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V/0796/2016

Erweiterung der Aufgaben des Frauenbüros im Bereich "Männer- und Jungenarbeit sowie Prüfauftrag für ein Konzept für das kommunale Handlungsfeld Sexuelle Identitäten und Vielfalt (LSBTTI)

Vorlagen 15.11.2016

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Nächste Beratung: Ausschuss für Gleichstellung, Sitzung am 29.11.2016, TOP 13

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

11907 Zeichen

V/0796/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Frauenbüro 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Erweiterung der Aufgaben des Frauenbüros (Gleichstellungsstelle) im Bereich "Männer- und 
Jungenarbeit sowie Prüfauftrag für das kommunale Handlungsfeld Sexuelle Identitäten und 
Vielfalt (LSBTTI) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
29.11.2016 Ausschuss für Gleichstellung Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Mit Beschluss vom 24. Juni 2009 ist die Stadt Münster der Europäischen Charta für die Gleich-
stellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene beigetreten. Bisher wurden zwei Aktionsplä-
ne zur Umsetzung der Charta vorgelegt. Neben zahlreichen anderen Maßnahmen und Projekten 
ist dieser Bericht zur Erweiterung der Gleichstellungsarbeit u.a. Ergebnis eines Arbeitsauftrags im 
Rahmen der Charta.  
Aufgrund der bestehenden Haushaltsituation sieht die Verwaltung zurzeit keine Möglichkeit,  die 
von der Politik erbetene Erweiterung dieses Arbeitsbereichs finanziell darzustellen. 
Die Verwaltung wird prüfen, ob im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes 2018 ein 
Vorschlag zur Erweiterung des Aufgabenbereiches mit entsprechender Finanzierung gemacht 
werden kann.   
 
Kommunales Handlungsfeld „Männer in der Gleichstellung“ 
Mit der Vorlage V/0012/2016 „Europäische Charta zur Umsetzung der Gleichberechtigung von 
Männern und Frauen auf lokaler Ebene, Aktionsplan 2013 – 2015, Auftrag Nr. 9 Männer und 
Jungen in der Gleichstellung“ beauftragte der Rat die Verwaltung, zum Haushalt 2017 einen Um-
setzungsvorschlag zur personellen Erweiterung der Gleichstellungsarbeit mit Blick auf Männer-, 
Jungen- und Genderarbeit vorzulegen.  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0796/2016 
Auskunft erteilt: 
Frau Arndts-Haupt 
Ruf: 
492 17 00 
E-Mail: 
ArndtsHM@stadt-muenster.de 
Datum: 
15.09.2016 
Öffentliche Berichtsvorlage

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V/0796/2016 
 
Als Voraussetzung dafür wurde festgestellt, dass 
o in der Verwaltung und in der Zusammenarbeit mit allen gleichstellungsrelevanten Akteu-
rinnen und Akteuren in Münster weiterhin zum Abbau der ungleichen Ressourcenvertei-
lung zu Lasten von Frauen und Mädchen beigetragen wird; 
o frauen- und mädchenparteiliche Arbeit weiterhin als notwendig anzuerkennen ist; 
o männer- und jungenparteiliche Arbeit als komplementärer Baustein hinzugefügt und  
o dafür ein gemeinsamer fachlicher, organisatorischer und mit auskömmlichen Ressourcen 
versehener Rahmen geschaffen wird. 
Analog zur bisherigen Arbeits- und Produktsystematik im Frauenbüro soll der dafür in Zusam-
menarbeit mit in diesem Bereich angesiedelten NGOs (Männernetzwerk Münster u.a.) entwickel-
te vorläufige Aufgabenkatalog folgende Arbeitsbereiche umfassen: 
Mitwirkung und Unterstützung beim Produkt „Gleichstellung als Aufgabe der gesamten 
Stadtverwaltung“ (u.a., Europäische Charta, ggf. Entwicklung eines gesamtstädtischen 
Leitbilds „Gleichstellung“).  
Mitwirkung im Bereich Organisations- und Personalentwicklung (z.B. Väterarbeit, män-
neruntypische Berufe) 
Information und Beratung der Beschäftigten, Ansprechpartner für Anfragen der Mitarbeiter 
(z.B. Vereinbarkeit von Familie und Beruf) 
Informationsarbeit, Bewusstseinsbildung und Öffentlichkeitsarbeit im Bereich Männer- und 
Jungenarbeit (u.a. Männergesundheit in Kooperation mit dem Gesundheitsamt, Abbau 
von Geschlechterstereotypen) 
Entwicklung und Unterstützung von männer- und jungenspezifischen Projekten (z.B Jun-
gentag, Boys‘ Day,)  
Zusammenarbeit mit und Unterstützung von Männerorganisationen, männer- und jungen-
spezifischen Netzwerken, Projekte 
Finanzielle Förderung von Männerprojekten, ggf. Trägern (ggf. Erarbeitung von gemein-
samen Richtlinien zur Verwendung der im Haushalt bereit gestellten Projektmittel, für 
Männer-, Frauen- und Genderprojekte) 
Um eine solche Aufgabenstellung angemessen und qualitätsvoll zu erfüllen ist die Einrichtung 
einer Planstelle (1 VZÄ) „Männer- und Jungenarbeit“ (E12 gd), sowie die Bereitstellung zu-
sätzlicher Sachmittel in Höhe von 10.000 € pro Haushaltsjahr notwendig. 
 
„Antidiskriminierung – Vielfalt der Lebensformen – LSBTTI“ 
Im Zusammenhang mit der Entwicklung dieses Konzepts wurde aus den im folgenden darge-
legten Gründen zusätzlich das Erfordernis deutlich, auch neue Überlegungen im Bereich des 
kommunalen Handlungsfelds „Antidiskriminierung – Vielfalt der Lebensformen – LSBTTI“ zu 
berücksichtigen.

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V/0796/2016 
 
Aktuelle Situation 
Seit zwei Ratsperioden ist der Ausschuss für Gleichstellung auch zuständig für den Arbeits-
bereich ‚Situation von Menschen mit gleichgeschlechtlichen Orientierungen‘ (s. Zuständig-
keitsordnung AGL 5.1.5 ).  
Die gesellschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen hinsichtlich des Themenfeldes 
Antidiskriminierung haben in den vergangenen Jahren einen erheblichen Bedeutungszu-
wachs erfahren. Die Akzeptanz der Vielfalt der sexuellen Orientierungen und ihre Präsenz im 
öffentlichen Diskurs haben unter dem Kürzel „LSBTTI“ (Lesben/ Schwule/ Transsexuelle/ 
Transgender/ Intersexualität) eine starke gesellschaftliche und politische Relevanz erhalten. 
Dies wird u.a. durch die explizite Ausrichtung des NRW –Ministeriums für Gesundheit, Eman-
zipation, Pflege und Alter, MGEPA ebenso wie durch das Antidiskriminierungsgesetz und die 
Antidiskriminierungsstelle des Bundes unterstrichen. Auch die Aktivitäten der entsprechenden 
Organisationen in Münster (u.a. CSD, KCM, Livas, Track) machen dies deutlich.  
Parallel zu dieser Entwicklung hat sich auch die Zusammensetzung des Ausschuss für 
Gleichstellung insbesondere durch die Entsendung sachkundiger Bürgerinnen und Bürger 
aus den LSBTTI-NGOs deutlich verändert. In der Folge entstehen im Rahmen gleichstel-
lungspolitischer Diskussionen und Beschlüsse des Ausschusses regelmäßig auch Fragen 
zum Thema LSBTTI.  
In der Verwaltung zuständig für das Thema Antidiskriminierung ist seit 1995 das Sozialamt. 
Ursprünglich wurde dort 1997/98 eine „Arbeitsstelle Antidiskriminierung“ mit je 2x 0,25 VZÄ 
im Bereich Sozialplanung eingerichtet, die folgende Aufgabenstellung (laut Internetseite) hat: 
„Arbeitsstelle Antidiskriminierung 
Die Arbeitsstelle ist eine Vermittlungs- und Koordinationsstelle zum Austausch von Sicht-
weisen und Interessen zwischen den schwulen und lesbischen Selbstorganisationen auf 
der einen und der Verwaltung, den politischen Gremien und anderen Institutionen auf der 
anderen Seite. Eine  Beschwerdestelle oder Beauftragteninstanz ist sie jedoch nicht. 
Wir wollen struktureller Diskriminierung vorbeugen und auf bekannt werdende Diskrimi-
nierungen reagieren. 
Wir wollen schwul/lesbische Interessen auf kommunaler Ebene vermitteln. 
Wir fördern Projekte zum Abbau von Diskriminierung gegenüber gleichgeschlechtlich 
orientierten Menschen.“  
Daneben gibt es Trägerzuschüsse im Bereich des Kulturamts (KCM und LIVAS), des Ge-
sundheitsamts (Aidshilfe) und des AKJF (track) 
Aus verschiedenen Gründen (personelle und strukturelle Veränderungen in den NGOs, Per-
sonalwechsel im Sozialamt, Arbeitsbelastung, Konsolidierung) ist in den vergangenen Jahren 
im Sozialamt die praktische Aufgabenwahrnehmung in diesem Arbeitsbereich sukzessive zu-
rückgefahren worden, insbesondere seit die zweite Arbeitsplatzinhaberin auf eine andere 
Stelle gewechselt hat. Die ursprünglich vorgesehenen Stellenanteile wurden im Rahmen der 
Konsolidierung aufgezehrt. Lediglich die verbliebenen Haushaltsmittel für Projektförderung 
(derzeit noch 1 500 €) werden von dort noch vergeben. Das Sozialamt sieht keine Kapazitä-

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V/0796/2016 
 
ten und sich in seinen Kernaufgaben auch nicht vorrangig zuständig, die Aufgabe erneut aktiv 
wahrzunehmen. 
Anfragen und Hinweise zu Antidiskriminierungs - Fragestellungen an die Verwaltung bleiben 
deshalb derzeit im AGL zumeist unbeantwortet oder werden mit kurzen Auskünften erledigt. 
Das Sozialamt ist aus Kapazitätsgründen nicht regelmäßig in den Sitzungen des AGL vertre-
ten.  
Im Ergebnis ist das kommunalpolitische Arbeitsfeld Antidiskriminierung und Gleichstellung 
von LSBTTI trotz formaler Zuordnung in der Verwaltung faktisch nicht besetzt. Auch entspre-
chende Querschnittsaspekte (z.B. LSBTTI im Zusammenhang mit Inklusion und Integration) 
finden kaum gesamtstädtische Beachtung. Die aktuellen Erwartungen an dieses Arbeitsfeld 
und die Handlungsbedarfe steigen jedoch. Besonders deutlich wird dies durch wiederkehren-
de Anfragen zur LSBTTI-Thematik bei geflüchteten Menschen. 
Die gesetzlichen Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetztes (AGG), der Artikel 
10 „Vielfältige Diskriminierungen und Benachteiligungen“ der Europäischen Charta sowie die 
im AGL formulierten Erwartungen weisen auf das Erfordernis eines geregelten verwaltungs-
seitigen Verfahrens hin . Auch muss für die wachsende und vielfältiger werdende Stadtgesell-
schaft die Aufgabe Antidiskriminierung im Rahmen der Fach- und Querschnittsaufgaben der 
Verwaltung fachlich und personell angemessen platziert werden.  
Entsprechend der in Münster bewährten Zusammenarbeit von Verwaltung, Politik, gesell-
schaftlichen Gruppierungen und Netzwerken ist es dabei angezeigt, derartige Überlegungen 
frühzeitig mit allen Akteuren zu erörtern und notwendige Rahmenbedingungen und Ressour-
cen zu beschreiben um einen konsensualen Entschluss anzustreben. Die Klärung möglicher 
Lösungen ist als Prozess gut dafür geeignet, im Rahmen des 3. Aktionsplans zur Umsetzung 
der Europäischen Charta zur Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene ein-
gebunden zu werden.  
Für die notwendigen Arbeiten wäre deshalb eine auf 18 Monate befristete Projektstelle im 
Frauenbüro/Gleichstellungsstelle bereit zu stellen (1/2 VZÄ E10 und Sachmittel in Höhe von 
c.a 12 000) mit dem Auftrag, ein entsprechendes Konzept unter Beteiligung der einschlägigen 
NGOs zu erarbeiten und Vorschläge für das weitere Verfahren zu entwickeln.  
Bezeichnung des Amtes 
Einhergehend mit den oben dargestellten Aufgabenerweiterungen kann in der Folge die Be-
zeichnung des zuständigen Amtes angepasst werden. 
Übersicht über die möglichen finanziellen Auswirkungen 
Die dargestellten finanziellen Auswirkungen setzen sich wie folgt zusammen: 
Durchschnittliche Personalkosten E 12 Stelle 81 900 €/p.a. 
Durchschnittliche Personalkosten 0,5 E 10 Stelle 33 435 €/p.a. (16 718 € für 6 Monate) 
Zusätzlicher Sachmittelbedarf Arbeitsbereich Männer 10 000 € 
Zusätzlicher Sachmittelbedarf Projekt 12 000 € für 18 Monate

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V/0796/2016 
 
Im Rahmen der Haushaltssystematik stellen sich die Finanzmittel (beispielhaft) auf Haus-
haltsjahre verteilt wie folgt dar: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0104 Gleichstellung von Frau und 
Mann 
2017   
Zeile 11 Personalaufwendungen 2017 115.335  
Zeile 16 Sonstige ordentliche Au f-
wendungen 
2017 18.000  
Zeile 11 Personalaufwendungen 2018 98.618  
Zeile 16 Sonstige ordentliche Au f-
wendungen 
2018 14.000  
Zeile 11 Personalaufwendungen 2019 81.900  
Zeile 16 Sonstige ordentliche Au f-
wendungen 
2019 10.000  
Zeile 11 Personalaufwendungen 2020 81.900  
Zeile 16 Sonstige ordentliche Au f-
wendungen 
2020 10.000  
 
 
Fazit 
Die personelle Erweiterung des bisherigen Frauenbüros bezogen auf die Gleichstellungsbe-
darfe von Männern würde den Schlusspunkt einer systematischen und im Rahmen von bür-
gerschaftlicher Mitwirkung erarbeiteten Strukturvorschlags darstellen.  
Die konzeptionelle Aufbereitung des LSBTTI- Bereichs bezogen auf den kommunalen Hand-
lungsrahmen würde eine sinnvolle, den aktuellen gesellschaftspolitischen Bedarfen entspre-
chende Ergänzung der gesamtstädtischen Antidiskriminierungsarbeit bedeuten.  
Beides passt zum Profil Münsters als einer offenen, toleranten Stadt der Vielfalt. Rat und 
Verwaltung tragen damit den aktuellen und zukunftsbezogenen Bedarfen der wachsenden 
Stadt Rechnung und profitieren von der Wirkung, der sich stetig ausdifferenzierenden Stadt-
gesellschaft und ihrer Teilhabebereitschaft.  
 
 
 
 
 
 
Gez. 
Markus Lewe

Beratungsverlauf (1)

29.11.2016 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 13 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0796/2016
Typ
Vorlagen
Datum
15.11.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37