0999/2022
Neubeschaffung der Fahrzeuge und Einrichtung der 19 Mehrstellen für die Baumpflege entsprechend des Wirtschaftlichkeitsvergleiches "Make or Buy"
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Anlage 1 Make or buy Stand 04_08_2021 Endfassung
30695 Zeichen
Stand 04.08.2021
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Wirtschaftlichkeitsvergleich - Make or buy -
Baumkontrolle/Baumpflege Amt für Landschaftspflege und Grünflä-
chen (67)
Inhaltsverzeichnis
Anlass
1. Aufgaben der Baumkontrolle und der Baumpflege (außer Baumkontrolle Forst)
2. Personalzusammensetzung Baumkontrolle und Baumpflege
3. Städtischer Fuhrpark
4. Welche Bäume werden von 67 kontrolliert
5. Welche Arbeiten werden von 67 im Rahmen der Baumkontrolle und Baumpflege geleistet
6. Weshalb ist die Fremdvergabe der Baumpflege erforderlich
7. Vergleich Baumpflege städtische Regiekolonnen/externe Vergabe
8. Wirtschaftlichkeitsvergleich
8.1 Variante - Vollständige Erfüllung der Baumpflege in Regiebetrieb 67
8.2 Variante - Teilerfüllung der Baumpflege in Regiebetrieb 67
8.3 Vergleich Kosten Fremdvergaben/Regiekolonnen am Beispiel der Variante
„Teilerfüllung der Baumpflege im Regiebetrieb“
8.4 Finanzierungen
9. Zusammenfassung
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Anlass:
In 2015 hat das Rechnungsprüfungsamt (RPA) einen Prüfbericht „Verkehrssicherung an
Bäumen bei 67 – Amt für Landschaftspflege und Grünflächen“ ausgearbeitet. Der Rech-
nungsprüfungsausschuss hat diesen Bericht in seiner Sitzung vom 22.06.2016 beraten und
folgenden Beschluss gefasst:
„Der Ausschuss erwartet von der Verwaltung, dass die Prüffeststellungen aufgegriffen wer-
den und in Zusammenarbeit mit dem Amt für Personal, Organisation und Innovation (jetzt
11/Personal- und Verwaltungsmanagement) geprüft wird, ob die Zuständigkeit für die Auf-
rechterhaltung der Verkehrssicherheit an allen städtischen Bäumen beim Amt für Land-
schaftspflege und Grünflächen gebündelt werden kann, um Synergieeffekte zu erreichen.
Darüber hinaus ist ein Wirtschaftlichkeitsvergleich zwischen interner und externer Leistungs-
erstellung - Make or Buy - durchzuführen.“
In dem Prüfbericht wird unter 3.7.2 die heutige Situation in der Baumpflege beschrieben.
Demnach setzt „… 67 zur unmittelbaren Gefahrenabwehr ausgebildete Baumpfleger mit not-
wendiger Fahrzeugausstattung … ein. Mit dieser Personal- und Maschinenausstattung wer-
den Gefahrenstellen abgearbeitet, bei denen unverzügliches Handeln erforderlich ist und
Fremdfirmen zu lange Reaktionszeiten haben. Insofern wird ein Teil der notwendigen Arbei-
ten stadtintern abgearbeitet, zusätzliche externe Beauftragungen werden aber insbesondere
bei Auftragsspitzen ebenfalls erforderlich.“
Im Rahmen einer Bedarfsprüfung über die Notwendigkeit externer Beauftragung hatte das
Rechnungsprüfungsamt den Bedarf zwar grundsätzlich anerkannt, „…jedoch darauf hinge-
wiesen, dass den Unterlagen kein wirtschaftlicher Vergleich zwischen Fremdvergabe und Ei-
genleistung beigefügt war und daher um Prüfung gebeten, ob Baumpflegearbeiten nicht wirt-
schaftlicher durch eigenes Personal erbracht werden können.“
Der Prüfbericht „Verkehrssicherung an Bäumen bei 67 - Amt für Landschaftspflege und
Grünflächen“ weist deshalb den Hinweis 6 auf:
„Ein Wirtschaftlichkeitsvergleich zwischen internen und externen Leistungen - „Make or Buy“
- wurde nicht durchgeführt.“
Diesen Hinweis aufgreifend wurde im Amt für Landschaftspflege und Grünflächen eine Ar-
beitsgruppe gegründet und der Kontakt zu 11/Personal- und Verwaltungsmanagement auf-
genommen.
Abgeleitet von der ersten Beschreibung der aktuellen Situation wurde durch das Amt für
Landschaftspflege und Grünflächen ein grober Wirtschaftlichkeitsvergleich erstellt, der
11/Personal- und Verwaltungsmanagement bezüglich der Stellenmehrbedarfe zur Kenntnis
gegeben wurde.
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1. Aufgaben der Baumkontrolle und der Baumpflege (außer Baumkontrolle Forst)
Die Kontrolle des städtischen Baumbestandes erfolgt auf der Grundlage der FLL-
Baumkontrollrichtlinie (Richtlinie zu Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen, Her-
ausgegeben von der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V.,
kurz FLL-Baumkontrollrichtlinie). Das FLL-Regelwerk ist juristisch und bundesweit als „Stand
der Technik“ anerkannt. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen hat auf dieser
Grundlage eine Dienstanweisung zur Baumkontrolle erstellt.
Die Aufgaben des Sachgebietes Baum bestehen darin, den vorhandenen städtischen Baum-
bestand zu pflegen und zu erhalten sowie die „Rechte“ der Bäume zu vertreten.
Im urbanen Umfeld können Bäume selten unter natürlichen und für sie optimalen Bedingun-
gen wachsen. Schlechte Standortverhältnisse beengte Bodenverhältnisse, Luftverschmut-
zung, Streusalze und Baumaßnahmen belasten die Bäume. Hinzu kommen verdichtete oder
versiegelte Oberflächen, die einen zu trockenen und zu sauerstoffarmen Boden zur Folge
haben.
Durch den fortschreitenden Klimawandel haben sich mittlerweile eine Vielzahl neuer Baum-
krankheiten ausbreiten können. Daher ist eine fachgerechte Baumpflege und Kontrolle be-
sonders wichtig. Verschiedene Baumpflegemaßnahmen können einer Fehlentwicklung von
Bäumen entgegen steuern.
Die Kontrolle des Baumbestandes, zur rechten Zeit den Baum richtig einschätzen, daraus
resultierend die passende Pflegemaßnahme einleiten und die Einhaltung der Verkehrssicher-
heit der Bäume sind die Hauptaufgaben der städtischen Baumpflege. Damit verbunden sind
zum Beispiel die Kronenpflege, die Herstellung des Lichtraumprofils, die Beseitigung von
Totholz, das Freischneiden von Fassaden und so weiter. Am Ende eines Straßen-Baumle-
bens steht in der Regel die Fällung, die insbesondere im Straßenraum umfangreiche Sicher-
heitsmaßnahmen und oft auch komplizierte Genehmigungs- und Abstimmungsverfahren mit
anderen Dienststellen und Versorgungsträgern erfordern.
673/12
Sachgebiet Baum
673/121
Ingenieure
Fachaufsicht
Baumkontrolleure
Grünanlagen, Spielplätze,
Friedhöfe, etc. Bezirke 1 bis 9
Baumkontrolle 26 Bauleitung
Baumpflege extern
Ausschreibung,
Baumkontrolle, Baumpflege,
Bauüberwachung für 23, 50,
51, 56
673/122
Baumkontrolleure
Straßen
673/123
Baumpflege
Bezirke 1 bis 3
673/124
Baumpflege
Bezirke 4 bis 6
673/1125
Baumpflege
Bezirke 7 bis 9
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Die Baumpflege umfasst:
Baumkontrolle (nach FLL-Baumkontrollrichtlinie) zur Einhaltung der Verkehrssiche-
rung
Baumpflege gemäß ZTV-Baumpflege:
Sicherungsmaßnahmen innerhalb der Baumkrone
Entfernung von Totholz, Kronenpflege (Beseitigung von Fehlentwicklungen)
Form- und Erziehungsschnitt
Behandlung von Rinden-, Holz- und Wurzelschäden
Baumfällung mit Einsatz eines Hubsteigers
Gesundheitsschutz der Bevölkerung (Eichenprozessionsspinner)
Schutzmaßnahmen während Bauarbeiten im Baumumfeld
Ersatz- und Neupflanzungen
2. Personalzusammensetzung Baumkontrolle und Baumpflege
5 Ingenieure*innen (Landschaftsarchitekten*innen, Arboristen*innen)
24,5 Baumkontrolleure*innen (Techniker*innen, Meister*innen) davon:
9 Baumkontrolleure*innen Straßen und Plätze
9 Baumkontrolleure*innen Grünanlagen / Friedhöfe / Spielplätze
5,5 Baumkontrolleure*innen Gebäudewirtschaft
1 Baumkontrolleur*innen Bäche
Sondergärten, Kleingärten, freie Landschaft werden in Stellenanteilen vom jeweili-
gen verantwortlichen Ing. bzw. Gärtnermeister*innen kontrolliert.
3 Baumpflegeleiter (Meister*innen)
45 Baumpfleger*innen (Facharbeiter*innen / Hilfskraft)
Die Mitarbeiteranzahl im Bereich der Baumpflege ist eine Folge der Rezentralisierung des
Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen aus dem Jahr 1998. Damals wurden alle vor-
handenen Stellen Baumpfleger der damaligen Bezirksämter zu einer Organisationseinheit im
Sachgebiet Baum mit 45 Arbeitskräften und 3 Gärtnermeister zusammengefasst und in 3
Pflegeeinheiten für Straßenbäume aufgestellt. Eine Bemessung des tatsächlich erforderli-
chen Stellenbedarfs erfolgte bis heute nicht.
3. Städtischer Fuhrpark
11 Hubsteiger (17 m – 28 m)
3 Lkw mit Ladekran (18 to)
4 LKW (9 to)
8 Kolonnentransporter zum Teil mit Warntafel (Sprinter)
5 PKW
4. Welche Bäume werden von 67 kontrolliert
ca. 80.000 Stück Straßenbäume/ca. 120 ha Gehölzbestände im Straßenbegleitgrün
ca. 18.000 Stück Bäume auf Spielplätzen
ca. 2.500 Stück Bäume in Kleingartenanlagen (Gemeinschaftsgrün)
ca. 3.200 Bäume in Sondergärten (Rheinpark ca. 1.500, Bot. Garten ca. 1.200,
Finkens Garten ca. 500)
ca. 35.000 Stück Bäume Gebäudewirtschaft (Schulen, Kitas, Verwaltungsgebäude,)
Baumbestand auf ca. 2.800 ha Grünanlagen
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Baumbestand auf ca. 485 ha Friedhofsfläche
Baumbestand auf ca. 96 ha Bäche
Baumbestand auf ca. 100 ha Biotopfläche
Anzahl/Flä-
che
Kon-
trolle
67
Pfleg
e
67
Kon-
trolle
extern
Pfleg
e
ex-
tern
Straßenbäume 80.000 Stück X X X
Grünanlagen 2.800 ha X X
Friedhöfe 485 ha X X
Spielplätze 18.000 Stück X X
Biotopfläche 100 ha X X
Kleingärten 2.500 Stück X X
Sondergärten 3.200 Stück X X
Gebäudewirtschaft 35.000 Stück X X
Bäche 96 ha X X
Amt für Wohnungswe-
sen
3.000 Stück X X
Amt für Liegenschaf-
ten, Vermessung und
Kataster
2.500 Stück X X
Amt für Kinder, Ju-
gend und Familie
1.200 Stück X X
Bürgerämter 200 Stück X X
Städtische Stiftungen 800 Stück X X
Das Sportamt führt die Baumkontrolle und Baumpflege als e igenständiges F achamt mit entsprechen-
dem Fachpersonal durch und ist deshalb in der Tabelle nicht berücksichtigt.
5. Welche Arbeiten werden von 67 im Rahmen der Baumkontrolle und Baumpflege ge-
leistet
Es gibt zwei Bauhofstandorte für die Baumpflege. Ein Standort rechtsrheinisch im Bereich
des Gremberger Wäldchen, einer linksrheinisch auf der Stolberger Straße.
Nahezu 100% der Arbeiten der Baumpflegekolonnen bei 67 werden aufgrund der hohen An-
forderungen an die Verkehrssicherheit von Straßenbäumen ausschließlich im Straßenraum
durchgeführt. Sofortmaßnahmen zur Gefahrenabwehr werden auch in Parkanlagen, Friedhö-
fen, Liegenschaften der Gebäudewirtschaft durch eigene Mitarbeiter*innen abgearbeitet.
Durch die Baumpflege 67 werden ausschließlich Verkehrssicherungsarbeiten, Arbeiten zur
Gefahrenabwehr, Jungbaumpflege sowie Sicherungs- und Aufräumungsarbeiten nach einem
besonderen Wetterereignis durchgeführt. Auch werden nach Brandschauen oder auf Auffor-
derungen der Feuerwehr Rückschnitte und Fällungen von Bäumen vorgenommen, um die
Anleiterbarkeit von Flucht-und Notausgängen an Häusern jederzeit zu gewährleisten.
6. Weshalb ist die Fremdvergabe der Baumpflege erforderlich
Die Baumkontrolle im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Landschaftspflege und Grünflä-
chen erfolgt mit insgesamt 24,5 Baumkontrolleuren*innen. Nach der FLL-
Baumkontrollrichtlinie liegt der Kontrollintervall i.d.R. zwischen 9 und 18 Monate.
Die aus der Baumkontrolle resultierenden Baumpflegearbeiten erfolgen in Grünanlagen, auf
Friedhöfen, Spielplätzen, Kleingärten, Biotopflächen, Sondergärten, der Gebäudewirtschaft,
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auf Flächen anderer baumverwaltender Dienststellen (20, 23, 50, 51, 56) ohne eigenes
Fachpersonal. Baumpflegearbeiten an Straßenbäumen (siehe Tabelle 2) werden an Fremd-
firmen vergeben und erfolgen zum Teil in Eigenregie.
Die Fremdvergaben sind erforderlich, da mit der vorhanden Personal- und Maschinenaus-
stattung eine Gefahrenbeseitigung in einer haftungsrechtlich fristgerechten Zeit ausschließ-
lich mit eigenen Personalressourcen in einem derart umfangreichen Aufgabengebiet nicht
geleistet werden kann.
Hinzu kommt die Tatsache, dass die Stadt Köln der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht
folgend, als Baumeigentümerin bzw. als auf andere Weise für den Baum Verantwortliche
grundsätzlich verpflichtet ist, Schäden durch Bäume an Personen oder Sachen zu verhin-
dern. Dies hat zur Folge, dass der im Rahmen der Baumkontrolle erkannte Handlungsbedarf
zur Wiedererlangung der Verkehrssicherheit i.d.R. zwischen 2 bis 6 Wochen durch geeignete
Maßnahmen umgesetzt werden muss. Die Stadt Köln als Baumeigentümerin hat somit eine
fristgerechte Abarbeitung der festgestellten Gefahren zu gewährleisten. Diese Forderung
kann nur durch Vergabe der Maßnahmen an Fachfirmen gewährleistet werden.
Aus diesem Grunde wird alle zwei bzw. drei Jahre eine europaweite Ausschreibung zur Fin-
dung von geeigneten Fachfirmen durchgeführt. Über Rahmenverträge werden acht speziali-
sierte Baumpflegefirmen in insgesamt 14 Losen für die Ämter 67, 20, 23, 26, 51, 56 beauf-
tragt, um Baumpflegemaßnahmen abzurufen.
Die Firmen stellen auf dieser Grundlage ca. 32 Kolonnen mit je 2-3 Baumpflegern*innen,
also insgesamt ca. 90 Arbeitskräfte zur dauerhaften Verfügung. Der Maschinen- und Geräte-
park der beauftragten Firmen ist vergleichbar mit dem des Amtes für Landschaftspflege und
Grünflächen. Allerdings verfügen die Firmen auch über Spezialmaschinen wie Raupenfahr-
zeuge mit Bühnenaufsatz, die überall dort eingesetzt werden, wo die Boden- oder Platzver-
hältnisse ein Arbeiten mit der LKW-Hubarbeitsbühne nicht zulassen, sowie Großhäcksler
und Fällbagger. Außerdem verfügen alle Firmen über ausgebildete Kletterer (SKT-
Seilklettertechnik), die jederzeit dort eingesetzt werden können, wo kein Maschineneinsatz
möglich ist.
Die Arbeiten der Baumpflegefirmen dienen zur Gefahrenabwehr. Darüber hinaus führen die
Firmen vor allem Baumpflegearbeiten zur Wiederherstellung/Sicherstellung der Verkehrssi-
cherheit an großen Ausfallstraßen mit zum Teil mehreren hundert Bäumen durch. Aufträge in
dieser Größenordnung binden mindestens 2-3 Kolonnen über mehrere Wochen, müssen
straff organisiert sein und bedürfen einer lückenlosen Logistik. Entlang der KVB-Strecken
kann zudem nur in Nachtarbeit gearbeitet werden. Weil es erforderlich ist, während der Ar-
beiten an den Oberleitungen den Strom abzustellen, steht für die Nachtarbeit nur ein sehr
geringes Zeitfenster von 2-3 Stunden zur Verfügung (meist zwischen 01:30 Uhr und 04:30
Uhr), in denen dann mit zwei bis drei Hubsteigern gearbeitet werden muss. An sehr stark fre-
quentierten Straßen oder an Verkehrsknotenpunkten kann ausschließlich samstagmorgens,
oder mit Sondergenehmigung auch sonntags bzw. in Nachtarbeit gearbeitet werden (z.B.
Ein- und Ausfallstraßen).
Das Rechnungsprüfungsamt hat im Rahmen der Prüfung der europaweiten Ausschreibung
zum Abschluss von zeitlich befristeten Rahmenverträgen mehrfach darauf hingewiesen, „
das den Unterlagen kein wirtschaftlicher Vergleich zwischen Fremdvergabe und Eigenleis-
tung beigefügt war und daher um Prüfung gebeten, ob Baumpflegearbeiten nicht wirtschaftli-
cher durch eigenes Personal erbracht werden können.“ Diese Anmerkung erfolgte auf der
Grundlage der kalkulierten Auftragsvolumen, die sich in den letzten 7 Jahren wie folgt dar-
stellten:
2014 - 1,95 Millionen €
2015 - 1.95 Millionen €
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2016 - 3,99 Millionen €
2017 - 3,99 Millionen €
2018 - 3,99 Millionen €
2019 - 5,99 Millionen €
2020 - 5,99 Millionen €
(Hinweis: Ab 2016 ist die Gebäudewirtschaft mit 1,0 Millionen Euro/Jahr zusätzlich hinzuge-
kommen. Noch nicht enthalten sind die Kosten für die Bäche mit kalkuliert ca. 70.000 € jähr-
lich, die erstmalige externe Vergabe steht noch aus.)
Erfahrungen aus der Ausschreibung Rahmenvertrag aktuell
Aufgrund der verstärkt auftretenden Trockenphasen und Sturmereignisse steigt in der Folge
das Auftragsvolumen für Baumpflegearbeiten und Fällungen. Eine kontinuierliche Steigerung
lässt sich seit Jahren feststellen. Bezüglich der Auftragsabarbeitung sind die Fremdfirmen
aktuell auf drei bis fünf Monate hin ausgelastet. Versuche der Fachdienststelle, zusätzliche
Firmen zu gewinnen, verliefen bisher nur mäßig erfolgreich. Die Rahmenvertragsfirmen ha-
ben nicht ihre Mitarbeiterzahl vergrößert, d.h. der Markt reagiert nicht auf die vorherrschende
Auftragslage mit einer Erhöhung der Leistungsfähigkeit, wohl aber mit einer Erhöhung der
Preise. Einige Baumpflegefachfirmen wollen nicht weiter personell aufstocken, aus zumeist
wirtschaftlichen Gründen (erhöhte Personalkosten Büro, Bauleitung etc.). Bei den zurücklie-
genden deutschlandweiten und EU-weiten Ausschreibungen zeigte sich, dass ausschließlich
regionale Baumpflegefachfirmen in der Lage sind, die geforderten Leistungen zu erbringen
und Angebote abgeben.
7. Vergleich Baumpflege städtische Regiekolonnen/externen Vergabe:
Art der Leistung Städtische Regiekolonne Externe Vergabe
Seilklettertechnik Unwirtschaftlich, hohe Aus-
und Weiterbildungskosten,
hohe Materialkosten, hö-
here Personalkosten durch
Qualifikation (Problem Ein-
gruppierung nach EG).
Jederzeit bei Bedarf abruf-
bar, wo Maschineneinsatz
nicht möglich ist.
Nachtarbeit,
Sonn- und Feiertagsarbeit
Mitbestimmung Personal-
rat, Anordnungsverfahren
nicht umsetzbar, da zu
lange Vorlaufzeiten
Jederzeit bei Bedarf abruf-
bar
Spezialmaschinen
(selbstfahrende Hubarbeits-
bühne auf Kette, Großhacker,
Seilwinden, Fällbagger, 30-40
m³ Container mit Trägerfahr-
zeug)
Auslastungszeiten zu ge-
ring, dadurch unwirtschaft-
lich
Jederzeit bei Bedarf abruf-
bar
Wirtschaftlichkeit/
Leistungsfähigkeit
Baumpflegemaßnahme
mit hoher Baumanzahl
Baumpflegemaßnahme
Unwirtschaftlich
Hohe Leistungsfähigkeit
Geringe Kosten aufgrund
geringerer Stand- und
Rüstzeiten
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mit geringer Bauman-
zahl
Kurze Reaktionszeit
Unmittelbare Reaktionszeit
möglich *
Unwirtschaftlich, da Stand-
und Rüstzeiten einkalku-
liert werden müssen
Längere zeitliche Vorläufe
zur Planung = Nachtrags-
forderung bei Abrufung be-
reits bestehender Baustel-
len
Der Vergleich der Baumpflege in städtischer Regie mit der Vergabe an Fremdfirmen zeigt,
dass dort, wo Spezialmaschinen zum Einsatz kommen oder in Nachtarbeit bzw. an Sonn-
und Feiertagen die erforderlichen Maßnahmen umgesetzt werden müssen, die Vergabe an
Fremdfirmen grundsätzlich wirtschaftlicher ist. Dies trifft ebenfalls auf solche Maßnahmen zu,
bei denen eine große Anzahl an Bäumen, z.B. an einer Ausfallstraße oder in einem Quartier,
zu bearbeiten ist.
Die Umsetzung von Maßnahmen in städtischer Regie ist dagegen bei Maßnahmen, bei de-
nen eine geringe Anzahl von Bäumen zu bearbeiten ist, wirtschaftlicher. Die besondere
Stärke städtischer Regiekolonnen liegt vor allem aber in den kurzen Reaktionszeiten als
„schnelle Eingreiftruppe“ bei der akuten Gefahrenbeseitigung. Eine externe Baumpflegefirma
ist auf Gewinnmaximierung bestrebt. Jede nicht vorher geplante und beauftragte Maßnahme
führt zu erhöhten Kosten. So ist mit den städtischen Regiekolonnen der kurzfristige Einsatz
zur unmittelbaren Gefahrenabwehr im fließenden Verkehr ohne verkehrsbehördliche Anord-
nung möglich. Bei externen Firmen sind i.d.R. Nachträge zu erwarten und die Reaktionszei-
ten sind bedeutend länger.
Aufgrund dieser Tatsache soll im Rahmen des „Wirtschaftlichkeitsvergleiches“ das Segment
„Maßnahmen mit geringer Baumanzahl“ und das Segment „Kurze Reaktionszeit“ stärker ein-
gegrenzt und hierfür eine Personal- und Maschinenbemessung abgeleitet werden.
8. Wirtschaftlichkeitsvergleich
8.1 Variante - Vollständige Erfüllung der Baumpflege in Regiebetrieb
Auf Grundlage der Vorgaben der Rahmenverträge, bei denen die Fremdfirmen verpflichtet
werden, eine bestimmte Anzahl an Personal, Kolonnen und Maschinen bereit zu halten und
dem Personal- und Maschinenbestand bei 67, soll im Folgenden grob überschlagen werden,
welcher Personal- und Maschinenbedarf bei einer vollständigen Erfüllung der Baumpflege
durch 67 erforderlich wäre.
Zusätzliches Personal:
Arbeitskräfte/Meister*innen
5 Meisterstellen für Baumpflegebetrieb
90 Arbeitskräfte davon:
o 22-27 Vorarbeiter*innen mit Gesellenbrief und Zusatzqualifikation European-
TreeWorker,
o 65-70 Arbeitskräfte mit und ohne Gesellenbrief (Bodenpersonal, Fahrer*innen,
einfache Baumpflegearbeiten)
Ingenieure*innen/Techniker*innen
1 Gartenbau-Ingenieur*in
1 Techniker*in als Disponent für das Auftrags- und Fahrzeugmanagement
1 Techniker*in/ Gärtnermeister*in für Administrator Baumkataster
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2 Techniker*innen/Gärtnermeister*innen für die Erstellung von VZ-Plänen
Zusätzliches erforderliches Verwaltungspersonal
4 Stellen im Bereich Personal, Organisation, Controlling, IT, Einkauf, Vergaben
Zusätzliche Maschinenausstattung:
5 LKW-Ladekräne 18 t
1 LKW mit Rollcontainer 30-40 m³
20 Hubsteiger mit unterschiedlichen Arbeitsprofil von 18 bis 35 m
o davon 10-12 selbstfahrende Hubsteiger mit Kette in Höhen von 25 bis 35 m
incl. Trägerfahrzeug
2 selbstfahrende Großhäcksler bis 60 cm Stammdurchmesser
10 Häcksler bis 30 cm Astdurchmesser
17 Mannschaftstransporter mit Doppelkabine
6 PKW-Dienstfahrzeuge
Sonstige notwendige Kleinmaschinen wie z.B. Motorsägen, Laubblasgeräte, etc. pp.)
Die derzeitige Bauhofstruktur ist nicht für die hier aufgeführte zusätzliche Personal- und Ma-
schinenausstattung ausgelegt. Aufgrund des hohen Platzbedarfes ist ein zusätzlicher zentra-
ler linksrheinischer Bauhofstandort zwingend erforderlich. Die Kosten für einen weiteren
Standort hierfür sind bei dem Vergleich nicht enthalten.
Maßnahmen, die den Einsatz von Seilkletterern*innen oder Nachtarbeit erforderlich machen,
sind hier nicht berücksichtigt. Ferner sind bei Arbeitsspitzen (wie z.B. besondere Wetterer-
eignisse/Kalamitäten, wie z.B. Massaria, Eichenprozessionsspinner, Rußrindenkrankheit des
Ahorns etc.) ebenfalls Fremdvergaben notwendig.
8.2 Variante - Teilerfüllung der Baumpflege in Regiebetrieb
Wie oben aufgeführt kann für das Segment „Maßnahmen mit geringer Baumanzahl“ und das
Segment „Kurze Reaktionszeit“ eine Wirtschaftlichkeit bei der Durchführung von Maßnah-
men im Regiebetrieb bestätigt werden.
Eine grobe Kalkulation und Abschätzung der prozentualen Anteile dieser beiden Segmente
am Gesamtauftragsvolumen Fremdvergabe zeigt, dass der Anteil etwa bei 20 % liegt. Dies
vorausgesetzt ergibt sich ein Personal- und Maschinebedarf in folgender Größenordnung:
Zusätzliches Personal:
Arbeitskräfte
18 Arbeitskräfte davon:
o 6 Vorarbeiter*innen mit Gesellenbrief und Zusatzqualifikation EuropeanTree-
Worker,
o 12 Arbeitskräfte mit und ohne Gesellenbrief (Bodenpersonal, Fahrer, einfache
Baumpflegearbeiten)
Techniker*in/Gärtnermeister*in
1 Techniker*in/Gärtnermeister*in als Gruppenleitung
Zusätzliches erforderliches Verwaltungspersonal
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Ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand kann derzeit nicht konkret beziffert werden. Nachdem
die zusätzlichen Kolonnen ihren Betrieb aufgenommen haben, wird organisatorisch geprüft,
inwieweit im Verwaltungsbereich (in den Bereichen Personal, Organisation, Finanzen, IT,
Einkauf) zusätzliche Personalkapazitäten erforderlich sind.
Zusätzliche Maschinenausstattung:
1 LKW-Ladekran 18 t
6 Hubsteiger Arbeitsprofil 30 bis 35 m
4 Häcksler bis 30 cm Astdurchmesser
4 Kolonnenfahrzeuge mit Doppelkabine als Zugfahrzeug/Trägerfahrzeug für Häcksler
Sonstige notwendige Kleinmaschinen wie z.B. Motorsägen, Laubblasgeräte, etc.)
Überschlägige Kostenübersicht (Einheitspreise)
Personal Einheitspreis €/Jahr (*) Summe €/Jahr
6 Gärtner*innen
(E6 TVöD)
54.400 326.400
6 Gärtnerfachbeschäftigte
(E5 TVöD)
51.900 311.400
6 Hilfsgärtner*innen
(E4 TVöD)
48.400 290.400
1 Gärtnermeister*in
(E9a TVöD)
66.500 66.500
Summe Gesamt 994.700
(*) Durchschnittliche Personalkosten 202 1 gemäß Verfügung 11 vom 05.03.2021
Sachausstattung Perso-
nal/Büro
Einheitspreis €/Jahr Summe €/Jahr
6 Gärtner*innen 900 5.400
6 Gärtnerfachbeschäftigte 900 5.400
6 Hilfsgärtner*innen 900 5.400
1 Büro- u. Sachausstattung
Gärtnermeiste*in
12.800 12.800
Summe Gesamt 29.000
Maschinenausstattung Einheitspreis € Summe €
Beschaffungskosten:
1 LKW-Ladekran 18 t 230.000 230.000
6 Hubsteiger Arbeitsprofil 30
bis 35 m
300.000 1.800.000
4 Häcksler bis 30 cm Ast-
durchmesser
68.000 272.000
4 Kolonnenfahrzeuge mit
Doppelkabine
61.800 247.000
Kleinmaschinen 24.000
Summe Beschaffungskos-
ten:
659.800 2.573.000
Laufende Kosten pro Jahr
1 LKW-Ladekran 18 t
Abschreibungen 23.000 23.000
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Kraftstoff 6.400 6.400
Wartung / Reparatur 10.800 10.800
Kfz-Steuer 556 556
6 Hubsteiger 30-35 m
Abschreibungen 37.500 225.000
Kraftstoff 4.000 24.000
Wartung / Reparatur 15.000 42.000
Kfz-Steuer Keine keine
4 Häcksler bis 30 cm Ast-
durchmesser
Abschreibungen 11.500 46.000
Kraftstoff 1.000 4.000
Wartung/Reparatur 3.000 12.000
Kfz-Steuer 210 480
4 Kolonnenfahrzeuge (Dop-
pelkabine)
Abschreibungen 6.180 24.720
Kraftstoff 1.480 5.920
Wartung/Reparatur 3.300 13.200
Kfz-Steuer 210 840
Kleinmaschinen
Abschreibungen 2.400
Kraftstoff 2.200
Wartung/Reparatur 1.000
Summe gesamt 444.516
Die erforderlichen zusätzlichen sechs Pflegekolonnen sollen wie folgt eingesetzt werden:
Die 18 neuen Mitarbeitenden werden einer*m Gärtnermeister*in verantwortlich zugeordnet.
Dieser Gärtnermeisterbereich ist verantwortlich für den Einsatz und die Überwachung der
Verkehrssicherungsarbeiten dieser 6 Baumpflegekolonnen (18 Mitarbeiter*innen).
8.3 Vergleich Kosten Fremdvergaben / Regiekolonnen am Beispiel der
Variante „Teilerfüllung der Baumpflege im Regiebetrieb“
Berechnungsgrundlagen:
Kalkulatorisch werden pro Kolonne je 3,0 Mitarbeiter*innen für die Fremdvergabe und Regie-
kolonnen angenommen.
In der Variante 8.2 werden ca. 20 % der derzeit benötigten Fremdvergabekosten durch Re-
giekolonnen in Eigenleistung ersetzt. Die kalkulierte Minderung der Fremdvergabekosten be-
tragen bei einer Reduzierung um 20 % bzw. sechs Kolonnen rund 1,76 Mio. € jährlich.
Demgegenüber stehen jährliche Personal- und Sachkosten für sechs zusätzliche Regieko-
lonnen und Leitungspersonal in Höhe von rund 1.47 Mio. € (siehe Tabelle „Überschlägige
Kostenübersicht Variante 8.2).
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8.4 Finanzierungen
Ermittlung des Mittelwerts auf Basis der bisherigen Ist-Aufwendungen
Der Mittelwert für den Rahmenvertrag Baumpflege TP 1301 Grün und TP 1303 Friedhöfe be-
rechnet sich aus dem IST 2019 (7.682.308 EUR), dem IST 2020 (9.398.730 EUR) und dem
Prognosewert 2021 (9.300.000 EUR):
Mittelwert
Rahmenvertrag Baumpflege TP 1301 Grün und
TP 1303 Friedhöfe 8.793.679 €
Eigenleistung durch Kolonnen (20%) 1.759.000 €
Restaufwand Rahmenvertrag Baumpflege TP
1301 Grün und TP 1303 Friedhöfe 7.034.679 €
Personalaufwand 994.700 €
Aufwand Sachausstattung Personal 29.000 €
Sachaufwand Fahrzeuge und Maschinen 444.516 €
Summe konsumtiver Bedarf 1.468.216 €
Anschaffungskosten Fahrzeug und Maschinen
(investiv) 2.573.000 €
Mit der Durchführung der zusätzlichen Baumpflegemaßnahmen in Eigenregie wird frühes-
tens ab 2023 begonnen werden können. Die Lieferzeit für die benötigten Fahrzeuge und Ma-
schinen beträgt derzeit teilweise 14 Monate. Die benötigten Mehrstellen sind im Stellenplan-
verfahren 2022 berücksichtigt, damit können im Laufe des Jahres 2022 die Stellenbeset-
zungsverfahren eingeleitet werden, so dass die erforderliche Maschinen- und Personalaus-
stattung Anfang 2023 zur Verfügung stehen würde.
Konsumtive Aufwendungen
2023 2024 2025
Planansatz Baumpflege TP 1301
Grün und TP 1303 Friedhöfe 9.188.855 € 9.104.952 € 9.108.952 €
Restaufwand- Baumpflege TP 1301
Grün und TP 1303 Friedhöfe gemäß
folgender Reduzierung um 20 % Ei-
genleistung
7.351.084 € 7.283.962 € 7.287.162 €
Einsparung der Fremdvergabe durch
Eigenleistung (20%) 1.837.771 € 1.820.990 € 1.821.790 €
abzgl. Personalaufwand 1.034.900 € 1.055.600 € 1.076.700 €
abzgl. Sachausstattung Personal 30.200 € 30.800 € 31.400 €
abzgl. Sachaufwand Fahrzeuge und
Maschinen 462.500 € 471.800 € 481.200 €
Verbleibende Einsparung zur De-
ckung der Investiven Auszahlungen -310.171 € -262.790 € -232.490 €
Stand 04.08.2021
Seite 13 von 13
Investive Auszahlungen
2023 2024 2025
Anschaffungskosten Fahrzeuge und
Maschinen 2.573.000 € 0 € 0 €
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Teilergebnisplan 1301:
Die Mehraufwendungen in der Teilplanzeile 11 für das Personal, in der Teilplanzeile 16 für
die Sachausstattung des Personals sowie in der Teilplanzeile 14 für Abschreibungen werden
durch Einsparungen in der Teilplanzeile 13 bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleis-
tungen gedeckt. Der Mehrbedarf für die weiteren Sachaufwendungen von Fahrzeugen und
Geräten wird innerhalb der Teilplanzeile 13 gedeckt.
Teilfinanzplan 1301:
Die verbleibende Einsparung in der Teilplanzeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienst-
leistungen) in Höhe von rd. 310.200 EUR kann zur Finanzierung der Anschaffungskosten im
Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2023 in den Teilfinanzplan 1301 umge-
schichtet werden.
Für den verbleibenden Bedarf i. H. v. rd. 2,2 Mio. EUR ist beabsichtigt, eine Verpflichtungser-
mächtigung im Jahr 2022 in Höhe von 2,57 Mio. EUR zu Lasten des Jahres 2023 in den end-
gültigen Haushaltsplan 2022 aufzunehmen. Bei der Haushaltsplananmeldung 2023 wird die
Verwaltung sodann entsprechende Auszahlungsmittel für die Beschaffung des beweglichen
Anlagevermögens vorsehen.
9. Zusammenfassung
Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geforderte Wirtschaftlichkeitsvergleich (Make or
Buy) wurde beim Amt für Landschaftspflege und Grünflächen nur in einfacher Form durchge-
führt.
In der vorliegenden Ausarbeitung wurde zunächst eine Gegenüberstellung von Vor- und
Nachteilen einer Vergabe von Baumpflegearbeiten an Dritte im Vergleich zu einer Durchfüh-
rung in Eigenregie durchgeführt. Hieraus abgeleitet werden zwei Varianten „vollständige und
teilweise Umsetzung der Baumpflege in Eigenregie“ dargestellt. Die Verwaltung sieht einen
wirtschaftlichen Vorteil eindeutig bei der Durchführung von Maßnahmen für die Segmente
„Maßnahmen mit geringer Baumanzahl“ und das Segment „Kurze Reaktionszeit“ in Eigenre-
gie. Aus diesem Grunde wird die Einrichtung von sechs weiteren Pflegekolonnen in der
Baumpflege (zusätzlich Overhead und Maschinenausstattung) vorgeschlagen. Durch die
Aufstockung der genannten Ressourcen wird die Wirtschaftlichkeit bei der Durchführung von
Maßnahmen im Regiebetrieb deutlich erhöht.
Beschlussvorlage Rat
17025 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
VIII/67/673/1
Vorlagen-Nummer
0999/2022
Freigabedatum
10.05.2022
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Neubeschaffung der Fahrzeuge und Einrichtung der 19 Mehrstellen für die Baumpflege
entsprechend des Wirtschaftlichkeitsvergleiches "Make or Buy"
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
1. Der Rat stellt den Bedarf für die geplante Neubeschaffungsmaßnahme in Höhe von
3.025.290,- € brutto (2.542.260,- € netto) fest, stimmt der Einleitung des Vergabeverfahrens zu
und beschließt zum 01.09.2022 die Einrichtung der 19 Mehrstellen entsprechend der Wirt-
schaftlichkeitsprüfung „Make or Buy“.
2. Der Rat beschließt die Freigabe einer Auszahlungsermächtigung in Höhe von 30.000 € für das
Haushaltsjahr 2022 sowie eine Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsjahr 2022 zu Lasten
der Haushaltsjahre 2023 und 2024 in Höhe von 2.995.290 € im Teilfinanzplan 1301 Öffentli-
ches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Zeile 9 (Auszahlungen für den Er-
werb von beweglichem Anlagevermögen) bei Finanzstelle 6700-1301-0-0100 (Beschaffungen
Kfz).
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 19.05.2022
Finanzausschuss 13.06.2022
Rat 20.06.2022
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen 3.025.290,- €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025
a) Personalaufwendungen 1.077.500,- €
b) Sachaufwendungen etc. 159.321,-€
c) bilanzielle Abschreibungen 302.530,- €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge % €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten % €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr: 2025
a) Personalaufwendungen % €
b) Sachaufwendungen etc. 1.785.919,- €
Beginn, Dauer sukzessive ab Umsetzung des Konzepts September 2022
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung
Im Jahr 2015 hat das Rechnungsprüfungsamt (RPA) einen Prüfbericht „Verkehrssicherung an Bäu-
men bei 67 – Amt für Landschaftspflege und Grünflächen“ ausgearbeitet. Der Rechnungsprüfungs-
ausschuss hat diesen Bericht in seiner Sitzung vom 22.06.2016 beraten und folgenden Beschluss
gefasst:
„Der Ausschuss erwartet von der Verwaltung, dass die Prüffeststellungen aufgegriffen werden und in
Zusammenarbeit mit dem Amt für Personal, Organisation und Innovation geprüft wird, ob die Zustän-
digkeit für die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit an allen städtischen Bäumen beim Amt für
Landschaftspflege und Grünflächen gebündelt werden kann, um Synergieeffekte zu erreichen.
Darüber hinaus ist ein Wirtschaftlichkeitsvergleich zwischen interner und externer Leistungserstellung
- „Make or Buy“ - durchzuführen.“
Dieser Wirtschaftlichkeitsvergleich wurde von Amt für Landschaftspflege und Grünflächen in der Zu-
sammenarbeit mit dem Amt für Personal- und Verwaltungsmanagement durchgeführt. Hierbei wurden
zwei Varianten untersucht, in der Variante 1 wurde die vollständige Durchführung der Baumpflege
durch die Stadt Köln untersucht. Die Variante 2 untersuchte eine teilweise Durchführung der Baum-
pflege durch die Stadt Köln. Aus Sicht der Verwaltung überwiegen entsprechend der Untersuchung
3
der Variante 2 eindeutige wirtschaftliche Vorteile bei einer teilweisen Durchführung der Baumpflege in
Eigenregie. Die Abwicklung der Baumpflegearbeiten in Eigenregie machen Einsparungen möglich,
die zur Kompensation der erforderlichen Stellenzusätze und zur Beschaffung der Arbeitsmaschinen
und Fahrzeuge genutzt werden können. Der Wirtschaftlichkeitsvergleich „(Make-or-buy) Baumkontrol-
le/Baumpflege beim Amt für Landschaftspflege und Grünflächen“ wurde dem Ausschuss Klima, Um-
welt und Grün und dem Rechnungsprüfungsausschuss im Rahmen der Mitteilung 2773/2021 vorge-
legt und zustimmend zur Kenntnis genommen.
Die Umsetzung des oben genannten Wirtschaftlichkeitsvergleichs wird aktuell von der Verwaltung
eingeleitet.
Zur Umsetzung des Konzepts ist die Einrichtung der 19 Mehrstellen für sechs weitere Pflegekolonnen
à drei Mitarbeiter*innen in der Baumpflege plus einer Leitungsstelle (Gärtnermeister*in) ab dem
01.09.2022 erforderlich.
Mit dem Amt für Personal- und Verwaltungsmanagement wurde vereinbart, dass die Stellenbeset-
zungsverfahren nach entsprechender Beschlussfassung durch den Rat eingeleitet werden können,
um eine zeitnahe Besetzung der Stellen zu ermöglichen.
Die Beschaffungen der Fahrzeuge und Maschinen sind im Grundsatz im Fahrzeug- und Maschinen-
konzept unter dem Punkt 3.3 „Fahrzeuge für die Baumkontrolle sowie Arbeitsmaschinen und Fahr-
zeuge zur Pflege und Unterhaltung der Straßenbäume“ enthalten. Die damals angegebenen Anzah-
len aus dem Fahrzeug- und Maschinenkonzept müssen entsprechend der Zusetzungen aus dem
Wirtschaftlichkeitsbericht (s. auch die Liste der Tabelle 3) erhöht werden. Aufgrund der langen Be-
schaffungszeiträume ist nicht damit zu rechnen, dass alle Beschaffungen bis zur Einstellung der Mit-
arbeiter*innen abgeschlossen sind.
Um dies zu kompensieren und um die Einsatzfähigkeit der zugesetzten Mitarbeiter*innen von Anfang
an zu gewährleisten, werden Fahrzeuge, die aus wirtschaftlichen Gründen zur Ersatzbeschaffung
anstehen, weitergenutzt und erst nach der abgeschlossenen Beschaffung stillgelegt. Dies betrifft 4
Hubarbeitsbühnen. Darüber hinaus werden 2 Kolonnenfahrzeuge aus dem Fahrzeug- und Maschi-
nenpool zu diesem Zweck übergangsweise in diesem Bereich eingesetzt.
Kosten und Finanzierung
Durch die Einrichtung zusätzlicher Pflegekolonnen werden Personal- und Sachaufwendungen in Hö-
he von rd. 1,5 Mio. EUR entstehen, die durch die Reduzierung von Aufträgen an Fremdfirmen kom-
pensiert werden.
Die im Wirtschaftlichkeitsvergleich dargelegten finanzwirtschaftlichen Daten sind aus Sicht des Haus-
haltsjahres 2021 erstellt worden. Der aktuellen Betrachtung wurde der Haushaltsplan 2022 und die
Budgetvorgabe des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2023/2024 zugrunde gelegt.
4
Tabelle 1: Personalaufwendungen
Personal Jahr
Jahresaufwand
je Stelle Jahressumme
6 Gärtner*innen (EG 6) 2022 55.900 € 335.400 €
6 Gärtnerfachbeschäftigte
(EG5) 2022 52.900 € 317.400 €
6 Hilfsgärtner*innen (EG4) 2022 49.200 € 295.200 €
1 Gärtnermeister*in (EG9a) 2022 67.400 € 67.400 €
1.015.400 €
Hiervon anteilig für die Zeit 01.09. -
31.12.2022 338.467 €
Fortschreibung des Personalaufwands
2023 1.035.708 €
2024 1.056.422 €
2025 1.077.551 €
2026 1.099.102 €
2027 1.121.100 €
Tabelle 2: Aufwendungen für Sachausstattung Personal/Büro
Personal Jahr
Jahres-
aufwand
je Stelle Jahressumme
6 Gärtner*innen (EG 6) 2022 ff. 900 € 5.400 €
6 Gärtnerfachbeschäftigte
(EG5) 2022 ff. 900 € 5.400 €
6 Hilfsgärtner*innen (EG4) 2022 ff. 900 € 5.400 €
1 Gärtnermeister*in (EG9a) 2022 ff. 12.800 € 12.800 €
29.000 €
Hiervon anteilig für die Zeit
01.09.-31.12.2022 9.667 €
Die Personalaufwendungen des Wirtschaftlichkeitsvergleiches wurden entsprechend der aktuellen
durchschnittlichen Personalkosten der Stadt Köln erhöht und für die Folgejahre ab 2023 mit einer
kalkulierten Erhöhung um je 2 % beaufschlagt.
Zur Ausstattung der zusätzlichen Pflegekolonnen werden die folgenden Fahrzeuge und Maschinen
benötigt:
5
Tabelle 3: Liste der Fahrzeuge und Maschinen zur Ausstattung der zusätzlichen
Baumpflegekolonnen
Fahrzeug
Beschaf-
fungskosten
einzeln netto
Beschaf-
fungs-kosten
einzeln brutto Anzahl
Gesamtpreis
netto
Gesamtpreis
brutto
vorauss. Zeit-
punkt
der Lieferung
LKW-Ladekran 18 t 250.000 € 297.500 € 1 250.000 € 297.500 € 01.03.2024
LKW 8,8 t mit 30 m-
Teleskop -Arbeitsbühne 301.350 € 358.607 € 3 904.050 € 1.075.820 € 01.03.2024
LKW 15 t mit zuschaltbarem
Allrad u. 33 m-Arbeitsbühne 335.000 € 398.650 € 3 1.005.000 € 1.195.950 € 01.03.2024
Häcksler auf Raupenfahrwerk
bis 20 cm Astdurchmesser 49.000 € 58.310 € 1 49.000 € 58.310 € 01.03.2023
Häcksler auf Tandemanhänger
bis 28 cm Astdurchmesser 57.000 € 67.830 € 1 57.000 € 67.830 € 01.03.2023
Begleitfahrzeuge EK elektrisch
3,5 t mit kleinem Blinkpfeil u.
Pritsche 63.000 € 74.970 € 4 252.000 € 299.880 € 01.11.2023
Kleinmaschinen (pauschal) 25.210 € 30.000 € 1 25.210 € 30.000 € 01.11.2022
Beschaffungen gesamt: 1.080.560 € 1.285.866 € 2.542.260 € 3.025.290 €
Die Beschaffung von zusätzlicher Maschinen- und Fahrzeugausstattung wird Auszahlungen in Höhe
von rund 3,03 Mio. EUR verursachen.
Im Wirtschaftlichkeitsvergleich „Make or Buy“ wurden die Beschaffungskosten auf 2.573.000,- € ge-
schätzt.
Die Festlegung der Spezifikationen wurde für die Beschaffung der Hubsteiger konkretisiert, hier ist
aufgrund der Einsatzorte in Grünanlagen ein Allradantrieb für 3 der 6 Fahrzeuge erforderlich. Dies
führt zu einer Kostenerhöhung in diesem Punkt um 296.000,- €.
Darüber hinaus wurde der Einsatz der Häcksler, beim Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
organisatorisch über einen eigenen Fahrzeug- und Maschinenpool neu geregelt. Dies reduziert den
Bedarf und die Anzahl der zu beschaffenden Häcksler von 4 auf 2, hier werden 146.000,- € einge-
spart. Die übrigen Beschaffungskosten wurden überprüft und entsprechend der aktuellen Kostenstei-
gerung angepasst. Die Gesamtkosten für die Beschaffung der Fahrzeuge und Arbeitsmaschine liegt
bei 3.025.290,- €.
Für diese Fahrzeuge und Maschinen werden nach Beschaffung folgende Aufwendungen für Ab-
schreibung (AfA) und Betrieb (BK) kalkuliert:
6
Tabelle 4: Laufende Aufwendungen der Fahrzeuge und Maschinen je Fahrzeugtyp
Bezeichnung Fahrzeug
Kraftstoff
/
Strom
Wartung /
Reparatur
Kfz-
Steuer
Versichg.
Summe
Betriebs-
kosten AfA
Gesamt
je Fahrzeug Anzahl
Aufwand
gesamt
LKW-Ladekran 18 t 6.400 € 9.800 € 1.556 € 17.756 € 29.750 € 47.506 € 1 47.506 €
LKW 8,8 t mit 30 m-
Teleskop -Arbeitsbühne 4.000 € 6.000 € 1.000 € 11.000 € 35.861 € 46.861 € 3 140.583 €
LKW 15 t mit zuschaltbarem
Allrad u. 33 m-Arbeitsbühne 4.000 € 6.000 € 1.000 € 11.000 € 39.865 € 50.865 € 3 152.595 €
Häcksler auf Raupenfahr-
werk
bis 20 cm Astdurchmesser 1.000 € 2.500 € 710 € 4.210 € 5.831 € 10.041 € 1 10.041 €
Häcksler auf Tandemanhä-
nger
bis 28 cm Astdurchmesser 1.000 € 2.500 € 710 € 4.210 € 6.783 € 10.993 € 1 10.993 €
Begleitfahrzeuge EK
elektrisch
3,5 t mit kleinem Blinkpfeil u.
Pritsche 1.000 € 2.300 € 1.000 € 4.300 € 7.497 € 11.797 € 4 47.188 €
Kleinmaschinen (pauschal) 2.200 € 1.000 € 0 € 3.200 € 3.000 € 6.200 € 6.200 €
415.106 €
Die laufenden Betriebskosten werden für die Folgejahre ab 2023 mit einer kalkulierten Erhöhung um
je 5 % beaufschlagt.
7
Tabelle 5: Laufende Aufwendungen Fahrzeuge und Maschinen ab Lieferung
Bezeichnung Fahrzeug
Mittelbereit-
stellung ab:
AfA
2022
BK
2022
AfA
2023
BK
2023
AfA
2024
BK
2024
1 LKW-Ladekran 18 t 01.03.2024 0 € 0 € 0 € 0 € 24.792 € 15.538 €
3 LKW 8,8 t mit 30 m-
Teleskop -Arbeitsbühne 01.03.2024 0 € 0 € 0 € 0 € 89.653 € 30.319 €
3 LKW 15 t mit zuschaltbarem
Allrad u. 33 m-Arbeitsbühne 01.03.2024 0 € 0 € 0 € 0 € 99.663 € 30.319 €
1 Häcksler auf Raupenfahr-
werk
bis 20 cm Astdurchmesser 01.03.2023 0 € 0 € 4.859 € 3.684 € 5.831 € 4.642 €
1 Häcksler auf Tandemanhä-
nger
bis 28 cm Astdurchmesser 01.03.2023 0 € 0 € 5.653 € 3.684 € 6.783 € 4.642 €
4 Begleitfahrzeuge EK
elektrisch 3,5 t mit kleinem
Blinkpfeil u. Pritsche 01.11.2023 0 € 0 € 24.990 € 15.050 € 29.988 € 18.963 €
Kleinmaschinen (pauschal) 01.11.2022 500 € 533 € 3.000 € 3.360 € 3.000 € 3.528 €
Gesamt: 500 € 533 € 38.502 € 25.778 € 259.709 € 107.949 €
Bezeichnung Fahrzeug
Mittelbereit-
stellung ab:
AfA
2025
BK
2025
AfA
2026
BK
2026
AfA
2027
BK
2027
1 LKW-Ladekran 18 t 01.03.2024 29.750 € 20.555 € 29.750 € 21.583 € 29.750 € 22.662 €
3 LKW 8,8 t mit 30 m-
Teleskop -Arbeitsbühne 01.03.2024 107.583 € 38.202 € 107.583 € 40.112 € 107.583 € 42.117 €
3 LKW 15 t mit zuschaltbarem
Allrad u. 33 m-Arbeitsbühne 01.03.2024 119.595 € 38.202 € 119.595 € 40.112 € 119.595 € 42.117 €
1 Häcksler auf Raupenfahr-
werk
bis 20 cm Astdurchmesser 01.03.2023 5.831 € 4.874 € 5.831 € 5.117 € 5.831 € 5.373 €
1 Häcksler auf Tandemanhä-
nger
bis 28 cm Astdurchmesser 01.03.2023 6.783 € 4.874 € 6.783 € 5.117 € 6.783 € 5.373 €
4 Begleitfahrzeuge EK
elektrisch 3,5 t mit kleinem
Blinkpfeil u. Pritsche 01.11.2023 29.988 € 19.911 € 29.988 € 20.907 € 29.988 € 21.952 €
Kleinmaschinen (pauschal) 01.11.2022 3.000 € 3.704 € 3.000 € 3.890 € 3.000 € 4.084 €
Gesamt: 302.530 € 130.321 € 302.530 € 136.837 € 302.530 € 143.679 €
8
Tabelle 6 Gesamtübersicht der entstehenden Einsparungen und Aufwendungen
Budgetvorgabe HPL 2023/2024
2022
ant. für
4 Monate
2023 2024 2025 2026 2027
Rahmenvertrag
Baumpflege
TP 1301 Grün und
TP 1303 Friedhöfe
3.417.369 € 9.012.889 € 8.931.958 € 8.929.597 € 8.929.597 € 8.929.597 €
Geschätzte Über-
nahme
durch Eigenperso-
nal
20% 20% 20% 20% 20% 20%
Einsparung Fremd-
vergabe 683.474 € 1.802.578 € 1.786.392 € 1.785.919 € 1.785.919 € 1.785.919 €
verbleibender Auf-
wand für Fremd-
vergabe
2.733.895 € 7.210.311 € 7.145.566 € 7.143.678 € 7.143.678 € 7.143.678 €
Personalkosten 338.467 € 1.035.700 € 1.056.400 € 1.077.500 € 1.099.100 € 1.121.100 €
Sachaufwand Per-
sonal 9.667 € 29.000 € 29.000 € 29.000 € 29.000 € 29.000 €
Betriebskosten
Fahrzeuge/Masch. 533 € 25.778 € 107.949 € 130.321 € 136.837 € 143.679 €
Abschreibungen
Fahrzeuge/Masch. 500 € 38.502 € 259.709 € 302.530 € 302.530 € 302.530 €
Summe Bedarf 349.167 € 1.128.980 € 1.453.058 € 1.539.351 € 1.567.467 € 1.596.309 €
Einsparung -334.307 € -673.598 € -333.334 € -246.568 € -218.452 € -189.610 €
Die entstehenden Aufwendungen für Personal und Fahrzeugkosten werden aus Einsparungen bei
den Aufwendungen für Fremdvergabe Baumpflege - Teilplanzeile 13 Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen der Teilergebnispläne 1301 (Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erho-
lungsanlagen) und 1303 (Friedhöfe und Krematorium) kompensiert.
Die Ermittlung der Einsparung basiert auf den im aktuellen Hpl.-Aufstellungsverfahren 2023/2024
innerhalb der Budgetvorgabe des Amtes für Grünflächen und Landschaftspflege für Fremdvergabe
Baumpflege vorgesehenen Aufwendungen. Da die Budgetvorgabe in Folgejahren keine Kostensteige-
rungen enthält, hingegen die bei Eigenleistung entstehenden Aufwendungen incl. Kostensteigerung
ermittelt wurden, ergibt sich rechnerisch eine abnehmende Einsparung.
Die Folgeaufwendungen kommen in voller Höhe ab dem Haushaltsjahr 2025 zum Tragen, da die
neuen Fahrzeugbeschaffungen erst in 2024 vollständig abgeschlossen sein werden. Die bis dahin
weiter genutzten Altfahrzeuge sind bereits abgeschrieben und verursachen bis auf lfd. Betriebskosten
keine Aufwendungen, sind allerdings aufgrund des Nutzungszustands und Alters reparaturanfälliger.
Die hierfür entstehenden Aufwendungen sind aus derzeitiger Sicht nicht näher bezifferbar und werden
aus den Einsparungen gedeckt.
Die erforderlichen Umschichtungen werden in der Bewirtschaftung 2022 sowie im Rahmen des Hpl.-
Aufstellungsprozesses 2023/2024 umgesetzt. Hierbei werden die Einsparungen innerhalb der Bud-
getvorgabe des Amtes für Grünflächen und Landschaftspflege zur Deckung notwendiger Mehrauf-
wendungen für steigende Bewirtschaftungskosten (z.B. durch höhere Energiekosten) eingesetzt.
Um die notwendigen Aufträge zur Beschaffung zeitnah vergeben zu können, ist die Inanspruchnahme
einer Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 2.995.290 € zu Lasten der
Haushaltsjahre 2023 und 2024 bei der Finanzstelle 6700-1301-0-0100 (Beschaffungen von Kfz) er-
forderlich. Die Auszahlungsermächtigungen sind in der Mittelfristplanung 2023ff des Haushaltsplans
9
2022 bei vorgenannter Finanzstelle vorgesehen.
Das Dezernat Umwelt, Klima und Liegenschaften wird im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungspro-
zesse 2023 ff. innerhalb der dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Um-
schichtungen, vorsehen.
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Die Betriebshöfe der Baumpflegefirmen, die für die Stadt Köln als Rahmenvertragsfirmen arbeiten,
liegen in der Umgebung Kölns, dies führt zu erheblichen Anfahrtswegen. Durch die Abwicklung der
Baumpflege in Eigenregie werden diese Anfahrtswege verkürzt. So werden erhebliche Mengen Kraft-
stoff eingespart.
Im Rahmen der Beschaffung von Fahrzeugen und Arbeitsmaschinen werden alternative Antriebe be-
rücksichtigt. Der Einsatz von alternativen Antrieben bei den Rahmenvertragsfirmen der Baumpflege
ist auf Grund der langen Anfahrten gering.
Anlagen
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Stolberger Straße
- Markt
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 0999/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 10.05.2022
- Erstellt
- 22.03.2022 17:25