V/0315/2007
Kanalsanierung Admiral-Spee-Straße
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Beschlussvorlage
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V/0315/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Kanalsanierung Admiral-Spee-Straße Beratungsfolge 16.10.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 06.11.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Dem vom Tiefbauamt aufgestellten Entwurf und den Kanalerneuerungsarbeiten wird zugestimmt. II. Kosten/Folgekosten Die Baukosten werden auf 300.000 € geschätzt. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahme unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung durch den Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2008 bzw. des Finanz- und Investitionspro- gramms 2007- 2011 steht. Im beschlossenen Haushaltsplan 2008 wird die M aßnahme nach der NKF-Systematik im entspre- chenden Teilfinanzplan ausgewiesen werden. Ausgaben Haush.- stelle Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkung 7007.950.0520.X Bauk. Verbesserung von Kanä- len 2007 2.613.560 weitere Maß- nahmen (2008 VE) 3.000.000 2008 3.000.000 weitere Maß- nahmen Vorlagen-Nr.: V/0315/2007 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 21.09.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0315/2007 Begründung: Allgemeines Die Admiral-Spee-Straße, Parallelstraße zur Warendorfer Straße ist geprägt durch einseitige Wohnbebauung mit reinem Anliegerverkehr auf. Die in der Admiral-Spee-Straße vorhandenen Regen- und Schmutzwasserkanäle stammen aus dem Jahr 1935. Laut Kanalfernsehuntersuchung sind 4 Haltungen Regenwasserkanal (Länge rd. 202 m) und 3 Haltungen Schmutzwasserkanal (Länge rd. 127 m) defekt (Zustandsklasse 2). Die verbleibenden 2 Haltungen Regenwasserkanal und 3 Haltungen Schmutzwasserkanal sind nicht sanierungsbedürf- tig. Die Kanäle weisen starke Inkrustationen mit Querschnittsminderungen, Innenkorrosion, defekte Rohrwandungen mit Scherbenbildung, Risse und Wurzeleinwuchs auf. Die vorhandenen Abzweige sind durchgängig nicht fachgerecht eingesetzt. Durch starke Korrosion tritt eine Schwächung der Rohrwandungen auf, hierdurch wird die Statik des Kanalrohrs gefährdet. In Teilbereichen der Rohrwandungen sind bereits Löcher entstanden. Die durch die defekten Kanäle austretenden Abwässer gefährden das Grundwasser. Durch Aus- spülungen entstehen Hohlräume, die zu einer Gefährdung der Verkehrssicherheit führen können. Die Hausanschlussleitungen weisen das gleiche Schadensbild wie der Hauptkanal auf und sind zum größten Teil sanierungsbedürftig. Eine Erneuerung der betroffenen Kanäle ist aus ökologischen und ökonomischen Gründen unbe- dingt erforderlich. Der vorh. Regenwasserkanal DN 300-350 wird durch Betonrohre DN 300–400 ersetzt und von der südlichen Straßenseite in die nördliche Fahrbahnhälfte verlegt, um eine Entzerrung in der südli- chen Fahrbahn zu erzielen. Der Schmutzwasserkanal Eiprofil 300/450 wird durch ein hydraulisch gleichwertiges Kreisprofil DN 250 Steinzeug in der alten Kanaltrasse ersetzt. Die Erneuerung der Kanäle und der Hausanschlussleitungen wird in offener Bauweise durchge- führt. Insgesamt werden 212 m Betonrohre DN 300 – 400 und 127 m Steinzeugrohre DN 250 ver- legt. Der alte Kanal wird ausgebaut bzw. mit einer speziellen Betonmischung verfüllt. Die Verkehrsführung während der Bauarbeiten wird in Abstimmung mit dem Ordnungsamt festge- legt. Eine Genehmigung nach § 58 Landeswassergesetz und eine wasserrechtliche Erlaubnis nach § 7 Wasserhaushaltsgesetz liegen vor. Die Ausschreibung erfolgt nach der Zustimmung im AUB. Der Baubeginn ist für das I. Quartal 2008 vorgesehen. Es wird mit einer Gesamtbauzeit von 6 Monaten gerechnet. - 3 - V/0315/2007 Straßenbaubeiträge Die geplanten Verbesserungen an der Fahrbahn der Admiral-Spee-Straße im Rahmen der ge- planten Kanalbauarbeiten sind beitragsauslösend im Sinne des Straßenbaubeitragsrechts. Nach der „Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen für Straßenbaumaßnahmen in der Stadt Münster“ vom 15.12.1978 i. d. zurzeit geltenden Fassung wird die Admiral-Spee-Straße als Anliegerstraße eingestuft. Die beitragsfähigen Kosten für die Verbesserungen der Fahrbahn betragen nach einer vorläufigen Beitragsberechnung rd. 115.000 €. Bei einer Einstufung als Anliegerstraße beteiligen sich die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigen mit 80 % an den Kosten der Fahrbahn. Der Ver- teilerwert je m² vervielfältigter Grundstücksfläche liegt bei etwa 8,49 €. Durch die Admiral-Spee-Straße werden 5 Wohngrundstücke erschlossen, die 2- oder 3-geschossig bebaut sind. Die voraussichtlichen Straßenbaubeiträge für die Grundstücke betragen zwischen 13.100 € und 29.200 €. Die Anlieger werden im Rahmen des Serviceversp rechens des Tiefbauamtes durch ein Informati- onsschreiben vor dem Ausbau über die Planung und die voraussichtlich zu zahlenden Beiträge informiert. i.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Warendorfer Straße
- Admiral-Spee-Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0315/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.09.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37