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Betreff: Dringlichkeitsantrag betreffend "Weitere Entwicklung des Otto-Langen-Quartiers"; AN/1441/2021 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Die Linke, FDP-Fraktion und Volt-Fraktion

Mitteilung Ausschuss 2839/2021 vom 08.09.2021

Stand: Am 09.09.2021 im Stadtentwicklungsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 613 Stei Az Vorlagen-Nummer 08.09.2021 2839/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 09.09.2021 Betreff: Dringlichkeitsantrag betreffend "Weitere Entwicklung des Otto-Langen-Quartiers"; AN/1441/2021 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Die Linke, FDP-Fraktion und Volt-Fraktion Der Dringlichkeitsantrag zielt darauf ab, eine Beteiligungsstruktur vorzusehen, welche eine Einbin- dung der Politik und der Akteure vor Ort in die weiteren Planungs- und Entwicklungsverfahren ermög- licht. Nachfolgend wird erläutert, wie die Einbindung der Öffentlichkeit und der Politik im weiteren Ver- fahren zum Otto-Langen-Quartier vorgesehen ist. Daraus ergibt sich, dass eine weitere darüber hin- ausgehende Einrichtung eines Gremiums zur Begleitung des Verfahrens durch Öffentlichkeit und Po- litik nicht erforderlich und entsprechend auch nicht vorgesehen ist. In gleicher Sitzung (17.06.2021), in der auch der betreffende Dringlichkeitsantrag zur weiteren Ent- wicklung des Otto-Langen-Quartiers gestellt wurde, ist unter TOP Ö 18.7 die Mitteilung zur Fortfüh- rung des Bebauungsplanverfahrens "Otto-Langen-Quartier" im Mülheimer Süden (2038/2021) behan- delt worden. Hierin ist ausführlich das weitere Verfahren sowohl in Bezug auf das Bauleitplanverfah- ren als auch das vorgesehene Vergabeverfahren zur Veräußerung der Flächen im Eigentum des Landes NRW durch NRW.Urban im Otto-Langen-Quartier erläutert. Die Verwaltung hat hierzu als nächsten Schritt die Durchführung einer erneuten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Ab- satz 1 Baugesetzbuch vorgeschlagen, um dem großen Interesse der Öffentlichkeit an der weiteren Entwicklung des Areals Rechnung zu tragen. Die Verwaltung hat unter anderem weiter dargestellt, dass Ausgangspunkt für den Veräußerungspro- zess eine umfassende Zusammenstellung aller Faktoren ist, die die Planung und das Preisgebot be- einflussen und bestimmen. Diese beinhalten nicht nur städtebauliche, freiraumgestalterische und umweltrelevante Themen sondern insbesondere nutzungsstrukturelle und gemeinwohlorientierte Fra- gestellungen sowie den Umgang mit dem denkmalgeschützten und erhaltenswerten Gebäudebestand auf dem Areal. Zu berücksichtigen sind bei der angestrebten Konzeptentwicklung grundsätzlich die Anforderungen des Kooperativen Baulandmodells der Stadt Köln und die für das Vergabeverfahren zu definierenden Anforderungen an eine gemeinwohlorientierte Quartiersentwicklung. Dazu wird die Verwaltung den politischen Gremien einen geeigneten Vorschlag unterbreiten. Das Ausschreibungsverfahren und die Einbindung der Politik wurden im Rahmen dieser Mitteilung ebenfalls erläutert, etwa bezüglich der Besetzung des Auswahlgremiums. Danach soll der Qualitäts- wettbewerb durch ein politisch legitimiertes Auswahlgremium begleitet werden. Der Beschluss zur Besetzung des Gremiums soll zusammen mit dem Vorgabenbeschluss zu den Ergebnissen der früh- zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gefasst werden. Es setzt sich zusammen aus Vertreter*innen der politischen Fraktionen, Vertreter*innen der Stadt Köln, Vertreter*innen des Landes sowie externen Fachberater*innen. Die Verwaltung geht davon aus, dass mit den aufgezeigten Beteiligungsformaten und –schritten die Ziele des Antrags bereits umgesetzt wurden. gez. Greitemann

Beratungsverlauf

  1. 09.09.2021

    Stadtentwicklungsausschuss

    TOP 18.14, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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