Dringlichkeitsantrag bezüglich Rückkauf des Gehwegteilstückes Immendorfer Hauptstraße 3-7 im Stadtteil Köln-Immendorf durch die Stadt Köln
Gem. Antrag nach § 3 BV2 (SPD) AN/0429/2023 vom 12.03.2023
Stand: Am 13.03.2023 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) mit Änderungen empfohlen.
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Gem. Antrag nach § 3 (SPD BV2)
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen CDU-Fraktion SPD-Fraktion FDP-Fraktion Herr Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Manfred Giesen Henriette Reker Industriestr. 161 – Haus 1 Hist. Rathaus 50999 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0429/2023 Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 13.03.2023 Dringlichkeitsantrag bezüglich Rückkaufs des Gehwegteilstückes Immendorfer Hauptstraße 3-7 im Stadtteil Köln-Immendorf durch die Stadt Köln Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Alle Fraktionen der Bezirksvertretung Rodenkirchen bitten, den folgenden Dringlichkeitsan- trag auf die Tagesordnung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 13.03.2023 zu setzen: Die Dringlichkeit ist gegeben, da die Grundstückseigentümer damit begonnen haben - auf- grund ihrer Haftungspflicht auf dem Gehweg - ihr Grundstück abzusperren. Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, das Gehwegteilstück Immendorfer Straße 3-7 in Immendorf von den Hauseigentümern zurück zu erwerben. Begründung: Mit dem Erwerb der Grundstücksflächen an der Immendorfer Straße 3-7 haben die Hausei- gentümer auch das sich vor den Grundstücken befindliche Teilstück des bis dahin durch die Bürgerinnen und Bürgern genutzten Gehweges erworben. Das Teilstück hat eine Gesamt- länge von ca. 22,5 Metern und ist ca. 2,20 Meter breit und grenzt direkt an die dortige Fahr- bahn. Bislang wurde dieses Teilstück als Gehweg genutzt, beispielsweise um den Kindergarten, die Kirche, den Blumenhof sowie den in Hausnummer 1 befindlichen Kiosk zu erreichen. Außerdem nutzten ihn viele Kinder als Weg zur Bushaltestelle um in die umliegenden Schu- - 2 - len zu kommen. Laut der Aussage eines Hauseigentümers sind auch die anderen Hauseigentümer bereit, dieses Teilstück an die Stadt Köln zu veräußern um den Zweck eines Gehweges zu erhalten. Sollte dies nicht gelingen, gibt es bereits Überlegungen der Hausbesitzer, dieses Teilstück entsprechend einzuzäunen um möglichen Regressansprüchen bei unberechtigtem Betreten des nunmehr privaten Grundstückes entgegenzuwirken. Sollte die Stadt Köln dieses Teilstück erwerben muss außerdem sichergestellt sein, dass durch geeignete Maßnahmen die Verkehrssicherheit der Zufußgehenden und gewährleistet wird, da in der Vergangenheit dieses Teilstück durch parkende Fahrzeuge eine Gefährdung darstellt. Außerdem wurde beobachtet, dass aufgrund der Engstelle der Fahrbahn dieser Gehweg des Öfteren missbräuchlich als Fahrbahn benutzt worden ist. Oliver Ismail Christoph Schykowski Dr. Jörg Klusemann Karl Wolters
Beratungsverlauf
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13.03.2023
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.1.7, Antrag / Anfrage. Ergebnis: mit Änderungen empfohlen
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