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AN/0095/2017

Unterbindung des Parkens auf Grünflächen

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 23.01.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 06.02.2017, TOP 8.1.3

Antrag von Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen

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Antrag von Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen

2739 Zeichen

Köln, den 14.01.2017 Frau Bezirksbürgermeisterin Helga Blömer-Frerker  Frau Oberbürgermeisterin  Henriette Reker   Antrag: Unterbindung des Parkens auf Grünflächen  Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  Wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung am 06.02.2017 der Bezirksvertretung Lindenthal zu setzen:  Die Bezirksvertretung Lindenthal fordert die Verwaltung auf, das Abstellen von Fahrzeugen auf Grünflächen durch das Ahnden dieser Ordnungswidrigkeit nach §22 der Kölner Stadtordnung zu unterbinden. Die durch das Abstellen von Fahrzeugen geschädigten Grünflächen sind wieder ordnungsgemäß herzustellen.  Kölner Stadtordnung § 22: Fahrzeuge  Das Fahren, das Parken, das Mitführen oder Abstellen von Kraftfahrzeugen, Fahrzeugen, Anhängern und mehrspurigen Fahrrädern  • -  auf Baumscheiben, Baumbeeten oder Ähnlichem,  • -  auf außerhalb der öffentlichen Straßen angelegten Grünstreifen,  • -  in öffentlichen Grünflächen und  • -  auf öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen  sind verboten. Ausgenommen sind Krankenfahrstühle, Senioren- und Behindertendreiräder sowie Dienst- und Rettungsfahrzeuge.

Begründung:     Durch erhöhten Parkdruck und dem Fehlverhalten einiger Fahrzeugführer*innen ist es immer häufiger der Fall, dass Fahrzeuge auf Grünflächen parken. Dies führt zu einer Zerstörung der Pflanzen auf der Grünfläche und einer Verdichtung des Bodens welche eine Neubepflanzung erst nach einer intensiven Bearbeitung des Bodens wieder möglich macht.  Eine Verdichtung des Bodens auf Baumscheiben durch parkende Fahrzeuge führt dazu, dass Bäume geschädigt werden und absterben.  Des Weiteren ist es nicht nachvollziehbar, dass zur Verhinderung des Parkens auf Grünflächen für Poller, Haarnadeln, Wiederherstellung der Grünfläche usw. seitens der Stadt Köln finanzielle Mittel aufgewendet werden, die Ordnungswidrigkeit an sich jedoch nicht geahndet wird. Die Verursacher der Kosten bleiben unbehelligt.  Auch ist es für die Bürger*innen nicht hinnehmbar, dass zB. Straßenzüge, welche durch eine Begrünung eine hohe Aufenthaltsqualität besitzen, diese verlieren und sich nun durch parkende Fahrzeuge auszeichnen.  Durch eine strikte und regelmäßige Ahndung der Ordnungswidrigkeit nach §22 der Kölner Stadtordnung werden die Grünflächen adäquat und nachhaltig geschützt ohne hohe Kosten zu verursachen.  Wenn Köln sich als eine grüne Stadt mit hoher Aufenthaltsqualität auszeichnen möchte ist dieser Schritt unumgänglich.     Mit freundlichen Grüßen      Claudia Pinl     Florian Weber-Baronowsky  Fraktionsvorsitzende        Bündnis 90/Die Grünen

Zerstörung einer Grünfläche durch parkendes Fahrzeug  
 Ergebnis des Abstellens von Fahrzeugen auf Grünflächen

Beratungsverlauf (1)

06.02.2017 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 8.1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0095/2017
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
23.01.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27