Mandari Insight

2214/2018

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Kölner Wasservögel (Az.: 02-1600-98/17)

Beschlussvorlage Ausschuss 10.09.2018

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 30.10.2018, TOP 3.1

Eingabe

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Eingabe

5491 Zeichen

AA schwaene.koeln j
  i
i
Ausschuss Anregungen und Beschwerden 
z.Hd. Horst Thelen 
Ludwigstraße 8 
50667 Köln
Vorab per Email: geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-l<oeln.de
Köln, den 16.07.2017
Kölner Wasservögel
Sehr geehrter Herr Thelen,
wir sind eine Gruppe naturschutzaktiver Kölner Bürger. Einige von uns sind als ehrenamtliche 
Weiherpaten der Stadt Köln an den Kölner Parkweihern tätig. Andere engagieren sich 
ehrenamtlich als Tierschützer. Unser besonderes Interesse gilt den an den Weihern lebenden 
Wasservögeln.
Über unsere Aktivitäten berichten wir größtenteils auf der von uns betriebenen Internetseite 
Schwaene Köln -  www.schwaene.koeln sowie auf dem Facebook Auftritt von Schwäne Köln. 
Auch die Kölner Presse berichtet regelmässig über unsere Aktivitäten.
Wir wenden uns an Sie, weil wir bei unserer täglichen Arbeit immer wieder auf die weiter 
unten geschilderten Probleme stoßen, dabei aber wenig Unterstützung durch die städtische 
Verwaltung erhalten, die sich häufig für nicht zuständig erklärt oder auf unsere Anfragen nicht 
reagiert.
Verletzte Wasservögel
Die Weiherpaten sowie Tierschützer werden oft zu verletzten Wasservögeln gerufen und 
sichern diese bzw. transportieren die verletzten Tiere zum Tierarzt bzw. zur nächsten 
Auffangstation.
Selbst die Feuerwehr der Stadt Köln (Tiertransport) bittet uns um Hilfe. Eine offizielle 
Einfangerlaubnis liegt aber nicht vor. Nur eine Erlaubnis für das das Anfüttern von verletzten 
Tieren liegt vor.
Oft entstehen uns Tierarztkosten, die uns seitens der Stadt nicht erstattet werden.

schwaene.koeln
Lösungsvorschlag:
Grundsätzlich benötigen wir eine offizielle Einfangerlaubnis für Wildtiere. Eine Durchfahrts­
und Parkerlaubnis ist notwendig, um schnell zum Einsatzort zu fahren. Einige Einsätze laufen 
auf dem Wasser. Daher ist es notwendig die Erlaubnis zu erhalten, den Weiher mit dem Boot 
befahren zu dürfen.
Des weiteren bitten wir um Erstattung der Tierarztkosten. Wenn die Feuerwehr die 
Wasservögel zu den entsprechenden Tierärzten fährt, werden die Kosten über das 
Veterinäramt erstattet. Bei den Weiherpaten sollte die Erstattung der Kosten ähnlich erfolgen 
wie bei der Feuerwehr.
Fehlende Schutzzonen, Ausstiege und Brutinseln
An vielen Stellen der Weiher haben die Küken keine natürlichen Ausstiege. Zwar werden durch 
die Stadt Kükentreppen installiert, aber es sind aber immer noch viel zu wenige.
Vielen Weihern fehlen Rückzugsbereiche wie unzugängliche Uferzonen oder Schwimminseln, 
wo Wasservögel in Ruhe brüten, sich ausruhen und die Küken trocknen können. Immer wieder 
kommt es zum Hetzen oder zu Verletzungen durch freilaufende Hunde.
Lösungsvorschlag:
Nachhaltige Biotop- und Lebensraumverbesserungen durch:
Nutzung vorhandener Inseln als Brutbereich (es muß die Möglichkeit gegeben werden, daß die 
Küken auch auf die Insel drauf kommen)
Anlegen von unzugänglichen Schutzbereichen am Ufer (wo kein Mensch und Hund hinkommt)
Schaffen der genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung wie z.B. von 
Schwimminsel, auf denen die Wasservögel zur Ruhe kommen.
Nahrungsmangel /  keine Wasserpflanzen
Schwäne benötigen zum Überleben Wasserpflanzen. Da diese in einigen Weihern nicht oder 
kaum vorhanden sind, sind in der Vergangenheit einige Schwanenküken erkrankt und 
gestorben. Innerlich wurden sie von Parasiten aufgefressen (Untersuchungsbericht CVUA-RRW 
liegt vor und kann nachgereicht werden). Ohne artgerechtes Zufüttern haben sie kaum 
Überlebenschancen.
Regelmäßig mussten die kränkelnden Tiere zwecks Untersuchung zum Tierarzt gebracht 
werden bzw. zur Weiterversorgung an die entsprechenden Auffangstationen (Bescheinigung 
darüber liegt vor und kann nachgereicht werden).

schwaene.koeln
Lösungsvorschlag:
Füttergenehmigung für artgerechtes Beifüttern der Schwanenfamilie am Stadtwaldweiher 
(durch Weiherpaten bzw. ausgewählte Tierschützer, um das Überleben der Küken zu sichern 
und zum Ausgleich nicht artgerechter Fütterung von Spaziergängern (wie z.B. Pizza, Toastbrot, 
Chips...) an ausgewählten Plätzen. Diese Schwanenfamilie ist zur Zeit am meisten betroffen, da 
in dem Weiher keine Wasserpflanzen vorhanden sind.
Es wurde am 20. Mai 2017 eine Füttergenehmigung beantragt bei der Unteren 
Landschaftsbehörde für die Schwanenfamilie am Stadtwaldweiher. Bisher wurde darauf nicht 
reagiert.
Übrigens ein Schwanenküken im Stadtwaldweiher ist erkrankt und wurde von Frau Fluck 
medizinisch behandelt. E s ist zur Zeit in einer Auffangstation. Auch in diesem Fall sind wieder 
Kosten entstanden, die selbst von den Weiherpaten getragen wurden.
Anpflanzen von Futterpflanzen z.B. am Uferrand oder an ausgewählten Bereichen in den 
Weihern. Die Wasserpflanzen sorgen auch für eine gute Wasserqualität, weil sie das Gewässer 
m it Sauerstoff anreichern.
Aufstellen von Futterautomaten (wie z.B. im Tierpark Lindenthal) an ausgewählten Stellen
Fazit:
Die Weiherpaten und anderen Tierschützer versuchen so selbständig wie möglich zu agieren, 
um den Naturschutz an den Weihern voran zu bringen. Die Stadt Köln kann das durch die oben 
angeführten Maßnahmen entscheidend unterstützen, ohne den Erholungswert der Weiher 
einzuschränken. Wir betonen, dass wir mit unserem ehrenamtlichen Einsatz die Stadt 
entlasten. Dazu sind aber bestimmte Genehmigungen /  Entscheidungsbefugnisse erforderlich 
um unserer ehrenamtlichen Tätigkeit eine sichere Basis zu geben.
M it freundlichen Grüssen
Ehrenamtliche Weiherpaten der Stadt Köln
Ehrenamtliche Tierschützer
3

Beschlussvorlage Ausschuss

9970 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 2214/2018 
Freigabedatum 
10.09.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Kölner Wasservögel (Az.: 02-1600-98/17) 
Beschlussorgan 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden dankt der Petentin für ihre Eingabe. Der Aus-
schuss beauftragt die Verwaltung im Sinne ihrer nachfolgenden Stellungnahme weiter zu verfahren: 
 
- Erteilung einer Genehmigung für das Betreten sowie des Befahrens der Wege und des Gewäs-
sers für ihre Einsätze zum Einfangen verletzter, hilfebedürftiger Tiere für die Weiherpaten je-
weils nach Abstimmung. 
- Übernahme von geringen Kosten für die notwendige tierärztliche Behandlung von der Stadt 
Köln auf freiwilliger Basis jeweils nach Abstimmung. 
- Erteilung von Genehmigungen für das Anfüttern zum Fang von hilfebedürftigen Wasservögeln 
für die Weiherpaten. 
 
 
 
 
 
 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 30.10.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
 
Allgemeine Bemerkung der Petenten (Einführung in die Problematik) 
 
Die Weiherpaten und anderen Tierschützer versuchen so selbständig wie möglich zu agieren, um den 
Naturschutz an den Weihern voran zu bringen. Die Stadt Köln kann das durch die oben angeführten 
Maßnahmen entscheidend unterstützen, ohne den Erholungswert der Weiher einzuschränken. Wir 
betonen, dass wir mit unserem ehrenamtlichen Einsatz die Stadt entlasten. Dazu sind aber bestimmte 
Genehmigungen / Entscheidungsbefugnisse erforderlich, um unserer ehrenamtlichen Tätigkeit eine 
sichere Basis zu geben. 
 
Allgemeine Bemerkungen der Verwaltung: 
 
Das Engagement der Petenten wird durch die Verwaltung begrüßt. 
 
Die Wasservögel, insbesondere die Schwäne und Gänse an Parkgewässern, stellen ein Naturerleb-
nis für Stadtbewohner im unmittelbaren Wohnumfeld mit der Möglichkeit des direkten Kontakts zu 
Wildtieren dar. Viele Kölner pflegen eine "persönliche" Beziehung zu diesen Vögeln. Insgesamt bringt 
die Thematik aber auch einige problematische Aspekte mit sich. 
 
Der Kot der Wasservögel auf den Spiel- und Liegewiesen stellt einen Zustand dar, an dem viele 
Kölner Anstoß nehmen. 
 
Im Zusammenhang mit der Fütterung der Wasservögel durch die Bevölkerung ergeben sich weitere 
Schwierigkeiten. Trotz Fütterungsverbot, ist das Füttern von Wasservögeln, vorwiegend mit Brot, eine 
beliebte Beschäftigung von Spaziergängern. Die daraus resultierende Gewässerüberdüngung durch 
Kot und Futterreste führt nicht selten zur Beeinträchtigung der Wasserqualität.  
 
Darüber hinaus werden durch übermäßiges Füttern mehr Vögel angelockt, als die Gewässer natür-
licherweise vertragen können. Hiervon profitieren auch Tauben, Rabenkrähen und Ratten.  
 
Natürlicherweise ernähren sich Schwäne und Gänse von Wasserpflanzen und Gräsern. Die Fütterung 
mit Brot stellt für die Vögel eine Fehlernährung dar, die auch zur Erkrankung der Vögel führen kann. 
Dieser Umstand wird zusätzlich noch dadurch erschwert, dass die Parkgewässer und deren Umge-
bung häufig so gestaltet sind, dass den Tieren, die sich dort aufhalten, natürliche Nahrungsgrundla-
gen fehlen.  
 
In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Verletzungen von Wasservögeln durch jagende Hun-
de. Schutzzonen, wie ausgedehnte Schilfgürtel oder Inseln, auf denen sich die Vögel zurückziehen 
können, sind nur selten vorhanden. Die Kosten für die tierärztliche Behandlung der verletzten Tiere 
werden größtenteils von ehrenamtlichen Tierschützern getragen.  
 
Die Zuständigkeit für das Einfangen verletzter Tiere, das Füttern oder das Befahren der Gewässer ist 
innerhalb der Stadtverwaltung auf verschiedene Ämter und zusätzlich auf Stellen außerhalb der 
Stadt, wie den Stadtentwässerungsbetrieben Köln, AöR verteilt.  
 
Ziel der Verwaltung ist es daher, die Zuständigkeiten zu bündeln. 
 
 
Anliegen der Petenten:

3 
 Verletzte Wasservögel 
Die Weiherpaten sowie Tierschützer werden oft zu verletzten Wasservögeln gerufen und sichern die-
se bzw. transportieren die verletzten Tiere zum Tierarzt bzw. zur nächsten Auffangstation. Selbst die 
Feuerwehr der Stadt Köln (Tiertransport) bittet uns um Hilfe. Eine offizielle Einfangerlaubnis liegt aber 
nicht vor. Nur eine Erlaubnis für das das Anfüttern von verletzten Tieren liegt vor. Oft entstehen uns 
Tierarztkosten, die uns seitens der Stadt nicht erstattet werden. 
 
 Lösungsvorschlag: 
Grundsätzlich benötigen wir eine offizielle Einfangerlaubnis für Wildtiere. Eine Durchfahrts- und Park-
erlaubnis ist notwendig, um schnell zum Einsatzort zu fahren. Einige Einsätze laufen auf dem Was-
ser. Daher ist es notwendig die Erlaubnis zu erhalten, den Weiher mit dem Boot befahren zu dürfen. 
Des Weiteren bitten wir um Erstattung der Tierarztkosten. Wenn die Feuerwehr die Wasservögel zu 
den entsprechenden Tierärzten fährt, werden die Kosten über das Veterinäramt erstattet. Bei den 
Weiherpaten sollte die Erstattung der Kosten ähnlich erfolgen wie bei der Feuerwehr. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Eine Genehmigung zum Einfangen von den hier betroffenen Höckerschwänen  ist nicht erforderlich, 
wenn verletzte Tiere versorgt werden sollen. 
Eine Genehmigungen für das Betreten sowie des Befahrens der Wege und des Gewässers werden 
den Petenten für ihre Einsätze zum Einfangen verletzter, hilfebedürftiger Tiere in dringend erforderli-
chen Einzelfällen in Absprache mit StEB bzw. Stadt Köln, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
erteilt. 
Geringe Kosten für dringend erforderliche tierärztliche Behandlungen werden ggfls. im Einzelfall 
nach Abstimmung mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen übernommen.  
 
Anliegen der Petenten: 
 Fehlende Schutzzonen, Ausstiege und Brutinseln 
An vielen Stellen der Weiher haben die Küken keine natürlichen Ausstiege. Zwar werden durch die 
Stadt Kükentreppen installiert, aber es sind aber immer noch viel zu wenige. 
Vielen Weihern fehlen Rückzugsbereiche wie unzugängliche Uferzonen oder Schwimminseln, wo 
Wasservögel in Ruhe brüten, sich ausruhen und die Küken trocknen können. Immer wieder kommt es 
zum Hetzen oder zu Verletzungen durch freilaufende Hunde. 
 Lösungsvorschlag: 
Nachhaltige Biotop- und Lebensraumverbesserungen durch: 
Nutzung vorhandener Inseln als Brutbereich (es muss die Möglichkeit gegeben werden, dass die Kü-
ken auch auf die Insel drauf kommen),  Anlegen von unzugänglichen Schutzbereichen am Ufer (wo 
kein Mensch und Hund hinkommt), Schaffen der genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für die 
Errichtung wie z.B. von Schwimminseln, auf denen die Wasservögel zur Ruhe kommen. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Das Anliegen der Petenten wird grundsätzlich befürwortet. Ausstiegstreppen kommen auch Amphi-
bien und anderen Tieren zu Gute. Da die Uferbereiche oftmals aus Gründen des Denkmalschutzes 
nicht verändert werden können, hat das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen schon vor eini-
gen Jahren eine Ausstiegshilfe aus Holz entwickelt, die an vielen Weihern eingebaut wurde. Die Auf-
gabe der Montage neuer Ausstiegshilfen wird durch die StEB Köln weitergeführt. Gleiches gilt für 
Ausstiegshilfen aus Wasserbausteinen, wie z.B. am Clarenbachkanal.

4 
 
Anliegen der Petenten: 
 Nahrungsmangel / keine Wasserpflanzen 
Schwäne benötigen zum Überleben Wasserpflanzen. Da diese in einigen Weihern nicht oder kaum 
vorhanden sind, sind in der Vergangenheit einige Schwanenküken erkrankt und gestorben. Innerlich 
wurden sie von Parasiten aufgefressen (Untersuchungsbericht CVUA-RRW liegt vor und kann nach-
gereicht werden). Ohne artgerechtes Zufüttern haben sie kaum Überlebenschancen. Regelmäßig 
mussten die kränkelnden Tiere zwecks Untersuchung zum Tierarzt gebracht werden bzw. zur Weiter-
versorgung an die entsprechenden Auffangstationen (Bescheinigung darüber liegt vor und kann 
nachgereicht werden). 
 Lösungsvorschlag: 
Füttergenehmigung für artgerechtes Beifüttern der Schwanenfamilie am Stadtwaldweiher (durch 
Weiherpaten bzw. ausgewählte Tierschützer, um das Überleben der Küken zu sichern und zum Aus-
gleich nicht artgerechter Fütterung von Spaziergängern (wie z.B. Pizza, Toastbrot, Chips…) an aus-
gewählten Plätzen. Diese Schwanenfamilie ist zur Zeit am meisten betroffen, da in dem Weiher keine 
Wasserpflanzen vorhanden sind. Es wurde am 20. Mai 2017 eine Füttergenehmigung beantragt bei 
der Unteren Landschaftsbehörde für die Schwanenfamilie am Stadtwaldweiher. Bisher wurde darauf 
nicht reagiert. Übrigens ein Schwanenküken im Stadtwaldweiher ist erkrankt und wurde von Frau 
Fluck medizinisch behandelt. Es ist zur Zeit in einer Auffangstation. Auch in diesem Fall sind wieder 
Kosten entstanden, die selbst von den Weiherpaten getragen wurden. 
Anpflanzen von Wasserpflanzen z.B. am Uferrand oder an ausgewählten Bereichen in den Wei-
hern. Die Wasserpflanzen sorgen auch für eine gute Wasserqualität, weil sie das Gewässer mit Sau-
erstoff anreichern. 
Aufstellen von Futterautomaten (wie z.B. im Tierpark Lindenthal) an ausgewählten Stellen 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Füttergenehmigung für artgerechtes Beifüttern 
Ein Beifüttern von Wasservögeln wird nicht befürwortet. Das Beifüttern führt perspektivisch zu einer 
Erhöhung der Anzahl von Tieren auf den Gewässern und damit zu einer Verschärfung der Probleme. 
Das Anfüttern zum Fang von hilfebedürftigen Wasservögeln wurde bestimmten Weiherpaten bereits 
in 2016 gestattet, falls erforderlich, kann dies auch auf weitere Personen ausgeweitet werden. 
 
Das Anpflanzen von Wasserpflanzen sorgt für eine gute Wasserqualität, weil sie das Gewässer mit 
Sauerstoff anreichern und kann den Wasservögeln als Nahrung dienen. Die Anpflanzungen sind aber 
jeweils z.B. mit den Belangen der Freizeitnutzung, des Naturschutzes und des Denkmalschutzes ab-
zuwägen. 
 
Das Aufstellen von Futterautomaten wird aus den oben genannten Gründen nicht befürwortet.

Beratungsverlauf (1)

30.10.2018 Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
TOP 3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Ludwigstraße 8

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
2214/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
10.09.2018
Erstellt
29.06.2018 11:59