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AN/0667/2018

Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, betr.: Teilsperrung der Philippstraße

Anfrage nach § 4 BV4 (Grüne) 30.04.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 04.06.2018, TOP 6.3

Anfrage Teilsperrung Philippstraße-Anlage 1

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Anfrage Teilsperrung Philippstraße-Anlage 2

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Anfrage (Grüne BV4)

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Anfrage Teilsperrung Philippstraße-Anlage 1

1687 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/663 
 
Vorlagen-Nummer 
 0474/2018 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 19.03.2018 
 
REWE-Markt Venloer Str. 310 - Aktueller Sachstand 
hier: Mündliche Anfrage von Herrn Bezirksvertreter Klemm aus der Sitzung der 
Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 29.01.2018, TOP 12.15 
„Bezirksvertreter Klemm (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, wann die Verwaltung den Be-
schluss der BV 4 zur Sperrung der Philippstraße für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen umsetze.“ 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Anordnung von Verkehrsbeschränkungen ist gemäß § 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt 
Köln in Verbindung mit § 41 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW ein Geschäft der laufenden Verwal-
tung. Die Verwaltung sieht den Beschluss daher als Prüfauftrag an. Die Prüfung konnte bisher nicht 
abschließend erfolgen. 
 
Bis zum 30.03.2018 finden noch genehmigte Arbeiten für die RheinEnergie AG in der Philippstraße 
zwischen der Venloer Straße bis zur Stammstraße statt. Diese sehen unter anderem eine Vollsper-
rung der Philippstraße vor. Im Anschluss ist die Sanierung der Fahrbahndecke in diesem Bereich 
geplant. 
 
Aufgrund der umfangreichen Bauarbeiten ist das Befahren mit einem Lastkraftwagen über 7,5 t mo-
mentan nicht möglich. 
 
Nach Abschluss der Arbeiten wird eine Verkehrszählung durchgeführt um zu ermitteln, ob eine Not-
wendigkeit zur Anordnung einer Durchfahrtsbeschränkung für Lastkraftwagen über 7,5 t für den Be-
reich besteht, denn beschränkende Anordnungen dürfen nur dort erfolgen, wo die Beschränkung 
zwingend erforderlich ist.

Anfrage Teilsperrung Philippstraße-Anlage 2

1378 Zeichen

6 2 / 08.03.2018
663/34 / Frau Dück
/ 27860

Rt&

| Bfirgeramt Ehrenfeld —

02-4/0 Bürgeramt Ehrenfeld

Zuständigkeiten für Durchfahrtsbeschränkungen für Lkw über 7,5 tin der Philippstra-
Be j

Sehr geehrte Damen und Herren,

im.$ 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln ist unter Punkt 3.1 festgelegt, dass die Be-
zirksvertretüungen bei innerbezirklichen Angelegenheiten das Entscheidungsrecht über Ver-
kehrsführungen, Einbahristraßen, Sperrungen etc. innehaben. .

Eine Durchfahrisbeschränkung für Lkw stellt eine Einschränkung der Straßennutzung für
eine fest definierte Gruppierung dar.

Nach.Auffässung der Straßenverkshrsbehörde fällt diese Beschränkung nicht unter den Be-
griff der Sperrung. \

In diesem Zusammenhang wird auf 88 41, 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO)
verwiesen, die die verkehrliche Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde regelt:

Sämtliche Beschlüsse und Anregungen der Bezirksvertretungen werden grundsätzlich auf-
genommen und die Umsetzbarkeit, insbesondere im Hinblick auf Zulässigkeit, entsprechend
der Vorgaben aus der StVO und Sträßen- und Wegegesetz überprüft.

Im vorliegenden Fall ist die Verwaltung, die hier im Auftrag der Bündesrepublik Deutschland
als Ordnungsbehörde hoheitlich tätig ist, der Auffassung, dass ein einfaches Geschäft der

laufenden Verwaltung vorliegt.

Mit freundlichen Grüßen

‚|

Klaus Häfzendorf

\

Anfrage (Grüne BV4)

3232 Zeichen

Herrn Bezirksbürgermeister  
Josef Wirges  
Im Hause 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
Rathaus 
50667 Köln 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0667/2018 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 07.05.2018 
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, betr.: Teilsperrung der Philippstraße 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
zur BV -Sitzung am 19.3.2018 erhielten wir eine Mitteilung der Verwaltung 
(0474/2018, Anlage 1) zum Beschluss der BV Ehrenfeld über die Teilsperrung der 
Philippstraße für LKW über 7,5 t. Diese formuliert e, dass die Anordnung von 
Verkehrsbeschränkungen laufendes Geschäft der Verwaltung sei. Mit Verweis auf § 
2, Abs. 1, lfd. Nr. 3.1 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln haben wir dargelegt, 
dass diese Auffassung irrig ist. Daraufhin erhielten wir ein Sch reiben des Amtsleiters 
66 (Anlage 2), in dem dargelegt wird, dass es sich bei der Durchfahrtsbeschränkung 
für LKW über 7,5 t um keine Sperrung handle, sondern um eine Einschränkung für 
eine fest definierte Gruppierung. Dies falle unter das laufende Geschäf t der 
Verwaltung. Aus diesen sehr unterschiedlichen Stellungnahmen der Stadt leiten sich 
Fragen ab:  
 
 1.) Was unterscheidet eine Einschränkung der Straßennutzung für eine fest 
definierte Gruppierung von Fahrzeugen von einer Teilsperrung einer Straße 
für eine definierte Gruppierung, wie sie im beschlossenen Antrag der BV 
Ehrenfeld für Fahrzeuge über 7,5 t formuliert wurde? 
 
 2.) Aufgrund welcher konkreten Regelungen in §§ 41, 44 und 45 der 
Straßenverkehrsordnung geht die Verwaltung davon aus, dass eine 
Durchfahrtsbeschränkung für eine bestimmte Gruppierung von Fahrzeugen 
laufendes Geschäft der Verwaltung sei und keine Sperrung, wofür nach 
Zuständigkeitsordnung die Bezirksvertretungen 
zuständig sind? 
 
 3.) Wie erklärt die Verwaltung, dass sie in ihrer 
Mitteilung 0474/2018 den Beschluss der BV 
 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
 
Bezirksvertretung Köln-Ehrenfeld 
Ehrenfeld - Neuehrenfeld - Bickendorf/ 
Ossendorf - Bocklemünd-Mengenich - 
Vogelsang 
Bezirksrathaus Ehrenfeld 
Venloer Str. 419-421 
50825 Köln 
Tel./Fax: 0221/22194-309 
Email: gruene-bv4@stadt-koeln.de 
www.gruenekoeln.de/Bezirk4 
  clasen@netcologne.de

- 2 - 
Ehrenfeld als Durchfahrtsbeschränkung bezeichnete, während sie im 
Schreiben von Amtsleiter 66 den Beschluss als Sperrung definierte, und 
welche unterschiedlichen Sachverhalte sind damit verbunden?  
 
 4.) Hat die Verwaltung ihre Auffassung, der - je nach Schreiben bzw. 
Mitteilung unterschiedlich titulierte Sachverhalt – Erlass von 
Durchfahrtsbeschränkungen oder/und Einschränkungen für fest definierte 
Gruppierungen sei laufendes Geschäft der Verwaltung, mit der 
Kommunalaufsicht abgestimmt?  
 
 5.) Ist, wie in Mitteilungsvorlage 0474/2018 formuliert, nach wie vor 
beabsichtigt, in der Philippstraße nach Abschluss der Arbeiten eine 
Verkehrszählung durchzuführen, um zu ermitteln, ob die Notwendigkeit einer 
Durchfahrtsbeschränkung besteht? (Vorlage 0474/2018) 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
Ralf Klemm        Christiane Martin 
Bezirksvertreter       Fraktionsvorsitzende

Beratungsverlauf (1)

04.06.2018 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 6.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Philippstraße
  • Venloer Straße 419
  • Stammstraße
  • Straße 4
  • Markt
  • Straße 3

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Details

Aktenzeichen
AN/0667/2018
Typ
Anfrage nach § 4 BV4 (Grüne)
Datum
30.04.2018
Erstellt
30.04.2018 11:43