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3505/2017

Mündliche Anfrage der Bezirksvertreterin Frau Heinrich zu den Häusern Florenzer Straße, Stockholmer Allee, Osloer Str. 4 in Köln-Chorweiler

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 16.11.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 23.11.2017, TOP 11.1.4

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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Ansehen

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

2262 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/56 
V/56/561/3 
Vorlagen-Nummer 
 3505/2017 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 23.11.2017 
 
Mündliche Anfrage der Bezirksvertreterin Frau Heinrich in der Bezirksvertretung Chorweiler 
am 05.10.2017 zu den Häusern Florenzer Straße, Stockholmer Allee, Osloer Str. 4 in Köln-
Chorweiler 
Die Bezirksvertreterin Frau Heinrich hatte in der Sitzung vom 05.10.2017 wie folgt angefragt: 
 
Betroffene Mieter der Häuser Florenzer Straße, Stockholmer Allee, Osloer Str. 4 in Köln Chorweiler 
schildern: 
Wir wohnen in der 11. Etage des Hauses Osloer Str. 4. Der Ehemann einer Mieterin muss an drei 
Tagen in der Woche zur Dialyse. Unsere Aufzüge funktionieren beide nicht. Der Patient wird mit ei-
nem speziellen Fahrstuhl Stufe für Stufe zum Hausausgang gebracht. 
 
Fragen: 
 
1. Wie muss sich der Mieter verhalten? 
2. Was kann er tun um eine Reparatur der Aufzüge zu erreichen? 
3. Warum werden erst Fenster ausgetauscht wenn doch ein funktionierender Aufzug vordringlich 
wäre? 
 
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 
 
Zu Frage 1. und 2.: 
Der Mieter sollte sich in solchen Störfällen umgehend mit der zuständigen Hausverwaltung oder dem 
Hauseigentümer in Verbindung setzen. Häufig ist den Mietern auch die Wartungsfirma für die Aufzü-
ge durch Beschilderung an der Aufzugsanlage oder vorhergehende Reparaturen bekannt. Vielfach 
handelt es sich nach Erfahrung der Wohnungsaufsicht um Probleme mit den Aufzügen aus den 70er 
Jahren. Aufgrund des Alters und der Betriebsdauer sind diese reparaturanfällig geworden. Die zu-
ständigen Hausverwaltungen nehmen die erforderlichen Reparaturmaßnahmen nach Kenntnis des 
Defekts in der Regel zeitnah in Angriff und beauftragen die Reparatur. Da jedoch häufig Ersatzteile 
erst bestellt werden müssen, können die Instandsetzungsmaßnahmen nicht immer kurzfristig durch-
geführt werden. 
 
Zu Frage 3.: 
Diese Frage dürfte ebenfalls bei Hausverwaltung bzw. Hauseigentümer richtig platziert sein. Im Rah-
men des Wohnungsaufsichtsgesetzes können lediglich Reparaturmaßnahmen verlangt werden, nicht 
aber darüber hinausgehende Sanierungs- oder Erneuerungsmaßnahmen.

Beratungsverlauf (1)

23.11.2017 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 11.1.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Stockholmer Allee
  • Osloer Straße 4
  • Florenzer Straße
  • Straße 4

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Details

Aktenzeichen
3505/2017
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
16.11.2017
Erstellt
14.11.2017 11:36