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3166/2022/1

Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13b BauGB Arbeitstitel: "Am Bilderstöckchen" in Köln-Bilderstöckchen

Beschlussvorlage Ausschuss 18.11.2022

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 01.12.2022, TOP 10.4

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Anlage 1 Geltungsbereich

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 0 Dringlichkeitsbegründung

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1502 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
 
 
Vorlagen-Nummer 
3166/2022/1
Stand: 15.09.2025 
Sachstandsbericht  
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener 
Bebauungsplan) gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13b BauGB 
Arbeitstitel: "Am Bilderstöckchen" in Köln-Bilderstöckchen 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: ungeändert beschlossen 01.12.2022 Stadtentwicklungs-
ausschuss 
Beschluss: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, für Teile der Flurstücke 407 und 549, Flur 6, 
Gemarkung Longerich, in Köln-Bilderstöckchen nach § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Ver-
bindung mit § 13b BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 
im beschleunigten Verfahren –Arbeitstitel: “Am Bilderstöckchen“ in Köln-Bilderstöckchen– ein-
zuleiten mit dem Ziel, das Planungsrecht zur Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern zu 
schaffen. Der Flächennutzungsplan (FNP) wird im Rahmen der Berichtigung angepasst. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
Bearbeitungsstand: 
Die Bekanntmachung des Bebauungsplanes ( sowie die der 248. Änderung des 
Flächennutzungsplanes) Am Bilderstöckchen in K-Bilderstöckchen ist am 27.08.2025 
(Amtsblatt Nr. 35 August 2025 unter den Nrn. 168+179) im Amtsblatt erfolgt. Der 
Bebauungsplan hat somit Rechtskraft erlangt. 
 
Nächste Schritte: 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Das Verfahren ist abgeschlossen, kein neuer Sachstandsbericht notwendig.

Anlage 1 Geltungsbereich

376 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
Maßstab  1 : 5 000
N
Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
 Am Bilderstöckchen
in Köln - Nippes
0 10050 200 300 Meter

Beschlussvorlage Ausschuss

2175 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
 
Vorlagen-Nummer 
 3166/2022/1 
Freigabedatum 18.11.2022 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener 
Bebauungsplan) gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13b BauGB 
Arbeitstitel: "Am Bilderstöckchen" in Köln-Bilderstöckchen  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, für Teile der Flurstücke 407 und 549, Flur 6, Gemar-
kung Longerich, in Köln-Bilderstöckchen nach § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13b 
BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) im beschleunigten Verfahren 
–Arbeitstitel: “Am Bilderstöckchen“ in Köln-Bilderstöckchen– einzuleiten mit dem Ziel, das Planungsrecht 
zur Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern zu schaffen. Der Flächennutzungsplan (FNP) wird im Rah-
men der Berichtigung angepasst. 
 
 
 
Stadtentwicklungsausschuss 01.12.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 27. Oktober 2022 die nach Antrag 
AN/191/2022 geänderte Vorlage 3166/2022 einstimmig beschlossen. Um diesen Beschluss mit Blick auf 
die Anstoßwirkung gegenüber der Öffentlichkeit zu konkretisieren, soll mit dieser Vorlage ergänzend die 
parzellengenaue räumliche Verortung des Plangeltungsbereiches beschlossen werden.  
 
Das Vorhaben befindet sich im Stadtteil Köln-Bilderstöckchen und wird im Norden durch den „Klima-
park“, im Osten durch die Bestandsbebauung entlang der Vogesenstraße, im Süden durch die Be-
standsbebauung Am Bilderstöckchen und im Westen durch die Escher Straße begrenzt. Das Vorhaben 
befindet sich auf Teilen der Flurstücke 407 und 549, Flur 6, der Gemarkung Longerich. Die genaue 
räumliche Ausdehnung und Abgrenzung des Vorhabengebietes kann der Anlage 1 „Geltungsbereich“ 
entnommen werden. 
 
 
Anlagen 
Anlage 0 Dringlichkeitsbegründung 
Anlage 1 Geltungsbereich

Anlage 0 Dringlichkeitsbegründung

834 Zeichen

ANLAGE 0 
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener 
Bebauungsplan) gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13b BauGB 
Arbeitstitel: "Am Bilderstöckchen" in Köln-Bilderstöckchen 
Vorlage 3166 / 2022 / 1 
hier: Begründung der Dringlichkeit 
für die Behandlung der Beschlussvorlage in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses 
am 01.12.2022 
 
Das bereits mit der Vorlage 3166/2022 beschlossene Vorhaben soll hier mit Blick auf die 
Anstoßwirkung gegenüber der Öffentlichkeit konkretisiert werden. Daher soll mit dieser 
Vorlage ergänzend die parzellengenaue räumliche Verortung des Plangeltungsbereiches 
beschlossen werden. Der Aufstellungsbeschluss eines Verfahrens nach §13 b BauGB bis 
zum 31.12.2022 gefasst werden muss, ist diese Vorlage bitte mit Dringlichkeit zu behandeln.

Beratungsverlauf (1)

01.12.2022 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3166/2022/1
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
18.11.2022
Erstellt
14.11.2022 12:16