Silvesterfeuerwerk 2023/2024
Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne) AN/0143/2024 vom 24.01.2024
Stand: Am 11.03.2024 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.
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Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)
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Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Kölner Rat Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln An den Vorsitzenden des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales Herrn Bernd Petelkau Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 24.01.2024 AN/0143/2024 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 29.01.2024 Silvesterfeuerwerk 2023/2024 Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Vorsitzender, wir bitten Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung des Ausschusses aufzunehmen: Die Fraktionen bitten um Darstellung folgender Sachverhalte im Zusammenhang mit dem Abbrennen des Feuerwerks zum Jahreswechsel 2023/2024 in Köln: (a) Alle Verletzungen (b) Rettungseinsätze (c) Einsätze von Ordnungsamt und Polizei (d) Müllaufkommen Die Verwaltung wird gebeten die ermittelten Werte mit den Werten von Silvester 2021/2022 sowie 2022/2023 abzugleichen und vergleichend darzustellen. Begründung: Insbesondere privates Feuerwerk hat zahlreiche negative Auswirkungen, die einer Regulierung bedürfen. Es entstehen u.a. gesundheitliche Schäden durch Verletzungen, Schall- und Feinstaub Immissionen. Laut der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) verletzten sich an keinem anderen Tag im Jahr ähnlich viele Menschen wie an Silvester. Typische Verlet- zungen sind abgetrennte Finger, Verbrennungen und Brüche. Daneben sind auch Verletzun- gen im Gesicht und der Augen häufig. 60% der Verletzten sind dabei Unbeteiligte, die von Feuerwerkskörpern getroffen werden, 40% der Verletzten sind Jugendliche. Weiterhin werden 2050 Tonnen Feinstaub (UBA) jährlich durch Feuerwerk in Deutschland freigesetzt. Die entspricht etwa 1 % der Gesamtmenge des Feinstaubs in Deutschland. - 2 - Während des Jahreswechsel 2023/2024 wurde erstmals in der Innenstadt innerhalb der Köl- ner Ringe eine Böllerverbotszone per Allgemeinverfügung ausgesprochen (siehe AN/0364/2023 und 3641/2023). Die Polizei spricht in ihrem Bericht vom 08.01.2024 von Kri- minalitätszahlen im „silvestertypischen Rahmen“ und einer rückläufigen Tendenz im Ver- gleich zum Vorjahr. Für einen umfassenden Vergleich bitten wir die Verwaltung neben den Kriminalitätszahlen um eine Darstellung der Verletzungen, Einsätze von Ordnungsamt und Rettungsdienst sowie des Müllaufkommens. Mit freundlichen Grüßen gez. gez. Lino Hammer Grüne-Fraktionsgeschäfts- führer Lucas Sickmöller Volt-Fraktionsgeschäftsfüh- rer
Beratungsverlauf
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11.03.2024
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 6.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Sache ist erledigt
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