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AN/0143/2024

Silvesterfeuerwerk 2023/2024

Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne) 24.01.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 11.03.2024, TOP 6.1

Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)

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Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)

2642 Zeichen

Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Kölner Rat 
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An den Vorsitzenden des Ausschusses 
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales 
Herrn Bernd Petelkau 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 24.01.2024 
 
AN/0143/2024 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe 
/ Internationales 29.01.2024 
 
Silvesterfeuerwerk 2023/2024 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
 
wir bitten Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung des Ausschusses aufzunehmen: 
 
 
Die Fraktionen bitten um Darstellung folgender Sachverhalte im Zusammenhang mit dem 
Abbrennen des Feuerwerks zum Jahreswechsel 2023/2024 in Köln:  
(a) Alle Verletzungen  
(b) Rettungseinsätze  
(c) Einsätze von Ordnungsamt und Polizei  
(d) Müllaufkommen 
 
Die Verwaltung wird gebeten die ermittelten Werte mit den Werten von Silvester 2021/2022 
sowie 2022/2023 abzugleichen und vergleichend darzustellen.  
 
Begründung: 
 
Insbesondere privates Feuerwerk hat zahlreiche negative Auswirkungen, die einer 
Regulierung bedürfen. Es entstehen u.a. gesundheitliche Schäden durch Verletzungen, 
Schall- und Feinstaub Immissionen. 
Laut der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) verletzten sich 
an keinem anderen Tag im Jahr ähnlich viele Menschen wie an Silvester. Typische Verlet-
zungen sind abgetrennte Finger, Verbrennungen und Brüche. Daneben sind auch Verletzun-
gen im Gesicht und der Augen häufig. 60% der Verletzten sind dabei Unbeteiligte, die von 
Feuerwerkskörpern getroffen werden, 40% der Verletzten sind Jugendliche.  
Weiterhin werden 2050 Tonnen Feinstaub (UBA) jährlich durch Feuerwerk in Deutschland 
freigesetzt. Die entspricht etwa 1 % der Gesamtmenge des Feinstaubs in Deutschland.

- 2 - 
 
Während des Jahreswechsel 2023/2024 wurde erstmals in der Innenstadt innerhalb der Köl-
ner Ringe eine Böllerverbotszone per Allgemeinverfügung ausgesprochen (siehe 
AN/0364/2023 und 3641/2023). Die Polizei spricht in ihrem Bericht vom 08.01.2024 von Kri-
minalitätszahlen im „silvestertypischen Rahmen“ und einer rückläufigen Tendenz im Ver-
gleich zum Vorjahr. Für einen umfassenden Vergleich bitten wir die Verwaltung neben den 
Kriminalitätszahlen um eine Darstellung der Verletzungen, Einsätze von Ordnungsamt und 
Rettungsdienst sowie des Müllaufkommens.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
gez.  gez. 
Lino Hammer 
Grüne-Fraktionsgeschäfts-
führer 
 Lucas Sickmöller 
Volt-Fraktionsgeschäftsfüh-
rer

Beratungsverlauf (1)

11.03.2024 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 6.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0143/2024
Typ
Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)
Datum
24.01.2024
Erstellt
24.01.2024 12:25