1513/2020
Einrichtung einer Fahrradstraße in der Etzelstraße und Müngersdorfer Straße
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Anlage 3-Müngersdorfer Straße
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62 Stadt Köln Blücherpark- Erstellt am: 25.02.2020 Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/4 661/4 Vorlagen-Nummer 1513/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Einrichtung einer Fahrradstraße in der Etzelstraße und Müngersdorfer Straße Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, in der Etzelstraße für den Abschnitt Artushof bis Kempener Straße sowie in der Müngersdorfer Straße eine Fahrradstraße einzurichten. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 03.09.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Etzelstraße: Die Etzelstraße liegt auf einer wichtigen Radverkehrsachse Nippes-Weidenpesch-Longerich. Für die Etzelstraße zwischen Ossietzkystraße und Auf dem Ginsterberg wurde auf Beschluss der Bezirksvertretung eine Einbahnstraße eingerichtet. Im weiteren Verlauf wurde Anfang April 2020 auf dem ersten Teilabschnitt bereits eine Fahrradstraße umgesetzt. Im Bereich der Einmündung Etzel- straße Kempener Straße (Mauenheimer Gürtel) ist durch Bordsteinabsenkung, Querungshilfe sowie Schutzstreifen eine Optimierung der Radverkehrsführung entstanden. Durch die Markierung einer Aufstellfläche können Radfahrerinnen und Radfahrer zukünftig besser in die Etzelstraße einbiegen. Im Anschluss daran befindet sich aktuell eine T-30 Zone bis zur Schmiedegasse. Im Abschnitt Kempener Straße (Sackgassenende) bis zur Straße „Artushof“ existiert lediglich eine Einfahrt zu den Schrebergärten. Durch die beschriebene Sackgasse ohne Anwohner ist der Radver- kehr dort schon heute die dominierende Verkehrsart. Zur weiteren Stärkung des Radverkehrs soll dieser Abschnitt ebenfalls als Fahrradstraße eingerichtet werden (siehe Anlage 2). 3 Müngersdorfer Straße: Die Müngersdorfer Straße ist eine Sackgasse (für den Radverkehr durchlässig), welche die Kleingär- ten sowie die Sportanlage anbindet. Über den Blücherpark und die Heidemannstraße verbindet sie im weiteren Verlauf Bilderstöckchen (Stadtbezirk Nippes) mit Neuehrenfeld (Stadtbezirk Ehrenfeld). Mit der Einrichtung der Fahrradstraße kann eine wichtige Radverkehrsachse zwischen Nippes und Eh- renfeld geschaffen werden (siehe Anlage 3). Bereits heute ist der Radverkehr in der Müngersdorfer Straße die dominierende Verkehrsart, insbe- sondere durch den Schulverkehr der angrenzenden Schulen und den Freizeitverkehr in den Blücher- park und zur Sportanlage. Auswirkungen auf den Klimaschutz: Die hier dargestellten Maßnahmen stärken den Umweltverbund im Bereich Radverkehr und bieten den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des pri- vaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insge- samt kann die hier darstellte Maßnahme als positiver Betrag zum Klimaschutz bewertet werden. Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2: Übersichtsplan (geplanter Abschnitt Fahrradstraße Etzelstraße) Anlage 3: Übersichtsplan (geplanter Abschnitt Fahrradstraße Müngersdorfer Straße)
Anlage 2 Etzelstraße
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (BV 5)
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Anlage: Öffentlichkeitsbeteiligung
[Beim Druck ausgeblendeter Text: Hier geht es um eine Verfahrensentscheidung. Bitte wählen Sie eine der drei folgenden Varianten.]
VARIANTE 1
Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben:
Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben.
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen:
Beteiligungsspielraum Komplexität
Information einfach / standardisiert
Anhörung / Beratung teilstandardisiert
Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
VARIANTE 2
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen:
Beteiligungsspielraum Komplexität
Information einfach / standardisiert
Anhörung / Beratung teilstandardisiert
Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell
Das Beteiligungskonzept ist bere its beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
VARIANTE 3
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil:
Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden.
Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend.
Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden.
Ressourcen stehen nicht zur Verfügung.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1513/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 28.08.2020
- Erstellt
- 20.05.2020 08:21