/1
Im Zusammenhang mit der Erstellung der Einrichtung wird kurzfristig die Möglichkeit g e-
prüft, ob Betriebe aus dem Gewerbegebiet gefunden werden, die sich in Form von Bele gplätzen
an den Betriebskosten der Kita finanziell beteiligen.
Bezirk Südost
1.12 „York-Kaserne“ in Gremmendorf
Auf dem Gelände der York -Kaserne wird zunächst eine 3 -gruppige Kindertageseinrichtung ent-
stehen. Der Erweiterung der Einrichtung um weitere drei Gruppen wird auf dem Hintergrund
der Bedarfslage und de r noch zu ermittelnden Gesamtkosten geprüft und wird ebenfalls
von den Entwicklungen im Rahmen der Konversion abhängig gemacht.
I.V. I.V.
gez. gez.
Dr. Andrea Hanke Alfons Reinkemeier
Beigeordnete Stadtkämmerer
Anlage entsprechend des o. g. Maßnahmebeschlüsse 1.11
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (11)
- Hensenstraße 192
- Gildenstraße 2
- Tom-Rink-Straße
- Gescherweg
- Arnheimweg
- Auf dem Dorn 1
- Wilkinghege 105
- Willingrott
- Edelbach 105
- Kinderhaus
- Düesberg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0171/2013/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.04.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37