2214/2018
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Kölner Wasservögel (Az.: 02-1600-98/17)
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Eingabe
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AA schwaene.koeln j i i Ausschuss Anregungen und Beschwerden z.Hd. Horst Thelen Ludwigstraße 8 50667 Köln Vorab per Email: geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-l<oeln.de Köln, den 16.07.2017 Kölner Wasservögel Sehr geehrter Herr Thelen, wir sind eine Gruppe naturschutzaktiver Kölner Bürger. Einige von uns sind als ehrenamtliche Weiherpaten der Stadt Köln an den Kölner Parkweihern tätig. Andere engagieren sich ehrenamtlich als Tierschützer. Unser besonderes Interesse gilt den an den Weihern lebenden Wasservögeln. Über unsere Aktivitäten berichten wir größtenteils auf der von uns betriebenen Internetseite Schwaene Köln - www.schwaene.koeln sowie auf dem Facebook Auftritt von Schwäne Köln. Auch die Kölner Presse berichtet regelmässig über unsere Aktivitäten. Wir wenden uns an Sie, weil wir bei unserer täglichen Arbeit immer wieder auf die weiter unten geschilderten Probleme stoßen, dabei aber wenig Unterstützung durch die städtische Verwaltung erhalten, die sich häufig für nicht zuständig erklärt oder auf unsere Anfragen nicht reagiert. Verletzte Wasservögel Die Weiherpaten sowie Tierschützer werden oft zu verletzten Wasservögeln gerufen und sichern diese bzw. transportieren die verletzten Tiere zum Tierarzt bzw. zur nächsten Auffangstation. Selbst die Feuerwehr der Stadt Köln (Tiertransport) bittet uns um Hilfe. Eine offizielle Einfangerlaubnis liegt aber nicht vor. Nur eine Erlaubnis für das das Anfüttern von verletzten Tieren liegt vor. Oft entstehen uns Tierarztkosten, die uns seitens der Stadt nicht erstattet werden. schwaene.koeln Lösungsvorschlag: Grundsätzlich benötigen wir eine offizielle Einfangerlaubnis für Wildtiere. Eine Durchfahrts und Parkerlaubnis ist notwendig, um schnell zum Einsatzort zu fahren. Einige Einsätze laufen auf dem Wasser. Daher ist es notwendig die Erlaubnis zu erhalten, den Weiher mit dem Boot befahren zu dürfen. Des weiteren bitten wir um Erstattung der Tierarztkosten. Wenn die Feuerwehr die Wasservögel zu den entsprechenden Tierärzten fährt, werden die Kosten über das Veterinäramt erstattet. Bei den Weiherpaten sollte die Erstattung der Kosten ähnlich erfolgen wie bei der Feuerwehr. Fehlende Schutzzonen, Ausstiege und Brutinseln An vielen Stellen der Weiher haben die Küken keine natürlichen Ausstiege. Zwar werden durch die Stadt Kükentreppen installiert, aber es sind aber immer noch viel zu wenige. Vielen Weihern fehlen Rückzugsbereiche wie unzugängliche Uferzonen oder Schwimminseln, wo Wasservögel in Ruhe brüten, sich ausruhen und die Küken trocknen können. Immer wieder kommt es zum Hetzen oder zu Verletzungen durch freilaufende Hunde. Lösungsvorschlag: Nachhaltige Biotop- und Lebensraumverbesserungen durch: Nutzung vorhandener Inseln als Brutbereich (es muß die Möglichkeit gegeben werden, daß die Küken auch auf die Insel drauf kommen) Anlegen von unzugänglichen Schutzbereichen am Ufer (wo kein Mensch und Hund hinkommt) Schaffen der genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung wie z.B. von Schwimminsel, auf denen die Wasservögel zur Ruhe kommen. Nahrungsmangel / keine Wasserpflanzen Schwäne benötigen zum Überleben Wasserpflanzen. Da diese in einigen Weihern nicht oder kaum vorhanden sind, sind in der Vergangenheit einige Schwanenküken erkrankt und gestorben. Innerlich wurden sie von Parasiten aufgefressen (Untersuchungsbericht CVUA-RRW liegt vor und kann nachgereicht werden). Ohne artgerechtes Zufüttern haben sie kaum Überlebenschancen. Regelmäßig mussten die kränkelnden Tiere zwecks Untersuchung zum Tierarzt gebracht werden bzw. zur Weiterversorgung an die entsprechenden Auffangstationen (Bescheinigung darüber liegt vor und kann nachgereicht werden). schwaene.koeln Lösungsvorschlag: Füttergenehmigung für artgerechtes Beifüttern der Schwanenfamilie am Stadtwaldweiher (durch Weiherpaten bzw. ausgewählte Tierschützer, um das Überleben der Küken zu sichern und zum Ausgleich nicht artgerechter Fütterung von Spaziergängern (wie z.B. Pizza, Toastbrot, Chips...) an ausgewählten Plätzen. Diese Schwanenfamilie ist zur Zeit am meisten betroffen, da in dem Weiher keine Wasserpflanzen vorhanden sind. Es wurde am 20. Mai 2017 eine Füttergenehmigung beantragt bei der Unteren Landschaftsbehörde für die Schwanenfamilie am Stadtwaldweiher. Bisher wurde darauf nicht reagiert. Übrigens ein Schwanenküken im Stadtwaldweiher ist erkrankt und wurde von Frau Fluck medizinisch behandelt. E s ist zur Zeit in einer Auffangstation. Auch in diesem Fall sind wieder Kosten entstanden, die selbst von den Weiherpaten getragen wurden. Anpflanzen von Futterpflanzen z.B. am Uferrand oder an ausgewählten Bereichen in den Weihern. Die Wasserpflanzen sorgen auch für eine gute Wasserqualität, weil sie das Gewässer m it Sauerstoff anreichern. Aufstellen von Futterautomaten (wie z.B. im Tierpark Lindenthal) an ausgewählten Stellen Fazit: Die Weiherpaten und anderen Tierschützer versuchen so selbständig wie möglich zu agieren, um den Naturschutz an den Weihern voran zu bringen. Die Stadt Köln kann das durch die oben angeführten Maßnahmen entscheidend unterstützen, ohne den Erholungswert der Weiher einzuschränken. Wir betonen, dass wir mit unserem ehrenamtlichen Einsatz die Stadt entlasten. Dazu sind aber bestimmte Genehmigungen / Entscheidungsbefugnisse erforderlich um unserer ehrenamtlichen Tätigkeit eine sichere Basis zu geben. M it freundlichen Grüssen Ehrenamtliche Weiherpaten der Stadt Köln Ehrenamtliche Tierschützer 3
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/571 Vorlagen-Nummer 2214/2018 Freigabedatum 10.09.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Kölner Wasservögel (Az.: 02-1600-98/17) Beschlussorgan Ausschuss für Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden dankt der Petentin für ihre Eingabe. Der Aus- schuss beauftragt die Verwaltung im Sinne ihrer nachfolgenden Stellungnahme weiter zu verfahren: - Erteilung einer Genehmigung für das Betreten sowie des Befahrens der Wege und des Gewäs- sers für ihre Einsätze zum Einfangen verletzter, hilfebedürftiger Tiere für die Weiherpaten je- weils nach Abstimmung. - Übernahme von geringen Kosten für die notwendige tierärztliche Behandlung von der Stadt Köln auf freiwilliger Basis jeweils nach Abstimmung. - Erteilung von Genehmigungen für das Anfüttern zum Fang von hilfebedürftigen Wasservögeln für die Weiherpaten. Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 30.10.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Allgemeine Bemerkung der Petenten (Einführung in die Problematik) Die Weiherpaten und anderen Tierschützer versuchen so selbständig wie möglich zu agieren, um den Naturschutz an den Weihern voran zu bringen. Die Stadt Köln kann das durch die oben angeführten Maßnahmen entscheidend unterstützen, ohne den Erholungswert der Weiher einzuschränken. Wir betonen, dass wir mit unserem ehrenamtlichen Einsatz die Stadt entlasten. Dazu sind aber bestimmte Genehmigungen / Entscheidungsbefugnisse erforderlich, um unserer ehrenamtlichen Tätigkeit eine sichere Basis zu geben. Allgemeine Bemerkungen der Verwaltung: Das Engagement der Petenten wird durch die Verwaltung begrüßt. Die Wasservögel, insbesondere die Schwäne und Gänse an Parkgewässern, stellen ein Naturerleb- nis für Stadtbewohner im unmittelbaren Wohnumfeld mit der Möglichkeit des direkten Kontakts zu Wildtieren dar. Viele Kölner pflegen eine "persönliche" Beziehung zu diesen Vögeln. Insgesamt bringt die Thematik aber auch einige problematische Aspekte mit sich. Der Kot der Wasservögel auf den Spiel- und Liegewiesen stellt einen Zustand dar, an dem viele Kölner Anstoß nehmen. Im Zusammenhang mit der Fütterung der Wasservögel durch die Bevölkerung ergeben sich weitere Schwierigkeiten. Trotz Fütterungsverbot, ist das Füttern von Wasservögeln, vorwiegend mit Brot, eine beliebte Beschäftigung von Spaziergängern. Die daraus resultierende Gewässerüberdüngung durch Kot und Futterreste führt nicht selten zur Beeinträchtigung der Wasserqualität. Darüber hinaus werden durch übermäßiges Füttern mehr Vögel angelockt, als die Gewässer natür- licherweise vertragen können. Hiervon profitieren auch Tauben, Rabenkrähen und Ratten. Natürlicherweise ernähren sich Schwäne und Gänse von Wasserpflanzen und Gräsern. Die Fütterung mit Brot stellt für die Vögel eine Fehlernährung dar, die auch zur Erkrankung der Vögel führen kann. Dieser Umstand wird zusätzlich noch dadurch erschwert, dass die Parkgewässer und deren Umge- bung häufig so gestaltet sind, dass den Tieren, die sich dort aufhalten, natürliche Nahrungsgrundla- gen fehlen. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Verletzungen von Wasservögeln durch jagende Hun- de. Schutzzonen, wie ausgedehnte Schilfgürtel oder Inseln, auf denen sich die Vögel zurückziehen können, sind nur selten vorhanden. Die Kosten für die tierärztliche Behandlung der verletzten Tiere werden größtenteils von ehrenamtlichen Tierschützern getragen. Die Zuständigkeit für das Einfangen verletzter Tiere, das Füttern oder das Befahren der Gewässer ist innerhalb der Stadtverwaltung auf verschiedene Ämter und zusätzlich auf Stellen außerhalb der Stadt, wie den Stadtentwässerungsbetrieben Köln, AöR verteilt. Ziel der Verwaltung ist es daher, die Zuständigkeiten zu bündeln. Anliegen der Petenten: 3 Verletzte Wasservögel Die Weiherpaten sowie Tierschützer werden oft zu verletzten Wasservögeln gerufen und sichern die- se bzw. transportieren die verletzten Tiere zum Tierarzt bzw. zur nächsten Auffangstation. Selbst die Feuerwehr der Stadt Köln (Tiertransport) bittet uns um Hilfe. Eine offizielle Einfangerlaubnis liegt aber nicht vor. Nur eine Erlaubnis für das das Anfüttern von verletzten Tieren liegt vor. Oft entstehen uns Tierarztkosten, die uns seitens der Stadt nicht erstattet werden. Lösungsvorschlag: Grundsätzlich benötigen wir eine offizielle Einfangerlaubnis für Wildtiere. Eine Durchfahrts- und Park- erlaubnis ist notwendig, um schnell zum Einsatzort zu fahren. Einige Einsätze laufen auf dem Was- ser. Daher ist es notwendig die Erlaubnis zu erhalten, den Weiher mit dem Boot befahren zu dürfen. Des Weiteren bitten wir um Erstattung der Tierarztkosten. Wenn die Feuerwehr die Wasservögel zu den entsprechenden Tierärzten fährt, werden die Kosten über das Veterinäramt erstattet. Bei den Weiherpaten sollte die Erstattung der Kosten ähnlich erfolgen wie bei der Feuerwehr. Stellungnahme der Verwaltung: Eine Genehmigung zum Einfangen von den hier betroffenen Höckerschwänen ist nicht erforderlich, wenn verletzte Tiere versorgt werden sollen. Eine Genehmigungen für das Betreten sowie des Befahrens der Wege und des Gewässers werden den Petenten für ihre Einsätze zum Einfangen verletzter, hilfebedürftiger Tiere in dringend erforderli- chen Einzelfällen in Absprache mit StEB bzw. Stadt Köln, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen erteilt. Geringe Kosten für dringend erforderliche tierärztliche Behandlungen werden ggfls. im Einzelfall nach Abstimmung mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen übernommen. Anliegen der Petenten: Fehlende Schutzzonen, Ausstiege und Brutinseln An vielen Stellen der Weiher haben die Küken keine natürlichen Ausstiege. Zwar werden durch die Stadt Kükentreppen installiert, aber es sind aber immer noch viel zu wenige. Vielen Weihern fehlen Rückzugsbereiche wie unzugängliche Uferzonen oder Schwimminseln, wo Wasservögel in Ruhe brüten, sich ausruhen und die Küken trocknen können. Immer wieder kommt es zum Hetzen oder zu Verletzungen durch freilaufende Hunde. Lösungsvorschlag: Nachhaltige Biotop- und Lebensraumverbesserungen durch: Nutzung vorhandener Inseln als Brutbereich (es muss die Möglichkeit gegeben werden, dass die Kü- ken auch auf die Insel drauf kommen), Anlegen von unzugänglichen Schutzbereichen am Ufer (wo kein Mensch und Hund hinkommt), Schaffen der genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung wie z.B. von Schwimminseln, auf denen die Wasservögel zur Ruhe kommen. Stellungnahme der Verwaltung: Das Anliegen der Petenten wird grundsätzlich befürwortet. Ausstiegstreppen kommen auch Amphi- bien und anderen Tieren zu Gute. Da die Uferbereiche oftmals aus Gründen des Denkmalschutzes nicht verändert werden können, hat das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen schon vor eini- gen Jahren eine Ausstiegshilfe aus Holz entwickelt, die an vielen Weihern eingebaut wurde. Die Auf- gabe der Montage neuer Ausstiegshilfen wird durch die StEB Köln weitergeführt. Gleiches gilt für Ausstiegshilfen aus Wasserbausteinen, wie z.B. am Clarenbachkanal. 4 Anliegen der Petenten: Nahrungsmangel / keine Wasserpflanzen Schwäne benötigen zum Überleben Wasserpflanzen. Da diese in einigen Weihern nicht oder kaum vorhanden sind, sind in der Vergangenheit einige Schwanenküken erkrankt und gestorben. Innerlich wurden sie von Parasiten aufgefressen (Untersuchungsbericht CVUA-RRW liegt vor und kann nach- gereicht werden). Ohne artgerechtes Zufüttern haben sie kaum Überlebenschancen. Regelmäßig mussten die kränkelnden Tiere zwecks Untersuchung zum Tierarzt gebracht werden bzw. zur Weiter- versorgung an die entsprechenden Auffangstationen (Bescheinigung darüber liegt vor und kann nachgereicht werden). Lösungsvorschlag: Füttergenehmigung für artgerechtes Beifüttern der Schwanenfamilie am Stadtwaldweiher (durch Weiherpaten bzw. ausgewählte Tierschützer, um das Überleben der Küken zu sichern und zum Aus- gleich nicht artgerechter Fütterung von Spaziergängern (wie z.B. Pizza, Toastbrot, Chips…) an aus- gewählten Plätzen. Diese Schwanenfamilie ist zur Zeit am meisten betroffen, da in dem Weiher keine Wasserpflanzen vorhanden sind. Es wurde am 20. Mai 2017 eine Füttergenehmigung beantragt bei der Unteren Landschaftsbehörde für die Schwanenfamilie am Stadtwaldweiher. Bisher wurde darauf nicht reagiert. Übrigens ein Schwanenküken im Stadtwaldweiher ist erkrankt und wurde von Frau Fluck medizinisch behandelt. Es ist zur Zeit in einer Auffangstation. Auch in diesem Fall sind wieder Kosten entstanden, die selbst von den Weiherpaten getragen wurden. Anpflanzen von Wasserpflanzen z.B. am Uferrand oder an ausgewählten Bereichen in den Wei- hern. Die Wasserpflanzen sorgen auch für eine gute Wasserqualität, weil sie das Gewässer mit Sau- erstoff anreichern. Aufstellen von Futterautomaten (wie z.B. im Tierpark Lindenthal) an ausgewählten Stellen Stellungnahme der Verwaltung: Füttergenehmigung für artgerechtes Beifüttern Ein Beifüttern von Wasservögeln wird nicht befürwortet. Das Beifüttern führt perspektivisch zu einer Erhöhung der Anzahl von Tieren auf den Gewässern und damit zu einer Verschärfung der Probleme. Das Anfüttern zum Fang von hilfebedürftigen Wasservögeln wurde bestimmten Weiherpaten bereits in 2016 gestattet, falls erforderlich, kann dies auch auf weitere Personen ausgeweitet werden. Das Anpflanzen von Wasserpflanzen sorgt für eine gute Wasserqualität, weil sie das Gewässer mit Sauerstoff anreichern und kann den Wasservögeln als Nahrung dienen. Die Anpflanzungen sind aber jeweils z.B. mit den Belangen der Freizeitnutzung, des Naturschutzes und des Denkmalschutzes ab- zuwägen. Das Aufstellen von Futterautomaten wird aus den oben genannten Gründen nicht befürwortet.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Ludwigstraße 8
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Details
- Aktenzeichen
- 2214/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 10.09.2018
- Erstellt
- 29.06.2018 11:59