Neubeschaffung der Fahrzeuge und Einrichtung der 19 Mehrstellen für die Baumpflege entsprechend des Wirtschaftlichkeitsvergleiches "Make or Buy"
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 0999/2022 vom 10.05.2022
Stand: Am 20.06.2022 im Rat ungeändert beschlossen.
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Anlage 1 Make or buy Stand 04_08_2021 Endfassung
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Stand 04.08.2021 Seite 1 von 13 Wirtschaftlichkeitsvergleich - Make or buy - Baumkontrolle/Baumpflege Amt für Landschaftspflege und Grünflä- chen (67) Inhaltsverzeichnis Anlass 1. Aufgaben der Baumkontrolle und der Baumpflege (außer Baumkontrolle Forst) 2. Personalzusammensetzung Baumkontrolle und Baumpflege 3. Städtischer Fuhrpark 4. Welche Bäume werden von 67 kontrolliert 5. Welche Arbeiten werden von 67 im Rahmen der Baumkontrolle und Baumpflege geleistet 6. Weshalb ist die Fremdvergabe der Baumpflege erforderlich 7. Vergleich Baumpflege städtische Regiekolonnen/externe Vergabe 8. Wirtschaftlichkeitsvergleich 8.1 Variante - Vollständige Erfüllung der Baumpflege in Regiebetrieb 67 8.2 Variante - Teilerfüllung der Baumpflege in Regiebetrieb 67 8.3 Vergleich Kosten Fremdvergaben/Regiekolonnen am Beispiel der Variante „Teilerfüllung der Baumpflege im Regiebetrieb“ 8.4 Finanzierungen 9. Zusammenfassung Stand 04.08.2021 Seite 2 von 13 Anlass: In 2015 hat das Rechnungsprüfungsamt (RPA) einen Prüfbericht „Verkehrssicherung an Bäumen bei 67 – Amt für Landschaftspflege und Grünflächen“ ausgearbeitet. Der Rech- nungsprüfungsausschuss hat diesen Bericht in seiner Sitzung vom 22.06.2016 beraten und folgenden Beschluss gefasst: „Der Ausschuss erwartet von der Verwaltung, dass die Prüffeststellungen aufgegriffen wer- den und in Zusammenarbeit mit dem Amt für Personal, Organisation und Innovation (jetzt 11/Personal- und Verwaltungsmanagement) geprüft wird, ob die Zuständigkeit für die Auf- rechterhaltung der Verkehrssicherheit an allen städtischen Bäumen beim Amt für Land- schaftspflege und Grünflächen gebündelt werden kann, um Synergieeffekte zu erreichen. Darüber hinaus ist ein Wirtschaftlichkeitsvergleich zwischen interner und externer Leistungs- erstellung - Make or Buy - durchzuführen.“ In dem Prüfbericht wird unter 3.7.2 die heutige Situation in der Baumpflege beschrieben. Demnach setzt „… 67 zur unmittelbaren Gefahrenabwehr ausgebildete Baumpfleger mit not- wendiger Fahrzeugausstattung … ein. Mit dieser Personal- und Maschinenausstattung wer- den Gefahrenstellen abgearbeitet, bei denen unverzügliches Handeln erforderlich ist und Fremdfirmen zu lange Reaktionszeiten haben. Insofern wird ein Teil der notwendigen Arbei- ten stadtintern abgearbeitet, zusätzliche externe Beauftragungen werden aber insbesondere bei Auftragsspitzen ebenfalls erforderlich.“ Im Rahmen einer Bedarfsprüfung über die Notwendigkeit externer Beauftragung hatte das Rechnungsprüfungsamt den Bedarf zwar grundsätzlich anerkannt, „…jedoch darauf hinge- wiesen, dass den Unterlagen kein wirtschaftlicher Vergleich zwischen Fremdvergabe und Ei- genleistung beigefügt war und daher um Prüfung gebeten, ob Baumpflegearbeiten nicht wirt- schaftlicher durch eigenes Personal erbracht werden können.“ Der Prüfbericht „Verkehrssicherung an Bäumen bei 67 - Amt für Landschaftspflege und Grünflächen“ weist deshalb den Hinweis 6 auf: „Ein Wirtschaftlichkeitsvergleich zwischen internen und externen Leistungen - „Make or Buy“ - wurde nicht durchgeführt.“ Diesen Hinweis aufgreifend wurde im Amt für Landschaftspflege und Grünflächen eine Ar- beitsgruppe gegründet und der Kontakt zu 11/Personal- und Verwaltungsmanagement auf- genommen. Abgeleitet von der ersten Beschreibung der aktuellen Situation wurde durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen ein grober Wirtschaftlichkeitsvergleich erstellt, der 11/Personal- und Verwaltungsmanagement bezüglich der Stellenmehrbedarfe zur Kenntnis gegeben wurde. Stand 04.08.2021 Seite 3 von 13 1. Aufgaben der Baumkontrolle und der Baumpflege (außer Baumkontrolle Forst) Die Kontrolle des städtischen Baumbestandes erfolgt auf der Grundlage der FLL- Baumkontrollrichtlinie (Richtlinie zu Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen, Her- ausgegeben von der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V., kurz FLL-Baumkontrollrichtlinie). Das FLL-Regelwerk ist juristisch und bundesweit als „Stand der Technik“ anerkannt. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen hat auf dieser Grundlage eine Dienstanweisung zur Baumkontrolle erstellt. Die Aufgaben des Sachgebietes Baum bestehen darin, den vorhandenen städtischen Baum- bestand zu pflegen und zu erhalten sowie die „Rechte“ der Bäume zu vertreten. Im urbanen Umfeld können Bäume selten unter natürlichen und für sie optimalen Bedingun- gen wachsen. Schlechte Standortverhältnisse beengte Bodenverhältnisse, Luftverschmut- zung, Streusalze und Baumaßnahmen belasten die Bäume. Hinzu kommen verdichtete oder versiegelte Oberflächen, die einen zu trockenen und zu sauerstoffarmen Boden zur Folge haben. Durch den fortschreitenden Klimawandel haben sich mittlerweile eine Vielzahl neuer Baum- krankheiten ausbreiten können. Daher ist eine fachgerechte Baumpflege und Kontrolle be- sonders wichtig. Verschiedene Baumpflegemaßnahmen können einer Fehlentwicklung von Bäumen entgegen steuern. Die Kontrolle des Baumbestandes, zur rechten Zeit den Baum richtig einschätzen, daraus resultierend die passende Pflegemaßnahme einleiten und die Einhaltung der Verkehrssicher- heit der Bäume sind die Hauptaufgaben der städtischen Baumpflege. Damit verbunden sind zum Beispiel die Kronenpflege, die Herstellung des Lichtraumprofils, die Beseitigung von Totholz, das Freischneiden von Fassaden und so weiter. Am Ende eines Straßen-Baumle- bens steht in der Regel die Fällung, die insbesondere im Straßenraum umfangreiche Sicher- heitsmaßnahmen und oft auch komplizierte Genehmigungs- und Abstimmungsverfahren mit anderen Dienststellen und Versorgungsträgern erfordern. 673/12 Sachgebiet Baum 673/121 Ingenieure Fachaufsicht Baumkontrolleure Grünanlagen, Spielplätze, Friedhöfe, etc. Bezirke 1 bis 9 Baumkontrolle 26 Bauleitung Baumpflege extern Ausschreibung, Baumkontrolle, Baumpflege, Bauüberwachung für 23, 50, 51, 56 673/122 Baumkontrolleure Straßen 673/123 Baumpflege Bezirke 1 bis 3 673/124 Baumpflege Bezirke 4 bis 6 673/1125 Baumpflege Bezirke 7 bis 9 Stand 04.08.2021 Seite 4 von 13 Die Baumpflege umfasst: Baumkontrolle (nach FLL-Baumkontrollrichtlinie) zur Einhaltung der Verkehrssiche- rung Baumpflege gemäß ZTV-Baumpflege: Sicherungsmaßnahmen innerhalb der Baumkrone Entfernung von Totholz, Kronenpflege (Beseitigung von Fehlentwicklungen) Form- und Erziehungsschnitt Behandlung von Rinden-, Holz- und Wurzelschäden Baumfällung mit Einsatz eines Hubsteigers Gesundheitsschutz der Bevölkerung (Eichenprozessionsspinner) Schutzmaßnahmen während Bauarbeiten im Baumumfeld Ersatz- und Neupflanzungen 2. Personalzusammensetzung Baumkontrolle und Baumpflege 5 Ingenieure*innen (Landschaftsarchitekten*innen, Arboristen*innen) 24,5 Baumkontrolleure*innen (Techniker*innen, Meister*innen) davon: 9 Baumkontrolleure*innen Straßen und Plätze 9 Baumkontrolleure*innen Grünanlagen / Friedhöfe / Spielplätze 5,5 Baumkontrolleure*innen Gebäudewirtschaft 1 Baumkontrolleur*innen Bäche Sondergärten, Kleingärten, freie Landschaft werden in Stellenanteilen vom jeweili- gen verantwortlichen Ing. bzw. Gärtnermeister*innen kontrolliert. 3 Baumpflegeleiter (Meister*innen) 45 Baumpfleger*innen (Facharbeiter*innen / Hilfskraft) Die Mitarbeiteranzahl im Bereich der Baumpflege ist eine Folge der Rezentralisierung des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen aus dem Jahr 1998. Damals wurden alle vor- handenen Stellen Baumpfleger der damaligen Bezirksämter zu einer Organisationseinheit im Sachgebiet Baum mit 45 Arbeitskräften und 3 Gärtnermeister zusammengefasst und in 3 Pflegeeinheiten für Straßenbäume aufgestellt. Eine Bemessung des tatsächlich erforderli- chen Stellenbedarfs erfolgte bis heute nicht. 3. Städtischer Fuhrpark 11 Hubsteiger (17 m – 28 m) 3 Lkw mit Ladekran (18 to) 4 LKW (9 to) 8 Kolonnentransporter zum Teil mit Warntafel (Sprinter) 5 PKW 4. Welche Bäume werden von 67 kontrolliert ca. 80.000 Stück Straßenbäume/ca. 120 ha Gehölzbestände im Straßenbegleitgrün ca. 18.000 Stück Bäume auf Spielplätzen ca. 2.500 Stück Bäume in Kleingartenanlagen (Gemeinschaftsgrün) ca. 3.200 Bäume in Sondergärten (Rheinpark ca. 1.500, Bot. Garten ca. 1.200, Finkens Garten ca. 500) ca. 35.000 Stück Bäume Gebäudewirtschaft (Schulen, Kitas, Verwaltungsgebäude,) Baumbestand auf ca. 2.800 ha Grünanlagen Stand 04.08.2021 Seite 5 von 13 Baumbestand auf ca. 485 ha Friedhofsfläche Baumbestand auf ca. 96 ha Bäche Baumbestand auf ca. 100 ha Biotopfläche Anzahl/Flä- che Kon- trolle 67 Pfleg e 67 Kon- trolle extern Pfleg e ex- tern Straßenbäume 80.000 Stück X X X Grünanlagen 2.800 ha X X Friedhöfe 485 ha X X Spielplätze 18.000 Stück X X Biotopfläche 100 ha X X Kleingärten 2.500 Stück X X Sondergärten 3.200 Stück X X Gebäudewirtschaft 35.000 Stück X X Bäche 96 ha X X Amt für Wohnungswe- sen 3.000 Stück X X Amt für Liegenschaf- ten, Vermessung und Kataster 2.500 Stück X X Amt für Kinder, Ju- gend und Familie 1.200 Stück X X Bürgerämter 200 Stück X X Städtische Stiftungen 800 Stück X X Das Sportamt führt die Baumkontrolle und Baumpflege als e igenständiges F achamt mit entsprechen- dem Fachpersonal durch und ist deshalb in der Tabelle nicht berücksichtigt. 5. Welche Arbeiten werden von 67 im Rahmen der Baumkontrolle und Baumpflege ge- leistet Es gibt zwei Bauhofstandorte für die Baumpflege. Ein Standort rechtsrheinisch im Bereich des Gremberger Wäldchen, einer linksrheinisch auf der Stolberger Straße. Nahezu 100% der Arbeiten der Baumpflegekolonnen bei 67 werden aufgrund der hohen An- forderungen an die Verkehrssicherheit von Straßenbäumen ausschließlich im Straßenraum durchgeführt. Sofortmaßnahmen zur Gefahrenabwehr werden auch in Parkanlagen, Friedhö- fen, Liegenschaften der Gebäudewirtschaft durch eigene Mitarbeiter*innen abgearbeitet. Durch die Baumpflege 67 werden ausschließlich Verkehrssicherungsarbeiten, Arbeiten zur Gefahrenabwehr, Jungbaumpflege sowie Sicherungs- und Aufräumungsarbeiten nach einem besonderen Wetterereignis durchgeführt. Auch werden nach Brandschauen oder auf Auffor- derungen der Feuerwehr Rückschnitte und Fällungen von Bäumen vorgenommen, um die Anleiterbarkeit von Flucht-und Notausgängen an Häusern jederzeit zu gewährleisten. 6. Weshalb ist die Fremdvergabe der Baumpflege erforderlich Die Baumkontrolle im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Landschaftspflege und Grünflä- chen erfolgt mit insgesamt 24,5 Baumkontrolleuren*innen. Nach der FLL- Baumkontrollrichtlinie liegt der Kontrollintervall i.d.R. zwischen 9 und 18 Monate. Die aus der Baumkontrolle resultierenden Baumpflegearbeiten erfolgen in Grünanlagen, auf Friedhöfen, Spielplätzen, Kleingärten, Biotopflächen, Sondergärten, der Gebäudewirtschaft, Stand 04.08.2021 Seite 6 von 13 auf Flächen anderer baumverwaltender Dienststellen (20, 23, 50, 51, 56) ohne eigenes Fachpersonal. Baumpflegearbeiten an Straßenbäumen (siehe Tabelle 2) werden an Fremd- firmen vergeben und erfolgen zum Teil in Eigenregie. Die Fremdvergaben sind erforderlich, da mit der vorhanden Personal- und Maschinenaus- stattung eine Gefahrenbeseitigung in einer haftungsrechtlich fristgerechten Zeit ausschließ- lich mit eigenen Personalressourcen in einem derart umfangreichen Aufgabengebiet nicht geleistet werden kann. Hinzu kommt die Tatsache, dass die Stadt Köln der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht folgend, als Baumeigentümerin bzw. als auf andere Weise für den Baum Verantwortliche grundsätzlich verpflichtet ist, Schäden durch Bäume an Personen oder Sachen zu verhin- dern. Dies hat zur Folge, dass der im Rahmen der Baumkontrolle erkannte Handlungsbedarf zur Wiedererlangung der Verkehrssicherheit i.d.R. zwischen 2 bis 6 Wochen durch geeignete Maßnahmen umgesetzt werden muss. Die Stadt Köln als Baumeigentümerin hat somit eine fristgerechte Abarbeitung der festgestellten Gefahren zu gewährleisten. Diese Forderung kann nur durch Vergabe der Maßnahmen an Fachfirmen gewährleistet werden. Aus diesem Grunde wird alle zwei bzw. drei Jahre eine europaweite Ausschreibung zur Fin- dung von geeigneten Fachfirmen durchgeführt. Über Rahmenverträge werden acht speziali- sierte Baumpflegefirmen in insgesamt 14 Losen für die Ämter 67, 20, 23, 26, 51, 56 beauf- tragt, um Baumpflegemaßnahmen abzurufen. Die Firmen stellen auf dieser Grundlage ca. 32 Kolonnen mit je 2-3 Baumpflegern*innen, also insgesamt ca. 90 Arbeitskräfte zur dauerhaften Verfügung. Der Maschinen- und Geräte- park der beauftragten Firmen ist vergleichbar mit dem des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen. Allerdings verfügen die Firmen auch über Spezialmaschinen wie Raupenfahr- zeuge mit Bühnenaufsatz, die überall dort eingesetzt werden, wo die Boden- oder Platzver- hältnisse ein Arbeiten mit der LKW-Hubarbeitsbühne nicht zulassen, sowie Großhäcksler und Fällbagger. Außerdem verfügen alle Firmen über ausgebildete Kletterer (SKT- Seilklettertechnik), die jederzeit dort eingesetzt werden können, wo kein Maschineneinsatz möglich ist. Die Arbeiten der Baumpflegefirmen dienen zur Gefahrenabwehr. Darüber hinaus führen die Firmen vor allem Baumpflegearbeiten zur Wiederherstellung/Sicherstellung der Verkehrssi- cherheit an großen Ausfallstraßen mit zum Teil mehreren hundert Bäumen durch. Aufträge in dieser Größenordnung binden mindestens 2-3 Kolonnen über mehrere Wochen, müssen straff organisiert sein und bedürfen einer lückenlosen Logistik. Entlang der KVB-Strecken kann zudem nur in Nachtarbeit gearbeitet werden. Weil es erforderlich ist, während der Ar- beiten an den Oberleitungen den Strom abzustellen, steht für die Nachtarbeit nur ein sehr geringes Zeitfenster von 2-3 Stunden zur Verfügung (meist zwischen 01:30 Uhr und 04:30 Uhr), in denen dann mit zwei bis drei Hubsteigern gearbeitet werden muss. An sehr stark fre- quentierten Straßen oder an Verkehrsknotenpunkten kann ausschließlich samstagmorgens, oder mit Sondergenehmigung auch sonntags bzw. in Nachtarbeit gearbeitet werden (z.B. Ein- und Ausfallstraßen). Das Rechnungsprüfungsamt hat im Rahmen der Prüfung der europaweiten Ausschreibung zum Abschluss von zeitlich befristeten Rahmenverträgen mehrfach darauf hingewiesen, „ das den Unterlagen kein wirtschaftlicher Vergleich zwischen Fremdvergabe und Eigenleis- tung beigefügt war und daher um Prüfung gebeten, ob Baumpflegearbeiten nicht wirtschaftli- cher durch eigenes Personal erbracht werden können.“ Diese Anmerkung erfolgte auf der Grundlage der kalkulierten Auftragsvolumen, die sich in den letzten 7 Jahren wie folgt dar- stellten: 2014 - 1,95 Millionen € 2015 - 1.95 Millionen € Stand 04.08.2021 Seite 7 von 13 2016 - 3,99 Millionen € 2017 - 3,99 Millionen € 2018 - 3,99 Millionen € 2019 - 5,99 Millionen € 2020 - 5,99 Millionen € (Hinweis: Ab 2016 ist die Gebäudewirtschaft mit 1,0 Millionen Euro/Jahr zusätzlich hinzuge- kommen. Noch nicht enthalten sind die Kosten für die Bäche mit kalkuliert ca. 70.000 € jähr- lich, die erstmalige externe Vergabe steht noch aus.) Erfahrungen aus der Ausschreibung Rahmenvertrag aktuell Aufgrund der verstärkt auftretenden Trockenphasen und Sturmereignisse steigt in der Folge das Auftragsvolumen für Baumpflegearbeiten und Fällungen. Eine kontinuierliche Steigerung lässt sich seit Jahren feststellen. Bezüglich der Auftragsabarbeitung sind die Fremdfirmen aktuell auf drei bis fünf Monate hin ausgelastet. Versuche der Fachdienststelle, zusätzliche Firmen zu gewinnen, verliefen bisher nur mäßig erfolgreich. Die Rahmenvertragsfirmen ha- ben nicht ihre Mitarbeiterzahl vergrößert, d.h. der Markt reagiert nicht auf die vorherrschende Auftragslage mit einer Erhöhung der Leistungsfähigkeit, wohl aber mit einer Erhöhung der Preise. Einige Baumpflegefachfirmen wollen nicht weiter personell aufstocken, aus zumeist wirtschaftlichen Gründen (erhöhte Personalkosten Büro, Bauleitung etc.). Bei den zurücklie- genden deutschlandweiten und EU-weiten Ausschreibungen zeigte sich, dass ausschließlich regionale Baumpflegefachfirmen in der Lage sind, die geforderten Leistungen zu erbringen und Angebote abgeben. 7. Vergleich Baumpflege städtische Regiekolonnen/externen Vergabe: Art der Leistung Städtische Regiekolonne Externe Vergabe Seilklettertechnik Unwirtschaftlich, hohe Aus- und Weiterbildungskosten, hohe Materialkosten, hö- here Personalkosten durch Qualifikation (Problem Ein- gruppierung nach EG). Jederzeit bei Bedarf abruf- bar, wo Maschineneinsatz nicht möglich ist. Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit Mitbestimmung Personal- rat, Anordnungsverfahren nicht umsetzbar, da zu lange Vorlaufzeiten Jederzeit bei Bedarf abruf- bar Spezialmaschinen (selbstfahrende Hubarbeits- bühne auf Kette, Großhacker, Seilwinden, Fällbagger, 30-40 m³ Container mit Trägerfahr- zeug) Auslastungszeiten zu ge- ring, dadurch unwirtschaft- lich Jederzeit bei Bedarf abruf- bar Wirtschaftlichkeit/ Leistungsfähigkeit Baumpflegemaßnahme mit hoher Baumanzahl Baumpflegemaßnahme Unwirtschaftlich Hohe Leistungsfähigkeit Geringe Kosten aufgrund geringerer Stand- und Rüstzeiten Stand 04.08.2021 Seite 8 von 13 mit geringer Bauman- zahl Kurze Reaktionszeit Unmittelbare Reaktionszeit möglich * Unwirtschaftlich, da Stand- und Rüstzeiten einkalku- liert werden müssen Längere zeitliche Vorläufe zur Planung = Nachtrags- forderung bei Abrufung be- reits bestehender Baustel- len Der Vergleich der Baumpflege in städtischer Regie mit der Vergabe an Fremdfirmen zeigt, dass dort, wo Spezialmaschinen zum Einsatz kommen oder in Nachtarbeit bzw. an Sonn- und Feiertagen die erforderlichen Maßnahmen umgesetzt werden müssen, die Vergabe an Fremdfirmen grundsätzlich wirtschaftlicher ist. Dies trifft ebenfalls auf solche Maßnahmen zu, bei denen eine große Anzahl an Bäumen, z.B. an einer Ausfallstraße oder in einem Quartier, zu bearbeiten ist. Die Umsetzung von Maßnahmen in städtischer Regie ist dagegen bei Maßnahmen, bei de- nen eine geringe Anzahl von Bäumen zu bearbeiten ist, wirtschaftlicher. Die besondere Stärke städtischer Regiekolonnen liegt vor allem aber in den kurzen Reaktionszeiten als „schnelle Eingreiftruppe“ bei der akuten Gefahrenbeseitigung. Eine externe Baumpflegefirma ist auf Gewinnmaximierung bestrebt. Jede nicht vorher geplante und beauftragte Maßnahme führt zu erhöhten Kosten. So ist mit den städtischen Regiekolonnen der kurzfristige Einsatz zur unmittelbaren Gefahrenabwehr im fließenden Verkehr ohne verkehrsbehördliche Anord- nung möglich. Bei externen Firmen sind i.d.R. Nachträge zu erwarten und die Reaktionszei- ten sind bedeutend länger. Aufgrund dieser Tatsache soll im Rahmen des „Wirtschaftlichkeitsvergleiches“ das Segment „Maßnahmen mit geringer Baumanzahl“ und das Segment „Kurze Reaktionszeit“ stärker ein- gegrenzt und hierfür eine Personal- und Maschinenbemessung abgeleitet werden. 8. Wirtschaftlichkeitsvergleich 8.1 Variante - Vollständige Erfüllung der Baumpflege in Regiebetrieb Auf Grundlage der Vorgaben der Rahmenverträge, bei denen die Fremdfirmen verpflichtet werden, eine bestimmte Anzahl an Personal, Kolonnen und Maschinen bereit zu halten und dem Personal- und Maschinenbestand bei 67, soll im Folgenden grob überschlagen werden, welcher Personal- und Maschinenbedarf bei einer vollständigen Erfüllung der Baumpflege durch 67 erforderlich wäre. Zusätzliches Personal: Arbeitskräfte/Meister*innen 5 Meisterstellen für Baumpflegebetrieb 90 Arbeitskräfte davon: o 22-27 Vorarbeiter*innen mit Gesellenbrief und Zusatzqualifikation European- TreeWorker, o 65-70 Arbeitskräfte mit und ohne Gesellenbrief (Bodenpersonal, Fahrer*innen, einfache Baumpflegearbeiten) Ingenieure*innen/Techniker*innen 1 Gartenbau-Ingenieur*in 1 Techniker*in als Disponent für das Auftrags- und Fahrzeugmanagement 1 Techniker*in/ Gärtnermeister*in für Administrator Baumkataster Stand 04.08.2021 Seite 9 von 13 2 Techniker*innen/Gärtnermeister*innen für die Erstellung von VZ-Plänen Zusätzliches erforderliches Verwaltungspersonal 4 Stellen im Bereich Personal, Organisation, Controlling, IT, Einkauf, Vergaben Zusätzliche Maschinenausstattung: 5 LKW-Ladekräne 18 t 1 LKW mit Rollcontainer 30-40 m³ 20 Hubsteiger mit unterschiedlichen Arbeitsprofil von 18 bis 35 m o davon 10-12 selbstfahrende Hubsteiger mit Kette in Höhen von 25 bis 35 m incl. Trägerfahrzeug 2 selbstfahrende Großhäcksler bis 60 cm Stammdurchmesser 10 Häcksler bis 30 cm Astdurchmesser 17 Mannschaftstransporter mit Doppelkabine 6 PKW-Dienstfahrzeuge Sonstige notwendige Kleinmaschinen wie z.B. Motorsägen, Laubblasgeräte, etc. pp.) Die derzeitige Bauhofstruktur ist nicht für die hier aufgeführte zusätzliche Personal- und Ma- schinenausstattung ausgelegt. Aufgrund des hohen Platzbedarfes ist ein zusätzlicher zentra- ler linksrheinischer Bauhofstandort zwingend erforderlich. Die Kosten für einen weiteren Standort hierfür sind bei dem Vergleich nicht enthalten. Maßnahmen, die den Einsatz von Seilkletterern*innen oder Nachtarbeit erforderlich machen, sind hier nicht berücksichtigt. Ferner sind bei Arbeitsspitzen (wie z.B. besondere Wetterer- eignisse/Kalamitäten, wie z.B. Massaria, Eichenprozessionsspinner, Rußrindenkrankheit des Ahorns etc.) ebenfalls Fremdvergaben notwendig. 8.2 Variante - Teilerfüllung der Baumpflege in Regiebetrieb Wie oben aufgeführt kann für das Segment „Maßnahmen mit geringer Baumanzahl“ und das Segment „Kurze Reaktionszeit“ eine Wirtschaftlichkeit bei der Durchführung von Maßnah- men im Regiebetrieb bestätigt werden. Eine grobe Kalkulation und Abschätzung der prozentualen Anteile dieser beiden Segmente am Gesamtauftragsvolumen Fremdvergabe zeigt, dass der Anteil etwa bei 20 % liegt. Dies vorausgesetzt ergibt sich ein Personal- und Maschinebedarf in folgender Größenordnung: Zusätzliches Personal: Arbeitskräfte 18 Arbeitskräfte davon: o 6 Vorarbeiter*innen mit Gesellenbrief und Zusatzqualifikation EuropeanTree- Worker, o 12 Arbeitskräfte mit und ohne Gesellenbrief (Bodenpersonal, Fahrer, einfache Baumpflegearbeiten) Techniker*in/Gärtnermeister*in 1 Techniker*in/Gärtnermeister*in als Gruppenleitung Zusätzliches erforderliches Verwaltungspersonal Stand 04.08.2021 Seite 10 von 13 Ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand kann derzeit nicht konkret beziffert werden. Nachdem die zusätzlichen Kolonnen ihren Betrieb aufgenommen haben, wird organisatorisch geprüft, inwieweit im Verwaltungsbereich (in den Bereichen Personal, Organisation, Finanzen, IT, Einkauf) zusätzliche Personalkapazitäten erforderlich sind. Zusätzliche Maschinenausstattung: 1 LKW-Ladekran 18 t 6 Hubsteiger Arbeitsprofil 30 bis 35 m 4 Häcksler bis 30 cm Astdurchmesser 4 Kolonnenfahrzeuge mit Doppelkabine als Zugfahrzeug/Trägerfahrzeug für Häcksler Sonstige notwendige Kleinmaschinen wie z.B. Motorsägen, Laubblasgeräte, etc.) Überschlägige Kostenübersicht (Einheitspreise) Personal Einheitspreis €/Jahr (*) Summe €/Jahr 6 Gärtner*innen (E6 TVöD) 54.400 326.400 6 Gärtnerfachbeschäftigte (E5 TVöD) 51.900 311.400 6 Hilfsgärtner*innen (E4 TVöD) 48.400 290.400 1 Gärtnermeister*in (E9a TVöD) 66.500 66.500 Summe Gesamt 994.700 (*) Durchschnittliche Personalkosten 202 1 gemäß Verfügung 11 vom 05.03.2021 Sachausstattung Perso- nal/Büro Einheitspreis €/Jahr Summe €/Jahr 6 Gärtner*innen 900 5.400 6 Gärtnerfachbeschäftigte 900 5.400 6 Hilfsgärtner*innen 900 5.400 1 Büro- u. Sachausstattung Gärtnermeiste*in 12.800 12.800 Summe Gesamt 29.000 Maschinenausstattung Einheitspreis € Summe € Beschaffungskosten: 1 LKW-Ladekran 18 t 230.000 230.000 6 Hubsteiger Arbeitsprofil 30 bis 35 m 300.000 1.800.000 4 Häcksler bis 30 cm Ast- durchmesser 68.000 272.000 4 Kolonnenfahrzeuge mit Doppelkabine 61.800 247.000 Kleinmaschinen 24.000 Summe Beschaffungskos- ten: 659.800 2.573.000 Laufende Kosten pro Jahr 1 LKW-Ladekran 18 t Abschreibungen 23.000 23.000 Stand 04.08.2021 Seite 11 von 13 Kraftstoff 6.400 6.400 Wartung / Reparatur 10.800 10.800 Kfz-Steuer 556 556 6 Hubsteiger 30-35 m Abschreibungen 37.500 225.000 Kraftstoff 4.000 24.000 Wartung / Reparatur 15.000 42.000 Kfz-Steuer Keine keine 4 Häcksler bis 30 cm Ast- durchmesser Abschreibungen 11.500 46.000 Kraftstoff 1.000 4.000 Wartung/Reparatur 3.000 12.000 Kfz-Steuer 210 480 4 Kolonnenfahrzeuge (Dop- pelkabine) Abschreibungen 6.180 24.720 Kraftstoff 1.480 5.920 Wartung/Reparatur 3.300 13.200 Kfz-Steuer 210 840 Kleinmaschinen Abschreibungen 2.400 Kraftstoff 2.200 Wartung/Reparatur 1.000 Summe gesamt 444.516 Die erforderlichen zusätzlichen sechs Pflegekolonnen sollen wie folgt eingesetzt werden: Die 18 neuen Mitarbeitenden werden einer*m Gärtnermeister*in verantwortlich zugeordnet. Dieser Gärtnermeisterbereich ist verantwortlich für den Einsatz und die Überwachung der Verkehrssicherungsarbeiten dieser 6 Baumpflegekolonnen (18 Mitarbeiter*innen). 8.3 Vergleich Kosten Fremdvergaben / Regiekolonnen am Beispiel der Variante „Teilerfüllung der Baumpflege im Regiebetrieb“ Berechnungsgrundlagen: Kalkulatorisch werden pro Kolonne je 3,0 Mitarbeiter*innen für die Fremdvergabe und Regie- kolonnen angenommen. In der Variante 8.2 werden ca. 20 % der derzeit benötigten Fremdvergabekosten durch Re- giekolonnen in Eigenleistung ersetzt. Die kalkulierte Minderung der Fremdvergabekosten be- tragen bei einer Reduzierung um 20 % bzw. sechs Kolonnen rund 1,76 Mio. € jährlich. Demgegenüber stehen jährliche Personal- und Sachkosten für sechs zusätzliche Regieko- lonnen und Leitungspersonal in Höhe von rund 1.47 Mio. € (siehe Tabelle „Überschlägige Kostenübersicht Variante 8.2). Stand 04.08.2021 Seite 12 von 13 8.4 Finanzierungen Ermittlung des Mittelwerts auf Basis der bisherigen Ist-Aufwendungen Der Mittelwert für den Rahmenvertrag Baumpflege TP 1301 Grün und TP 1303 Friedhöfe be- rechnet sich aus dem IST 2019 (7.682.308 EUR), dem IST 2020 (9.398.730 EUR) und dem Prognosewert 2021 (9.300.000 EUR): Mittelwert Rahmenvertrag Baumpflege TP 1301 Grün und TP 1303 Friedhöfe 8.793.679 € Eigenleistung durch Kolonnen (20%) 1.759.000 € Restaufwand Rahmenvertrag Baumpflege TP 1301 Grün und TP 1303 Friedhöfe 7.034.679 € Personalaufwand 994.700 € Aufwand Sachausstattung Personal 29.000 € Sachaufwand Fahrzeuge und Maschinen 444.516 € Summe konsumtiver Bedarf 1.468.216 € Anschaffungskosten Fahrzeug und Maschinen (investiv) 2.573.000 € Mit der Durchführung der zusätzlichen Baumpflegemaßnahmen in Eigenregie wird frühes- tens ab 2023 begonnen werden können. Die Lieferzeit für die benötigten Fahrzeuge und Ma- schinen beträgt derzeit teilweise 14 Monate. Die benötigten Mehrstellen sind im Stellenplan- verfahren 2022 berücksichtigt, damit können im Laufe des Jahres 2022 die Stellenbeset- zungsverfahren eingeleitet werden, so dass die erforderliche Maschinen- und Personalaus- stattung Anfang 2023 zur Verfügung stehen würde. Konsumtive Aufwendungen 2023 2024 2025 Planansatz Baumpflege TP 1301 Grün und TP 1303 Friedhöfe 9.188.855 € 9.104.952 € 9.108.952 € Restaufwand- Baumpflege TP 1301 Grün und TP 1303 Friedhöfe gemäß folgender Reduzierung um 20 % Ei- genleistung 7.351.084 € 7.283.962 € 7.287.162 € Einsparung der Fremdvergabe durch Eigenleistung (20%) 1.837.771 € 1.820.990 € 1.821.790 € abzgl. Personalaufwand 1.034.900 € 1.055.600 € 1.076.700 € abzgl. Sachausstattung Personal 30.200 € 30.800 € 31.400 € abzgl. Sachaufwand Fahrzeuge und Maschinen 462.500 € 471.800 € 481.200 € Verbleibende Einsparung zur De- ckung der Investiven Auszahlungen -310.171 € -262.790 € -232.490 € Stand 04.08.2021 Seite 13 von 13 Investive Auszahlungen 2023 2024 2025 Anschaffungskosten Fahrzeuge und Maschinen 2.573.000 € 0 € 0 € Haushaltsmäßige Auswirkungen Teilergebnisplan 1301: Die Mehraufwendungen in der Teilplanzeile 11 für das Personal, in der Teilplanzeile 16 für die Sachausstattung des Personals sowie in der Teilplanzeile 14 für Abschreibungen werden durch Einsparungen in der Teilplanzeile 13 bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleis- tungen gedeckt. Der Mehrbedarf für die weiteren Sachaufwendungen von Fahrzeugen und Geräten wird innerhalb der Teilplanzeile 13 gedeckt. Teilfinanzplan 1301: Die verbleibende Einsparung in der Teilplanzeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienst- leistungen) in Höhe von rd. 310.200 EUR kann zur Finanzierung der Anschaffungskosten im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2023 in den Teilfinanzplan 1301 umge- schichtet werden. Für den verbleibenden Bedarf i. H. v. rd. 2,2 Mio. EUR ist beabsichtigt, eine Verpflichtungser- mächtigung im Jahr 2022 in Höhe von 2,57 Mio. EUR zu Lasten des Jahres 2023 in den end- gültigen Haushaltsplan 2022 aufzunehmen. Bei der Haushaltsplananmeldung 2023 wird die Verwaltung sodann entsprechende Auszahlungsmittel für die Beschaffung des beweglichen Anlagevermögens vorsehen. 9. Zusammenfassung Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geforderte Wirtschaftlichkeitsvergleich (Make or Buy) wurde beim Amt für Landschaftspflege und Grünflächen nur in einfacher Form durchge- führt. In der vorliegenden Ausarbeitung wurde zunächst eine Gegenüberstellung von Vor- und Nachteilen einer Vergabe von Baumpflegearbeiten an Dritte im Vergleich zu einer Durchfüh- rung in Eigenregie durchgeführt. Hieraus abgeleitet werden zwei Varianten „vollständige und teilweise Umsetzung der Baumpflege in Eigenregie“ dargestellt. Die Verwaltung sieht einen wirtschaftlichen Vorteil eindeutig bei der Durchführung von Maßnahmen für die Segmente „Maßnahmen mit geringer Baumanzahl“ und das Segment „Kurze Reaktionszeit“ in Eigenre- gie. Aus diesem Grunde wird die Einrichtung von sechs weiteren Pflegekolonnen in der Baumpflege (zusätzlich Overhead und Maschinenausstattung) vorgeschlagen. Durch die Aufstockung der genannten Ressourcen wird die Wirtschaftlichkeit bei der Durchführung von Maßnahmen im Regiebetrieb deutlich erhöht. -
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/67/673/1 Vorlagen-Nummer 0999/2022 Freigabedatum 10.05.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Neubeschaffung der Fahrzeuge und Einrichtung der 19 Mehrstellen für die Baumpflege entsprechend des Wirtschaftlichkeitsvergleiches "Make or Buy" Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat stellt den Bedarf für die geplante Neubeschaffungsmaßnahme in Höhe von 3.025.290,- € brutto (2.542.260,- € netto) fest, stimmt der Einleitung des Vergabeverfahrens zu und beschließt zum 01.09.2022 die Einrichtung der 19 Mehrstellen entsprechend der Wirt- schaftlichkeitsprüfung „Make or Buy“. 2. Der Rat beschließt die Freigabe einer Auszahlungsermächtigung in Höhe von 30.000 € für das Haushaltsjahr 2022 sowie eine Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsjahr 2022 zu Lasten der Haushaltsjahre 2023 und 2024 in Höhe von 2.995.290 € im Teilfinanzplan 1301 Öffentli- ches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Zeile 9 (Auszahlungen für den Er- werb von beweglichem Anlagevermögen) bei Finanzstelle 6700-1301-0-0100 (Beschaffungen Kfz). Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 19.05.2022 Finanzausschuss 13.06.2022 Rat 20.06.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 3.025.290,- € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 a) Personalaufwendungen 1.077.500,- € b) Sachaufwendungen etc. 159.321,-€ c) bilanzielle Abschreibungen 302.530,- € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge % € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten % € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: 2025 a) Personalaufwendungen % € b) Sachaufwendungen etc. 1.785.919,- € Beginn, Dauer sukzessive ab Umsetzung des Konzepts September 2022 Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Im Jahr 2015 hat das Rechnungsprüfungsamt (RPA) einen Prüfbericht „Verkehrssicherung an Bäu- men bei 67 – Amt für Landschaftspflege und Grünflächen“ ausgearbeitet. Der Rechnungsprüfungs- ausschuss hat diesen Bericht in seiner Sitzung vom 22.06.2016 beraten und folgenden Beschluss gefasst: „Der Ausschuss erwartet von der Verwaltung, dass die Prüffeststellungen aufgegriffen werden und in Zusammenarbeit mit dem Amt für Personal, Organisation und Innovation geprüft wird, ob die Zustän- digkeit für die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit an allen städtischen Bäumen beim Amt für Landschaftspflege und Grünflächen gebündelt werden kann, um Synergieeffekte zu erreichen. Darüber hinaus ist ein Wirtschaftlichkeitsvergleich zwischen interner und externer Leistungserstellung - „Make or Buy“ - durchzuführen.“ Dieser Wirtschaftlichkeitsvergleich wurde von Amt für Landschaftspflege und Grünflächen in der Zu- sammenarbeit mit dem Amt für Personal- und Verwaltungsmanagement durchgeführt. Hierbei wurden zwei Varianten untersucht, in der Variante 1 wurde die vollständige Durchführung der Baumpflege durch die Stadt Köln untersucht. Die Variante 2 untersuchte eine teilweise Durchführung der Baum- pflege durch die Stadt Köln. Aus Sicht der Verwaltung überwiegen entsprechend der Untersuchung 3 der Variante 2 eindeutige wirtschaftliche Vorteile bei einer teilweisen Durchführung der Baumpflege in Eigenregie. Die Abwicklung der Baumpflegearbeiten in Eigenregie machen Einsparungen möglich, die zur Kompensation der erforderlichen Stellenzusätze und zur Beschaffung der Arbeitsmaschinen und Fahrzeuge genutzt werden können. Der Wirtschaftlichkeitsvergleich „(Make-or-buy) Baumkontrol- le/Baumpflege beim Amt für Landschaftspflege und Grünflächen“ wurde dem Ausschuss Klima, Um- welt und Grün und dem Rechnungsprüfungsausschuss im Rahmen der Mitteilung 2773/2021 vorge- legt und zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Umsetzung des oben genannten Wirtschaftlichkeitsvergleichs wird aktuell von der Verwaltung eingeleitet. Zur Umsetzung des Konzepts ist die Einrichtung der 19 Mehrstellen für sechs weitere Pflegekolonnen à drei Mitarbeiter*innen in der Baumpflege plus einer Leitungsstelle (Gärtnermeister*in) ab dem 01.09.2022 erforderlich. Mit dem Amt für Personal- und Verwaltungsmanagement wurde vereinbart, dass die Stellenbeset- zungsverfahren nach entsprechender Beschlussfassung durch den Rat eingeleitet werden können, um eine zeitnahe Besetzung der Stellen zu ermöglichen. Die Beschaffungen der Fahrzeuge und Maschinen sind im Grundsatz im Fahrzeug- und Maschinen- konzept unter dem Punkt 3.3 „Fahrzeuge für die Baumkontrolle sowie Arbeitsmaschinen und Fahr- zeuge zur Pflege und Unterhaltung der Straßenbäume“ enthalten. Die damals angegebenen Anzah- len aus dem Fahrzeug- und Maschinenkonzept müssen entsprechend der Zusetzungen aus dem Wirtschaftlichkeitsbericht (s. auch die Liste der Tabelle 3) erhöht werden. Aufgrund der langen Be- schaffungszeiträume ist nicht damit zu rechnen, dass alle Beschaffungen bis zur Einstellung der Mit- arbeiter*innen abgeschlossen sind. Um dies zu kompensieren und um die Einsatzfähigkeit der zugesetzten Mitarbeiter*innen von Anfang an zu gewährleisten, werden Fahrzeuge, die aus wirtschaftlichen Gründen zur Ersatzbeschaffung anstehen, weitergenutzt und erst nach der abgeschlossenen Beschaffung stillgelegt. Dies betrifft 4 Hubarbeitsbühnen. Darüber hinaus werden 2 Kolonnenfahrzeuge aus dem Fahrzeug- und Maschi- nenpool zu diesem Zweck übergangsweise in diesem Bereich eingesetzt. Kosten und Finanzierung Durch die Einrichtung zusätzlicher Pflegekolonnen werden Personal- und Sachaufwendungen in Hö- he von rd. 1,5 Mio. EUR entstehen, die durch die Reduzierung von Aufträgen an Fremdfirmen kom- pensiert werden. Die im Wirtschaftlichkeitsvergleich dargelegten finanzwirtschaftlichen Daten sind aus Sicht des Haus- haltsjahres 2021 erstellt worden. Der aktuellen Betrachtung wurde der Haushaltsplan 2022 und die Budgetvorgabe des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2023/2024 zugrunde gelegt. 4 Tabelle 1: Personalaufwendungen Personal Jahr Jahresaufwand je Stelle Jahressumme 6 Gärtner*innen (EG 6) 2022 55.900 € 335.400 € 6 Gärtnerfachbeschäftigte (EG5) 2022 52.900 € 317.400 € 6 Hilfsgärtner*innen (EG4) 2022 49.200 € 295.200 € 1 Gärtnermeister*in (EG9a) 2022 67.400 € 67.400 € 1.015.400 € Hiervon anteilig für die Zeit 01.09. - 31.12.2022 338.467 € Fortschreibung des Personalaufwands 2023 1.035.708 € 2024 1.056.422 € 2025 1.077.551 € 2026 1.099.102 € 2027 1.121.100 € Tabelle 2: Aufwendungen für Sachausstattung Personal/Büro Personal Jahr Jahres- aufwand je Stelle Jahressumme 6 Gärtner*innen (EG 6) 2022 ff. 900 € 5.400 € 6 Gärtnerfachbeschäftigte (EG5) 2022 ff. 900 € 5.400 € 6 Hilfsgärtner*innen (EG4) 2022 ff. 900 € 5.400 € 1 Gärtnermeister*in (EG9a) 2022 ff. 12.800 € 12.800 € 29.000 € Hiervon anteilig für die Zeit 01.09.-31.12.2022 9.667 € Die Personalaufwendungen des Wirtschaftlichkeitsvergleiches wurden entsprechend der aktuellen durchschnittlichen Personalkosten der Stadt Köln erhöht und für die Folgejahre ab 2023 mit einer kalkulierten Erhöhung um je 2 % beaufschlagt. Zur Ausstattung der zusätzlichen Pflegekolonnen werden die folgenden Fahrzeuge und Maschinen benötigt: 5 Tabelle 3: Liste der Fahrzeuge und Maschinen zur Ausstattung der zusätzlichen Baumpflegekolonnen Fahrzeug Beschaf- fungskosten einzeln netto Beschaf- fungs-kosten einzeln brutto Anzahl Gesamtpreis netto Gesamtpreis brutto vorauss. Zeit- punkt der Lieferung LKW-Ladekran 18 t 250.000 € 297.500 € 1 250.000 € 297.500 € 01.03.2024 LKW 8,8 t mit 30 m- Teleskop -Arbeitsbühne 301.350 € 358.607 € 3 904.050 € 1.075.820 € 01.03.2024 LKW 15 t mit zuschaltbarem Allrad u. 33 m-Arbeitsbühne 335.000 € 398.650 € 3 1.005.000 € 1.195.950 € 01.03.2024 Häcksler auf Raupenfahrwerk bis 20 cm Astdurchmesser 49.000 € 58.310 € 1 49.000 € 58.310 € 01.03.2023 Häcksler auf Tandemanhänger bis 28 cm Astdurchmesser 57.000 € 67.830 € 1 57.000 € 67.830 € 01.03.2023 Begleitfahrzeuge EK elektrisch 3,5 t mit kleinem Blinkpfeil u. Pritsche 63.000 € 74.970 € 4 252.000 € 299.880 € 01.11.2023 Kleinmaschinen (pauschal) 25.210 € 30.000 € 1 25.210 € 30.000 € 01.11.2022 Beschaffungen gesamt: 1.080.560 € 1.285.866 € 2.542.260 € 3.025.290 € Die Beschaffung von zusätzlicher Maschinen- und Fahrzeugausstattung wird Auszahlungen in Höhe von rund 3,03 Mio. EUR verursachen. Im Wirtschaftlichkeitsvergleich „Make or Buy“ wurden die Beschaffungskosten auf 2.573.000,- € ge- schätzt. Die Festlegung der Spezifikationen wurde für die Beschaffung der Hubsteiger konkretisiert, hier ist aufgrund der Einsatzorte in Grünanlagen ein Allradantrieb für 3 der 6 Fahrzeuge erforderlich. Dies führt zu einer Kostenerhöhung in diesem Punkt um 296.000,- €. Darüber hinaus wurde der Einsatz der Häcksler, beim Amt für Landschaftspflege und Grünflächen organisatorisch über einen eigenen Fahrzeug- und Maschinenpool neu geregelt. Dies reduziert den Bedarf und die Anzahl der zu beschaffenden Häcksler von 4 auf 2, hier werden 146.000,- € einge- spart. Die übrigen Beschaffungskosten wurden überprüft und entsprechend der aktuellen Kostenstei- gerung angepasst. Die Gesamtkosten für die Beschaffung der Fahrzeuge und Arbeitsmaschine liegt bei 3.025.290,- €. Für diese Fahrzeuge und Maschinen werden nach Beschaffung folgende Aufwendungen für Ab- schreibung (AfA) und Betrieb (BK) kalkuliert: 6 Tabelle 4: Laufende Aufwendungen der Fahrzeuge und Maschinen je Fahrzeugtyp Bezeichnung Fahrzeug Kraftstoff / Strom Wartung / Reparatur Kfz- Steuer Versichg. Summe Betriebs- kosten AfA Gesamt je Fahrzeug Anzahl Aufwand gesamt LKW-Ladekran 18 t 6.400 € 9.800 € 1.556 € 17.756 € 29.750 € 47.506 € 1 47.506 € LKW 8,8 t mit 30 m- Teleskop -Arbeitsbühne 4.000 € 6.000 € 1.000 € 11.000 € 35.861 € 46.861 € 3 140.583 € LKW 15 t mit zuschaltbarem Allrad u. 33 m-Arbeitsbühne 4.000 € 6.000 € 1.000 € 11.000 € 39.865 € 50.865 € 3 152.595 € Häcksler auf Raupenfahr- werk bis 20 cm Astdurchmesser 1.000 € 2.500 € 710 € 4.210 € 5.831 € 10.041 € 1 10.041 € Häcksler auf Tandemanhä- nger bis 28 cm Astdurchmesser 1.000 € 2.500 € 710 € 4.210 € 6.783 € 10.993 € 1 10.993 € Begleitfahrzeuge EK elektrisch 3,5 t mit kleinem Blinkpfeil u. Pritsche 1.000 € 2.300 € 1.000 € 4.300 € 7.497 € 11.797 € 4 47.188 € Kleinmaschinen (pauschal) 2.200 € 1.000 € 0 € 3.200 € 3.000 € 6.200 € 6.200 € 415.106 € Die laufenden Betriebskosten werden für die Folgejahre ab 2023 mit einer kalkulierten Erhöhung um je 5 % beaufschlagt. 7 Tabelle 5: Laufende Aufwendungen Fahrzeuge und Maschinen ab Lieferung Bezeichnung Fahrzeug Mittelbereit- stellung ab: AfA 2022 BK 2022 AfA 2023 BK 2023 AfA 2024 BK 2024 1 LKW-Ladekran 18 t 01.03.2024 0 € 0 € 0 € 0 € 24.792 € 15.538 € 3 LKW 8,8 t mit 30 m- Teleskop -Arbeitsbühne 01.03.2024 0 € 0 € 0 € 0 € 89.653 € 30.319 € 3 LKW 15 t mit zuschaltbarem Allrad u. 33 m-Arbeitsbühne 01.03.2024 0 € 0 € 0 € 0 € 99.663 € 30.319 € 1 Häcksler auf Raupenfahr- werk bis 20 cm Astdurchmesser 01.03.2023 0 € 0 € 4.859 € 3.684 € 5.831 € 4.642 € 1 Häcksler auf Tandemanhä- nger bis 28 cm Astdurchmesser 01.03.2023 0 € 0 € 5.653 € 3.684 € 6.783 € 4.642 € 4 Begleitfahrzeuge EK elektrisch 3,5 t mit kleinem Blinkpfeil u. Pritsche 01.11.2023 0 € 0 € 24.990 € 15.050 € 29.988 € 18.963 € Kleinmaschinen (pauschal) 01.11.2022 500 € 533 € 3.000 € 3.360 € 3.000 € 3.528 € Gesamt: 500 € 533 € 38.502 € 25.778 € 259.709 € 107.949 € Bezeichnung Fahrzeug Mittelbereit- stellung ab: AfA 2025 BK 2025 AfA 2026 BK 2026 AfA 2027 BK 2027 1 LKW-Ladekran 18 t 01.03.2024 29.750 € 20.555 € 29.750 € 21.583 € 29.750 € 22.662 € 3 LKW 8,8 t mit 30 m- Teleskop -Arbeitsbühne 01.03.2024 107.583 € 38.202 € 107.583 € 40.112 € 107.583 € 42.117 € 3 LKW 15 t mit zuschaltbarem Allrad u. 33 m-Arbeitsbühne 01.03.2024 119.595 € 38.202 € 119.595 € 40.112 € 119.595 € 42.117 € 1 Häcksler auf Raupenfahr- werk bis 20 cm Astdurchmesser 01.03.2023 5.831 € 4.874 € 5.831 € 5.117 € 5.831 € 5.373 € 1 Häcksler auf Tandemanhä- nger bis 28 cm Astdurchmesser 01.03.2023 6.783 € 4.874 € 6.783 € 5.117 € 6.783 € 5.373 € 4 Begleitfahrzeuge EK elektrisch 3,5 t mit kleinem Blinkpfeil u. Pritsche 01.11.2023 29.988 € 19.911 € 29.988 € 20.907 € 29.988 € 21.952 € Kleinmaschinen (pauschal) 01.11.2022 3.000 € 3.704 € 3.000 € 3.890 € 3.000 € 4.084 € Gesamt: 302.530 € 130.321 € 302.530 € 136.837 € 302.530 € 143.679 € 8 Tabelle 6 Gesamtübersicht der entstehenden Einsparungen und Aufwendungen Budgetvorgabe HPL 2023/2024 2022 ant. für 4 Monate 2023 2024 2025 2026 2027 Rahmenvertrag Baumpflege TP 1301 Grün und TP 1303 Friedhöfe 3.417.369 € 9.012.889 € 8.931.958 € 8.929.597 € 8.929.597 € 8.929.597 € Geschätzte Über- nahme durch Eigenperso- nal 20% 20% 20% 20% 20% 20% Einsparung Fremd- vergabe 683.474 € 1.802.578 € 1.786.392 € 1.785.919 € 1.785.919 € 1.785.919 € verbleibender Auf- wand für Fremd- vergabe 2.733.895 € 7.210.311 € 7.145.566 € 7.143.678 € 7.143.678 € 7.143.678 € Personalkosten 338.467 € 1.035.700 € 1.056.400 € 1.077.500 € 1.099.100 € 1.121.100 € Sachaufwand Per- sonal 9.667 € 29.000 € 29.000 € 29.000 € 29.000 € 29.000 € Betriebskosten Fahrzeuge/Masch. 533 € 25.778 € 107.949 € 130.321 € 136.837 € 143.679 € Abschreibungen Fahrzeuge/Masch. 500 € 38.502 € 259.709 € 302.530 € 302.530 € 302.530 € Summe Bedarf 349.167 € 1.128.980 € 1.453.058 € 1.539.351 € 1.567.467 € 1.596.309 € Einsparung -334.307 € -673.598 € -333.334 € -246.568 € -218.452 € -189.610 € Die entstehenden Aufwendungen für Personal und Fahrzeugkosten werden aus Einsparungen bei den Aufwendungen für Fremdvergabe Baumpflege - Teilplanzeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen der Teilergebnispläne 1301 (Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erho- lungsanlagen) und 1303 (Friedhöfe und Krematorium) kompensiert. Die Ermittlung der Einsparung basiert auf den im aktuellen Hpl.-Aufstellungsverfahren 2023/2024 innerhalb der Budgetvorgabe des Amtes für Grünflächen und Landschaftspflege für Fremdvergabe Baumpflege vorgesehenen Aufwendungen. Da die Budgetvorgabe in Folgejahren keine Kostensteige- rungen enthält, hingegen die bei Eigenleistung entstehenden Aufwendungen incl. Kostensteigerung ermittelt wurden, ergibt sich rechnerisch eine abnehmende Einsparung. Die Folgeaufwendungen kommen in voller Höhe ab dem Haushaltsjahr 2025 zum Tragen, da die neuen Fahrzeugbeschaffungen erst in 2024 vollständig abgeschlossen sein werden. Die bis dahin weiter genutzten Altfahrzeuge sind bereits abgeschrieben und verursachen bis auf lfd. Betriebskosten keine Aufwendungen, sind allerdings aufgrund des Nutzungszustands und Alters reparaturanfälliger. Die hierfür entstehenden Aufwendungen sind aus derzeitiger Sicht nicht näher bezifferbar und werden aus den Einsparungen gedeckt. Die erforderlichen Umschichtungen werden in der Bewirtschaftung 2022 sowie im Rahmen des Hpl.- Aufstellungsprozesses 2023/2024 umgesetzt. Hierbei werden die Einsparungen innerhalb der Bud- getvorgabe des Amtes für Grünflächen und Landschaftspflege zur Deckung notwendiger Mehrauf- wendungen für steigende Bewirtschaftungskosten (z.B. durch höhere Energiekosten) eingesetzt. Um die notwendigen Aufträge zur Beschaffung zeitnah vergeben zu können, ist die Inanspruchnahme einer Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 2.995.290 € zu Lasten der Haushaltsjahre 2023 und 2024 bei der Finanzstelle 6700-1301-0-0100 (Beschaffungen von Kfz) er- forderlich. Die Auszahlungsermächtigungen sind in der Mittelfristplanung 2023ff des Haushaltsplans 9 2022 bei vorgenannter Finanzstelle vorgesehen. Das Dezernat Umwelt, Klima und Liegenschaften wird im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungspro- zesse 2023 ff. innerhalb der dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Um- schichtungen, vorsehen. Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Betriebshöfe der Baumpflegefirmen, die für die Stadt Köln als Rahmenvertragsfirmen arbeiten, liegen in der Umgebung Kölns, dies führt zu erheblichen Anfahrtswegen. Durch die Abwicklung der Baumpflege in Eigenregie werden diese Anfahrtswege verkürzt. So werden erhebliche Mengen Kraft- stoff eingespart. Im Rahmen der Beschaffung von Fahrzeugen und Arbeitsmaschinen werden alternative Antriebe be- rücksichtigt. Der Einsatz von alternativen Antrieben bei den Rahmenvertragsfirmen der Baumpflege ist auf Grund der langen Anfahrten gering. Anlagen
Beratungsverlauf
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19.05.2022
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.1.7, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert empfohlen
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