3166/2022/1
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13b BauGB Arbeitstitel: "Am Bilderstöckchen" in Köln-Bilderstöckchen
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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
1502 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/612
Vorlagen-Nummer
3166/2022/1
Stand: 15.09.2025
Sachstandsbericht
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener
Bebauungsplan) gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13b BauGB
Arbeitstitel: "Am Bilderstöckchen" in Köln-Bilderstöckchen
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand: ungeändert beschlossen 01.12.2022 Stadtentwicklungs-
ausschuss
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, für Teile der Flurstücke 407 und 549, Flur 6,
Gemarkung Longerich, in Köln-Bilderstöckchen nach § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Ver-
bindung mit § 13b BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan)
im beschleunigten Verfahren –Arbeitstitel: “Am Bilderstöckchen“ in Köln-Bilderstöckchen– ein-
zuleiten mit dem Ziel, das Planungsrecht zur Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern zu
schaffen. Der Flächennutzungsplan (FNP) wird im Rahmen der Berichtigung angepasst.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Bearbeitungsstand:
Die Bekanntmachung des Bebauungsplanes ( sowie die der 248. Änderung des
Flächennutzungsplanes) Am Bilderstöckchen in K-Bilderstöckchen ist am 27.08.2025
(Amtsblatt Nr. 35 August 2025 unter den Nrn. 168+179) im Amtsblatt erfolgt. Der
Bebauungsplan hat somit Rechtskraft erlangt.
Nächste Schritte:
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Das Verfahren ist abgeschlossen, kein neuer Sachstandsbericht notwendig.
Anlage 1 Geltungsbereich
376 Zeichen
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 1 Maßstab 1 : 5 000 N Stadtplanungsamt Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Am Bilderstöckchen in Köln - Nippes 0 10050 200 300 Meter
Beschlussvorlage Ausschuss
2175 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/612 Vorlagen-Nummer 3166/2022/1 Freigabedatum 18.11.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13b BauGB Arbeitstitel: "Am Bilderstöckchen" in Köln-Bilderstöckchen Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, für Teile der Flurstücke 407 und 549, Flur 6, Gemar- kung Longerich, in Köln-Bilderstöckchen nach § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13b BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) im beschleunigten Verfahren –Arbeitstitel: “Am Bilderstöckchen“ in Köln-Bilderstöckchen– einzuleiten mit dem Ziel, das Planungsrecht zur Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern zu schaffen. Der Flächennutzungsplan (FNP) wird im Rah- men der Berichtigung angepasst. Stadtentwicklungsausschuss 01.12.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 27. Oktober 2022 die nach Antrag AN/191/2022 geänderte Vorlage 3166/2022 einstimmig beschlossen. Um diesen Beschluss mit Blick auf die Anstoßwirkung gegenüber der Öffentlichkeit zu konkretisieren, soll mit dieser Vorlage ergänzend die parzellengenaue räumliche Verortung des Plangeltungsbereiches beschlossen werden. Das Vorhaben befindet sich im Stadtteil Köln-Bilderstöckchen und wird im Norden durch den „Klima- park“, im Osten durch die Bestandsbebauung entlang der Vogesenstraße, im Süden durch die Be- standsbebauung Am Bilderstöckchen und im Westen durch die Escher Straße begrenzt. Das Vorhaben befindet sich auf Teilen der Flurstücke 407 und 549, Flur 6, der Gemarkung Longerich. Die genaue räumliche Ausdehnung und Abgrenzung des Vorhabengebietes kann der Anlage 1 „Geltungsbereich“ entnommen werden. Anlagen Anlage 0 Dringlichkeitsbegründung Anlage 1 Geltungsbereich
Anlage 0 Dringlichkeitsbegründung
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ANLAGE 0 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13b BauGB Arbeitstitel: "Am Bilderstöckchen" in Köln-Bilderstöckchen Vorlage 3166 / 2022 / 1 hier: Begründung der Dringlichkeit für die Behandlung der Beschlussvorlage in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 01.12.2022 Das bereits mit der Vorlage 3166/2022 beschlossene Vorhaben soll hier mit Blick auf die Anstoßwirkung gegenüber der Öffentlichkeit konkretisiert werden. Daher soll mit dieser Vorlage ergänzend die parzellengenaue räumliche Verortung des Plangeltungsbereiches beschlossen werden. Der Aufstellungsbeschluss eines Verfahrens nach §13 b BauGB bis zum 31.12.2022 gefasst werden muss, ist diese Vorlage bitte mit Dringlichkeit zu behandeln.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3166/2022/1
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 18.11.2022
- Erstellt
- 14.11.2022 12:16