Bauanträge von Anwohner*innen im Bereich der Siedlung Egonstraße in Köln- Stammheim
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates AN/1879/2023 vom 24.10.2023
Stand: Am 30.10.2023 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Anfrage 1 Bauanträge von Anwohnerinnen im Bereich der Siedlung Egonstraße in Köln Stammheim
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Herrn Bezirksbürgermeister Stadtbezirk Mülheim Norbert Fuchs Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker DIE LINKE. Fraktion in der Bezirksvertretung Köln- Mülheim Bezirksrathaus Köln- Mülheim Wiener Platz 2a 51065 Köln 23.10.2023 Anfrage gem. § 38 der Geschäftsordnung des Rates Bauanträge von Anwohner*innen im Bereich der Siedlung Egonstraße in Köln- Stammheim Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Fuchs, die Siedlung Egonstraße in Köln- Stammheim besteht aus ehemaligen Munitionsbaracken, die nach Kriegsende ausgebombte Familien bezogen wurden. In Eigenarbeit wurde aus den Notbehelfen Wohnraum, die mittlerweile auch von Kindern und Enkeln der ersten Mieterinnen und Mieter bewohnt werden. Den vor Ort lebenden Familien ist es natürlich wichtig, dass in Zeiten knappen Wohnraums ihr kostengünstiges Heim erhalten bleibt oder im besten Falle noch ausgeweitet werden darf. Zwei behinderte Bewohner, die seit ihrer Geburt in der Siedlung wohnen, haben einen Bauantrag gestellt, damit ihre Wohnung behindertengerecht umgebaut werden kann. In die Sitzung des Hauptausschusses am 17. August 2020 wurde ein Dringlichkeitsantrag von den Fraktionen DIE LINKE. und SPD eingebracht, der leider abgelehnt wurde. https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0050.asp?__ktonr=307280 Die Stadt Köln kam in 2020 zu anderen rechtlichen Bewertungen als die Rechtsanwältin von Bewohner*innen der Egonstraße. Letztere verwies auf die Vorgehensweise der Stadt in Bezug auf die Humboldtsiedlung in Köln-Ostheim. https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0050.asp?__ktonr=291762 https://www.report-k.de/liegenschaftsausschuss-verschiebt-entscheidung-zur-siedlung- egonstrasse-127977/ In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Kann die Stadtverwaltung dem erwähnten Antrag auf den behindertengerechten Ausbau einer Wohnung in der Siedlung Egonstraße zustimmen? Wenn nein, was sind die Gründe für die Ablehnung? 2. Können Erweiterungsbauten sowie An- und Umbaumaßnahmen im Bereich der Siedlung Egonstraße nach Prüfung durch die Stadt Köln erlaubt werden und wenn ja, welche Kriterien sind dafür einzuhalten? 3. Kann die Siedlung Egonstraße theoretisch als baurechtlicher Innenbereich im Sinne von § 34 BauGB behandelt werden, wie es im Hauptausschuss am 17.08.2020 beantragt wurde? 4 . Könnte der Rat der Stadt Köln theoretisch den Punkten 2 und 3 des oben erwähnten Dringlichkeitsantrages nachkommen und den Bewohner*innen der Egonstraße eine zukunftssichere Wohnungsperspektive bieten? 5. Wie ist der aktuelle Sachstand hinsichtlich der unterschiedlichen rechtlichen Bewertungen seitens der Stadt Köln und der Rechtsanwältin von Bewohner*innen der Egonstraße / siehe Liegenschaftsausschuss 28.01.2020? Mit freundlichen Grüßen gez. Beate Hane-Knoll Nijat Bakis Fraktionsvorsitzende stellvertretender Fraktionsvorsitzender DIE LINKE. in der Bezirksvertretung Köln- Mülheim
Beratungsverlauf
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz