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V/0907/2008

Bebauungsplan Nr. 483, Amelsbüren - Hansa - Businesspark - Münster -Landschaftsrechtliche Befreiung gemäß § 69 Landschaftsgesetz für die Durchschneidung einer Wallhecke in dem Bebauungsplangebiet

Vorlagen 03.11.2008

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 25.11.2008, TOP 4.15

Beschlussvorlage

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Anlage Vorlage V/0907/2008 Ausschnitt Wallhecke

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Beschlussvorlage

3947 Zeichen

V/0907/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 483, Amelsbüren - Hansa - Businesspark - Münster -Landschaftsrechtliche 
Befreiung gemäß § 69 Landschaftsgesetz für die Durchschneidung einer Wallhecke in dem 
Bebauungsplangebiet 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
25.11.2008 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Für die Durchschneidung einer Wallhecke in dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 483 
wird die landschaftsrechtliche Befreiung gemäß § 69 Landschaftsgesetz erteilt. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Für die geplante Haupterschließung des Hansa-Businessparks muss eine Wallhecke südlich der 
Wiedaustraße zerschnitten werden, siehe beiliegenden Kartenausschnitt. Derartige Wallhecken 
sind gesetzlich geschützt und deren Beseitigung bzw. Beschädigung ist gemäß § 47 Landschafts-
gesetz NW verboten. Im laufenden Bebauungsplanverfahren muss die Untere Landschaftsbehörde 
zum Satzungsbeschluss eine Befreiung von den Verboten des Landschaftsgesetzes in Aussicht 
stellen, damit die Festsetzung im Bebauungsplan vollzogen werden kann.  
 
In seiner Sitzung vom 28.05.2008 hat der in diesem Zusammenhang zu beteiligende Landschafts-
beirat eine landschaftsrechtliche Befreiung für die Durchschneidung der Wallhecke durch die Unte-
re Landschaftsbehörde abgelehnt. Der Landschaftsbeirat begründet seinen Widerspruch insbe-
sondere mit den grundsätzlichen Vorbehalten gegen das großflächige Gewerbe- und Industriege-
biet, für das der Beirat unter Berücksichtigung der seiner Meinung nach vorliegenden heutigen 
Reserven in Münster keinen Bedarf sieht. Vor allem der großflächige Verbrauch von Grund und 
Boden und der damit verbundene Verlust von Landschaftselementen werden kritisch gesehen. 
 
Die geplante neue Querspange zwischen Kappenberger Damm und Wiedaustraße übernimmt zu-
künftig Aufgaben sowohl als Haupterschließungsstraße für den Hansa-Businesspark als auch als 
Hauptverbindungsstraße zwischen der neuen Autobahnabfahrt Münster-Hiltrup und den Ortsteilen 
Vorlagen-Nr.: 
V/0907/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Waltermann 
Ruf: 
492 67 29 
E-Mail: 
WaltermH@stadt-muenster.de  
Datum: 
27.10.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0907/2008 
Hiltrup und Amelsbüren. Unter verkehrlichen Gesichtspunkten ergab der Abwägungsprozess, dass 
die gewählte Trassenführung die günstigste Lösung zur Abwicklung der Verkehrsströme darstellt.  
Eine sinnvolle Erschließung des Industrie- und Gewerbegebietes unter Schonung der Wallhecke 
kommt nicht in Betracht. 
Durch die Lage der Wallhecke innerhalb des geplanten Gewerbe- und Industriegebietes ist die 
Wallhecke zukünftig Belastungen ausgesetzt, die die ökologischen Funktionen der Wallhecke in 
Mitleidenschaft ziehen und mindern. 
Gleichwohl bleibt sie grundsätzlich als Gliederungselement im Baugebiet erhalten. 
 
Die Untere Landschaftsbehörde hält aus den genannten Gründen eine Befreiung von den Verbo-
ten des Landschaftsgesetzes für gerechtfertigt. 
 
Da eine Befreiung durch die Untere Landschaftsbehörde durch den Widerspruch des Landschafts-
beirates zur Zeit nicht in Aussicht gestellt werden kann, muss gemäß § 69 Landschaftsgesetz die 
zuständige Vertretungskörperschaft der Stadt Münster über den Widerspruch entscheiden. Der 
zuständige Fachausschuss für die Belange des Natur- und Umweltschutzes ist der Ausschuss für 
Umweltschutz und Bauwesen. Hält der Ausschuss den Widerspruch für berechtigt, muss die unte-
re Landschaftsbehörde die Befreiung versagen. Der Bebauungsplan Nr. 483 könnte dann in der 
gegenwärtigen Entwurfsfassung nicht weiter verfolgt werden bzw. der Rat müsste in Abwägung 
der vorliegenden Interessen eine Entscheidung treffen. Wird der Widerspruch für unberechtigt 
gehalten, hat die untere Landschaftsbehörde die Befreiung zu erteilen. 
 
 
 
I. V. 
Gez. 
 
 
 
Paal 
Stadtrat 
 
 
 
 
 
 
 
Anlage 
 
Planausschnitt

Anlage Vorlage V/0907/2008 Ausschnitt Wallhecke

502 Zeichen

D = 40,0 m 
L 
E 
GE 
u. AK I-VI 
0,7 
GE 
u. AK I-VI 
0,7 
GE 
u. AK I-V 
0,7 
AK I-V 
6,0 
max.GH 
10,0 
max.GH 
10,0 
max.GH 
10,0 
1
2
5
6
189 
665 
80b 
I
80 
528 I
77 
80a 
I
I
529 
530 
0,4 
I
77a 
598 
429 
531 
II 
55 
515 
36 
0,2 
I
III 
97 
I
54 
I
56 
I
99 
68 
73 
516 
101 
69 
67 
edaustraße 
18710 m² 
39407 m² 
37588 m² 
20570 m² 
Ausschnitt aus 
BP 483, Amelsbüren 
Hansa-Business-Park 
Durchschneidung 
der Wallhecke 
 
	
 

 	
 

	
 


Beratungsverlauf (1)

25.11.2008 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.15 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Bebauungsplan Nr. 483 (amtlicher Umring) amtlich
  • Wiedaustraße
  • Kappenberger Damm

Bebauungsplan Nr. 483

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Amelsbüren - Hansa-Businesspark Münster - Industrie- und Gewerbegebiet (Autobahn A 1 / Kappenberger Damm / Wiedau / Liekfor / Bahnlinie Münster-Lünen / Dortmund-Ems-Kanal)

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0907/2008
Typ
Vorlagen
Datum
03.11.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37