1718/2018
Mündliche Anfrage von MdR Dr. Krupp in der Sitzung des AVR am 23.04.2018
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
2379 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/671 Vorlagen-Nummer 25.05.2018 1718/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 28.05.2018 Mündliche Anfrage von MdR Dr. Krupp in der Sitzung des AVR am 23.04.2018 hier: TOP 7.4 Rheinboulevard Frage: MdR Dr. Krupp teilt mit, dass er sich in der vergangenen AVR-Sitzung am 12.03.2018 nach dem Sachstand hinsichtlich der Überwachung des Rheinboulevards durch die KGAB erkundigt habe. Man habe ihm daraufhin geantwortet, dass dies eine Angelegenheit der Grünflächenpartie sei. Gleichwohl sei das Thema für das Ordnungsamt allerdings auch nicht unwichtig. Daher möchte er nun wissen, ob es hierzu Fortschritte gibt. Da die Sommerzeit überraschend schnell naht, sei es seiner Fraktion wich- tig zu wissen, dass der Rheinboulevard in guten Händen ist. Die Arbeit der KGAB habe man in die- sem Zusammenhang durchaus zu schätzen gelernt. Antwort der Verwaltung: Die Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH (KGAB) erhielt erstmals im Sommer 2015, vor der Eröffnung des Rheinboulevards, den Auftrag die Treppenanlage und später auch den Panoramaweg und den Boulevard entlang des Rheinufers, zu bewachen. Grund für die Beauftragung war die Absicherung der laufenden Baumaßnahmen vor dem Zutritt Unbefugter und die aktive Besu- cherinformation in Bezug auf die Befahrbarkeit mit Fahrrädern und Nutzung der neuen Anlage. Bestreift wurde der Rheinboulevard 24 Stunden am Tag mit verschiedener Mannstärke. Es wurde ein täglicher Arbeitsbericht geschrieben und regelmäßig Fotos gemacht. Die Mitarbeiterinnen und Mitar- beiter der KGAB hatten keinerlei Weisungsbefugnis. Sie waren Ansprechpartner für die Besucherin- nen und Besucher, zeigten Präsenz und haben im Bedarfsfall Ordnungsamt, Polizei oder Rettungs- dienst gerufen. Der Einsatz der KGAB verursachte Kosten von 385.000 € pro Jahr. Aufgrund der deutlichen Entspannung der Situation nach Einführung des Shisha-Verbotes und ande- rer Regelungen lief die Bewachung durch die KGAB zum 31.12.2017 aus. Die Bewachung erfolgt nunmehr seit dem 01.01.2018 ohne die Unterstützung der KGAB routinemä- ßig durch den Ordnungsdienst unter evtl. im Bedarfsfall notwendiger Hinzuziehung der Polizei. Gez. Blome
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1718/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 25.05.2018
- Erstellt
- 23.05.2018 11:56