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AN/0429/2023

Dringlichkeitsantrag bezüglich Rückkauf des Gehwegteilstückes Immendorfer Hauptstraße 3-7 im Stadtteil Köln-Immendorf durch die Stadt Köln

Gem. Antrag nach § 3 BV2 (SPD) 12.03.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 13.03.2023, TOP 8.1.7

Gem. Antrag nach § 3 (SPD BV2)

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Gem. Antrag nach § 3 (SPD BV2)

2719 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
CDU-Fraktion 
SPD-Fraktion 
FDP-Fraktion 
 
Herr Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Manfred Giesen Henriette Reker 
Industriestr. 161 – Haus 1 Hist. Rathaus 
50999 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0429/2023 
Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 13.03.2023 
 
Dringlichkeitsantrag bezüglich Rückkaufs des Gehwegteilstückes Immendorfer 
Hauptstraße 3-7 im Stadtteil Köln-Immendorf durch die Stadt Köln 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
Alle Fraktionen der Bezirksvertretung Rodenkirchen bitten, den folgenden Dringlichkeitsan-
trag auf die Tagesordnung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 13.03.2023 zu setzen: 
Die Dringlichkeit ist gegeben, da die Grundstückseigentümer damit begonnen haben - auf-
grund ihrer Haftungspflicht auf dem Gehweg - ihr Grundstück abzusperren.  
 
Beschluss:  
 
Die Verwaltung wird gebeten, das Gehwegteilstück Immendorfer Straße 3-7  
in Immendorf von den Hauseigentümern zurück zu erwerben. 
 
Begründung: 
 
Mit dem Erwerb der Grundstücksflächen an der Immendorfer Straße 3-7 haben die Hausei-
gentümer auch das sich vor den Grundstücken befindliche Teilstück des bis dahin durch die 
Bürgerinnen und Bürgern genutzten Gehweges erworben. Das Teilstück hat eine Gesamt-
länge von ca. 22,5 Metern und ist ca. 2,20 Meter breit und grenzt direkt an die dortige Fahr-
bahn. 
 
Bislang wurde dieses Teilstück als Gehweg genutzt, beispielsweise um den Kindergarten, 
die Kirche, den Blumenhof sowie den in Hausnummer 1 befindlichen Kiosk zu erreichen. 
Außerdem nutzten ihn viele Kinder als Weg zur Bushaltestelle um in die umliegenden Schu-

- 2 - 
 
len zu kommen.  
 
Laut der Aussage eines Hauseigentümers sind auch die anderen Hauseigentümer bereit, 
dieses Teilstück an die Stadt Köln zu veräußern um den Zweck eines Gehweges zu erhalten.  
Sollte dies nicht gelingen, gibt es bereits Überlegungen der Hausbesitzer, dieses Teilstück 
entsprechend einzuzäunen um möglichen Regressansprüchen bei unberechtigtem Betreten 
des nunmehr privaten Grundstückes entgegenzuwirken. 
 
Sollte die Stadt Köln dieses Teilstück erwerben muss außerdem sichergestellt sein, dass 
durch geeignete Maßnahmen die Verkehrssicherheit der Zufußgehenden und gewährleistet 
wird, da in der Vergangenheit dieses Teilstück durch parkende Fahrzeuge eine Gefährdung 
darstellt.  
Außerdem wurde beobachtet, dass aufgrund der Engstelle der Fahrbahn dieser Gehweg des 
Öfteren missbräuchlich als Fahrbahn benutzt worden ist. 
 
 
 
Oliver Ismail  Christoph Schykowski Dr. Jörg Klusemann  Karl Wolters

Beratungsverlauf (1)

13.03.2023 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.1.7 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Industriestraße 161
  • Hauptstraße 3
  • Immendorfer Straße 3
  • Immendorfer Hauptstraße 3
  • Straße 3 7

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Details

Aktenzeichen
AN/0429/2023
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV2 (SPD)
Datum
12.03.2023
Erstellt
07.03.2023 10:20