AN/0095/2017
Unterbindung des Parkens auf Grünflächen
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Antrag von Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
2739 Zeichen
Köln, den 14.01.2017 Frau Bezirksbürgermeisterin Helga Blömer-Frerker Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Antrag: Unterbindung des Parkens auf Grünflächen Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung am 06.02.2017 der Bezirksvertretung Lindenthal zu setzen: Die Bezirksvertretung Lindenthal fordert die Verwaltung auf, das Abstellen von Fahrzeugen auf Grünflächen durch das Ahnden dieser Ordnungswidrigkeit nach §22 der Kölner Stadtordnung zu unterbinden. Die durch das Abstellen von Fahrzeugen geschädigten Grünflächen sind wieder ordnungsgemäß herzustellen. Kölner Stadtordnung § 22: Fahrzeuge Das Fahren, das Parken, das Mitführen oder Abstellen von Kraftfahrzeugen, Fahrzeugen, Anhängern und mehrspurigen Fahrrädern • - auf Baumscheiben, Baumbeeten oder Ähnlichem, • - auf außerhalb der öffentlichen Straßen angelegten Grünstreifen, • - in öffentlichen Grünflächen und • - auf öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen sind verboten. Ausgenommen sind Krankenfahrstühle, Senioren- und Behindertendreiräder sowie Dienst- und Rettungsfahrzeuge. Begründung: Durch erhöhten Parkdruck und dem Fehlverhalten einiger Fahrzeugführer*innen ist es immer häufiger der Fall, dass Fahrzeuge auf Grünflächen parken. Dies führt zu einer Zerstörung der Pflanzen auf der Grünfläche und einer Verdichtung des Bodens welche eine Neubepflanzung erst nach einer intensiven Bearbeitung des Bodens wieder möglich macht. Eine Verdichtung des Bodens auf Baumscheiben durch parkende Fahrzeuge führt dazu, dass Bäume geschädigt werden und absterben. Des Weiteren ist es nicht nachvollziehbar, dass zur Verhinderung des Parkens auf Grünflächen für Poller, Haarnadeln, Wiederherstellung der Grünfläche usw. seitens der Stadt Köln finanzielle Mittel aufgewendet werden, die Ordnungswidrigkeit an sich jedoch nicht geahndet wird. Die Verursacher der Kosten bleiben unbehelligt. Auch ist es für die Bürger*innen nicht hinnehmbar, dass zB. Straßenzüge, welche durch eine Begrünung eine hohe Aufenthaltsqualität besitzen, diese verlieren und sich nun durch parkende Fahrzeuge auszeichnen. Durch eine strikte und regelmäßige Ahndung der Ordnungswidrigkeit nach §22 der Kölner Stadtordnung werden die Grünflächen adäquat und nachhaltig geschützt ohne hohe Kosten zu verursachen. Wenn Köln sich als eine grüne Stadt mit hoher Aufenthaltsqualität auszeichnen möchte ist dieser Schritt unumgänglich. Mit freundlichen Grüßen Claudia Pinl Florian Weber-Baronowsky Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen Zerstörung einer Grünfläche durch parkendes Fahrzeug Ergebnis des Abstellens von Fahrzeugen auf Grünflächen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0095/2017
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 23.01.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27