V/0907/2008
Bebauungsplan Nr. 483, Amelsbüren - Hansa - Businesspark - Münster -Landschaftsrechtliche Befreiung gemäß § 69 Landschaftsgesetz für die Durchschneidung einer Wallhecke in dem Bebauungsplangebiet
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Beschlussvorlage
3947 Zeichen
V/0907/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Grünflächen und Umweltschutz Betrifft Bebauungsplan Nr. 483, Amelsbüren - Hansa - Businesspark - Münster -Landschaftsrechtliche Befreiung gemäß § 69 Landschaftsgesetz für die Durchschneidung einer Wallhecke in dem Bebauungsplangebiet Beratungsfolge 25.11.2008 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Für die Durchschneidung einer Wallhecke in dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 483 wird die landschaftsrechtliche Befreiung gemäß § 69 Landschaftsgesetz erteilt. Begründung: Für die geplante Haupterschließung des Hansa-Businessparks muss eine Wallhecke südlich der Wiedaustraße zerschnitten werden, siehe beiliegenden Kartenausschnitt. Derartige Wallhecken sind gesetzlich geschützt und deren Beseitigung bzw. Beschädigung ist gemäß § 47 Landschafts- gesetz NW verboten. Im laufenden Bebauungsplanverfahren muss die Untere Landschaftsbehörde zum Satzungsbeschluss eine Befreiung von den Verboten des Landschaftsgesetzes in Aussicht stellen, damit die Festsetzung im Bebauungsplan vollzogen werden kann. In seiner Sitzung vom 28.05.2008 hat der in diesem Zusammenhang zu beteiligende Landschafts- beirat eine landschaftsrechtliche Befreiung für die Durchschneidung der Wallhecke durch die Unte- re Landschaftsbehörde abgelehnt. Der Landschaftsbeirat begründet seinen Widerspruch insbe- sondere mit den grundsätzlichen Vorbehalten gegen das großflächige Gewerbe- und Industriege- biet, für das der Beirat unter Berücksichtigung der seiner Meinung nach vorliegenden heutigen Reserven in Münster keinen Bedarf sieht. Vor allem der großflächige Verbrauch von Grund und Boden und der damit verbundene Verlust von Landschaftselementen werden kritisch gesehen. Die geplante neue Querspange zwischen Kappenberger Damm und Wiedaustraße übernimmt zu- künftig Aufgaben sowohl als Haupterschließungsstraße für den Hansa-Businesspark als auch als Hauptverbindungsstraße zwischen der neuen Autobahnabfahrt Münster-Hiltrup und den Ortsteilen Vorlagen-Nr.: V/0907/2008 Auskunft erteilt: Herr Waltermann Ruf: 492 67 29 E-Mail: WaltermH@stadt-muenster.de Datum: 27.10.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0907/2008 Hiltrup und Amelsbüren. Unter verkehrlichen Gesichtspunkten ergab der Abwägungsprozess, dass die gewählte Trassenführung die günstigste Lösung zur Abwicklung der Verkehrsströme darstellt. Eine sinnvolle Erschließung des Industrie- und Gewerbegebietes unter Schonung der Wallhecke kommt nicht in Betracht. Durch die Lage der Wallhecke innerhalb des geplanten Gewerbe- und Industriegebietes ist die Wallhecke zukünftig Belastungen ausgesetzt, die die ökologischen Funktionen der Wallhecke in Mitleidenschaft ziehen und mindern. Gleichwohl bleibt sie grundsätzlich als Gliederungselement im Baugebiet erhalten. Die Untere Landschaftsbehörde hält aus den genannten Gründen eine Befreiung von den Verbo- ten des Landschaftsgesetzes für gerechtfertigt. Da eine Befreiung durch die Untere Landschaftsbehörde durch den Widerspruch des Landschafts- beirates zur Zeit nicht in Aussicht gestellt werden kann, muss gemäß § 69 Landschaftsgesetz die zuständige Vertretungskörperschaft der Stadt Münster über den Widerspruch entscheiden. Der zuständige Fachausschuss für die Belange des Natur- und Umweltschutzes ist der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen. Hält der Ausschuss den Widerspruch für berechtigt, muss die unte- re Landschaftsbehörde die Befreiung versagen. Der Bebauungsplan Nr. 483 könnte dann in der gegenwärtigen Entwurfsfassung nicht weiter verfolgt werden bzw. der Rat müsste in Abwägung der vorliegenden Interessen eine Entscheidung treffen. Wird der Widerspruch für unberechtigt gehalten, hat die untere Landschaftsbehörde die Befreiung zu erteilen. I. V. Gez. Paal Stadtrat Anlage Planausschnitt
Anlage Vorlage V/0907/2008 Ausschnitt Wallhecke
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D = 40,0 m L E GE u. AK I-VI 0,7 GE u. AK I-VI 0,7 GE u. AK I-V 0,7 AK I-V 6,0 max.GH 10,0 max.GH 10,0 max.GH 10,0 1 2 5 6 189 665 80b I 80 528 I 77 80a I I 529 530 0,4 I 77a 598 429 531 II 55 515 36 0,2 I III 97 I 54 I 56 I 99 68 73 516 101 69 67 edaustraße 18710 m² 39407 m² 37588 m² 20570 m² Ausschnitt aus BP 483, Amelsbüren Hansa-Business-Park Durchschneidung der Wallhecke
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Bebauungsplan Nr. 483 (amtlicher Umring) amtlich
- Wiedaustraße
- Kappenberger Damm
Bebauungsplan Nr. 483
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Amelsbüren - Hansa-Businesspark Münster - Industrie- und Gewerbegebiet (Autobahn A 1 / Kappenberger Damm / Wiedau / Liekfor / Bahnlinie Münster-Lünen / Dortmund-Ems-Kanal)
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0907/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 03.11.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37