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V/0315/2007

Kanalsanierung Admiral-Spee-Straße

Vorlagen 11.09.2007

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 06.11.2007, TOP 4.5

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

5059 Zeichen

V/0315/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Kanalsanierung Admiral-Spee-Straße 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
16.10.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
06.11.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Dem vom Tiefbauamt aufgestellten Entwurf und den Kanalerneuerungsarbeiten wird zugestimmt. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Die Baukosten werden auf 300.000 € geschätzt.  
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahme unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung 
durch den Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2008 bzw. des Finanz- und Investitionspro-
gramms 2007- 2011 steht. 
 
Im beschlossenen Haushaltsplan 2008 wird die M aßnahme nach der NKF-Systematik im entspre-
chenden Teilfinanzplan ausgewiesen werden. 
 
Ausgaben 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
7007.950.0520.X Bauk. Verbesserung von Kanä-
len 
2007 2.613.560 weitere Maß-
nahmen 
  (2008 VE) 3.000.000  
  2008 3.000.000 weitere Maß-
nahmen 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0315/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr  Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
21.09.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0315/2007 
 
Begründung: 
 
Allgemeines 
 
Die Admiral-Spee-Straße, Parallelstraße zur Warendorfer Straße ist geprägt durch einseitige  
Wohnbebauung  mit reinem Anliegerverkehr auf.  
 
Die in der Admiral-Spee-Straße vorhandenen Regen- und Schmutzwasserkanäle stammen aus 
dem Jahr 1935. 
 
Laut Kanalfernsehuntersuchung sind 4 Haltungen Regenwasserkanal (Länge rd. 202 m) und 3 
Haltungen Schmutzwasserkanal (Länge rd. 127 m) defekt (Zustandsklasse 2). Die verbleibenden 2 
Haltungen Regenwasserkanal und 3 Haltungen Schmutzwasserkanal sind nicht sanierungsbedürf-
tig.   
 
Die Kanäle weisen starke Inkrustationen mit Querschnittsminderungen, Innenkorrosion, defekte 
Rohrwandungen mit Scherbenbildung, Risse und Wurzeleinwuchs auf. Die vorhandenen Abzweige 
sind durchgängig nicht fachgerecht eingesetzt. 
 
Durch starke Korrosion tritt eine Schwächung der Rohrwandungen auf, hierdurch wird die Statik 
des Kanalrohrs gefährdet. In Teilbereichen der Rohrwandungen sind bereits Löcher entstanden. 
 
Die durch die defekten Kanäle austretenden Abwässer gefährden das Grundwasser. Durch Aus-
spülungen entstehen Hohlräume, die zu einer Gefährdung der Verkehrssicherheit führen können.  
 
Die Hausanschlussleitungen weisen das gleiche Schadensbild wie der Hauptkanal auf und sind 
zum größten Teil sanierungsbedürftig. 
 
Eine Erneuerung der betroffenen Kanäle ist aus ökologischen und ökonomischen Gründen unbe-
dingt erforderlich. 
 
Der vorh. Regenwasserkanal DN 300-350 wird durch Betonrohre DN 300–400 ersetzt und von der 
südlichen Straßenseite in die nördliche Fahrbahnhälfte verlegt, um eine Entzerrung in der südli-
chen Fahrbahn zu erzielen. Der Schmutzwasserkanal  Eiprofil 300/450 wird durch ein hydraulisch 
gleichwertiges Kreisprofil DN 250 Steinzeug in der alten Kanaltrasse ersetzt.  
 
Die Erneuerung der Kanäle und der Hausanschlussleitungen wird in offener Bauweise durchge-
führt. Insgesamt werden 212 m Betonrohre DN 300 – 400 und 127 m Steinzeugrohre DN 250 ver-
legt. 
 
Der alte Kanal wird ausgebaut bzw. mit einer speziellen Betonmischung verfüllt. 
 
Die Verkehrsführung während der Bauarbeiten wird in Abstimmung mit dem Ordnungsamt festge-
legt. 
 
Eine Genehmigung nach § 58 Landeswassergesetz und eine wasserrechtliche Erlaubnis nach  
§ 7 Wasserhaushaltsgesetz liegen vor. 
 
Die Ausschreibung erfolgt nach der Zustimmung im AUB. 
 
Der Baubeginn ist für das I. Quartal 2008 vorgesehen. Es wird mit einer Gesamtbauzeit von 
6 Monaten gerechnet.

- 3 - 
V/0315/2007 
 
Straßenbaubeiträge 
 
Die geplanten Verbesserungen an der  Fahrbahn der Admiral-Spee-Straße im 
Rahmen der ge-
planten Kanalbauarbeiten sind beitragsauslösend im Sinne des Straßenbaubeitragsrechts. 
 
Nach der „Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das 
Land Nordrhein-Westfalen für Straßenbaumaßnahmen in der Stadt Münster“ vom 15.12.1978 i. d. 
zurzeit geltenden Fassung wird die Admiral-Spee-Straße als Anliegerstraße eingestuft.  
 
Die beitragsfähigen Kosten für die Verbesserungen der Fahrbahn betragen nach einer vorläufigen 
Beitragsberechnung rd. 115.000 €. Bei einer Einstufung als Anliegerstraße beteiligen sich die 
Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigen mit  80 % an den Kosten der Fahrbahn. Der Ver-
teilerwert je m² vervielfältigter Grundstücksfläche liegt bei etwa 8,49 €. 
 
Durch die Admiral-Spee-Straße werden 5 Wohngrundstücke erschlossen, die 2- oder 3-geschossig 
bebaut sind. Die voraussichtlichen Straßenbaubeiträge für die Grundstücke betragen zwischen 
13.100 € und 29.200 €. 
 
Die Anlieger werden im Rahmen des Serviceversp rechens des Tiefbauamtes durch ein Informati-
onsschreiben vor dem Ausbau über die Planung und die voraussichtlich zu zahlenden Beiträge 
informiert.  
 
i.V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (2)

16.10.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.11.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Warendorfer Straße
  • Admiral-Spee-Straße

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0315/2007
Typ
Vorlagen
Datum
11.09.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37