AN/1879/2023
Bauanträge von Anwohner*innen im Bereich der Siedlung Egonstraße in Köln- Stammheim
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Anfrage 1 Bauanträge von Anwohnerinnen im Bereich der Siedlung Egonstraße in Köln Stammheim
3650 Zeichen
Herrn Bezirksbürgermeister
Stadtbezirk Mülheim
Norbert Fuchs
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
DIE LINKE. Fraktion
in der Bezirksvertretung
Köln- Mülheim
Bezirksrathaus
Köln- Mülheim
Wiener Platz 2a
51065 Köln
23.10.2023
Anfrage gem. § 38 der Geschäftsordnung des Rates
Bauanträge von Anwohner*innen im Bereich der Siedlung Egonstraße in Köln-
Stammheim
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker,
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Fuchs,
die Siedlung Egonstraße in Köln- Stammheim besteht aus ehemaligen Munitionsbaracken, die
nach Kriegsende ausgebombte Familien bezogen wurden. In Eigenarbeit wurde aus den
Notbehelfen Wohnraum, die mittlerweile auch von Kindern und Enkeln der ersten
Mieterinnen und Mieter bewohnt werden.
Den vor Ort lebenden Familien ist es natürlich wichtig, dass in Zeiten knappen Wohnraums
ihr kostengünstiges Heim erhalten bleibt oder im besten Falle noch ausgeweitet werden darf.
Zwei behinderte Bewohner, die seit ihrer Geburt in der Siedlung wohnen, haben einen
Bauantrag gestellt, damit ihre Wohnung behindertengerecht umgebaut werden kann.
In die Sitzung des Hauptausschusses am 17. August 2020 wurde ein Dringlichkeitsantrag von
den Fraktionen DIE LINKE. und SPD eingebracht, der leider abgelehnt wurde.
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0050.asp?__ktonr=307280
Die Stadt Köln kam in 2020 zu anderen rechtlichen Bewertungen als die Rechtsanwältin von
Bewohner*innen der Egonstraße. Letztere verwies auf die Vorgehensweise der Stadt in Bezug
auf die Humboldtsiedlung in Köln-Ostheim.
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0050.asp?__ktonr=291762
https://www.report-k.de/liegenschaftsausschuss-verschiebt-entscheidung-zur-siedlung-
egonstrasse-127977/
In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Kann die Stadtverwaltung dem erwähnten Antrag auf den behindertengerechten
Ausbau einer Wohnung in der Siedlung Egonstraße zustimmen? Wenn nein, was sind
die Gründe für die Ablehnung?
2. Können Erweiterungsbauten sowie An- und Umbaumaßnahmen im Bereich der
Siedlung Egonstraße nach Prüfung durch die Stadt Köln erlaubt werden und wenn ja,
welche Kriterien sind dafür einzuhalten?
3. Kann die Siedlung Egonstraße theoretisch als baurechtlicher Innenbereich im Sinne
von § 34 BauGB behandelt werden, wie es im Hauptausschuss am 17.08.2020 beantragt
wurde?
4 . Könnte der Rat der Stadt Köln theoretisch den Punkten 2 und 3 des oben erwähnten
Dringlichkeitsantrages nachkommen und den Bewohner*innen der Egonstraße eine
zukunftssichere Wohnungsperspektive bieten?
5. Wie ist der aktuelle Sachstand hinsichtlich der unterschiedlichen rechtlichen
Bewertungen seitens der Stadt Köln und der Rechtsanwältin von Bewohner*innen der
Egonstraße / siehe Liegenschaftsausschuss 28.01.2020?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Beate Hane-Knoll Nijat Bakis
Fraktionsvorsitzende stellvertretender Fraktionsvorsitzender
DIE LINKE. in der Bezirksvertretung Köln- Mülheim
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Egonstraße
- Wiener Platz 2a
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1879/2023
- Typ
- Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
- Datum
- 24.10.2023
- Erstellt
- 24.10.2023 09:28