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1718/2018

Mündliche Anfrage von MdR Dr. Krupp in der Sitzung des AVR am 23.04.2018

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 25.05.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 28.05.2018, TOP 3.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2379 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/671 
 
Vorlagen-Nummer 25.05.2018 
 1718/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 28.05.2018 
 
Mündliche Anfrage von MdR Dr. Krupp in der Sitzung des AVR am 23.04.2018 
hier: TOP 7.4 Rheinboulevard 
Frage: 
 
MdR Dr. Krupp teilt mit, dass er sich in der vergangenen AVR-Sitzung am 12.03.2018 nach dem 
Sachstand hinsichtlich der Überwachung des Rheinboulevards durch die KGAB erkundigt habe. Man 
habe ihm daraufhin geantwortet, dass dies eine Angelegenheit der Grünflächenpartie sei. Gleichwohl 
sei das Thema für das Ordnungsamt allerdings auch nicht unwichtig. Daher möchte er nun wissen, ob 
es hierzu Fortschritte gibt. Da die Sommerzeit überraschend schnell naht, sei es seiner Fraktion wich-
tig zu wissen, dass der Rheinboulevard in guten Händen ist. Die Arbeit der KGAB habe man in die-
sem Zusammenhang durchaus zu schätzen gelernt. 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH (KGAB) erhielt erstmals im Sommer 
2015, vor der Eröffnung des Rheinboulevards, den Auftrag die Treppenanlage und später auch den 
Panoramaweg und den Boulevard entlang des Rheinufers, zu bewachen. Grund für die Beauftragung 
war die Absicherung der laufenden Baumaßnahmen vor dem Zutritt Unbefugter und die aktive Besu-
cherinformation in Bezug auf die Befahrbarkeit mit Fahrrädern und Nutzung der neuen Anlage.  
 
Bestreift wurde der Rheinboulevard 24 Stunden am Tag mit verschiedener Mannstärke. Es wurde ein 
täglicher Arbeitsbericht geschrieben und regelmäßig Fotos gemacht. Die Mitarbeiterinnen und Mitar-
beiter der KGAB hatten keinerlei Weisungsbefugnis. Sie waren Ansprechpartner für die Besucherin-
nen und Besucher, zeigten Präsenz und haben im Bedarfsfall Ordnungsamt, Polizei oder Rettungs-
dienst gerufen. Der Einsatz der KGAB verursachte Kosten von 385.000 € pro Jahr. 
 
Aufgrund der deutlichen Entspannung der Situation nach Einführung des Shisha-Verbotes und ande-
rer Regelungen lief die Bewachung durch die KGAB zum 31.12.2017 aus. 
 
Die Bewachung erfolgt nunmehr seit dem 01.01.2018 ohne die Unterstützung der KGAB routinemä-
ßig durch den Ordnungsdienst unter evtl. im Bedarfsfall notwendiger Hinzuziehung der Polizei. 
 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

28.05.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1718/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
25.05.2018
Erstellt
23.05.2018 11:56